MAD hatte 1994 eine Akte „Mundlos“

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UPDATE! Spiegel online und der Berliner Tagesspiegel melden gleichlautend, der habe 1994 erfolglos anwerben wollen. Dies gehe aus der fehlenden Akte hervor.

 

Berlin. Bei der heutigen Sitzung des Bundestags-Untersuchungsausschusses wurde bekannt, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) bereits 1994 eine Akte über das spätere NSU-Mitglied Uwe Mundlos angelegt hatte. Dies hatte das Bundesministerium für Verteidigung nach einer Anfrage des Ausschuss-Mitglieds Hans-Christian Ströbele eingeräumt.

Zitat:

„Uwe Mundlos hat während seines Grundwehrdienstes vom 1. April 1994 bis 31. März 1995 zu einer Gruppe von sechs Soldaten gehört, die durch gemeinsames Hören von Skin-Musik und teilweise mit rechtsextremistisch zu wertendem Verhalten aufgefallen waren. In der Folge wurden sie durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Verdachtspersonen in der Bundeswehr bearbeitet. Informationen aus dieser Bearbeitung hatte das MAD-Amt seinerzeit mit Schreiben vom 27. Juni 1995 an das Bundesamt für Verfassungsschutz und an die Landesämter für Verfassungsschutz Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übermittelt.“

Die Akten waren beim MAD nach fünfzehn Jahren gelöscht worden.

Das Schreiben des BMVg findet sich ->hier.

PM des Abgeordneten Ströbele