Protokoll 80. Verhandlungstag – 29. Januar 2014

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Der Tag begann mit dem behandelnden Arzt von Martin A., der von dessen schweren Kopfverletzungen berichtete. Später sagte erneut der ehemalige Verfassungsschutz-Mitarbeiter Aus. Der Aussage voraus ging ein Antrag aus der Nebenklage, ein Überwachungsprotokoll von einem Telefonat Temmes mit einem Kollegen in den Prozess einzuführen. In dem Telefonat geht es um Temmes Aussage vor der Polizei und ein Gespräch mit Verfassungsschutz-Chef Irrgang.

Zeugen und Sachverständige:

  • Prof. Dr. (behandelnder Intensivmediziner von Martin A. )
  • Andreas Temme (Ex-Verfassungsschützer, war während dem Mord an Halit Yozgat im Internetcafé)

Die Sitzung beginnt um 09:49 Uhr. Als Nebenkläger_innen sind heute Ayşe und İsmail Yozgat sowie Yvonne Boulgarides anwesend.

Als erstes wird Prof. Dr. Geldener, Anästhesist und Intensivmediziner vom Klinikum Ludwigsburg, gehört. Geldener hat den am 25. April 2007 in Heilbronn angeschossenen Polizeibeamten Martin A. behandelt. Geldener berichtet, A. sei am Nachmittag des 25. April mit dem Hubschrauber eingeliefert worden, beatmet und ohne Bewusstsein. Am Unfallort sei A. aphasisch gewesen, hätte allerdings noch laufen können und sei agitiert gewesen. Er sei vom Notarzt in Narkose versetzt worden. Am späten Nachmittag sei er in Ludwigsburg im Schockraum eingetroffen. A. habe einen Einschuss an der rechten Schläfe gehabt, große Teile der Schädelbasis seien zerstört gewesen und Splitter seien bis zum Kleinhirn eingedrungen. Die Kugel sei stecken geblieben. Der Patient habe eine Hirndrucksonde bekommen und sei auf die Intensivstation gekommen. Sie hätten einen Aufwachversuch unternommen, dabei habe A. alles bewegt, aber man habe zu dem Zeitpunkt nicht mit ihm sprechen können. Die Hirnhäute seien zerfetzt gewesen, da könnten dann Infektionen aufsteigen. Man operiere ein frisch traumatisiertes Hirn nur ungern, habe sich aber wegen der Infektionsgefahr entschlossen, am 27. April eine „Deckung“ zu machen mit einem Gewebeteil aus dem Bein. Da es in der Folge weiterhin Probleme gab und Hirndruck entstand, man habe ihn kühlen müssen. Er habe auch eine Lungenentzündung gehabt. Das Hirn sei so geschwollen gewesen, dass man eine Kraniektomie habe durchführen müssen, um Platz zu schaffen, damit das Hirn sich ausweiten kann. Dann habe A. etwa ab dem 7. Mai keine Hirndrücke mehr geboten, bis der Patient am 16. Mai die Klinik verlassen habe in die Anschlussheilbehandlung ins Klinikum nach Neresheim. Götzl fragt, welche Entwicklung der Patient ohne diese Maßnahmen genommen hätte. Geldener: „Er wäre gestorben.“ Todesursächlich wäre dann die Hirnschwellung durch Eintreten des Geschosses gewesen, durch das Schädel-Hirn-Trauma wäre er gestorben. Auf die Frage, ob sich A. später nochmal vorgestellt habe, sagt Geldener, A. habe sich nochmal bedankt und habe seine Blutgruppe wissen wollen, außerdem habe A. ihm die Schweigepflichtentbindung gegeben. Zu den jetzigen Folgen für A. sagt Geldener, A. sei weitgehend rehabilitiert, aber Teile des Projektils seien noch in seinem Gehirn, die könnten sich verändern, wandern. Das könne durchaus noch Probleme geben. In Bezug auf die Folgen spricht Geldener von einer Hörbeeinträchtigung rechts und möglichen Krampfanfällen im ersten Jahr, sagt aber, seine Behandlung A.s habe am 16. Mai 2007 geendet.

Dann verliest Wohllebens Verteidiger Klemke eine Erklärung zur Aussage von Frank Li. Die Verteidigung Wohlleben habe, so Klemke, in der Vernehmung Li.s am 7. November 2013 und am gestrigen Tag den Eindruck gewonnen, dass Götzl sich insbesondere durch das ständige Vorhalten derselben Passage aus Li.s Vernehmungsprotokoll vom 25. Januar 2012 bemüht habe, dem Zeugen die Aussage zu entlocken, Wohlleben habe Li. nach einer scharfen Schusswaffe gefragt, und Li. habe Wohlleben deshalb an Andreas Sch. verwiesen. Dieser „offenkundigen Erwartungshaltung“ habe der Zeuge nicht entsprochen. Der Zeuge habe eine solche Erklärung auch am 25. Januar 2012 nicht abgegeben. In einer Vernehmung am Nachmittag des gleichen Tages seien keine Fragen protokolliert worden. Dem Zeugen müssten jedoch, so Klemke, von den Vernehmern gezielte, das Aussageverhalten steuernde Fragen gestellt worden sein. Ohne eine gezielte, vielleicht mehrfach wiederholte „inquisitorische“ Nachfrage zu dem Punkt habe der Zeuge keinen Anlass gehabt, über eine mögliche Waffenanfrage zu spekulieren. Li. habe davon gesprochen, dass ihm die Ermittler „das so vorgelegt“ hätten. In Bezug auf den angeblichen Verweis des Wohlleben an Andreas Sch. habe Li. morgens nur gesagt, das sei möglich, irgendwann in der Nachmittagsvernehmung 2012 müssten ihm Bedenken gekommen sein. Am 7. November 2013 habe der Zeuge hier von ganzen Sätze, die „von denen zusammengebastelt“ worden seien, gesprochen. Die Bedenken von Li. seien zum Ausdruck gekommen, als er gesagt habe, er könne sich nicht erinnern, dass Wohlleben in den Laden kam und nach einer Waffe gefragt hat. Diesen Vorhalt habe der Vorsitzende Li. nicht mehr gemacht. Klemke beantragt zu dem Punkt, dass der Zeuge Li. darauf hingewiesen habe, an eine Nachfrage Wohllebens keine Erinnerung mehr zu haben, die BKA-Beamten Tu. und Lo. zu vernehmen.

Auch Nebenklagevertreter RA Narin gibt eine Erklärung zu Li. ab. Er sagt, der Zeuge habe mehrfach falsch ausgesagt oder gezielt die Aussage verweigert. Beispielhaft sei erwähnt, dass er auf Frage am 7. November 2013 geantwortet habe, er habe lediglich Schreckschusswaffen oder Armbrüste verkauft. Auf Narins Frage, ob er Uwe Böhnhardt eine Armbrust verlauft habe, habe er gesagt, er habe noch nie eine Armbrust verkauft. Li. habe eingestanden, sich mit Andreas Sch. über den Prozess ausgetauscht zu haben, und dass er den Prozess für eine Farce halte. Sein Verhalten dürfe man, so Narin, dem Zeugen nicht zum Vorwurf machen. Li. habe eingeräumt, sich mit den Untersuchungsausschüssen auseinandergesetzt zu haben. Dort hätten Politiker und Beamte zum Teil gelogen. Folglich sei es nur konsequent, dass auch Li. versuche, sich dieses Recht herauszunehmen.

RAin Schneiders sagt, dass die Verteidigung Wohlleben sich dem gestrigen Beweisantrag von RA Kienzle bezüglich der „EG Umfeld“ anschließt. OStain Greger nimmt für die BAW zu den Beweisanträgen von gestern Stellung (siehe Protokoll 79. Verhandlungstag). Zum Antrag von RA Schön sagt sie, sämtliche Beweistatsachen habe die BAW bereits in der Anklage unter Beweis gestellt. Zum ersten Antrag von Kienzle sagt Greger, die geforderten Ermittlungen seien nicht geboten. Aufklärungsbemühungen des Senats könnten nur Tatsachen, nicht durch Hypothesen ausgelöst werden. Die mitgeteilten Tatsachen beschränkten sich auf den Umstand, dass die Beamtin als Angehörige eines geschlossenen Verbands bei Einsätzen in der rechten Szene eingesetzt war. Die Ermittlungen hätten keinerlei Anhaltspunkte für einen individuellen beruflich veranlassten Tathintergrund ergeben. Zum Antrag zur „EG Umfeld“ sagt Greger, diese führe kein strafrechtlich relevantes Ermittlungsverfahren und handele nicht im Auftrag des GBA. Bezüge nach Baden-Württemberg seien bekannt und hätten, soweit relevant, Eingang in die Akten gefunden. Es hätten sich keine neuen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass das Verhalten von A. und Kiesewetter Anlass für die Tat gegeben habe, auch nicht für die Verstrickung weiterer rechtsextremistischer Kreise. Die BAW trete dem Antrag aber nicht entgegen, um keinen weiteren Verschwörungstheorien Vorschub zu leisten. Nebenklagevertreter RA Bliwier erwidert, es sei einfach unzutreffend, dass die Ermittlungen durchgeführt wurden. Es sei nicht ermittelt worden, ob Kiesewetter dort zivil eingesetzt war oder in Uniform. Es sei nicht ermittelt worden, ob die Beamtin Berichte geschrieben hat. Es sei nicht ermittelt worden, ob es Strafverfahren gegeben habe etc.

Im Folgenden verliest Nebenklagevertreter RA Kienzle einen Beweisantrag. Kienzle beantragt, vor der weiteren Vernehmung von Andreas Temme. Lutz Irrgang, den ehemaliger Direktor des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen (LfV), und den Mitarbeiter des LfV, Herrn Fe., zu vernehmen. Irrgang werde bekunden, dass er mit Temme ein Gespräch zu den Sachverhalten im Zusammenhang mit der Ermordung von Halit Yozgat geführt habe, in dem Temme inhaltlich weit über seine polizeilichen Aussagen als Zeuge hinausging, da sie Wissen und Wahrnehmungen von Temme zur Tatsituation enthalten habe. Außerdem beantragt Kienzle, Irrgang aufzufordern, sämtliche im zu dem Gespräch zur Verfügung stehenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dass Temme Irrgang gegenüber Wahrnehmungen und Tatsachen berichtet habe, die er den Ermittlungsbehörden nicht berichtet habe, ergebe sich daraus, dass ein solches Gespräch zwischen Temme und Irrgang ausweislich eines Telefonats vom 29. Mai 2006 zwischen Temme und dem LfV-Mitarbeiter Fe. stattgefunden habe. Fe. werde bekunden, dass Temme in seinen polizeilichen Vernehmungen nicht alles bekundet habe, was er über den Mord an Yozgat weiß, sondern bei der Polizei lediglich „restriktiv“ ausgesagt habe. Fe. werde außerdem bekunden, dass Temme gegenüber Irrgang eine vollständige Aussage unterbreitet habe. Dies alles sei, so werde der Zeuge angeben, ihm im Mai 2006 zur Kenntnis gelangt und er habe darüber mit Temme am 29. Mai 2006 ein Telefongespräch geführt. Die Aussagen von Irrgang und Fe. seien von erheblicher Bedeutung für die Aufklärung des Mordes an Yozgat und die Beweiserhebung diene auch der Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen Temme. Temme und auch Beamte des LfV würden Kenntnisse zu dem Mord den Ermittlungsbehörden vorenthalten. Es bestehe bis zum heutigen Tag ein Wissensgefälle von LfV zu Polizei. Dies alles ergebe sich aus einem Telekommunikationsüberwachungs-Protokoll, das der GBA den Verfahrensbeteiligten bis heute nicht in angemessener Weise zur Verfügung gestellt habe. Darin ginge es um das Aussageverhalten Temmes und Irrgang. Die Einschätzung von Temmes Gesprächspartner Fe. zum Aussageverhalten Temmes gegenüber der Polizei, dass dieser sich „restriktiv“ verhalten habe, könne also als abschließende Würdigung gewertet werden. Der rechtsstaatswidrige Wissensvorsprung des LfV werde jetzt aufzulösen sein durch die Vernehmung der Mitarbeiter des LfV. Dann beantragt Kienzle das TKÜ-Protokoll zur Akte beizuziehen und zu verlesen.

Danach stellt Nebenklagevertreter RA Kuhn den Antrag, eine in der gestrigen Sitzung begangene Straftat festzustellen. Kuhn sagt, Frank Li. habe wahrheitswidrig angegeben, bei seinen polizeilichen Vernehmungen entweder Schreckschusswaffen oder Waffen als Oberbegriff, der sowohl scharfe Waffen als auch Schreckschusswaffen beinhaltet, gemeint zu haben. Alternativ habe Li. ebenfalls wahrheitswidrig bekundet, nicht mehr zu wissen, was für eine Art von Waffe er gemeint habe. Aus den Protokollen seiner polizeilichen Vernehmung ergebe sich aber zweifelsfrei, dass in den polizeilichen Vernehmungen von scharfen Schusswaffen die Rede gewesen sei und er damals diesbezügliche Erinnerungen kundgetan habe. Damit habe sich Li. in der Hauptverhandlung wegen uneidlicher Falschaussage strafbar gemacht. Da Li, seine offensichtlichen Falschaussagen trotz mehrfacher Chance nicht korrigiert habe, sei der Senat verpflichte, den Tatbestand festzustellen, ein Protokoll darüber aufzunehmen und den Vorgang an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Mehrere Nebenklagevertreter schließen sich dem Antrag an. RA Stahl, Verteidiger von Zschäpe, sagt, wenn das Gericht meine, eine Straftat festgestellt zu haben, werde es sicher das Gebotene tun. Er meine, so Stahl weiter, dass das nicht „in der epischen Breite“ in die Hauptverhandlung gehöre.

RA Bliwier ergänzt zum Antrag von Kienzle, die Umstände hätten sich ergeben durch eine Einsicht in die vertraulichen Akten bei der BAW. Die beantragten Vernehmungen seien vordringlich. Sie hätten früher vorgetragen, dass eine Steuerung des Aussageverhaltens Temmes durch das LfV stattfinde, wenn es etwa heiße, Temme solle so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben. Das LfV verfüge über weitergehende Informationen. Bei vergleichbaren Situationen würde man sich vor der Einvernahme Gedanken machen, wie die Aussagen zustande gekommen sind. So sehe er das hier auch. Die Themen Aussagesteuerung und Zurückhalten von Informationen durch das LfV seien vordringlich. Bundesanwalt Diemer sagt, er benötige, die Ausführungen schriftlich. Denn sie enthielten einiges, das wie Tatsachen klinge und es müsse geprüft werden, ob es tatsächlich welche sind. Nebenklagevertreterin RAin Lunnebach sagt, hier würden Kollegen parallel zum Verfahren zum Prozessstoff recherchieren. Die Tatsache, dass die BAW diese Akten dem Gericht nicht vorlege, zeige eine gewisse Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht. RAin Schneiders sagt, dass die Verteidigung Wohlleben sich dem Antrag anschließt, den Ausführungen von Lunnebach und Bliwier sei außerdem nichts mehr hinzuzufügen. Es folgt eine Pause bis 11.25 Uhr.

Auf Frage von Götzl sagt Kienzle dann, dass ihm das TKÜ-Protokoll natürlich nicht vorliege, weil man die Problematik der zurückgehaltenen Akten habe. Bundesanwalt Diemer sagt, die BAW trete der Vernehmung der Zeugen Irrgang und Fe. nicht entgegen, sehe aber keinen Grund, die Vernehmung des Zeugen Temme zu verschieben. Das Protokoll werde zur Akte geleitet. Zum Antrag von RA Kuhn sagt Staatsanwalt Schmidt, der Senat sei zu einer Protokollierung nicht gehalten. Die Frage, ob der Zeuge eine Straftat begangen habe, sei durch den gesamten Spruchkörper, nicht durch den Vorsitzenden zu fällen. Ein Anspruch auf Protokollierung durch das Gericht besteht nicht. Die Verfahrensbeteiligten könnten ja Strafanzeige erstatten. RA Bliwier sagt dann in Bezug auf die Stellungnahme Diemers, er finde den Vorgang ungeheuerlich. Sie seien nach Karlsruhe gereist und hätten erneut Akteneinsicht genommen. Das Protokoll liege ihnen nicht vor, es sei mühsam gewesen, es abzuschreiben. Nur deshalb könne der Wortlaut auch vorgetragen werden. Dann bemühe sich die BAW um das Dokument, wohlwissend, dass es verfahrensrelevant sei. Temme sei ehemaliger Beschuldigter und selbstverständlich seien alle Aktenteile zu den Akten zu bringen. Es sei nur dem Zufall geschuldet gewesen, dass man die BAW ertappt habe. Weil auf Seiten der BAW Unruhe aufkommt, sagt Bliwier:“Ja, ist doch so. Wenn wir das nicht raus gefunden hätten, würde es immer noch in den Akten schlummern.“ Das sei, so Bliwier weiter, eine Art von Aktenführung, die nur schwer zu ertragen sei. Ihm, so Bliwier, wäre es ganz lieb, wenn die Akten beigebracht würden,
die zum Prozess gehören.

OSta Weingarten sagt, das was Bliwier hier als empörend empfunden habe, sei exakt die Realisierung des Prozederes, das sie seit Monaten und Jahren kommunizierten. Die Aushändigung von Ablichtungen mache die BAW davon abhängig, dass einzeln begründet ein Interesse dargestellt werde. Für den GBA sei es ein Akt der Selbstverständlichkeit, dass er das TKÜ-Protokoll dem Senat überreicht, und das hätten sie, so Weingarten, auch getan, wenn sich die Nebenklage Yozgat bilateral an sie gewandt hätte. Kienzle erwidert, die BAW habe jetzt zum vierten Mal hinter die von ihr aufrecht gehaltene Linie zurück gemusst, dass dieser gesamte Aktenbestand angeblich irrelevant sei. Es spreche Bände, wenn die BAW eine halbe Stunde brauchen, um zu prüfen, ob die Tatsachen überhaupt aus ihren Akten stammen. Bilateralität werde sich die Nebenklage Yozgat in Zukunft sparen, in Zukunft gehe das nur noch über den Senat. Diemer erwidert, der von Kienzle vermutete Grund für de Unterbrechung sei, „wie vieles aus dieser Kanzlei“ Spekulation. RAin von der Behrens sagt, sie habe genau das, was der GBA verlangt habe, versucht, nämlich eine ganz konkrete Liste mit Dokumenten zu machen, habe aber kein einziges dieser Dokumente erhalten, etwa die dienstliche Erklärung von Temme, das kognitive Interview. Dann spricht İsmail Yozgat, Vater des Mordopfers Halit Yozgat. Ein Dolmetscher übersetzt. Yozgat sagt, er wolle zum neuen Jahr gratulieren. Dann sagt er, er habe zu diesem Thema Zweifel: „Warum werden die Akten von Temme nicht hergegeben. Was will man verstecken?“ So wie er gehört habe, solle, wenn die Akten von Temme weitergegeben werden, gegen die privaten Interessen von Temme verstoßen werden. Dann sagt er: „Wenn die Rechte von Temme berücksichtigt werden, wo bleiben die Rechte von meinem Lämmchen, meinem Sohn. Ich danke Ihnen.“ RA Hoffmann sagt, er wolle sich dem Antrag und den Ausführungen anschließen. Zum Antrag von RA Kuhn sagt er, es sei jedem, fast jedem in diesem Saal klar gewesen, dass Li. lügt. Der Vorsitzende habe Li. mehrfach auf die Wahrheitspflicht hingewiesen. Es wäre, so Hoffmann, Aufgabe der BAW gewesen, sich darum zu kümmern. RAin Sturm sagt, aus Sicht der Verteidigung Zschäpe spreche nichts dagegen, mit der Vernehmung Temmes fortzufahren. Sie seien der Meinung, dass die Akten vollständig vorgelegt werden müssen, nichtsdestotrotz sei eine Steuerung des Zeugen nicht nachzuvollziehen. RA Narin sagt, er habe ebenfalls bei der BAW eine Liste Akten erbeten und bis zum heutigen Tage nichts erhalten. RA Bliwier sagt, es gehe hier im Moment nicht um die Beiziehung von Akten, sondern um die Thematik, inwieweit hier eine Steuerung des Aussageverhaltens Temmes stattgefunden habe. Es verzögere nichts, wenn man erst Irrgang und Fe. vernehme. Temme könne man auch in drei Wochen noch vorladen. Es gehe nicht um eine Verschwörungstheorie, sondern um die Frage einer Wertung, ob Temme unter Druck, unter Beobachtung stehe.

Es folgt eine Pause bis 12.03 Uhr, dann wird das TKÜ-Protokoll verlesen. Zunächst die Daten: Anschlussinhaber sei Andreas Temme, das Gespräch habe am 29.5.2006 von 09.12 bis 09.21 Uhr stattgefunden, die Bewertung laute „relevant“; der Inhaber des angerufenen Anschlusses sei das Hessische Ministerium des Innern, Außenstelle Wolfhager Straße 171 in Kassel; Gesprächsteilnehmer seien Andreas Temme und Frank-Ulrich Fe. Dann der Gesprächsinhalt des TKÜ-Protokolls verlesen: Temme habe bei der Außenstelle des LfV in Kassel angerufen und Fe. sprechen wollen. Erst habe er ihm mitgeteilt, er sei Vater geworden. Dann sei über die Situation und den Verlauf der Ermittlungen gesprochen worden. Fe. habe Temme mitgeteilt, er dürfe darüber nicht sprechen. Ein Herr Friedrich habe eine eingeschränkte Aussagegenehmigung erhalten und werde vernommen. Dann habe Fe. Andreas Temme nach Neuigkeiten gefragt. Nun wird das Protokoll wörtlich verlesen [Wort-Mitschrift von NSU-Watch]:

Fe.: Hast du denn schon von einer Reaktion gehört?
Temme: Bisher noch nicht, der Herr He. meinte auch, ein Termin bei Herrn Irrgang ist eher wahrscheinlich, wenn die Polizei zu einem Ergebnis gekommen ist.
Fe.: Finden denn die ein Ergebnis?
Temme: Ja gut, was jetzt dabei raus kommen muss letztendlich, wenn sie die Termine und das alles abgleichen, kann ja… (wird von Fe. unterbrochen)
Fe.: Na ja, das hat ja auch keiner erwartet. Es geht ja nicht um mich oder so, es geht nicht um alle. Es geht um die Kasseler Problematik und in der Kasseler Problematik sitzt du ja bisschen drin? Und so wie mir der Ho. erzählt hat, also der Kripo Ho., bei der Hausdurchsuchung hier hast du ja vieles zugegeben und das ist ja jetzt das Problem.
Temme: Ja, dass ich an diesem Tag da gewesen bin.
Fe.: Es fehlt eine Minute, hat er mir gesagt. Eine Minute und diese Minute ist das ganze Problem. Ich weiß nicht, ich will dir die Hoffnung nicht nehmen, du bist ja noch jung und musst ja noch was machen. Ich hoffe, du hast das alles richtig dargestellt. Der Mu. hat mir gesagt, er hat dir gesagt, du sollst nichts verschweigen und nichts weglassen. Und ich hoffe, du hast das auch so gemacht.
Temme: Nein, habe ich auch nicht.
Fe.: Und wie du das beim Irrgang gemacht hast. Und hast dich nicht so verhalten, wie mir gesagt wurde, so restriktiv wie bei der Polizei, also du hast denen alles dargestellt. Ich darf und will es nicht wissen. Ich hoffe, dass es für dich gut ausgeht. Ich bin aber davon überzeugt, dass Kassel nicht mehr läuft, dass du da verbannt bist. Wenn du weiter Ausländer machen sollst, wir geben V-Leute ab, werden eingestellt usw. Es spricht keiner mehr über Umzug, es sieht böse aus. Dementsprechend ist die Stimmung hier in der Außenstelle.

Dann habe Fe. noch betont, dass er nicht mehr erzählen dürfe und Temme gefragt, wie es dem Baby gehe und wie es heiße. Im Anschluss sei noch ein belangloses Gespräch gefolgt.

Es folgt die Mittagspause bis 13.24 Uhr. Dann gibt Bundesanwalt Diemer eine Erklärung ab. Die Verlesung des Protokolls aus der TKÜ habe eindeutig ergeben, dass nach diesem Protokoll kein Anlass zur Annahme bestehe, dass Temme von seiner Dienststelle dahingehend beeinflusst wurde, Aussagen zu verschweigen. Es sei die Rede davon, dass Temme nichts verschweigen, nichts weglassen, solle und dass sein Gesprächspartner hoffe, dass Temme das gemacht hat. Dies habe auch im Ermittlungsverfahren deswegen keinen Anlass gegeben, das Protokoll zu den Ermittlungsakten zu nehmen. Er, Diemer, meine aber, dass ein Beweisantrag schon alle Informationen enthalten müsse, die das Gericht in die Lage versetze, ihn zu beurteilen. Dass da nicht geschehen sei, spreche für sich. Götzl sagt, es sei beabsichtigt, mit der Vernehmung des Herrn Temme fortzufahren. Eine Vordringlichkeit sei nicht zu erkennen, Temme werde bei neuen Tatsachen erneut zur Verfügung stehen.

RA Kienzle sagt, dass er diese Anordnung beanstande und auf einen Beschluss dränge, wenn sie aufrecht erhalten werde. Zur Erklärung von Diemer sagt er, dieser habe das getan, was er der Nebenklage Yozgat vorwirft, er habe selektiv zwei Zeilen heraus gesucht. Die nächste Zeile sei nämlich gewesen: „Nein, habe ich nicht getan.“ Kienzle sagt, sie seien unter widrigsten Umständen gezwungen, handschriftliche Abschriften zu machen. Diemer erwidert, der Vorwurf, die BAW habe nicht alles getan, was für die Tat- und Schuldfrage relevant sei, sei ein harter Vorwurf und dem müsse entgegengetreten werden. Die Akten, so Diemer, würden bei der BAW im ersten Stock in beleuchteten, gewärmten Räumlichkeiten stehen. Und wenn die Nebenklage keinen Antrag begründe, der es der BAW erlaube, die Akten herauszugeben, dann liege das nicht an der BAW. Kienzle sagt, ihm gehe es um die Reihenfolge. Anfangs habe es bei den Besuchen bei der BAW noch geheißen, er solle einfach nur sagen, was er kopiert haben wolle. Die Restriktion sei dann im Nachhinein gekommen: „Im Übrigen bin ich Ihnen natürlich zu Dank verpflichtet, dass ich in beleuchteten, warmen Räumen bei Ihnen untergebracht bin und nicht im Keller.“ Staatsanwalt Schmidt sagt, Kienzles Beanstandung sei unbegründet.

Nach einer weiteren Unterbrechung bis 13.42 Uhr verkündet Götzl, dass seine Verfügung bestätigt wird. Nach der Behebung eines Problems mit dem Mikrofon wird die Vernehmung von Andreas Temme fortgesetzt. Götzl fragt zunächst nach den Fahrtstrecken, die Temme vom Büro nach Hause genommen habe. Es habe zwei Möglichkeiten, antwortet Temme. Er habe von der Wolfhager Straße entweder links abbiegen können in die Gelnhäuser Straße und dann weiter auf die Holländische Straße und stadtauswärts oder rechts weiter auf die Wolfhager Straße, dann in die Mombachstraße und von da aus auf die Holländische Straße. Diese Variante führe am Internetcafé vorbei. Die Adresse Grüner Weg 33 sei das Polizeipräsidium Nordhessen, das kenne er auch aus seiner jetzigen dienstlichen Tätigkeit. Die Adresse Untere Königsstraße 95 sage ihm jetzt nichts. Götzl fragt, wo sich die Hauptpost befinde. Die befinde sich in der Unteren Königsstraße, evtl. in der Hausnummer 95, antwortet Temme. Die Adresse Bremer Straße 3 sage ihm jetzt nichts, sagt Temme und fragt, ob es vielleicht um die Jägerstraße gehe. Das verneint Götzl. Seine Aliaspersonalie sei „Alexander Thomsen“ gewesen und die Adresse ein großes Gebäude in der Unteren Königsstraße schräg gegenüber der Hauptpost. Er sei öfter beim Polizeipräsidium und in der Hauptpost gewesen, er habe dienstlichen Kontakt zu den Polizeibeamten des Staatsschutzes gehabt. In der Hauptpost habe er ein privates Postfach gehabt und dienstlich Postfächer geleert und Geld geholt. In der Hauptpost sei er sehr häufig gewesen, im Polizeipräsidium vielleicht einmal pro Woche. Dann soll Temme eine Google-Karte in Augenschein nehmen. Temme geht nach vorn und erläutert anhand der Karte seine Wege vom Büro aus. Dann fragt Götzl nach dem unteren auf der Karte eingezeichneten Weg. Vom Grünen Weg sei er sicherlich durchaus auch über die Reuterstraße zum Polizeipräsidium gefahren, so Temme. Dann zeigt er auf den Ort der Post und den Ort des Gebäudes seines damaligen Alias. Das Gebäude habe aber nichts mit ihm zu tun gehabt, es habe nur die Maßgabe eines großen Gebäudes gegeben, wo einzelne Adressen schlecht nachzusehen sind.

Dann fragt Götzl zu einem kognitiven Interview, das mit Temme durchgeführt worden sei. Temme sagt, aus den Medien habe er entnommen, dass es wohl 2009 gewesen sei. Kriminalhauptkommissar We., Leiter der „Soko Café“, mit dem er über die Jahre über in Verbindung gestanden habe und der sich immer wieder nach ihm erkundigt habe, habe ihn gefragt ob er bereit sei bei einem kognitiven Interview auszusagen. Er habe das schon mal angeboten, aber das sei bei seinem damaligen Status als Beschuldigter nicht möglich gewesen. Er sei mit We. und einem weiteren Beamten zur Polizeischule nach Wiesbaden gefahren, dort habe das Interview stattgefunden. Er habe den Vorbehalt gemacht, dass es wirklich schwierig sei, nach all dem was er gehört und gelesen habe, aber dass er es gern versuchen wolle. Sie seien dann zu dem Psychologen in ein Besprechungszimmer gegangen und der habe gesagt, er, Temme, solle die Augen schließen, ruhig atmen und sich gedanklich an diesen Tag zurück versetzen. Und möglicherweise habe er gesagt, dass er vielleicht etwas gehört haben könne. Er habe aber den Vorbehalt gemacht, dass er natürlich auch gewusst habe, dass wenn er zur Tatzeit tatsächlich am Computer gesessen habe, etwas gehört haben muss. Ansonsten habe das Interview keine neuen Erkenntnisse gebracht. Temme berichtet, er habe sich zuvor über solche Interviews informiert, und es sei nicht so abgelaufen, wie er e sich vorgestellt habe. Er wolle aber nicht die Arbeit des Psychologen kritisieren. Götzl verliest aus einem Vermerk von KHK We., dass Temme geschildert habe, wie er ins Internetcafé gegangen sei, um nachzusehen, ob er eine Nachricht über „ilove.de“ erhalten habe. Beim Betreten sei ihm aufgefallen, dass die Zugangstür offen war, so der Vorhalt weiter. Das wisse er nicht mehr, so Temme, es könne sein, dass das mal in der Presse stand oder vielleicht sei das auch bei dem Interview neu zu Tage getreten. Götzl hält vor, Temme habe sich an Einzelheiten seines Stuhls erinnert, aber nicht, ob sich weitere Personen im Raum befanden. Götzl sagt, im Vermerk stehe, dass Temme die Empfindung geäußert habe, im Internetraum ein Geräusch gehört zu haben, er sei sich aber nicht sicher, ob er das tatsächlich gehört hat oder er nur denkt, dass er ein Geräusch gehört haben muss, es sei ein Geräusch, als würden Möbel gerückt, ein Poltern. Das sei ja schon eine konkrete Beschreibung der Art eines Geräusches, sagt Götzl. Möglicherweise sei das auch von der Polizei geäußert worden, so Temme, er könne es nicht mehr sagen. Temme sagt, was er offensichtlich an kleinen Einzelheiten geäußert habe, diese Erinnerungen seien bei ihm in den vergangenen Monaten nicht präsent gewesen: „Also offensichtlich war doch mehr dahinter als ich vermutet hatte.“ Götzl fragt: „Haben Sie damals gesagt: ‚Ein Geräusch, als würden Möbel gerückt werden‘?“ Er könne sich nicht erinnern, antwortet Temme, aber er wolle We. nicht unterstellen, dass der sich das ausgedacht habe. Er denke schon, dass er so etwas geäußert habe. Das habe er schon damals, 2009, nicht sagen können. Er wisse, so Temme auf Nachfrage, dass er damals schon diese Unterscheide gemacht habe zwischen echten Erinnerungen und Vermutungen. Er habe sicherlich nicht bei den einzelnen Angaben deutlich gemacht, was für Informationen durch die Presse und was für eigene Erinnerungen spricht, dagegen spreche die besondere Situation des kognitiven Interviews. Er wisse aber, dass er allgemein gesagt habe, es sei schwierig für ihn, diese Dinge auseinanderzuhalten. Das habe er entweder auf der Fahrt oder dort gesagt. An den von Götzl vorgehaltenen Namen des Psychologen, Sch., könne er sich nicht erinnern, so Temme. In der Rückschau könne er auch nicht sagen, wie lange das Interview gedauert habe.

Auf Frage von Götzl sagt Temme, den Herrn Irrgang kenne er natürlich, das sei der Direktor des LfV gewesen. Götzl fragt, ob Temme mit Irrgang über den 6. April 2006 gesprochen habe. Temme sagt, er habe Irrgang noch einmal getroffen, in Wiesbaden beim LfV. Bei dem Gespräch sei es in der Hauptsache um sein anstehendes Disziplinarverfahren gegangen. Er habe in seiner dienstlichen Erklärung gesagt, dass er Rede und Antwort stehen würde zu den Dingen, die er angerichtet habe für das Amt. Es sei dabei aber nicht um Einzelheiten der Ermittlungen gegangen. Vom Gespräch habe er im Einzelnen nicht mehr viel parat. Er habe geäußert, dass er die ganze Situation unendlich bedaure, in die er nicht nur sich selbst, sondern auch das LfV und die Kollegen gebracht habe. Er habe gesagt, dass er das nicht gewesen sei. Er meine, dass Irrgang gesagt habe, Temme habe Familie und solle alles dafür tun, dass diese Vorgänge geklärt werden. Ob Irrgang das so formuliert habe, wisse er nicht mehr, er, sei bei dem Gespräch ziemlich aufgewühlt gewesen. Götzl fragt, was damit gemeint sei, dass er gesagt habe, er sei es nicht gewesen. Temme: „Dass ich diese Morde selbstverständlich nicht begangen habe.“ Es sei dann wohl auch noch um den „15 Jahre alten Krümel Haschisch“ und die Patronen, die bei ihm gefunden worden seien, gegangen. Er habe versichert, dass er selbstverständlich keine Drogen nehme. Das Gespräch sei irgendwann nach dem 9. Mai, als er seine dienstliche Erklärung abgegeben habe, gewesen. Er sei zu Hause gewesen und habe nicht viel zu tun gehabt, deswegen habe er sich Termin nicht mehr notieren müssen. Über den Aufenthalt im Internetcafé habe er sich mit Irrgang seiner Erinnerung nach nicht im Einzelnen unterhalten. Er habe versichert, dass er nicht der Täter sei, aber möglicherweise habe er auch ein oder zwei Sätze dazu gesagt, wie sich das verhalten habe.

Auf Frage von Götzl sagt Temme, Herr Fe. sei der ehemalige Leiter der LfV-Außenstelle Kassel, aber nicht sein Vorgesetzter. Fe. habe er nach dem 6. April 2006 nur noch ein einziges und letztes Mal gesehen, als er seine privaten Sachen aus der Außenstelle geholt habe. Die Stimmung der Kollegen ihm gegenüber sei zu dem Zeitpunkt nicht besonders positiv gewesen. Fe. habe ihn nur ganz kurz begrüßt und das sei auch der letzte Kontakt zur Außenstelle gewesen. Das sei nach dem 21. April 2006 gewesen, er nehme an Anfang 2007. Er denke, das sei nach der Einstellung des Verfahrens gegen ihn gewesen, vorher wäre es ungeschickt gewesen, die Außenstelle zu besuchen. Die von der Polizei aus dem Büro beschlagnahmten Dinge seien auch alle schon wieder da gewesen. Er habe, soweit er sich erinnere, da nicht mit Fe. über den 6. April gesprochen. Die Stimmung sei „eher eisig“ gewesen. Telefonisch habe es, das wolle er der Vollständigkeit halber erwähnen, einen Kontakt gegeben, aber wohl nicht mit Fe. Denn zu dem Termin eines der früheren Morde sei er, Temme, auf einem Grillfest gewesen, wo einer der Kollegen Videoaufnahmen von ihm gemacht habe und deswegen habe der sich zunächst an ihn gewendet und er, Temme, habe gesagt, er solle sich an die Polizei wenden. Die Filmaufnahmen habe ein Herr Gu. gehabt. Götzl fragt, ob Temme nach dem 6. April telefonischen Kontakt zu Fe. gehabt habe. Es habe auf jeden Fall das besagte Telefonat gegeben, wo es darum gegangen sei, dass er seine Sachen abholen soll. Und dann wisse er nicht mehr, wer den Kontakt zum Herrn Gu. hergestellt habe. Dass er nicht zur Dienststelle kommen soll, habe ihm die Polizei gesagt. Für ein weiteres Telefonat wisse er jetzt keinen Anlass. Auf Frage sagt Temme, um die Angaben, die er bei der  Polizei zum 6. April gemacht habe, sei es mit Fe. oder Kollegen nicht gegangen, soweit er wisse. Er sehe da auch keinen Grund für und den Kollegen sei auch klar gewesen, dass sie sich da rauszuhalten hätten. Götzl sagt, dem Gericht liege ein TKÜ-Protokoll vom 29. Mai 2006 vor über ein Gespräch zwischen Temme und Fe. Daran erinnere er sich im Moment nicht, so Temme. Götzl hält vor, Temme habe bei der Außenstelle angerufen, Temme sprechen wollen und mitgeteilt, dass er einen Sohn bekommen habe. Vom zeitlichen Ablauf her könne das passen, so Temme, sein Sohn sei wenige Tage vorher geboren. Es könne sein, dass er sich da gemeldet habe, um das mitzuteilen, aber im Moment habe er daran keine Erinnerung. Auch auf erneute Nachfrage sagt Temme, er habe keine Erinnerung. Es folgt eine Unterbrechung bis 15.04 Uhr.

Danach sagt Temme auf Frage von Götzl, er habe in der Pause versucht, das nachzuvollziehen. Er habe damals von den Kollegen eine Karte zur Geburt seines Sohnes bekommen. Er habe keine Erinnerung, müsse aber zur Einordnung sagen, dass sein Leben zur damaligen Zeit Kopf gestanden habe. Er sei Beschuldigter in einer unfassbaren Mordserie gewesen und viele Dinge, die sich damals ereignet hätten, seien ihm offenbar nicht mehr so gegenwärtig. Herr He. sei der ehemalige Geheimschutzbeauftragte des LfV gewesen, so Temme auf Frage. Mit He. habe er bei mehreren Gelegenheiten telefonisch wie auch persönlich gesprochen. Natürlich sei auch da Thema gewesen, dass er das nicht gewesen sei. Außerdem sei das Disziplinarverfahren Thema gewesen, dafür sei He. zuständig gewesen und He. habe auch den Kontakt zur Polizei in Kassel gepflegt. Götzl sagt, Temme habe davon gesprochen, dass er das nicht gewesen sei. Das habe sein Leben damals tiefgreifend bestimmt und er habe jedem versichert, es nicht gewesen zu sein, möglicherweise in unterschiedlicher Tiefe. Auf Nachfrage erklärt Temme, es gebe einen Herrn Gu. und einen Herrn Mu. [Namen klingen ähnlich], Mu. sei sein damaliger Abteilungsleiter. Götzl fragt, ob Temme mit den beiden über den 6. April gesprochen habe. Mit Gu., der sei damals schon pensioniert gewesen, habe er wahrscheinlich auch in die Richtung gesprochen, dass er, Temme, es nicht gewesen sei und nichts gesehen habe. Dem Mu. habe er mit Sicherheit das Gleiche versichert. An Einzelheiten der Gespräche könne er sich nicht erinnern, Mu. habe ihm gegenüber aber Vorbehalte gehabt. Das sei aber mehr ein Gefühl, an einen Wortlaut könne er sich nicht erinnern. Götzl hakt hier nach. Temme sagt, er könne sich nicht an den Wortlaut erinnern, das sei so ein Gedanke bei ihm gewesen. Es sei ja auch folgerichtig: „Wenn ich es gewesen wäre, hätte ich von niemand mehr was zu erwarten gehabt, in menschlicher Hinsicht.“ Er habe eigentlich, so Temme, selten bei Gesprächen gedacht, dass da jemand denkt, er sitze einem neunfachen Mörder gegenüber. Vielleicht sei auch seine Wahrnehmung nicht so exakt gewesen damals.

Dann beginnt Götzl aus dem TKÜ-Protokoll vorzuhalten. Temme wiederholt, er habe versucht, das zu rekapitulieren, habe aber keine Erinnerung. Götzl hält vor: „Bisher noch nicht. […] zu einem Ergebnis gekommen ist.“ [s.o.] Temme meint, das würde ja schlüssig passen, wenn er am 9. Mai seine dienstliche Erklärung abgegeben habe und geschrieben habe, er sei bereit für ein Gespräch. Götzl sagt, hier stehe „Herr He. meinte auch“, ob sich Temme denn an ein Gespräch mit He. erinnern könne. Diese Formulierung helfe ihm nicht weiter, so Temme. Möglicherweise sei es so gemeint, dass Irrgang es für besser gehalten habe, mit einem Gespräch zu warten, bis die Polizei zu einem Ergebnis kommt. Die Formulierung „Herr He. meinte auch“ komme von Temme, sagt Götzl. Dann hält Götzl vor, Fe. habe gesagt: „Und wie du das beim Irrgang gemacht hast und hast dich nicht so verhalten, wie mir gesagt wurde, so restriktiv wie bei der Polizei, also du hast denen alles dargestellt.“ Das könne er auch nicht nachvollziehen, sagt Temme, er bekomme nicht hin, was Fe. damit gemeint haben könne. Götzl fragt, auf was mit „wie du das beim Irrgang gemacht hast“ angesprochen werde. Temme antwortet, er könne sich heute höchstens denken, dass Fe. dieses Schreiben meine, das er Irrgang mit seiner dienstlichen Erklärung gesandt habe, wo er angeboten habe, Rede und Antwort zu stehen. Aber so richtig nachvollziehen könne er das nicht. Wenn er zum damaligen Zeitpunkt jemandem hätte Rechenschaft ablegen müssen, dann wohl dem Direktor. Auf Frage sagt Temme, Fe. sei vermutlich derjenige, an den sich die Polizei gewandt habe im Rahmen der Durchsuchung der Büroräume des LfV in Kassel am 21. April 2006. Ob Fe. im Weiteren eingebunden war, wisse er nicht, Fe. habe aber dieselben Kontakte zur Polizei, zum Staatsschutz gehabt wie er selbst. Mit Irrgang habe er sich getroffen, so Temme, das müsse aber nach dem 29. Mai 2006 gewesen sein, denn sonst mache der Satz, dass Irrgang ihn nicht habe treffen wollen, keinen Sinn. Götzl sagt, da stehe aber auch: „wie du das beim Irrgang gemacht hast“. Seine einzige Idee sei, so Temme, dass es da um die dienstliche Erklärung und das Gesprächsangebot gehe. Götzl hält die Passage [s.o.] nochmal vor. Temme sagt, er habe bei der Polizei alles gesagt, was er wusste. Götzl fragt: „Und gegenüber Irrgang?“ Temme antwortet, er habe das gesagt, was er in seiner dienstlichen Erklärung geschrieben habe, da habe er voll und ganz die Wahrheit gesagt und nichts zurückgehalten. Auf Frage, ob es vor dem 29. Mai 2006 ein Gespräch mit Irrgang gegeben habe, sagt Temme, er wisse, dass er einmal bei Irrgang war, den Termin wisse er nicht mehr, er denke, dass es danach gewesen sein muss, könne es aber nicht hundertprozentig sagen. Götzl sagt, Temme solle nochmal nachdenken. Das habe er in den vergangenen Monaten versucht, weil das Gespräch mit Irrgang auch schon Thema in Berlin [Bundestag-Untersuchungsausschuss 27. Sitzung, Wortprotokoll hier] war. Er habe leider nichts mehr gefunden, woraus er schließen könne, wann der Termin war. Der 29. Mai erscheine ihm etwas früh, deswegen denke er, dass es danach stattgefunden haben muss, das passe auch besser zum Sinn des Gesprächs.

Auf Fragen von Götzl sagt Temme, bei der Flirtline habe er die E-Mail-Identität „wildman70“ gehabt, „Jörg Schneeberg“ habe er als Namen angegeben, den habe er wahllos ins Nichts geschrieben, als Adresse dieses Alias nennt er die Brüderstraße. Auf Vorhalt des Straßennamens Bremer Weg sagt er, es könne auch der Bremer Weg oder die Bremer Straße gewesen sein. Auf Frage aus dem Senat sagt Temme, er wisse nicht mehr, ob er nochmal auf der Seite „ilove.de“ gewesen sei, wenn müsse das aber irgendwann zwischen dem 6. April und dem 21. April gewesen sein. Auf die Frage, ob es bei den Nachrichten im Chat auf der Seite auch Zeitstempel gebe, sagt Temme, er wisse nicht mehr, ob das so war. Er könne den Gedankengang nachvollziehen, aber auf die Idee sei er nicht gekommen. Bundesanwalt Diemer fragt nochmal, wer Gu. und wer Mu. ist, dann fragt RA Bliwier.

Bliwier sagt, er wolle nochmal am Wochenende vom 7. bis 9. April und dem Montag, 10. April, ansetzen. Temme habe ja gesagt, so Bliwier, dass er aus dem „Extra Tip“ am Sonntag das erste Mal vom Mord an Halit Yozgat erfahren habe. Temme bestätigt das. Bliwier sagt, Temme habe angegeben, am Montag wieder auf der Dienstelle gewesen zu sein und dann eruiert zu haben, wann er die Dienststelle verlassen hat. Auf Frage sagt Temme, er könne nicht mehr sagen, wann er am Montag in die Dienststelle gefahren sei. Üblich sei gewesen, dass er morgens zur Arbeit gefahren sei. Bliwier sagt, dass Temme ein Gespräch mit Frau E. gehabt habe. Das wisse er von seinem letzten Termin hier, so Temme, habe aber an Einzelheiten keine Erinnerung. Auf die Frage, ob er außer aus dem „Extra Tip“ noch andere Informationen z.B. aus Medien gehabt habe, sagt Temme, er könne das heute nicht mehr nachvollziehen, welche Informationen er wann aus welchem Medium gehabt habe. Temme bestätigt den Vorhalt, er habe ausgesagt, am Montag möglicherweise die HNA [Hessische/Niedersächsische Allgemeine] gelesen zu haben, weil die an der Dienststelle vorliegt. Er vermute, dass er in die HNA geschaut hat an dem Montag, aber das sei spekulativ, so Temme Nach einem Vermerk von KOK T. solle Temme, so Bliwier, von Frau E. zu der Thematik befragt worden sein, ob er den Namen des Opfers kennen würde und ob es einen dienstlichen Bezug zum Verfassungsschutz geben würde. Daran habe er keine Erinnerung, wie schon Anfang Dezember, so Temme. Bliwier hält vor, Temme habe E. zufolge angegeben, er würde das Opfer nicht kennen und das Café nicht aufsuchen. Das sei gegenüber E. nicht korrekt gewesen, so Temme, aber die Gründe dafür habe er erläutert. An das Gespräch habe er keine Erinnerung. Bliwier sagt, er habe Schwierigkeiten, das zu verstehen, weil Temme in der Lage sei, seine Gefühlslagen zu beschreiben und zu beschreiben, dass er rekonstruiert habe, ob er ein Alibi hat. Bliwier sagt, Temme sei an dem Montag beim „ZK 10“ gewesen und habe gefragt, ob Temme wirklich keine Erinnerung mehr habe. Die Inhalte von Gesprächen seien ihm nicht erinnerlich, so Temme. Bliwier hält vor, dass Temme laut E. als Begründung dafür, dass die Tat keinen regionalen Bezug habe, angeführt habe, dass die Waffe bereits bei mehreren Taten im gesamten Bundesgebiet eingesetzt worden sei. Daran habe er keine Erinnerung, so Temme. Auf die Frage, ob er denn eine Information gehabt habe, was für eine Waffe dort eingesetzt war, sagt Te, das habe er schon irgendwann erfahren, er wisse aber aber nicht mehr zu welchem Zeitpunkt und wie. Bliwier fragt, ob Temme es von Ermittlern, aus dem Internet oder aus der Zeitung erfahren habe. Wenn er es so eingrenzen könnte, hätte er ja noch Erinnerungen, erwidert Temme. Bliwier fragt, ob Temme es evtl. aus dem „Extra Tip“ habe erfahren können. Temme sagt, das wisse er nicht, er habe diese Erinnerung nicht. Bliwier sagt, im Artikel im „Extra Tip“ habe nichts davon gestanden, was für eine Waffe verwendet worden war. Bliwier sagt, die HNA habe über die Tat am Montag nicht berichtet. Bliwier fragt dann, ob jetzt eine Konkretisierung komme, woher er diese Information haben könnte. Temme verneint das, er wisse es nicht. Bliwier hält vor, dass die Information, welche Waffe benutzt worden war, zum ersten Mal um 16.40 Uhr am Montag auf „Spiegel Online“ berichtet worden sei. Dann sagt er zu Temme: „Verstehen Sie jetzt, warum ich frage, wann Sie am Montag im Amt waren?“ Wenn Temme das früh am Montag im Amt erklärt habe gegenüber Frau E., dann könne er es nicht aus veröffentlichten Informationen gehabt haben, denn die seien zu der Zeit noch nicht veröffentlicht gewesen, so Bliwier. Temme wiederholt, er habe an das Gespräch keine Erinnerung und auch nicht, wann er das mit der Waffe erfahren habe. Temme sagt, wenn er am Montag nicht wisse, dass es diese Waffe ist, könne er nicht nachvollziehen, dass er das gegenüber Frau E. gesagt habe. Bliwier erwidert: „Es sei denn, Sie haben andere Informationen.“ Dann fragt er, ob Temme dabei bleibe, dass er die Information aus Internet oder Zeitung habe. Temme erwidert: „Oder aus Gesprächen.“ Er habe, so Temme, nicht gesagt, er habe das aus der Zeitung oder dem Internet. Aufgeregt sagt Temme, Bliwier verdrehe hier die Dinge. Bliwier sagt, diese Unverschämtheit lasse er mal beiseite. Götzl sagt, das sei das Problem, wenn Vorhalte gemacht würden, die nicht korrekt seien. Temme sagt, er wolle etwas dazu sagen, warum er darauf „anspringe“. Temme führt aus, wenn man die Medien verfolge, seien da auch Aussagen gemacht worden, wo er, Temme, sich ereifern könne. Götzl zu Temme: „Aber, dass Sie verpflichtet sind, die Wahrheit zu sagen, das hatten wir erörtert.“ Das sei ihm bewusst, sagt Temme. Bliwier sagt, sie hätten als Informationsquellen Internet und Zeitungen ausgeschlossen und jetzt habe Temme Gespräche mit Polizeibeamten in den Raum gestellt. Wenn es so stimme, wie es in den Akten steht, dass Temme gegenüber E. gesagt habe, es sei die gleiche Waffe verwendet worden, dann könne er vorher ja keine Gespräche mit Ermittlungsbeamten geführt haben. Temme sagt, Bliwier habe ihm doch vorgehalten, beim „ZK 10“ gewesen zu sein am Montag. Das solle aber, so Bliwier, im Anschluss an das Gespräch bei E. gewesen sein. Weiter sagt Bliwier, Temme habe dem Aktenvermerk zufolge seine Dienststellenleitung bewusst angelogen, indem er gesagt habe, er kenne das Opfer gar nicht. RA Stahl beanstandet, das sei eine Erklärung. Bliwier sagt, es sei ja schon vorbei und sagt zu Temme, Frau E. habe in dem Gespräch darum gebeten, den Namen des Opfers beim „ZK 10“ abzuklären. Dann fragt Bliwier, mit welchen Beamten Temme denn beim „ZK 10“ vor dem Gespräch mit E. gesprochen haben wolle. Götzl interveniert und sagt, Temme habe nicht gesagt, dass er entsprechende Gespräche geführt habe, das habe Bliwier in seine Frage eingeführt. Bliwier sagt, es gehe darum, dass der Zeuge gesagt habe, er habe das evtl. in Gesprächen erfahren, das frage er ab. RAin Sturm beanstandet, dass hier nachgehakt werde, obwohl Temme gesagt habe, dass er keine Erinnerung hat. Bliwier erwidert, er finde es interessant, dass die Verteidigung Zschäpe hier zum ersten Mal nach ca. 75 Tagen Aktivität entwickele. Nicht er, Bliwier, habe das in den Raum gestellt, sondern Temme selbst. Dann fragt er Temme, an welche Personen er gedacht habe, wenn er sage, die Information könne auch von anderen Personen gekommen sein. Er habe gesagt, so Temme, er wisse nicht, von wem er diese Information bekommen habe, und wann. Denkbar sei, dass er das möglicherweise bei der Polizei erfahren habe, aber das sei Spekulation. Bliwier sagt, er verstehe nicht, was damit gemeint sei. Üblicherweise, so Temme, seien ihm beim „ZK 10“ mehreren Personen begegnet, es sei denkbar, dass er dort etwas aufgeschnappt habe, aber er wisse nicht, wann und von wem er diese Informationen bekommen habe. Bliwier wiederholt, die Information sei öffentlich erst um 16.45 Uhr mitgeteilt worden. Götzl sagt, Bliwier solle einen Beweisantrag stellen, das stehe nicht deswegen fest, weil Bliwier es in einem Vorhalt verwendet habe. Bliwier sagt, bei diesem Zeugen werde man einen prononcierten Vorhalt machen können. Götzl reagiert ungehalten und legt eine Pause ein. Um 16.08 Uhr geht es weiter.

Götzl sagt, die Fragen von Bliwier würden sich ja tatsächlich stellen, man solle das jetzt ruhig und sachlich durchführen. Bliwier hält aus der Vernehmung von Temme vom 22. April 2006 vor, dort habe Temme gesagt, dass er am Montag, den 10. April von Herrn Fe. über Frau E. gefragt worden sei, ob das Internetcafé für sie [das LfV]eine Relevanz habe. Am selben Montagnachmittag, so der Vorhalt weiter, sei Temme beim Polizeipräsidium Nordhessen beim „ZK 10“ gewesen und habe einen Termin bei Herrn Me. gehabt. Er habe keine konkrete Erinnerung, sagt Temme. Dann hält Bliwier aus dem TKÜ-Protokoll vor: „Ja, finden denn die ein Ergebnis? – Ja gut, was jetzt dabei raus kommen muss letztendlich, wenn sie die Termine und das alles abgleichen, kann ja“. Bliwier fragt, ob Temme eine Erinnerung daran habe, das Gespräch sei 9 Minuten lang, was Temme verneint. Dann hält Bliwier den Teil des Protokolls vor, in dem von der „Kasseler Problematik“, in der Temme drin sitze, die Rede ist. Temme sagt, er habe keine Erinnerung, er verstehe Fe. da auch im Moment nicht. Bliwier fragt, was mit „Kasseler Problematik“ gemeint sei. Temme sagt, es könne um die Morde gehen, um die Außenstelle, um das Verhältnis der Außenstelle zu Irrgang, er könne Fe. so nicht verstehen und er wisse auch nicht, ob er ihn damals verstanden habe. Temme sagt, er habe immer noch keine konkrete Erinnerung an das Telefonat. Bliwier hält weiter vor und fragt, was mit der Minute gemeint sei, die fehle. Temme sagt, er denke sich dass damit das kurze Zeitfenster gemeint sei, das die Polizei ermittelt habe. Bliwier sagt, es gebe noch weitere Gespräche, wo über den Sachverhalt gesprochen wird, und fragt, ob sich Temme erinnere. Wenn er sich an ein Telefonat nicht erinnere, könne er nicht völlig ausschließen, dass es andere gegeben hat, sagt Temme. Bliwier sagt, der Vorteil einer Telefonüberwachung sei, dass man es sich anhören könne. Er fragt nochmal, ob Temme keine Erinnerung habe, und erinnert ihn an die Wahrheitspflicht. Temme sagt, er könne das in Zusammenhang bringen mit der Mitteilung über die Geburt, aber er habe an den konkreten Inhalt keine Erinnerung. Dass es eine Telefonüberwachung gegeben habe, habe er den Medien entnommen, so Temme, offiziell mitgeteilt worden sei es ihm nicht. Aber er sei ja nicht in einer „völlig anderen Branche“ tätig gewesen und wisse, dass es da etwas geben könne. Die Kripo habe damals bei einer Vernehmung gesagt, Temme habe ja jetzt einen Anwalt. Er habe nicht nachgefragt, woher sie das wissen, er habe es hingenommen. Bliwier fragt, es gebe ein Telefonat mit Frau Pi., wo sie sage, sie sei froh, dass Temme sich einen Anwalt genommen habe, ob er das meine. Dass er überwacht wird, habe immer wieder angeklungen, der Beamte Bi. habe ihn konkret auf den Anwalt angesprochen, aber er habe auch nicht gewusst, ob er vielleicht observiert wird, sagt Temme. Er denke schon, so Temme auf Frage, dass er dem Anwalt eine Schilderung des Sachverhalts gegeben habe, ein Anwalt werde wohl fragen, was passiert ist, wenn es um Mordverdacht gehe. Er habe keine konkrete Erinnerung an das erste Gespräch mit dem Anwalt, aber er gehe davon aus. Temme wiederholt, dass sein Leben damals auf dem Kopf gestanden habe. Bliwier sagt, er wolle nicht kommentieren, dass Temme dazu beigetragen habe. Dann fragt er Temme, ob der das mit sich selbst so abmache, dass er diese Ereignisse verdrängt habe.

Bliwier fragt, wie oft Temme denn mit einem Anwalt gesprochen habe, weil er unter Mordverdacht stand. Temme sagt, das sei nicht so oft gewesen. Er wisse nicht, so Temme, ob sich der Anwalt Notizen gemacht habe, so Temme. auf Frage von Bliwier. Zum Namen des RA befragt, fragt Temme, ob das nicht das Innenverhältnis zwischen ihm und seinem RA betreffe. Götzl sagt, den Namen halte er für zuverlässig. Temme nennt den Namen Pa. Auf Frage sagt Temme, er habe prinzipiell nichts dagegen, den Anwalt von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, wolle das aber nicht von einer auf die andere Sekunde entscheiden und mit dem Anwalt besprechen. Bliwier fragt, ob Temme sich auf die Einvernahme hier vorbereitet habe. Temme sagt, diese Dinge seien nie richtig weg gewesen. Er habe sich damit beschäftigt, als er zum Bundestags-UA geladen gewesen sei und auch als er hier geladen worden sei. Temme verneint die Frage, ob er Ermittlungsakten vorliegen habe. Das einzige sei eine Abschrift seiner Aussage aus dem UA, die sei ihm unaufgefordert zugesandt worden. Er habe auch keine Vernehmungsprotokolle. Der Rat des Anwalts sei auch gewesen, möglichst die Polizei weitermachen zu lassen, damit die Anschuldigungen auch ausgeräumt werden können. Und er glaube auch nicht, dass der Anwalt jemals Akteneinsicht genommen hat. Bliwier fragt, ob es in Vorbereitung zur Aussage hier Gespräche mit dem LfV gegeben habe. Das verneint Temme. Einen Kontakt habe es 2012 gegeben, als er die Vorladung des GBA bekommen habe und sich wegen seiner Aussagegenehmigung an das LfV gewendet habe. Er habe da angerufen und sei gebeten worden, das schriftlich zu tun. Der Sachbearbeiter habe angerufen und nicht mal seine neue Adresse gewusst, so Temme: „Soviel zu meinen Kontakten.“ Die Aussagegenehmigung für hier habe er auch wieder beantragt und bekommen. Er habe auch keinen Kontakt zum Bundesamt für Verfassungsschutz oder zu Ermittlungsbehörden gehabt. Er habe sich im familiären Bereich vorbereitet, aber nicht mit offiziellen Stellen. Im Zuge der Erteilung der Aussagegenehmigung habe er ein Gespräch gehabt mit dem Geheimschutzbeauftragten seiner jetzigen Dienststelle, da sei es aber aber nur darum gegangen, wie die Genehmigung zu verstehen ist. Es folgt eine Pause bis 16.47 Uhr.

Dann fragt RA Kienzle, wann Temme seine dienstliche Erklärung auf den Weg gebracht habe. Er habe keine Erinnerung mehr, so Temme, aber er habe aus der Presse erfahren, dass es ein Telefonat gegeben habe. In dem Telefonat solle laut Presse, so Temme, sein Gesprächspartner gesagt haben, er, Temme, solle „so nah wie möglich an der Wahrheit“ bleiben. Er betrachte aber, sagt Temme, Presseartikel über sich mit Vorsicht. Kienzle sagt, das verstehe er, es gehe aber um seine Erinnerung. Kienzle fragt, ob Temme eine Erinnerung habe, dass mal im LfV zu ihm gesagt wurde, er solle so nah wie möglich an der Wahrheit bleiben. Eine Erinnerung habe er nicht, so Temme, aber er habe für sich nachvollzogen, dass es darum gegangen sei, was er in die dienstliche Erklärung schreiben solle, von der Tiefe her. Aber er habe nicht so nah wie möglich die Wahrheit reinschreiben wollen, sondern die Wahrheit. An ein Gespräch habe er keine Erinnerung, nur dass er nachgefragt habe, wie er das abfassen soll. Er habe, so Temme auf Nachfrage, zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Verhaltensregeln bekommen, was er aussagen solle. Und wenn er gesagt bekommen haben solle, so dicht wie möglich an der Wahrheit: „Ich habe die Wahrheit rein geschrieben.“ Kienzle hält aus einem TKÜ-Protokoll vor, dort heiße es, dass He. den Rat gebe, so nah wie möglich an der Wahrheit zu bleiben, seiner Meinung nach könnten Polizei und Staatsanwaltschaft Verständnis dafür haben. Kienzle fragt, ob Temme in Erinnerung habe, dass mit dem LfV mal seine berufliche Arbeit im Blick auf die Ermittlung besprochen wurde. Da sei er nicht zugegen gewesen, so Temme. Kienzle konkretisiert, Herr He. habe Temme in einem Telefonat signalisiert, dass Polizei und Staatsanwaltschaft schon Verständnis für sein Verhalten haben könnten, und fragt, ob Temme das einordnen können. Das verneint Temme. Es habe, so Temme, noch vor der Entdeckung der „Umstände, wegen denen wir jetzt hier sitzen“ ein Interview mit dem Herrn We. gegeben, wo es um die Mordserie gegangen sei und We. gesagt habe, man habe ihn, Temme, wegen seines Berufes möglicherweise sogar härter angefasst. Kienzle hält weiter vor, Herr He. habe darauf hingewiesen, dass für die Erklärung wichtig sei, ab wann er von den Morden wusste, ab wann er wusste, dass er an einem Tatort war. Daran habe er keine Erinnerung, so Temme. Kienzle fragt, ob Temme jetzt eine Erklärung für seine Angabe von vorhin habe, es habe kein Telefonat zu diesen Inhalten gegeben, jetzt sehe man aber, dass es eine Vielzahl von Telefonaten gegeben habe. Kienzle fragt weiter, ob Temme ihm jetzt sagen wolle, dass es Telefonate zu Temmes dienstlicher Erklärung, auch inhaltlicher Art, gegeben hat, und Temme vorher nur polizeiliche meinte. Temme sagt, er habe das vorhin so verstanden, als ob das LfV Einfluss auf sein Verhalten bei der Polizei genommen hätte. Das sei nicht der Fall. He. habe gar keinen Grund gehabt, da er, Temme, nicht „nah“ an der Wahrheit geblieben sei, sondern die Wahrheit geschrieben habe. Er habe He. nur kontaktiert, um zu wissen, in welcher Tiefe er die Erklärung abfassen müsse. Kienzle fragt, wie es sich hinsichtlich der Angaben von Temme gegenüber dem LfV verhalte. Temme sagt, er sehe auch da keine Beeinflussung, ihm sei nicht gesagt worden, lassen Sie das weg.

Götzl wendet sich Zschäpe zu. Deren Verteidiger Heer sitzt normalerweise links von ihr in Richtung Götzl, ist aber gerade nicht im Saal. Götzl fragt Zschäpe: „Frau Zschäpe, bauen Sie ab? Sie haben die Augen teilweise geschlossen.“ Zum ersten Mal in diesem Prozess sagt Zschäpe öffentlich etwas, das aber wegen fehlender Mikrofonverstärkung auf der Tribüne nicht zu verstehen ist. Götzl sagt, man mache heute nicht mehr lange.

RA Kienzle fragt, ob sich Temme an dem Fragenkatalog orientiert habe. Temme antwortet, er habe sich bei der Abfassung seiner dienstlichen Erklärung an der Wahrheit orientiert. Auf Fragen von Kienzle sagt Temme, er habe an einer Tatrekonstruktion im Internetcafé teilgenommen. Kienzle fragt dann zu einem Fernsehinterview, das Temme gegeben habe. Das Nachrichtenmagazin sei schriftlich auf sie zugekommen, so Temme, und sie hätten sich entschlossen, dieses Interview zu machen. Das Ganze habe sich über zwei Tage hingezogen, seine Familie, seine Frau sei da mit eingebunden gewesen. Mit dem Nachrichtenmagazin hätten sie im Vorfeld darüber kommuniziert, was die sich darunter vorstellen. Sie hätten keine guten Erfahrungen mit den Medien gemacht. Kienzle fragt, ob Temme da Kontakt zum LfV aufgenommen habe, was der verneint. Eine Aussagegenehmigung des LfV habe er nicht eingeholt, er habe auch eindeutig klargestellt, dass es nur um das gehe, was ihnen persönlich passiert sei und nicht zu Dienstlichem. Im Interview hab es eine Frage zu der Quelle gegeben, die auch hier vernommen worden sei [Benjamin Gä., am 65. Verhandlungstag], er habe aber nichts gesagt, auch wenn das sehr hilfreich gewesen wäre. Kienzle fragt, was hilfreich gewesen wäre. Temme sagt, dass es Telefonate gegeben habe mit dieser Quelle, was er auch mit We. erörtert habe, diese relative einfache Erklärung für dieses Telefonat. Kienzle fragt, um welche Erklärung es gehe. Temme sagt, dass die Quelle vermutlich ihr Geld habe haben wollen. Kienzle fragt, ob es um das zwölfminütige Gespräch gehe. Es gehe um das Gespräch am 6. April, so Temme, da habe es zunächst einen Anrufversuch gegeben, und dann habe er zurückgerufen, das sei ja hier erörtert worden. Kienzle fragt, ob Temme noch weitere Internetcafés regelmäßig besucht habe. Götzl unterbricht und sagt, das habe er, Götzl, schon gefragt. Kienzle sagt, dann brauche er eine Unterbrechung. Es entsteht ein kleiner Disput um die Vorbereitung auf Einvernahmen. Schließlich sagt Götzl, man werde die Vernehmung hier unterbrechen, Temme werde wahrscheinlich für März wieder geladen, in der Zwischenzeit solle sich Temme Gedanken machen, ob er seinen Anwalt von der Schweigepflicht entbinden wolle. RA Bliwier sagt, es empfehle sich, dann auch Irrgang, Fe. und E. zu laden

Der Verhandlungstag endet um 17.11 Uhr.

Rechtsanwalt Stolle kommentierte die Aussage von Temme nach der Verhandlung: „So weit entfernt wie die Aussage des Zeugen von der Wahrheit ist, wirft ein bezeichnendes Licht auf die Arbeit der Verfassungsschutzbehörden. Dieser Umgang mit der Wahrheit und deren fehlende Willen zur Aufklärung kennt man nicht nur aus dem hiesigen Prozess, sondern auch aus anderen Verfahren.“

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