Breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert die Bundesregierung auf, endlich Lehren aus dem „NSU“-Komplex zu ziehen und überfällige Maßnahmen gegen Rassismus zu ergreifen
Der aktuelle Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung ist ein Zeugnis der mangelnden Problembewältigungskompetenz der Bundesregierung. Die Bundesregierung preist die „Optimierung“ der (Zusammen-)Arbeit von Polizei und Verfassungsschutzbehörden und ihre technische Aufrüstung als zentrale Maßnahme in Reaktion auf den „NSU“. Nicht thematisiert werden die fatalen Fehlkategorisierungen der Ermittlungsbehörden und tiefer liegende Vorurteilsstrukturen, die für die anhaltenden Fehlermittlungen im „NSU“-Komplex verantwortlich waren. Rassistische Verhaltensweisen von Ermittlern und institutioneller Rassismus als zentrales Defizit in den erfolglosen Ermittlungen werden nicht erwähnt. Das mangelnde Problembewusstsein der Bundesregierung ist symptomatisch für die fortwährend mangelhafte Arbeit der Innenministerien, Polizeien und Verfassungsschutzämter.
Der Bundesregierung ist es bislang nicht gelungen, effektive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln und umzusetzen: Sie hat es versäumt, „Rassismus“ als Problem zu adressieren und für die Fehlermittlungen verantwortliche Institutionen inhaltlich neu auszurichten.
Um die fehlerhafte staatliche Problembearbeitung anzuklagen und Verbesserungen einzufordern, hat sich ein breites Bündnis aus AnwältInnen der Nebenklage des „NSU“-Prozesses, zivilgesellschaftlichen Organisationen, WissenschaftlerInnen und BürgerInnen aus ganz Deutschland formiert. In unserem Gegenbericht zum Staatenbericht der Bundesregierung nehmen wir eine völlig andere Problemanalyse zum „NSU“-Komplex vor und mahnen die Einleitung notwendiger Maßnahmen an, um Einzelne und Gruppen in Zukunft besser vor Diskriminierung zu schützen.
JointParallelReport_InstitutionalRacismNSU