An diesem Verhandlungstag werden Zeug_innen zum Banküberfall in Arnstadt am 07.09.2011 gehört. Sie schildern den Überfall selbst aber auch seine Folgen eindrücklich. Außerdem sagen damals ermittelnde Polizisten zu diesem Fall aus. Es geht hier auch darum, dass ein Zusammenhang mit den anderen Banküberfällen zu erkennen war, weshalb am 04.11.2011 u.a. bezüglich einer Flucht der Täter mit Fahrrädern gehandelt werden konnte. Um einen ähnlichen Zeitraum dreht sich die Befragung einer Zeugin zu der Anmietung eines Wohnmobils im September 2011.
Zeug_innen:
- Oswald Ac. (Banküberfall am 07.09.2011 in Arnstadt)
- Gundula Fr. (Banküberfall am 07.09.2011 in Arnstadt)
- Sabine Ke. (Banküberfall am 07.09.2011 in Arnstadt)
- Karin Li. (Banküberfall am 07.09.2011 in Arnstadt)
- Silke Br. (Anmietung eines Wohnmobils im September 2011)
- Mario Wö. (PD Gotha, Ermittlungen zum Banküberfall in Arnstadt am 07.09.2011)
- Stefanus Er. (Kriminalbeamter, Ermittlungen zum Überfall in Arnstadt)
Der Verhandlungstag beginnt um 09:46 Uhr. Zschäpe-Verteidiger RA Stahl ist heute nicht da. Erster Zeuge ist Oswald Ac. Götzl sagt, es gehe um einen Überfall auf eine Sparkasse in Arnstadt am 07.09.2011, Ac. solle berichten. Das sei Mittwoch gewesen nach seiner Erinnerung, führt Ac. aus, ein vom Wetter her relativ unfreundlicher Tag. Kurz nach der Eröffnung der Geschäftsstelle habe gegen zehn vor Neun der Überfall stattgefunden. Er selbst habe sich abseits der Servicezone im Beratungsbereich befunden. Er habe Einblick in den Servicebereich gehabt, der Arbeitsbereich sei durch eine Glasplatte abgetrennt gewesen. Er habe sich, als die Täter rein gekommen seien und gerufen hätten, hingelegt und instinktiv im gleichen Moment den Alarmknopf betätigt. Er habe einen Blick nach draußen geworfen und gemerkt, dass die Täter ihn nicht sehen. Daraufhin habe er sich in eine Nische zurückgezogen, wo ihn eigentlich niemand sehen konnte. Er habe überlegt, wie er den Kolleginnen helfen könnte. Dann habe er gehört, wie gerufen worden sei: „Aufmachen, wo ist der Schlüssel“. Es sei geantwortet worden: „Den hat der Zweigstellenleiter“. Einer der Täter habe dann eine Kollegin als Geisel genommen, ihr die Pistole an den Kopf gehalten und habe sich in Richtung Büro bewegt.
Dann habe er, Ac., gesagt: „Nicht erschrecken, ich stehe hinter Ihnen.“ Er sei dann mit dem Täter in den Tresorraum, der habe geschrien, er solle den Tresor aufmachen, worauf er selbst gesagt habe, er solle ruhig bleiben, sie würden alle Anweisungen von ihm befolgen. Der Täter sei sehr hektisch gewesen. Er habe dem Täter gesagt, dass sie warten müssten, dass der Bereich zeitgesichert sei. Man müsse erst den Zugangscode eingeben und dann dauere es noch 10 Minuten bis geöffnet werde. Es sei eine Kollegin dazu gekommen, er erinnere sich nicht wie, so Ac. Der Täter habe gedroht, ihn zu erschießen: „Ich habe gesagt, was das solle, wenn er mich erschießt, kommt er an den Tresor nicht ran, es dauert halt die acht bis zehn Minuten.“ Er habe sich umgedreht, um die Kombination einzugeben. Als er das gemacht habe und sich wieder umgedreht habe, sei der Täter verschwunden gewesen.
Er sei in den Servicebereich gegangen und habe gesehen, dass die Täter verschwunden waren. Dann habe er wahrgenommen, dass die Kollegin verwundet am Boden lag. Sie habe eine klaffende Kopfwunde gehabt. Dann sei er in die über der Geschäftsstelle liegende Arztpraxis gelaufen und habe gebeten, dass die Ärztin herunterkommt. Eine Kollegin, Frau Li., sei abhanden gekommen. Er habe gedacht, die sei evtl. Geisel. Jemand habe ihm dann gesagt, dass die oben bei den Ärzten sei: „Als der eine mit mir zum Tresorraum ist, hat sie die Gelegenheit genutzt und ist durch den Personaleingang geflohen, hat die Polizei angerufen, dann Krankenwagen und Zentrale informiert und dann abgewartet bis die Polizei kommt.“ Danach habe er die Kollegen gebeten, sich getrennt voneinander hinzusetzen, den Täterbogen auszufüllen, nicht miteinander zu sprechen. Das Ganze habe insgesamt vom Überfall bis zum Eintreffen der Polizei schätzungsweise 20 Minuten gedauert.
Er selbst habe den Täter wahrgenommen, der vor der Kassenbox gestanden und die Kollegin bedroht habe. Ganz extrem aufgefallen sei ihm, dass der Linkshänder gewesen sei. Der habe einen Colt oder Revolver in der Hand gehabt. Er habe das auch der Polizei gesagt, die Waffe habe einen langen Lauf gehabt. Der andere Täter habe nach seiner Erinnerung zwei Waffen links und rechts gehabt. In dem Fall relativ kleine Pistolen. Was er nicht mitbekommen habe, sei, dass der gleich die eine Kollegin mit dem Telefon auf den Kopf geschlagen habe. Auf Frage sagt er, das sei die Kollegin Fr. gewesen. Fr. sei heute nicht mehr im Kundenbereich einsetzbar, so Ac. auf Nachfrage. Ac.: „Ich dachte, als ich sie fand, sie sei schwer verletzt.“
Ansonsten wisse er noch, dass sich die Kollegin Ke. in der Kassenbox gebückt habe, als der Täter sie aufgefordert habe, die Box zu öffnen, weil sie gedacht habe, sie sei dann geschützt. Sie habe dann aber Sorge um die Kollegin gehabt, die Box geöffnet und das Geld gegeben. Das sei dann die Beute gewesen, weil der Tresor nicht geöffnet worden sei. Götzl möchte wissen, wieviel Geld erbeutet worden sei. Ac. sagt; er habe keine konkrete Erinnerung mehr, aber in der Presse habe etwas von 15.000 € gestanden. Ac.: „Was ich noch sagen möchte: Ich war über den Überfall irritiert, weil ich dachte das sind Dilettanten. Die haben uns nicht zusammen gehalten. Die eine Kollegin konnte abhauen, haben rumgeschrien.“ Vorne an der Tür stehe, dass der Tresor zeitschlossgesichert ist. Das sei ihm unprofessionell vorgekommen: „Im Nachhinein war es Ihnen vielleicht egal, hat das keine Rolle gespielt.“ Er sagt, dass die aufgeregt gewesen seien, weil sie nur rumgeschrien hätten. Sie hätten denen gesagt, dass sie alles machen, da hätten die nicht drauf reagiert: „War eine ganz ganz hektische und aufgeregte Situation, auch von Seiten der Täter, finde ich.“
Götzl sagt, es gehe ihm dann noch um die Folgen für Ac. und die Kolleginnen. Ac.: „Also für mich persönlich würde ich fast sagen, keine. Ich bin damit relativ gut umgegangen.“ Ihm habe vor allem zu schaffen gemacht, dass die Kollegin verletzt wurde. Der Psychologe habe gesagt, das könne irgendwann nachkommen, aber das sei bisher nicht passiert. Ac.: „Was mir das meiste zu schaffen macht, dass man in so einer Situation Angst hat, hilflos ist und wütend. Man ist ja ein Mann, hätte die Möglichkeit gehabt, den niederzuschlagen. Warum hat man das nicht gemacht?“ Dann denke man wieder, was gewesen wäre, wenn man eine Heldentat vollbringe und die Kollegin werde erschossen. Was ihm hinterherlaufe sei der Gedanke, dass er sich hätte wehren müssen. Dann berichtet er, wie es seinen Kolleginnen ergangen sei. Götzl fragt nach Details zu den Tätern. In Erinnerung habe er, dass sie Kapuzenjacken über den Kopf gezogen hatten. Und einer [phon.] habe eine Eishockeymaske oder sowas im Gesicht gehabt, gestreift oder weiß. Er habe nicht gewusst, dass die Turnschuhe anhatten. Die seien vermummt gewesen, schlanke, mittelgroße, drahtige Figuren. Er hätte sie vom Auftreten, Stimme her auf Mitte 20 geschätzt.
Nachdem die Ärztin bei der Kollegin gewesen sei, sei er selbst vor der Filiale gewesen, habe Passanten gefragt und erfahren, dass die auf Rädern geflohen seien. Und dann sei schon die Polizei gekommen. Götzl fragt, von wem die Kamera eingeschaltet worden sei. Das sei gekoppelt, wenn der Alarm ausgelöst werde, so Ac., seines Wissen mache die alle paar Sekunden ein Standbild. Götzl fragt, ob er richtig verstanden habe, dass Ac. mit dem Täter befasst gewesen sei, der zwei Waffen gehabt habe. Das bejaht Ac. Er verneint, mit dem anderen befasst gewesen zu sein; der habe sich im Kassenraum aufgehalten. Götzl fragt, was der Täter, mit dem Ac. befasst gewesen sei, mit den Waffen gemacht habe. Am meisten in Erinnerung habe er, dass der der einen Kollegin, die fliehen konnte, die Waffe ganz dicht an den Nacken gehalten habe. Eine Waffe habe der Täter dann ständig auf seinen, Ac.s, Kopf gerichtet. Götzl fragt, wie weit der Täter von Ac. entfernt gewesen sei. Ac.: „Zwei Schritte.“
NK-Vertreter RA Behnke fragt: „Haben Sie irgendeinen Dialekt wahrgenommen?“ Ac.: „Nein.“ André Emingers Verteidiger RA Kaiser beanstandet die Frage. Hierbei, so Kaiser, habe keiner der NK-Vertreter Fragerecht. Die Anschlussberechtigung zur NK ergebe sich aus dem Sühne- und Genugtuungsinteresse, bei dieser Tat gebe es aber keinen NK, der sich angeschlossen habe. OStA Weingarten erwidert, es habe sich zwar wegen der im Moment verfahrensgegenständlichen Tat niemand angeschlossen, und man habe diese Diskussion bereits im Hinblick auf den § 129a StGB [Bildung einer terroristischer Vereinigung] gehabt, der nicht zur NK berechtige. In Bezug auf die Beweiswürdigung ergebe sich aber ein Fragerecht. Gerade die Frage nach dem Dialekt ziele auf die Täterschaft und damit auf die Täterschaft hinsichtlich der Taten, die zur NK berechtigen: „Es hängt also in diesem Verfahren alles mit allem zusammen.“ Kaiser entgegnet, der 129a könne hier nicht als Klammerwirkung dienen, wie es so gerne benutzt werde. Das Sühne- und Genugtuungsinteresse beziehe sich die körperliche Unversehrtheit. Wegen der Raubüberfälle habe sich keiner als NK angeschlossen.
NK-Vertreter RA Reinecke sagt, er meine, dass es diese Einschränkung nicht gebe. Die NK sei im selben Umfang zu hören und frageberechtigt wie die StA. Zweitens sei bei den Überfällen zu beachten, dass diese wesentliches Indiz für die Mittäterschaft Zschäpes seien. Wenn man hier zum Ergebnis komme, dass sie Mittäterin ist, auch wenn sie nicht vor Ort ist, dann sei das auch ein Indiz für die Mittäterschaft bei anderen Taten. Kaiser erwidert, der Gesetzgeber habe aber die prozessualen Rechte der NK unter Verweis aufs Fragerecht und aufs Antrags- und Erklärungsrecht geregelt. NK-Vertreter RA Mohammed sagt, es gehe auch um Rechtsfolgen. Bei der Findung einer Strafe sei auch das Vor- und Nachtatverhalten mit zu berücksichtigen, was in diesem Falle die Banküberfälle wären. Behnke sagt, zu berücksichtigen sei auch, dass aus der Anklage ersichtlich sei, dass die Angeklagte bzw. Mundlos und Böhnhardt sich aus solchen Überfällen finanziert hätten, dass das die Quelle sei, mit der sie letztendlich im Untergrund überlebt hätten. Das sei als auf den Gesamtkomplex zu sehen. Es folgt eine Pause bis 10:59 Uhr.
Dann verkündet Götzl den Beschluss, dass die Frage von Behnke zulässig ist. Sie könne im Rahmen der Beweiswürdigung des NK-Deliktes von Bedeutung werden, auch bei der Tat wegen der sich der NK angeschlossen habe. Dann fragt Behnke Ac., ob der anhand seiner „stattlichen Größe“ schätzen könne, wie groß die Täter gewesen sein, größer oder kleiner als Ac. Er schätze, dass die etwas kleiner waren, so Ac., die seien schätzungsweise 10 cm kleiner gewesen als er selbst. Den einen habe er nur aus der Entfernung gesehen, da könne er sich das nicht anmaßen. Aber der, der vor ihm gestanden habe, sei schätzungsweise 1,75 m, 1,76 m [phon.] gewesen.
Dann folgt die Zeugin Fr. Auf die Bitte, über den Überfall zu berichten, sagt Fr., sie hätten ganz normal halb Neun geöffnet. Sie sei am Schreibtisch gewesen, gegen Dreiviertelneun, Neun seien zwei maskierte Männer in die Geschäftsstelle gestürmt, hätten „Überfall“ gerufen. Sie habe sich dann runter setzen müssen auf den Boden, „während die uns bedroht haben“. Einer sei mit einer Kollegin nach hinten gegangen, einer habe in die Kasse gewollt. Die Kollegin habe nicht sofort die Tür geöffnet. Dann sei der zu ihr gekommen, habe das Telefon rumgerissen und dann auf sei eingeschlagen: „Ich weiß nicht, was geschehen ist, irgendwann hat er aufgehört und ich weiß nicht, was dann war.“ Götzl: „Sie sagen zwei maskierte Männer. Haben Sie eine Erinnerung, wie die ausgesehen haben?“ Fr.: „Von der Statur her schlank sportlich.“ Das Gesicht habe sie nicht gesehen, die hätten solche Gummimasken vorm Gesicht gehabt, so dass man sie nicht habe erkennen können. Götzl fragt nach Bewaffnung. Fr.: „Die hatten Waffen in der Hand, aber ich kann nicht genauer sagen was, jedenfalls Pistolen.“
Auf Frage sagt Fr., sie selbst habe auf der linken Seite der Geschäftsstelle gesessen, da sei der Tresen, wo die Bedienung war. Wo sie gesessen habe, stehe ein Schreibtisch. In der Kassenbox sei Ke. gewesen an dem Tag. Götzl fragt, wie oft der eine auf Fr. eingeschlagen habe. Fr.: „Auf jeden Fall mehrmals, bestimmt fünf, sechs Mal, weiß nicht. Ich hatte eine Platzwunde am Kopf und die Hände und Arme alles geschwollen, dick und blau, also wirklich mit ziemlicher Kraft auf mich eingeschlagen.“ Götzl fragt, ob sie versucht habe, die Schläge abzuwehren. Das bejaht Fr. sie habe Hände über den Kopf gehalten, es aber nicht ausreichend geschafft. Sie könne nicht sagen, wann die nach hinten gegangen seien, so Fr. auf Frage: „Nur irgendwie sind die beiden dann rausgerannt, das habe ich dann, gefühlt ewig, später mitgekriegt.“ Auf Frage, wie es dann weitergegangen sei, sagt Fr., die Kollegen hätten dann den Notdienst gerufen, sie sei ins Krankenhaus gekommen und zwei Tage dort geblieben. Danach sei sie viele Monate in psychologischer Betreuung gewesen. Sie habe dann im Februar wieder angefangen zu arbeiten, aber im internen Bereich, sie habe eine Geschäftsstelle nicht mal betreten können, geschweige denn dort arbeiten. Das sei durch die Verhandlung heute wieder ganz schön hochgekommen, so Fr. auf Frage.
Vorhalt: Ich selber habe dann wahrgenommen, wie einer vor der Kassenbox von Ke. stand und diese immer anschrie, dass sie die Box öffnen soll. Fr.: „Das war bevor er mich dann geschlagen hat.“ Götzl: „Haben Sie einen Dialekt wahrnehmen können?“ Fr.: „Also, nicht bewusst anders als bei uns üblich. Ich hatte nicht das Gefühl, dass sie nicht aus Thüringen kommen würden.“ OStA Weingarten fragt, ob Fr. eine Erinnerung daran habe, ob es einen Anlass gegeben hat, dass der eine Täter sie mit dem Telefon geschlagen hat. Sie denke, weil Ke. die Kasse nicht sofort geöffnet habe, sagt Fr. Der habe ja bei Ke. gestanden. Weingarten fragt, ob es zwischen Fr. und dem Täter vorher keine verbale Kommunikation gegeben habe. Fr.: „Überhaupt nicht.“
Als nächstes wird die Zeugin Ke. gehört. Zum Überfall berichtet sie, dass es so gegen Dreiviertelneun gewesen sei. Es seien keine Kunden im Raum gewesen. Sie sei in der Kasse gewesen, ihre beiden Kolleginnen am Nebenschalter. Dann sei die Tür aufgegangen und zwei Männer seien rein gekommen, maskiert. Der eine sei sofort auf ihre Kasse zugekommen, der andere sei zum Nebenschalter gegangen. Die hätten gerufen „Überfall“ und „Geld“ und „Tresor auf“ [phon.]. Ke.: „Dann ist der eine Täter, der Kleinere, rüber zu den anderen beiden Mitarbeiterinnen und sagte, sie soll den Tresor aufmachen.“ Der Schlüssel sei bei ihr, Ke., in der Kasse gewesen und sie sei von dem anderen mit der Pistole bedroht worden. Und dann habe Frau Li. gesagt, sie könne den nicht aufmachen, das könne nur der Chef. Die seien dann nach hinten gegangen zum Chef, wo auch der Tresor gewesen sei. Sie seien vorne dann zu dritt gewesen und sie sei immer noch mit der Pistole bedroht worden, sie solle die Kassentür aufmachen. Das habe sie nicht gemacht. Nach ein paar Sekunden habe es geheißen, sie sollen sich auf den Boden legen.
Frau Fr. habe am Nebenschalter am Computer gesessen. Sie selbst habe sich in der Kasse nicht hinlegen können, weil die Kasse zu klein gewesen sei. Sie habe unter dem Tisch gekniet und dabei den Alarmknopf gedrückt. Dann habe sie drüben Schreie von Fr. gehört. Sie sei wieder von dem Schreibtisch hoch, habe rüber geguckt und den Täter, der vorher bei ihr gestanden habe, bei Fr. gesehen. Der habe den Telefonhörer in der Hand gehabt und habe gerufen, sie solle die Tür aufmachen, sonst bekomme Fr. das auf den Kopf. Sie habe dann gesagt, dass sie aufmache: „Er kam zu mir rüber, ich habe die Tür aufgemacht und ich habe sie wieder zugemacht, weiß nicht warum.“ Der habe dann vor ihr gestanden, nur die Tür zwischen ihnen und habe sie mit der Pistole bedroht. Er habe ihr dann gezeigt, was er wahrscheinlich schon die ganze Zeit in der Hand gehabt habe, und gesagt, sie solle die Tür aufmachen oder es würden alle in die Luft fliegen. Sie habe die Tür dann sofort aufgerissen. Der Mann sei in Richtung Geld und habe es eingepackt.
In der Zeit habe Ac. ihr zugerufen, dass man den Tresor aufmachen müsse. Ac. sei zurück gekommen von den Büroräumen, sei auch bedroht worden mit der Pistole an der Schläfe. Ac. habe gesagt, dass sie aufmachen müsse. Da habe sie gesagt, dann machen wir eben auf. Sie habe nicht mehr nach rechts und links geschaut, habe den Tresorraum aufgeschlossen und hinter ihr sei die Tür zugefallen, sie sei alleine gewesen. Ac. habe von draußen gerufen, sie solle die Tür aufmachen. Als sie alleine im Tresorraum gewesen sei, habe sie den Schlüssel in ein Kästchen geworfen. Da sei der Schlüssel unter Zeitverschluss. Dann habe sie die Tür aufgemacht. Dann seien beide rein gekommen und Ac. habe dann aufmachen sollen und habe gesagt, dass er aufmachen werde, aber es dauere seine Zeit: „Und dann, sag ich mal, waren sie auf einmal weg.“ Sie seien dann durch den Gang zurück und hätten Li. gesucht, denn die sei ja zuerst mit dem Täter zu Ac. Fr. habe am Boden gesessen und am Kopf geblutet. Ac. habe gesagt, er suche Li., sie, Ke. solle Krankenwagen und Polizei rufen. Sie sei dann zu Fr. und sie hätten gewartet.
Götzl fragt zu Bewaffnung desjenigen Täters, mit dem Ke konfrontiert gewesen sei. Der habe schon am Anfang etwas in der Hand gehabt und diese Waffe, so Ke. Auf Frage, ob sie etwas zu der Waffe sagen könne, antwortet Ke.: „Nee. Kein Gewehr.“ Götzl fragt, ob sie sagen könne, was der Mann in der anderen Hand gehalten habe. Ke. sagt, sie hätten zu DDR-Zeiten früher Handgranatenwurf gemacht. „Und das war eben sowas. Sah für mich so aus.“ Götzl fragt nach Folgen des Überfalls für Ke. Ke. sagt, sie arbeite wieder. Sie sei dann so nach fünf Wochen wieder an die Arbeit gegangen. Auf Frage, ob sie sich in Behandlung habe begeben müssen, sagt Ke., sie hätten gleich nach dem Überfall ein Gespräch gehabt. Und dann nochmal ein Abschlussgespräch mit der Psychologin von Frau Fr. Alle vier zusammen.
Götzl fragt, ob Ke. die beiden Männer näher beschreiben könne. Ke.: „Sie waren sehr sportlich, fand ich. Also, zumindest der, der mir gegenüberstand. Sportlich, groß und schlank.“ Der andere sei einen Kopf kleiner gewesen als Ac. Das habe sie gesehen, als die beiden wieder zurückgekommen seien. Götzl fragt zu Bewaffnung des anderen. Den habe sie nur kurz gesehen, als er mit Li. nach hinten sei und im Tresorraum, sie habe da niemanden angeguckt. Götzl fragt zur Bekleidung. Ke.: „Glaube, wie gesagt, der der bei mir war, schwarze Jogginghose und Kapuzenshirt mit der Maske.“ Vorhalt aus der Vernehmung von Ke.: Täter 1, der mich bedroht hatte, war so eine silberfarbene Waffe mit längerem Lauf, mit Trommel, praktisch wie Kinder, wenn Sie Cowboy gespielt haben; ich hatte den Eindruck, dass es keine echte Waffe war. Ke.: „Ich muss sagen, am Anfang, als die Tür aufging, habe ich gedacht, ist vielleicht ein Scherz.“ Götzl fragt zur Sprache der Männer. Ke.: „Naja, wie gesagt, wie wir halt alle sprechen in Arnstadt. Nicht aus Bayern oder was anderes Prägnantes.“ Vorhalt: Von der Sprache her kann ich sagen, dass der nahezu akzentfreies Deutsch gesprochen hat. Ke.: „Ja.“ Götzl fragt, ob Ke. eine Erinnerung zur Sprache bei dem Zweiten. Ke.: „Nee. Also nur das mit dem Tresoraufmachen, das war das, was ich drüben gehört habe. Das war ganz normal Deutsch.“ NK-Vertreter RA Langer fragt, wo der Täter, der das Geld genommen habe, es dann hingesteckt habe. Sie sage mal, entweder Plastetüte oder Rucksack, so Ke. Auf jeden Fall wisse sie, dass er schwarze Handschuhe anhatte, weil sie die Handgriffe in Erinnerung habe. In der Hand habe er, als er vor ihr gestanden habe, nichts außer der Waffe gehabt, keine Tüte oder so.
Dann folgt die Zeugin Li. Zum Überfall berichtet sie, es sei kurz nach Öffnung gewesen, da seien zwei Maskierte rein, bewaffnet, und hätten „Überfall“ gerufen. Sie sei gleich mit hinter genommen worden zum Chef mit erhobenen Händen. Es sei einer hinter ihr her gelaufen mit zwei Waffen. Als sie beim Chef angelangt seien, habe der sich mehr für den Chef interessiert. Bei der Gelegenheit habe sie flüchten können. Götzl bittet Li. die Person zu beschreiben, mit der sie konfrontiert gewesen sei. Li.: „Dunkel angezogen, maskiert“ Götzl fragt nach der Größe. Li.: „Würde sagen, 1,80 m, ja, schlank auf alle Fälle.“ Die Maske sei eine Gruselmaske gewesen, wie sie zu Halloween getragen werde, so habe sie es in Erinnerung. Die Person habe zwei Waffen in der Hand gehabt. Auf Frage, ob sie etwas zum Aussehen der Waffen sagen könne, sagt Li.: „Nee. Aber hat ausgesehen für mich wie größere Pistolen.“ Götzl: „Was hat er zu Ac. gesagt?“ Li.: „Nur: Tresor aufschließen.“ Götzl fragt, ob Ac. bedroht worden sei. Das habe sie nicht wirklich mehr mitgekriegt, sagt Li., es sei alles so schnell gegangen. Zum zweiten Täter könne sie auch nur sagen, dass der maskiert gewesen sei, Kapuze und auch Maske. Den habe sie aber wirklich nur Sekunden gesehen. Sie verneint etwas von der Situation betreffend die Kolleginnen gesehen zu haben. Götzl: „Haben Sie etwas dazu gesagt, zu dieser Situation Tresor?“ Li.: „Weil er mich angesprochen hat, ‚Tresor aufmachen‘, sagt, ich: ‚Ich habe keinen Schlüssel, die hat der Chef‘. Deswegen sind wir dann hinter zum Chef.“
Auf Frage nach den Folgen des Überfalls für sie selbst, sagt Li.: „Nichts weiter, sag ich jetzt mal.“ Sie sei eine Woche zu Hause gewesen, und dann sei alles wieder so weit gewesen, dass man klar denken könne. Götzl fragt zur Sprache der Männer. Li.: „Für uns normal, so wie wir auch reden.“ Auf Frage, wohin sie gegangen sei, als sie die Filiale verlassen habe durch den Seitenausgang, sagt Li., oben drüber sei eine Arztpraxis, da sei sie hin, habe die Polizei angerufen, den Chef angerufen und sei oben gewesen, bis alles vorbei war. OStA Weingarten: „Haben Sie in dem Moment, wo sie im Büro von Herrn Ac. waren, die Waffen des sie begleitenden Täters wahrgenommen?“ Li.: „Nee, nicht wirklich, die waren hinter mir.“ Sie verneint, etwas an ihrem Körper gefühlt zu haben. Die Zeugin wird entlassen. Es folgt die Mittagspause bis 13:09 Uhr.
Dann folgt die Einvernahme der Zeugin Br. Br. vermietet Wohnmobile. Götzl sagt, es gehe um eine bestimmte Anmietung eines Wohnmobils im September 2011. Br. berichtet, dass ein junger Mann, der sich als „Holger Gerlach“ ausgewiesen habe, bei ihnen einen Vertrag abgeschlossen, das Fahrzeug abgeholt und auch auch persönlich wiedergebracht habe. Auf Frage sagt Br., der Mann sei groß gewesen, schlank, habe sehr kurz geschnittenes Haar gehabt, etwas abstehende Ohren. 2008 habe der schon mal Reisemobil angemietet, von daher habe sie ihn wiedererkannt. Götzl fragt nach Einzelheiten im Hinblick auf die Anmietung 2011. Br.: „Es war nichts Ungewöhnliches.“ Sie habe das deshalb in Erinnerung, weil der Mann, als er am Ende das Fahrzeug zurückgebracht habe, sein Fahrrad im Hof abgelegt habe und sie ihn gebeten habe, das wegzunehmen. Ansonsten sei nichts Ungewöhnliches gewesen, das Fahrzeug sei ordentlich zurückgekommen.
Auf Frage, welches Fahrzeug es gewesen sei, sagt Br., das sei ein „teilintegriertes Reisemobil mit Heckgarage“ gewesen, ein Ixeo Time [phon.]. Götzl fragt nach dem Ablauf. Br.: „Er kam relativ kurzfristig, ich würde sagen, vierzehn Tage vorher, machte einen Vertrag bei uns.“ Der habe sofort bar bezahlt. Das sei so üblich, nichts Ungewöhnliches: „Das hatte er auch beim letzte Mal schon so gemacht.“ Auf Frage, ob er alleine gewesen sei, sagt Br.: „Er kam zum Mietvertrag alleine und hat es auch alleine abgeholt und auch alleine wiedergebracht.“ Götzl fragt, ob Br. zu der Person, die sie genannt habe, nähere Informationen bekommen habe. Br.: „Wenn wir den Mietvertrag schreiben, lasse ich mir Personalausweis und Führerschein vorlegen und der war auf ‚Holger Gerlach‘ ausgestellt. Bei der zweiten Anmietung hatte ich einen Reisepass vorliegen, 2011.“ Götzl: „Haben Sie etwas erfahren, wofür das Fahrzeug sein soll?“ Br.: „Also, ich versuche Kunden in ein kleines Gespräch zu verwickeln, um die Zeit zu überbrücken, aber er war zurückhaltend und dann habe ich mich zurückgenommen. Ich wusste jetzt nicht, wofür das Fahrzeug gebraucht wird.“
Götzl fragt, ob Br. wisse, wie er zum Geschäft gekommen sei. Den Parkplatz könne sie durch Büsche nicht einsehen, so Br. Auf Frage, wie er das Geschäft verlassen habe, sagt Br.: „Beim zweiten Mal ist er mit dem Rad nach Haus gefahren, das weiß ich. Also, bei der Rückgabe des Fahrzeugs.“ Ob der Betreffende eine Brille trug, könne sie nicht mehr hundertprozentig sagen. Sie verneint, sagen zu können, was das für ein Rad war. Götzl fragt, ob bei den drei Gelegenheiten jeweils Br. Ansprechpartner gewesen sei. Br. sagt, sie schreibe jeden Mietvertrag, gebe die Papiere raus, bei der Rückgabe erstatte sie auch die Kaution. Auf Frage sagt sie, dass der Mietvertrag von ihr ausgefüllt und vom Kunden unterschrieben werde. Götzl fragt nach sonstigen Unterlagen. Br.: „Er muss die Mietbedingungen unterschreiben und bei der Übergabe und Rückgabe ein Protokoll unterschreiben.“ Das müsse der Kunde nicht selbst ausfüllen, nur unterschreiben, so Br. auf Frage.
Es folgt eine Inaugenscheinnahme von Dokumenten. Götzl nennt das Datum 26.08.2011 und fragt, ob das bedeute, dass an dem Tag der Vertrag geschlossen worden sei. Br. sagt, das Datum unten links, da sei der Vertrag geschlossen worden. Götzl und verliest Daten 05.09.2011. und 20.09.2011. Und weiter unten würden die Tage stehen, so Br. Götzl hält vor: Fünf Tage. Br.: „Ja.“ Br. nimmt das Dokument erneut in Augenschein. Dann sagt sie: „Kann ich schlecht lesen. Glaube, 05.09. bis 10.09.“ Dann hält Götzl das Datum der Abholung vor: 05.09.2011. Br.: „Genau.“ Vorhalt des vermerkten Kilometerstandes: 19.666, Ankunft 20.233 [phon.]. Br.: „Ja.“ Das werde von dem Mitarbeiter notiert, so Br. auf Frage. Götzl fragt, ob die Anschrift jeweils vermerkt werde. Br.: „Auf dem Übergabeprotokoll müsste es drauf stehen. ja.“ Götzl hält eine Adresse in Lauenau vor, die Br. bestätigt. Götzl fragt, ob Br. das etwas sage. Br.: „Auf Anhieb jetzt nicht.“ Götzl fragt, ob es in beiden Fällen, wo sie etwas mit ‚Holger Gerlach‘ zu tun gehabt habe, dieselbe Anschrift gewesen sei. Br.: „Kann ich nicht sagen, müsste ich nachschauen.“
Vorhalt aus Br.s Vernehmung vom 11.11.2011: Ich kann mich auch noch an diese Person erinnern; er hatte mir gesagt, dass er bei uns schon mal ein Wohnmobil gemietet hat; ich fand ihn im Computer, er hatte unter einer anderen Adresse gemietet, in Hannover. Br.: „Kann sein, müsste ich nachvollziehen. Auf jeden Fall, es war die gleiche Person und gleicher Name.“ Vorhalt: Ich kann mich an die diesjährige Anmietung und Übergabe erinnern; diese Person war alleine, weitere Personen waren nicht dabei; 35 Jahre alt, ziemlich groß, 180 bis 185 cm, schlank, kurzes Haar und er trug Brille. Br. sagt, es sei eine Weile vergangen, an die Brille könne sie sich jetzt nicht mehr erinnern. Götzl hält vor, dass Br. Lichtbilder von 12 verschiedenen Personen vorgelegt worden seien. Es sei einige Jahre her, so Br., aber wenn sie es so zu Protokoll gegeben habe, werde es so gewesen sein. Götzl fragt, ob Br. die betreffende Person im Nachhinein auf Bildern mal gesehen habe. Br.. „Im Nachhinein, nachdem der Fall aufgerollt wurde, habe ich ihn im Fernsehen und Presse erkannt.“ Auf Frage, ob sie eine Zuordnung machen könne, nennt Br. den Namen Böhnhardt: „Wenn ich ein Foto sehen würde, könnte ich ihn zuordnen.“ Br. nimmt Lichtbilder in Augenschein. Dann sagt sie, es handele sich um die Person auf Bild 5 [wohl Holger Gerlach]oder die Person auf Bild 2 [wohl Böhnhardt], das wisse sie heute nicht mehr.
Vorhalt: Ich habe sofort und ohne jeden Zweifel die Person auf 2 als diese Person wiedererkannt, die das Wohnmobil im September ausgeliehen hatte; da besteht für mich absolut kein Zweifel. Br. sagt, dann hätten die Bilder damals vielleicht eine bessere Qualität gehabt, dann werde es so gewesen sein. Auf Frage, ob das Wohnmobil an dem Tag zurückgegeben worden sei, bis zu dem es gemietet war, sagt Br., das wisse sie aus der Erinnerung nicht. Vorhalt: Ich kann mich entsinnen, dass die Person bereits am 09.09. das Fahrzeug wieder zurückbrachte; in den Nachmittagsstunden des 09.09., Freitag. Dann habe sie das vergessen, so Br. Vorhalt des Kennzeichens: Z-G 7198. Dann werde das das Kennzeichen gewesen sein, so Br., sie könne das nicht nachvollziehen. Götzl sagt, er habe Br. danach gefragt, ob sie etwas zur Verwendung sagen könne. Vorhalt: Wenn ich mich recht entsinne, war es so, dass die Person erzählte, sie wolle nur nach Leipzig fahren, um jemanden zu besuchen; sie wolle das Wohnmobil nur dazu nutzen, um dort schlafen zu können. Br.: „Wenn ich damals so zu Protokoll gegeben habe, wird es so gewesen sein, habe mir das nicht notiert.“ Vorhalt: Sprach davon, dass man zu dritt fahren wollte: ich kann die Personen nicht identifizieren, nur die Anzahl; das weiß ich daher, weil ich bei der Anmietung immer frage, zu wieviel man das Wohnmobil nutzen möchte. Sie schreibe immer die Zahl auf, die fahren will, falls was kaputtgeht, welches Ersatzfahrzeug sie schicken muss, sagt Br. dazu.
RA Heer fragt, ob Br. heute eine Erinnerung an die drei Gelegenheiten habe, als sie die Person gesehen habe, oder ob das eher ein Rückschluss gewesen sei. Br.: „Also, den Mietvertrag, den habe ich ja geschrieben, ist meine Unterschrift, das Übergabeprotokoll auch und ich quittiere auch die Kaution und die Rückgabe des Fahrzeuges auch. Ich konnte ja nachvollziehen, dass er das Fahrrad auf dem Hof liegen hatte, das habe ich vor Augen.“ Auf Frage, ob sie heute eine Erinnerung an die Kontakte mit dem Kunden habe, ob sie Bilder vor Augen habe, sagt Br., Bilder vor Augen habe sie beim Mietvertrag und bei der Rückgabe. Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm sagt, eben habe Br. gesagt, sie habe den Kunden wiedererkannt, der habe schon mal 2008 ein Fahrzeug angemietet. Im Protokoll stehe, der Kunde habe ihr gesagt, dass er schon mal bei ihnen eine Wohnmobil angemietet habe. Sturm: „In dem Moment als der Kunde das sagte, haben sie ihn da wiedererkannt als jemanden, der vorher schon mal da war?“ Br.: „Ich habe ihn definitiv wiedererkannt.“ Die Zeugin wird entlassen.
Es folgt der Zeuge Wö. von der Kripo Gotha. Götzl sagt, es gehe um den Überfall am 07.09.2011, um die Ermittlungen, Wö. solle zunächst schildern, inwiefern er damit befasst gewesen sei. Er sei zum damaligen Zeitpunkt Verantwortlicher der KPI Gotha am Tatort gewesen, so Wö., und habe im Weiteren den schweren Raub zum Nachteil der Sparkassenfiliale Arnstadt-West bearbeitet. Er habe durch die Ermittlungen vor Ort feststellen können, dass der Ablauf ungefähr so gewesen sei: Schülerinnen, die aus der Marienpassage gekommen seien, hätten zwei Personen gesehen, die sich zum Bankgebäude begeben hätten mit zu Boden gesenktem Gesicht und Kapuzen über dem Kopf. Das sei den Schülerinnen komisch vorgekommen. Die hätten mitgekriegt, dass die Personen was von „Überfall“ riefen. Das hätten die Schülerinnen der Polizei mitgeteilt. Zum selben Zeitpunkt sei eine Frau vorbeigegangen, die ebenfalls diese Beobachtungen gemacht habe und das bei der Frisörin mitgeteilt habe; der Frisörladen sei unmittelbar neben der Sparkasse. Die Frisörin habe daraufhin den Laden geschlossen und beobachtet [phon.]. Dann könne er nur noch angeben, so Wö., dass in der Bankfiliale zwei Überfallkameras gewesen seien mit Schwarzweiß-Filmen. Da sei zu sehen, dass eine ältere Frau während des Überfalls kurz die Filiale betreten habe. Diese habe identifiziert werden können und habe ausgesagt, sie sei am Kontoauszugsdrucker gewesen, habe gehört wie „Überfall“ geschrien worden sei, habe das gesehen und habe auch versucht, über Passanten die Polizei zu verständigen. Als die Täter die Filiale verlassen hätten, seien sie in dieselbe Richtung zurück gelaufen.
Eine Zeugin habe erkennen können, wie einer die Maske abnahm. Es sei dann ein Phantombild gefertigt worden. Sie habe weiter angeben können, dass sie habe beobachten können, wie die Täter an die Stirnseite des Gebäudes gegangen und auf Räder gestiegen seien. Wö. fährt fort: Bei den weiteren Ermittlungen habe eine weitere Frau ermittelt werden können, die beobachtet habe, dass die Täter auf Fahrräder gestiegen seien an der Stirnseite des Gebäudes. Dort befinde sich nur ein Fußweg. Sie habe gesehen, dass die Täter in Richtung Triniusstraße [phon.] fortgefahren seien. Im Weiteren habe die Zeugin Ho. ermittelt werden können, die habe die Personen weiter stadteinwärts fahren gesehen. Ein Herr He. habe sich nach Zeugenaufruf gemeldet, der habe die Täter in der Straße der Demokratie gesehen, wie sie in Richtung An der Setze weiter gefahren seien. Das sei die letzte Beobachtung, wo sie die Täter hätten rekonstruieren können. Er bejaht, sich die Bilder aus der Kamera angesehen zu haben. Er habe das von vorhergehenden Delikten gekannt. Das sei leider noch alte Technik gewesen, deswegen gebe es nur Schwarzweiß-Bilder.
Dann werden die Bilder der Überwachungskamera in Augenschein genommen. Zum ersten Bild sagt Wö., hier sehe man den einen Täter, der die Waffe in der linken Hand trägt. In der rechten Hand habe der, das sei nur schwer zu erkennen, eine Handgranate. Wö. sagt, er wolle weiter noch ausführen, dass die Jacke, die der Täter trägt, im Weiteren im Wohnmobil in Eisenach festgestellt worden sei. Götzl: „Wie kommen Sie zu der Aussage?“ Er sei dann auch bei der Aufarbeitung des Banküberfalls in Eisenach beschäftigt gewesen, so Wö., bei der Sichtung sichergestellter Gegenstände. Es seien verschiedene Gegenstände sichergestellt worden, die dem Überfall in Arnstadt hätten zugeordnet werden können. Auch der Revolver mit silbernem Lauf sei mit hoher Wahrscheinlichkeit der, der im Wohnmobil sichergestellt worden sei. Im Wohnmobil sei auch eine Handgranate sichergestellt worden, aber die habe er, Wö., nicht gesehen. Zum zweiten Bild sagt er, da sei der Täter nochmal zu sehen, als er sich in Richtung Kundentresen wendet. Beim dritten Bild sagt Wö., da seien beiden Täter beim Verlassen der Filiale zu sehen, der zweite Täter folge mit dem Rucksack.
Bild vier sei nochmal eine Aufnahme vom Anfang des Überfalls, wobei der Täter mit der Waffe links am Kassenbereich die Angestellte bedrohe. Der zweite Täter, mit auffälligem Handschuh, trage eine schwarze Maske mit weißem Gesicht, eine solche sei auch im Wohnmobil gefunden worden. Der führe zwei Waffen, eine Pistole und einen Revolver, ähnliche Waffen [phon.] seien auch im Wohnmobil gefunden worden. Zu einem Bild sagt Wö., hier sehe man, dass der Täter mit der Waffe in der linken Hand eine Plastiktüte in der Hand habe. Die habe er mit Geld gefüllt, mit Beständen aus dem Kassenbereich, denn zur Tresoröffnung sei es nicht gekommen. Zu einem weiteren Bild sagt Wö., da sehe man nochmal den zweiten Täter mit dem Rucksack auf dem Weg aus der Filiale. Dieser habe auch die Tüte im Rucksack verstaut, als sie dann zu den Fahrrädern gelaufen seien.
Götzl fragt nach der Schadenshöhe. Wö. sagt, die Innenrevision der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau habe 15.036, 99 Euro [phon.] ermittelt. Da seien auch zehn 50-Euro-Scheine Registrierscheine dabei gewesen, die seien zur Fahndung ausgeschrieben worden, aber es habe bisher keiner sichergestellt werden können. In dem Wohnmobil in Eisenach seien Geldbündel sichergestellt worden, an zwei seien Banderolen der Filiale der Sparkasse Arnstadt-West gewesen, vom 05.09. und 06.09. Das sei ein Indiz für die Täterschaft. Götzl fragt, inwiefern Wö. in die weiteren Ermittlungen eingebunden gewesen sei. Es sei so gewesen, dass sie im Rahmen des Banküberfalls Spuren gesichert hätten, so Wö., die aber nicht zu Treffern bzgl. möglichen Tätern geführt hätten. Auch weitere Spuren hätten nicht zu einen Anfangsverdacht geführt. Am 13.09. hätten sie dann ein Erkenntnisfernschreiben gesteuert und am 14.09. einen Anrufs des Kollegen Fl. von der KPI Zwickau erhalten. Der habe auf eine Serie von Banküberfällen ab 1999 in Chemnitz, Zwickau und zuletzt in Stralsund hingewiesen. Er, Wö., habe das eingesehen und ein Protokoll geschrieben, dass das Delikt in Arnstadt der Serie zuzurechnen sei. Aus dem Muster habe man ableiten können, dass die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder einen Banküberfall begehen würden. Daher habe er auch auch das Glück gehabt, am 04.11. relativ zeitnah von dem Überfall zu erfahren.
Er habe sich mit den Kollegen in Verbindung gesetzt und aufgrund des Hinweises des Kollegen Fl. gesagt, dass, wenn die Täter mit Rädern flüchten, dass auf Fahrzeuge zu achten sei, in denen man Räder verstauen kann. Er habe das ausgegeben und darauf hingewiesen, dass auf Eigensicherung zu achten sei. Als Hinweis sei dann das Wohnmobil mit V-Kennzeichen gekommen. Er habe dann den Hinweis gegeben auf die mögliche Fluchtrichtung Sachsen, da der Schwerpunkt der Delikte in Richtung Sachsen gewesen sei. Er sei dann erst am Abend des 04.11. hinzugezogen worden. Dann sei er im Rahmen der „Soko Capron“ eingesetzt gewesen und hier dann entsendet, um die Frau Zschäpe zu vernehmen. Dazu sei es aber nicht gekommen bzw. sei er eingesetzt gewesen, um Zeugen zu vernehmen, die sich aus Peine und Hameln gemeldet hätten. Im Weiteren sei er der „BAO Trio“ zugeordnet worden und eine Weile zugearbeitet. Dabei sei es hauptsächlich um die Aufarbeitung von Asservaten gegangen, dass alles in den Bestand des BKA überführt werde. Es habe sich bei der Spurensicherung eine DNA-Spur ergeben, ein weibliches Muster. Da habe er nochmals Vergleichsproben von Sparkassen-Mitarbeitern eingeholt. Was da herausgenommen ist, könne er nicht sagen, weil er dann nicht mehr involviert gewesen sei. Es folgt eine Pause bis 14:26 Uhr.
Danach verneint Wö. die Frage, ob er mit dem Kollegen Ma. (126. und 198. Verhandlungstag) zusammengearbeitet habe. Dann fragt RA Reinecke, ob Wö. mit einer Funkzellenabfrage befasst gewesen sei. Sie hätten die Funkzellendaten für den Überfall in Arnstadt erhoben, so Wö., zu einer Auswertung sei es nicht mehr gekommen. Sie hätten angestrebt den Vergleich mit den beiden Überfällen in Stralsund. Die hätten aber nur in Papierform vorgelegen, das sei nicht elektronisch aufzuarbeiten. Das hätten sie erstmal verschoben, deswegen sei er da nicht beteiligt gewesen. Dann wird ein Aktenbestandteil in Augenschein genommen. Reinecke sagt, der oberste Eintrag auf Blatt 8, da stehe „Firma Wolter Koops“. Da habe André Eminger bis September 2009 gearbeitet. Er fragt, ob Wö. etwas dazu sagen könne, ob das eine SIM-Karte sei, die von der Firma ausgegeben werde. Da könne er nur mutmaßen, antwortet Wö. RAin von der Behrens sagt, Wö. habe eben gesagt, dass mit einem weiteren Überfall gerechnet worden sei, und fragt, ob es Vorbereitungen auf einen weiteren Überfall gegeben habe und wenn ja welche. Wö. sagt, wenn man sich die Serie anschaue, gehöre nicht viel dazu, dass, wenn es einen Überfall mit wenig oder gar keiner Beute gebe, dann wieder einer folgt.
V. d. Behrens fragt, ob es konkrete Vorbereitungen in Thüringen oder ins Wö.s PD auf einen weiteren Überfall gegeben habe. Wö. sagt, er wisse nicht, wie weit er zur Aufklärung der Frage beitragen kann, aber er könne angeben, dass bei ihnen im Bereich der PD Gotha eine weitere Serie begonnen hatte seit 2008 und in deren Aufarbeitung habe es gewisse Erfahrungswerte gegeben, speziell auf Zeiten nach der Tat, und diese Erfahrungen seien durch Menzel umgesetzt worden. V. d. Behrens: „Wissen Sie, ob an dem Tag, am 04.11., dem Freitag, mehr Personal bei der PD Gotha anwesend war als üblich?“ Wö.: „Soweit meine Kenntnis besteht, waren an dem Tag ganz normal die Kräfte im Dienst, die immer im Dienst waren.“ RA Kolloge sagt, Wö. habe erwähnt, dass die Täter eine Plastiktüte verwendet hätten, und fragt, ob festgestellt worden sei, wie die näher ausgesehen habe. Wö. antwortet, soweit er sich erinnern könne, habe es nur die Aussage von einer roten Plastiktüte gegeben. Die sei mglw. „Penny“ zuzuordnen, aber das habe nicht näher verifiziert werden können. Der Zeuge wird entlassen.
Dann wird der Zeuge Er. einvernommen. Er sagt, er sei vom 10.03. bis Ende August 2012 dem BKA zugeordnet worden in Meckenheim. Zu seinen Ermittlungen sagt er, zu dem Raubüberfall am 07.09. sei ein Sachstandbericht gefertigt worden vom Kollegen Ma. In Bezug auf die Bewaffnung des Täters 1 habe er einen gesonderten Bericht geschrieben, der sei in dem Bericht als Täter mit zwei Waffen bezeichnet. In der linken Hand halte er eine kleine Pistole und in der rechten einen kompakten Revolver. In dem Bericht von Ma. sei das Asservat W 09 erwähnt, ein Gasrevolver Hersteller Reck [phon.], 9 mm. Der sei in der Wohnung Frühlingsstraße als Asservat sichergestellt worden und von Ma. als mögliches Tatmittel zugeordnet worden. Dann nennt Er. das Asservat 1440, ein Revolver Alpha Project [phon.], ein kompakter Revolver mit kurzem Lauf, der nach dem Überfall in Eisenach im Wohnmobil aufgefunden worden sei. Das könne genauso gut das Tatmittel sein wie W 09.
Der sei 2003 bis 2007 bei sieben Raubstraftaten eingesetzt worden, vier in Chemnitz, ein versuchter in Zwickau, und zwei weitere in Stralsund. Zu dem Überfall in Zwickau sei anzumerken, dass es da zwei Schussabgaben gegeben habe, dabei sei ein Bankangestellter verletzt worden. Bei der kriminaltechnischen Untersuchung eines [phon.] der aufgefundenen Projektile habe sich eine sichere Übereinstimmung mit 1440 ergeben, das im Wohnmobil aufgefunden worden sei. Götzl fragt, wie der Abgleich vorgenommen worden sei. Er. sagt, Lichtbilder der Überwachungskamera in der Bank in Armstadt hätten den Täter 1 mit zwei Waffen in der Hand gezeigt. Eine Aufnahme zeige, wie der Täter in der, wie er meine, rechten Hand einen Revolver trage. Da sei die Zuordnung zur Gaswaffe genauso möglich wie zur scharfen. Beide hätten einen kurzen Lauf und seien kompakte Revolver.
Götzl fragt nach weiteren Ermittlungen, die Er. durchgeführt hat. Er habe etwas über das Campingplatzkonzept, die Kontakte, Aufenthalte des Trios zusammengestellt, so der Zeuge, über Verbindungsdaten der bekannten Telefone, die Festnetznummer in der Frühlingsstraße und ein Mobiltelefon, das Zschäpe zugeordnet werde, das sie das genutzt habe. Das müsse auch das Telefon sein, mit dem sie sich bei der Polizei gemeldet habe. Es gebe aus der Auswertung der Verbindungsdaten dieses Telefons vom 22. bis zum 25.08.2011 [phon.] Verbindungen zu einem Funkmasten im Thüringer Wald. Dazu sei jeweils am Abend ein Telefonat geführt worden zur Wohnung in der Frühlingsstraße. Über die Funkzellendaten, über die Geodaten sei man auf einen Campingplatz in Leinatal-Catterfeld gekommen. Ein Kollege sei da vorbei gefahren und habe in den Unterlagen Meldeschein und Abrechnungsunterlagen eines Aufenthaltes für drei Nächte und zwei Personen ausfindig machen können. Darauf finde sich die Unterschrift „Holger Gerlach“, eine der Aliaspersonalien, die vom Trio benutzt worden seien. Dazu eine Anschrift aus dem Bereich Hannover.
Die Betreiber des Campingplatzes seien vernommen worden, konkrete Zuordnungen hätten sie nicht angeben können. Es handele sich um einen Platz mit 240 Stellplätzen. Die Zufahrtsschranke könne mit einer elektronischen Öffnungskarte geöffnet werden, es gebe aber keine Registratur der Öffnungen. Den Standplatz könnten sich die Leute dann aus den freien Plätzen selbst aussuchen. Somit seien auch die Nachbarn des Fahrzeugs dann nicht ausfindig zu machen gewesen. Man habe weitere Recherchen angestellt in Bezug auf Personen mit ähnlichem An- oder Abreisedatum, aber auch da habe es keine Anhaltspunkte gegeben. Das sei etwas mehr als 160 km von Zwickau entfernt, 30 von Arnstadt und 35 von Eisenach [phon.]. Er habe nochmal mit dem Betreiber des Campingplatzes telefoniert, nachdem die Zuordnung des Fahrzeugs zu dem Aufenthalt ausfindig gemacht worden sei. Bei dem Fahrzeugvermieter in Zwickau sei eine Anmietung eines VW T5 hinterlegt vom 21. bis 26.08., also jeweils einen Tag länger. Da habe er dann versucht, weitere Informationen zu bekommen bei den Betreibern des Campingplatzes, aber die hätten sich keine Einzelheiten in Bezug auf diesen kurzen Aufenthalt erinnern können.
Vorhalt: Die Nummer 0162- 7000587 erbrachte mehrere Verbindungen weitergeleitet vom Sendemast Georgenthal, Thüringen, Catterfeld bis zum 24.08.11. [phon.] Er. bestätigt den Vorhalt. Auf Frage sagt Er., die Anmeldung und Abrechnung auf dem Campingplatz sei für zwei Personen und drei Nächte im Zelt gewesen. Auf dem Meldeschein sei „Holger Gerlach“ hinterlegt, keine weiteren Namen und dann noch die Adresse. Die Daten würden die Leute wohl selber bei der Anmeldung eintragen. Götzl fragt, ob bei den Befragten irgendwelche konkreten Erinnerungen hinsichtlich der Personen vorhanden gewesen seien. Er habe gezielt gefragt mit der Information VW T5, so Er., aber es seien keine Erinnerungen da gewesen. Er. wird entlassen.
Dann gibt NK-Vertreterin RAin Basay für sich und RA Hoffmann eine Erklärung zur Aussage der Zeugin Sindy Hö. (194. Verhandlungstag) ab. Die Zeugin habe 2006 bis 2008 in der Polenzstraße 2 in Zwickau gewohnt; Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt seien vor ihr aus dem Haus ausgezogen. Die damals alleinerziehende Zeugin habe sich offensichtlich eine Freundin gewünscht und immer wieder Annäherungsversuche unternommen. Bis heute sei die Erinnerung von Hö. nicht getrübt, wie sie mehrfach in ihrer Vernehmung zum Ausdruck gebracht habe. Die Vernehmung habe einmal mehr gezeigt, dass die Tarnung der Angeklagten Zschäpe perfekt funktioniert habe. Zschäpe habe ihrer Nachbarin aber natürlich keine Einblicke in ihr Leben und die Wohnung geben können und habe daher jeglichen Versuch unter Verweis auf ihren Freund abgelehnt. Die Zeugin sei nun bemüht gewesen, angesichts der Tatvorwürfe gegen ihre ehemalige Nachbarin, diese als unschuldiges Opfer ihres Freundes, den sie als Mundlos identifiziert habe, darzustellen. Und so habe Hö. vermeintliche Blicke, Gesten und Andeutungen der ihr als „Lisa Dienelt“ bekannten Zschäpe interpretiert: „Lisa“ habe ihr ihre Telefonnummer nicht gegeben, weil ihr Freund nicht gestört werden wollte: „Lisa“ habe bei Entscheidungen erst ihren Freund fragen müssen, „Lisa“ habe ihr angedeutet, dass sie mit ihrem Freund und dessen Bruder gemeinsamen Sex habe, obwohl sie das nicht wolle.
All diese Schlüsse stützten sich jedoch nicht auf wirkliche Beobachtungen und hätten sich auf Nachfragen des Vorsitzenden in vage Vermutungen aufgelöst mit dem Ziel Zschäpe aus der Verantwortung zu ziehen. Dass Zschäpe Hö. gegenüber entsprechende Andeutungen von Abhängigkeit von ihrem Freund gemacht habe, sei ein weiteres Mittel der Tarnung gewesen. So habe Zschäpes Verhalten bei der Zeugin keine weitergehenden Fragen aufgeworfen. Die Zeugin habe tatsächlich nur berichten können: Zschäpe habe ihr gesagt, der von Hö. als Mundlos identifizierte Mann sei ihr Freund, dieser sei aber sehr viel weg gewesen, oft mit seinem Bruder; er habe meist einen PKW-Kombi gefahren, ab und zu ein Wohnmobil; die Drei seien gemeinsam in den Urlaub gefahren, Zschäpe sei etwa ein Wochenende im Monat weggefahren; ansonsten habe sie die Männer sehr selten gesehen. Letzteres sei nicht wirklich überraschend, habe Hö. doch unterm Dach, das Trio dagegen im Erdgeschoss gewohnt.
Die Tatsache, dass Hö., die nach eigener Darstellung mit ihrem eigenen Leben sehr beschäftigt gewesen sei, Mundlos und Böhnhardt nur selten gesehen habe, bedeute nicht, dass diese nur selten oder fast gar nicht in der Wohnung waren. Die Zeugin hätte kaum mitbekommen, wenn die beiden das mit dem Lohnsteuerbüro viel besuchte Haus betraten, ohne sich vorher auf dem Hof oder im Treppenhaus längere Zeit aufzuhalten. Zschäpe hingegen habe auch um das Haus herum Wäsche aufgehängt oder sei im Hof gewesen. Entsprechend habe sich Hö. auch daran erinnert, dass Zschäpe Männerwäsche aufgehangen habe. Der Umstand, dass sich Hö. neben dem auffälligen Wohnmobil ziemlich genau an den PKW-Kombi erinnere, zeige, dass sie häufiger die Anwesenheit der Fahrzeuge bemerkt habe, als sie die beiden Personen selbst gesehen habe. An zentralen Ereignissen wie z.B. dem Beginn der Urlaubsreise und dem Wasserschaden seien sowohl Mundlos als auch Böhnhardt anwesend gewesen. Dann verkündet Götzl, dass die Termine am 16.04., 21.04. und 30.04. abgesetzt seien, aus dem selben Grund, wie bei der letzten Terminabsetzung [Zschäpes Gesundheitszustand]. Der Verhandlungstag endet um 15:07 Uhr.
Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert: Im Gegensatz zu den Ermittlungen in den Mordfällen erkannte hier der Ermittlungsleiter schnell den Zusammenhang zu den anderen Banküberfällen, sprach mit den dort ermittelnden Beamten und hatte bereits eine Fallanalyse vorbereitet, als sein Fall durch die Ereignisse vom 04.11.2011 anderweitig gelöst wurde. An diesem Tag erfuhr er früh vom Überfall in Eisenach, rief die dortigen Kollegen an und wies sie hin auf die mögliche Flucht per Fahrrad und Wohnmobil und in Richtung Sachsen (weil dort der Schwerpunkt der Raubserie war). Die weiteren Ermittlungen ergaben einen Aufenthalt von „Holger Gerlach“ und einer weiteren Person auf einem Campingplatz in der Nähe von Arnstadt etwa zwei Wochen vor der Tat – es liegt nahe, dass es hier um die Ausspähung des Tatortes ging. In diese Zeit fielen auch mehrere Anrufe von einem Handy, das Beate Zschäpe zugeordnet wird, an die Wohnung in der Frühlingsstraße. Ob das bedeutet, dass Zschäpe an der Ausspähung beteiligt war, oder ob dies die beiden Uwes waren, die mehrfach mit Zschäpe in Zwickau telefonierten, ließ sich letztlich nicht klären.