Protokoll 9. Verhandlungstag – 12. Juni 2013

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Im Vergleich zum vorangegangenen Prozesstag war der 12. Juni 2013 so unspektakulär, wie man es normalerweise erwartet: Die Befragung von Carsten S. durch den Richter wurde fortgesetzt, später kam die Staatsanwaltschaft zum Zuge. Es wurde nachgehakt und versucht, einige Aussagen vom Vortag klarer herauszuarbeiten. Dazu wurden dem Angeklagten Vorhalte gemacht, d.h. man konfrontierte ihn mit Aussagen, die er in den Vernehmungen bei Polizei und Generalbundesanwalt getroffen hat.

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Die Sitzung beginnt mit einiger Verzögerung, weil eine_r der Angeklagten „unpässlich“ ist. Vermutlich handelt es sich um äpe. Dafür spricht, dass sich deren Verteidiger_innen häufiger in den Bereich begeben, in dem sich die Angeklagten vor Beginn des Verhandlung und in Pausen aufhalten.

Um 10.50 Uhr betreten dann die Angeklagten den Saal und kurz drauf das Gericht. Nach der Präsenzfeststellung gibt der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bekannt, dass Abklärungen im Hinblick auf den von Carsten S. gestern angedeuteten Anschlag durchgeführt würden, um dazu Unterlagen beizuziehen und Vernehmungen durchzuführen. Dann geht es direkt weiter mit der Vernehmung des Angeklagten Carsten S. Götzl fragt intensiv zu wesentlichen Aussagen in der gestrigen Sitzung, insbesondere zur Erzählung über eine Taschenlampe, die und in Nürnberg deponiert hätten.

Carsten S. sagt, er habe am gestrigen Verhandlungstag reinen Tisch gemacht. Er habe unter anderem deshalb viele Dinge zurückgehalten, weil er den Kindern von nicht den Vater habe nehmen wollen. Das sei „idiotisch“ gewesen, wie er heute wisse. Götzl fragt dann wieder zur Situation der Waffenübergabe in Chemnitz. Die beiden hätten von einer Taschenlampe erzählt, die sie in ein Geschäft in Nürnberg hingestellt hätten, das habe aber nicht geklappt. Wer von den beiden die Äußerung getätigt habe, könne er nicht sagen. Als Zschäpe dazu gekommen sei, habe es ein „freudiges Hallo“ gegeben, er habe Zschäpe ja zuvor lange nicht gesehen. Da müsse auch „das mit den Anwaltsvollmachten“ gewesen sein. Er wisse nicht mehr, wie Zschäpe die Vollmachten unterschrieben habe, nur, dass es so gekommen sei. Was in Anwesenheit von Zschäpe gesprochen worden sei, will Götzl wissen. S. antwortet: „Ich weiß bloß so eine Frage: Wie geht’s? Jedenfalls war es eine freudige Stimmung.“ Sie sei dann zeitnah wieder gegangen und auch er und die Uwes seien gegangen, aber auch an die Verabschiedung könne er sich nicht erinnern. Götzl will wissen, ob er Überlegungen angestellt habe, die Waffe nicht zu übergeben angesichts der Tatsache, dass die beiden ihm mitgeteilt hätten, schon bewaffnet zu sein. Er sei irritiert gewesen, habe sich „verarscht“ gefühlt, es aber dann trotzdem gemacht. Er denke, dass er die Waffenübergabe „in Richtung Banküberfälle“ eingeordnet habe. Auf den zeitlichen Ablauf angesprochen, legt er dar, dass Böhnhardt zunächst mit S.‘ Handy gespielt und dort seinen Fingerabdruck hinterlassen und wieder weggewischt habe. Dann sei das Gespräch auf die Taschenlampe gekommen. Das müsse so gewesen sein, weil dann ja Zschäpe gekommen sei, und die Uwes ‚Psst‘ gesagt hätten. Er habe dies so interpretiert, dass Zschäpe nichts mitbekommen solle.

Zu der Äußerung der Uwes über die Taschenlampe habe er sich erst im Bett, ein oder zwei Tage später, Gedanken gemacht, das sei dann aber schnell wieder weg gewesen. Er habe auch nicht recherchiert, ob es ein Ereignis gegeben hat, das auf diese Beschreibung passt. Er habe das wohl weggeschoben. Auch auf seine Entscheidung, die Waffe zu übergeben, habe das keinen Einfluss gehabt.

Ob er sich erklären könne, warum er von den beiden ins Vertrauen gezogen worden sei, nicht aber Zschäpe, fragt Götzl. Damals habe er sich keine Gedanken gemacht. Er habe heute Vormittag von seinen Anwälten erfahren, dass da was passiert sein soll. „Ich habe aber in Erinnerung, ‚es hat nicht geklappt‘, dass die das gesagt haben und darauf habe ich mich, denke ich, auch ausgeruht.“ Er selbst habe keine Verbindungen zu Nürnberg. Warum er den Gedanken gehabt habe, den Schalldämpfer nicht zu übergeben, fragt Götzl. Zunächst antwortet S., er habe darüber nachgedacht, weil der Schalldämpfer nicht bestellt gewesen sei, wegen des Gewindes an der Waffe habe er sich es aber dann doch anders überlegt. Götzl hakt noch einmal nach. S. sagt dann: „Damit die nicht auf dumme Gedanken kommen.“ Götzl erwidert, dies sei ja eine andere Überlegung. S. antwortet, er habe den Dreien nicht zugetraut, dass sie was Schlimmes tun. Es sei „total schwer“, das was er heute weiß mit dem überein zu bringen, was er damals gedacht habe. Nach der Mittagspause wird er auf Nachfrage von Götzl auch kurz dazu sprechen, dass es beim Kauf Vorlagen zu den Waffen gegeben habe. Er habe zwei Waffen mit Schalldämpfern gesehen und sich für die mit dem längeren Schalldämpfer entschieden. Hier interveniert RA ; Anwalt von Zschäpe, dass S. nicht zur Waffenvorlage befragt werden solle, weil diese zunächst im Verfahren vorgelegt werden müsse.

Das Telefonat, bei dem Wohlleben ihm unter Lachen mitgeteilt habe, die Untergetauchten hätten jemanden angeschossen, sortiert er zeitlich hinter die Waffenübergabe, weil er sich daran erinnern könne, dass er den Gedanken gehabt habe: „Hoffentlich nicht mit der Waffe.“ Das Lachen ordne er folgendermaßen ein: „In dem Sinne kam das rüber, ich weiß nicht, ob er das gesagt hat: die Idioten haben jemanden angeschossen.“ Er habe eine Erinnerung an irgendetwas mit einem Wachmann und bringe das wohl mit einem Banküberfall überein. Bei der Geldübergabe habe er ja Banderolen gesehen. Da sei die Verbindung. Da habe er sich die Gedanken gemacht, kleine Scheine könnten ja nur aus einem  Banküberfall stammen. Aber er habe weiter keine Überlegungen angestellt und auch nicht mit Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe oder Wohlleben darüber gesprochen.

Götzl fragt nach der Äußerung von S., er habe Wohllebens Kindern den Vater nicht nehmen wollen. Daraufhin interveniert Rechtsanwalt Stahl, Anwalt von Zschäpe. Er moniert, dass der Vorsitzende Fragen mehrfach wiederhole. Seine Befragung deute in gewisser Weise auf eine lenkende  Befragung hin.

S. will die Frage beantworten. Wohlleben habe ihm seine Kinder vorgestellt, das sei sein letzter Kontakt mit Wohlleben gewesen. Er habe eine Zeit lang recht viel Kontakt mit Wohlleben gehabt. Vom Ablauf sei es so gewesen, dass er in der Szene zunächst viel mit Christian K. zu tun gehabt habe, dann mit Wohlleben und dann mit seiner JN-Gruppe (u.a. Steve H., Ronny A., Daniel S.).

Um 11.55 gibt es eine Pause, um 12.20 Uhr geht es weiter.

Zunächst geht es wieder um die „Taschenlampe“. Götzl fragt, warum S. den Knopf an einer Taschenlampe mit einem Zünder verbinde. S. sagt, er habe das assoziiert. Er habe eins und eins zusammen gezählt. „Was ist an einer Taschenlampe anders dran und warum stellt man die in einen Laden?“

Götzl macht S. im Folgenden meist Vorhalte, konfrontiert ihn also mit Aussagen, die er in den Vernehmungen bei Polizei und Generalbundesanwalt getroffen hat. Das letzte Telefonat mit den Drei kann er nicht mehr zeitlich einordnen. Die Kommunikation sei aber zunächst über Telefonzellen und dann, nachdem S. über eine Bekannte eine Prepaid-Karte besorgt habe, über Handy gelaufen. S. erzählt auf Nachfrage über sein Elternhaus. Seine Mutter habe ihm als er in der rechten Szene war, widersprochen, sein Vater, der ansonsten politisch „neutral“ sei, habe ihm manchmal zugestimmt. Zum Thema Rassismus sagt er, er habe zwar entsprechende Musik gehört, habe Unterschriften gegen die doppelte Staatsbürgerschaft gesammelt und „Ausländerfeindlichkeit“ sei immer wieder Thema an den -Ständen gewesen, aber er habe sich dazu nicht speziell verhalten. Zu oder einem Auslandsaufenthalt der Untergetauchten könne er nichts sagen. Er berichtet von Ronny A., mit dem er eng befreundet sei, und von Jana A., die damals mit André K. zusammen gewesen sei. Er berichtet auch über den Thüringer Heimatschutz (THS), über Tino Brandt, den er als dessen Chef wahrgenommen habe, über verschiedene „Stützpunkte“ der Neonazi-Gruppe und nennt in diesem Zusammenhang weitere Namen (Jörg K., Marcel E.). Als ein Verbot des THS im Raum stand, habe es die Order gegeben, in die NPD einzutreten.

Zu Wohlleben befragt, bestätigt er, dass er wisse, dass dieser spielsüchtig gewesen sei. Er habe das aber nicht von Wohlleben selbst erfahren. Wohlleben sei, so seine Erinnerung, gegen Gewalt zur Durchsetzung „politischer Sachen“ gewesen. Die Schlägereien, von denen er berichtet hatte und bei denen Wohlleben dabei gewesen sei, seien Ausnahmen gewesen.

Um 13 Uhr folgt die Mittagspause, um 14.40 Uhr geht es weiter.

S. berichtet, er könne sich erinnern, mit drei Personen in der Szene über die Untergetauchten gesprochen zu haben. Er habe gesagt, den Dreien ginge es gut. Dabei sei es ihm ums Prahlen gegangen und er könne sich nicht mehr erinnern, wer die Personen waren, denen er davon erzählt habe. Beim geplanten Motorraddiebstahl für die Untergetauchten habe er zunächst Steve H. angesprochen, ob dieser ihm helfen könne. Er habe ihm nicht gesagt, wofür das Motorrad gedacht sei und H. habe auch abgelehnt, mit zu machen.

Es geht im Folgenden um die ‚Kameradschaft Jena‘. S. behauptet, der Begriff ‚Kameradschaft Jena‘ habe in seiner Zeit in der Szene keine Rolle gespielt. „Als ich reingekommen bin, hat der Christian K. drei Buchstaben gehabt, Nationaler Widerstand Jena, irgendwie so hat der das genannt. Und irgendwann kam das mit dem Thüringer Heimatschutz.“ Er habe zum ersten Mal von der Kameradschaft Jena gehört, als er Wohlleben die Fahne, die er beim Einbruch in Zschäpes Wohnung habe mitgehen lassen, übergeben habe. Da habe Wohlleben gesagt, das sei „die alte Kameradschaftsflagge“. Er habe in einer Vernehmung von einer „Clique um Wohlleben“ gesprochen, die sich so nenne, sagt Götzl. S. sagt, er könne sich das nicht erklären und sich auch nicht erinnern, das gesagt zu haben. Es entwickelt sich eine Diskussion zwischen Götzl und der Verteidigung von Zschäpe über die Länge  –  laut S. neun Stunden – und den Ablauf der Vernehmung bei der diese Aussage getätigt wurde. S. solle doch zunächst schildern, wie die Vernehmung verlaufen sei.

Danach schildert S. auf Nachfrage, dass er sich keine Gedanken gemacht habe, was passiert, wenn er beim Waffentransport von der Polizei aufgegriffen wird. Es sei aber klar gewesen, dass er nichts sagen werde. Er habe immer wieder Rechtsschulungen, unter anderem bei Mario Ralf B., besucht. Er bestätigt die Aussage, dass die JN-Gruppe, zu der 10 bis 15 Personen gehörten, „autonom“ gewesen sei. Er geht aber davon aus, dass damit gemeint sei, dass die Gruppe autonom von älteren Neonazis wie Wohlleben und André K. gewesen sei, die sich zu dem damalige Zeitpunkt dann mehr mit Internet (Wohlleben) oder Black Metal (K.) beschäftigt hätten.

Damit ist die Befragung durch das Gericht beendet. Nach einer Pause beginnt um 15.50 Uhr die Bundesanwaltschaft mit ihrer Befragung. Oberstaatsanwalt beim BGH Weingarten fragt nach der politischen Selbsteinschätzung von S. S. habe sich ja als „nationaler Sozialist“ bezeichnet. Ob und wie er sich damit auf den historischen Nationalsozialismus bezogen habe, wie seine Haltung zum Holocaust gewesen sei, will Weingarten wissen. S. antwortet darauf ausweichend. Weingarten: „Herr S., reden Sie mal Tacheles!“ S. sagt, er habe den Holocaust geleugnet: „Damit lebt es sich einfacher.“ Weingarten fragt danach, ob S. sich als „Herrenmensch“ gefühlt habe, was S. verneint. Schließlich fragt Weingarten mehrfach danach, ob S. eine Abstufung bei seiner Abneigung gegen Ausländer gemacht habe, ob er etwa in Deutschland lebende Schweden ebenso hasse wie in Deutschland lebende Türken. Es dauert sehr lange, bis sich S. zu der Aussage durchringt, die Hautfarbe habe eine Rolle gespielt.

Weingarten fragt auch nach dem Geld für die Waffe. Es gebe da Differenzen zwischen S.‘ früheren Aussagen und den jetzigen. S. habe hier gesagt, er habe in Chemnitz Geld für die übergebene Waffe bekommen. In einer Vernehmung habe er jedoch gesagt, er habe das Geld in Chemnitz „für die Telefonkarte oder wenn mal was ist“ bekommen. S. erwidert, er habe das Geld für die Waffe bekommen, wisse aber nicht, ob er einen Teil an Wohlleben gegeben habe oder ganz bei sich behalten habe. Das Geld, um die Waffe bei zu kaufen, habe er jedenfalls von Wohlleben erhalten. Die Waffenübergabe und die Geldübergabe in Chemnitz sei für ihn „EIN Sachverhalt“. Die erneute Nachfrage von Weingarten, ob das Geld als Erstattung für den Kaufpreis der Waffe gedacht gewesen sei, bejaht S.

Weingarten fragt dann zur Begründung für das lange Schweigen über die Äußerung zur Taschenlampe. Zur Begründung habe S. u.a. ausgeführt, dass er den Kindern von Wohlleben nicht den Vater habe nehmen wollen. Ob er denn wisse, wo Wohlleben war als er seine ersten Vernehmungen absolviert habe. Ja, antwortet S., im Gefängnis. Und ob er noch wisse, welche Rolle er Wohlleben dort in Bezug auf die Waffe zugeschrieben habe, möchte Weingarten wissen. S. bejaht dies. Weingarten: „Und heute sagen sie, sie wollen Herr Wohlleben nicht mehr Kummer machen. Das versteh ich nicht.“ S. antwortet, er wisse, dass das nicht rational sei, dass es idiotisch sei. Weingarten sagt, er verstehe das Einlassverhalten von S. nach seiner Festnahme nicht mehr. Er fragt ihn noch einmal zur Taschenlampe. Angesichts seiner Einlassung zur Funktionsweise, will er ihm die Gelegenheit geben, zu sagen, ob ihm damals in Chemnitz nicht vielleicht mehr dazu erzählt wurde. Dies verneint S.

Götzl regt an, jetzt die Vernehmung zu unterbrechen. Er teilt mit, dass er beabsichtige, zuerst der Nebenklage und dann der Verteidigung das Fragerecht einzuräumen. RA Klemke, Anwalt von Wohlleben, beantragt daraufhin, dass die Verteidigung das Fragerecht vor der Nebenklage bekommt. Er bezieht sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Verteidigung habe ein Recht auf eine konfrontative Befragung von Zeug_innen. Auch aussagende Mitangeklagte wie Carsten S. seien als Zeug_ innen zu behandeln. S. sei der Hauptbelastungszeuge gegen seinen Mandanten. Angesichts der Menge der Nebenkläger_innen und ihrer Vertreter_innen sei das Recht auf eine konfrontative Befragung nicht mehr gegeben, wenn die Nebenklage vor der Verteidigung befragen dürfe. Bundesanwalt Diemer widerspricht dem. Aus der Nebenklage gibt es Widerspruch, aber auch Zustimmung zu diesem Antrag.

Um 16.40 Uhr beendet Götzl die Sitzung für heute.

Die Nebenklagevertreter Peer Stolle und Sebastian Scharmer äußern sich in ihrer Pressemitteilung vom 12.6.2013 zum Prozesstag.

Rechtsanwalt Stolle erklärt zum Verdacht auf einen weiteren Anschlag des im Jahr 1999:
“Es ist jetzt wichtig, dass alle Verfahrensbeteiligten Kenntnis von sämtlichen Prüffällen erhalten, von denen BKA und BAW ausgingen, dass sie dem NSU zugeordnet werden können. Die Aussage von Carsten S., dass auch ein mittels einer als Taschenlampe getarnten Bombe verübter Anschlag mutmaßlich vom NSU begangen worden ist, macht mehr als zuvor eine vollständige Aktentransparenz erforderlich. Die BAW ist jetzt aufgefordert, diesbezüglich Klarheit zu verschaffen.“

RA Scharmer kommentiert die Befragung von Carsten S.:
“Ich habe den Eindruck, dass Carsten S. nur stückchenweise mit der Wahrheit rausrückt und längst nicht alle auch ihn belastenden Fakten auf den Tisch packt. Ob dies aus einer gewissen Verdrängung oder bewusst passiert, lässt sich noch nicht endgültig einschätzen. Naheliegend wäre, dass Carsten S. versucht seinen eigenen Vorsatz zur Beihilfe zum Mord herunterzuspielen.
Die Aussage von Carsten S. belastet weiterhin direkt Zschäpe und Wohlleben, aber zumindest indirekt auch die Angeklagten Holger G. und Andre E. Denn offensichtlich waren zumindest Mundlos und Böhnhardt wesentlich weniger verschwiegen, als zunächst angenommen. Sie berichteten einem faktisch für sie wenig bekannten, wesentlich jüngeren Helfer von Wohlleben ungeniert von ihrer Bewaffnung u.a. mit einer Maschinenpistole. Sie prahlten mit ihrem Status als Untergetauchte und mit einem ggf. weiteren Anschlag in Nürnberg. Andre E. und Holger G. standen in einem wesentlich engeren Verhältnis zum Trio, so dass es fern liegend wäre, anzunehmen, dass sie weniger gewusst haben als Carsten S.. Die vermeintliche Aufforderung der Uwes zum Schweigen vor Zschäpe entlastet diese im Übrigen nicht. […] Dass sie von der Prahlerei ihrer Mittäter vor einem faktisch Unbekannten nichts mitkriegen sollte, heißt nicht, dass sie selbst von den Taten nichts gewusst hätte.“

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