Verfassungsschutz: Nicht auf dem rechten Auge blind, sondern zu nah dran

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Presseerklärung von 22 Nebenklagevertreterinnen und Vertretern im NSU Prozess im Nachgang zum Verhandlungstag am 23.04.2015 und resümierend zum heutigen 200. Hauptverhandlungstag. erschienen auf dem Blog der Nebenklage NSU-Prozess

Nebenklagevertreterinnen und Nebenklagevertreter fordern umfassende Aufklärung und Konsequenzen für den Verfassungsschutz.

Der Verfassungsschutz stand im Zentrum des 199. Verhandlungstages im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München mit den Vernehmungen der V-Mann-Führer Gordian Meyer-Plath und Norbert Wießner. Es wird auf lange Sicht aufgrund der Struktur der Nachrichtendienste und deren Verhalten im NSU-Komplex trotz der Ermittlungen der Untersuchungsausschüsse und der umfangreichen Beweisaufnahme vor dem OLG München keine tatsächliche Aufklärung geben.

Wesentliche Gründe für die Nicht-Aufklärung sind:

• die auch am heutigen Verhandlungstag zu beobachtende angebliche und manchmal groteske Erinnerungs- und Ahnungslosigkeit der MitarbeiterInnen der Dienste und der von ihnen geführten V-Personen und deren offene und nicht geahndete Verstöße gegen die Wahrheitspflicht,

• die Vielzahl der enttarnten und nicht enttarnten V-Männer und InformantInnen in dem (Unterstützer-)Umfeld des Trios,

• die unzähligen echten und scheinbaren Fahndungspannen bei der Suche nach dem Trio

und

• das Zurückhalten und Schreddern von relevanten Akten, u.a. der des V-Mannes Marcel Degner im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz und der des V-Mannes Michael See vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Gleichwohl spielen diese Umstände trotz der Aufkl.rungsbemühungen des Gerichts keine substantielle Rolle – auch weil die Bundesanwaltschaft dies nicht möchte: Sie trägt nicht nur nichts dazu bei, dass V-Personen und ZeugInnen aus den Geheimdiensten ihre Wahrheitspflicht ernst nehmen, sondern hält sogar systematisch Akten und Erkenntnisse zurück.

Mit dem Verfahren vor dem OLG wird der falsche Schein erzeugt, es könne dieser Umstände zum Trotz über die angeklagten Taten ein Urteil gefällt werden, ohne die Rolle der Geheimdienste zu thematisieren und sich den offensichtlichen Fragen zu stellen:

• Haben die Dienste das Abtauchen und das Leben der drei in der Illegalität beobachtet?

• Hätte die Mord- und Anschlagsserie des NSU oder einzelne Taten verhindert werden können?

• Welche Rolle spielte das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz und insbesondere Andreas Temme?

• Warum haben die Geheimdienste und die Bundesanwaltschaft kein Interesse an der Aufklärung des Unterstützernetzwerkes? Um die Schwere der Anklagevorwürfe zu bestimmen und zu einem Urteil zu kommen, sind schon von Gesetzes wegen die Größe und Gefährlichkeit des NSU aufzuklären. Problematisch kann diese Aufklärung für die Behörden nur sein, wenn sich weitere V-Personen im Unterstützerumfeld des NSU befanden, deren Identität und gelieferte Informationen über das Trio und den NSU zurückgehalten werden sollen.

Aus den Vernehmungen der ehemaligen V-Mann-Führer Meyer-Plath und Wießner und den uns vorliegenden Akten ergibt sich: Das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz Thüringen, Sachsen und Brandenburg wussten bereits Mitte 1998 u.a. durch den V-Mann Carsten Szczepanski, dass sich das Trio im Raum Chemnitz aufhielt, sich bewaffnen wollte, einen Raubüberfall begangen hatte, einen weiteren plante und mit Geld der sächsischen Blood & Honour-Sektion unterstützt wurde. Diese Informationen wurden später im Kern durch Meldungen der V-Männer Marcel Degner und Tino Brandt bestätigt. Diese Informationen haben nur zu einem folgenlosen Treffen der drei betroffenen Landesämter geführt; über weitere nachrichtendienstliche Maßnahmen wussten die V-Mann-Führer nichts zu berichten und diese ergeben sich auch nicht aus den Akten.

Dies widerspricht dem gängigen Vorgehen der Geheimdienste diametral und ist deshalb nicht vorstellbar und nicht glaubhaft. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Geheimdienste nach der Meldung zu Aufenthaltsort, Bewaffnung und Raubüberfällen in Alarmbereitschaft versetzt waren und nachrichtendienstliche Operationen eingeleitet haben, die bis heute nicht bekannte Erkenntnisse erbrachten. Nach dem derzeitigen Wissensstand und dem Verhalten der Nachrichtendienste und der Bundesanwaltschaft muss davon ausgegangen werden, dass einzelnen oder mehreren Verfassungsschutzämtern die Aufenthaltsorte und das Unterstützernetz des Trios bekannt waren und das Trio nach dem Abtauchen über längere Zeit hinweg beobachtet wurde. Eine schlichte Verurteilung der Angeklagten nach Schuldnachweis in Hinblick auf die angeklagten Taten ohne Aufklärung der tatsächlichen Größe des NSU und seines Unterstützernetzwerkes und der Verstrickung und Mitwisserschaft der Nachrichtendienste ist nicht das Ziel unserer Mandanten und Mandantinnen. Sie wollen wirkliche und nicht durch die Staatsraison begrenzte Aufklärung.

Wir fordern deshalb die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, die Geheimdienste anzuweisen:

• die Akten derjenigen V-Personen, InformantInnen und Gewährspersonen, die über das Trio, über den NSU und die UnterstützerInnen berichtet haben, vollständig, ungeschwärzt und nicht als geheim eingestuft auf Aufforderung dem OLG München bzw. den Untersuchungsausschüssen vorzulegen;

• den als ZeugInnen vor dem OLG München bzw. den Untersuchungsausschüssen geladenen BeamtInnen und den V-Personen der Dienste eine umfassende Aussagegenehmigung zu erteilen;

• BeamtInnen, die in ihrer Eigenschaft als ZeugInnen vor dem OLG München bzw. den Untersuchungsausschüssen nicht die Wahrheit gesagt haben bzw. nicht glaubhaft Erinnerungslücken vorschützen, disziplinarrechtlich zu belangen bzw. für die Einleitung von Strafverfahren Sorge zu tragen;

• BeamtInnen, die vor oder nach der Selbstenttarnung des NSU gegen Dienstvorschriften verstoßen haben und dadurch das Untertauchen des Trios begünstigt, zur Erfolglosigkeit der polizeilichen Fahndung beigetragen bzw. die Aufklärung des NSU-Komplexes behindert haben, disziplinarrechtlich zu belangen und nicht zu befördern.

Nebenklagevertreterinnen und Nebenklagevertreter im NSU-Verfahren:
Seda Basay, Rechtsanwältin
Antonia von der Behrens, Rechtsanwältin
Önder Bogazkaya, Rechtsanwalt
Dr. Mehmet Daimagüler, Rechtsanwalt
Dr. Björn Elberling, Rechtsanwalt
Berthold Fresenius, Rechtsanwalt
Alexander Hoffmann, Rechtsanwalt
Carsten Ilius, Rechtsanwalt
Ali Kara, Rechtsanwalt
Detlef Kolloge, Rechtsanwalt
Stephan Kuhn, Rechtsanwalt
Angelika Lex, Rechtsanwältin
Edith Lunnebach, Rechtsanwältin
Yavuz Narin, Rechtsanwalt
Ogün Parlayan, Rechtsanwalt
Eberhard Reinecke, Rechtsanwalt,
Sebastian Scharmer, Rechtsanwalt
Reinhard Schön, Rechtsanwalt
Kiriakos Sfatkidis, Rechtsanwalt
Isaak Sidiropoulos, Rechtsanwalt
Dr. Peer Stolle, Rechtsanwalt
Turan Unlücay, Rechtsanwalt