Am heutigen Verhandlungstag sollte zunächst Matthias Dienelt vernommen werden, der allerdings die Aussage verweigert, da gegen ihn noch ein Ermittlungsverfahren läuft. Daher berichtete der Vernehmungsbeamte, der Dienelt vernommen hatte, wie dieser zugab, 2 Mietverträge in Zwickau für die Untergetauchten abgeschlossen zu haben – vom restlichen Tun will er nichts gewusst haben. Der Bruder von Uwe Böhnhardt wurde anschließend zu dem Verhältnis, der Familie und seinem Wissen über seinen Bruder befragt.
Zeugen:
- Matthias Dienelt (mutmaßlicher Unterstützer, Wohnungsanmietungen)
- Volker Fl. (KHM, PD Zwickau, Vernehmung von Matthias Dienelt am 6.11.2011)
- J. Böhnhardt (Bruder von Uwe Böhnhardt)
Die Angeklagten betreten um 9.43 Uhr den Saal. Zschäpe verlässt den Saal wieder. Der Beginn des Verhandlungstages verzögert sich. Zwischendurch wird auf der Besucherempore mitgeteilt, dass Zschäpe Kopfschmerzen habe, aber der Vorsitzende sei zuversichtlich, dass es bald losgehen könne. Zwischendurch läuft der Landgerichtsarzt durch den Saal in den Vorführbereich. Um 10.21 Uhr kommt Zschäpe wieder in den Saal. Kurz drauf betritt auch der Senat den Saal und Götzl verkündet die Fortsetzung der Sitzung.
Erster Zeuge ist Matthias Dienelt, 38, der angibt arbeitslos zu sein. Als Götzl die Adresse von Dienelt abfragt, sagt der Zeuge, die wolle er nicht kundtun, das komme dann wieder in der Zeitung. Götzl nennt die Adresse. Götzl fragt die BAW, ob ein Ermittlungsverfahren gegeben Dienelt bestehe, was Bundesanwalt Diemer bejaht. Dann belehrt Götzl den Zeugen nach § 55 StPO. Götzl sagt, Dienelt stehe seiner Auffassung nach ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zu. Dienelt: „Davon mache ich auch Gebrauch.“ Damit endet die Einvernahme.
Es folgt der Zeuge Fl., Kriminalbeamter bei der PD Zwickau. Götzl sagt, es gehe um eine Vernehmung von Matthias Dienelt am 6.11.2011. Das sei ein Sonntag gewesen, berichtet Fl., er sei beauftragt worden, diese Vernehmung durchzuführen. Hintergrund sei gewesen, dass Dienelt s Rechtsanwalt sich am Vortag bei der PD gemeldet habe und sich im Auftrag seines Mandanten erkundigt habe, was da passiert wäre. Das Telefonat habe er, Fl. selber nicht geführt. Der Beamte habe RA Baumgart gesagt, dass eine Vernehmung seines Mandanten dringend erforderlich sei. Es sei dann ein Termin am Sonntag um 14 Uhr vereinbart worden. Der RA sei mit Dienelt erschienen. Nach erfolgter Belehrung habe er Dienelt erstmal von sich aus erzählen lassen. Er müsse sagen, so Fl., dass er auch relativ unwissend in die Vernehmung gegangen sei. Zwei Tage vorher habe es die Explosion in der Frühlingsstraße gegeben. Seine Kenntnisse seien bis dahin lediglich gewesen, dass es einen Verdacht auf einen Verdacht auf einen Zusammenhang mit Raubüberfällen gegeben, das ganze Ausmaß sei nicht bekannt gewesen.
Dienelt habe geschildert, dass er im Jahr 2003 als Kraftfahrer bei einer Spedition in Neumarkt [phon.] Nachtfahrten gemacht habe, gewohnt habe er in Johannstadt [= Johanngeorgenstadt] und er habe ein Zimmer in Zwickau gesucht, wo er übernachten kann, um von da zur Arbeit zu gehen. Da habe er über seinen Kumpel André Eminger einen Kontakt bekommen zu einem „Max-Florian Bu.“. Dieser habe eine Wohnung gesucht, sei aber nicht fähig gewesen, selbst einen Mietvertrag zu unterschreiben wegen Schufa-Einträgen. Man sei überein gekommen, dass Dienelt die Wohnung mietet, „Bu.“ die Miete zahlt, Dienelt ein Zimmer bekommt und das Geld an „Bu.“ entrichtet. Weiter habe Dienelt geschildert, dass weitere Personen, eine „Lise“ und ein „Gerri“ dazu gekommen seien. Irgendwann habe „Bu.“ die Wohnung nicht mehr richtig gepasst. Dienelt sei gefragt worden, ob er für eine andere Wohnung wieder den Mietvertrag unterschreiben würde. Weil es bis dahin keine Probleme mit Mietzahlungen gegeben habe, habe sich Dienelt darauf eingelassen. Bu. habe eine Wohnung in der Frühlingsstraße gefunden. Dienelt habe geschildert, dass er die Mietverträge nie gesehen, nur Untermietverträge von „Bu.“ bekommen und unterschrieben habe.
Zur Frage nach Dienelts Verhältnis zu den Dreien habe Dienelt gesagt, er habe das Zimmer nur zum Schlafen benutzt. Der Kontakt zu den Dreien habe sich auf kurze Worte bzw. eine Tasse Kaffee beschränkt, freizeitmäßig habe er mit denen gar nichts gemacht. Die Frage, ob Dienelt mal Fahrzeuge, PKW oder Wohnmobile, festgestellt habe, sei verneint worden, Dienelt habe angegeben, nicht mal zu wissen, ob die ein Fahrzeug oder überhaupt einen Führerschein hatten. Dann habe er Dienelt die Personen beschreiben lassen, so Fl. weiter, und in der weiteren Folge Lichtbilder vorgelegt, die ihm von der Dienststelle zur Verfügung gestellt worden seien. Wenn er sich recht entsinne, seien auf dem ersten Blatt Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt gewesen. Zschäpe habe Dienelt sofort als die ihm namentlich als „Lise“ bekannte Person erkannt, die sowohl in der Polenzstraße als auch in der Frühlingsstraße gewohnt habe, bei Mundlos und Böhnhardt sei er sich nicht sicher gewesen. Auf den Hinweis, dass es sich um ältere Bilder handele, habe Dienelt angegeben, dass die Personen es sein könnten, die ihm als „Böhnhardt“ [meint wohl „Bu.“]und „Gerri“ bekannt seien.
Der Eindruck, den er von Dienelt hatte, sei, so Fl., dass es einerseits für ihn eigenartig gewesen sei, dass er direkt mit Anwalt gekommen sei. Das sei sein Recht, aber aus seiner beruflichen Tätigkeit könne er sagen, so Fl., dass es ungewöhnlich ist. Dienelt habe frei weg gesprochen, nicht unter Druck, habe nicht großartig mit dem Anwalt Rücksprache halten müssen, sei sachlich gewesen. Er, Fl., habe Dienelt ein bisschen als naiv eingeschätzt. Es sei so rüber gekommen, als wenn Dienelt benutzt worden wäre und möglicherweise nicht wusste, was dahinter steckt. Das sei sein Eindruck gewesen, sagt Fl., ob das so ist, wolle er nicht behaupten. Götzl fragt nach den Umständen, aus denen Fl. darauf schließe. Das sei aufgrund von Dienelts Ausdrucksweise, wie der das geschildert habe. Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass da mehr dahinter steckt, als ob Dienelt ihm „einen Bären aufbinden möchte“. Weiter berichtet Fl., Dienelt sei bereit gewesen, Fingerabdrücke und DNA abzugeben zum Spurenabgleich. Letztmalig wolle Dienelt die Drei wohl einige Woche vor der Explosion in der Wohnung Frühlingsstraße aufgesucht haben. Hintergrund sei gewesen, dass die Nebenkostenabrechnung dem Dienelt aufs Konto überwiesen worden sei. Dieses Geld habe Dienelt den Dreien gebracht, er habe „Bu.“ das Geld gegeben, einen Kaffee getrunken und sei dann weg. Die Frage nach Handynummern habe Dienelt verneint, er sei immer angerufen worden. Dienelt habe den Eindruck gehabt, die hätten kein Handy oder Telefon. Er sei der Meinung gewesen, von einer Telefonzelle angerufen worden zu sein. Es seien noch weitere Personen, die er, Fl., namentlich nicht wiedergeben könne, vorgelegt worden, Dienelt sei aber niemand bekannt gewesen. Aus der Gerichtssektion seien Bilder von Tätowierungen vorgelegt worden und eine Aufnahme von Mundlos. Den habe Dienelt nicht wiedererkennen können, aber die Tätowierung habe er dem gewissen „Gerri“ zugeordnet.
Götzl hält aus dem Protokoll vor, dass Dienelt zu einem Bild eines Toten nichts sagen, niemanden erkennen konnte. Fl. bestätigt den Vorhalt. Götzl hält vor, dass Dienelt „Lise“ erkannt habe und fragt, ob da ein anderer Name genannt wurde. Fl. verneint das, Dienelt habe während der Vernehmung gesagt, dass er Zschäpe nur unter „Lise“ kenne. Vorhalt: Ob die Person 2 „Gerri“ ist, könne Dienelt nicht nicht genau sagen, maximal 50 Prozent; wenn gesagt werde, es seien alte Bilder, könne es schon sein, „Gerri“ habe weniger Haare gehabt, Dienelt wüsste nicht, dass er abstehende Ohren hatte; Bild 3 sei zu 80 bis 90 Prozent „Bu.“. Fl.: „Ja.“ Götzl hält vor, dass drei Seiten mit acht Personen vorgelegt worden seien. Dienelt erkenne keine der abgebildeten Personen. Zu Tätowierungen hält Götzl vor: „Gerri“ habe Dienelt mal eine gezeigt, rechter oder linker Oberarm, ein Totenkopf mit Stahlhelm, Lorbeer drum herum. Fl. bejaht das, er habe das Dienelt vor der Lichtbildvorlage gefragt. Vorhalt: Es sei Dienelt nur noch geläufig, dass „Gerri“ Probleme mit den Bandscheiben gehabt habe, dass der Rückenübungen habe machen müssen. Fl. bestätigt den Vorhalt. Fl. bejaht, dass er Dienelt nach Beschreibungen gefragt habe, das müsse er aber aufs Protokoll verweisen. Vorhalt: Max‘ geschätztes Alter sei Mitte 30, der sei etwas größer als Dienelt gewesen, Dienelt sei 180 cm groß, Max sei schlank gewesen, habe kurze Haare gehabt, Geheimratsecken und buschige Augenbrauen. Gerri sei etwa gleich groß wie Max gewesen, habe eine höhere Stirn und dunklere Haare wie Max gehabt, er habe auch kurze Haare gehabt; Max habe viel mit dem Computer gemacht, habe eine Hantelbank bei sich gehabt und eine Stange für Klimmzüge; die hätte nie erzählt, dass sie mal weg waren. Fl. bestätigt die Vorhalte. Auf Frage sagt Fl., er habe Dienelt gebeten, „Lise“ zu beschreiben, Körpergröße und „scheinbares Alter“ seien ihm, Fl., nicht mehr geläufig.
Zum Verlauf der Vernehmung wolle er sagen, so Fl., dass er eine Protokollantin gehabt habe. Dienelt habe die Antworten gegeben, er, Fl., habe sie dann so genau wie möglich diktiert und Dienelt gefragt ob das passt. So sei auch diese Formulierung ins Protokoll gekommen. Weiter habe Dienelt angegeben, dass „Lise“ eine freundliche Person gewesen sei, dass sie sich nicht sonderlich geschminkt habe. Vorhalt: 170 cm groß, frauliche Statur, nicht dick, aber alles wo es hingehört, Brille, Ohrringe, schwarze Haare, leicht lockig; nicht sonderlich geschminkt, freundlich wie die anderen beiden auch, offen. Fl. bestätigt den Vorhalt. Fl. bejaht, dass er nach Kindern gefragt habe. Hintergrund der Frage sei gewesen, dass laut Aussage der Firma K. bei der Wohnmobilanmietung ein Kind dabei gewesen sei (54. Verhandlungstag). Dienelts Angabe sei gewesen, dass er keine Kinder gesehen habe, aber Spielzeug unter dem Bett der „Lise“.
Die Frage, ob er mal im Keller der Wohnung war, habe Dienelt verneint, so Fl. Vorhalt: Am gestrigen Tag, also 5.11.2011, habe er, Dienelt, erfahren, konkret von André Eminger, der angerufen habe, dass es eine Explosion in dem Haus gegeben habe, das Ding sei hin, kaputt. Fl. bejaht das, Dienelt habe gesagt, dass er sich aufgrund des Telefonats eine Zeitung gekauft und ein Bild von dem Gebäude gesehen habe. Daraufhin habe er sich aus Angst, dass es für ihn als Mieter Konsequenzen habe, mit seinem Anwalt in Verbindung gesetzt. Vorhalt: Baumgart habe sich mit dem Eigentümer in Verbindung gesetzt und dort erfahren, dass sich die Polizei damit beschäftige, woraufhin er sich mit der Polizei in Verbindung gesetzt habe; dort sei dringend um eine Vernehmung von ihm, Dienelt, gebeten worden, weil in diesem Zusammenhang zwei Menschen gestorben seien. Fl. bejaht den Vorhalt, an Unterlagen habe Dienelt, glaube er, Kopien der Untermietverträge mitgebracht. Götzl fragt nach Ausführungen zu André Eminger. Fl. sagt, Dienelt habe, wie gesagt, ausgeführt, dass er den Kontakt zu „Bu.“ über Eminger bekommen habe. Es sei dann lediglich noch der Vermerk rein gemacht worden, dass Dienelt auch den Eminger angerufen habe, um die Nummer von „Bu.“ zu erfahren, worauf er die Info bekommen habe, dass Eminger auch keine Nummer habe. Vorhalt: Dienelt habe „Bu.“ 2003 bei seinen Bekannten Eminger kennengelernt, er sei mit Eminger in Johannstadt aufgewachsen, habe nur ein Zimmer haben wollen, um mal da schlafen zu können, und nicht jeden Tag nach Johanngeorgenstadt zu müssen. Fl.: „Ja.“ Auf Frage nach dem technischen Vorgang, von wem welche Initiative ausging, sagt Fl., Dienelt habe gesagt, es sei alles von „Bu.“ geregelt worden. Er, Dienelt, habe bloß unterschrieben.
Vorhalt: „Gerri“ und „Lise“ hätten in der Wohnung gewohnt, diese beiden seien wohl ein Paar gewesen. Fl.: „Ja.“ Götzl fragt nach Dienelts Anwesenheitszeiten. Die seien, wenn dann tagsüber gewesen, sagt Fl., Dienelt habe ja nur Nachtschichten gefahren, zumindest bei der ersten Spedition. In der weiteren Folge habe Dienelt dann in München bei einer Spedition gearbeitet, dann bei einer Spedition mit Fernverkehr. Dienelt habe gesagt, dass er mindestens ein Dreivierteljahr nicht mehr da geschlafen habe vor der Explosion. Götzl fragt, warum es zum Wechsel in die Frühlingsstraße kam. Sinngemäß habe Dienelt gesagt, dass den Dreien das Umfeld nicht mehr gefiel. Vorhalt: Aufgrund der anderen Mieter, viele Hartz-4-Empfänger hätten sie sich da nicht mehr wohl gefühlt und dann eine neue Wohnung gefunden, das sei dann in der Frühlingsstraße gewesen. Fl. verneint, dass Dienelt dazu noch weiteren Ausführungen gemacht habe. Bezahlt habe Dienelt, so Fl., je nachdem, wie oft er dort geschlafen habe, das Geld habe er dem „Bu.“ gegeben. Götzl hält vor: Von Anfang an habe „Bu.“ die Miete entrichtet, dadurch sei zum Untermietvertrag seitens Dienelt gekommen, Dienelt habe je nachdem so etwa 50 bis 70 Euro gezahlt, es sei nie eine Mahnung gekommen, daher gehe er davon aus, dass „Bu.“ die Miete immer pünktlich bezahlt hat. Fl.: „Ja, genau.“ Den Mietvertrag in der Frühlingsstraße habe Dienelt unterschrieben. Vorhalt: Die seien mit dem neuen Vertrag zu Dienelt gekommen und der Untermietvertrag sei auch schon vorgefertigt gewesen. Götzl fragt, wer gekommen sei. Fl. sagt, er glaube, Dienelt habe von allen drei gesprochen. Götzl sagt, vorher heiße es im Protokoll, die Drei hätten eine neue Wohnung gefunden und sich selbst mit dem Vermieter gesetzt, die seien mit dem Vertrag gekommen.
Dann hält Götzl vor, dass Dienelt gesagt habe, er habe da wieder mitgemacht, weil er sonst sein Zimmer verloren hätte. Fl. bestätigt den Vorhalt. Götzl hält das Datum des Mietvertrags vor, 18.5.2003 [phon.]. Dazu sagt Fl., der Vertrag sei nur abgeändert worden, das sei das Datum des ersten Vertrags. Götzl hält vor: Das sei wohl ein Versehen, der Beginn sei 1.3.2008, das gehe aus dem Text hervor. Fl. bejaht das. Götzl fragt zu einem Reisepass und Fl. sagt, den habe Dienelt bei Abschluss des ersten Mietvertrages eingefordert und auch bekommen. Auf die Frage, ob er das Bild verglichen habe mit „Bu.“ habe Dienelt zumindest von Abweichungen gesprochen, die habe er auf das Alter geschoben. Götzl fragt, ob Dienelt etwas zu den Betriebskosten gesagt habe. Fl. sagt, das habe er schon erwähnt, das letzte Zusammentreffen sei wegen der Betriebskostenabrechnung gewesen. Wenn zu viel gezahlt worden sei, sei das auf Dienelts Konto gezahlt worden, dass habe Dienelt dann „Bu.“ gegeben. Götzl: „Wie oft?“ Fl.: „Sicherlich jährlich, wie üblich.“ Götzl hält vor, dass es letztmalig vor 14 Tagen gewesen sei. Hinzugefügt sei dann, so Götzl, es könnten auch drei Wochen sein. Da sei sich Dienelt nicht sicher gewesen, er habe angeboten zu Hause nachzuschauen.
Dienelt habe gesagt, er habe bloß 500 Euro abheben könne, sie hätten vereinbart, dass der Rest dann danach gezahlt wird. Götzl hält vor, dass noch ca. 300 Euro ausgestanden hätten, was Fl. bejaht. Fl. sagt auf Frage, Dienelt habe gesagt, dass bei dem Treffen alle drei anwesend gewesen seien, es sei relativ kurz gewesen. Vorhalt: Man habe kurz einen Kaffee getrunken, Dienelt habe Max das Geld gegeben, es seien zwei Katzen in der Wohnung gewesen, die hätten die schon länger gehabt. Auf Frage sagt Fl., Dienelt habe berichtet, dass die Drei aus seiner Sicht keiner Arbeit nachgingen. Da habe Dienelt berichtet, dass Max ihm erzählt habe, das sein Vater wohl Professor in Jena sei und Geld kein Problem sei. Götzl macht den entsprechenden Vorhalte. Vorhalt: Die Einrichtung sei normal gewesen, nicht arm, eher Standard. Fl.: „Ja.“ Götzl hält vor, dass der letzte Besuch sechs bis neun Monate her sei, eher noch länger. Götzl hält zum Vergleich der Kopie des Reisepasses mit der Person „Burkhardt“ vor, dass Dienelt gesagt habe, als er „Burkhardt“ kennengelernt habe, habe der keinen Schnauzer gehabt und er habe bereits weniger Haare. Die Frage nach privaten Fotografien habe er verneint. Götzl sagt, hier sei die Rede vom Briefkasten. Vorhalt: Dienelt wisse es nicht, er gehe davon aus. Fl. bejaht das. Zum Namen an der Tür habe er Dienelt gefragt, so Fl., ob er sich keine Gedanken gemacht habe, an der Tür habe Dienelt gestanden, das habe ihn eigentlich weniger interessiert. Götzl verliest: Auf den Vorhalt, dass nur Dienelts Name an der Tür stehe, habe Dienelt gesagt, darum habe er sich nicht gekümmert, warum „Bu.“ das getan hat, wisse er nicht, wegen Schulden wolle der nicht da erreichbar sein, wie das bei „Gerri“ und „Lise“ sei, wisse er nicht.
Zur Frage nach einer „Susann Dienelt“ habe er gesagt, er kenne eine solche Person nicht. Dass sich die „Lise“ so nannte, sei Dienelt nicht bekannt gewesen, sagt Fl. auf Frage. Fl. bejaht die Frage, ob er nach Bekannten der „Lise“ gefragt habe. Dienelt habe gesagt, dass die „Lise“ auf jeden Fall zu André Emiger und dessen Frau Kontakt gehabt habe, andere Personen seien, glaube er, nicht genannt worden. Götzl möchte wissen, was Dienelt auf die Frage, ob andere Personen Kenntnis von dem Mietverhältnis hatten, geantwortet habe. Dienelt sei davon ausgegangen, dass der Vermieter davon gewusst habe, sagt Fl. Götzl hält die entsprechende Aussage vor, Dienelt habe ja nicht mal einen Mietvertrag gehabt, das hätten alles die geregelt. Fl. bejaht das. Auf Frage sagt Fl., dass Dienelt gesagt habe, man habe ihn gefragt, ob es möglich sei, auf seinen Namen einen Internetanschluss zu machen. Da habe Dienelt gesagt, das ist okay, denn das mit der Miete habe ja auch geklappt. Götzl hält vor, das sei von Dienelts Konto abgebucht worden, er habe den Betrag jährlich erstattet bekommen. Götzl hält vor, dass Dienelt die vorgehaltene Tätowierung als die beschriebene erkenne und sie dem „Gerri“ zuordne. Fl. bejaht das. Zu Handys, so Fl., habe Dienelt wie schon erwähnt, gesagt, dass er keine Nummer gekannt habe, nie ein Handy in der Wohnung gesehen habe. Dann werden Aktenblätter in Augenschein genommen. Das erste sei, so Fl., die Kopie des Reisepasses „Bu.“, die Dienelt mitgebracht und zur Akte gegeben habe. Die nächsten beiden würden den Personalausweis Dienelts zeigen. Als nächstes sieht man eine Lichtbildvorlage mit Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos. Fl. sagt, das seien mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Lichtbilder.
NK-Vertreterin RAin Lunnebach sagt, Fl. habe davon gesprochen bei der Vernehmung wenig Informationen gehabt zu haben, und fragt, von wem Fl. denn die Lichtbilder bekommen habe. Fl. antwortet, er müsse erstmal sagen, dass er nicht gesagt habe, dass er wenig Informationen bekommen habe, aus seiner Sicht habe sich das auf den Kenntnisstand am 6.11. bezogen, ihm sei nichts vorenthalten worden. Lunnebach sagt, das meine sie auch nicht, und wiederholt ihre Frage. Das wisse er nicht, sagt Fl. es sei eine bewegte Zeit gewesen auf der Dienststelle. Die Frage, ob es vor der Vernehmung Hinweise auf Erkenntnisse aus dem rechtsextremistischen Bereich bei Dienelt gegeben habe, verneint Fl., das habe er nicht gewusst. Lunnebach stellt die gleiche Frage in Bezug auf André Eminger. Fl. sagt, den Namen habe er zuerst in der Vernehmung gehört, der habe ihm gar nichts gesagt. Lunnebach fragt, ob Fl. keine Erkenntnisse habe über Verbindungen habe, dass die beiden 2000 mal zusammen bei einer Veranstaltung der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ waren. Fl.: „Nein, hatte ich nicht.“
Zschäpes Verteidiger RA Stahl sagt, der Vorsitzende habe Fl. eben aus der Vernehmungsniederschrift vorgehalten und Fl. habe mit „Ja“, „Genau“, „Genauso“ geantwortet. Er fragt Fl., was er damit meint. Fl. sagt, er habe eben schon versucht darzulegen, wie die Vernehmung abgelaufen ist. Dienelt habe auf die Fragen geantwortet, und er, Fl., habe die Antworten so konkret und wortwörtlich wie möglich in normale Sätze formuliert und für Dienelt hörbar ins Protokoll diktiert. Stahl solle ihm nicht übel nehmen, wenn er hier nicht alles wortwörtlich wiedergeben konnte. Stahl fragt, ob Fl. einen Erinnerung habe oder davon ausgehe, weil er wisse, dass es so gewesen sein wird. Fl. sagt, er habe bloß nichts Falsches sagen wollen. Als der Vorsitzende diese Antwort vorgelesen habe, habe er sich dadurch wieder konkret an diese Antwort erinnert. Stahl sagt, der Zeitraum über den der Zeuge berichtet habe, in dem er Wohnungen anmietete, 2003 bis 2011, das seien ja acht Jahre: „Hat er darüber berichtet, wie oft er Kontakt mit einem der Drei oder den Dreien hatte?“ Fl.: „Er hat nicht mehr berichtet, als in der Vernehmung steht.“ Als ihm nach der Vernehmung die ganze Tragweite der Sache bewusst gewesen sei, so Fl., sei ihm bewusst geworden, dass er die Vernehmung etwas intensiver hätte führen sollen. Zum Zeitpunkt der Vernehmung sei er davon ausgegangen, dass es um eine grobe Abschöpfung von Informationen gehe, die dann noch verifiziert werden sollten. Aber für ihn selbst habe sich keine weitere Vernehmung des Dienelt ergeben.
Stahl fragt zu den intellektuellen Fähigkeiten Dienelts, Fl. habe gesagt, er habe Dienelt naiv eingeschätzt. Fl. sagt, er wolle sich nicht anmaßen, den Dienelt hinsichtlich intellektueller Fähigkeiten zu beurteilen, die Vernehmung sei ein kurzer Zeitraum gewesen und die Naivität sei sein subjektiver Eindruck gewesen, weil sich Dienelt überhaupt darauf eingelassen habe. Stahl hält vor, dass im Protokoll stehe, die Drei hätten dann eine neue Wohnung gefunden, und fragt, ob Dienelt näher ausgeführt habe, wer was gemacht habe. Fl.: „Nein.“ Wenn es da so stehe, sei das Dienelts Formulierung, er, Fl., habe peinlichst drauf geachtet, soviel wie möglich Dienelts Worte einfließen zu lassen. Stahl sagt, „dem Grunde nach“ habe Dienelt gesagt, dass er das mit der Miete immer mit „Bu.“ gemacht habe. Stahl fragt, ob Dienelt mal berichtet habe, dass er sich an jemand anderen gewandt habe. Fl.: „Nicht, dass ich jetzt wüsste.“ Er gehe davon aus, so Fl. weiter, dass Dienelt mit allen drei Kontakt hatte. Stahl sagt, der GBA werfe Zschäpe vor, sie habe das Geld verwaltet, und fragt, ob Fl. dazu Erkenntnisse habe. Das verneint Fl. Stahl: „Das wollte ich hören. Okay.“ Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm fragt, ob Dienelt noch Andeutungen gemacht habe bzgl. der Häufigkeit seiner Übernachtungen dort. Fl. sagt, er habe das zahlenmäßig leider nicht hinterfragt.
Nach der Vernehmung erklärt RA Stahl: Der GBA werfe seiner Mandantin u.a. vor, sie habe das Geld der drei Personen verwaltet. Das stütze sich v.a. auf die Urlaube. Es sei ein bemerkenswerter Vorgang, den er nicht nachvollziehen könne, dass bei der Bewertung dieser Erkenntnis die immerhin knapp achtjährige Dauer der Anmietung von Wohnraum nicht in Betracht gezogen werde, wo ausschließlich „Bu.“ genannt werde, nie Zschäpe.
Dann nimmt RAin Lunnebach Stellung zu den Anträgen der BAW die Beweisanträge von Lunnebach und RAin Clemm abzulehnen (124. Verhandlungstag). Es komme zur Aufklärung der Frage, wer den Sprengsatz in dem Geschäft der Familie abgestellt hat, genau auch auf die Feststellungen zur Zugehörigkeit von H. zur rechtsextremistischen Szene und seine Aufenthalte in Köln zur Tatzeit an. Hierzu hätten die benannten Zeuginnen Erkenntnisse getroffen, die sie in der Verhandlung bekunden könnten. Das Ganzkörper-Lichtbild aus 2004 sei für eine Lichtbildvorlage völlig ungeeignet gewesen. Weder könne man Gesichtszüge erkennen, noch lasse sich eine Größe des Helfer anhand dieses Bildes feststellen. Auch die von OStAin Greger gestern übermittelte Größenangabe 174 cm könne nicht dazu führen, dass weitere Erkenntnisse zu H. als nicht verfahrensrelevant eingestuft werden. Da bei den Staatsschutzbehörden offensichtlich Akten über Johann H. vorhanden seien, seien auch diese vorzulegen. Zum Antrag auf Ablehnung des Antrags auf Ladung des Dienststellenleiters des Zeugen Mittler, Lothar Sch., verliest Lunnebach: Da der Zeuge Mittler bekundet habe, er habe auch der These nachgehen wollen, der iranische Geheimdienst könne seine Hände mit im Spiel gehabt haben, stehe fest, dass sowohl Staatsschutz als auch Verfassungsschutz über den Sprengstoffanschlag zeitnah informiert wurden. Von Verfahrensrelevanz sei daher welche Erkenntnisse von dort mitgeteilt wurden. Hierüber habe Mittler in der Hauptverhandlung nichts berichten können. Beim Bundestags-UA habe Mittler dazu ausführlicher berichtet. Der benannte Zeuge Sch. werde Angaben dazu machen, aufgrund welcher Erkenntnisse seiner eigenen Abteilung sowie der VS-Behörden eine Übernahme des Verfahrens nicht erfolgte und welche Hinweise überprüft wurden.
RA Stahl sagt dazu, man bewege sich bei beiden Anträgen in Bereiche, die man überlegen könne, die aber nicht Gegenstand des Verfahrens seien.
Nach der Mittagspause geht es um 13.13 Uhr weiter mit der Einvernahme des Zeugen J. Böhnhardt. Götzl sagt, es gehe um seinen Bruder Uwe sowie ggf. um Kontakte zu den Angeklagten, Böhnhardt solle zunächst mal einen Einblick geben über das Leben Bruder, wie der aufgewachsen ist, wie lange B. Kontakt hatte, zum Verhalten, zur Persönlichkeit. Böhnhardt: „Wo soll ich denn anfangen, wo er klein war?“ Götzl sagt, Böhnhardt solle einfach anfangen. Böhnhardt sagt, er wisse nicht, was er sagen soll: „Wo er klein war, war er klein.“ Als Uwe größer gewesen sei, sei er, J., ausgezogen, mit 18. Uwe sei ihn öfter besuchen gekommen und dann sei er irgendwann „ausgerissen“. Auf Frage sagt Böhnhardt, Uwe und er hätten einen Altersunterschied von acht Jahren gehabt. Als er ausgezogen sei, sei Uwe zehn, elf Jahre gewesen. Bis dahin sei der Kontakt super gewesen, Uwe sei ein „kleiner, aufgeweckter Junge“ gewesen, es habe nichts zu beanstanden gegeben, „so wie es unter Brüdern ist“. In der Schule habe es bei Uwe später Probleme gegeben, er selbst habe keine Probleme mit Uwe gehabt. Bis er ausgezogen ist, sei Uwe kein Muster-, aber auch kein schlechter Schüler gewesen. Auf Frage, wie es dann weiter gegangen sei, sagt Böhnhardt, sie hätten nur brüderlichen Kontakt gehabt, Uwe habe ihn öfters besucht. Er wisse nur, dass er dort rein gerutscht sei in diese Szene, aber er habe nicht den Eindruck gehabt, dass es so schlimm war. Auf Nachfrage sagt Böhnhardt, er habe mitgekriegt, dass Uwe mit Stiefeln oder anderen Sachen ankam, da habe man es mitgekriegt dass er „anders gesinnt ist“, aber auf ihn habe Uwe immer noch wie ein Bruder gewirkt, Uwe habe ihn nie bedrängt oder mit rein gezogen.
Götzl fragt, was mit „anders gesinnt“ gemeint ist. Böhnhardt sagt: „Dass er rechte Ansichten hatte.“ Götzl fragt, welche Ansichten das waren. Böhnhardt: „Na, so rechts halt.“ Er habe gedacht, dass Uwe damals noch ein kleines Licht war. Uwe habe zu einer Gruppe gehören wollen, aber wie weit er da drin gesteckt habe, das habe er, Böhnhardt, nicht gewusst. Götzl hakt nach und Böhnhardt berichtet, dass Uwe von der Schule abgegangen sei, mit der Lehre Probleme gehabt habe. Uwe sei öfters bei ihm gewesen, das sei ihn dann auch zu viel geworden, er habe ja Frau und Kind gehabt, und dann habe sich Uwe eine andere Gruppe gesucht wo er habe mitmachen können. Welche, die auch so rechtsradikal angehaucht gewesen seien. Götzl fragt nach Personen. Böhnhardt: „Na, den Uwe Mundlos und Beate Zschäpe.“ Weitere Personen wisse er nicht, Zschäpe sei Uwes Freundin gewesen und Uwe Mundlos habe er nur, zwei, drei Male gesehen, sich aber nicht direkt mit dem unterhalten. Götzl fragt, wann das war. Böhnhardt: „Bevor sie ausgerissen sind.“ Mundlos habe er nur gesehen, wenn er seinen Bruder mal in der Stadt gesehen habe, da sei Mundlos ab und zu mal dabei gewesen. Mundlos sei nicht bei ihnen zu Haus gewesen. Er habe sich nicht wirklich, so richtig mit Mundlos unterhalten, er habe den ja nicht gekannt. Sein Bruder habe gesagt, der heißt auch Uwe, aber direkt vorgestellt habe er ihn nicht, das habe er dann auch erst später erfahren durch Zeitung und Fernsehen. Böhnhardt bejaht, den Namen Mundlos zu kennen. Das sei auch der Ex-Freund von Beate gewesen. Götzl: „Haben Sie sich mit Ihrem Bruder mal über Uwe Mundlos unterhalten?“ Böhnhardt sagt, das könne möglich sein, er wisse es jetzt aber nicht mehr. An Informationen zu Mundlos habe es bestimmt nichts Wichtiges gegeben. Er habe nur erfahren, dass Mundlos aus Winzerla kam, sonst nichts.
Götzl fragt nach Zschäpe. Als sie zusammen gewesen seien, sei sie öfter mal mit zu Besuch gekommen, ganz normal, sagt Böhnhardt. Zum Verhalten Zschäpes sagt Böhnhardt, das sei ganz normal, freundlich, nett gewesen, „wie halt eine Freundin ist vom Bruder“. Zschäpe sei nicht bösartig gewesen, habe ganz normale Klamotten angehabt. Über ihre Lebensumstände habe er erfahren, dass sie auch in Winzerla gewohnt habe, bei der Mutter oder Oma, ein eigenes Zimmer habe. Was sie gearbeitet hat, wisse er nicht mehr, aber sie habe, glaube er, gearbeitet. Sie hätten sich nur über ganz normale Sachen unterhalten, die halt dazu gehören würden, was er arbeitet oder seine Ex-Frau, dass sie sich einen schönen Weihnachtsabend gemacht hätten: „Ganz normal.“ Das Verhältnis zwischen Zschäpe und seinem Bruder sei richtig gut gewesen. Sie seien miteinander umgegangen, wie ein Paar halt miteinander umgeht, er habe sie nicht geschlagen und sie nicht ihn. Zschäpe sei auch zu ihm freundlich gewesen. Zuerst habe man gedacht, dass sie nicht in dieser Szene ist. Sie hätten das erst später mitbekommen dass sie auch in der Szene sei. Zschäpe sei ja nie mit „komischen Sachen“ herumgerannt, sei ganz normal gekleidet gewesen. Götzl fragt, was damit gemeint ist, wenn Böhnhardt sage, dass sie das erst später mitbekommen habe. Zschäpe habe das dann mal erzählt, dass sie auch dort mit den beiden Uwes abhänge, antwortet Böhnhardt. Er glaube, sagt Böhnhardt auf Frage, sein Bruder und Zschäpe seien zwei Jahre vorher schon zusammen gewesen. Das Datum, wann er Zschäpe kennengelernt hat, könne er nicht mehr sagen, das sei vielleicht ein, zwei Monate gewesen, nachdem die beiden zusammengekommen seien. Er habe vielleicht einmal im Monat Kontakt zu Zschäpe gehabt, dann wenn er auch zu seinem Bruder Kontakt gehabt habe, die seien zusammen gekommen. Der Kontakt zu den Familienmitgliedern sei ganz normal gewesen, so wie zu ihm.
Götzl fragt nach dem Verhältnis zwischen Böhnhardts Eltern und Zschäpe. Seine Mutter habe zu ihm nicht Schlechtes über Zschäpe gesagt, so Böhnhardt, er wisse nicht, ob die alles mitgekriegt haben, es sei aber ein gutes Verhältnis gewesen. Ob er sich damals mal mit den Eltern über Zschäpe unterhalten hat, wisse er nicht mehr, so Böhnhardt auf Frage. Götzl möchte wissen, ob die rechtsradikale Szene mal Gesprächsthema mit Uwe oder Zschäpe war. Böhnhardt sagt, das sei möglich, aber es sei nicht so gewesen, dass sie ihn hätten reinziehen wollen. Er hätte beide, so Böhnhardt, am liebsten rausgekriegt, Uwe habe bei ihm auch keine Stiefel anziehen dürfen. Man habe sich sicherlich öfters mal darüber unterhalten, aber den Wortlaut wisse er nicht mehr. Götzl: „Sie hätten sie gerne aus der Szene rausgebracht?“ Böhnhardt: „Ja, das hätte mir nichts ausgemacht.“ Götzl fragt, was denn sein Bruder und Zschäpe in der Szene gemacht hätten. Böhnhardt antwortet, das wisse er nicht. Er habe immer gedacht, das seien ganz normale Mitläufer: „Das war ja damals Kult oder fast Kult, je nachdem wie man es nimmt.“ Von Demos oder Aktionen hätten sie nie etwas erzählt. Götzl fragt, ob Böhnhardt die Angeklagten kenne. Böhnhardt sagt, er kenne die Namen nur durchs Fernsehen. Er glaube, er habe vielleicht „den Ralf“ mal gesehen, aber nicht, dass er ihn kenne. Er verneint, André Kapke oder Tino Brandt zu kennen.
Götzl fragt nach der schulischen Entwicklung Uwes nach dem Auszug Böhnhardts. Viele Einzelheiten kenne er nicht, sagt der Zeuge. Er habe sich mit seinen Eltern unterhalten, nachdem die hier vor Gericht aufgetreten sind. Er wisse noch, dass Uwe mal in U-Haft saß, da sei er, Böhnhardt, auch mal mit gewesen, aber dass er verhaftet und verurteilt wurde, das habe er nicht gewusst: „Mich hat ja 15 Jahre keiner gefragt, das hat ja 15 Jahre lang keinen interessiert bis heute.“ Er wisse gar nicht, weswegen sein Bruder in U-Haft war, so Böhnhardt auf Frage. Seine Eltern hätten ihm gesagt, Uwe sitzt in U-Haft und er sei einfach dahin. Über den Fall hätten sie sich gar nicht unterhalten. Uwe habe immer gesagt, er sei unschuldig und sei auch nicht so lang drin gewesen. Götzl fragt, wie die Eltern mit der Situation Uwes umgegangen seien. Böhnhardt: „Sagen wir mal, nicht gut.“ Wo Uwe ausgerissen sei, hätten die sich zwar nochmal getroffen, aber die Eltern hätten das nicht gutgeheißen. Götzl fragt, welche Situation er damit meint. Böhnhardt: „Na, wo sie abgehauen sind.“ Götzl fragt, wie der Zeuge davon erfahren hat. Der sagt, er habe viel später durch seine Eltern davon erfahren. Die hätten ihm gesagt, dass Uwe abgehauen sei, weil er in Verdacht stehe, irgendwas gemacht zu haben. Es habe ihn schon gewundert, weil Uwe nicht mehr zu Besuch gekommen sei. Götzl fragt, wieviel später das gewesen sei. Das sei drei, vier, fünf Wochen später gewesen, als seine Eltern gewusst hätten, dass Uwe wegbleibt.
Götzl fragt, was Uwe vorgeworfen wurde. Das wisse er nicht, so Böhnhardt, er glaube es sei irgendwas über eine Bombe gegangen. Es sei ja auch vom Vater die Garage ausgeräumt und nach Bomben gesucht, aber nichts gefunden worden. Man könne sich heute noch viel aus dem Fernsehen hinzu dichten, dass halt Waffen gesucht wurden, aber einen konkreten Tatvorwurf wisse er jetzt nicht. Götzl fragt nach Uwe und Waffen. Der habe schon Waffen gehabt, glaube er, sagt Böhnhardt. Aber wo die waren, das wisse er nicht, und die seien auch meistens gleich eingezogen worden von der Polizei. Böhnhardt nennt ein Luftgewehr und irgendwo habe Uwe eine Armbrust gehabt. Es sei möglich, dass Uwe auch sonst noch welche hatte, aber ob ein Messer oder eine Pistole, wisse er nicht. Götzl fragt, welches Verhältnis Uwe zu Waffen hatte. Böhnhardt: „Ein gutes.“ Uwe habe sich das gekauft und dann an die Wand gehängt weil ihm das zu teuer gewesen sei das abzuschießen. Und andere Sachen seien ihm weggenommen worden, ohne dass er die benutzt habe. Es könne auch noch eine Pistole oder ein Messer dabei gewesen sein. Da sei ein Bild in der Zeitung gewesen. Götzl fragt, woher Böhnhardt davon weiß. Die Armbrust habe Uwe mal erwähnt, dass er mal damit im Garten geschossen hat. Der Pfeil sei ihm zu teuer gewesen und er, Böhnhardt, glaube, das sei festgenagelt gewesen bei Beate an der Wand. Er glaube, es habe in der Zeitung mal ein Foto gegeben, da sei im Hintergrund die Armbrust zu sehen gewesen. Er selbst sei nicht bei Zschäpe zu Hause gewesen, so Böhnhardt.
Götzl: „Und die anderen Waffen, woher wissen Sie von denen?“ Da sei in der Zeitung mal ein Bild abgebildet gewesen, was alles beschlagnahmt wurde, sagt Böhnhardt. Götzl sagt, dass Böhnhardt erwähnt habe, dass Uwe stolz auf die Waffen gewesen sei. Uwe habe sich gefreut über das Zeug, sagt Böhnhardt, man habe das auch ganz normal kaufen können. Es habe auch gut aus gesehen, er wisse nicht, ob sich Uwe hingestellt und ein Bild gemacht hat. Das Luftgewehr habe sich Uwe gekauft und habe im Garten damit schießen wollen, aber bis zum Garten sei er nicht gekommen. Und es könne sein, dass er noch eine Luftdruckpistole hatte. Böhnhardt verneint, dass das mal Gesprächsthema war. Götzl fragt, ob mal Gewalt Gesprächsthema war. Böhnhardt sagt, ihm sei nicht aufgefallen, dass Uwe irgendwo jemand verhauen habe oder gewaltbereit gewesen sei. Er sei nie mit großen Verletzungen, blaues Auge, Schürfwunden, nach Hause gekommen, nicht dass er, Böhnhardt, wüsste. Sicherlich habe Uwe dann auch mal geäußert dass ihm vieles nicht gefällt in Deutschland, mit Ausländern und vielen anderen Sachen, die ihm jetzt nicht mehr bewusst seien. Götzl fragt, was Uwe „mit Ausländern” nicht gefallen hat. Böhnhardt: „Das wüsste ich jetzt nicht so auf die Schnelle.“ Er wisse nicht mehr, wann das war, ob das da war, als er die Lehre aufgegeben hat. Götzl sagt, da werde ja nicht nur das Wort Ausländer gefallen sein. Böhnhardt sagt, er wisse nicht mehr, wie das Gespräch angefangen hat. Er wisse, dass sie darüber gesprochen hätten, ihm gefalle auch vieles nicht. Aber es sei auch um andere Sachen gegangen, was mit Deutschen zu tun habe. Götzl fragt nach Beispielen. Böhnhardt: „Weiß ich nicht mehr, was man halt so spricht, einfach so.“
Götzl fragt, ob Thema gewesen sei, was machen könnte, ob Veränderungen herbei geführt werden könnten. Das verneint Böhnhardt, Uwe habe nie gesagt, dass er da irgendwelche Veränderungen machen möchte. Uwe habe nie versucht, ihn in die Szene zu bringen. Uwe habe gewusst, dass er da nicht so sei, er habe Frau und Kind gehabt und da sei er zufrieden damit. Uwe sei ja auch gefrustet gewesen, dass er keine Arbeit hatte und vom Arbeitslosengeld lebte. Götzl fragt nach dem Alltag Uwes. So wie ihm das in Erinnerung sei, sagt J. Böhnhardt, habe Uwe lange geschlafen, dann seien sie in der Stadt herumgelaufen, hätten herumgelungert. Und wenn Uwe bei ihm gewesen sei dann habe man über Gott und die Welt gesprochen, ob er sich im Garten engagieren wolle, ganz Belangloses. Dann habe sich Uwe auch hingesetzt und mit seiner Tochter gespielt, ganz normal. Götzl fragt nach Vorlieben des Bruders. Das wisse er nicht, was Uwe jetzt gerne gemacht habe. Eigentlich habe er ja nicht viel gemacht außer im Bett zu lungern. Ob Uwe ein Hobby hatte, das wisse er jetzt nicht. Götzl fragt nach sonstigen Personen. Er habe nie welche mitgebracht, so Böhnhardt, er habe ihn nie in einer Gruppe gesehen, meistens seien sie zu zweit gekommen, auch mal zu dritt, ansonsten kenne er keine weiteren.
Götzl: „Waren Sie selbst mal bei Veranstaltungen der rechtsradikalen Szene?“ Böhnhardt: „Nein.“ Auf Frage sagt Böhnhardt, seine Eltern hätten seinen Bruder nochmal getroffen. Das hätten sie ihm gesagt, und dass sie sich nicht stellen wollen, weiter wegbleiben wollen, und dass es ihnen gut geht. Götzl fragt, wie häufig sich die Eltern getroffen hätten, worauf Böhnhardt sagt, das wisse er nicht. Götzl fragt nach dem Jahr. Böhnhardt sagt, das wisse er nicht, vielleicht zwei Jahre später so etwa, 2000 oder 2001. Ein paar Tage oder eine Woche später hätten seine Eltern ihm das berichtet. Götzl: „Wer hat Ihnen das berichtet?“ Böhnhardt sagt, das sei seine Mutter gewesen. Götzl fragt, ob seine Mutter ihm Näheres berichtet habe zum Ort und zur Kontaktaufnahme. Böhnhardt verneint das, er habe keine Einzelheiten erfahren. Götzl: „Gar nichts?“ Böhnhardt: „Nein, gar nichts.“ Götzl fragt, was die Eltern zum Nicht-Stellen-Wollen berichtet haben. Ihm sei berichtet worden, so Böhnhardt, dass Uwe wegen Bomben- oder Waffenbesitzes verhaftet werden solle und er sich nicht stellen wolle, dass ihm da was angehängt worden sei. Er wisse nicht, um was genau es dann ging, jedenfalls habe Uwe wegbleiben wollen. Götzl fragt, ob Böhnhardt das mit seinen Eltern erörtert habe. Seine Eltern hätten ihn da auch nicht reinziehen wollen, deswegen hätten sie ihm auch nicht gesagt, dass sie Uwe treffen. Götzl: „Haben Sie mal nachgefragt?“ Böhnhardt bejaht das, aber eigentlich wisse er so gar nichts mehr, was sie gesagt haben. Auf Frage, ob es Anstrengungen im Hinblick auf ein Stellen gegeben hat, sagt Böhnhardt seine Mutter habe erwähnt, dass sie versucht habe, dass er sich stellt und mit einem Anwalt in Kontakt gewesen sei. Er wisse nicht, welcher Anwalt das war, und kenne auch die sonstigen Umstände nicht.
Götzl fragt, ob B. selbst nochmal Kontakt zum Bruder gehabt habe. Böhnhardt verneint das. Auf die Frage, wann er Uwe zum letzten Mal gesehen hat, sagt Böhnhardt, er „dächte“ Weihnachten, es sei nicht allzu lang vorher gewesen, da hätten sie ganz normalen familiären Kontakt gehabt. Götzl fragt, ob da Uwe und Zschäpe zugegen waren. Böhnhardt: „Alle beide.“ Besonderheiten seien ihm nicht in Erinnerung, er wisse auch nicht mehr, was Uwe seiner Nichte zu Weihnachten geschenkt hat. Götzl fragt nach der Anzahl der Kontakte der Eltern. Er glaube, so Böhnhardt, die hätten sich zweimal getroffen, aber den Zeitraum wisse er nicht. Götzl fragt, ob Böhnhardt wisse, ob von Seiten seiner Eltern oder sonstiger Personen etwas übergeben worden ist, finanzielle Unterstützung. Das wisse er nicht, so Böhnhardt, er wisse nur, dass seine Eltern den Uwe enterbt haben, damit nicht irgendwelche Probleme auf sie zukommen. Einzelheiten dazu wisse er nicht. Götzl fragt, was Böhnhardt wisse im Hinblick auf Mundlos und Zschäpe, was den Punkt des Stellens oder Nichtstellens angeht. Böhnhardt sagt, seine Eltern hätten nur versucht, seinen Bruder rauszuhauen, aber vielleicht hätten sich alle Drei stellen sollen oder es gewollt, das wisse er nicht. Ihm hätten seine Eltern nur erzählt, dass sie versucht hätten, dass Uwe sich stellt.
Götzl fragt, ob Böhnhardt Informationen zum Aufenthaltsort erfahren habe. Böhnhardt verneint das. Götzl fragt nach der Örtlichkeit der Treffens. Wo sie sich getroffen hätten, hätten seine Eltern ihm nicht sagen wollen, und wo die wohnten, das hätten seine Eltern selber nicht gewusst. Götzl fragt, wann der letzte Kontakt der Eltern zu Uwe war. Das sei bestimmt auch schon zehn Jahre her, würde er mal so sagen, oder zwölf, antwortet Böhnhardt. Götzl fragt, was B. darüber weiß. Da hätten seine Eltern ihm auch wieder nur gesagt, dass Uwe nicht zurückkommt, dass er dort bleibt, wo er ist, dass es ihm gut geht. Und er solle sich damit abfinden, dass er Uwe halt nicht wiedersieht. Was sein Bruder und und die anderen machen, davon hätten sie nichts erzählt worden, so Böhnhardt auf Frage. Er verneint, dass vom Ausland die Rede war. Götzl fragt, ob sie sich mal darüber unterhalten hätten, wovon sein Bruder lebt. Sie hätten sich darüber unterhalten, sagt Böhnhardt, aber sie hätte beide oder alle drei, seine Eltern und er selbst, nicht gewusst, wovon sie leben. Auf Frage sagt Böhnhardt, seine Mutter habe drei Söhne gehabt. Der Peter sei zuerst gestorben. Das müsse ein Unfall gewesen sein, der sei ja auch nie aufgeklärt worden. Das sei 1986, 87 gewesen. Peter sei anderthalb Jahre jünger als er selbst gewesen und sei da 16 Jahre alt geworden, glaube er. Die Polizei habe gesagt, das war ein Unfall, Peter sei bei ihnen vor die Haustür gelegt worden: „Mehr konnte oder wollte keiner sagen.“ Laut Gerüchten sei Peter an der Lobdeburg herumgeklettert und heruntergefallen: „Es wurde auf jeden Fall nie aufgeklärt.“ Götzl fragt nach dem Verhältnis seines Bruders Uwe zu Peter. Das sei genauso wie zu ihm gewesen, so Böhnhardt, in seiner Jugend habe Uwe den Peter ja gar nicht mehr mitgekriegt. Götzl fragt nach den Folgen des Todes von Peter für die Familie. Für seine Eltern sei es schon schlimm gewesen, sagt Böhnhardt. Uwe habe das Glück gehabt, dass er das Nesthäkchen geworden sei, aber gefreut habe er sich, glaube er, deswegen nicht. Man spreche darüber an Geburtstag und Todestag, sei ans Grab gegangen, habe auch ein bisschen was aufgehoben als Andenken. Aber man spreche halt seltener darüber: „Ändern kann man es nicht mehr.“ Götzl legt eine Pause bis 14.32 Uhr ein.
Danach sagt Götzl, er wolle nochmal auf die Treffen eingehen, ob Böhnhardt da jemals Bilder gesehen habe. Böhnhardt verneint das. Dann fragt Götzl zur Kleidung des Bruders, als der in der rechten Szene war. Böhnhardt spricht von Springerstiefeln, Bomberjacken. Und manchmal habe die Jeans so halb raus geguckt. Bei ihm habe Uwe die Stiefel eh ausziehen müssen, deswegen sei er dann nicht mehr in Stiefeln gekommen. Götzl fragt, ob die Einrichtung von Uwes Zimmer einen Hinweis auf die Einstellung gegeben habe. Böhnhardt: „Nein.“ Dann fragt Götzl zu Musik. Uwe habe andere Musik gehört, so Böhnhardt. Uwe habe das mal bei ihnen rein gemacht und sie hätten das wieder raus getan. Götzl fragt, wie das Verhältnis zwischen Mundlos, Zschäpe und Böhnhardts Bruder war. Die seien immer zusammen gewesen, sagt Böhnhardt, hätten sich nicht gestritten, seien gut gelaunt gewesen, zumindest wenn er dabei gewesen sei. Wenn man sie mal getroffen habe, seien sie immer zu dritt gewesen. Götzl fragt, ob es ein Problem war, dass Mundlos der frühere Freund von Zschäpe war. Das verneint Böhnhardt, sein Bruder habe ihm das erzählt, das sei kein Problem für ihn gewesen.
Götzl fragt, ob Böhnhardt das Wort „Madley“ etwas sage. Das müsse ein Laden in Jena gewesen sein, antwortet Böhnhardt. Götzl: „Gibt es einen Bezug zu Ihrem Bruder?“ Böhnhardt: „Nicht dass ich wüsste.“ Er selbst habe den sicherlich auch mal besucht, so Böhnhardt weiter, aber er wisse nicht, dass es da einen Bezug gibt. Götzl belehrt den Zeugen nach § 55 StPO. Dann fragt er, ob Böhnhardt seinen Bruder in der Zeit, in der er untergetaucht war, je unterstützt hat oder einen der Angeklagten. Böhnhardt: „Nein, zu keinem Zeitpunkt.“ Auf die Frage, wie er vom Tod des Bruders erfahren habe, sagt Böhnhardt, er habe durch seine Mutter davon erfahren. Die sei aufgelöst gewesen, weil sie ihn nicht gleich habe erreichen können. Sie habe gesagt, dass sein Bruder gestorben ist, und dass sie nicht viel sagen wolle. Und er solle sie sofort besuchen kommen, wenn er wieder da sei. Und dann habe sie ihm erzählt, dass er gestorben ist. Er wisse nur, dass sie ihn am Sonnabend angerufen habe, am Montag sei das BKA oder das LKA da gewesen und da sei ihr erzählt worden, dass er erschossen worden sei oder sich selber umgebracht habe, so rum. Götzl: „Und von wem hat Ihre Mutter vom Tod erfahren?“ Böhnhardt: „Durch Beate.“ Götzl fragt, ob die Mutter vom Inhalt des Telefonats erzählt hat. Das verneint Böhnhardt, sie habe nur erzählt, dass sie angerufen und vom Tod erzählt habe. Das sei am Sonnabend gewesen, wann wisse er nicht. Seine Mutter habe keine Einzelheiten berichtet vom Gespräch.
Dann macht Götzl Vorhalte aus der Vernehmung von Böhnhardt. Er hält vor, dass dieser angegeben habe, ein gutes Verhältnis zu Uwe gehabt zu haben, wenn Uwe Probleme gehabt habe, dann sei er auch zu ihm gekommen. Das bestätigt Böhnhardt, das seien diese Momente gewesen, wo Uwe einmal oder zweimal im Monat, wenn er Probleme gehabt habe, herübergekommen sei und bei ihm auf der Couch gesessen habe: „Ich hatte immer die Tür für ihn offen.“ Götzl hält vor, es sei um Probleme in der Schule oder der Lehre gegangen. Böhnhardt: „Ja, da kam er auch vorbei.“ Götzl fragt, ob Uwe gesagt hat, warum es zum Abbruch der Lehre kam. Das sei möglich, so Böhnhardt, aber er wisse es nicht mehr. Vorhalt: Uwe habe nicht erzählt, was für Dummheiten er gemacht hat, Böhnhardt habe das im Nachhinein erfahren. Götzl fragt, von wem er das erfahren habe, worauf Böhnhardt sagt, durch die Eltern. Auf Frage sagt Böhnhardt, er habe Uwe manchmal darauf angesprochen. Götzl fragt nach Uwes Reaktion. Böhnhardt antwortet, Uwe sei distanziert gewesen, habe nicht drüber reden wollen. Vorhalt: Er habe das immer erst im Nachhinein erfahren, da habe Uwe gesagt, dass er schuld war. Götzl fragt, was da gemeint war, was B. da im Auge gehabt habe. Das wisse er nicht, sagt Böhnhardt, Uwe habe öfter mal Mist gebaut. Uwe habe ihm erzählt, dass er mit der Armbrust in den Nussbaum geschossen und dann geheult habe, weil der Pfeil so teuer gewesen und nicht wieder raus gekommen sei.
Vorhalt: Böhnhardt habe dann gehört dass Uwe mit dem Auto angehalten worden sei und ihm Waffen weggenommen worden seien. Böhnhardt: „Das war das mit dem Luftgewehr.“ Vorhalt: Mit Waffen meine Böhnhardt ein Luftdruckgewehr oder -pistole und Messer, das seien kleine Messer gewesen, die habe später wieder bekommen von der Polizei. Böhnhardt bestätigt den Vorhat und sagt, er habe die Messer nicht gesehen, Uwe habe gesagt dass er teilweise die Waffen wieder gekriegt habe. Götzl fragt, ob es vor Zschäpe Freundinnen seines Bruders gegeben habe, die er kannte. Böhnhardt sagt, er hoffe schon, dass er noch welche hatte vorneweg. Namen könne er nicht nennen. Vorhalt: Die politische Gesinnung des Bruders sei B. aufgefallen, als Uwe 15, 16, 17 war, so mit 17 sei Uwe mal mit Glatze gekommen. Das könne so in etwa hinkommen, sagt Böhnhardt. Vorhalt: Warum habe Uwe nicht gesagt, sie hätten beide Geheimratsecken vom Vater geerbt, da könne man das am besten verstecken, danach sei das mit der Jacke und mit den Springerstiefeln gekommen.Böhnhardt sagt, so sei das los gegangen, aber er habe gesagt dass er sich mit den Datumsangaben nicht hundertprozentig sicher sei. Vorhalt: Uwe habe Böhnhardt das auch erzählt, dass er rechts ist und die Musik anhört, Uwe habe sie ihm auch mal vorgespielt; Uwe sei ein, zweimal im Monat bei Böhnhardt gewesen; am Anfang habe man noch gedacht, das sei die Zeit, sein Alter, jeder habe so eine Macke gehabt, jetzt seien kurze Haare in. Böhnhardt sagt, jetzt seien seine Haare auch kurz.
Götzl fragt, ob der Bau von Bomben oder Bombenattrappen mal Gesprächsthema zwischen Böhnhardt und seinem Bruder war, was Böhnhardt verneint. Götzl: „Und das Aufhängen einer Puppe?“ Das sei in Fernsehen und Zeitung gekommen, auch jetzt, wo das wieder aufgerollt worden sei, so Böhnhardt, aber damals sei das nie Thema gewesen. Vorhalt: Uwe habe Böhnhardt mal erzählt, dass er auch mal eine Bombenattrappe gebaut habe und dafür verurteilt worden sei. Böhnhardt: „Nicht dass ich wüsste, also ich weiß es nicht mehr.“ Vorhalt: Uwe sei mal in U-Haft gewesen und er, Böhnhardt, habe ihn in Hohenleuben in der Haft besucht. Böhnhardt: „Genau.“ Götzl: „Ja, wenn Sie nochmal nachdenken, war das denn mal Thema?“ Böhnhardt sagt, er sei sich nicht sicher, vielleicht habe er es mal erwähnt, er wisse es wirklich nicht mehr. Er wisse, dass Uwe in U-Haft war, aber nicht mehr warum. Vorhalt: Er, Böhnhardt wisse auch, dass mal so eine „Judenpuppe“ an der Autobahn aufgehängt wurde, Uwe habe ihm aber klipp und klar gesagt, dass er das nicht war. Böhnhardt sagt dazu, Uwe habe das verneint und dann sei das für ihn Geschichte gewesen. Götzl erwidert, vorher habe Böhnhardt gesagt, dass sie sich nicht über eine Puppe unterhalten hätten. Böhnhardt: „Dass wir uns jetzt direkt drüber unterhalten hätten, nicht wirklich.“ Götzl sagt, aber wenn er es jetzt vorhalte, sage Böhnhardt, es habe doch mal ein Gespräch darüber gegeben. Böhnhardt sagt, das müsse irgendwie zusammengehangen haben, das mit der Puppe und der Bombenattrappe. Vorhalt: Uwe habe sogar zu Böhnhardt gesagt, dass er nicht mal weiß, wer es gewesen ist. Böhnhardt sagt dazu, dass sie dann ja doch länger drüber gesprochen haben müssten, aber er wisse es nicht mehr. Götzl: „Haben Sie mit Ihren Eltern mal darüber gesprochen?“ Böhnhardt: „Ja, natürlich, aber wann weiß ich auch nicht.“ Götzl fragt zum Inhalt des Gesprächs. Weil sie jedes Mal die Garage seines Vaters durchsucht hätten, so Böhnhardt, öfters, wenn irgendwas gewesen sei oder etwas in der Zeitung gestanden habe. Dann sei bei seinem Vater immer die Garage durchsucht worden, mindestens drei oder vier Mal. Götzl: „Ja, wegen Ihres Vaters?“ Böhnhardt: „Nee, immer wegen meinem Bruder.“ Götzl fragt nach dem Vorwurf. Beim letzten Mal sei es wegen der Bombe gewesen, weshalb sie dann auch abgehauen seien. Die Male davor, könne es sein, dass es wegen der Bombenattrappe gewesen sei.
Auf Frage sagt Böhnhardt, er habe zuerst Zschäpe kennengelernt, wieviel später er dann Mundlos kennengelernt habe, wisse er nicht. Vorhalt: Ihm, Böhnhardt, sei Mundlos etwas später bekannt geworden, so etwa ein bis anderthalb Jahre vor dem Abtauchen, vorher habe er Mundlos nicht gekannt. Böhnhardt bestätigt das. Die zeitliche Einordnung könne hinkommen, es könnten aber auch nur Monate gewesen sein. Mundlos, Zschäpe und seinen Bruder habe er oft zusammen gesehen, aber auch nicht sehr oft. Vorhalt: Er habe die Drei nur ganz selten zusammen gesehen. B. sagt, die Zwei seien bei ihm nur einzeln gewesen, die Drei zusammen habe er nur dann unterwegs gesehen. Vorhalt: B. habe auf die Frage, ob ihm bekannt sei, ob Uwe weitere Waffen besaß, gesagt, das könne man doch in der Akte lesen, eine Luftdruckpistole, zwei Luftgewehre und eine Armbrust, mit den Gewehren habe Uwe nicht geschossen, bevor sie ihm von der Polizei wieder abgenommen worden seien. Böhnhardt: „Das ist richtig.“ Götzl fragt, was er damit meine, dass man das in der Akte lesen könne. Böhnhardt sagt, 15 Jahre habe man nichts wissen wollen, dann würden die kommen, wo er dann Zeitung oder Fernsehen rein mische. Götzl: „Und kannten Sie den Inhalt der Akte?“ Böhnhardt: „Nein.“
Götzl fragt, ob Böhnhardt den Begriff NSU, Nationalsozialistischer Untergrund, jemals gehört habe, bevor er ihn in den Medien gehört habe. Böhnhardt verneint das. Götzl fragt, ob mal über Verjährungsfristen und Sonstiges gesprochen worden, sei. Das sei mal zwischen ihm und seinen Eltern Thema gewesen, sagt Böhnhardt, weil er habe wissen wollen, warum Uwe abgehauen ist, warum er sich nicht stellen will, ob es da eine Verjährungsfrist gibt. Seine Eltern hätten ihm da auch keine Antwort geben können. Er glaube, dass seine Mutter über den Anwalt erfahren habe, dass die Fristen ziemlich lange sein sollen, da würde er Uwe nicht mehr erkennen. Er wisse nicht, ob die Mutter wusste, um was es alles ging. Götzl: „Ja, um welche Delikte und Verjährungsfristen ging es denn?“ Das wisse er nicht mehr, sagt B.
Dann fragt NK-Vertreter RA Narin. Böhnhardt sagt, er wohne seit mehr als 20 Jahren in der Straße, die Narin abfragt, einmal zusammen mit seiner Frau und dann in einer anderen Hausnummer, seit er nicht mehr verheiratet sei. Dann nennt er den Namen seiner Frau. Die Frage, ob die Uwe auch gekannt habe, bejaht er, die sei die meiste Zeit dabei gewesen. Er verneint, aus der Nachbarschaft einen Sebastian B. oder einem Max S. zu kennen. Narin fragt, woher Uwe die Waffen hatte. B. sagt, die habe es früher frei verkäuflich gegeben, er glaube in dem Laden „Waffen Peters“. Er bejaht, auch selbst Waffen zu haben, die seien aber fest an der Wand verankert. Böhnhardt sagt, er habe früher auch eine Luftdruckwaffe gehabt, das sei richtig. Auf die Frage, ob sein Bruder Zugriff hatte, sagt Böhnhardt: „Eigentlich nicht, er war zu klein.“ Narin fragt, ob Böhnhardt weitere Personen aus dem politischen Umfeld des Bruders kennt. Böhnhardt sagt, er sei in der Szene nie mit dabei gewesen, er kenne da keine, und selbst wenn er mal jemand gesehen hätte, würde er die Namen nicht wissen. Er verneint, die Betreiber des „Madley“ zu kennen. Einen Frank Li. kenne er nicht. Auch einen Marc Rüdiger H. von der KS Jena kenne er nicht.
Böhnhardt verneint, nach dem Untertauchen des Bruders Zugang zu dessen Konten oder EC-Karte gehabt zu haben oder mal Geld abgehoben zu haben. Narin fragt, ob Böhnhardt erinnerlich sei, ob seine Eltern damals von ihnen gemachte Bilder von Böhnhardts Tochter dem Uwe übermittelt haben. Das bejaht Böhnhardt, das hätten sie ihm gesagt. Es sei ohne sein Einverständnis gewesen, weil sie es ihm nicht gesagt hätten, aber danach habe es ihn nicht gestört, es sei ja schließlich Uwes Nichte gewesen. Dann wird ein Bild, das schon den Eltern Uwe Böhnhardts gezeigt worden ist, in Augenschein genommen. Zu sehen ist ein Foto, auf dem mehrere Personen an einem Auto stehen, darunter Uwe Böhnhardt. Böhnhardt sagt, der eine auf dem Bild sei er selber, der andere sein Bruder, die anderen wisse er nicht. Wo man sich da befindet, wisse er auch nicht. Narin sagt, dass es sich um ein Foto aus einer Observation vom 24.11. bis zum 1.12.1997 handele, und fragt, ob da eine Erinnerung komme, wo das sein könnte. Böhnhardt verneint das, das sei auch nicht sein Auto und auch nicht das von seinem Bruder.
Auf Frage von RAin Basay bestätigt B., dass sein Bruder einen roten Hyundai gehabt habe. Der Wagen sei Wochen oder Monate später verkauft worden, so B. auf Frage. Dann zitiert Basay aus einer Vernehmung von Marc S. aus 2003, diesem Polizeibeamten sei erzählt worden, dass der „Mundlos“, gemeint sei Böhnhardt, regelmäßig in Jena sei und einen roten Hyundai fahren würde. Und dann, so Basay gebe es noch eine weitere weitere Vernehmung von Marc S. Der habe, so hält Basay vor, auf den Vorhalt, er habe angegeben, 2003 den Böhnhardt in einem roten Hyundai mit Jenaer Kennzeichen gesehen zu haben, gesagt, das stimme so nicht ganz, er habe den Böhnhardt an einer Kreuzung gesehen, das könnte an der Ampel am Seidelparkplatz gewesen sein. Dann fragt Basay, wie weit das von B.s Wohnort entfernt sei. B. sagt, das sei vier, fünf Kilometer entfernt. Basay fragt, ob Kenntnis darüber habe, dass sein Bruder mit dem Fahrzeug unterwegs gewesen sein soll. Böhnhardt sagt, er wisse nur, dass seine Eltern erzählt hätten, dass sie das Auto an ein Autohaus in Porstendorf [phon.] verkauft haben, und dann sei es weiterverkauft worden.
Dann zitiert Basay aus der Vernehmung von Böhnhardt Ex-Frau. Die habe über ein Gespräch mit J. Böhnhardt gesagt, es habe dieses Kofferbombenattentat gegeben, es seien Gerüchte aufgekommen, dass der Uwe Böhnhardt damit zu tun hatte und J habe ihr das bestätigt. Später habe sie den J. genauer gefragt und der habe gesagt, dass die Drei im Ausland seien und dort von ihrer Organisation mit Geld und Papieren unterstützt würden. B. sagt, das sei seine zweite Ex-Frau, aber so direkt habe er ihr das nicht gesagt. Er habe nur seine Ruhe haben wollen, weil er mit ihr seit 26 Jahren im Krieg liege. Basay: „Das mit Organisation und Geld und Papieren, haben Sie das gesagt?“ Das bejaht Böhnhardt, er habe sie nur los haben wollen, dass sie denkt, der Uwe ist weg und er, Böhnhardt, werde nicht weiter belästigt. Vorhalt aus der Vernehmung der Ex-Frau: Sie habe J. gefragt, ob er seinen Bruder denn auch mal trifft, da habe J. gesagt, dass er eine Postkarte erhalten würde und da würde ein Treffpunkt stehen. Böhnhardt: „Das ist falsch.“ Basay: „Sie haben nie eine Postkarte erhalten?“ Böhnhardt: „Nie.“ Er verneint auch, gesagt zu haben, dass er eine Postkarte erhalten habe.
Dann fragt der SV Prof. Saß. Böhnhardt antwortet, es sei möglich, dass es zwischen Zschäpe und seinem Bruder Meinungsunterschiede gab, aber wie und warum und ob viel oder wenig, wisse er nicht. Er wisse von Uwe, dass er verliebt war und eigentlich glücklich. Saß beginnt eine Frage damit, dass bei jungen Leuten manchmal der eine in der Beziehung weiter sei als der andere. RA Klemke beanstandet das. Es entsteht ein Disput über die Fragen des SV. OStAin Greger sagt, sie wolle ganz grundsätzlich sagen, dass das Beanstandungsrecht nicht für die Fragen des Sachverständigen gelte, der entscheide nämlich selbst, welche Fragen er für erforderlich hält. Saß sagt, er könne auch Beobachtungen abfragen und fragt, ob einer mehr das Wort geführt hat als der andere. Böhnhardt sagt, das wisse er nicht mehr, ob da einer mehr „die Hosen anhatte“. Saß fragt zur Hoffnung, dass Zschäpe den Bruder aus der Szene herausholen könnte. Böhnhardt sagt, er und seine Eltern hätten nicht gewusst, dass Zschäpe auch in der Szene war. Und man habe gehofft, dass Uwe die Zeit lieber für seine Freundin opfert als für die Szene. Ob Zschäpe Einfluss hatte, wisse er nicht. Es könne schon sein, so Böhnhardt auf Frage, dass Zschäpe mal etwas über ihre beruflichen Vorstellungen gesagt hat, aber er wisse es nicht mehr, er wisse nicht mal mehr, was sie gelernt hat. Über Konflikte habe er mit Zschäpe nicht gesprochen.
Die Vernehmung endet um 15.30 Uhr. Danach verlesen NK-Vertreterin RAin von der Behrens und später RA Narin einen ausführlichen Beweisantrag. Darin beantragen sie: Originale oder Kopien des Heftes „The Aryan Law and Order“ 1 und 2 aus den Jahren 2000 und 2001 über das BfV oder das sächsische LfV anzufordern, in Augenschein zu nehmen und zu verlesen. Zum Beweis der Tatsache, dass es sich bei den Heften um den Rundbrief der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ (WBE) handele; dass darin aus den USA übernommene Strategien des bewaffneten Kampfes, mit dem Ziel der Vertreibung aller rassistisch als minderwertig angesehenen Menschen, diskutiert würden; dass es in den Heften vielfach auf die Hammerskins Bezug genommen werde und durch den Angeklagten Eminger eine Zusammenarbeit zwischen den Hammerskins Sachsen und der WBE vereinbart worden sei; dass in den Ausgaben 1 und 2 ein jeweils mit „A.“ unterschriebener Artikel mit der Überschrift „Das ist die Szene heute“ stehe, in diesen Artikeln zur Einheit der rechten Szene aufgerufen und als Ziel u.a. die Rückgewinnung des „geliebten Landes“ benannt werde. Weiter wird beantragt, den Zeugen Steffen Hi. und den Zeugen André Kö. zu laden. Zum Beweis der Tatsache, dass der Angeklagte André Eminger zusammen mit seinem Bruder Maik Eminger die WBE gegründet habe und beide sowohl für die Rekrutierung neuer Mitglieder, wie auch für die Finanzen der Organisation verantwortlich gewesen seien und die beiden Brüder die maßgeblichen Ideengeber und Gestalter des Rundbriefes der WBE „The Aryan Law and Order“ und Autoren der meisten Artikel und Texte gewesen seien; dass die mit „A.“ unterschriebenen Artikel von dem Angeklagten André Eminger und die mit „M.“ unterschriebenen Artikel von dem Zeugen Maik Eminger verfasst worden seien; dass bei den wöchentlichen Treffen der WBE über die Anwendung von Gewalt gegen den „Staat“ und gegen „Ausländer“ diskutiert worden sei, wobei die Gewalt gegen „Ausländer“ eine zentrale Bedeutung in den Diskussionen eingenommen habe. Weiter werde beantragt, den Zeugen KHK Sch. (116. Verhandlungstag) vom BKA zu laden. Zum Beweis der Tatsache, dass sich auf der externen Festplatte „CN Memory Space Loop“ in einem Ordner 19 bzw. in einem anderen Ordner 17 Einzelseiten ohne Nummerierung der Zeitschrift „The Aryan Law & Order. Für ein Europa der Vaterländer“ Ausgabe Nummer 3 befinden. Weiter wird beantragt, ein Asservat in Augenschein zu nehmen, zum Beweis der Tatsache, dass es sich hierbei um eine CD-Kunststoffhülle handele, die handschriftlich beschriftet sei mit „The Aryan Law & Order 3, Unterlagen“.
Der Verhandlungstag endet gegen 16 Uhr.
Zur Vernehmung von Matthias Dienelt heißt es auf NSU-Nebenklage:
„Zutreffend hatte Dienelt Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt als Lise, Mac und Gerry beschrieben. Seine sonstige Geschichte ist wenig glaubhaft, so dass seine Aussageverweigerung konsequent ist. Es spricht vielmehr alles dafür, dass Dienelt sehr genau wusste, für wen und warum er die Wohnung anmietete. Dienelt war zusammen mit André Eminger in ihrer Heimatstadt Johanngeorgenstadt auch politisch in der Naziszene aktiv.“