Der Tag begann mit einer Auseinandersetzung zwischen Nebenklage-Vertreter_innen, BAW und dem Gericht. Erneut ging es um die Beiziehung von Akten aus dem Ermittlungsverfahren gegen Andreas Temme von 2006. Die BAW verweigert weiterhin die Anfertigung von Kopien aus diesen Akten und die Übermittlung an das Gericht, während NK-Vertreter_innen dies als Verweigerung der vollständigen Aufklärung betrachten. Anschließend wurde als einziger Zeuge erneut Andreas Temme gehört. Er konnte sein Verhalten aber wieder nicht plausibel erklären, so dass der Eindruck bleibt, dass er nicht die volle Wahrheit sagt. Er wird erneut kommen müssen.
Zeuge:
- Andreas Temme (Ex-Verfassungsschützer, zum Tatzeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat am Tatort)
Der Verhandlungstag beginnt gegen 9.50 Uhr. Anwesend sind heute die Nebenkläger_innen Ayşe und İsmail Yozgat und Semiya Şimşek.
NK-Vertreter RA Kienzle sagt, die NK Yozgat hätte gerne Gelegenheit gegen den letzten Beschluss (62. Verhandlungstag) Gegenvorstellung zu erheben und der Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen zu widersprechen. Dazu führt Kienzle aus: 1. Die BAW habe die Akten unvollständig vorgelegt. Der Senat habe die BAW aufgefordert, bestimmte Aktenteile zuzusenden und sei der Auffassung der BAW, dass diese Akten nicht prozessrelevant seien, damit entgegengetreten. 2. Der Senat lehne die vollständige Aktenbeiziehung ab und verunmögliche so die vollständige Aufklärung des Mordes an Halit Yozgat. Es müsse eine Überprüfung der Glaubhaftigkeit von Temmes Angaben aufgrund des gesamten Aktenbestandes erfolgen. Der Senat dürfe nicht auf halber Strecke stehenbleiben. 3. Die Familie Yozgat habe zudem darauf hingewiesen, dass es für die Feststellung der Schwere der Schuld wichtig sein kann, ob staatliches Handeln beigetragen hat. Die gesamte angeklagte Mordserie habe nach dem Mord an Halit Yozgat einem grundlegenden Wandel unterlegen. Der Mord sei der letzte Mord an einem Menschen mit Migrationshintergrund gewesen, danach sei es zu einem Mord an einer Staatsbeamtin gekommen, es habe eine Umstellung des Modus Operandi gegeben. Es stehe nach wie vor die Möglichkeit im Raum, dass die Tat in Heilbronn hätte verhindert werden können, wenn das Ermittlungsverfahren auch gegen den Wunsch des LfV weitergeführt worden wäre. Der Senat verweigere durch seine Ablehnung derzeit die umfassende Aufklärung. 4. Im Juni 2012 sei es für die NK Yozgat noch möglich gewesen, in zumutbarer Weise Akteneinsicht in die Temme-Akten zu nehmen, z.B. seien Kopien übersandt worden. Deswegen seien lediglich 9 von 35 Ordnern angefordert und unproblematisch zur Verfügung gestellt worden. Ab August 2013 habe sich die beim GBA die Akteneinsichtnahme fundamental geändert, eine Kopiefertigung sei versagt worden. Es entstehe der Eindruck, dass der GBA aus sachfremden Erwägungen den Beteiligten den Aktenzugriff erschweren will. Es werde beantragt, eine dienstliche Erklärungen von Diemer, Greger, Weingarten und Schmidt einzuholen, ob diesem Verhalten nicht eine Einflussnahme anderer Behörden, z.B. des BfV oder LfV zugrundeliege. Weiter führt Kienze aus: Die Familie Yozgat fordere nichts Irrelevantes, sondern die Umsetzung des ihr zustehenden Rechts. Der Senat riskiere, dass ein Urteil für Legendenbildung in der rechtsextremistischen Szene herangezogen wird. Die Beiziehung stelle unter keinen Umständen einen Rechtsfehler dar. Die Weigerung, die Akten beizuziehen, berge dagegen revisionsrechtlich ein hohes Risiko: „Das wollen wir vermeiden.“
Dann verliest auch NK-Vertreterin RAin von der Behrens eine Gegenvorstellung zum Senatsbeschluss. Auch die übrigen Aktenbestandteile seien notwendig, z.B. eine Analyse der BAO Bosporus 2008 zum Ablauf im Internetcafé, die noch nicht vom Senat beigezogen sei. Diese Analyse komme, vorausgesetzt die Parameter der BAO sind richtig, zu dem Ergebnis, dass Temme zum Zeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat noch im Internetcafé war und gesurft hat. Die BAO Bosporus mache deutlich, dass der Zeitstrahl der „MK Café“ nicht richtig sei. Das lasse im Zusammenhang mit dem von Temme, laut seinem kognitiven Interview, gehörten „dumpfen Geräusch“ nur den Schluss zu, dass der Zeuge zum Zeitpunkt des Mordes im Café gewesen sei. Laut der Analyse der BAO Bosporus habe sich Temme ca. 20 Sekunden nach dem ersten Schuss ausgeloggt und wahrscheinlich danach seien Sitzplatz verlassen. Halit Yozgat sei mit drei Schüssen getötet worden, wobei der erste schon tödlich gewesen sei. Sein Fallen vom Stuhl könne das dumpfe Geräusch gewesen sein. Nach dem aufschreckenden Geräusch seien also noch weitere Schüsse gefallen und die Täter seien noch im Internetcafé gewesen. Temme sei bisher noch nicht damit konfrontiert worden, dass er der BAO-Analyse zufolge noch im Internetcafé gewesen sein muss. Bisher habe Temme sein Aussageverhalten den jeweiligen Ermittlungsständen angepasst. Es sei davon auszugehen, dass er Wahrnehmungen gemacht hat, die für die Tat- und Schuldfrage von erheblicher Bedeutung sind. Diese seien relevant unter drei Gesichtspunkten: 1. Direkte Täterschaft von Böhnhardt und Mundlos. 2. Wenn Temme Wahrnehmungen gemacht habe, hätte eine Täterbeschreibung zur Aufdeckung der Mordserie führen könne und nicht zu Ermittlungen gegen die Opfer, was als Tatfolge bei der Strafzumessung zu werten wäre. Den Familien wären die stigmatisierenden Ermittlungen erspart geblieben oder sie wären zu einem Ende gekommen. 3. Der Mord an Kiesewetter und Mordversuch an Arnold hätten vermieden werden können.
Nach einer Pause nimmt Bundesanwalt Diemer Stellung. Er sagt, die BAW halte an ihrer Stellungnahme auf den Beiziehungsantrag abgegeben haben, in allen Einzelheiten fest. Der Zeuge Temme habe gesagt, er habe keine Wahrnehmungen gemacht. Der Nachweis der Unglaubwürdigkeit eines solchen Zeugen sei ohne Bedeutung in diesem Strafverfahren. Was er sagen könnte, sei nicht konkret vorgetragen worden. Den „ständig erhobenen Vorwurf“, die BAW habe die Akten nicht vollständig vorgelegt, weise er noch einmal zurück. Die Spurenakten würden der NK jederzeit vollständig zur Verfügung stehen. Die NK könne komplett Einsicht nehmen und Notizen machen und in begründeten Einzelfällen könnten einzelne Stücke herausgegeben werden. Die Vorstellungen, die die NK-Vertreter von der Entscheidungsfindung in der GBA-Behörde haben, seien so abwegig, dass sich eine Stellungnahme verbiete.
Dann nimmt İsmail Yozgat Stellung: „Mein 21-jähriger Sohn hat sein Leben in meinen Armen verloren.“ Von 2000 bis 2011 seien die Akten vernichtet, versteckt, verbrannt worden. Als ob das alles nicht ausreichen würde, würden jetzt auch die Akten, die Temme betreffen mit der Begründung Irrelevanz nicht hergegeben: „Ich möchte, dass die Akten, die meinen Sohn betreffen, insbesondere die Akten im Hinblick auf Temme alle hergegeben werden, ans Tageslicht kommen, ich habe volles Vertrauen, Herr Vorsitzender, in ihre Person.“ Danach nimmt auch Ayşe Yozgat Stellung: Sie habe ihren Sohn aufgezogen und in einer Sekunde sei dessen Leben zu Ende gegangen: „Unser Leben nach seinem Tod ist zu vergleichen mit einem Toten. Immer wenn die Polizisten kamen und uns aufforderten, auszusagen, haben wir uns als Schuldige gefühlt. Genauso wie wir immer ausgesagt haben, wollen wir, dass all die Akten und Aussagen hergegeben werden. Das ist unser Recht als Vater und Mutter. Bitte überlegen Sie sich es noch einmal, machen Sie sich Gedanken über meine Gedanken, ich danke Ihnen.“
Weitere NK-Vertreter widersprechen der Vernehmung von Temme. RA Daimagüler sagt dabei, dass es auch darum gehe, dass gerade innerhalb der türkischstämmigen Bevölkerung sehr viel Unsicherheit entstanden sei im Blick auf die so genannten Ermittlungspannen verschiedener Sicherheitsbehörden. Dieser Vertrauensverlust werde dadurch perpetuiert, dass die Ermittlungen nicht, wie politisch versprochen, mit Nachdruck geführt würden. Dann schließen sich auch die Verteidigung Zschäpe und die Verteidigung Wohlleben der NK Yozgat an. Götzl unterbricht die Sitzung bis gegen 13 Uhr.
Dann sagt Götzl zu RAin von der Behrens, diese habe von drei Schüssen auf Halit Yozgat gesprochen, er habe bisher zwei Schüsse in Erinnerung. V.d. Behrens sagt, das sei dann ein Versehen, worauf Götzl sagt, damit argumentiere sie aber in ihrer Gegenvorstellung. Es bleibe aber dabei, so v.d. Behrens, dass der oder die Täter nach dem Schuss im Internetcafé verblieben sei, auch wenn sich die Zeitspanne um einen Schuss verkürze. Es entsteht eine kurze Auseinandersetzung zwischen v.d. Behrens und Götzl. Dann wendet sich Götzl Kienzle zu und sagt, er halte den Vorwurf, der Senat sei an der Aufklärung nicht interessiert, für gewagt, „wenn ich das sagen darf“. Kienzle erwidert, der Vorwurf beziehe sich auf die Versagung der Aktenbeiziehung, nicht auf Götzls Befragungen hier. Nur in dem Zusammenhang sei der Vorwurf erhoben worden. Götzl sagt, die NK habe seit Mai oder Juni 2012 die Möglichkeit, die Akten einzusehen bei der BAW, er wolle das auch diskutieren und ansprechen, gerade auch für die erschienenen Nebenkläger. Kienzle sagt, er verstehe die Diskussion nur bedingt. Es gehe ihnen darum, dass sie nicht in die Lage versetzt seien, konkrete Vorhalte mit konkretem Aktenmaterial zu machen. In Zweifel müssten sie aus dem Gedächtnis oder handschriftlichen Aufzeichnungen Vorhalte machen. Um diese Dinge zu vermeiden, gehe es ihnen um eine Akteneinsicht in zumutbarer Art und Weise, das heißt, dass man diese Dinge auch bekomme. RA Bliwier sagt, sie wollten hier nicht bei der Befragung des Zeugen irgendeine Form von Sachleitung übernehmen. Sie könnten Vorhalte machen, dann würde der Senat mit Recht sagen: „Woher haben Sie das eigentlich?“ und zurecht sagen, dass das überprüft werden müsse, welchen Zusammenhang der Vorhalt habe, ob das vollständig vorgehalten ist etc. Der Senat habe Recht mit dem Beschluss, es müsse konkret gemacht werden. Das hätten sie an den Dokumenten, die der Senat dann auch beigezogen habe, gemacht: „Wie kommt es zu dem kognitiven Interview, ist er einbestellt worden, war er freiwillig da?“ Um diesen Kontext gehe es.
Es folgt eine Unterbrechung, nach der Götzl verkündet, dass es bei dem Beschluss des Senats bleibe. Das Einholen von dienstlichen Erklärungen wird ebenfalls abgelehnt. NK-Vertreter RA Top sagt, er müsse das zunächst mit seiner Mandantschaft besprechen. Es folgt eine Pause bis 13.56 Uhr, nach der Götzl den Zeugen Temme aufrufen möchte. Götzl wird jedoch von Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm unterbrochen, die sagt, die Verteidigung Zschäpe habe extra hinten um weitere fünf Minuten zur Beratung gebeten. Die Sitzung wird erneut unterbrochen bis 14.05 Uhr.
Dann wird die Einvernahme des Zeugen Andreas Temme fortgesetzt (41. Verhandlungstag). Götzl sagt, er wolle an die Themen der letzten Vernehmung anschließen und fragt, was Temme aus der örtlichen Zeitung entnommen haben. Temme sagt, das sei wohl der „Extra-Tip“ gewesen und er habe von der Tat gelesen, Einzelheiten wisse er nicht mehr. Er habe erfahren, dass es dieses Verbrechen gegeben hat, dass es um das Internetcafé ging, viel mehr nicht. Am Montagmorgen habe er ja dann Zugang zu der normalen Tageszeitung gehabt und da Informationen herausgenommen. Was er zu welchem Zeitpunkt erfahren habe, könne er nicht mehr nachvollziehen. Götzl fragt, was Temme aus dem „Extra-Tip“ erfahren habe. Temme sagt, er habe erfahren, dass offensichtlich dort etwas geschehen ist, und dass es um dieses Internetcafé ging. Denn am Montagmorgen habe er ja auch seine Stempelkarte angeschaut, um herauszufinden, ob er am Mittwoch oder Donnerstag dort gewesen sei. Götzl: „Ja, haben Sie am Sonntag erfahren, dass Herr Yozgat getötet wurde?“ Dass dort ein Mord geschehen ist, da sei er sich ziemlich sicher, dass es im „Extra-Tip“ stand, so Temme. Götzl: „Mord an wem?“ Er könne mit Sicherheit heute nicht mehr sagen, welche Information er aus welchen Presseveröffentlichungen habe entnehmen können, antwortet Temme. Er denke, dass es um den jungen Herrn Yozgat ging, sei sich aber nicht mehr hundertprozentig sicher. Er bestätigt, dass mit „Internetcafé“ das Internetcafé von Herrn Yozgat gemeint ist.
Götzl fragt, was Temme über die Art und Weise erfahren habe, wie der Geschädigte zu Tode kam. Temme: „Das kann ich heute nicht mehr sagen.“ Götzl sagt, das letzte Mal habe Temme geschildert, dass er aufgewühlt gewesen wäre. Temme bejaht das. Götzl: „Warum?“ Tev beginnt: „Soweit ich am Montag erfahren habe…“ Aber Götzl unterbricht und sagt, man sei beim Sonntag. Temme sagt, soweit er habe entnehmen können, sei es um einen Ort und um einen Menschen gegangen, den er kannte. Und Mord sei ein schreckliches Verbrechen und dann reiche das für ihn aus, um aufgewühlt zu sein. Zumal er den ermordeten Herrn Yozgat als sehr netten Menschen empfunden habe. Es habe ja seinen Grund, warum er weiter dort auch hingegangen sei, nachdem es den Grund mit dem Diskettenlaufwerk nicht mehr gegeben habe. Götzl sagt, Temme habe angegeben, er sei dort nach Arbeitsschluss vorbeigefahren, das sei das Ereignis gewesen, bevor er in Urlaub gefahren sei: „Wieso haben Sie dann Ihre Stempelkarte ansehen müssen?“ Temme antwortet, es sei wohl der Impuls gewesen, er habe gewusst, dass er sehr zeitnah, dass er in dieser Woche dort gewesen sei und habe für sich überlegt, ob das an dem Tag war. Deswegen habe er seine Stempelkarte angeschaut mit dem Ergebnis, dass das gar nicht sein könne, was ihn zu diesem Trugschluss gebracht habe. Götzl sagt, man sei ja zunächst am Sonntag: „Was waren Ihre Überlegungen am Sonntag?“ Temme: „Ich war aufgewühlt, ich wollte schon wissen, wann ist das gewesen.“ So dass er sich gesagt habe, ich muss morgen Vormittag gucken, wann ich da war.
Götzl fragt, welche zeitlichen Informationen Temme denn hatte. An dem Sonntag sei ihm nur noch bewusst gewesen, dass er in der Woche da war, so Temme. Er habe aber offensichtlich nicht mehr definitiv sagen können, ich war am Donnerstag da, ich war am Mittwoch da. Götzl fragt, was Temme am Sonntag von dem Besuch noch in Erinnerung gehabt habe. Temme sagt, er habe noch gewusst, dass er niemanden angetroffen habe. Das sei das, an was er sich letztendlich noch habe erinnern können, dass er beim Hinausgehen niemanden angetroffen habe und die 50 Cent auf den Tresen gelegt habe. Was am Sonntag seine Gedanken waren und was später dazu kam. könne er nicht mehr sagen. Götzl sagt, das sei aber doch abweichend gewesen, weil noch nie jemand nicht da war, als es ums Bezahlen ging. Es sei also eine Besonderheit, so Götzl weiter. Er fragt, wies dann zur falschen Einordnung anhand der Stempelkarte komme: „Das tut mir leid, das kann ich nicht nachvollziehen.“ Er habe das in den polizeilichen Vernehmungen und auch für sich immer versucht nachzuvollziehen, erwidert Temme: „Ich komme zu keiner Lösung.“ Es seien keine objektiven Dinge, sondern subjektive, die ihn dazu gebracht hätten.
Götzl: „Das ist mir zu wenig. Welche Informationen bestanden und welche Überlegungen hatten Sie?“ Temme setzt an, doch Götzl unterbricht und sagt, wenn Temme mit zeitlichen Überlegungen komme, müsse er auch sagen, welche Informationen er denn hatte zeitlich, welche zeitlichen Einordnungen bestanden: „Ich möchte jetzt schon, dass Sie präzise sagen, warum von Ihrer Seite Bedarf war, auf die Stempelkarte zu schauen.“ Zum einen, so Temme, sei es so gewesen, dass er in dem Internetcafé in den Wochen davor sehr häufig gewesen sei und ihm dieser Punkt wahrscheinlich Schwierigkeiten gemacht habe: „Ob mir an dem Sonntag, ich denke, dass es so war, ich weiß es aber nicht, wenn mir an diesem Sonntag schon bewusst war, dass bei dem Besuch niemand da war und ich die 50 Cent hingelegt, habe muss ich selber sagen, verstehe ich mich immer weniger.“ Er könne vielleicht dazu sagen, dass er in dieser Phase privat auch sehr angespannt gewesen sei. Sie seien umgezogen, die Familie sei gerade im Werden gewesen. Sehr viele Dinge hätten möglicherweise seine Aufmerksamkeit in diesem Punkt eingeschränkt. Dinge, die offensichtlich eine Rolle gespielt haben müssten. Götzl sagt, es gehe hier ja nicht um einen, sondern um den letzten Besuch im Internetcafé. Das müsse also nicht eingeordnet werden in die Ereignisse der letzten Woche, sondern nur noch zu den Tagen danach, dem verlängerten Wochenende: „Wie Sie da zur Stempelkarte greifen müssen, erschließt sich mir nicht.“ Temme: „Meine Gedanken, von denen offensichtlich sehr viele falsch waren, vermag ich heute nicht mehr wiederzugeben“. Er wisse, so Temme weiter, dass er zu dieser Fehleinschätzung gekommen sei.
Er habe von 2006 bis heute versucht. sich diesen Punkten zu nähern in Gesprächen mit der Polizei, zu Hause, mit Psychologen. Götzl: „Bleiben wir bei den Fakten“ Es gehe um den Ablauf an und welche Informationen Temme zum Tatgeschehen hatte, wie sein Kenntnisstand zu welchem Zeitpunkt war und was sich daraus ergibt. Temme erwidert, er könne nur noch sicher sagen, dass er dem „Extra-Tip“ entnommen habe, dass es diesen Mord gegeben hat. Den Artikel habe er nicht mehr. Götzl will wissen, ob von einem Tatzeitpunkt die Rede war. Ob er schon die Uhrzeit wusste, wisse er nicht, antwortet Temme, das könne sicher dieser Artikel beantworten. Götzl fragt, wie denn die an dem Sonntag die Überlegung war, wie der Sonntag zu Ende gegangen. Er denke, sagt Te, dass er er an dem Sonntag natürlich die Überlegung hatte, du warst dort, wann auch immer und musst mehr darüber rausfinden und am Montag gucken. Sie hätten selber keine Tageszeitung gehabt. Er könne auch nicht mehr sagen, wie spät es gewesen ist. Er könne sicher sagen, dass er davon erfahren und den Gedanken hatte, du musst das morgen noch einmal genauer angucken. Dann habe er an dem Montag seine Stempelkarte angeschaut. Er habe sich erinnert, dass er einmal früher Schluss gemacht habe. Es sei heute für ihn schwierig, den Kenntnisstand, den er erlangt habe, zu heute trennen. Er habe festgestellt auf der Stempelkarte, wann er das Büro verlassen habe, und sei zu dem Schluss gekommen, dass das nicht sein könne.
Götzl: „Wieso denn eigentlich?“ Vielleicht wegen dieser unheimlichen zeitlichen Nähe, sagt Temme: „Ich konnte mir das schlicht nicht vorstellen, dass ich so nah zeitlich an diesem Mord habe dran sein können, ohne dass ich…“ Weiter sagt Temme, möglicherweise habe er in seiner Vorstellung, was da hätte sein müssen, falsche Vorstellungen gehabt, aber mit Sicherheit nicht die, was zu so einem Verbrechen gehören würde. Götzl fragt, von welchem Zeitpunkt Temme denn ausgegangen sei beim Anschauen seiner Ausstempelungszeit. Temme sagt, er wisse noch, dass er gesehen habe, dass er am Mittwoch recht früh das Büro verlassen habe, und dass er den Gedanken gehabt habe: „Bist Du nicht noch in dem Café vorbeigefahren? Und an dem Donnerstag, da war es recht spät, da bist Du doch nach Hause gefahren.“ Götzl: „Sie gehen auf meine Frage letztlich nicht ein.“ Temme sagt, er könne heute nicht mehr nachvollziehen, wann er die Uhrzeit erfahren habe, wann die Tat geschehen ist. Ab dem Zeitpunkt, wo er gewusst habe, dass es gegen 17 Uhr passiert ist, sei es für ihn völlig außer jeder Vorstellung gewesen, dass es an dem Tag gewesen sein könnte. Götzl: „Woher hatten Sie die Information?“ Er denke dass er es der Presse entnommen habe, so Temme, er wissen nicht mehr ob dem „Extra-Tip“ oder der HNA [Hessisch-Niedersächsische Allgemeine].
Götzl sagt, Temme sei ja ein häufiger Kunde in dem Café gewesen und fragt, wann er in der letzten Woche immer da gewesen sei. Temme: „Das kann ich nicht mehr sagen.“ Götzl: „Wann waren Sie üblicherweise da?“ Temme antwortet, er sei zu unregelmäßigen Zeiten da gewesen, auch mal tagsüber vor Dienstschluss, mal auf dem Weg nach Hause. Er denke, dass er das schon bei den Polizeivernehmungen nicht mehr im Einzelnen sagen konnte. Es sei aber häufig gewesen, so dass ihm der Überblick gefehlt habe. Er denke, dass er zweimal die Woche vorbei gefahren, könne es aber nicht sicher sagen. Er könne nicht sagen, ob er in der Woche der Tat dort schon zuvor war. Götzl fragt, wie lang Temme üblicherweise da gewesen sei. Temme: „Zwischen 10 und 20 Minuten, vielleicht mal eine halbe Stunde, darüber hinaus eher nicht.“ Götzl fragt, ob das mal, bevor es zu, Tatgeschehen kam, Thema mit Temmes Ehefrau gewesen sei, dass Temme in dem Café vorbeigeschaut hat. Temme verneint das. Götzl fragt, ob Temme regelmäßige Zeiten hatte, zu denen er zu Hause angekommen ist. Temme: „Zu der Zeit nicht.“ Sie hätten Gleitzeit gehabt und das habe sich auch danach gerichtet, was tagsüber anstand, ob er einen Termin in Südhessen hatte. Auf die Frage, ob er sich bei seiner Frau angemeldet habe, sagt Temme, normalerweise sei er einfach nach Hause gekommen, wenn es später wurde, habe er auch mal angerufen.
Der Blick auf die Stempelkarte müsse am Montagmorgen gewesen sei, so Temme auf Frage. Götzl: „Muss gewesen sein?“ Er denke, so Temme, er habe das für sich selber wissen wollen, wann denn das gewesen sein könne, natürlich sei er neugierig gewesen, wann er denn an welchem Tag Schluss gemacht habe. Seine Ausstempelzeit am Donnerstag, so Temme auf Frage, kenne er noch aus dem, was von der Polizei festgestellt worden sei: 16.43 Uhr. Am Mittwoch sei es deutlich früher gewesen: „15 Uhr irgendwas.“ Götzl: „Inwiefern war die Ausstempelzeit überhaupt relevant?“ Temme: „Von der Überlegung her, wenn ich so früh nach Hause fahre.“ Jedenfalls wisse er heute, dass er sich eingeloggt und etwas geschrieben habe und dann wieder weggefahren sei. Götzl: „Jetzt sind Sie meiner Frage ausgewichen. Inwieweit war die Ausstempelungszeit relevant?“ Temme: „Dass ich eher mir die Zeit genommen hätte, nochmal im Internetcafé vorbeizufahren.“ Götzl sagt, Te, habe sich nicht mal bei seiner Ehefrau angekündigt und fragt: „Inwiefern soll denn der Umstand des Ausstempelns jetzt relevant sein für die Einordnung des Tages, an dem Sie im Internetcafé waren?“ 16.43 Uhr sei relativ spät, antwortet Temme, weil er abends auch nach Hause gewollt habe. Und, als er von der Uhrzeit des Verbrechens erfahren habe, habe das nicht gepasst. Götzl erwidert, Temme sei aber ja doch tatsächlich am Donnerstag vor Ort gewesen. Temme habe sich im Gegenteil Zeit genommen, dort vorbeizuschauen: „Die Logik erschließt sich mir nicht so. Sie wollten in dieses Internetcafé gehen. Und die Ereignisse liegen ja nicht so lange zurück. Sonntag zum Donnerstag, das ist ja kein großer zeitlicher Abstand.“ Dass es so gewesen ist, sei ihm schon klar, sagt Temme stotternd. Er komme bei der Suche nach den Gedanken, die ihn damals bewogen hätten, bei diesen Gedanken laufe er immer wieder gegen die Wand. Er wisse für sich noch sicher, dass er diesen Gedanken gehabt habe, weil er gelesen habe, dass die Polizei die Computer auswerten wolle: „Musst du jetzt hingehen, weil die werten die Computer 24 Stunden aus? Wird die Polizei so weit zurückgehen dass es vielleicht jetzt Zeit wäre, hinzugehen und zu sagen, ich war zumindest zeitlich nah dran?“ Diese Vorstellung, die leider völlig falsch gewesen sei, habe sich in ihm ziemlich verfestigt.
Götzl sagt, das helfe nicht weiter, weil man sich damit auseinandersetzen müsse, wie es in die tatsächlichen Ereignisse passe. Te: „Ich wäre auch für mich selber sehr froh, wenn es mir gelungen wäre, eine Erklärung zu finden, wie ich in diesem Punkt so dumm sein konnte, so blind, das so zu denken. Ich würde es auch gern besser, deutlicher erklären können. Aber ich kann mir ja keine Erklärungen ausdenken, dass es sich besser anhört.“ Götzl sagt, wenn es anders sein sollte, als Temme es bisher geschildert habe, sollte es ihn nicht daran hindern, das hier auch zu sagen. Temme antwortet, er meinte es genau anders rum. Götzl: „Inwiefern spielt es jetzt eine Rolle, ob Sie früher oder später ausstempeln?“ Temme: „Die Überlegung, wenn ich so früh heimgefahren bin, dann bin ich da vorbeigefahren, und dann die viel stärkere Überlegung, dass das zeitlich nicht passen kann.“ Und dann gebe es noch eine Sache, so Temme weiter, das habe mit dem Weg von der Arbeit zu tun. Der normale kürzere Weg sei gewesen, an der Dienststelle links und wieder rechts abzubiegen, aber da komme er nicht mehr am Café vorbei. Oder er sei rechts gefahren und dann komme er an diesem Café vorbei. Wenn er vorbeigekommen sei, habe er dort angehalten. Wenn er nicht vorbeigekommen sei, habe er nicht angehalten. Es sei letztendlich von Zufällen abhängig gewesen.
Die Frage, ob er am Montag mit Kollegen über das Geschehen unterhalten habe, bejaht Temme, er denke, am Rande. Davon erzählt habe er natürlich niemandem und er werde auch von sich aus nicht das Gespräch gesucht haben. In den Folgetagen sei es mit Sicherheit Thema gewesen, so Temme auf Frage. Er habe weder mit der Polizei noch mit seinen Vorgesetzten gesprochen, dass er da regelmäßiger Gast gewesen ist, und natürlich auch nicht mit anderen Kollegen. Auf Frage sagt Temme, er meine, er habe mal vom Aufruf gelesen, dass ein Zeuge gesucht wird, aber zu dem Zeitpunkt sei offensichtlich dieser Fehlschluss schon so verinnerlicht gewesen, dass er das nicht getan habe. Götzl fragt, wie denn der Zeuge beschrieben war, der da gesucht wurde. Er wisse noch was von einer grünen Jacke, sagt Temme, und Einzelheiten wisse er nicht mehr: „Ich wollte mich nicht wiedererkennen.“ Götzl fragt, ob die Beschreibung auf ihn gepasst habe. Temme sagt, er erinnere sich an die grüne Jacke, das habe er für sich ausgeschlossen. Er habe zu der Zeit eine solche Jacke gehabt, aber üblicherweise nicht getragen. An den Rest der Beschreibung könne er sich nicht erinnern. Er habe sich offensichtlich nicht in dem Maße in der Beschreibung gefunden, dass er gedacht hätte sich zu melden. Er denke, dass das in der ersten Woche gewesen ist, wisse es aber nicht mehr genau, sagt Temme auf Frage.
Götzl fragt, ob es da jetzt Überlegungen von Temmes Seite gegeben habe, dass er das sein könnte, nach dem hier gesucht wird. Temme: „Ich denke nicht.“ Götzl: „Das ist eine sehr weiche Formulierung.“ Temme erwidert, er könne es aus heutiger Sicht nicht mehr sagen. Natürlich habe er in dem Moment überlegt, aber er habe sich in dieser Beschreibung offensichtlich nicht in dem Maße wiedergefunden, damit bin ich gemeint, ich muss da hingehen. Götzl möchte wissen, ob es jemals diese Überlegung gab. In dem Moment, wo das in der Zeitung gestanden habe mit den PCs, antwortet Temme, aber er sei zu keinem Entschluss gekommen und irgendwann hätten die Ereignisse das überholt. Auf Frage sagt er, das habe in der HNA gestanden, dass die Polizei die Computerdaten auswerten wolle. Das sei vielleicht in der zweiten Woche gewesen, er wissen es aber nicht mehr genau. Götzl: „Warum haben Sie sich nicht gemeldet?“ Temme: „Tja, ich war zu dem Zeitpunkt bei dem Gedanken, ich war 24 Stunden vorher da.“ Seine Überlegung dazu sei gewesen, wenn er irgendwas wahrgenommen hätte, Menschen, einen Streit, Menschen mit merkwürdigem Verhalten, dann denke er, wäre er hingegangen. Vielleicht sei er auch zu feige gewesen. Temme: „Ich kann’s heute nicht sagen, wie lange ich für mich diesen Gedanken noch hätte durchhalten können. Am 21. April hat die Realität mich eingeholt.“
Götzl sagt, am letzten Verhandlungstag habe Temme angegeben, er habe aus privaten Gründen Angst gehabt, und fragt, welche Rolle das gespielt hat. Temme sagt, es sei ein subjektives Gefühl gewesen, dadurch dass er mit niemandem über diese Dinge gesprochen habe. Wenn er die Möglichkeit gehabt hätte mit jemand Vertrautem zu sprechen, hätte er das Ganze auch objektiver bewerten können, so Temme. So hätten diese subjektiven Gründe ihn dazu gebracht, sich nicht zu melden. Bei seiner Frau sei das gewesen, dass er das mit dem Chatten möglicherweise erzählen zu müssen und bei seinen Kollegen, dann hätte sagen müssen, dass er ziemlich oft in dem Café war. Hätte er Gelegenheit gehabt, mit jemandem ein Gespräch zu führen, hätte der ihn vielleicht auch gerade rücken können, so Temme. Und weiter: „Ich bin auch ein Mensch, der dazu neigt, sehr viele Dinge mit sich selber abzumachen. Das war nicht hilfreich.“ Götzl fragt, ob Temme seiner Frau zwingend die Einzelheiten erzählen müssen. Temme antwortet, er habe wohl diesen Gedanken gehabt. Götzl fragt, warum diese Fragen nicht mit den Kollegen klärbar gewesen wären: „Was hätten Sie denn befürchten müssen, sagen Sie mir etwas Gewichtiges bitte.“ Bei seiner Frau sei das gewesen, dass er ihr nicht nur die Hälfte erzählen könne, sondern alles, und bei den Arbeitskollegen die Nähe des Internetcafés zum Beobachtungsobjekt. Es sei ihm bewusst, dass es keine objektiven Gefahren darstellte, aber diese Dinge seien damals in seinem Kopf gewesen. Götzl: „Sie weichen mir aus.“ Temme erwidert, er habe offensichtlich damals die Befürchtung gehabt, dass, wenn er davon erzähle, das negative Konsequenzen habe, oder dass seine Vorgesetzten sagen, warum gehst du dahin in der Nähe von dem Beobachtungsobjekt. Und bei seiner Frau sei es so gewesen, dass sie jung verheiratet gewesen seien, er habe die Befürchtung gehabt, dass er das, was er da gewonnen habe, wieder verlieren könnte. Götzl: „Welche dienstlichen Nachteile wären das gewesen, außer dass die sagen: ‚Machen Sie das nicht mehr‘?“ Temme antwortet, er wisse nicht, was er sich damals vorgestellt habe. Er habe den Gedanken gehabt, es würde ihm in irgendeiner Weise Ärger einbringen. Es folgt eine Unterbrechung bis 15.30 Uhr.
Dann sagt Götzl, er wolle da nochmal nachfragen, ob sich Temme erinnern könne, ob er am Montag mit Kollegen über das Tatgeschehen gesprochen hat. Temme sagt, er denke schon, aber an ein konkretes Gespräch könne er sich nicht mehr erinnern. Dann wolle er einen Vermerk vorhalten von KOK T. zu einem Gespräch mit Frau E, sagt Götzl. E. sei eine Kollegin, die habe die gleiche Tätigkeit gemacht wie er in einem anderen Bereich, sagt Temme. Das Verhältnis zu ihr sei kollegial gewesen. Vorhalt: Frau E. sei von Herrn Fe. gebeten worden, Andreas bezüglich des Mordes im Internetcafé zu befragen. Auf Frage sagt Temme, Fe. sei der Leiter der Außenstelle. Götzl fragt Temme, ob es denn zu einem Gespräch von E. mit ihm gekommen sei, ob Temme befragt wurde. An eine direkte Befragung könne er sich nicht erinnern, antwortet Temme: „Es wäre auch vom Gefühl her, wenn sie den Auftrag bekommen hätte, wir waren per Du, dann hätte sie gefragt, kennst Du das, und dass ich dann gesagt hätte, ich kenne das Café.“ Vorhalt: Frau E. habe dann am 10.4.2006 den Andreas angesprochen, ob es einen dienstlichen Bezug zum VS gebe. Andreas Temme habe ihr gesagt, dass er das Opfer nicht kennen würde und das Café nicht aufsuchen könne. Temme: „Das kann sein, dass ich sowas gesagt habe.“ Götzl: „Vorher haben Sie gesagt, sie hätten gerne mit jemand gesprochen. Jetzt wurden Sie schon am 10.4.2006 gefragt.“ Temme sagt, er habe Gespräch mit jemandem, irgendeinem Bekannten gemeint, der ihm „den Kopf geraderückt“, nicht mit einem Arbeitskollegen.
Götzl sagt, er habe schon Probleme damit, dass Temme sich nicht dran erinnern wolle: „Warum haben Sie solche Umstände jetzt nicht in Erinnerung. Kann das sein? Warum antworten Sie auf meine Fragen mit Hypothesen?“ Da zweifele man daran, dass Temme mit der Wahrheit diene, so Götzl weiter. Temme erwidert, er erinnere sich tatsächlich nicht an das Gespräch. Er habe an der Arbeit mit niemandem darüber gesprochen. Er sei an dem Montag sehr durcheinander gewesen. Bei seiner Befragung im Bundestags-UA sei ihm auch schon vorgehalten worden, dass er sich auch an das Treffen mit der Quelle an diesem 10. auch nicht mehr im Detail habe erinnern können. Götzl: „Weil Sie sich an eine Sache nicht erinnern, können Sie sich auch an eine andere Sache nicht erinnern? Aber an die Stempelkarte erinnern Sie sich schon. Man fragt sich, wie das geht.“ Temme antwortet, die Sache mit der Stempelkarte sei auch in den polizeilichen Vernehmungen Thema gewesen und habe sich dadurch bei ihm mehr eingeprägt als Dinge, die bis heute nie mehr angesprochen worden seien. Die Polizei habe ihn, soweit er sich erinnere, nach diesen Dingen nicht gefragt. Jetzt sei nichts mehr da.
Zu dem Gespräch, das er angesprochen hat, sagt Temme, das sei ihm letztes Jahr im Bundestags-UA vorgehalten worden, das Treffen mit der „Quelle 389“ an diesem Montag, den 10. April. Er habe an dieses Treffen bis dahin keine Erinnerung vom Inhalt gehabt, was sie da besprochen hätten. Und da sei ihm die Aussage der Quelle bei der BAW vorgehalten worden, dass er [die Quelle]ihn darauf angesprochen habe und er, Temme, habe sehr nervös gewirkt. Eine eigene Erinnerung habe er nicht an das Gespräch, führt Temme weiter aus. Und das Gespräch mit der Kollegin, das Götzl vorgehalten habe, da sei das ähnlich gelaufen, dass er keine Erinnerung mehr gehabt habe. Die Erinnerung daran sei weg, er könne das Gespräch jetzt nicht beschreiben. Götzl: „Ja, kam es jetzt an dem Montag zu einem Treffen mit der Quelle?“ Das Treffen hätten sie nachvollziehen können im März 2012, so Temme, bei der BAW sei die Rede gewesen von den Telefonaten, die er an dem Donnerstag mit der Quelle geführt habe. In dem Moment habe er auch nicht vermocht, dazu etwas zu sagen. Aber er habe angeboten, dem KHK aus Kassel, dass er unmittelbar nach seiner Rückkehr diesen Kalender hole und ihm am Freitag aushändige. Und bei der Gelegenheit habe er mit dem zusammen die Einträge angeschaut und habe ihm [dem KHK]sagen können, dass es vermutlich darum ging, einen Termin auszumachen, und darum, dass er ihm [der Quelle]das Geld für den Monat April zahlen sollte.
Götzl fragt nach den Telefonaten. Temme: „Der Anrufversuch, wie mir im März 2012 vorgehalten wurde, auf meinem Handy von der Quelle 389.“ Und er sei da im Gespräch mit einer anderen Quelle gewesen und habe ihn [Quelle 389] kurz abgewürgt und später angerufen, als er nachmittags wieder im Büro gewesen sei, und den Termin am 10. vereinbart. Den habe er, Temme, dann den Unterlagen seiner Reisekostenrechnung zufolge auch wahrgenommen. Götzl fragt nach der Quelle. Temme antwortet, „389“ sei jemand aus dem rechten Bereich, die erste Quelle die er in Kassel übertragen bekommen habe nach seiner Ausbildung. Es sei um eine kleine unbedeutende rechte Partei gegangen. Man habe ihn mit dieser Quelle anfangen lassen. Denn man wisse ja nicht, ob das funktioniert. Da bekomme man ja nicht die hochwertigste Quelle. Kennengelernt habe er die Quelle im September oder Oktober 2003. Ende September 2003 habe er die Ausbildung an der Verwaltungshochschule abgeschlossen. Götzl fragt, wie es mit der Quelle weiterging. Er habe, so Temme, diese Quelle ein bis zwei Mal im Monat getroffen. Sie seien irgendwohin zum Essen gegangen, wie das so üblich gewesen sei bei der Quellenführung, und hätten besprochen, was die Quelle dienstlich zu sagen hatte, aber man spreche bei diesen Treffen auch über alles andere, um ein möglichst vertrauensvolle Verhältnis herzustellen. Es sei üblich gewesen, der Quelle einmal im Monat das verabredete Geld zu geben. Am Anfang habe er die Quelle öfter getroffen. Dann seien Quellen aus dem Bereich dazu gekommen, in dem er eigentlich eingesetzt gewesen sei, Islamismus. Das was die Quelle habe abliefern können, sei nicht so viel gewesen. Deswegen hätten die Treffen üblicherweise einmal im Monat stattgefunden. Er, Te, habe aus dem Kalender nachvollziehen können, dass das Geld für April in der ersten Aprilwoche habe gezahlt werden können. Er, Temme, habe andere Termine gehabt und die Quelle habe das Geld gerne haben wollen und angerufen, um einen Termin zu vereinbaren.
Götzl fragt zum Tagesablauf am 6. April und dem Kontakt zu einer weiteren Quelle. Temme sagt, er sei morgens irgendwann zur üblichen Zeit ins Büro gefahren. Das Treffen mit der anderen Quelle aus dem islamistischen Bereich habe er wahrscheinlich vorbereitet. Er habe sich wahrscheinlich die Notizen vom letzten Mal durchgelesen, geguckt, ob er konkrete Fragestellungen habe. Um die Mittagszeit habe er diese Quelle getroffen. Sie hätten üblicherweise zwei, zweieinhalb Stunden in einem Restaurant in Kassel, am Rande von Kassel, gesessen. Dann sei er zurück ins Büro und habe seine Notizen geordnet. Man könne sich ja im Lokal nur Stichpunkte machen und müsse das so schnell wie möglich zu Papier bringen, dass nichts verfälscht wird. Und danach habe er die „Quelle 389“ angerufen, um diesen Termin zu vereinbaren. Er meine, so Temme auf Nachfrage, dass er irgendwo aus der Presse erfahren habe, dass 16.10 Uhr der Anruf gewesen sei: „Das würde passen, dass ich meine Unterlagen in den Tresor eingeschlossen habe und dann gegangen bin.“ Eine eigene Erinnerung daran habe er nicht, zum ersten Mal davon gehört habe er bei seiner Vernehmung bei der BAW. 2006 seien ihm diese Fragen wegen Quellenschutz nicht gestellt worden, das vermute er zumindest, ob das der tatsächliche Grund dafür war, wisse er nicht. Vom Ablauf des Tages wisse er noch, dass es bei den Vernehmungen mehr um eine zeitliche Eingrenzung gegangen sei, dass er auf dem Heimweg noch von einer anderen Quelle aus dem islamistischen Bereich angerufen worden sei. Er könne sich erinnern, dass er danach gefragt wurde.
Götzl fragt, was Temme eigentlich unternommen, nachdem er zu Hause war. An diesem Freitag habe seine Mutter Geburtstag gehabt. Er sei vormittags mit seiner Frau in der Stadt unterwegs gewesen. Für den Mittag oder Nachmittag seien sie dann bei seiner Mutter zum Geburtstag eingeladen gewesen. Samstags sei er zu Hause mit irgendwelchen Dingen beschäftigt gewesen, da könne er nichts mehr dazu sagen. Der Sonntag sei wie der Samstag verlaufen, er vermute, dass er samstags eingekauft habe. An den Sonntag habe er keine besonderen Erinnerungen, außer dass er dann irgendwann in der Zeitung mitbekommen habe, was geschehen war. Götzl fragt zu Temmes EDV-Ausstattung zu Hause damals. Temme, sagt, sein großer Sohn habe einen Computer ohne Internetanschluss gehabt und er selbst habe einen Laptop gehabt. In der Wohnung hätten sie keinen Internetanschluss gehabt, sagt Temme auf Frage, er habe zu der Zeit oder erst später, Ende 2006, so einen Internetstick gehabt. Wenn er so drüber nachdenke, sei er ziemlich sicher, dass er den Stick noch nicht hatte, weil sonst die Besuche in Verbindung mit dem Chatten nicht notwendig gewesen wären. Götzl fragt, bei welcher Partei die „Quelle 389“ war. Temme sagt, er wisse jetzt nicht, ob das von seiner Aussagegenehmigung gedeckt ist. Die Partei sei sehr klein und unbedeutend gewesen, er wisse nicht, ob die heute noch existiert. Die Frage sei im UA auch aufgekommen und der Vertreter der hessischen Landesregierung habe damals gesagt, er müsse das nachschauen, und die Frage sei dann zurückgezogen worden. OStAin Greger sagt, die Partei sei in einer Vernehmung bereits genannt worden. Temme: „Es war die Deutsche Partei.“
Götzl sagt, er wolle bei diesem Vermerk bleiben, und fragt, ob Temme denn im Gespräch mit Kollegen oder Frau E. oder Herrn Fe. oder sonst wem, über dieses Geschehen als Teil einer Serie gesprochen habe. Temme: „Da ich mich an dieses Gespräch nicht erinnere, weiß ich nicht, in welcher Form da gesprochen wurde.“ Irgendwann sei dann bekannt geworden, dass es eine Serie ist, aber er wisse nicht, ab welchem Zeitpunkt. Vorhalt: Frau E. habe Andreas gebeten, den Namen des Opfers beim hiesigen ZK 10, dem Herrn Mü. abzuklären. Temme sagt, das könne durchaus sein, er habe an das Gespräch keine Erinnerung. Er wisse, dass er in diesen Tagen auch mal beim Staatsschutz war. Er wisse nicht, ob das ein schon vorher vereinbarter Termin war. Vorhalt: Weiter habe Andreas Temme ihr gegenüber angegeben, dass die Waffe bereits bei mehreren Taten im Bundesgebiet eingesetzt worden sei. Temme sagt, er könne sich an das Gespräch im Einzelnen nicht erinnern. Das sei nicht seine Sprechweise, nicht die Art, wie er spreche. Götzl sagt, das sei von KOK T. formuliert, der die „Dienststelle des LfV Hessen, Außenstelle Kassel aufgesucht“ habe. Götzl fragt, was Temme denn damit sagen wolle, dass er es so nicht formulieren würde. Temme sagt, er habe das schon in der Presse gelesen und diesen Abschnitt für ihn merkwürdig formuliert gefunden, weil er normalerweise nicht so mit seiner Kollegin sprechen würde. Götzl: „Haben Sie mal mit ihr gesprochen?“ Temme sagt, er habe zu den Kollegen der Außenstelle Kassel schon seit langer Zeit keinen Kontakt mehr: „Ich wäre auch im Hinblick, dass ich hier als Zeuge aussage, nicht auf den Gedanken gekommen.“ Das sei ihm nicht so besonders klug erschienen. Götzl: „Na, mit dem Inhalt sollten Sie sich schon auseinandersetzen.“
Am Vortag, an dem Sonntag sei Temme aufgewühlt gewesen aufgrund des Schicksals des Opfers, so Götzl weiter, wenn jetzt diese Situation, wie sie E. schildere, der Wahrheit entsprechen würde, was sage er denn dazu: „Das wäre doch mal Anlass nachzudenken. Vielleicht sollten Sie sich überlegen ob das der Wahrheit entspricht, was Sie bisher gesagt haben. Ich weiß, dass das schwer ist.“ Götzl sagt, er habe Temme belehrt, dass er hier in der Hauptverhandlung die Wahrheit sagen müsse, wenn er Angaben mache. Temme: „Ich habe an das Gespräch mit der Frau E. keine Erinnerung. Und das was ich gesagt habe bisher, ist die Wahrheit gewesen.“ Auf Frage sagt Temme Herr Mü. sei damals ein Sachbearbeiter beim Staatsschutz des PP Kassel gewesen, der u. a. auch zuständig gewesen sei für Islamismus, deshalb habe er sich von Zeit zu Zeit mit dem getroffen. Auf Frage antwortet Temme natürlich habe er mit Mü. über dies Tat gesprochen, entweder an diesem Montag oder Dienstag seien diese Morde ein Thema gewesen, aber auch dort habe er natürlich nicht gesagt, dass er regelmäßiger Gast in dem Café war: „Von mir aus dürfte ich nicht in Einzelheiten eingestiegen sein.“ Genauso wenig wie in dem Moment als ihn die Quelle angesprochen habe. Er habe versucht, dieses Thema zu meiden bei solchen Gelegenheiten.
Götzl hält aus dem Vermerk vor, Temme habe laut E. gesagt, der Mord habe keinen regionalen Bezug, die Waffe sei bereits im gesamten Bundesgebiet eingesetzt worden. Dann fragt Götzl, ob Temme Infos hatte. Ab wann er das wusste, könne heute nicht mehr sagen, antwortet Temme. Temme: „Ja, ‚kein regionaler Bezug‘, ‚Waffe im gesamten Bundesgebiet eingesetzt‘, haben Sie sich mit dem Thema beschäftigt und ab wann?“ Dass er auf so eine Frage so geantwortet hätte, sei ihm komisch vorgekommen, so rede er doch nicht. Er könne schlecht sagen, wie er es formuliert hätte, sagt Temme auf Nachfrage. Er erkenne sich da drin nicht wieder. „Regionaler Bezug“, das seien nicht seine Worte, er denke, dass er das nicht so formuliert hätte. Götzl erwidert, es sei immer einfach zu sagen, was man nicht macht, Temme solle sagen, warum. Vielleicht hätte er sinngemäß gesagt, so Temme, „was nicht nur Kassel betrifft“. Aber das erschließe sich ihm nicht. Zum einen sei es ein Mordfall gewesen und damit sowieso erstmal kein Bereich für den Verfassungsschutz, zum anderen hätte es ihn, wenn er dienstlich drüber nachgedacht hätte, nicht gestört, dass es nicht nur in Kassel war. Götzl fragt, was denn an dem Tag Temmes Informationsstand war und was Temme veranlasst habe, seine Stempelkarte zu überprüfen: „Das wird jetzt immer vager, Herr Temme“ Das könne er nicht mehr sagen, so Temme. Götzl: „Haben Sie wirklich Ihre Stempelkarte überprüft?“ Temme: „Ja.“ Daran kann ich mich noch ziemlich gut erinnern. Götzl fragt, ob es jetzt noch Erinnerungen gebe, welche Informationen Temme da am Montag gewonnen habe. Temme verneint. Götzl sagt, man unterbreche die Einvernahme an der Stelle und setze morgen um 13.00 Uhr fort.
Der Verhandlungstag endet gegen 16.15 Uhr.
Auf NSU-Nebenklage heißt es:
„Temme, der sowohl in dem gegen ihn geführten Strafverfahren als auch bei seiner letzten Vernehmung am 01.10.2013 in München keine Erinnerung haben wollte und allerlei Unglaubwürdigkeitenzum Besten gab, setzte am Dienstag seine wirren Erzählungen fort. Für die Hauptverhandlung ergab die Vernehmung keinerlei Ergebnis. Zuvor hatte das Gericht eine weitere Gegenvorstellung von Nebenkläger-VertreterInnen, die nach wie vor dafür kämpfen, die Ermittlungsakte des eingestellten Strafverfahrens gegen Temme zu den Prozessakten beiziehen zu lassen, abgelehnt. Das Gericht bleibt dabei, dass all dieses Material nich relevant ist, wohl weil es für die Verurteilung der hier Angeklagten nicht notwendig ist.“