An diesem Verhandlungstag ging es um mögliche Waffengeschäfte des Angeklagten Wohlleben. Ein in Polen inhaftierter Mann hatte angegeben, Wohlleben ein Werkzeug zur Überwindung von Wegfahrsperren gegeben und im Tausch eine Waffe bekommen zu haben. Heute wurde dazu der in Deutschland inhaftierte Zeuge Re. gehört, der gemeinsam mit dem in Polen Inhaftierten mehrere Banken überfallen hat.
Zeuge: Andreas Re. (mögliche Waffengeschäfte von Ralf Wohlleben)
Der Verhandlungstag beginnt um 9.45. Erster und einziger Zeuge ist heute Andreas Re., 57, der in der JVA Burg in Haft ist. Re. wird durch den selben Eingang rechts von Richter Götzl in den Saal gelassen, durch den die Angeklagten Wohlleben, Zschäpe und S. den Saal betreten. Nach der Belehrung sagt Richter Götzl, es gehe um den Erwerb einer Waffe durch Herrn Ke. 2003/2004, was Re. dazu sagen könne. Re sagt, er habe dazu schon was gesagt und könne da im Prinzip gar nicht groß was zu sagen. Er habe Angaben beim BKA gemacht und denen das auch schon erklärt. Götzl sagt, er wolle anders fragen: „Wissen Sie denn überhaupt etwas zu einem Erwerb einer Waffe durch Ke.?“ Re.: „Wir hatten ja auch Waffen, sag ich mal.“ Besser gesagt, habe Sz. Waffen zugekauft und weggegeben. Ke. habe mal was von Sz. gewollt, aber er kriege das auch nicht mehr zusammen, das sei über 10 Jahre her. Götzl hakt nach und Re. sagt, irgendwo habe Ke. was von Sz. gewollt, er wisse es aber nicht mehr. Es könne sein, dass es um eine Waffe von ihnen ging, dass der Schlagbolzen nicht richtig ging, aber er kriege nicht mehr den Zusammenhang zusammen, er wisse auch nicht, was Ke. damit gemacht habe.
Götzl sagt, Re. solle nicht springen, und fragt, was damit gemeint sei, wenn er sage, er wisse nicht, was Ke. damit gemacht hat. Re. antwortet, Ke. habe mal eine Waffe gehabt, da habe der Schlagbolzen nicht funktioniert, Sz. habe den repariert oder einen neuen besorgt und sie dann zurückgegeben. Und einmal habe Ke., da wolle er, Re., sich aber nicht aus dem Fenster lehnen, Munition haben wollen, aber für wen oder was wisse er, Re., nicht. Ke. habe „da unten“ mit irgendwelchen Russen was gemacht, dazu könne er, Re., nichts sagen. Auf Frage, um welche Waffe es bei der Sache mit dem Schlagbolzen ging, sagt Re., er glaube sich zu erinnern, dass das eine CZ gewesen sei, die hätten sie früher auch mal bei einigen Banküberfällen dabei gehabt. Götzl will wissen, zu welcher Zeit das gewesen sei, dass Ke. eine Waffe haben wollte. Das sei vielleicht so 2003, Anfang 2004 gewesen, so Re. Götzl sagt, Re. habe davon gesprochen, dass „wir“ die CZ bei Überfällen dabei gehabt hätten und fragt, wer mit „wir“ gemeint ist. Re.: „Ke., Sz. und ich.“
Auf Frage sagt Re., 2003 sei er noch in Haft gewesen, im offenen Vollzug, 2004 im August sei er entlassen worden. Götzl fragt, wie lange Ke. die CZ schon hatte. Sz. sagt, als er Ke. kennengelernt habe, 2001, 2002. Die Waffe hätten sie mal dabei gehabt, sie sei aber nie zum Einsatz gekommen. Irgendwann habe Sz. festgestellt, dass der Schlagbolzen kaputt oder gar keiner drin sei. Götzl sagt, dann habe Sz. die Waffe also repariert und an Ke. zurück gegeben und fragt, was dann mit der Waffe passiert sei. Das könne er auch nicht mehr sagen, so Re., sie hätten so viel davon gehabt, er habe keine Ahnung.
Götzl fragt zur Situation zwischen Re., Sz. und Ke. 2003, 2004 und Re. sagt: „Wie soll ich das sagen?“ Ke. sei für sie immer der Schwachkopf, nicht so der Hellste gewesen, „sag ich mal“. Ke. habe sich bei Überfällen blöd angestellt und sie auch mal in Gefahr gebracht. Sz. habe Ke. nicht mehr dabei haben wollen. Nach Beispielen gefragt sagt Re., sie hätten eine Bank gemacht. Da sei im Flur schon eine Kamera gewesen und Ke. habe da stehen bleiben und nach außen gucken sollen. Sie hätten gesagt, dass vorher schon die Maske aufgesetzt werden müsse. Sz. und er selbst hätten sich um den Tresor gekümmert, Ke. habe nur vorne stehen bleiben sollen Er habe dann gesehen, dass Ke. darum läuft ohne Maske: „Naja, ganz toll.“ Danach habe Ke. vor lauter Angst die Kameras abgeschlagen, und sie hätten die mitnehmen müssen und dadurch einen Haufen Gepäck dabei gehabt. Sz. habe er im offenen Vollzug kennengelernt und Ke. draußen, so Re. auf Frage. Der besagte Überfall sei in Bergfrieden in Brandenburg gewesen. Das sei so 2003, 2004 gewesen.
Götzl sagt, er wolle zurück zum Ausgangspunkt. Re. habe die Waffe CZ geschildert, und fragt, ob es sonst noch eine Situation mit einem Waffenerwerb des Ke. gebe, über die Re. Bescheid wisse. Re. sagt, Ke. habe keine Waffen erworben, Sz. habe sich um die gesamte Logistik gekümmert, Waffen und sowas. Sie hätten ein relativ großes Arsenal gehabt. Ke. habe Munition haben wollen für einen Russen, er, Re., habe da auch mal irgendwie einen kennengelernt. Er habe sich aber um sowas nicht gekümmert. Auf Frage sagt Re., sie hätten sechs Maschinenpistolen, zwei Sturmgewehre und ungefähr 10, 15 Pistolen gehabt. Götzl fragt, ob das Waffen waren, die ihnen allen zur Verfügung standen. Re. sagt, Sz. habe die verwahrt. „Die haben wir halt immer benutzt.“ Mit „wir“ meine er Ke., Sz. und sich selbst, bestätigt Re. Götzl fragt nach anderen Personen. Re. sagt, es sei mal noch eine dabei gewesen, aber die kenne er nicht namentlich. Auf Frage, bei welcher Gelegenheit die weitere Person dabei war, sagt Re.: „Na, beim Geldtransporter.“ Götzl möchte wissen, was damit gemeint ist, und Re. sagt, es gehe um einen Überfall auf einen Geldtransporter.
Götzl fasst zusammen, dass Re. gesagt habe, Ke. habe keine Waffen erworben, darum habe sich Sz. gekümmert, und fragt: „Über einen Erwerb einer Waffe durch Ke. wissen Sie nichts?“ Es habe mal eine Situation gegeben, so Re., da hätten die beiden was gemauschelt, er habe überlegt, aber er kriege das nicht zusammen. Die hätten das unter sich gemacht, und nicht gewollt, dass er das mit kriegt. Das müsse so ungefähr 2003, 2004 gewesen sein, aber um was es ging, wisse er nicht. Da sei es auch noch um ein Autoteil gegangen. Aber er wisse es nicht mehr. Er habe sich um die Banken gekümmert, und die beiden hätten irgendwas gehabt, das habe er „im Prinzip nur am Rande mitbekommen“. Die hätten gewusst, dass er da nicht gut zu eingestellt gewesen sei, er habe Angst gehabt observiert zu werden. Auf Frage, woran er festmache, dass es 2003, 2004 gewesen sein muss, sagt Re. 2005 seien sie so „ein bisschen in eine Ruhephase“ gegangen. Sz. habe sich bisschen zurück gezogen. Sie seien schon anderthalb Jahre observiert worden. Sz. sei dann auch Ende 2004, Anfang 2005 nach Polen gezogen. Sie hätten nur noch wenig gemacht, sie hätten ein „größeres Projekt“ vorbereiten wollen und deswegen warten wollen bis Herbst. Auf Frage, ob er mal bei Sz. in Polen war, sagt Re., er sei früher mal in Polen gewesen, sonst nicht.
Götzl wiederholt Re.s Aussage, die beiden hätten etwas gemauschelt und ein Autoteil erwähnt. Dann sagt Götzl, ihn interessiere diese Situation, was Re. dazu in Erinnerung habe, wer was gesagt habe. Re. antwortet, er kriege das nicht mehr ganz genau zusammen, sonst würde er das sagen. Irgendetwas hätten die gemauschelt und seiner Erinnerung nach könne es da um ein Autoteil, einen Wegfahrsperrenüberbrücker oder sowas gegangen sein. Er habe das nur am Rand mitbekommen, er könne es nicht mehr genau sagen, kriege den Zusammenhang nicht mehr hin. Götzl fragt, aufgrund welcher Umstände Re. sage, dass es sein könne. Sie hätten mal ein Gelddepot überfallen wollen, so Re. Sie seien dort hin, auf der Hinfahrt habe der Ke. einen Russen mitgebracht, Igor oder sowas, der habe einen Astra gefahren. Ke. habe gesagt, der wisse nicht, um was es geht, fahre ihn nur hoch und sei dann wieder weg. Sie hätten ihren Tatplan dann aufgegeben, weil sie der Meinung gewesen seien, dass sie observiert werden. Der Russe habe mitgekriegt, dass sie eine Tasche voller Waffen und Munition haben und gefragt, ob er was haben kann. Sz. habe ihm dann eine Packung Munition gegeben und habe gesagt, sie hätten genug, er solle es einstecken. Weil der Ke. mit dem Russen etwas zu tun hatte, vermute er, so Re. dass es für den irgendwas sein sollte. Dazu habe Ke. nie etwas gesagt. Zu Überfällen habe sich Ke. bekannt, aber da nicht. Götzl hakt nach und Re. sagt, er vermute einfach, weil er den Russen kennengelernt habe und weil der Ke. da auch schon eine Straftat begangen habe, einen Überfall oder so, da seien auch irgendwelche Russen aus Thüringen beteiligt gewesen: „Da schließt sich für mich der Kreis.“ Aber er wisse es nicht genau.
Götzl fragt, was Re. über die Angaben Ke.s wisse. Re. sagt, Ke. habe erzählt, er habe in Gotha gesessen wegen Überfällen und er habe über die Russen erzählt. Ke. habe den Ermittlern auch nicht gesagt, wer der Russe war, kurioserweise, wo er sich sonst so freimütig geäußert habe. Götzl sagt, Re. wolle ihm offenbar etwas nahe bringen, das solle er tun. Seine Vermutung sei, so Re., dass Ke. mit dem Russen ein zweites Standbein hatte da unten. Sz. habe nicht mehr mit Ke. zusammen arbeiten wollen, aber er, Re., habe gesagt, dass der dabei bleibt, weil er Angst gehabt habe, dass sich Ke., wenn er sich von ihnen trennt, dem Russen anschließt, in Haft genommen wird und plaudert. Deswegen habe er Ke. bei sich haben wollen, damit er eine gewisse Kontrolle habe über den. Aber einmal habe Ke. ja, wie gesagt, den Typen dabei gehabt, den habe er, Re., selber gesehen. Und er vermute, wie gesagt, dass das Zeug, was Ke. gebraucht habe, wahrscheinlich für die Leute da unten gewesen sei. Götzl fragt, was mit „Zeug“ gemeint sei und Re. sagt, das sei irgendwas fürs Auto gewesen, wie er sich erinnern könne, ein Wegfahrsperrenüberbrücker, die Dinger nenne man so, die an den Diagnosestecker ran kommen. Götzl hakt nach und Re. wiederholt, es sei etwas fürs Auto gewesen, ein Wegfahrsperrenüberbrücker oder irgendeine Software zum Autoknacken. Sz. habe so ein Zeug gehabt, das habe Sz. aus Polen besorgt, so genannte „Polenschlüssel“. Und Ke. und Sz. hätten sich unterhalten, aber er, Re., kriege das beim besten Willen nicht mehr hin: „Irgendwas war da, ganz klar.“
Götzl fragt, ob Re. die Angaben von Ke. zu diesem Beweisthema kenne, zu dem Re. geladen ist. Re.: „Nein, gar nicht.“ Sein letzter Kontakt zu Ke. sei bei der Verhandlung im August 2006 gewesen, Ke. sei in Thüringen in Haft, vielleicht auch schon entlassen. Der letzte Kontakt zu Sz. müsse 2005, im Mai ungefähr, gewesen sein. Auf Frage sagt Re., sie hätten diese Gegenstände gehabt, um Fluchtwagen zu klauen. Götzl fragt, welche Fahrzeuge sie verwendet hätten. Re. sagt, das sei alles mögliche gewesen, mal ein Passat: „Herr Vorsitzender, das waren über 50 Banken, da kann ich doch die Autos nicht mehr sagen. Re. nennt Passat, Audi, sie hätten auch mal einen Krankenwagen verwendet, viel VW. Götzl fragt, ob Sz. für jeden dieser Autotypen den passenden Wegfahrsperrenüberbrücker gehabt habe. Re. sagt, sie hätten so genannte „Polenbrecher“ [phon.] gehabt, das seien die Dinger. Auf Frage sagt Re., Ke. und Sz. seien heute beide für ihn Schwachköpfe, vorher der eine, jetzt auch der andere, er kümmere sich um sich selber. Ke. versuche sich jetzt als Autor und Sz. versuche krampfhaft hier nach Deutschland zu kommen, melde sich überall, beschuldige irgendwelche Leute, wahrscheinlich wolle Sz. Punkte sammeln.
Re. verneint, dass sie mal eine Revolver gehabt hätten. Götzl fragt, wo sie die Waffen aufbewahrt hätten, Re. sagt, er sei am 25.8.2005 inhaftiert worden, er habe gewusst, dass sie zwei, oder vielleicht drei Depots angelegt hatten. Bis zu dem Zeitpunkt hätten die dort gelegen. Sz. sei im Januar 2007 verhaftet worden. Er vermute, dass Sz. die Depots aufgelöst hat, als sie verhaftet wurden. Dafür gebe es Anhaltspunkte, so Re. auf Frage, er habe eine Ausantwortung gehabt und habe gezeigt, wo das war, da sei aber nichts mehr gewesen. Von daher habe er die Vermutung, dass es aufgelöst und woanders deponiert wurde. Das sei im vorigen Jahr irgendwann gewesen und es sei ihm „im Nachhinein zum Verhängnis geworden“. Er habe eine Ausführung zur Beerdigung seiner Mutter haben sollen, aber die Anstaltsleitung habe gesagt, da sei was mit dem BKA gewesen, das gehe nicht, trotz vier Beamten und Fußfesseln: „Da muss dann keiner mehr kommen und mich was fragen.“ Die Frage, ob mehrere Depots aufgesucht wurden, verneint Re., das sei das Hauptdepot gewesen. Zu einem Revolver sei er schon mal gefragt worden, aber das sage ihm gar nichts.
Götzl sagt, ihm liege ein Protokoll bzw. die Übersetzung eines Protokolls von Sz. vor, demzufolge habe Ke. gesagt, dass er jemanden kenne, der einen Revolver habe und verkaufen wolle gegen einen Wegfahrentsperrer für einen VW Transporter. Er, Sz., habe Ke. diese Systeme sowie 4 oder 5 Werkzeuge zum Aufbrechen von Autos gegeben. Nach einer Woche habe sich Ke. bei Sz. und Re. beschwert, das System funktioniere nicht. Re. antwortet, er sage ja, da sei irgendetwas gewesen, aber er kriege den Zusammenhang nicht mehr hin. Götzl macht einen weiteren Vorhalt, demzufolge sich Ke. nach etwa einer Woche mit ihm, Sz., und Re. in Verbindung gesetzt habe, er habe schon den Revolver, aber der Mann, von dem er den Revolver habe, habe sich beschwert, das Gerät funktioniere nicht. Ke. und Sz. hätten was gemauschelt, er habe damit nichts zu tun gehabt, so Re. Er habe sich um die Banken gekümmert und das sei es gewesen, und das habe Ke. auch gewusst. Götzl fragt, ob Re. mitbekommen habe, was in der Folge war. Das sei eine Geschichte mit offenem Ausgang für ihn gewesen, so Re.
Den Namen Ralf Wohlleben kenne er er aus den Medien, so Re. auf Frage. Das stehe ja nun fast in allen Zeitungen, NSU-Prozess, ansonsten wisse er nichts weiter. Er wisse, dass der Prozess hier läuft, Wohlleben spiele wohl eine Rolle spielen, sei angeklagt, soweit er wisse. Er verneint, dass ihm die Vorwürfe bekannt sind. Wenn man neun Jahre in Haft sei, kümmere man sich nicht um alles, manche Dinge würden wichtiger, andere unwichtiger. Zum Verhältnis zwischen Sz. und Ke. sagt Re., zum Anfang sei es so gegangen, ein loyales Verhältnis, Ke. habe aber auch noch mehr Böcke geschossen. Dann habe sich das bei Sz. gedreht, er wolle gar nichts mehr mit Ke. machen. Er, Re., habe dann gesagt, es sei besser, wenn Ke. dabei bleibt. Denn wenn Ke. kein Geld mehr habe, werde der sich anderen anschließen und er habe vermutet, dass das die aus Thüringen wären. Die seien auch nicht die Hellsten gewesen. Er habe befürchtet, dass Ke. in Haft gehen und plaudern wird. Das habe Ke. dann ja auch gemacht, in ihrer Sache. Deswegen habe er Ke. so nah wie möglich bei sich haben wollen. So richtig akzeptiert habe Sz. das nie. Wie sich raus gestellt habe, habe Sz. auch auf eigene Faust ein paar Sachen gemacht.
Götzl fragt zur Rolle Ke.s im Prozess gegen Re. gespielt habe. Re. sagt, ohne Ke. hätte es keine Verurteilung gegeben. Das Versteck, was in Re.s polizeilicher Vernehmung angesprochen wurde, sei in Berlin-Spandau gewesen, so Re. Zschäpe kenne er aus den Medien, André E. gar nicht, so Re. Götzl sagt, eben habe Re. von dem Versteck als Hauptversteck gesprochen. Re. spricht von einem weiteren Versteck, das habe er aber schon 2006 dem LKA Potsdam gezeigt. Ob das alle Verstecke waren, da sei er sich nicht sicher. Darum habe sich Sz. gekümmert, der habe die Logistik gemacht. Das habe auch immer ganz gut funktioniert, der habe auch Leute gehabt. Götzl fragt, ob Re. die Namen Böhnhardt und Mundlos unabhängig von den Medien etwas sagen würden. Re. verneint das.
Götzl hält aus dem Protokoll von Sz. vor, dass der gesagt habe, der Revolver habe keine charakteristischen Merkmale gehabt, Re. habe gesagt, der solle nicht verwendet werden, denn er sei unbekannter Herkunft. Re. sagt, er habe so ein Ding nie gesehen. Er glaube, dass Sz. sich das ausgedacht habe, weil er zurück wolle, aber das nicht schaffe. Sz. melde sich nach über zehn Jahren beim BKA, beschuldige Leute, dass er mit denen eine Bank überfallen habe, was nicht stimmen. Sz. habe wohl von dem Prozess gehört, Ke. komme aus Jena und da bastele er sich was zusammen: „So kommt es mir vor.“ Sz. könne ja herkommen und was sagen, aber das wolle der ja anscheinend nicht.
Die Frage von Wohllebens Verteidiger RA Klemke, ob es auch bei Sz. ohne die Aussage von Ke. nicht zu einer Verurteilung gekommen wäre, bejaht Re. Vor seiner Entlassung fragt Re., er sei ja jetzt insgesamt vier Wochen unterwegs gewesen, ob er da auch ein Formular für den Verdienstausfall bekomme. Götzl sagt, Re. könne sich seine Anweisung mitnehmen. Die Vernehmung endet um 10.48 Uhr.
Nach einer Pause bis 11.14 Uhr verliest RA Hösl, Verteidiger von Carsten S., eine Erklärung zur Aussage von Jürgen He. (112. Verhandlungstag). Hösl nennt Widersprüche in He.s Aussagen über Carsten S. So habe S. nie in Jena-Ost gewohnt, sondern in im Rede stehenden Zeitraum immer in Winzerla. Entgegen den Aussagen von He. habe dieser S. nur flüchtig gekannt und nicht schon zwei Jahre vor dem Untertauchen. Die Aussagen von André Kapke und die Erkenntnisse von VS und TLKA würden keinen Hinweis auf eine Einbindung von S. in den Vertrieb des Pogromly-Spiels geben. He. sei ein langjähriger Freund von Wohlleben und Böhnhardt, sei der rechten Szene immer noch verbunden. Er wolle Wohlleben entlasten, indem er S. in gleichberechtigter Rolle darzustellen versuche. Das treffe nicht zu, es lasse sich nicht mit bisherigen Erkenntnissen in Übereinstimmung bringen. Die Motivation scheine auch heute noch die Freundschaft zu Wohlleben und Böhnhardt zu sein. Das gestehe He. ein, wenn er sage, es sei schon anders, hier auszusagen, wo Wohlleben da ist.
Götzl teilt mir, dass Kopien der Vernehmung von Charlotte E. vorliegen würden, die lasse man den Verfahrensbeteiligten in Kopie zukommen. Der Verhandlungstag endet um 11.28 Uhr.
Das Blog „NSU-Nebenklage“ schreibt: „Der heutige Zeuge nahm zwar an, sein ehemaliger Mittäter ’sucht irgendeinen Weg, nach Deutschland zu kommen‘. Aber er bestätigte auch viele Punkte aus dessen Aussage (…).“