Anklage im NSU-Verfahren

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Gestern, am 15.5.2013, dem 2. Verhandlungstag im NSU-Verfahren am OLG in München, wurden 35 Seiten der ca. 500 Seiten umfassenden Anklageschrift verlesen. Das AIB hat die wichtigsten Anklagepunkte zusammengefasst.

zuerst erschienen am 01.04.2013 im Antifaschistischen Infoblatt (AIB)

 

Ende 2012 erhob der Generalbundesanwalt Anklage gegen fünf (frühere) Neonazis wegen den Verbrechen des „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU).
Beate Zschäpe (Zwickau) soll sich demnach wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung und der Beteiligung an den zehn NSU-Morden vor Gericht verantworten. Außerden wird Zschäpe versuchter Mord in zwei weiteren Fällen vorgeworfen: Sie soll an den zwei NSU-Sprengstoffanschlägen in Köln beteiligt gewesen sein. Die Bundesanwaltschaft sieht darüber hinaus hinreichende Verdachtsmomente, dass sie als Mittäterin für 15 bewaffnete Raubüberfälle verantwortlich ist. Laut der Anklage soll Zschäpe zudem die letzte Wohnung des NSU in Zwickau in Brand gesetzt haben. Dadurch habe sie sich nicht nur einer besonders schwerer Brandstiftung, sondern auch eines weiteren versuchten Mordes an zwei Handwerkern und einer Nachbarin strafbar gemacht.

Zschäpe, die jeweils an der Planung und Vorbereitung der Verbrechen beteiligt gewesen sein soll, oblag es laut Anklage, während der NSU-Taten regelmäßig die Reisebewegungen von den NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos abzutarnen und einen sicheren Rückzugsraum zu schaffen. Bei dem Mord an dem 50-jährigen Ismail Yasar am 9. Juni 2005 hielt sie sich laut Bundesanwaltschaft zur Tatzeit in der Nähe des Tatorts in Nürnberg auf. Laut Anklage soll sie zumindest für den letzten NSU-Raubüberfall (November 2011 Eisenach) zusammen mit Uwe Böhnhardt das bei der Tatausführung verwendete Wohnmobil angemietet haben.

André E. (Zwickau) wird Beihilfe zu dem Sprengstoffanschlag des NSU in der Kölner Altstadt im Dezember 2000 vorgeworfen. Er soll laut Anklage für die Fahrt der NSU-Täter nach Köln ein Wohnmobil angemietet haben. Ein weiterer Anklagepunkt gegen ihn lautet Beihilfe zum Raub. Im November 2000 nutzten Böhnhardt und Mundlos für einen Raubüberfall in einer Postfiale in Chemnitz ein Wohnmobil, das André E. für sie angemietet haben soll. Auch bei einem Raubüberfall auf eine Sparkasse in Chemnitz im September 2003 soll ein von ihm gemietetes Wohnmobil genutzt worden sein. Hinzu kommt der Anklagepunkt Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Bereits 1999 wurde über die Daten von André E. eine Wohnung für den späteren NSU in der Wolgograder Allee in Chemnitz angemietet.

Bei der Anmietung von der späteren NSU-Wohnung in der Polenzstraße in Zwickau soll André E. laut Anklage ebenfalls eine wesentliche Rolle gespielt haben: Demnach sprach er seinen Bekannten Matthias D. an, ob dieser dazu bereit wäre, dem Neonazi Max-Florian B. bei der Anmietung einer Wohnung behilflich zu sein. Er machte Matthias D. mit Uwe Mundlos unter dem Namen Max-Florian B. bekannt und behauptete bewusst wahrheitswidrig, dass diese Person die Wohnung nicht anmieten könne, weil ihr aufgrund eines „Schufa-Eintrages“ der Abschluss eines entsprechenden Mietvertrages verwehrt sei. Die frühe Unterstützung des untergetauchten Neonazi-Trios ist bereits verjährt.

Doch noch Anfang 2007 musste laut Bundesanwaltschaft André E. den NSU vor der Gefahr des Auffliegens bewahren. In der Polenzstraße in Zwickau, wo der NSU eine konspirative Wohnung bewohnte, führte die Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Diebstahls Ermittlungen und Vernehmungen durch. Zum Tatzeitpunkt im Dezember 2006 soll André E. zusammen mit Beate Zschäpe, die sich als „Lisa Dienelt“ ausgegeben hatte, von Bewohnern des Wohnhauses im Treppenhaus angetroffen worden sein. Daher kam er ebenso wie Beate Zschäpe als Zeuge in Betracht. Im Rahmen der Zeugenvernehmung sagte André E. gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig aus, dass zum damaligen Zeitpunkt die Wohnung von Matthias D. genutzt worden sei. Zudem gab er an, dass die Person, mit welcher er im Wohnhaus angetroffen worden war, seine Ehefrau Susann E. gewesen sei. So ermöglichte er es Beate Zschäpe, dass diese in ihrer eigenen Zeugenvernehmung als „Susann E.“ auftreten konnte. Im Mai 2009 wurden Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt zwei „Bahncards 25“ auf die Namen Susann E. und André E. eingerichtet.

André E. wurde am 23. November 2011 festgenommen und saß bis zum 14. Juni 2012 in Untersuchungshaft.

Die Anklage gegen Holger G. (Lauenau) lautet auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. G. soll 2001 angeblich im Auftrag Wohllebens eine Waffe für das Trio nach Zwickau transportiert haben. Dem NSU Mitglied Uwe Böhnhardt überließ er laut Anklage einen Reisepaß und einen Führerschein. Allein dieses Dokument soll dem NSU zur Anmietung von elf Fahrzeugen gedient haben, die zur Begehung von 13 Straftaten benutzt worden sein sollen. Im Jahr 2006 erwarb Holger G. laut Bundesanwaltschaft für 300 Euro eine Krankenkassen-Versichertenkarten von Sylvia Sch. (geb. Sylvia R.) aus Hannover, um diese Beate Zschäpe zur Verfügung zu stellen. Sylvia Sch. war die Ehefrau des Neonazis Alexander Sch. („Baby“) aus der Hannoveraner Kameradschaftsszene.

Um die Legende „G.“ aus Sicherheitsgründen fortlaufend aktualisieren zu können, unterzogen ihn die NSU-Mitglieder nach Recherchen der Ermittler ab dem Jahr 2000 regelmäßig jährlich wiederkehrenden Befragungen über seine persönlichen Verhältnisse. Hierzu soll G. zu kostenlosen Urlaubstagen auf Campingplätze in Norddeutschland eingeladen worden sein. Von Beate Zschäpe erhielt G. demnach im Sommer 2001 einen Betrag von 10.000 DM in bar mit dem Auftrag, das Geld aufzubewahren und auf Anforderung wieder an die Gruppe auszuhändigen.

Holger G. saß vom 13. November 2011 bis 25. Mai 2012 in Untersuchungshaft.

Die Anklage gegen den früheren Jenaer NPD Funktionär („Wolle“) und den früheren Jenaer Neonazi Carsten S. lautet auf Beihilfe zum Mord. Zumindest bis ins Jahr 2001 soll Ralf Wohlleben dem NSU-Trio bei der Organisierung ihres Lebens im Untergrund als eine „steuernde Zentralfigur der gesamten Unterstützerszene“ behilflich gewesen sein. Außerdem soll er zusammen mit Carsten S. bei der Beschaffung der NSU-Mordwaffe eine zentrale Rolle gespielt haben. Laut Anklage soll der Kauf der NSU-Mordwaffe über mehrere Helfer aus der Neonazi-Szene abgewickelt worden sein: Der NSU teilte dem NSU-Kontaktmann Carsten S. bei einem Telefonat mit, dass sie eine Pistole benötigten. Der davon informierte Ralf Wohlleben entschloss sich, die Waffe zu besorgen. Er vermittelte Carsten S. zu diesem Zweck an den Thüringer Neonazi Andreas Sch. (Vgl. AIB Nr. 95). Carsten S. erhielt von Ralf Wohlleben zur Kaufpreiszahlung 2.500 DM in bar. Hiervon kaufte Carsten S. bei Andreas Sch. die bestellte Pistole. In einem Chemnitzer Abbruchhaus übergab Carsten S. im Auftrag von Ralf Wohlleben die Pistole Ceska Zbrojovka (Modell 83) an Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Diese Pistole wurde bei den neun bekannt gewordenenen NSU-Morden an den Menschen türkischer und griechischer Herkunft als Tatwaffe benutzt.

Ralf Wohlleben wurde am 29. November 2011 festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft.
Carsten S. saß vom 1. Februar bis zum 29. Mai 2012 in Untersuchungshaft.