Protokoll 68. Verhandlungstag – 11. Dezember 2013

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Um Urlaube und die Reparatur eines Bootsmotors ging es am heutigen Tag. Urlaubsbekanntschaften von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sagtes aus, wie sie die Drei beim Familienurlaub auf Fehmarn kennen lernten. Deutlich wurde dabei die Normalität im „Untergrund“: Die Nachbar_innen vom Campingplatz schöpften keinerlei Verdacht, dass bei den Drei etwas nicht stimmen könnte, unternahmen gemeinsame Ausflüge und tauschten am Ende des Urlaubs auch die Kontaktdaten aus und hielten teilweise über Jahre Kontakt.

Zeug_innen:

  • Mario Ge. (Reparatur eines Bootsmotors)
  • Britta Ka. (Urlaubsbekanntschaft)
  • Caroline Re. (Urlaubsbekanntschaft)
  • Matthias Re. (Urlaubsbekanntschaft)

Die Verhandlung beginnt um 9.45 Uhr. Anwesend ist heute Jacqueline Wohlleben, die als Rechtsbeistand ihres Ehemannes Ralf am Verfahren teilnimmt. Als erster Zeuge wird Mario Ge., selbständiger Bootshändler aus Rheinsdorf [nahe Zwickau]zur Reparatur eines Bootsmotors vernommen. Richter Götzl fragt mit Bezug auf eine polizeiliche Vernehmung nach den Umständen der Reparatur und der zeitliche Einordnung. Das sei ziemlich lange her und es sei eine Menge solcher Motoren unterwegs, meint der Zeuge; sie seien Yamaha-Vertragshändler, er sei Subunternehmer bei „Sportboote Zi.“. Zur Vernehmung sei zunächst sein Partner Michael Zi. geladen worden. Es sei um einen 5-PS-Suzuki-Motor gegangen, davon habe es nicht so viele gegeben. Das Paar, das den Motor zur Reparatur angeliefert habe, sei ihnen etwas in Erinnerung geblieben. Das sei erst wieder ins Gedächtnis gekommen, nachdem die Polizei bei ihnen gewesen und ihnen Fotos gezeigt habe. Diese Leute seien bei ihnen gewesen, sie hätten sich telefonisch angemeldet und mitgeteilt, dass der Motor nicht richtig laufe. Er habe ihnen gesagt, dass Suzuki-Motoren kein Problem seien, Ersatzteile aber etwas dauern könnten. Sie seien in einem Audi A3 Sportback in Schwarz vorgefahren, hätten den Motor gebracht, Name und Telefonnummer seien notiert und der Motor zum Laufen gebracht worden. Er habe dann wegen der Abholung angerufen. Es habe geheißen, die könne erst in drei Wochen erfolgen, weil der Mann auf Montage sei. Dann sei es zu Abholung und Bezahlung gekommen und die Sache sei erledigt gewesen.

Auf Nachfrage Götzls bestätigt der Zeuge, dass er telefoniert habe und dass er auf jeden Fall mit einer Frau gesprochen habe. Er habe dann im Internet Beate Zschäpe rausgesucht und der Polizei das Bild gegeben. Da alles über die Firma Zi. gelaufen sei, sei Herr Zi. auch vorgeladen worden. Über Zi. seien sie dann auf ihn (Ge.), gekommen. Er habe dann im Terminplaner nachgeguckt, da tauche der Name „Eminger“ mit einer Telefonnummer auf. Zeitlich müsse das so zwischen Juli und September 2011 gewesen sein, meine er, die Telefonnummer habe er nicht mehr parat. Ob er sich an weitere Namen erinnern könne, fragt Götzl nach. Nur an „Eminger“ im Terminplaner, so Ge. Bei der Abholung sei die Rechnung ausgestellt und bar bezahlt worden. Was das für ein Motor gewesen sei, will Götzl wissen. Ein Suzuki DF5, so der Zeuge, das sei ein relativ unscheinbarer, damals führerscheinfreier Motor und zu Tausenden unterwegs gewesen. Der Terminplaner liege bei der Polizei. Auf Nachfrage zu den Einträgen im Terminplaner sagt Ge., da stehe der Name „Eminger“ und das Wort „Vergaser“. Das sei in der kleinen Firma, die im Grunde zwei Ein-Mann-Betriebe umfasse, die übliche Weise, das einzutragen.

Richter Götzl hält den Eintrag „0162-7000587, Eminger, Suzuki DF5, 30 Euro, egal was ist“ vor und der Zeuge bestätigt, dass für das Reinschauen in den Motor und die Schadensermittlung ein Festpreis von 30 Euro üblich sei, ehe dann telefonisch weitere Absprache getroffen würden. Dieser Eintrag im Terminplaner der Firma mit dem Datum 22./23. März 2011 wird in Augenschein genommen, ebenso wie der Eintrag für den 14./ 15. April: „Eminger, Suzuki DF5,  0162-7000587, läuft manchmal nicht und säuft ab“. Es könne sein, so der Zeuge, dass sie da nochmal angerufen hätten, um das weitere Vorgehen mit dem Kunden abzusprechen. Götzl hält aus der polizeilichen Vernehmung des Zeugen vom 14.3.2012 vor, dass sich Ge. anhand der Kalendereinträge erinnern könne, dass ein Suzuki-Motor in Reparatur kommen sollte. Der Zeuge bestätigt, er habe mit einer Frau telefoniert, könne sich an Stimme und Dialekt aber nicht erinnern. Gekauft hätten die Leute den Motor bei Rüdiger Hu. in Wilkau-Haßlau, wo die Reparatur nicht erfolgreich gewesen sei. Ob sie den Motor zu ihnen bringen könnte, habe die Anruferin wissen wollen. Die 30 Euro würden für den üblichen Ablauf fällig, wenn der Motor ins Testbecken zur Schadensermittlung komme. Die Personen, die den Motor angeliefert hätten, könne er wie folgt beschreiben: die Frau sei kleiner als er gewesen, habe schulterlanges, dunkles Haar gehabt und sei dunkel gekleidet gewesen; der junge Mann sei sportlich angezogen gewesen, habe eine blaue Jacke mit weißen Streifen angehabt, habe helle, kurze Haare gehabt, sei schlank gewesen und habe ein Basecap getragen. Die Frau habe verhandelt. Es sei um den Motor gegangen, den Kauf bei Rüdiger Hu., und dass Hu. es nicht geschafft habe, ihn zu reparieren. Sie seien mit einem Audi A3 Sportback vorgefahren, daran erinnere er sich deshalb so genau, weil er zu der Zeit für seine Frau so ein Auto habe kaufen wollen. Der Zeuge bestätigt auf Vorhalt, dass der Mann das Auto gefahren habe. Der sei mindestens 180 cm groß gewesen, was er, Ge., an seiner eigenen Körpergröße von 181 cm festmache. Die Haare des Mannes seien kurz und hell gewesen, er habe wohl eine schwarze oder braune Baseballmütze getragen, weshalb er die Frisur nicht richtig habe sehen können. Den Vorhalt, dass die Baseballjacke hellblau gewesen, mit weißen Streifen, bestätigt Ge. Er bestätigt weiter, dass er von dem, was der Mann gesagt habe, geschlossen habe, dass er den Motor schon gefahren sei und sich auskenne. Weitere Person seien nicht zugegen gewesen, es sei niemand mehr beim Auto gewesen, das wisse er sicher, da er den Motor selber ausgepackt und wieder reingelegt habe.

Richter Götzl will vom Zeugen wissen, wie es zu der im Vernehmungsprotokoll vermerkten Internetrecherche zu Beate Zschäpe gekommen sei. Nach dem Anruf der Polizei habe er, so Ge., den Namen Beate Zschäpe, der aus den Medien bekannt gewesen sei, im Internet gegooglet, sei dort auf „Bilder“ gegangen und habe dann Tausende Bilder erhalten, und sich bei einem gesagt: „Ja, das ist sie.“ Er habe bei der Vernehmung ein Bild vorgelegt, hakt Richter Götzl nach. Ja, er habe schon bei den ersten Medienberichten über die Sache gemeint, dass er die Frau kenne. Götzl hält vor, dass er ausgesagt habe, er habe schon bei der Berichterstattung mit seiner Frau und Michael Zi. darüber gesprochen, dann habe er aus dem Terminkalender „Eminger“ und „Zwickau“ eingegeben und sei dabei auf das Bild von Zschäpe gestoßen. Bei der Inaugenscheinnahme eines Bildes von Zschäpe, sagt Ge. das sei das Foto, das er den Herren von der Polizei damals gezeigt habe. Die Bezahlung der Reparatur sei in bar erfolgt, so Ge., wer bezahlt habe, könne er nicht mehr sagen. Barzahlung sei üblich, wenn sie den Kunden nicht kennen würden. Es habe sich wohl um einen Betrag von ca. 160 Euro gehandelt, das sei die Größenordnung bei Vergaser-Vollreparatur. Das Gespräch habe die Frau geführt, berichtet der Zeuge auf Frage weiter. Mit dem Mann sei es nur um die Maschine gegangen, der Motor sei nicht gelaufen, sie seien vorher beim Suzuki-Händler gewesen, es sei kein außergewöhnliches Gespräch gewesen. Ge. sagt: „Autos bleiben mir länger im Gedächtnis als Personen.“

Über das Verhältnis zwischen den beiden könne er nichts sagen. Sie hätten den Motor zusammen angeliefert und zusammen abgeholt, der Mann sei derselbe gewesen. Götzl hält dem Zeugen die Aussage vor, dass die Frau diejenige gewesen sei, „die die Hosen anhatte“, die bestimmt habe, was mit dem Motor passiert, und die Bezahlung geregelt habe. Er habe sich immer mit der Frau unterhalten und sie habe auch die Bezahlung erledigt, so Ge. Was Ge. mit „Hosen an“ meine, will Götzl wissen. Ja, so vom Auftreten her, diese Ausstrahlung von, egal was es kostet, der Motor muss laufen. Götzl hält vor, dass Ge. ausgesagt habe, sie habe gesagt, dass alles, was über die 30 Euro koste, nur nach Absprache erledigt werden solle. Der Zeuge bestätigt den Vorhalt. Götzl hält vor: „Ich habe das Auftreten insgesamt als sehr dominant in Erinnerung.“ Der Zeuge bestätigt diese Aussage, er habe alles mit ihr verhandelt. Götzl hält aus dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll vor, dass Ge. gesagt habe, er wisse noch, dass er sich mit dem Michael darüber amüsiert habe, und sie gesagt hätten, dass sie mit so einer nicht zusammen sein wollen. [Gelächter im Saal] Der Zeuge bestätigt dieses Gespräch und erklärt es damit, dass eben die Frau alles abgesprochen und der Mann nichts gesagt habe.

Götzl hält noch Passagen aus dem Vernehmungsprotokoll vor: Die Personen hätten den Motor bei Hu. gekauft, dort auch zur Wartung gehabt und Hu. habe ihn nicht zum Laufen gebracht. Die Frau habe gesagt, sie könne den Motor erst nach drei Wochen abholen, weil der Mann auf Montage sei; außerdem habe sie sie gebeten, unter Last eine Testfahrt zu machen. Der Zeuge bestätigt das, das sei auch ein typisches Problem bei Reparatur von Schlauchbootmotoren und Vergaserproblemen. Den Vorhalt, dass er sich bei dem  Mann „eigentlich auch“ sicher sei, dass es bei Anlieferung und Abholung derselbe war, bestätigt der Zeuge, und bei der Frau sei er sich hundertprozentig sicher. Zunächst erinnert er sich an eine Probefahrt, wo sie normalerweise zur Lastprüfung auf die Elbe führen. Auf Vorhalt muss er jedoch einräumen, dass sie auf die Probefahrt verzichtet hätten, sie hätten den Motor bei der Abholung im Testbecken ausprobiert. Während die Frau mit Zi. die Rechnung beglichen habe, habe er mit dem Mann am Testbecken gestanden. Auch den Vorhalt, dass er von Zi. wisse, dass die Frau nicht gehandelt habe und dass beide froh gewesen seien, dass der Motor wieder laufe, bestätigt der Zeuge. Ob ihm bei der Vernehmung denn Fotos vorgelegt worden seien, fragt Götzl. Das bejaht Ge., ihm seien Fotos vom Schlauchboot, dem Motor und von Männern und Frauen vorgelegt worden. Die Bilder werden ihm jetzt vorgelegt: er bestätigt, Fotos vom Schlauchboot in Aktion mit Mundlos und verpixelten Leuten gesehen zu haben. Weitere Lichtbilder [darunter Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Holger G., André E., Susann E.]werden ihm vorgelegt: Einige kenne er aus der Presse, sie seien ihm vorgelegt worden. Er habe die drei erkannt, die anderen kenne er nicht.

NK-Vertreter RA Langer will wissen, was so ein Bootsmotor kostet. Das liege so bei 1.100 bis 1.300 Euro. Und das Schlauchboote sei ein „Typhoon“ gewesen, das fange gebraucht bei 450 Euro an und gehe neu bis zu 750 Euro hoch. Zschäpe-Verteidiger RA Stahl will wissen, wie es zur polizeilichen Befragung gekommen sei. Der Zeuge wiederholt, dass sein Partner Zi. vorgeladen worden sei und man dann über die Einträge im Terminplaner auf ihn (Ge.) gekommen sei: „Und die Polizei war im Handumdrehen im Geschäft.“ RA Stahl fragt, woher Ge. gewusst habe, dass er ein Foto von Zschäpe heraussuchen müsse. Zi. habe angerufen und gesagt, dass die Polizei nach Beate Zschäpe gefragt habe, so Ge. RA Stahl will mit seiner Befragung herausfinden, ob dem Zeugen durch die Polizei bereits von Anfang an, also zum Zeitpunkt seiner Vernehmung der Name Zschäpe, und dass sie die Frau mit dem Motor gewesen sei, suggeriert worden sei und ob der Zeuge bei seiner Internetrecherche bereits auf Wissen aus den Medien zurückgegriffen habe. Nachdem Stahl sagt, Ge. habe geschildert, dass er von einer Frau angerufen worden sei, interveniert Götzl, er wolle nicht, dass seine Fragen wiederholt würden. Stahl sagt, Götzl habe ihn jetzt total aus dem Konzept gebracht. Nach weiteren Fragen von Stahl und einer Intervention seitens der BAW, dass Stahl alles nochmal frage, sagt RA Stahl, er frage nach Details, ihm würden Informationen vorliegen, dass es nicht so war, wie der Zeuge es sagt. Götzl erwidert, es vermittle sich ihm gerade der Eindruck von Zeugenbeeinflussung, und bittet darum korrekt zu fragen: „Ich bin immer ganz Ohr.“ RA Stahl fragt weiter, ob es richtig sei, dass, als die Frau drin bei Zi. mit der Rechnung zu tun gehabt habe, er mit dem Mann am Testbecken gestanden und den Motor auf Last geprüft habe. Daran habe er heute keine Erinnerung mehr, erwidert der Zeuge, der Vorsitzende habe das vorgelesen, er habe gesagt, dass er es so gesagt haben werden, er habe nicht gesagt: „So war’s.“

Götzl interveniert und schickt den Zeugen raus. Er dringt RA Stahl, etwas zu den Erkenntnissen, dass es anders gewesen sei, zu sagen oder etwas ins Verfahren einzuführen. RA Stahl sagt, er entscheide selber, was er frage. Diese Bemerkung [dass er Informationen habe, dass es anders war als der Zeuge sagt]sei ihm jetzt so rausgerutscht. Der Schlagabtausch dauert an, bis RA Reinecke zur Klarstellung interveniert. Der Zeuge habe mit Leuten vom BKA telefoniert und zu diesem Telefonat vom 13.3.2012, also dem Tag vor der Vernehmung, existiere ein Vermerk: „Vernehmung Zi., konnte Telefonnummer nicht zuordnen, meldet sich später bei BKA, dass er die Nummer im Kalender gefunden hat“. RA Reinecke fragt den wieder anwesenden Zeugen, ob das BKA zu „Sportboote Zi.“ gekommen sei und hält weiter aus dem Vermerk vor, dass es eine Internetsuche zu „Eminger, Zwickau“ in Anwesenheit der BKA-Beamten gegeben habe. Beides bejaht der Zeuge, es sei doch da schon bekannt gewesen, „dass das überwiegend in Zwickau abgehandelt worden ist“. Dann sei es um „Eminger, Zwickau“ gegangen, stellt Götzl klar, von Zschäpe sei da keine Rede gewesen. Zeuge: „Das war so.“ Ob der Name Zschäpe an dem Tag überhaupt aufgetaucht sei, könne er gar nicht sagen. Kurz vor einer ersten Pause folgt noch ein Schlagabtausch zwischen dem Vorsitzenden und Zschäpe-Verteidiger RA Heer um Wiederholungsfragen.

Nach der Pause geht es weiter mit der Zeugin Britta Ka., die das „Trio“ beim Familienurlaub auf Fehmarn kennengelernt hatte. Sie schildert das so: Als sie angekommen seien, seien sie von Frau Zschäpe – die drei seien für sie [Böhnhardt], [Mundlos] und [Zschäpe]  – begrüßt worden und sie hätten sich miteinander bekannt gemacht. Sie hätten den Urlaub ganz ungezwungen miteinander verbracht. „Wir Frauen“ seien zum Frühsport auf der Wiese, ihr Mann sei mit
Max zum Surfen, die anderen Männer Laufen gegangen. Lise hätte mit den Kindern gespielt, Gerri sei mit den Kindern mit dem Boot rausgefahren. „Wir Frauen fanden das bewundernswert, dass sich die Lise mit dem Essen so viel Mühe gegeben hat. Die hat die Männer regelrecht bemuttert.“ Man habe jeden Abend gemeinsam gegrillt und zu Abend gegessen. Einmal habe man auch außerhalb gegessen, Gerri sei gefahren. Die Drei hätten eine gemeinsame Urlaubskasse gehabt. Sie hätten alle zusammen einen netten Urlaub verbracht. Sie hätten keine tiefgreifenden Gespräche geführt über Politik, keine Streitgespräche. Im Urlaub gehe man solchen ernsten Themen ja aus dem Weg. Das habe es auch zwischen den Dreien nicht gegeben, die hätten sich gut verstanden. Ka.: „Wir haben das bewundert, was für ein eingespieltes Team die waren. Wir fanden das faszinierend, dass die so lange, fünf Wochen, Urlaub machen können.“ Lise habe bei ihren Eltern in einer Boutique gearbeitet, Max in der Computerbranche und Gerri sei Kurierfahrer gewesen.

Die Nachnamen hätten sie nie erfahren, man sehe sich ja nicht unbedingt wieder. Man sei einfach immer per Du und Vornamen im Urlaub. Zwar hätten die Kinder nachgehakt wegen der Nachnamen, damit hätten sie aber nicht herausgerückt. Man habe sie dann eben in Ruhe gelassen. Es sei auch die Frage aufgekommen, ob es da ein Pärchen gebe, man habe aber nichts festgestellt, sie seien eben nur drei Freunde gewesen. Sie erinnere sich noch, dass Max sehr gesprächig gewesen sei, man habe sich über alles unterhalten können, er sei sehr belesen gewesen. Sie hätten auch mal „Wer wird Millionär?“ gespielt, da habe er gewonnen. Gerri sei sehr ruhig gewesen, er habe sich eher gegenüber den Kindern geöffnet. Mit Lise habe man über alles Mögliche reden können, über ihre Katzen und Mode und so, ganz genau wisse sie es nicht mehr. Sie hätten eine Handynummer von Lise bekommen. Ihr Mann  habe nochmal angerufen, um zu fragen, wie es noch gewesen sei, weil das Wetter dann so schlecht geworden sei.

Ihr gemeinsamer Urlaub müsse wohl im August, ziemlich zum Schluss der Ferien in Schleswig-Holstein gewesen sein. Auf Richter Götzls Vorhalt aus der polizeilichen Vernehmung vom 19.11.2011 präzisiert sich der Zeitraum auf 31.7. bis 8.8. Sie hätten das ja in den Nachrichten erfahren, so Ka. auf die Frage, wie sie auf den Namen Zschäpe gekommen sei. Freunde hätten sie angerufen und gesagt, die sähen doch aus wie die, mit denen sie im Urlaub gewesen seien. Sie hätten dann den Fernseher angemacht und Urlaubsfotos geholt und verglichen mit den Fernsehbildern. Da sei es erst nur um den Banküberfall gegangen. Sie hätten dann mit der Polizei in Stuttgart Kontakt aufgenommen. Der Stuttgarter Polizei hätten sie gesagt, dass sie gemeint hätten, die zu kennen, und glaubten, mit denen Urlaub gemacht zu haben. Sie hätten gedacht, sie könnten vielleicht helfen. Dann hätte man über den Campingplatz eh ihre Namen und Adressen zugeordnet. Auf den bei Vernehmungen vorgelegten Bilder hätten die dann wiedererkannt und seien sich ziemlich sicher gewesen, dass das die Bankräuber waren, Mundlos der Max, Böhnhardt der Gerri und Zschäpe die Lise.“ Auf den Vorhalt der Handynummer 0162-7000587 erklärt die Zeugin, die sei bei ihnen unter Urlaubsbekannte in der Telefonliste vermerkt und bei ihrem Mann auf dem Handy gespeichert gewesen.

Ob sie Beobachtungen zur Gruppendynamik gemacht habe, fragt Götzl. Die Männer seien gleich nett zur Lise gewesen, so Ka., sie hätten eine freundschaftliche Beziehung gehabt, es habe keine Zärtlichkeiten oder verstecktes Händchenhalten gegeben: „Die Männer waren sehr lieb zu ihr.“ Sie hätten gesagt, „das ist eben ‚unser Lieschen‘.“ wenn sie etwa fürs Salatschnippeln gelobt worden sei. Sie hätten sich keine Kosenamen gegeben. Sie seien sehr höflich gewesen, alle drei. Sie habe mit den anderen Frauen auf dem Platz, auch mal mit ihrem Mann, darüber gesprochen, ob Lise mit einem der Männer ein Verhältnis habe. Lise selbst habe sie dazu nicht befragt. Sie hätten einmal einen Ausflug zum Essen gemacht. Die Drei seien einmal noch zusammen nach Lübeck gefahren, um sich einen neuen Computer zu kaufen. Lise habe gerne zum Shoppen gehen wollen. Sonst habe es keine Ausflüge gegeben und auch von weiteren Personen, die die Drei außerhalb des Campingplatzes treffen wollten, sei nicht die Rede gewesen. Sie hätten einen Mietwagen gehabt: „Fragen sie mich jetzt nicht nach Automarken.“ Es sei so ein Bus gewesen: „Dass man sich 5 Wochen einen Wagen mieten kann“, hätten sie sich gefragt. Es habe ja geheißen, dass Gerri den über einen Freund gemietet habe, deswegen sei das erschwinglich gewesen. Es sei ein Siebensitzer mit Seitentür gewesen. Die hätten erzählt, dass sie oft auf Fehmarn Urlaub machten, auch mit anderen Leuten, deren Namen nicht erwähnt worden seien. Sie seien immer auf Fehmarn, es sei oft dieser Campingplatz gewesen und immer andere Personen: die Drei mit jeweils anderen.

Bei dem Telefonat ihres Mann sei es darum gegangen, wie der restliche Urlaub und das Wetter gewesen seien und um die Planung für darauf folgende Jahr. Dass sie nur gute Freunde seien, habe wohl eher Max gesagt, so Ka. auf Vorhalt, mit dem habe man eher mal gesprochen. Die Vorhalte, Max habe sie sehr sympathisch und lieb gefunden, er sei ein „Frauenversteher“ gewesen, Lise habe gesagt, die Beziehungen von Max seien oft an seinem exzessiven Sport gescheitert, bestätigt Ka., wenn Männer surfen würden, würden sie die Zeit vergessen. Max sei oft mit freiem Oberkörper unterwegs gewesen, Gerri nicht. Man habe oft ein Tattoo gesehen, was er vielleicht habe verstecken wollen. Das sei so etwas wie ein Totenkopf mit Helm gewesen, im ersten Moment erschreckend, das habe nicht schön ausgesehen. Er habe gesagt, dass das eine Jugendsünde gewesen sei. Er sei auf dem Oberarm und dem Oberschenkel tätowiert gewesen. Auf Vorhalt bestätigt sie die Aussage eines ihrer Kinder, dass es sich um einen Sensenmann gehandelt habe und dass es die rechte Schulter und der rechte Oberschenkel gewesen sei. Ebenfalls auf Vorhalt bestätigt sie, dass der Mietwagen ein VW-Bus mit dem Kennzeichen „Z-BA-938″ gewesen sei, das sei zufällig auf einen Foto zu sehen gewesen. Auch, dass Lise gesagt habe, dass sie kein Kind und keinen Mann habe und deshalb lange Urlaube machen könne, bestätigt die Zeugin. Künftige gemeinsame Urlaube habe man nicht ausgeschlossen. Den ersten Kontakt auf dem Campingplatz habe Max hergestellt, ihr Mann sei noch beim Einparken gewesen, da sei der Max schon gekommen und habe sie begrüßt.

Bei der Lichtbildvorlage erkennt die Zeugin nur die drei bekannten Gesichter der Urlaubsbekanntschaften. Max sei Surfer gewesen, und habe gerne mal ein „Pläuschchen“ gehalten, sie hätten gut Spaß mit ihm gehabt, er sei stets hilfsbereit, freundlich gewesen, bestätigt Ka. auf Vorhalt. Sie verneint, dass Max Tattoos gehabt habe. Sie hätten erzählt, dass sie aus dem Osten kämen und, sie meine auch, dass sie Zwickau genannt hätten. Abends hätten sie auch mal Anekdoten aus der DDR erzählt, über das lange Warten auf ein Auto. Und dass jeder von ihnen allein wohne und Lise mit ihren Katzen usw. Wenn eingekauft worden sei, z.B. Grillfleisch, dann sei das aus der Urlaubskasse bezahlt worden und Lise habe die Urlaubskasse gehabt. Es folgt eine Inaugenscheinnahme einer Planskizze des Campingplatzes

RAin Basay fragt, wer denn gefahren sei, als man gemeinsam zum Esse gefahren sei. Ja, man sei mit dem Auto gefahren, da das Lokal ein, zwei Orte weiter gewesen sei, dort sei das Schnitzel gut und günstig gewesen, erinnert sich die Zeugin, und Gerri sei gefahren. Ihre Kinder seien damals 10 und 13 Jahre gewesen, ein Junge und ein älteres Mädchen. Verteidiger RA Stahl fragt nach einem Schlauchboot der drei. Das sei, so die Zeugin, ein graues Schlauchboot mit grauem Motor gewesen und habe Gerri gehört, der habe es sich gekauft. Götzl fragt, wie Ka.s Kinder darauf reagiert haben. Ka. sagt, sie seien alle geschockt gewesen, als sie dann gehört hätten, was passiert war, und sei seien auch traurig, dass Max und Gerri tot sind. Und als dann das ganze Ausmaß bekannt geworden sei, seien sie sehr geschockt gewesen, sie hätten doch einige Zeit gebraucht, um damit klarzukommen.

Nach der Mittagspause geht es um 13.26 Uhr weiter mit der Zeugin Caroline Re. Götzl sagt, es gehe um einen Urlaub auf Fehmarn 2011. Re. sagt, sie hätten Menschen kennengelernt, Familien, auch Zschäpe, die sich aber unter anderem Namen vorgestellt habe. Es sei ein schöner Urlaub gewesen, sie hätten viele Kontakt mit den drei Personen gehabt, Ausflüge gemacht. Ihre Kinder hätten sehr viel Zeit mit der Angeklagten und dem verstorbenen Uwe Böhnhardt, „Gerri“, verbracht und auch mit „Max“, Uwe Mundlos. Damals hätten sie gar nicht gewusst, wer sie tatsächlich sind: „Deshalb ist es für mich schwierig, Ihnen etwas zu erzählen.“ Götzl fragt zum Verhalten. Das sei sehr freundlich gewesen, sehr offen, so Re., sie hätten Spaß miteinander gehabt, gelacht miteinander, seien essen gegangen. Was Negatives könne sie nicht berichten zum damaligen Zeitpunkt. Der Urlaub sei, meine sie, vom 30.  Juli bis zum 13. August gewesen, sei seien aber einen Tag früher nach Hause gefahren weil das Wetter so schlecht gewesen sei. Auf Frage sagt Re., Zschäpe habe erzählt, dass sie bei den Eltern in einer Boutique arbeiten würde, Mundlos habe gesagt, er sei freiberuflicher IT-ler. Sie meine, dass er ihrem Mann auch geholfen habe, mit einer WLAN-Verbindung. Böhnhardt würde Autos verleihen, Zschäpe hätte zwei Katzen zu Hause. Mehr Privates könne sie jetzt nicht sagen.

Götzl fragt, welche Namen sie welchen Personen zuordne. Zschäpe habe sich ihnen als „Lise“ vorgestellt, Mundlos als „Max“ und Böhnhardt als „Gerri“. Nach Nachnamen habe sie nie gefragt, nur mal ob „Lise“ der vollständige Name ist. Das sei ihr bestätigt worden. Auf die Aufforderung das Verhalten der drei untereinander zu beschreiben, spricht Re. von einer Familie, Zschäpe als Mutter, Böhnhardt als Vater und Mundlos als Kind. Mundlos sei verspielt gewesen, eine „kleine Quasselstrippe“. Jeder sei für den anderen da gewesen. Auf die Frage, warum sie Zschäpe als Mutter beschrieben habe, sagt Re., die habe dafür gesorgt, dass immer Essen für alle da ist, habe sich um die Wäsche gekümmert, um die Einkäufe, habe das Essen für Mundlos warmgehalten: „Was man eigentlich als Mama macht.“ Auf Frage nach „Vater“ und „Kind“ sagt Re., wenn Mundlos mal weiter raus gegangen sei mit dem Surfbrett, habe ihn Böhnhardt immer mit dem Fernglas beobachtet: „die Beschützerrolle“. Oder wenn Mundlos nicht gleich zurückgekommen sei, habe Böhnhardt gesagt, er schaue mal, wo er denn bleibt. Mundlos habe viel Blödsinn im Kopf gehabt, auch Scherze mit den Kindern, er habe Dinge verniedlicht ausgesprochen, wie ein begeisterter zehnjähriger Junge erzählt, habe das sehr ausmalen können. Auf die Frage, ob Re.s Kinder auch da gewesen seien, sagt Re.: „Zwei Kinder, ja.“ Götzl fragt nach deren Verhältnis zu den Dreien. Das sei ein liebevolles Verhältnis gewesen, so Re. An einem Nachmittag habe ihre Tochter und ein anderes Mädchen im Vorzelt gesessen und hätten bei Zschäpe Maniküre, Pediküre gemacht, ihr Sohn sei mit Böhnhardt mit dem Boot raus gefahren, die Kinder hätten mit denen Nintendo gespielt, es sei ein enger Kontakt gewesen. Die Kinder seien damals zehn und zwölf gewesen.

Auf Frage sagt Re., nach dem Urlaub hätte sie ihre Adresse mit Telefonnummer gegeben und von Zschäpe eine Handynummer bekommen, von Böhnhardt eine Skype-Adresse und von Mundlos eine E-Mail-Adresse. Nach einer Adresse habe sie nicht gefragt, sie habe aber auch nicht gleich auf den Zettel geschaut. Götzl fragt nach Ausflügen und Re. sagt, mit dem Max hätten sie eine Radtour nach Burg gemacht und für die kranke Lise Medikamente gekauft in der Apotheke. Und einmal seien sie mit allen drei in Grömitz gewesen, hätten einen Spaziergang an der Strandpromenade gemacht und seien gemeinsam essen gegangen. Mit der Lise habe sie regelmäßig zusammen Sport gemacht auf dem Campingplatz, das sei da angeboten worden. Wenn sie abends essen gegangen seien, hätten die drei aus einem Gemeinschaftsgeldbeutel bezahlt, so Re. auf Frage. Den habe Zschäpe in Verwahrung gehabt. Götzl fragt, ob das mal thematisiert wurde. Re.: „Nö, gar nicht.“ Götzl fragt, wie es zum ersten Kontakt gekommen, Es sie ihr erster Campingplatz gewesen und Freunde hätten ihnen gesagt: geht offen auf die Menschen zu. Ihr Mann habe gesagt: wir begrüßen gleich die Nachbarn. Alle drei hätten auf einmal vor dem Wohnwagen gestanden, das habe sie positiv in Erinnerung, gleich mit Vornamen begrüßt: „sehr, sehr freundlich“. Als sie sich als Neulinge im Camping geoutet hätten, sei das Angebot der Hilfe da gewesen. Auf Frage sagt Re., sie hätten eigentlich gedacht, dass die zusammen wohnen, aber es sei dann beschrieben worden, dass jeder eine eigene Wohnung hätte. Darüber habe sie mit der Lise gesprochen. Die Frage, ob Lise gesagt habe, wo sie wohnt, verneint Re.

Götzl hält aus der Vernehmung Re.s vom 9.11.2011, vor, dass Re. dort angegeben habe, dass alle drei allgemein sehr zurückhaltend gewesen seien, was Berufe und Herkunft angeht. Re.: „Ja, Berufe nur was ich vorher gesagt habe. Aber ich habe auch nicht nachgefragt.“ Götzl hält vor, dass Re. ausgesagt habe, dass Lise erzählt habe, dass sie in Zwickau wohnt. Re.: „Kann sein, ja.“ Dann stehe hier, dass Lise gesagt habe, dass Gerri weiter weg wohnte und Max bei ihr in der Nähe. Auf Frage sagt Re., Lise und Gerri hätten im Doppelbett geschlafen und Max auf der Sitzgruppe, deswegen seien sie davon ausgegangen, dass die ein Paar sind. Aber als ihr Mann mit Böhnhardt joggen gewesen sei und gefragt habe, habe der gesagt, sie seien kein Paar, nur drei gute Freunde. Götzl hält vor, dass Böhnhardt auf die Frage, ob er mit Lise Kinder plane oder verheiratet sei, gesagt habe, sie seien kein Paar, lediglich befreundet und man gehe schon seit Jahren gemeinsam in den Urlaub. Das bestätigt Re. Re. verneint, mal in deren Wohnwagen gewesen zu sein, sie sei aber im Vorzelt gewesen. Götzl hält vor, dass Re. ausgesagt habe, dass Gerri ein Motorboot dabei gehabt habe, mit dem er oft auf der Ostsee spazieren gefahren sei. Re.s Sohn sei aufgefallen, dass die Drei nicht gewollt hätten, dass sie in den Wohnwagen gehen: Das bestätigt Re., sie sei davon ausgegangen, dass es wegen Privatsphäre war, was man auch respektieren müsse. Das Fahrzeug sei ein VW-Bus mit einem Kennzeichen aus Zwickau gewesen.

Von Tätowierungen habe sie nur Teile gesehen, ihre Kinder hätten die Tätowierungen voll gesehen. Sie habe nur am Arm oder Oberschenkel etwas aus der Hose blitzen sehen. Die Kinder hätten gesagt, es seien nicht sehr schöne Tätowierungen mit Totenköpfen. Auf Frage sagt Re., einmal seien die Drei gemeinsam unterwegs gewesen, den Tag könne sie nicht mehr sagen. Der Laptop der Lise sei kaputt gegangen und sie hätten einen neuen besorgen müsse. Sie meine, die seien nach Lübeck gefahren. Sie seien mit einem neuen Laptop zurückgekommen, Max habe noch ziemlich lange im Vorzelt gesessen und ihn eingerichtet. Sie verneint, sich an Skype-Adressen etc. zu erinnern das habe sie der Polizei übergeben. Götzl beginnt mit einen Vorhalt, den jedoch RA Heer sofort unterbricht. Der Ehemann von Re. habe ab 21 Uhr der Vernehmung auch beigewohnt, so dass er diesen Vorhalt beanstande und beantrage, dass der Zeugin keine Vorhalte gemacht werden aus der Vernehmung ab 21.05 Uhr. Die Zeugin wird aus dem Saal geschickt. StA Schmidt sagt, da folge überhaupt kein Verwertungsverbot. Götzl lässt die Zeugin wieder hereinkommen. Es wird ein Notizzettel in Augenschein genommen. Re. sagt, was Skype-Adresse, E-Mail-Adresse und Handynummer sein müsse. Geschrieben habe das Zschäpe. Auf die Frage, ob sie es lesen könne, sagt Re. „gerri123“ [phon.] und „ma-z@“ [phon.], sie müsse jetzt raten.

Auf die Frage, ob Sie Zschäpe mal angesprochen habe, ob sie Heilbronn kennt und Ludwigsburg, sagt Re. da sie aus dem Kreis Ludwigsburg stammen würden, habe Zschäpe gesagt, sie hätte dort eine Freundin oder Bekannte und sei schon mal im Barockschloss in Ludwigsburg gewesen. Götzl: „Und Mundlos und Böhnhardt?“ Re.: „Nein.“ Das Thema Politik sei gar nicht erörtert worden. Zur Kindheit und Jugend der Drei sagt Re., sie seien im ähnlichen Alter, da sei schon Thema gewesen, wie ihre Jugend in Westdeutschland, deren Jugend in Ostdeutschland gewesen sei. Der Max sei in so einer Jugendgruppe drin gewesen, die eher so militärische Übungen gemacht habe, und dass es mit Essen und Kleidung viel schwieriger gewesen sei. Götzl fragt, ob Rechtsradikalismus, rechte Szene mal Thema gewesen sei. Re.: „Nein, gar nicht.“ Dann werden Wahllichtbildvorlagen in Augenschein genommen. Re. erkennt Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, aber keine weiteren Personen. Dann sagt Götzl, dann gehe es ihm noch um die Handynummer, da stehe hier: „von Lise hab ich eine Handynummer bekommen, 0162-7000587“ Das beanstandet RA Heer erneut. Nach kurzer Diskussion beantragt RA Heer  einen Gerichtsbeschluss. Die Sitzung wird unterbrochen und um 14.15 Uhr fortgesetzt. Danach verkündet Götzl, dass seine Verfügung bestätigt ist. Götzl nennt die Nummer erneut und fragt, ob da eine Erinnerung komme. Re.: „Nein, ich habe die ja nie benutzt.“

Nach einer Pause folgt um 14.25 Uhr die Vernehmung von Matthias Re., Ehemann von Caroline Re. Der Zeuge berichtet, er sei, als sie auf den Campingplatz gekommen seien, rüber gegangen und habe sich vorgestellt und dann habe sich eine Urlaubsbekanntschaft entwickelt. Man habe Grillabende und Radtouren gemacht, sei Joggen gewesen, habe Spieleabende verbracht, Ausflüge unternommen aufs Festland, einen Einkaufsbummel in Burg. Ihnen hätte sich die Nachbarn als Max, Gerri und Lise vorgestellt, Nachnamen hätten sie keine erfahren, sie hätten aber auch nicht gefragt. Und dann seien ja noch zwei andere Familien dabei gewesen in den umgebenden Wohnwagen, die Familien Ka. und und „Sa. oder so“. Götzl fragt nach dem Verhalten der Personen, was Re. über ihr Leben erfahren habe, dem Verhältnis der Drei untereinander. Re. sagt: „Wir konnten das nicht so richtig deuten.“ Dann fragt er, ob er weiter „Max, Gerri und Lise“ sagen dürfe. Götzl fragt, welche anderen Namen, und Re. nennt Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Ihnen sei nicht klar gewesen, so Re., wie die zusammengehören. Max habe erzählt, er schlafe vorne im Wohnwagen und Gerri und Lise hinten. Und da hätten sie gedacht, die seien zusammen. Es habe sich dann aber herausgestellt, keiner ist ein Paar. Sie seien gute Freunde die zusammen Urlaub machen. Böhnhardt sei eher der ruhige Typ gewesen, Max eher spaßig, kindlich, und die Lise ein bisschen die Mutti, die halt nach dem Rechten geschaut habe.

Wenn gegrillt worden sei und Max noch nicht vom Surfen zurück gewesen sei, dann habe sie ihm einen schönen Teller gerichtet. und wenn er länger weg gewesen sei, habe man nach ihm geschaut: „Sie waren sehr fürsorglich und sehr hilfsbereit.“ Das gelte für alle, bejaht Re. Götzl fragt, wie Re. die Namen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt, Beate Zschäpe  zuordnen konnte. Das sie der Presse zu entnehmen gewesen, so Re., den Fahndungsfotos. Auf frage sagt Re., er sei Joggen gewesen mit Böhnhardt und habe gefragt wie lang sie denn schon zusammen seien, und dann habe der gesagt, sie seien nicht zusammen, nur gute Freunde. Götzl fragt, ob Re. mit einzelnen Personen im laufe des Urlaubs intensiveren Kontakt gehabt habe. Re. sagt, man habe sich tagsüber getroffen. Die Frauen seien zu viert los zum Frühsport. Beim Frühstück habe man die Zeitung herumgereicht. Re.: „Sie haben angeboten: Setzt Euch doch zu uns vor, näher an die Ostsee und dann hat man sich da vorne getroffen.“ Auf Frage sagt Re., Zschäpe habe gesagt, sie arbeite in einem Kleidergeschäft ihrer Eltern, der Mundlos sei selbständig in der Computerbranche gewesen, das habe auch gepasst, er habe sich unheimlich gut ausgekannt. Und Böhnhardt habe gesagt, er arbeite als Kurierfahrer für einen Autoteilehandel. Immer wenn jemand schnell Teile brauche, fahre er die aus, bei seinem Onkel.

Götzl fragt, ob gesagt worden sei, wo die Drei leben. Re. sagt: „Im Raum Zwickau.“ Es sei gesagt worden, dass die Drei nicht weit voneinander entfernt wohnten, jeder habe eine eigene Wohnung. Götzl fragt, ob über Aktivitäten außerhalb des Urlaub gesprochen worden sei. Die zwei Männer hätten unheimlich viel Sport getrieben, so Re., Radfahren, Laufen, aber darüber hinaus eigentlich wenig. Um politische Themen sei es in den Gesprächen gar nicht gegangen. Man habe mehrfach Ausflüge gemacht, so Re. auf Frage. Die ganze Gruppe habe sich zum Abendessen verabredet. Re.: „Das hat unsere Familie und die Drei wiederholt.“ Einmal habe man Medikamente eingekauft in Burg, da sie die Lise etwas krank gewesen. Einmal habe man einen Shoppingausflug nach Burg gemacht, einmal einen Ausflug nach [unverständlich] aufs Festland. Das sei toll gewesen, wenn einem jemand, der sich schon auskennt, ein bisschen die Umgebung zeigt. Die Drei seien einmal in Lübeck gewesen und hätten einen neuen Computer gekauft. Der Max habe dann den nächsten Tag im Vorzelt verbracht, um den neu einzurichten, er gehe also davon aus, dass sie wirklich einen Computer gekauft haben. Das Fahrzeug sein ein VW-Bus gewesen, den habe immer Uwe Böhnhardt gefahren. Götzl fragt nach dessen Fahrverhalten. Re.: „100 Prozent korrekt, der hielt sich akribisch an jede Vorschrift.“ Sie hätten gemeinsam das Parkticket verlängert: „Also auch da alles korrekt.“

Zum Aussehen der Drei befragt, sagt Re., Mundlos sei sehr, sehr durchtrainiert gewesen, fast schon ein Athlet und habe berichtet, dass sie 20, 30 km-Touren zurücklegen. Der Böhnhardt sei auch trainiert gewesen, nicht ganz so muskulös, ein gepflegtes Äußeres. Sein Sohn habe von einer Tätowierung, ein Totenkopf irgendwo am Schenkel, berichtet, er selber habe die nicht gesehen, so Re. Götzl fragt zur finanziellen Situation der Drei. Re. sagt, er habe sich etwas gewundert, der Wohnwagen sei ja nicht ganz preiswert und die seien da fünf Wochen geblieben: „Schon eine sehr exklusive Geschichte.“ Als sie Essen gewesen seien, habe es so einen Famliengeldbeutel gegeben, da habe die Beate gezahlt. Götzl: „Und sonst?“ Beim Tagesausflug habe jeder schon Geld gehabt, so Re. Mit seinen Kindern seien die Drei sehr fürsorglich umgegangen, sagt Re. auf Frage: „Sie haben sich eigentlich recht rege mit unseren Kindern beschäftigt.“ Böhnhardt sei regelmäßig mit den Kindern mit dem Schlauchboot raus gefahren. Böhnhardt sei ein sehr ruhiger Typ gewesen und habe sich stundenlang mit den Kindern zurückgezogen mit Spielekonsole, die hätten einen Riesenspaß gehabt. Am Abend sei mal abends ein Kind beleidigt davongelaufen: „Und dann haben wir die alle miteinander gesucht.“ Die Frage, ob das Kind wieder gefunden worden sei, bejaht Re. Zum Thema Fahrräder sagt Re., da hätten die die zweite Garnitur dabei gehabt, habe er erzählt, weil ihnen der Salzgehalt der Luft zu hoch ist. Und er habe ihm, Re., dringend geraten, sein Fahrrad rein zu tun, weil das zu rosten anfangen würde. Dann sagt Re.: „Und Sie meinen das mit dem Fahrradschloss.“ Da habe er an seinem Fahrradschloss innen etwas weg gefeilt, und dann habe er das ohne Schlüssel öffnen können und habe gesagt, er könne es schneller abschließen: „Und als wir in einem Platzregen standen und er machte ‚klicklick‘ und ich musste vier Räder abschließen, da wusste ich, wie praktisch das ist.“

Die Frage, ob er den Einsatz von Karten beobachtet habe, verneint Re., es sei mit Bargeld bezahlt bezahlt worden. Zum Umgang der Drei untereinander sagt Re, der sei wie eine Familie gewesen, das treffe es vielleicht am besten. Wenn  Götzl fragt, ob Re. das mit dem Doppelbett mal thematisiert habe, was Re. verneint. Das sei ihm ja ein bisschen unangenehm gewesen. Er habe da jemand als Paar tituliert, die es gar nicht gewesen seien, und dann sei es auch gut für ihn gewesen. In der Vernehmung von Re. vom 22.5.2012 heiße es, so Götzl, Re. habe den Gerri angesprochen, woher sie sich kennen würden, wie das mit der Lise laufe. Daraufhin habe Gerri gesagt, von der Schule, sie seien nur gute Freunde, und weil die Lise nicht gerne allein schlafe, würde er mit im Doppelbett schlafen. Re.: „Ja, genau.“ Er verneint, dass über Politik gesprochen worden sei. Auf Frage sagt Re., sie würden ja aus dem Raum Ludwigsburg kommen: „Und das kannten sie. Sie haben erzählt., dass sie schon mal am Schloss waren. Götzl hält vor, dass Re. angegeben habe: „Ja, die kannten diese Ecke. Lise sagte, sie habe Bekannte in Ludwigsburg besucht, sie kannte auch das Schloss.“ Re. bestätigt das. Zur Urlaubsdauer sagt Re., er meine vom  31. Juli und sie hätten für 14 Tage gebucht, wetterbedingt seien sie einen Tag früher abgereist. Auf Frage sagt er, sie, die Re.s, hätten ihre Adresse auf jeden Fall hinterlassen und einen Zettel mit Telefonnummer und Skype-Adresse bekommen. Bei der Inaugenscheinnahme von Wahllichtbildvorlagen erkennt Re. Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, sonst keine Personen.

Dann gibt RA Stahl eine Erklärung zur Aussage von Patrick Ku. (67. Verhandlungstag) ab. Stahl sagt, der GBA habe seiner Anklageschrift den Satz vorangestellt, dass Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos übereingekommen seien, sich auf Dauer zu einem fest organisierten Verband zusammenzuschließen mit dem Ziel, aus der Illegalität heraus mit Mord- und
Sprengstoffanschlägen ihre nationalsozialistisch geprägte, völkisch-rassistische Vorstellung von einem Erhalt der deutschen Nation zu verwirklichen. Die harsche Kritik und geradezu inquisitorische Befragung durch OStA Weingarten verrate bereits, was die Aussagen des Zeugen bei der BAW ausgelöst haben müssten. Der Zeuge habe aber erklärt, dass Zschäpe die rechte Szene nicht befürwortet, sondern davor gewarnt habe, in sie abzurutschen. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Ku. bewusst die Unwahrheit gesagt habe, vielmehr habe er sich suggestiven Einflüssen gegenüber beeinflussbar gezeigt und habe nur noch schemenhaft über Erinnerungen verfügt. Dies sei sicherlich nicht erst in der Hauptverhandlung, sondern bereits in der polizeilichen Vernehmung so gewesen. Da das Warnen vor der rechten Szene ein relevantes Ereignis für den Zeugen darstelle, dürfe dies jedoch eine glaubhafte Äußerung gewesen sein. Die These, Zschäpe habe gewaltsam ihre nazistischen und völkischen Vorstellungen befördern wollen, könne ganz offensichtlich nicht zutreffen. Wer das wolle, rate anderen bestimmt nicht ab, sich in eine gewaltbereite Szene zu begeben. Die Anklagebehörde habe sich mit diesem Aspekt der politischen Haltung von Zschäpe beschäftigen müssen und diesen nicht unterschlagen dürfen, so Stahl weiter. Der Aussage von Ku. kommt mithin eine tragende, die Anklagethese erschütternde Bedeutung zu.

Dann sagt NK-Vertreter RA Hoffmann, er wolle zuerst auf das reagieren, was RA Stahl erklärt hat. Die Schlüsse der Verteidigung müsse man nicht ziehen, so Hoffmann. Im Gegenteil könne man sagen, wenn jemand die Fortführung von nazistischen Morden aus dem Untergrund plane, er versuchen wolle, sich ein sicheres Zuhause zu schaffen. Beim Hinweis an Ku. könne es darum gehen, dass man sich die Polizei nicht ins Haus holt. Dann erklärt Hoffmann zur Aussage von Heike und Patrick Ku.: Die Schwierigkeiten, die es im Prozess gebe, Zeugen zu befragen, würden deutlich, dadurch dass Frau Ku. bei der Polizei noch drauf hingewiesen habe, dass an dem Geld, mit dem sie eingekauft hat, vielleicht Blut hing. Hier habe man aber eine Verbrüderung mit Zschäpe erlebt. Die Zweifel, die bei Ku. einmal vorhanden gewesen seien, habe man nicht in die Hauptverhandlung hinein holen können. Für Frau Ku. sei Zschäpe etwas Wunderbares gewesen, weil sie ihr zugehört habe, weil sie aus dem Geld aus Bankrauben ein paar Brotkrümel habe abfallen lassen. Das sei eine innere Verbindung, die Ku. dazu bringe, das Gute an der Person Zschäpe herausstellen zu wollen. Und dann sehe sich Ku. in der Hauptverhandlung gegen den Saal gestellt, während es eine enge Anbindung an Zschäpe gegeben habe. Man werde also insoweit die Aussagen von Ku. kritisch betrachten können, auch wenn die Schilderungen des Alltags glaubhaft seien. Weiter erklärt Hoffmann: „Der Zeuge Patrick Ku. hat uns angelogen.“ Das sei auch deutlich geworden, durch seine Aussage hier im Gegensatz zur polizeilichen Vernehmung und erst recht durch die Entlarvung seines anonymen Interviews „Entschädigung der Opfer des NSU finde ich absolut asozial“ und dadurch, dass er die Band Endstufe und die NPD-Kampagne in Schneeberg  bewerbe. Das sei eine bewusste oder unbewusste Lüge, der man schon öfter begegnet sei bei rechten Zeugen. Ku. habe ein großes Interesse, Zschäpe gut aussehen zu lassen. Man habe der Angeklagten etwas Gutes habe tun wollen und sie besser habe dastehen lassen wollen. Deswegen werde diese Aussage nicht ins Urteil genommen werden können.

RA Reinecke erklärt: „Eine rechte Bewegung, die solche Aussteiger hat, braucht keine Einsteiger mehr.“ Zu dem, was Stahl gesagt hat, könne man sagen: Natürlich könne man an der Oberfläche bleiben und sagen: Wer so nett im Urlaub ist, der kann nicht zehn Leute umbringen. Oder, wie es gestern Patrick Ku. gesagt habe: Wer meiner Mutter einen Blumenstrauß bringt, kann nicht böse sein. Im Versuch Zschäpe zu entlasten habe Ku. gesagt, er habe einmal Frau E. im Haus herumgeistern sehen. E. werde öfter im Haus gewesen sein, so Reinecke, z.B. bei diesen Filmabenden, denn dass man eine einmal herumgeisternde Person einige Jahre später noch erinnert und wiedererkennt, sei unwahrscheinlich. Das seien wahrscheinlich häufigere Besuche gewesen. Man habe nicht entnehmen können aus den beiden Aussagen, welchen Ertrag Zschäpe aus der Beziehung zu Ku. gezogen hat. Dafür gebe es keine Erklärung. Auch erscheine es sehr unwahrscheinlich, dass nie darüber gesprochen worden ist, warum Zschäpe nach dem Wegzug so oft in die Polenzstraße zurückgekehrt sei. Zum Besuch am 5.11.2011 in der Frühlingsstraße habe der Sohn gesagt, er gehe davon aus, dass die Mutter herausgefunden habe, dass Zschäpe in der Frühlingsstraße wohnt, was diese ja abgestritten habe. In den Befragungen sei er, Reinecke, häufiger auf die Frage der Einsicht in die Akten zu dem Wasserschaden eingegangen. Das sei eine wichtige Frage für das Verhältnis von Frau Ku. zu Zschäpe. Denn wenn Frau Ku. und ihr Sohn Akteneinsicht gehabt hätten, dann hätten sie ja gewusst, dass eine Frau „Dienelt“ gesagt hat, dass sie eigentlich „Eminger“ heiße, sie hielte sich nur gelegentlich in der Wohnung auf: „Und mit diesem Wissen hätte man einiges anfangen können.“

RA Scharmer sagt, er trete beiden Erklärungen bei und wolle zusätzlich sagen: Selbst wenn zutreffen sollte, dass Zschäpe Patrick Ku. ihm geraten haben solle, nicht in die Szene abzurutschen, woran Zweifel bestehen würden, dann sei das in Zusammenhang mit der Aufgabe des Abtarnens zu sehen. Auch die Aussage von Zschäpe beim Wasserschaden, sie habe die Schritte doch nicht gehört, sei in diesem Interesse zu sehen. Es sei darum gegangen, eine Ermittlungsarbeit im Haus zu vermeiden. Und ein Patrick Ku. in der gewaltbereiten Szene hätte, so Scharmer,  evtl. die Polizei in das Haus gelockt.

Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm nimmt zur Erklärung von RA Hoffmann Stellung: Das sei symptomatisch für das, was die NK und die Öffentlichkeit von den Zeugen erwarte, dass sie sich von den Geschehnissen bei ihrer Aussage beeinflussen lassen sollten, dass sie erschrocken sein sollten, und dass sie im Prinzip ihre Aussagen korrigieren sollten, Positives über Zschäpe doch nicht so positiv vortragen sollte. Sofern Hoffmann gerade formuliert habe, zukünftig noch mehr versuchen zu wollen, das aus den Zeugen herauszukitzeln, werde man dem entgegentreten. Von der Nebenklage sei vielfach ausgedrückt worden, man wolle wissen, wie es war. Es gehe bei den Zeugen darum, dass sie hier erzählen, was sie erlebt haben. Wenn Hoffmann sage, dass die Zeugen Zschäpe besser dastehen ließen als sie ist, stelle sich die Frage, woher Hoffmann bereits jetzt wisse, wie es tatsächlich ist. NK-Vertreterin RAin Wierig erwidert, sie finde es nicht gut, wenn so pauschal gesagt wird, die NK mache dies und jenes: „Wir differenzieren auch bei der Verteidigung.“

Dann verkündet Götzl, dass die Videovernehmung der Zeugin Charlotte E. (52. Verhandlungstag) angeordnet wird. Der Verhandlungstag endet um 15.24 Uhr.

Auf NSU-Nebenklage wird der Tag kommentiert:
„Die Befragung von weiteren Urlaubsbekanntschaften des „Trios“ bestätigte das bekannte Bild: im relativ kostspieligen Urlaub unter Deutschen waren die drei kinderliebe, fürsorgliche Wohnwagennachbarn, mit denen man eine schöne Zeit verbringen konnte. Beate Zschäpe war die Mütterliche, die „ihre Männer“ umsorgte und die gemeinsame Kasse verwaltete.“

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