Protokoll 70. Verhandlungstag – 19. Dezember 2013

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Die Vernehmung des Zeugen Prof. Siegfried , Vater von Uwe Mundlos, wurde fortgesetzt und ohne weitreichende neue Erkenntnisse beendet. Es folgte ein ausführlicher Antrag mehrerer Anwält_innen der Nebenklage auf die Ladung des rechten Szeneanwalts als Zeugen.

Zeuge:

  • Prof. Dr. Siegfried Mundlos, Vater von Uwe Mundlos

Am 5. November 2011 habe es einen Anruf bei Mundlos gegeben, so Richter Götzl und der Zeuge solle die Situation schildern. Den Anruf habe seine Frau entgegengenommen, er sei anderweitig unterwegs gewesen, berichtet Professor Mundlos. Als er vom Reifenwechsel zurückgekehrt sei, habe seine Frau ihm gesagt, dass „Beate“ angerufen und berichtet habe, dass etwas „mit den Uwes“ passiert sei. Es sei um die Geschehnisse in Eisenach [vom 4.11.11.]gegangen und dass „die beiden Uwes“ tot seien. Er habe dann mit seiner Frau vereinbart, dass sie eine Zeugenaussage bei der Polizei in Jena machen würden, dass sie von Beate informiert worden seien und dass die beiden Toten in Eisenach „die Uwes“ seien. Sie hätten zu Protokoll gegeben, dass „die beiden Uwes“ eine Vorgeschichte hätten, dass sie zum so genannten Bombentrio gehörten. Sie hätten gedacht, dass würde dann an die entsprechende Stellen weitergeleitet.
Er habe dann noch zusätzlich im Landeskriminalamt (LKA) Erfurt angerufen und sich angeboten, die Leichen zu identifizieren. Am Sonntag sei ihnen dann von den beiden Polizisten der Polizeiinspektion (PI) Gotha mitgeteilt worden, dass man ihren Sohn anhand der Fingerabdrücke identifiziert habe, schon am Freitag. Uwe Böhnhardt jedoch sei mangels Fingerabdrücken noch nicht identifiziert worden. Ein Kriminalhauptkommissar Lutz habe erklärt, dass Uwe Mundlos‘ Fingerabdrücke in der zentralen Datei vorhanden, Uwe Böhnhardts jedoch schon gelöscht seien. Der Zeuge habe sich gewundert, warum diese Fingerabdrücke schon gelöscht worden seien, obwohl Uwe Böhnhardt doch bis 2007 wegen einer rechtskräftigen Verurteilung und Haftstrafe gesucht worden sei. Götzl will wissen, wann der Zeuge mit dem Verfassungsschutz Kontakt hatte. Das habe er schon vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) ausgesagt: er sei ein einziges Mal vom Verfassungsschutz aufgesucht und gebeten worden, mitzuteilen, wenn er Kontakt zu seinem Sohn habe. Er solle dies aber bitte über einen öffentlichen Fernsprecher tun, da er abgehört werden. Er habe dann mit seiner Frau einen „Hausfrauentest“ gemacht: er habe bei seiner Frau angerufen und etwas über Uwe Mundlos erzählt, kurze Zeit später habe der LKA-Zielfahnder Wunderlich angerufen und nachgefragt. Woher er denn wisse, dass sie abgehört worden seien, will Götzl wissen. Journalisten hätten ihnen die Abhörprotokolle gezeigt, sie seien über diese Tatsache vielfach informiert worden. Die ganze Kaufhalle, in der seine Frau gearbeitet habe, sei abgehört worden. Es sei aber sicher nicht so, wie Herr Schäfer [Bericht der Schäfer-Kommission] gesagt habe, dass der Verfassungsschutz mit dieser Information über die Abhörmaßnahme die Polizeiarbeit unterlaufen habe.
Ob er sich an die Namen der Verfassungsschutz-Mitatrbeiter erinnern könne, will Götzl wissen. Leider nein, so der Zeuge, sie hätten nur die Ausweise gezeigt, es sei nur kurzes Gespräch gewesen. Es sei nur darum gegangen, dass sie informiert werden wollten, wenn er Kontakt zu seinem Sohn habe. Das sei doch eine Selbstverständlichkeit, so der Zeuge.
Ob sein Sohn Links- oder Rechtshänder gewesen sei, fragt Götzl. Das wisse er nicht genau: seiner Meinung nach sei er Beidhänder gewesen. Als Kind beim Malen habe er den Stift mal in der Linken, mal in der Rechten gehalten. Als er Schreiben gelernt habe, habe er das dann zwangsweise mit rechts gelernt, er sei also Rechtshänder gewesen.
Richter Götzl hält dem Zeugen aus seiner Aussage bei den Behörden vor: „Beate ruft in Ilmenau an und beordert Uwe Mundlos zurück, es drohten 7 Jahre Haft bei 10 Jahren Verjährung – sie müssten fliehen.“ Beim Abschiedsgespräch mit seinem Sohn habe dieser gesagt: „Ich hab dich lieb, nimm’s mir nicht übel“. Er habe seinen Sohn dann nicht wieder gesehen. Er habe sich das nicht vorstellen können, es sei doch noch gar keine Straftat vorgelegen. Uwe Mundlos sei wie unter Schock gestanden, das habe ihn vollkommen in seinem rationalen Denken herabgesetzt, wie jemand, dem etwa Schlimmes zugestoßen sei.
Götzl will etwas dazu wissen, dass Juliane Wa., die damalige Freundin von , als Mittlerin zwischen Uwe Mundlos und der Mutter Ilona Mundlos fungiert habe. Der Zeuge antwortet, Juliane habe die Schlüssel der Wohnung von Uwe Mundlos an seine Mutter übergeben und habe die Kreditkarte, die Uwe Mundlos von seiner Mutter erhalten habe, eigentlich behalten wollen. Frau Mundlos habe sie jedoch zurückgefordert. Über diese Kontaktperson habe seine Frau erfahren, dass die Flucht mit dem Auto von Ralf Wohlleben erfolgt sei. Er habe sein Auto dann später vor der Wohnung Wohllebens gesehen und es mit einem Zweitschlüssel abgeholt und dann sei es bis zum Verkauf bei ihnen gestanden. Juliane Wa. habe ihnen berichtet, dass Wohlleben Probleme mit der Fahrt zur Arbeit habe, weil sein Auto zur Flucht verwendet worden sei. Das Auto mit dem Kennzeichen „J-AH-1“ stand dann irgendwann wieder vor dem Haus der Wohllebens, das hätte sie dem Zielfahnder Wunderlich mitgeteilt. Sie hätten Wunderlich gefragt, ob die Polizei danach fahnde, wo das Auto gewesen sei. Immerhin habe es ja die Pannenmeldung von dem Fluchtauto gegeben, wo Thomas St. und Jan W. von Wunderlich vermerkt worden seien, immerhin die ersten Anlaufstellen der Geflüchteten in Chemnitz.
Götzl hält ihm vor, er habe dem Zielfahnder mitgeteilt, dass Uwe Böhnhardt immer sein Handy bei sich habe und Kontakt halte zu seinen Eltern und ihnen mitgeteilt habe, dass es dem Trio gut gehe. Woher er diese Information gehabt habe, will Götzl wissen. Der junge Mann, so der Zeuge, habe immer sein Handy am Ohr gehabt oder immer gleich aus der Tasche gezogen. Er habe gewusst, dass Uwe Böhnhardt mit seinen Eltern in Verbindung gestanden habe, weil die Eltern Böhnhardt es gesagt hätten, dass sie Kontakt zu ihrem Sohn hätten.
Ob sein Sohn außer diesen wenigen Sätzen noch etwas geäußert habe beim Abschied, fragt Götzl nach. Nein, so die Antwort des Zeugen, es sei nicht viel mehr beim Abschied geredet worden, weil in der Nähe gleich der André K. gestanden habe. Sein Sohn habe gesagt: „Ich geh‘ nicht weg von dir, weil ich im Streit bin, ich hab dich lieb.“ Das sei etwa drei Tage nach dem 26.1.1998 gewesen.
Götzl hält weiter vor, habe in der Zeit, als Uwe Mundlos seinen Wehrdienst absolviert habe, einen Wandel durchlaufen. Von einem Mädchen, das gerne in die Disco ging und ihren Freund wegen seiner Springerstiefel und seinem rechten Outfit gerügt habe, sei sie selbst eine Rechte geworden. Ja, sagt der Zeuge, das gehe aus den Aussagen der Eltern Böhnhardt hervor. Er habe das für unglaubwürdig gehalten, er habe das eigentlich nicht für möglich gehalten. Wenn man sich „die Beate“ auch heute noch anschaue, dann sei sie einfach nicht dem rechten Spektrum zuzuordnen.
Götzl fragt nach einer Erklärung, die Vater Mundlos bei der PD Erfurt abgegeben habe und hält vor, er habe gegenüber der Kriminalhauptkommissarin (KHK) Wolf und dem KHK Langrock ausgesagt, dass es sich bei Ralf Wohlleben und um Personen gehandelt habe, die auf Uwe Mundlos eingewirkt hätten. Nein, sagt der Zeuge, Wohlleben habe er sicher nicht genannt, wer außer Brandt genannt worden sein müsse, sei André K. Wohlleben habe er mit Sicherheit nicht erwähnt. Götzl zitiert weiter: „Ohne direkte Einflussnahme des Thüringer VS über den THS wäre es nie zu den schrecklichen Straftaten gekommen”. Er will wissen, wie die Umstände waren, die zu dieser Aussage geführt hätten. Der Zeuge erwidert: Es gelte die Unschuldsvermutung. Er habe nie gesagt, dass die drei die Taten begangen hätten, das sei für ihn nicht bewiesen. Aber die Rolle des THS, das sei doch über Brandt im Auftrag des VS organisiert worden. Diese Entwicklung wäre nie möglich gewesen ohne den Verfassungsschutz, die Konzerte seien teilweise auf Bestellung durch den VS durch Herrn Brandt organisiert worden, da seien Fahrten zu Heß-Aufmärschen, die ohne Vermittlung von V-Männern nicht zustande gekommen wären. Und auf der Adressliste stünden unter dreißig Namen mindestens fünf V-Männer aus verschiedenen Bundesländern: u.a. aus Bayern und Thomas St. Die Finanzierung und Organisation, die Schulungsabende in Heilsberg: das sei so nicht möglich gewesen ohne Unterstützung des VS.
Welche Informationen er denn Anfang Dezember 2011 dazu gehabt habe, hakt Götzl nach. Er habe gewusst, so der Zeuge, dass Brandt sich als V-Mann geoutet hatte, was er für eine zentrale Rolle gespielt habe und von Veranstaltungen, wo Brandt die Leute hintransportiert habe. Er habe das in dieser Krassheit nicht erwartet, dass der Verfassungsschutz Gelder in die rechte Szene pumpe, um die eigenen Erfolge aufzubessern. Das wisse er auch von seinem Sohn , der habe erzählt, sie seien nach Bayern gefahren oder so was und es sei immer rausgekommen, dass Brandt der Vermittler gewesen sei.
Götzl hält weiter vor, diesmal aus einem Gespräch in der PI Erfurt vom 2. Dezember 2011. Dort habe Professor Mundlos von einem Vortrag des damaligen Chefs des Thüringer Verfassungsschutzes Roewer berichtet. Der Zeuge berichtet, ein ehemaliger Arbeitskollege, Dr. L. von der FDP, der bei Zeiss mit ihm gearbeitet habe, habe ihn angesprochen: Er wolle doch Informationen, habe der zu ihm gesagt, Roewer trage im Hotel Esplanade vor, da könne er ihn direkt befragen. Sie seien also – drei Mann – in der Mitte des Saales gesessen und dann noch drei Punks, schön zu erkennen. Dann sei André K. mit zehn jungen Leuten hereinmarschiert, das „Jungvolk“ in schwarzen Hemden. Roewer habe freundlich genickt, er habe sicher Vorarbeiten anstellen wollen. Ein junger Mann vom „Jungvolk“ habe dann im Verlaufe der Veranstaltung gefragt, ob er, Roewer, sich denn sicher sein könne, dass die Infos auch stimmten, die ihm Informanten lieferten und dass sie nicht einfach nur Geld wollten. Ja, habe Roewer erwidert, das könne er schon einschätzen, sie wüssten doch, was sie wert seien. Das habe ihn, den Zeugen, sehr irritiert. Er habe Roewer gefragt, ob es Lebenszeichen des Trios gebe, was der verneint habe. Ein erstaunlicher Auftritt sei das gewesen, dass der da direkt mit seinen Delinquenten spreche und ihnen Geld anbiete. Ob nicht er Roewer gefragt habe, ob sichergestellt sei, dass Gelder für Informationen nicht in die Organisation flößen, fragt Götzl nach. Nein, sagt Mundlos, das sei nicht er gewesen, sondern ein junger Mann.
Götzl will wissen, wie es bis zum Abtauchen mit Uwe Mundlos‘ Absicht bestellt gewesen sei, das Abitur machen zu wollen und ob das irgendwann umgeschlagen sei um 1997. Kurz vor Abschluss habe Vater Mundlos ihn wie ausgewechselt erlebt und er habe den Abschluss nicht mehr machen wollen. Das stimmt so auch nicht, erwidert der Zeuge, er sei ja vor dem 26.1. nach Illmenau gefahren, hatte Skizeug und Lernsachen mitgenommen, er wollte unbedingt das Abitur machen. Er, der Zeuge, habe ihm angeboten, mit ihm das Abitur vorzubereiten. Götzl zitiert weiter: “ er hat einen vielmehr in sich gekehrten Eindruck gemacht, der auf andere Probleme schließen ließ.” Das habe er mit Sicherheit so nicht in dieser Vernehmung gesagt, widerspricht der Zeuge. Sie seien ja noch zusammen im Urlaub gewesen, er habe sich aber schon mehr Aktivität in Vorbereitung des Abiturs gewünscht. Götzl hält weiter vor, dass sich Dr. Mundlos ein Grund für diesen Persönlichkeitswandel nicht erschlossen habe, da sein Sohn ihn nicht aufgeklärt habe. Genauso sei es gewesen, bestätigt Mundlos. Er habe im Urlaub den Eindruck gehabt, ein Ereignis stehe bevor, das er unbedingt wahrnehmen wollte.
Götzl hält die Vernehmung der Eheleute Mundlos vom 20.2.2012 in Jena vor, wo es um den Computer Uwe Mundlos‘ in dessen Zimmer in Ilmenau gegangen sei. Der Zeuge gibt an, es sei darum gegangen, was mit dem PC des Sohnes sei, ob er viel damit gearbeitet und Briefe geschrieben habe. Und er habe angedeutet, dass wenn man den PC habe, man viele Informationen da rausziehen könne. Sie hätten bei Auflösung der Wohnung in Ilmenau den PC jedoch nicht aufgefunden. Sie hätten wissen wollen, ob er beschlagnahmt worden sei. Das Thema habe in der Befragung eine ganz zentrale Rolle gespielt, der PC sei jedenfalls verschwunden gewesen.
Ob ihnen am 20.2.12 Videosequenzen vorgespielt worden seien, will Götzl wissen. Ja, so der Zeuge, Videos von der Keupstraße in Köln, er habe da guten Gewissens niemanden, weder seinen Sohn noch Uwe Böhnhardt erkannt. Das Video sei ja inzwischen schon im Internet und im Fernsehen zu sehen gewesen. Er habe es aber auch nicht ausschließen können, dass sie es waren. Zur Verabschiedung von der Mutter im Januar 1998 will Götzl wissen, ob Geld Thema der Unterredung gewesen sei. Der Zeuge antwortet, seine Frau hab ihm [Uwe] kein Geld mitgegeben, es sei nicht um Geldfragen gegangen.

Nach der Pause wechselt das Fragerecht zur Bundesanwaltschaft. BAW-Sitzungsvertreter Weingarten nimmt Bezug auf die Befragung Professor Mundlos‘ am Tag zuvor. Er habe gestern im Hinblick auf Herrn Stefan A. (vgl. Protokolle der Vernehmung des Cousins von Zschäpe am 61. und 62. Verhandlungstag) als möglichem Informanten der Polizei ein Körperverletzungsdelikt seines Sohns mit Herrn He. erwähnt, ob er den Vornamen von He. kenne. Der Zeuge verneint das.
Weingarten will weiter im Kontext mit dem Abitur vom Zeugen wissen, ob dessen Sohn vor dem Untertauchen den Schulbesuch eingestellt habe. Nein, sagt der Zeuge, sicher nicht, er habe doch noch am 25.1.98 seinen Sohn zum Thüringen-Kolleg nach Ilmenau begleitet. Ob ihm, so Weingarten weiter, ein Schreiben des Kollegs wegen der Absenzen Uwe Mundlos bekannt sein. Auch das verneint der Zeuge.
Der Zeuge habe, so Weingarten, von einer Beurteilung des Sohnes durch den Bundeswehr-Kommandeur gesprochen, woher denn die Infos zur dieser Einschätzung kämen. Der Zeuge antwortet, es läge hier ziemliche Menschenkenntnis und Lebenserfahrung vor, er selbst habe das Papier nach der Entlassung des Sohnes aus der Bundeswehr gelesen. Ob es das Dienstzeugnis gewesen sei, will Weingarten wissen. Ja, das könne sein, so der Zeuge. Ob er, der Zeuge, das Dokument dem Vorsitzenden Götzl überreicht habe, fragt Weingarten weiter. Nein, gibt der Zeuge an, dem habe er ein Dokument vorgelegt, wo der Truppe für einen Katastropheneinsatz in Hettstedt gedankt worden sei. Diese Urkunde wird nun in Augenschein genommen. Der Text lautet „Besondere Anerkennung für den Katastropheneinsatz des Panzergrenadiers Uwe Mundlos“.
Es stellt sich heraus, dass sich Vater Mundlos nicht auf das Dienstzeugnis seines Sohnes, sondern auf eine Abschlussbeurteilung durch den Kommandeur bezieht. Diese habe sein Sohn ihm gezeigt, so der Zeuge.

RA Langer will wissen, ob dem Zeugen außer den körperlichen Auseinandersetzungen seines Sohnes mit Herrn He. und einer mit Re. in der Dorfdisko noch mehr bekannt seien. Die Sache mit Re., so der Zeuge, sei ein Raubüberfall von 9 Leuten in einer Dorfdisko auf seinen Sohn gewesen, wo er fast hätte totgeschlagen werden können. Re. spiele da eine unrühmliche Rolle, der habe ihn da hinbestellt. Er selbst habe dann versucht, den Frust des Sohnes zu mildern mit der Aufforderung, keine Selbstjustiz zu begehen, sondern es der Polizei zu melden. Von irgendwelchen Rangeleien ist immer mal berichtet worden, sei es mit der Polizei, sei es anderweitig. Dass sich junge Leute mal schubsen oder rangelten, das sei normal, so Professor Mundlos. Sein Sohn sei nicht so aggressiv gewesen, dass er Leute angegriffen habe, führt der Zeuge aus. Es habe bei Demos immer Mal Rangeleien gegeben, das sollten die Prozessbeteiligten in den Protokollen der Polizei nachlesen. So seien sein Sohn und zwei, drei weitere junge Männer, darunter André K. , mal um Mitternacht zur Polizeiinspektion in Jena gezogen, um die Kennzeichen der Zivilfahnder zu notieren. Die Polizei habe sie einkassiert, es sei zu einer Rangelei gekommen und sein Sohn habe sich „tüchtig gewehrt“.

RA Stolle will wissen, ob der Zeuge die Auseinandersetzung mit Herrn Gr., wo Gr. das Opfer gewesen sei und He. Mittäter – worum es bei dieser Rempelei gegangen sei. Der Zeuge sagt, die seien aus der Gaststätte gekommen, die Jugendlichen, und Herr He. habe gemeint, er müsse jemandem das Portemonnaie klauen, es sei zu einer Rangelei gekommen, sein Sohn habe mitgemacht und sei somit mitschuldig. Die beiden jungen Leute hätten aber einen „sauberen Täter-Opfer-Ausgleich vollzogen“, die Sache sei verjährt und abgeschlossen, es sei jedenfalls eine ziemlich fiese Art sich Geld zu verschaffen.
Wie er seinem Sohn in Sachen Selbstjustiz zuvorgekommen sei, will RA Stolle wissen. Sein Sohn habe voll unter Schock gestanden, man solle sich mal vorstellen, man schwebe in Todesangst, Stolz und Selbstwertgefühl sind dahin – er habe die Schmach ausgleichen wollen. Er habe aber, ehe da irgendetwas Unkontrolliertes passiere, lieber die Polizei eingeschaltet, damit sein Sohn wenigstens etwas Ausgleich erfahre.
Ob er, so RA Stolle weiter, im Jan 1998 und in der Zeit danach, als er das Auto des Sohnes habe stehen sehen, zielgerichtet dort vorbeigegangen sei. Halb zielgerichtet, halb zufällig, antwortet der Zeuge, er habe mit dem anderen Sohn, der im Rollstuhl sitze, immer mal Spaziergänge gemacht und sei dann dort vorbei gekommen. Ob er die Adresse Wohllebens gekannt habe, wisse er nicht mehr genau.
Stolle will wissen, ob der Zeuge schon mal bei Wohlleben gewesen sei. Ja, antwortet der Zeuge, nachdem das Auto zurück gewesen sei, sei er mal in der Wohnung gewesen und habe dort Juliane Wa. angetroffen. Sie habe ihnen mitgeteilt, dass es in der Wohnung von Uwe Mundlos in Ilmenau keine Hausdurchsuchung gegeben habe. Er sei nur kurz mal im Vorraum des Wohlleben gewesen, so der Zeuge. Das sei in der Zeit, als er ihn [Wohlleben] anderthalb Wochen zur Arbeit nach Rothenstein gefahren habe. Über was er sich denn mit Herrn Wohlleben unterhalten habe, hakt Stolle nach. Sie hätten sich „eigentlich“ weniger unterhalten, er es aber blumig haben wolle, solle „Die Zelle“ von Fuchs und Goetz lesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass Wohlleben nichts mit der Sache zu tun gehabt habe und zu tun haben wollte. Warum solle er jemanden drängen sich zu etwas zu äußern, womit der nichts zu tun haben wolle. Er habe aus Kameradschaft sein Auto für die Flucht zur Verfügung gestellt:, daraus hätten ihm keine weiteren Nachteile entstehen oder er gar den Job verlieren – deshalb habe er ihn anderthalb Wochen dort hingefahren.

RA Behnke will wissen, ob des Zeugen Sohn leicht zu beinflussen war. Sicher sei er leicht beeinflussbar gewesen, so der Zeuge, sonst wäre er ja nicht in so eine Szene geraten. Er sei aber keine Führungsperson wie André K. und Brandt gewesen. Er sei mehr für sich gewesen, vielseitig interessiert, aber keine Führungsfigur. Ob er sich leicht habe führen lassen, fragt Behnke weiter. Er habe schon auch seinen Charakterkopf gehabt. Bei der Armee habe man ihn ja haben wollen, auch der Militärische Abschirmdienst () habe ihn gewollt, das habe er nach dem Motto „Kameraden bespitzele ich nicht“ von sich gewiesen.

Als die RAin Dierbach abfragen will, ob dem Vater folgende Ereignisse, an denen sein Sohn teilgenommen haben soll, bekannt seien, erhebt sich Unruhe bei Verteidigung und Vorsitzenden. Ob ihm bekannt sei, dass Frau Z. mal eine Demo angemeldet haben soll zum Thema „Bewahrung Thüringer Identität“ für den THS, dass sein Sohn Teilnehmer eines Skinhead-Treffens am 25.3.95 in Triptis gewesen sein soll, dass sein Sohn 1995 plakatiert haben soll „Wir Feiern nicht – JN“, dass er am 21.6.95 und am 23.8.95 an Treffen der Ostthüringen bzw. Thüringen teilgenommen haben soll. Der Zeuge Prof. Mundlos verneint eine Kenntnis von diesen Aktivitäten seines Sohnes.
Götzl will wissen, worauf sich diese Fragen beziehen, und Verteiger RA Stahl beanstandet die Fragen, weil es nicht angehen könne, dass einzelne aktenkundige Erkenntnisse in das Wissen des Zeugen gestellt würden. RAin Dierbach kontert, dass diese idyllische Beschreibung eines Sohnes, der sich aus modischen Gründen für Bomberjacken interessiere, nicht mit den hier abgefragten Erkenntnissen in Übereinstimmung zu bringen seien. Und sie fährt fort, ob Uwe Mundlos 1995 ein polizeilicher Platzverweis wegen Tragens des verbotenen Gauabzeichens Thüringen erteilt worden sei. Worauf die Verteidigerin RAin Sturm auf das Beschleunigungsgebot pocht, das eine derartige Abfrage von Einzelereignissen verbiete. BAW-Vertreter Weingarten stimmt der Beanstandung zu, da der Zeuge gestern über politische Aktivitäten seines Sohnes gesagt habe, dass er dazu nichts weiß.
RAin Diernbach fragt also weiter, wie sich Uwe Mundlos‘ Faible für Rudolf Hess entwickelt habe. Das sei ihm selbst schleierhaft, erwidert der Zeuge. Er habe nur mal ein Bild im Zimmer im Thüringen-Kolleg gesehen. Was seinen Sohn denn konkret an Hess fasziniert habe, hakt RAin Dierbach nach. Das sei ihm nicht klar, das sei wohl Teil einer Mystifizierung Hess‘ wegen dessen langem Gefängnisaufenthalt und seines abenteuerlicher Englandflugs. Aber das sei eigentlich reine Spekulationen: „Ich bin hier als Zeuge für Tatsachen zuständig“. Er habe das Foto gesehen, habe zu seinem Sohn gesagt, dass das nicht sehr vernünftig sei, worauf er keine Antwort erhalten habe.
RA Bliwier will weiter etwas zu den rechten Aktivitäten Uwe Mundlos‘ wissen und zwar konkret, ob sein Sohn am 9.11.96 von Polizei aufgehalten worden sei. Der Zeuge verneint erneut. Ob er bei seinem Sohn mal ein Faustkampfmesser gesehen habe, also ein beidseitig geschliffenes Messer für den Nahkampf, fragt Bliwier weiter. So eine Art einklappbarer Hirschfänger, fragt der Zeuge zurück. Ja, ein Taschenmesser habe er sicher mal bei ihm gesehen. Bliwier fragt weiter nach anderen Waffen – Messer, Handbeile, Wurfsterne. So etwas habe er, der Zeuge, nicht gesehen, aber in den früheren Jahren habe sein Sohn mal eine Schreckschusspistole gehabt. Ob er etwas über den  Auftritt Uwe Mundlos in der KZ-Gedenkstätte Buchenwald wisse, wo dieser mit SA-Uniform aufgetaucht sei, fährt Bliwier fort. Davon habe er damals nichts gewusst, sagt der Zeuge. Spiegelredakteur Scheuermann habe ihn später ausführlich mit dem Vorfall bekannt gemacht und auch die Namenslisten aus der Garage gezeigt. Der Eintrag seines Sohnes ins Gästebuch der Gedenkstätte sei nicht zu beanstanden gewesen, das Outfit hingegen sei eine Provokation gewesen.

RAin Basay hält dem Zeugen Aussagen über dessen Aktivitäten im Zusammenhang mit Kontrollfahrten an Wohnungen von Szeneangehörigen in Jena vor. Er sei, so heiße es dort, in der Szene mit Spott überzogen worden. Der Zeuge weist das zurück: Das sei absoluter Unfug, stamme sicher aus diesen Büchern, die da entstanden seien. Das hätten sich die Journalisten aus den Fingern gesogen. Er sei sporadisch auch mal in Wohllebens Wohnstraße vorbei gekommen, da habe er das Auto seines Sohnes gesehen und mitgenommen. Er werde wohl natürlich auch mal diesen und jenen, sicher mal den K., nach Uwe Mundlos gefragt haben. Basay fragt weiter, dass er bei den Fahrten nach Rothenstein sicher auch mal Wohlleben gefragt habe. Diese Geschichte sei frei erfunden, insistiert der Zeuge.
Auf BAW-Weingartens Einwand, RAin Basay solle zu ihrem Vorhalt eine Quellenangabe machen, zitiert diese aus „Auskünfte von Verfassungsämtern“. Der Zeuge kommentiert; „Ja, da müssen sie nicht alles glauben“. Basay hält weiter vor: „Der Vater von Uwe Mundlos werde in der Szene als Psychopath betrachtet, er verfolge Autos von Szeneangehörigen.“ Das habe es in der Form nie gegeben, versichert der Zeuge, das sei frei erfunden, er solle lächerlich gemacht werden.
RA Schön fragt, ob der Zeuge mal einen Rucksack des Sohnes gefunden habe, mit einer Diskette darin, auf der „Ali Drecksau. Wir hassen dich“ gestanden sei, was dieser verneint. Nachdem RAin Sturm die Frage beanstandet hat, fährt RA Schön fort mit einer Frage zu den Umständen des Todes des Sohnes, was der Zeuge dazu wisse. Es gebe, so antwortet dieser, wilde Theorien, dass sie erschossen worden seien. Aber er könne folgendes sagen, wenn er an Tatsachen interessiert sei: am 5.11. habe er mit KHK Lotz gesprochen in der PI Erfurt. Er habe einen Blick auf seinen Sohn werfen wollen, was ihm aus verschiedenen fadenscheinigen Gründen verweigert worden sei. Er habe darauf die Heimfahrt unverrichteter Dinge angetreten. Dabei habe er im Radio den Chef des Bundeskriminalamtes sagen hören, das sein Sohn Uwe Böhnhardt mit einer Pistole erschossen, dann den Wohnwagen angezündet und schließlich sich selbst erschossen habe. Das habe Ziercke im Untersuchungsausschuss des Bundestages wiederholt. Deshalb habe er unbedingt den Leichnam nochmal sehen wollen, was dann auch geschehen sei. Dann sei die Leiche aber wieder für zwei Wochen beschlagnahmt worden. Es habe geheißen, man habe vergessen zu untersuchen, ob sein Sohn durch Schlageinwirkung am Rücken markiert gewesen sei. Er sei dann mit der Leiche nach Berlin gefahren und habe sie dort von einem Fachmann untersuchen lassen. Der habe festgestellt, dass es sich keinesfalls um Pistolenschüsse gehandelt haben könne, sondern um eine großkalibrige Waffe. Die Darstellung von BKA-Chef Ziercke habe also nicht stimmen können. Jetzt habe es diesen Fernsehbericht gegeben, dass bei Winchester-Gewehren die Hülse erst beim Nachladen ausgeworfen werde. Die Frage in Eisenach sei also, wer die Waffe nochmal nachgeladen habe. RA Schön fragt nach, ob der Zeuge davon ausgehe, dass sein Sohn Uwe Böhnhardt nicht erschossen habe. Obwohl Richter Götzl diese Frage so nicht nicht zulässt, bemerkt der Zeuge dazu, er wolle nicht, dass in der Presse dann wieder stehe, dass er Verschwörungstheorien verbreite.

RA Ilius fragt den Zeugen zu einem Sommerurlaub 1997, von dem aus sein Sohn Uwe zurück zu einem bestimmten Ereignis habe reisen wollen. Sein Sohn, so der Zeuge, habe sich gut verhalten, habe viel Lob geerntet, weil er einer Familie mit einem Rollstuhlfahrer geholfen habe. Sie hätten den Urlaub gerne verlängert, was Uwe Mundlos nicht gewollt habe. Da sei ein Ereignis im Hintergrund gestanden, das ihm wichtiger erschienen sei. Illius fragt noch zur Roewer-Veranstaltung, ob dieser André K. besonders begrüßt habe. K. sei nicht zu übersehen gewesen, die dahinter hätten wie Zwerge gewirkt, sagt der Zeuge. Ilius hält ihm seine Aussage vom 2.12.2011 vor, in der er gesagt habe, dass sich VS und THS offenbar so gut gekannt hätten, dass K. von Roewer per Handschag begrüßt worden sei. Handschlag nun sicher nicht, sagt der Zeuge, aber vielleicht mit einem Kopfnicken. Das stimme so also nicht, ein Handschlag sei ausgeschlossen.Er sei in der Mitte gesessen und habe einen guten Blick gehabt, er habe das Geschehen also selber beobachtet und sehr gut erkannt.
Narin stellt eine Frage zu Uwe Mundlos Bundeswehr-Zeit, und zwar ob er Kontakt zu Rekruten, die zum rechten Spektrum gehört hätten schon vor der Bundeswehr-Zeit gepflegt habe. Das glaube er nicht, antwortet der Zeuge. Ob er sich an weitere Ereignisse während der Bundeswehr-Zeit erinnern könne, etwa eines mit Wegnahme von Munition. Wegnahme von Munition fällt weg, erklärt der Zeuge. Sein Sohn habe wohl wegen seines Outfits mal einen Rüffel bekommen, wegen Bomberjacke und Springerstiefeln, aber das sei vom Kommandeur zurückgenommen worden, was junge Leute in der Freizeit trügen sei ihre Sache, wenn es nicht gegen Gesetze verstoße, habe der sinngemäß gesagt. Narin hakt nach, ob sein Sohn Vorgesetzte mit nationaler Gesinnung gehabt habe. Sein Sohn sei denen sympathisch gewesen, die Vorgesetzten hätten sich um ihn bemüht, um ihn von seiner Gesinnung wegzukriegen, sagt der Zeuge. Menschlich gesehen seien das anständige Leute gewesen, politisch gesehen könne er das nicht sagen. Als seine Frau mal krank gewesen sei und Uwe bei der Betreuung des Rollstuhlfahrers habe helfen müssen, habe ihm die Kompanie für drei Tage frei gegeben.
RA Erdal will wissen, ob er gewusst habe, dass Ralf Wohlleben NPD-Mitglied war. Ja, antwortet der Zeuge, das sei bekannt gewesen, der habe sich ja im Ortsbeirat Winzerla engagiert, er würde denken, dass das zwei, drei Jahre nach der Flucht gewesen sei, vielleicht etwas früher, jedenfalls nach 98.
RA Bliwier fragt den Zeugen, ob er jemanden von den Verteidigern kenne. Nein, er kenne niemanden von den Verteidigern und habe noch nie Kontakt mit ihnen gehabt.
Verteidiger RA Stahl befragt Mundlos erneut, ob es für sie keine Anhaltspunkte gegeben habe, dass Uwe Mundlos das Abitur nicht mehr machen wollte. „War so“, entgegnet der Zeuge knapp. RA Stahl will noch etwas zum Persönlichkeitswandel Uwe Mundlos‘ wissen, da der Zeuge gesagt habe, dieser habe sich ihm nicht erschlossen. Er, der Zeuge, habe sich gewundert, dass er der Verlängerung des Urlaubs nicht zugestimmt habe. Stahl will sich vergewissern, dass der Persönlichkeitswandel nicht im Kontext mit dem Abitur gestanden habe. Der Zeuge sagt, das sei durch nichts zu erkennen gewesen, es seien ja auch nur noch wenige Monate bis zum Abitur gewesen.
Verteidigerin RAin Sturm fragt noch einmal zur Ausländerfeindlichkeit Zschäpes nach. Der Zeuge habe gestern gesagt, nicht beobachtet zu haben, dass Beate Zschäpe, die einen rumänischen Vater habe, ausländerfeindlich gewesen sei. Der Zeuge berichtet, dass Frau Zschäpe mal auf die Kinder von Prof. Mundlos‘ Cousine aufgepasst habe, deren Mann Bulgare sei. Beate Zschäpe sei kinderlieb und habe sich rührend gekümmert und es sei keine Zurückhaltung gegenüber dem Kindsvater aufgefallen, sie habe sich gut mit dem Vater verstanden. Es sei bei ihrem Familienhintergrund absurd, wenn sie ausländerfeindlich gewesen wäre.
Verteidigerin RAin Schneiders will wissen, wer die Obduktion in Berlin durchgeführt habe. Das sei Prof. Bundschuh gewesen, erteilt der Zeuge Auskunft, er habe sich die Leiche angesehen, das sei aber keine Obduktion im eigentlichen Sinne gewesen. Die Leiche sei schon im Verfall begriffen gewesen. Er habe gedachte, das sei unbedingt nötig, sein Sohn sollte nochmal untersucht werden., das zu beantragen stehe ihm als Zeugen jedoch nicht zu. Die Beschau sei aber photographisch dokumentiert worden, er überlege sich, ob er nicht selbst einen Gutachter und Anwalt beauftrage, um das untersuchen zu lassen. Der Professor habe den Leichnam besichtigt und dokumentiert, er habe sich Notizen gemacht, aber kein Gutachten angefertigt.
RA Scharmer will wissen, ob der Zeuge je mit Frau Zschäpe über ihren Vater gesprochen habe, was der verneint.
Am Ende der Vernehmung wendet sich der bereits zum Gehen gewandte Zeuge nochmals an Richter Götzl und sagt: „Tut mir Leid, dass unser persönliches Verhältnis in der Presse als Hauptgegenstand dargestellt wurde“ und geht.

Nebenklagevertreter RA Hoffmann gibt namens der Kolleg_innen Clemm, Dr. Elberling, Fresenius, Hoffmann, Kuhn, Lex, Lunnebach, Scharmer und Stolle folgende Erklärung nach § 257 Abs. 2 StPO zu der Vernehmung des Dr. Mundlos in den Hauptverhandlungen vom 18. und 19.12 2013 ab. Die Vernehmung des Zeugen Mundlos sei geprägt durch dessen Bemühen, jede Verantwortung für die Straftaten des NSU von seinem Sohn abzuwehren. Er habe sich offensichtlich über die letzten Jahre in „ein geschlossenes Vorstellungsbild des Geschehens hineingearbeitet“, das seinen Sohn als „unschuldiges Opfer fehlgeleiteter Polizeiarbeit, verleitet von V-Leuten des Verfassungsschutz“ darstelle. Er habe nur aus Freundschaft Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe in den Untergrund begleitete.
Das eigene Versagen bei der Erziehung seines Sohnes, nämlich der Unfähigkeit dessen Naziideologie adäquat zu entgegnen, seine innere Weigerung zu erkennen, dass er das Ausmaß der Gefährlichkeit seines Sohnes unterschätzt habe, könne der Zeuge nicht reflektieren. Er habe offensichtlich jeden Bezug zur Realität verloren und weigere sich Fakten aufzunehmen, denn er habe von insgesamt 12 Opfern des NSU gesprochen und da seinen Sohn und Uwe Böhnhardt mit einbezogen. Dies mag einem verzweifelten Vater, der seinen Sohn im doppelten Sinne verloren hat, zuzugestehen sein, es müsse sich allerdings unmittelbar auf die Bewertung der Zeugenaussage auswirken. Gleichwohl solle die Aussage des Zeugen insgesamt als nicht als irrelevant abehakt werden. Seine Beobachtungen der Tätigkeit der Verfassungsschutzämter und deren Mitarbeiter seien für dieses Strafverfahren relevant. Die geschilderte Einflussnahme von bezahlten V-Leuten, die Gründung des Thüringer Heimatschutzes durch den V-Mann Brandt, die Lieferung von Sprengstoff durch den V-Mann St., und dass auch nach dem Abtauchen von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt mehrere V-Leute im direkten Umfeld der Unterstützer aktiv waren, seien Tatsachen, die zur Beurteilung der Schuld der Angeklagten zu berücksichtigen seien.

RA Bliwier schließt sich Hoffmann an, schränkt jedoch ein, dass es schwierig sei, dem Vater Verantwortung zuzuweisen. Es sei höchst problematisch, dem Vater Erziehungsfehler anzulasten, wenn dieser offensichtlich wesentliche Entwicklungsschritte des Sohnes nicht mitbekommen habe. Aber der Strafprozess kenne den Leumundszeugen nicht.

Nach der Mittagspause nimmt Verteidigerin RAin Sturm zur Erklärung von RA Hoffmann Stellung. Die Erklärung von RA Hoffmann gehe am Inhalt dessen, was in der Vernehmung Inhalt war, vorbei. Es sei irrelevant, ob sich der Zeuge irgendwelcher Erkenntnisse über seinen Sohn verweigere. Er habe sich auch nicht, wie versucht worden sei darzustellen, in ein feststehendes Bild seines Sohnes eingearbeitet. Es bleibe festzuhalten: Der Zeuge Mundlos habe ihre Mandantin als freundliche, kinderliebe Person kennengelernt, die er 1992 dem linken Spektrum zugeordnet habe. Das sei nicht Realitätsverlust, denn er habe das an Tatsachen festgemacht, wie dass Zschäpe eher in die bei Linken beliebte Diskothek Casablanca gegangen sei und er keinen Fremdenhass bemerkt habe. Die Prozessbeteiligten hätten selbst den Eindruck bekommen können, dass der Zeuge selber auch nicht dem rechten Spektrum zuzurechnen sei, so dass seine Einschätzung nicht zweifelhaft sei. Es sei wichtig, den Zeugen doch selber zu vernehmen und nicht die sinnentstellend zusammengefassten Vermerke zur Kenntnis zu nehmen.

Verteidiger RA Stahl reagiert auf die Erklärung von RA Bliwier: Wenn Bliwier mit dem Vorwurf des Leumundszeugen recht habe, dann mache das Gericht seit Monaten alles falsch.

Bliwier wiederum kontert auf die Erklärung von Verteidigerin Sturm zur Bezeichnung von Beate Zschäpe als kinderlieb. Man wisse ja aus der Geschichte, dass es auch KZ-Lagerkommandanten gegeben habe, die sehr kinderlieb gewesen seien, aber dann zum Freizeitvergnügen KZ-Insassen von ihrem Balkon aus erschossen hätten.

Es folgt ein Beweisantrag mehrerer Vertreter_innen der Nebenklage – der Rechtsanwält_innen v.d. Behrens, Clemm, Dr. Elberling, Fresenius, Kuhn, Lex, Lunnebach, Scharmer, Stolle und Hoffman, der vorträgt: Es werde beantragt, KHK Wolf vom LKA Sachsen und KOK Langrock vom BKA als Zeugen zu vernehmen. In einem Vorgespräch zu seiner polizeilichen Vernehmung am 02.12.2011 habe der Zeuge Dr. Mundlos gegenüber den beiden Zeugen angegeben, dass Wohlleben und Brandt auf Uwe Mundlos eingewirkt, ihn gelenkt und radikalisiert haben sollen. Der Zeuge habe dies nun bestritten. Er gab statt dessen an, der Angeklagte Ralf Wohlleben habe sich von Straftaten distanziert und seine Aktivitäten auf parlamentarische Arbeit hin ausgerichtet.
Die Beweisaufnahme solle ergeben, dass die Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung lediglich dazu diente, den Angeklagten Wohlleben in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, während die Aussage am 2.12.2011 insgesamt in einem sehr offenen und insgesamt ergiebigen Gespräch erfolgte.Sie sei erforderlich, weil die Beurteilung des politischen Verhältnisses des Angeklagten Wohlleben zu Uwe Mundlos, sowohl für die Schuldfrage als auch für die
Strafzumessung wichtig sei.

Ein weiterer Beweisantrag wird von RAin Clemm namens der Kolleg_innen v. d. Behrens, Basay, Bliwier, Clemm, Daimagüler, Dierbach, Dr. Elberling, Fresenius, Hoffmann, Ilius, Kienzle, Kolloge, Kuhn, Lex, Lunnebach, Parlayan, Scharmer, Stolle, Top vorgetragen. Es werde beantragt, Rechtsanwalt Thomas Jauch aus Weißenfels als Zeugen zu vernehmen. Er sei im Jahre 1998 von der Angeklagten Zschäpe sowie Mundlos und Böhnhardt aufgesucht und beauftragt worden, Akteneinsicht in dem gegen sie geführten Strafverfahren zu beantragen. Bei diesem Treffen hätten die Drei ihm gegenüber verdeutlicht, dass die Beauftragung auf Initiative der Eltern von Uwe Böhnhardt erfolge. Einen inhaltlich weitergehenden Auftrag von Zschäpe habe er nicht erhalten und sei trotz des Erhalts eines Gebührenvorschusses durch die Eltern Böhnhardts nicht weiter tätig geworden. Die Angeklagte Zschäpe habe nur auf das Betreiben der Familie Böhnhardt einen Rechtsanwalt, den zu befragenden Zeugen RA Jauch, aufgesucht und die drei selbst schienen wenig Eigeninteresse zu haben sich zu stellen. Außerdem solle der Zeuge zu dem durch den Angeklagten Holger G. eingelösten Verrechnungsscheck vom April 2001 über 1.600,- DM, den Personen und Umständen der Übergabe, befragt werden. Hier könne es sich um verschleierte Rückzahlungen im Zusammenhang mit der finanziellen Unterstützung des Trios handeln, die über oder auf Veranlassung des Beschuldigten Andre K. an den Angeklagten Holger G. erfolgten. Auch solle der Zeuge befragt werden, welche Informationen er von Thorsten Heise über Unterstützungshandlungen durch die Angeklagten Holger G. und Ralf Wohlleben für die drei Untergetauchten von diesen erhalten habe. G. habe in zwei Vernehmungen über seine Gespräche mit Heise im Auftrag von Wohlleben und Brandt berichtet. Aufgrund „des persönlichen und ideologischen Näheverhältnisses zwischen dem Zeugen Jauch und Thorsten Heise“ sei davon auszugehen, dass Thorsten Heise dem Zeugen davon berichtet und eventuell ihn um Rat gefragt habe. Der Zeuge sei seit den 1990er Jahren in der rechten Szene in Thüringen als auch bundesweit aktiv. Er sei z. B. Mitglied der so genannten „Deutsch-russischen-Friedensbewegung“. Auf seinem Grundstück in Lützen (Landkreis Weißenfels) hätten regelmäßig seit Mitte Dezember 2001 Konzerte mit in- und ausländischen Skinhead-Bands  – mit Konzertteilnehmern „überregional und teilweise sogar aus dem Ausland“ – sowie andere, als private Feiern deklarierte Veranstaltungen der rechtsextremistischen Szene stattgefunden, das sei auch im Bericht des Verfassungsschutzes des Landes Sachsen-Anhalts aufgeführt. Dort würde häufig gegen § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) verstoßen durch „Sieg Heil!“-Rufe und Zeigen des „Hitlergrußes“. Zudem diene das Objekt in Lützen als Umschlagplatz für einschlägige Tonträger. (vgl: Verfassungsschutzbericht 2002, Sachsen Anhalt, S. 11)
Der Zeuge kenne aus seiner politischen und beruflichen Tätigkeit spätestens seit Mitte der 90er Jahre die Mitglieder der und die führenden Mitglieder des THS, er habe in den 1990er Jahren und zum Teil bis heute engen Kontakt mit ihnen. Als Beispiele heißt es im Antrag, der Zeuge sei am 25.7.1998 von Mario Br. (eine der damaligen Führungspersonen des THS) aufgesucht worden. Der Zeuge André K. habe in der Hauptverhandlung vom 21.11.2013 angegeben, dass er mit Mario Br. im August 1998 für rund drei Wochen in gewesen sei und sich dort u.a. nach einem Unterschlupf für das Trio erkundigt hätte. Die unmittelbare zeitliche Nähe des Besuches von Br. beim Zeugen Jauch lege nahe, dass sich die beiden sowohl über das Trio, deren Flucht als auch über die bevorstehende Reise nach Südafrika unterhalten haben. Auch habe Br. Gemeinsam mit Alexander Ra. Den Zeugen am 20.10.1997 aufgesucht, es sei hier u. a. um die bevorstehende Kündigung des Mietvertrages für die „Gaststätte Heilsberg“, einem bekannter Treffpunkt des THS, wo bei einer Durchsuchung am 11.10.1997 u.a. Waffen gefunden worden waren, durch die Gemeinde gegangen. Jauch habe am 25.10.1997 in der Gaststätte eine Rechtsschulung für Neonazis abzuhalten, die von Andre K. geleitet wurde. Am 9.9.2000 seien Mario Br. und André K. bei dem Zeugen Jauch gewesen, um sich über ein mögliches THS-Verbot zu beraten. Auch sei der Zeuge Jauch Rechtsbeistand für das sog. „Braune Haus“ in Jena, in dem u.a. der Angeklagte Wohlleben, sowie Andre K. und Patrick Wi. lebten.
Am 27. Mai 2006 habe Jauch an einem „Treffen der Generationen“, zu dem die neonazistische Kameradschaft Ilm-Kreis eingeladen hatte, teilgenommen. Dort sollen u.a. der Alt-Nazi und Ritterkreuzträger Otto Riehs und der neonazistische Liedermacher Frank Rennicke anwesend gewesen sein. Auch habe der Zeuge Jauch mehrere der Angeklagten vor und nach dem Untertauchen des Trios als Rechtsanwalt vertrteten: zumindest Carsten S. wegen des Unterbindungsgewahrsams im August 2000 und Ratenzahlungen an RA Jauch im März 2002 sowie Ralf Wohlleben, wo es Ratenzahlung an RA Jauch in den Jahren 2008-2010 gab. Auch vertrete RA Jauch als Zeugenbeistand folgende in diesem Verfahren geladene bzw. vom GBA benannte oder vernommene Zeugen: Jürgen Lä. , Tino Brandt, Sven Kai Ro.und Andreas Ra. All diese Zeugen seien unmittelbar in die Unterstützung des Trios eingebunden gewesen. Lä. und Ro. sogar möglicherweise in die Beschaffung von Waffen, Lä. soll in die Beschaffung der Tatwaffe, der Ceska 83, eingebunden gewesen sein. Der Zeuge Ro. soll eine Ceska 83 besessen haben und andere Waffen, die dem Typ derjenigen Waffen entsprachen, die im Brandschutt in der Frühlingsstraße bzw. im Wohnmobil gefunden wurden. Außerdem soll der Zeuge Ro. Waffen auch über Verbindungen in die Schweiz bezogen haben, weshalb das LKA zu der Einschätzung kommt, dass „RO. als Bezugsquelle von Waffen oder Unterstützer des Trios in Betracht“ komme. Zwar vertrete RA Jauch den „Zeugen und anderweitig Verfolgten“ Andre K. „soweit dies aus der Akte ersichtlich ist“, derzeit nicht, aber er habe ihn mehrfach in der Vergangenheit vertreten, z.B. in einem Verfahren wegen eines Unterbindungsgewahrsams im Jahr 2000 und in zwei Strafverfahren aus dem Jahren 1999 und 2000 vor dem AG Jena und Jauch habe ihn mehrfach beraten. Auch den Zeugen und anderweitig Verfolgten Jan We., den das Trio laut Anklage kurz nach dem Untertauchen mit dem Besorgen von Waffen beauftragt haben soll, vertrete Jauch zwar derzeit wohl nicht, allerdings habe er Jan We. in dem Landser-Verbotsverfahren in der Zeit zwischen 2000 und 2002 vertreten, also nach bzw. während We.s Kontakt zu dem Trio. Ebenfalls habe der Zeuge in dem Landserverfahren Thomas St. vertreten, ebenfalls in der Zeit, in der dieser ebenfalls Kontakte zum Trio hatte und über dessen finanzielle Situation Bescheid wusste, also im Jahr 2000. Der Zeuge habe also in der Zeit vor und nach dem Untertauchen des Trios Kontakt mit einigen Angeklagten und mehreren Personen aus dem Unterstützernetzwerk gehabt und deren Vertrauen genossen.

Es wird auf einen „Focus“-Artikel vom 11.12.2011 verwiesen, in dem es zu der Frage der Mandatierung des Rechtsanwaltes Jauch durch die Angeklagte Zschäpe im Jahr 1998 heißt:
„Verwirrung gibt es um die Rolle eines weiteren Szeneanwalts, den Verteidiger Thomas Jauch aus Weißenfels. Jauch sagte „Focus“, Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos seien Anfang 1998 bei ihm gewesen. Er habe gegen Zahlung eines Vorschusses von 800 D-Mark Zschäpes Verteidigung übernommen. Die Vertretungsanzeige will er an die Polizei in Jena geschickt haben. Das Schreiben enthielt angeblich den Vermerk, Zschäpe sei bereit, sich zu den Vorwürfen gegen sie zu äußern, jedoch nur nach Akteneinsicht.“ Somit sei RA Jauch derjenige Anwalt, den Brigitte Böhnhardt (vgl. Protokoll vom 19.11. und 20.11.2013) erwähnte, dem die Familie Böhnhardt 800 Euro überwiesen hat, damit dieser zusammen mit dem Rechtsanwalt Traut mit den Behörden über ein Sich-stellen der Angeklagten Zschäpe und des Uwe Böhnhardt verhandele. Da Jauch bereits gegenüber dem Focus entsprechende Angaben zu seinem Mandatsverhältnis und dessen Inhalt gemacht habe, könne man ihn auch hier vernehmen, da er sie nur straffrei machen konnte, wenn die Angeklagte Zschäpe ihn von seiner Schweigepflicht entbunden hat.
Zu dem 2. Punkt des Antrags wird ausgeführt, dass eine Gutschrift bei dem Angeklagten Holger G. In Höhe von 1.600 DM mit Datum vom 24.04.2001 und Zahlungsgrund „Geb.-Rückzhlg. i.S. Kapke u.a../. Busch 141/00“ festgestellt wurde. Sie stamme aus der Einlösung eines Verrechnungsschecks des Rechtsanwaltes Jauch. Es sei in den Ermittlungen nicht geklärt worden, warum es zu einer „Rückzahlung“ von Gebühren an den Angeklagten G. aus einem angeblichen Rechtsstreit zwischen K. und einem „Busch“ gekommen sei. Insofern läge es nahe, dass auf diesem Weg Zahlungen zwischen K. und G., die im Zusammenhang mit dem Trio standen, verschleiert werden sollten. Zu Punkt Nr. 3 wird ausgeführt: „Thorsten Heise ist ein militanter Neonazi, führender Aktivist der Freien Kameradschaftsszene, Mitglied im Bundesvorstand der NPD und stellvertretender Landesvorsitzender der Thüringer NPD. Bis heute ist der Zeuge Jauch gemeinsam mit Thorsten Heise politisch in neonazistischen Kreisen aktiv, so unter anderem in der so genannten „Deutsch-russischen-Friedensbewegung“, in der der Zeuge Jauch Mitglied und Thorsten Heise Vorstandsmitglied ist. Auch ansonsten gilt Jauch als enger Vertrauter von Heise. Beide verbindet eine lange politische Zusammenarbeit. In der Verfahrensakte heißt es im Zusammenhang mit der Auswertung eines Adressverzeichnisses des Angeklagten Wohlleben, in dem unter anderem die Handynummer des Zeugen Jauchs verzeichnet war, dass der Zeuge Jauch in dem „hiesigen Verfahren in Verbindung zu Heise aufgetreten“ sei.“

RA Schön mahnt dazu, RA Jauch aus diesem Verfahren als herauszuhalten. Es läge ja wohl eventuell der Verdacht der Begünstigung und Strafvereitelung vor. Dass solche rechtsradikalen Kräfte Einfluss auf das Verfahren gewönnen, sollte doch vermieden werden. Diese Einflussnahme werde ja schon versucht durch die Verteidigung Wohlleben mit dem Antrag auf Beiordnung des führenden Rechtsradikalen Herrn Nahrath. Das sollte nicht überhand nehmen.

Die Sitzung endet um 13:32 Uhr.

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