Dieser Verhandlungstag wird vor der Mittagspause abgebrochen, weil Beate Zschäpe Zahnbeschwerden hat. Davor wird ein Zeuge des Edeka-Überfalls des NSU 1998 vernommen. Auf diesen wurde dreimal auch geschossen, als er die Täter verfolgte.
Zeuge:
- F. K. (Überfall auf einen Edeka-Markt in Chemnitz am 18.12.1998)
Die Besucher_innentribüne ist außergewöhnlich gut gefüllt, es sind auch mehr Pressevertreter_innen anwesend als üblich. Als die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben und Schultze den Saal durch die dafür vorgesehene Tür betreten, grüßt Zschäpe ihre Verteidiger_innen nicht, spricht nicht mit ihnen und bleibt stehen bis der Senat den Saal um 09:46 Uhr betritt und auch alle anderen Anwesenden sich von ihren Plätzen erheben müssen. Anwesend ist heute Jacqueline Wohlleben, die neben ihrem Mann sitzt. Wohllebens dritter Verteidiger Wolfram Nahrath ist nicht anwesend. Anwesend ist der rechtsmedizinische Sachverständige Peschel.
Nach der Präsenzfeststellung beginnt Götzl mit der Einvernahme des Zeugen K. Götzl sagt, es gehe um einen Überfall auf einen Edeka-Markt in Chemnitz in der Irkutsker Straße 1 am 18.12.1998, K. solle zunächst von sich aus berichten, was er in Erinnerung habe. K. sagt, das sei 16 oder 17 Jahre her, da habe er sich vor dem Supermarkt mit Freunden getroffen an dem Freitag, weil sie noch ins Kino hätten gehen wollen. Sie hätten sich vor dem Eingang unterhalten und ihnen sei dann irgendwie aufgefallen, dass zwei Personen sich direkt vor dem Eingang aufhielten. Ein paar [phon.] Minuten später sei dann ein Dritter raus gerannt und habe irgendwas unter dem Arm gehabt. Dann hätten sich die Drei zusammengeschlossen, seien um den Supermarkt herum gerannt. Er habe sich gedacht: Was machen die denn da? Er habe sich nichts dabei gedacht und sei einfach hinterher gerannt. K.: „Und auf der anderen Seite hat er gesagt: Bleib stehen, hat sich umgedreht und hat dreimal geschossen.“ Er sei wie erstarrt gewesen. Da hätten zwei Fahrzeuge gestanden, wo er sich dahinter geschmissen habe, dass die ihn halt nicht mehr sehen.
Götzl fragt, ob K. beobachtet habe, was die Personen, die geflüchtet sind, gemacht haben. Wenn man direkt davor stehe, seien die linksrum, so K., vom Ausgang rechtsrum. Die zwei Personen, die draußen gestanden hätten, seien als erstes gerannt, die Person mit der Beute [phon.] sei die dritte Person gewesen. Götzl: „Wie viele Schüsse wurden abgegeben?“ K.: „Drei. Ein Schuss ist so ein Stück am Kopf vorbei, das hört man, das macht halt ein psss. Der zweite wird in Brusthöhe vorbeigegangen sein wahrscheinlich. Und der dritte ist in die Wand. Bis vor ein paar Jahren war das Einschussloch noch zu sehen.“ Götzl: „In welchem zeitlichen Abstand sind die Schüsse abgegeben worden?“ K.: „Kurz nacheinander. Relativ kurz nacheinander.“ Er bejaht, eine Waffe gesehen zu haben: „Es war eine normale, sage mal, Handfeuerwaffe.“ Er kenne die Typen nicht, kenne keine Waffen. Auf Frage nach der Größe der Waffe sagt K., nichts Großes, auch nichts Kleines.
Götzl fragt, ob derjenige, der K. aufgefordert habe, stehenzubleiben auch der Schütze gewesen sei. K.: „Ja.“ Götzl fragt, ob K. die Personen näher beschreiben könne. K. sagt, sie hätten vor dem Eingang Blick auf die zwei Personen draußen gehabt. Der linke habe eine größere Statur gehabt, der rechte sei halt kleiner oder schmächtiger gewesen: „Die Person, die raus gerannt kam, war auch relativ schmächtig. Der große war auch der, der als erstes gerannt ist. Gesichter war schwierig, denn die hatten solche Seemannsmützen auf und relativ hochgezogene Sachen, Holzfällerhemden, glaube, waren das.“ Götzl: „Alle Personen?“ K.: „Ja. Hundertprozentig kann ich es nicht mehr sagen, aber die zwei definitiv. Vom Gesicht halt, wie gesagt, nicht vermummt, aber vom Gesicht nichts zu sehen, wenig.“ Götzl fragt, ob K. die Größe einschätzen könne. K.: „Nee, nur die eine Person, dass die sich abgehoben hat, weil sie kräftig war, im Sinne von muskulös. Nicht dick, sondern kräftig.“
Auf Frage, welche der Personen auf ihn geschossen habe, sagt K., die raus gerannt sei, sei als letztes gelaufen und die habe sich umgedreht und auch auf ihn geschossen. Götzl fragt, zu welchem Zeitpunkt K. die Waffe wahrgenommen habe. K.: „Erst hinter dem Supermarkt, als sich die Person umgedreht hat und gesagt hat: Bleib stehen.“ Götzl fragt, wer sich umgedreht habe, ob nur eine Person. Alle seien stehengeblieben, so K., der dritte habe sich umgedreht. Götzl: „Können Sie zur Entfernung was sagen zum Zeitpunkt der Schussabgabe zwischen Ihnen und dem Schützen?“ K.: „20 Meter.“ Götzl fragt, wie groß K. damals gewesen sei. K.: „Ich denk mal, 1,85.“ K. bejaht, dass er den Einschuss in der Wand später festgestellt habe. Götzl: „In Brusthöhe. Können Sie es genauer sagen?“ K.: „1,40 vielleicht.“ Er bejaht, mal neben dem Einschuss gestanden zu habe. Götzl sagt, K. habe angegeben, da hätten Autos gestanden, und fragt, ob K. dort Deckung gesucht habe. K.: „Ich habe mich hingehockt, nein, hingeworfen, sagen wir es mal so, und in dem Zug dann auch die Polizei gerufen.“ Er sei vielleicht drei Minuten in der Position geblieben, so K.
Götzl fragt, wer da außer K. noch dabei gewesen sei. K. nennt einen Frank L. Auf Frage, wie der sich verhalten habe, sagt K., der habe ihn auch mitverfolgt, der sei aber wirklich weit hinter ihm gewesen, da sei schon alles passiert gewesen. Götzl: „Also die Schussabgabe war da schon erfolgt?“ K.: „Ja.“ Götzl bittet K. eine Skizze der Örtlichkeit anzufertigen. Dazu geht der Zeuge nach vorn an den Richtertisch. Die Zeichnung wird von der Kamera auf die Leinwände übertragen. Götzl fragt nach den Folgen des Geschehens für K. Er habe Zivildienst gemacht, den Dienst an der Waffe verweigert, so K.; dafür sei das ein Auslöser gewesen. K.: „Und man hat sich halt schon einen Kopf gemacht danach: Was ist da passiert? Ja, hättest tot sein können. Das wird mir jetzt mehr bewusst als damals. Ist ja nun ein paar Jahre her.“ Er habe sich nicht in Behandlung begeben müssen, so K. auf Frage: „Das war halt auch schnell vom Fenster. Später hat nochmal jemand von Edeka bei mir geklingelt. Blumenstrauß, hundert DM, und dann war das halt gut.“
Götzl: „Wie ging die Sache weiter, sind Sie vernommen worden?“ K.: „Ja, bin vernommen worden und mir wurden Bilder vorgelegt von verschiedenen Personen, da war ich zweimal oder einmal dort.“ Er bejaht, dass ein Phantombild erstellt worden sei. Götzl fragt, was der Gegenstand gewesen sei. Er habe zuerst an eine Stange Zigaretten oder zwei gedacht, so K. Es habe sich herausgestellt, dass das dieser Einschub aus der Kasse ist. Götzl: „Wie haben Sie das dann mitbekommen, dass das der Einschub aus der Kasse ist?“ K.: „Wo ich hinterhergerannt bin.“ Götzl: „Sie sagten, die eine Person hätte Sie aufgefordert: Bleib stehen! Ist Ihnen an der Sprache was aufgefallen?“ K.: „Ich kann es halt nicht mehr wiedergeben. Das einzige, was mir in Erinnerung geblieben ist: keine dunkle Männerstimme oder so. Das war ein bissel eine hellere Stimme. Aber direkt festlegen will ich mich da nicht.“ Götzl fragt, ob die Personen männlich oder weiblich gewesen seien. Das sei schwer einzuschätzen gewesen, so K., weil die halt wirklich sehr vermummt gewesen seien. Götzl fragt, ob K. etwas dazu sagen könne, wie die Flucht der Personen erfolgt ist. Er habe sich hinters Auto geschmissen, so K., und nichts mehr mitbekommen.
Die Beamten hätten damals gesagt, die seien auf der anderen Straßenseite runter Richtung Stadtpark, hätten da wahrscheinlich ein Fluchtfahrzeug stehen gehabt. Götzl fragt, ob die weggerannt seien. K:. „Sind weggerannt, ja.“ Götzl: „Können Sie sagen, ob im Bereich der Beschädigung Hülsen oder Projektile aufgefunden wurden?“ K.: „Es wurden zwei oder drei Hülsen gefunden, aber Projektile haben sie keine gefunden.“ Götzl fragt, wo die aufgefunden worden seien. K.: „Da wo die Schüsse abgefeuert wurden. Sie haben damals gesagt: tschechische Hülsen oder Munition, das weiß ich noch.“ K. bejaht, sich zu erinnern, dass er am 29.04.2015, vom BKA vernommen wurde. Götzl fragt, ob K. bei keiner der drei Personen das Geschlecht festlegen könne. K.: „Nee. Was heißt, bei keiner? Die die draußen standen, denke, zumindest der Linke war ein Mann, der kräftige, sportliche. Der war definitiv ein Mann. Beim rechten kann ich es nicht sagen und bei dem der rausgerannt kam, erst recht nicht.“ Vorhalt aus der BKA-Vernehmung von K.: Zwei waren eher schmächtig, einer war durchtrainiert; der der geschossen hat war eher schmächtig. Götzl: „Da ist jeweils die männliche Form gewählt.“ K. sagt, er könne sich nicht festlegen: „Draußen beim rechten schmächtigeren könnte man es schon sagen, dass es ein Mann war. Aber der der rausgerannt kam, war auch schmächtig, da kann ich es nicht sagen, ob es ein Mann war oder eine Frau.“ Vorhalt: Vermummt waren die Täter meiner Erinnerung nach nicht, die Gesichter waren offen. K.: „Bis hierhin offen. Genau.“
Vorhalt: Die beiden Personen vor der Eingangstür habe ich damals als Männer wahrgenommenen, habe ich so auch bei der Phantombildzeichnung wiedergegeben. K. sagt, er habe sich die Gesichter draußen ja eher einprägen können. Das Gesicht nach so langer Zeit wiedergeben zu können, sei schwierig. Vorhalt: Die Person, die aus dem Markt gestürmt kam, habe ich nicht genau erkennen können, daher kann ich nicht sicher sagen, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelte. K.: „Genau.“ Götzl fragt, ob K. bei der Vernehmung 2015 Lichtbilder gezeigt worden seien, was K. bejaht. Er verneint, dass er da jemanden habe zuordnen können oder erkannt habe. Götzl: „Waren da Bilder dabei, die Sie aus den Medien kannten?“ K. bejaht, dass da welche dabei gewesen seien, die er natürlich aus der Presse kannte. Götzl: „Und haben Sie da jemanden erkannt auf den Lichtbildern?“ K.: „Nee.“ Vorhalt: Wir, also ich und Frank L., standen mit unserer Gruppe vor dem Eingang des Kaufmarkts und zwei Personen standen an der Tür links und rechts. Götzl fragt, wer da noch dabei gewesen sei. K.: „Stefan W. war noch mit dabei.“ An sonst eine Person erinnere er sich nicht, so K.
Dann nimmt der Zeuge eine Wahllichtbildvorlage in Augenschein. Er bejaht, dass ihm diese Bilder letztens vorgelegt worden seien. K. sagt, markant seien bei der Person damals die Augenbrauen gewesen, die seien relativ groß gewesen. Bei Bild Nummer 6 [unbekannte Person]sagt K., das sei die, die am markantesten gewesen sei wegen der Augenbrauen: „Aber ich will mich nicht hundertprozentig festlegen.“ Zu Bild Nummer 7 [Böhnhardt] sagt K.: „Und die natürlich auch. Schon relativ markant. Jetzt kann man natürlich sagen, dass aus den Medien mir mein Kopf jetzt einen Streich spielt.“ Götzl: „Die Person ist Ihnen aus den Medien bekannt?“ K.: „Genau.“ Dann wird eine weitere Wahllichtbildvorlage in Augenschein genommen. Alle darauf zu sehenden Personen tragen rechts am Hals ein „ACAB“-Tattoo. K. gibt an, niemanden zu erkennen. Dann werden zwei Lichtbilder gezeigt, auf denen eine Person [vermutlich ein Polizeibeamter]auf eine Stelle an einer Wand zeigt. Götzl fragt, ob das Bilder von dieser Wand seien. Das könne sein, so K., aber es sei eine weiße Wand, das könne ja jede Wand sein.
OStA Weingarten: „Wann und wie sind Sie auf das Einschussloch aufmerksam geworden?“ K. sagt, er sei da hingegangen und habe da nochmal geschaut und das Einschussloch auch gesehen. Das sei auch aufgenommen worden. Weingarten fragt, wann. K.: „Kurz danach.“ Man habe sich halt unterhalten. In der Nähe sei ein Jugendclub, wo sie viel gewesen seien und da sei man an der Stelle vorbeigelaufen. Weingarten fragt, ob K. das im unmittelbarem Zusammenhang mit der Schussabgabe selbst aufgefallen sei. Das verneint K.
Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm hält vor, dass K. zu der Person, die sich umgedreht habe, in der Vernehmung angegeben habe: Mir ist aufgefallen, dass die Stimme, die gerufen hatte, eine höhere war, aber auf alle Fälle eine Männerstimme. K.: „Was heißt Männerstimme? Wie gesagt, ich konnte die einfach nicht zuordnen, männlich, weiblich, auf alle Fälle eine höhere Stimme.“ Sturm fragt, ob sich K. damals Gedanken darüber gemacht habe, ob es sich um einen Mann oder eine Frau gehandelt haben könnte. K.: „Natürlich habe ich darüber nachgedacht.“ Wohlleben-Verteidiger RA Klemke fragt, ob K. die erwähnten Hülsen gesehen habe. K.: „Nein.“ Klemke sagt, K. habe angegeben, dass keine Projektile gefunden worden seien und fragt, woher diese Kenntnis stamme. K.: „Von der Polizei.“ Klemke: „Wer hat Ihnen das wann mitgeteilt?“ K.: „Keine Ahnung, wie der Beamte hieß.“ Klemke: „Bei welcher Gelegenheit?“ K.: „Bei der Vernehmung.“ Klemke: „Damals?“ K.: „Ja, damals.“ Klemke sagt, K. seien eben Bilder von Personen mit einer Tätowierung auf der rechten Halsseite gezeigt worden, und fragt, ob K. zu irgendeiner Zeit Personen mit Tätowierung beschrieben habe. K.: „Nein.“ Klemke: „Ist Ihnen erläutert worden, warum diese Personen vorgelegt wurden?“ K.: „Nein.“ Klemke: „Sind die Tätowierungen erwähnt worden?“ K.: „Nein.“
Auf Frage aus der NK, ob K. am Laufstil habe identifizieren können, ob es Männer oder Frauen sind, sagt K.: „Nein.“ Peschel fragt, ob K. sich erinnern könne, ob jemand etwas über den Hülsenquerschnitt, das Kaliber, gesagt habe. K.: „Über das Kaliber nicht, aber mir wurde gesagt, Hülsen einer tschechischen Waffe, die halt weit verbreitet sind, das habe ich gehört.“ Peschel: „Der Schussknall, war der sehr laut oder eher leise aus Ihrer subjektiven Empfindung? Und haben Sie einen Vergleich?“ K.: „Ein normaler Schuss oder normaler Knall, nicht sehr laut, normale Handfeuerwaffe, so Schreckschuss, so ungefähr.“ Peschel: „Wissen Sie, wie ein Luftgewehr klingt?“ K.: „Ja.“ Peschel: „So nicht?“ K.: „Nein.“ Peschel: „Also es war lauter?“ K.: „Ja.“
Der Zeuge wird entlassen, es folgt eine Pause bis 11.01 Uhr. Danach gibt NK-Vertreter RA Hoffmann eine Erklärung nach § 257 ab: Die Aussage des Zeugen ist vor allem deswegen bedeutsam, weil sie die extreme Gewaltbereitschaft der Kernmitglieder des NSU bereits Ende 1998, in der Zeit, als Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt sich relativ offen in der Chemnitzer Nazi-Szene bewegten, belegt. Beweise für die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt ergeben sich insbesondere aus der Aussage des Sachverständigen Dahl (208. Verhandlungstag), nach der in der Frühlingsstraße 26 sichergestellte Patronenhülsen aus derselben Waffe gezündet wurden, wie die zwei Hülsen der Schüsse auf den Zeugen K. Der Umstand, dass andere Zeugen des Überfalles nicht von drei Tätern gesprochen haben, spricht nicht gegen die Wahrnehmung des Zeugen K., da keiner dieser anderen Zeugen den Blickwinkel des Zeugen hatte, der sowohl die zwei Täter vor dem Markt sehen konnte, als auch denjenigen, der rausgerannt kam. Sollte es sich bei der dritten Person nicht um Zschäpe gehandelt haben, was nach der Schilderung des Zeugen nicht auszuschließen, aber auch nicht wahrscheinlich ist, ist nur denkbar, dass es sich dabei um einen der Unterstützer aus der Szene um die „88er“ und B&H Chemnitz handelte.
Damit wäre dies der Beleg, dass der Unterstützer nicht nur Unterstützer war, sondern auch Mittäter und damit auch mutmaßliches weiteres Mitglied des NSU. Der hemmungslose Schusswaffeneinsatz noch im ersten Jahr des Untertauchens des Trios und im Rahmen eines nur der Geldbeschaffung dienenden Überfalles zeigt, dass die Untergetauchten von Anfang an zur Tötung von Menschen bereit waren. Dies kann den Unterstützerinnen und Unterstützern des Trios, die nicht an der Tat beteiligt waren, nicht verborgen geblieben sein. Die Drei lebten in Chemnitz und der brutale Überfall war Gesprächsthema in der Stadt. Bisherige Zeugenaussagen haben ergeben, dass Böhnhardt und Mundlos aus der Art der Geldbeschaffung kein Geheimnis machten, wie sich aus einer Mitteilung des V-Mannes Carsten Szczepanski ergibt. Und Thomas Starke, erzählte herum, die Drei bräuchten keine Spenden mehr, sie würden nun „jobben“. Schließlich gaben Mundlos und Böhnhardt auch dem Angeklagten Schultze zu verstehen, wie dieser in der Hauptverhandlung berichtete, dass sie Raubüberfälle begingen. Spätestens ab diesem Überfall wussten also Unterstützerinnen und Unterstützer in Chemnitz, dass Böhnhardt und Mundlos zur Durchsetzung ihrer Ziele bereit waren zu töten. Diese Kenntnis der Unterstützer in Chemnitz ist angesichts der engen Verbindungen zwischen den Nazi-Szenen der verschiedenen Städte auch ein weiteres Indiz für den Vorsatz der im vorliegenden Verfahren wegen Unterstützung bzw. Beihilfe Angeklagten.
Danach sagt Götzl: „Die Situation ist die, dass Frau Zschäpe heute erhebliche Zahnbeschwerden hat.“ Zschäpe sei heute früh in Behandlung gewesen und die Behandlung sei noch nicht abgeschlossen, deswegen könne man heute nur vormittags verhandeln. Der Zeuge St. werde umgeladen. Auch der Sachverständige Peschel könne heute nicht gehört werden. Götzl bittet NK-Vertreter RA Narin, dass dieser seine Erklärung zum Zeugen Mu. (211. Verhandlungstag) abgibt.
Narin: Auf Nachfrage, ob das LfV bereits vor der Anwesenheit Temmes am Tatort mit der Mordserie befasst war, antwortete der Zeuge, er habe eigene Erinnerungen daran, wolle aber keine Stellungnahme dazu abgeben. Es sei eine andere Behörde beteiligt gewesen, und er verweigerte die Angabe, welche Behörde das sei, unter Berufung auf seine Aussagegenehmigung. Hieraus folgt also, dass das LfV Hessen offenbar sehr wohl mit der Mordserie schon befasst war und die Anwesenheit Temmes am Tatort aus diesem Grund höchstwahrscheinlich nicht dem Zufall geschuldet war. Diese Aussage wird dem Zeugen Temme vorzuhalten sein und er wird zu seinen Wahrnehmungen am Tatort befragt werden müssen.
Dann nimmt OStAin Greger für die BAW zum Beweisantrag der Verteidigung Wohlleben auf Vernehmung Norbert Wießners. Greger sagt, der Antrag sei abzulehnen, die behaupteten Tatsachen könnten zugunsten der Angeklagten als wahr gewertet werden. RA Stahl sagt: „Der Kollege Narin sei daran erinnert, dass der Zeuge Temme zu seinen Wahrnehmungen am Tatort bereits befragt worden ist.“Dann gibt OStAin Greger zu Sandro Tauber bekannt, dass eine Befragung von Tauber bisher nicht erfolgt sei. Der Verhandlungstag endet um 11:11 Uhr.
Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
„Am heutigen Verhandlungstag wurde nur ein Zeuge vernommen, bevor die Verhandlung wegen Zahnschmerzen und einer notwendigen Zahnbehandlung der Angeklagten Zschäpe unterbrochen wurde. Die Zeugenvernehmung brachte allerdings spannende Erkenntnisse, die erneut die Anklagethese, der NSU habe nur aus drei Mitgliedern bestanden, in Frage stellen.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/06/23/23-06-2015/