Protokoll 97. Verhandlungstag – 25. März 2014

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Am heutigen Prozesstag ging es erneut um die polizeilichen Vernehmungen von Max-Florian Bu. Deutlich wurde, wie viele Nazis in die Unterbringung des abgetauchten Trios nach Januar 1998 eingebunden waren. Nicht nur Mandy St., die damalige Freundin des Zeugen, hielt Kontakt zu ihnen, sondern auch die Fi.-Brüder, und der Angeklagte André E., der schon in dieser frühen Phase zu einem wichtigen Unterstützer wurde.

Zeug_innen:

  • Ralf Be. (BKA, Vernehmungen Max-Florian Bu.)
  • Matthias Hu. (Inhalt des vor der Frühlingsstr. 26 im November 2011 abgenommenen Briefkastens)
  • Wilma Ko. (Inhalt des vor der Frühlingsstr. 26 im November 2011 abgenommenen Briefkastens)
  • Christian Vi. (BKA, Vernehmungen Max-Florian Bu., Fortsetzung)

Der  Verhandlungstag beginnt um 9.47 Uhr. Erster Zeuge ist KHK Be., der über die Vernehmungen Max-Florian Bu.s am 29.11., 2.12. und 21.12.2011 berichten soll. Be. beginnt mit dem 29.11. und schickt vorweg, dass sie am selben Tag mit Bu. eine Ortsbesichtigung in Chemnitz in der Limbacher Straße 96 durchgeführt hätten, der Wohnung, in der Bu. dem Trio zuerst Unterschlupf gewährt habe. Bu. habe am Objekt auf die zur Wohnung gehörenden Fenster gedeutet. Im Anschluss seien sie ins Fritz-Heckert-Gebiet gefahren, um dort nach der Wohnung zu suchen, die Bu. mal aufgesucht und als diejenige bezeichnet habe, wo das Trio danach gewohnt hat. Sie hätten viele Straßen durchfahren, es seine aber viele bauliche Veränderungen gewesen, Häuser seien saniert gewesen, ganze Häuserzeilen abgerissen und die Lücken mit Eigenheimen ausgefüllt, so dass es für Bu. schwer gewesen sei, das Objekt auszudeuten. Er habe sich noch an eine Senke in der Wolgograder Allee erinnern könne und an ein Waldstück aber das Objekt selbst habe Bu. nicht erkennen könne.

Danach sei dann die Vernehmung beim LKA in Dresden gewesen. Be. sagt, er wolle nach Themenkomplexen vorgehen. Es sie häufig darum gegangen, Sachverhalte zu konkretisieren. Der erste Punkt sei Mandy St. und Unterstützungsleistung die sie geleistet haben könnte. Bu. sei davon ausgegangen, dass St. die Krankenkassenkarte nur einmalig zur Verfügung gestellt habe für einen Frauenarztbesuch von Zschäpe. Außerdem glaube er, dass mal darüber gesprochen worden sei, dass sie Papiere zur Verfügung stellen könne, das sei aber gescheitert, weil die optischen Unterscheide zu groß und St. in der rechten Szene zu bekannt gewesen sei. Zu André E. habe Bu. gesagt, den habe er über St. Ende 1997, Anfang 1998 kennengelernt, der habe damals in Johanngeorgenstadt gewohnt, aber in Chemnitz übernachten können. Seinen letzten persönlichen Kontakt zu E. habe Bu. auf 1999 festgelegt. Bu. habe gesagt, dass E. ihn und das Trio etwa dreimal besucht habe, als das Trio noch in seiner Wohnung gewesen sei. Einmal sei die Frage aufgekommen, ob E. einen Personalausweis zur Verfügung stellt, was aber ausgeschlossen worden sei. Warum, wisse er nicht. Böhnhardt und Mundlos hätten geäußert, dass sie Bu. und E. dankbar sein müssten, darauf habe sich Bu. keinen Reim machen können. Bu. habe angegeben, dass bei allen Telefonaten mit Böhnhardt und Mundlos E. Gesprächsthema gewesen sei. Über das Trio habe er Informationen zu E. bekommen, dass er Kinder hat und als Dachdecker gearbeitet hat. Von Mundlos habe Bu. erfahren, dass sich E. habe tätowieren lassen: „Die Jew Die“. Weiter sei  Bu. davon ausgegangen, dass E. in der Nähe des Trios wohnt, weil er davon ausgegangen sei, dass E. das Trio öfter besucht. E. habe Bu. 2011 nach langer Zeit wieder angerufen. Bu. habe sich darüber gewundert, dass E. Infos hatte, die er nur vom Trio haben konnte, z.B. dass er Kinder hat und in Dresden wohnt. Bu. habe sich auch nicht erinnern können, die Telefonnummer, auf der er angerufen worden sei, an E. gegeben zu haben und sei also davon ausgegangen, dass auch diese Nummer vom Trio an E. gegeben wurde.

Zur Frage, ob innerhalb des Trios jemand das Sagen hatte, habe Bu. geäußert, dass Böhnhardt der Autoritärere gewesen sei, der habe Mundlos in Gesprächen gebremst oder bevormundet. Aber es habe sich niemand abgesondert im Trio. An weiteren Personen in der damaligen Zeit, die wussten, dass das Trio untergetaucht war, habe er die Brüder Armin und Gunnar genannt, gewaltbereite Skinheads, er habe nur deren Spitznamen „die Geklonten“ gekannt. Armin sei der Trennungsgrund zwischen Bu. und St. gewesen. die beiden hätten sich geküsst und er habe sie erwischt und ihnen eine Szene gemacht. Und normalerweise hätte Armin Bu. geschlagen, da dieser sich aber sogar bei ihm entschuldigt habe, sei Bu. davon ausgegangen, dass Armin gewusst haben muss, dass das Trio bei ihm war. Dann sei es um Asservatenvorlagen u.a. aus dem Brandschutt Frühlingsstraße gegangen: um Unterlagen von einem Konto Commerzbank, das unter Vorlage der Personalien von Bu. eröffnet worden sei; ein Schreiben zu einer Servicecard bzw. EC-Karte, datiert aus dem Jahr 2008. Da habe Bu. gesagt, er habe sie etwa 2009 an das Trio übergeben in Dresden. Außerdem um einen Kontoauszug und ein Schreiben mit einer PIN mit Adresse Schmiedeberger Straße, wo Bu. bis 2000 gewohnt habe. Er habe dieses dem Trio bei einem Besuch dort wohl übergeben. Ebenso Gehaltsabrechungen aus dem Frühjahr 2000, an deren Übergabe sich Bu. nicht konkret erinnern konnte. Das Trio habe die wohl gebraucht, um eine neue Wohnung anzumieten.  Im Anschluss sei es um weitere Personen, die vom Trio in Chemnitz wussten, gegangen. Jemanden mit dem Spitznamen „„, bei dem Bu. davon ausgegangen, dass dieser sei. Das habe sich dann aber als falsch herausgestellt. Zu „Dackel“ habe Mundlos mal erwähnt, dass er bei dem zu Besuch war, der für eine Unterbringung aber nicht geeignet sei, weil er in der rechten Szene zu bekannt sei.

Zur Protokollierung befragt sagt Be.,sie hätten mitgeschrieben, sinngemäß, und bei entscheidenden Passagen hätten sie Bu. das auch vorgelesen, ob das seine Worte wiedergibt. Und Bu. habe die Vernehmung intensiv studiert und handschriftliche Anmerkungen gemacht, wo er habe präzisieren wollen. Bu. habe sich absolut kooperativ verhalten, sei bemüht gewesen, sich an Details zu erinnern, was ihm aber teilweise nicht gelungen sei. Bu. habe deutlich gemacht, dass er sich bemüht, auch zu Hause Unterlagen heraus zu suchen und Belege zu finden, die dienlich sein könnten. Das sei auch in den Folgevernehmungen der Fall gewesen.

Götzl beginnt mit Vorhalten. Zur Krankenkassenkarte habe Bu. angegeben, die Beate sei nicht richtig erkrankt gewesen, er glaube sie sei beim Frauenarzt gewesen, das sei seiner Erinnerung nach nur einmal gewesen, er sei sich aber nicht sicher. Be. sagt, sie hätten viel Wert drauf gelegt, wann sich Bu. sicher war und wann er unsicher war. Götzl hält vor, dass die Besorgung von Papieren durch St. auch daran gescheitert sei, dass St. „polizeibekannt“ gewesen sei, außerdem sei Mandy zu „hysterisch“ gewesen. Ein Foto von ihm, St. und André E. auf Skinkonzerten, wie in der Vernehmung angedeutet, habe Bu. dann nicht mehr gefunden, das habe sich dann bei der nächsten Vernehmung herausgestellt, so Be. Be. sagt auf Frage, dass Bu. davon ausgegangen sei, dass Zschäpe und Böhnhardt ein Paar waren. Die hätten  trotzdem zu dritt in einem Raum übernachtet. Den Vorhalt, dass Bu. nie eine Intimität zwischen beiden beobachtet habe, bestätigt Be. Die Frage, ob er unter Druck gesetzt wurde, habe Bu. verneint, genauso die Frage, ob er Geld erhalten hat. Die Aussage, dass er davon ausgehe, dass Armin zumindest gewusst habe, dass die Drei bei ihm waren, habe Bu. in späteren Vernehmungen präzisieren können. Zu Armin und der Auseinandersetzung wegen St. habe Bu. angegeben, dass er glaube, dass Armin wusste, dass die Drei bei ihm wohnten und er nicht der Grund sein wollte, dass Bu. die Drei raus schmeißt. Die beiden seien auch „die Geklonten“ und „Kicke und Kacke“ [phon.] genannt worden, die hätten in der „Stadtmauer“, dem größte Wohnblock im Heckert-Gebiet gewohnt, hält Götzl vor. Weiter hält er vor, die Frage, ob sich einer der Drei mal separiert habe, habe Bu. verneint, die hätten zu zu dritt in seinem Wohnzimmer gewohnt, da habe es keine Probleme gegeben. Beate sei manchmal zum Rauchen zu ihm ins Schlafzimmer gekommen, bei ihm habe auch der PC gestanden, der von allen genutzt worden sei. Be. bestätigt das. Götzl hält vor, dass Bu. zum Verhältnis von St. zu den Dreien gesagt habe, das könne er nicht sagen. Bu. habe gesagt, er wisse nicht mehr, ob Mandy gesagt habe, woher die Drei kommen, er glaube, im Laufe der Zeit hätten sie ihm erzählt, dass sie aus Thüringen kommen. Zu „“ habe Bu. gesagt, der sei ein „Altskinhead“ und der Ex-Freund von St. Be. sagt, sie hätten versucht, den zu identifizieren, aber Bu. habe keine weiteren Angaben machen können. Götzl verliest, dass „Enno“ ein paar Jahre älter als Bu. gewesen sei, und sich für Bu. aus dem Spitznamen der Vorname Enrico ergeben habe, der komme aus Chemnitz, habe aber nach der Trennung  weder mit ihm noch mit St. etwas zu tun haben wollen. André E. habe laut Bu. als er ihn kennenlernte noch in Johanngeorgenstadt gewohnt, aber bei seiner Freundin Anja Ha. übernachten können, so Götzl. Be. bejaht das. Er bestätigt, das sie ihm vorgehalten hätten, dass der Antrag für den Reisepass für Mundlos auf Bu.s Namen aus Juli 1998 stamme, und dass Bu. gesagt habe, er habe sich vielleicht im Zeitraum getäuscht, er sei ausgegangen von der Veranstaltung in Budapest. Be. sagt, sie hätten das nachgeschaut und auf den 13.2. bezogen, was Bu. bestätigt habe. Götzl hält vor, dass sich Bu. mit Budapest sicher sei, dass die Drei danach bei ihm gewohnt haben. Er erinnere sich weiter, dass er die Drei gedrängt habe auszuziehen, als er mit Daniela T. zusammen gekommen sein, deren Mutter habe ihm auch die Wohnung in Dresden vermittelt. Dann habe er seinen Zivildienst angefangen. Die Drei müssten dann ausgezogen sein, sonst hätte er T. nicht so gut kennenlernen können, dass sie seine feste Freundin wurde. Es sei auch definitiv so gewesen, dass die Drei zuerst alleine in der Wohnung gewesen seien und dann gemeinsam mit ihm.

Be. sagt, dass sich Bu. sicher gewesen sei, dass E. wusste, dass die Drei untergetaucht sind. Er habe aber verneint, mit E. über Straftaten, von denen Mundlos gesprochen habe, gesprochen zu haben. Be. bestätigt die Vorhalte, dass Bu. angegeben habe mit E. auf mehreren Konzerten gewesen zu sein, bis 1999 persönlichen, dann nur noch telefonischen Kontakt zu E. gehabt zu haben und am Telefon nie über die Drei gesprochen zu haben. Bu. habe gesagt, die Information zur Tätowierung von E. habe er aus einem Telefonat mit Mundlos. Ob E. Geld zur Verfügung gestellt wurde, habe Bu. nicht gewusst. Götzl fragt zur Thematik Computer. Be. sagt, sie hätten natürlich auch bezüglich Videobearbeitung und den Kenntnissen des Trios gefragt, und da habe Bu. gesagt, dass Mundlos sehr gut mit Computern habe umgehen können und rechte Musik als Jingle, also wahrscheinlich beim Hochfahren des Rechners, gelaufen sei, dass es möglich sei, dass Mundlos damals Kenntnisse in Videobearbeitung hatte, und dass er sagen würde, dass André E. damals keine Kenntnisse diesbezüglich gehabt habe.

Dann geht es um die Asservate, zunächst um die aus dem Brandschutt in der Frühlingsstraße, Bankunterlagen und Gehaltsmitteilung, und dann um Fotos aus der Hausdurchsuchung. Be. bestätigt den Vorhalt, dass Bu. eine Silvesterparty bei André P. 2000 oder 2001 in Heidelberg identifiziert habe, P. sei damals in der rechten Szene in Crimmitschau gewesen, er habe jedoch seit mindestens sechs Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm. Götzl hält vor, dass Bu. auf die Frage, dass er bei der Objektsuche am 27.11.11 vermutet habe, bei seinem Besuch doch in Zwickau übernachtet zu haben, gesagt habe, er könne sich nicht erinnern, da seien nur Fragmente, er habe einen Rucksack mit Schlafsack dabei gehabt. Das bestätigt Be. Auf Frage sagt Be., Bu. habe berichtet, dass das Trio zur Geburt seines Sohnes offensichtlich ein Päckchen verschickt habe mit der Absenderadresse „Panzergeneralstraße“. Da habe Bu. sofort gewusst, dass es sich um ein Päckchen von den Dreien handele, denn man habe damals öfters das Computerspiel „Panzergeneral“ gespielt. Darin sei ein Strampelanzug mit dem Namen Karl und eine Karte mit einer Karikatur von Karl Dall gewesen, worüber sich Bu. sehr geärgert habe. Götzl spricht von einem grünen Krokodil, das im Paket gewesen sei. Be. sagt, im nächsten Telefonat mit Mundlos habe Bu. dann gesagt, dass er keine weiteren Päckchen haben möchte.

Dann geht es um die Vernehmung am 2.12. Be. berichtet, dass sich Bu. am 1.12. bei seinem  Kollegen Vi. gemeldet und gesagt habe, er habe weitere Unterlagen gefunden, die eingrenzen könnten, wie lang das Trio bei ihm gewohnt hat, einen Brief vom Vater wegen der Nebenkostenabrechnung und ein Foto seiner Freundin Daniela T. Es sei zunächst um die Identifizierung von Personen gegangen. Bu. „Kicke und Kacke“ für Armin und Gunnar gehalten. Sie hätten ihm dann den Nachnamen Fi. und Wahllichtbildvorlagen vorgelegt, die habe er jeweils erkannt. Dann hätten sie ihm Bilder der Zwillinge R., bei der Polizei als „Kicke und Kacke“ bekannt, vorgelegt, die habe er nicht erkannt, worauf er bestätigt habe, dass er da einer Verwechslung aufgesessen war. Sie hätten dann gefragt, ob der Ex-Freund von St., „Enno“, Enrico Ri. sein könne. Bu. habe gesagt, das sei eine Größe in der rechten Szene gewesen, vielleicht habe Bu. sogar „Legende“ gesagt, aber er habe ihn nicht identifizieren können auf den Bildern. Dann habe Bu. ein Partybild vom 30. Geburtstag eines Freundes vorgelegt, da habe er das Datum festmachen können: „27.10.98“. Und da habe er sehen können, dass er da dass er schon fest mit T. zusammen war, er habe sich erinnert, dass er da schon aus der Limbacher Straße ausgezogen war. Bei dem Brief seines Vaters sei es um Zählerstände von Warm- und Kaltwasser gegangen, die von März bis Oktober 1998 exorbitant höher gewesen seien als im Vorjahr. Bu. habe seinem Vater erzählt, dass ein Freund bei ihm gewohnt habe. Er habe doch länger mit dem Trio gewohnt, als ursprünglich angenommen. Sein Vater habe die dann beglichen und Bu. habe kommentiert, es sei unglaublich, dass sein Vater für die Verbrecher die Kosten übernommen habe. Daraus könne man schließen, dass er das Geld vom Trio nicht zurückgefordert hat.

Dann sei es um die Miete gegangen. Als sie alleine gewohnt hätten, habe das Trio das selbst beglichen, als er mit eingezogen ist, habe Bu. es für möglich gehalten, dass die sich beteiligt haben. Einkaufen seien sie selbst gegangen, er habe auch mal was mitgebracht und die hätten gekocht, oder zumindest Zschäpe. Als Bu. mit Sandra W. zusammen kam, sei er im Jahr 2000 nach Radebeul verzogen, aber angemeldet geblieben in der Schmiedeberger Straße. Er habe zuvor einen neuen Bundespersonalausweis beantragt und sei davon ausgegangen, dass er in der Schmiedeberger Straße von den beiden Uwes besucht wurde und die dort die Gehaltsnachweise von ihm gefordert haben, um einen neue Wohnung zu finden. Bu. habe sich zunächst immer nur an ein Gespräch mit Mundlos erinnern könne, wo der gesagt habe: „Du kannst ja immer behaupten, die hätten wir dir gestohlen“. Daher habe er sich nicht getraut, sich in Radebeul anzumelden, um Nachfragen beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden. Es folgt eine Pause bis 11.26 Uhr.

Dann berichtet Be., dass Bu. bei einer Wahllichtbildvorlage Thomas Starke wiedererkannt habe. Außerdem habe Bu. angesprochen, dass er nicht schon immer mit „Max-Florian“ unterschrieben habe, er habe bei seinem Zivildienstausweis nur mit Max unterschrieben, den Ausweis habe er mitgebracht. Hingewiesen habe Bu. auch darauf, dass er einen Kollegen von der Steinmetzschule aus Frankreich besucht habe zu einer Hochzeit, und er da mit einem Wohnmobil hin gefahren sei, er habe drauf hingewiesen, weil es Bilder auf seinem Rechner gebe, bevor es Missverständnisse gibt. Bu. habe verneint, für andere Personen Wohnmobile angemietet zu haben, so Be. auf Frage. Zur Beschreibung von Armin und Gunnar habe Bu. gesagt, hält Götzl vor, dass beide Glatze gehabt hätten, Gunnar sei der hagerere und größere gewesen, die hätten einen Altersunterschied von zwei, drei Jahren gehabt, die seien „richtige Skinheads“ gewesen, hätten auch Springerstiefel und Bomberjacke getragen. Be. bestätigt das. Er bestätigt den Vorhalt, dass Armin und Gunnar immer Stammgäste auf Konzerten gewesen seien, von daher könne es sein, dass sie zu E. und St. Kontakt hatten. Be. bestätigt den Vorhalt, dass Bu. auf Wahllichtbildvorlagen Gunter Frank Fi. und erkannt habe. Be. bestätigt den Vorhalt, dass Bu. zum Bild von sich und Daniela T. gesagt habe, er sei mit T. nachts stundenlang im Park gewesen und sie hätten zum ersten Treffen nicht zu ihm nach Hause gekonnt, weil das Trio noch in seiner Wohnung gewesen sei. Die Drei müssten bis Sommer bei ihm gewohnt haben. Zur Unterschrift im Zivildienstausweis habe Bu. gesagt, es könne also sein, dass er auf dem Ausweis für Mundlos mit „Max“ unterschrieben habe, hält Götzl vor. Götzl spricht von einem Wintercamp. Be. sagt, da habe sich Bu. aus der rechten Szene verabschiedet, das sei ein Wintercamp der „Heimattreuen Jugend“ [ (HDJ) = 2009 verbotene Neonazi-Organisation] an Silvester 2001 gewesen. Zum Verhalten Bus. bei der Vernehmung sagt Be., dass der Zeuge von sich aus Anhaltspunkte bzw. Beweismittel beigebracht habe, um Sachen aus vorangegangen Vernehmungen richtig zu stellen, auch zu seinen Ungunsten wie z.B. bei der Unterschrift. Bu. sei sehr kooperativ gewesen.

Dann geht es um die Vernehmung am 21.12. Da sei Bu. deutlich gemacht worden, so Be., dass Mandy St. vernommen worden sei, auch zur Unterbringung des Trios in Bu.s Wohnung und es Abweichungen in der Darstellung gebe. Ohne die klar zu machen, hätten sie ihm Gelegenheit gegeben, etwas zu berichtigen. Bu. habe gesagt, für ihn sei es so gewesen, dass, als er aus Ungarn kam, das Trio schon in der Wohnung war, St. habe einen Zweitschlüssel gehabt. Dann hätten sie ihm vorgehalten, dass laut Mandy St. Armin Fi. aufgetaucht sei, und das Trio habe unterbringen wollen. Sie habe sich nicht vorstellen können, ohne Bu. zu fragen das Trio in dessen Wohnung untergebracht zu haben. Bu. habe gesagt, er sei nicht erreichbar gewesen, in Ungarn sei sein Handy aus gewesen. Er habe sich mit St. dann direkt getroffen und da sei das Trio schon in der Wohnung gewesen. An ein Gespräch mit Armin habe er keine Erinnerung gehabt.  Außerdem sei Bu. vorgehalten worden, dass St. angegeben habe, sie und Bu. hätten den Auftrag erhalten, Personaldokumente beim Einwohnermeldeamt abzuholen. Bu. habe nicht ausschließen können, dass er jemanden hin gefahren hat, bei der Abholung des eigenen Dokumentes sei er aber definitiv nicht anwesend gewesen. Bu. habe von einem Reisepass gesprochen, ein Personalausweis sei ihm nicht erinnerlich gewesen. Auch nach Vorhaltung des Datums der Abholung im Oktober 1998 sei sich Bu. sicher gewesen, dass er mit der Abholung dieses Dokumentes nichts zu tun hatte, denn da sei er schon lange von St. getrennt gewesen.

Die Frage, ob er jemals eine Schusswaffe besessen oder mitgeführt hat, habe Bu. verneint. Ihm sei dann vorgehalten worden, dass St. angegeben hat, dass er, als er seine Sachen aus ihrer Wohnung geholt habe, einen Revolver im Hosenbund gehabt und gesagt habe: „Du weißt, was mit Verrätern passiert.“ Das habe Bu. in dieser Vernehmung vehement abgestritten. Es sei sehr emotional gewesen, aber ohne Streit. In einer späteren Vernehmung habe Bu. das dann revidiert. zum Kuss zwischen St. und Armin Fi. habe Bu. gesagt, das sei in einem Billardzimmer einer Kneipe gewesen im Sommer gewesen, denn er sei dann aus dem geöffneten Fenster gesprungen. In einem Gespräch habe Mundlos mal erzählt, dass Armin Fi. das Trio einmal in der Wohnung in der Limbacher Straße besucht hätte und auch noch in der neuen Wohnung im Fritz-Heckert-Gebiet. Bu. habe bestätigt, einen Funkscanner gesehen zu haben, Böhnhardt habe da herum hantiert, in seinem Beisein sei er aber nicht eingeschaltet gewesen. Es habe auch die Anweisung gegeben, dass sie die Akkus aus ihren Handys nehmen sollen, wenn sie in die Wohnung kommen. Zu den Gehaltsabrechnungen hätten die Uwes erzählt, dass zu viele Leute wüssten, dass sie in Chemnitz Unterschlupf gefunden hätten und sie weg müssten. St. sei wegen der Sache auch hysterisch gewesen. Dann sei es noch um Hendrik La. vom Chemnitzer Szeneladen „Backstreet Noise“ gegangen, da sei Bu. davon ausgegangen, dass das „Laschi“ sei, 1998 oder 1999 habe er bei dem mal eine CD gekauft. Ein T-Shirt „The Skinsons“ in Anlehnung an die „Simpsons“ habe er von Mundlos geschenkt bekommen, der habe das für „Dackel“ entworfen. Vertrieben worden sei es von La. und ein Teil des Erlöses sei an das Trio gegangen.

Ein weiterer Punkt sei gewesen, ob Bu. schon an den Tatorten der Morde gewesen sei. Bu. habe gesagt, in der Nähe von Nürnberg habe er das Wohnmobil angemietet, mit dem er zur Hochzeit seines Freundes gefahren sei. Dann habe er gesagt, in Hamburg sei er mal zum Umzug bei seinem Schwiegervater und mit einem Freund zu einer Hafenrundfahrt gewesen. Be. sagt, er glaube, dass Bu. gesagt habe, die weiteren Städte habe er noch nie besucht. Auf die Frage, warum diese Städte ausgewählt wurden, habe Bu. keine Antwort gehabt, es sei mit dem Trio auch nie über diese Städte gesprochen worden. Dann hält Götzl aus der Vernehmung vor, dass es laut Bu. sein könne, dass Armin mit in Ungarn war, das wisse er aber nicht mehr. Auf den Vorhalt, dass St. gesagt habe, sie habe keinen Zweitschlüssel zu Bu.s Wohnung gehabt, habe Bu. gesagt, dass St. einen gehabt habe. Be. sagt, da sei Bu. sich sehr sicher gewesen. Zur Frage, ob St. in der Zeit Ärger mit der Polizei gehabt habe, habe Bu. gesagt, das sei ihm nicht bekannt, so Be. Zur Häufigkeit es des Kontakts von St. zu den Dreien habe Bu. eine Schätzung abgegeben: etwa viermal in seinem Beisein. Und er habe gewusst, dass St. Zschäpe einmal die Haare geschnitten habe, wo er nicht dabei gewesen sei. Götzl hält vor, dass Mandys Arbeitsstelle auf der Limbacher Straße eine Bushaltestelle weiter gewesen sei. Zum Verhältnis St. zu den Dreien habe Bu. angegeben, dass St. vielleicht zu Beate engeren Kontakt gehabt habe. Götzl hält vor, dass Bu. gesagt habe, beide hätten mal zusammen geraucht, es habe auch längere Gespräche von Mandy, ihm selbst und den Dreien gegeben. Zum Bau eines Würfels, so Be., habe Bu. gesagt, dass es da um die Häuser des „Pogromly“-Spiels gegangen sei und dass St. auch von dem Spiel gewusst haben müsste. Das Ganze sei nur nach außen hin ein Tabuthema gewesen. Götzl hält vor, dass Mandy schon gewusst habe, worum es in dem Spiel geht und sie habe auch die Gesinnung der Drei gekannt. Be. bestätigt den Vorhalt. Zu gefälschten Ausweispapieren, von denen St. in ihrer Vernehmung gesprochen hat, habe Bu. nichts gewusst.

Götzl hält vor, dass Bu. zur Trennung von Mandy St. gesagt habe, dass er sich bei Zschäpe ein bisschen ausgeheult habe. Mandy sei nachts gekommen sei und habe Sturm geklingelt. Sie habe mit ihm reden wollen, aber Beate habe eine Stunde mit ihr gesprochen. Weiter hält Götzl vor, dass Armin laut Bu. gesagt habe, dass er habe testen wollen, ob die Mandy treu ist. Be. bestätigt das. Das sei alles noch emotional gewesen, hält Götzl weiter vor, allerdings ohne Drohungen und Streit. Die Drei hätten aber die Befürchtung gehabt, dass er sie aus der Wohnung schmeiße. Mandy habe sich bei ihm entschuldigt, das sei nur ein Ausrutscher gewesen. Be. bejaht das. Dann hält Götzl vor, dass die Drei Bu. im Jahr 2000 gesagt hätten, dass viel zu viele Leute wüssten, dass sie aktuell noch in Chemnitz wohnen und sie deshalb weg müssten. Mandy habe gesagt, dass sie Bu. vertrauen könnten, Bu.s Vater sei doch eine „linke Zecke“. Er habe den Dreien dann seine Gehaltsnachweise zur Verfügung gestellt. Kennengelernt, hält Götzl weiter vor, habe Bu. St. erst Anfang des Winters. 1997 sei St. bei der Weihnachtsfeier in seiner Firma gewesen. Zu einem Nikolausgeschenk sagt Be., das habe St. erwähnt. Es sei ein Geschenk von Bu., der Nikolaus habe Springerstiefel angehabt, einen Lorbeerkranz auf dem Kopf und eine 88 auf der Brust. Da sei es um die Gruppierung „“ gegangen. Es könne auch sein, dass St. Ostern 1998 mit Bu. bei seinen Eltern gewesen sei, er würde seine Eltern fragen. Be. bestätigt die Vorhalte. Die „88er“ seien eine Skinheadgruppe aus der rechten Szene gewesen, so Be. über Bu.s Aussage, dazu hätten „Enno“, Thomas Starke, „Dackel“ gehört. Götzl hält zusätzlich noch einen „“ vor. Be. sagt, Bu. selbst sei da nie Mitglied gewesen. Götzl hält die Aussage Bu.s vor, dass sie Ende 1997, Anfang 1998 André E. in Johanngeorgenstadt besucht hätten, es könne auch sein, dass Maik E. dort gewesen sei. Auf Frage von Götzl sagt Be., dass Bu. nur den Armin benannt habe, von Kontakten Gunnars zum Trio sei ihm nichts bekannt gewesen. Götzl hält vor, dass Bu. davon gesprochen habe, dass er, seitdem die Drei in Zwickau wohnten, von keinem Besuch der Fi.s wisse, auch nicht von Mandy; zu Thomas Hi. könne er sagen, dass der keinen Kontakt zum Trio hatte. Zur Frage, ob er etwas von Personen wisse, die für die Drei Fahrzeuge angemietet haben, habe Bu. keine Angaben machen können, so Be. Bu. sei bekannt gewesen, dass die Drei aus Thüringen stammen, seine Lebensgefährtin stamme auch daher, dafür habe sich Mundlos interessiert. Götzl hält vor, dass Mundlos den Namen der Lebensgefährtin habe wissen wollen, um festzustellen ob er sie kennt, habe dann aber gesagt, er kenne niemanden aus Saalfeld. Die Frage, ob Bu. jemanden aus Chemnitz kenne, der leicht an Waffen komme, habe er verneint, so Be.

Dann fragt Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm, ob der Begriff „Trio“ von Bu. verwendet worden sei. Be. sagt, Bu. habe eigentlich von „den Drei“ gesprochen, „Trio“ habe er vielleicht maximal zweimal gesagt, weil sie von „Trio“ gesprochen hätten. Sturm fragt, ob an den Stellen nachgefragt worden sei, ob Bu. da differenzieren könne. Be. sagt, sie hätten versucht, darauf zu achten, wenn Bu. von den Dreien gesprochen habe, dann habe er schon die Drei gemeint. Sturm sagt, Bu. habe eben davon gesprochen, das „Trio“ habe die Anweisung gegeben, die Akkus rauszunehmen, im Protokoll stehe aber, dass Böhnhardt darum gebeten habe. Dann sei es so, sagt Be., dann habe er das falsch in Erinnerung gehabt. RA Hösl, Verteidiger von Carsten S. fragt zur Vernehmung vom 24. und 25.11.2011, wie sich Bu. da zu seinem Einstieg in die rechte Szene geäußert habe. Be. sagt, der Einstieg sie die „rechte Rockmusik“ gewesen. Bu. sei neu in Chemnitz gewesen und habe gerne zur rechten Szene dazugehören wollen. Es seien auch Begriffe gefallen wie „Kameradschaft“, davon, dass er sich für die politischen Dinge interessiere, sei keine Rede gewesen, die hätten für Bu. nicht im Vordergrund gestanden. Es folgt die Mittagspause bis 13:37 Uhr.

Dann werden die beiden Zeug_innen Hu. und Ko., Postbedienstete beim Briefzentrum Zwickau, zum Inhalt des Anfang November 2011 abgenommenen Briefkastens vor dem Anwesen Frühlingsstraße 26/26a befragt. Zunächst wird Hu. befragt und sagt, am Morgen des 5.11.2011 seien zwei Polizeibeamte zu ihnen ins Briefzentrum gekommen und hätten ihm und der aufsichthabenden Kollegin Ko. diesen Briefkasten übergeben. Der sei nicht beschädigt gewesen. Sie hätten ihn geöffnet, um die Sendungen weiterzuleiten. Das seien drei bis vier normale Standardbriefe gewesen, also die kleinen Formate, kein A4. Götzl fragt, wie gut Hu.s Erinnerung an die Anzahl ist. Hu. sagt: „Wenig.“ Es seien drei, vier oder fünf drin gewesen, der Briefkasten sei eh wenig frequentiert. Sonnabends würden bei ihnen keine Briefe bearbeitet werden, die würden weitergeleitet nach Leipzig. Dann folgt die Vernehmung von Ko. Ko. sagt, in der Nacht zum Sonnabend hätten zwei Polizisten gegen 5:30 Uhr den Briefkasten gebracht, sie hätten ihn aufgeschlossen und die Sendungen dem Wochenend-Briefzentrum in Leipzig zugeführt. Das seien vielleicht drei, vier Briefsendungen, kleine Briefe, Postkartengröße, drin gewesen. Die seien nicht beschädigt gewesen, deswegen habe es keinen Anlass gegeben sie zurückzuhalten und sie hätten sie sie in den „normalen Briefstrom“ gegeben. Götzl fragt, ob von ihrer Seite noch etwas mit den Briefen gemacht wurde. Da gerade Wochenende gewesen sei, seien die in Leipzig gestempelt worden, nicht in Zwickau, antwortet Ko.

Danach wird die Vernehmung des BKA-Beamten Vi. (siehe 87. Verhandlungstag) fortgesetzt. Götzl sagt, es gehe jetzt um die Vernehmungen Max-Florian Bu.s am 5.1. und 14.3.12, Vi. solle mit dem 5.1. beginnen. Die Vernehmung habe, so Vi., bei der BAW in Karlsruhe stattgefunden, Bu. sei mit seiner Anwältin da gewesen, außer ihm selbst hätten OSta Weiß und KOK Ko. teilgenommen. Bu. habe einen ruhigen und souveränen Eindruck gemacht und sei nach wie vor kooperativ gewesen. Zu Beginn sei Bu. belehrt worden und dann seien ihm Vorhalte aus vergangenen Vernehmungen gemacht worden. Bu. habe von „den Dreien“ gesprochen, von „sie“ und „ihnen“. Bu. habe gesagt, dass er immer alle drei als Einheit gemeint habe, die seien als Einheit aufgetreten, er könne niemanden heraus nehmen. Das habe Bu. an Beispielen festgemacht. Er habe zwar mit Mundlos telefoniert aber das Gefühl gehabt, dass er für alle Drei spricht. Von „Lise“, also Zschäpe, seien Grüße ausgerichtet worden. Und der heute früh angesprochene Polizeifunkscanner, der sei von Böhnhardt benutzt worden, aber alle drei hätten Interesse an den Erkenntnissen aus dem Scanner gehabt. Als Bu. die Polizei auf der Straße gesehen habe, sei Böhnhardt mit einer Schreckschusspistole ins Zimmer gekommen, aber auch die anderen seien aufgeregt gewesen. Zschäpe habe ihm gegenüber angegeben, dass sie nicht aktiv an dem Aufhängen der Puppe teilgenommen habe, an der Planung aber beteiligt gewesen sei und voll hinter der Aktion gestanden habe. Von der Erstellung des „Pogromly“-Spiels habe Bu. berichtet, dass alle Drei sich Ideen ausgedacht haben. Mundlos habe das Layout am Computer erstellt, aber die Fertigung sei von allen drei erfolgt. Das Spiel sei Bu. dann im Original vorgelegt worden. Vi. sagt, Bu. sei vielleicht nicht geschockt, aber doch bewegt und überrascht gewesen, es zu sehen. Bu. habe es wiedererkannt und habe von zehn bis zwanzig angefertigten Spielen gesprochen, Mundlos habe angegeben, dass es sich hervorragend verkaufe in der Szene. Bu. habe aber nicht sagen können, zu welchem Preis, oder wie der Vertriebsweg aussieht.

Dann sei es um die Aussage gegangen, dass man Bu. etwas „eingebleut“ habe, dass Böhnhardt gesagt habe, dass er dichthalten solle gegenüber der Szene, bei der Polizei müsse er nur seinen Namen nennen. Bu. habe gesagt, das sei ihm grundsätzlich klar gewesen, da von Straftaten die Rede gewesen sei. Gleich gelagerte Anweisungen seien auch an Mandy St. und André E. ergangen. Bu. habe gesagt, auch einer der Fi.-Brüder, er, Vi., meine Gunnar, habe gewusst, dass die Drei sich bei ihm aufhalten. Der habe sich für den angeblichen Kuss entschuldigt und gleichzeitig nachgefragt, ob bezogen auf das Trio alles in Ordnung sei. Aus dem Gespräch habe Bu. geschlossen, dass auch Fi. die Anweisung bekannt war. Zur Ausweisbereitstellung habe Bu. gesagt, dass ihm gesagt worden sei, Gunnar Fi. habe auch einen Ausweis zur Verfügung gestellt. Das sei eine Motivation für Bu. gewesen und außerdem habe Mundlos gesagt, der Reisepass sei nur dafür da, ihn bei einer Polizeikontrolle vorzuzeigen, dies habe Bu. beruhigt. Zur Rolle von Zschäpe habe Bu. gesagt, dass sie aus seiner Sicht eine gleichberechtigte Rolle gehabt habe, nicht „das Mäuschen“ sei. Für ihn sei der Eindruck entstanden, dass es eine gleichberechtigte Gruppe war. Dann seien sie noch auf eine Wohnung in der Altchemnitzer Straße und Carsten Ri. (siehe 95. Verhandlungstag) eingegangen. Da seien Bilder vom Haus vorgelegt worden, aber er habe weder zum Haus noch zur Person Ri. etwas sagen können. Weiter sei gefragt worden, ob er mal auf der Meldebehörde Chemnitz mit Frau St. gewesen sei., was Bu. bejaht habe, er wisse aber nicht genau, welchen Hintergrund das hatte. St. habe angegeben, dass man mit dem Firmenwagen dort hin gefahren sei, Bu. habe das für wahrscheinlich gehalten, aber nicht gewusst.

Zur Bedrohung von St. mit einer Waffe habe Bu. früher gesagt, das sei frei erfunden, dann habe Bu. ihn, Vi., am 22.12. angerufen und gesagt, er habe am Vortag mit seiner Frau gesprochen und da sei ihm doch eingefallen, das das so gewesen sei. Er habe die Situation dann folgendermaßen geschildert: Er habe seine Sachen bei St. holen wollen und habe über die Trennung mit den Dreien gesprochen. Er habe etwas Angst gehabt, dort hinzufahren. Mundlos und Böhnhardt hätten dann angeboten, das zu machen. Dass habe er abgelehnt und sei dann mit dem Revolver da hin gefahren, wohl aus Furcht vor einer Konfrontation dort. Es sei aber nichts passiert. Beim Rausgehen habe er auf den Revolver im Hosenbund gezeigt und einen Satz gesagt mit „Verrätern“. St. habe das wohl nicht ernst genommen, gesagt, du spinnst, und ihn rausgeworfen. Er habe das den beiden Uwes erzählt, die hätten gelacht. Zschäpe habe das auch mitbekommen. Sie sei aber nicht darüber informiert gewesen, dass er mit einem Revolver hin gefahren sei und habe gesagt: „Wie steht er denn jetzt da?“ Nach dieser Schilderung sei Bu. gefragt worden, woher er wisse, dass das ein Schreckschussrevolver war, und Bu. habe eine Unterscheidung zwischen Gas und Schreckschuss gemacht, er habe das an der Munition geschildert, dass da Kappen drauf gewesen seien. Dann sei er nach Waffen beim Trio gefragt worden. In der Wohnung im Heckert-Gebiet habe er mal eine grünliche, größere Pistole gesehen. Auf Nachfrage habe Mundlos gesagt, dass das ein nicht schießfähiger Nachbau sei. Dann seien ihm Lichtbilder von Waffen vorgelegt worden und er habe immer gesagt, dass das nicht der Revolver, der sei silbern-chromfarben gewesen.

Dann sei es um Aussagen gegangen, wo er spekuliert habe, wie die Drei zu Geld gekommen sein könnten. Vi. sagt, er meine, dass Bu. über Einbrüchen und Ebay-Betrügereien spekuliert. Bu. habe gesagt, einer der beiden Uwes habe auch mal gesagt: „Wir müssen uns Geld besorgen“. Dass Bankraube im Raum stehen, hätten die ihm nie erzählt, das habe er sich nicht vorstellen können. Und dann sei es noch um die Anmietung eines Busses mit Hochstelldach in der Nähe von Nürnberg, Firma HMC, 2008 gegangen. Bu. habe gesagt, dass er einen Preisvergleich gemacht und das sei das beste Angebot für eine Urlaubsreise gewesen. Zu Nürnberg habe Bu. gesagt, dass seine Familie dort Bekannte habe, die von Leipzig nach Nürnberg verzogen seien. Für die habe er ein Familienwappen erfunden, da sei er einmal hin gefahren. Zu Aufenthalten in Hamburg habe Bu. angegeben, der Vater seiner Lebensgefährtin habe mal in Hamburg gewohnt, er habe dem gemeinsam mit seinem Freund Alexander L. im Winter 2010 auf 2011 beim Umzug geholfen. Sie seien gemeinsam mit einem Firmenwagen, einem weißen Transit, seien sie dahin gefahren und hätten in der Wohnung des Vaters der Lebensgefährtin übernachtet. Außerdem sei er mit L. 1999 oder 2000 mal spontan zu einer Reise nach Kiel, Laboe aufgebrochen, um sich das Marinemuseum und ein U-Boot anzuschauen und dann sei man nach Hamburg zu einer Hafenrundfahrt gefahren und ohne Übernachtung wieder zurück. Dann sei es noch um den letzten Besuch von Böhnhardt und Mundlos in Dresden gegangen. Es habe 2010/2011 einen Anruf von Mundlos gegeben, es sei auch nochmal um das Commerzbank-Konto und den Ausgleich von 50 Euro gegangen. Bu. habe gesagt, er habe ja nicht gewollt, dass Frau und Kinder dabei sind, er sei aus der Szene raus und habe seine Familie da nicht mit reinziehen wollen. Dann sei es zu diesem Besuch in Dresden gekommen. Den Besuch in Radebeul habe Bu. dann noch zeitlich konkretisiert, der sei nicht 2005 gewesen, sondern 2004.

Götzl beginnt mit den Vorhalten. Auf die Frage nach der Differenzierung zwischen den Dreien habe Bu. geantwortet, so Götzl, dass er damit immer alle Drei gemeint habe, sie seien für ihn als Einheit aufgetreten, auch soweit es um seinen Ausweis ging. Das sei nicht nur dem Mundlos wichtig gewesen, sondern auch Zschäpe und Böhnhardt. Für ihn Mundlos immer für alle Drei gesprochen. Das habe auch gegolten, wenn er sich mit Zschäpe unterhalten habe. Be. sagt, die Unterhaltung habe sich auf den Besuch in Zwickau bezogen. Götzl hält aus Bu.s Aussage vor: Bei den Telefonaten mit Mundlos, die nach dem Auszug der Drei stattfanden, sei auch Böhnhardt immer im Hintergrund gewesen. Was die einzelnen Aktionen anging, sei für Bu. klar gewesen, dass alle Drei immer gemeinsam dahinter standen. Es sei um die Puppe, darum dass sie aktiv in der rechten Szene waren und verraten wurden, und um die Sache mit der Bombe in dem Koffer gegangen. Dazu habe Zschäpe einmal gesagt, dass die Aktion der Puppe von ihr nicht durchgeführt wurde, dazu habe sie sich als Frau nicht in der Lage gesehen. Sie sei aber nach eigenen Angaben beteiligt gewesen und habe auch hinter den Aktionen gestanden. Vi. bestätigt die Vorhalte. Vi. sagt, er meine, Bu. habe auch noch die Sendung „Kripo Live“ erwähnt, die alle Drei zusammen sich angeschaut haben sollen. Götzl hält vor, da sei es laut Bu. darum gegangen, in Erfahrung zu bringen, ob dort etwas über sie gesendet wird. Götzl hält vor, dass sie auf das „Pogromly“-Spiel richtig stolz gewesen seien, es habe der Verharmlosung dienen und die Juden lächerlich machen sollen. Vi.: „So hat er das gesagt.“ Götzl hält vor, dass insbesondere Böhnhardt Bu. angewiesen habe, niemandem von der Anwesenheit des Trios zu erzählen, es sei aber eindeutig erkennbar gewesen, dass er für das Trio insgesamt sprach, denn die beiden anderen seien auch im Raum gewesen. Dass sich die Drei bei ihm versteckt hielten, habe sich für Bu. schon aus ihrem Verhalten ergeben, als der Polizeibeamte erschien. Alle drei hätten auch erzählt, dass sie polizeilich gesucht werden. Vi. bestätigt die Vorhalte.

Auf Frage sagt Vi., er meine, dass Bu. gesagt habe, auch Maik E. habe davon gewusst, dass die Drei sich verstecken, aber von Dritten. Götzl sagt, hier stehe, dass auch noch der Armin Fi. das Trio besucht habe, Vi. habe eben von Gunnar gesprochen. Vi.: „Nein, dann ist das der Armin.“ Götzl hält vor, dass sich Bu. sicher sei, dass er mit Armin Fi. direkt drüber gesprochen habe dass sich das Trio bei ihm versteckt und Fi. immer wieder nachgefragt habe. Vi.: „Ja.“ Götzl sagt, bezüglich des Ausweises, wo Vi. eben von Gunnar gesprochen habe, stehe, dass sie ebenfalls Gunnar oder Armin mit Ausweispapieren unterstützt habe. Das sei dann so, wie es da steht, antwortet Vi. Götzl verliest, dass Bu gesagt habe, er könne sich mittlerweile erinnern, mal mit St. bei der Meldebehörde gewesen zu sein, das könne aber auch einen privaten Grund gehabt haben. Er könne sich nicht erinnern, einen Auftrag erhalten zu haben. Vi. bestätigt die Vorhalte. Zum Thema Ausland habe Bu. gesagt, so Vi., das sei in der Limbacher Straße zum ersten Mal aufgekommen, da sei Südafrika genannt worden. Die Nachfrage, ob das auch für Zschäpe gilt, habe Bu. bejaht, da sei schon über Impfungen gesprochen worden. Dann habe Bu. Telefonkontakte benannt, er habe aber nicht gewusst, ob es da um die Auslandspläne ging. Er habe einen Kapke genannt und eine Person, die ihm als „SS-Ralle“ bekannt gewesen sei. Zur Rolle Zschäpes hält Götzl vor, dass Bu. den Eindruck gehabt habe, dass sie eine gleichberechtigte Stellung hatte, „auf keinen Fall nur das Mäuschen, das den beiden nur das Essen kocht“. Wer aber intern welche Rolle hatte, könne er nicht sagen. Vi. bestätigt das. Götzl hält die Angaben Bu.s vor, dass er den Revolver mitgenommen habe, um sich vor Armin Fi. und ähnlichen Skinheads zu schützen, er habe St. nicht bedroht, sondern nur damit angeben und den harten Kerl spielen wollen. Er könne sich nicht erinnern, St. als „Verräterin“ bezeichnet zu haben und wenn dann nur wegen ihres Fremdgehens mit Armin Fi. Götzl sagt, dann heiße es: „Sie wusste über das Trio genau so Bescheid wie ich und von daher hätte es keinen Sinn gemacht, sie einzuschüchtern.“ Mundlos habe ihn vorher gefragt, ob er den Revolver mit Gaspatronen laden soll, was er aber abgelehnt habe, er habe den Revolver nur zur Verteidigung mitnehmen wollen. Vi. sagt, Bu. habe davon gesprochen, er habe St. nicht einschüchtern, sondern sich nur vor Konfrontationen schützen wollen, und dass er nicht den Auftrag bekommen habe, sie einzuschüchtern.

Nach einer Pause geht es um 15.12 Uhr weiter. Zunächst geht es um die Lichtbildvorlagen von Waffen, dann hält Götzl vor, dass Bu. gesagt habe, er sei sich sicher, dass die Schreckschusswaffe, die Mundlos ihm gegeben habe, dieselbe gewesen sei, die er in der Tasche in seiner Wohnung gesehen habe, auch die Waffe bei dem Erscheinen des Polizeibeamten sei dieselbe gewesen. Vi. bestätigt die Vorhalte. Dann geht es um das Gespräch, von dem St. in ihrer Aussage berichtet hat, bei dem Bu. ihr gesagt habe, dass die Drei im Ausland seien. Vi. sagt, wenn er sich richtig erinnere, habe sich Bu. an die Begebenheit nicht erinnern können, aber gesagt, es könne sein, dass er mal gesagt hat, „die sind ins Ausland“, um klarzumachen, dass die ausgezogen sind und er nichts mehr damit zu tun habe. Zu den Kontaktaufnahmen durch Mundlos, die laut früherer Vernehmung über Telefonzellen gelaufen seien, hält Götzl vor, dass Bu. gesagt habe, er könne nicht ausschließen, dass Mundlos nicht auch mal über ein Handy angerufen hat, jedenfalls habe es sich immer um einen unbekannten Anrufer gehandelt, häufig habe er auch das Einwerfen des Geldes gehört. Götzl macht den Vorhalt, dass das Rausnehmen des Akkus aus dem Handy in Zwickau noch erfolgt sei, bei den letzten Besuchen von Mundlos und Böhnhardt bei ihm in Radebeul bzw. Dresden aber nicht mehr. Zum Beschaffen von Geld durch die Drei habe Bu. angegeben, dass Banküberfälle für ihn unvorstellbar gewesen seien, so locker wie sie sich gegeben hätten. Vi. bestätigt die Vorhalte.

Dann geht es um einen Besuch, da habe Bu. angegeben, so Götzl, dass Mundlos 2009 oder 2010 wieder einmal angerufen und Bu. gefragt habe, wie es geht, was die Kinder machen und ob man sich treffen könne. Bu. meine, dass er kurz vorher das Mahnschreiben der Commerzbank bekommen und gefragt habe, warum das Konto noch nicht gelöscht war. Götzl hält weiter vor, Mundlos habe laut Bu. gesagt, er und Böhnhardt würden bei ihnen in Dresden vorbei kommen oder er solle zu Besuch kommen, die Kinder mitbringen. Das habe er, Bu., auf keinen Fall gewollt, er habe nicht mit seiner rechtsradikalen Vergangenheit konfrontiert werden wollen, er habe sich komplett aus der Szene zurückgezogen. Vi. sagt, Bu. habe jetzt eine Wohnsituation in der Neustadt in Dresden geschildert, das sei ein „Multikulti-Viertel“, weder dort noch bei ihm sei Platz für rechtes Gedankengut. Auf Frage sagt Vi., dass Bu. immer wieder gesagt habe, dass er sich bei den Besuchen der Uwes verstanden gefühlt habe. Die hätten gesagt, dass sie sich ihr Leben verbaut hätten und ihm das Gefühl gegeben, auch nicht mehr in der Szene zu sein. Götzl hält vor, dass Bu. gesagt habe, bei dem Besuch in Radebeul hätten die Uwes davon gesprochen, dass sie sich selber die Zukunft verbaut hätten, dass sie Sorge hätten, dass Straftaten bzgl. „Pogromly“ nicht verjährt seien. Außerdem müssten Sie, wenn sie auftauchten, erklären, wo sie die ganze Zeit waren. Das sei peinlich und für die Behörden noch viel interessanter als die ganzen Straftaten. Vi. bestätigt die Vorhalte. Götzl liest vor, dass Bu. zum Ausweis gesagt habe, er habe damals schon Angst bekommen, dass was im Busch ist: „Ich habe mir schon vorgestellt das man alle drei sucht und durchaus wegen mehr als den Sachen, die sie mir erzählt hatten.“ Er habe sich gedacht, dass sie mehr politisch aktiv sein müssten, allerdings habe er nicht gewusst, dass sie echte Bomben bauen und Morde begehen. Götzl hält vor, dass Bu. gefragt worden sei, warum er hinsichtlich des Reisepasses und des Bankkontos nichts zur Bereinigung unternommen habe, nachdem er sich von der rechten Szene abgewandt habe, sondern 2008 noch Mundlos auf Servicecard und Kontoauszug hingewiesen habe. Vi. sagt, Bu. habe Angst gehabt, dass man dann auf der Bank erkennt, dass das gar nicht sein Konto war, und bezüglich des Reisepasses habe er geglaubt, dass Mundlos den weggeworfen hat.

Dann geht es um den Eindruck von Bu., dass die Drei sich ebenfalls aus der rechten Szene gelöst hätten. Götzl hält vor, dass die beiden Uwes Bu. zugestimmt hätten, dass es richtig war, die rechte Szene zu verlassen. Er habe problemloser bei den Uwes über seine Loslösung erzählen können, als er das bei Thomas Starke damals hätte tun können. Die Einrichtung der Wohnung habe Bodenständigkeit ausgestrahlt, es habe auch eine Katze sowie einen Kratzbaum gegeben. Er habe also keine Anhaltspunkte dafür gehabt, dass das Trio weiter eine rechtsradikale Gesinnung hatte und Straftaten beging. Vi. bestätigt die Vorhalte. Dann geht es um eine Wahllichtbildvorlage, wo Bu. gemeint habe, Jan We. als „Dackel“ zu erkennen, den habe er 1998 nur einmal bei einem Konzert und einmal in einer Kneipe gesehen. Auch das bestätigt Vi. Zur Ergänzung, so Vi. auf Frage, habe Bu. angegeben, dass er im Mai 1998 an einer Demonstration in Leipzig am Völkerschlachtdenkmal teilgenommen habe. Götzl hält vor, dass Bu. gesagt habe, Armin Fi., André E. sowie Maik E. mit Freundin seien dabei gewesen.

Dann geht es um die Vernehmung am 14.3.2012. Vi. berichtet, zu Beginn seien sie auf die Ungarn-Fahrt 1998 eingegangen, da sei Bu auf Hi. und weitere Namen eingegangen. Dann hätten sie über Thomas Ro. gesprochen, mit dem habe Bu. zunächst nichts anfangen können. Als er aber ein Bild von Ro. gesehen habe, habe Bu. gesagt, das sei die Person mit dem Spitznamen „Dackel“, ein Freund von Mundlos, für den Mundlos am Computer Layouts für Szenezeitschriften entwickelt habe. Auf Nachfrage habe Bu. gesagt, dass Mundlos da einmal übernachtet habe. Ro. sei bei den Chemnitzer Skinheads gewesen. Dann sei es erneut um André E. gegangen. Bu. habe nicht mehr gewusst, warum E. in Chemnitz wohnte. Bu. habe vermutet, dass dieser die Drei etwa gleichzeitig mit ihm kennengelernt habe. E. habe sich damals in der Kneipe „“ im Heckert-Gebiet aufgehalten mit St., Starke und den Fi.-Brüdern. Sie hätten wir ihm zahlreiche Überweisungen vorgehalten, die im Zusammenhang mit Urlauben standen, z.B. Anzahlungen. Das habe Bu. aber alles schlüssig erklären können. Und dann hätten sie ihm einen Revolver mit Silvesteraufsatz vorgehalten und auch da habe Bu. gesagt, das sei nicht der Revolver gewesen. Außerdem hätten sie ihm einen Zettel mit Notizen vorgehalten, ob das seine Handschrift sei, was Bu. bejaht habe. Vi. sagt, der Zettel sei, denke er, in Bu.s Wohnung sichergestellt worden. Bei den Notizen gehe es um die Kinder, die Kita. Das Verhalten Bu.s bei dieser Vernehmung sei unauffällig gewesen. Wenn man die ersten beiden Vernehmungen ausnimmt, habe Bu. sich gefangen und schlüssig und zügig Antworten gegeben.

Götzl hält vor, dass Bu. gefragt worden sei, ob er eine Erinnerung habe, dass ein Andreas Sch. oder ein Matthias Fischer mit nach Ungarn gefahren seien, was Bu. verneint habe. Bu. habe gesagt, dass André E. in Chemnitz gewohnt haben soll wisse er nur aus der Presse. Weiter hält Götzl vor, dass sich in der Kneipe „Südblick“ neben den von Vi. bereits genannten laut Bu. auch Hi. und Ro. aufgehalten hätten. Vi. bestätigt das. Auf Frage sagt Vi. dass Bu. gemutmaßt habe, dass E. die Drei kennengelernt hat, als sie bei ihm gewohnt haben. Die Frage, ob er wisse, ob E. mal begleitet wurde, als er die Drei in der Wohnung besucht, habe Bu. verneint. Dann sei Bu., so Götzl gefragt worden, ob ihm bekannt sei, dass E. in den Jahren 2006 bis 2011 Kontakte zum Trio hatte. Vi. antwortet, da sei sich Bu. relativ sicher gewesen. Götzl hält vor, dass Bu. gesagt habe, das sei ihm aus Treffen und den Telefonaten mit Mundlos in Erinnerung, dass ein stetiger Kontakt des Trios zu Eminger bestanden habe. Vi. bestätigt das. An weiteren Wohnungen in Chemnitz sei Bu. nur die Wohnung in der Nähe der Wolgograder Allee bekannt gewesen, so Vi. Götzl hält vor, dass Bu. nicht gewusst habe, ob die Drei da unmittelbar hingezogen seien. Dann fragt Götzl, ob Bu. etwas zu einem Aufsatz auf der Schreckschusswaffe gesagt habe. Vi. sagt, Bu. habe gesagt, die Waffe habe keinen Aufsatz gehabt. Es folgt eine Unterbrechung bis 16.05 Uhr.

Dann fragt Zschäpes Verteidiger RA Stahl zum 5.1.2012. Vi. bejaht, dass er sich vorbereitet habe auf den heutigen Tag, er habe die Vernehmungen durchgelesen und die Vermerke davor und danach. Er habe zum Teil schon noch Erinnerungen gehabt, habe das aber auffrischen müssen. Stahl fragt, ob sich Vi. noch an einzelne Formulierungen erinnern konnte oder erst wieder erkannt habe, als er es gelesen habe. Vi.: „Teils, teils.“ Dann geht es um die Belehrung. Vi. sagt, er habe Bu. belehrt, erinnere sich aber nicht mehr im Detail daran. Stahl hält vor, dass es im Protokoll heiße, dass Bu. auf Ladung mit Anwältin erschienen sei und fragt, ob Bu. die Ermordung von an acht türkischen, einem griechischem Staatsangehörigen und Kiesewetters vorgeworfen wurde. Vi. sagt, das sei Bu. nicht vorgeworfen worden, aber was sie ihm im Detail gesagt hätten, wisse er nicht mehr. Auf Frage sagt er, dass sie Bu. mit Sicherheit nicht gesagt hätten, wenn sie jetzt was sagen, ist das günstig für sie. Das stehe ihm, Vi., nicht zu. Stahl fragt, ob Vi. Kronzeugenregelung etwas sage, was Vi. bejaht. Auf Nachfrage sagt er, er erinnere sich, dass in einer der ersten Vernehmungen darüber gesprochen worden sei. Er meine, dass sie da einen Zahlendreher im entsprechenden Paragrafen gemacht hätten. Stahl fragt nach dem konkreten Ziel der Vernehmung. Vi. antwortet, dass es den Anruf von Bu. gegeben habe, dass er nun doch mit einer Waffe zu St. gegangen sei. Es sei auch noch um die Formulierung „die Drei“ gegangen. Stahl sagt, da habe Bu. angegeben, er habe damit immer alle drei gemeint, die seien immer als Einheit aufgetreten. Stahl fragt, ob das für Vi. in Ordnung war. Vi.: „Was heißt in Ordnung?“ OSta Weiß habe die Frage gestellt, Bu. die Antwort gegeben und das sei protokolliert worden: „Das war, wenn sie so wollen, in Ordnung.“ RAin Sturm sagt, Bu. habe ja angeführt, dass Zschäpe nicht aktiv teilgenommen habe an der Aktion mit der Puppe, aber voll dahinter gestanden habe. Dann fragt Sturm, ob hinterfragt wurde, bei welcher Gelegenheit dieses Gespräch geführt wurde. Das verneint Vi., Bu. habe auch keine eigenen Bekundungen dazu gemacht. Sturm fragt, ob gefragt worden sei, wie viele Stunden Bu., als die Drei bei ihm wohnten, jeweils in seiner Wohnung verbracht hat. Da sei ihm nichts in Erinnerung, so Vi.

Sturm fragt, ob mal nachgefragt worden sei, was Bu. konkret damit meint, dass sich sich alle Drei das Spiel „Pogromly“ ausgedacht und Ideen entwickelt hätten. Das verneint Vi. Man könne ja mit der Frage beginnen, so Sturm, wie Bu. das mitbekommen hat, als eine Idee entwickelt wurde, es gebe eine Menge an Fragen die sich aufdrängen würden. Vi. sagt, es sei nicht nachgefragt worden, warum nicht, könne er nicht sagen. Sturm sagt, Bu. habe die Kleidung als bürgerlich beschrieben und fragt, ob mal gefragt wurde, wie der Bekleidungsstil anfänglich war. Er glaube nicht, so Vi. Sturm fragt, ob dieser Vergleich nicht nahe gelegen habe. Vi. „Jetzt, wo Sie das sagen.“ Sturm fragt in Bezug auf die größere Waffe, die Bu. gesehen haben wolle, ob nachgefragt worden sei, welchen Umgang Bu. hat mit Schusswaffen, wie gut er sich damit auskennt. Das verneint der Zeuge. Er verneint auch die Frage, ob er nachgefragt, warum Bu.  Schreckschussmunition anhand der Patronen erkennen könne. Stahl fragt, ob die Intention der Vernehmung am 5.1. war, weitere Erkenntnisse zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zu bekommen oder nur zur Rolle von Bu. Es falle ihm schwer, das rückblickend genau zu sagen, so Vi., hauptsächlich sei es um Bu. gegangen, aber ein Erkenntnisgewinn zu den drei Personen sei jederzeit von Bedeutung gewesen. Stahl sagt, ihm gehe nicht in den Kopf, warum beim „Pogromly“-Spiel überhaupt keine Plausibilitätsfragen gestellt worden seien, was wer und wie gesagt hat. Vi. sagt, er hab die Fragen an dem Tag nicht gestellt. Stahl: „Aber, Herr Vi., Sie saßen doch dabei.“ Stahl fragt, warum bei Teilinformationen, die interessant seien, die der Zeuge in der Lage zu geben gewesen sei, nie nachgefragt worden sei. Das sei als ob es eine Erkenntnischeckliste gegeben habe, ein Haken dran gemacht worden sei und man weitergemacht habe. Er verstehe nicht, warum eine Information wie „es sollte der Verharmlosung dienen“ zu keinerlei Nachfrage führe. Vi. sagt, dazu könne er nichts sagen.

Sturm fragt, ob Vi. heute Kontakt mit Be. gehabt habe. Der habe ihm heute eine SMS geschickt, so Vi. Auf Nachfrage zu deren Inhalt sagt Vi.: „Ich bin jetzt fertig und fahre nach Hause, so in etwa.“ Auf Frage, ob er wisse, wozu Be. hier Angaben gemacht hat, sagt Vi., er wisse, wozu er geladen war. Zschäpes Verteidiger RA Heer bespricht sich sehr lange mit Sturm, deswegen geht das Fragerecht an die BAW. Sturm und Heer besprechen sich noch immer. Deswegen darf Nebenklagevertreter RA Erdal fragen. Er fragt, ob er Vi. bei den letzten Angaben richtig verstanden habe, dass festgestellt worden sei, dass Andre E. als LKW-Fahrer im Blumengeschäft tätig war. Vi. sagt, Bu. habe angegeben, dass E. LKW fährt und Blumen ausfährt. Erdal fragt, ob E. Geschäftspartner in Nürnberg gehabt habe. Vi. antwortet, das könne er nicht sagen, dazu habe Bu. keine Angaben gemacht. Erdal sagt, in der Frühlingsstraße sei eine SIM-Karte eines Blumenhändlers in Nürnberg gefunden worden. Die Frage, ob ihm das bekannt war, verneint Vi. Dann sagt RAin Sturm in der Vernehmung vom 21.12.11 habe Bu. gesagt, dass die Untergetauchten einen Funkscanner gehabt hätten, der sei aber nicht häufig an gewesen, wenn habe Böhnhardt damit herum hantiert. Und am 5.1., so Sturm weiter sei ohne Frage protokolliert, auch wenn vor allem Böhnhardt den Funkscanner genutzt habe, sei für Bu. eindeutig erkennbar gewesen, dass alle drei ein massives Interesse daran gehabt hätten, den Polizeifunk zu hören. Sturm fragt, ob nachgefragt worden sei, worauf sich diese Bewertung stützte. Vi. sagt, nach seiner Erinnerung nicht. Götzl sagt, danach komme der Satz, sie hätten alle Drei gemeinsam „Kripo Live“ geschaut, um in Erfahrung zu bringen, ob da was über sie gesendet wird.

Richter Götzl verkündet, dass der Antrag auf Protokollierung der Aussage von Carsten Ri. abgelehnt sei. Ob Ri. die Wahrheit gesagt habe, bleibe der Beweiswürdigung im Urteil vorbehalten. Der Verhandlungstag endet um 16.55 Uhr.

Nebenklage-Vertreter kommentieren den Prozesstag auf NSU-Nebenklage:
„Insgesamt kann nach der Aussage B.s endgültig davon ausgegangen werden, dass Zschäpe vollwertiges Mitglied der Gruppe war. […] Aber nicht nur Zschäpe, auch der Mitangeklagte André E. wurde heute erheblich belastet. […] Insgesamt entsteht aus den Schilderungen der Aussagen des Max-Florian B. der feste Eindruck, dass bereits ab dem Abtauchen des Trios in Chemnitz eng mit den dreien verbunden war und diese frühzeitig unterstützt hat.“

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