Protokoll 201. Verhandlungstag – 28. April 2015

0

Zwei Zeugen sollen heute Auskunft über die Unterstützungsstrukturen des NSU und konkret die Verbindungen zu Ralf Wohlleben und André Eminger geben: André Kö. gehörte wie die Brüder Eminger der Weißen Bruderschaft Erzgebirge (WBE) an und gründete Blood & Honour Deutschland, in dessen Veröffentlichungen der führerlose Widerstand behandelt wurde. Beide Zeugen waren in den 90er Jahren in der rechten Szene aktiv. Beide Zeugen zeigen – wie so oft – große Erinnerungslücken an entscheidenden Stellen. Stephan Lange stellt zudem Blood & Honour als Organisation dar, die sich fast ausschließlich mit Musik beschäftigte.

 

Zeug_innen:

  • André Kö. (Erkenntnisse zu André Eminger und Weiße Bruderschaft Erzgebirge)
  • Stephan Lange (Erkenntnisse zu Blood&Honour Deutschland)

Der Prozesstag beginnt 10:19 Uhr mit der Befragung des Zeugen André Kö., der zuerst nach seinen Informationen zu den Emingers befragt wird. Der Zeuge sagt, das liege alles schon Jahre zurück, er habe sie auf Konzerten kennengelernt. Auf Rückfrage gibt er als Zeitpunkt vor zehn bis zwölf Jahren an. Der Kontakt zu den beiden sie gleich gewesen, er habe sie zwei bis drei Mal im Monat gesehen. Der letzte Kontakt sei zehn bis zwölf Jahre her. Auf Götzls Einwand, da habe er sie doch erst kennen gelernt, erwidert Kö., dann sei es eben acht bis neun Jahre her. Götzl ermahnt daraufhin den Zeugen, er solle nicht nur irgendwas erzählen. Auf die Frage, wo er die beiden kennengelernt habe, antwortet der Kö., bei einem Konzert, er wisse nicht mehr wo, wahrscheinlich in Sachsen. Er sei damals jedes Wochenende auf ein Konzert gegangen. Er habe die beiden bei der WBE (Weiße Bruderschaft Erzgebirge) und auf Konzerten gesehen, er habe da gearbeitet, erwidert er auf Rückfrage.
Was er zur WBE sagen könne, will Götzl nun wissen. Man habe sich halt kennengelernt, erwidert  Kö., und überlegt, ob man nicht was gründen und was Eigenes auf die Beine stellen solle. Man habe sich zweimal im Monat getroffen. Mit wem er die WBE gegründet habe, könne er nicht mehr sagen, sie seien ca. 20 Mann gewesen, er könne sich nicht mehr an Namen erinnern. Die Frage, ob jeder habe mitmachen können, verneint der Zeuge. Man habe sich die Leute angeschaut. Finanziell mussten ein paar Euro im Monat für die Vereinskasse gezahlt werden. Es seien Parties veranstaltet worden und man habe über Konzerte geredet. Zu Demos könne er nichts sagen, da sei er nicht dabei gewesen. Er bestätigt, dass Hefte veröffentlicht worden seien, eins oder zwei, wo es um Konzerte ging. Wer die Berichte geschrieben habe, wisse er nicht. Er habe die Hefte gehabt, gelesen habe er sie nicht, man habe ja schon über die Konzerte gesprochen. Es standen ja nur Konzertberichte drin.
Er selbst habe keine Funktion in der WBE gehabt, die Emingers seien die Vorsitzenden gewesen. Den Beitrag habe er in eine Kasse getan, die dann von jemandem mitgenommen worden sei. Das sei jedes Mal ein anderer gewesen, genau wisse er das nicht mehr. Mit dem Geld sei Bier gekauft, die Konzertfahrten bezahlt und die Hefte finanziert worden. Er wisse nicht genau, wie viel Geld in der Kasse gewesen sei, keine 1.000 Euro, vielleicht 20. Er sei ein halbes Jahr bei der WBE gewesen, länger nicht. Er sei irgendwann nicht mehr hingegangen. Auf die Frage, worum es bei der WBE ging, erwidert der Zeuge um Konzerte, Veranstaltungen, Spaß haben. An Inhalte der Beiträge in den Heften könne er sich überhaupt nicht mehr erinnern. Götzl fragt nach dem Begriff „Aryan Law and Order“. Der sage ihm was, erwidert der Zeuge, verneint die Rückfrage, ob das in Zusammenhang mit den Heften stehe. Er wisse auch nichts über Kontakt zu anderen Regionen. Zu seiner politischen Einstellung damals, erwidert der Zeuge, keine Ahnung, jeder habe seine eigene Einstellung. Ihm habe die Musik gefallen, das sei eine Partyszene gewesen. Götzl insistiert. André Kö. erwidert, man sei jung gewesen, schönes Deutschland halt. Auf die Frage, ob Gewalt bei der WBE eine Rolle gespielt habe, antwortet der Zeuge, man habe sich bestimmt allgemein darüber unterhalten, bei Konzerten.
Götzl hält eine Aussagen Kö.s zum Thema Gewalt vor, in der von Gewalt gegen das gesamte System – Staat und Ausländer die Rede ist. Der Zeuge bestätigt das. Auf die Frage, wie das gemeint gewesen sei, entgegnet Kö., das sei nichts Schlimmes gewesen, man habe halt so geredet. ‚Ausländerheime‘ hätten gebrannt und man habe darüber gesprochen. Es seien keine Gewaltanwendungen geplant worden. Zur Einstellung der WBE zu Ausländern sagt André Kö., man habe darüber gesprochen, aber es habe nie einen Vorfall gegeben. Götzl hält eine weitere Aussage vor, in der von „Ausländerverkloppen” und “Überlegenheit der weißen Rasse” gesprochen wird, aber André Kö. erinnert sich nicht daran. Auch zu André Emingers Position dazu könne er nichts sagen, er sei ein Ansprechpartner gewesen. Wortführer habe es bei den Treffen nicht gegeben, entgegnet der Zeuge auf Rückfrage, jeder habe seine Meinung sagen können. Götzl hält eine Aussage vor, in der die Emingers als Chefs und Gründer genannt werden. Der Zeuge erwidert, er habe ja gesagt, dass die beiden mit gegründet hätten. Es folgt eine Pause bis 11:42 Uhr.
Es werden Lichtbilder zu Aryan Law & Order vorgehalten. Das seien Fanzines gewesen, sagt der Zeuge. Auf die Frage, ob er zu dem M. als Kürzel unter dem Artikel etwas sagen kann, erwidert Kö., das sei vermutlich der Gründer gewesen und nennt auf Rückfrage Eminger. Bei dem Kürzel A. unter einem Artikel hat der Zeuge keine Vorstellung, wer das gewesen sein soll. Götzl will wissen, ob der Zeuge Kontakt zu B&H und Hammerskins gehabt habe. Zu B&H sagt André Kö., er habe welche gesehen. Zu den Hammerskins, er kenne er welche aus Berlin. Namen könne er aber nicht nennen. Über die Kontakte der Emingers zu B&H und den Hammerskins wisse er nichts.
Auf die Frage, ob er selbst Einfluss auf die Gestaltung der Hefte gehabt habe, entgegnet der Zeuge, er habe seine Meinung gesagt. Artikel habe er „eigentlich nicht“ geschrieben. BAW Weingarten will wissen, was auf dem Tattoo steht, das der Zeuge auf dem Schädel trägt. Die Antwort: Blut und Ehre. Weingarten stellt einen Protokollierungsantrag, der Zeuge erwidert, dafür sei er schon belangt worden und er habe mit Mütze nicht ins Gericht kommen dürfen. Daraufhin wird der Protokollantrag zurückgestellt. Die Verteidigung Emingers fragt nach dem Drogenkonsum des Zeugen. Er habe das früher mal probiert, erwidert Kö. Alkohol trinke er seit acht Jahren nicht mehr.

NK-Vertreterin RAin Lunnebach will wissen, ob der Zeuge die Nummer von André Eminger gehabt habe, was dieser bestätigt. Alle hätten die Nummern von allen gehabt. Auf die Frage, was er sich unter WBE vorstellt habe, entgegnet er, das habe er cool gefunden, es habe gut geklungen. Auf die Frage, ob er sich mit den Zielen habe identifizieren können, entgegnet er ausweichend, es sei halt viel geredet worden damals. Die Frage, ob Blut und Ehre noch seine politische Einstellung sei, bejaht der Zeuge. Das sei aber nur einfach für sich, das habe nichts mit Politik zu tun. Lunnebach will wissen, wann er sich das B&H-Tattoo hat stechen lassen. Er entgegnet, mit 15 oder 16. Er verneint auch die Frage, ob die mit der Organisation B&H etwas zu tun habe. RAin Lunnebach kommt auf das Thema Gewalt zu sprechen und will wissen, ob und wie über die erwähnten brennenden Asylheime gesprochen wurde. Doch auch nach mehrmaligem Nachfragen kann der Zeuge sich nicht erinnern und will nichts sagen. Er verweist darauf, das sei Thema in den Medien gewesen. Auch zu mehrmaligen Nachfragen nach seiner Position zu Gewalt gegen Ausländer sagt der Zeuge nichts.

NK-Vertreterin RAin Kaniuka will vom André Kö. wissen, ob es eine Probezeit bei der Aufnahme in die WBE gegeben habe. Das könne sein, antwortet der Zeuge, er wisse es nicht mehr genau. Die Anwältin verweist auf die frühere Aussage des Zeugen, wonach er angab, es habe eine Probezeit von einem halben oder einem Jahr gegeben. Das habe er doch gesagt, sagt der Zeuge nun. Nach dem genauen Zeitraum gefragt, gibt er allerdings an, keine Ahnung zu haben, ebenso wenig wisse er, ob er die Probezeit bestanden habe oder ob er überhaupt drin gewesen sei.

NK-Vertreter RA Narin kommt auf eine vorherige Aussage zu sprechen, bei der der Zeuge ungefragt geantwortet hatte, man hätte nichts gegen die Gesellschaft. Narin will wissen, was der Zeuge damit gemeint habe. Der Zeuge entgegnet, dass eben niemand angegriffen werden sollte. Mehr könne er dazu nicht sagen. Ob in der WBE auch über Juden gesprochen worden sei, will Narin jetzt wissen. Er habe nicht darüber gesprochen, antwortet der Zeuge. Auf weitere Nachfragen bezüglich rechter Organisationen, oder danach, ob er Mandy Struck kenne, reagiert der Zeuge ablehnend und gibt an, nichts zu wissen. Es folgt die Mittagspause bis 13:29 Uhr. Der Zeuge gibt zu verstehen, dass er eigentlich keine Zeit mehr habe, was Götzl zurückweist. Er macht im klar, dass er nach der Pause wieder erscheinen muss.

OStA Weingarten verweist auf die Kö.s Aussage, er habe in Fanzines keine Artikel verfasst. Weingarten hält das Protokoll der BKA-Vernehmung vor, nach dem der Zeuge angegeben hatte, er sei zu einzelnen Passagen durch die Eminger-Brüder befragt worden. Damit habe er, so der Zeuge, Konzertberichte und Parties gemeint. Weingarten hält die Aussage vor, es habe sich um Textentwürfe zu Artikeln gehandelt. Das sei aber, so der Zeuge, so nicht gemeint gewesen. Weingarten wundert sich, wie die Aussage dann so ins Protokoll gekommen sei und er das als gelesen und genehmigt unterschrieben habe. Er habe, so André Kö., das Protokoll nur überflogen und habe so schnell wie möglich weggewollt. Auf mehrmaliges Nachfragen von Weingarten, woran er sich noch erinnere, entgegnet der Zeuge, er könne sich an nichts erinnern. Das sei Jahre her, er habe jetzt seine eigenen Probleme. Weingarten will wissen, wem gegenüber er sich zu den Texten geäußert habe. Der Zeuge erwidert, da hätten zehn oder 20 Mann in der Runde gesessen. Das, widerspricht Weingarten, stehe aber so nicht im Protokoll, dort sei ausschließlich von den Eminger-Brüdern die Rede. Dann habe die Polizei ihn offensichtlich nur nach den beiden befragt, entgegnet der Zeuge. Wenn sie nach den anderen 20 gefragt hätten, hätte er, so der Zeuge, dieselbe Antwort gegeben.

RA Narin kommt auf den Begriff ZOG zu sprechen und hält eine Aussage der Vernehmung vor, wonach der Zeuge auf die Frage „War Widerstand gegen das ‚Zionist Occupied Government‘ mit Gewalt ein Thema“ geantwortet hatte, dass Gewalt bei sowas immer ein Thema sei, aber ein anderes Thema, ob man es damit lösen könne. Narin will wissen, was er mit ‚anderes Thema‘ gemeint habe. Der Zeuge entgegnet, dass eben Gewalt nicht unbedingt nötig sei. Auf die Frage, was das „Zionist Occupied Government“ sei, antwortet der Zeuge, das wisse er nicht. Der Zeuge wird entlassen.

Nebenklage-Vertreter RA Scharmer gibt eine Erklärung nach §257 ab. Das Aussageverhalten des Zeugen reihe sich in das einer Vielzahl von Zeugen aus der rechten Szene nahtlos ein: Er trete dreist auf, sei unwillig, Fragen zu beantworten. Er habe Wissen verschwiegen, stelle eine Missachtung des Gerichts dar und behindere die Beschleunigung des Verfahrens. Er sei sich der Begrenzung der prozessualen Möglichkeiten bewusst, gehe aber davon aus, dass die BAW Vermerke fertige und sie wegen Ermittlungen zur uneidlichen Falschaussage an die StA München weiterleiten werde.

Als nächstes wird Stephan Lange als Zeuge befragt. Er kommt in „Yakuz Crew“-Sweatshirt, hat gescheitelte braune Haare und Dreitagebart. Götzl beginnt die Befragung. Es gehe um Erkenntnisse zu B&H, insbesondere die Sektion Sachsen, die Person Ralf Wohlleben und das sogenannte „Feldhandbuch Hammer“. Er bittet den Zeugen, von sich aus zu berichten, woraufhin dieser entgegnet, der Richter solle ihm Fragen stellen. Götzl fragt nach der Gründungen von B&H, seinen Funktionen in dem Bereich und konkret der Gründung von B&H Sachsen. Er sei, so Lange, Gründungsmitglied von B&H Deutschland in Berlin, sei von 1994 bis März 2000 Divisionschef der Division Deutschland gewesen und habe somit auch die sächsische Sektion gegründet, allerdings nicht mit den Leuten die zum Schluss mit dabei gewesen seien. Die Sektion sei 1997 oder 1998 aus dem Divisionsverband ausgeschieden oder ausgeschieden worden. Götzl fragt nach dem Grund. Das seien, so der Zeuge, Unstimmigkeiten zwischen den vielen Plattenproduzenten in der Bewegung gewesen. Da sei es das kleinere Übel gewesen, die kleinere Gruppe abzustoßen als die größere.

Götzl bittet den Zeugen, das zu erläutern. Wenn Sie 20 Sektionen haben, so der Zeuge, und sich acht, neun oder zehn nicht riechen können, weil die in unterschiedliche Richtungen tendieren, die einen möchten mehr Politisches machen, die anderen nur Politik und da sind fünf Labelproduzenten, die möchten alle Geld verdienen. Götzl will wissen, wer die Sektion Sachsen damals geleitet habe. Das wisse er nicht mehr genau, so der Zeuge, es könne zu dem Zeitpunkt Jan Werner gewesen sein. Götzl will wissen, ob der Zeuge Ralf Wohlleben kenne, was dieser verneint. Er kenne überhaupt keinen der Angeklagten. Die seien mit Sicherheit nicht in einer Sektion gewesen, denn dass wüsste er, denn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt habe er alle gekannt. Auch Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos kenne er nicht, antwortet der Zeuge auf Nachfrage, nur aus der Presse. Da er sich nach dem Verbot 2000 aus der Sache verabschiedet habe, hätte ihn das alles auch nicht mehr interessiert, er habe keine Kontakte aufrecht erhalten.

Götzl fragt nun zu dem Feldhandbuch. Das habe er, antwortet der Zeuge 1995 oder 1996 in Berlin im Postfach gehabt. Auf Englisch, er habe es nicht gelesen, das sei ihm zu mühsam gewesen. Das sei auch nicht sein Kontakt gewesen, die Skandinavien-Ecke hätten andere Leute gemacht. Götzl will wissen, wer, was der Zeuge aber nicht mehr weiß. Sie hätten in Berlin einen Supporter gehabt, „irgendein Roland“, der sei ständig in Skandinavien gewesen. Zu diesem Zeitpunkt habe noch gelebt. Götzl fragt, ob der Zeuge eine deutsche Version des Feldhandbuchs kenne. Das wisse er nicht, so der Zeuge, interessiere ihn auch nicht. Er habe sich nur für Musik interessiert. Götzl fragt nach dem früheren Spitznamen des Zeugen, dieser nennt Pinocchio. Götzl will wissen, ob der Zeuge die deutsche Fassung des Feldhandbuchs in den Händen gehabt habe, dieser erwidert, es könne sein, dass die irgendwo herumgelegen habe. Götzl verweist auf ein Schreiben des BfV an das BKA vom 06.06.2012: “in der deutschen Fassung von ‚The way forward‘ bedankt sich der Autor bei Pinocchio und Katja Pr. für Unterstützung bei der Fertigung der deutschen Fassung”. Sein Englisch sei so schlecht, erwidert der Zeuge dass er nichts übersetzen könne. Evtl. habe ihm Katja geholfen. Das hätte er auch über Marcel Schilf machen können und das Pseudonym „Max Hammer“ sei ja auch ein Deutscher gewesen. Und Danksagungen habe es auch auf CDs gegeben, egal ob man geholfen habe.

Götzl zitiert weiter aus dem Schreiben, es habe ein Kennverhältnis zu “Max Hammer”, Erik Nielsen bestanden. Götzl will wissen, ob der Zeuge Erik Nielsen gekannt habe, was dieser verneint. Es habe eine Anti-C18-Strömung und eine C18 Strömung gegeben. Nielsen sei die C18-Strönung gewesen und er selbst sei zu einem Konzert der Gegenseite gegangen. Götz fragt nach der Rolle seiner Lebensgefährtin. Die habe, so Lange, den Postverkehr gemacht. Deswegen sei es durchaus möglich, dass sie sich mit ihm geschrieben habe, aber das habe er nicht hinterfragt. Auf die Frage, wann das Feldhandbuch entstanden sei, gibt der Zeuge an, das müsse vor dem Verbot gewesen sein, so Mitte der 90er Jahre.

Götzl will wissen, was im März 2000 passiert sei. Ein Stockfehler, so der Zeuge. Er habe ein Magazin in Berlin gemacht, da habe er nicht ordentlich zensiert. Das sei in Druck gegangen und es habe eine Beilagen-CD von Panzerfaust Records geben, wo wohl ein Sieg Heil zu hören gewesen sei. Als er die Magazine aus der Druckerei geholt habe, sei er festgesetzt worden. Ein Jahr Meldeauflagen. Und damit habe er erstmal alles niedergelegt. Auf die Frage, wer nach ihm weiter gemacht habe, erwidert der Zeuge, niemand, das sei im Verband gemacht worden, alle hätten was versucht. Götzl fragt, ob dem Zeugen die Strategie des führerlosen Widerstands etwas sage. Ja, erwidert Stephan Lange, da habe es mal einen Solidaritätssampler mit dem Titel „Leaderless Resistance“ gegeben. Für B&H habe das keine Rolle gespielt, sie hätten ihre Magazine ja offen herausgebracht, nur beim letzten Mal schlecht zensiert. Wenn man was führerlos im Untergrund machen wolle, würde man es ja nicht an die große Glocke hängen.

Götzl kommt noch einmal auf die internationalen Kontakte zu sprechen. Skandinavien habe Mecklenburg-Vorpommern übernommen, so der Zeuge, man habe mit der „Midgard-Bewegung“ zusammengearbeitet und die Kontakte nach Frankreich seien über Baden-Württemberg gelaufen. Götzl will mehr über die Ziele bei der Gründung von B&H wissen. Der Zeuge antwortet ausweichend, man habe etwas anders machen wollen als die Hammerskins in Berlin. Götzl will es konkreter wissen, aber der Zeuge weicht aus, es sei um Musik gegangen außerdem könne Götzl das in der Verbotsverfügung nachlesen. Götzl reagiert ungehalten und fordert den Zeugen auf, die Fragen ausführlich und richtig zu beantworten. Götzl unterbricht die Sitzung für eine 15minütige Pause. Der Prozess geht um 14;06 weiter.

Es werden Kopien des Titelblatts des B&H Deutschlands-Magazins 2/96 und von “The way forward” an die Prozessbeteiligten verteilt. Nach einer Lesepause wird der Prozess um 14:40 Uhr fortgesetzt. Götzl setzt bei seiner letzten Frage vor der Pause an und will erneut wissen, um welche Ziele es bei der Gründung von B&H gegangen sei. Man habe das eigentlich ohne Hintergrund in Berlin gegründet, so der Zeuge, mit sieben, acht Leuten. So eine feste Struktur, wie sie dann in Deutschland entstanden sei, habe es weltweit nicht gegeben. Götzl will wissen, was sie anders machen wollten als die Hammerskins. Es habe, so Stephan Lange, einen Haufen Ärger gegeben, Schlägereien. Auf Konzerten und Parties habe es immer wieder Stress gegeben. Und wenn man seinen eigenen Freundeskreis habe, dann sei man halt konkurrenzfähig. Götzl will wissen, welchen Ärger es genau gegeben habe. Körperliche Auseinandersetzungen, gibt der Zeuge an. Sie seien mal zu einer Party gefahren nach Dresden, er wissen nicht mehr wie der Club hieß, da habe es auch eine Schlägerei gegeben. Und dann seien zwei aus Dresden gekommen und hätten gesagt, sie wollten das auch machen. Dann dasselbe in Brandenburg und so habe das seinen Lauf genommen. Götzl fragt, ob der Bezugspunkt immer die Hammerskins gewesen seien, was der Zeuge verneint, es habe sich dynamisiert und ein Freundeskreis gebildet.

Götzl erinnert den Zeugen daran, dass er zur Wahrheit verpflichtet sei, was auch Vollständigkeit einschließe. Er könne, entgegnet der Zeuge, nicht für Jeden reden. Götzl will wissen, ob das alles sei, was er zu den Zielen von B&H sagen wolle. Er könne, so der Zeuge, nur von sich ausgehen und für ihn sei es ein geiles Machtgefühl gewesen. Er habe es toll gefunden, dass Leute um ihn herum auf ihn gehört hätten. Das sei ein Egoding gewesen. Götzl will nun wissen, was B&H gemacht habe. Der Zeuge sagt, sie hätten viele Konzerte organisiert, zuerst im Brandenburger Raum, später hätten sie nach Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ausweichen müssen. Dafür sei es gut gewesen, Leute vor Ort zu haben. Götzl fragt, wie sie auf den Namen B&H gekommen seien. Das sei einem aus Berlin eingefallen, antwortet Stephan Lange. Auch auf Nachfrage kann er sich nicht an den Namen erinnern. Auf die Frage nach Vorbildern im Ausland, nennt der Zeuge die lose Bewegung in England, . Götzl kommentiert, das habe bisher nicht so geklungen. Doch, erwidert der Zeuge. Ein bisschen Idealismus habe ja auch dazu gehört. Die Frage, ob B&H politische Ziele erreichen wollte, verneint der Zeuge. Das sei zu vermessen, man habe eine Gruppe für sich sein wollen, gute Kameradschaft, es seien auch politische Leute dabei gewesen, natürlich hätten sie ehemalige FAP-Leute drin gehabt, aus Niedersachsen.

Götzl fragt nach dem Verhältnis zu Jan Werner. Das sei, beschreibt der Zeuge, am Anfang sehr gut gewesen. Er habe bedauert, dass er habe gehen müssen, aber irgendeinen Tod habe man sterben müssen, denn die anderen seien zahlenmäßig mehr oder wichtiger gewesen. Die Frage, ob es Diskussionen über Gewalt gegeben habe, verneint Stephan Lange. Er bestätigt, C18 zu kennen. Auf die Frage, was das sei, antwortet er in Deutschland sei es deswegen zur Spaltung gekommen, weil es starke Befürworter gegeben habe und Leute, die nur die Musikschiene haben fahren wollen. Die C18-Schiene unter Will Browning und diese Real B&H-Seite, die heute noch bestehe und die seien so verfeindet gewesen, hätten gegeneinander gehetzt. Götzl will von dem Zeugen wissen, was C18 wollte. Er könne, so der Zeuge, nicht für C18 sprechen. Die hätten die harte Linie vertreten, Gewalt gegen Andersdenkende, unter Umständen Gewalt gegen „Andersrassige“. Auf die Frage, wer diese Vertreter gewesen seien, hat der Zeuge zunächst keine Antwort. Sie hätten in Franken einen extrem C18-lastigem Ableger gehabt mit Bernd Peruch, als Sektionsleiter. Aber nach seinen Informationen habe auch der sich völlig von der Szene gelöst. Das Halblegale habe einen schon gefesselt. Aber wenn er sage, dass er froh sei über seine bürgerliche Lebensführung seit 2000, das würde Götzl ihm auch nicht glauben.

Götzl weist den Zeugen zurecht, er solle einfach die Fragen beantworten und will wissen, wann die Diskussion um C18 stattgefunden habe. Er wisse es nicht mehr genau, so der Zeuge, er glaube 1998. Auf die Frage, ob das „Feldhandbuch“ für die Befürworter von C18 eine Rolle gespielt habe, entgegnet Lange, über das Ding habe eigentlich nie jemand diskutiert. Die Leute hätten sich das gekauft und in den Schrank gestellt. Auch die Frage, ob über das Bilden von Strukturen oder Zellen diskutiert worden sei, verneint der Zeuge. Aufnahmevoraussetzungen bei B&H habe es keine gegeben, antwortet der Zeuge auf Götzls Frage. Wenn man wen kannte, habe es ein halbes oder ein Vierteljahr Probezeit gegeben, dann sei man Vollmitglied gewesen. Mindestalter sei 18 gewesen, antwortet der Zeuge auf Nachfrage. Es habe mal ein 25-Punkte-Programm gegeben, das er mit ausgearbeitet habe, aber er könne sich nicht mehr erinnern, was da drin stand. Waffen seien bei ihm niemals Thema gewesen, beantwortet Lange Götzls Frage, aber es habe Waffenfanatiker gegeben. Götzl fragt in diesem Zusammenhang nach Jan Werner und der Zeuge sagt, den würde er eher zum Gegenteil zählen, der sei Musikfanatiker gewesen.

BAW Greger setzt die Befragung fort und will wissen, ob der Zeuge bis 2011 Kenntnisse über Gruppen im Untergrund gehabt habe. Dies verneint dieser. Er sei 2001 nach Baden-Württemberg gezogen und habe mit wenigen Ausnahmen keinen Kontakt zur Szene mehr gehabt und auch nichts mitbekommen. Auch die Thematik über Politik aus dem Untergrund sei in seinem Umfeld nicht diskutiert worden, antwortet Lange auf Nachfrage. Sie hätten manchmal was für HNG gespendet, für greifbare Personen, sonst habe er nichts gewusst, die Anschläge von 1998 bis 2011 habe er nicht mal über die Medien mitbekommen.

OStA Weingarten kommt auf die Abspaltung von B&H Sachsen zu sprechen und will mehr über die Streitigkeiten zwischen den Plattenproduzenten wissen. Die seien, so der Zeuge, so zerstritten gewesen, da sei es richtig um Geld gegangen. „Nibelungenversand“, „Ultima Midgar“ in Halle, „Movement Records“ in Sachsen und Pernod mit seinem „Hatesound“. Die drei hätten sich gegen Jan Werners Movementgeschichte gewandt. Sie seien zu ihm gekommen und hätten gesagt, ‚Wenn du die nicht rausschmeißt, gehen wir.‘ Und da habe er das so beschlossen. Die hätten von dem Geld gelebt, gibt der Zeuge auf Nachfrage an. Man solle nicht denken, das Geld sei in B&H geflossen. Der Zeuge verneint die Frage, ob B&H Sachsen die Division D alimentiert habe. Das Magazin sei durch Konzerterlöse finanziert worden. Einmal hätten sie Superkonzert in Mecklenburg-Vorpommern gehabt, nach Abzug der Kosten seien 15.000 Mark übrig geblieben. Damit hätten sie das Clubhaus in Berlin alimentiert. Er widerspricht dem Einwand, es sei also doch was nach Berlin geflossen, denn das Konzert habe die Berliner und die Brandenburger Sektion gemeinsam gemacht.

Weingarten kommt noch einmal auf die Sektion Sachsen zurück. Der Zeuge erklärt, drei Sektionschefs hätten sich gegen einen ausgesprochen. Neid und Missgunst seien überall an der Tagesordnung. Weingarten hakt nach, er würde den Konflikt noch immer nicht verstehen, wenn alle von ihren Geschäften gelebt hätten, warum gebe es dann einen Konflikt. Das sei ein Missverständnis, entgegnet der Zeuge. Sie hätten von den CD-Verkäufen gelebt, nicht von den Konzerten. Jeder habe ein möglichst großes Angebot in seinem Katalog haben wollen. Die Gewinnspanne pro CD sei nicht groß, es hab einen Riesenkonkurrenzkampf gegeben.
Weingarten scheint überzeugt, kommt aber auf die Aussage zurück, sie hätten sich nicht einigen können, ob man Musik oder Politik machen wollen. Der Zeuge stellt klar, es habe diese Auseinandersetzung gegeben, aber das habe beim Rauswurf der Sektion Sachsen keine Rolle gespielt. Erst später, als noch andere Sektionen gegangen seien. Die Frage, ob die Sektion Sachsen C18-lastig gewesen sei, verneint der Zeuge. Sie hätten gute Kontakte nach Australien gehabt, das seien absolute Anti-C18-Leader gewesen.

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders will nun wissen, wer „The way forward“ und das Feldhandbuch übersetzt habe. Er wisse es nicht genau, es könne sein, dass es seine Lebensgefährtin gewesen sei, aber er glaube es eigentlich nicht. Schneiders fragt nach der Mitgliederzahl der Thüringer Sektion von B&H. Der Zeuge gibt an, um die zehn. Personen aus Jena habe er nicht gekannt, antwortet er auf Nachfrage, nur aus Gera. Nach Namen gefragt, nennt Lange Riese und bestätigt Marcel Degner. Schneiders kommentiert, der habe Klage gegen das Verbot von B&H erhoben, was der Zeuge als makaber einordnet. Schneiders will wissen, warum. Der habe, so der Zeuge, zu dem Zeitpunkt erwiesenermaßen für den Verfassungsschutz oder Staatsschutz gearbeitet. Was daran makaber sei, will Schneiders wissen. Dann hätte, verdeutlicht der Zeuge, der VS gegen das Verbot geklagt. Schneiders fragt nach dem Anwalt und der Zeuge gibt an, er habe gehört, der Anwalt hätte mit Erfolg gegen das Verbotsverfahren vorgehen können, hätte aber absichtlich Fristen versäumt und so den Erfolg vereitelt. Schneiders fragt nach Carsten Szczepanski, nach Antje Probst und nach Informationen über Waffen, die besorgt wurden oder die an ‚die Drei‘ weiter gegeben werden sollten. Der Zeuge gibt jeweils an, nichts dazu sagen zu können.

NK-Vertreter RA Elberling kommt auf Skandinavien zurück und will wissen, welche Kontakte B&H Deutschland zu Max Hammer, Marcel Schilf und B&H Scandinavia hatte. Zschäpe-Verteidiger Stahl beanstandet die Frage, weil sich der Sachzusammenhang zum Anklagevorwurf nicht erschließe. Elberling will dies in Abwesenheit des Zeugen erklären, woraufhin der Zeuge den Saal verlassen muss. Elberling führt aus, es gehe um Max Hammers Feldhandbuch und die Ausrichtung in Richtung bewaffneter Kampf, da sei es relevant, ob es aus der Organisation, aus der viele Unterstützer entstammen, Kontakte zu Max Hammer und seiner Organisation bestanden hätten. Stahl hält die Beanstandung aufrecht, es sei fraglich, ob B&H tatsächlich Unterstützungsleistungen erbracht habe. Götzl hakt ein, aus der Anklageschrift ergebe sich, dass dies Beweisgegenstand sei. Stahl erwidert, die Frage der Unterstützungsleistungen würden jetzt auf Regionen außerhalb der deutschen Grenzen ausgeweitet. Die Verteidiger Zschäpes ziehen ihre Einwände nach weiterer Diskussion zurück.

Der Zeuge wird wieder herein gebeten und RA Elberling fragt erneut, was der Zeuge über Kontakt zwischen B&H Deutschland zu Erik alias Max Hammer, zu Marcel Schilf und zu B&H Scandinavia wisse. Die habe es, so der Zeuge, durchaus gegeben, er könne aber nichts Konkretes mehr sagen. Die Nordsektionen hätten den Kontakt gehabt, aber wer genau, könne er nicht sagen. Elberling fragt nach Thüringen und Sachsen, was der Zeuge eher verneint. Elberling will nun wissen, wieso in den B&H-Magazinen Nummer 1 und 2 als Postadresse von B&H Deutschland ein Postfach in Dänemark angegeben sei, in Hilleröd. Der Zeuge begründet, sie hätten damals keine Struktur gehabt. Die ersten Hefte seien maßgeblich dort entstanden, in Berlin hätten sie einen Kontaktmann gehabt, der habe das mit dem Heft gemacht. Später hätten sie sich in Berlin selbst ein Postfach gesucht. Er wisse nicht mehr genau, ob die ersten Hefte in Dänemark entstanden seien, erwidert er auf Nachfrage, er selbst habe es erst ab der Nummer 4 oder 5 gemacht. Elberling fragt, ob es Kontakte mit B&H oder C18 England gegeben habe. Er denke, dass Leute zusammengearbeitet hätten, antwortet der Zeuge, aber er könne das nicht konkretisieren. Gefragt nach dem Bundesland, nennt Lange Franken.

Elberling will dann wissen, ob es bei der Diskussion zwischen dem Pro C18 und dem Contra C18-Flügel um politische Ausrichtung ging oder um das Beispringen von Fraktionen im Ausland. Er denke, so der Zeuge, es sei darum und um die Bands gegangen, die da jeweils dahinter gewesen seien. Elberling verweist auf die Aussagen von Carsten Szczepanski, es sei in den Diskussion darum gegangen, ob man in Richtung C18 gehen wolle, auch in Sachsen habe es Leute gegeben, die gesagt hätten, C18 sei nicht verkehrt. Elberling fragt den Zeugen, ob er bei seiner Aussage bleiben wolle, es sei nur darum gegangen, wen man in einem anderen Land unterstützt, also wen man kenne. Der Zeuge bestätigt das, man habe sich nach seinem Freundeskreis ausgerichtet. Politisch habe das keiner gesehen. Das sei eine Musikbewegung gewesen. Elbering will wissen, ob C18 auch eine Musikbewegung gewesen sei. Lange antwortet: Jein. Es sei so gedacht gewesen, aber die Botschaft sei von verschiedenen Bands auch nach Deutschland getragen worden.

RA Elberling will wissen, wer neben Franken noch die C18-Ausrichtung unterstützte. Der Zeuge weicht zunächst ins Allgemeine aus und gibt dann auf nochmalige Nachfrage an, er wisse nichts davon. Auch von Sachsen nicht. RA Elberling fragt nun, ob der Zeuge das Videomagazin „Kriegsberichter“ kenne, was dieser bejaht, das sei in Skandinavien hergestellt worden. Auf die Frage, was man in B&H-Kreisen dazu gesagt habe, antwortet der Zeuge, auf jeden Fall sei es gut gemacht gewesen. RA Elberling fragt nun nach dem Aufbau von B&H. Er sei ja der Divisionsleiter gewesen, wie sei es in den Ebenen drunter weiter gegangen. Das seien, so der Zeuge, Süddeutschland, Mitteldeutschland und Norddeutschland. Auf die Frage, wer für Mitteldeutschland zuständig gewesen sei, antwortet der Zeuge Degner. Zschäpe-Verteidiger RA Stahl beanstandet die Frage, für den Schuldvorwurf spiele es keine Rolle, wie B&H strukturiert gewesen sei. Die terroristische Vereinigung sei nicht B&H gewesen, sondern der sogenannte NSU. Götzl hält die Frage für zulässig, Stahl bleibt bei seiner Position.

RA Elberling wiederholt die Frage und Lange nennt Marcel Degner als zuständig für Thüringen, Sachsen und Sachsen Anhalt. Elberling fragt nach den Aufgaben der Gebietsverantwortlichen. Es habe keine besonderen Aufgaben geben, erwidert der Zeuge, der hat es einfach ein bisschen zusammengehalten, sich gekümmert. Die Frage, ob der Zeuge nach seinem Rücktritt im März 2000 auch aus B&H ausgetreten sei, verneint der Zeuge. Auf die Frage, was der Zeuge vor B&H politisch gemacht habe, beantwortet der Zeuge mit ‚gar nichts‘ und bestätigt den Einwurf von Elberling, er sei wohl nur auf Konzerten gewesen und habe sich mit Hammerskins geprügelt.

NK-Vertreterin RAin v. d. Behrens fragt, ob der Zeuge Holger Gerlach, André oder kenne, was der Zeuge jeweils verneint. Nach Intervention von RA Stahl, der die Befragung zu Strukturen und Aktivitäten von B&H gering halten will, setzt RAin v. d. Behrens die Befragung fort und will nun wissen, ob der Zeuge das Vorwort für die Ausgabe 2 des B&H-Magazins geschrieben habe. Das wisse er nicht mehr, antwortet der Zeuge, seit der Beschlagnahmung habe er das Heft auch gar nicht mehr. V. d. Behrens hält aus dem B&H-Magazin 2/96, Seite 2 vor: „Statement 88 Kameraden! Euch liegt nun die zweite Ausgabe des Heftes der BH Division D vor…. unterschrieben mit B&H Pin.“ Dann werde er es, so der Zeuge, vielleicht unterschrieben haben. Er sei sich nicht sicher, weil das 20 Jahre her sei, antwortet der Zeuge auf die Nachfrage. Er verneint, dass andere Leute Text mit Pin unterschrieben hätten. Götzl fordert Bezug zur Verhandlung ein und v. d. Behrens stellt klar, es gehe um die heutige Aussage des Zeugen, er habe erst in Nummer vier oder fünf mitgewirkt, was offensichtlich nicht richtig sei. Der Zeuge hakt ein, nicht verantwortlich zu sein, heiße nicht, nichts für das Heft zu schreiben. Natürlich könne das Vorwort von ihm sein. V. d. Behrens will dann wissen, von wem die Grußseite gewesen sei, woran sich der Zeuge jedoch nicht erinnert. Auf Nachfrage gibt Lange an, das Heft sei von zwei Kameraden aus Berlin zusammengestellt worden, an deren Namen könne er sich jedoch nicht mehr erinnern. Auf die Frage, ob der Zeuge inhaltlich beteiligt gewesen sei, entgegnet dieser, im letzten Heft seien 35 Interviews gewesen und er habe nicht eines davon geführt. Götzl mahnt erneut den Bezug zum Verfahren an.

V. d. Behrens fragt den Zeugen, ob in dem Heft Nummer 2 ein Artikel mit der Überschrift Politik erschienen sei. Der Zeuge sagt, das wisse er nicht mehr und Götzl beanstandet die Frage. Der Zeuge wird hinausgebeten und RAin von der Behrens erläutert den Hintergrund der Frage: In dem mit Politik überschriebenen Artikel werde zu „Leaderless Resistance“ aufgerufen. Außerdem finde sich dort ein Zitat eines KKK-Obersts, der dazu aufruft, geheime Strukturen zu schaffen. Dieses Heft sei in der Garage des Trios gefunden worden. Dies sei die Ideologie, die auch in der Anklageschrift angesprochen worden sei. Und der Zeuge habe gesagt, dass er damit lediglich ein Plattencover in Verbindung bringe. Götzl fordert v. d. Behrens auf, dem Zeugen gleich die Stelle vorzuhalten, um schneller voran zu kommen. RAin von der Behrens bittet darum, dem Zeugen den Artikel vorzulegen, um zu sehen, ob er sich an das Layout erinnert.

RA Stahl verweist erneut darauf, dass B&H nicht Gegenstand der Anklage seien, sondern der NSU. Dem widerspricht Götzl und verweist auf S. 122 der Anklageschrift, wo der führerlose Widerstand explizit erwähnt werde. RAin Lunnebach interventiert und macht deutlich, dass bei zwei Toten und einer schweigenden Angeklagten in einem 129a-Verfahren die Aufgabe des Gerichts darin bestünde, die ideologischen Hintergründe der Taten zu eruieren. Götzl weist dies als belehrend zurück und fordert konkrete, zielführende Fragen zu stellen. RAin v. d. Behrens sagt das zu. Der Zeuge wird wieder herein geholt.

V. d. Behrens fragt, ob dem Zeugen bekannt sei, wer den Artikel Politik in der Ausgabe 2 geschrieben habe, in dem der „Leaderless Resistance“ propagiert werde. Der Zeuge verneint das ebenso, wie die Fragen, ob ihm das Kürzel B. etwas sage oder er von einem Mitglied der Sektion wisse, dessen Vorname mit B. beginne. V. d. Behrens kommt nun auf das Postfach in Dänemark zu sprechen und will wissen, ob dem Zeugen bekannt sei, ob dieses Postfach auch von „NS88“ bzw. „NS-Records“ von Marcel Schilf benutzt worden sei. Er denke, das sei identisch gewesen zu diesem Zeitpunkt, entgegnet der Zeuge. An den Zeitpunkt der Verabschiedung des 25-Punkte-Programms kann sich der Zeuge auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht erinnern. V. d. Behrens will nun wissen, ob in dem Programm Sätze enthalten waren wie „Die Arbeit hat sich an der völkischen Idee auszurichten“ oder die Mitglieder von B&H sollten sich an Demos beteiligen. Das wisse er auch nicht mehr, entgegnet der Zeuge, er könne sich nicht erinnern. Auch an die Personen, die das Programm mit ihm geschrieben haben, kann er sich nicht mehr erinnern. V. d. Behrens will nun wissen, ob das Programm die Schaffung eines Postens für politische Arbeit beinhaltete, der von der Sektion Niedersachsen gestellt werden sollte. Wohlleben-Verteidiger RA Klemke beanstandet die Frage, weil nicht zur Sache gehörig. V. d. Behrens begründet die Frage damit, der Zeuge habe B&H als Musikbewegung dargestellt, was nach ihren Erkenntnissen nicht dem entspreche, was in dem 25-Punkte-Programm enthalten sei.

V. d. Behrens wiederholt die Frage, Klemke hinterfragt die Zulässigkeit. Götzl bittet um Stellungnahmen. RA Klemke führt ergänzend aus, es werde aus Unterlagen vorgehalten, die der Verteidigung nicht vorlägen. Woraufhin RAin v. d. Behrens entgegnet, sie halte nicht vor, sondern stelle Fragen. RA Kaiser widerspricht und ergänzt, der Zeuge habe sich an nichts davon erinnert. Von der Behrens stellt klar, die Verteidigung könne nicht beurteilen, wann die Erinnerung des Zeugen wiederkomme. Götzl unterstützt die Verteidigung, dann sei das ein Vorhalt, den die Anwältin auf den Tisch legen solle. V. d. Behrens entgegnet, es hätte doch sein können, dass sich der Zeuge erinnert. Götzl verweist darauf, der Zeuge habe mit ’nein‘ geantwortet. V. d. Behrens setzt ihre Befragung fort und will wissen, ob die „“ das oder eines der Leitmotive von B&H gewesen seien. Der Zeuge antwortet mit ‚jein‘, das sei das Leitmotiv für die gesamte rechtsextreme Skinheadszene gewesen. Es sei eigentlich von den Hammerskins kreiert worden. Auf die Frage, ob es auch von B&H benutzt worden sei, entgegnet der Zeuge ’natürlich‘.

V. d. Behrens will nun wissen, ob die Ideologien von David Lane oder bei B&H eine Rolle gespielt hätten. Diese Frage wird von Wohlleben-Verteidiger RA Klemke beanstandet. V. d. Behrens begründet ihre Frage damit, dass Pierce der Autor der „Turner Tagebücher“ ist und Lane die „14 Words“ zugeschrieben werden. Beides finde sich bei der WBE, „The Aryan Law and Order“ und dies sei die Ideologie, die sich auch beim NSU zeige. Daher sei es relevant zu wissen, ob es sie auch bei B&H gegeben habe, denn es komme darauf an, ob es ein Motiv gegeben habe, den NSU zu unterstützen. Wie bereits vorher, stellt Zschäpe-Verteidiger Stahl auch hier den Bezug zur Tat in Frage. Klemke unterstellt, der Prozess sei ein politisches Tribunal. NK-Vertreter RA Scharmer erinnert daran, dass der Hintergrund für die Beweisaufnahme bei dem heute geladenen Zeugen die ideologische Ausrichtung des Angeklagten Wohlleben gewesen sei. Die Verteidigung von Wohlleben habe darauf abgezielt zu zeigen, dass die C18-Ideologie bei B&H keine Rolle gespielt habe, was die Befragung heute aber nicht nahelege, deswegen müssten die Fragen gestellt werden. Klemke erwidert, C18 habe in Deutschland nicht die Rolle eines militärischen Armes gespielt wie in England, deswegen erübrigten sich die Fragen. Auch OStA Weingarten hält die Frage nicht für zulässig. Es sei von Relevanz, wie die Angeklagte Zschäpe sowie Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von den Ideologien erfahren hätten und nicht, wie B&H seinerseits zu einer gewissen Ideologie gekommen sei. NK-Vertreter RA Kuhn weist noch einmal darauf hin, dass der Zeuge jegliche politischen Inhalte von B&H abgestritten habe, deswegen müsse über Publikationen auf die politischen Inhalte von B&H eingegangen werden, die deckungsgleich seien mit den Punkten auf Seite 122 der Anklageschrift. Götzl unterbricht die Sitzung bis 16:25 Uhr.

Die Sitzung wird um 16:34 Uhr fortgesetzt und Götzl erklärt die Frage, ob bei B&H die Ideologie von William Pierce und David Lane relevant gewesen ist, für zulässig. Der Zeuge reagiert: Natürlich seien sie politisch gewesen, sonst hätten sie das Ganze gar nicht gemacht. Aber politisch zu sein und an Demonstrationen teilzunehmen oder militant zu sein, seien zwei Paar Schuhe. Auf die nochmalige Frage, ob die Ideologie von Pierce und Lane einen Rolle gespielt habe, antwortet der Zeuge, bei ihm nicht und bei wem sie eine Rolle gespielt habe, wisse er nicht. RAin v. d. Behrens will wissen, ob es ein Interview mit Pierce im Magazin neun gegeben habe, was der Zeuge nicht weiß, es könne möglich sein. Analog reagiert er auf die Frage, ob es ein Interview mit der Ehefrau von Lane im Magazin sieben gegeben habe.

V. d. Behrens will nun wissen, welcher Teil des Magazins neun verboten worden sei, aber auch das weiß der Zeuge nicht mehr. Stephan Lange bejaht die Frage, ob er das Fanzine „“ kenne. Die Frage, ob der Zeuge wisse, wer die „Nationalrevolutionären Zellen“ seien, die ein Interview im diesem Fanzine gegeben hätten, wird von Klemke erneut beanstandet. Der Zeuge antwortet allerdings, er kenne das Interview nicht, sie solle Leute dieses Fanzines fragen. Götzl bittet den Zeugen nach draußen. V. d. Behrens erklärt die Relevanz der Frage: Das BKA habe vermutet, dass Uwe Mundlos der Urheber dieses Interviews sei. Die Textanalyse sei non-liquid. Deswegen habe sie den Zeugen fragen wollen, ob ihm bekannt sei, wer die Nationalrevolutionären Zellen seien. Sie wolle die Frage in der Form aufrecht erhalten, Klemke beharrt auf seiner Beanstandung. V. d. Behrens räumt ein, die Frage sei beantwortet worden, wenn auch unglaubwürdig, sie halte sie nicht aufrecht. Der Zeuge wird wieder in den Gerichtssaal geholt.

V. d. Behrens kommt auf die Sektion Sachsen zu sprechen und will wissen, wer 1998 vor der Auflösung dort Mitglied war. Der Zeuge nennt Jan Werner, , Frau Probst, Herrn Blume aus Dresden, ein Gunnar und noch zwei, drei Leute, da kenne er den Namen nicht. V. d. Behrens summiert sieben Leute auf. Der Zeuge korrigiert, es seinen circa zehn gewesen. Stephan Lange verneint die Frage, ob Frau Probst aktiv an Diskussionen oder der Organisation von Konzerten teilgenommen habe. Er sei sich aber nicht ganz sicher. Zu Andreas Graupner gibt er an, dieser sei zwar immer dabei gewesen, sei aber, so glaube er, kein Mitglied gewesen. Ob dieser mal ein Interview für das Magazin Nummer zwei geführt habe, wisse er nicht, finde es aber naheliegend, dass Graupner mit ’88 Mucke‘ unterschrieben habe. Die Frage, ob Michael Probst Mitglied gewesen sei, verneint der Zeuge. Ralf Marschner ebensowenig, antwortet der Zeuge auf Rückfrage. Ebenfalls auch Nachfrage gibt er an, Marschner habe aber Kontakt zu B&H Strukturen in Sachsen gehabt, nach Berlin fast nicht.

RAin v. d. Behrens fragt den Zeugen, ob er für Marschner Saalschutz bei Konzerten in Zwickau gemacht habe. Wieder wird die Frage vom Verteidiger Stahl als nicht verfahrensrelevant beanstandet. Von der Behrens macht deutlich, ihr gehe es um die Glaubwürdigkeit der Aussage, dass Marschner kein Mitglied von B&H gewesen sei. Sie verweist auf einen Artikel, in dem der Zeuge beschreibt, dass Marschner ihn zum Saalschutz gerufen habe. Stahl beanstandet die Frage weiterhin, Klemke unterstützt die Beanstandung. Götzl genügt es nicht, dass v. d. Behrens die Glaubwürdigkeit des Zeugen mit diesen Fragen prüfen will. Sie muss die Frage unbeantwortet lassen. Sie setzt die Befragung fort und will wissen, ob der Zeuge in Zwickau weitere Personen aus dem Umkreis von Ralf Marschner kenne, was dieser verneint. Von der Behrens verweist auf das B&H Magazin Nummer eins, in dem eine Seite überschrieben sei mit den Worte „Grüße an die Kameraden“ und „Manole und die Zwickauer“. Stephan Lange wiederholt, er sei für das Layout nicht verantwortlich gewesen, irgendjemand wird den Manole schon gekannt haben, aber es habe keine rege Zusammenarbeit gegeben. Auf die Frage, wer mit den Zwickauern gemeint gewesen sei, verweist der Zeuge auf eine Band mit dem Namen „Westssachsengesocks“, aber er wisse nicht, wer das gewesen sei.

Die nächste Frage, ob eine Brandenburger mit den Sachsen gegangen seien, beanstandet Stahl erneut ebenso wie die Konkretisierung, welche Brandenburger sich den Sachsen angeschlossen hätten. V. d. Behrens verweist auf den Antrag der Wohlleben-Verteidigung, wonach die vollständige Isolierung der Sektion Sachsen Beweisthema sei. Wenn aber Brandenburger mitgegangen seien, können die Isolation nicht so groß gewesen sein. Stahl bleibt bei seiner Beanstandung. V. d. Behrens erläutert die Argumentation mit Bezug auf die Beweisführung der Wohlleben-Verteidigung, wonach sich das Trio ohne Verbindung zur restliche Szene ideologisch radikalisiert habe. Mit ihrer Frage wolle sie diese Beweisführung überprüfen und klären, welche Verbindung die zwei Brandenburger zur Sektion Sachsen hatten. RA Stolle unterstützt, es seien auch andere Teile ausgeschlossen worden, wodurch sich eben gerade nicht die Isolation der Sektion Sachsen zeige. Götzl unterbricht die Sitzung für eine Viertelstunde bis 17:15 Uhr.

Um 17:15 Uhr wird die Verhandlung fortgesetzt und die Frage, welche Brandenburger sich B&H Sachsen nach Ausschluss angeschlossen haben, als nicht zur Sache gehörig zurückgewiesen. Der Sachbezug sei nicht erkennbar. Auf die Frage, welche Mitglieder außer Marcel Degner noch zur B&H Sektion Thüringen gehörten, antwortet der Zeuge, er kenne namentlich gar keinen. V. d. Behrens erinnert an die Aussage des Zeugen vom Vormittag, wonach er ausschließen könne, das Ralf Wohlleben Mitglied bei B&H gewesen sei, weil er alle Mitglieder kenne. Lange erwidert, er könne sich optisch schon die Leute merken, außerdem hätte ihm das sicher jemand gesagt, wenn Ralf Wohlleben Mitglied in Thüringen gewesen sei. Die Frage, ob die Fanzines „Förderturm“, „Landser“ oder „Fahnenträger“ B&H-nah gewesen seien oder zu B&H gehörten, verneint der Zeuge. Stahl sieht wieder den Sachzusammenhang nicht, den v. d. Behrens jedoch herstellt. Der NSU-Brief soll an diese Fanzines gesandt worden sein, es sei in der Frühlingsstraße ein Zettel gefunden worden, auf denen diese Fanzines notiert worden seien. Deswegen die Frage, ob die ideologisch der B&H-Bewegung nahestanden. V. d. Behrens fragt den Zeugen, ob diese Fanzines im B&H-Magazin besprochen worden seien, woraufhin der Zeuge entgegnet, das sei durchaus möglich, sie hätten 80 Hefte im Jahr zugeschickt bekommen.

NK-Vertreter RA Narin setzt die Befragung fort und will wissen, ob es bereits vor dem Verbot eine Diskussion über ein bevorstehendes Verbot gegeben habe. Der Zeuge verneint das. Sie seien eigentlich nicht davon ausgegangen, dass sie verboten würden. Auf die Frage, ob die Band Landser in B&H eingebunden gewesen sei, erwidert der Zeuge, die habe zum erweiterten Freundeskreis gehört und konkretisiert, er habe Regner seit 1987 gekannt. Stephan Lange verneint die Frage, ob das Verbot von Landser ein Thema gewesen sei und ob mögliche Reaktionen diskutiert worden seien.

RA Narin kommt auf die Struktur von B&H zu sprechen und will wissen, wie das abgelaufen sei, wenn B&H-Mitglieder eine andere Sektion oder Division gegründet hätten. Stahl beanstandet die Frage. RA Narin stellt daraufhin die Frage anders und will wissen, ob Riese mit den Sachsen auch andere Sektionen oder Divisionen gegründet habe. Stahl beanstandet auch diese Frage. RA Narin bezieht sich ebenfalls auf die Argumentation der Wohlleben-Verteidigung, wonach die sächsische Sektion sich abgeschottet habe. Es gehe ihm um die Frage, ob die Thüringer Sektion um Degner enge Kontakte gehabt habe und in solche Strukturen eingebunden gewesen sei. Das würde belegen, dass die sächsische Sektion so abgeschottet nicht gewesen sei. Es gehe konkret um die Gründung der kroatische Sektion oder Division und er fragt den zeugen, ob ihm davon was bekannt sei. Stahl interveniert erneut und Narin zieht die Frage zurück.

NK-Vertreter RA Stolle will nun wissen, ob dem Zeugen die Band „“ bekannt sei und ob diese zum Pro-C18-Flügel gehöre. Ja, er kenne die Band, so der Zeuge. Nicht persönlich, sondern nur vom Hören, da sie nicht zu B&H gehörte, wisse er nicht, wo er sie einordnen soll. Er verneint die Fragen, ob ihm die Namen Sebastian Seemann oder Marco Gottschalk etwas sagen und ob die Vandalen zu B&H gehörten. NK-Vertreter RA Scharmer will vom Zeugen wissen, ob er jemals von einem LfV, vom BfV oder MAD angesprochen worden sei und wenn ja, ob er Informationen weiter gegeben habe. Der Zeuge verneint das. Nun will Scharmer wissen, ob der Zeuge Anwerbeversuche von anderen B&H-Mitgliedern, insbesondere Marcel Degner aus eigener Erkenntnis habe, was dieser verneint, das wisse er nur über andere Leute. Auf Nachfrage ergänzt Lange, per whatsapp sei schon mal ein Pressartikel gekommen. Vor solchen Pressmitteilungen habe er nichts von anderen Personen erfahren, reagiert der Zeuge auf Nachfrage.

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders will wissen, ob Bernd Peruch Artikel für das B&H-Magazin geschrieben hat. Der Zeuge antwortet, das sei möglich, aber noch nicht für die Nummer 2, da sei er noch nicht dabei gewesen. Schneiders will wissen, wie isoliert die Sektion Sachsen nach dem Ausschluss gewesen sei. Der Zeuge erwidert, die Kontakte seien nach wie vor vorhanden gewesen, sie seien aus B&H ausgeschlossen worden, nicht aus der Szene. Das sei einfach bloß Politik gewesen. Auf die Frage, welche Konsequenzen das gehabt habe, antwortet Lagen, das habe gar keine gehabt. Es sei nur darum gegangen, dass die anderen Ruhe geben. Schneiders fragt nach Kontakten von B&H zum Thüringer Heimatschutz. Den THS kenne er nicht, das sage ihm jetzt nichts. Um 17:35 Uhr wird der Zeuge entlassen. Die RA_innen Elberling und v. d. Behrens behalten sich jeweils eine Erklärung vor.

Auf dem Blog der Nebenklage heißt es:
„Die Verteidigungen Wohlleben und Zschäpe versuchten sich einmal wieder in ihrer Strategie, die Befragung durch Beanstandungen zu torpedieren – wieder einmal in den allermeisten Fällen ohne Erfolg. Interessant ist, dass die Verteidigung Zschäpe sogar behauptete, Fragen zu „B&H“ hätten grundsätzlich keine Verfahrensrelevanz – eine steile These, die nicht nur beim Gericht für Kopfschütteln sorgte.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/04/28/28-04-2015/

    » «