Protokoll 159. Verhandlungstag – 13. November 2014

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An diesem Verhandlungstag wird erneut Sitta I., eine Ex-Beziehung von zum Lieferweg der Ceska befragt. Dabei geht es auch darum, ob sie dabei war, als Waffenerwerbsscheine von an Müller übergeben wurden. Anschließend wird Germanns Einvernehmung zum selben Thema verlesen, die in der Schweiz stattfand.

Zeugin: Sitta I. (Umfeld Hans-Ulrich Müller, Ceska)

Der Prozesstag beginnt um 9:46. Die Befragung von Sitta I. (zuletzt 152. Verhandlungstag) wird fortgesetzt. Götzl sagt, er habe beim letzten Mal zum Begriff Waffenerwerbsscheine gefragt, ob I. damit was anfangen könne. I. habe das verneint und gesagt, dass ihr dazu nichts einfalle. Er habe auch eine Vernehmung von Germann am 25.06.2014 angesprochen, da sei es um eine Situation in Bezug auf Herrn Müller gegangen. Vorhalt: Frage: Wo haben Sie ihm die Waffenerwerbsscheine übergeben. Antwort: Wir hatten damals noch kein Sideboard, aber einen Sekretär. Die Scheine hab ich dort hingelegt, zusammen mit meiner Identitätskarte. Ich habe die Scheine in meinem Wohnzimmer übergeben. Götzl fragt, ob sich I. erinnern könne, dass sie mal mit Müller bei Germann war. I. sagt, das könne sein, sie könne sich nicht genau erinnern. Vorhalt: Das [Geld] lag anstelle der Scheine im Sekretär. Müller hatte eine Partnerin dabei, einer der beiden muss die Scheine genommen und das Geld hingelegt haben. Götzl fragt, ob sich I. an so eine Situation erinnere. I.: “Nee, nicht wirklich.”

Götzl fragt, ob I. ihm Herrn Müller mal beschreiben könne, seine Persönlichkeit, Eigenschaften. Damit er mal von der Person Müller eine Vorstellung gewinnen könne. I antwortet, der Herr Müller, habe, wenn man ihm begegne, eine Art, wo man gleich Vertrauen fände. In der Zeit, in der sie zusammen gewesen seien, habe er sich sehr häuslich gekümmert, um Einkäufe, Haushalt. Geschäftlich sei er sehr korrekt gewesen, so habe sie es empfunden. Er sei sehr hilfsbereit gewesen. Er komme schnell mit den Leuten ins Gespräch. Als sie, I., damals im Osten groß geworden sei, sei diese Sprache, das schweizerische Deutsch, total unbekannt gewesen. “Und das war für uns: wow, da ist jemand aus der Schweiz.” Was eigentlich hinter dem Menschen gewesen sei, sei ihnen egal gewesen. Man habe den Eindruck gehabt, dass der Job, den er getan habe, dass da alles in Ordnung gegangen sei. Ihr großer Sohn sei damals zwischen 7 oder 8 Jahre alt gewesen, Müller sei sehr fürsorglich gewesen, kaufte Spielzeug, er sei eigentlich ein Familienmensch. Er sei kein gewalttätiger Mensch gegenüber Frauen. Dass er schlägt oder so, das habe es nie gegeben. Er sei immer bedacht gewesen, in den Urlaub zu fahren, habe Geld zurückgelegt, um ein zwei Reisen im Jahr machen zu können. Sein Hauptziel sei Geldverdienen gewesen.

Götzl hakt bzgl. der geschäftlichen Zusammenarbeit mit Müller nach. I. antwortet, es seien ja zwei Firmen gewesen. Einmal in Kaatschen-Weichau, ihre Eltern hatten dort ein Bauerngehöft, das sei zum Ersatzzteillager geworden. Sie sei in Apolda gewesen und habe ihre Werbefirma fortgeführt, aber auch die schriftlichen Dinge mit erledigt. Müller sei in der Früh nach Kaatschen-Weichau gefahren, damals mit dem Herrn Engelbert Gr. Und abends sei es dann wieder retour gegangen. Solange wie es hell war, sei gewerkelt worden. Vorhalt aus der Vernehmung I.s am 18.06.2014: Als ich nach Apolda zurückziehen wollte, schlug er mir vor, zusammenzuziehen. Und er schlug mir vor, Werbung zu machen und etwas mit Autos. Wir haben jeder eine Firma gegründet, er Sidonia und ich Sidonia Werbung. Seinen Job in der Schweiz hat er aufgegeben, ich dachte für mich, aber er hatte eigentlich finanzielle Interessen. I. bestätigt das. Sie habe zwei Unternehmensplanungen erstellen lassen. Sie habe sich um das Finanzielle gekümmert. Müller habe ein Grundstück in Oberreißen gekauft und sie sollte dort Geschäftsräume für die Sidonia Werbung ausbauen. Und durch den Finanzierungsplan habe ihr die Bank Geld gegeben, sie haben ihr 700.000 geben wollen, das sie ihr aber zu hoch gewesen und sie habe 200.000 von der Raiffeisenbank bekommen. Sie habe die Geräte gekauft und der Rest habe dazu gedient, das Grundstück in Oberreißen zu bezahlen und zu beginnen, das herzustellen.

Müller habe kein Darlehen bekommen von der Bank für seine Geschäftsidee. Müller habe gesagt, sie müssten Autos kaufen in der Schweiz. Jeder habe die Sucht nach einem Westauto gehabt. Die seien günstig eingekauft worden, da habe er sich drum gekümmert, und die seien entsprechend überführt worden. Sie, I., gehe davon aus, dass wenn man einen Partner habe, dass man dem auch vertrauen müsse. Das Geld sei aber nicht wieder zurückgeflossen. Es sei in Objekte investiert worden, sie hätten fünf Objekte gehabt. Und das sei ihr Geld bzw. das der Bank gewesen. Ihr Geschäft habe begonnen, gut zu laufen, sie habe viel Werbung gemacht, und er habe mit dem Engelbert Gr. die Autosachen gemacht. Vorhalt: Sie sei damals aufgefordert worden: Beschreiben Sie uns den Müller. Antwort: Was markant ist, ist seine Art. Mit Sprache und Art erweckt er das Vertrauen seines Gegenüber. I. bejaht das. Vorhalt: Mein Vertrauen hat er aber ausgenützt. I. sagt, Müller habe sich mit ihrer Angestellten zusammengetan und habe ihr dann noch angeboten, die Firma aufzukaufen. Sie, I., habe gesagt: “Wovon träumst du nachts.”

Vorhalt: Gemeinsam sind wir aber nur in die Schweiz gereist. I. bestätigt das. Vorhalt: zwei, drei mal, aber nur um Autos zu überführen. I. sagt, das sei aber nicht immer mit ihr gewesen, ihr Kind habe ja in die Schule gemusst. Vorhalt: Wir hatten damals fünf Objekte für unsere Geschäfte. I.: “Richtig.” Götzl fragt, ob es zu Frau Pa., I.s Sekretärin, mal eine Anzeige oder Angaben von I. zu Frau Pa. bei Schweizer Behörden gegeben habe. I. bejaht das. Genau könne sie es nicht mehr sagen. Einmal habe sie eine Behörde angeschrieben und denen zur Kenntnis gegeben, dass eine Bürgerin aus dem Osten dort sei, die wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß angemeldet sei. Götzl hakt nach, ob es zu Reaktionen gekommen sei. I. antwortet, von Herrn Müller, dieser sei irgendwann noch mal da gewesen und habe gesagt: “jetzt muss ich die Frau glatt noch heiraten wegen dir”. Götzl fragt, wann das zeitlich gewesen sei. I. antwortet, das sei in den 90er Jahren gewesen. Es sei nach der Trennung erfolgt. Sie sei einfach sauer gewesen. Sie habe ihre ganze Kraft, Energie, Träume und Pläne in diese Objekte reingesetzt. Es sollte eine große Firma werden. Und durch diese Situation sei alles kaputt gegangen. Sie habe dann die Kraft nicht mehr gehabt.

Götzl fragt, ob I. wisse, ob Herr Müller Kontakte zur rechten Szene gehabt habe. I. sagt, der damalige Bürgermeister, sei in die Sidonia Werbung in der Domburger Straße gekommen und habe gesagt: “Was laufen hier für Gestalten rum.” Sie habe gesagt, sie kriege das gar nicht mit. Ob das nun Leute gewesen seien, die zur rechtsradikalen Szene gehörten, könne sie nicht sagen. Da seien schon mal ein zwei Tätowierte gewesen. Götzl hakt nach, welche politischen Ansichten Müller vertreten habe. Über Politik hätten sie gar nicht geredet, so I. Sie hätten eigentlich nicht mehr arbeiten wollen. “Jetzt richtig ranklotzen und dann von den Einnahmen leben können.” Sie denke, Müller habe keine politischen Ansichten. Götzl fragt nach Herrn Sch. (155.Verhandlungstag) Was dessen politische Einstellung gewesen sei, ob Sch. Kontakte zur rechtsradiaklen Szene gehabt habe. I. sagt, nicht wirklich. Götzl sagt, da müsse er nachfragen. Sie kenne seine Ansichten und seine Ideen nicht, so I. Sie könne nicht konkret sagen, wie er tickt. Götzl sagt, er müsse das fragen, weil das von Sch. angesprochen wurde. Er habe hier angegeben, dass er mal mit I. eine Liaison gehabt hätte, ob das zutreffend sei. I. sagt, das könne sie nicht mehr sagen. Vielleicht sei es eine Situation gewesen, dass sie mal mit ihm ausgegangen sei.“Aber ne Liaison.” Manche würden auch was erzählen, was sie gerne hätten. Götzl fragt, ob Sch. mal mit Müller drüber gesprochen habe. I. sagt, das sei schon möglich. Götzl hakt nach, ob I. dazu eine Erinnerung hat. Diese antwortet, selber habe sie dazu nix gehört. Aber die Möglichkeit bestehe schon, natürlich. Götzl fragt, ob sie, I., Müller mal von dieser Liaison mit Herrn Sch. erzählt habe. I. sagt, das könne sie nicht genau sagen, aber wahrscheinlich nicht.

NKRAin Basay fragt, ob I. Frank Ja. kennt. I.: “Nein.” Vorhalt: Zu einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt wurde Ja. bedroht weshalb er einen Sicherheitsdienst engagierte. Der Leibwächter wurde vor der Wohnanschrift niedergeschossen. Am 07.01. gingen in der von Ja. betriebenen Firma zwei Anrufe von der Schweizer Nummer…. (Telefonzelle in Manried) ein, männliche Person mit Schweizer Akzent. Ob da eine Erinnerung wieder komme. I. schweigt. Vorhalt: Wenn er seine Schulden nicht bezahle, träfe ihn die nächste Kugel in den Kopf. Und Sie, I. solle den Anrufer als den Herrn Müller identifiziert haben. I. sagt, da sei sie bestimmt in Jena gewesen, wo ihr das Band vorgespielt wurde. Basay hakt nach, ob sich I. erinnern könne. I. verneint. Basay sagt, aufgrund ihrer, I.s, Angaben sei ein Strafbefehl des AG Jena ergangen, gegen Müller in Bern vom 26.01.2000, einmal gehe es um Waffenbesitz und einmal darum, jemanden mit einem Verbrechen bedroht zu haben. Sie, I., sei als Zeugin benannt, Müller wurde zu 8 Monaten verurteilt. Ob da immer noch keine Erinnerung komme. I. sagt, sie sei einmal in Jena gewesen, da sei ein Band vorgespielt worden und sie habe bestätigt, dass das Müller ist. Aber sonst könne sie nichts dazu sagen.

NKRA Illmer fragt, ob Müller Kontakte zu Rockern unterhielt. I. gibt an, er sei Motorradfan und selber ab und an Rennen gefahren. Ob er an Rockerbanden beteiligt gewesen sei, könne sie nicht sagen. Illmer fragt, ob Müller Kontakt zu einem Ralf Li., Hells Angels, aus Hessen gehabt habe. I. sagt, dazu könne sie nichts sagen. Aber er habe einen Freund, Rolf Ba. gehabt, der sei in der Schweiz, sei ein sehr guter Schütze, betreibe eine Securityfirma. Und der sei ab und an zu Veranstaltungen in Deutschland gewesen, um an Wettbewerben teilzunehmen. Aber konkret sei ihr nichts bekannt. NKRA Kuhn sagt, er habe I. beim letzten Mal so verstanden, dass sie in den letzten Jahren nur einmal Kontakt mit Müller gehabt habe, wegen dieser Urkunde. I. antwortet, den letzten Kontakt mit Müller habe sie bzgl. ihres Sohnes gehabt, der habe die Scheune in Mattstedt und es habe ein Dokument gefehlt, das Müller hatte. Sie habe ihn telefonisch kontaktiert, das sei der letzte Kontakt zu ihm gewesenn. Die Papiere seien zu Notar Ma. geschickt worden und die Scheune sei von ihrem Sohn an den Herrn Kr. verkauft worden. Das habe vorher Müller gehört, da habe es einen Eigentümer-Grundschuldbrief gegeben. Das sei der letzte Kontakt gewesen.

Kuhn hakt nach, was für Urkunden da gefehlt hätten. I. sagt, es sei so gewesen, die Scheune sei gekauft worden und die hatte Müller, um Ersatzteile zu lagern. Und die habe ihr Sohn gekauft, aber er habe kein Interesse mehr gehabt und sie, I., habe sich drum gekümmert, dass die Scheune wieder verkauft werde, die sei jetzt an den Andreas Kr. verkauft. Es habe auf jeden Fall was gefehlt. RA Kuhn fragt, wann dieser Anruf von I. bei Müller war. 2010 oder 11 sei die Scheune verkauft worden, so I., sie könne das nicht mehr genau sagen. Kuhn hakt nach, ob I. sicher sei, dass der Verkauf 2010 oder 2011 war. I. verneint. Auf Frage sagt I., sie wisse nicht mehr wirklich, wann sie das erste Mal vom NSU oder den Geschehnissen, die Gegenstand der Anklage sind, gehört habe. Kuhn fragt, ob I. bereit wäre, den Kaufvertrag, aus dem sich das Datum des Verkaufes ergibt, zur Verfügung zu stellen. I.: “Selbstverständlich.” RA Kuhn bedankt sich. Die Zeugin wird entlassen. Es folgt eine Pause bis 10:45 Uhr.

RAin v. d. Behrens gibt eine Erklärung zu Mü. (BKA, 158. Verhandlungstag) ab: zum widerholten Mal habe sich rausgestellt, dass die Akte lückenhaft sei, die Vernehmung Ba. fehle in der Akte. Und Mü. habe von einer Zweitvernehmung Probst’s und Graupner’s gesprochen, die fehlten auch. Zudem sei bei der Vernehmung deutlich geworden sei, dass in die -Struktur entweder unzureichend ermittelt wurde oder er da nur unzureichend informiert gewesen sei. Sie hätten es mehrfach gehört von der Deckblattmeldung : B&H soll die Waffenbeschaffung finanziert haben. Und da sei nicht mal ermittelt worden, wer Mitglied gewesen ist. Auch die Bezüge zum Angeklagten Eminger scheinen überhaupt nicht ermittelt worden zu sein. Es gebe Anhaltspunkte für ein Kennverhältnis von André Eminger zu . Und die Besuchserlaubnis /Jan Werner im Landserverfahren. Dasselbe gelte für Ingolf We. aus dem B&H-Umfeld, der im Kontaktspeicher des Angeklagten Eminger stand und B&H Bezüge habe. Interessant sei, dass der Zeuge es für möglich hielt, dass Werner Informant für einen Dienst war. Er sagte, dass sei zwar verneint worden, aber der Unterton sei gewesen, als ob er sich nicht sicher sei, ob das korrekt gewesen ist. Aus den Akten wissen sie nur, dass es (angeblich erfolglose) Ansprachen gegeben habe. Außerdem seien die Deckblattmeldungen Szczepanski nicht vollständig eingebracht. Schon 1998 sei vom Zeugen Szczepanski das Wort Trio verwendet worden, das sei also keine Erfindung.

NKRA Scharmer gibt eine Erklärung zum Zeugen M. (156. Verhandlungstag), zum Telefonat am 05.04.2006 mit der Zeugin D. ab. Der Zeuge habe sich an den Inhalt nicht mehr genau erinnern können, auch nicht, ob die Zeugin von 0:30 Uhr oder 12:30 Uhr gesprochen habe. Er habe aber drauf bestanden, dass das damals Aufgeschriebene richtig sein würde. Das sei bemerkenswert, denn der Kollege Kl. habe ganz andere Dinge über das gleiche Telefonat berichtet. Ihm, Scharmer erscheine die Erklärung, dass es schon richtig sei, was er aufgeschrieben habe, vorgeschoben zu sein.

Götzl sagt, jetzt komme die Verlesung der Vernehmung von Germann. Die Vernehmung habe in Thun stattgefunden, anwesend waren ein StA, eine Sekretärin, OStA Weingarten, Richterin Belay, RA Heer, Sturm, Schneiders, Klemke, Pausch, Hösl, Bogazkaya, Dillmann, Hoffmann, Kara, Matt, Scharmer, Schüttel, Sidiropolos, Ünlücay, Wolf. Es erschien Germann, Peter Anton, geb. 1952, Adelboden, Steffisburg, als Zeuge. Frage: “Sind Sie in der Lage der Befragung zu folgen?” Germann bejahte. Es folgte die Belehrung. Germann sagte, er sei gesundheitlich stark angeschlagen. Auf die Frage, wie es heute gehe, sagte er “Eigentlich gut.”. Auf Frage sagte er, er habe 1996 Waffenerwerbsscheine beantragt. Germann wurde gefragt, ob die Scheine an andere Personen weitergegeben werden dürfen und er antwortete, das sei 1996 nicht verboten gewesen. Er glaube, dass er den Waffenerwerbsschein unterschrieben habe. Auf Frage sagte Germann, er habe keine Ahnung, wie lange die Scheine gültig waren. Er bejahte die Frage, ob er 1996 Scheine beantragt habe und sagte, zwei Scheine für drei Waffen. Es seien Gebühren angefallen, die Höhe wisse er nicht mehr, er habe das bar bezahlt. Er verneinte die Frage zu wissen, wer ihm das Geld gegeben hat. Germann wurde gefragt, ob er im Auftrag eines anderen beantragt habe und sagte, er würde sagen, das geschah auf Anregung durch Herrn Müller.

Auf die Frage, ob er die Scheine bei der Behörde abgeholt habe oder ob sie zugesandt wurden, sagte der Zeuge, sie seien ausgestellt worden, er habe bezahlt und habe sie mitnehmen können. Germann verneinte die Frage, ob er damit Waffen erworben habe, er habe kein Geld gehabt, um Waffen zu kaufen. Auf Frage sagte er, er habe die Scheine im Sekretär in der obersten Schublade aufbewahrt, selbe Adresse wie heute. Es sei der erste Antrag auf Erwerbsscheine gewesen. Auf die Frage, ob er damals bereits andere Waffen besessen habe, sagte Germann, sicher, ein Sturmgewehr, ein Kleinkalibergewehr, eine Kaninchenpistole und einen Kaliber von 1911. Das Sturmgewehr habe er vom Militär. Das Kleinkaliber 1994 gekauft. Den Karabiner habe er von seinem Bruder erhalten, der habe es beim Militär für 10 Franken kaufen können. Den hab er nie benutzt. Die Kaninchenpistole habe er im Keller benutzt. Das Kleinkalibergwehr habe er nie benutzt. Bis 1996 habe man so viele Waffen erwerben können, wie man wollte. Germann wurde gefragt, welche Waffen er 1996 erwerben wollte und antwortete, zwei Handfeuerwaffen, seine Frau und er hätten drüber nachgedacht, dem Pistolenschützenverein beizutreten. Auf die Frage, ob mit Schalldämpfer oder ohne, sagte Germann, es wäre ihm nicht in den Sinn gekommen, eine Waffe mit Schalldämpfer zu kaufen. Leute aus dem Pistolenverein hätten ihn beraten. Rudolf La. hätte ihn wohl zu einem Kauf begleitet, der Präsident des Vereins. Die Schiessübung wurde schließlich nicht realisiert. Herr La. sei ein international bekannter Vorderladerschütze. Also habe er Fachkenntnisse. Schalldämpfer seien nie Thema gewesen.

Auf die Frage, wo er die Waffen erwerben wollte, sagte Germann, bei Grunderwaffen in Thun oder von einem Händler in Wintrach. Außerdem habe einen Händler in Rügesau [phon.] gekannt. Seine Frau und er sollten die Waffe nutzen. Sie wollten der Pistolensektion Steffisburg beitreten. Die Mitgliederbeiträge seien 50-100 Franken pro Person gewesen. Auf die Frage, wie damals seine finanzielle Situation gewesen sei, antwortete Germann, schlecht, sie seien knapp über die Runden gekommen. Er habe damals bereits Krebs gehabt, das habe ihn viel Energie gekostet. Er sei Außendienstmitarbeiter in einem Adressverlag gewesen, er habe Kunden in der Verlagsbranche aquiriert. Auf Frage ob da auch Munitions- und Waffengeschäfte dabei waren, sagte er, theoretisch schon. Auf die Frage, ob er Hans-Ulrich Müller kenne, sagte Germann, ja, er habe ihn beim Militär 83/84 kennengelernt. Der habe sich später selbständig gemacht, habe heute eine Firma für Hausarbeiten und Gartenpflege. 1996 habe Müller eine Abbruchfirma in Deutschland gehabt, irgendwo im Osten. Das sei 1000 km von seinem, Germann’s, Wohnort entfernt gewesen. Müller sei nicht verheiratet gewesen. Auf die Frage, wie Müller ausgesehen habe, sagte Germann, Müller sei 18 Jahre jünger gewesen, habe weniger Falten im Gesicht gehabt. Er habe ihm nicht ähnlich gesehen.

Ihr gemeinsames Hobby sei Motorradfahren gewesen. Sie hätten sich bei Rennen getroffen, Müller sei die Schweizer Meisterschaft gefahren, er sei gelegentlich hingegangen. Auf Nachfrage sagte Germann, er könne nicht sagen, ob Müller Schiesssport betrieben habe. Auch nicht, ob er im Besitz von Waffen gewesen sei. Er, Germann, könne sich nicht daran erinnern, ob Müller erzählt habe, dass er Waffen kauft. Auf die Frage, ob sie beruflich Kontakt hätten, sagte Germann, ja, Müller habe sich von ihm wegen einer Unfallversicherung beraten lassen. Sie wären gemeinsam Motorradfahren gewesen, antwortete Germann auf die Frage nach gemeinsamen Unternemungen. Sicher habe er damals Müllers Telefonnummer gehabt. Müller habe ihn besucht, er, Germann habe ihn auch besucht, aber selten, in der Schweiz, nicht in Deutschland. Auf Nachfrage verneinte er, bei Müller Waffen gesehen zu habe. 1996 habe er Müller selten gesehen. Er sei ja in Deutschland gewesen. Müller habe ihn besucht mit seiner Partnerin, welche nicht die jetzige Frau gewesen sei. Auf Frage gab Germann an, er könne nicht sagen, ob Müller Besuch aus Deutschland bekommen habe. Müller habe noch Kontakte nach Deutschland gehabt, er habe eine deutsche Partnerin gehabt.

Auf die Frage, worüber er sich mit Müller unterhalten habe, sagte Germann, sie hätten ihr Haus gebaut. Das Gespräch sei aber auch auf Waffenerwerbsscheine gekommen. Nicht unbedingt über Waffen. Die Scheine seien Thema gewesen, Müller habe ihm gesagt, dass er, Germann, mit den Scheinen Geld verdienen könne, er würde ihm die Scheine abkaufen. Es sei kein Problem für Privatpersonen gewesen, Waffen zu besorgen. In einer Wochenzeitschrift habe es viele Inserate für Waffen gegeben. Vom Militär erhielten die Schweizer Munition für zu Hause. Jetzt 18 Jahre später wisse er, warum Müller diese Scheine gewollt hatte. Er habe einen Trottel gebraucht. Dass sie hier säßen, zeige, dass seine Strategie aufgegangen sei. Auf die Frage, wer das Gespräch auf die Scheine gebracht habe, sagte Germann, das sei Müller gewesen. Er habe ihm zwei Scheine mit Berechtigung für drei Waffen verkauft. Das sei im Frühjahr 1996 gewesen, an den genauen Betrag könne er sich nicht erinnern, es seien ein paar Hundert Franken gewesen. Er habe das gemacht, weil er wenig Geld gehabt habe. Müller habe gesagt, dass er schon zu viele eingelöst habe.

Auf die Frage nach der Übergabe, sagte Germann, sie hätten daheim einen Sekretär. Dort habe er die Scheine und ID-Karte hingelegt. Dann habe das Geld anstelle der Scheine im Sekretär gelegen. Müller habe seine Partnerin dabei gehabt. Einer der beiden müsse die Scheine gesehen haben, genommen haben und das Geld hingelegt haben. Er könne nicht mehr sagen, weshalb er die Scheine nicht direkt übergeben habe. Er habe die Scheine selbst unterschrieben, sagte Germann auf Nachfrage. Auf die Frage, ob er Müller seine ID-Karte überlassen habe, sagte er, die habe wahrscheinlich auch in der Schublade gelegen, im Original. Er habe sie wahrscheinlich am gleichen Tag zurückerhalten. Er vermute, dass Müller oder seine Partnerin die Karte kopiert haben und nach 10 Minuten zurückgebracht haben. Auf die Frage, ob er sich eine zweite ID-Karte habe ausstellen lassen, sagte Germann ja, er habe sie einmal nicht mehr gefunden. Sie hätten einen Wohnwagen in Tessin gehabt, so dass er sie gebraucht habe. Als er sie wiedergefunden habe, konnte er eine im Auto, eine im Motrorad haben. Die Karte habe er Monate später verlegt. Er habe sie wahrscheinlich 1997 wiedergefunden, wo, könne er nicht erinnern. Er habe das nicht der Behörde gemeldet. Aus Bequemlichkeit. Hätte er es gemeldet, hätte er eine Karte abgeben müssen. RA Heer weist daraufhin, dass der Zeuge gesagt habe, dass er nicht gewusst habe, dass er dies an die Behörde melden müsse und fordert Protokollierung. Der StA weist drauf hin, dass zum Protokoll nichts beantragt werden könne. Und über den Antrag formell nicht entscheiden werde.

Germann fuhr fort, die Sache sei für ihn erledigt gewesen, bis 2005 oder 2006 zwei Polizisten zu ihm nach Hause gekommen wären und sich nach “seinen” Waffen erkundigt hätten. Er habe erklärt, dass ihm die Scheine abhanden gekommen seien und er diese nie einglöst habe. Germann sagte, dass er nie eine Waffe oder Quittung erhalten habe. Germann wird gefragt, ob er von Müller vernommen habe, was mit den Scheinen passiert sei. Der Zeuge sagte, Müller habe erwähnt, dass sie eingelöst worden seien. Er habe ihm, Germann, nicht erzählt, welche Waffen er erwerben wollte. Er könne sich nicht erinnern, ob Müller erzählt habe, was er mit den Waffen machen wolle. Er könne sich vorstellen, dass er sie weiterverkaufen wollte. Müller habe nicht erzählt, wohin an wen. Auf Frage sagt Germann, Müller habe nicht gesagt, dass er die Waffen nach Deutschland verkaufen wollte, aber er, Germann habe es angenommen. Müller habe sich nicht geäußert, wem er die Waffen verkaufen wollte. Auf die Frage, ob er sie verkauft habe, sagte Germann, Müller habe einmal erwähnt, dass der Käufer nicht zu feilschen versucht habe. Er, Germann, wisse nicht, aus welchen Kreisen der Käufer gekommen sei. Auf die Frage, ob Müller Waffen nach Deutschland transportiert habe, sagte Germann, Müller habe einmal erzählt, dass er kontrolliert worden sei, als er eine Waffe im Fahrzeug hatte.

Auf die Frage, welche Einzelheiten er zum Verkauf wisse, sagte Germann, der Käufer soll bündelweise Geld gehabt haben. Nach einem Bericht der ARD könne es sich um Geld des BND gehandelt haben. Das sei auch seine Meinung. Müller habe gesagt, es habe keine Verhandlungen gegeben. Barzahlung. Germann bejahte die Frage, ob Müller in Deutschland verhaftet worden sei. Er wisse aber nicht, wann das gewesen sei. Weil Müller eine Waffe im Auto hatte. Er habe es ihm, Germann erzählt, als er in der Schweiz gewesen sei. Auf die Frage, ob er Müller später gefragt habe, was er mit den Scheinen gemacht habe oder welche Waffen er erworben habe, antwortete Germann, er habe Müller mitgeteilt, dass er ihm nichts sagen solle. Die Hausdurchsuchungen und Müllers Gewahrsam hätten ihm, Germann, gereicht. Auf die Frage nach dem letzten Kontakt zu Müller sagte Germann, das sei letzte Woche gewesen, Müller habe Gartengeräte bei ihm deponiert. Germann habe ihn auf einen Kaffee eingeladen. Müller habe ihn gefragt, ob er auch für die Einvernahme einbestellt worden sei, zudem hätten sie über Motorradrennen gesprochen. Germann wurde gefragt, ob er nach der Hausdurchsuchung mit Müller gesprochen habe. Dieser bejahte die Frage, er habe seinem Erstaunen Ausdruck gegeben, dass er als Mörder bezeichnet wurde und die Polizisten in seinem Keller Waffen finden wollten. Er habe aber gar keinen Keller. In der zweiten Hausdurchsuchungen sei nach rechtsextremem Material gesucht worden. Er habe seine Zweitwohnung aber an Moslems aus dem Kosovo vermietet.

Auf die Frage, ob er über die Mordserie in Deutschlane gesprochen habe, sagte Germann, ja, er habe es fast nicht glauben können, dass die Polizei keine Erfolge verzeichnen konnte. Müller habe geäußert, dass diese Taten wohl durch einen Söldner begangen worden sein könnten. Auf die Frage, ob sie über die Opfer und ihr Schicksal gesprochen hätten, sagte Germann, Müller habe sich dem allgemeinen Urteil angeschlossen, dass es sich um Bandenmorde handele. Germann wurde gefragt, wie oft sie noch Kontakt gehabt hätten. Germann sagte, als Müller in Deutschland gewesen sei, wenig bis gar keinen. Sie seien gelegentlich Motorradfahren gewesen oder hätten zusammen gegessen. Müller habe kleinere Dinge für sie erledigt. Auf die Frage, ob er Schläfli und Zbinden kenne, sagte Germann, persönlich nicht. Er habe später erfahren, dass die Waffen von dieser Firma stammen sollen, er sei diesbzgl. von der Polizei befragt worden. Er habe keinen Kontakt zur Firma gehabt, habe keine Waffensendung oder Kaufquittungen erhalten. Er habe kein Geld überwiesen, keine Rechnung bezahlt. Auch seine Frau habe keine Waffenkäufe bezahlt. Auf Frage sagte er, er kenne die Fa. Luxik nicht.

Der StA fragte, ob sich Germann erinnern könne, dass er in der Schweiz 2012 befragt worden sei und was er zu Protokoll gegeben habe. Germann sagte, er sei fünf mal befragt worden und könne sich ungefähr erinnern, was er gesagt habe. Der StA fragte weiter, ob er sich erinnere, dass er angegeben habe, dass er ein Paket erhalten habe. Germann sagte, ja, er sei müde und unterzuckert gewesen. Er habe gesagt, dass das so gewesen sein könne und er habe dann nach Hause gedurft. Es hätte aber tatsächlich so gewesen sein können. Ich habe viele OPs seither gehabt und gewisse Dinge seien seither wie ausgelöscht. Auf Frage, ob er das Protokoll gelesen habe, sagte Germann, der Schreiber habe es ihm vorgelesen. Er habe es “wahrscheinlich schon” unterzeichnet. Vorhalt Kopie des Protokolls vom 22.01.2012: Ich erkenne mein Kürzel und meine Unterschrift wieder. Germann bejahte die Frage dazu, ob der bekundete Sachverhalt eine sichere Erinnerung darstelle. Auf die Frage, ob er bei der Vernehmung Erinnerungslücken hatte, sagte Germann, ja, die Frage war, ob er ein Paket erhalten und an Müller weitergeleitet habe. Er habe 2012 gesagt, dass es so hätte gewesen sein können. Heute könne er sich nicht erinnern. Er habe sechs Jahre gebraucht, wieder auf einem Bein stehen zu können.

RA Scharmer fragte, was die Polizisten erklärt hätten, als sie 2005 vor der Tür standen. Germann antwortete, dass eine Mordserie in Deutschland mit einer Ceska durchgeführt worden sei. Er hätte Erwerbsscheine gelöst und habe gesagt, dass sie ihm abhanden gekommen seien. Scharmer fragte, wieso er nicht gesagt habe, dass er die Scheine an Müller weitergegeben habe. Germann sagte, er sei sich der Tragweite nicht bewusst gewesen. Natürlich habe er auch Müller beschützen wollen. Auf Scharmers Frage, ob er den Ort Orbe im Kanton Waadt kenne und ob er dazu eine Verbindung habe, sagte Germann, er kenne den Ort, habe aber keine Verbindung dazu. Scharmer fragte, ob Deutsche beim Motorradfahren dabei gewesen seien. Germann verneinte das.

RA Matt fragte, welche Personen bei der Übergabe der Waffenerwerbsscheine dabei gewesen seien. Germann antwortete, die Begleiterin von Müller habe Sitta geheißen, habe wie eine Hexe ausgesehen, habe ihn an Gunde Gaukelei erinnert. Er habe sie später nicht noch einmal gesehen. RA Heer fragte, ob Germann seine OPs und Narkosen näher bschreiben könne. Germann zählte Krankheiten und OPs seit 1997 auf, darunter Krebs, Rheuma und Chemotherapien. Heer fragte, ob er die Dauer einzelner Narkosen kenne. Germann sagte, über Stunden, die kürzeste sei drei Stunden gewesen. Heer fragte, was sich ansonsten ereignet habe, als Müller die Scheine an sich genommen habe. Germann antwortete, ihm sei eine nervöse Stimmung in Erinnerung, seine Frau und er seien froh gewesen, als sie wieder gegangen seien. Heer fragte, ob er sich erinnere, was seine Frau an diesem Tag gemacht habe. Seine sei Frau da gewesen. Er denke, dass Müller und Begeleitung am frühen Nachmittag gekommen seien. Korrekt sei, dass er in der Küche gewesen sei, als Müller die Scheine an sich genommen habe. Seine Frau habe an diesem Tag wohl die üblichen Dinge gemacht, er könne sich nicht mehr erinnern. Heer fragte, ob die Begleitung von Müller die ganze Zeit in dessen Gegenwart gewesen sei. Germann sagte, das Bauchgefühl habe ihnen gesagt, dass etwas mit dieser Frau nicht in Ordnung war. Heer fragte, ob Germann die Medienberichte über Zschäpe und den Prozess verfolge. Germann bejahte das, im Internet, er habe jeweils den Suchbegriff NSU eingegeben, vier mal in der Woche.

RAin Sturm fragte, wann Müller das gesagt habe, dass der Käufer nicht gefeilscht habe. Germann antwortete, das wisse er nicht mehr. Er habe Müller gesagt, dass er nichts wissen wolle. Er könne das nicht zeitlich einordnen. Er wisse auch nicht, wann Müller gesagt habe, dass der Käufer bündelweise Geld hatte. Auf die Frage, wann er von Müller angeregt worden sei, einen Waffenerwerbsschein zu erlangen, sagte Germann, das sei 1996 gewesen, bei ihm zu Hause, vor April. Sturm sagte, er habe sich doch nie mit Müller über Waffen unterhalten, warum aber über Erwerbsscheine. Germann sagte, Müller habe ihn gefragt, ob er Geld verdienen wolle. Der Transfer habe stattgefunden Ende März, Anfang April 1996. RA Klemke fragte, ob er damals die Scheine bereits gehabt habe. Germann verneinte. Er habe sich die Scheine auf Anregung von Müller besorgt. Die Idee sei eigentlich gewesen, damit Pistolen für den Beitritt zum Schützenverein zu kaufen. Aber ihnen habe dann das Geld gefehlt. Klemke fragte, ob er mit anderen Personen über die Absicht gesprochen habe, Waffenerwerbsscheine zu erwerben für Waffen für den Schützenverein. Germann sagte, ja mit Rudolf La. Müller gegenüber habe er nicht darüber gesprochen, dieser sei zu dieser Ziet in Deutschland gewesen. Auf Frage sagte Germann, seine Ehefrau habe nicht gewusst, dass er Erwerbsscheine erwerbe. Seine Fraue habe am Transfertag gesagt, dass Müller Angst vor der Frau hätte, er würde sich komisch verhalten.

Klemke fragte, wie der Wunsch aufgekommen sei, dass seine Frau und er im Verein schießen wollen. Germann sagte, sie sei einmal bei einem Frauenschießen gewesen. Und sie habe gesagt, das würde sie auch interessieren. Auf die Frage, ob die ursprüngliche Idee von seiner Frau gekommen sei, sagte Germann, bei ihnen in der Ehe würden sie häufig zeitgleich dasselbe wollen. Seine Frau habe das Thema Schießen in einem Verein wahrscheinlich zuerst angesprochen. Auf die Frage, von wem die Absicht wieder begraben worden sei, sagte Germann, er sei budgetverantwortlich. Er könne nicht beantworten, wann die Absicht fallengelassen wurde. RAin Sturm fragte, womit der Wohnwagen bezahlt wurde. Germann sagte, der sei nicht neu gewesen und habe 3.000 Franken gekostet. So habe es dann für den Wohnwagen gereicht. RA Scharmer fragte, in welchem Jahr oder welcher Situation er den Anwalt beauftragt habe. Germann sagte, 2012 sei er verhaftet worden und habe das Recht aufe einen Pflichtverteidiger gehabt. 2005 habe er keinen Anwalt gehabt. Er habe gewusst, dass er den Verlust der Karte hätte melden müssen. Er ergänzte, dass er den Verlust der Karte gemeldet habe, aber nicht dass er die Karte wiedergefunden habe. Er habe gewusst, dass er das hätte melden müssen. Er sei einverstanden gewesen, dass das Protokoll dem OLG München zugestellt werde. Es finden sich die Unterschriften der Sekretärin und des StA, Schluss der Einvernahme 13:55 Uhr. Der Zeuge blieb unvereidigt.

Götzl beendet die Sitzung um 11:51Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:
“Die Nebenklage wies nochmals darauf hin, dass durch die Vernehmung des Polizeizeugen gestern zweierlei deutlich geworden ist: zum einen, dass damals nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gegen „B&H“ Sachsen ermittelt wurde, zum anderen, dass die Bundesanwaltschaft immer noch wichtige Zeugenvernehmungen, die der Zeuge erwähnte, nicht zu den Gerichtsakten gegeben hat.”
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/11/13/13-11-2014/

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