Protokoll 104. Verhandlungstag – 9. April 2014

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Zunächst wurde ein Beamter aus der Kasseler Mordkommission gehört, der einen Zeugen verhört hatte, der sich im Internetcafé Halit Yozgats aufhielt. Obwohl der Zeuge dort einen Mann wahrgenommen hatte, wurden ihm keine Phantombilder gezeigt. Der zweite Zeuge des Tages war früher Kollege des hessischen VS-Mitarbeiters Andreas Te. Er wurde zu den Vorgängen im Amt und seinen Kontakten zu Te. befragt, konnte oder wollte sich aber nicht so recht erinnern und zu Aufklärung beitragen.

Zeugen:

  • Karl-Heinz Ge. (Vernehmungen des Zeugen Sh., Mord an Halit Yozgat)
  • Frank-Ulrich Fe. (ehem. LfV Hessen, Gespräche mit Andreas Te.)

Der Verhandlungstag beginnt um 9.43 Uhr. Erster Zeuge ist KOK Ge., bis 2009 Kriminalbeamter beim K11 des Polizeipräsidiums Nordhessen in Kassel. Ge. berichtet, Faiz Sh. am 8.4.2006 vernommen zu haben. Am Tattag selbst sei Sh. noch als Beschuldigter vernommen worden (siehe 88. Verhandlungstag), am 8.4. sei Sh. dann als Zeuge. Ge. Sagt, er sei die Aussage vom 6.4. nochmal mit Sh. durchgegangen. Sh. habe gesagt, es sei alles so gewesen, wie er er es am 6.4. angegeben hat. Er habe den Zeugen zur Wahrheitspflicht ermahnt. Sh. habe gesagt, er habe die Wahrheit gesagt und sage auch weiterhin die Wahrheit. Sh. hab angegeben: Er sei rein gekommen, habe einen jungen Mann hinter dem Tresen gesehen. Er habe ihm gesagt, er wolle telefonieren und der junge Mann habe ihm die Kabine 3 zugewiesen. Als er fertig gewesen sei, sei er aus der Kabine gegangen und habe den jungen Mann nicht mehr hinter dem Tresen sitzend gesehen. Aus dem hinteren Raum habe er Stimmen gehört und sei deswegen nach hinten gegangen. Hier habe er die zwei namentlich bekannten Jugendlichen gesehen und gefragt, ob sie wissen, wo der junge Mann ist. Die hätten das verneint und gesagt, evtl. sei der vor der Tür. In der hinteren Telefonkabine habe eine Frau telefoniert, dort habe er angeklopft und kurz reingeschaut. Er sei dann in den vorderen Raum gegangen und habe sich etwa in Höhe des Schaufensters hingestellt und einige Sekunden gewartet, als er den älteren Mann hereinkommen gesehen habe, den er schon mittags gesehen habe. Er habe den Mann gefragt, ob er kein Geld haben wolle, der habe gefragt, ob denn niemand da ist. Der älter Mann sei hinter den Tresen gegangen, habe einen Stuhl beiseite geschoben, habe sich über einen leblosen Körper gebeugt und geschrien. Durch die Schreie seien dann auch die beiden Jugendlichen und die Frau in den vorderen Raum gekommen. Er habe dann aus einer Telefonkabine die Polizei benachrichtigen wollen. Einer der Jugendlichen habe ihn aber aufgefordert, nichts anzufassen. So habe er in dem Raum gestanden, bis die Rettungskräfte kamen.

De Zeuge Ge. sagt, er habe Sh. gefragt, ob der etwas wahrgenommen hat, bevor er das Geschäft betreten hat. Er sagte, er habe niemanden gesehen und könne auch nicht sagen, ob rechtsseitig Fahrzeuge geparkt haben. Ihm sei das wichtig gewesen hinsichtlich der Vortatphase. Dann habe er Sh. gefragt, wie es sein kann, dass er die Person hinter dem Tresen nicht gesehen hat. Da habe Sh. gesagt, dass er aus Respekt heraus, weil es für ihn ein fremder Raum war, nicht näher an den Tresen herangegangen sei und sich auch nicht näher umgeschaut habe, das sei seine „Geistesart und Mentalität“. Daher habe er auch die Bluttropfen auf dem Schreibtisch/Tresen nicht gesehen. Er habe ein, eineinhalb Meter Abstand gehalten. Auch beim seitlichen Vorbeigehen habe er nicht nach rechts geschaut. Später habe Sh. gesagt, da habe ein Stuhl gestanden, den habe er nicht weiter beschreiben können. Er habe Sh. am 20.4. nochmal vernommen und Sh. dabei nochmal die Situation in der Kabine genau schildern lassen. Sh. sei sehr erregt gewesen und habe gesagt: „Warum glaubt ihr mir nicht?“ Sh. habe sich in Ge.s Büro in die Ecke gestellt und er habe gesagt, er habe in der Ecke gestanden und aus den Augenwinkeln heraus diese schattenartige Wahrnehmung gemacht, eine ca. 180, männliche Person mit heller Kleidung, mehr habe er aus dieser Stellung nicht sehen können. Die Geräusche, zweimal wie Platzen eines Luftballons oder so ähnlich, habe er nicht so deutlich wahrgenommen. Zeitnah mit den Geräuschen habe er eine gewisse Fußbodenvibration wahrgenommen aber auch das habe ihn nicht veranlasst, zur Tür zu schauen. Die Tür der Kabine, so Ge., sei durch ein großflächiges Plakat beklebt und dadurch die Sicht wesentlich beeinträchtigt gewesen. Das Telefon habe in der Kabine auf einem Bord gestanden in der Ecke. Dort habe er gestanden und habe keinen Blickkontakt zur Tür gehabt, habe keine konkreten Wahrnehmungen gemacht. Ge. habe ein Foto von Sh. gemacht, wegen dessen Augenmaß, das sei 162 cm gewesen. Es sei darum gegangen, zu zeigen, dass er nicht hätte sehen können, dass jemand hinter dem Tresen gelegen hat. Er selbst, so Ge., habe das nachvollziehen können, er sei gleich groß wie Sh., 174 cm.  Wenn es so sei, wie Sh. es beschreiben habe, dann habe Sh. in dem Abstand das Opfer nicht hinter dem Tresen liegen sehen können.

Zu der Zeit seien Phantombilder in der Zeitung gewesen von zwei Personen, in Zusammenhang mit einer Nürnberger Tat, wo die Zeugin Fahrradfahrer gesehen habe. Die Bilder habe Sh. gesehen und sich von sich aus gemeldet und gesagt, dass er in der zweiten Woche nach der Tat an einer Bushaltestelle in Lohfelden bei Kassel gestanden und eine Person gesehen habe, die vorbei gefahren sei und Ähnlichkeit mit einer der Personen von den Bildern gehabt habe. Das hätten sie überprüft, es sei aber kein Zusammenhang hergestellt worden zu den Taten. Es sei ja auch eine Belohnung ausgesetzt worden und er habe Sh. bei einem weiteren Gespräch gesagt, es seien 300.000 Euro ausgesetzt. Sh. habe gesagt, er habe die Wahrheit gesagt und habe nicht mehr gesehen, könne nicht mehr beitragen. Ge.: „Er hat also immer wieder gesagt dass er wirklich nicht mehr gesehen hat.“ Sh. habe auch Gott dankt, dass er noch am Leben ist, weil, wenn der oder die Täter ihn gesehen hätte, er nicht mehr am Leben sei. Seine Angaben hinsichtlich der Arbeitsstätte und überhaupt seine Angaben seien überprüft worden, es sei alles nachvollziehbar und plausibel.

Götzl beginnt mit Vorhalten aus der Vernehmung. Er hält vor, dass Sh., nachdem er wieder in den Vorraum gegangen sei, drei, vier Sekunden auf Fensterhöhe gestanden und nach draußen geschaut habe, als der ältere Mann gekommen sei, den er schon gesehen habe und von dem er wisse, dass er der Besitzer des Ladens ist. Ge. sagt, Sh., sei  davon ausgegangen, der Mann habe ihm beim ersten Telefonat Tee angeboten. Götzl verliest, als der Mann hinter die Theke gegangen sei, habe das so ausgesehen, als wolle er jemanden wachrütteln, der Mann habe ihn, Sh., aufgefordert die Polizei zu rufen, der Mann habe laut geschrien. Ge. bestätigt die Vorhalte. Zum Vorhalt, dass Sh. dann noch schätzungsweise vier Minuten in dem Vorraum gestanden habe, sagt Ge., das sei der Zeitraum, wo der Vater des Opfers in den Teeladen gegangen sei, um die Polizei zu verständigen. Götzl hält vor, Sh. habe gesagt, er habe den am Boden liegenden Mann bis zum Oberkörper gesehen, der Unterkörper habe unter dem Tresen, gleichzeitig seien von hinten die Frau mit einem Kind und die beiden jungen Männer gekommen. Als er vor dem Geschäft stand, habe er gesehen wie die Rettungssanitäter kamen. Es seien auch noch weitere Leute gekommen. Dazu sagt Ge., der Vater habe ja die Leute in dem Teeladen verständigt und da hätten mehrere Leute auch das Geschäft betreten. Götzl hält vor, dass Sh. zur schattenartigen Wahrnehmung zusätzlich gesagt habe, der Mann habe evtl. schulterlanges Haar gehabt. Das sei sich Sh. absolut nicht sicher gewesen, so Ge., das sei eine schwächere Wahrnehmung, verinnerlicht habe Sh. aber die männliche Person, kräftig, hell bekleidet, 180 cm groß. Götzl sagt, hier stehe, Sh. habe das nur aus den Augenwinkeln schattenhaft wahrgenommen, und Ge. spreche von „verinnerlicht“. Ge. sagt, er habe herausstellen wollen, dass Sh. aus seiner Situation, aus den Augenwinkeln heraus, das so wahrgenommen hat. Sh. sei ja jemand, der als erstes da gewesen sei und nichts Weiteres wahrgenommen hat. Ge.: „Das muss man erstmal verstehen. Wie konnte er das so wahrnehmen?“ Die Nachfrage, ob das die Angaben des Zeugen waren, bejaht Ge. Den Vorhalt, dass vor dem regungslosen Mann ein Stuhl gewesen sei, den er nicht näher beschreiben könne, bestätigt Ge.

Zur Protokollierung sagt Ge., er habe Sh.s Worte niedergeschrieben, Sh. habe gut Deutsch  gesprochen, es sei eine Frage Antwort-Vernehmung. Er habe abschnittsweise diktiert, er habe die Frage wiederholt und dann jeweils die Antwort. Götzl hält vor: Es könne auch sein dass Sh. in einem weiteren Abstand dort gestanden habe, er habe von seinem Abstand her auch kein Blut auf dem Tresen gesehen, als er nach hinten gegangen sei, habe er immer geradeaus geguckt, aus Respekt heraus, wenn er etwas gesehen hätte, hätte er sofort andere Leute verständigt. Ge. bestätigt das. Er verneint, dass der Zeuge das Protokoll nochmal durchgelesen hat, bei der zweiten Vernehmung sei er mit Sh. die erste Vernehmung nochmal durchgegangen. Er habe das aufgesprochen und Sh. gefragt, ob das so richtig ist, es könne auch sein, dass mal zurückgespult wurde und Sh. sich das nochmal angehört hat.

Dann geht es um den Vermerk zu den Phantombildern vom 18.4.2006. Sh. sei von sich aus erschienen, liest Götzl vor, und habe mitgeteilt, dass er am Samstag, 15.4.2006, an der Bushaltestelle Lohfelden gestanden habe, als ein dunkler BMW mit Kasseler Kennzeichen an ihm vorbei gefahren sei mit zwei Personen, eine der beiden habe Ähnlichkeit mit einem der Phantombilder. Sh. sagt, sie hätten den Fahrzeughalter überprüft und das habe ergeben, dass er nicht in Zusammenhang steht mit der Tat. Götzl hält vor, dass Sh. gesagt habe, er habe sich nach den Knallgeräuschen nicht umgedreht, nach den Geräuschen sei er durch die Fußbodenvibration etwa 10 bis 15 Sekunden später kurz abgelenkt worden, so dass er diese Person schattenhaft aus den Augenwinkeln wahrgenommen habe. Das bestätigt Ge. Ge. sagt auf Frage, Sh. habe keine Wahrnehmung gemacht, ob die Eingangstür geöffnet oder geschlossen wurde in dieser Phase. Götzl macht den Vorhalt, dass Sh. gesagt habe, der junge Man habe sich, als er in das Geschäft gekommen sei, intensiv mit dem Computer beschäftigt und angestrengt auf die Tastatur geschaut, er wisse nicht, ob er die Maus benutzt hat. Ge. bejaht das. Den Vorhalt, dass Sh.s restliche Gebühren auf dem Computer aufgelaufen sein müssten, denn er habe am Ende seines Guthabens noch weiter telefonieren müssen, bestätigt Ge., ebenso, dass Sh. angegeben habe, dass er glaube, dass wenn der Täter ihn gesehen hätte, er ihn erschossen hätte. Zum Verhalten von Sh. sagt Ge., er habe den Eindruck gehabt, dass Sh., wenn er mehr wüsste, das auch gesagt hätte. Sh. sei  zurückhaltend und gläubig, und obwohl er, Ge., zunächst am Tattag gedacht habe, der muss etwas gesehen haben, sei es für ihn nachvollziehbar gewesen, dass er tatsächlich nicht mehr gesehen hat. Die Angaben seien bei Sh. von selbst gekommen, er, Ge., habe ihm geglaubt, dass er tatsächlich die Person bzw. das Blut nicht gesehen hat. Bei dem Gespräch, bei dem gegenüber Sh. die Belohnung angesprochen wurde, sei er dabei gewesen, so Ge. Götzl verliest, dass Sh. die Belohnung von 300.000 Euro und die die Möglichkeiten des Zeugenschutzes dargestellt worden sei, worauf der versichert habe, er habe bisher immer die Wahrheit gesagt, habe auch keine Angst, Aussage zu machen, die zum Täter führen, dazu fühle er sich gegenüber der Familie verpflichtet. Ge. bestätigt das. Nach Vorhalt eines Vermerks zum Zeitpunkt der Geräusch antwortet Ge., Sh. habe gesagt, die  Knallgeräusche seien am Anfang des Telefonierens gewesen, aber konkret habe er das nicht sagen können, es könne auch in der Mitte des Gesprächs gewesen sein. Es folgt eine Pause bis 11.10 Uhr.

Dann fragt Nebenklage-Vertreter RA Bliwier, in welcher Akte sich diese Vernehmungen und Vermerke finden. Das könne er nicht sagen, so Ge., dazu könne ggf., der Aktenführer Angaben machen. Die Frage, ob ihm bei den späteren Vernehmungen von Sh. Andreas Te. als Beschuldigter bekannt war, bejaht Ge., Te. sei ihm ab dessen Festnahme bekannt. Wann die war, wisse er nicht mehr. Bliwier fragt, ob Sh. irgendwann mal Lichtbilder von Te. vorgelegt wurden. Das verneint Ge., er habe darin auch keinen Sinn gesehen, Sh. habe keine konkreten Wahrnehmungen zu einer Person gemacht. Das mache daher aus seiner Erfahrung keinen Sinn. Auf die Frage, ob Sh. mal gefragt worden sei, ob er auf einem Foto jemanden wieder erkennen würde, wiederholt Ge., er habe darin keinen Sinn gesehen. Bliwier fragt, ob es richtig sei, wenn man den Angaben Sh.s folgen würde, dass Te. zum Tatzeitpunkt im Lokal gewesen sein muss. Das bejaht Ge., die Einloggung von Te. beweise, dass Te. zu Tatzeit da gewesen sein muss. Bliwier fragt, ob dann die Person, die da rausgegangen ist, unter Umständen Te. gewesen sein könne. Ge. verneint, Sh. habe schattenhaft die Wahrnhemung gemacht, aber keine konkrete Person gesehen. Der Zeuge versteht anscheinend die Frage nicht. Schließlich fragt Bliwier, ob Ge. diese Schilderung von Sh. für nachvollziehbar gehalten oder gedacht habe, da müsse sich Sh. täuschen. Ge. wiederholt, Sh., habe das aus den Augenwinkeln wahrgenommen, so habe er das verstanden. Bliwer sagt, in der Vernehmung heiße es, dass die schattenhafte Person zum Tisch geguckt habe und in Eile gewesen sei, das sei doch eine konkrete Wahrnehmung. Ge. sagt, das sei nicht seine Vernehmung. Bliwier sagt, das sei die Beschuldigtenvernehmung, von der Ge. gesagt habe, er sei sie mit Sh. durchgegangen. Dann fragt RA Narin, ob Ge. wisse, ob die Jacke von Sh. beschlagnahmt wurde, was Ge. bejaht, sie sei Sh. aber wieder ausgehändigt worden. Wie lange das gedauert habe, könne er nicht genau sagen, aber es habe sicher Wochen gedauert, der ED sei mit anderem beschäftigt gewesen. Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm fragt in Bezug auf denjenigen, der Sh. gesagt habe, er solle nicht telefonieren und zu der Formulierung „Mann“. Sie möchte wissen, ob mit Sh. gesprochen worden sei, ob noch weitere Personen anwesend waren. Ge. fragt zurück: „Ob es ein anderer Mann gewesen sein kann?“ Dann sagt er, er sei davon ausgegangen, dass es einer der Jugendlichen war. Auf die Frage von Wohllebens Veteidigerin Schneiders, ob abgeklärt worden sei, was Te. am Tattag getragen hat, sagt Ge., er habe mit Te. nichts zu tun gehabt, er habe dazu keine Erkenntnisse. Schneider sagt, sie hätten bei Sh. intensiv nachgefragt, ob der auch die Wahrheit sagt, und fragt, ob es irgendwann Zweifel gegeben habe, ob er die Wahrheit gesagt hat. Das verneint Ge., es habe auch in der Person von Sh. keine Gründe für Zweifel gegeben. Schneiders fragt, warum dann auch in der nachfolgenden Vernehmung immer wieder diese Nachfrage komme. Ge. sagt, Sh. sei ja die Person gewesen, die am ehesten etwas hätte sehen können, deswegen sei immer wieder diese Fragestellung gekommen, einen konkreten Anlass habe es nicht gegeben. Zur Frage, ob es einen Wendepunkt gegeben habe, ab dem Ge. gesagt habe, dass Sh. die Wahrheit sagt, antwortet Ge., das sei eigentlich ab seiner Vernehmung gewesen, es sei sein Gefühl gewesen.

Nach dem Ende der Vernehmung von Ge. erklärt RA Bliwier, er wolle in aller Deutlichkeit sagen, dass ihm für die Borniertheit der Ermittlungen ein bisschen die Worte fehlen. Dass man nicht mal nachgefragt habe, ob Sh., wenn er möglicherweise ein Foto sieht oder bei einer Gegenüberstellung, eine weitere Präszieirung hin bekommt, dass man diesen Ansatz nicht verfolgt habe, man nicht versucht habe, dies weiter aufzuklären, dafür fehlten ihm die Worte. Dafür habe er kein Verständnis.

Zur gestrigen Aussage von Anja S. erklärt NK-Vertreter RA Elberling: Die 16-jährige Freundin eines Unterstützers der „Drei“, die ansonsten nicht viel mit der Nazi-Szene in Chemnitz zu tun gehabt habe, habe die drei Untergetauchten ohne weiteres und ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen in der von diesen benutzten Wohnung besuchen können. Die Befragung habe erneut gezeigt, dass davon auszugehen ist, dass jedenfalls große Teile der Chemnitzer Szene von der Anwesenheit der Untergetauchten in der Stadt wussten. Ähnliches sei auch schon von Mandy St. berichtet worden, die über Gerüchte über die Drei aus Jena in der Chemnitzer Szene berichtet habe. Wie es VS und LKA trotz zahlreicher V-Leute in dieser Szene nicht gelingen konnte, Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt ausfindig zu machen, sei vor diesem Hintergrund unverständlich.

Es folgt die Mittagspause bis 12.43 Uhr. Dann wird Frank-Ulrich Fe., 70, ehemaliger Mitarbeiter des LfV Hessen und früherer Kollege von Andreas Te., vernommen (siehe 80. Verhandlungstag). Fe. sagt auf Frage, dass er den Vorgang in dem Internetcafé in der Zeitung gelesen habe, habe er am nächsten Tag den „Andreas T.“ [sic]gefragt, ob er das Café kenne, was der verneint habe. Damit sei das abgeschlossen gewesen. Wenige Tage später sei er als Außenstellenleiter in Kassel vom Polizeipräsidenten Hoffmann angerufen worden, dass gegen „Andreas T.“ ermittelt wird wegen achtfachen Mordes. Das sei abends gegen 22 Uhr gewesen. Man habe eine Bürodurchsuchung durchführen wollen. Er habe seinen Chef, Herrn Irrgang, angerufen, und der habe ihm die Weisung gegeben, alles offenzulegen außer geheime Unterlagen. Er sei dann gegen 23 Uhr uns ins Büro gefahren, habe Türen und Geheimfächer aufgeschlossen und vier Polizisten hätten das Büro von „Andreas T.“ durchsucht. Es sei aber nichts Einschägiges gefunden worden, sei ihm kundgetan worden. Anderthalb Stunden später seien die wieder raus. Einen Tag später sei er angerufen worden, dass „T.“ vom Dienst suspendiert sei. Ein paar Tage später habe es eine kleine Runde in der Außenstelle gegeben mit der Dezernatsleiterin, Sicherheitsabteilung, Polizeibeamten und dem Polizeipräsidenten. Da seien dann Fragen zu „T.“ gestellt worden, die sie, meine er, alle hätten beantworten können, aber die Sache nicht erhellt hätten. Dann habe er wieder ein paar Tage später die Weisung erhalten, dass alle Aussagen über „Andreas T.“ von der Dezernatsleitung in Wiesbaden erteilt werden, sie also keine weiteren Aussagen und Hinweise mehr an die Polizei machen sollten. Er habe „T.“ für vier Monate nicht mehr gesehen. Dann sei ihm mitgeteilt worden, dass „T.“ in das Büro komme, um seine privaten Sachen zu holen. Te. sei gekommen, er habe ihn in das Zimmer geführt und allein gelassen, um aus dem Schreibtisch seine Unterlagen nehmen zu können. Nach einer Stunde sei er dann gegangen, seitdem habe er „T.“ ihn nie wieder gesehen und gehört.

Die Frage, ob er Andreas Te. meine, wenn er von „Andreas T.“ spricht, bejaht Fe. Das letzte Zusammentreffen mit Te. müsse August, September 2006 gewesen sein. Dabei sei nicht über die Vorgänge im Café gesprochen worden, er habe nicht darüber reden wollen, das sei Sache der Polizei. Götzl fragt, ob Fe. Andreas Te. am nächsten Tag nach der Tat nach dem Café gefragt habe. Das bestätigt Fe. Er habe es in der Zeitung gelesen und zu Te. gesagt: „Sag mal, kennst Du das Internetcafé?“ Das habe Te. verneint, auch auf den Hinweis, dass er doch jeden Tag auf dem Nachhauseweg da vorbei fahre, habe Te. gesagt, er sei noch nie drin gewesen und kenne es nicht. Wenn der Tattag 6. April ein Wochentag war, dann sei das Gespräch am nächsten Tag gewesen, wenn das auch ein „Dienst-Tag“ war. Es sei gewesen, nachdem es in der „Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen“ gestanden habe. Es seien diese zwei Sätz gewesen, so Fe., er habe das gut in Erinnerung, weil es ein junger Mann gewesen sei, der ermordet wurde. Es sei mehr die Frage gewesen, ob Te. das Gebäude kennt. Er habe nur gefragt, da ist ein junger Türke ermordet worden, kennst du das, wo das ist. Holländische Straße habe ja drin gestanden. Er habe Te.  geglaubt, dieser habe sich verabschiedet zu einer Dienstfahrt. Die Frage, ob er ansonsten irgendwelche Abklärungen vorgenommen habe, verneint Fe., das sei Polizeisache gewesen: „Da hat sich der Verfassungsschutz nicht einzumischen, es war nicht erkennbar, dass es was nachrichtendienstliches war.“ Te. habe er gefragt, weil der da lang gefahren sei, er habe sonst keine Mitarbeiter gefragt und auch niemanden mit Abklärungen dieses Ereignisses beauftragt. Als weitere Mitarbeiter in der Außenstelle nennt er Frau E. und Herrn Go.

Götzl fragt, ob sich Fe. erinnern könne nach der Suspendierung Te.s mit diesem telefoniert zu haben. Fe.: „Ich kann mich erinnern, ich habe kein Telefonat mit ihm geführt.“ Götzl sagt, es liege ein TKÜ-Protokoll vom 29.5.2006 vor, danach habe er ein Gespräch mit Te. geführt. Fe.: „Nein.“ Auch auf erneute Nachfrage verneint Fe. das. Götzl hält aus dem Protokoll (siehe 80. Verhandlungstag) die Daten des Gesprächs vor: Uhrzeit, Anschlüsse, Sprecher. Fe. verneint weiter, mit Te. gesprochen zu haben. Auf den Vorhalt, dass Te. Fe. mitgeteilt habe, er sei Vater geworden, sagt Fe.: „War er nicht schon vorher Vater geworden?“ Zum Vorhalt, dass Fe. am Telefon gesagt habe, dass er nicht darüber sprechen dürfe, ein „Herr Friedrich“ aber eine eingeschränkte Aussagegenehmigung erhalten habe und vernommen werde, sagt Fe.: „Wer ist denn Friedrich?“Auch auf weiteren Vorhalt der Inhalte des Gesprächs sagt Fe., er habe das Gespräch nicht geführt. Er habe nach der Festsetzung durch die Polizei nie wieder mit Te. gesprochen und hätte das auch nicht gemacht, bis zu dem Zeitpunkt, wo Te. seine Sachen aus dem Schreibtisch abgeholt habe. Er habe sogar ein Gespräch abgelehnt, als Te. in seiner neuen Behörde bei der Pensionsbehörde gewesen sei und die Kollegin gesagt habe, sie habe seinen ehemaligen Kollegen hier sitzen, ob er mit ihm sprechen wolle. Das sei 2007 gewesen, kurz vor seiner Pensionierung.

Auf Frage sagt Fe., er habe nie die schriftliche Einlassung von Te. gesehen, mit Irrgang habe es diesbezüglich nur das Gespräch wegen der Durchsuchung gegeben. Te. sei für ihn tabu gewesen nach diesem Vorgang. Götzl fragt, ob Fe. mit irgendwem über Angaben Te.s gesprochen habe. Er wisse er jetzt nicht mehr, ob er in der ersten Nacht, als die vier Kollegen das Zimmer durchsuchten, mit Kollegen darüber gesprochen habe. Die hätten von einem Zeitfenster von wenigen Sekunden gesprochen, wo Te. das gewesen sein könne, es sei die Rede von allen Tötungsdelikten gewesen. Bei der Polizei habe er Kontakt zum Polizeipräsidenten Hoffmann gehabt mit seiner Mordkommission. Auf die Frage, ob er damals Informationen gehabt habe, was Te. gegenüber der Polizei angegeben hat, sagt Fe., die Außenstellenleiter seien vierteljährlich nach Wiesbaden zusammen gerufen worden, da sei auch über Te. diskutiert worden, da habe er vielleicht dargelegt, was ihm gesagt wurde bei der „Nachtvorstellung“. Da sei ihm bekannt geworden, dass Te. nach Hamburg gechattet habe mit einer Frau. Ihm sei auch die ganze Situation in diesem Café dargestellt worden während dieser „Nachtsitzung“, dass Te. sein Geld auf den Tresen gelegt und den Toten angeblich nicht gesehen habe. Auf die Frage, welche Nacht gemeint sei, sagt Fe., er meine die Bürodurchsuchung. Die Informationen habe er vom Polizeipräsidenten bekommen, der habe sie vermutlich aus den Vernehmungen von Te. Fe. verneint, dass in der Außenstelle mal der Inhalt von Gesprächen Te. mit Irrgang Gesprächsthema gewesen sei. Auf die Frage, wann der Anruf, dass Ermittlungen gegen Te. laufen, gekommen sei, sagt Fe., er meine, das sei eine Woche nach der Tat gewesen, oder zehn Tage. Er gehe davon aus, dass das zwei, drei Tage nach der Festnahme gewesen sei oder 24 Stunden, er wisse es nicht.

Götzl fragt, ob er erinnere, ob Frau E. mal von Polizei befragt wurde, dazu gebe es einen Vermerk vom 2.5.2006. Fe sagt, er wisse es nicht, E. sei sehr selbstständig, sie hätten ja alle gute Kontakte zur Polizei gehabt. Götzl hält vor, dass E. von Fe. gebeten worden sei, Andreas zu dem Mord zu befragen. Fe. sagt, er könne E. ja nicht bitten, wenn er frei habe und er hätte E. darum auch nicht gebeten. Er wisse, dass Fe. Te. länger kannte. Fe. sagt, er könne sich nicht erinnern, mit ihr darüber gesprochen zu haben. Er habe auch von Wiesbaden keine Order gekriegt, da nachzufragen. Auf Nachfrage sagt Fe. er sei sich jetzt fast sicher, dass Gespräch mit Te. müsse der 7.4. gewesen sein, am Montag sei er nicht im Dienst gewesen. Götzl sagt, E. habe hier gesagt, dass Te. am 7.4. im Urlaub war und Te. selbst habe das ebenfalls gesagt. Fe. antwortet, er könne das nicht nachvollziehen. Und er habe Te.  geglaubt, denn es sei untersagt gewesen, in solche Cafés zu gehen, die in Bezirken liegen, wo viele „Ausländer, Türken“ lebten. Er habe sich nicht vorstellen können, dass Te. in so ein Internetcafé geht. Auf diese Geschichte mit der Dame in Hamburg wäre er nicht gekommen, zumal Te. gerade geheiratet habe.

Götzl hält den Teil des TKÜ-Protokolls vor, in dem es darum geht, dass der „Kripo-Hoffmann“ Fe. bei der Hausdurchsuchung berichtet habe (vollständiges TKÜ-Protokoll siehe 80. Verhandlungstag). Die Worte seien ja richtigerweise von ihm, so Fe., aber er könne sich nicht erinnern, dass er sich dazu hergebe, mit Te. zu telefonieren. Es würde passen, denn er sei ja bei dem Gespräch während der Durchsuchung des Büroraumes zugegen gewesen. Da seien nur er selbst, Hoffmann und vier, fünf Kriminalbeamte dabei gewesen. Er könne sich an dieses Gespräch nicht erinnern: „Ist denn diese Aufzeichnung so, dass man meine Stimme erkennt?“ Auf den Vorhalt, dass von „Hausdurchsuchung“ die Rede sei, sagt Fe., davon wisse er nichts, es sei eine Bürodurchsuchung gewesen. Götzl hält aus dem TKÜ-Protokoll vor, dass Fe. davon gesprochen haben soll, es fehle eine Minute und diese Minute sei das Problem. Hoffmann habe ihm gesagt, dass das Zeitfenster von ein paar Sekunden geschlossen werden müsse. Götzl hält das Protokoll weiter vor, bis zu dem Punkt, an dem Fe. sagt, dass Mu. Te. gesagt habe, er solle nichts verschweigen und nichts weglassen. Fe. sagt, das könne sein, der Mu. habe das so gesagt. Götzl: „Also vom Inhalt würde es zu Ihnen passen?“ Fe. wiederholt, er könne sich nicht erinnern, es komme ihm jetzt nur näher, wo Götzl es vorlese. Vielleicht habe er es doch gemacht. Die letzten Teile könne er gesagt haben: „Aber dass ich bewusst so ein Gespräch geführt habe, aber ich will es nicht abstreiten.“ Götzl hält nochmal die Eingangssituation vor, worauf Fe. sagt, er müsse wohl sagen, er habe das verdrängt. Götzl hält die Stelle vor: „Und wie du das beim Irrgang gemacht hast und hast dich nicht so verhalten, wie mir gesagt wurde, so restriktiv wie bei der Polizei, also du hast denen alles dargestellt.“ Fe. sagt, er könne sich nicht erinnern, dass er von Irrgang eine Information bekommen habe. Zum Vorhalt „Dass Kassel nicht mehr läuft“, sagt Fe.: „Dass er nicht mehr zurückkehren kann zur Außenstelle Kassel.“ Te. habe immer noch gehofft, dass er zurück kann. Götzl hält das Protokoll weiter vor. Fe. sagt, er erinnere sich nicht, Te. habe aber als V-Mann-Führer kurz von ihm übernommene Ausländer geführt und einen Rechten, glaube er. Er habe das Gespräch am Anfang verdrängt, aber wenn Götzl das so vorlese, dann sei es vielleicht so gewesen. Das sei ihm aber auch nicht verboten gewesen. Götzl sagt, es gehe um den Inhalt des Gesprächs. Fe. sagt, er habe nie geglaubt, dass Te. die Mordserie begangen hat, da sei Te. nicht der Typ für, und den einen Mord in dem Café habe er ihm auch nicht zugetraut. Er glaube, dass es vielleicht Te.s Sprung nach vorne, der Beförderung geschadet hätte, wenn es bekannt geworden wäre, dass er in das Internetcafé gegangen ist. Te. sei sehr ehrgeizig gewesen, habe was werden wollen, habe einen tollen Abschluss auf der Fachhochschule gemacht und sich was ausgerechnet. Fe. sagt., am Anfang habe er noch gehört, dass fast alle Opfer mit der gleichen Pistole ermordet worden sind, so wie in Kassel „der junge Türke“ auch. Und er, Fe., habe sich nicht vorstellen können, dass Te. das gemacht hat. Auf Nachfrage, von wem er das gehört habe, sagt Fe., das habe er bei der Durchsuchung von der Polizei gehört.

Götzl fordert Fe. auf, Te. zu beschreiben. Fe. sagt, er bezweifle, ihn zu kennen. Er selbst sei im Sommer 2000 nach Kassel zurückgekommen, da sei Te. bereits einige Jahre in Kassel gewesen, sei aber ab Herbst 2000 bis Herbst 2003 auf die Fachhochschule gegangen, habe dann ein Praktikum in Wiesbaden durchlaufen, dann sei er in V-Mann-Führung eingewiesen worden und habe von ihm selbst und Kollegen V-Leute übernommen, Te. habe sein Büro nicht auf Fe.s Etage gehabt, habe sich aber immer an- und abgemeldet, wenn es zu einer Dienstfahrt ging, und habe sich immer gemeldet, bevor Berichte nach Wiesbaden gemeldet wurden. Te. habe ihm gesagt, dass er in der Jugend bei der Post „geschludert“ habe und jetzt alles nachholen wolle. Für ihn, Fe., habe Te. ein gutes Wissen gehabt. Te. sei ein bisschen zurückhaltend gewesen, er habe Te. sogar ein bisschen schüchtern eingeschätzt, aber das habe Te. gut weg gesteckt. An dem Abend habe man ihm erzählt, Te. habe den Preis für den Internetchat auf den Tresen gelegt: „Ich wollte nicht glauben, dass er den Toten gesehen hat.“ Er habe sich bildlich vorgestellt, wie dieser lange „Schlaks“ schüchtern, langsam an den Tresen herantritt und mit dem langen Arm das Geld dahin legt. Götzl: „Sie wollten nicht glauben dass er den Toten gesehen hat?“ Er habe sich das nicht vorstellen können, so Fe. Er habe Te. Als ehrlich eingeschätzt, dass er zu seinen Sachen steht. Er gehe immer noch davon aus, dass Te. die Wahrheit gesagt hat mit dem Toten, dass er ihn nicht gesehen hat. Es folgt eine Pause bis 13.55 Uhr.

Dann fragt Götzl, wer im Protokoll mit „Friedrich“ gemeint sein könne. Fe. sagt, da könne Friedrich Go. gemeint sein. In der Außenstelle seien sie alle per Du gewesen, so Fe. auf Frage. Auf die Frage, ob er sich erinnere, wie seine damalige Nummer war, sagt Fe., er habe verschiedene gehabt, eine offizielle und zwei geheime, es werde wohl die Geheimnummer gewesen sein. Götzl sagt, in dem Eingangstext zu Protokoll stehe, dass Te. angerufen habe und Fe. sprechen habe sprechen wollen. Fe. sagt, die Gespräche seien immer vermittelt worden. Götzl fragt, ob Fe. etwas mit dem Begriff „Kasseler Problematik“ verbinde. Fe. sagt, sie seien in Kassel nur noch wenige Beamte gewesen, weil in Wiesbaden ein Zusammenschluss verschiedener Außenstellen diskutiert worden sei. Kassel  habe evtl. aufgelöst werden sollen, das sei aber nicht geschehen. Und Te. sei ja von Offenbach und Wiesbaden nach Kassel gegangen, um in die Heimat zu gehen. Auf Nachfrage sagt Fe., es könne sein, dass Hoffmann ihm etwas von einer Hausdurchsuchung erzählt hat. Götzl hält vor: „hast ja vieles zugegeben, und das ist jetzt das Problem“. Fe. sagt, vermutlich habe Te. bei der Polizei etwas angegeben, worin die ein Problem gesehen habe. Er wisse nicht, was sie bei Te. zu Hause gefunden haben, er glaube, ein Tagebuch.

Fe. verneint die Frage von NK-Vertreter RA Kienzle, ob er sich noch an weitere Telefonate mit Te. erinnere. Kienzle sagt, er sei wieder in der misslichen Position aus persönlichen Notizen zitieren zu müssen. Es gebe ein TKÜ-Protokoll vom 2.5.2006, auch da würden Te. und Fe. als Gesprächspartner benannt. Da gebe es über den Gesprächsinhalt eine Zusammenfassung: Andreas berichtet, dass er in dienstlicher Hinsicht ziemlich Mist gebaut hätte. Herr Fe. ist der Meinung, dass sich Andreas keine großen Sorgen machen muss aus dienstlicher Sicht. Er gilt noch als Kollege. [Mitschriften NSU-Wach] Wenn das aufgeschrieben sei, dann sei es gewesen, so Fe., aber er könne sich wirklich nicht erinnern. Kienzle hält weiter vor: Fe. ist der Meinung, dass es Andreas Fehler gewesen ist, das er privat dort hingegangen ist, wo er dienstlich zu tun hat. Fe. sagt, dass es vielleicht falsch aufgenommen worden sei. Es habe mit Ausländern zu tun und es sei unklug, da als V-Mann-Führer hinzugehen. Kienzle fragt, ob Fe. davon ausgehe, dass die Polizei das vielleicht falsch verschriftet hat. Fe.: „Gut möglich.“ Kienzle sagt, es finde sich im selben Aktenband ein weiteres TKÜ-Protokoll vom 15.5.2006 auch wieder zwischen Te. und Fe., das fasse die Polizei wie folgt zusammen: Andreas wollte sich einfach mal wieder melden. Herr Fe. weiß weiter nichts Neues, er bekommt keine weiteren Informationen von Wiesbaden. Er ist morgen in Wiesbaden, wenn er neue Informationen erhält, wird er das Andreas mitteilen. Fe. verneint, eine Erinnerung zu haben. Kienzle fragt, ob Fe. an seiner Aussage festhalten wolle. Sie hätten sich dienstlich aus der Sache heraus zu halten gehabt, so Fe. Der Sachverhalt der Tötung eines Menschen habe mit einem Nachrichtendienst nichts zu tun. Kienzle: „Außer, dass der Beschuldigte Nachrichtendienstmitarbeiter war.“ Das sei die Problematik gewesen, so Fe. Kienzle sagt, die Festnahme Te.s sei am 21.4.2006 gewesen und die Telefonate sämtlich aus Mai 2006. Fe. sagt, da sei Te. doch schon wieder frei gewesen. Kienzle erwidert, Te. sei aber immer noch Beschuldigter gewesen. Kienzle fragt, ob Te. zwischenzeitlich eine Erinnerung gekommen sei, was für Informationen aus Wiesbaden er Te. zugesagt haben für den Fall, dass er sie bekommen würde. Das verneint Fe. Nein, er habe Te. auch bestimmt keine Antwort gegeben. Er könne sich nicht erinnern, ihm etwas mitgeteilt zu haben.

Dann fragt Kienzle Fe. nach seinem dienstlichen Name als Quellenführer. Fe. sagt, darauf dürfe er nicht antworten. Er bejaht, Kontakt mit Benjamin Gä. gehabt zu habe, nachdem Te. ausgefallen sei. Er habe auf Gä.s Frage geantwortet, dass Te. wohl nicht nicht kommen wird, und dass er nicht wisse, ob Te. überhaupt nochmal kommt. Er könne sich nicht erinnern, mit Gä. inhaltlich über Te.s Beurlaubung gesprochen zu haben. Kienzle sagt, Gä. habe von Gesprächen mit einem „Heinz“ gesprochen. Fe. sagt, er wisse nicht, wer das ist: „Ich war kein Heinz.“

RAin von der Behrens fragt, an welchen Umständen Fe. festmache, dass Te. ehrgeizig gewesen sei. Fe.: „An seiner Akribie.“ Te. sei immer bereit gewesen, zu helfen und etwas zu übernehmen, gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Zur Frage, ob Te. zu Vorgesetzten ein intensiveres Verhältnis gehabt habe als er, sagt Fe., Kontakte nach Wiesbaden habe jeder gehabt. Te. habe Kontakte zum Abteilungsleiter, zur Dezernatsleiterin gehabt, die habe er gesucht und auch gefunden. Er bejaht, das mit Te.s Ehrgeiz damals in Verbindung gebracht zu haben. Te. sei häufig nach Wiesbaden gefahren, vielleicht einmal im Monat, andere seien nicht so häufig nach Wiesbaden gefahren. Er wisse nicht, ob er die Namen der Personen in Wiesbaden nennen dürfe, so Fe. auf Frage.

RAin Pinar sagt, Fe. habe gesagt, dass er nicht „Heinz“ sei, warum er dann keine Angaben zu seinem Codenamen gemacht habe. Fe. sagt, das sei nicht seine andere Identität, wer „Heinz“ war, wisse er nicht, vielleicht habe es keinen „Heinz“ gegeben. RAin Dierbach konfrontiert Fe. Mit dem Widerspruch, dass er erzählt habe nicht mit Te. telefoniert zu haben und 2007 sogar ein Telefonat verweigert habe. Fe. sagt, er habe das verdrängt, sei für sich sicher gewesen, dass er nicht mit ihm  telefoniert habe. Als er das gehört habe, „wir sind noch Kollegen“, sei er auf die Idee gekommen. Das habe er aus Wiesbaden gehört, solange Te. nicht aus dem Dienst entfernt sei, bleibe er Kollege. Er verneint, dass es Anweisungen gegeben habe, nicht mit Te. zu telefonieren.

Auf Frage von RA Bliwier bestätigt Fe., dass er Benjamin Gä. vor Te. geführt habe. Zu was Gä. berichtet habe, dürfe er nicht sagen. Bliwier fragt, wie Fe. die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden gesehen habe, wegen dem Verdacht gegen Te. Fe. sagt, wie die Kontakte geführt werden sollen, habe die Amts- bzw. Abteilungsleitung in Wiesbaden bestimmt. Die Kontakte seien einvernehmlich und gut gewesen, auch die zur Polizei. Soviel er wisse habe sich über seine Tätigkeit in Wiesbaden keiner beschwert, zumindest sei keine Rückmeldung aus Wiesbaden gekommen. Bliwier hält einen Vermerk der Polizei vor über ein Gespräch am 10.4. in der Außenstelle Kassel mit Staatsanwalt und Polizeibeamten. In dem Gespräch soll es darum gegangen sein, wie man die Beschuldigung aufklären könne, „Stichwort Vernehmungen der verdeckten Mitarbeiter“. Fe. sagt, das habe die Dezernatsleitung mit der Polizei diskutiert, er wisse nicht, ob da gleich eine Zusage erfolgt sei. Ob eine Bereitschaft bestand, verdeckte Mitarbeiter von Kripo und StA vernehmen zu lassen, wisse er nicht, denn er habe da keine Möglichkeit gehabt einzugreifen. Hier stehe, so Bliwier, dass die MK Café das als nicht zufriedenstellend eingeschätzt habe, die hätten eine direkte Vernehmung durch die Polizei gewollt. Das habe dann vermutlich die Leitung in Wiesbaden so bestimmt, antwortet Fe.

RA Narin möchte wissen, ob Fe. im Bereich der Organisierten Kriminalität eingesetzt gewesen sei. Fe. sagt, das dürfe er nicht sagen, das wolle er auch nicht sagen, es habe auch damit nichts zu tun. Auch zu Erkenntnissen über Überschneidungen zwischen B&H und Rockern, dürfe er nichts sagen, so Fe. auf Frage. Er wisse nichts von einem Gespräch im März 2006 in Wiesbaden, wo es um die bundesweite Mordserie ging, da sei er schon nicht mehr in Wiesbaden gewesen. Er wisse auch nicht, ob seine Behörde damit befasst war. Narin fragt Götzl zum Prozedere, weil er gerne aus seinem Beweisantrag vorhalten würde, die Einstufung sei aber problematisch. Götzl sagt, Narin wisse, zu welchem Thema einen Aussagegenehmigung vorliegt, es mache wenig Sinn Fragen zu stellen, die offensichtlich nicht von der Aussagegenehmigung gedeckt sind. Fe. sagt, man solle bedenken, dass er ab 2000 in Kassel war, und Organisierte Kriminalität sei nur in Wiesbaden ansässig.

RAin Lunnebach sagt, ihr sei jetzt nicht mehr klar, ob Fe. aufgrund der Vorhalte die Telefonate als seine eigenen erinnere oder er nur sage, der Text könnte passen. Fe.: „Ich vermute jetzt, dass ich das erinnern kann.“ So wie er es am Anfang ausgeschlossen habe, schließe er es nicht mehr aus. Bliwier fragt zum Widerspruch, Frau E. habe ausgesagt, dass sie mit Fe.s Auftrag Te. gefragt habe ob er das Café kennt. Auch Te. habe dies bestätigt. Wenn E. das sage, so Fe., dann habe er ihr vielleicht den Auftrag gegeben. Am gleichen Tag sei auch die große Runde gewesen. Bliwier sagt, Fe. habe jetzt einmal gesagt, er habe den Auftrag nicht erteilt, dann, wenn er ihn erteilt haben solle, dann erinnere er es nicht und drittens, es mache gar keinen Sinn. Er halte nur vor, was Te. selbst gesagt hat. Fe.: „Ich will es nicht mehr ausschließen, weil ich vieles verdrängt und vergessen habe.“ Er wolle die ganze Sache nicht mehr im Kopf haben, das habe ihn belastet. Befasst habe er sich wieder damit nach der Mitteilung durch den Polizeipräsidenten Hoffmann. Vorher sei auch keine Polizei da gewesen. Er habe keine dienstliche Verbindung zu diesem Tötungsdelikt gesehen. Der Name Me. vom ZK10 sei ihm ein Begriff, sagt Fe. auf Frage. Bliwier sagt, es habe einen Vorgang gegeben, dass am Montag Frau E. Herrn Te. zu Me. geschickt hat. Das sage ihm nichts, so Fe. Zur Hierarchie sagt Fe., der Außenstellenleiter sie der erste unter Gleichen, er habe administrative Aufgaben gehabt, die fachlichen Aufgaben habe Wiesbaden gehabt. RAin Pinar widerspricht der Entlassung von Fe., Bliwier schließt sich an, es gebe evtl. Tonbandaufzeichnungen.

Nach einer Pause verliest Götzl für den Sachverständigen Saß die Aussagen verschiedener Zeug_innen, bei deren Einvernahmen Saß nicht anwesend war, im Hinblick auf die Saß interessierenden Aspekte. Es handelt sich um die Aussagen der Zeug_innen Janine St., KHM Ra., KOKin La., Beatrix Ja. (alle 66. Verhandlungstag), Heike Ku., Klaus Sch., Patrick Ku. (alle 67. Verhandlungstag), Mario Ge., Britta Ka., Caroline Re., Matthias Re. (alle 68. Verhandlungstag) und von Siegfried Mundlos (70. Verhandlungstag).

NKRA Reinecke stellt den Antrag, die Teile der Hauptakte, die sich unter der Bezeichnung Spuren Nr. 39 und 260 des Komplexes „Keupstraße“ beim BKA in Meckenheim befinden, anzufordern und Einsicht zu gewähren. Es handele sich hierbei nicht um Spurenakten, sondern um Bestandteile der Hauptakte. Der als Spur 39 bezeichnete Aktenteil enthalte Hinweise zu Zusammenhängen zwischen dem Anschlag in der Keupstraße und dem Anschlag in der Probsteigasse. Nach der Spurenkarte werde sie nicht gegen konkrete Personen geführt, sondern befasse sich allgemein mit einem Zusammenhang, der offenbar im Jahre 2004 zunächst verneint worden sei. Der als Spur 260 bezeichnete Aktenteil enthalte einen Hinweis vom UK-CTLO, New Scotland Yard, an das BKA, eingegangen am 29.9.2004. Es handele sich um ein umfassendes Dossier, das sich mit David Copeland befasst, der im April 1999 drei Nagelbombenanschläge in London verübt und sich im Vorfeld und Randbereich rechtsextremistischer Gruppen bewegt hatte, insbesondere im Umkreis von „Combat18“. Diese Spur sei von der Polizei Köln dahingehend untersucht worden, dass nach Mitteilung von Scotland Yard Copeland Einzeltäter gewesen sei und im Juni 2004 in Haft gesessen habe, sodass eine Täterschaft durch Copeland nicht in Betracht kam. Damit sei die Spur geschlossen worden. Nun habe allerdings Scotland Yard das umfassende Dossier sicherlich nicht wegen einer möglichen Täterschaft Copelands übersandt. Die deutschen Polizei habe eher darauf hingewiesen werden sollen, dass Anschläge dieser Art von Personen aus der rechten Szene verübt werden, die keinerlei Bekennerschreiben veröffentlichen. Es gehe also  um die Mitteilung einer evtl. Blaupause für den Sprengstoffanschlag in der Keupstraße. Das BfV habe im Übrigen eine mögliche Parallele zu Copeland gezogen. Als der Leiter der Kölner EG „Sprengstoff“ im UA Bund auf diese Analyse angesprochen wurde, habe er erklärt, dass diese ihm nicht bekannt sei, dabei habe seine eigene EG eine entsprechende Analyse aus den Hauptakten in die Spurenakten ausgegliedert.

Zweitens beantragt Reinecke: Die beim bayerischen LKA geführte Akte zum Bombenanschlag in der Keupstraße sowie sämtliche Unterlagen, die sich bei der Polizei Köln und Nürnberg oder dem Bayerischen LKA befinden beizuziehen, die die Zusammenarbeit dieser Behörden im Mordfall Yasar und im Sprengstoffanschlag Keupstraße betreffen. Es stehe fest, dass bisher dem Gericht und den Prozessbeteiligten eine Reihe von Aktenteilen nicht vorgelegt wurden, die sich unmittelbar mit einer möglichen Täteridentität befassen. Die bereits in der Hauptverhandlung vernommene Zeugin Keller (siehe 34. Verhandlungstag) habe erklärt, dass sie auf einem Video aus der Keupstraße die Täter wiedererkenne, die sie im Zusammenhang mit dem Mordfall Yasar erkannt hatte. Die Polizei habe diese Aussage nicht zur Grundlage einer neuen Ermittlungshypothese gemacht, sondern stattdessen mit Einzelbildern, die die Bewegung der Personen zerstückelten, die Zeugin verunsichert, damit diese ihre Aussagen einschränkt. Die erneute Vernehmung der Zeugin nach dem Auffliegen des Trios sei dann nur noch der Versuch, die frühere Untätigkeit zu rechtfertigen. In den vorliegenden Unterlagen fänden sich keine Hinweise darauf, wie eigentlich das Video Keupstraße an die Nürnberger Polizei gelangt ist, welche Gespräche es darüber gegeben hat etc. Es gebe außerdem Hinweise auf weitere nicht vorgelegte Aktenteile. Ein Redakteur des Kölner Stadtanzeigers habe im Herbst 2006 zum Mordfall Yasar recherchiert und sei bei der Google-Bildersuche auf Phantombilder gestoßen, von denen er spontan den Eindruck hatte, dass es Ähnlichkeiten mit den Phantombildern zur Kölner Keupstraße gab. Daraufhin habe er bei der Polizei in Köln angerufen, um sich zu erkundigen, ob auch dort die Ähnlichkeit zwischen den Phantombildern bekannt sei. Keine fünf Minuten später habe ein Vertreter der Kölner Polizei Deglow zurückgerufen und erklärt, die Ähnlichkeit sei rein zufällig, es gäbe aus der Sicht der Ermittler keinen Zusammenhang. Auch auf Nachfrage mit Hinweis auf mögliche Motive habe der Polizeisprecher seine vorherige Aussage noch einmal bekräftigt und abschließend von ermittlungstaktischen Gründen gesprochen, die weitere Auskünfte nicht zuließen. Nach dem Auffliegen des Trios sei dies in einem Artikel „Hätte selbst ein Laie erkennen können“ [Artikel hier] verarbeitet worden. Aus dem Vermerk des KHK W. aus Köln ergebe sich eindeutig, dass es im August 2005 und September 2006 Treffen zwischen der BAO „Bosporus“ und der EG „Sprengstoff“ gegeben hat. Unterlagen dazu seien bis heute in den vorliegenden Akten nicht aufzufinden. Aktenkundig sei weiter, dass beim bayrischen LKA eine Akte zur Keupstraße geführt wurde. In einem Vermerk, der sich mit ansonsten irrelevanten Fragen beschäftige, teile LKA mit, mit welchen Spuren von welchen Tatorten eine bestimmte daktyloskopische Spur verglichen wurde. Dabei tauche auch der Anschlag in der Keupstraße auf und es werde auf eine „hiesige Tagebuchnummer“ verwiesen. Die Selbstverständlichkeit, mit der das Bayerische LKA im Jahre 2008 den Bombenanschlag in Köln vom 9.6.2004 in eine Reihe mit den übrigen Mordtaten gestellt habe, belege, dass hier offenbar Hinweise auf Zusammenhänge vorlagen, die in den bisherigen Akten nicht erkennbar seien.

Der Verhandlungstag endet um 16.25 Uhr.

Auf dem Weblog NSU-Nebenklage wird die Aussage des VS-Mitarbeiters bewertet:
„Aus Sicht der Nebenklage entsteht massiv der Eindruck, dass der Verfassungsschutzmitarbeiter Fehling dreist lügt, weil er verbergen will, dass der hessische Verfassungsschutz die Ermittlungen der Kriminalpolizei ganz erheblich gestört hat.“

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