Protokoll 205. Verhandlungstag – 13. Mai 2015

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An diesem Prozesstag geht es zunächst um einen weiteren Banküberfall in Chemnitz am 23.09.2003, es sagen zwei Kassiererinnen aus und eine Polizeibeamtin, die anhand der gefundenen Asservate die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt nachvollzieht. Danach sagt aus. hatte angegeben, diese sei auf einer -Schulungsveranstaltung auf ihn zugekommen, habe gesagt, gleich komme jemand aus Chemnitz, um mit ihm über die Untergetauchten zu sprechen. Kapke hatte kurz zuvor ein Lied über die drei geschrieben. Schmidt streitet das ab, hält sich in ihrer Aussage bedeckt, gibt an, sie habe bei der Veranstaltung nur einen Vortrag gehalten. Während ihrer sehr ungeduldig wirkenden Aussage sitzen auf der Besucher_innentribüne ihr Sohn und weitere Neonazis.

 

Zeug_innen:

  • Kathrin Fr. (Zum Banküberfall in Chemnitz am 23.09.2003)
  • Anne Ma. (Zum Banküberfall in Chemnitz am 23.09.2003)
  • Sandra Wa. (BKA-Beamtin, Asservatenbefunden zum Banküberfall in Chemnitz am 23.09.2003)
  • Edda Schmidt (Erkenntnisse zur NPD-Schulungsveranstaltung, Christian Kapke, Andreas Graupner)

Der Prozesstag beginnt um 09:48 Uhr. Die Erste Zeugin ist Kathrin Fr. Es geht um den Überfall auf die Sparkasse Chemnitz am 23.09.2003. Fr. erzählt und fängt währenddessen an zu weinen: „Es war an einem Vormittag, und Kunden in der Geschäftsstelle, und da kamen zwei Männer rein, Maskierte, und haben geschrien ‚Überfall, Geld raus‘. Zuerst sind sie zu meiner Kollegin gegangen. Ich bin versteinert dagesessen und da kam der eine Täter auf meinen Schalter gesprungen und hat mir die Waffe ins Gesicht geschlagen, da hatte ich ein blaues Auge. Ich hab gesagt: ‚Ich hab kein Geld‘, hab ihm Münzen und 5-Mark-Scheine entgegengeworfen. Dann ist er rübergeklettert und zu meiner Kollegin in der Hauptkasse. Die konnte sich losreißen und ist rausgerannt. Er kam wieder rüber, packte mich an meinem T-Shirt. Dann sind wir in den Tresorraum. Der Tresor war zu und ich hab gesagt: ‚Ich hab keinen Schlüssel.‘ Mittlerweile hat er abgelassen. Ich hatte geschaltet und die Tür ging nicht auf. Ich sagte: ‚Wir müssen warten, zehn Minuten.‘ Er hat die Waffe vor mich gehalten. Aber das hat ihnen zu lange gedauert und da sind alle beide über den Schalter wieder raus.“

Götzl fragt, ob sie in ärztlicher Behandlung war. Fr. sagt, sie sei mal beim Psychologen gewesen und habe das gut verarbeitet. Götzl: „Aber bei Ihnen liegt schon eine emotionale Betroffenheit vor.“ Fr.: „Aber ich habs gut verarbeitet. Es ist ein bissel aufregend hier.“ Götzl: „Bevors jetzt dazu kam, dass Sie diesen Schlag ins Gesicht bekommen haben, sind denn Aufforderungen von den Männern erfolgt?“ Fr.: „Man konnte die beiden kaum unterscheiden, die hatten zwar unterschiedliche Basecaps auf, aber ich war da wie leer, hab nichts mehr gefühlt. Hat mich in den Tresorraum gedrängt und ich hab gedacht: ‚Hoffentlich ist er zu‘.“ Götzl fragt nach dem technischen Ablauf. Fr.: „Damals wars so: wenn er zu ist, muss man einen Code eingeben um in den Raum zu kommen. Und dann ist Zweischlüsselsystem gewesen. Bevor die zwei Mann reingekommen sind, musste eine große Auszahlung geholt werden, aber die Kollegin hat Gottseidank zugemacht.“ Götzl fragt, ob Schlüssel vorhanden waren. Fr.: „Die waren vorhanden, aber ich hab sie nicht geholt und gesagt: ‚Der Chef ist zu einer Beratung‘.“ Götzl fragt, ob sonstiges Personal anwesend war. Fr.: „Eine Kollegin war in einer Beratung und ist Gottseidank zurückgegangen. Der Schreibtisch war so zu, dass sie runtergekrabbelt ist, dass das so ausgesehen hat als wär niemand da. Und hinter mir war noch eine Kollegin hinter einer Abtrennung, die ist auch unter den Schreibtisch gekrabbelt. Und die anderen Berater waren gerade in der Kaffeeküche und sind zum Fenster rausgesprungen.“

Götzl fragt nach einer Beschreibung der Täter. Fr.: „Die waren groß, sportliche Gestalt, schwarz gekleidet. Schwierig zu sagen. Schlank. Also erkannt hat man nichts.“ Sie habe nur eine Waffe gesehen, eine Handwaffe, schwarz und klein, so Fr. auf weitere Fragen. Götzl: „Was hat der Täter mit der Waffe während des Ablaufs gemacht, auf dem Weg zum Tresor und in diesen Situationen?“ Fr.: „Ich kann mich entsinnen, dass er mich am Pullover gezogen hat, der war dann auch zerrissen, hat er mich in Tresorraum gezerrt und wieder zurückgezerrt. Aber wo der die Waffe hingehalten hat, kann ich nicht sagen.“ Götzl fragt nach der Sprache. Fr. sagt, das sei sächsischer Dialekt gewesen. Vorhalt aus der Vernehmung von Fr. am 23.09.2003: Gemeinsam mit Frau Ma. bediente ich Kunden an der Kasse, als zwei Männer den Raum betraten und riefen ‚Überfall‘ und dass sich die Kunden auf den Boden ducken sollen. Fr.: „Ich weiß, dass sich die Kunden auf den Boden legten.“ Vorhalt: An einem Schalter hielt er eine Waffe mir entgegen und rief: ‚Geld raus‘. Ich sagte, dass ich nicht an das Geld komme. Er fragte wo sich der Tresorraum befindet, ich sagte, dass ich da nicht rankomme und keinen Schlüssel habe. Dann sprang er auf den Schalter und hielt mich die Waffe an das Gesicht, dadurch verspürte ich Schmerzen im Gesicht, den ich jetzt noch habe. Fr.: „Das war zeitversetzt, bevor die rein sind, sind die auf meinen Schalter gesprungen.“ Vorhalt: Da er mich mit der Waffe bedrohte und auch die zweite Person die Waffe auf mich richtete, öffnete ich den Schieber, wo sich Münzen und 5 Euroscheine befanden. Fr. sagt, da könne sie sich nicht erinnern, sie sehe immer nur einen. Vorhalt: Dann hab ich noch den Zeitschalter vom Cashmaster aktiviert und gesagt, dass das zehn Minuten dauert. Fr. bestätigt das. Vorhalt: Er zog mich durch den Gang und ich wurde in den richtigen Raum gedrängt. Fr.: Ich dachte erst, ich zieh ihn dort hinter und schließ die Tür zu, aber das hab ich mich dann doch nicht getraut.“

Vorhalt: Während ich bedrängt wurde, sagte die erste Person zur zweiten Person: ‚Soll ich sie erschiessen?‘ Fr.: „Ja, es stimmt, das hab ich wohl verdrängt. Aber es stimmt.“ Vorhalt: Diese Worte sagte er auch zu mir, ich wurde massiv bedroht. Dabei drückte die Person den Abzug, so dass ich es klicken hörte. Fr. sagt, daran könne sie sich nicht erinnern. Götzl fragt, was die Personen neben den Basecaps getragen haben. Fr.: „Solche bedruckten Tücher waren das, der, der mich bedroht hat mit der Waffe hatte so Baumwolljogginghosen an. Und Bomberjacken. Aber das war schemenhaft für mich. Als der beim Rausgehen über den Schalter gesprungen ist hab ich gedacht, äh, Jogginghose.“ Vorhalt: Gesicht war mit einem blau weißen Tuch bedeckt…trug einen Brille mit dunklen Gläsern. Fr. sagt, ja, das könne sein. Vorhalt: Mir reichte er bis kurz unter der Schulter. [phon.] Fr. sagt, sie sei 1,58m.

Es folgt die Zeugin Ma. zum Überfall auf die Sparkasse Chemnitz 2003. Ma. erzählt: „Es ist ja schon sehr viele Jahre her. Ich war damals Hauptkassierer bei der Sparkasse. Es war ein ganz normaler Tag. Gegen 11 Uhr kamen zwei vermummte Männer herein und schrien: ‚Überfall.‘ Die sprangen ziemlich schnell über den Tresen, die haben noch Kunden bedroht. Ich habe laut gequiekt, geschrien. Einer der Täter ist hergekommen und hat mir die Waffe an die Schläfe gehalten und Geld gefordert. Ich saß auf dem Stuhl, ein Drehstuhl, der wurde nach hinten gezogen, es wurde ein Schieber rausgezogen, das Geld fiel durch die Gegend. Es wurde geschrien: ‚Geld Geld!‘ Ich wurde zurückgestoßen und die haben mich stehenlassen, ich hab das wahrgenommen und bin zur Tür raus, aus der Geschäftsstelle raus. Ich bin in das Nachbargeschäft, ein Frisörgeschäft, reingeflüchtet. Da saßen schon Kollegen, die haben sich auch da hingerettet. Da haben wir uns praktisch alle getroffen bei dem Frisör.“ Götzl: „Waren beide Männer mit Ihnen beschäftigt?“ Ma: „Einer stand bei mir und hat mir die Waffe an den Kopf gehalten. Einer stand draußen und ist zur Kollegin rüber.“ Beide seien über den Tresen gesprungen und beide hätten eine Waffe gehabt, so Ma. auf Fragen. Es seien jüngere Männer gewesen, vermummt, das Gesicht nicht erkennbar, sie habe nur noch schwarze Kleidung in Erinnerung, so Ma. auf weitere Fragen. Es seien knapp 500 Euro geklaut worden, das seien die 5-Euro Scheine gewesen.

Götzl fragt nach Folgen und Auswirkungen für Ma. Ma.: „Ich war drei Tage krank geschrieben, dann hab ich langsam wieder eingefunden ins Sparkassenleben. Ich war zeitweise in einer Abteilung beschäftigt, nicht am Schalter. Und dann bin ich in die Schwangerschaft gegangen.“ Götzl fragt nach der Vernehmung. Ma.: „Gleich vor Ort. Und dann eine zweite Vernehmung habe ich abgelehnt, weil ich Angst hatte, dass ich das psychisch immer mehr verinnerliche. Und dem wurde stattgegeben.“ Vorhalt: Ich sah auf dem Schaltertisch eine männliche Gestalt, die brüllte: „Geld raus!“ Im gleichen Moment war die Person neben mir, wobei ich noch saß. Ma.: „Er hat mir die Waffe an die Schläfe gehalten und das Kleingeld war in dem Schieber drinne. Und das wurde mit Wucht rausgezogen.“ Vorhalt: Ich hatte erstmal nicht reagiert, daraufhin bedrohte mich der Täter: „Geld raus sonst passiert was!“ Dabei packte er mich im Genick an den Haaren und drohte mit einem pistolenähnlichen Gegenstand. Ma.: „Pistolen ja, er hat mich von der Seite gepackt und deutlich gemacht, dass er Geld will.“ Vorhalt: Es war ein zweiter Täter beteiligt, dessen Aktivitäten hatte ich im Hintergrund mitbekommen. Ma. sagt, die seien zu zweit reingekommen, hätten laut geschrien “Überfall”. Kunden seien noch anwesend gewesen. Vorhalt: Wobei ich aufgrund der Bedrohung den Zeitschalter betätigte, der es möglich macht, weiteres Geld zu bekommen. Das dauerte dem einen Täter zu lange und er ging zu meiner Kollegin Fr. Ma.: „Die waren zuerst bei mir, hatten mich bedroht, mich praktisch von dem Stuhl hochgezogen, die sind immer hin- und hergerannt, das war alles verwinkelt und verstellt.“ Als die Personen bei Fr. gewesen seien, sei sie schnell zur Tür raus. Es folgt eine Pause bis 11:02 Uhr.

Es sagt nun aus die Zeugin Wa. vom BKA. Es geht um den Überfall in Chemnitz am 23.09.2003. Götzl: „Sie haben einen Abgleich von Asservaten mit Bildern der Überwachungskamera der Sparkasse vorgenommen?“ Wa.: „Ich muss sagen, dass ich im Sommer 2012 die letzten Rückläufe der Kriminaltechnik in Ermittlungsbereiche eingearbeitet habe, u. a. Schuhabdrücke.“ Götzl: „Haben Sie den Abgleich der Überwachungskameras durchgeführt?“ Wa.: „Nur so wie er im Bericht drin war.“ Auf Frage sagt Wa. sie habe den nachvollzogen. Götzl bittet Wa., die Ergebnisse erläutern. Parallel werden die Lichtbilder von Überwachungskamera und Asservaten in Augenschein genommen.

Wa.: „Ich möchte die Indizien, die für eine mögliche Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe  Mundlos sprechen, wiedergeben: Zunächst die Tatmittel, die Waffen. Täter 1 wie hier im Bild zu sehen, führt in seiner linken Hand eine Pistole mit sich, hier ein Detailausschnitt der Pistole. Nach den Asservatenfunden in Zwickau Frühlingsstraße 26 kommen augenscheinlich zwei Waffen in Betracht, die Walther PP. Oder die Pistole Ceska 83 Makarov. Auch Täter 2 führte eine Pistole in der linken Hand mit sich, wobei deutlich der Hahn absteht, was dafür spricht, dass der Täter 2 eher die Pistole Ceska 83 verwendet hat. Jedoch muss gesagt werden, das nicht sicher geklärt werden kann, welche Waffe und ob überhaupt verwendet wurde beim Überfall. Ein zweites Indiz ist die Kleidung: Deutlich ist bei Täter zwei ein auffälliges helles Basecap mit auffälliger Beschriftung. Das ist nach einem kriminaltechnischen Bildvergleich einem Asservat aus dem Komplex Frühlingsstraße zugeordnet. Ebenso auffällig: dunkles Halstuch mit weißer Musterung. Auch dieses konnte dem blauen Halstuch (Asservat) zugeordnet werden. Bei Täter 1 ist das Basecap aufgrund der Bildqualität nicht ganz so gut zu erkennen, aber ein heller Schirm und weiße Applikationen. Und das konnte dem Asservat aus der Frühlingsstraße zugeordnet werden. Desweiteren trägt auch Täter 1 ein Halstuch mit Musterung, was dem Asservat zugordnet wurde.“

Wa. weiter: „Desweiteren in der Überwachungskamera bei Täter 2 Handschuhe zu sehen, aufgrund der Wuchtigkeit gefütterte Handschuhe, aufgrund des Glanzes Leder- oder Kunstleder. Konnte einem Asservat aus der Frühlingsstraße zugordnet werden. Zudem trug Täter 2 einen dunkelblauen Blouson mit farblichen Applikationen an Kragen und Verschlussleiste. Augenscheinlich ist hier die Jacke (Asservat) in Bertracht gekommen. Ebenfalls auffällig bei Täter 2 sind die getragenen Turnschuhe, man sieht das Markenlogo und die auffällige, helle Zwischensohle. Konnte den Joggingschuhen Diadora aus der Frühlingstraße zugordnet werden. Zudem hinterließ der Täter Schuhabdruckspuren beim Übersteigen des Tresens, diese wurden mit den Diadora-Schuhen abgeglichen un der konnte als Tatschuh identifiziert werden. Mittels dieses Schuhs konnte eine Unterscheidung zwischen den Tätern vorgenommen haben. Mundlos trug 46 und größer und die Diadoraschuhe waren 43. So dass es sich bei Täter bei wahrscheinlich um Uwe Böhnhardt handelte und bei Täter 1 um Uwe Mundlos. Aus der Grundgesamtheit der Asservate Wohnmobil und Zwickau, 750 Kleidungsgegenstände, konnten folgende in Betracht gezogen werden: Halstuch, Lederhandschuh, Sportschuh, Jacke, Basecap. Außerdem fand man im Asservatenkomplex Frühlingsstraße einen Stadtplan von Chemnitz wo die Paul-Bertz-Straße bzw. der Standort mit einem schwarzen Kreuz und einer Kreisumrandung markiert war. Als letztes Indiz ist ein mutmaßlichens Tatfahrzeug zu nennen. Zwischen dem 22. und 26.09.2003 wurde bei Caravan Horn in Chemnitz ein Wohnmobil Fiat Ducato C-JA 420 angemietet. Durch die Person André Eminger. Aufgrund der Überlappung des Anmietzeitraums mit dem Tatzeitraum könnte es sich bei dem Wohnmobil um ein mutmaßliches Tatfahrzeug gehandelt haben. Damals wussten wir aber noch nicht, ob es von André Eminger selbst oder vom Trio, mutmaßlich Uwe Böhnhardt, angemietet wurde.“

Es werden nun weitere Lichtbilder der Überwachungskamera in Augenschein genommen. Wa. erleutert: „Täter 1, wie er auf dem Tresen steht, in der linken Hand Pistole, Basecap mit hellem Schirm, Halstuch mit Musterung. Hier greift er in die Kassen, um das Bargeld zu entnehmen. Hier unter Vorhalt der Waffe die Angestellte bedroht. Täter 2, helles Basecap, Turnschuhe sind zu sehen. Lederhandschuhe gut zu sehen. Aktive Drohung, es erfolgte wohl auch ein Schlag mit der Waffe gegen die Angestellte. Gewaltanwendung gegen Sparkassenangestellte. Täter 1, der ebenfalls den Tresen übersteigt. Hier werden diese Kassen nach Bargeld durchsucht. Beide Täter, jetzt flüchten sie aus der Sparkasse. Es werden nun die Bilder der Asservaten in Augenschein genommen. Darunter die Walther PP, die Ceska 83 Makarov, gefunden in der Frühlingsstraße. Die Halstücher mit der Kordel, Basecaps und Handschuhe.“ Die Zeugin wird entlassen.

BAW Greger nimmt Stellung zu Beweisantrag zu B&H von RAin v. d. Behrens am 11. Mai 2015: „Dem Beweisantrag vom 11. Mai wird nicht entgegengetreten, soweit die Verlesung des Artikels ‚Politik‘ beantragt wird. Im Übrigen ist der Beweisantrag abzulehen, da die Tatsachen, die bewiesen werden sollen, für die Entscheidung ohne Bedeutung sind. Der Senat wird aus den Beweistatsachen keine erheblichen Schlussfolgerungen ziehen wollen. Auch wenn festgestellt würde, dass in Liedtexten aus der Garage Gewaltanwendung propagiert wurde, Kontakte zu bestanden und dass die B&H-Szene vernetzt war, würden diese Tatsachen eingefügt in die Beweistatsachen zu Motiv und Ideologie auf die Entscheidungsbildung des Senats ohne Einfluss bleiben.“

RA Klemke zum gleichen Antrag: „Ich beantrage den Antrag abzulehen, denn es handelt sich lediglich um einen Beweisermittlungsantrag. Es wird beantragt, eine Urkundensammlung in Augenschein zu nehmen und Teile zu verlesen. Soweit hier beantragt wird, die Urkunde in Augenschein zu nehmen, erschließt es sich mir nicht, offensichtlich wird auf den geistigen Inhalt abgestellt, der in den Urkunden verkörpert wird. Gleichwohl handelt es sich nicht um einen Antrag auf Erhebung eines Urkundenbeweises, da Beweistatsachen nicht behauptet werden. Es handelt sich hier um die Darlegung von Beweiszielen. Ich muss den Inhalt möglichst wörtlich darlegen, hier werden aber nur Schlussfolgerungen dargelegt, die der Senat ziehen soll. Von daher fehlt es an einem Beweisantrag, das ist nur einen Beweisanregung, ich denke, dass der Amtsaufklärungsgrundsatz nicht dazu drängt, diese Urkunden zu verlesen.“ Es folgt die Mittagspause bis 13:06 Uhr.

Es folgt als Zeugin Edda Schmidt, 66, beruflich Renterin, Hausfrau. Götzl sagt, es gehe um Erkenntnisse zu , Christian Kapke, NPD Schulungsveranstaltung. Schmidt: „Was wollen sie da wissen?“ Götzl: „Genau das.“ Schmidt sagt, sie sei Referentin bei einer Veranstaltung gewesen, habe über Brauchtum gesprochen, habe niemanden gekannt, sei da nie früher gewesen. Sie wisse nicht mehr, wann das gewesen sei, so Schmidt auf Frage. Von der Größenordnung her sei es 2000/2001 gewesen. Götzl fragt sie nach der Örtlichkeit. Schmidt antwortet, es sei in einem Tal gewesen, sie wisse nicht mehr wie das heiße, in einer Jugendherberge. Götzl fragt nach dem Ablauf der Veranstaltung, wie lange sie gedauert habe, wieviele Personen da gewesen seien. Schmidt sagt, es sei das ganze Wochenende, Samstag bis Sonntag gegangen, sie hätten im Haus übernachtet, und hätten über Brauchtum gesprochen. Der Raum sei relativ voll gewesen, kein Saal, größerer Raum.
Götzl fragt, wer die Veranstaltung organisiert hat. Schmidt sagt, sie sei eingeladen worden vom , der sei aber nicht anwesend gewesen, sie glaube, Wohlleben habe es da geleitet, sie sei sich nicht sicher, weil als sie hingekommen sei, habe sie keinen Menschen gekannt.

Götzl fragt, wie Schmidt dazu komme, dass sie denke, Wohlleben hätte es geleitet. Schmidt sagt, es sei eine NPD-Veranstaltung, nach ihrer Erinnerung sei Wohlleben in der NPD in Thüringen gewesen. Sie habe Wohlleben vorher nicht gekannt, so Schmidt auf Frage. Götzl sagt, eingeladen hat Tino Brandt, und fragt, ob sie in ihrer Funktion eingeladen wurde. Schmidt verneint, nicht aufgrund von Funktion. Sie hätten sich beruflich gekannt. Er habe gefragt, weil bekannt sei, dass sie sich mit Brauchtum beschäftige, da habe er angefragt und sie habe ja gesagt. Götzl fragt, was Gegenstand der Veranstaltung war. Schmidt sagt, Brauchtums im Jahreslauf, Sonnenwendfeiern, Erntedank, Weihnachten, wie man das gestalten könne. Götzl fragt, ob sie Personen dort kennengelernt hat. Schmidt bejaht das. Christian Kapke nennt Schmidt als Beispiel. Götzl fragt, was Schmidt zu Kapke in Erinnerung habe. Schmidt antwortet, nett, er habe was über die Gegend erzählt, weil sie sei nie in der Gegend gewesen, darüber hätten sie sich unterhalten. Auf Frage sagt Schmidt, sie wisse nicht, ob Kapke da eine Funktion gehabt habe. An andere Gesprächsthemen oder Personen könne sie sich nicht erinnern. Sie wisse auch nicht, wo die Besucher hergekommen seien.

Auf die Frage, wer sich um sie gekümmert habe, sagt Schmidt, sie habe ein Zimmer bekommen, am nächsten Tag weitergesprochen, wieder nach Hause gefahren. Sie wisse nicht, wer ihr Ansprechpartner gewesen sei, irgendwer werde auf sie zugekommen sein, und sie begrüßt haben, mehr brauche sie nichtmal. Götzl fragt nach Kontakt zu Kapke, über das bisher Gesagte hinaus. Schmidt antwortet, das wisse sie nicht, sie habe eine ausführlichen Vortrag gehalten, es habe eine Pause gegeben. Sie habe mit den Teilnehmenden keinen Kontakt über den Vortrag hinaus gehabt, so Schmidt auf Frage. Götzl fragt, ob es Fragen zum Thema gegeben habe. Schmidt sagt, nach der Veranstaltung direkt, wenn da ein junger Mann sich melde und frage wie sei das mit Kerzen, wenn der Wind die ausbläst wie mache er das dann, aber sie wisse nicht mehr, wer. Götzl hakt nach, ob sie sich an Wohlleben detaillierter erinnere. Schmidt sagt, sie könne sich an Wohlleben eigentlich nicht erinnern, wisse nur, dass er da war, aber keine längeren Gespräche, so dass er in Erinnerung geblieben wäre. Sie habe auch keine sichere Erinnerung, dass Wohlleben da war. Sie wisse auch nicht, was Kapke sonst gemacht habt. Auf Frage sagt Schmidt, sie kenne Uwe Mundlos, Böhnhardt nicht, kein Kontakt, nie gehört. Zschäpe auch nicht. Sie habe die Namen damals noch nicht mal gehört, erst jetzt mitgekriegt.

Götzl fragt, ob bei der Veranstaltung der Umstand zur Sprache gekommen sei, von Kapke oder anderen, dass jemand geflohen sei, sich versteckt habe. Schmidt verneint. Es sei auch sonst kein Gesprächsthema gewesen. Götzl fragt nach Andreas Graupner. Schmidt bejaht, ihn zu kennen, könne sich aber nicht erinnern, wann sie ihn kennengelernt habe, kann sich auch nicht erinnern, dass er dort gewesen wäre. Sie kenne ihn nur oberflächlich, man treffe sich bei Veranstaltungen. Sie wisse nicht, ob sie sich vor der Veranstaltung oder danach kennengelernt hätten. Vorhalt aus der Vernehmung von Kapke: Kam Edda Schmidt auf mich zu, kommt jetzt jemand, der die kennt Kameraden auf der Flucht. Edda Schmidt sagt, es sei ihr schleierhaft, wie der zu der Aussage komme, sie habe niemanden gekannt, sie habe die nicht gekannt. Und wenn, dann spreche man nicht mit wildfremden Leuten drüber. Vorhalt aus der Vernehmung von Christian Kapke: Edda Schmidt war bei Treffen mit dabei, wer das war, wusste ich nicht. Ich meinte, ich kenne Untergetauchte aus Jena, sie sind in Chemnitz, denen geht es gut. Schmidt sagt, sie wisse nichts dazu, habe damit nichts zu tun. Sie habe die Veranstaltung nicht geleitet, sie sei da als Referentin gewesen, so Schmidt auf Frage.

Götzl sagt, Christian Kapke war im Gericht und hat angegeben, im Januar 2000 wurde er von Schmidt angesprochen, jemand komme aus Chemnitz, war für ihn irritierend, dann sei Edda Schmidt mit der Person gekommen, sind in den Wald gegangen. Schmidt sagt dazu, sie sei nie spazieren gewesen, wisse nicht, ob da jemand aus Chemnitz gewesen sei. Es würde sie interessieren, wie er auf Aussage komme. Götzl zitiert aus einem Schreiben des LfV Thüringen, am 29.1. in Eisenberg gab es ein NPD-Schulungsveranstaltung an ihr nahmen zwei B&H-Mitglieder teil, einer sprach Wohlleben, Brandt und Kapke auf Lied über die drei an. Schmidt sagt wieder, das wisse sie nicht, das kenne sie nicht. Götzl fragt, ob da Leute von B&H waren. Schmidt sagt, sie wisse nicht, wer bei B&H ist, das sei nicht ihr Bereich. Götzl fragt, ob Schmidt kennt. Schmidt bejaht das, aber das habe nicht mit der Veranstaltung zusammengehangen. Sie kenne ihn, habe ihn mal gesehen, aber nicht dort. Sie wisse nicht, wann und wo sie ihn kennengelernt habe, vorher oder nachher, sie könne sich nicht erinnern, dass sie ihn dort gesehen habe.

Vorhalt aus Schmidts Vernehmung: Nahm Werner teil? – Das kann ich jetzt nicht mehr sagen. Ich denke, dass ich Werner erst auf einer Weihnachtsfeier kennengelernt habe. Schmidt sagt dazu, sie Weihnachtsfeier sei in Chemnitz gewesen, Ende 90er, Anfang 2000, jedes Jahr mache sie mehrere Weihnachtsfeiern, sie könne sich nicht erinnern, wann und wo. Götzl fragt, ob Graupner bei der Weihnachtsfeier war. Die Zeugin sagt, das könne sein, sie wisse es auch nicht mehr, alles sei weit über zehn Jahre her. Vorhalt: Jan Werner habe ich in Chemnitz kennengelernt, ich habe eine Weihnachtsfeier gemacht, junge Leute aus der rechten Szene sollten ein wenig Kultur kennenlernen. Schmidt sagt, das sei Ende 90er, Anfang 2000er gewesen. Vorhalt: Graupner war auch da, war auch zur Betreuung da, es gab gemeinsames Essen und Trinken. Schmidt sagt, das wisse sie nicht mehr, die Vernehmung sei auch schon ein Jahr her. Götzl ermahnt Schmidt, sie soll den Ton mäßigen, warum Schmidt so ungeduldig ist. Schmidt sagt dazu, sie sei schon alt, sei noch nie Zeugin gewesen, das Thema sei höher gehängt, daher sei sie nicht ganz ruhig. Zur Weihnachtsfeier sagt Schmidt, sie wisse nicht mehr, was sie danach gemacht habe, mit wem getrunken. Auf Frage sagt Schmidt, sie sei bei der Veranstaltung die einzige Referentin gewesen.

Wohlleben-Verteidigern Schneiders fragt, ob sie zu der Zeit der Veranstaltung schon in der NPD war. Schmidt bejaht das. Schneiders fragt, ob sie Kontakt zur Thüringen NPD hatte. Schmidt verneint, eher zu Baden-Württemberg, das in Chemnitz sei keine NPD-Veranstaltung gewesen. Jan Werner habe da über Bräuche berichtet. Schneiders fragt, ob Werner da in Funktion war? Schmidt sagt, das wisse sie nicht, es sei keine NPD-Veranstaltung gewesen, in welche Gruppierungen er gewesen sei, wisse sie nicht, es interessiere sie auch nicht. Schneiders sagt, in der Deckmeldung berichte Brandt über das Gespräch, sie, Schmidt sage, Brandt war nicht da, und Schneiders fragt, ob sie sich sicher ist. Schmidt sagt, sie hätten abends zusammen gesessen, sie meine, Brandt sei am Abend dazu gekommen, am nächsten Tag sei er nicht mehr da gewesen. Schneiders sagt, Christian Kapke habe angegeben, Brandt habe da Geburtstag gefeiert. Schmidt sagt, das könne sein, sie hätten getrunken, dann sei sie ins Bett gegangen. Schneiders fragt erneut nach dem Gespräch über die drei. Schmidt sagt, sie sei bei dem Gespräch nicht dabei gewesen.

NKRA Behnke fragt, ob sie das haupamtlich macht. Schmidt verneint, nur ehrenamtlich, unentgeltlich. Sie sei per Telefon erreichbar so Schmidt auf weitere Nachfrage. Sie fügt hinzu, vor zwei Wochen seien ihr die Scheiben von Antifas eingeschlgen worden, wenn die Antifa wisse, wo sie wohne, dann werden das auch andere wissen. Behnke fragt, wie eine Weihnachtsfeier abläuft. Schmidt sagt, es sei eine nicht-christliche Weihnachtsfeier mit heidnischem Brauchtum.
NKRA Narin fragt, ob sie alleine nach München gekommen ist. Schmidt sagt, ihr Sohn habe sie begleitet. Narin fragt, ob sie mal strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Schmidt: „Was hat das mit NSU zu tun?“ Klemke beanstandet sie Frage, sie sei nicht erforderlich. Narin sagt, sie ist erforderlich, wenn sie wegen Volksverhetzung, Aufstachelung in Erscheinung getreten ist, könnte sein, dies würde sich auf ihre Glaubwürdigkeit auswirken, evtl. sei sie mit Jan Wernner in Erscheinung getreten, das wäre ja noch interessanter. Klemke wiederholt, das sei unerheblich. Diemer sagt, es sei ein Grenzfall. Behnke sagt, das passe zum Gesamtbild der Zeugin, wenn sie so in Erscheinung getreten wäre. Narin sagt nach weiterer Diskussion, es gibt Anhaltspunkte, dass sie nicht die Wahrheit sagt. Schmidt beanstandet Frage nun selbst. Es folgt eine Pause bis 14:43 Uhr.

Danach weißt Götzl die Frage zurück. Narin fragt, ob sie beim Strafverfahren gegen Werner als Zeugin vernommen wurde. Schmidt verneint. Narin fragt, ob sie Personen kennt oder mit welchen zusammengearbeitet hat, die wegen rechtsterroristischer Taten verurteilt sind. Klemke beanstandet. Narin zieht zurück und fragt, ob sie bei der HNG ein Amt ausgeübt hat. Klemke beanstandet wieder. Narin zieht zurück und fragt, ob sie C18 kennt. Schmidt verneint. Sie verneint auch, die fränkische Aktionsfront zu kennen. Narin fragt, ob sie bei Rechtsschulungen teilgenommen hat, wo Aussageverhalten Inhalt war. Heer beanstandet. Narin sagt, Schmidt habe geschildert, dass sie Vorträge zu Brauchtum hielt. Und fragt, ob sie darstellen kann wie Brauchtum aussieht. Und ob dort Odin oder Wotan eine Rolle spielen. Heer beanstandet. Narin stellt zurück. Klemke sagt, diese Fragen dienten nur der Aufmerksamkeit. Narin fragt, ob da der Mittwoch eine besondere Rolle spielt. Auch diese Frage wird beanstandet. Narin hält die Frage aufrecht und die Zeugin muss den Saal verlassen. Narin führt aus, Brauchtum ist ja nur in bestimmter Szene Brauchtum/Ideologie. Hier wird Odin/Wotan, der Mittwoch zugeschrieben, viele Morde seien am Mittwoch geschehen auch der an auch an Boulgarides, Schmidt sei da Expertin, er frage, ob da ein quasi-religiöser Hintergrund eine Rolle spielte. Klemke beanstandet, weil Schmidt zu Beweisthema geladen sei nicht als Expertin. Narin sagt, es sehe sie nicht als Sachverständige, sie habe Ideologie propagiert gegenüber Wohlleben, Brandt und anderen. Daher möchte er es wissen, ob es zutrifft. Ob Mittwoch da ein Rolle spielt, im Feldhandbuch, Propaganda sei nach innen gerichtet, sie zu motivieren. Daher soll Frage nach Mittwoch gestellt werden. RA Hoffmann sagt, wenn es bei Vortrag darum ging, dann sei das zulässig. Nach weiteren Beanstandungen folgt eine Pause.

Götzl sagt, er würde empfehlen, die Frage zurückzustellen und einen Beweisantrag stellen. Narin sagt, das werde er machen. Narin hat keine Fragen mehr. NKRAin Von der Behrens fragt, ob sie auch im Jahr 2001 im Januar in der Froschmühle zum Brauchtum referiert hat. Schmidt sagt, sie sei nur einmal da gewesen. Die RAin fragt, ob Schmidts Mann mit bei der Veranstaltung war. Schmidt: „Spielt das eine Rolle für den NSU-Prozess?“ Schmidt sagt, sie sehe keinen Sinn darin, beanstande die Frage und werde sie nicht beantworten. V.d Behrens sagt, die Frage soll aufrecht erhalten werden, wegen Glaubwürdigkeit. Götzl sagt, das reicht ihm nicht. V. d. Behrens sagt, wenn der Mann dabei gewesen wäre sei er möglicher Zeuge. Götzl sagt, Schmidt soll antworten. Die Zeugin bejaht, ihr Mann war mit, aber er sei auch nicht spazieren gegangen im Wald, er kenne niemanden, der habe auch nichts mitbekommen. Die RAin fragt, woher sie die Kenntnis habe, dass ihr Mann nichts mitbekommen hat. Schmicht: „Woher haben Sie die Kenntnis, dass er Kenntnisse haben könnte?“ Schmidt sagt, ihr Mann habe nicht teilgenommen am Vortrag. Auf die Fragen, ob sie André Kapke kenne und woher, sagt Schmidt, sie kenne ihn vom Dresdner Trauermarsch, da habe sie etwas bei ihm an der Gulschkanone gekauft.

Dann geht es im Auslandskontakte von Schmidt, diese gibt an, nur Kontakte nach Österreich zu haben. V.d. Behrens fragt sie, ob sie sich erinnert, ob sie in der Schweiz auf auf einem Parteitag war. Schmidt sagt, das sei aber lange nach Veranstaltung gewesen, der NSU sei schon lange im Untergrund gewesen, das spiele keine NSU-Prozess keine Rolle. V.d.Behrens fragt, ob sie ihre Antworten allgemein so eingeschränkt hat. Schmidt sagt, sie sei nur zu NSU und Leute befragt worden. Wann sie wo sei, gehe niemanden was an. Es folgt eine Auseinandersetzung zwischen v.d. Behrens und Götzl, ob Wissen zurückgehalten wird. V.d.Behrens fragt nochmal, ob sie, wenn sie antwortet, sie nur das mitteile, was sie für relevant hält im NSU-Prozess. Schmidt sagt, es sei Sache ihres Privatlebens, wo sie hingeht. Götzl, sagt, sie muss Wahrheit sagen. Schmidt sagt, das wisse sie, aber wo sie 2007 war, sei ihre Sache. Sie diskutiert noch weiter mit Götzl.

V.d. Behrens fragt, wieviele Teilnehmende bei Weihnachtsfeier waren. Schmidt sagt, sie erinnere sich nicht. Auf Frage sagt sie, sie erinnere sich auch nicht, ob es ein Dankesgeschenk gegeben habe. V.d.Behrens fragt nach einem Räuchermännchen aus Erzgebirge. Schmidt sagt, davon habe sie viele, aber da wisse sie nicht. V. d. Behrens hält einen Zeitschriften-Artikel vor mit der Überschrift: Kameradschaftsabende. Die Veranstaltung im Dezemder 1997 Thema Weihnachten, es waren 60 Leute da, erfuhren viele Sachen, über Weihnachten. Zum Ende wurde Frau S noch ein echtes erzgebirgisches Räuchermnännchen geschenkt. V. d. Behrens sagt, das sei aus dem B&H Magazin 5, und fragt, ob das die Veranstaltung war, die sie in Sachsen geleitet hat. Schmidt sagt, sie habe ja schon gesagt, dass es eine Weihnachtsfeier war. Sie nehme an, dass es das war, aber was habe das mit NSU zu tun. V.d. Behrens fragt, ob Mundlos und Böhnhardt da waren. Schmidt sagt, sie habe sie nie gesehen.

V.d. Behrens fragt, ob sie einen Text über Ostern für B&H geschrieben hat. Schmidt verneint, das habe sie nie. V. d. Behrens zitiert aus Artikel und Schmidt sagt, das habe sie nicht geschrieben. V. d. Berehns fragt, ob sie einen Artikel in B&H Magazin 5 über Gerichtsurteil gegen Frank Rennicke geschrieben hat. Schmidt sagt, sie habe nie dafür geschrieben: „Ich hoffe, es war jetzt deutlich genug.“ V.d.Behrens sagt, da stehe ihr Name und Adresse beim Artikel und liest ihn vor und fragt, ob sie den Text geschrieben hat, und wenn ja für wen. Der Artikel wird in Augenschein genommen. Schmidt sagt, das könne schon sein, es habe einen Polizeieinsatz gegeben, das sei verhandelt worden, aber sie glaube, sie habe danach Bericht drüber geschrieben, aber wisse nicht mehr, wo es veröffentlicht wurde.

NKRA Hoffmann sagt, er komme nochmal auf die Brauchtumsschulung und fragt nach Schmidts Mann. Schmidt sagt, sie wisse nicht, wo ihr Mann war, aber Abends sei er wieder da gewesen. Schmidt sagt, sie finde es eine Unverschämtheit, sie nach ihrem Mann zu fragen. Hoffmann fragt nach einer anderen Begleitperson. Schmidt verneint. Hoffmann fragt, ob sie nach der Vernehmung durch die BAW Kontakte zu Verteidigung Wohlleben gehabt habe. Schmidt bejaht das, sie kenne Narrath schon sehr lange, habe mal mit ihm telefoniert, wegen juristischen Rat, das Gleiche gelte für Frau Schneiders, Klemke kenne sie nicht. Schmidt verneint, Kontakt zu Kapke oder Brandt nach der Befragung durch die BAW gehabt zu haben. Sie bejaht, Graupner getroffen zu haben im letzten Jahr. Sie wisse nicht mehr, ob sie über den Prozess gesprochen hätten, er hätte es eilig gehabt. Hoffmann fragt, ob sie emals Informationen an VS gegeben hat. Schmidt: „Nein, wie sollte ich auch, ich bin doch kein Verräter.“ Sie sei nie angesprochen worden. Nari fragt, ob sie einen Hans-Ulrich- Mülller kennt. Schmidt verneint das. Der Prozesstag endet.

Der Blog nsu-nebenklage.de kommentiert:

Die letzte Zeugin war Edda Schmidt, langjährige Nazi-Aktivistin und derzeit u.a. im NPD-Landesvorstand Baden-Württemberg. Sie war Referentin bei einer NPD-Schulungsveranstaltung in Thüringen im Jahr 2000 gewesen, sowohl Tino Brandt als auch der Bruder von André Kapke hatten in verschiedenen Varianten berichtet, dass am Rande der Veranstaltung ein „Kamerad“ von „Blood & Honour“ Sachsen berichtete habe, den Dreien gehe es gut. Kapke sagte aus, das Gespräch habe Edda Schmidt eingefädelt.
Diese nun behauptete heute, dieses Gespräch habe es nie gegeben. Ihre Aussage war insgesamt eindeutig von dem Bemühen geprägt, keine Klarheit zu schaffen. Dies war auch beabsichtigt, denn, in den Worten Edda Schmidts: „Ich bin doch keine Verräterin“. Die Aussage des Zeugen Kapke, Schmidt habe ein Gespräch über die abgetauchten NSU-Mitglieder eingefädelt, wird daher durch das Leugnen der Zeugin Schmidt nicht entkräftet.
Die Vernehmung machte aber auch deutlich, wie in der Naziszene die Beeinflussung junger Menschen funktioniert: sie habe über zwei Tage einen Vortrag zum „Brauchtum“, zu heidnischer Religion gehalten, habe den jungen Menschen etwas „Kultur“ beibringen wollen. Unter solcher Tarnung wurden dann junge Menschen mit einer angeblich heidnischen Pseudo-Religion vertraut gemacht, die im Wesentlichen auf Rassismus und Antisemitismus beruht und die „Germanen“ als überlegenes Volk darstellt. Menschen wie Edda Schmidt, deren Vater bekennender SS-Mann war, deren Mutter im NS-Bund deutscher Mädels aktiv war, die selbst von Kind an in Nazikreisen verkehrte, brachte jungen Menschen die „kulturellen“ Grundlagen näher, die diesen als vermeintliche Rechtfertigung für ihre rassistischen Gewalttaten dienen konnten.

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/05/13/13-05-2015/#more-1097

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