Aufklärung in NRW

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Im Herbst nimmt auch in Nordrhein-Westfalen ein NSU-Untersuchungsausschuss seine Arbeit auf.

von Britta Kremers, erschienen in der rechte rand, Heft 150

Wenige Tage vor dem 10. Jahrestag des Nagelbombenanschlags in der Köln-Mülheimer Keupstraße, Anfang Juni 2014, wandte sich die CDU- Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag mit einer überraschenden Meldung an die Öffentlichkeit: Sie kündigte die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (UA) zum NSU an. Bis dahin hatte einzig die Piratenfraktion einen solchen gefordert – ohne jedoch die benötigte Unterstützung anderer Fraktionen zu erhalten. SPD und Grüne hielten einen eigenen UA für überflüssig, da alles Wesentliche bereits im Bundestag thematisiert worden sei. Erst aufgrund des CDU-Vorstoßes mussten sie ihren Widerstand aufgeben.

Nach der Sommerpause wollen die Parteien fraktionsübergreifend über einen Einsetzungsbeschluss debattieren. Dieser ist von großer Relevanz, da er die zu behandelnden Themenkomplexe und Fragestellungen absteckt. Zentrale Bedeutung werden die dem NSU zugerechneten Taten in NRW haben: die 2001 in der Probsteigasse und 2004 in der Keupstraße in Köln verübten Bombenanschläge sowie der Mord an Mehmet Kubasik 2006 in Dortmund. Obwohl diese Taten bereits in unterschiedlichem Umfang im Bundestag-UA thematisiert worden sind, sind noch viele Fragen offen. Der Auftrag des nordrhein-westfälischen Untersuchungsausschusses ist bislang unklar, im Folgenden werden einige Fragen und Lücken skizziert, die für eine Untersuchung und Aufklärung in NRW von Bedeutung sind.

Was wusste der NRW-VS?

Im Zentrum des UA müssten die Erkenntnisse und Arbeitsweisen der »Abteilung 6« des nordrhein-westfälischen Innenministeriums (Verfassungsschutz) stehen. Der Verfassungsschutz (VS) in NRW handelte wie andere Landesämter auch, wenn er stets öffentlich die Gefahr des Rechtsterrorismus herunterspielte. Gleichzeitig führte das Amt kriminelle V-Leute nach dem Prinzip »Quellenschutz vor Strafverfolgung«, wie 2007 am Beispiel des mit Drogen und Waffen handelnden Lünener Neonazis deutlich wurde, der Teil der »Oidoxie Streetfighting Crew« war. Es stellt sich die Frage, wie nah der VS durch seine Spitzel jenen Neonazi-Strukturen in NRW war, die Konzepte eines »bewaffneten Kampfes« diskutierten. Im Frühjahr 2012 berichtete das Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ)-Internetportal »Der Westen«, dem Verfassungsschutz lägen Informationen vor, die »Oidoxie Streetfighting Crew« habe sich Mitte 2000 mit Waffen ausgerüstet, diese Aktivitäten jedoch im Frühjahr 2006 aus ungeklärten Gründen aufgegeben.
Was den Anschlag in der Keupstraße betrifft, so ist zu fragen, warum Politik, Polizei und Medien so schnell einen rechtsterroristischen Hintergrund ausschlossen. Selbst ein von der britischen Kriminalpolizei an das Bundeskriminalamt (BKA) und die Kölner Polizei geschicktes umfangreiches Dossier, das den Anschlag mit der Nagelbombenserie des »«-Sympathisanten David Copeland 1999 in London verglich, fand keine ausreichende Beachtung. Ungeklärt ist ebenfalls, warum eine ähnliche vom »Bundesamt für Verfassungsschutz« (BfV) erstellte Analyse vom Juli 2004 weder an den NRW-VS noch zur Polizei gelangte. Auch der Hintergrund eines Gesprächs, das ein BfV-Mitarbeiter am Abend der Tat mit einem Kollegen des VS NRW geführt hat, konnte im Bundestags-UA nicht aufgehellt werden. Beide Geheimdienstler waren keine »Auswerter«, sondern in der »Beschaffung«, das heißt in der Werbung und Führung von V-Leuten, tätig.

Wer half dem NSU in NRW?

Auf mögliche lokale UnterstützerInnen des NSU gibt es allenfalls vage Hinweise. Dass es sie gab, ist aber sehr wahrscheinlich. So verweist die Tatortwahl in der Probsteigasse auf genaue Ortskenntnisse, da von außen nicht zu erkennen war, dass eine aus dem Iran stammende Familie den Laden betrieb. Außerdem stimmt ein 2001 erstelltes Phantombild nicht mit Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos überein. Erst im Februar 2012 erstellte der NRW-VS einen Vermerk, in dem auf die Ähnlichkeit des Phantombilds mit einem wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz vorbestraften Neonazi aus den Reihen der »« und des »Kampfbundes Deutscher Sozialisten« hingewiesen wird. Das BKA zeigte den ZeugInnen daraufhin ein Foto des Verdächtigen, allerdings in so schlechter Qualität, dass diese ihn nicht als den Mann identifizieren konnten, der die Bombe gelegt hatte. Danach wurde die Spur beiseitegelegt.

Der UA soll Spuren nach möglichen HelferInnen große Aufmerksamkeit zuwenden, hier sollen Radikalisierungstendenzen neonazistischer Gruppen sowie weitere unaufgeklärte, möglicherweise rechtsmotivierte Gewalttaten untersucht werden. Sowohl die Piraten als auch die CDU wollen den nicht aufgeklärten Bombenanschlag im Juli 2000 in Düsseldorf-Wehrhahn behandeln, bei dem zehn MigrantInnen aus Osteuropa, vorwiegend jüdischen Glaubens, verletzt wurden.

Darüber hinaus müssen die Polizeiermittlungen zu den NSU-Taten thematisiert werden, durch welche die Opfer und Angehörigen kriminalisiert und stigmatisiert wurden. Außerdem müssen die NRW-Behörden über ihre Erkenntnisse zum Tod des V-Manns »« befragt werden, der im April 2014 an einer unerkannten Diabeteserkrankung gestorben sein soll, während er sich im Kreis Paderborn im Zeugenschutzprogramm befand. »Corelli« stand seit 1995 in Kontakt mit Uwe Mundlos und später mit den MacherInnen des Fanzines »Der Weiße Wolf«, das 2002 Dank und  einen Gruß an den NSU veröffentlichte.
Der UA bietet die Chance, die Aufklärung ein Stück weit voranzubringen, vorausgesetzt es gibt Abgeordnete, die »mauernden« BehördenvertreterInnen offensiv entgegen treten und die auch vor Kritik an eigenen ParteifreundInnen nicht zurückschrecken. Schließlich fielen die Kölner Anschläge in die Amtszeit von Rot-Grün, beim Mord in Dortmund stellten hingegen CDU und FDP die Regierung. Damit nicht weiter Akten vernichtet werden, muss schnellstens ein Datenlöschmoratorium verabschiedet werden. Nicht zuletzt wird eine die Arbeit des UA mit Nachdruck verfolgende kritische Öffentlichkeit dringend benötigt.