Protokoll 161. Verhandlungstag – 19. November 2014

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Am 161. Prozesstag wurde die Einvernehmung des Zeugen Kai Dalek fortgesetzt. Zunächst hatten die Vertreter_innen der Nebenklage Gelegenheit, Fragen zu stellen. Nachdem zur ersten Aussage von Dalek eine restriktive Aussagegenehmigung vom Bayerischen Innenministerium vorlag, wurde dem Zeugen in einer neuen Genehmigung beispielsweise gestattet, die (Arbeits-)Namen seiner V-Mann-Führer zu nennen.

Zeuge: Kai Dalek (Ex-Neonazi-V-Mann, Erkenntnisse zu Tino Brandt und THS)

Der Verhandlungstag beginnt um 9:43 Uhr. Zunächst stellt Götzl fest, dass der für heute ebenfalls geladene Zeuge Hans-Ulrich Müller nicht erschienen ist. Dann wird die Einvernahme des Zeugen Kai Dalek (158. Verhandlungstag) fortgesetzt. Götzl verliest zunächst eine erweiterte Aussagegenehmigung des LfV Bayern, nach der es Dalek auch erlaubt ist, in Bezug auf den THS und Tino Brandt Angaben zum Inhalt von Gesprächen mit VP-Führern zu machen und die Namen seiner VP-Führer zu nennen.

NK-Vertreter RA Scharmer fragt, von wann bis wann etwa die wöchentlichen Besuche in Thüringen gewesen seien. Die Jahreszahlen könne er nicht genau sagen, so Dalek, es sei mindestens ab 1994 oder 1995 gewesen, 1998 oder Ende 1997 habe er sich aus Thüringen zurückgezogen. Wobei er nicht jede Woche beim Stammtisch in Thüringen gewesen sei. Zum Ablauf des Stammtisches sagt Dalek, der sei seines Wissens immer mittwochs gewesen, da habe er sich schlau gemacht aus ein paar Unterlagen, die frei zugänglich seien. Götzl fragt, was Dalek vorliegen habe, was er da ablese. Er habe sich den Abschlussbericht des UA Thüringen besorgt, so Dalek, der sei 1.800 Seiten stark. Da seien Daten drin, die er verifiziert habe, er könne dann bestätigen, dass es mittwochs gewesen sei. Götzl fordert Dalek auf, das beiseite zu legen. Scharmer sagt, es gehe um Daleks Erinnerung. Dalek sagt, ab 19 Uhr seien die Leute in der Gaststätte, deren Name er nicht mehr kenne, eingetroffen. Es seien immer zehn Personen gewesen und „je nach Lust und Laune“ zwischen 15 und 20. Das Treffen sei „absolut formlos“ gewesen, so Dalek, Brandt sei der Ansprechpartner vor Ort für ihn gewesen, und man habe auch im Vorfeld telefoniert. Brandt habe ihn auch angerufen, ob er nach Thüringen komme.

Scharmer fragt, wie die Tische standen, ob es einen formalen Teil gegeben habe. Seines Wissen habe es keine Vorträge gegeben, so Dalek, man habe sich einfach unterhalten über die politische Lage. Dalek sagt, er sei in der Nähe von Brandt gewesen oder Brandt in seiner Nähe. Die, die man so gekannt habe von Demos oder so hätten locker zusammen gesessen. Scharmer fragt, wer noch mit Brandt und Dalek zusammen gesessen habe. Wenn Brandt da gewesen sei, so Dalek, dann seien sie mehr oder minder an einem Tisch gewesen. Rosemann sei nicht in Gespräche involviert gewesen. Scharmer fragt nach dem Thema der Gespräche. Es sei um Demonstrationen, um organisatorische Dinge gegangen, antwortet Dalek. Scharmer fragt nach einen Beispiel. Es sei im Prinzip darum gegangen, wo man hinfahre, wieviel „Mobilmachung“, wieviel „Mannstärke“, wieviele Fahrzeuge. Scharmer fragt zu Verteilung Männer und Frauen auf den Treffen. Dalek sagt, es seien mindestens 95 Prozent Männer gewesen. Zur Anzahl der Frauen sagt Dalek, es sei eine Handvoll gewesen, fünf, aber auch nicht immer. Er verneint, Namen nennen zu können. Scharmer fragt nach Zschäpe. Dalek: „Meines Wissens nicht.“ Scharmer fragt, ob Dalek mal das Handy mit Brandt getauscht habe. Dalek: „Ja.“ Warum, könne er nicht mehr sagen. Sie hätten Handys tauschen wollen. Er selbst habe ein Siemens S4 gehabt und Brandt ein Motorola. Es habe sich ergeben, dass man tauschen könne, und Brandt habe gesagt, Dalek könne auch gleich die Nummer nehmen. Scharmer fragt, ob Dalek mit dem Handy und der Nummer von Brandt telefoniert habe. Dalek: „Ja.“ Scharmer: „Wie lange?“ Dalek: „Über Monate hinweg auf jeden Fall.“

Auf Bitten von Scharmer wird der bereits zuvor gezeigte Beitrag von „Spiegel TV“ über Wehrsportübungen in Thüringen und eine Rede von Thomas Dienel (siehe 130. Verhandlungstag) in Augenschein genommen. Nach dem Teil mit den Wehrsportübungen fragt Scharmer, ob Dalek jemanden erkannt habe. Dienel kenne er persönlich, so Dalek. Der, der zuletzt gesprochen habe, der unter der Maske sei von seiner Art und Gestik her Sven Rosemann. Scharmer fragt, ob über den Film bei den Mittwochsstammtischen gesprochen wurde. Wenn das bei „Spiegel TV“ gekommen sei, dann sei das sicher auf den Tisch gekommen, so Dalek, aber er habe keine Erinnerung. Scharmer fragt, ob bei den Stammtischen Ausländerhass Thema gewesen sei. Dalek. „Im Prinzip ja.“ Nicht jedes Mal, aber wenn es in Saalfeld-Rudolstadt Zeitungsberichte gegeben habe, Auseinandersetzungen mit Ausländern, habe man darüber gesprochen. Scharmer fragt, ob Pogrome, wie sie in der Anmoderation zum „Spiegel TV“-Beitrag erwähnt werden, Thema gewesen seien. Dalek: „Nicht dass ich wüsste.“ Er könne sich an eine Sache erinnern, Rostock, aber er wisse nicht, ob darüber gesprochen wurde. Nun wird der „Spiegel TV“-Beitrag weiter angeschaut, es folgt die rassistische Rede von Thomas Dienel in einer Gaststätte.

Nach der Inaugenscheinnahme bejaht Dalek die Frage, ob er bei der Rede vor Ort war. Er müsse sagen, so Dalek weiter, dass Dienel bei der Veranstaltung extrem stark alkoholisiert gewesen sei. Er habe Dienel schon öfters besoffen gesehen, da habe Dienel aber den Vogel abgeschossen, so dass führende Personen den Saal verlassen hätten. Er könne sich erinnern, dass das an der Landesgrenze Thüringen/ Bayern gewesen sei, er habe das Gespräch mit Dienel gesucht, es sei aber sinnlos gewesen, der sei volltrunken gewesen. Dalek verneint, selbst auch betrunken gewesen zu sein. Scharmer sagt, im Film sei zu sehen, wie Personen den Hitlergruß zeigen und „Sieg Heil“ rufen, und fragt, ob das auch Dalek, auch Brandt gemacht hätten. Er wisse, so Dalek, dass er ab einen gewissen Punkt mit anderen Leuten, auch Roman Da., raus gegangen sei, weil sie gemerkt hätten, dass es in den strafbaren Sektor gehe. Scharmer fragt, ob das unabhängig davon inhaltlich Thema gewesen sei. Die Male, wo er in Thüringen anwesend gewesen sei, so Dalek, habe er Dienel dort nie gesehen, aber ab einem gewissem Punkt habe sich ein bestimmter Führungskreis von Dienel wegbewegt. Scharmer fragt, ob über die Inhalte gesprochen worden sei. Er könne es weder bestätigen noch dementieren, sagt Dalek, aber es sei gut möglich.

Scharmer fragt, ob Dalek bekannt ist, ob Rosemann in Haft war und wenn ja warum. Dalek: „Strafhaft?“ Scharmer: „Strafhaft.“ Dalek sagt, er könne nicht hundertprozentig sagen, es könne sein, dass ihm gesagt worden sei, dass Rosemann weg sei. Delikte seien ihm soweit nicht bekannt. Er verneint, Rosemann in Haft besucht zu haben. Scharmer fragt, ob es im THS eine Hierarchie gegeben habe. Dalek: „Ja.“ Absoluter Ansprechpartner sei immer Brandt gewesen. Rosemann habe er noch aus Wendezeiten gekannt, „sagen wir mal, 1990“. Da sei der THS noch nicht im Anflug gewesen und Brandt noch nicht aktiv seines Wissens. Scharmer: „Das war jetzt die Hierarchie?“ An mehr Namen könne er sich nicht erinnern, so Dalek. Scharmer sagt, Dienel spreche im Film von verschiedenen Aufgaben für verschiedenen Gruppen, und fragt, ob es so etwas beim THS auch gegeben habe. Es habe einmal die organisatorische Schiene gegeben, so Dalek, und, was er im Video gesehen habe, oder auch im Vorfeld mit Rosemann, das seien einfach die mit den Waffen gewesen, „Waffen im weitesten Sinne“. Scharmer fragt, was Dalek unter „Waffen im weitesten Sinne“ versteht. Scharfe Waffen seien ihm in seiner Tätigkeit nicht bekannt geworden, sagt Dalek, wenn, sei es immer um ein Luftdruckgewehr gegangen. Scharmer: „Eins?“ Dalek bejaht das, aber das sei vor der Gründung des THS, um 1990 herum. Scharmer sagt, es seien auch andere Waffen in dem Video zu sehen, und fragt, ob darüber gesprochen wurde. Dalek: „Nein.“ Er habe auch keine Gespräche dahingehend gesucht. Er kenne auch den Übungsplatz nicht und könne im Prinzip da nichts inhaltlich zu sagen. Scharmer sagt, Dalek habe gesagt, die Gruppe um Rosemann habe sich mit Waffen im weitesten Sinne beschäftigt, das sei Plural. Er beziehe das auf den „Spiegel TV“-Beitrag, so Dalek. Scharmer fragt, ob Dalek weitere Personen erkannt habe. Es gebe eine Person mit blondierten Haaren, als Dienel spricht. Den würde er zu der Gruppe um Rosemann zählen. Er kenne den nicht namentlich. Zur Größe der Gruppe sagt Dalek, er würde mit Sicherheit sagen mindestens fünf, maximal zehn.

Scharmer sagt, auf der Garagenliste finde sich „Kai D.“ und Daleks Mobilnummer, und fragt, ob Dalek wisse, wie die Nummer darauf komme, und ob er nach 1998 kontaktiert worden sei. Seine Mobilnummer sei deutschlandweit vertreten gewesen, so Dalek. Im Prinzip habe jeder Zugang gehabt. Das sei üblich gewesen. Alle Führungskader hätten ihre Nummer zur Verfügung gestellt. Mobilnummern seien damals Mangelware gewesen. Wer welche gehabt habe, habe die in der rechten Szene soweit publiziert. Wenn ihn jemand gefragt hätte, hätte er die ihm gegeben. Zu 1998 sagt Dalek, seines Wissen sei er 1998 aus dem VS raus: „Und die Nummer habe ich danach plattgemacht, also abgeschaltet in der Form.“ Er bejaht, dass dem VS die Nummer bekannt gewesen sei, beide Nummern, auch die von Brandt, die der ihm gegeben habe, seien dem Dienst bekannt gewesen. Scharmer fragt, ob Dalek eine Information zu einer möglichen TKÜ habe. Zschäpes Verteidiger RA Stahl beanstandet. Dalek wird aus dem Saal geschickt. Stahl sagt, er könne nicht erkennen, welchen Sachzusammenhang das mit den angeklagten Taten habe. Er gebe zu bedenken, dass nach den Ermittlungen der BAW die angeklagten Straftaten unzweifelhaft einen rechtsextremen Hintergrund hätten. Scharmers Fragen seien für ihn nur auf Ermittlungsversäumnisse von VS oder Ermittlungsbehörden oder, wie RA Klemke es gesagt habe, auf „Szenevoyeurismus“ gerichtet. Das verlängere den Prozessstoff in unzulässiger Weise.

Scharmer erwidert, das habe alles unmittelbar mit der Sache zu tun. Es gehe um die Radikalisierung des THS, dem die Angeklagten entstammten, nicht der Naziszene insgesamt. Es gehe auch um die Glaubhaftigkeit der Angaben Brandts, dass Militanz kein Thema gewesen sei. Dalek sage das Gegenteil. Wenn er zu der Nummer frage, gehe es nicht um Versäumnisse des VS, sondern darum, dass Brandt und Dalek viele Dinge nicht erinnern würden und man ggf. über TKÜ Informationen bekommen könne, bspw. zu Diskussionen über Militanz. Stahl vergesse vielleicht, dass es auch um § 129a StGB gehe. Stahl sagt, es sei immer denkbar, dass es weitere Informationen gebe. Es müsse aber einen mindestens mittelbaren Zusammenhang geben. Wenn man das über das Konstrukt „terroristische Vereinigung“ löse, dann sei jede denkbare Frage in Richtung Rechtsextremismus zulässig, aber der Prozess werde ausgeweitet. Es gebe weitere Ermittlungen, die aber aus Sicht der BAW nichts mit den angeklagten Straftaten zu tun hätten. Stahl nennt den Beschleunigungsgrundsatz. Scharmer sagt, wenn Stahl es faktisch unstrittig finde, dass seine Mandantin aus der rechten Szene kommt, dann könne sie das ja sagen, das würde das verkürzen. § 129a sei Inhalt der Anklage, deswegen sei auch der Zeuge geladen. Zum Beschleunigungsgrundsatz sagt Scharmer, er habe noch kein Verfahren erlebt, wo derart der Beschleunigung Rechnung getragen werde; es werde drei Tage die Woche verhandelt, teilweise lang.

Bundesanwalt Diemer sagt, es gehe um neun Morde auf die grausamste Art. Das sei die „Vollendung der Militanz“, wer sonst noch im THS militant gewesen sei, sei nicht Gegenstand. Scharmer erwidert: „Es waren zehn Morde.“ Natürlich sei es relevant, so Scharmer weiter, man habe Brandt gehört, deswegen sei Dalek geladen. Es gehe auch um die Bildung und Aufrechterhaltung einer terroristischen Vereinigung: „Das wissen Sie doch.“ Stahl sagt, was Zschäpe sagen solle, müssen man schon ihr überlassen. Was Diemer gesagt habe, treffe das, was er, Stahl sagen wolle. Wenn Scharmer versuche, die Anklage auf bessere Füße zu stellen, dann sei das von der Anklage nicht mehr gedeckt, sondern Ermittlungsarbeit, die in der Hautverhandlung nicht zulässig sei. Scharmer sagt, es gehe natürlich um Aufklärung, deswegen höre man die Zeugen ja. Außerdem gehe es nicht nur um Zschäpe, sondern auch um die weiteren Angeklagten und deren Vorsatz, z. B. um Wohlleben und welche Vorstellung er gehabt habe bei der Waffenübergabe. Das sei relevant.

Götzl bittet Scharmer, nochmal auf den Punkt zu kommen. Scharmer sagt, es gehe ihm darum, ob Dalek Erkenntnisse darüber hat, ob seine Nummer, die Kommunikation, die darüber gelaufen ist, mitgehört wurde. Es gehe um die Kommunikation mit Brandt, politische Inhalte, Gewaltdiskussionen, wer beteiligt gewesen sei. Dalek erinnere sich nicht oder wolle sich nicht erinnern. Wenn Dalek Nein sage, dann habe es sich damit, wenn er Ja sage, müsse man schauen, ob man die bekommt. Götzl sagt, die Frage sei zulässig. Dalek kommt wieder in den Saal. Götzl sagt in Richtung Scharmer, der grundsätzliche Appell von den beiden Seiten [Verteidigung Zschäpe und BAW] habe seine Berechtigung. Scharmer wiederholt seine Frage. Dalek: „Welche Nummern, beide oder eine?“ Das sei ihm gleich, sagt Scharmer. Ihm sei immer gesagt worden, dass Telefonnummern generell heiß seien, dass immer damit gerechnet werden könne, dass Dienste oder das BKA mithören. Scharmer fragt, ob Dalek von seinem V-Mann-Führer etwas dazu erfahren habe. Dalek: „Meines Wissens nicht, nein.“

Scharmer fragt zum „“ [neonazistisches Mailbox-System]. Sein Stützpunkt, so Dalek, sei ein untergeordneter Stützpunkt von „“ in Erlangen gewesen und er sei direkt mit der Mailbox in Erlangen vernetzt gewesen, dann habe es Unterpunkte gegeben, einer sei Brandt gewesen. Der habe gehabt, was man heute eine Mailadresse nennen würde. Scharmer fragt, ob es darüber Kontakt von Brandt zu Thomas Richter oder Michael See gegeben habe. Richter sage ihm jetzt nichts, so Dalek, was ihm noch einfalle, sei Frank Schwerdt. Die hätten sicher eine Verbindung gehabt, aber er könne nicht feststellen, wer an wen eine Nachricht schreibt, die Nachrichten seien gepackt gebündelt und an alle gesendet worden. Scharmer fragt, ob es da Kommunikation über politische Gegner gegeben habe. Wohllebens Verteidiger RA Klemke beanstandet. Götzl sagt, Scharmer solle stringent fragen. Scharmer fragt, ob über das „Thule-Netz“ auch mit Brandt über das Thema Gewalt gegen politische Gegner debattiert worden sei, ob es Sammlungen über Gegner gegeben habe, in Bezug auf den THS. Stahl sagt, das beanstande er auch, die Frage sei schon beantwortet. Götzl sagt, nach Kommunikationsmitteln mit Brandt könne gefragt werden. Dalek wird aus dem Saal geschickt.

Stahl sagt, das sei bereits beantwortet. Und mit wem Dalek über welche Kommunikationsmittel gesprochen habe, sei für den Prozess völlig „wurst“. Scharmer sagt, das Beweisthema seien Erkenntnisse zu THS und Brandt. Der Beweisantrag sei gestellt worden und der Senat sei ihm auch gefolgt. Dalek habe etwas anderes gesagt als Brandt hier. Es sei schon gefragt worden, ob gesprochen wurde. Der Zeuge sei da aber auch sehr spitzfindig gewesen in seinen Antworten. Das andere, worum es ihm gehe, sei, dass nach seinen Kenntnissen im „Thule-Netz“ „Anti-Antifa-Arbeit“ geleistet worden sei, Listen, genauso wie es später im Archiv in der Frühlingsstraße gefunden worden seien. Es gehe auch darum, ob es das im THS schon gegeben habe und das möglicherweise fortgesetzt worden sei. Götzl sagt, dann gebe es auch aus seiner Sicht Beanstandungen. Stahl sagt, selbst wenn es so gewesen sein sollte, ändere es an den Vorwürfen nichts, sondern führe allenfalls mglw. dazu, dass die beteiligten Personen auch irgendwann angeklagt werden können. Man weite aber den Prozessstoff erheblich aus. Götzl sagt, soweit es um den Aspekt Kommunikation und Gewalt gehe, halte er es für zulässig. Wenn es weitergehe, müsse Scharmer mit Beanstandungen rechnen. Scharmer sagt, es gehe doch nicht um eine komplette Aufklärung der rechten Szene, auch nicht darum, dass andere gesondert verfolgt werden. Es gehe darum, ob Gegnerlisten bekannt gewesen seien im THS und ob Dalek bekannt gewesen sei, wie das kommuniziert wurde, ggf. mit Zschäpe oder Wohlleben. Stahl hält die Beanstandung aufrecht. NK-Vertreter RA Langer sagt, es sei danach gefragt worden, ob darüber „gesprochen“ wurde, im „Thule-Netz“ werde nicht gesprochen.

Es folgt eine Pause bis 11:06 Uhr, nach der Götzl verkündet, dass die Frage zugelassen ist. Sie sei nicht bereits beantwortet, sondern lediglich im Hinblick auf Verbalkommunikation. Scharmer wiederholt die Frage. Dalek sagt, er habe mit Brandt Kontakt gehabt. Seines Wissens sei es nicht über die Thematik Gewalt gegangen, weil es sonst schriftlich dokumentiert worden wäre. Wenn es mögliche strafbare Handlungen gegeben hätte, hätte er das gelöscht, so Dalek, und Brandt kontaktiert, das zu unterlassen. Scharmer fragt, warum. Wenn er ein Punkt sei in dem Netz, so Dalek, dann sei er verantwortlich. Es könne nicht zu Straftaten aufgerufen werden, weil es sonst Repressionen auch gegen den Betreiber geben könne. Brandts Name im „Thule-Netz“ sei „Eulenspiegel“ gewesen, so Dalek auf Frage. Er bejaht, dass Brandt verschlüsselt kommuniziert habe. Scharmer fragt, ob es da Gewaltdiskussionen gegeben habe. Das sei PGP [Pretty Good Privacy, Verschlüsselungsprogramm] gewesen, er, Dalek, habe dann keinen Zugriff auf Inhalte gehabt. Scharmer fragt, ob Mundlos Zugang zum „Thule-Netz“ hatte. Dalek: „Auf keinen Fall.“ Die Registrierung sei immer so gewesen, dass man Stammdaten habe angeben müssen und eine Nummer. Um zu schauen, ob es die Person ist, die sich angemeldet hat, habe er angerufen.

Scharmer fragt, ob Dalek Kenntnisse hat, ob Mundlos in anderen Punkten des Netzes registriert war. Das wisse er nicht, so Dalek. Scharmer fragt, wie Daleks eigene Einstellung zu Waffen und Gewalt ist. Dalek sagt, Waffen seien für ihn nie ein Thema gewesen. Während seiner Dienstzeit für den VS habe er keine Waffe gesehen und damit auch nicht in die Hand genommen. Scharmer: „Welche Position haben Sie gegenüber Brandt vertreten?“ Die Linie sei immer gewesen, so Dalek: „Ohne Waffen und ohne Gewalt.“ Scharmer fragt, ob Dalek das Buch „Personenschutz unter Vollbewaffnung“ geschrieben habe. Dalek sagt, er sei Herausgeber gewesen. Er bejaht, dass „Markus de Winter“ sein Pseudonym sei. Scharmer sagt, er habe sich das besorgt, da gehe es um „Prävention von Attentaten und Mordanschlägen“. Dalek bejaht das. Scharmer: „Auf meine Person wurden zwei Attentate versucht.“ Scharmer fragt, ob das etwas mit dem THS zu tun gehabt habe. Es sei nicht aufgeklärt worden, so Dalek, er könne es nicht sagen.

Scharmer fragt, ob die Bücher „Eine Bewegung in Waffen“, „Der totale Widerstand“, „Improvisierte Waffen und Sprengtechnik“ [phon.] am Mittwochsstammtisch diskutiert worden seien. Seines Wissens nicht, so Dalek, er kenne die Bücher, aber gelesen habe er sie nicht. Scharmer: „Aber sie werden im Buch ‚Personenschutz unter Vollbewaffnung zitiert‘. Dalek: „Das heißt ja nicht, dass ich sie kenne.“ Scharmer fragt nach den Namen der V-Mann-Führer. Dalek fragt, ob er die Namen nennen darf. Nachdem ihm bedeutet wird, dass er es dürfe, sagt Dalek, das sei erstaunlich. Die Hauptberichte seien an einen Rei. gegangen, die anderen an einen Ho. und einer habe Fr. geheißen. Es habe weitere gegeben, mit denen er zu tun gehabt habe, aber da würden ihm die Namen nicht einfallen. Scharmer fragt, wie oft Dalek über den THS berichtet habe. Wenn er am Mittwoch zurück gekommen sei, sei am Donnerstag ein detaillierter Bericht zugeleitet worden. Scharmer: „Jedes Mal?“ Dalek: „Ja.“ Er bejaht, auch die Personen namentlich benannt zu habe, mit denen er gesprochen habe. Scharmer: „Über die hinaus, die Sie heute erinnern?“ Dalek: „Ja, komplett.“ Scharmer fragt, ob Dalek auch über Gewalt, Militanz, Radikalisierung mit dem V-Mann-Führer gesprochen habe. Dalek bejaht das. Wenn er in Thüringen gewesen sei und diese Hausbesetzung gewesen sei, sei das sofort am nächsten Tag gemeldet worden von ihm, wahrheitsgemäß, in erster Linie telefonisch, über eine sichere Leitung.

Scharmer fragt, ob Dalek bekannt sei, ob es von Brandt oder anderen THS-Mitgliedern oder aus dem Umfeld Kontakte nach Dortmund zur Naziszene gegeben habe, zu Marco Gottschalk, Siegfried Borchardt. Das sei ihn nicht bekannt, so Dalek, er habe nur mitbekommen, dass Brandt versucht habe, über den THS immer wieder Kontakte zu knüpfen bundesweit, aber ob „Siggi Borchardt“ könne er nicht sagen. Er bejaht, bei seiner Vernehmung durch das BKA in Haft gewesen zu sein. Scharmer hält vor, dass Dalek laut Protokoll angeboten habe, dass er bei einer Aufhebung der Haft zu weiteren Aussagen bereit sei und bereit sei, Video- und Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Scharmer fragt, um welches Filmmaterial und um welche Aussagen es gehe. Er habe keinen Zugriff mehr auf Filme oder Ähnliches, auch nicht auf Datenmaterial oder Mitgliedsanträge der Gurppe in Thüringen. Er habe nochmal nachgesehen, er habe kein Material mehr dazu, es sei durch viele Umzüge verschollen gegangen. Scharmer sagt, die Vernehmung sei vom 30.10.2012: „Wussten Sie da noch, dass Sie es haben?“ Er hab es gedacht, so Dalek, aber er habe es nicht mehr gehabt.

Er verneint, Daten aus dem Kontakt zu Brandt im „Thule-Netz“ zu haben. Er verneint auch, dass bei ihm durchsucht worden sei. Scharmer sagt, gehe ihm um die weiteren Aussagen, was Dalek erst nach Gegenleistung habe sagen wollen, nicht um Material. Wenn er sich heute noch hätte erinnern können an weitere Sachen, dann hätte er sich mit dem BKA in Verbindung gesetzt. Scharmer sagt, Dalek weiche aus, hier stehe: „wenn die Haftstrafe aufgehoben wird“. Das sei vielleicht durchs BKA nicht richtig schriftlich festgehalten worden, so Dalek. Die Aussagen seien z. T. richtig, aber vielleicht falsch interpretiert worden von den BKA-Beamten. Scharmer: „Damit ich es richtig verstehe: Sie haben nicht versucht zu verhandeln mit dem BKA?“ Verhandelt habe er schon, so Dalek, in der Annahme, dass er noch Unterlagen habe, und wenn ihm da etwas eingefallen wäre, hätte er Kontakt aufgenommen. RAin Basay fragt, ob Dalek der Name Kay Diesner etwas sage. Aus den Medien, so Dalek, der habe einen Polizeibeamten getötet. Dalek bejaht, dass sein Name im „Thule-Netz“ „Undertaker“ war. Basay hält aus einem Beitrag von „Undertaker“ vor: „Das hätten sich die Schreibtischtäter mit Sicherheit nicht träumen lassen, wie manche Kameraden auf Verbote reagieren können. Daß da Kameraden mal die Sicherung durchbrennt, ist verständlich und von meiner Seite nachvollziehbar. Wie sagte Kamerad Christian Worch vor ein paar Jahren sinngemäß: Sie werden uns auf Knien bitten, daß wir die Kameraden wieder zurückpfeifen, damit es nicht weitere Tote geben wird.“ Dalek sagt, das könne sein. Basay: „Wie bringen Sie das mit Ihren Aussagen zu Gewalt zusammen?“ Zu Diesner habe er keinen Kontakt gehabt, so Dalek. Aus der Szene habe er mitbekommen, dass Diesner ziemlich radikal eingestellt gewesen sei. Und wenn man solche Leute nicht unter Kontrolle kriege, sie es durch Einbindung oder mit V-Leuten, sei er der Ansicht, dass solche Leute durchknallen. Für seinen Bereich als V-Mann sei es extrem wichtig, akute Straftaten im Vorfeld zu erkennen und ggf. noch nachts seinem V-Mann-Führer mitzuteilen, dass solche Taten verhindert würden.

Basay sagt, Dalek solle gesagt haben, es sei von seiner Seite her „nachvollziehbar“ gewesen. Dalek: „Wenn Sie Leute in die Ecke treiben, dann erzeugt das einen Reaktion. Leider.“ Und die V-Leute seien darauf bedacht, dass man irgendwie versuche, diese Person gerichtlich aus dem Verkehr zu ziehen oder durch einen politische Einbindung. Basay: „Ich nehme das mal so hin.“ Sie fragt nach der „Anti-Antifa“-Broschüre „Einblick“. Er könne sich leider an diese Broschüre erinnern, so Dalek. Ihm sei ja immer „angeheftet“ worden, dass er Herausgeber des „Einblick“ sei. Das erste Mal davon gehört habe er, als er eine Kopie von Journalisten bekommen habe. Interessanterweise sei die Broschüre offensichtlich zufällig in der Nähe seines ehemaligen Wohnortes gedruckt worden. Dort sei eine Todesliste mit 250 Namen und Adressen von Polizisten, Staatsanwälten und politischen Gegnern enthalten, so Basay. Er habe davon gehört, als die zum ersten Mal in den Medien gewesen sei, antwortet Dalek. Es könne auch sein, dass jemand aus dem rechtem Kreis angerufen habe, schalt mal ein, da ist eine „angebliche Terrorliste“ unterwegs. Basay fragt, ob Dalek wisse, dass der GBA ein Verfahren gegen ihn geführt habe im Zusammenhang „Einblick“. Dalek: „Ja.“ Er wisse nicht, ob er vernommen wurde, so Dalek auf Frage.

Basay fragt, ob es im „Thule-Netz“ Aufrufe von Dalek zu Gewalt gegen politische Gegner, Polizei oder Justizbeamte gegeben habe, ob er wisse, dass deswegen ein Verfahren geführt worden sei. Das schließe er aus, sagt Dalek. Basay fragt, ob Dalek wisse, dass deswegen 1997 ein Verfahren gegen ihn, Zimmermann und Ku. eingeleitet worden sei. Das wisse er nicht mehr, so Dalek, es sei zu lange her. Zimmermann kenne er aus dem Führungszirkel der rechten Szene, aus dem Sauerland. Basay fragt, ob Dalek einen StA aus Coburg bedroht habe. Dalek: „Nicht dass ich wüsste.“ Der solle versetzt worden sein wegen der Bedrohung, so Basay. Basay fragt, ob da eine Erinnerung komme. Dalek fragt: „Wegen meiner Äußerung? In welchem Zusammenhang?“ Basay: „Haben Sie eine Erinnerung?“ Dalek: „Nein.“ Im bayerischen UA, hält Basay vor, habe eine Abgeordnete nach einem StA, der 1997 als gefährdete Person in eine Datei aufgenommen worden sei, gefragt. Dalek solle gesagt haben, so Basay weiter, dass er sich den „unbedingt kaufen“ wolle. Basay: „Sie wissen nichts über so einen Sachverhalt?“ Dalek verneint. Er werfe mal eine Sache ein: „Wenn das so gewesen wäre, hätte mich der VS sofort kontaktiert und entsprechende Maßnahmen ergriffen.“ Basay: „Aber Sie hatten ein Strafverfahren in Coburg?“ Dalek: „Mensch, wir hatten alle schon Strafverfahren.“ Basay: „Aber nicht in Coburg.“ Ab einer bestimmten Position sei das BKA ein und aus gegangen. Viele seien es nicht gewesen: „Wenn Sie mir sagen könnten in welchem Zusammenhang.“ Das könne sie nicht in öffentlicher Sitzung sagen, erwidert Basay. Dann fragt sie, ob Dalek Silvia Fi., geb. En., kenne. Dalek: „Ja, aus der Szene in Kronach.“ Basay fragt, ob die was mit „Weißer Wolf“ zu tun gehabt habe. Dalek: „Weißer Wolf?“ Das sei so eine Knastzeitung, sagt Basay. Das sei ihm nicht bekannt, so Dalek. Aber Frau Fi. habe er gekannt. Vorhalt aus der Vernehmung von Fi.: Zu ihrer Anfangszeit in Kronach, sie sei in der Skinszene gewesen, sei dort Dalek aktiv gewesen und habe versucht zu überzeugen, seine Ansichten seien ihr zu radikal gewesen. Diese Diskussion habe er schon mit Klemke gehabt. Basay solle es nicht falsch verstehen, aber wenn man was essen gehe, dann sei das für den einen scharf und für den anderen ein bisschen laff [phon.].

RA Langer sagt, im Zusammenhang mit den Berichten über den THS habe Dalek von einer sicheren Leitung gesprochen, telefonisch. Nachdem man davon habe ausgehen müssen, so Dalek dazu, dass die Telekommunikationsleitungen nicht sicher sind, seien die Berichte auch über Telefonzellen gegangen. In der Vorabform seien die immer telefonisch gewesen, im Nachhinein, wenn man sich getroffen habe, immer schriftlich. Langer: „Also, Sie haben etwas aufgeschrieben und abgegeben?“ Dalek: „Jawoll“ Langer: „Immer?“ Dalek: „Immer.“ Ggf. sei abends noch telefoniert worden, aber man habe frühmorgens telefoniert und er habe das Wichtige durchgegeben und dann detailliert schriftlich nachgereicht. Langer fragt, ob Dalek von den Fragmenten auf Tino Brandts Festplatte Ausdrucke gefertigt oder elektronische Kopien gemacht habe. Die habe er ausgedruckt, so Dalek. Er bejaht, die dem LfV übergeben zu haben. Langer fragt, ob Dalek bei seinen Kontakten mit der rechten Szene Thüringens unterschiedliche Flügel aufgefallen seien, ihn interessiere ein „revolutionärer Flügel“. Er würde „revolutionär“ und Militanz auf eine Ebene setzen, sagt Dalek. Auf Nachfrage sagt er, er könne nicht mehr „verifizieren“, ob ihm der „revolutionärer Flügel“ zu Ohren gekommen ist, das sei zu lange her.

RA Hoffmann fragt, ob das „Thule-Netz“ Tino Brandt die Möglichkeit gegeben habe, mit anderen Mitgliedern des THS zu kommunizieren. Dalek: „Ja.“ Es hätte auch, so Dalek auf Frage, die Möglichkeit gegeben, ein eigenes Kommunikationsnetz aufzubauen. Er müsse aber sagen, dass ihm außer Brandt kein anderer erinnerlich sei, der bei ihm gewesen sei. Er habe da „nicht den Daumen drauf“, wisse nur, dass er die Software für Brandt eingerichtet habe und Brandt ihm das Pseudonym gegeben habe. Es hätte normalerweise über sein System laufen sollen, aber es müsse nicht. Hoffmann fragt, wie gut Daleks Erinnerung heute daran ist, welche Personen damals teilgenommen haben im „Thule-Netz“. Dalek sagt, er könne hier sagen, Brandt habe nicht gerade viele Beiträge verfasst unter seinem Namen im „Thule-Netz“, in seinem Verbund. Hoffmann fragt, ob Brandt in großem Ausmaß die E-Mail-Möglichkeiten genutzt habe. Privat könne er nur das mitbekommen, was Brandt an seine Person schreibe, so Dalek, aber er könne nicht sagen, in welchem Umfang er mit anderen in Kontakt gestanden habe. Er könne sagen, dass er kein Interesse gehabt habe, dass Brandt Daten verschlüsselt. Der Verschlüsselungscode müsse zentral hinterlegt werden, damit andere einen Zugriff haben, und es sei ihm nicht bekannt, dass Brandt seinen PGP-Schlüssel an die Hauptzentrale oder den Knotenpunkt geschickt hat.

Hoffmann fragt, ob es andere Knotenpunkte im räumlichen Umfeld des THS gab. Der räumlich nächste Punkt sei er selbst gewesen, so Dalek, der nächste Punkt dann in Erlangen. Hoffmann fragt, ob es Kontakte Brandts zum Betreiber der Box in Erlangen gab. Das sei ihm nicht bekannt, antwortet Dalek. Hoffmann sagt, Brandt habe Dalek als Führungskamerad der für ihn bezeichnet. „Waren Sie das?“ Dalek: „Das kann man so sehen.“ Er verneint, Führungskamerad für den gesamten THS gewesen zu sein. Hoffmann: „Sondern.“ Irgendwann springe eine Gruppe namentlich auseinander, sagt Dalek, der THS habe rein auf Thüringen beschränkt sein sollen. Letzte Woche habe er gesagt, dass Brandt versucht habe, seine Aktivitäten auszuweiten und Kontakte zu anderen gesucht habe. Hoffmann fragt, wer den THS auf Thüringen beschränkt habe. Wenn eine Gruppierung Thüringen heiße, so Dalek, dann sei das auf Thüringen beschränkt, wenn einen Gruppe Kiel heiße oder Hamburg, dann sei es Kiel oder Hamburg.

Hoffmann sagt, Dalek habe am 30.10.12 bei seiner Vernehmung gesagt, es sei um 1990 herum gewesen, da sei er von Kühnen eingesetzter „Gauleiter“ Franken für die GdNF gewesen, Aufgabe sei es gewesen, die politischen Gruppen in den alten Gauen zu erweitern. Hoffmann fragt, ob die GdNF beschlossen habe, neue Organisationen in den neuen Ländern zu gründen. Dalek: „Ja.“ Dalek bejaht auch, dass das durchgeführt worden sei. Hoffmann fragt, ob die Initiative für die Gründung des THS durch die GdNF gekommen sei. Dalek verneint das. Brandt sei in Rudolstadt gewesen. Er, Dalek, habe aus der Wendezeit Kontakte nach Thüringen gehabt, da sei Brandt noch gar nicht auf dem Schirm gewesen. Dalek: „Eine kurze Sache noch.“ Dann sagt Dalek, Kühnen habe irgendwann gesagt, dass es ratsam sei, länderspezifische Parteien zu gründen. Daraufhin habe es die DA unter in Cottbus gegeben. Für ihn, Dalek, sei es wichtig gewesenn, weil es in Thüringen, „nicht das Wort falsch verstehen“, „geknallt“ habe. Es habe gewaltsame Übergriffe zwischen Rechten und Linken gegeben. Diese Übergriffe seien in den Medien publiziert und er habe versucht, ob er der Namen habhaft werden könne. Und die habe er dann in die DA aufgenommen. Aus den Daten würden sich viele Namen ergeben, z. B. Rosemann, aber er habe keine Kopien mehr davon.

Hoffmann: „Der THS um Brandt war also einfach da?“ Dalek: „Ja.“ Hoffmann fragt, was dann passiert sei, damit Dalek Führungskamerad von Brandt geworden sei. Das könne er nicht mehr sagen, so Dalek, er wisse es nicht. Er könne auch nicht mehr sagen, ob Brandt zu ihm Kontakt gesucht habe oder er zu Brandt: „Wahrscheinlich er zu mir, der kam von Regensburg zurück nach Rudolstadt.“ Er bejaht, dass das ein hierarchisches Verhältnis von ihm zu Brandt gewesen sei. Hoffmann. „Hätte er Ihren Anweisungen folgen sollen?“ Dalek: „Das wäre wünschenswert gewesen.“ RA Stahl beanstandet wegen angeblich fehlender Relevanz. Götzl sagt, er halte das Verhältnis von Dalek zu Brandt schon für nicht unwesentlich. Stahl hält die Beanstandung nicht aufrecht. Hoffmann fragt, wie das Verhältnis Daleks zu Brandt war. Am Anfang sei es gut gewesen, sagt Dalek, dann habe sich das sehr schnell abgekühlt. Götzl sagt in Richtung Hoffmann, die Frage sei gewesen, ob Brandt Daleks Anweisungen habe Folge leisten sollen. Hoffmann fragt also, ob es ein hierarchisches Verhältnis gewesen sei, ob Dalek Brandts Vorgesetzter gewesen sei. Das verneint Dalek. Brandt habe ja seinen Bereich geleitet. Und er, Dalek, habe Zugang zur bundesweiten Szene gehabt. Wenn man sich da ausgetauscht habe, dann sei das keine Befehlsebene gewesen, außer Straftaten zu unterlassen.

Man müsse unterscheiden zwischen einem „aufklärenden V-Mann“ und einem V-Mann, der in eine bestimmte Richtung führe. Er selbst sei ein aufklärender V-Mann gewesen und sage nicht: „Besorge noch ein paar Reisebusse.“ Hoffmann sagt, Dalek habe bei seiner letzten Vernehmung gesagt, Brandt habe versucht, direkten Kontakt zu Worch und Wulff aufzubauen, das habe er dann unterbunden. Dann habe Dalek in der Vernehmung gesagt, er habe ein „deutliches Veto gegen die Expansionspläne von Brandt“ ausgesprochen, das habe seine, Daleks, politische Position möglich gemacht. Er habe nur hoffen können, dass Brandt die Empfehlung annimmt. Wenn Brandt es hinter seinem Rücken mache, könne er es nicht verhindern. Hoffmann fragt, ob Brandt Mitglied der GdNF war. Dalek verneint das, mit dem Tod Kühnens sei in der Form die GdNF aufgelöst worden. Wann das war, könne er nicht sagen. Es sei vor 1998 gewesen, ob vor 1995 könne er nicht sagen. Hoffmann fragt, ob es politische Kampagnen gegeben habe, die in der GdNF zentral geplant und dann dezentral unter Einbindung von Brandt und THS ausgeführt worden seien. Götzl fragt nach dem Bezug zum Gegenstand hier. Dalek wird raus geschickt.

Dann sagt Hoffmann, man wisse, dass Brandt und auch Zschäpe und andere Angeklagte an zentralen Kampagnen, Ereignissen wie Heß-Märschen beteiligt gewesen seien, und die Frage sei, ob z. b. die „Anti-Antifa“-Kampagne zentral vorgegeben war und ob Brandt und die Angeklagten im THS für einen zentrale Organisation Aufgaben wahrgenommen hätten. Götzl sagt, Hoffmann entferne sich vom Gegenstand. Hoffmann sagt, er ziehe zurück. Nachdem Dalek wieder im Saal ist, fragt er, ob Dalek weiß, ob Brandt politisch oder praktisch zusammengearbeitet hat mit Neonazis in München. Das sei ihm nicht bekannt, so Dalek. Hoffmann: „Heilbronn?“ Dalek: „Ist mir nicht bekannt.“ Zu Nürnberg hätten eines Wissen nach Kontakte bestanden, so Dalek auf Frage, er könne das aber nicht namentlich nennen, Zu Dortmund, Kassel und Rostock sei ihm nichts bekannt. Bei Hamburg sagt Dalek, Brandt habe Kontakt gesucht zu Worch, was da besprochen worden sei, sei ihm nicht bekannt. Hoffmann fragt, ob Brandt in die Organisation von Heß-Märschen eingebunden gewesen sei. Dalek: „Ja.“ Hoffmann möchte wissen, ob Brandt dadurch Kontakt zu anderen bundesweit agierenden Neonazis gehabt habe. Das müsse man jetzt konkretisieren, so Dalek. Er gehe davon aus, aber wie tief diese Kontakte gewesen seien oder gewollt worden seien, könne er nicht sagen. Hoffmann fragt, ob aus der Führungsebene aus diesen Städten Leute zu Dalek gekommen seien und gefragt hätten, was er von Brandt hält. Das schließe er nicht aus, so Dalek. aber die hätten auch selbst eingeschätzt und gesehen, dass Brandt mit seinem THS schon ein Mobilisierungspotenzial gehabt habe, „wesentlich mehr Mannstärke als ich in meinem Bereich“. Den Namen Thomas Gerlach habe er gehört, aber den kenne er seines Wissens nicht persönlich. Hoffmann sagt, es gehe um den „Einblick“, und fragt, ob Dalek kenne. Da kenne er den Namen, so Dalek, sei sich aber nicht sicher, im Vorfeld des „Einblick“ hätten sie sich auf keinen Fall kennengelernt. Aber es könne sein, dass es nach „diesem ganzen Hype“ ein Gespräch gab: „Kurzer Einwand: Norman Kempken war nicht in meinem Einzugsgebiet gewesen, damals in Oberfranken.“ Er verneint, mitbekommen zu haben, dass Brandt und THS-Leute mit zusammengearbeitet habe. Hoffmann fragt nach Michael See. Der sei ihn namentlich nicht bekannt, antwortet Dalek. Es folgt die Mittagspause bis 13.16 Uhr.

Dann fragt RA Narin, Dalek habe berichtet, dass er bei Worch und Wulff gesagt habe, man müsse aufpassen dass hier keine „Braune Armee Fraktion“ entsteht. Dazu sagt Dalek, er habe während seiner Besuche in Thüringen feststellen können, dass mehr und mehr Radikalität bestanden habe unter den „Kameraden“ vor Ort. Dalek spricht vom „Kreis um Rosemann“ und einer Eigendynamik, auf die er keinen Einfluss habe, weil es auch nicht sein Auftrag gewesen sei, in Thüringen zu intervenieren: „Und da sagte ich, es kann sein, dass das umkippt und sich eine Szene extrem radikalisiert und militarisiert.“ Von terroristischen Anschlägen sei zu keiner Zeit die Rede gewesen, so Dalek auf Frage. Aber nach dem Tod von Kühnen, nach den ganzen Verboten bundesweit, habe es auf westdeutscher Seite ein „Anheizen der Situation“ gegeben. Das habe sich dann aber verflüchtigt, „auch durch meine Tätigkeit“. Aber in Thüringen habe sich das nochmal manifestiert. Götzl sagt zu Narin, das sei die Einschätzung des Zeugen gewesen, nicht dass in der Szene so geredet worden wäre. Von Seiten Brandts oder anderer, so Dalek, sei zu seiner Zeit nicht die Rede von Untertauchen, Banküberfällen oder so gewesen.

Narin fragt, ob in der fränkischen Neonaziszene eine Gewaltdiskussion eine Rolle gespielt habe. Dalek verneint. Narin fragt, ob Dalek Matthias Fischer von der FAF etwas sage. Dalek bejaht das, aber seines Wissens habe er zu dem keinen Kontakt gehabt. man müsse „geografische Linie“ ziehen. Nürnberg sei nicht sein Einzugsgebiet gewesen, sondern Oberfranken. Fischer sei in Mittelfranken gewesen, da habe er „extrem wenig Zugang“ gehabt. Er verneint, dass „Combat 18“ eine Rolle gespielt habe. Er verneint Christian Wi. zu kennen. Auch ein „Arischer Kämpferbund“ sage ihm nichts. Narin sagt, der „Arische Kämpferbund“ solle Personen ausgespäht haben und mehrere Anschriften gehabt haben, eine sei „Postlagernd“ in Kronach gewesen, in den 90ern.

Später, so Narin entspreche der Duktus den NSU-Briefen. Götzl sagt, Narin halte jetzt irgendein Schriftstück vor, da komme man in Schwierigkeiten. Narin sagt, das sei damals in rechten Internetforen veröffentlicht worden, auch in der fränkischen Neonaziszene: „Wir sind der aktive Widerstand aus dem Untergrund“. Dann stehe da, dass Adressen an den AKB geliefert werden sollten, u. a. in Kronach.“ Narin sagt, es gehe darum, ob mglw. Dalek für diese Adresse in Kronach zuständig gewesen sei oder Erkenntnisse dazu aus seiner Tätigkeit als V-Mann habe. Dalek: „Das höre ich heute zum ersten Mal.“ Selbst für den engen Kreis, der mit ihm unterwegs gewesen sei, schließe er das aus. Narin sagt, Dalek habe berichtet, dass bei der THS-Gründung neben Rosemann ein Enrico eine Rolle gespielt habe, ob er sich heute vielleicht an den Nachnamen erinnere. Das verneint Dalek, er habe versucht, während seiner Tätigkeit so viele Adressen zu sammeln, wie es geht. Denn nach der Wende hätten sich die Dienste ja erst organisieren und arbeitsfähig werden müssen. Er sei in Thüringen aktiv gewesen und habe versucht, so viele Adressen wie möglich über die Aufnahmeanträge der DA zu bekommen. Narin fragt nach dem Namen Enrico R. Das könne sein, so Dalek. Dalek habe letztes Mal von einer Berliner Skinheadgruppe berichtet, die versucht habe, Waffen zu besorgen. Er fragt, ob Dalek mehr über diese Gruppe sagen könne. Sie hätten in Kronach mitbekommen, so Dalek, dass es Übergriffe gegeben habe von rechten Personen auf russische Streitkräfte, um 1990 herum. Er sei mal in Thüringen gewesen in einer Wohnung und da sei ein ziemlich harter Typ aus Berlin gewesen, Skinhead, zutätowiert, hochgradig aggressiv. Und da sei es um diese Sache gegangen. An Namen erinnere er sich nicht. Narin fragt nach einer Gruppierung. Dalek verneint, sich zu erinnern. Narin fragt, ob Dalek auch für andere Behörden als Informant gearbeitet hat außer dem bayerischen LfV. Dalek: „Nein.“

RAin Lunnebach fragt nach Kontakten Brandts in den Bereich Köln. Dazu wisse er nichts, so Dalek, er wisse auch nicht, wer damals Ansprechpartner in dem Raum gewesen sei. Lunnebach fragt nach . Dalek verneint, er kennen einen Heinz Reisz [Neonazi], Spitzname Nero, der sei in Langen wohnhaft. Einen Johann H. kenne er nicht. Es sei ihm nicht bekannt, ob an den Mittwochstreffen einmal Nazis aus anderen Städten, Köln, Puhlheim vielleicht, teilgenommen haben. Brandt habe sich ihm gegenüber mit Informationen ziemlich zurückgehalten, wohl auch um eigene Sachen zu managen. RAin Wierig hält vor, dass Dalek gesagt habe, Brandt habe bis ganz nach oben, bis zu Worch, mit seinen Straftaten geprahlt. Dalek sagt, wenn man sich im „obersten Führungszirkel“ getroffen habe, habe man gesagt, dass man keine Strafverfahren bekommen wolle. Und Brandt habe entgegengesetzt damit geprahlt. Dalek bejaht, dass Worch derjenige gewesen, der ganz oben war. Und der habe immer gesagt, dass die politische Arbeit komplett legal und waffenfrei stattfinden müsse. Es sei dadurch auch dokumentiert dass er, Dalek, „so eine Art Ziehsohn“ von Worch gewesen sei, um nicht unnötigerweise Ermittlungsverfahren zu bekommen.

Worch sei nicht unumstritten gewesen, so Dalek auf Frage. Die einen hätten gesagt, das müsse radikaler gehen, die anderen hätten über die Gerichte gehen wollen. Worch sei Anwaltsgehilfe gewesen, ausgebildet bei Henning Voscherau [ehem. Hamburger Bürgermeister, SPD], und habe über ein „absolutes Fachwissen in der Juristerei“ verfügt. Es habe zwei Gruppen gegeben. Wenn eine Demo verboten worden sei, habe der eine Flügel gesagt, wir gehen trotzdem auf die Straße, und Worch habe gesagt, nein, wir klagen. Wierig fragt, was sich Dalek versprochen habe, wenn er sich an Worch wende wegen Brandt. Dass Einfluss auf ihn genommen werde, dass er nicht den „Weg der Verbote“ gehen solle, sondern den legalen Weg, so Dalek. Ob dem entsprochen wurde, wisse er nicht, aber zu 90 Prozent habe sich der Worch mal mit dem Brandt darüber unterhalten. Mit Sicherheit sei schon versucht worden durch Worch, bei Anmeldungen von Demonstrationen in Thüringen, die verboten worden seien, den Klageweg zu gehen. Aber mehr sei ihm nicht bekannt. Ein direktes Treffen Worch und Brandt habe es nicht gegeben, so Dalek auf Frage, aber er gehe davon aus, dass bei Gelegenheiten, vor oder nach Demonstrationen, man sich da unterhalten habe.

Auf Frage von RAin von der Behrens sagt Dalek, er habe nicht gesagt, das er die FAF kenne. Die sage ihm erstmal überhaupt nichts vom Inhalt her: „Kann sein, dass ich sie kenne.“ Auf Frage sagt er, er sei alleine zum Mittwochsstammtisch gefahren. Er sei der einzige aus seinem Umfeld mit Kontakten zu Brandt gewesen. Er wisse nicht, dass andere Kontakt gehabt hätten. Er verneint, dass er oder Personen aus seinem Umfeld Kontakte nach Chemnitz gehabt hätten. V. d. Behrens: „Sind Sie 1998 aus der Szene ausgestiegen?“ Dalek: „Ja, mit Anmeldung.“ Er habe ein Gespräch bei Worch und Wulff gehabt und seinen Abgang mitgeteilt, „und das wurde auch ohne Murren akzeptiert“. Er habe das begründet mit dem ständigen Ausgesetztsein von Ermittlungsaktivitäten durch GBA, BKA und örtliche Polizeibehörden. V. d. Behrens fragt, welche Ermittlungsverfahren der BAW gegen Dalek liefen. Ein Verfahren wegen § 129, das ihm eingebracht habe, da könne er „beim besten Willen“ keine Einzelheiten mehr nennen. Das Verfahren sei abgetrennt worden von dem Thüringer.

V. d. Behrens fragt nach dem Grund für das Ende von Dalek Tätigkeit für das bayerische LfV. Das habe er gerade gesagt, so Dalek: „Wir haben uns entschlossen, in Absprache mit dem Dienst.“ Der VS Bayern habe gesagt: „Unterlasse ab einem gewissen Zeitraum, so 1997, deine Aktivitäten in den Raum Thüringen. Da kommt Ungemach auf uns zu, den wollen wir nicht.“ Und da habe er gesagt, es sei besser, „wir lösen auf“, bevor noch mehr Verfahren aus Thüringen kommen würden, die in Bayern nicht mehr unter Kontrolle zu bringen wären: „Ehrenhaft entlassen sozusagen.“ V. d. Behrens fragt Dalek, ob der, als er in Bayern angeworben wurde, da schon aktiv in der rechten Szene gewesen sei. RA Stahl beanstandet. Dalek wird aus dem Saal geschickt. Stahl sagt, er könne keinen Sachzusammenhang erkennen. Götzl sagt, er habe mit der Frage auch seine Probleme. V. d. Behrens erwidert, dass für die Beurteilung der Aussage wichtig sei, ob der Zeuge überzeugter Rechtsextremist war und fürs LfV gearbeitet oder er die Ideologie selber gar nicht geteilt hat. RA Stahl sagt, es spiele keine Rolle, welche Vita verfassungsschutzrechtlich Dalek genommen habe, v. d. Behrens ziehe den „Joker“ der Glaubhaftigkeitsbewertung. Götzl sagt, v. d. Behrens könne ja diese Frage, die sie jetzt angesprochen habe, unmittelbar stellen. Dalek kommt wieder in den Saal. V. d. Behrens: „Waren Sie in der fränkischen Neonaziszene aktiv aufgrund Weisung des Landesamtes oder aufgrund eigener Überzeugung?“ Dalek: „Auf Weisung des Landesamtes.“ V. d. Behrens: „Haben Sie Aufträge gekriegt, was Sie dort tun sollen?“ Dalek: „Im Prinzip müsste man das jetzt konkretisieren.“ Götzl wirft ein, dass man in den Grenzbereich der Aussagegenehmigung komme. V. d. Behrens: „Haben Sie den Auftrag gekriegt, Mitglieder für die DA zu werben?“ Dalek: „Nein.“

Nun beanstandet OStA Weingarten, in der „ideologischen Ursuppe“ einer Terrorgruppe nach Anknüpfungspunkten zu suchen, gehe zu weit. Es werde „historisierend, soziologisierend“ versucht, die Szene aufzuklären, zu Zeiten, die mit der Anklage nichts mehr zu tun hätten. Götzl sagt, v. d. Behrens schweife ab. V. d. Behrens fragt Dalek, ob der Anweisungen bekommen habe, zum Mittwochsstammtisch des THS nach Thüringen zu fahren: Dalek sagt nach einer kurzen Pausen: „Sagen wir so: Es wurde geduldet.“ Es sei im Prinzip immer abgesprochen gewesen, wo er, Dalek, „aufhältig“ ist, falls er in Verhaftung gehen sollte, „damit man weiß, wo die V-Person zu finden ist“. Es habe keine Beanstandung gegeben bis 1997, „wo man gesagt hat, wir ziehen uns zurück“. Die Frage, ob das sein eigener Antrieb war, seien eigene Überzeugung, daran teilzunehmen, verneint Dalek. Er bejaht, vor Bayern in Berlin gewesen und dort in der rechten Szene aktiv gewesen zu sein. V. d. Behrens fragt, ob Dalek dort Informationen über die rechte Szene an ein Amt weitergeleitet habe. Darauf sage er weder Ja, noch Nein, so Dalek, das gehe nicht, dann müsse er einen Rechtsbeistand beantragen. Auf Frage sagt er, er sei 1986/ 87 dort in der Szene aktiv gewesen.

Dalek verneint die Frage RA Scharmers, ob er selbst im Jahr 1996 mit Anschlägen aus der rechten Szene gedroht habe. Scharmer zitiert aus Recherchen von Dirk Laabs und Stefan Aust, denen zufolge Dalek bei einer Festnahme am 17.08.96 an der deutschen Grenze zu Protokoll gegeben habe, dass etwas passieren könne, falls er und andere „Kameraden“ nicht entlassen würden, er habe Anweisung sich zu melden, falls er in den nächsten Stunden keine Gelegenheit habe, diese Meldung abzusetzen, könne er für nichts garantieren, es könne dann auch zu Anschlägen kommen. Scharmer: „Haben Sie mal einen solche Äußerung getätigt?“ Dalek verneint das, das sei ihm nicht erinnerlich. RAin Basay fragt nach einer Thekla Ko. Die sage ihm was, so Dalek. Er bejaht, dass die auch beim „Thule-Netz“ dabei gewesen sei. Basay sagt, die habe über Dalek gesagt, der vertrete eine „dumme und gefährliche Form des Pseudonationalismus“, die dem deutschen Volk nicht diene, Dalek habe ein rüpelhaftes Benehmen und Sympathie für Terror und Gewalt als legitimes Mittel im Kampf, er sei ein „gewöhnlicher Krimineller“. Basay: „Was sagen Sie dazu?“ Dalek sagt, er glaube, der Eindruck, den er hier hinterlasse, sei anders. Das sei Unfug. Ko. habe von ihm alle Daten haben wollen und Zuträger, die sie versorgten bei der „so genannten Anti-Antifa“. Er habe ihr das nicht gegeben und da sei sie dann ein bisschen böse geworden, und dass sie so reagiere, sei nachvollziehbar.

Wohllebens Verteidigerin RAin Schneiders fragt zum „Spiegel TV“-Beitrag, wie es zu diesen Aufnahmen gekommen sei, ob darüber an den Mittwochsstammtischen gesprochen worden sei. Die Aufnahmen seien im Grenzgebiet zwischen Hof und Thüringen gewesen. Dienel habe so ein bisschen als „in Anführungszeichen begnadeter Redner“ gegolten. Wenn man ihn „unter Alkohol gesetzt“ habe, dann gleite so eine Sache komplett aus der Rolle. Seines Wissens nach sei da Geld geflossen, ein paar hundert DM. Und umso mehr Geld geflossen sei, umso mehr habe sich das hochgeschaukelt. Es sei aus dem Ruder gelaufen. Schneiders fragt, was Dalek denn damit meine. Auch die Journalisten damals Interesse daran gehabt, auch „Spiegel TV“, sagt Dalek. Ein Journalist Schmidt z. B. habe Kühnen reichlich Geld gegeben. Dann habe es halt exklusiven Zugang und extra harte Worte gegeben. Wenn die Medien nicht da gewesen wären, wären diese Worte von Dienel niemals gefallen, so Dalek weiter. Schneiders fragt, ob Dalek wisse, ob die Szene, die man gesehen habe, „quasi bestellt wurde in Anführungszeichen“. Er habe das nicht konkret bei dem Fall in Erinnerung, sagt Dalek, aber er wisse, dass Szenen extra gestellt worden seien, um eine extra harte Radikalität in der Szene darzustellen. Schneiders fragt, an welchen Gelegenheiten Dalek es festmache, dass Rosemanns Gruppe der militantere Teil des THS gewesen sei. Die Zeiten der DA, so Dalek. Um 1990 herum, so Dalek, habe er die Daten eingesammelt als vorgeschobene Mitglieder der DA. Das sei eine Gruppe um den Rosemann gewesen. Irgendwann mal sei der Kontakt nach Thüringen abgebrochen. Man könne einfach gewisse Sachen so, „wie Sie sie brauchen für die Juristerei“, nicht festmachen. Schneiders sagt, nach ihren Unterlagen werde der THS erstmalig 1994 erwähnt bei den Behörden, sie frage nicht nach der DA. Dalek sagt, er könne das nur so wiederholen, wie er das vorhin gesagt habe. Schneiders fragt, ob Dalek wisse, ob zum „Thule-Netz“ auch Personen aus Jena Zugang hatten. Er sei sich jetzt nicht sicher, so Dalek, es könne sein, dass „ein André Kapke“ angemeldet wurde, aber seines Wissens habe der, wenn er dabei gewesen sei, nichts dazu beigetragen in diesem Netz: „Aber ich sage das unter absolutem Vorbehalt.“

Schneiders fragt, warum Dalek bei Brandt Verschlüsselung nicht recht gewesen sei. Dalek: „Weil ich dem einfach nicht über den Weg getraut habe.“ Wenn Brandt eine Nachricht abgesetzt hätte in PGP, dann falle es auf ihn als „Multiplikator“ zurück und er bekomme ein Ermittlungsverfahren. Und daher versuche er generell, solche Sachen auszuschließen. Schneiders: „Hatten Sie den Auftrag das ‚Thule-Mailboxsystem‘ aufzubauen?“ Dazu könne er nichts sagen, so Dalek mit Verweis auf seine Aussagebeschränkung. Götzl sagt zu Dalek, der könne aber zum THS Angaben machen. Schneiders hält an ihrer Frage fest. Dalek sagt, er werde sie nicht beantworten. Schneiders: „Nehme ich zur Kenntnis.“ Dann fragt sie nach Daleks Deckname. Auch das stehe nicht in der Aussagegenehmigung, er gebe keine Auskunft. Schneiders sagt, Dalek habe gesagt, es sei nicht sein Auftrag gewesen, zu intervenieren in Thüringen, und fragt, ob Dalek Aufträge in Thüringen gehabt habe vom bayerischen LfV. Dalek verweist auf die Aussagegenehmigung, und sagt, vielleicht gebe es ja noch eine dritte, nochmal erweiterte Genehmigung.

Schneiders sagt, Dalek habe das Verfahren nach § 129 angesprochen, da würden 12 Beschuldigte stehen. Sie fragt, ob da Personen dabei seien, die an den Mittwochsstammtischen teilgenommen haben, und nennt neben Brandt . Der sei ihm namentlich bekannt, so Dalek, er könne den aber nicht zuordnen zu einer „optischen Person“. Er könne nicht sagen, ob der Teilnehmer am Mittwochsstammtisch war. Schneiders nennt weitere Namen: Dalek, Sven Rosemann, Mike Ge. Ge. sage ihm nichts, so Dalek. Roberto Gr. sei Mitglied der DA gewesen. Marc He., Daniel Kl., Christoph Ni. [phon.], Dani Sch. [phon.] würden ihm nichts sagen. André Kapke sage ihm etwas und Gordon Richter habe er schon mal gehört, von der Optik her könne er nichts sagen. Im Abschlussbericht des UA Thüringen sei eine Aussage aufgeführt, so Schneiders, dass bei einem der Mittwochsstammtische, ungefähr Dezember 1995, Führungskräfte in die Gaststätte gekommen seien: Dienel, Dalek, Schwerdt; zu ihnen hätten nur Brandt und Kapke an den Tisch gedurft. Er könne sich daran erinnern, dass Schwerdt mit dabei war, so Dalek, aber die Bemerkung, dass niemand an den Tisch gedurft habe, sei weit hergeholt. Wenn Schwerdt da gewesen sei, dann sei es mglw. um die „Berlin-Brandenburger Zeitung“ [Neonazi-Postille] gegangen, aber dass da eine „No-Go-Area“ gewesen sei, weil sie alle wichtig seien, das sei an den Haaren herbeigezogen.

Götzl fragt, wann die Rede Dienels stattgefunden habe. Das kriege er überhaupt nicht festgemacht, antwortete Dalek un spricht wieder davon, dass er während der Rede rausgegangen sie und dass Dienel alkoholisiert gewesen sei. Dalek sagt, es sei nicht von ihm organisiert worden und er wisse nicht zu welchem Anlass Dienel da überhaupt sowas von sich zu gegeben habe. Auf erneute Nachfrage nach der Alkoholisierung sagt Dalek, es sei so gewesen, dass Dienel aufgerrufen habe zu Gewalt und gewalttätigen Übergriffen in einer extrem aggressiven Art und Weise, die er, Dalek, in der Form von Dienel noch nicht gekannt habe. Das könne wieder so ein Punkt sein, der destruktiv sei in der politischen Arbeit. Dalek sagt, wer das organisiert hat, sei ihm nicht bekannt, aus seiner Gruppe in Kronach niemand. Sie hätten die Veranstaltung beendet und gesagt, der Dienel komme ab ins Auto und weg. Götzl fragt, ob Dalek den Inhalt meint, welche Umstände Dalek zu der Einschätzung bewogen hätten, dass er „volltrunken“ gewesen sei. Er kenne den auch nicht betrunken, so Dalek, aber, wenn man ihn habe zu viel trinken lassen, sei er aus dem Ruder geraten. Wer so eine Rede halte, sei doch inhaltlich komplett aus dem Ruder, sagt Dalek. An der Sprache und an der Thematik habe er die Alkoholisierung bemerkt, so Dalek.

RA Stahl fragt nach dem Begriff „Braune Armee Fraktion“, da habe Dalek ausgeführt, dass nach seinen Feststellungen ein Mehr an Radikalisierung da gewesen sei und auch dieser Spiegel-Artikel habe eine Rolle gespielt: „Würden Sei mir das erklären?“ Wenn man die Rede in dem Spiegel-Beitrag gesehen habe, dann sei das ein Punkt, der radikalisieren könne, wenn man dafür leicht empfänglich sei. Wenn er sich Brandts Aktivitäten ansehe, wo er nicht im klassischen Sinn politisch arbeite, sondern gewisse Aktionen mache. Und wenn er sich die DA ansehe und den Rosemann, dann ziehe sich für ihn „so ein leichter Faden“. Wenn dann noch jemand so eine Art „Brandspur“ lege, dann gleite so eine Sache aus dem Ruder. Stahl sagt, er habe wissen wollen, wie es zu der Formulierung kam, dass auch dieser Spiegel-Artikel da einen Rolle gespielt habe. Er fragt, ob Dalek diesen Beitrag damals gesehen habe und ob dieser Beitrag dann thematisiert worden seien. Alle Beiträge, die im Fernsehen gelaufen seien, da habe man sich telefonisch zusammen geschlossen und das thematisiert, so Dalek. Stahl sagt, vergangene Woche habe Dalek diese Berichterstattung nicht erwähnt. Dalek: „Ich müsste jetzt ziemlich weit ausholen.“ Stahl: „Bitte nicht.“ Im Saal kommt Gelächter auf. Stahl fragt, ob Dalek diese Berichterstattung noch in Erinnerung habe. Dalek verneint, das sei jetzt so ein „Klick“ gewesen, er erinnere sich, das gesehen zu haben.

Stahl fragt, ob es diesen Häuserkampf auf paramilitärische Art vorher auch schon gegeben habe. Dalek verneint das. Das sei für ihn der erste Bericht gewesen, wo er diese ganzen Munitionssachen gesehen habe und die Häuserkampfsachen. Stahl sagt, Dalek habe ja gesagt, Gewalt sei kein Thema gewesen, das was im Video zu sehen war, sei ja schon irgendwie gewalttätig. Er fragt, ob es das sonst irgendwo gab. Dalek: „Kann ich nicht sagen.“ Das seien ja paramilitärische Einheiten, so Stahl. Dalek erwidert, es sei für ihn keine paramilitärische Gruppe. Eine Wehrsportgruppe sei für ihn nicht erkennbar, denn die wäre mit Uniform, und hier sei es nicht mit Uniform. Emingers Verteidiger RA Hedrich fragt, ob Dalek wusste, dass Dienel V-Mann des TLfV war. Dalek verneint das, er habe es aber vermutet. Ab wann er das vermutet habe, könne er nicht sagen. Im Abschlussbericht des Thüringer UA, so Hedrich, sei von einem Informanten die Rede, der den Tisch der „großen Führer“ beobachtet habe. Hedrich spricht in Bezug auf die Personen am Tisch von Thomas Dienel alias „Küche“ und von Dalek und dem Arbeitsnamen „Tassilo“. Das sei nicht sein Arbeitsname, so Dalek, mehr sage er nicht. Hedrich spricht von Brandt und dem Arbeitsnamen „Otto“ und sagt, da seien fünf Leute am Tisch und drei seien V-Leute. Dalek habe gerade gesagt, er habe es nicht so wahrgenommen, dass das „normale Volk“ da nicht habe Platz nehmen dürfen, und dass er den Dienel nie gesehen habe in Thüringen. Dalek sagt, er habe das nicht bestätigen könne, er könne sich erinnern, dass Frank Schwerdt da gewesen sei, man habe sich über Beiträge der „Berlin-Brandenburger Zeitung“ unterhalten haben. Nach zwei Jahren regelmäßigem Besuch könne er sich nicht hundertprozentig erinnern. Dass „ein André Kapke“ mal da gewesen sei, könne er bestätigen: „Und wenn Sie jetzt sagen: hier habe ich Sie ertappt, dass der Dienel doch da war. dann muss ich sagen: es könnte evtl. so gewesen sein.“„Es kommt zu einer kurzen Auseinandersetzung mit Götzl, dieser hlät Dalek dazu an, sich nicht zu ereifern und nicht unverschämt zu werden.“ RA Hedrich sagt, da hätte drei V-Leute am Tisch gesessen, ob Dalek in Erinnerung habe, worum es gegangen sei, warum Dienel da gewesen sei. Er sei sich nicht sicher, so Dalek, es könne sein, dass Dienel auch vorhatte, eine Zeitung herauszubringen. Oder Dienel sei ein „Multiplikator“ gewesen, weil die Zeitung verteilt worden sei.

Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm sagt, bei Sven Rosemann habe Dalek gesagt, irgendwann sei der Kontakt nach Thüringen abgerissen. 1990 seien sie rüber, so Dalek, und er habe den Kontakt aufgebaut zur Gruppe Rosemann. Es habe aber keine Möglichkeit zur Kommunikation gegeben, wo man sich wiedertreffe. Wenn die dann nicht da gewesen seien, dann sei der Kontakt abgerissen. Sturm fragt, wann der Kontakt abgerissen sei. Vielleicht ein halbes Jahr später, so Dalek. Sturm fragt, ob 1991. Das könne so sein, aber er kriege es nicht festgemacht, antwortet Dalek. Emingers Verteidiger RA Kaiser fragt, ob Dalek, als er für den bayerischen VS gearbeitet hat, den größten Teil seines Lebensunterhaltes damit bestritten habe. Dalek sagt, das decke sich seiner Meinung nach nicht mit der Aussagegenehmigung. So beantwortet er auch Kaisers Frage, ob er noch Leistungen vom VS erhält. RAin Schneiders fragt, ob es ein Vorgespräch über die Vernehmung hier mit dem LfV gegeben hat. Dalek sagt, es habe kein Gespräch im Vorfeld gegeben über diese Zeugeneinvernahme, keinen Kontakt. Hoffmann fragt, was Dalek mit den „Anti-Antifa-Adressen“ meine. Dalek spricht davon, dass „die Antifa bundesweit“ über rechte Personen sammele, und es habe zu Kühnens Zeit angefangen, dass die Rechte Adressen von „missliebigen, linken Personen“ sammelt, aber nicht „zentralisitisch“, sondern jeder habe da so seine Datensätze gehabt. Hoffmann fragt, ob Dalek dem LfV technische Möglichkeiten eingerichtet hat, dass die den gesamten Datenverkehr des „Thule-Netz“ kopieren oder speichern konnten oder feststellen konnten wer Nutzer war. Da müsse er auf die Aussagegenehmigung verweisen, so Dalek. RA Narin fragt, ob Roberto Gr. bei der Hausbesetzung mit Sven Rosemann dabei gewesen sei. Das könne er nicht sagen, so Dalek. Brandt habe hier berichtet, so Narin, er habe seine Vergütung in die politische Arbeit gesteckt, und fragt, ob Dalek Informationen habe, ob das zutrifft. Dalek verneint, etwas dazu zu wissen. Narin fragt, ob mal in Zusammenhang mit Daleks Tätigkeit die „Operation Rennsteig“ thematisiert worden sei, er nenne mal Bad Kleinen. Die sei ihm zuerst über Spiegel-Journalisten mitgeteilt worden, so Dalek, ob ihm da was bekannt sei. Er habe dazu keinen Kenntnisse erlangt bei seiner Tätigkeit für den VS.

Auf Frage von RAin Lunnebach sagt Dalek, bei der Ansprache des Dienel seien vielleicht 30 Personen gewesen, vielleicht mehr, wie lange die Versammlung bis dahin schon gedauert habe, könne er nicht sagen. Ob die Rede Dienels das erste an dem Abend war, könne er nicht sagen. Er verneint, selber den Hitlergruß gemacht zu haben. Lunnebach hält vor, Dalek habe gesagt: „Wir sind dann gegangen.“ Sie fragt, wer „wir“ ist. Er erinnere sich nur an Roman Da., der habe noch seine Freundin dabei gehabt und einen Hund. Er verneint, andere aufgefordert zu haben, zu gehen. Lunnebach fragt nach einer Beanstandung durch Stahl, wer außer Dalek den Veranstaltungsort verlassen habe. Dalek sagt, es sei nicht seine Veranstaltung gewesen, deshalb könne er sie nicht auflösen. Götzl fragt, wer sich sonst über den Inhalt entrüstet habe. Er sei mit Sicherheit mit Leuten aus seinem Bereich auf der Veranstaltung gewesen, so Dalek, Namen kriege er nicht mehr zusammen. Zur Frage, wie viele Leute denn vorab gegangen seien, sagt Dalek, er könne nicht mal sagen, mit welcher Person er oben gewesen sei, er könne nur sagen, dass Da. mit raus gegangen sei und auch andere Personen den Raum verlassen hätten, als Dienel seine Rede „losgeschlagen“ habe. Er bejaht RA Langers Frage, ob er auch über dieses Ereignis dem LfV berichtet habe, auf jeden Fall schriftlich. RA Matt fragt, ob die Veranstaltung dann zu Ende gewesen sei. Das könne er nicht sagen, so Dalek. Matt sagt, eben habe Dalek gesagt, dass der Redner ins Auto gebracht worden sei: „Haben Sie das selbst gesehen?“ Das verneint Dalek, und das heiße auch nicht, dass die Veranstaltung dann zu Ende sei. Matt: „Also habe ich Sie falsch verstanden, dass sie den Veranstaltungsort verlassen haben?“ Er habe das Lokal verlassen, so Dalek, sei sogar noch mit der ein oder anderen Person an so einem Waldstück oder Wiese spazieren gegangen, wo man sich über Dienels Rede kurzgeschlossen habe. Was in der Gastwirtschaft passiert sei und wie lange das noch gedauert habe, könne er auch nicht sagen. Der Zeuge wird entlassen.

Es folgt eine Pause bis 15.19 Uhr. Mehrere Verfahrensbeteiligte behalten sich Erklärungen vor. Dann fragt Götzl, ob der Zeuge Müller nun erschienen ist. Das ist nicht der Fall. Dann verliest Götzl für den damals nicht anwesenden Prof. Saß die Aussage der Zeugin Bu. (siehe 124. Verhandlungstag). Danach beginnt RAin von der Behrens eine Erklärung nach § 257 zur Aussage von Norbert Wießner (157. Verhandlungstag). Wießner sei in zentraler Stellung in die „Operation Drillinge“ eingebunden gewesen, habe Tino Brandt geführt, aber auch, zumindest vertretungsweise, Andreas Rachhausen („GP Alex“), Juliane Walter („Jule“), „Tristan“, dessen Klarnamen Tibor Re. der Zeuge angeblich nicht gewusst habe, und Marcel Degner („Hagel“ bzw. „2100“). Es seien im Rahmen der Operation insbesondere von Brandt mehrere Hinweise auf das Trio und dessen Unterstützer erlangt worden. Wießner habe bekundet, dass Brandt die in den von ihm in Deckblattmeldungen festgehaltenen Angaben zu den Unterstützungshandlungen von Wohlleben, Gerlach und Schultze mitgeteilt und über Unterstützungshandlungen von Dritten wie André Kapke, Jürgen , Andreas Rachhausen, Thorsten Heise, Sebastian Bl., Maximilian Le. und Marcel Degner berichtet habe. Insbesondere habe Wießner die Deckblattmeldung bestätigt, nach der Wohlleben eine Spende Brandts abgelehnt habe, weil die drei viele „Sachen/Aktionen“ gemacht hätten, wovon Brandt aber zu seinem Eigenschutz nichts wissen dürfe.

Auch habe Wießner bestätigt, dass Brandt berichtet habe, Wohlleben habe über „Kameraden“ in Sachsen den Kontakt zu dem Trio wiederhergestellt. Wießner habe die Quellenehrlichkeit von Brandt betont. Dies passe zu dem Eindruck, den Brandt selbst in der Hauptverhandlung hinterlassen habe. Auch in dessen Vernehmung seien keine grundsätzlichen Zweifel an der Richtigkeit der von ihm an den VS gelieferten Berichte aufgekommen, wohl aber an deren Vollständigkeit. So wie Brandt den Eindruck erweckt habe, damals wie heute Informationen über Gewaltdiskussionen innerhalb des THS und von Wehrsportübungen der rechten Szene in Thüringen zurückzuhalten, sei Wießner zu seiner Zeit beim TLfV an diesem Thema offenbar wenig interessiert gewesen. Einerseits habe er angegeben, von Schießübungen auf Brandts Grundstück, gemeint sei wohl Kahla, gewusst zu haben, andererseits habe er behauptet, Gewaltdiskussionen hätten zu seiner Zeit keine Rolle gespielt, ohne dass ersichtlich sei, dass er damals oder heute hierin einen Widerspruch sehen würde. Die erheblichen Zweifel an der Glaubhaftigkeit vieler Aussagen des Zeugen würden sich nicht auf dessen Angaben zu den Meldungen von Brandt beziehen, sondern auf weitergehende Fragen. Wießner habe nicht darlegen können, warum sich das TLfV so intensiv an der Fahndung des Trios beteiligt habe. Auch er habe die „Operation Drillinge“ als eine Strafverfolgungsmaßnahme und nicht als nachrichtendienstliche Tätigkeit bewertet.

Gleichzeitig solle es sich nach Angaben Wießners um eine reine Beschaffungsaktion gehandelt haben, bei der quasi die Auswertung des Amtes übergangen worden sei. Auch die Frage, warum die Leitung des TLfV diese Aufgabe an sich gezogen habe, habe Wießner nicht beantworten können, was wenig glaubhaft sei. Aus den in Augenschein genommenen, vorgehaltenen Deckblattmeldungen und weiteren Aktenbestandteilen ergebe sich eine offenkundig nicht korrekte Aktenführung. Es gebe lediglich eine nur teilweise paginierte Blattsammlung, die im Tresor des Zeugen nach dessen Ausscheiden aus dem TLfV gefunden worden sei. Der Zeuge habe sie als Handakte bezeichnet. Wießner erkläre seine handschriftlichen Notizen, etwa zu dem auch in der Geburtstagszeitung vorkommenden Nico Eb., damit, es seien Aufzeichnungen aus den Personenakten, die er gemacht habe, um sich bei der Übernahme von Brandt einzuarbeiten. Diese Erklärung sei mit der Art und dem Inhalt der von ihm gefertigten Aufzeichnungen nicht in Einklang zu bringen. Auf den Blättern sei jeweils unter dem Datum von zwei Tagen, aufgeschlüsselt nach Personen aus dem Umfeld des Trios eine Vielzahl von Telefonnummern notiert. Außerdem würden sich dort Notizen zu Personen, Daten, Uhrzeiten und Orten finden. Es entstehe der Eindruck, dass es sich hierbei um Informationen bzgl. anstehender Treffen oder Fahrten handelt.

Insgesamt mache es den Eindruck, als könne es sich um Mitschriften von abgehörten Telefongesprächen handeln. Wießner habe sich in eine Vielzahl von Widersprüchen verstrickt, wenn er versucht habe, Akteninhalte zu erklären. Wießner habe z. B. behauptet, es sei für sie im TLfV unvorstellbar gewesen, dass das Trio in der Chemnitzer Szene Ausweispapiere habe erhalten können. Zugleich habe er von dem Telefongespräch am 08.03.1999 berichtet, bei dem Böhnhardt Brandt gesagt habe, dass sie solche Papiere schon hätten. Nach der Vernehmung könne nicht nachvollzogen werden, warum der Aufenthaltsort des Trios angeblich nicht habe ermittelt werden können und warum das Amt keine Kenntnis gehabt haben wolle, dass das Trio seinen Lebensunterhalt durch Überfälle finanziert habe. RA Kuhn fährt mit der Erklärung fort: Aus den Aktenvorhalten habe sich ergeben, dass das TLfV schon früh nicht nur die Spur Chemnitz verfolgt habe, sondern sogar den Personenkreis, der in Chemnitz die Unterstützungsarbeit leistete, gekannt habe. Dies zeige sich an von Wießner gefertigten Notizen zu Personaldaten mit Bildern von Thomas Starke, Jan Werner und und an einer getippten Übersicht von Unterstützern, auf der u. a. Antje Probst vermerkt sei. Dieser Personenkreis sei dem Zeugen offenbar sehr gut bekannt. Zwar habe Wießner behauptet, keine genauere Erinnerung mehr an die Personen zu haben, die man in Chemnitz der Unterstützung verdächtigt habe. Als ihm die von ihm erstellte Übersicht zu Starke, Werner und Lasch gezeigt worden sei, habe Wießner nach einem sehr flüchtigen Blick darauf gesagt, dass das die drei wichtigsten Personen, die sie von Chemnitz gekannt hätten, die B&H-Leute waren gewesen seien.

Dass die B&H-Struktur schon damals als zentrale Unterstützungsstruktur erkannt wurde, habe sich auch gezeigt an den Vermerken zu einzelnen Personen, wie z.B. Antje Probst. Wießner habe auch berichtet von der Planung eines Anrufes des Trios bei Brandt, zu dem es schließlich nach mehrfacher Verschiebung am 08.03.1999 gekommen sei. Es sei nicht rekonstruierbar, ob für dieses Gespräch vom 08.03. eine TKÜ geschaltet war oder nicht. Wießner habe angegeben, dass das Gespräch mitgeschnitten worden sei und auf dem Mitschnitt Brandt Böhnhardt als Anrufer identifiziert hätte. Ein Vermerk über einen Mitschnitt finde sich in der Akte nicht, sondern nur über den Mitschnitt eines Gespräches zwischen Böhnhardt und Brandt vom 22.02.1999, das aber laut dem Vermerk gar nicht zustande gekommen sein solle. Diese nicht nachvollziehbare Dokumentation sei im Fall der Telefongespräche besonders fragwürdig, weil sie den unmittelbaren Kontakt Brandts zu dem Trio betreffe. Unabhängig davon von, ob das Gespräch am 08.03. mitgeschnitten wurde oder nicht, sei unerklärlich, warum die anrufende Telefonzelle nicht geortet worden sei. Bereits seit dem 06.03. sei Wießner der Termin 08.03., 18 Uhr bekannt gewesen und das Gespräch habe immerhin ca. 15 Minuten gedauert. Wießner habe zudem angegeben, dass zur Anrufzeit vier Telefonzellen in Chemnitz überwacht worden seien. Die Angaben zu den Telefonzellen hätten vom sächsischen LfV gestammt. An einer der observierten Telefonzellen sei eine männliche Person beobachtet worden, die von Alter und Aussehen und der Telefonzeit Böhnhardt gewesen sein könnte. Der Observant habe allerdings nichts mehr unternommen, als eine Personenbeschreibung zu notieren.

Auch die Aussage Wießners, dass das TLfV keine Kenntnisse von Überfällen des Trios gehabt habe, sei nicht glaubhaft. Am 27.03.2014 habe Wießner gesagt, die Meldung von dem brandenburgischen V-Mann zu Jan Werner, also die Meldung Szczepanskis über die beabsichtige Waffenbeschaffung durch Werner, sei ihm bekannt, allerdings hätten diese Angaben von seinen Quellen nicht bestätigt werden können. In der Vernehmung vom 11.11.2014 habe Wießner aber angegeben, zwar sei seine Paraphe auf den entsprechenden Blättern, er könne sich aber nicht erinnern, diese Meldung damals zur Kenntnis genommen zu haben. Dies sei aufgrund des brisanten Inhaltes und weil auch die weiteren Meldungen von Szczepanski zur Akte gelangt seien, nicht nachvollziehbar. Auch habe Wießner angegeben, dass er die Meldung von Degner, Starke habe eine Geldspende mit dem Hinweis abgelehnt, dass die drei „jobben“ würden , nicht mit der Meldung von Szczepanski zu den Überfällen in Verbindung gebracht habe. Angesichts dieses Bildes, dass der Zeuge stellvertretend für das TLfV hinsichtlich der Fahndung nach dem Trio abgegeben habe, verwundere es nicht, dass das TLKA laut Wießner während der „Operation Drilling“ und auch nach dem Auffinden von Mundlos und Böhnhardt im Wohnmobil davon ausgegangen sei, das Amt wisse mehr über den Aufenthalt des Trios als es preisgebe und habe dieses mglw. sogar aktiv bei der Flucht unterstützt. Auch nach der Vernehmung Wießners hier sei nicht nachvollziehbar, warum das Trio trotz einer Vielzahl von Hinweisen auf ihren Aufenthaltsort Chemnitz und ihre dortigen Kontaktpersonen, sowie der Möglichkeit, angekündigte Telefonkontakte zu orten, nicht frühzeitig gefasst wurden.

Nachweislich die Unwahrheit habe Wießner gesagt bei der Frage, wann ihn der Leiter der PD Gotha, der Zeuge Menzel (52. Verhandlungstag), angerufen und ihm mitgeteilt habe, dass die Leichname von Mundlos und Böhnhardt in dem Wohnmobil in Eisenach gefunden worden seien. Im Bundestags-UA habe der Zeuge laut dem stenographischen Protokoll in der Sitzung vom 28.02.2013 angegeben: „Ich werde das in meinem ganzen Leben nicht vergessen, wie am 4. November der Anruf kam – ich war in Pension -: In Eisenach sind Mundlos und Böhnhardt gefunden worden.“ Laut dem Protokoll habe der Zeuge weiter angegeben, dass es der Leiter der PD Gotha gewesen sei, der ihn angerufen habe, und solle das Datum 04.11. für den Anruf auf weitere Befragung wiederholt haben. Auf Vorhalte dieser Passagen am 11.11.2014 habe Wießner angegeben, dass er sich damals geirrt habe, er diese Aussage widerrufe. Der Anruf sei tatsächlich erst am Sonntag, 06.11.2011, erfolgt. Bei dem Datum 06.11. sei er sich sicher, das habe er nachträglich rekonstruiert, da er am 04. und 05.11. in familiären Angelegenheiten unterwegs gewesen sei und gar nicht hätte angerufen werden können. Auf die Frage, wann ihm bewusst geworden sei, dass er nicht am 04.11., sondern später angerufen worden sei, sagte er, dass ihm dies schon auf der Rückfahrt von Berlin, unmittelbar nach seiner Aussage im UA aufgefallen sei. Er hätte den Fehler gemacht und nach dem Erhalt des Protokolls nicht die Möglichkeit genutzt, das Datum zu korrigieren. Dass der Zeuge seine Aussage nicht korrigiert habe, wenn ihm angeblich schon auf der Rückfahrt klar gewesen sei, dass die Angabe unrichtig ist, sei nicht nachvollziehbar, da die Brisanz eines solchen Anrufes am 04.11.2011, zu einem Zeitpunkt, zu dem offiziell weder Mundlos noch Böhnhardt identifiziert gewesen seien, klar gewesen sein müsse.

Für die Richtigkeit seiner ersten Angabe, der Anruf habe am 04.11. stattgefunden, spreche neben seiner wiederholten Versicherung, sich sicher zu sein, dass er den Anruf zeitlich habe einordnen können. Zu seinen jetzigen Angaben in Widerspruch stehe außerdem die Aussage Wießners in der Sitzung vom 05.09.2013 im Thüringer UA, also rund sieben Monate nach seiner Aussage im Bundestag: „Da will ich Ihnen sagen, das gebe ich auch heute zu, das hat mich beschäftigt bis in die letzten Tage. Also ich kann mit Gewissheit nicht sagen, ob mich der PD-Leiter Gotha am 04., 05. oder 06. angerufen hat. Ich kann das wirklich nicht sagen.“ Hätte Wießner schon auf der Rückfahrt von der Sitzung des Bundestags-UA am 28.02.2013 die Gewissheit gehabt, dass der Anruf am 06.11.2011 erfolgt sei, wäre er sich am 05.09.2013 nicht über das konkrete Datum unsicher gewesen. Entweder habe der Zeuge hier in der Verhandlung oder vor den UAen unrichtige Angaben gemacht. In beiden Fällen sei dies strafbewehrt und im Gegensatz zu anderen möglichen Straftaten des Zeugen noch nicht verjährt. Die StA komme deshalb nicht umhin, ein Strafverfahren gegen den Zeugen einzuleiten. Die Erklärung ist von mehreren NK-Vertreter_innen unterschrieben. RAin Sturm sagt zu der Erklärung, insoweit wiedergegeben worden sei, dass Wießner die Quellenehrlichkeit von Brandt betont habe, sei zutreffend, dass der Zeuge am ersten Tag von einer Einstufung als B2 gesprochen habe, später habe er aber hier ausgeführt, dass sich dies letztlich auf Umstände beschränkt habe, die sich im Nachhinein als wahr herausgestellt hätten, z. B. angekündigte Veranstaltungen, die dann auch stattgefunden hätten. Der Verhandlungstag endet um 15.45 Uhr.

Der Blog Nsu-Nebenklage kommentiert:
„Der ehemalige V-Mann antwortete zwar erneut sehr weitschweifig, schien aber heute eher bereit, konkrete Angaben zu machen. Über zwei Jahre habe er sehr regelmäßig an den „Mittwochstreffen“ des „Thüringer Heimatschutz“ (THS) teilgenommen. Über alle seine Einsätze und Erkenntnisse habe er am Folgetag telefonisch und danach schriftlich dem Landesamt berichtet. Diese Aussage ist wichtig, weil diese Berichte – die bislang nicht vorliegen – es dem Verfassungsschutz schon damals ermöglicht hätten, die Angaben der „einzigen“ Thüringer Quelle Tino Brandt zu überprüfen.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2014/11/19/

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