Protokoll 65. Verhandlungstag – 5. Dezember 2013

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Der Verhandlungstag begann mit einem Antrag von Nebenklägervertreter_innen, den vom Landesamt für gestellten Zeugenbeistand Rechtsanwalt Volker Hoffmann auszuschließen, was das Gericht aber ablehnte. Die anschließende Befragung des Zeugen Benjamin Gä. setzte sich dann ebenso zäh wie am Vortag fort. Neben vielen Ungereimtheiten war die einzig spannende Erkenntnis, dass Gä. schon vor seiner Tätigkeit für das LfV Hessen vom MAD angeworben worden war.

Zeuge:

  • Benjamin Gä. (V-Mann u.a. des LfV Hessen, 2006 betreut von Andreas Te., welcher zur Tatzeit im Internetcafé von Halit Yozgat war)

Wohllebens Verteidigerin RAin ist heute wieder da. Als Nebenkläger_innen sind Ayşe und İsmail Yozgat anwesend.

Bevor es mit der Vernehmung von Benjamin Gä. weiter geht, stellt Nebenklagevertreterin RAin Clemm den von mehreren weiteren Nebenklagevertreter_innen unterschriebenen Antrag, den Zeugenbeistand Gä.s, RA Volker Hoffmann, von der Verhandlung auszuschließen. Es lägen, so Clemm, Tatsachen vor, die dafür sprechen, dass der Beistand nicht nur die Interessen des Zeugen vertritt, sondern auch den Interessen des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen (LfV) verpflichtet ist. Der Zeugenbeistand werde vom LfV bezahlt. Der Zeuge habe keine Möglichkeit der Auswahl eines Beistandes gehabt. Zwar habe der Zeugenbeistand nunmehr kurz vor dem Gerichtstermin auch eine Vollmacht des Zeugen überreicht, dies ändere aber nichts daran, dass er weiterhin auch die Interessen des LfV schütze, die jedenfalls nicht vollständig mit denen des Zeugen Gärtner übereinstimmen. Mehrfach habe Hoffmann interveniert an Stellen, an denen seiner Ansicht nach die Antwort auf die entsprechende Frage nicht von der dem Zeugen Gärtner erteilten Aussagegenehmigung gedeckt gewesen sei. Der Zeuge selbst habe angesetzt, die Fragen zu beantworten, und bisher nicht angegeben, er sei der Auffassung, diese Frage sei nicht von der Aussagegenehmigung gedeckt. Bei anderen Fragen, die u.a. das Gericht stellte, habe der Zeugenbeistand zuvor nicht interveniert, obwohl gerade diese Fragen bzw. Antworten nach der engen Auslegung der Aussagegenehmigung durch den Zeugenbeistand möglicherweise ganz offensichtlich nicht gedeckt waren. Dies zeige, dass die Interessen des Zeugen, sich nicht durch Verstöße gegen seine Verschwiegenheitspflicht strafbar zu machen, nicht gewahrt werden. Denn über „Heinz“ habe Gä. gesprochen und sei insofern nicht von seinem Beistand zurückgehalten bzw. belehrt worden. Hingegen würden vom Beistand die Interessen des LfV gewahrt, da er interveniert, wenn es entweder um das Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters Andreas Te. oder um die Eingriffe des LfV in die Ermittlungen bzw. deren Verhinderung in dem hiesigen Verfahren gehe. Es entstehe der Eindruck, dass dem LfV daran gelegen sei, diese Umstände vom hiesigen Gericht nicht vollständig aufklären zu lassen. Es zeige sich durch die Beauftragung des Zeugenbeistandes Hoffmann hier erneut, „dass das hessische LfV Verfahrenssteuerung betreibt“. Der Zeugenbeistand Hoffmann sei auszuschließen und dem Zeugen ein Beistand beizuordnen, der nicht auch im Dienste des Verfassungsschutzes steht.

Für die Bundesanwaltschaft nimmt OStAin Greger Stellung. Der Antrag sei, so Greger, abzulehnen. Es gebe die ausdrückliche Vollmacht des Zeugenbeistands durch den Zeugen selbst und aus dem Schreiben des LfV ergebe sich, dass der Zeugenbeistand ausdrücklich die Interessen des Zeugen vertreten solle und der Zeuge die Möglichkeit gehabt habe, den Beistand abzulehnen. Wenn der Zeuge sich durch eine Aussage wegen Verstoß gegen die Aussagegenehmigung strafbar machen würde, sei es Pflicht des Beistands, den Zeugen zu beraten und nicht erst die Beantwortung abzuwarten. Dass der Beistand den Zeugen vor der Antwort berät, sei insofern kein Grund für einen Ausschluss.
RA Bliwier schließt sich dem von Clemm verlesenen Antrag an und ergänzt, dass der Zeuge in seiner Vernehmung beim BKA wesentlich mehr gesagt habe als hier. Das deute darauf hin, dass auf den Zeugen Einfluss genommen wurde. RA Erdal und RA Kolloge schließen sich dem Antrag an. RA Scharmer erläutert, dass es in dem Antrag nicht darum gehe, dem Zeugen keinen Beistand zur Seite zu stellen. Es liege zwar eine Vollmacht vor, die sei aber nur kurz vor der Hauptverhandlung nachgetragen worden. Beim BKA sei nicht einmal danach gefragt worden.

Es folgt eine Unterbrechung von 10.08 Uhr bis 10.36 Uhr. Danach ruft Götzl den Zeugen und seinen Beistand wieder in den Saal. RA Volker Hoffmann nimmt Stellung zum Antrag, indem er sagt, er vertrete ausschließlich die Interessen des Zeugen Gä., nicht die des hessischen Verfassungsschutzes. Dann fragt Götzl Gä., ob er etwas dazu sagen wolle. Gä. sagt, er habe ein Schreiben vom LfV bekommen. Darin habe gestanden, dass er den Herrn Hoffmann kontaktieren solle. Das habe er getan und er lasse sich gerne vom Hoffmann vertreten. Nebenklagevertreterin RAin Lunnebach fragt, ob Hoffmann bereit sei, Fragen zu beantworten. Sie fragt, wer ihn denn bezahle. Hoffmann sagt, er sei nicht bereit diese Frage zu beantworten, die Antwort ergebe sich aber aus den Akten. Bliwier fragt Hoffmann, ob es zwischen ihm und dem LfV Besprechungstermine gegeben habe. Hoffmann sagt, dies betreffe das Innenverhältnis zwischen seinem Mandant und ihm. Bliwier erwidert: „Das betrifft das Innenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber.“ Hoffmanns Stellungnahme bestätige die Richtigkeit des gestellten Antrags, so Bliwier. Zschäpes
Verteidiger RA Stahl sagt, der „gewisse Verdacht“, dass der Zeugenbeistand einen Interessenkonflikt hat, sei „ausschließlich ins Blaue hinein“ formuliert. RA Narin fragt Hoffmann, ob er schon früher einmal für Verfassungsschutzbehörden tätig geworden sei. Bundesanwalt Diemer unterbricht und fragt, welche Verfahrensposition der Zeugenbeistand jetzt einnehme, ob er Zeuge sei. RA Narin erwidert, seinem Wissen nach sei Hoffmann in der Vergangenheit häufiger von Inlandsgeheimdiensten in Anspruch genommen worden. Hoffmann antwortet, er habe überlegt, ob er mit einer Antwort gegen seine Schweigepflicht verstoße, aber er könne die so gestellte Frage verneinen. [Anmerkung NSU-watch: RA Hoffmann war laut Presseberichten Verteidiger für Holger Pfahls, ehem. Präsident des BfV und Staatssekretär im Verteidigungsministerium, was nicht im Prozess thematisiert wurde]

Es folgt eine Unterbrechung bis 10.54 Uhr. Danach verkündet Götzl, dass der Antrag, den Zeugenbeistand auszuschließen, abgelehnt ist. Es gebe keine Belege für einen Interessenkonflikt, Hoffmann könne als Organ der Rechtspflege unterscheiden, welche Interessen er wahrzunehmen hat. Dann geht es weiter mit der Vernehmung von Benjamin Gä. RA Bliwier sagt, Gä. habe gestern angegeben, nie an einer Demonstration teilgenommen zu haben: Gä. erwidert, er sei schon auf zwei oder drei Demos gewesen, sei da aber alkoholisiert gewesen. Er sagt, er erinnere sich nicht, an welchen er teilgenommen habe, das sei Jahre her und sie hätten meist schon im Zug dahin Alkohol getrunken. Er nennt dann eine Demo in Berlin. Zum Thema der Demonstration befragt, sagt Gä., es sei eben eine Demo gewesen. Bliwier fragt, ob es also um „Bier für alle“ gegangen sei und erinnert den Zeugen an seine Wahrheitspflicht. Gä. sagt: „Freies Deutschland, keine Ausländer, frei, sozial und national und diese ganzen Sätze.“ Er wisse nicht, wer die Demos organisiert habe, hin gefahren sei er mit Sascha Bo., Nadine Be. und seinem Bruder   Bliwier fragt zu einem rechten Aufzug in Eisenach 2001 [?], wobei 70 Teilnehmer, darunter auch Gä., einer Personalienfeststellung unterzogen worden seien. Er will wissen, worum es in Eisenach gegangen sei. Gä. sagt, es sei „im Prinzip“ um das gleiche gegangen wie in Berlin. Dann nennt Bliwier eine Körperverletzung in Kassel im Bereich Entenanger, an der Gä. teilgenommen haben soll. Daran könne er sich nicht erinnern, so Gä. Auch an eine Volksverhetzung im Jahr 2000, wo wegen des Spruchs „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“gegen ihn ermittelt worden sei, könne er sich nicht erinnern. Dann geht es um ein Treffen, das Gä. im Vorfeld der BKA-Vernehmung (26. April 2012) am 23. April 2012 mit dem LfV hatte. Daran erinnere er sich, so Gä., ein Thema des Treffens habe es nicht direkt gegeben. Ihm sei Herr Hoffmann vorgestellt worden, das Treffen habe vielleicht eine halbe Stunde gedauert: „Ich bin aus dem Auto ausgestiegen und dann standen sie schon da.“ Herr Hoffmann fragt, ob damit die beiden Mitarbeiter und Hoffmann gemeint seien. Gä. sagt, es seien nur die beiden Mitarbeiter gewesen, Hoffmann habe er dann abends kennengelernt. Bliwier hält vor, Gä. habe bei der Polizei ausgesagt, die Mitarbeiter des LfV seien am Nachmittag erneut erschienen und hätten gesagt, dass Gä. ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt werde, der sich bereits vor Ort befunden habe. Gä. bestätigt den Vorhalt. Auf Frage von Bliwier bestätigt Gä., dass dieses Treffen möglicherweise eine halbe Stunde gedauert habe. Mit den Mitarbeitern sei nur besprochen worden, dass er einen Rechtsbeistand haben könne, so Gä. Das dauere vielleicht 30 Sekunden, erwidert Bliwier. Gä. sagt, das sei keine halbe Stunde gewesen, das zweite Treffen mit dem RA Hoffmann sei dann länger gewesen. Bliwier fragt, was Inhalt des Gespräches mit den zwei Mitarbeitern des LfV war. Gä.: „Es ging um das Gespräch mit der ganzen Vorgeschichte, was halt passiert ist.“ Bliwier erwidert, dass das so nicht gesagt worden sein kann. Gä. sagt, Hoffmann habe er erst am Abend kennengelernt. Bliwier hält noch einmal vor, dass Gä. gesagt habe, er habe bis zum 23. April mit dem LfV keinen Kontakt mehr gehabt, an diesem Tag sei er von zwei Mitarbeitern aufgesucht worden, die ihm mitgeteilt hätten, dass sie ihn dringend treffen müssten, sie hätten ein Treffen für den Nachmittag vereinbart, ihm werde ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt. Bliwier fragt, wer sich jetzt mit wem getroffen habe. Gä.: „Die Aussage bei der Polizei wird schon stimmen.“ Sie hätten sich bei seiner Arbeitsstelle getroffen, so Gä. weiter. Was er mit den beiden Herren besprochen haben, könne er nicht mehr genau sagen, nur „das mit dem Anwalt“. Er habe nicht gewusst, dass er eine Vorladung zum BKA bekommen würde, das habe er von den Mitarbeitern erfahren. Es sei nicht direkt darüber gesprochen worden, um was es geht. Das sei überraschend für ihn gewesen, bestätigt Gä.  Ihm sei gesagt worden, alles weitere könne er mit RA Hoffmann besprechen. Außerdem sei das vor dem Haus seines Chefs gewesen: „Wenn der das mitbekommen hätte.“ Die Namen der Mitarbeiter habe er vergessen, es sei aber das zweite Mal, dass er Kontakt zu den beiden gehabt habe. „Heinz“ sei nicht dabei gewesen. Er habe dann gearbeitet, ihm sei „durch den Kopf geflogen“, was das Thema sein könne. Am „Spätmittag“ habe er Hoffmann im Park getroffen und der habe ihn informiert, was anstehe. Eine Woche später habe er dann die Vorladung der Polizei wegen „der Beate-Zschäpe-Geschichte“ bekommen. Bei dem Treffen seien nur er und Rechtsanwalt Hoffmann anwesend gewesen. Hoffmann habe ihm gesagt, dass er ruhig bleiben solle, dass sie zur Polizeidienststelle gehen würden, außerdem habe Hoffmann etwas aus seiner Vergangenheit wissen wollen. Einzelheiten dazu, um was es in der Vernehmung geht, habe Hoffmann ihm nicht gegeben können. Bliwier fragt, ob Hoffmann ihm das nicht habe sagen können. G. sagt: „Doch natürlich.“ Es sei um die Sache in der Holländischen Straße 2006 gegangen. Er habe Hoffmann gesagt, dass er da gar nichts mehr wisse. Hoffmann habe mehr aus seiner, Gä.s, Vergangenheit wissen wollen. Bliwier will wissen, ob es noch ein weiteres Treffen mit Hoffmann vor der Vernehmung gegeben habe, was Gä. bestätigt. Dann will Bliwier wissen, ob da konkreter zur Vernehmung gesprochen worden sei. Gä. fragt, ob die Vernehmung hier vor Gericht gemeint sei. Bliwier sagt, es gehe um die beim BKA: Gä.: „Nein, da haben wir nur telefoniert.“ Bliwier sagt, es habe also das Treffen im Park und ein Telefonat gegeben, und fragt, ob im Telefonat mehr besprochen worden sei. Gä. sagt, da sei besprochen worden, dass viele Fragen gestellt werden. Bliwier fragt, ob Gä. denn gefragt habe, wozu Fragen gestellt werden. Gä. sagt, das brauche er gar nicht zu fragen: „Wissen Sie was ich für einen Schreck gekriegt habe, als ich die Post gesehen habe?“
Bliwier fragt dann, was „Heinz“ Gä. gesagt habe, warum „Alex“ beurlaubt worden ist. Gä. antwortet, dass er gesagt habe, „Alex“ sei beurlaubt, weil eine Untersuchung laufe. Bliwier hält vor, beim BKA habe Gä. gesagt, „Heinz“ habe ihm von den Hintergründen der Beurlaubung erzählt. Götzl interveniert, das sei schon gefragt worden, Bliwier könne an das anknüpfen, was er, Götzl, gefragt habe, aber die Befragung nicht neu beginnen. Bliwier erwidert, das sei nicht seine Intention und sagt dann, „Heinz“ habe Gä. gesagt, der „Alex“ sei zur gleichen Zeit der Tat im Café gewesen und habe die Schüsse nicht gehört. Das bestätigt Gä.

RA Kienzle fragt, welche Kontakte es zwischen der Vernehmung beim BKA und der heutigen Vernehmung von Seiten Gä.s zum LfV gegeben habe. Gä. sagt: „Nur die mit Herrn Hoffmann.“
Kienzle fragt Gä., wie er jetzt auf Hoffmann komme. Gä. möchte wissen, wie er die Frage verstehen solle. Kienzle: „Wie sie gestellt ist.“ Gä. sagt, er habe ein Schreiben mit der Telefonnummer von RA Hoffmann bekommen, da habe er die Vollmacht unterschrieben. Er habe eigentlich keine Kontakte mit dem Landesamt gehabt. Kienzle fragt, was „eigentlich“ bedeute. Gä.: „Ja, mit dem Herr Ch. [phon.]“ Das sei ein „Arbeiter“. Auf Nachfrage, sagt Gä.: „Ein Beamter halt.“ Von dem habe er das Schriftstück gekriegt, das eigentlich nur in den Briefkasten sollte. Ch. sei „am Hauptbahnhof“ auch dabei gewesen. Kienzle will wissen, welche Besprechung Gä. meine. Gä. sagt, er meine die Vernehmung bei der Polizei. Ch. habe ihn auch befragt, die Namen der anderen, die dabei gewesen seien, wisse er nicht. Auf Nachfrage, ob Ch. jemand vom LfV gewesen sei, sagt Gä., er glaube, Ch. sei ein Polizist. Kienzle fragt erneut nach, ob es Kontakte zum LfV seit der Vernehmung beim BKA gegeben habe. Gä. fragt: „Mit der Polizei?“ Auf Erläuterung sagt er, soweit er sich erinnere, nicht. Ein Gespräch über eine mögliche Gefährdung seiner Person habe er mit dem Anwalt geführt, mit dem LfV habe er kein solches Gespräch geführt. Dann will Kienzle wissen, wann Gä. die beiden Mitarbeiter das erste Mal getroffen habe. Gä. sagt, das erste Treffen sei damals bei der Bundeswehr gewesen. Was für ein Treffen das war, könne er nicht mehr sagen, es sei zwischen 2000 und 2001 gewesen. Kienzle fragt, ob das die frühen Kontakte mit dem Landesamt waren. Gä. antwortet, ob das direkt LfV war, wisse er nicht. Kienzle fragt, ob er denn sicher sei, dass die beiden vom LfV waren, als sie die Botschaft zu dem Zeugenbeistand überbrachten. Gä.: „Wenn es die gleichen Mitarbeiter waren wie früher.“ Es seien dieselben gewesen, so Gä. auf Frage, „nur viel älter“. Kienzle: „Den Verlauf haben wir alle genommen in der Zwischenzeit.“ Kienzle sagt, hier habe Gä. angegeben, die Zusammenarbeit mit Andreas Te. habe 2003/ 2004 begonnen, im Vernehmungsprotokoll des BKA finde sich aber, dass er angegeben habe, „Alex“ erstmals Anfang 2006 gesehen zu haben. Gä. sagt, das könne nicht 2006 gewesen sein. Kienzle fragt, warum er das dann angegeben habe. Gä. sagt nach einer Pause, das wisse er nicht. Kienzle fragt, ob Gä. mit Zeugenbeistand Hoffmann besprochen habe, was er antworten solle. Gä. sagt, er antworte von sich selber, es sei auf jeden Fall früher gewesen. Kienzle fragt dazu, dass sich Gä., wenn es nach „Alex“ gegangen wäre, mehr in die Szene hätte integrieren sollen. Gä. sagt, es sei darum gegangen, dass er „mehr oder weniger“ wieder mitmache, zwar nicht „auf der Straße sein und rumbrüllen“, aber wieder mit dabei sein solle. Das habe er aber verneint. Darauf habe Alex gesagt, dass sie dann im Internet recherchieren müssten. Er erinnere keine konkrete Situation, wo das gesagt wurde, so Gä. „Alex“ habe damals nicht gesagt, dass er müsse, aber dass es vielleicht besser wäre, wenn er wieder in die Szene rein gehe, sich nicht beteilige, aber Informationen sammele. Kienzle fragt, woran er sich nicht habe beteiligen sollen. Gä.:“Was halt die Rechten machen, Herr Verteidiger, den rechten Arm heben, irgendwelche Lieder singen, Sie wissen schon.“ „Heinz“ habe das nicht gewollt, bestätigt Gä. Kienzle hält vor, dass Gä. ausgesagt habe, beide, „Heinz“ und „Alex“ hätten nicht gewollt, dass er wieder tiefer einsteige“. Gä. sagt, es sei richtig, was er jetzt in der Verhandlung gesagt habe. Dann fragt Kienzle zur Telefonüberwachung und den Spruch auf der Mailbox: „Hallo, ich bins Benni, hier ist noch Post für Dich, meld dich mal“. Kienzle sagt, Gä. habe das hier in den Zusammenhang mit den „Republikanern“ gestellt und will wissen, wie das damit zusammengehe, dass Inhalte eigentlich nie am Telefon besprochen worden seien. Gä. sagt, das könne daran liegen, dass er sein Geld noch nicht bekommen habe, „Alex“ sei im Gegensatz zu „Heinz“ in dieser Hinsicht „ziemlich schläfrig“ gewesen. Kienzle fragt nach dem Zusammenhang zur Mailboxnachricht. Das könne er auch nicht sagen, so Gä., vielleicht stehe das „in Zusammenhang aus dieser Geschichte“. Kienzle fragt, welche Geschichte gemeint sei. Gä.: „Die Republikaner-Geschichte“. Kienzle fragt, ob es im April 2006 also mit „Alex“ um die REP gegangen sei. Gä.: „Wenn von mir aus auf der Mailbox das sein sollte.“ Er habe das nur aus dem Internet gehört. Kienzle hakt nach, ob Gä. im April 2006 also für „Alex“ an den REP dran gewesen sei. Gä.: „Und für den Heinz.“ Wie es dazu komme, dass er etwas auf die Mailbox gesprochen habe, könne er nicht erklären, so Gä. Kienzle fragt, wie das mit dem Geld zusammen passe. Gä. sagt, er habe wohl sein Geld gewollt, er könne „das mit der Post“ nicht beantworten, postlich habe er nur etwas mit den Republikanern zu tun gehabt. Dann fragt Kienzle zu den Freundinnen, die „Alex“ erwähnt habe. Gä. sagt, das seien alles Lügen von Te. gewesen, „Alex“ habe erzählt vom Fußballverein und von Freundinnen in Hannover und Wiesbaden und heute wisse er, Gä., dass Te. in Hofgeismar wohne. Kienzle hält vor, beim BKA habe Gä. angegeben, dass er gesehen habe, dass“Alex“ einen Ehering trug, ihm auch mal über Beziehungsstress erzählt habe, aber in dieser Beziehung in sich gekehrt gewesen sei. Das bestätigt Gä., „Alex“ habe ihm nur erzählt, dass er eine Freundin habe. Kienzle sagt, beim BKA habe Gä. eine Version A erzählt: Ehering und Beziehungsstress. Hier habe Gä. eine Version B geschildert: Zwei Freundinnen in Hannover und Wiesbaden. Kienzle will wissen, wie es dazu komme.. Gä.: „Sie sehen, dass ich voll nervös bin. Wenn Sie das vorlesen, dann wird das wohl zutreffen.“ Auf Frage von Kienzle sagt Gä., „Alex“ habe ihm nicht viel aus seiner dienstlichen Tätigkeit berichtet. Was, erinnere er nicht. Kienzle sagt, dem BKA habe Gä. gesagt, er habe „Alex“ deswegen nach dem Mord in der Holländischen Straße gefragt, weil er das als Beamter beim Landesamt wissen könne. Gä. sagt, das seien alles Beamten und normalerweise sei es so, dass die alles untereinander wissen. Kienzle will wissen, ob es denn üblich gewesen sei, dass Gä. Te. gefragt habe, was er aus seiner Tätigkeit beim LfV weiß. Das verneint Gä. Er habe die Erwartung gehabt, dass „Alex“ etwas weiß, weil er davon ausgegangen sei, dass der „Alex“ von den anderen Informationen bekommen hat. Kienzle sagt, wenn er, Kienzle, die „Herren in den roten Roben“ [gemeint sind die Vertreter_innen des Generalbundesanwalts]zu einem Kriminalfall befrage, dann würden die ihm nichts erzählen, weil sie verschwiegen sein müssen. Er fragt, warum Gä. gedacht habe, der Beamte Te. könne ihm etwas über die Tat erzählen. Das sei Neugier gewesen bei ihm, so Gä. Kienzle versucht die Frage zu erläutern und fragt, aufgrund welcher Tatsache Gä. davon ausgegangen sei, dass Te. ihm etwas erzähle und ob das üblich gewesen sei. Das verneint Gä. wieder. Gä. versteht die Frage anscheinend wieder nicht. Kienzle: „Herr Gä., wir sind gleich durch. Sie konnten gerade nachvollziehen, dass Beamte nicht darüber reden dürfen.“ Das sei üblich, bestätigt Gä. Trotzdem komme Gä. auf die Idee, Te. zu fragen, so Kienzle. Gä.: „Weil der halt ein Verfassungsschützer ist.“ Kienzle fragt wieder: „Warum dachten Sie, darf der Beamte Te. das erzählen?“ Gä. sagt, der dürfe das gar nicht erzählen. Kienzle erwidert, er, Gä. habe ihn aber doch gefragt. Wieder spricht Gä. von Te.s damaliger Nervosität und sagt, Te habe ihm da keine Antwort drauf gegeben. Kienzle: „Aber Sie hatten sich eine Antwort erhofft.“ Gä. sagt, er verstehe es immer noch nicht. Schließlich sagt Kienzle: „Gut, lassen wir das.“

RA Scharmer fragt zur E-Mail von Michel Fr. (vgl. 64. Verhandlungstag). Das sei über Facebook gekommen, wann wisse er nicht mehr. Der Inhalt sei gewesen: „Schöne Scheiße hast du da gemacht, du Maulwurf, wirst schon sehen.“ Auf die Frage, ob es noch andere Reaktionen aus der Szene gegeben habe, sagt Gä., er habe da keinen Hehl gemacht. Er wohne nicht weit weg von Kassel, halte sich da so wenig wie möglich auf. Er sei immer noch mit welchen befreundet, die seien aber nicht mehr in der Szene drin. Die Namen und kenne er nicht, so Gä. auf Frage. RA Kuhn hält dem Zeugen vor, dass er bei der Vernehmung an weiteren Gruppierungen die „“ genannt habe, die habe er kennengelernt auf Demos in Northeim und/ oder Göttingen. Das habe er von erfahren, er sei selbst nicht da gewesen. Kuhn hält den Teil der Aussage mit den Demos noch einmal vor, darauf sagt Gä. , wenn er das so ausgesagt habe, dann werde das richtig sein. Kuhn fragt, ob Gä. dann also doch auf Demos gewesen sei: Gä.: „Dann wird s so gewesen sein.“ Kuhn hält vor, Gä. habe angegeben, von denen kenne er Markus Ec. und Thorsten Heise: Heise kenne jeder, das sei so ein Rädelsführer gewesen. Kuhn fragt, ob Gä. Heise auch auf anderen Demos kennengelernt habe. Gä. sagt, er erinnere sich nur an Berlin. Kuhn sagt, es gehe um Northeim oder Göttingen. Er könne sich nicht mehr erinnern, so Gä.: „Aber den Markus Ec. schon.“ Kuhn fragt zur schon gestern erwähnten Identitätsfeststellung von 70 Rechten 2001 in Eisenach. Wieder sagt, Gä., er erinnere sich nicht mehr. Es werde aber wohl so gewesen sein, er sei viel alkoholisiert gewesen. Uwe Ku. kenne er nicht, aber Thorsten Kr. [phonetisch], der habe früher in Kassel gewohnt, sei nicht in einer Gruppe gewesen und habe immer mehr immer mehr Musik machen wollen. Ob bei ihm selbst durch die Polizei mal Aufkleber gefunden worden seien zu „Rudolf Heß“ könne er nicht sagen. Dass er auf der Geldbörse mal einen Aufkleber der „Kameradschaft Gera“ gehabt habe, verneint Gä. In Nürnberg sei er mal vor drei Jahren auf einem „Manowar“-Konzert [Manowar = Heavy-Metal-Band] gewesen, so Gä. auf Frage. Kuhn fragt, ob Gä. 2005 mal in Nürnberg gewesen sei. Gä.: „Oder ist das doch so lange her? Ich war nur einmal in Nürnberg. Ich war auch gestern zum ersten Mal in München.“ Kuhn fragt, ob Gä. da mit Te. telefoniert habe. Das wisse er nicht mehr, so Gä. Auf die Frage, ob er mal gehört habe, dass es 2006 ein Konzert im Clubhaus der „Bandidos“ [Rocker-Club] in Kassel gab, sagt Gä., das wisse er nicht. Kuhn fragt, ob Michel Fr. mal etwas davon erzählt habe. Gä. sagt, wahrscheinlich, aber er könne sich nicht erinnern. Kuhn fragt, ob Fr. Gä. solche Sachen erzählt habe, was Gä. bestätigt, sie seien ja befreundet gewesen. Fr. sei bei den „Bandidos“ gewesen, als er aus der Szene ausgetreten sei, sei da aber auch nicht mehr. Kuhn fragt zur Nervosität von Andreas Te., und will wissen, woher die erste Vorstellung gekommen sei, dass das aus einem Telefonat kam. Richter Götzl sagt, die Frage sei beantwortet. Gä. sagt, er sei vorher immer unterrichtet worden. Kuhn erwidert auf Götzl, das sei eine ganz andere Frage. Dann sagt er, er habe die Antwort nicht verstanden und bittet Gä. die Antwort zu wiederholen, was Götzl jedoch untersagt.
Auf Frage von RAin Lunnebach sagt Gä. er sei von sieben bis acht Beamten vernommen worden. Lunnebach hält vor, dass laut Protokoll drei Beamte und eine Protokollantin an der Vernehmung teilgenommen hätten. Gä. sagt, er habe dazu zusammen geschmissen mit dem, der ihn dahin geführt habe. Mit der Schreiberin habe er eine geraucht. Auf Nachfrage sagt er, es seien mehr als drei, aber vielleicht nicht sieben bis acht gewesen. Ob auch Mitarbeiter des VS dabei gewesen sein könnten, wisse er nicht, so Gä. auf Frage von Lunnebach. RA Kolloge fragt, wie Gä. RA Volker Hoffmann erkannt habe im Park. Gä. sagt, da seien Jugendliche im Park und wenn da ein älterer Herr stehe mit Schlips und Krawatte, dann gehe er davon aus, dass das der Anwalt ist. RA Topp fragt, ob Gä. sich erinnern könne, ob Te. ihm zum letztem Treffen Geld mitgebracht habe. Das verneint Gä, leiser sagt er dann daran könne er sich nicht erinnern. Topp fragt, was denn der Zeugenbeistand Gä. ins Ohr geflüstert habe. Zeugenbeistand Hoffmann sagt, offensichtlich habe Gä. die Frage falsch verstanden, daraufhin habe Gä. verneint und dann in einem Halbsatz nachgeschoben, er könne sich nicht erinnern.

RA Narin fragt, ob Te. Gä. mal Bücher übergeben oder aus Inhalten von Büchern zitiert habe, was Gä. verneint. Gä. verneint auch, dass Te. ihn unterrichtet habe über Vorgänge und Ideologie des NS. Er habe auch nicht gewusst, dass Te. mal Postbote war, so Gä. Narin hält Gä. vor, dass seine Aussage beim BKA, dass er von „Alex“ übernommen worden sein solle, weil „Heinz“ in den Ruhestand gehe, nicht damit zusammenpasse, dass er nach „Alex“ wieder von „Heinz“ übernommen worden sei. Götzl sagt, das sei alles schon erörtert worden. Narin erwidert, der Widerspruch sei aber nicht aufgelöst worden. Auf Frage von Narin, wie Te. aussehe, sagt Gä., Te. sei 1,90 m groß und er habe Te. heute morgen erst gesehen. Narin: „Dann dürfte er das gewesen sein.“ Dann fragt Narin zur Bundeswehr-Zeit von Gä. Gä. sagt, er habe in Wolfhagen gedient. Nach der Frage, was Gä. da getan habe, interveniert Gä.s Zeugenbeistand ohne Mikrofonverstärkung. Götzl sagt, Narin solle sich konzentrieren. Narin fragt, welche Laufbahn Gä.s Bruder bei der Bundeswehr gehabt habe. Götzl: „Und da müssen Sie das vorher fragen?“ Narin erwidert, er stelle den Zusammenhang gleich her. Sein Bruder habe in Bad Salzungen gedient, früher als er selbst. Götzl sagt, Narin solle direkt fragen. Narin fragt Gä., ob er bei der Bundeswehr mal vom MAD [= Militärischer Abschirmdienst; Militärgeheimdienst] angesprochen worden sei. Gä.: „Das ist richtig.“ Narin sagt, darauf habe er hinaus gewollt. Götzl wird laut: „Was sollen denn dann die ganzen anderen Fragen?“ Narin fragt, was Gä. dort gefragt worden sei und was er erzählt habe. Das sei fast 14 Jahre her, so Gä., er könne das nicht mehr wiedergeben. Es sei wohl möglich, dass über seinen Bruder gesprochen wurde, so Gä. auf Nachfrage. Narin fragt, ob es um Aktivitäten des Bruders in Zusammenhang mit dessen Tätigkeit bei der Bundeswehr gegangen sei. Das wisse er nicht mehr, antwortet Gä. Narin fragt, ob Gä. dort mal angesprochen worden sei, ob sich sein Bruder mit rechtsextremistischen Kameradschaften beschäftigt habe. Gä. sagt, er selbst sei da 15 gewesen, das sei viele Jahre her, er könne da keine Antwort zu geben. Richter Götzl sagt, Gä. habe gesagt, dass sein Bruder Anführer bei der war und fragt Narin, worum es ihm gehe. Narin fragt Gä., ob er vom MAD damals angeworben sei. RA Stahl interveniert, dass der Zeuge gesagt habe, er habe keine Erinnerung an das Gespräch. Narin sagt darauf, dass er versuche dem Zeugen zu helfen, er verstehe auch nicht warum Stahl jedes mal, wenn der MAD eine Rolle spielt, interveniere. Stahl sagt, er habe nicht interveniert wegen des MAD sondern wegen Narins Befragung. Narin fragt Gä., ob er sich erinnere, ob er als Ergebnis dieser Gespräche eine Zusammenarbeit vereinbart hat mit dem MAD. Gä.: „Ja, das ist richtig.“ Dazu, wie sich diese Zusammenarbeit die kommenden Jahre gestaltet habe, könne er nichts mehr sagen. Narin fragt Gä., ob er regelmäßig aufgesucht worden sei. Götzl unterbricht erneut und fragt, worum es gehe. Narin sagt, er frage nach Umständen, wo es um die Glaubwürdigkeit des Zeugen gehe, auch zu seinem Verhältnis zu Te.: „Wir sind der Genese dieses Verhältnisses sehr nahe.“ OStAin Greger sagt, der Zeuge sei zu belehren über eine mögliche Schweigepflicht. Narin sagt, man könne ja den Kollegen [Volker] Hoffmann fragen, ob er nicht insoweit tätig sein wolle. Hoffmann sagt, er höre das das erste Mal, aber er sei sich sicher, dass Gä. keine Aussagegenehmigung habe. Götzl belehrt den Zeugen. Narin fragt Gä. dann, ob dessen Bruder mit „“ Kontakt gehabt habe oder oder verbunden gewesen sei. Der sei mal in Berlin einmal auf einem Konzert gewesen, so Gä. Ob sich sein Bruder und Thorsten Heise gekannt hätten, wisse er nicht. Narin fragt, ob Thorsten Kr. [phon.] Gä. Informationen über Thorsten Heise übermittelt habe, was Gä. verneint. Wie Kr. zu Heise stand, wisse er nicht, so Gä., Timo Sc. kenne er nicht nein. Narin sagt, er sei dehydriert und würde sein Fragerecht vorerst abgeben, daraufhin macht Götzl eine Unterbrechung bis 12.31 Uhr.

Narin fragt dann weiter. Er will wissen, ob Te. Gä. möglicherweise in den Wochen vor dem Mord in Kassel auf diese Mordserie angesprochen habe. Gä. verneint, daran könne er sich nicht erinnern. Narin fragt, ob Te. vielleicht eine Grafik gezeigt habe, auf der Pistolen und Opfer abgebildet seien. Gä. verneint das. Narin fragt, ob im Jahr 2005 mal besprochen worden sei, dass die Zusammenarbeit beendet werden sollte und Te. da auch in Diskussionen mit seiner Behörde stand. Gä. sagt, da könne er sich nicht mehr dran erinnern. Über die Kameradschaft Northeim habe ihm Mike Sa. berichtet, er wüsste nicht wer sonst, so Gä. auf Frage Narins. Er selbst sei „arbeitstechnisch“ gelegentlich in Northeim gewesen, so Gä., er habe dort Fenster geputzt. Eine Szenekneipe in Reinhardshagen namens „Scharfe Ecke“ kenne er nicht, so Gä. An „Hells Angels“ kenne er den Bruder von Peter Li., Uwe Li., von früher. Zwei weitere von Narin abgefragte Name sagten ihm nichts, so Gä.

Dann fragt RAin von der Behrens, ob sich Gä. an eine Demo in Gotha am 20. Oktober 2001 erinnere, bei der Gä. an einer Sitzblockade teilgenommen haben soll. Das verneint Gä. Auch als von der Behrens vorhält, das Motto sei „“Deutsches Blut gehört zusammen – keine Konflikte im eigenen Volk” gewesen, sagt Gä. er könne sich nicht erinnern. Auch an eine Festnahme in Gotha könne er sich nicht erinnern, so Gä., das sei zu lange her. Er wisse nicht, wie oft er festgenommen wurde von der Polizei. Von der Behrens fragt nach einer groben Einordnung. Gä.: „Jetzt Ausnüchterungszelle?“ Von der Behrens: „Gerne inklusive.“ Gä. sagt, das sei ein- bis fünfmal gewesen. Von der Behrens fragt, wieviel davon Ausnüchterungszelle sei. Gä.: „Dann fünf.“ Also sei Gotha nicht dabei gewesen, fragt RAin von der Behrens. Nicht, dass er wüsste. so Gä.
Auf Frage sagt Gä. er könne sich erinnern, dass „Heinz“ gesagt habe, dass Te. krank ist, es habe auch kein anderes Treffen mit VS-Mitarbeitern gegeben, wo so etwas gesagt worden sein könnte. Von der Behrens fragt, ob Gä. Te. schon mal vor dem 28. April und nachdem er Te. das letzte mal getroffen habe, angerufen habe. Das wisse er nicht, so Gä. Von der Behrens hält vor, es gebe eine Telefonüberwachungsprotokoll vom 26. April 2006, da stehe: „Gä. spricht auf den AB und wünscht gute Besserung“. Gä. sagt: „Sie wissen es besser als ich.“ Er habe keine Erinnerung. Die Frage, ober eine Erklärung dafür habe, warum er gute Besserung gewünscht habe, verneint Gä., das werde wohl mit der von der Anwältin angesprochenen Krankheit zusammen gehangen haben. Er wisse es nicht. Ob es neben den Anrufen am 26. und am 28. April weitere Anrufe gegeben habe, könne er nicht sagen, so Gä. Von der Behrens sagt, aus den Akte ergebe sich ein Anruf am 2. Mai mit der Dauer von 7 Sekunden. Von der Behrens sagt, sie müsse aus ihren Mitschriften vorhalten, denn die Akten lägen ja nicht vor und Kopien anzufertigen sei ihr nicht erlaubt worden. Wohllebens Verteidiger Klemke interveniert, er könne nicht überprüfen ob das korrekt ist, daher widerspreche er dem Vorhalt. Götzl sagt, es komme ja auf die Antwort an, es handele sich um einen Vernehmungsbehelf. Klemke erwidert, bisher habe Götzl immer die Angabe einer genauen Fundstelle verlangt und er könne nicht nachvollziehen, ob der Vorhalt vollständig und korrekt ist. Nachdem Götzl den Vorhalt zulassen will, sagt Klemke, er wolle einen Gerichtsbeschluss. RAin von der Behrens sagt, auch der Vorhalt über den 26. April stütze sich ausschließlich auf ihre Mitschriften. Götzl fragt von der Behrens, ob sie die Frage auch ohne den Vorhalt stellen könne. Von der Behrens erwidert, sie wolle den Vorhalt schon gerne machen. Es folgt eine Unterbrechung bis 12.54 Uhr. Danach verkündet Götzl, dass seine Verfügung bestätigt ist. Daraufhin sagt Klemke, er brauche eine Unterbrechung, es gehe um die Beratung über einen möglichen unaufschiebbaren Antrag.

Es folgt die Mittagspause, die immer wieder verlängert wird. Weiter geht es erst um 15.11 Uhr. Klemke stellt im Namen seines Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Götzl. Es sei ständige Praxis, dass Vorhalte nur bei Benennung der vollständige Fundstelle gemacht werden dürften. Im Falle von z. B. RA Bliwier habe dieser zufälligerweise Kopien gehabt, die er dem Senat habe vorlegen müssen und die dann an alle Verfahrensbeteiligten verteilt worden seien. RAin von der Behrens habe jedoch Vorhalte zu Te. nur auf Grundlage ihrer bei der Akteneinsichtnahme gemachten Notizen machen wollen. Das habe die Verteidigung beanstandet mit Bezug auf die ständige Praxis. Götzl habe den Vorhalt zugelassen, dann sei der Gerichtsbeschluss gefolgt mit der Begründung, auch eigenes Wissen des Vernehmenden könne vorgehalten werden, die Nebenklagevertreterin könne die Urkunde nicht vorlegen. Der Angeklagte Wohlleben müsse davon ausgehen, dass der abgelehnte Richter Götzl den Beschluss mitgetragen hat. Die unterschiedliche Behandlung des Haltens von Vorhalten erscheine dem Angeklagten willkürlich. Der Kollegin von der Behrens sei die Anfertigung von Kopien nicht gestattet worden. Es sei möglich gewesen, ihre Vorhalte zurückzustellen bis die Akten beigezogen worden wären. Wohlleben sehe mithin keine hinreichend sachlichen Gründe, die die Ungleichbehandlung dieser Vorhalte begründen könnten. Es bestehe die Gefahr, dass durch fehlerhafte Vorhalte die Ermittlung der Wahrheit verzerrt werden könnte.
Es folgen Stellungnahmen aus der Nebenklage. RA Langer sagt, er halte es für einen Unterschied, ob jemand die Unterlagen hat und man ihn auffordern kann, die vorzulegen. Darüber hinaus gebe es keine ständige Übung. Es sei nur der Beteiligte beschwert und nicht der Angeklagte Wohlleben. Ein Anwalt müsse laut BGH auch das Schriftstück, aus dem er vorhalten will, nicht vorher vorlegen. Weiterhin heißt es aus der Nebenklage, dass der Antrag schon gestern bei den Vorhalten von Bliwier hätte gestellt werden müssen, weil er sich auch auf diese Frage beziehe.

Es folgt eine Pause bis 15.49 Uhr. Dann gibt OStA Weingarten im Namen der BAW eine Stellungnahme ab. Das Gesuch sei als unbegründet abzulehnen. Hier liege nicht nur keine Willkür vor, sondern die Verfügung, den Vorhalt zuzulassen, sei rechtmäßig. Es gelte, dass einem Zeugen grundsätzlich auch eigenes Wissen vorgehalten werden kann. Der Umstand, dass Götzl darauf bestanden habe, dass entweder die Fundstelle konkret bezeichnet wird oder das jeweilige Dokument zur Akte gereicht werde, ändere daran nichts. Die sachliche Rechtfertigung, davon abzuweichen, liege darin, dass es RAin von der Behrens nicht möglich war, es zu den Akten zu reichen, weil es ihr nicht vorgelegen habe. Den Inhalt dieses Aktenstücks habe sie sinnlich wahrgenommen, sie halte mithin aus eigenem Wissen vor. Die Beiziehung des dem Wissen der Anwältin zugrunde liegenden Aktenstücks sei nicht geboten gewesen, weil die Wahrheitserforschung die Aussage des Zeugen benötige. Einige Nebenklagevertreter schließen sich der Stellungnahme an.

Dann geht es weiter mit der Vernehmung von Gä. An einen Anruf am 2. Mai 2006 auf dem Diensthandy von Te. habe er keine Erinnerung, so Gä. auf Frage von RAin von der Behrens. Auf Frage sagt Gä. er habe eigentlich immer nur vom Handy bei Te. angerufen, nicht vom Festnetz. Ob der Anschluss zu hause auf ihn oder seine Ex-Frau lief, wisse er jetzt nicht mehr. Von der Behrens hält eine Kasseler Telefonnummer vor und Gä. bestätigt, dass das seine Festnetznummer gewesen sei. Von der Behrens sagt, davon sei am 2.5.06 um 14:04:20 Uhr das Diensthandy Te.s angerufen worden für 7 Sekunden. Daran könne er sich nicht erinnern, so Gä.; er glaube nicht, dass das seine Frau gewesen sein könne und es könne auch keine andere Person gewesen sein. Die Arbeit mit dem LfV habe er wohl 2003 begonnen, ganz sicher sei er sich nicht, so Gä. Von der Behrens sagt, im Protokoll der BKA-Vernehmung stehe etwas von 2011, das sei wohl ein Schreibfehler. Er erinnere sich nicht, was er gesagt habe, sagt Gä. Später stehe in der Vernehmung dann die Frage, mit welchem Mitarbeiter Gä. 2001 zusammen gearbeitet habe, so RAin von der Behrens; das klinge so, als ob davor 2001 gesagt und 2011 geschrieben wurde, ob das möglich sei. Das wisse er nicht, so Gä. Woran er denn das Datum 2003 fest mache, will von der Behrens wissen. Er habe ein Schreiben vom LfV, so Gä., Inhalt und Datum des Schreibens könne er aber jetzt nicht nennen. Auf Nachfrage sagt er, er sei seit 2003 dabei, das habe mit dem Schreiben nichts zu tun. RAin von der Behrens fragt erneut, woran Gä. das Datum festmache. Gä. sagt, 2001 sei doch MAD gewesen, er wisse jetzt nicht. Dann fragt er: „Oder ist das das gleiche?“ Von der Behrens erwidert, Gä. habe beim BKA von 2011 oder wahrscheinlich 2001 gesprochen, ob er da den MAD oder das LfV meine, wisse sie nicht. Gä. sagt, er habe dort nicht von 2011 gesprochen. Er habe wahrscheinlich von seiner Tätigkeit beim MAD gesprochen, so Gä. auf Nachfrage. Auf die Frage, wann der Wechsel vom MAD zum LfV gewesen sei, sagt Gä.: „Ich dachte eigentlich immer, das gehört zusammen.“ Er habe immer mit den gleichen Personen Kontakt gehabt, so Gä. auf Frage. Warum er dann denke, dass es einmal der MAD und einmal das LfV war. Gä.: „Der MAD hatte ja nur mit der Bundeswehrzeit zu tun.“ Die habe zehn Monate gedauert und bis im September, Oktober 2001 oder 2002 gedauert. Soweit er sich erinnern könne, sei er danach übernommen worden vom LfV, sagt Gä. auf Frage. Er bestätigt, dass er weiter mit den selben Personen Kontakt gehabt habe. Von der Behrens fragt, ob Gä. auch mit dem Staatsschutz des LKA in Hessen Kontakt gehabt habe. Gä.“Ist das nicht alles jetzt das gleiche?“ Von der Behrens erläutert den Unterschied. Auf Frage von Von der Behrens sagt Gä. es sei ihm „nicht wirklich“ bekannt, dass er mit einer dritten Behörde zu tun gehabt habe. Nach dem Wechsel vom MAD zum LfV habe man „eigentlich“ die gleichen Informationen von ihm abgefragt, so Gä. auf Frage von RAin von der Behrens. Ob das LfV auch Informationen zu seinem Bruder habe bekommen wollen, will von der Behrens wissen. Er denke schon, so Gä.. Er wisse nicht mehr, ob der MAD ihn auch zu Kontakten nach Thüringen befragt habe. Auf Frage von RA Topp sagt Gä., er sei bar bezahlt worden, er habe dafür sowohl bei „Heinz“ als auch bei „Alex“ etwas unterschrieben. Auf Fragen von RA Erdal sagt Gä., er glaube, das Auto von Te. sein ein Audi gewesen, Te. habe seine Ex-Frau nicht gekannt.

Vor der Entlassung des Zeugen sagt RA Bliwier, er habe ja beantragt, das Telefonat auf der Mailbox abzuspielen und will wissen, ob der Zeuge dafür noch mal geladen wird. Götzl berät sich kurz mit den Richter_innen um ihn herum, dann sagt er, Bliwier könne ja der Entlassung widersprechen, was Bliwier dann für das Protokoll auch tut.

Es folgt eine zweiminütige Pause bis 16.11 Uhr, dann will Götzl Andreas Te. aufrufen. Zuvor sagt jedoch RA Heer, Zschäpes Verteidiger, seine Mandantin habe mitgeteilt, sie könne der Verhandlung nicht mehr folgen, sie fühle sich nicht verhandlungsfähig. Götzl weist auf die Vielzahl der Pausen hin. Heer erwidert, seine Mandantin verbringe diese Pausen in der Zelle, das habe keine Erholungsfunktion, und „dieses Rein und Raus“ trage auch nicht zur Erholung bei: Götzl ordnet eine Untersuchung der Angeklagten an. Die Sitzung wird bis 16.55 Uhr unterbrochen und mit der Einvernahme des Psychiaters und Gerichtsarztes beim Landgericht München Dr. Konrad von Oefele als Sachverständigem fortgesetzt. Oefele sagt, die Angeklagte habe über beginnende Kopfschmerzen und einen angeschlagenen Zustand berichtet. Zschäpe sei völlig bewusstseinsklar und voll orientiert gewesen, die Verständigung sei ohne weiteres möglich gewesen. Hier liege sicher eine Anstrengungs- und Belastungssituation über einen langen Zeitraum, auch in dieser Woche und am heutigen Tag vor. Die gesundheitlichen Basiswerte Zschäpes seien gut. Nach seiner Untersuchung sei die Verhandlungsfähigkeit Zschäpes eingeschränkt, so dass man heute nicht grenzenlos verhandeln könne. Vom Gesamtzustand gehe er davon aus, dass noch eine halbe Stunde geht. Nebenklagevertreter RA Daimagüler fragt den Sachverständigen, ob man eine halbe Stunde Pause machen könne, und vielleicht dann weiter verhandeln könne. Er denke, eher nicht, so Oefele. Es folgt eine längere Befragung des Sachverständigen durch die Verteidigung Zschäpes, die unter anderem auf die Situation der inhaftierten Angeklagten in den Zellen bei Gericht, die Grundlage der zeitlichen Einschätzung und die Dauer der Untersuchung durch den Sachverständigen abzielt. Nach der Befragung sagt Heer, er habe die Mandantin noch einmal gefragt und erkläre in ihrem Namen, dass sie nicht ausreichend konzentrationsfähig sei. Götzl sagt, es helfe ja vielleicht eine Kopfschmerztablette, mit dem Zeugen Te. werde man heute sicher nicht zu Ende kommen. RAin Sturm, Verteidigerin von Zschäpe, sagt, aus Sicht der Verteidigung habe das Ziel des Sachverständigen vorwiegend darin bestanden, eine allgemeinverträgliche Lösung herbeizuführen. Die Grundlagen seiner Einschätzung seien „doch ausgesprochen dünn“. Götzl sagt, es gehe letztlich um die Grundlagen der Verhandlungsfähigkeit. RA Heer beantragt eine fünfminütige Unterbrechung. Götzl sagt, er wolle ohnehin aus organisatorischen Gründen unterbrechen, um mit den weiteren Fortgang mit dem Zeugen zu besprechen.

Um 17.29 Uhr verkündet Götzl, dass es heute nicht mehr zur Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen Te. komme und die Sitzung bis Montag unterbrochen werde.

Die Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann und Björn Elberling kommentieren den Streit um Vorhalte aus den nicht beigezogenen Akten zu Andreas Te.:

„Welche Probleme dadurch entstehen, dass die Te.-Akten vom Gericht nicht beigezogen wurden, zeigte noch einmal die Befragung durch Nebenklägervertreterin Rechtsanwältin von der Behrens: sie hatte diese Akten bei der Generalbundesanwaltschaft eingesehen und machte dem Zeugen nun Vorhalte aus ihren Mitschriften. Die Verteidigung Wohlleben meinte, dies sei unzulässig. Das Gericht jedoch ließ den Vorhalt aus den Mitschriften zu. Ausgerechnet auf diese Entscheidung stützte dann die Verteidigung Wohlleben einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden mit der Begründung, bisher haben doch alle Befragenden bei Vorhalten das entsprechende Dokument vorlegen müssen. Aus Sicht der Nebenklage ist diese Begründung mehr als albern – ein solcher Vorhalt ist natürlich zulässig, und dass man ein Dokument nicht vorlegen kann, das man einfach nicht hat, dürfte sich auch von selbst verstehen.“

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