Ministerium verharmloste rechte Propaganda aus dem Knast

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Im Knast konnten Neonazis in den 90er Jahren Propaganda produzieren. Dies wurde vom Brandenburger Justizministerium lange bestritten, wider besseres Wissen.

Ein Beitrag von Toralf Staud, zuerst erschienen auf Zeit online, mit freundlicher Genehmigung des Autors. Wir empfehlen auch einen Blick in die verlinkten [Original-Quellen].

"Der Weisse Wolf" Nr. 18 mit einem Kinderfoto Adolf Hitlers auf dem Cover

“ Nr. 18 mit einem Kinderfoto Adolf Hitlers auf dem Cover

Der Justizminister war aufgeschreckt. Hans Otto Bräutigam machte seinen Beamten in Potsdam Beine. „Herr Minister bat fernmündlich um einen Bericht“, notierte ein Beamter handschriftlich auf den Rand eines Aktenblattes. „Die Angelegenheit sei brisant und müsse sofort verfolgt werden.“

Der Grund waren zwei Artikel, der erste erschien in der ostdeutschen Tageszeitung Junge Welt, „Nazi-Druckerei im Knast?“ lautete die Überschrift. In der Justizvollzugsanstalt Brandenburg/Havel hätten sich einige Rechtsextreme zusammengeschlossen und könnten dort sogar eine Propaganda-Zeitschrift produzieren. Einige Tage später zog der Spiegel mit einer ähnlichen Meldung nach. Was darauf folgte, war lange Zeit typisch für den Umgang von Sicherheitsbehörden mit Rechtsextremismus: Das Problem wurde kleingeredet, ignoriert und so im Ergebnis gefördert. Das Ergebnis war dann zum Beispiel der .

Jedenfalls herrschte kurz vor Weihnachten 1996 im Justizministerium von Brandenburg hektische Betriebsamkeit. Häftlinge wurden befragt, Ministerialräte tippten lange Vermerke. Per Pressemitteilung wies die Behörde die Darstellung der beiden Medien schließlich zurück – doch dieses Dementi war falsch. Nachlesen kann man all dies in einer Akte des Potsdamer Justizministeriums. „VS – Nur für den Dienstgebrauch“, sind die 505 Seiten gestempelt. Anfang 2013 wurde die Akte dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages zugeleitet. Sie liegt ZEIT ONLINE vor. Der Vorgang trägt das Aktenzeichen 4510-E IV. 6/96. Die Akte belegt, dass das Ministerium sogar dann noch sein falsches Dementi verbreitete, als die Beamten es nachweislich besser wussten.

Ostdeutschland war in den neunziger Jahren  ein Eldorado für Neonazis. Mittendrin Carsten Szczepanski, Anfang 20, einer der gefährlichsten Rechtsextremen des Landes. [vgl. u.a. AIB 2002 und AIB 4/2012] 1995 wurde er zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er einen nigerianischen Asylbewerber fast totgeprügelt hatte. Im Gefängnis warb ihn der Brandenburger als . Betreut wurde er zeitweise von , heute Chef des sächsischen Landesamtes. Vorzeitig aus der Haft entlassen, machte Szczepanski Karriere in der Rechtsrock-Szene und in der , bevor er im Jahre 2000 aufflog und in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen wurde.

Szczepanski gründete mit anderen Neonazis 1996 im Gefängnis in Brandenburg/Havel einen „Rundbrief inhaftierter Kameraden“, Titel: Der Weiße Wolf. Solche Postillen, genannt Skinzines, bestanden meist aus ein paar kopierten und zusammengetackerten Blättern mit Berichten von Nazi-Konzerten oder Elogen auf den Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess („Märtyrer des Friedens“). Der Weiße Wolf war in der Szene bald ein angesagtes Heftchen. Genau dort tauchte Anfang 2002 ein Gruß an den damals noch unentdeckten NSU auf.

"Der Weisse Wolf" Nr. 18, Vorwort mit Gruß an einen "NSU"

„Der Weisse Wolf“ Nr. 18, Vorwort mit Gruß an einen „NSU

„Keine Anhaltspunkte für organisierte rechtsextremistische Szene“

Dass das Heft sogar auf Gefängnis-Kopierern und damit auf Staatskosten vervielfältigt werden konnte, war ein ungeheuerlicher Vorwurf. Entsprechend fiel das Dementi aus, das die Pressestelle des Ministeriums am 20. Dezember 1996 versandte. Es gebe „keine Anhaltspunkte dafür, dass es eine organisierte rechtsextremistische Szene in den Justizvollzugsanstalten des Landes gibt“. Und: „Mit größter, allerdings nicht vollständiger Sicherheit kann ausgeschlossen werden, dass Der Weiße Wolf in der Druckerei der JVA oder in der Redaktion der Gefangenenzeitung hergestellt worden ist.“ Nachrichtenagenturen und Regionalzeitungen verbreiteten diese Darstellung.

Allein, sie war falsch. Schon Anfang September 1996 hatte ein anderer Häftling der JVA Brandenburg in einer Strafanzeige detailliert geschildert, wie die Clique um Szczepanski die Ausrüstung der Anstaltszeitung nutzte. In der Redaktion stehe „auch ein leistungsfähiger Kopierer (bis A2-Format)“, schrieb er in dem dreiseitigen Brief. Schon länger sei aufgefallen, dass darauf laufend „eine erhebliche Anzahl von Kopien gefertigt“ wurde, für die es keine Erklärung gab. Doch irgendwann habe man „Kopiervorlagen gefunden, die inhaltlich eindeutig dem rechten (faschistischen) Ideologiespektrum zuzuordnen sind“. Offenbar handele es sich „es sich hierbei nur um einen geringen Teil einer relativ regelmäßig erscheinenden, möglicherweise sogar aus der JVA Brandenburg heraus vertriebenen Zeitschrift mit verfassungsfeindlichem Charakter.“ Einer der rechten Häftlinge habe das eingeräumt und sei als Redakteur rausgeworfen worden. Die Kopiervorlagen, elf an der Zahl, legte der Mann seiner Anzeige bei. Er schilderte auch, dass Szczepanski ihn bedroht habe und bat voller Angst um Vertraulichkeit – „aus Gründen der persönlichen und vor allem gesundheitlichen Eigengefahr, natürlich vor allem hier innerhalb der JVA“. [Quelle]

Generalstaatsanwaltschaft unzufrieden

Es passierte nichts, nach den Akten des Justizministeriums zu urteilen. Nach einem Monat schickte die Staatsanwaltschaft Potsdam den Vorgang an den Generalstaatsanwalt, begleitet von einer lapidaren Einschätzung: Man sehe keine juristische Handhabe, denn die Kopiervorlagen hätten „keinen strafbaren Inhalt“. Es handele sich „zwar um typische szeneübliche Druckerzeugnisse“, aber weil sich keine Hakenkreuze oder andere verbotenen Symbole darin finden, seien sie nicht illegal. Lediglich wegen der Bedrohung des Mithäftlings sei der Leiter der JVA „um Stellungnahme gebeten“.

Immerhin, die Generalstaatsanwaltschaft war damit unzufrieden. Sie schickte den Vorgang ans Ministerium und plädierte für weitere Ermittlungen – doch da waren schon wieder vier Wochen vergangen, der Eingangsstempel des Justizministeriums datiert vom 8. November 1996. Im Schreiben findet sich noch ein bemerkenswerter Satz: „Sollte sich der Sachverhalt bewahrheiten und es wäre ein nennenswerter Umfang [der Kopierernutzung]festzustellen, läge eine Pflichtverletzung des Anstaltsleiters nicht ganz fern, so dass dieser nicht besonders geneigt sein könnte, bei den Ermittlungen aktiv mitzuwirken.“ [Quelle]

Ein Abteilungsleiter geht der Sache nach

Dann passierte wieder nichts. Erst als kurz vor Weihnachten die Medien Fragen an das Ministerium richteten, verzeichneten die Akten geschäftiges Treiben. Ein Abteilungsleiter ging der Sache nach, forderte Berichte an, fragte im eigenen Haus sowie im Innenministerium herum. Er ließ in der JVA die Clique um Szczepanski zu den Vorwürfen befragen, die sie leugnete, forderte gar Schriftproben von deren Privatcomputern und -druckern an. Der Druck des Weißen Wolfs im Knast werde „für unwahrscheinlich erachtet“, formulierte der Abteilungsleiter nach zwei Tagen in einem ersten Vermerk. Dass seit sechs Wochen die anderslautende Anzeige des Mithäftlings im Hause lag, hatte er anscheinend nicht herausgefunden.  [Quelle]

Als dann der erste Artikel in der Jungen Welt erschien, entstand ein weiterer Vermerk, sechs Seiten lang, der die Vorwürfe nun schon entschiedener zurückweist. Am selben Nachmittag verschickte die Pressestelle das Dementi. Am gleichen Tage allerdings wurde endlich die Generalstaatsanwaltschaft zu weiteren Ermittlungen ermuntert. Zu deren Ergebnis findet sich allerdings nichts.

Am folgenden Montag, dem 23. Dezember, steht das Dementi in den Zeitungen. Dann kommen Weihnachten, Silvester, Neujahr. Am 3. Januar 1997 tippt der zuständige Referatsleiter einen peinlichen Vermerk – er gesteht ein, dass die Anzeige des Mitgefangenen die Vorwürfe untermauert. Und muss einräumen: „Allerdings wird davon auszugehen sein, dass mehr Beiträge – möglicherweise auch vervielfältigt – aus der Anstalt gelangt sind, als dies bisher angenommen werden konnte.“ [Quelle]

Keine Korrektur

Die Blamage einer öffentlichen Korrektur erspart sich das Ministerium jedoch. Auf Anfrage von ZEIT ONLINE, ob das falsche Dementi jemals richtiggestellt wurde, teilt das Justizministerium heute mit, nach fast 20 Jahren lasse sich die Sache nicht mehr rekonstruieren.

So weit, so schlecht – doch aus dem Verschweigen der Wahrheit wurde ein paar Wochen später eine dreiste Täuschung. Da erreichte das Ministerium der Brief eines Spiegel-Lesers aus Mittelfranken. Empört fragte er, wie es denn möglich sei, dass „ein braunes Propaganda- und Schmierenblatt im Knast auf Kosten des Staates“ entstehen kann. [Quelle]

Derselbe Ministerialrat, der im Januar die neue Faktenlage in seinem Vermerk niedergeschrieben hatte, wimmelte den Bürger ab: Die Vorwürfe der Medien seien „eingehend überprüft worden“ und hätten „sich nicht bestätigt“. Er legte die  inzwischen überholte vorweihnachtliche Presseerklärung bei und beendete den Brief mit einer blanken Lüge: „Weitere Erkenntnisse haben sich nicht ergeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R.“ [Quelle]