Zum zweiten Mal wurde die frühere Lebensgefährtin von Ralf Wohlleben, Juliane Wa., vernommen. Danach folgten zwei frühere V-Mann-Führer von Tino Brandt. Diese gaben einen Überblick über die Tätigkeit von Brandt für das LfV Thüringen und werden nach der Aussage von Brandt selbst noch einmal detaillierter befragt werden.
Zeug_innen:
- Juliane Wa. (ehemalige Lebensgefährtin von Ralf Wohlleben)
- Norbert Wießner (früher LfV Thüringen, V-Mann-Führer von Tino Brandt)
- Jürgen Zw. (früher LfV Thüringen heute LKA, V-Mann-Führer von Tino Brandt)
Zunächst kommt es zur Fortsetzung der Vernehmung Juliane Wa. vom Vortag (98. Verhandlungstag). Die Zeugin wird von der Nebenklage befragt.
NK–RAin von der Behrens (vdB): Sie gaben an, dass sie mit André Kapke über Facebook aufgenommen haben, wie hat er denn auf ihre Kontaktaufnahme reagiert? – Zeugin: Ich habe alles gelöscht. Ich habe gefragt, was die Polizei von mir möchte, um was es geht. Ob er eine Erklärung dafür hat, was die von mir wollen…
Behrens: Was hat er geantwortet? – Zeugin: Dass der Herr Mundlos eine Aussage gemacht hat, die mich in die Sache hineinzieht.
Behrens: Weiteres? – Zeugin: War kurze Kommunikation, mehr weiß ich nicht mehr.
Behrens: Vorhalt aus früherer Vernehmung: „Kapke schrieb, dass ich wissen müsste, was in den VS-Akten drin steht“. Was hat er damit gemeint? – Zeugin: Nach Vorhalt kommt mir die Erinnerung, weiß nicht, wie er auf Akteneinsicht kommt und war darüber irritiert. Ging wahrscheinlich um die Besuche vom Verfassungsschutz, über die ich ja mit niemand gesprochen hatte. Hatte ja nicht mit ihm darüber gesprochen.
Behrens: Was wusste Kapke über Sie, mal nachgeforscht? – Zeugin: Nein.
Behrens: Kennen Sie Ronny Ar.? – Zeugin: Ja.
Behrens: Mal mit ihm über NSU und das ganze Thema gesprochen? – Zeugin: Das hat ihn seinen Job gekostet, nur flüchtig gesprochen. Gekündigt aufgrund der Presseinformationen über ihn, dass er mal bei einer Demo im Internet zu sehen war. Hat mich nicht anzugehen, was er früher gemacht hat.
Behrens: Auch über Carsten S. gesprochen? – Zeugin: Fällt mir nicht ein, dass ich mit ihm darüber gesprochen habe.
Behrens: Hat er auch Ralf Wohlleben gekannt, freundschaftlich? – Zeugin: Hat gesagt, dass er ihn flüchtig kennt.
Behrens: Was zu anderen Personen? – Zeugin: Nein. Kurze Gesprächssituation, nicht vermehrt aufgetreten, wer wen kennt von früher.
Behrens: Dass er Wohlleben kannte, hat er von sich selbst aus erzählt? – Zeugin: Blieb nicht aus, stand ja in der Presse, was ich gemacht habe oder gemacht haben soll. Er zu mir: Jule, mach dir keine Sorgen, es wird alles gut. Bleibt nicht aus, dass Leute das mitkriegen, Anfragen für Interviews und Geldangebote, auch über Dritte.
Behrens: Stand ja mehr in der Presse, als sie uns hier gesagt haben. Haben Sie Herrn Ar. Informationen gegeben, die ihn zu dem Satz veranlasst haben?
Hier interveniert der Verteidiger von Ralf Wohlleben RA Klemke: Die Frage lädt zu Spekulationen ein. Der Vorsitzende Richter Götzl stimmt zu.
Behrens: Welche Informationen haben Sie Herrn Ar. über ihre Situation gegeben? – Zeugin: Ich habe ihm keine weiteren Informationen gegeben, kannte ihn aus der Zeit ja gar nicht. Stecke nicht in ihm drin: bin kein Psychiater.
Nun fragt NK–RA Kuhn: August/September 1998: Über wieviele Telefone verfügte Ihr Haushalt damals? – Zeugin: Schwierige Frage: Festnetz, Handy.
Kuhn: Hatte RW ein Kontakttelefon für das Trio? – Zeugin: Nein.
Kuhn: Vorhalt aus PUA Bund, 56. Sitzung, Blatt 29, Aussage Norbert Wießner: Wir wussten auch von 2045, dass das Kontakttelefon von Wohlleben in einem bestimmten Zimmer lag. Wir haben versucht dran zu kommen, auch über eine Person, die Zugang hatte. War nicht möglich. – Zeugin: Sagt mir nichts.
Kuhn: Vorhalt ebenda: Bei Juliane Wa. war der Kollege Zielfahnder bei Treff dabei, war als Nahbeobachterin eingesetzt, über sie haben wir versucht, an SIM-Karte dranzukommen. – Zeugin: Sagt mir gar nichts.
Kuhn: Kennen Sie Frau Mundlos? – Zeugin: Ich kenne sie nicht, weiß nicht, wer das ist.
Kuhn: Können sie sich an eine EC-Karte von Mundlos erinnern? – Zeugin: Ich habe von der Polizei gesagt bekommen, dass ich bei Frau Mundlos gewesen sein soll, um eine Kreditkarte zu holen. Daran habe ich keine Erinnerung,
Kuhn: Vorhalt Vernehmung Frau Mundlos, 20.2.2012: Am darauffolgenden Montagnachmittag, 26.1., kam überraschend Uwe Mundlos zu ihr, Zschäpe habe ihn in Ilmenau angerufen, es gebe eine Garagendurchsuchung, belastendes Material. Er brauchte die EC Karte. Ein Juliane kam und brachte die Karte zurück. Sagt, sie habe einen Schlüssel zu Mundlos‘ Wohnung, ob sie die EC-Karte wieder mitnehmen könne. Ich habe gefragt, ob es dort auch eine Durchsuchung gegeben hat. Dies verneinte Fräulein Juliane. – Zeugin erinnert sich nicht.
Kuhn: Sie haben gestern erzählt, dass sie Frau Mundlos nie getroffen haben und dass Herr Mundlos bei ihnen zuhause war. Vorhalt Vernehmung Frau Mundlos: Rückholaktion von Uwe Mundlos, wir (Eheleute Mundlos) bei Wohlleben zuhause, auch Fräulein Juliane. Sie gefragt, warum sie fälschlich Durchsuchung verneint hätte, antwortet schnippisch: um nicht zu beunruhigen. – Zeugin: Keine Erinnerung, kann es mir nicht aus den Fingern saugen. Kann weiter nichts dazu sagen.
NK–RA Stolle: Sie haben berichtet, dass über sie in der Presse zu lesen war. Sind sie darauf mal angesprochen worden im Umfeld? – Zeugin: Paar Bekannte von mir, sonst relativ ruhig im Umfeld.
Stolle: Im Familienkreis, Partner? – Zeugin: Mit Partner darüber gesprochen.
Stolle: Und was: was sie hier gesagt haben oder was sie bei der Polizei gesagt haben? – Zeugin: Weiß nicht, was mein Lebensgefährte damit zu tun hat. Hab ihn natürlich darüber informiert.
Stolle: Und ihre Mutter? – Zeugin: Ja, natürlich.
NK–RAin Pinar: Sie haben gesagt: Kapke sei ein Freund von Ralf gewesen und kam ab und zu zu Besuch. Ist er auch mal öfter da gewesen? – Zeugin: Kann nicht sagen, wie oft André Kapke bei uns war. War nicht den ganzen Tag zuhause, auch eigene Sachen gemacht. Ob sie sich ohne mich getroffen haben, weiß ich nicht.
Pinar: War er eine Zeitlang täglich da? – Zeugin: Fällt mir schwer, das zu bestätigen.
Pinar: Vorhalt aus Observationsbericht, Kapke als Zielperson: Auffällig, dass zwischen Kapke, Wohlleben und Juliane Wa. eine sehr enge Beziehung war, es gab tägliche Besuche von Kapke in der Prüsingstr. – Zeugin: Keine Erinnerung.
Pinar: Ob sie Kapke mal bei einer politischen Veranstaltungen geholfen hat? – Zeugin: Nein.
Pinar: Vorhalt ebd.: Gegenseitige tatkräftige Unterstützung bei NPD-Infostand? – Zeugin: Nein.
Pinar: Haben sie mal mit Kapke was alleine unternommen? – Zeugin: Kann ich nicht sagen.
Pinar: Haben sie ihn mal zu einer Behörde begleitet, zum Bafög-Amt? – Zeugin: Weiß nicht, worauf sie hinauswollen. Kann mich nicht erinnern.
RA Klemke interveniert: Pinar fordert zu Spekulationen auf. – Pinar: Ich versuche zu ergründen, welcher Grad des Erinnerns vorherrscht. Und ob Kapke nur der Freund vom Lebenspartner oder auch ihr eigener Freund war. – Klemke: Motivation ändert nichts an der Geeignetheit oder Ungeeignetheit der Frage.
Pinar: Sie können sich nicht erinnern, dass sie je was allein mit André Kapke gemacht haben? – Zeugin: Ja.
Pinar: Ich bitte um eine Unterbrechung, ich will Ordnungsgeld beantragen, das kann nicht sein.
Götzl weist das zurück. – Pinar: Einzige Maßnahme gegen Zeugin, die sich konsequent nicht erinnern will. – Götzl: So wie sie’s jetzt ankündigen, wird das nichts. noch mal durch den Kopf gehen lassen. – Pinar: Fünf Minuten, um das zu überlegen. – Verteidiger RA Stahl: Ordnungsmittel gegen Zeugin nur möglich, wenn Aussage komplett verweigert und nicht um bestimmte Aussage zu erzwingen. Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. Sehe, dass Herr Weingarten von der BAW nickt. – Pinar: Fundstelle?
Unterbrechung: 10:28 Uhr – 10:42 h
Pinar: Kein Antrag. Kündige schon an, dass ich der Entlassung der Zeugin nicht zustimmen werde. Dinge noch überprüfen. Frage eignet sich tatsächlich nicht für Ordnungsgeldantrag.
Zeugin kommt wieder rein.
Pinar: Die beiden Verfassungsschutzleute haben sie instruiert, mit niemandem über den Kontakt zu sprechen? – Zeugin: Ja, die haben gesagt, dass ich mit niemand darüber reden soll.
Pinar: Gibt es da eine Verpflichtungs- oder Verschwiegenheitserklärung? – Zeugin: Weiß ich nicht.
NK–RA Langer: Der Tag, an dem die beiden Herren zu ihnen in der Schule kamen: Reihenfolge der Ereignisse, zeitliche Einordnung?
Götzl: Ich habe sehr, sehr, sehr, sehr viel Zeit in diese Frage investiert. Ich lasse die Frage nicht zu.
Langer: Zeitliche Angaben zu den Ereignissen. Bei Polizei gesagt, dass zwischen 10 und 11 h von der Schule abgeholt, hier gestern 9:30h? – Zeugin: Das waren gestern und heute Mutmaßungen, fällt mir schwer, den zeitlichen Ablauf zu benennen.
Langer: Volker He. und Uwe Böhnhardt, woher kannten die sich und wie lange? – Zeugin: Weiß nicht.
Langer: Zur Zeit ihrer Beziehung mit He., war der da schon mit Böhnhardt bekannt? – Zeugin: Weiß ich nicht, ist mir nicht bewusst. Noch in der Schule gewesen, zuhause gewohnt, kann ich nicht sagen.
Langer: Waren sie denn überrascht, dass die beiden kamen oder hatten sie sie schon mal zusammen gesehen? – Zeugin: Ja, klar. Sie gehörten zu dem Freundeskreis.
Langer: Wann waren die denn vorher schon bekannt nach ihrer Wahrnehmung: bevor sie mit Wohlleben zusammen kamen oder erst danach? – Zeugin: Kann das nicht genau sagen, tut mir Leid.
Langer: Ist Böhnhardt überhaupt wieder mit eingestiegen ins Auto und wo wurde er denn dann abgesetzt?
Götzl: Alles schon gefragt.
Langer: Vorhalt polizeiliche Aussage: Vor dem Haus bemerkten wir, dass Wohllebens Auto da
ist, wir haben ihn dann auch im Haus angetroffen. Wohlleben musste los, hatte noch zu erledigen. Ich bin dann zur Wohnung Zschäpes gegangen. – Zeugin: Hab hier öfter erwähnt, dass ich die zeitlichen Abläufe nicht weiß. Kann ich nichts dazu sagen.
Langer: Wann zum ersten Mal Kontakt mit André Kapke? – Zeugin: Kann ich nicht konkretisieren.
Langer: Nach Kennenlernen mit Wohlleben oder danach? – Zeugin: Kann auch vorher schon gewesen sein, Wohlleben kannte ja auch den Volker.
Langer: Begegnungen mit Polizei, sind sie mal Zeugin gewesen, Zeitraum 96/97? – Zeugin: Gab, soweit ich mich erinnern kann, Zeugenaussage in einem Verfahren wegen Körperverletzung, wurde eingestellt.
Langer: Gegen wen? – Zeugin: Müsste André Kapke gewesen sein und ein anderer.
Langer: Auch möglich, dass es gegen André Kapke und seinen Bruder Christian ging? – Zeugin: Kann mich nicht erinnern.
Langer: Und an den Inhalt der Aussage? – Zeugin: Nein.
Langer: Es war ein Körperverletzungsvorwurf und sie haben ausgesagt, dass sie zur Tatzeit mit André Kapke zusammen in einer Studentenkneipe waren? – Zeugin: Schon erwähnt, dass öfter in Clubs und Kneipen. Soweit ich das im Internet gelesen habe… weiß ich nicht.
Langer: Haben sie André Kapke ein Alibi verschafft?
Zeugin (zu Götzl): Herr Richter, kann ich mal mit ihnen sprechen. Ich werde hier an den Pranger gestellt. Hab ich einen Zeugenschutz? Ich brauche einen, weil die Fragen so intensiv sind. Ich habe keine Möglichkeit Akten einzusehen. Fühle mich hier sehr allein gelassen. Am Ende werde ich noch gefragt, wie ich auf die Welt gekommen bin: da war ich dabei, kann mich aber nicht erinnern. Die Fragen werden immer weiter nach hinten datiert. Wir kommen hier weg vom Gegenstand, das ist so breitgefächert, das geht mir jetzt zu weit. Immer weiter gefragt: wird nicht besser. – Götzl: Soweit ein Bezug da ist, müssen sie antworten, Zeugenbeistand hätte auch keine Akteneinsicht. – Klemke: Ich habe die Zeugin so verstanden, dass Langers Frage nicht zur Sache gehörig. Will nicht oberlehrerhaft sein, aber darauf aufmerksam machen, dass Zeugin auch einen Gerichtsbeschluss beantragen kann. – Götzl: Jetzt bin ich am reden. Es können auch Fragen gestellt werden, die weiter zurückreichen. Ruhe bewahren, keine Hektik. – Langer: Die Zeugin kann sich doch daran erinnern, dass das Verfahren eingestellt wurde. Daher die Frage, ob sie noch mehr dazu erinnert und dass sie eine Aussage zugunsten Kapkes getätigt hat. – Klemke: Es ist so, dass die Zeugin, wie ich das verstanden habe, die Frage beanstandet. – Zeugin: Ja. – NK RA ?: Die Zeugin hat sich allgemein beschwert und nicht über die konkrete Frage. – Götzl: Sie hat genickt. Ich halte die Frage für zulässig. Auch wenn sie zeitlich vor dem liegt, was hier Gegenstand ist. Aber deutlich machen: es geht um wahrheitsgemäße Aussagen: Wahrheitspflicht! – Zeugin: Kann zu dem Zeitpunkt keine Aussagen machen. Wenn ich den zeitlichen Ablauf von 1998 nicht wiedergeben kann, dann für 1995 erst recht nicht.
Langer: Woher wissen sie, das das Verfahren eingestellt wurde? – Zeugin: Aus der Presse, sagte ich schon.
NK–RA Narin: Zurückkommen auf VS-Akte, die gestern z.T. schon vorgehalten wurde. Haben sie sich gegenüber VS zu André Kapke geäußert? – Zeugin: Kann ich nicht genau sagen, was ich über wen gesagt habe.
Narin hält aus der Akte vor: Informant sagt, Führungsrolle Kapkes werde von Wohlleben bedingungslos anerkannt, er kümmerte sich um Nachwuchs. – Zeugin: Kann ich, wie gestern, nicht konkretisieren.
Narin: Sind Wohlleben Mobiltelefone zur Verfügung gestellt worden? – Zeugin: Nein.
Narin: Kennen sie einen Ebbi oder Ebbinghaus? – Zeugin: Kann sein, weiß ich nicht.
Narin: Ist ihnen erinnerlich, dass Kapke 1998 in Südafrika war? – Zeugin: Wie bitte. Ich kann keine Angaben machen, wo wer Urlaub gemacht hat.
Narin hält Aussagen Zeugins zu Zschäpes Familie vor: Ihre Mutter sei Alkoholikerin, Bezugsperson Oma, dass sie einen neuen Liebhaber (Stecher) habe? – Zeugin: Nicht erinnern.
Narin: Sie haben gesagt, dass sie von Straftaten, die zum Untertauchen der Drei führten, aus der Presse erfahren haben? – Zeugin: Ja. Aus der Presse, war nicht immer in der Wohnung, meine Mutter hatte damals einen Hirnschlag, da war ich viel bei ihr und hab viel Zeitung gelesen.
Narin: Wann und wo genau? – Zeugin: Weiß ich nicht mehr genau. „Kripo live“ und in verschiedenen Medien. Wann genau welches Medium, kann ich nicht sagen.
NK–RA Scharmer: Sie sagten, dass sie sich an das Pogromly-Spiels erinnerten, aber nicht an Gesprächsinhalte, wie war die Stimmung? – Zeugin: Das ist ein Gesellschaftsspiel damals gewesen, man stachelt sich auf, um Häuser zu kaufen, nicht anders als wenn ich heute mit meinen Kindern spiele. Normale Spielstimmung.
Scharmer: Wie bei Monopoly und „Mensch ärgere Dich nicht“? – Zeugin: Ja, nicht anders.
Scharmer hält zwei „Ereigniskarten aus Pogromly vor: Karte 1: Du hattest auf ein Judengrab gekackt, leider hast du dir dabei eine Infektion zugezogen, Arztkosten. Karte 2: Gehe zum KZ um die Juden abzugeben? – Zeugin: Keine Erinnerung an die Karten.
NK–RAin Lex: BAW Weingarten hat Notizzettel vorgehalten, bitte heute nochmal und die Zeugin soll ihn vorlesen? – Götzl: Ich werde jetzt hier nicht die Zeugfin etwas vorlesen lassen.
Lex: Es geht um die Namen, um sie vorzuhalten. [Lex liest das Originaldokument.]
Lex: Hier sind Namen niedergelegt. Kennen sie einen Pa.? – Zeugin: Frank Pa., war früher im Freundeskreis von Conni Ko., wie ich normalen Lebensweg. War auch zum Kaffee da, mal in der Disko, nichts Konkretes, mal Wein getrunken. Jürgen, Conni und dessen Frauen, viel mit den Frauen gemacht, keine weiteren Angaben.
Lex: War Pa. mit Wohlleben politisch? – Zeugin: Nichts bekannt.
Lex: Kennen sie Sandro Ta.? – Zeugin: Sagt mir was, habe aber kein Bild im Kopf. Kann keinen Bezug herstellen.
Lex: Tuffy? – Zeugin: Kenn ich aus dem Jugendclub Impuls. Was er persönlich gemacht hat, kann ich nicht sagen. Habe auch heute viele Telefonnummern, das kann man mir nicht vorhalten.
Lex: Anke He.? – Zeugin: Gute Freundin, Schwester von Jürgen. Mit Wohlleben nicht so viel zu tun, mehr Freundin von mir. Nichts politisches miteinander gemacht.
NK–RAin Lunnebach: Pogromly, mal ganz abgesehen davon, dass das abscheulich ist: Schämen sie sich eigentlich, das gespielt zu haben? – Zeugin: Ich habe nicht gewusst, was ich da mache. Heute schon und ja, ich schäme mich dafür.
Lunnebach: Hatten sie nach gestern Kontakt zu Anwälten? – Zeugin: Ich habe mit Bekanntem gesprochen, der Anwalt war. Übt den Beruf nicht mehr aus. Freundschaftlichen Rat eingeholt.
Lunnebach: Wie heißt er? – Zeugin: Herr Dirk Zi.
RA Klemke (Verteidigung Wohlleben): Sie sagten, es seien von ihnen Bilder in Jena aufgehängt worden. Selber gesehen? – Zeugin: Freundin per What’s App Bild geschickt, nicht verpixelt, vor der Jungen Gemeinde (JG).
Klemke: War das das einzige Bild? – Zeugin: In der Stadt das Einzige. Im Internet weiß ich’s nicht. Der MDR hat mich mal namentlich benannt mit einem unverpixelten Bild.
Klemke: War das in Jena ein Ganzkörperfoto? – Zeugin: Oberkörper. Und als NSU-Helfer bezeichnet. Juliane stand auf jeden Fall da, glaub es war nur Juliane W.
Klemke: Gab’s sonstige persönliche Angaben auf dem Plakat? – Zeugin: In Verbindung mit den Leuten um Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt, weiß nicht, was drauf steht. Ich war sehr aufgeregt, dann Anzeige erstattet. Polizei fährt auch hin, kommt zurück. Dort sei Veranstaltung, das Bild könne nicht abgehängt werden und dann: Passen sie bitte auf sich auf.
Klemke: Wo hing’s genau? – Zeugin: Direkt vor der JG.
RA Hoffmann (NK) interveniert: Das hat nichts mit der Tatfrage hier zu tun. – Klemke: Nicht zu beanstanden. Hoffmann hat schließlich gestern auch die Fragen der Kollegin Lex zu diesem Komplex nicht beanstandet. Beantrage Gerichtsbeschluss. – BAW Weingarten: Beanstandung zurecht, es gibt keinen Bezug zum Verfahren. Nicht alles, was ein Zeuge bei Gelegenheit sagt, wird zwingend Prozessstoff. – RA Scharmer: Außerdem nicht Lex, sondern Wierig. – RA Stahl (Verteidigung Zschäpe): Frage zulässig. Glaubhaftigkeitsbefragung. Wenn die Zeugin Repressalien ausgesetzt war, ist das relevant, weil das ihr Aussageverhalten beeinflusst haben könnte. – Klemke: Erstaunt über BAW-Aussage: Auf Nachfrage von Lex oder Wierig, ist auch egal, war von einer öffentlichen Zurschaustellung im Kontext einer Veranstaltung gestern nicht die Rede. Noch gilt der Grundsatz: Gleichheit vor dem Gesetz. – NK RA Kaplan: Denken sie bitte an den Beschleunigungsgrundsatz, Herr Klemke. (Gelächter)
Unterbrechung bis 11:50 h
Götzl: Frage zulässig.
Zeugin kommt wieder rein.
Klemke: Hatte gefragt, wo die Veranstaltung stattgefunden hat? – Zeugin: In der JG.
Klemke: Hat sie aufgrund des Plakats Anfeindungen befürchtet? – Zeugin: Naja, Anfeindungen, man muss schon auf sich selber aufpassen. Ich habe auch Kinder. Die Presse ist erbarmungslos, wenn sie sonntagmorgens klingeln und ein Interview oder ein schnelles Foto wollen. Im Umfeld ist es nicht ganz so extrem. Ich weiß nicht, wie’s nach gestern und heute sein wird, wird sich zeigen.
Klemke: „Danke für die Zeit, die sie mir dafür geopfert haben.“ (Gelächter und Empörung im Saal)
RA Hösl (Verteidigung Carsten S.): Noch mal zum Spieleabend. Was für Bilder von diesem Spieleabend im Kopf, wurde gelacht, getrunken, was geknabbert? – Zeugin: Wer Gewinner oder Verlierer war, kann ich nicht sagen. Normaler Spieleabend mit Gesellschaftsspiel. Ob sich jemand geärgert hat, weiß ich nicht. Nichts Besonderes hängengeblieben.
NK RA Narin: Haben sie ein Facebook-Konto? – Zeugin: Ja.
Narin: Mit ihrem Klarnamen? – Zeugin: Ab heute habe ich keinen Facebook-Account mehr.
Narin: War der Account mit einem Bild von ihnen? – Zeugin: Es war ein Bild von mir drinne, aber nicht das.
Narin: Sie sagten, sie hätten zu Pa. keinerlei Kontakt mehr? – Zeugin: Das ist richtig.
Narin: Wenn ich ihnen sage, dass sie im September 2011 über Facebook Kontakt mit ihm aufgenommen haben und bis heute aufrechthalten? – Zeugin: Könnten mir den Verlauf hier auf den Tisch legen. Sie sagen, der Kontakt geht bis heute: das ist nicht der Fall.
RA Hoffmann: Nur zur Klarstellung: Bei dem Foto in der JG sind ihre Augen nicht verdeckt? – Zeugin: Ja, sicher. Könnte ihnen das Bild zur Verfügung stellen.
RA Pinar kündigt an, der Entlassung der Zeugin erstmal widersprechen zu wollen.
Es folgt die Mittagspause (12-13 Uhr).
Dann kommt der Zeuge Norbert Wießner, 67, Pensionär, ehemals LKA und LfV Thüringen. Es werden zunächst die Aussagegenehmigungen (4. und 26.3.2014) verlesen: 1. Allgemeine Aussagegenehmigung, erweiterte Aussagegenehmigung zu THS– und NSU-Entwicklung, sowie Vorläufer- und Umfeldorganisation. 2. Erweiterte Aussagegenehmigung: nicht Preisgabe von Identitäten, nur Tino Brandt und Andreas Ra. und Juliane Wa.
Götzl bittet ihn über die Führung des V-Manns Tino Brandt zu berichten. – Zeuge: Ich war 1993 – 2001 beim LfV Thüringen, für die Anwerbung von V-Personen bis 1998 zuständig. Dann mit Neustrukturierung zum Referat Beschaffung Rechtsextremismus bis 2001. Nach der Enttarnung von Brandt zum LKA umgesetzt, wo ich bis zur Pensionierung 2011 war. Zur Anwerbung Brandts: Nach dem Auftauchen von Flugschriften der „Anti-Antifa“ haben wir im Urheberkreis gesucht, sind bald auf Tino Brandt gekommen. Dann waren da Hess-Aufmärsche, politisch interessant und für Wirbel gesorgt, deshalb Tino Brandt angeworben, für den in erster Linie die finanziellen Anreize interessant waren. Etliche Probeaufträge, 1994 dem Referat V-Mann-Führung übergeben. Von mir geführt. Muss sagen, dass er in dieser Zeit sehr kooperativ war, ehrlich berichtet hat, Hinweise nicht nur im hier besagten Fall geliefert, umfangreich und wahrheitsgemäß berichtet; ließ sich leicht überprüfen: nicht getäuscht und hinters Licht geführt worden. Er ist von mir als B2-Quelle eingestuft worden, d.h. dass er ehrlich und genau berichtet.
Götzl: Was bedeutet die Einstufung? – Zeuge: Skala von F – A. B bedeutet wahrheitsgemäße Berichterstattung. Herr Bode führt Brandt in der Zeit, in der ich nicht geführt habe. Vertreter Herr Zweigert. Über Vertretungsfälle kann ich nichts sagen, hab ihn erst ab 1998 geführt.
Götzl: Wie häufig hatten sie mit Brandt Kontakt? – Zeuge: Wöchentlicher Kontakt und telefonischer Kontakt rund um die Uhr.
Götzl: Um welche Infos ging’s? – Zeuge: Mit Auswertung abgestimmt, Erkenntnisse zur NPD und THS, wie entwickeln die sich, und Suche nach dem Trio.
Götzl: Wie war der technische Ablauf? – Zeuge: Von Treffen Deckblattberichte, werden ausgewertet, Auswertung weitergeleitet an Stellen, die von Berichten tangiert waren. Auch normaler Dienstweg über Referatsleiter und Abteilungsleiter in die Auswertung. Brandt hatte zunächst die Kennnummer 2045 und den Decknamen „Otto“. Dann nach Abschaltung andere. Dann nach einem Dreivierteljahr reaktiviert als „Oskar“.
Götzl hält vor: VM 2045 nach Wiedereinschaltung zur VM 2100 gemacht worden? – Zeuge: Genau.
Götzl: Wie war Brandts Verhalten und Umgang? – Zeuge: Kooperativ, für Geld hätte der 24 Stunden Dienst gemacht. Bei allen Geschichten pünktlich. Nichteinhaltung und Unpünktlichkeit fand bei ihm nicht statt. Entscheidendes Führungsmittel war Geld. Unterschiedlich gelaufen: in der Regel 800 – 1000 Mark regelmäßig und Fahrtkosten und Telefonkosten kamen dazu , d.h. 1200 – 1500 Mark im Monat. Ab 98 bis 2001.
Götzl: Und vorher? – Zeuge: Kann ich nicht sagen.
NK–RA Kienzle: Zeuge sagt mehrfach: „Ich kann das nicht sagen“. Wegen Aussagegenehmigung – Götzl: Nein, geht um Wissen nicht Genehmigung. Zeuge bestätigt.
Götzl: War Brandt bei der Suche nach dem Trio auf bestimmte Leute angesetzt? – Zeuge: Er sollte Kontakt mit Wohlleben und Kapke halten und so Infos über das Trio bekommen, das war der Ansatz in unserem Hause.
Götzl: Zusammengefasst, welche Infos gab’s? – Zeuge: In erster Linie ging es um den Aufenthaltsort. Es gab einen Zielfahndungsauftrag des LKA zum Aufspüren des Trios. Quelle angesetzt bei Wohlleben und Kapke, um über diese Personen Näheres zum Abtauchen zu gewinnen. Hat sich als schwierig herausgestellt, war selbst für ihn schwierig zu bekommen: keiner weiß was, keiner sagt was. Es sollte für Brandt keine Selbstgefährdung durch ständiges Nachfragen entstehen. Letztlich kamen Informationen mit Hinweisen auf Heise, dann über Niedersachsen zu Holger G. – das waren so im Grunde genommen die Infos, die direkt aus dem Thüringer Bereich kamen.
Götzl: Was für Hinweise auf Heise? – Zeuge: Er hat sich mit Heise zu Auslandskontakten und ob man die Leute ins Ausland schaffen könnte, unterhalten. Zu Gerlach wurde die Info an Niedersachsen abgegeben: LfV Niedersachsen hat daran gearbeitet, ist aber nichts bei rausgekommen, ein Observationsbericht, das war’s dann. Wir waren von Heise auf Holger G. gekommen.
Götzl: Und über Kapke? – Zeuge: Sehr unzuverlässig. Mitte 98 war sein Ansprechpartner in erster Linie Wohlleben, Kapke galt als unzuverlässig, die Geschichte mit dem Geld für Passbeschaffung, dass das nicht angekommen ist, hat Misstrauen noch erhöht.
Götzl: Welchen Kenntnisstand hatten sie im Hinblick auf die Stellung Brandts und Kapkes in der Szene und im THS? – Zeuge: THS war ein loser Verband von Kameradschaften, 6-7 Kameradschaft, nur bei gemeinsamem Auftreten als THS firmiert. Tino Brandt und Mario Br. entscheidende Initiatoren. In Jena waren unsere Ansprechpartner Wohlleben und Kapke, in Gera hatten wir über die Quelle Ansprechpartner, in Saalfeld/Rudolstadt und Eisenach. THS keine geschlossene Vereinigung; Brandt hatte den Vermittler gemacht, wenn zwei Kameradschaften aktiv werden wollten, hat er vermittelt und die beschlossenen Aktionen mit ausgeführt.
Götzl: Was sind die Grundlage der Infos? – Zeuge: Seine Berichterstattung über die 4 Jahre THS.
Götzl: Jetzt mal zu Juliane Wa. – Zeuge: Freundin von Wohlleben. Von Brandt kam der Hinweis, dass mit Wohlleben liiert. Wir haben gemeinsam beschlossen, diese Person zu befragen zur Situation bei Wohlleben. Das ist dann auch geschehen, es gab ein Treffen mit dem Zielfahnder, es wurde Geld übergeben. Aber sie konnte unsere Erwartung nicht bestätigen. Nachdem das bei mehreren Treffen nicht gelaufen ist und sie sagte, sie könne die Infos nicht liefern, weil sie auch nicht bereit war, über die Causa Wohlleben hinaus Infos in der Szene zu sammeln, haben wir das auch aufgegeben.
Götzl: Wieviele Treffen hat es mit ihr gegeben? – Zeuge: Ich meine, drei bis sechs.
Götzl: Wie sind die abgelaufen? – Zeuge: Sehr untypisch, dass wir mit Zielfahnder zu den Treffen gefahren sind. Vom ersten Treffen an Zielfahnder Sven Wunderlich vom Zielfahndungskommando in Thüringen zugegen. Es ging um Kommunikation von Wohlleben und wo er Kontakt sucht und aufnimmt. Konnte jedes Mal nichts berichten. War sinnlos sich mit dieser Gewährsperson zu treffen. Sollte auch nicht anderweitig eingesetzt werden.
Götzl: Um welche Kommunikationswege ging es? – Zeuge: Es ging um die Frage, wieviele Handys und SIM-Karten, die nur zu bestimmten Anlässen benutzt werden, vorhanden waren.
Götzl: Bei dem erneuten Treffen, was berichtete Zeugin? – Zeuge: Berichtet, dass es nichts gibt. Letztlich hat sich bei allen Treffs herausgestellt, dass keine Informationen geliefert wurden.
Götzl: Haben Sie oder Kollegen oder Wunderlich Frau Wa. das Ziel genannt? – Zeuge: Ja, das ist ihr eröffnet worden: wo die drei sich aufhalten, Generalauftrag.
Götzl: Hat sie sich zustimmend verhalten? – Zeuge: Ja, hat nicht abgestritten, mit RW befreundet zu sein. Auf konkrete Fragen gab sie keine und ausweichende Antworten. Konnte zu seinen Kontakten nichts Konkretes sagen. Gefragt, ob sie an Verbindungsdaten kommt und welche Kontakte er hat.
Götzl: Welche Geldzahlungen gab es? – Zeuge: 200 Mark pro Treff, glaub ich.
Götzl: Und die Dauer? – Zeuge: Anderthalb, zwei Monate. Mehr war das nicht. Wir haben immer eine Zeitspanne gelassen, damit Erkenntnisse anfallen können. War dann nie was. Das muss Anfang 99 gewesen sein. 98 Observation Kapke und dann kamen erst die anderen Personen ins Gespräch.
Götzl: Gab es Informationen, dass Juliane Wa. mit Wohlleben darüber geredet hat? – Zeuge: Keine Erkenntnisse, auch nicht über andere (Brandt).
Götzl: Eine weitere Person ist Ra.? – Zeuge: Muss Anfang 98 gewesen sein, dass Brandt berichtet, dass Ra. das Fluchtfahrzeug der Drei zurückgeführt hat. Er wurde gezielt befragt und hat glaubhaft versichert, dass er das nicht getan hat. Er hat abgestritten, das Fluchtfahrzeug rückgeführt zu haben. Ra. war gedacht als Werbungskandidat für Kameradschaft Saalfeld/Rudolstadt. Er war als Gegner von Brandt bekannt in der Szene. Ansprache fand im Gefängnis statt. Wir wollten ihn in die Kameradschaft einschleusen. Es ist nie zu einer Verpflichtung gekommen. Ra. sehr unzuverlässig: Aufträge immer wieder nicht ausgeführt.
Götzl: Ist die Unzuverlässigkeit thematisiert worden? – Zeuge: Muss ehrlicherweise sagen, nach mehrfacher Nichterfüllung von Aufträgen ist unser Interesse gesunken. 1998 nochmal angesprochen, dann Zusammenarbeit gänzlich eingestellt.
Götzl: Wann war der Erstkontakt? – Zeuge: Im August 94. Drei Monate, dann ist er an den V-Mann-Führer übergeben worden. (Kurze Irritation) Das war jetzt ein Missverständnis: Ich habe gerade von Brandt gesprochen.
Götzl: Wie war das mit Ra.? – Zeuge: Ich meine, 1996, da war er noch in Haft, müsste das gewesen sein. Immer wieder längere Pausen, Treffs total unregelmäßig. Er meldete sich. Es gab Kontakte bis 1998. So was von unterschiedlich. Er hast seine Aufträge nicht erfüllt. Wir haben dann gesagt, nur wenn er was weiß, soll er sich melden. Kann nicht sagen, wie oft das in 2 Jahren war, vielleicht ein Mal im Monat.
Götzl: Gab es hier auch Geldzahlungen? – Zeuge: Wie üblich, es gab erste Prämien, um ihn, wie das im Jargon heißt, anzufüttern. Das waren so 300-400 Mark
Götzl: Nochmal zu Zeugin. Wie war ihre Stellung zum LfV Thüringen? – Zeuge: Sie hatte gar keinen Status. Das war eine Abschöpfung, sie war nur Informantin. Ra. wurde auch nicht verpflichtet.
Götzl: Bei der Abfassung der Berichte: Woran ersehe ich, welche Berichte von ihnen, welche von Bode oder sonstwem abgefasst wurden? – Zeuge: Oben auf Treffberichten Stellenzeichen, daraus geht hervor, wer den Treff durchgeführt hat.
Der Zeuge erläutert die Kennzeichnung des Bericht: 221 + 251 war sein Chiffre, Bode weiß er nicht; Zweigert: 222, 223.
Götzl: Wie die Zusammenarbeit mit Zielfahndung/Wunderlich aussah? – Zeuge: Wir haben ja nicht mit der zuständigen Abteilung beim LKA zusammengearbeitet. Das hatte fatale Folge. Zielfahnder sind ein- und ausgegangen im Hause, das Gespräch gesucht. Gemeinsame Aktion war nicht üblich. Nach meiner Meinung ist das nur zustande gekommen auf Weisung der Präsidenten, es entsteht diese Gemengelage. Es gab 40 TKÜs und sie kriegen keine Information – so läuft keine Zusammenarbeit. Bei der Zusammenarbeit, das muss ich kritisch anmerken, sind wir bis an die Grenzen des Quellenschutzes gegangen. Die Treffberichte sind meist sofort mündlich weitergegeben worden. Referatsleiter haben mit Polizei oder Innenminister direkt gesprochen. Auswertung nur tangiert, wenn von außerhalb Meldungen zum Trio oder Brandt kamen.
Götzl: Gab es einen Bericht des LfV Sachsen, wo Jan We. betroffen? – Zeuge: Ja, hat’s gegeben, nach Geschäftsverteilung. Da war die Meldung aus Brandenburg zu Jan We., konnte diese Meldung nach Quellenlage Thüringen aber nicht bestätigen, dass hier gezielt Waffen gesucht wurden.
Götzl: Sind sie auch mal an André Kapke herangetreten? – Zeuge: Nein.
Götzl: Und an Br.? – Zeuge: Nein auch nicht, weil Br. in Bayreuth aufhältig war.
Götzl: Mir geht’s jetzt um Aspekte zu den Eltern Mundlos und Böhnhardt? – Zeuge: Ich hatte mit dem Referatsleiter zweimal mit Eltern Böhnhardt gesprochen. Den Kontakt zu Mundlos‘ haben andere Kollegen gemacht. Da ging es um freiwillige Aufgabe und Gespräche mit der Staatsanwaltschaft über Straferleichterung etc. Wir wussten, dass Wohlleben mit Eltern Böhnhardt Kontakt hatte, wir haben Strafmilderung als Angebot lanciert. Wie in anderen Fällen auch sind wir vom ersten bis zum letzten Gespräch angelogen worden. Nach der letzten Geschichte kam ein Anwalt ins Spiel, deshalb haben wir den Kontakt beendet.
Götzl: Unter welchen Namen wurden Juliane Wa. und Ra. geführt? – Zeuge: Walther als „Jule“ und Ra. als „Alex“, Brandt war „Otto“ und „Oskar“
Götzl: Ist ihnen auch etwas zu Carsten S. bekannt geworden? – Zeuge: Nein. Nur als Name der rechten Szene. Es gab keinen Kontakt zu dieser Person und wir haben auch nie versucht Kontakt aufzunehmen.
Pause 14:07 – 14:30 h
Götzl: Es geht nochmal um die Zuordnung der Nummern zu Brandt: Im Schäferbericht, S. 181: heißt es, dass „Otto“ die Kennnummer 2145 und „Oskar“ die 2150 hatte. Vorher hieß es 2100. – Zeuge: Nein, keinesfalls, 2100 ist eine andere Person in der B&H-Szene in Gera.
Götzl: Wie wurde mit Brandt verfahren, wie war der Ablauf, hat Brandt selber Aufzeichnungen gefertigt? – Zeuge: Nein, auf keinen Fall. Wir trafen uns wöchentlich, meistens donnerstags. Er hatte ja ein Arbeitsverhältnis in Coburg und deshalb nur 1,5 Stunden Zeit jeweils. Donnerstagnachmittag gab es eine Lage im Innenministerium. Durch Brandt hatten wir konkrete Infos über Vorhaben von NPD und anderen rechten Gruppen. Das wurde zunächst telefonisch weitergegeben, dann wurden Treffbericht, dann Deckblattberichte gemacht.
Götzl: Wie war der zeitliche Ablauf der Führung? – Zeuge: Herr Fr. übernimmt den nach 3 Monaten, nachdem ich ihn angeworben hatte.
Götzl: Wann war die erste Abschaltung? – Zeuge: Das muss 2000 gewesen sein, im Sommer 2000. Da gab es eine Besonderheit. die Abschaltung ist mir entzogen worden, das musste Bode machen. Ich hatte mich geweigert, so Knall auf Fall da hinzufahren. Referatsleiter Schäfer hatte sich gestört an einem NDR-Interview und dass er sich als NPD-Landesvize hatte wählen lassen. Er wurde wieder angeschaltet am Ende desselben Jahres. Eigentlich war die wichtigste Quelle des Amtes Tino Brandt. Die politische Situation war die, dass ständig Information abgefragt wurde – aber ohne Brandt keine Auskunft. Die zweite Abschaltung erfolgte durch den neuen Präsidenten. Führungskräfte in den Organisationen sollten nicht mehr geworben und geführt werden. So kam es zur Abschaltung Brandts durch mich. Es gab dann vier oder fünf Nachsorgetreffen in immer größerem Abstand. Am 1.5.2001 war NPD-Aufmarsch in Frankfurt am Main unter Beteiligung der Thüringer Leute, die fuhren dann mit dem Bus nach Gießen. Das hat hohe Wellen geschlagen. Deshalb gab es ein Nachsorgeteffen, um Infos darüber zu bekommen. Am 6.5. war ein Treff mit Brandt, das dann aufgeflogen ist. So kam es zu diesem Treff und dieser Treff ist vom Amts wegen verraten worden. Und am Vorabend hat der Referatsleiter Schäfer einen Trupp zusammengestellt, um diesen Treff zu observieren. Eine Geschichte zu machen, um 22.00 Uhr ohne Begründung eigene Leute eigenen Treff observieren zu lassen. Eine unmöglicher Vorgang. Das war diese Geschichte, wo es zu dieser Veröffentlichung gekommen ist, wo das Amt keine Chance hatte uns als Beschaffer zu halten und Tino Brandt als Quelle.
Götzl: Gab es Gründe, warum sie 1998 Quellenführung übernahmen? – Zeuge: Das hing mit der Umstrukturierung zusammen. Ich sollte im Rechtsbereich V-Mann-Führung und -Werbung machen.
Götzl: Wir werden jetzt ihre Einvernahme unterbrechen und sie dann nochmal laden.
Als nächstes kommt der Zeuge Jürgen Zw., 63, Kripo Erfurt. Aussagegenehmigung wird verlesen.
Götzl: Wer war für die Führung Tino Brandts zuständig? – Zeuge: V-Mann-Führung oblag zunächst dem Kollegen Bo. und dann Wi. Wenn einer der beiden ausgefallen ist, bin ich eingesprungen. Es sollte gewährleistet werden, dass der V-Mann getroffen werden konnte. Wann das angefangen hat, kann ich nicht genau sagen. Zunächst Bo., Vertreter war Fr. Dann ist der krankheitsbedingt ausgefallen. Ungefähr seit 97 war ich auch V-Mann-Führer im Bereich Rechts, hatte aber andere V-Leute. Ich weiß wirklich nicht mehr, wie oft ich Tino Brandt getroffen habe.
Götzl: Auch nicht grob durchschnmittlich im Jahr? – Zeuge: Zehn mal im Jahr, vielleicht. Vielleicht! Brandt war schon lange als V-Mann tätig, das lief völlig problemlos, er hatte keine Berührungsängste.
Götzl: Haben sie auch Treffberichte geschrieben? – Zeuge: Ja.
Götzl: Welche Stellenzahl hatten Sie? – Zeuge: Weiß ich nicht. Da bin ich überfragt, bin schon so lange da weg, weiß ich absolut nicht mehr. Als ich nach Thüringen kam, wurde das eingeführt. Wurde so gehandelt.
Götzl: Haben sie einzelne Treffbericht in Erinnerung? – Zeuge: Möglicherweise. Ich müsste wissen, was drin steht, dann könnte ich sagen, ob ich daran beteiligt war. Das ist so viele Jahre her, was da im einzelnen drinsteht, weiß ich heute nicht mehr.
Götzl: Wann war ihr letzter Kontakt zu Brandt? – Zeuge: 2000 oder 2001, weiß ich nicht mehr genau.
Götzl: Um was ging’s? – Zeuge: Weiß ich nicht mehr.
Götzl ist irritiert: Sie müssen wiederkommen. Lesen sie die Treffberichte nochmal und machen sich dazu Gedanken. Ihre Einvernahme wird unterbrochen.
RA Stahl: Kann sich Zeuge in seiner Dienststelle darauf vorbereiten, das wäre doch sinnvoll.
Nach dem der Zeuge gegangen ist folgen noch Anträge und Stellungnahmen von Prozessbeteiligten.
Zunächst widerspricht RA Klemke für die Verteidigung Wohlleben der Verwertung der Aussagen des Zeugen KOK Ba. (95. Verhandlungstag), der über die Vernehmung von Andreas Sch. am 9.9.2012 in Karlsruhe. Sch. hätte als Beschuldigter vernommen und über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden müssen, der Zeuge sei aktiv getäuscht worden. Daher hätte sich die Verteidigung zu einem ausdrücklichen Widersprich entschlossen. Der Angeklagte S. habe ausgesagt, von Wohlleben 2000 oder 2001 gebeten worden zu sein, eine Pistole zum sog. Trio nach Zwickau zu bringen und diese im „Madley“ erhalten zu haben. Er hätte Li. und Sch. erkannt. Sch. habe ausgesagt, die Waffe mit gekauft und S. weiteregegeben zu haben. Von Beschaffung eines Schalldämpfers habe der Zeuge nichts berichtet. Auf die Frage, ob ihm Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos bekannt seien, habe Sch. angegeben, diese aus dem „Madley“ zu kennen. Auf einer Telefonliste von Mundlos seien Adressen und Telefonnumern mit Daten von Wohlleben, Kapke, Matthias Fi., Gerlach u.a. und einem Andreas Sch. aus Wolfersdorf gefunden worden. Die Art der Liste sowie die Vielzahl als sogenannte Kontaktpersonen des Trios geltender Personen würde für eine enge Freundschaft zwischen Mundlos und Andreas Sch. sprechen. Eine Waffe mit Schalldämpfer sei nach nach Ansicht der BAW ein Instrument das proaktiv zur Tötung von Menschen eingesetzt werde. Mit dem Verkauf der Waffe hätte er die Morde objektiv gefördert, dadurch würde zumindest ein Anfangsverdacht zur Beihilfe bei neun Morden vorliegen. Dazu würde kommen, dass in der Jenaer Szene bekannt war, dass das Trio wegen Rohrbomben untertauchte und Sch. wusste, dass Wohlleben Mundlos und Böhnhardt kannte. Daher habe bei der Vernehmung von Sch. der Schluss nahe gelegen, ihn als Beschuldigten, als Gehilfe bei den Mordtaten, zu vernehmen. Bei einer korrekten Behandlung hätte der Zeuge nicht ausgesagt, dies habe er dann auch nicht in der Hauptverhandlung gemacht.
Für den Fall, dass die Aussage dennoch verwertet wird, gibt Wohllebens RAin Schneiders eine Erklärung zur Aussage ab. Der Zeuge könnte durch unterschiedliche Angaben in den Vernehmungen versucht haben, den Vernehmungsbeamten das zu geben, was diese hören wollten. Die Verteidigung müsste das Fazit ziehen, dass die Ermittler nur nachfragten, wenn Angaben von Zeugen und Beschuldigten in die Theorie der BAW passten, auch wenn sich Fragen aufgedrängt hätten.
Zur Vernehmung der Zeugen Be. und Vi. (97. Verhandlungstag) zu den Angaben von Max-Florian Bu. bei seinen Verhören 2011 und 2012 gibt RA Heer eine Erklärung ab. Die Vernehmung der Zeugen hätten erneut erhellt, dass die Behörden seit November 2011 vom Willen geleitet gewesen seien, Zschäpe als konstituierendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung darzustellen. Bu. sei mit Fragen zu Pauschalisierungen veranlasst worden, der Zeuge Be. habe sich 40 mal auf das „Trio“ bezogen, obwohl Bu. diesen Begriff nie benutzt habe. Ein differenziertes Bild von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe sei nicht gewonnen worden. Die Anklagehypothese eine terroristischen Vereinigung mit Zschäpe als Mitglied sei durch Bu. nicht bestätigt worden.
RA Pausch (Verteidigung Carsten S.) gibt anschließend eine Erklärung zur Vernehmung von KOK Ba. (95. Verhandlungstag) ab, der von Andreas Sch. vernommen hatte. Während Carsten S. in seinen Vernehmungen immer betont habe, nach seiner Erinnerung eine Waffe ohne Schalldämpfer bestellt zu haben, hätte Sch. behauptet, es sei ein Schalldämpfer bestellt worden. Dies habe Sch. bei der Vernehmung nicht frei von der Leber weg eingeräumt, es sei ihm unangenehm gewesen. Die Aussagen von S. seien ihm dabei nicht vorgehalten worden, dies sei kaum nachvollziehbar und unprofessionell, vor allem da Ba. erkannt habe, welche Bedeutung der Schalldämpfer haben könnte. Eine Erklärung dafür sei, dass die Aussage des Zeugen widerspruchsfrei bleiben sollte. S. wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit durch eine korrekte Vernehmung entlastet worden. Es ist nicht deutlich geworden, wann alleine mit Sch. mit S. und wann mit S. und Wohlleben gesprochen habe. Es würde nahe liegen, dass es eine weitere Waffenlieferung gegeben habe, die er verleugnet, aber möglicherweise auch habe einfließen lassen.
Für mehrere Nebenklagevertreter_innen verliest RA Kuhn eine Erklärung zu den Aussagen von Andreas Sch. vor dem Behörden ab (95. Verhandlungstag). Die Angaben von Sch. vom 1.2.2012 würden die Einlassungen von Carsten S. stützen, dass Wohlleben maßgeblich an der Beschaffung der Ceska beteiligt gewesen sei. Es sei daher nicht entscheidend, ob Wohlleben selbst gemeinsam mit Carsten S. die Waffe unmittelbar beschaffte, oder dies initiierte und lenkte, ohne direkt mit Sch. über das Geschäft zu verhandeln. Außerdem hätte die Beweisaufnahme bestätigt, dass Carsten S. entgegen seinen Angaben sehr wohl einen Schalldämpfer mit bestellt hätte. Als ihn Vernehmungsbeamten mit Zweifeln an seiner Aussage konfrontiert hätten, habe er geantwortet: „Also gut. Ich erinnere mich doch. Es war definitiv so, dass die einen Schalldämpfer bestellt haben. Ich liefere doch nicht mehr, als ich liefern muss.“ Die Aussage des Zeugen Ba. habe außerdem gezeigt, dass Andreas Sch. Frank Li. wahrheitswidrig aus der Waffenbeschaffung heraus zu halten, was aber nicht gelungen sei. Die Aussage, dass Carsten S. oder auch Li. dachten, dass er eine Waffe besorgen könne, ergibt nur Sein, wenn Li. vom Waffengeschäft gewusst und die Käufer Andreas Sch. vermittelt habe.
Dann wird eine weitere Erklärung von mehreren NK-Anwält_innen zu den Aussagen von André Kapke (59., 84., 96. Verhandlungstag) verlesen. In seinen drei Vernehmungen habe Kapke ohne Konsequenzen auf konkrete Fragen wider besseren Wissens nur ausweichende Antworten gegeben oder über weite Strecken Erinnerungslücken vorgetäuscht und Begebenheiten geleugnet, die aktenkundig gewesen oder die bereits durch andere Zeugen bestätigt worden seien. Das Aussageverhalten habe abhängig von der Rolle der Fragesteller und dem Inhalt der Frage variiert. An alle Widrigkeiten, die ihm angeblich oder tatsächlich von der Polizei und von Linken zugefügt worden sein sollen, habe sich Kapke spontan und detailreich erinnert, auch wenn sie schon lange zurücklagen. Noch besser sei sein Gedächtnis geworden, wenn die Verteidigung Wohlleben nach diesen Vorfällen oder nach Personen fragte. Für dieses Verhalten werden verschiedene Beispiele genannt. Kapke sei in seinen Aussagen bemüht gewesen, vor seinen ehemaligen „Kameraden“ gut dazustehen und diese und vor allem sich selbst zu schützen. Aus diesem Grund habe er alles verharmlost und geleugnet, was ihn oder seine „Kameraden“ hätte belasten können. Dies müsse als offene Aussageverweigerung bewertet werden, für ihn sei dies trotzdem folgenlos geblieben. Dennoch habe Kapke viele Anhaltspunkte für die Stellung von Wohlleben und die Struktur und ideologische Ausrichtung der KS Jena und des THS geliefert. Zahlreicher Aussagen von Kapke in seiner Vernehmung würden zeigen, dass es sich bei der KS Jena um eine Gruppe mit gefestigter Struktur und einer klaren auf den Nationalsozialismus ausgerichteten Ideologie handeln würde. Der Hass der Mitglieder der KS Jena und damit auch der Angeklagten habe sich nicht nur gegen das System gerichtet, sondern auch ganz konkret gegen alle Menschen in Deutschland, die sie als nicht-deutsch klassifizierten. Kapke habe die Anklage bestätigt, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhard bereits vor ihrem Untertauchen bei Personen aus ihrem Umfeld den Eindruck von „rassistisch motivierten Rechtsterroristen“ (Anklage S. 107) hervorriefen. Die Unterstützer hätten dies gewusst, bevor sie ihre jeweiligen Unterstützungs- und Beihilfehandlungen vorgenommen hätten. Seine eigene Rolle bei der Unterstützung der Abgetauchten und damit auch die Rolle von Wohlleben, habe Kapke heruntergespielt. Mit seinem Leugnen habe der Zeuge versucht, Wohlleben von konkreten Unterstützungshandlungen fernzuhalten. Da der Zeuge eigene Unterstützungshandlungen fast vollständig geleugnet habe, der Tino Brandt nicht in Jena war und dem Trio offensichtlich nicht so nahe wie Wohlleben stand, würde für die Koordinierung und Leitung der diversen Unterstützungshandlungen für das Trio nur Wohlleben in Frage kommen. Dies würde durch Carsten S. bestätigt, der beschrieben habe, dass er im Vordergrund aktiv war, Wohlleben im Hintergrund koordinierte und die Entscheidungen getroffen hätte. Die Tatsache, dass Kapke trotz bestehendem Aussageverweigerungsrecht ausgesagt habe, lasse nur den Schluss zu, dass Kapke damit Wohlleben habe helfen wollen.
Im Anschluss stellt NK–RAin Basay den Beweisantrag, Thomas Bi. als Zeugen zu laden. Der Zeuge werde bekunden, dass Jürgen Lä., Enrico Th. und Uwe Böhnhardt Anfang der 90er Jahre Angehörige einer kriminellen Gruppe waren, die Straftaten begangen hat und die Zugang zu scharfen Waffen hatte. Diese hätte Einbrüche, Fahrzeugdiebstähle begangen, Enrico Th. habe in seinem Gartenhaus in Görschwitz Anfang/Mitte der 90er Jahre 3 bis 4 Pistolen gelagert. Böhnhardt sei sehr aggressiv gewesen und habe Kontakte nach Nürnberg gehabt hat und sich auch mal in Nürnberg aufgehalten. Bi. habe 1993 im Krankenhaus Polizeischutz erhalten, nachdem er von Böhnhardt, Th. und Lä. bedroht worden wäre.
Auf NSU-Nebenklage heißt es zur Vernehmung von Juliane Wa.: „Die Zeugin setzte ihr dreistes Doppelspiel fort – einerseits Erinnerungslücken vortäuschen, andererseits sich selbst und ihre Kameraden als die eigentlichen Opfer der Presse bzw. der linken Öffentlichkeit darstellen. Höhepunkt der Befragung war ihre nochmalige Schilderung des gemeinsamen ‚Pogromly‘-Spieleabends mit Wohlleben, Gerlach, Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe, von dem ihr nichts Ungewöhnliches im Gedächtnis blieb: ‚Es ist halt ein Gesellschaftsspiel gewesen, man stachelt sich da gegenseitig auf, wie wenn ich ein normales Spiel spiele.’“