Am heutigen Prozesstag ist das Hauptthema der Mord in Kassel und die Rolle des Andreas Te. Werner It. vom Polizeipräsidium Nordhessen sagt zur videografischen Rekonstruktion des Weges, den Andreas Te. am 6. April 2006 durch das Internetcafé zurücklegte, aus. Jutta E., Kollegin des Andreas Te. beim LfV Hessen, wird vor allem durch Vertreter der Nebenklage intensiv befragt. İsmail Yozgat, Vater des Mordopfers Halit Yozgat, wollte eine Erklärung abgeben, wurde dabei aber von Richter Götzl unterbrochen, worauf er seine Erklärung verschob.
Zeug_innen und Sachverständiger:
- Werner It. (PP Nordhessen, Videoaufnahmen mit Andreas Te.)
- Dr. Thomas Heinrich (Gutachten zu Martin A.)
- Jutta E. (Verfassungsschutz Hessen, Kollegin von Andreas Te.)
Die Ombudsfrau für die Hinterbliebenen der Opfer der NSU-Morde Barbara John nimmt als Besucherin am Prozess teil. Anwesend sind heute außerdem mehrere Nebenkläger_innen, darunter Gamze und Elif Kubaşık, Mustafa Turgut und İsmail und Ayşe Yozgat.
Prozessbeginn ist heute erst um 10 Uhr. Als erstes soll das Video der Rekonstruktion des Weges, den Andreas Te. am 6. April 2006 durch das Internetcafé in der Holländischen Straße in Kassel genommen haben will, gezeigt und dazu der Zeuge Werner It. vom Polizeipräsidium Nordhessen gehört werden. Wohllebens Verteidigerin RAin Schneiders bittet jedoch um Unterbrechung, um sich das Video zuvor anschauen zu können. Die Sitzung wird unterbrochen bis 10.35 Uhr.
Dann wird der Zeuge It. gehört. Götzl sagt, It. solle vor der Inaugenscheinnahme des Videos sagen, worum es bei der Rekonstruktion ging, die laut Akten am 1. Juni 2006 durchgeführt worden sei. It. berichtet, das K11 habe sie, die Abteilung Erkennungsdienst, ersucht, in das Internetcafé zu kommen, um dort den Weg einer männlichen Person vom hinteren Raum des Internetcafés bis zu dessen Verlassen zu dokumentieren. Es sei darum gegangen, Weg und Zeitspanne zu dokumentieren. Dann wird das Video, das 1:27 Minuten dauert, gezeigt. It. sagt, die zu sehende Person sei schon da gewesen in Begleitung des K11. Durch Kopfnicken sei ihr signalisiert worden, dass sie jetzt los gehen könne. Man sieht Te., wie er an einem Computerplatz sitzt, dann aufsteht und in den vorderen Raum läuft, an der links von ihm liegenden niedrigen Theke vorbei, dann die Tür zur Straße öffnet und hinaus schaut. Dann sieht man Te. wie er sich umdreht, wieder zurück in den Internetraum geht, dann wieder nach vorne geht, in der Mitte des Vorderraums stehen bleibt und in seinem Portemonnaie nach Geld sucht, sich dann umdreht, auf die Theke zugeht, sich leicht beugt und das Geld auf die Theke legt. Dann sieht man Te. aus dem Internetcafé gehen und sich in einen schwarzen Mercedes setzen.
Auf Frage von Nebenklagevertreter RA Bliwier, was denn die Vorgaben der Sachbearbeitung waren, sagt It. es sei primär um das Zeitfenster vom Computerraum bis zum Verlassen des Cafés gegangen. It. verneint, die Angaben von Te. gekannt zu haben. Er könne auch nicht mehr mit Gewissheit sagen, ob Te. als Zeuge oder Beschuldigter geführt wurde. Bliwier will wissen, ob in einer Vorbesprechung geschildert wurde, wie Te. sich verhalten soll. Er gehe nicht davon aus, so It., dass Te. geschildert wurde, wie er sich verhalten soll. Er gehe aber schon davon aus, dass sie sich mit den Kollegen darüber unterhalten haben, was aufgezeichnet werden soll, sonst mache das keinen Sinn. Bliwier fragt, ob vorher geprüft worden sei, wie der Raum ausgeleuchtet ist. It. verneint das. Bliwier nennt Namen von anwesenden Polizeibeamten. Er glaube, so It. auf Frage, dass Te. vorher gesagt habe, wo er langgeht, wenn man videografiert müsse man wissen, welchen Weg er geht. Das sei aber keine konkrete Erinnerung, sondern eine Vermutung. Es werde sicherlich auch eine Probelauf davor gegeben haben, aber er könne es nicht mehr definitiv sagen. Das sei das einzige, was er persönlich videografiert habe, so It., es habe aber wohl später von Kollegen Aufnahmen zur Blickwinkelerfassung gegeben, die habe er aber nicht gesehen. Bliwier fragt nach den Begrenzungsdaten des Zeitfensters, um das es bei dem Video gegangen sei. It. sagt, Beginn sei das Erheben aus der Sitzposition und Ende das zweite Mal, als Te. nach draußen geht und ins Fahrzeug steigt. Er habe gewusst, so It., dass zu diesem Zeitpunkt auch andere Zeugen im Internetcafé waren, deren Vernehmungsinhalte habe er jedoch nicht gekannt. It.s, Aufenthalt an der Örtlichkeit habe „zehn Minuten plus minus“ gedauert. Die laut Vermerk im Anschluss geführte Diskussion habe er nicht mitbekommen. Anweisung an Te. zur Schrittgeschwindigkeit habe es nicht gegeben, auch an eine Besprechung, dass Te. so gehen solle, wie damals, könne er sich nicht erinnern. Te. sei wohl in Begleitung der Kollegen vom K11 da gewesen, sagt It., er könne nichts dazu sagen, wie er vorbereitet worden ist. An einen zweiten Durchgang erinnere er sich nicht, aber das wäre sicherlich dokumentiert worden. Auf Frage von RA Kienzle sagt It., sein Kollege habe keine eigene Möglichkeit gehabt, zu dokumentieren, sie hätten nur eine Kamera gehabt. Zschäpes Verteidiger RA Stahl sagt, im Vermerk seines Kollegen stehe, dass sie den Tatort ungefähr so hergerichtet hätten, wie er zur Tatzeit ausgesehen hat. Stahl fragt, wer das gemacht habe. Daran habe er keine Erinnerung, so It. Er selbst sei zuvor schon mal da gewesen und habe das damals fotografiert. Aber wie einzelne Möbelstücke standen, sei für diese Rekonstruktion nicht primär wichtig gewesen.
Dann möchte İsmail Yozgat eine Erklärung abgeben und beginnt mit der Begrüßung der Verfahrensbeteiligten, die der Dolmetscher übersetzt. Yozgat wird jedoch von Richter Götzl unterbrochen: er müsse zuvor erfahren, wozu eine Erklärung abgegeben werden soll, momentan sei Platz für eine Erklärung zum Zeugen It.: „Aber vielleicht können Ihre Anwälte da weiterhelfen.“ RA Bliwier sagt, es gehe Herrn Yozgat darum, zu seinen Gefühlen und Eindrücken, eine kurze, zeitlich eng begrenzte Erklärung abzugeben. Er bitte in aller Form darum. Die Familie Yozgat sei aus persönlichen Gründen nicht oft hier, soviel Zeit müsse in dieser Hauptverhandlung einfach sein. Götzl sagt, RA Bliwier sei da, um Yozgat zu beraten, wann der richtige Zeitpunkt zur Abgabe der Erklärung ist. Er wolle nicht kleinlich erscheinen, aber es seien viele Verfahrensbeteiligte und jeder könne dieses Recht in Anspruch nehmen, „bei allem Verständnis für Herrn Yozgat“. Bliwier erwidert, dass die Erklärung längst abgegeben wäre. Götzl sagt, so brauche ihm Bliwier nicht zu kommen: „Das ist ungehörig.“ Bliwier sagt: „Wir werden nicht unseren Mandanten entmündigen.“ Die Familie Yozgat habe ein eigenes Erklärungsrecht, das sie zweimal wahrgenommen habe. Sie würden wissen, dass es keine enge Erklärung nach § 257 ist, aber dafür müsse Raum sein. Götzl fragt, worum es denn gehe. Bliwier sagt, es gehe um die Gefühle der Familie Yozgat, ihren Schmerz, ihre Erwartungen an das Verfahren, Versprechungen der Kanzlerin Merkel, die Umbenennung der Straße. Es sei eine sehr begrenzte, kurze Erklärung. Götzl sagt: „Dann nehmen Sie bitte Stellung.“ Zschäpes Verteidiger RA Heer sagt, Götzl setze sich selbst in Widerspruch, „bei allem Verständnis für die Familie“. Bundesanwalt Diemer sagt, wenn er persönlich gefragt würde, ob Yozgat die Erklärung jetzt abgeben darf, würde er sagen, ja, aber als Bundesanwalt müsse er sagen, dass das Gesetz diese Erklärung nicht zulasse. Götzl sagt, Yozgat solle die Erklärung bitte zurückzustellen, bis es einen Einschnitt gebe. Yozgat beginnt mit seiner Erklärung, wird jedoch wieder von Götzl unterbrochen. Bliwier sagt, die Rechtslage sei auslegungsfähig. Der § 257 sage, dass die Erklärung nicht das Plädoyer vorweg nehmen solle. Die Verteidigung Zschäpe solle sich schämen, sich das nicht anhören zu wollen. Bliwier bittet um eine Unterbrechung. Auf Frage von Götzl sagt Bliwier, er kenne den Inhalt der Erklärung und halte ihn für von der StPO gedeckt, man wolle sich aber besprechen. Um 11.34 Uhr geht es weiter. Bliwier sagt, man greife den Vorschlag Götzls auf, die Erklärung werde morgen abgegeben.
Es folgt der Sachverständige Dr. Thomas Heinrich, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom Klinikum Weißenhof in Weinsbergm, der ein Gutachten zu Martin A. Angefertigt hat. Auftrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn sei die Frage gewesen, inwieweit Angaben von A. zum Kerngeschehen der Tat verwertbar sind. Dazu habe er A. am 14. Juli 2011 nach Weinsberg einbestellt. Heinrich schildert zunächst die Erinnerungen an den Tattag, wie sie ihm A. geschildert habe, dann nimmt er auf den Krankheitsverlauf von A. Bezug. Schließlich sagt er, dass A. ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnödem und einer Sedierung über Wochen erlitten habe. Da sei von einer längeren anterograden Amnesie auszugehen. Vom Zeitpunkt des Traumas an, sei eine Gedächtnisstörung zu erwarten. Es trete auch regelmäßig eine retrograde Gedächtnisstörung auf: Geschehnisse vor dem Trauma können nicht erinnern werden. A. habe über eine teils fehlende und unscharfe Erinnerung vor dem Tatgeschehen berichtet. Man müsse davon ausgehen, dass A. versucht habe, diese Lücken zu füllen. Und A. habe schon während der Krankenhausbehandlung Informationen bekommen und sich kundig gemacht. Es sei aus sachverständiger Sicht davon auszugehen, dass er keine eigene Erinnerung an das Tatgeschehen habe, von einer Erinnerung an das Kerngeschehen der Tat sei nicht auszugehen. Nach der Einvernahme teilt Götzl mit, dass der Zeuge Fe. erkrankt sei. Dann folgt die Mittagspause bis 13.07 Uhr.
Danach wird die Zeugin Jutta E. (siehe Protokoll zum 80. Verhandlungstag) gehört. E. ist Oberamtsrätin an der Außenstelle des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen (LfV) in Kassel. Götzl sagt, es gehe um Gespräche, die E. mit Andreas Te. in der Zeit nach dem 6. April 2006 geführt habe. E. sagt, sie erinnere sich, dass Te. an dem Freitag, dem Tag danach, Urlaub gehabt habe. Ihr damaliger Vorgesetzter Fe., habe sie für Montag beauftragt, den Te. zum Staatsschutzkommissariat des Polizeipräsidiums Nordhessen zu schicken, um nachzufragen, was da jetzt vorgefallen sei: „Das habe ich dann an dem Montagmorgen, ja, Morgen weiß ich jetzt nicht, an dem Montag, gemacht, weisungsgemäß.“ An weitere Gesprächsinhalte könne sie sich jetzt so genau nicht erinnern. Götzl fragt, wozu Erkundigungen eingeholt werden sollten. E. sagt, es habe in der Zeitung gestanden oder es sei in den Nachrichten gesagt worden, dass es wohl „im islamistischen Bereich“ gewesen sei und das habe damals auch zu „unserem Gebiet“ gehört. Ob schon irgend etwas über den Hintergrund des Mordes bekannt ist, hätte nachgefragt werden sollen. Götzl fragt, was mit „islamistischer Bereich“ gemeint sei. Es habe geheißen, dass es sich um einen „türkischen Mitbewohner von Kassel“ handelt, deswegen sei für sie die Frage gewesen, ob es eine Straftat im islamistischen Bereich gewesen sein könnte, so E.
Götzl fragt, welche Informationen E. selbst gehabt habe. Es sei viel in Zeitung und Fernsehen berichtet worden, dass da ein Mord passiert ist, aber weitere Einzelheiten seien ihr jetzt nicht mehr so erinnerlich. Te. sei an dem Morgen eigentlich wie immer gewesen, habe den Auftrag angenommen, ohne dass er nervös gewirkt habe. Er habe gesagt, dass er sich darum kümmern würde. Der Auftrag habe konkret gelautet, nachzufragen, um wen es sich handelte und ob es schon Hinweise zum Täter gebe. Te. habe zu diesem Zeitpunkt genauso wie sie aus den Medien davon gehört. Sie könne sich nur noch schwach erinnern, dass er gesagt habe, es könne sich wohl um einen bundesweiten Reihenmord, die Tat eines Serientäters handeln. Aber die genaue Wortwahl wisse sie jetzt nicht mehr. Woher er diese Information hatte, habe sie zu dem Zeitpunkt nicht gewusst. Sie habe das nicht direkt thematisiert, er habe nur gemeint, er hätte das irgendwo gelesen oder gehört. Götzl fragt, ob E. noch weitere Gesprächsinhalte in Erinnerung habe. E. antwortet, sie hätten mit Sicherheit in der Woche noch darüber gesprochen. Dann habe sie eine Woche später ihren zweiwöchigen Urlaub angetreten, so dass ihr die Brisanz gar nicht bewusst gewesen sei. Dass Te. dort auch anwesend war, habe sie bis zu diesem Urlaubsantritt nicht gewusst, sie hätten nur über die Dinge gesprochen, die in der Presse standen. Auf die Frage, ob die Rede davon war, dass Te. die Örtlichkeit kennt, sagt E., er habe gesagt, dass er wisse, wo das Café ist, weil das auf seinem Heimweg liege. Aber er habe nichts dazu gesagt, dass er das besuchen würde. Die Tat und ihre Umständen seien zwischen ihnen schon Thema gewesen, aber eigentlich mehr spekulativ: „Was könnte dahinter stecken, wer könnte der Täter sein, aber nichts Konkretes“. Die Spekulationen seien „die Üblichen“ gewesen, die auch in den Medien vertreten worden seien, dass es eine Tat im „Drogenmilieu“ sein könne. Götzl fragt: „Hat Ihnen gegenüber Te. mal erwähnt, dass er sich dort aufgehalten hat?“ E.: „Nein, nie.“ Sie habe erst davon erfahren, als sie aus dem Urlaub zurückgekommen sei, da sei Te. schon verhaftet gewesen.
Götzl fragt, wer damals noch bei der Außenstelle Kassel tätig war. E. spricht von drei Personen, Halbtagskräften, die sich die Arbeitszeit geteilt hätten und einem etwas älteren Kollegen namens G. Götzl fragt, an wen sich Te. habe wenden sollen zur Abklärung. In solchen Fällen hätten sie sich meist an das Staatsschutzkommissariat beim PP Nordhessen gewandt. Te. habe laut E. davon gesprochen, dass es sich um eine Serientat handeln könnte, so fragt Götzl, ob das Thema noch einmal aufkam in der Woche. Das könne sein, so E., aber sie könne es jetzt nicht mit Sicherheit behaupten. Diese Information sei für sie zu diesem Zeitpunkt neu gewesen. Sie könne auch nicht mehr sagen, ob sie zu diesem Zeitpunkt etwas dazu in der Presse gelesen hat. Götzl fragt nach einer zeitlichen Einordnung des Gesprächs am Montag. Sie denke, dass sie ihn gleich vormittags darauf angesprochen habe, aber ob er ihr das mit der Serientat zu diesem Zeitpunkt gesagt hat, oder erst als er zurück kam, wisse sie nicht mehr. Es könne sein, dass er diese Tatsache von dort hatte. Götzl fragt, um welchen Zeitpunkt es geht. E.: „Nach dem Staatsschutzkommissariat.“ Sie sei sich ziemlich sicher, dass Te. auch dort war, denn Fe. habe ja diese Information haben wollen. Deswegen denke sie, dass Te. gleich am Montag da war. Sie gehe davon aus, dass dann am Dienstag ein Gespräch zwischen Te. und Fe. stattfand und diese Info von Te. an Fe. ging, aber sie könne sich nicht erinnern, dass sie dabei war. Te. sei wohl mit der Abfrage beauftragt worden, weil er die besseren Kontakte zu dieser Dienststelle gehabt habe. Fe. habe Te. dafür öfter eingesetzt. Es habe da keinen besonderen Ansprechpartner gegeben, sie hätten eigentlich mit allen Kollegen vom Staatsschutzkommissariat ein gutes Verhältnis gehabt.
Beim Gespräch mit Te. habe sie keinen Unterschied gemerkt in seinem Verhalten zu anderen Tagen. Er habe ganz normal berichtet, dass er die Information geholt habe, aber mehr hätten sie nicht gesprochen, denn es habe noch keine großen Erkenntnisse über Hintergründe oder Täter gegeben. Sie habe bei Te. keine Unsicherheit bemerkt. Götzl sagt, es liege ein Vermerk von KHK T. vom 2. Mai 2006 vor und fragt, ob E. sich erinnere, dass sie von der Polizei zum Gespräch mit Te. befragt wurde. Das bejaht E. Es seien zwei Kollegen gewesen, einer sei früher beim Staatsschutzkommissariat gewesen, aber mittlerweile bei der Mordkommission. Die Beamten hätten gefragt, ob sie zu einem Gespräch über Te. bereit sei: was Te. für ein Mensch wäre, ob sie ihm das zutrauen würden. Götzl hält vor, dass E. laut Vermerk gebeten worden sei, Te. am Montag zu befragen, weil Te. am Freitag und Fe. am Montag in Urlaub waren. „Befragen“ habe sie eigentlich nicht mehr in Erinnerung. Es sei darum gegangen, Te. zum ZK 10 zu schicken. Götzl hält weiter vor, dass laut Vermerk, E. am Montag Te. angesprochen habe, ob er den Namen des Opfers kennen würde und ob es einen dienstlichen Bezug zum VS geben würde. Eigentlich sei es darum gegangen, so E., dass er im Staatsschutzkommissariat in Erfahrung bringen sollte, ob es schon Erkenntnisse zur Person und zu Hintergründen der Tat gibt. Götzl hält den Vermerk weiter vor: Andreas Te. habe E. gesagt, dass er das Opfer nicht kennen und das Internetcafé nicht aufsuchen würde. Dass sie über das Opfer gesprochen hätten, daran könne sie sich nicht erinnern, so E., aber dass er das Café nicht kennen würde, das habe Te. so erwähnt. Götzl sagt, im Vermerk sei die Rede davon, dass er das Café nicht „aufsuchen“ würde. Aufsuchen habe Te. nicht gesagt, aber dass er wüsste, wo es ist. Götzl sagt, hier stehe, E. habe Andreas gebeten den Namen des Opfers beim „hiesigen ZK 10, Mü.“ abzuklären. Ob sie jetzt direkt einen Namen gesagt habe, daran könne sie sich nicht erinnern, es könne aber sein, dass Mü. für „den Bereich Ausländer“ zuständig sei.
Dann stehe hier, so Götzl, dass Andreas weiterhin angegeben habe, dass die Tat keinen regionalen Bezug hätte, weil die Waffe bereits bei mehreren Morden eingesetzt wurde. Sie gehe davon aus, dass er das so gesagt hat, nur woher er das hatte, das wisse sie wirklich nicht mehr. Zum nächsten Vorhalt aus dem Vermerk, dass sie an dem Montag den Namen des Opfers aus der Zeitung erfahren habe und dann die Sache für sie erledigt gewesen sei, sagt E., das sei vielleicht morgens noch nicht bekannt gewesen. Weiter stehe hier, es sei nicht bekannt, ob Te. noch beim ZK 10 war. Das verstehe sie jetzt nicht, so E., sie gehe davon aus, dass er da war und den Auftrag ausgeführt hat. Sie selbst sei nie in dem Café gewesen, so E. auf Frage. Die Straße, in der das Café liegt, sei sehr lang und sie wisse nicht, in welchem Bereich das Café liegt. Dass Te. Internetcafés aufsucht, sei mal Thema gewesen, denn es sei diskutiert worden, ob es Sinn machen würde, wenn man im Internet schaut, was da geschrieben wird. Sie habe das nicht gemacht und habe auch nicht gewusst, dass Te. das macht. Im Vermerk stehe, so Götzl, dass E. Internetauswertungen über Wiesbaden mache und ihr bekannt sei, dass Te. Internetcafés aufsucht. E.: „Mir sei das bekannt?“ Götzl sagt, dass sei nach KHK T. ihre Auskunft gewesen. Vielleicht habe Te. das mal erwähnt, sagt E., aber sie sei jetzt nicht davon ausgegangen, dass er in das Café geht.
Götzl fragt, ob es im Hinblick auf seine Arbeit ein Problem mit dem Besuch von Internetcafés oder bestimmten Internetcafés gegeben habe. Es sei gesagt worden, man könnte doch das ein oder andere mal im Internet recherchieren, antwortet E., aber sie sei der Meinung gewesen, das sei die Aufgabe der Abteilung in Wiesbaden. Götzl fragt, ob es gewünscht war, dass E. oder Te. Internetcafés aufsuchen, oder nicht. Sie sei der Meinung gewesen, dass das nicht ihre Aufgabe ist, aber Te. sei da nicht abgeneigt gewesen, so E. Vielleicht habe er privat, als er seine Frau noch nicht kannte, Seiten besucht, um jemand kennenzulernen. Das sei eine Vermutung „von mir oder uns“. Götzl sagt, im Vermerk stehe, das Internetcafé in der Holländischen Straße und das in der Wolfhager Straße seien jedoch für Te. absolut tabu gewesen. Das hätten sie auch thematisiert, so E., weil Internetcafés meist in Gegenden gewesen seien, „von dem Klientel, das wir beobachtet haben“. Die Holländische Straße sei halt „von vielen Ausländern bewohnt“ und Wolfhager Straße sei in der Nähe der Dienststelle gewesen. Diese Cafés hätten nicht besucht werden sollen aus Sicherheitsgründen. Götzl fragt, wie E. Te.s Verhalten beschreiben würde. Ihr und den Kollegen gegenüber sei Te. sehr ruhig, introvertiert gewesen, so E., über Privates habe er fast nichts erzählt. Sie habe ihn für engagiert und korrekt gehalten.
RA Bliwier fragt, ob sich E. auf die Vernehmung vorbereitet habe. E. sagt, sie habe zu Hause und in der Dienststelle versucht zu rekonstruieren, wann ihr Urlaub gewesen sei. Bliwier fragt, ob E., als sie die Ladung erhalten hat, damit verbunden habe, worum es geht. Sie denke, so E., es gehe um den Ablauf, warum sie ihn da hin geschickt habe. Bliwier: „Wie kommen Sie darauf?“ Das sei das einzige gewesen, was sie mit Te. im Hinblick auf die Tat zu tun hatte. Alles Weitere habe Te. mit dem Vorgesetzten besprochen. Die Berichterstattung über dieses Verfahren habe sie anfangs stark, dann weniger verfolgt, sagt E. auf Frage. Bliwier fragt, sie habe also nicht verfolgt, dass Te. hier Angaben zu den Gesprächen mit ihr gemacht hat. Im Einzelnen habe sie das nicht getan. Auf Nachfrage sagt sie, sie habe das mit dem Urlaub nachvollziehen wollen. Im Internet sei sie dann auf Vernehmungen von Te. gestoßen und da habe sie einen Teil von gelesen. Sie habe gelesen, dass er ihr gesagt habe, dass es um eine Serientat ging, das mit der Pistole und wann das gewesen sein soll. E. bestätigt, dass sie selbst noch an der Dienststelle tätig sei, Fe. aber nicht mehr. Bliwier fragt, ob E. mit jemandem vom Amt über dieses Protokoll und die Vernehmung hier gesprochen habe. Ein Kollege habe ihr ganze Protokolle der Vernehmung gezeigt und ausgedruckt. Bliwier fragt, was das denn für Protokolle seien, von denen sie berichtet. Wenn sie das richtig gelesen habe, dann sei das die Vernehmung in diesem Gerichtsverfahren. Bliwier sagt, das sei also jemand, der veröffentlicht hat, was Te. hier gesagt hat. Davon gehe sie aus. Bliwier: „Und das hat jemand ausgedruckt und mit Ihnen besprochen?“ Bliwier fragt, mit wem sie das auf der Dienststelle besprochen habe. Das sei der Kollege Martin Sch. gewesen, im Grunde sei sie dessen Vorgesetzte. Bliwier fragt, ob sie Sch. gebeten habe, sich da schlau zu machen oder er sich von selbst darum gekümmert habe. Sie habe wegen des Jahres im Internet recherchieren wollen, so E., und er habe geholfen, weil er sich da besser auskenne. Sie bejaht, dass Sch. dann ausgedruckt habe, was man zu der Vernehmung Te.s in der Hauptverhandlung finden konnte.
Bliwier sagt, für ihn sei von Bedeutung, dass E. da mit Sch. und den ausgedruckten Vernehmungen sitze und darüber spreche. Er fragt, ob sie sich in der Situation um eine weitere Quelle bemüht habe, ob es da Vermerke auf der Dienststelle gebe. Das verneint E., sie verneint auch, einen Vermerk gefertigt zu haben über den Auftrag an Te., zum ZK 10 zu gehen. Ob sie seit ihrer Ladung Kontakt zu Herrn Irrgang, Te. oder Fe. gehabt habe, verneint E. ebenfalls. Bliwier sagt, der einzige, mit dem sie über die Thematik gesprochen habe, sei also Sch. E. erwidert, es könne sein, dass Herr G. da auch mal drüber geguckt hat, aber da sei sie sich nicht sicher. Sie habe nur kurz rein geschaut und da seien Lücken im Gedächtnis von Te. gewesen. Bliwier sagt, dass er nicht verstehe, warum E. eigentlich diese Protokolle angeschaut und mit Sch. besprochen habe. Das habe keine Bedeutung gehabt, erwidert E., sie habe sich nur bemüht nachzuschauen, wann sie Urlaub genommen habe. Und im Internet seien sie dann auf das Protokoll gestoßen, aber das sei eigentlich mehr Zufall gewesen. Bliwier fragt, wie sie das recherchiert habe, ob ihr Google etwas sage. E. sagt: „Genau.“ Sie habe versucht, über die Hessische Allgemeine etwas zu finden, aber nichts gefunden. Sch. habe nur „NSU“ und „Te.“ eingegeben, sie wisse nicht, ob noch mehr.
Bliwier hält aus dem Vermerk zum Gespräch am 2. Mai 2006 vor, dass die Teilzeitkraft Gi. angetroffen und im Anschluss E. befragt worden sei. Bliwier: auf die Frage, wann Te. das mit der Waffe gesagt haben könnte, habe E. gesagt, dass sie noch erinnere, dass er von der Waffe gesprochen hat. E.: „Ja, daran kann ich mich erinnern.“ Jetzt habe sie in den Raum gestellt, dass er das vom ZK 10 haben könne. E.: „Kann sein.“ Bliwier fragt, ob E. im Internet nicht gelesen habe, was Te. dazu gesagt hat. E.: „Nein.“ Bliwier fragt, ob E. das überflogen habe, er kenne das nämlich auch. Götzl fragt, um was es gehe. Bliwier sagt, es gebe im Internet einen Blog, wo jemand relativ detailliert die Befragung Te.s protokolliert hat. E. sagt, das habe so ein Format gehabt. Bliwier: „Und sie wollen ernsthaft sagen, dass sie nur einen Teil gelesen haben?“ E.: „Ich habe nur einen Teil gelesen.“ Bliwier sagt, ihr Interesse sei doch gewesen, die zeitliche Einordnung herauszufinden, dann recherchiere man und finde diese Befragung aufgeschrieben. Er fragt, wenn E. sage, sie habe es überflogen, was man sich darunter vorstellen müsse. Sie habe es quer gelesen, sagt E. Bliwier fragt, ob sie nach bestimmten Begriffen quergelesen habe. Das verneint E., es sei ihr nur um die Jahreszahl gegangen. Dazu müsse sie aber doch nicht das Protokoll lesen, so Bliwier. Das habe sie ja auch nicht, antwortet E. Die Frage, ob sie mittendrin aufgehört habe, bejaht E.: „Es ging hin und her, er konnte sich nicht erinnern, da habe ich aufgehört.“ Das sei ca. eine Woche her, dass sie das gelesen habe, sagt E. auf Frage, die Ladung habe sie seit vier Wochen. Bliwier fragt, was der Anlass war, sich das ausdrucken zu lassen. Es sei um die Urlaube gegangen und sie habe festgestellt, dass sie nicht 2007 im April im Urlaub war. Bliwier fragt, wofür sie dann das Protokoll brauche. Das brauche sie nicht, sie sei aus Versehen darauf gestoßen, so E. Bliwier sagt, er würde verstehen, wenn es einen interessiert, was Te. gesagt hat, und das Protokoll dann liest. Er verstehe aber nicht, was E. angegeben hat. E. erwidert, sie habe sich das nicht ausdrucken lassen, das habe der Kollege gemacht. Götzl sagt, in Frageform suggestiv zu unterstellen, dass sie sich das hat ausdrucken lassen, entwerte Bliwiers Befragung. Bliwier fragt, ob E. und Sch. gemeinsam am Rechner gesessen haben, als man diese Suche durchgeführt hat, was E. verneint. Sie sei sogar weggegangen. Sch. habe gesagt, da gebe es ein Protokoll. Sie habe sich das durchlesen wollen, sei aber nicht dazu gekommen, das ganz zu lesen und habe auch festgestellt, dass es darin nichts gegeben habe, was für sie wichtig war. Sie bestätigt, das sie Sch. nicht beauftragt habe, das auszudrucken.
Bliwier fragt, ob Ergebnis der Recherche nur dieses Protokoll war oder weitere Dinge ausgedruckt wurden. Das sei nur das Protokoll gewesen, so E. Bliwier fragt, ob es die Idee gab, dass man im Internet sucht, was Te. hier gesagt hat. Sie hätten nicht damit gerechnet, dass es so etwas gibt, sagt E. Wenn E. hier ernsthaft erzähle, es sei um ihren Urlaub gegangen, verstehe Bliwier nicht, warum dann als einziges Ergebnis der Recherche dieses Protokoll heraus käme. Sie seien beide erstaunt gewesen, dass es so etwas im Internet gab. Sch. habe ihr ein Exemplar mitgegeben, bestätigt E. Sie habe sofort drüber geschaut, dann habe sie es weg gelegt um es später in Ruhe durchzulesen. Es sei ihr aber zu umfangreich gewesen. Es sei auch nichts Neues darin gewesen, oder etwas, was ihr hätte Aufschluss geben können. Bliwier fragt, was er sich darunter vorstellen müsse. E.: Die Frage, was der Grund für ihre Vorladung sein könne. Denn sie habe ihm nur diesen einen Auftrag gegeben und sei dann eine Woche später in Urlaub gefahren. Die Brisanz sei an ihr vorbei gegangen, weil sie in Ägypten gewesen sei. Da habe also nichts Neues gestanden, sagt Bliwier. Nicht auf den Seiten, die sie gelesen habe, so E., und sie habe es dann weggelegt. Als Bliwier fragt warum, sagt Götzl, dazu habe die Zeugin bereits Angaben gemacht. RA Heer beanstandet die Frage förmlich. Darauf Bliwier: er nehme zur Kenntnis, dass Heer an dieser Stelle wieder interveniert, aber das sei dessen Problem. Götzl sagt, es sei das Recht des Verteidigers.
Bliwier fragt, ob E. das Protokoll in der Dienststelle habe liegen lassen, was E. bejaht. Dort liege es es auch immer noch. Sie verneint, sich Notizen gemacht zu haben. Sie habe es sich auch nicht mehr angeschaut oder mit Sch. noch einmal drüber gesprochen. Bliwier fragt, ob aus ihrer Erinnerung in dem Protokoll irgendetwas dazu stand, wann Te. das mit der Waffe erfahren haben will. Darüber habe sie nichts gelesen. Bliwier: vorhin habe E. gesagt, sie wisse nicht, woher Te. das mit der Waffe hatte, aus Medien oder von der Polizei. Das sei sie hier aber gar nicht gefragt worden. Er fragt, ob das auch in dem Protokoll stehe. Das habe sie nicht gelesen, so E. Das habe hier eine große Rolle gespielt, so Bliwier, weil diese Information möglicherweise erst am Montag um 16.40 Uhr bekannt wurde. Bliwier: „Sie bleiben dabei, dass sie das nicht in dem Protokoll gelesen haben.“ E.: „Ja.“ RAin Lunnebach fragt, ob E. diesen Vermerk vom 2. Mai 2006 nicht gelesen habe, auch nicht bei der Internetrecherche. E. sagt, da sei kein Vermerk gewesen. Sie verneint auch, einen Antrag der Verteidigung Yozgat zu kennen.
RA Narin fragt, ob E. sagen könne, ob das LfV Hessen schon vor dem Mord in Kassel mit der Mordserie befasst war. E.: „Nein, weil wir keine Exekutivbefugnisse haben.“ Frau Dr. Pi. kenne sie, so E. auf Frage. Sie sei Abteilungsleiterin, 2006 sei sie Leiterin des Dezernats Beschaffung und die direkte Vorgesetzte von Te. gewesen. Neben dem Außenstellenleiter sei sie in Wiesbaden die Vorgesetzte gewesen. Narin fragt, ob E. mit Pi. über die Tat gesprochen habe. E.: „Über die Tat?“ Wie gesagt, so E., in der einen Woche, in der sie da gewesen sei, gab es keinen Bezug zu Te. Und als sie wieder gekommen sei, habe sie nur gehört, dass Te. verhaftet worden sei. Da hätten sie schon drüber gesprochen, aber sie hätte keine näheren Informationen bekommen.
RA Scharmer fragt, ob E. mit Te. über V-Personen gesprochen habe, die er geführt hat, was E. bejaht. Sie kenne auch Benjamin Gä. Damals habe sie ihn nur vom Namen her gekannt. Nach der Verhaftung Te.s habe sie ihn einmal kurz getroffen. Bei Nachbefragungen sei es nur noch einmal darum gegangen, wann er Te. getroffen oder gesehen hat. Das habe sie zusammen mit Fe. gemacht. Sie habe keinen Vermerk geschrieben, vielleicht Fe. Scharmer fragt, was Gä. denn erzählt habe. Da sei alles sehr lückenhaft gewesen. Es sei nur darum gegangen, ihn zu fragen, wann er Te. denn zum letzten Mal gesehen hat, aber an das Datum könne sie sich nicht mehr erinnern. Scharmer fragt, ob sie noch andere V-Personen zu dem gleichen Komplex befragt habe. Sie könne sich nur an Gä. erinnern. Gä. oder sein Bruder hätten Kontakte zur rechtsextremistischen Szene gehabt, er selber sei ihrer Meinung nach gar nicht direkt in der Szene gewesen. Scharmer sagt, das sei laut Te. seine einzige V-Person in der rechten Szene gewesen, und fragt, wieso E. genau diese V-Person befragt habe. Das sei ihr nicht mehr so ganz erinnerlich, sagt E., es könne sein, dass es da einen zeitlichen Zusammenhang gab. Das müsse sie selber nachschauen, aber sie wisse nicht, ob es noch Unterlagen gibt. Eben habe sie vom islamistischen Bereich gesprochen, auch da habe Te. V-Personen geführt, aber der einzige, den sie vernehme, sei Gä., fragt Scharmer. E.: Sie wisse nur, dass sie den Auftrag bekommen hätten, aber über die Hintergründe sei sie nicht informiert gewesen. Bei dem Treffen sei es nicht um Beziehungen zur rechten Szene gegangen. Sie meine, es sei nur darum gegangen, ihn zu befragen zu seinem letzten Treffen, wie sich Te. da verhalten hat. Aber den Auftrag habe Fe. bekommen, sie sei nur mitgegangen, weitere Treffen habe es nicht gegeben. Scharmer fragt, ob zu Bezügen von Gä. nach Dortmund gefragt wurde. Sie denke, es sei eigentlich nur um das Verhältnis Gä. und Te. gegangen. Dortmund sei ziemlich sicher kein Thema gewesen. Auf die Frage, ob sie gewusst habe, dass zwei Tage vor der Tat in Kassel ein Mord in Dortmund war, antwortet E. sie wisse nicht, ab welchem Zeitpunkt das mit der Mordserie in Verbindung gebracht wurde. Aber das sei sicherlich nach ihrem Urlaub gewesen.
RA Kolloge fragt zum Vermerk. Da stehe, E. habe den Auftrag bekommen, Te. am Montag zu dem Mord zu befragen. E. verneint das, sie habe ihn beauftragt, beim Staatsschutzdezernat Informationen einzuholen, aber nicht befragt. Kolloge weist darauf hin, dass in dem Vermerk gleich Antworten stünden, so dass es Sinn machen würde, dass sie ihn direkt befragt habe. Bundesanwalt Diemer weist drauf hin, dass das ein Vermerk ist, den KHK T. geschrieben hat. Kolloge sagt, im nächsten Satz kämen Antworten von Te., die er E. gegeben und Fragen, die E. ihm gestellt haben soll. Er fragt, ob das zu dem frühen Zeitpunkt an diesem Tag war. Sie sei sich ziemlich sicher, dass sie Te. auftragsgemäß zu dem Staatsschutzkommissariat geschickt habe und sie nehme an, dass sie danach drüber gesprochen haben. Sie könne sich an das mit der Waffe und den bundesweiten Bezug erinnern, aber beim besten Willen nicht an den Zeitpunkt.
Auf Frage von RAin Pinar sagt E., sie habe durch den Anruf der Kollegin Gi. am Abend bevor sie wieder habe arbeiten müssen von der Festnahme Te.s erfahren. Die habe ihr gesagt, dass Te. im Zusammenhang mit dem Mord im Internetcafé verdächtigt werde. Sie seien alle erstaunt gewesen und das habe ihm keiner zugetraut. Sie habe irgendwann erfahren, woraus sich der Verdacht ergeben hat, das müsse alles nach ihrem Urlaub gewesen sein. Es habe geheißen, dass Te. an dem Tag im Internetcafé eingeloggt war und er sich verdächtig gemacht hat, weil er sich nicht als Zeuge gemeldet hat. Sie meine, dass sie das von Fe. erfahren habe. Pinar fragt: „Haben Sie dann nicht gesagt: Komisch, mir hat er gar nicht gesagt, dass er in dem Café war?“ Sie hätten sicher im Kreise der Dienststelle darüber gesprochen. Stahl beanstandet, aber Götzl sagt, die Frage sei noch nicht gestellt. Die Frage Pinars, ob es Anweisungen gegeben habe auf der Dienststelle ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben, verneint E. Stahl beanstandet die Frage als nicht zur Sache gehörig. Pinar fragt, ob es eine dienstliche Ermittlung gegeben habe gegen Te. E. verneint das, die Ermittlungen hätten ja bei dieser Mordkommission gelegen. Absprachen, wie man sich verhält, wenn man zu einer Vernehmung geladen wird, habe es nicht gegeben.
Auf Frage von RAin Wierig sagt E., es habe keine schriftliche Anweisung gegeben, das Café nicht zu besuchen, aber es sei aus Sicherheitsgründen nicht üblich gewesen. Wierig sagt, wenn sich trotzdem jemand dort aufhalten würde, dann wäre es sicher nicht sinnvoll gewesen, das offen zu machen und das Auto davor zu parken. Sie fragt, ob Te. den Eindruck eines großen Selbstbewusstseins gemacht habe. E. antwortet, sie würde sagen, dass Te. schon sehr selbstbewusst war. Er sei ehrgeizig und fleißig gewesen und das sei von vielen Vorgesetzten auch anerkannt worden. Seine Arbeit sei gelobt und er sei Kollegen als Vorbild vorgestellt worden. Wierig fragt, ob Te. protegiert wurde. Das gehe vielleicht ein bisschen zu weit, so E. Wierig fragt, welche Person diese Anerkennung in besonderem Maße ausgesprochen habe, aber Stahl beanstandet die Frage wieder als nicht zur Sache gehörig. Götzl lässt die Frage zu. Es seien die direkten Vorgesetzten, Fe. und Pi. gewesen, so E.
RA Bliwier sagt, irgendwann habe E. ja erfahren, dass Te. tatsächlich im Internetcafé war, also habe Te. ihr gegenüber die Unwahrheit gesagt. Habe sie Te. in irgendeiner Weise danach gefragt, will Bliwier wissen. Die Gelegenheit habe sie nicht mehr gehabt, denn nach ihrem Urlaub habe sie ihn nie wieder gesprochen. Als er noch einmal im Büro war, sei sie nicht da gewesen. Sie wisse heute, dass es eine Telefonüberwachung gegeben hat, bejaht E. RAin Lunnebach fragt, ob E. wisse, dass Irrgang morgen geladen ist. Das wisse sie durch Frau Pi., ebenso, dass Fe. heute eigentlich gehört werden sollte. Auf Frage sagt E., sie habe aber weder mit Fe. noch mit Irrgang gesprochen. Die Vernehmung endet um 14.48 Uhr.
Götzl bittet RAin Basay, ihren Beweisantrag zum kognitiven Interview Te.s zu überprüfen, da gebe es Abweichungen. RA Bliwier regt an, weil Fe. heute nicht gehört werden könne, Te. für morgen abzuladen. Götzl sagt, dann ginge aber die Zeit morgen verloren.
RA Bliwier stellt einen Beweisantrag auf Vernehmung der Zeugen KD Gerald Ho. vom PP Nordhessen und Karl-Heinz S. vom hessischen Landespolizeipräsidium. Die Zeugen würden bekunden, dass sie am 31. Mai 2006 miteinander telefonierten. Ho. sei dabei als Vorgesetzter der Beamten der „MK Café“ seiner Berichtspflicht nachgekommen. Inhalt des Gesprächs sei gewesen, dass die TKÜ-Maßnahme bei Te. „kritische Feststellungen“ hinsichtlich des Verhaltens der Vorgesetzten des Beschuldigten Te. erbracht habe. Ho. führe aus, dass die Gefahr bestehe, dass Te. relevante Ermittlungsinhalte durch seine Vorgesetzten mitgeteilt werden könnten. Ho. habe S. informiert, dass insbesondere der Zeuge Fe. Te. konkrete Inhalte von Absprachen mitgeteilt habe, und die Zeugin Dr. Pi. Te. dahingehend beraten habe, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Die Zeugen würden außerdem bekunden, dass sie angesichts ihrer Kenntnisse aus der TKÜ zu der Einschätzung gekommen seien, Te. werde seitens des LfV dahingehend beraten, seine Kooperationsbereitschaft im Rahmen der Ermittlungen aufzugeben. Eine Rücksprache mit der StA Kassel habe ergeben, dass diese zur Zeit noch keinen Verdacht des Verrats von Amtsgeheimnissen sehe. S. werde bekunden, dass er einen Vermerk über die Telefonate gefertigt und zur Verfahrensakte gebracht habe. Zweitens beantragt Bliwier, einen Aktenbestand aus dem Bundestags-Untersuchungsausschuss beizuziehen, der u.a. den entsprechenden Vermerk enthalte. Daraus würden sich weitere Anhaltspunkte ergeben, dass der damalige Beschuldigte Te. durch seine Vorgesetzten über Inhalte der gegen ihn geführten Ermittlungen informiert wurde. Die Beweiserhebung sei wichtig für die Befragung von Irrgang und Fe., so Bliwier. Auch für die Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Angaben Te.s seien die im Beweisantrag genannten Zeugen ergiebig. Die „MK Café“ sei damals davon ausgegangen, dass Informationen an den Beschuldigten weitergegeben wurden. Damit ergäben sich weitere Tatsachen, die für die Beeinflussung des Verfahrens durch Mitarbeiter des LfV sprechen. Es sei in der Hauptverhandlung bereits unter Beweis gestellt worden, dass der Zeuge Fe. in einem Telefonat Te. Einzelheiten zum Ermittlungsverfahren dargelegt und den Wissensstand der Polizei mit dem des LfV, namentlich von Irrgang, verglichen habe. Es sei offenkundig, dass ein vollständiger Aktenbestand zu den Steuerungen des LfV im Zusammenhang mit dem Aussageverhalten Te.s noch nicht vorliegt. Es sei davon auszugehen, dass sich aus der beizuziehenden Akte weitere Anhaltspunkte für einen Informationsweitergabe aus dem LfV an Te. ergeben werden. Die Akten würden im Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Verfügung stehen und könnten von da angefordert werden. In den Akten, die der GBA an seinem Dienstsitz zur Verfügung stellt, finde sich dazu nichts. Die Akten seien den Verfahrensbeteiligten hier offenbar überhaupt nicht zur Verfügung gestellt worden. Bliwier beantragt, den Vermerk des Zeugen S. zur Vorbereitung hier zu verlesen.
Der Verhandlungstag endet um 15.04 Uhr.
Es bleibt festzuhalten, wie auf dem Weblog NSU-Nebenklage zu lesen:
„Das Landesamt für Verfassungsschutz bleibt bislang ein Hort der Verwirrung, nicht der Aufklärung.“