Nach der Anhörung von Zeug_innen zum Brand in der Frühlingsstraße sagten an diesem vollen Verhandlungstag fünf Beamte und ein Sachverständiger zum Mord an Mehmet Kubaşık in Dortmund aus, die teilweise aber erneut geladen werden. Aufsehenerregend war zum einen der Beweisantrag der RAin Dierbach zu einer Zeugin, die Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe und einen unbekannten “Skinhead” in Dortmund im Zeitraum des Mordes an Kubaşık gesehen haben will. Zum anderen überraschte die Ankündigung der Verteidigung Carsten S., dass dieser nun doch bereit sei, die Fragen der Verteidigung Wohllebens zu beantworten.
Zeug_innen:
- Gisela F. (Zeugin Brand Zwickau)
- Peter F. (Zeuge Brand Zwickau)
- PK Marco Br. (Streifenpolizist, erster Beamter am Tatort Kubaşık)
- KHK Ralf Ba. (hat Ermittlungen zum Mord an Kubaşık durchgeführt)
- KOK Christian Hü. (beteiligt an der Schussrekonstruktion am Tatort)
- Sachverständiger Bernd Salziger (Diplomphysiker, der die Schussrekonstruktionen durchführte)
- KHK Michael Sch., geb. L. (leitender Ermittler der Mordkommission Dortmund)
- KHK Uwe G. (Tatortaufnahme Dortmund, Vorführung Lichbildmappe)
Die Verhandlung beginnt um 9.51 Uhr. Richter Götzl stellt die Präsenz fest. RA Pausch, Verteidiger von Carsten S., ist heute wieder anwesend. Als Nebenkläger_innen sind u. a. Elif und Gamze Kubaşık anwesend, Witwe und Tochter des am 4. April 2006 in Dortmund ermordeten Mehmet Kubaşık. Im Publikum sitzt heute wieder ein junger Münchner Neonazi, im blauen T-Shirt der neonazistischen “Gefangenenhilfe” (“Gefangenenhilfe – Gemeinschaft statt Isolation”). In den Pausen trifft er sich mit dem Angeklagten André E.
Der Vorsitzende Richter Götzl sagt in die Runde, er gehe davon aus, dass allen Beteiligten die Entscheidungen über die am vergangenen Dienstag gestellten Befangenheitsanträge vorliegen. [Alle von der Verteidigung Zschäpe und der Verteidigung Wohlleben gestellten Befangenheitsanträge waren abgelehnt worden, die Ablehnungen und Begründungen werden nicht in der Hauptverhandlung erläutert.]
Erste Zeugin für heute ist die Rentnerin Gisela F.
F. wohnt in der Zwickauer Frühlingsstraße. Sie berichtet zunächst eigenständig vom 4. November 2011, dem Tag des Brandes in der Frühlingsstraße 26. Sie sei beim Laubrechen gewesen, als es auf einmal geknallt habe. Zu einem Nachbarn, der ebenfalls im Garten gewesen sei, habe sie gesagt, da sei wohl etwas explodiert. Dann habe es ein zweites Mal und noch weitere Male geknallt. Sie hätten damals gedacht, dass sie ihr Auto raus holen müssten, und dass es wohl eine Gasexplosion gewesen sei. Das Haus mit der Nummer 26 sei für sie immer das „Siedlerheim“ gewesen. Nun beginnt Götzl seine Befragung. Zur Uhrzeit sagt F., es sei nachmittags gewesen, vielleicht nach 14 Uhr. Sie wisse, dass die Frau Zschäpe in dem Haus gewohnt habe, aber die Männer habe sie so gut wie nie gesehen. Die Männer habe sie nur mal von der Seite, vom Gartenzaun aus gesehen, einmal habe ein Wohnwagen mit drauf geschnallten Fahrrädern da gestanden. Sie wisse durch die Medien, dass es zwei Männer waren. Götzl fragt zu ihrer eigenen Wahrnehmung. F. antwortete, es seien höchstens zwei gewesen. Die Männer habe sie dem Haus zugeordnet, weil man sich ja auch mit anderen unterhalte und da habe man gewusst, dass sie da wohnen. Die Männer hätten kurze Haare gehabt. Zu Zschäpe habe sie keinen Kontakt gehabt, so F., sie habe höchstens mal „Guten Tag“ gesagt. Zschäpe habe sich eigentlich ganz normal verhalten. Sie habe sie einmal getroffen, da sei Zschäpe an ihrem Garten vorbei gelaufen, vielleicht sei sie vom Bäcker gekommen. Weitere Personen oder Besuch seien ihr im Zusammenhang mit den Bewohnern der Frühlingsstraße 26 nicht aufgefallen. Abgesehen von dem Wohnwagen habe sie auch keine Fahrzeuge wahrgenommen. Einen Wohnwagen habe sie vielleicht ein Jahr vor dem 4. November 2011 gesehen. F. versucht zu schildern, wo ihr Haus in Bezug zum Brandhaus steht. Danach fragt Götzl, ob F. Zschäpe am 4. November 2011 gesehen habe. F. berichtet, Zschäpe sei zur Haustür heraus gerannt und Richtung Bushaltestelle weggelaufen. Sie habe noch zum Nachbarn gesagt: „Gott sei Dank, der ist nichts passiert.“ Zschäpe sei zwischen 50 und 100 Metern entfernt gewesen, das könne aber sicherlich ihr Mann besser sagen, der heute ebenfalls als Zeuge geladen ist. An die Kleidung Zschäpes könne sie sich nicht erinnern, so F. Ob Zschäpe etwas dabei gehabt habe, könne sie nicht sagen, weil da Büsche davor gewesen seien. Zschäpe sei nicht schnell, aber auch nicht langsam gegangen. Götzl fragt, ob F. Zschäpe durch die Büsche habe erkennen können. F. antwortet, sie sei nach dem Knall nach vorne gegangen, wo die Büsche nicht so dicht seien. Dass es Zschäpe war, könne sie schon sagen. Götzl fragt F., ob sie schon Flammen gesehen habe, als sie Zschäpe gesehen habe. F. antwortet, sie glaube nicht. Ihr Mann habe wohl versucht, bei der Feuerwehr anzurufen, das werde er aber wohl selbst erzählen. Götzl hält ihr vor, in ihrer Vernehmung bei der Polizei stehe zur Uhrzeit, es sei schätzungsweise 15 Uhr gewesen. F.: „Dann habe ich ja ungefähr die Wahrheit gesagt.“ Weiter hält Götzl vor, sie habe angegeben, sie habe eine junge Frau aus dem Haus rennen sehen, von der sie gewusst habe, dass sie in der Frühlingsstraße 26 wohne. Dann will er wissen, ob sie schon damals den Namen Zschäpe kannte, was F. verneint. Sie sagt, sie sei mit dem Hund manchmal am Haus vorbei gelaufen, glaube aber, dass da keine Namen auf der Klingel gestanden hätten.
Es könne auch möglich sein, dass die junge Frau damals gesagt habe, man solle die Feuerwehr rufen, so F. auf Vorhalt. Sie bestätigt auch, dass sie sich gewundert habe, dass die Frau nicht zurück gekommen sei. Sie habe angenommen, die Frau habe unter Schock gestanden. Flammen habe sie vielleicht eine Viertelstunde oder zehn Minuten später gesehen, so F. Götzl hält F. vor, sie habe angegeben, sie habe das Pärchen als freundliches Pärchen kennen gelernt, mit dem man keine Probleme habe, heute habe sie aber von einem weiteren Mann gesprochen. F. sagt, sie hätten gedacht, der wohne vielleicht gegenüber. Vom Reden her habe sie aber gewusst, dass zwei Männer und eine Frau eingezogen seien, nur in welche Wohnungen könne sie nicht sagen. Zschäpe habe sonst normale Kleidung getragen. Fahrräder habe sie nur bei dem Wohnwagen festgestellt. Damals hätten die zwei Männer einen Kasten Wasser in den Wagen gepackt, sie und ihr Mann hätten angenommen, dass die in den Urlaub fahren. F. berichtet auf Frage Götzls, dass Zschäpe Katzenfutter vor dem Haus stehen gehabt habe für fremde Katzen. Dass Zschäpe selbst Katzen hatte, habe sie erst später erfahren. Dann fragt Götzl zu einem Anruf eines Beamten des Generalbundesanwalts. F. sagt, sie könne sich nicht erinnern und wenn sei sie bestimmt sehr unfreundlich gewesen, weil sie eigentlich nur noch in Ruhe gelassen werden wollte, einen Florian F. [gleicher Nachname wie die Zeugin]kenne sie nicht, so F. Götzl verliest den entsprechenden Aktenvermerk eines Dr. Hardenberg aus dem Juli 2012. Hardenberg hatte vermerkt, er habe F. gefragt, ob sie oder ihr Mann damals die Feuerwehr oder eine Notrufnummer angerufen hätten. Die Zeugin habe angegeben, dies sei bereits durch einen Nachbarn erledigt gewesen. Einen Florian F., von dem ein Notruf zum Brandereignis eingegangen sein soll, sei ihr nicht bekannt, ein Mobiltelefon, das auf diesen Namen angemeldet sei, nutze sie und ihr Mann ebenfalls nicht. F. kann sich an das Telefonat nicht erinnern. Wer zuerst die Feuerwehr angerufen habe, hätten sie nicht heraus gekriegt, so F. gegenüber Götzl.
RA Heer, Verteidiger von Zschäpe, bittet um eine kurze Pause, um sich mit der Mandantin zu beraten. Nach der Pause hat jedoch auch er keine Frage. Die Zeugin beschreibt noch anhand eines in Augenschein genommenen Plans, wo ihr Haus im Verhältnis zur Frühlingsstraße steht und wo sie Zschäpe gesehen habe.
Es geht weiter mit dem Zeugen Peter F., dem Ehemann der ersten Zeugin. F. berichtet zum 4. November 2011, es sei eine Wand hervor gekommen und runter gefallen, sie hätten dann die Feuerwehr rufen wollen, aber die sei schon verständigt gewesen. Er habe dann das Auto seiner Frau, das unter einem Carport gestanden habe, weggefahren und sei daher eine Viertelstunde nicht da gewesen. Dann sei schon die Feuerwehr da gewesen und die Straße für sie tabu.
Dann beantwortet F. die Fragen von Richter Götzl. Gebrannt habe das Haus 26, das „Siedlerheim“, das sei das einzige Haus, das bei den Nummern noch ein „a“ gehabt habe, so F.. Welche der beiden Haushälften gebrannt habe, wisse er nicht. Gekannt habe er Zschäpe nicht, für ihn seien Zschäpe und die zwei jungen Herren die jungen Leute aus dem Siedlerheim gewesen. Ob die beiden Männer Brüder, einer der Schwager oder die verheiratet gewesen seien, wisse er nicht. Einen der beiden Männer würde er vielleicht „mit Hängen und Würgen“ wiedererkennen, so F. Am 4. November habe er Zschäpe nicht gesehen. Auf Frage Götzls nach Kontakten zu Zschäpe berichtet F., in der Siedlung gebe es eine freilaufende Katze. Eines Tages sei Zschäpe an seinen Gartenzaun gekommen und habe gesagt, sie würde in Urlaub fahren und ob er die Katze versorgen würde. Er habe zugesagt, sich um die Katze zu kümmern. Er und seine Frau seien jedes Jahr einmal mit der Katze zum Tierarzt gefahren. Der Tierarzt habe gesagt, dass die Katze an den Zähnen operiert werden müsse, was 120 Euro kosten solle. „Zschäpes“ seien im Urlaub gewesen, danach habe er Zschäpe gefragt, ob sie sich an den Kosten beteilige, was Zschäpe zugesagt habe. Als er Zschäpe mal wieder gesehen habe, habe er 60 Euro von ihr bekommen. Außerdem habe er Zschäpe auch mal eine oder zwei Gurken aus seinem Garten gegeben. F.: „Wo ich das ganze Theater gehört habe, hat es mir den Unterkiefer runter geklappt.“ Zschäpe habe sich ihm gegenüber „korrekt verhalten“, so F. Einmal sei sie ihm mit dem Fahrrad entgegen gekommen, als er mit dem Auto in die Stadt gefahren sei . Über weitere Themen hätten sie sich nicht unterhalten. Zu den Männern habe er keinen Kontakt gehabt, nur einmal habe er eine Gurke übrig gehabt und geklingelt, da habe einer aus dem Fenster geguckt und gesagt, sie seien schon einkaufen gewesen. F. bestätigt, dass er Zschäpe mal nach deren Telefonnummer gefragt habe, Zschäpe habe aber gesagt, sie habe sie nicht im Kopf. An Fahrzeugen habe er den „so genannten“ Wohnwagen wahrgenommen. Er habe bei der Explosion vermutet, dass die Männer vielleicht die Propangasflaschen aus dem Fahrzeug mit hoch genommen hätten. In der Woche des Brandes hätten die zwei Männer an dem Wagen gearbeitet, er habe angenommen, dass die beiden das Fahrzeug winterfest machten.
Götzl fragt, wie lange F. Zschäpe gekannt habe. F. korrigiert den Richter: „Sie müssen fragen, wann haben Sie die Frau Zschäpe zum ersten mal gesehen.“ Er habe Zschäpe schätzungsweise vor drei Jahren das erste Mal gesehen. Götzl fragt, ob F. Zschäpe unter einem bestimmten Namen gekannt habe, was F. verneint. Götzl hält vor, er habe in einer Vernehmung angegeben, die Namen „Dienelt“ und „Burkhardt“ an der Tür gelesen zu haben. F. erwidert, dann sei das wohl so gewesen, es sei ja jetzt auch eine Zeit vergangen. Weiter hält Götzl vor, F. habe damals angegeben, Zschäpe seit etwa zwei Jahren in der Nachbarschaft wahrgenommen zu haben. F. sagt, es könnten zwei oder drei Jahre gewesen sein. Einmal sei Zschäpe ihm im Gebiet der Siedlung auf einem Fahrrad entgegen gekommen. Auf Vorhalt Götzls, F. habe ausgesagt, bei dem Gespräch über die Versorgung der Katze habe Zschäpe von einem sechswöchigen Urlaub gesprochen, sagt F., das könne schon so gewesen sein. Auf Bildern in der Presse habe er Zschäpe wiedererkannt. An Bildvorlagen der Polizei könne er sich nicht erinnern, so F. Götzl hält vor, er habe auf dem Steckbrief Mundlos als die Person erkannt, die aus dem Fenster geguckt habe, als er die Gurke vorbei bringen wollte. F. antwortet, zu der Zeit, ja, aber jetzt könne er das nicht mehr. Zum Wohnmobil sagt er, dass das Kennzeichen mit V angefangen habe und eine helle Farbe gehabt habe. Dann hält Götzl vor, F. habe in einer Vernehmung auch von einem VW-Bus gesprochen. F. bestätigt das, es seien auch Kinder dabei gewesen. Ob da ein Mann oder Zschäpe dabei gewesen sei, könne er nicht sagen. Eines der Kinder sei vielleicht fünf, das andere zehn oder zwölf gewesen, ob noch welche dazwischen gewesen seien, wisse er nicht. Die Vernehmung endet um 11.20 Uhr.
Nach einer Pause geht es um 11.40 Uhr weiter mit dem Zeugen Marco Br. Br. war zusammen mit einem Kollegen als erster Polizeibeamter am Tatort des Mordes an Mehmet Kubaşık am 4. April 2006 in der Dortmunder Malinckrodtstraße 190. Br. berichtet, er und sein Kollege seien um 12.58 Uhr von der Einsatzzentrale über einen vermutlichen Raub in einem Kiosk informiert worden und um 13.01 Uhr am Tatort eingetroffen. Dort hätten sie einen Mann und eine Frau angetroffen. Sie seien dann in den Kiosk hinein gegangen, der an einer stark frequentierten Hauptstraße liege. Sie hätten den Verkaufsraum betreten. Auf der rechten Seite hinter dem Verkaufstresen hätten sie eine Person gefunden, auf dem Boden liegend in einer großen Blutlache. Der Kollege habe sich dann um die Person gekümmert, er habe den Ort nach möglicherweise anwesenden Personen durchsucht, aber keine gefunden. Dann seien die Rettungssanitäter gekommen und hätten die Sofortmaßnahmen durchgeführt. Das Opfer habe in Bauchlage gelegen und mit dem Kopf auf einem Regal aufgelegen Es habe aus dem Bereich des Ohrs und dem Schläfenbereich stark geblutet. Er habe dann noch in einem angrenzenden Garagenbereich nach Spuren gesucht, den Tatort weiträumig abgesperrt und dann an die Kriminalpolizei übergeben. Auf Frage von Götzl sagt Br., von den anwesenden beiden Personen habe er erfahren, dass die Frau dort einen Einkauf habe tätigen wollen, dann das Opfer dort habe liegen sehen und nach Hilfe suchend auf den Mann getroffen sei. Dieser habe dann nochmal in den Kioskbereich geschaut, die Polizei verständigt und auf das Eintreffen der Polizeikräfte gewartet. Götzl hält Br. aus dessen Vermerk vor, der Geschädigte sei zusammengesackt gewesen und habe die Beine angewinkelt gehabt. Br. sagt, man müsse ihm nachsehen, dass er das heute nicht mehr vor Augen habe. Die Lage sei durch die Rettungskräfte verändert worden, so Br. Auf Frage Götzls sagt Br., sie hätten keine Feststellungen tätigen können, die auf einen Einbruchdiebstahl hindeuteten. Die Kasse sei unangetastet gewesen, in der Geldbörse sei von einem Sanitäter bei der Identitätsfeststellung eine größere Geldsumme festgestellt worden. Er habe auch die Hintertür untersucht, bestätigt Br., sie sei zugezogen, aber nicht verschlossen gewesen. Auf Frage sagt Br., die Tochter des Opfers sei am Tatort gewesen und durch ein „Einsatzmittel“ betreut worden, er könne aber nichts dazu sagen, weil er sich mit der Betreuung nicht habe befassen müssen.
Nebenklagevertreterin RAin von der Behrens fragt, wann die Zeugin vernommen wurde, die den Vorfall gemeldet hat. Br. sagt, er können keine Angaben machen, er sei zu diesem Zeitpunkt im Streifendienst gewesen.
Es folgt der Zeuge Ralf Ba., ein Kriminalbeamter, der Ermittlungen zum Mord an Mehmet Kubaşık durchgeführt hat. Götzl sagt, es gehe ihm um die Zeugin Dz. und um Überprüfungen bei der Sparkasse Dortmund. Ba. berichtet, sie hätten damals im Juni Lichtbilder herausgearbeitet, von denen sie gedacht hätten, es sei gut, sie der Zeugin vorzulegen. Das sei aber negativ verlaufen. Die Zeugin habe zwei männliche Personen zur Tatzeit in Tatortnähe beschrieben. Sie habe gesagt, dass sie das Gesicht eines der beiden Männer noch vor dem geistigen Auge hätte. Es sei ein Phantombild erstellt worden. Dann sei es um die Sparkasse gegangen. Frau Dz. habe eine Abhebung oder ähnliches machen wollen. Deswegen sei eine Rekonstruktion durchgeführt worden, um herauszufinden, zu welchem Zeitpunkt sie die beiden Personen gesehen haben kann. Die Rekonstruktion habe ergeben, dass sie die beiden Personen gegen 12.55 Uhr in der unmittelbaren Nähe des Tatorts zum zweiten Mal gesehen habe. Er habe sich dann um Kameraaufnahmen des Geldautomaten bemüht, dort seien nicht nur die Personen beim Geldabheben, sondern auch der Hintergrund erkennbar. Um 12.41 Uhr habe er zwei Personen ausmachen können, die etwa auf die Beschreibung der Zeugin hätten passen können. Diese hätten sich von Westen in Richtung Osten bewegt, also in Richtung des späteren Tatortes. Daraus könne man eine Rekonstruktion erstellen. Die Zeugin habe gesehen, wie sich die Personen vom Tatort wegbewegten. Wenn das die gleichen Personen gewesen seien, dann hätten sie sich also wieder hinbewegt, die Zeugin habe sie dann um 12.55 Uhr oder 12.56 Uhr nochmal gesehen. Götzl hält Ba. aus den Akten vor, eine Überprüfung der Kundendaten der Sparkasse habe ergeben, dass Frau Dz. um 12.59 Uhr als Kassenkundin registriert worden sei, was Ba. bestätigt. Weiter hält Götzl vor, es sei mit ihr der Weg von ihrer Wohnung bis zur Sparkasse abgelaufen worden, das habe 3:10 Minuten gedauert, was Ba. ebenfalls bestätigt. Und weiter verliest Götzl, dass sie die beiden Männer ca. 12:56 Uhr an der Einfahrt zum Kiosk gesehen haben dürfte. Ba. sagt, das sei die Schlussfolgerung unter der Voraussetzung, dass die Zeugin keine längere Wartezeit gehabt habe. Zum Schluss hält Götzl vor, dass die Zeugin die Männer erstmalig zwischen 12.31 und 12.36 Uhr gesehen haben dürfte. Auch das bestätigt Ba. Götzl sagt, dass die Zeugin aus strafprozessualen Gründen noch nicht gehört werden konnte [die Zeugin war für Mittwoch, den 18. September geladen], so dass die Vernehmung von Ba. hier zunächst unterbrochen werde. Nebenklagevertreter RA Scharmer sagt, er habe noch weitere Fragen an den Zeugen, die nicht die Zeugin Dz. beträfen, aber wichtig seien im Hinblick auf den für den heutigen Tag geladenen Zeugen Sch., geb. L.. Götzl sagt, er wolle zunächst seine eigene Befragung abschließen, gegebenenfalls müsse man auch den Zeugen Lö. noch einmal laden. Die Vernehmung von Ba. wird unterbrochen.
Es folgt ein Beweisantrag der RAin Dierbach (Hamburg), Nebenklagevertreterin für Angehörige des Ermordeten Halit Yozgat. Dierbach beantragt, die Zeugin A. zu laden. Die Zeugin werde bekunden, in der ersten Aprilwoche 2006 aus dem Dachfenster ihrer damaligen Dortmunder Wohnung am späten Nachmittag oder frühen Abend Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe auf dem Nachbargrundstück (Am Brackeler Hellweg) gesehen zu haben. Eine vierte Person, ein bulliger Skinhead, habe ihnen das Grundstück gezeigt. Die drei unbekannten Personen seien vollständig schwarz gekleidet gewesen. Die vierte Person habe eine Camouflage-Hose getragen. Die Frau, Beate Zschäpe, sei zu einem Schaukelgerüst gegangen und habe daran gerüttelt. Die Zeugin habe in diesem Moment fragen wollen, ob es sich um neue Nachbarn handle. Da habe die Frau nach oben geblickt und die Personen seien gegangen. Die Männer habe sie bereits wieder erkannt, als die Bilder im Zusammenhang mit dem brennenden Wohnmobil gezeigt wurden. Schon damals habe sie zu ihrem Mann gesagt, dass es sich um die beiden Männer auf dem Nachbargrundstück handele. Als dann Bilder von Zschäpe aufgetaucht seien, sei sie sicher gewesen, dass es sich um die Frau auf dem Nachbargrundstück gehandelt habe. Auf der Grundstückseinfahrt habe 2004 und 2005 länger ein großes Wohnmobil mit Kennzeichen Z, C und A gestanden. Auch Ende März 2006 sei ein Wohnmobil vor ihrem Haus gestanden. Auf dem Grundstück nebenan seien im Frühjahr oder Herbst 2005 umfangreiche Grabungsarbeiten durchgeführt worden. Am Ende habe ein Schaukelgerüst da gestanden, jedoch so nah an der Mauer, dass man nicht schaukeln könne. An diesem Gerüst habe die Frau gerüttelt. Anfang 2013 sei das Grundstück dann erneut vollständig umgegraben werden.
Das Beweisziel des Antrags sei die persönliche Anwesenheit Zschäpes in Dortmund in zeitlichem Zusammenhang zu dem Morden an Mehmet Kubaşık am 4.4.2006 und Halit Yozgat (Kassel, 6. 4.2006). Es gehe um die unmittelbare täterschaftliche Einbindung Zschäpes in das Tatgeschehen und auch darum, dass das Trio über eine enge persönliche Anbindung an Strukturen und Logistik auch in Dortmund verfügt habe. Zschäpe, darauf habe bereits ein anderer Beweisantrag hingedeutet, verfüge über Kontakte zum Dortmunder Robin S. und über ihn in die Kasseler Neonaziszene.
Eine ganze Reihe Nebenklagevertreter_innen schließen sich dem Antrag an. Dann folgt die Mittagspause.
Um 13.30 ist der Zeuge Hü. geladen. Der Mitarbeiter der Polizei Dortmund war beteiligt, als Kollegen des Bundeskriminalamtes Schussrekonstruktonen im Rahmen der Ermittlungen am Dortmunder Tatort durchführten. Aus einer baugleichen Waffe seien dabei Schüsse abgegeben und deren subjektive Wahrnehmbarkeit dokumentiert worden. Götzl zitiert das Protokoll der 16 Schüsse und seiner Wahrnehmungen. Er sei nur wenige Schritte von der Kiosk-Eingangstür entfernt gestanden.
Einer dieser BKA-Mitarbeiter ist nun als Sachverständiger geladen: der Diplomphysiker Salziger, der beim BKA Wiesbaden im Bereich Ballistik tätig ist. Nach einer Intervention von RA Heer, der nicht will, dass der Sachverständige während der ersten Ausführungen in seine Unterlagen blickt, beginnt er frei zu erzählen. Er sei am 12. April 2006 mit mehreren Personen, die sich mit der Rekonstruktion von Schusswaffenstraftaten beschäftigen, sowie dem Leiter des Sachgebiets Waffen und Munitionstechnik zum Tatort gefahren. Aus der zentralen Waffensammlung des BKA hätten sie eine Ceska 83 mit selbstgebautem Schalldämpfer bekommen, die ähnlich der Tatwaffe sei. Mikrofone mit Aufzeichnungsgerät seien im Kiosk (A), vor dem Kiosk (B) und an der gegenüberliegenden Straßenseite (C) aufgebaut worden, dort sollten zudem auch Personen ihre subjektive Wahrnehmung erfahren. Zusätzlich sei ein Schallpegelmessgerät eingesetzt worden. Neben der Ceska mit Schalldämpfer hätten sie auch Munition sowie eine Tüte mitgebracht, weil bei den vorangegangenen Mordfällen einmal ein 0,15mm dickes Plastikteil gefunden worden sei.
Bei den insgesamt 16 Schussabgaben sei variiert worden: mit und ohne Schalldämpfer, Munition mit rotem Dichtungslack, Munition mit grünem Dichtungslack, Schussabgabe durch Tüte oder nicht, bei geschlossener und geöffneter Tür. Die Dämpfungsleistung des verwendeten Schalldämpfers sei vergleichbar gewesen mit dem bei der Tat verwendeten, wie im Nachhinein hätte festgestellt werden können. Am Standort B, vor dem Kiosk, seien die Schüsse mit Schalldämpfer hörbar, aber nicht als Schuss zu deuten gewesen, mit Schalldämpfer aber immer hörbar gewesen. Die objektiven Untersuchungen hätten zudem ergeben, dass die geschlossene Tür eine erhebliche Dämpfungswirkung gehabt hätte. Auf der anderen Straßenseite (Punkt C) sei der Schallpegel relativ leise gewesen. Drei Polizeibeamte hätten, auch angesichts des Straßenlärms, bei geschlossener Tür drei von vier Schüssen nicht gehört und einen nur schwach. Und das, obwohl die Personen ja bewusst auf das Ereignis gewartet haben.
Am Tatort hätten sie dann, ohne Auftrag, die Gelegenheit wahrgenommen, eine Schussrichtungsbestimmung zu den vier bei der Tat abgegebenen Schüssen durchzuführen: aus Schilderungen sei bekannt gewesen, dass Herr Kubaşık von zwei Geschossen getroffen wurde, eins ging ins rechte Auge und blieb im Kopf stecken, eins trat in die rechte Schläfe ein und verließ den Kopf auf der linken Seite. Zu dem Kopfsteckschuss lasse sich keine Rekonstruktion durchführen, da nicht bekannt ist, wie das Opfer gestanden ist. In der Wand befand sich eine kreisrunde Beschädigung in Kopfhöhe. Es ergab sich ein aufsteigender Schusswinkel von 4,1 Grad von rechts kommend (etwa 11 Grad). Des weiteren gab es noch Beschädigungen an einer Samson-Zigarettenfilterschachtel und einer Steckdose. Man könne davon ausgehen, dass der erste Schuss Richtung Wand erfolgte und anschließend nach unten gezielt wurde. Ob jetzt der Fehlschuss vor dem Kopftreffer erfolgt ist oder danach, lasse sich ballistisch nicht eindeutig sagen. Auf Fragen Götzls sagt der Sachverständige unter anderem aus, dass die Tüte keinen signifikanten Einfluss auf die Schalldämpfung hatte. Alle vier gefundenen Geschosse hätten einen Aluminiumabrieb gehabt, es sei also ein Schalldämpfer verwendet worden. Die geschlossene Tür habe genauso wie der Schalldämpfer gewirkt.
Auf Nachfrage schätzt der Sachverständige den bei der Mordserie verwendeten Ceska-Schalldämpfer als “gut, aber nicht sehr gut” ein. Die Munition für das Kaliber 7.65 sei zudem Unterschallmunition gewesen.
Nach einer zehnminütigen Pause wird der Zeuge Michael Sch., geb. L. geladen. Der heute 52-Jährige Dortmunder Polizist war Leiter der Mordkommission und mit den Ermittlungen im Falle des Geschädigten Kubaşık betraut.
Er sei am 4. April in der Mittagszeit zum Tatort gerufen worden, wo sich schnell herausgestellt hätte, dass hier keine Raubtat vorlag. Das Opfer sei durch mehrere Schüsse tödlich verletzt worden, eine Hinrichtung. Sie hätten am nächsten Tag schon eine Patronenhülse vom Tatort zum BKA geschickt, um zu prüfen, ob die Tat zu der Mordserie gehört, bei der mit der Ceska 83 geschossen wurde. Das wurde positiv beschieden. Sie hätten daraufhin Kontakt zu den Kollegen in Nürnberg aufgenomen und mit den anderen Kollegen aus den Bundesländern Maßnahmen abgesprochen: Funkzellenauswertungen, Radardaten, Überschneidungen von Massendaten der anderen Tatorte sollten hergestellt werden. Eine Organisationstheorie, die bei den anderen Taten im Vordergrund gestanden sei, habe sich in Dortmund nicht bestätigt: “Wir haben vom Opfer aus keine kriminellen Machenschaften gefunden”. Nach den Taten 8 und 9 sei daher eine neue Analyse in Auftag gegeben worden und die Einzeltätertheorie ins Spiel gekommen: “Das wurde parallel weiter verfolgt”.
Götzl fragt u. a. nach Obduktionsergebnis und zum Tatort. Die Mallinckrodtstraße 190, so Sch. sei ein Mehrfamilienhaus, im EG befand sich der Kiosk. Die Straße habe zwei Fahrspuren in jede Richtung, die Geräuschkulisse sei sehr hoch. Niemand habe Schussgeräusche gehört.
Der Hauptbahnhof sei fünf Minuten zu Fuß entfernt, in unmittelbarer Nähe gebe es eine U-Bahn. Über die Mallinckrodtstraße sei westlich die Autobahn und östlich seien die Bundesstraße bzw. Autobahn 1 und 2 schnell zu erreichen.
Eine für jeden ersichtlich hinter dem Verkaufstresen an der Decke aufgehängte Videokamera sei leider nicht an den Videorekorder hinten angeschlossen gewesen. Herr Kubaşık habe um kurz nach 12.00 Uhr noch mit seinem Bruder in der Schweiz telefoniert. Eine Frau habe gegen 12.30 Uhr zwei Personen gesehen, die ihr entgegen kamen. Erstmeldezeit sei kurz vor 13.00 Uhr gewesen.
Die Familie habe den Kiosk von 7.00 bis 1.00 Uhr betrieben. Morgens durch Frau Kubaşık, Mittags oft durch die Tochter, und dann durch Herrn Kubaşık bis spät in die Nacht. Nur am Tattag hatte Frau Kubaşık Besuch von ihrer Schwester aus England, deswegen sei Herr Kubaşık schon morgens im Kiosk gewesen.
Vier Projektile seien gefunden worden (drei am Tatort, eines bei der Obduktion), eine Hülse sei auf dem Ziffernblock der Registrierkasse gelegen. Den Getöteten habe man überprüft: “wir konnten nur feststellen, dass er für den Kiosk hart gearbeitet hat, keine Straftaten, eine absolut weiße Weste”. Dies habe nicht zu den Ermittlungen bei den anderen sieben Taten oder zumindest zur Organisationstheorie gepasst. Götzl zitiert aus den Akten: “wurde als ruhiger und besonnener Mensch beschrieben”, was der Zeuge bestätigt.Der Erkennungsdienst habe einige Fingerspuren sichern können, nicht alle seien zuzuordnen gewesen: “nicht ungewöhnlich für einen Kioskbetrieb, da gehen jede Menge Leute rein und raus”. Götzl und Nebenklagevertreter RA Scharmer kündigen noch weitere Fragen an den Zeugen an, so dass dieser erneut geladen werden wird.
Jetzt ist aber planmäßig der Zeuge Uwe G. von der Dortmunder Polizei dran, der mit der Tatortaufnahme betraut war. Er habe sich dabei vor allem um die Dokumentation des Verkaufsraums gekümmert, wo der Leichnam gefunden wurde, sein Kollege Bl. hatte die Räumlichkeiten im hinteren Bereich des Kioskes aufgenommen.
Nach einer Pause von zehn Minuten folgt die Inaugenscheinnahme zahlreicher Fotos vom Tatort (“Lichtbildmappe 4”). Götzl weist zuvor die anwesenden Mitglieder der Familie Kubaşık darauf hin, dass in der Lichtbildmappe auch Fotos des Getöteten enthalten sind.
Zu sehen sind die Mallinckrodtstrasse 190 mit Kiosk und der Tordurchfahrt zu Hinterhof und dann
viele Bilder aus dem Inneren des Kiosk und des privaten Bereichen im hinteren Teil. Vor den Regalen und Auslagen ist auf den Bildern teilweise eine große Blutspur zu sehen sowie schließlich auch der Getötete und Bilder von dessen Kopfverletzungen. Dokumentiert sind im Detail auch die Beschädigungen durch die Projektile an einer Steckdose, am Wandputz sowie einem Regalboden (mit Ausreißungen im Holz). Angeschaut werden auch Stadtplanausschnitte der Dortmunder Nordstadt und Gebäudegrundrisse des Kiosks.
Nebenklagevertreter RA Carsten Ilius fragt, ob es 2006 auch einen Radweg gegeben habe, der an dem Laden vorbeiführte. Doch der Zeuge gibt an, über eine eventuelle Widmung des Weges als Rad- oder Fußweg nicht informiert zu sein. Ilius hält dem Zeugen daraufhin mehrere Fragen aus Vernehmungen vor, die dieser im Umfeld des getöteten durchgeführt hätte. Götzl weist beim ersten Fall darauf hin, dass diese Vernehmung nicht der Zeuge gemacht hat, Ilius entschuldigt sich und hat jedoch andere Vernehmungsausschnitte des Zeugen parat: z. B. am 14.11. 2006, eine Vernehmung mit Herrn O., dokumentiert auf S. 396 in der Altakte Kubaşık. Ilius zitiert die damalige Frage des heutigen Zeugen “Hatte der M. Kubaşık eine Freundin”. Der Befragte sagt nun im Prozess zu dieser aufs Privatleben abzielenden Frage: “Für mich erschien die Frage sinnvoll, selbst wenn es eine Serie ist”.
Zum Ende um 16.00 Uhr gibt der Vorsitzende noch bekannt, dass der Zeuge für den 24.9.2013, Herr Bl. und der Sachverständige K. beide erkrankt seien. RA Johannes Pausch überrascht schließlich die Anwesenden mit dem Hinweis, sein Mandant Carsten S. sei nun doch bereit, Fragen der Verteidigung Wohlleben zu beantworten.
Rechtsanwalt Scharmer erklärt zur Befragung der Beamten im Mordfall Kubaşık:
“Dass der leitende Ermittler davon spricht, dass kriminelle Machenschaften des Tatopfers Mehmet Kubasik nicht nachgewiesen hätten werden können, ist richtig. Es heißt nämlich auch, dass die Polizei umfangreiche Versuche unternommen hat, genau diesen „Nachweis“ zu erbringen. Die Nebenklage der Familie Kubasik hatte insoweit eine umfangreiche Befragung der verantwortlichen Beamten vorbereitet. Unter anderem sollte es dabei auch um konkrete Spuren gehen – die es bereits im Jahr 2006 gab – und die klar auf ein rassistisches Tatmotiv deuteten, letztlich nach Aktenlage aber konsequent ignoriert wurden. Da die gesamte Befragung allerdings auch auf der Aussage der für Mittwoch, den 18.09.2013, ursprünglich vorgesehenen Zeuginnen und Zeugen aufbauen sollte, werden wir diese dann auch vornehmen, wenn diese Vernehmungen stattfinden. Das wird voraussichtlich Anfang November der Fall sein. Gamze Kubasik und ihre Mutter werden dann erneut an der Verhandlung teilnehmen und auch selbst aussagen.“