Heute wurde der ehemalige Direktor des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz Lutz Irrgang vernommen. Es ging um Gespräche zwischen Irrgang und Andreas Temme nach dem 06.04. 2006, an dem Halit Yozgat in seinem Internetcafé ermordet wurde. Zudem ein weiteres Mal der Mitarbeiter Andreas Te des Landesamtes für Verfassungsschutz, der noch einmal geladen wird.
Zeugen:
- Lutz Irrgang (ehemaliger Direktor des hessischen Verfassungsschutzes)
- Andreas Temme (Ex-Verfassungsschützer, zum Tatzeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat am Tatort)
Der Verhandlungstag beginnt um 9.50 Uhr. Die Nebenkläger_innen, die schon gestern anwesend waren, sind auch heute wieder da. Zusätzlich sind auch Yvonne Boulgarides und Tochter anwesend.
Zu Beginn stellt Nebenklagevertreter RA Narin den Beweisantrag, Frau Dr. Iris Pi. (siehe Protokoll zum 91. Verhandlungstag) zu laden. Die Zeugin werde bekunden, so Narin, dass sie dem Zeugen Temme und dessen Mitarbeiter im Bereich der Quellenführung mit Schreiben vom 24.3.2006 über die bundesweite Mordserie türkischer und eines griechischen Kleinunternehmers dienstlich unterrichtete und Temme und dessen Kollegen beauftragte, Erkundigung über den Sachverhalt einzuholen und V-Personen zu der Mordserie zu befragen. Außerdem hätten Temme und dessen Kollege eine vom BKA erstellte grafische Darstellung erhalten, auf der die bis zum damaligen Zeitpunkt ermordeten sieben Männer und, den jeweiligen Morden zugeordnet, zwei Pistolen, eine Waffe Kaliber 6,35 mm und eine Ceska 83, zu sehen seien. Die Grafik enthalte außerdem Anmerkungen zu den einzelnen Straftaten. Die Beweiserhebung sei für die weitere Aufklärung der Mordserie, insbesondere im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen Temme, erforderlich.
Pi. sei laut der Zeugin E. 2006 Dezernatsleiterin Beschaffung des LfV Hessen gewesen und damit die Vorgesetzte Temmes. Sie habe Temme am 24.3.2006 beauftragt, die von ihm geführten V-Personen zur Mordserie zu befragen. Weniger als zwei Wochen später, am 6.4.2006 habe sich Temme nach eigenen Angaben zufällig und privat bei der Ermordung von Halit Yozgat in dessen Internetcafé aufgehalten. Am 10.4.2006 habe Temme seiner Kollegin E. gesagt, dass der Mord keinen regionalen Bezug habe, da die Waffe bereits bei mehreren Taten im gesamten Bundesgebiet eingesetzt worden sei. Im gleichen Gespräch habe Temme jedoch geleugnet, dass es einen dienstlichen Bezug zum LfV gebe, obwohl Temme zu diesem Zeitpunkt offenbar gewusst habe, dass die Tat der Serie zuzuordnen ist, die er gemäß Auftrag vom 24.3.2006 zu bearbeiten gehabt habe. E. habe hier angegeben, dass ihr nicht bekannt gewesen sei, ob das LfV bereits vor der Ermordung Yozgats mit der Mordserie befasst war. Wenn sie die Wahrheit sage, sei davon auszugehen, dass ein bestimmter Kreis von Personen im LfV über tatrelevante Kenntnisse verfügte, welche den Polizeibehörden bisher offenbar vorenthalten worden seien.
So habe der für Geheimschutzangelegenheiten zuständige Mitarbeiter des LfV Temme in einem abgehörten Telefongespräch am 9.5.2006 nahegelegt, so dicht wie möglich an der Wahrheit zu bleiben, weiter habe der LfV-Mitarbeiter gesagt, Temme müsse sich überlegen, wann er zum ersten Mal von einer bundesweiten Mordserie gehört habe und wann ihm klar geworden sei, dass er sich an einem der Tatorte aufgehalten habe. Auch Pi. habe der Polizei gegenüber gesagt, dass der Aufenthalt Temmes in dem Internetcafé aus dienstlichen Gründen absolut nicht nachvollziehbar sei, habe hierbei allerdings verschwiegen, dass das LfV selbst bereits dienstlich mit der Mordserie befasst gewesen sei. Für eine steuernde Einflussnahme auf das Aussageverhalten Temmes durch einzelne Mitarbeiter des LfV spreche auch, dass Pi. mit Temme in einem abgehörten Telefonat verabredet habe, sich in einem Vier-Augen-Gespräch über den Sachverhalt auszutauschen. Das Treffen habe am 14.6.2006 auf einer Autobahnraststätte stattgefunden und sei von der „MK Café“ observiert worden. Die von Pi. zu tätigenden Angaben würden außerdem mit der Aussage des beim BKA für die Ermittlungsgruppe „Ceska“ verantwortlichen Kriminaldirektors Christian Hoppe vor dem UA des Bundestages korrespondieren. Hoppe habe angegeben, dass im März 2006 ein gezielter Austausch mit dem LfV Hessen stattgefunden habe, das BKA habe den Sachverhalt vorgestellt und gebeten, die Mordserie auf der Jahrestagung der Aufklärer vorzustellen.
Es folgt der Zeuge Lutz Irrgang, 72, Jurist, von 1999 bis 2006 Leiter des LfV Hessen. Götzl sagt, es gehe um Gespräche zwischen Irrgang und Temme, insbesondere nach dem 6.4.2006. Irrgang sagt, zum Tattag sei er in Osterurlaub gewesen, nach seiner Rückkehr habe er nichts über das Ereignis in Kassel erfahren. Es habe dann noch eine Woche gedauert, bis er an einem Freitagabend den Anruf bekommen habe, dass Temme unter Mordverdacht stehe und die Ermittlungsbehörden so schnell wie möglich Unterlagen bräuchten.Am folgenden Samstag habe er das Amt besetzt und die erbetenen Unterlagen zusammenstellen lassen. Dann habe noch der Polizeipräsident angerufen. Die Unterlagen seien dann noch am Samstagnachmittag an den Landespolizeipräsidenten in Kassel abgegangen. Dann habe es noch ein Telefonat mit ihm gegeben. Der habe gefragt, ob er, Irrgang, sich auf den gesamten Sachverhalt einen Reim machen könne: „Das konnte ich nicht.“ Der Landespolizeipräsident habe dann darum gebeten, dass sich Irrgangs Behörde möglichst aus dem gesamten Sachverhalt zurückziehen solle, dass keinerlei Kontakt mit der Polizei entstehen solle, soweit keine Fragen entstehen würden. Es sei ihm sehr wichtig gewesen, weil es ein für die hessische Polizei sehr wichtiger Fall sei.
Zu dieser Zeit habe Temme in U-Haft gesessen und sie hätten den Dienstbetrieb der Außenstelle in Kassel in irgendeiner Weise aufrecht erhalten, Quellenübergaben machen, auch für die Sicherheit der Dienststelle sorgen müssen. Sie hätten ja nicht gewusst, was los ist. Mehr habe er nicht erfahren, das habe das Sicherheitsreferat im Hause erledigt. Soweit er wisse, habe die Polizei, „das ist ihr gutes Recht“, die Maßnahmen seines Hauses auch „durch technische Maßnahmen begleitet“. Das habe sich erst später herausgestellt und sei „nicht ganz unproblematisch“ gewesen. Aber es habe funktioniert und er habe sich, „eingedenk der Zusage“ an den Landespolizeipräsidenten auch vollkommen zurückgehalten.
Temme sei dann nach diesem Wochenende aus der U-Haft entlassen worden, daraufhin habe das Sicherheitsreferat auch mit ihm Kontakt aufgenommen. Er habe Temme aufgefordert, eine schriftliche dienstliche Erklärung abzugeben zu dem Sachverhalt, was Temme auch gemacht habe. Te sei dann für drei Monate suspendiert worden, währenddessen habe er zu Temme keinen Kontakt gehabt. Es habe mit Temme nur noch einmal einen persönlichen Kontakt gegeben. Nachdem sich das Verfahren hingezogen habe, sei es nötig geworden, Temme bis auf weiteres zu „dementieren“. Das sei dann im Frühsommer gewesen, drei Monate nach der ursprünglichen Suspension. Temme habe ins Amt kommen müssen und im Beisein der Verwaltungsabteilung und des Sicherheitsreferates habe er ihn dann empfangen, ihm die Suspension bis auf weiteres ausgehändigt. Und bei diesem Verwaltungsakt habe er zu Temme gesagt, daran erinnere er sich noch sehr deutlich, wenn Temme ihm noch irgendetwas zu sagen habe, dann sei das jetzt der letzte mögliche Zeitpunkt. Er habe ihn daran erinnert, dass er inzwischen Vater geworden war: „Wörtlich: Sie haben jetzt einen kleine Jungen, denken Sie daran, was sie ihm schuldig sind.“ Temme habe gesagt, dass er nichts zu sagen habe, es bleibe bei seiner dienstlichen Erklärung. Götzl fragt, wie bei der dienstlichen Erklärung der Kontakt zustande kam. Irrgang sagt, entweder sei das Sicherheitsreferat zu ihm raus gefahren oder Temme habe die geschickt, das wisse er nicht mehr, er habe hier „keinen dienstlichen Rückhalt“. Irrgang: „Jedenfalls hielt sich die dienstliche Erklärung in dem, was ich in der Zeitung lese, hat sich daran nichts geändert.“. In der Erklärung habe Temme nur den Aufenthalt bestätigt, aber sonst nichts weiter. Götzl fragt nach dem Inhalt der Erklärung. Irrgang sagt er habe „keinen dienstlichen Rückhalt“, er erinnere sich nicht, ob Temme da noch Details abgeliefert hat. Temme habe seines Erachtens die Sache bedauert, aber es habe sich eigentlich mehr im Abstrakten gehalten. Zwischen ihm und Fe. habe es keinen Kontakt bezüglich Temme gegeben, Fe. habe der Operativabteilung angehört, für die es einen Leiter gegeben habe. Götzl hält aus dem TKÜ-Protokoll eines Gesprächs zwischen Temme und Fe. (siehe Protokoll zum 80. Verhandlungstag) vor: „Fe.: Und wie du das beim Irrgang gemacht hast. Und hast dich nicht so verhalten, wie mir gesagt wurde, so restriktiv wie bei der Polizei, also du hast denen alles dargestellt.“ Irrgang sagt, er könne ausschließen, ein Gespräch mit Temme gehabt zu haben. Er gehe davon aus, dass Temmes dienstliche Erklärung gemeint sei, aber er wisse nicht, ob es so ist. Er habe keine Informationen, welche Unterlagen Fe. möglicherweise vorgelegen haben, so Irrgang, aber diese Abwicklung nach der Festnahme und danach habe das Sicherheitsreferat gemacht. Zuständig sei Regierungsdirektor He. gewesen, die Beamten des gehobenen Dienstes könne er heute so nicht mehr darlegen, es sei ja ein „Riesenaufwand“ gewesen, der sich da entwickelt habe.
Götzl fragt, ob Irrgang eine Erklärung für diese Äußerung Fe.s habe, woher Fe. diese Informationen haben könne. Irrgang verneint das. Man müsse sich vorstellen, dass das eine „Riesenaufregung“ gewesen sei, er wisse nicht, über was die Kollegen da alles geredet haben und welche Gerüchte da möglicherweise auch aufgetreten seien, und die man versucht habe zu klären. Götzl hakt nach, es gehe ja in dem Gespräch um das Auftreten Temmes Irrgang gegenüber. Irrgang wiederholt, er habe Temme gar nicht getroffen, sondern nur die dienstliche Erklärung gekannt, getroffen habe er Temme dann erst im Sommer bei der Dimission. Götzl fragt, ob Irrgang Informationen dazu habe, wie sich Temme gegenüber dem Sicherheitsreferat verhalten hat, ob da inhaltliche Informationen zum Ablauf am 6.4.2006 gegeben wurden. Irrgang spricht von operativen Dingen, die hätten geregelt werden müssen, und sagt dann, er habe jedenfalls nichts erfahren, was zu diesem Tattag geschehen sei. Unmittelbar beauftragt gewesen, Kontakt mit Temme aufzunehmen, sei ein Beamter des gehobenen Dienstes, dessen Name ihm jetzt nicht einfalle, aber der Leiter He. sei mindestens einmal in Kassel gewesen. Und das Sicherheitsreferat habe mit der Polizei verhandelt, ohne, „eingedenk des Wunsches des Landespolizeipräsidenten“, irgendeinen Einfluss zu nehmen. Götzl fragt, was das für Unterlagen waren, die Irrgang gleich am Anfang habe übersenden lassen. Da sei es um Terminkalender gegangen, um Dienstreisen, Krankmeldungen, Fortbildungstermine, so Irrgang. Die Frage, ob er Temme vor der Suspendierung persönlich gekannt habe, bejaht Irrgang, das Amt sei ja nicht so groß. Er habe Temme aber nicht eingestellt. Das Amt sei zeitweise sehr verkleinert gewesen, dann habe sich gezeigt, dass die Personalausstattung nicht ausreicht und sein Vorgänger habe dann das Angebot aufgegriffen, dass überzählige Postbeamte eine Chance bekommen. Dazu habe Temme gehört. Irrgang: „Ich bin mal ganz vorsichtig: wir waren mit der Akquisition nicht immer ganz zufrieden.“ Allerdings habe er bei Temme den Eindruck gehabt, dass der ein durchaus geeigneter Mann für diesen Beruf gewesen sei und er habe Temme dann auch für die Ausbildung zum gehobenen Dienst vorgeschlagen, die Temme mit „achtbarem Erfolg“ beim Regierungspräsidium Kassel absolviert habe. Zuletzt gesehen habe er Temme im Winter 2005/2006 bei einer Veranstaltung des Hauses, aber nicht mit ihm gesprochen. Temme sei der Außenstelle Kassel zugewiesen worden, weil er aus dem nordhessischen Bereich war. Es sei ein Anliegen gewesen, die Außenstelle personell aufzubessern und „landsmannschaftlich jemand anzubieten, der mit der dortigen Bevölkerung zurecht kam“. Ein oder zwei Mal habe er sich mit Temme über dessen Heimat unterhalten. Irrgang bestätigt, bis zum 31.10.2006 Leiter des LfV gewesen zu sein. Götzl sagt, Irrgang habe die Unruhe im Amt geschildert und fragt welche Informationen zur Rolle von Temme denn jetzt vorgelegen hätten. Irrgang: „Nach der ersten Aufregung fand das Haus zu seiner Disziplin zurück.“ Er sei sehr beeindruckt, dass die Kollegen das mit sehr großer Ruhe verarbeitet hätten. Zunächst sei ja auch Ruhe gewesen, die Polizei habe ermittelt. Im Frühsommer habe er dann einen Anruf bekommen, nicht vom Polizeipräsidenten, sondern von den Ermittlern selbst. Da sei ein Gespräch vorgeschlagen worden. Er habe sich erkundigt, ob der Polizeipräsident und ein Staatsanwalt dabei seien, was ihm nicht habe zugesagt werden können. Daraufhin habe er auf das Gespräch vorerst verzichtet. Eine Woche später sei dann Temme als Verfassungsschützer in der Öffentlichkeit genannt worden. Dann habe es dazu natürlich parlamentarische Aktivitäten sowohl im Ausschuss für den VS als auch im Innenausschuss gegeben. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen habe die Entscheidung seines Hauses, sich zurückzuhalten, für vertretbar gehalten. Dann habe es ein Gespräch mit dem Generalstaatsanwalt des Landes Hessen gegeben, da sei er natürlich sofort erschienen. Und da sei auch der leitende OSta aus Kassel anwesend gewesen. Sie hätten sich darauf geeinigt, dass die Dinge, die der Staatsanwalt braucht, in Frageform an sie gerichtet werden. Diese Anfrage sei noch in seiner Dienstzeit gekommen. Er habe dazu ein seiner Erinnerung nach durchaus „wohlwollendes Votum“ gegeben, man könne hier schon mehr sagen zu den Funktionen und Aktivitäten. Die Staatsanwaltschaft habe ja die Quellen wissen wollen. Aber er habe auch auf die Risiken hingewiesen, es seien auch zwei Quellen von Bedeutung dabei gewesen, aber nicht „im Rechts-Bereich“, sondern im „Ausländerbereich“. Das Ministerium habe dazu ein Votum der Bundesbehörde eingeholt, und die habe von der Offenlegung abgeraten. Das sei seine letzte Information gewesen, er sei dann in Pension gegangen. Auf Nachfrage sagt Irrgang, man habe seitens der StA die Quellen wissen wollen und dann auch an die Quellen heran gewollt.
Götzl sagt, ihn interessiere noch eine ganz andere Frage. Es sei ja ein Mitarbeiter verhaftet worden als Verdächtiger einer Mordtat: „Wollten Sie jetzt nicht möglichst schnell eine Klärung herbeiführen, welche Rolle Temme jetzt spielte?“ Es stelle sich doch dann die Frage, inwieweit das den Tätigkeitsbereich des Hauses berührt. Irrgang sagt, es habe keine weiteren Anhaltspunkte gegeben. Götzl fragt, was denn jetzt der Stand von Irrgangs Informationen bis zum 31.10.2006 über die Rolle von Temme war bezogen auf die Ereignisse 6.4.2006. Irrgang: „Mit seiner Entlassung aus der U-Haft galt für mich uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.“ Götzl sagt, das sei ein Begriff, über den man sich unterhalten könne, aber es gehe doch um einen Sachverhalt der für die Behörde Konsequenzen haben kann, da stelle sich doch die Frage, was die Rolle von Temme war. Irrgang sagt, er dürfe daran erinnern, dass der Landespolizeipräsident sich jegliche Einmischung verbeten habe, deshalb hätten sie sich zurückgehalten. Der Mann sei auch angehalten, sich in der Öffentlichkeit zurückzuhalten, nicht an die Presse zu gehen. Eine Anfrage des „Spiegel“ hätten sie an Temme weiter geleitet, Temme habe aber darauf verzichtet. Für sie sei in diesem Augenblick nichts weiter zu tun gewesen: „Wir mussten versuchen unsere Arbeit zu machen, unsere Quellen zu retten, unsere Quellen nicht zu verunsichern.“ Und selbst der Datenschutzbeauftragte habe das zumindest für ein vertretbares Verfahren gehalten. Götzl erwidert, Irrgang habe ja selbst gesagt, die Ermittlungs-behörden seien an sein Haus herangetreten, um Informationen zu bekommen, also habe die Staatsanwaltschaft ja nicht vor sich hin ermittelt, sondern habe Aufklärungsbedarf gesehen, der nur über Irrgangs Haus geklärt werden könne. Irrgang sagt, das sei ja erst im August gewesen. Weitere Nachfragen von Götzl. Irrgang sagt, Veränderungen der Informationen hätten sich in seiner Amtszeit nicht ergeben. Er, Irrgang, sei im Urlaub gewesen, was er wisse, sei, dass Temme in diesem Lokal gechattet habe und dann gegangen sei. Götzl sagt, um diese Informationen gehe es. Irrgang sagt, er wisse nur, dass Temme am Nachmittag wohl dieses Tattages in dem Geschäftslokal gewesen sei und es verlassen habe, ohne den Eigentümer anzutreffen. Und wenn er sich richtig erinnere, habe Temme wohl auch noch das Geld auf den Tisch gelegt für die „gehabte Dienstleistung“, mehr wisse er nicht. Auf Frage sagt Irrgang, er könne es sich so vorstellen, dass diese Informationen aus Temmes dienstlicher Stellungnahme stammen. Es folgt eine Pause bis 11.17 Uhr.
Danach fragt Götzl, was denn Ergebnis der Kontakte der Sicherheitsabteilung mit Temme gewesen sei. Irrgang antwortet, die Abteilung sei auch von Temmes Unschuld ausgegangen. Die Sicherheitsabteilungen in den VS-Behörden hätten eine gewisse Eigenständigkeit gehabt, so Irrgang, um die Vertrauensbasis zu den Betroffenen so aufzubauen, dass nach Möglichkeit irgendetwas in Erfahrung gebracht werden konnte, dass den Leuten so viel Vertrauen „eingeflößt“ worden sei, dass sie sich offenbaren. Er habe jedenfalls keine Informationen bekommen, die sein Urteil hätten ändern können. Das habe exakt der dienstlichen Erklärung entsprochen, die immerhin Grundlage für das Disziplinarverfahren gewesen sei. Das Verfahren habe er zunächst dem stellvertretenden Direktor übertragen, das Ministerium habe es aber ans Regierungspräsidium Darmstadt übertragen. Dinge, die nicht direkt mit dem Fall zu tun hatten, aber durchaus auch mit dem Verfahren, seien wegen des Verbots der Doppelbestrafung eingestellt worden. Auf Nachfrage dazu sagt Irrgang, man habe ja etwas bei Temme gefunden, und bestätigt dann, dass es „diese Geschichte“ mit der Munition gewesen sei. Götzl fragt, ob das bedeute, dass Irrgang da nicht vollständig von der Sicherheitsabteilung informiert wurde. Irrgang sagt, dass er informiert worden wäre, wenn es etwas Gravierendes gegeben hätte, aber es habe sich nichts Neues ergeben. Götzl sagt, ob zu den Taten und Tötungsdelikten, die hier verhandelt werden, in Irrgangs Haus mal Ermittlungen angestellt wurden. Soweit er sich erinnere, habe Temme zwei ausländische Quellen gehabt und dann eine dritte Quelle bekommen, die hier auch gehört worden sei. Der Schwerpunkt von Temmes Arbeit habe seiner Erinnerung nach im „Ausländerbereich“ gelegen. Auf Frage sagt Irrgang, er habe keine Kenntnis, ob Temme mal von einem seiner Vorgesetzten beauftragt wurde, Ermittlungen im Hinblick auf die Tötungsdelikte „zum Nachteil“ türkischer Kleinunternehmer tätig zu werden.
Auf Frage von Bundesanwalt Diemer nach dienstrechtlichen Konsequenzen eines Besuchs in dem Internetcafé sagt Irrgang, dass das beanstandet worden wäre, wenn Temme in der Dienstzeit dort Privatangelegenheiten nachgegangen wäre. OSta Weingarten sagt, so ein Sachverhalt habe ja auch eine innerbehördliche Dimension und fragt, ob es möglicherweise eine berufliche Veranlassung gegeben hat, sich zu diesem Zeitpunkt am Tatort aufzuhalten. Das verneint Irrgang, es sei offenkundig geworden, dass Temme sehr oft dort verkehrt und Privates abgewickelt habe, diese Auskunft habe er, Irrgang, bekommen. Weingarten fragt, ob es im Rahmen der parlamentarischen Aktivitäten, Aufträge an Irrgang gegeben habe, Stellung zu der Frage zu nehmen, ob es eine berufliche Beauftragung an Temme gegeben hat, sich dort aufzuhalten. Das verneint Irrgang. Weingarten fragt, ob die Quellen Temmes dazu befragt wurden. Irrgang: „Darüber habe ich keine Informationen bekommen.“ Weingarten sagt, es habe demnach also rein verwaltungsinterne Ermittlungen nicht gegeben. Irrgang sagt, das Disziplinarverfahren sei nach Darmstadt gegangen, deswegen habe er keine Informationen bekommen. Weingarten sagt, es erscheine ihm nicht plausibel, dass nicht nach dienstlichen Bezügen gefragt wurde. Irrgang sagt, zuerst einmal sei er nur Direktor. Dann sagt er, es habe sie alle ziemlich entsetzt, dass Temme sich dort aufgehalten und vergnügt habe: „Das wäre, hätte es nicht das große Verfahren gegeben, von mir auch sanktioniert worden.“
Nebenklagevertreter RA Bliwier fragt, ob Irrgang bekannt geworden sei, dass es erhebliche Spannungen zwischen Polizei und LfV gegeben habe. Ihm sei, so Irrgang, nur eine Kontroverse über die „unqualifizierte Bemerkung“ eines Beamten zur Offenbarung von Quellen bekannt geworden, der wohl gesagt habe, auf so eine Behauptung hin könne man nichts offenbaren. Auf den Vorhalt Bliwiers, ob das die Äußerung war, wenn das so einfach wäre, brauche man nur eine Leiche neben einen V-Mann zu legen und schon wäre der Dienst lahmgelegt, sagt Irrgang, das könne sein. Bliwier sagt, es habe am 19.6. ein Gespräch zwischen Staatsanwalt, „MK Café“ und LfV gegeben, da seien als Ziele der Polizei und der Staatsanwaltschaft vorgetragen worden: die Vernehmung der vom Tatverdächtigen geführten V-Personen, die Übergabe der dienstlichen Erklärung und die Einsicht in die Sicherheitsüberprüfung des Tatverdächtigen. Das hänge seiner Erinnerung nach zusammen mit dem Versuch, dass man insbesondere an die Quelleninformationen und die persönlichen Informationen des Temme habe kommen wollen, so Irrgang. Ob das der Versuch des Anrufs war, den er geschildert habe, wisse er nicht mehr: „Ich wäre der Polizei gerne entgegengekommen, wenn der Polizeiverwalter oder ein Staatsanwalt bei diesen Gesprächen dabei gewesen wäre.“ Auf Frage von Bliwier sagt Irrgang, er drücke sich hier vor nichts, aber er könne nicht genau sagen, ob er von dem Ereignis unterrichtet wurde. Bliwier sagt, Ergebnis sei gewesen, dass He. alle drei Anliegen zurück gewiesen habe. Das sei ihm dieser Weise nicht bekannt geworden, so Irrgang. Auf die Frage, ob es in dieser brisanten Angelegenheit denkbar sei, dass He. so etwas ohne Rücksprache mit Irrgang zurück weist. Irrgang: „Das muss ich so annehmen, ja.“ Bliwier sagt, ein Herr S. vom Landespolizeipräsidium habe an dem Gespräch teilgenommen und in einer E-Mail zusammengefasst, dass die den LfV-Vertretern erläuterten Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen von diesen heruntergespielt worden seien, dass laut KD Ho. von Beginn an keine Bereitschaft zur Kooperation bestanden habe, man habe es ja „nur mit einem Tötungsdelikt zu tun“, man stelle Geheimhaltung über die Aufklärung der Verdachtsmomente gegen einen LfV-Mitarbeiter. Irrgang sagt, dass es zunehmend zu einem Dissens gekommen sei, habe er schon gespürt, er sei aber der Meinung, dass sich das durch das Gespräch mit dem Generalstaatsanwalt und dem OSta habe ausräumen lassen. Das sei aber im August gewesen, so Bliwier, und bei Mordermittlungen gehe es um Zeit. Irrgang sagt, dieser Duktus sei jedenfalls nicht mit ihm besprochen worden. Zu einem Gespräch mit dem Polizeipräsidenten Henning sagt Irrgang, das sei der Polizeipräsident von Kassel, der habe ihn in der Nacht nach der Festnahme angerufen und dann habe es noch einmal Kontakt mit ihm gegeben, weil sie das Gefühl gehabt hätten, dass Temme gefährdet war „durch Aktivitäten von Leuten die mit dem Fortgang des Verfahrens nicht einverstanden waren“. Das Gespräch sei am 27.6. gewesen, so Bliwier. Irrgang sagt, er habe nochmal im Sommer Kontakt gehabt, da habe er schriftlich gebeten, dass Temme unter gewissen Personenschutz gestellt wird.
Bliwier sagt, das meine er nicht, und hält vor, dass Irrgang um seine Teilnahme an der Gesprächsrunde zwischen StA Kassel, „MK Café“ und LfV gebeten worden sei. Irrgang sagt, dann sei das nicht Henning, sondern ein Kriminalbeamter gewesen und er habe gefragt, ob der Polizeipräsident und ein Staatsanwalt dabei seien. Bliwier verliest: „Herr Irrgang hat seine Teilnahme unter Verweis auf fehlende Ebenenadäquanz verweigert.“ Bliwier fragt, was damit gemeint sei. Damit sei gemeint, so Irrgang, dass der Polizeipräsident da ist, der nicht gleich „den 163“ [§ 164 StPo] anwenden muss. Bliwier sagt, Irrgang habe sich absichern wollen. Irrgang: „Ich habe versucht, meine Pflicht zu tun, auch dem Land gegenüber.“ Bliwier hält vor, dass Irrgang gesagt haben soll, er sei gerne bereit zu einem Vier-Augen-Gespräch mit Henning in Kassel, er unterhalte sich aber nicht mit einem Staatsanwalt oder Polizeibediensteten. Irrgang sagt, er habe ausdrücklich einen Staatsanwalt verlangt. Bliwier fragt: „Aber warum eigentlich?“ Irrgang habe doch geschildert, dass er zu diesem Zeitpunkt nur gewusst habe, dass Temme gechattet habe, bezahlt habe und gegangen sei, warum er da besorgt gewesen sei, an einem Gespräch teilzunehmen, wo ein Sta möglicherweise einen Vermerk schreibt. Das sei seine rechtliche Überzeugung gewesen, so Irrgang, er habe die Befürchtung gehabt, dass man den Verfassungsschützer öffentlich bloßstellt, und diese Befürchtung habe sich eine Woche später bestätigt. Bliwier sagt, hier stehe, dass der Staatsanwalt sich vorbehalte, Irrgang als Zeugen zu vernehmen, das sei also die Konsequenz, dass der Staatsanwalt sagt: „Dann lade ich ihn eben vor“. Das passe mehr zu dieser Mail als zu Irrgangs Bekundung, wenn ein Staatsanwalt dabei sei, dann komme er. Irrgang bejaht, dass er erfahren habe, dass es Telefonüberwachung bei Temme gegeben hat. Das habe ihnen große Schwierigkeiten gemacht, weil gleichzeitig auch die Dienstgeschäfte abgehört worden seien. Er habe das relativ spät erfahren, weil sich Kollegen beschwert hätten, dass sie bei ihrer dienstlichen Tätigkeit observiert würden. Es sei im Amt nicht diskutiert worden, wie man damit umgeht, es seien auch keine Maßnahmen abgeleitet worden, so Irrgang auf Fragen. Bliwier fragt, ob Irrgang wisse, dass die Polizei die Befürchtung geäußert habe, dass aus dem Amt Inhalte der Ermittlungen an Temme weitergegeben werden, dass sogar ein Strafverfahren eingeleitet werden müsste, weil Einzelheiten weiter gegeben worden seien. Das verneint Irrgang. Er wisse auch nicht, dass Temme seitens Pi. oder He. Anweisungen gegeben worden seien, wie er sich im Ermittlungsverfahren verhalten solle. Dann spricht Bliwier von einem Vermerk von S. (siehe Protokoll zum 91. Verhandlungstag).
Bliwier fasst zusammen, dass sich am 21.6. Staatsanwalt Wi. zu einem Gespräch mit dem LfV entschieden habe, dessen Ziel sein solle, eine vermutete Unterstützungsleistung des LfV für Temme aufzuheben, in der Hoffnung auf weitere Aussagen von Temme. Dann werde Irrgang am 27.6. angerufen und lehne die Teilnahme ab. Am 30.6. finde das Gespräch statt und da herrsche erhebliche Frustration bei der StA, dass das LfV nicht kooperiere. Bliwier fragt, ob He. sich mal mit Irrgang in Verbindung gesetzt habe, nachdem die StA an das LfV herangetreten war. Nach seiner Erinnerung nicht, so Irrgang. Er sei selbstverständlich weisungsbefugt gegenüber He., so Irrgang, das Sicherheitsreferat sei schon sehr selbständig gewesen, aber eine solche Angelegenheit hätte schon beredet werden müssen. Irrgang verneint, von der Einladung zu dem Gespräch gewusst zu haben. Zschäpes Verteidiger RA Stahl beanstandet die Frage. Stahl sagt, er beanstande die letzte Frage „und im Grunde auch die vorangegangen“, weil sie keine Relevanz hätten. Es entsteht eine längere Diskussion um die Fragen Bliwiers und die Beanstandungen durch Stahl. Götzl wiederholt die letzte Frage: „Haben Sie gewusst, dass das Gespräch stattgefunden hat?“ Stahl sagt, er halte die Beanstandung aufrecht: Götzl hält die Frage für zulässig, worauf Stahl einen Gerichtsbeschluss verlangt.
Es folgte eine Unterbrechung bis 12.33 Uhr, nach der Götzl verkündet, dass seine Verfügung bestätigt ist. Bliwier wiederholt die Frage. Der Zeuge sagt, das sei ja schon eine ganze Weile her, und er habe keinen „Aktenrückhalt“, aber er könne nur sagen, das der Anruf der Polizei zu dem Termin, zu dem er kommen sollte, für ihn völlig überraschend gekommen sei. Auf Frage von Bliwier sagt Irrgang, er habe keine Kenntnisse, wie es zur Ermittlung von Temme kam. Bliwier fragt Irrgang, ob er die dienstliche Erklärung von Temme zeitversetzt bekommen habe, was Irrgang verneint. Er verneint auch, mit anderen Mitarbeitern im Amt, darüber gesprochen zu haben, z. B. mit Frau E. Auf Frage sagt Irrgang, er sei bis zum 12.4 in Urlaub gewesen. Bliwier sagt, E. solle am 10.4. mit Temme gesprochen haben und der solle gesagt haben, er würde das Café und den Betreiber nicht kennen. Götzl weist darauf hin, dass es sich hierbei um den Vermerk von KHK T. handele. Bliwier fragt, ob Irrgang bekannt sei, dass E. von der Polizei befragt wurde. Das verneint Irrgang. Das überrasche ihn, so Bliwier, denn er habe das so verstanden dass das auch über Irrgang als Direktor läuft. Es sei keine förmliche Vernehmung gewesen, erläutert Bliwier. Irrgang sagt, davon wisse er nichts. Irrgang sagt, er könne sich nicht vorstellen, dass so etwas über He. gelaufen ist, denn der einzige, der befugt gewesen wäre, so ein Gespräch zu erlauben, das sei ja fast eine Aussagegenehmigung, sei sein Vertreter St., der habe ihm nach seiner, Irrgangs, Rückkehr aus dem Urlaub nichts erzählt. Er gehe davon aus, dass die Polizei versucht hat, ein kollegiales Gespräch zu führen: „Diese Leute kannten sich ja.“ Irrgang bestätigt Bliwiers zusammenfassende Fragen, dass er also kein Gespräch mit E., kein Gespräch mit anderen Beteiligten und kein Gespräch mit Temme selbst geführt habe, und die einzige Maßnahme die Suspendierung gewesen sei. Bliwier fragt, ob es weitere Vermerke aus dem Hause gebe, die Eingang in die Personalakte von Temme gefunden haben. Irrgang sagt, soweit er wisse, seien die Akten alle dem UA weitergeleitet worden. Es folgt die Mittagspause bis 13.50 Uhr.
Dann fragt RA Kienzle. Auf dessen Fragen sagt Irrgang, er habe mit „dienstlichem“ oder „Aktenrückhalt“ gemeint, dass er aus seiner Erinnerung berichtet habe, nicht nachgelesen oder Instruktionen erhalten habe. Vor seiner Aussage beim UA habe er das im Amt nachgearbeitet, er habe aber mit niemandem Rücksprache halten wollen, der hier auch gehört werden könnte. Er habe im Amt die Abfolge der Dinge, wie er sie erlebt habe, gelesen. Auf Frage sagt er, es gehe u.a. um seine handschriftlichen Vermerke. Kienzle sagt, Irrgang habe laut Protokoll auch im UA immer wieder Rückgriff auf Unterlagen genommen. Irrgang sagt, das sei wie ein Terminkalender gewesen, auf dem alle Ereignisse zusammengefasst sind. Er habe keine Originalunterlagen dabei gehabt, aber es könne durchaus sein, dass zu den Terminen stichpunktmäßig etwas aufgeschrieben war von seiner Behörde. Das sei ihm von seiner Behörde nach seiner Vorbereitung ausgehändigt worden. Kienzle fragt, warum Irrgang für die heutige Aussage nicht durch das Amt vorbereitet wurde. Irrgang sagt, das habe weder er noch der heutige Behördenleiter für nötig gehalten. Er sei auch nicht gefragt worden. Er habe geglaubt, dieser Vernehmung hier gerecht werden zu können. Auf Frage, ob es noch weitere Aktenbestände außer dem Kalendereintrag gebe, sagt Irrgang, er gehe davon aus, dass die Unterlagen noch im Amt sind. Wie groß der Aktenbestand dazu im Amt ist, könne er nicht sagen, er habe nur die Vorgänge gesehen, die ihn persönlich betrafen. Kienzle hält aus dem Protokoll von Irrgangs Aussage vor dem Bundestags-UA vor, dass er dort gesagt habe, er habe zu dem Fall eine Menge Analyse selber geschrieben, ist hier jemand Opfer irgendeines Profils geworden, das hätten sie permanent diskutiert. Irrgang sagt, es sei für sie völlig unklar gewesen, um was es sich eigentlich handelt in dem Fall, und die Polizei sei ja von einem „internen Problem der betroffenen Bevölkerung“ ausgegangen. Etwas anderes hätten sie nie erfahren. Sie hätten sich natürlich „eingedenk der ganzen rechtsextremistischen oder linksextremistischen Szene“ auch mal Gedanken gemacht, was es denn auch sein könne. Aber dafür habe es bei ihnen keine Anhaltspunkte gegeben. Für ihn sei ein ganz gravierender Moment gewesen, als offenbart worden sei, dass hier ein Verfassungsschützer in der Nähe war. Er habe dann in einem Vermerk festgehalten, dass er jetzt glaube, dass auf lange Zeit die Aufklärung sehr schwierig wird: „Weil, wer auch immer die Verantwortung für diese Taten hat, sich irgendwie neu positionieren muss, weil er das vielleicht auf sich bezogen hat, dass hier vielleicht jemand gewesen ist.“ Das sei seine persönliche Überlegung gewesen. Er habe sich Gedanken gemacht, wie es auf den Täter wirkt, dass in unmittelbarer Nähe der Tat, wenn es so gewesen sei, ein Verfassungsschützer war und was das bedeuten könnte, sowohl für die Aufklärung des Falles als auch für den Fortgang der Verbrechen. Sein Ergebnis sei gewesen, dass es auf Jahre hin nicht gelingen wird, das aufzuklären. Das habe er aber für so brisant gehalten, dass er es nur handschriftlich zu den Akten gegeben habe. Das sei im Amt, so Irrgang auf Frage. Kienzle sagt, durch die Anwesenheit von Temme am Tatort sei also die Aufklärung über Jahre verhindert worden. Irrgang: „Nachdem man das öffentlich gemacht hatte.“ Er betone aber nochmals, dass das seine persönliche Meinung gewesen sei.
Kienzle fragt, was die rechts- und linksextremistische Szene mit dem Analysegegenstand zu tun habe. Irrgang berichtet von einem Angriff auf sich im November 2005, bei dem er nicht ausschließe, dass der aus der rechtsextremistischen Ecke kam. Er sei an der Wohnung wochenlang beobachtet worden, die Polizei sei außerstande gewesen, das zu klären. Dann sei er in der Garage seines Hauses überfallen worden. Diese Angelegenheit habe ihn und seine Familie sehr beschäftigt und er habe sogar bereits zum März 2006 aus dem Dienst ausscheiden wollen. Sie hätten aber die Fußball-WM gehabt und er sei dann auf Bitten des Ministeriums bis zum Ende seiner Dienstzeit im Oktober im Amt geblieben. Er erwähne das nur deshalb, weil er sich in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus „nichts geschenkt“ habe: „Und so bin ich nun bei Ihnen, weil sich das in dieser Weise schicksalhaft gefügt hat.“ Kienzle sagt, Ausgangspunkt sei die Frage gewesen, wie Irrgangs Bemerkung zur links- und rechtsextremistischen Szene in Zusammenhang mit der Analyse stand, dass durch die Offenbarung, dass Temme am Tatort war, die Aufklärung verunmöglicht wurde. Irrgang sagt, das stehe zunächst mal gar nicht im Zusammenhang. Jemand, der Zeit seines Lebens Analysen zu machen gehabt habe, mache sich Gedanken, wie man in irgendeiner Weise der Sache bei kommt, das habe gar nichts damit zu tun, ob es Rechtsextremismus, Linksextremismus oder sonst etwas ist. Übrigens sei das Amt 2003 auch für die Organisierte Kriminalität zuständig geworden. Und in dem Zusammenhang, auch mit dem organisierten Verbrechen, habe er sich gefragt, ob es ein Fehler ist, wenn man der Gegenpartei etwas mitteilt, was sie auf sich beziehen kann. Es habe ja gar nichts damit zu tun gehabt, die Gegenseite hätte nur möglicherweise einen Schluss gezogen.
Dann geht es um die Diskussionen im LfV. Das seien informelle Gespräche gewesen, das Thema sei ja nun wirklich krass genug gewesen, dass man sich eigentlich täglich Gedanken darüber gemacht habe. Er habe insbesondere mit seinen Kollegen aus dem höheren Dienst diskutiert, die meisten seien inzwischen pensioniert. Irrgang nennt die Namen St., Mu., H. und He. Kienzle fragt nach He. und Irrgang sagt, das sei zumindest ein sehr enger Mitarbeiter gewesen, aber er betone nochmal, dass sie keinen konkreten Anhaltspunkt dafür gehabt hätten, aus welcher Ecke das kam. Kienzle fragt, was an den Vermerken so brisant gewesen sei, dass Irrgang nicht damit nach außen getreten sei. Irrgang sagt, er habe das nicht für ausreichend gehalten. Kienzle sagt, Irrgang habe eben von „brisant“ gesprochen. Irrgang sagt, er könne ja niemanden beschuldigen, wenn er nicht weiß, was ist. Kienzle sagt, Irrgang habe von einer Quelle aus dem rechten Bereich gesprochen, die habe mal einen wichtigen „Ausländerhinweis „gegeben. Irrgang sagt, das sei nach seiner Erinnerung so gewesen, und zwar im syrischen Bereich. Den Hinweis habe er sofort weitergeleitet, bestätigt Irrgang. Kienzle fragt, welche Kenntnisse zu Benjamin Gä. Irrgang habe. Irrgang sagt, er habe die Quelle vom MAD übernommen, sie habe auf ihn bei den wenigen Berichten, die er gesehen habe, einen sehr soliden Eindruck gemacht, er habe Gä. aber selber nie kennengelernt. Die Quelle sei eher ins „nationalkonservative Lager“ gegangen. Kienzle hält vor, dass Irrgang im UA davon gesprochen habe, dass man sich von der Quelle Informationen aus dem neonazistischen Bereich versprochen habe. Irrgang sagt, der sei im „nationalkoservativen Lager“ verblieben, er habe ihn aber auch nicht mehr sehr lange, vielleicht anderthalb Jahre, erlebt. Kienzle sagt, Gä. habe hier berichtet, dass er etwa 2001 geworben worden sei, der Übergang zu Temme sei 2003 gewesen und bis 2006 oder 2007 sei er für das LfV tätig gewesen, das seien fünf und nicht eineinhalb Jahre. Kienzle fragt, worauf sich die Hoffnung auf den Neonazibereich gründete und wann sich das als falsch herausgestellt habe. Die Quelle sei ihnen vom MAD in dieser Weise empfohlen worden, so Irrgang, er nehme an, dass sich das nach relativ kurzer Zeit herausgestellt habe.
Auf Frage von RA Behnke sagt Irrgang, Temme sei nach seiner Suspension nie wieder beim LfV beschäftigt gewesen. Warum das so gewesen sei, wisse er nicht, aber er sei mit der Entscheidung zufrieden gewesen. Behnke fragt, ob Irrgang ausschließen könne, dass der Zeuge Temme dienstlich Kontakt zu den Angeklagten oder zu Mundlos und Böhnhardt hatte. Irrgang sagt, das könne er sich nicht vorstellen. Auf Nachfrage, ob er es ausschließen könne, sagt Irrgang, er wisse es nicht.
Auf Frage von RAin Dierbach sagt Irrgang, es sei ihm nicht bekannt, dass sich Pi. an ihn oder andere Mitarbeiter gewandt hätte in Zusammenhang mit den Morden. Irrgang verneint, von einer Mail von Pi. an Temme vom März 2006 zu wissen, in der die Frage, was „VM“ dazu sagen könne stehe.
RA Scharmer fragt, woher Irrgang gewusst habe, dass Temme mehrfach im Internetcafé gewesen sei. Irrgang sagt, das sei erzählt worden, er wisse nicht mehr wo und wann, das sei zu einem späteren Zeitpunkt gewesen, aber noch zu einer Zeit, wo die ganze Sache „noch nicht so hochpolitisch“ gewesen sei. Es habe sogar in der Zeitung gestanden, Temme habe sich bei der Einrichtung seines Geräts von dem Firmeninhaber beraten lassen. Scharmer fragt, ob Irrgang vor dem Moment, wo das auch parlamentarisch diskutiert wurde, das aus der Zeitung habe. Wenn es in der Zeitung war, so Irrgang, dann danach, er habe das jedenfalls irgendwoher erfahren. Scharmer sagt, Irrgang habe auf die Frage, ob er das befürworten würde, wenn sich ein Mitarbeiter in dem Internetcafé aufhält, von „alter Schule“ gesprochen. Irrgang erwidert, seines Wissen sei das während der Dienstzeit gewesen und das gehöre sich nicht, wenn es da keinen dienstlichen Grund gebe. Er verneint, dass das in der privaten Zeit ein Problem gewesen wäre. RAin Lunnebach sagt, im UA habe Irrgang aus einem internen Vermerk zitiert, da gehe es um den Abgleich mit einem Bericht von Temme und fragt, welcher Bericht da gemeint sei. Irrgang, sagt, er gehe davon aus, dass Temme da einen so genannten V-Mann-Bericht gefertigt habe und dass der nachgeprüft worden sei. Lunnebach fragt, es geh also nicht um einen Bericht Temmes. zu den Ereignissen im Internetcafé. Irrgang: „Nein richtig.“ RA Narin fragt, ob Irrgang erinnerlich sei, ob im März 2006 das BKA in Wiesbaden beim LfV die Serie vorgestellt hat mit der Bitte, entsprechende Erkenntnisse einzuholen. Irrgang sagt, er wisse von seinem Nachfolger, dass ein BKA-Beamter im Haus gewesen sein muss, und dass die Gesprächspartner diesen Besuch nicht weiter gemeldet haben: „Er trug sich mit dem Gedanken disziplinarischer Maßnahmen.“ Er verneint, dass Temme auch im Phänomenbereich Organisierte Kriminalität eingesetzt war, von Kontakten Temmes zu Rockergruppen wie „Hells Angels“ sei ihm nichts bekannt. Narin sagt, dass Irrgang im UA des Bundestags gesagt habe, ihm seien personelle Verflechtungen zwischen B&H und „Hells Angels“ in Hessen bekannt. Irrgang sagt, es gebe natürlich „irgendeinen Konnex“, aber dass Temme da beteiligt gewesen sein soll, sei ihm nicht bekannt. Ihm sei, so Irrgang auf Frage, nicht bekannt, dass der V-Mann Gä. ein persönliches Verhältnis zu Temme gehabt habe. Von Diskussionen aus 2005, Temme die Quelle zu entziehen, sei ihm nichts bekannt.
RAin von der Behrens fragt, ob es nach dem Mord an Yozgat Austausch mit anderen VS-Ämtern gegeben habe. Irrgang sagt, das sei seiner Erinnerung nach nicht der Fall gewesen. Austausch mit dem Thüringer LfV habe es gegeben, aber nicht zu diesem Fall, so Irrgang auf Frage, man habe sich selbstverständlich auch zum Thema Rechtsextremismus ausgetauscht, das bei ihnen in Hessen über die Abteilung Auswertung gelaufen. Von der Behrens fragt, ob Irrgang der Name Wiesner etwas sagt, was der bejaht. Wiesner habe „in unserem Hause als tüchtiger Beamter“ gegolten.
RA Scharmer wirft ein, dass RA Heer sich mit Äußerungen an den Senat wende, die nicht in den Saal übertragen werden, das müsse er beanstanden. Es beginnt eine kurze Debatte darum, ob Heer die Frage verbal beanstandet hat, und dann wird darüber gestritten, ob die Fragen von RAin v. d. Behrens zulässig sind. Götzl sagt, er wolle nicht kleinlich sein, aber er werde es unterbinden, wenn es nichts mit dem Beweisthema zu tun hat. Bundesanwalt Diemer sagt, das Gericht müsse den Zeuge aus Fürsorgepflicht darauf hinweisen, ob das noch alles von der Aussagegenehmigung gedeckt ist. Das tut Götzl dann auch. RA Stahl sagt, wenn er es richtig nachgelesen habe, dann seien diese Fragenkomplexe unzulässig. Götzl sagt, das müsse zunächst der Zeuge beurteilen. Irrgang sagt, dass er mit der Aussagegenehmigung schon seine Probleme habe und versucht habe, das beste daraus zu machen.
RAin von der Behrens fragt, ob Wiesner in Hessen mit der Werbung und Führung von V-Leuten befasst war. Irrgang sagt, das sei sehr lange her, aber er schließe es nicht aus. V. d. Behrens fragt, ob es dabei interne Regelungen wie „keine Straftäter, keine Führungspersonen“ gegeben habe. Irrgang: „In etwa.“ RA Stahl sagt, das sei Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses. Irrgang sagt, er versuche, die Auskunft zu geben, die er geben könne, es grenze an seine Befugnis. Götzl sagt, es sei auch die Frage, inwiefern die Fragen zum Gegenstand gehören. Irrgang sagt, zur Tätigkeit von Wiesner in Thüringen könne er nichts sagen. Von der Behrens fragt, ob es die Anweisung gegeben habe, dass weibliche Vertrauenspersonen nur von Frauen oder von zwei Männern zusammen geführt werden dürfen. Stahl und die BAW protestieren erneut und Götzl sagt, v. d. Behrens solle einen Zusammenhang herstellen. Der Zeuge wird aus dem Saal geschickt. V. d. Behrens sagt, auf der neuen Ladungsliste seien Wiesner und Juliane Wa., die von ihm geführt worden sei unter Verstoß gegen diese Grundlage. Dann wisse man, dass Wiesner Tino Brandt angeworben und geführt habe unter Verstoß gegen Vorschriften für Vertrauenspersonen. Sie wolle die Grundlage für diese Befragung stellen, was Wies ner in Hessen gelernt. Es folgt eine Debatte um die Zulässigkeit der Fragen, an deren Ende RAin v. d. Behrens sagt, sie werde dazu einen eigenen Beweisantrag stellen.
RAin Pinar fragt, was die Aufsichtsbehörde konkret gefragt und ermittelt habe. Irrgang sagt, die sei unterrichtet worden und habe das zunächst mal zur Kenntnis genommen. Er gehe davon aus, dass der Minister vom Polizeipräsidenten informiert wurde. Die Aufsichtsbehörde sei von ihm persönlich informiert worden, dass ein Behördenmitarbeiter unter Mordverdacht steht. An die Aufsichtsbehörde sei dann berichtet worden, als es um Nachfragen der StA ging, ob Aussagegenehmigungen erteilt, Quellen offenbart werden können. Die StA habe sie gebeten, „den und den“ hören zu können. Und daraufhin habe man dem Minister berichtet, das das der Wunsch der StA ist und was ihre Meinung dazu ist. Und das Ministerium habe dann entschieden. Pinar fragt, was an Irrgangs Behörde herangetragen wurde. Man habe Quellen, die mit Temme zu tun hatten, hören wollen, so Irrgang. Pinar fragt, ob die StA auch mit Mitarbeitern habe sprechen wollen. Irrgang sagt, das sei ihm nicht bekannt. Die Operativabteilung habe das Votum erarbeitet, so Irrgang. Wenn sie die Genehmigung hätten erteilen können, hätten sie das getan. Da sie aber Bedenken gehabt hätten, hätten sie das an das Ministerium weitergeleitet. Pinar sagt, eben sei es darum gegangen, dass das BKA im Haus gewesen sei, und fragt, gegen wen in dem Zusammenhang dienstrechtliche Schritte erwogen worden seien. Irrgang sagt, er sei nicht befugt, dazu etwas zu sagen. Das sei im März 2006 gewesen, erfahren habe er davon im Rahmen des UA 2012, so Irrgang auf Frage. Er wisse nicht, ob dienstrechtliche Schritte eingeleitet wurden. RA Bliwier fragt, wie sicher sich Irrgang ist, dass sich Temme in U-Haft befunden hat. Irrgang sagt, er habe in der Nach von Freitag auf Sonnabend erfahren, dass Temme unter Mordverdacht steht, und dann, dass er in U-Haft sitzt. Bliwier fragt zum Unterschied zwischen vorläufiger Festnahme und U-Haft. Irrgang sagt, er wisse nicht, worauf Bliwier hinaus wolle, man habe ihm das so übermittelt. Ihm persönlich sei die Verdachtslage gegen Temme nicht mitgeteilt worden, so Irrgang auf Frage. Er verneint, ein Schreiben z. Hd. von Pi. mit drei Seiten zu Verdachtsmomenten gegen Temme zu kennen. Eine Erklärung, warum ihm das nicht zur Kenntnis gebracht wurde, habe er nicht, das sei selbstverständlich eigentlich dienstlich vorgesehen. Dazu, ob das Auskunftsersuchen zeitlich vor der dienstlichen Äußerung Temmes gekommen sei, könne er nichts sagen. RA Erdal fragt, ob Irrgang durch die Polizei Kassel mitgeteilt wurde, dass Temme in Hofgeismar „Klein-Adolf“ genannt worden sei. Das verneint Irrgang. Dann wird der Zeuge entlassen.
Nach einer Pause bis 15.31 Uhr wird die Vernehmung von Andreas Temme fortgesetzt. Zunächst wird auf Bitten von NK-Vertreter RA Kienzle das Video mit der Rekonstruktion des Weges, den Temme im Internetcafé genommen haben will, in Augenschein genommen (siehe 91. Verhandlungstag). Temme sagt, ihm sei gesagt worden, er solle bei dem Café vorbeifahren, dort sei ihm dann eröffnet worden, dass das Video gemacht werden soll. Auf Frage RA Bliwiers sagt Temme, soweit er sich erinnere, sei er alleine dahin gefahren. Es sei darum gegangen, was er seiner Erinnerung nach an diesem Tag dort gemacht hat. Kienzle fragt, ob Temme dem Herrn, der das Video gedreht hat, vorher gezeigt habe, wie die Wege waren. Das könne er heute nicht mehr sagen, so Temme. Es seien mehrere Polizisten gewesen, einzelne hätten ihn angesprochen auf verschiedenste Dinge. Er wisse noch, dass angeklungen habe, dass er das da vorne hätte sehen müssen. Er habe einen Polizisten zu sich gerufen und darauf aufmerksam gemacht, dass das nicht der Fall sei. Das sei auf dem Video nicht zu sehen. Bliwier fragt, ob die Geschwindigkeit Temmes auf dem Video dem entsprach, wie es Temme zum Tattag erinnert habe. Temme sagt, er denke, dass er darauf hingewiesen wurde, dass er sich möglichst so bewegen sollte, wie es war. Auf Frage, ob das Hinlegen des Geldes mit einer gewissen Haltung zum Tresen seiner damaligen Erinnerung entspricht, sagt Temme, er habe sich bemüht, sich jedenfalls nicht bewusst in irgendeiner Weise verstellt. Ihm sei, soweit er wisse, zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt worden, was bspw. andere Zeugen im Ermittlungsverfahren ausgesagt haben, so Temme auf Frage. Dass es ein enges Zeitfenster gab zu der Frage, ob er schon draußen war, habe er schon gewusst. Er habe gewusst, dass es knapp ist, aber ob er das mit den 40 Sekunden damals schon wusste, wisse er nicht.
Bliwier fragt, ob Temme etwas darüber wisse, dass es im März 2006 einen BKA-Besuch an der Dienststelle gegeben habe, sagt Temme, daran könne er sich nicht erinnern. Bliwier fragt, ob Temme etwas zu einer internen Mail von Frau Pi. zu den sieben Tötungsdelikten seit 2000 wisse, was Temme verneint. Bliwier nennt das Datum 24.3. und fragt, ob Temme durch eine solche Mail sensibilisiert wurde. Temme sagt, das sei ihm nicht in Erinnerung. Bliwier fragt, ob Temme zum Zeitpunkt des Mordes bekannt war, wie eine Ceska aussieht. Das verneint Temme. Es sei ja bekannt, so Temme, dass er im Schützenverein war, er habe verschiedene Waffen gesehen. Bliwier fragt zu einer Fahrt nach Tschechien, da gebe es ein Bild von Temme und Herrn Vo. Temme sagt, die Fahrt sei ausgerichtet worden von dem Verein, in dem er geschossen habe, auf den Ort komme er jetzt nicht mehr. Bliwier hält vor, dass Vo. angegeben habe, die Ceska sei eine normale Dienstwaffe der tschechischen Polizei, er sei selber im Besitz zweier Ceska, habe auch schon für die tschechische Polizei gearbeitet. Auf die Frage, ob das Ceska-Werk im Zusammenhang der Reise besucht worden sei, sagt Temme, es sei eine Gießerei besucht worden, ob die mit dem Ceska-Werk in Verbindung stand, wisse er aber nicht. Auf Nachfrage sagt Temme, in der Gießerei seien kleinere Teile gegossen worden. Bliwier: „Möglicherweise Waffen?“ Temme sagt, das sei durchaus möglich. Es könne sein, dass sie in dem Zusammenhang beim Ceska-Werk waren, aber er könne es nicht mit der erforderlichen Genauigkeit sagen. Auf die Frage, ob er bei Vo. mal eine Ceska gesehen habe, sagt Temme sie hätten bei dem Besuch auch geschossen, wessen Waffen und was für Waffen das waren, könne er nicht sagen. Bliwier sagt, die Zeugin E. habe gesagt, dass sie Temme mit einem konkreten Auftrag zum ZK 10 geschickt habe, und fragt, ob Temme diesen Auftrag umgesetzt habe. Temme sagt, das sei ja schon thematisiert worden, und er könne heute nicht mehr sagen, ob er aus diesem Grund dort hin gefahren ist. Es könne durchaus sein, dass es grundsätzlich um etwas anders ging, und er von E. noch die Bitte mitgenommen habe, das zu erfragen. Das sei üblich gewesen. Wenn man da hingekommen sei, habe man die Leute auch begrüßt und gesprochen, die Dienststelle ZK 10 sei überschaubar gewesen und man habe sich gekannt. Bliwier sagt, er habe E. so verstanden, dass sie Temme konkret hin geschickt hat. Temme: „Oder ich hatte eh schon einen Termin und hab die Bitte quasi mitgenommen und das zusammen erledigt.“ Das könne er aber heute so nicht sagen. Auf die Frage, ob er das Thema Halit Yozgat angesprochen habe oder nicht, sagt Temme, er denke, dass er es angesprochen habe, könne sich aber an die genauen Umstände nicht mehr erinnern. Bliwier sagt, Temme habe in einer Vernehmung angegeben, dass er es nicht angesprochen habe. Temme: „Wann habe ich das gesagt?“ OSta Weingarten beanstandet den Vorhalt, die Wiedergabe sei relevant unvollständig. Bliwier hält vor, dass Temme angegeben habe, er erinnere sich, dass er am Montag nach der Tat bei Me. war, soweit er sich erinnere, hätten sie über den Fall nicht oder nur sehr kurz gesprochen, lediglich Me. habe am Rande eine Anmerkung gemacht. Bliwier sagt, wenn Temme quasi den Auftrag gehabt habe, das ZK 10 auf diese Thematik anzusprechen, finde er das in dieser Aussage nicht wieder. Temme sagt, er erinnere sich nicht, ob das Gespräch kurzfristig von ihm gemacht worden sei oder noch etwas anderes angelegen habe. Und als Anmerkung zu der Vernehmung, zu seiner Verfassung, wolle er sagen, dass das die erste Vernehmung nach seiner Festnahme war, er gehe nicht davon aus, dass er was Falsches gesagt habe, aber mit Sicherheit sei er in keiner guten Verfassung gewesen.
Auf Frage von RA Top sagt Temme, es könne hinkommen, dass er etwa Anfang Januar 2006 mit dem Chatten begonnen habe. Temme beschreibt den Ablauf des Chatten. Top fragt, mit wem Temme von Anfang April bis zum 8., 9. April gechattet habe. Temme sagt, das sei eine Frau unter dem Namen „Tannymanny“ [phon.] gewesen, der konkrete Name sei ihm nicht bekannt gewesen. Top fragt Temme über Dauer, wann und ob er auch von zu Hause gechattet habe. Te kann es nicht mehr genau sagen. Er verneint, sich erinnern zu können, „Tannymanny“ übers Handy ein Bild von sich geschickt zu haben, er denke nicht, dass das so war, denn dann hätte er ja seine Handynummer preisgegeben müssen. Top sagt, „Tannymanny“ heiße Tanja O. O. habe ausgesagt: Das müsse an an dem Tag gewesen sein, als Temme ihr das Foto per MMS geschickt habe; sie hätten sich keine E-Mails geschrieben, sie habe ihm mal ihre E-Mail-Adresse gegeben, weil er ihr ein Bild habe schicken wollen, das habe aber nicht geklappt, daraufhin habe sie ihm ihre Telefonnummer gegeben, damit er das Foto schicken kann; das habe er dann auch gemacht und damit sei das erledigt gewesen. Die Frage, ob er sich nun erinnern könne, verneint Temme. Top fragt, von wo aus Temme gechattet habe, wenn er abends gechattet habe. Temme sagt, er sei ja auch abends manchmal in Kassel gewesen, aber dann nicht im Café von Yozgat. Er könne das nicht sagen, er habe auch an den Verlauf von dem Chat keine Erinnerung mehr. Top sagt, am 7.4. habe Temmes Mutter Geburtstag gehabt und fragt, ob Temme da abends nochmal unterwegs war oder zu Hause. Temme sagt, er vermute, er war zu Hause, könne es aber nicht sicher sagen. Er wisse, dass sie tagsüber bei seiner Mutter waren, vormittags sei er mit seiner Frau unterwegs gewesen. Er wisse nicht, was er an dem Abend gemacht hat, in Kassel sei er aber bestimmt nicht gewesen. Top will wissen, ob Temme die Möglichkeit hatte, von zu Hause aus ins Internet zu gelangen. Er sei sich nicht sicher, so Temme, über eine offene WLAN-Verbindung sei es vielleicht möglich gewesen, er selber habe kein Internet gehabt. Auf Frage von Top nach seinen Arbeitszeiten sagt Temme, er habe keine regelmäßigen Zeiten gehabt, üblicherweise sei er gegen 10 Uhr im Büro gewesen, es sei unterschiedlich gewesen, je nachdem was anlag. Top sagt, Temme sei davon ausgegangen, dass er nicht am Donnerstag im Internetcafé war, weil er da erst so spät Feierabend gemacht habe, und fragt, wie viel früher Temme hätte Schluss machen müssen, um zu sagen, ich müsste am Mittwoch das letzte Mal da gewesen sein. Er könne unmöglich eine konkrete Zeitspanne nennen, so Temme, die ihm solche Gedanken ermöglicht hätte. Er habe diese Gedanken gehabt, habe sich aber kein Raster zugrunde gelegt mit entsprechenden Uhrzeiten. Top sagt, Temmes Stempelkarte weise aus, dass er am 5.4. um 16.07 die Dienststelle verlassen habe und am 6.4. um 16.43 Uhr. Top fragt, wie Temme da habe ausschließen können, dass er am Donnerstag im Internetcafé war. Temme antwortet, wenn er heute mit Vernunft darüber nachdenke, sei das sicherlich damals nicht angemessen gewesen, aber diese Gedanken seien so gewesen, das sei das gewesen, was ihn zu dieser Entscheidung gebracht habe.
Dann fragt Top zu Benjamin Gä., wie die Kontaktaufnahmen liefen. Temme sagt, entweder habe er Gä. angerufen und einen Termin vereinbart oder Gä habe sich gemeldet. Die Übergabe von Geld könne ja nur persönlich erfolgen. Gä. habe die Geldübergaben quittiert, bestätigt Temme, die Quittungen habe er nach Wiesbaden weiter gegeben, wie die gelagert wurden, wisse er nicht. Er könne nicht ausschließen, dass Gä. ihm eine Kleinigkeit auch am Telefon hätte sagen können, aber es sei nicht so viel gewesen und er habe sich sowieso einmal im Monat mit Gä. treffen müssen. Die Telefongespräche hätten ein paar Minuten gedauert, aber er gucke da ja nicht auf die Uhr. Er habe sich an unterschiedlichen Orten mit Gä. getroffen, normalerweise versuche man das so zu machen dass es keine regelmäßigen Orte gibt. Auf Frage sagt Temme, er sei einmal mit Gä. in einem Internetcafé gewesen, er glaube in der Königsgalerie, das sei oben ein chinesisches Restaurant, wo er ab und zu mit Gä. gewesen sei. Er habe Gä. noch etwas zeigen wollen. Das sei das einzige Mal gewesen. Die Quellen seien ja nicht dafür da, sich etwas im Internet anzugucken. Auf Frage von RA Kienzle sagt Temme, wenn er zur Post gefahren sei und solche Dinge, sei das mit der Stempelkarte nicht erfasst worden. Auf Frage von Kienzle zum Internetcafé in der Frankfurter Straße, sagt Temme, er vermute, es sei ihm nicht so wichtig gewesen, an welchem Platz er zu sitzen kam. Das sei im Café unter dem Büro genauso gewesen. Kienzle hält die Aussage des Inhabers des Internetcafés in der Frankfurter Straße vor, derzufolge, Temme, wenn er gekommen sei, immer die gleichen Plätze, Nummer 2 und Nummer 9, besetzt habe und nur kurz und knapp gefragt habe, ob er sich auf einen dieser beiden Plätze setzen kann. Temme sagt, er wisse nicht, ob das von der Einrichtung her angenehmer war, er wüsste nicht, dass ihm das irgendwie wichtig gewesen wäre.
RA Kolloge fragt, ob Temme als er am 6.4. mit dem Chatten fertig war, dann bezahlen wollte. Temme sagt, dass er normalerweise vorne hingegangen wäre, bezahlt und sich verabschiedet hätte. So sei auch der Plan für diesen Tag gewesen. Er bestätigt, dass er an diesem Tisch bezahlt hätte. Kolloge sagt, bei der Tatrekonstruktion sei Temme ohne Blick insbesondere nach links vorgegangen, wo er doch eigentlich habe bezahlen wollen. Temme sagt, wo er hingeguckt habe, wisse er jetzt nicht mehr, aber wenn man durch eine Tür in einen Raum komme, dann nehme man einen ja normalerweise wahr, der da sitzt. Inwieweit er das in dieser Rekonstruktion verwirklicht habe, wisse er nicht, man könne ja nicht alles so machen, jedes Kopfdrehen ganz genau machen, auch wenn man sich bemühe. Auf Frage von RA Scharmer sagt Temme, im Internetcafé von Halit Yozgat sei er nur zu privaten Zwecken gewesen. Wenn er tagsüber dort gewesen sei, wenn er in Pausenzeiten dort hin gefahren sei, dann werde man das nicht auf den Stempelkarten finden, es sei aber ausschließlich privat gewesen. Auf Nachfrage sagt Temme. Scharmer sagt, es wäre also nicht problematisch gewesen, nur weil Temme in der Dienstzeit etwas Privates getan hätte. Temme: „Das ist richtig.“ Scharmer zitiert aus Temmes Vernehmung vom 22.4.2006. Temme habe gesagt, er sei an demselben Montagnachmittag beim ZK 10 zu Besuch gewesen, der Termin habe mit dem Mord nichts zu tun gehabt, Me. habe kurz die Tat erwähnt, Temme selber sei darauf nicht eingegangen. Temme sagt, er habe an den Grund, warum er beim ZK 10 war, keine Erinnerung mehr. Er sei ab dem 21.4. bei der Polizei gewesen und es hätten vom 21.4. bis zum 22.4. ständig Vernehmungen stattgefunden und dementsprechend sei natürlich seine Verfassung gewesen. Dazu sei noch gekommen, dass am späten Freitagabend die Irritation mit seinem Parkschein hinzu gekommen sein, das habe die Vernehmung beeinflusst und seine Verfassung nicht verbessert. Man habe ihm ständig vorgehalten, dass er nach der Tat nochmal hin gefahren sei und es da einen Beweis gebe. Das habe ja nicht gestimmt, so Temme. Scharmer fragt, ob Temme ein Erinnerung habe, ob er an irgendeiner Stelle bewusst die Unwahrheit gesagt hat. Temme sagt, daran könne er sich nicht erinnern.
RAin Basay fragt, welches Fahrzeug Temme im Juni 2011 gefahren sei. Temme sagt, er habe einen 3er-BMW gehabt und sie hätten noch einen Corsa gehabt. Den Mercedes aus der Videosequenz habe er zur Zeit, wo der Mord geschehen war, und bis etwa Anfang 2008 gehabt, so Temme auf Nachfrage. Das Fahrzeug habe ein Kennzeichen vom Landkreis Kassel, KS, gehabt. Auf Frage von RA Langer, ob die Eingangstür des Cafés bei der Rekonstruktion so war wie damals, sagt Temme, das wisse er nicht. In der Zwischenzeit habe er mal gelesen, dass die Türe offen gewesen sei mit einem Keil, das könne er aber nicht sagen. Langer sagt, in der Rekonstruktion behandele Temme die Tür vorsichtig, und fragt, ob ihm bekannt gewesen sei, dass die so einen automatischen Schließer hatte. Temme sagt, er wisse nicht mehr, ob er damals wusste, dass die Tür automatisch zugegangen ist. Er wisse nicht mehr, ob ihm das an dem Tag der Rekonstruktion bewusst war. Langer sagt, Temme habe gesagt, dass er sich in der Woche auch mit einer anderen Quelle getroffen habe aus dem islamistischen Bereich und sich über den Mord in Dortmund unterhalten habe, und fragt, ob das richtig ist. Temme sagt, daran könne er sich nicht erinnern, das wisse er nicht mehr. „Wann soll ich das gesagt haben?“ Langer fragt, ob er sich denn in dieser Woche mit einer anderen Quelle getroffen habe. Temme sagt, er habe mehrere Treffen gehabt. Am Dienstag, 4.4., wo der Mord in Dortmund geschehen sei. Das wisse er noch, da es von Bedeutung gewesen sei, wo er sich an dem Tag aufgehalten habe. Am 6.4. habe er ein Treffen mit einer anderen Quelle aus dem islamistischen Bereich gehabt. Und ob am 3.4. auch noch eines war, wisse er nicht mehr genau.
Auf Frage von RA Narin, ob ihm damals bewusst war, dass seine Telekommunikation überwacht wird, sagt Temme, er habe es sich nie so richtig bewusst gemacht, seine Frau schon eher; er selbst habe es vermutet, aber verdrängt. Er sei in einem Schockzustand gewesen zu der Zeit und durch die Veränderungen im familiären Bereich seien ihm andere Dinge wichtig gewesen. Narin sagt, Temme habe gesagt, er habe der Polizei nicht vom Internetcafé erzählt, weil er Angst gehabt habe, mit seiner Frau in Konflikt zu treten. Temme: „Das war einer der Gründe.“ Narin hält aus der Vernehmung von Temmes Frau vom 22.4. vor. Die Polizei habe Temmes Frau gesagt, dass Temme gestern am Telefon mit ihr gesprochen und sich entschuldigt habe, dass er nichts davon gesagt habe, dass er am Tattag in dem Café war, daraufhin habe Temmes Frau gesagt, er habe es ihr doch gesagt. Narin fragt, ob Temme es seiner Frau gesagt hat. Temme antwortet, er wisse nicht mehr, was er seiner Frau in dem Telefonat gesagt hat, es sei das erste Telefonat nach der Festnahme gewesen. Dass er das Café kenne, habe er seiner Frau erzählt, aber nicht das mit dem Chatten. Narin fragt, ob Temme seiner Frau auch gesagt habe, dass er sich in dem Internetcafé aufgehalten hat. Das verneint Temme, das habe er seiner Frau ja gerade nicht gesagt. Er könne das gerade nicht so richtig nachvollziehen. Narin fragt, ob Temme im Bewusstsein abgehört zu werden, versucht habe, die Ermittlungsbehörden zu täuschen. Temme sagt: „Nein, ganz sicher nicht.“ Er sei bei der Polizei gewesen und habe kurz mit seiner Frau telefonieren dürfen, auf den Gedanken, dass dieses Telefonat abgehört wird, wäre er nie gekommen, denn ihm gegenüber habe ein Beamter oder eine Beamtin gesessen. Narin sagt, Temme habe angegeben, er habe seiner Frau nicht von seiner Anwesenheit berichtet, weil er ihr sonst auch alles hätte erzählen müssen. Narin: „Was meinten Sie?“ Temme: „Das mit dem Chatten.“ Auf Frage sagt Temme, er habe jedem, den er getroffen habe, gesagt, dass er das nicht war. Er denke, dass er das auch seiner Frau gesagt hat, auch wenn das nicht nötig gewesen wäre. Narin sagt, er habe eine Mitschrift von der BAW, die Akte sei ihm nicht zur Verfügung gestellt worden. Demzufolge habe Temmes Frau gesagt, dass Temme ihr nie gesagt habe, dass er es nicht war. Temme sagt, er wisse es nicht, ob er ihr ganz konkret gesagt hat, dass er es nicht war. Seine Frau sei verzweifelt gewesen und wenn sie sich bei einer Freundin ausspreche, könne es sein, dass sie möglicherweise so was sagt.
Auf die Frage, ob er von der Polizei mal gefragt worden sei, ob er im Café eine Plastiktüte dabei hatte, sagt Temme, das könne sein, wenn er gefragt worden sei, habe er angegeben, dass er keine hatte. Der Name Michael Sch. sage ihm etwas, das sei der ehemalige Chef der Kasseler „Hells Angels“ sagt Temme auf Frage, der habe eine Motorradwerkstatt und ein Bekannter aus Schulzeiten habe eine Harley Davidson, dem habe er geholfen, wenn der die zur Werkstatt habe bringen oder sie abholen musste. Daher kenne er Sch. Er verneint, im Bereich Organisierte Kriminalität eingesetzt gewesen zu sein. Andere Personen aus dem Umfeld der „Hells Angels“ kenne er nur vom Sehen. Einen Herrn Ei. kenne er, aber nicht von den „Hells Angels“. Narin fragt, ob er Ei. aus einer anderen Rockergruppierung kenne, sagt Temme, sie seien zur gleichen Zeit bei der Bundeswehr gewesen, aber was Ei. im Einzelnen bei diesen Clubs für Funktionen hatte, habe ihn nicht interessiert. Auf die Frage, wie er zu den „Hells Angels“ gestanden habe, sagt Temme, er sei mit dem besagten Bekannten, der dieses Motorrad hat, gelegentlich mal zum Clubhaus dieser Gruppierung gefahren und habe dort Bier getrunken. Auf Frage, ob er Devotionalien der „Hells Angels“ hatte, sagt Temme, er habe mal einen Pullover von seinem Bekannten gehabt, mit „Hells Angels-Supporter“, ein T-Shirt und eine Jacke. Auf Frage, was die Polizei alles bei ihm sichergestellt habe in dieser Hinsicht, sagt Temme, er wisse, dass er von Pullover, Jacke und T-Shirt, was da sonst möglicherweise noch sein könne, sei, dass er Anfang der Neunziger mit diesem Bekannten in der Nähe von Berlin auf einer Party dort war. Die Frage, ob diese Verbindungen zu Rockergruppen seinem Dienstherren bekannt waren, verneint Temme, er sei nicht in den Clubs gewesen, die man im Bereich Organisierte Kriminalität beobachte. Sie hätten ganz früher mal in seinem Heimatort eine kleine Gruppierung gehabt, die man aber nicht habe ernst nehmen können. Es habe für ihn keine Veranlassung gegeben, seinem Dienstherrn zu sagen, wenn er mit seinem Kumpel in dieses Clubhaus gefahren sei. Narin fragt, ob Tev bekannt war, dass nach dem B&H-Verbot in Hessen zahlreiche Kader zu den „Hells Angels“ übergetreten sind. Das verneint Temme. Narin fragt, ob Temme wisse, ob Temmes V-Mann Gä. Kontakte hatte. Temme antwortet, wenn, habe es Gä. ihm ggü. nie erwähnt. Die Frage, ob er bei der Reservistenkameradschaft in Reinhardshagen war, verneint Temme Aber einzelne daraus hätten zeitweise einen Schießplatz in Radbach bei Hannoversch Münden gemietet, da habe man tageweise mit Gewehren schießen können. An dem Schießen habe er sich öfter beteiligt und sich angemeldet, dass er da einen gewissen Geldbetrag beigesteuert hat. Auf die Frage, ob einer Gaststätte „Scharfe Ecke“ in Reinhardshagen kenne, sagt Temme, die sei ihm bis zur Veröffentlichung in der Presse nicht bekannt gewesen. Für einen Kr. gelte das gleiche. Auf Frage sagt Temme, ihm sei nicht bekannt, dass mal gegen ihn, Michael Sch. und Kr. wegen Geheimnisverrats ermittelt wurde. Narin sagt, es gehe um Dokumente aus dem LKA Sachsen. Temme sagt, das sei ihm nicht bekannt, er habe auch keinen Zugang zu Dokumenten des LKA Sachsen gehabt.
Narin möchte wissen, ob Temme Gä. mal gefragt habe, ob er sich mit ihm in diesem Café treffen wolle. Das verneint Temme, er sagt, dass es auch nicht sehr klug gewesen wäre. Er nehme ja nicht eine Quelle an einen Ort mit, wo er privat hingehe. Sein Verhältnis zu Gä. sei nicht privat gewesen, so Temme auf Frage, Gä. habe nicht einmal seinen Namen gewusst. Natürlich komme man auf eine Quelle so freundlich zu, dass sie den Eindruck hat, da wäre so was wie eine Freundschaft dahinter. Man versuche, eine gute Arbeitsatmosphäre herzustellen. Er wisse nicht, ob darüber nachgedacht wurde, ihm die Quelle Gä. zu entziehen, er habe Gä. ja als erste Quelle übernommen, aber dann irgendwann sechs Quellen Bereich Ausländerextremismus gehabt. Gä. sei auf die „Deutsche Partei“ angesetzt gewesen. Auf die Frage, ob ihm Verbindungen der „Deutschen Partei“ zu Thüringer Rechtsextremisten bekannt seien, zum „Bund Freier Bürger„, sagt Temme, was die Quelle zur „Deutschen Partei“ habe liefern könne, sei spärlich gewesen und sei nicht über diverse innerparteiliche Querelen hinausgegangen. Die Namen Yvette und Dennis S. aus Vellmar seien ihm nicht bekannt, so Temme auf Frage. Narin fragt, ob Temme Personen bekannt seien, zu denen seine Quelle Kontakt gehalten habe, die wiederum im Kontakt gestanden hätten zu Kapke, Wohlleben und E. Temme verneint das. Es sei ihm jedenfalls nicht erinnerlich. Dafür müsste er, so Temme, seine Berichte einsehen, ob solche Namen auftauchen. Zur dienstlichen Bewertung von Gä. sagt Temme, die sei am Anfang „Erprobung“ und dann nachher „B“, das sei also eigentlich eine gute Bewertung, wobei sich das nicht auf die Quantität bezogen, sondern auf die Glaubwürdigkeit. Wenn Gä. Unterlagen der „Deutschen Partei“ vorgelegt habe, habe es keinen Zweifel gegeben. Und „B“ sei auch recht üblich gewesen, nicht die große Ausnahme. Narin sagt, Temme habe Hannoversch Münden erwähnt und fragt, ob Temme einen Michael See oder von Dolsperg. kenne, was Temme verneint. Auf die Frage, ob Temme dienstlich oder privat mit Thorsten Heise zu tun gehabt habe, sagt Temme, der Name sei ihm natürlich dienstlich untergekommen, er habe aber weder privat noch dienstlich mit dem zu tun gehabt. Dann fragt Narin zu Schriften, die bei Temme gefunden worden seien, und nennt den Titel „Judas Schuldfrage. Eine deutsche Abrechnung“. Temme sagt, er habe diese Schriften in seiner Jugend gehabt aus irgendwelchen Gründen, manches stamme aus Bibliotheken, manches auch aus der Schule, erstaunlicherweise. Er habe diese Dinge damals gehabt und sie dann nochmal verwendet für ein Referat und dann habe er damit nichts mehr zu tun gehabt. Der Fundort sei sein Elternhaus gewesen.
Temme verneint, Akteneinsicht bekommen zu haben, als er des Mordes verdächtigt wurde. Narin fragt, ob er von seiner Dienststelle Inhalte der polizeilichen Ermittlungen erzählt bekommen habe. Er habe das ein oder andere erfahren, er könne aber nicht mehr sagen, ob sich das aus Polizeikreisen oder bei Telefonaten ergeben habe. Bspw. habe er irgendwann erfahren, dass für bestimmte Termine ein Alibi gefunden werden konnte, aber keine näheren Details. Narin fragt, ob Temme mal mit seiner Frau darüber gesprochen habe, ob ein anderer Ausländer auch Gegenstand polizeilicher Maßnahmen gewesen sei, der habe seine Jacke nicht wieder erhalten. Das sage ihm jetzt nichts, so Tmme. Narin fragt, wie viele Gespräche Temme nach seiner Festname mit Direktoren des LfV Hessen hatte. Temme sagt, er habe mit Irrgang gesprochen und habe auch einmal mit dem Herrn Eisvogel gesprochen, er wisse aber nicht, ob der damals schon Präsident war. Da sei es zum einen darum gegangen, dass Eisvogel deutlich gemacht habe, dass er sein, Temmes, Verhalten missbilligt. Und Eisvogel habe gesagt, dass er den Aufenthalt in dem Internetcafé in der Nähe des Beobachtungsobjektes für in höchstem Maße unprofessionell hält. Es sei um Eisvogels Einschätzung seiner Person und die Weiterbeschäftigung gegangen. Das sei damals noch offen gewesen. Es sei gesagt worden, dass man sich bemühen werde, dass man etwas Entsprechendes für ihn findet, sobald die Ermittlungen eingestellt sind.
Dann fragt Narin zu einer Äußerung im UA des Bundestages, da habe Temme davon gesprochen, dass man in den Akten eine relativ belanglose Sache finde, die mit Temmes Arbeitsnamen zusammenhängt. Temme sagt, da sei es um Zufälle gegangen, dass dort jemand geäußert habe, so viele Zufälle könne es nicht geben. Es sei darum gegangen, dass er sich diesen Arbeitsnamen 1994 beim LfV zugelegt habe. Die Polizei habe bei ihm ein altes Telefonverzeichnis gefunden, mit der Nummer einer Bank, bei der er mal ein Konto gehabt habe. Beim Kontakt zu dieser Nummer habe sich jemand gemeldet, der genauso geheißen habe wie Temme mit Arbeitsnamen. Dazu sei er befragt worden, und da seien sie drauf gekommen, dass, als er in Südhessen das gemacht habe, diese Person in Kassel noch Jugendlicher war, dass es ein Zufall war, dass er die Person nicht kennen konnte. Das sei ein so unwahrscheinlicher Zufall, dass er das als Beispiel in dem Kontext bemüht habe. RA Bliwier sagt, laut Stempelkarte sei Temme am 10.4.2006 von 7.23 bis 16.34 Uhr angemeldet gewesen und fragt, ob der Besuch bei Me. in dieser Zwischenzeit gewesen sein, was Temme bestätigt, er fahre da ja nicht privat hin. RAin Link sagt, man habe gestern einen Beamten zu der Videoaufzeichnung gehört, der habe von Fotos zur Ermittlung von Blickwinkeln gesprochen, und fragt, ob sich Temme an so etwas erinnere. Das wisse er nicht, so Temme, was er wisse, sei, dass die Polizei offensichtlich eine Liste seiner Bücher haben wollte, und dass dann Polizisten zu ihm gefahren seien und alle Buchrücken abfotografiert hätten. Auf Frage von RA Erdal sagt Temme, es sei ihm nicht gelungen, nachzuvollziehen, wann er mit Irrgang gesprochen hat, es müsse nach der Abgabe seiner dienstlichen Erklärung gewesen sein, im Sommer 2006. Bei Irrgang sei er nur einmal gewesen. RA Narin fragt, ob Temme aus seiner dienstlichen Tätigkeit ein Michel Fr. bekannt sei. Zschäpes Verteidiger RA Heer unterbricht und sagt, für seine Mandantin sei der Punkt erreicht, an dem sie nicht mehr verhandlungsfähig sei. Es entsteht eine kurze Debatte darum, ob die Vernehmung von Temme unterbrochen wird. Schließlich sagt Götzl, dass Temme nochmal kommen müsse. Der Verhandlungstag endet um 17:15 Uhr.
Auf NSU-Nebenklage.de heißt es zum Verhandlungstag:
„Der hessische Verfassungsschutz hatte sich nach dem Mord an Halit Yozgat massiv bemüht, Temme, der damals am Tatort war, zu decken, seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz geheim zu halten und seine Quellen anonym zu halten. Das hessische Innenministerium hatte die Ermittlungen der Polizei ganz erheblich behindert und das Ermittlungsverfahren gesteuert. Der Zeuge Temme konnte keinen der vorhandenen Widersprüche zu seinen Aussagen klären. Er will sich weiter an nichts erinnern. Seine Befragung konnte wieder nicht beendet werden.“