Kurz-Protokoll 208. Verhandlungstag – 9. Juni 2015

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An diesem Prozesstag sagen Sachverständige zu den Waffen und der Monition des NSU aus. Es sind sind außerdem Zeug_innen zu Überfällen in Chemnitz geladen. von Nebenklagevertreter_innen wird ein längerer Beweisantrag bzgl. zur erneuten Ladung des ehemaligen V-Mann-Führers Zweigert gestellt. Dieser hatte u.a. Marcel Degner geführt.

 

Zeug_innen und Sachverständige:

  • Dieter Dahl (Sachverständiger, Schusswaffenerkennungsdienst BKA, sichergestellte Patronen und Hülsen)
  • Axel Manthei (Sachverständiger, LKA Bayern, Herstellung von Knallmunition Kaliber 6,35 durch die Firma Sellier & Bellot)
  • Jens Me. (KPI Chemnitz, Überfälle auf eine Postfiliale und auf eine Sparkasse in Chemnitz)
  • Steffi Sch. (Überfall auf eine Postfiliale in Chemnitz am 30.11.2000)
  • Iris M. (Überfall auf eine Postfiliale in Chemnitz am 30.11.2000)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:54 Uhr. Als Nebenkläger ist heute der Bruder des am 25. Februar 2004 in Rostock ermordeten Mehmet Turgut anwesend.
Als erstes wird der Sachverständige Dahl vom BKA gehört. Götzl sagt, es gehe um die Untersuchung von Hülsen und Patronen. Dahl sagt, es gehe um das Gutachten zur Bestimmung der Anzahl und Systeme der Waffen, Hersteller, den Spurenvergleich mit der Tatmunitionssammlung. Vorgelegen hätten Hülsen und Geschosse. Alle Munitionsteile hätten das gleiche Kaliber: 6,35 mm Browning. Die Munitionsstempel seien von Sellier & Bellot [tschechischer Munitionshersteller]. Einige hätten mechanische Bearbeitungsspuren aufgewiesen, u.a. dass die Geschossspitze gekürzt gewesen sei: „Der Zweck der Bearbeitung ist bei uns nicht bekannt.“
Dahl sagt, die Hülsen zum Teil würden Verfeuerungsspuren tragen, wahrscheinlich von vier Waffen. Die restlichen Hülsen und Geschosse würden keine Verfeuerungsspuren tragen, seien also wohl nie in einer Waffe verfeuert worden, seien aber auch mechanisch bearbeitet, abgedreht und gekürzt.
Es gehe dann noch, so Götzl weiter, um die Frage, ob die zur Verfeuerung der Hülsen benutzten Waffen unter den in der Frühlingsstraße oder im Wohnmobil in Eisenach sichergestellten Schusswaffen seien. Dahl antwortet, er könne anhand der Asservatenliste sagen, dass dem BKA in dem Kaliber nur die eine Waffe vorgelegen habe, die Selbstladepistole Bruni Modell Auto [phon.]: „Die anderen drei Waffen sind halt für uns unbekannt.“

Es folgt der Sachverständige Manthei. Götzl sagt, es gehe um die Frage, ob die Firma Sellier & Bellot ausschließlich scharfe Patronen des Kalibers 6,35 mm herstellt oder herstellte oder auch weitere, nicht-scharfe Patronen. Manthei sagt, er sei da auf eine Annonce aus einem alten Prospekt gestoßen von 1957 [phon.]. Da seien Platzpatronen angeboten worden im Kaliber 6,35. Aktuelle Kataloge würden die nicht aufführen, so Manthei. Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders fragt, ob sich Manthei bei der Firma selber erkundigt habe. Das bejaht Manthei. Dort habe er die Information bekommen, dass die aktuell nicht gemacht werden.

Es geht weiter mit der Einvernahme des Zeugen Me. Götzl sagt, es gehe um einen Überfall auf eine Postfiliale in Chemnitz am 30.11.2000 und eine Sparkasse am 23.09.2003 und um die Auswertung von asserviertem Kartenmaterial. Götzl fragt nach den Ermittlungen zum Thema Beute und zu den Spuren. Me. sagt, es sei auf alle Fälle eine fünfstellige Summe. Spurentechnisch gebe es sehr gute Schuhabdruckspuren. Man habe den Typ der Tatschuhe der beiden Täter identifizieren können, die dann offenbar auch beim nächsten Überfall in Zwickau verwendet worden seien. Es habe sich im Außenbereich eine Fingerabdruckspur gefunden an der neben dem Eingang liegenden Telefonzelle. Das werde untersucht, weil die Möglichkeit bestehe, dass die Täter sich vielleicht dort fix maskiert hätten.
Götzl sagt, es gehe ihm um den Überfall auf die Sparkasse am 23.09.2003, welche Beute damals erzielt worden sei. Me. sagt, das sei ein weitaus geringerer Betrag gewesen, knapp 500 Euro, 440 Euro [phon.] circa. Das habe damit zusammen gehangen, dass die Täter nicht an den Tresor heran gekommen seien und daher nur Geld aus einer der vorderen Kassen hätten entwenden können. Dann fragt Götzl zur Spurenlage 2003. Auch hier sei es so gewesen, führt Me. aus, dass sie sehr gute Schuhabdruckspuren gehabt hätten. Das hänge vornehmlich damit zusammen, dass beide Täter den Schaltertresen überstiegen hätten. Einer sei oben geblieben und wieder zurückgesprungen.
Dann werden Lichtbilder von asserviertem Kartenmaterial in Augenschein genommen. Es handelt sich offenbar um eine Karte von Chemnitz und Umgebung; zu sehen sind Markierungen auf dem Kartenmaterial. Me. sagt, die Frage sei gewesen, was die Zeichen bedeuten könnten. Ihm sage nicht alles etwas, so Me., aber das eine [eine mit einem Kreis umrandete Stelle auf der Karte], sei die Paul-Bertz-Straße, der Tatort. Es folgen mehrere Markierungen, die Me. aber nicht einordnen kann. Es gibt aber auch Markierungen, die auf Banken hinweisen, die aber nur teilweise überfallen worden. Offenen Überfälle gebe es nicht. NK-Vertreter RA Scharmer fragt, ob Me. die auf dem Kartenmaterial ersichtlichen Punkte daraufhin überprüft habe, ob es Abstellplätze für Wohnmobile sein könnten. Das könne durchaus sein, so Me., aber er selbst habe das Material ja erst nach der Aufklärung und jetzt nochmal gesehen.

Danach verliest NK-Vertreter RA Hoffmann einen Beweisantrag. Er beantragt, Jürgen Zweigert (zuletzt 144. Verhandlungstag) zu laden. Zweigert werde bekunden: dass er Marcel Degner (191. Verhandlungstag) als V-Mann mit dem Decknamen „Hagel“ bzw. der Decknummer „2100“ von 1997 bis 2000 geführt hat, dass Zweigert am 07.09., 08.09. und 24.11.1999, also an den Tagen, an denen der Zeuge Wießner (zuletzt 199. Verhandlungstag) Degner traf bzw. es amtsinterne Absprachen zu ihm gab, weder krank noch im Urlaub oder anderweitig abwesend war, sondern dass es aufgrund amtsinterner und undokumentierter Absprachen allein die Aufgabe des Zeugen Wießner war, im Rahmen der Operation „Drilling“ die V-Männer und Informanten des TLfV bzgl. ihres Wissen um das Trio abzuschöpfen und mit diesen Informationen zum Teil an der Auswertung vorbei weiter gearbeitet wurde und dass die Akten des V-Mannes Degner entgegen gesetzlicher Bestimmungen bereits im Jahr 2002 oder 2003 vernichtet worden sind.
Dass der V-Mann Degner dem Zeugen Zweigert in folgendes berichtete bzw. Wießner Zweigert über die folgenden, von dem V-Mann Degner erlangten Informationen unterrichtete: a) dass Degner in den Jahren 1997 und 1998 Kontakt zur KS Jena hatte und neben André Kapke, Wohlleben und Holger Gerlach auch Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe als deren Mitglieder kannte, dass die KS sich zunehmend radikalisierte, sie szeneintern für die Bombenattrappen in Jena verantwortlich gemacht wurde und dass Degner Böhnhardt an RA Thaut vermittelte; b) dass Degner dem Trio nach dessen Untertauchen und vor dem 08.03.1999 die Hälfte des Erlöses aus einem Konzert, einen Betrag von über 1.000 DM, gespendet hat und dass er bei Nachfragen erfahren hat, dass dieses Geld nie bei dem Trio angekommen sei; c) dass das Trio in Chemnitz durch B&H-Mitglieder bzw. deren Umfeld unterstützt wurde, und dass Degner diese Information an seine V-Mann-Führer weiterleitete, noch bevor das TLfV über die Meldung von Carsten Szczepanski (zuletzt 174. Verhandlungstag) vom 19.08.1998 ebenfalls von der Unterstützung durch Werner und Antje Probst erfuhr; d) dass Lasch das T-Shirt mit dem von Mundlos entworfenen Motiv „Skinsons“ herstellte und vertrieb und es in der Szene bekannt war, dass das Motiv von Mundlos entworfen worden war; e) dass Mundlos von 1998 bis 2000 an „White Supremacy“ mitarbeitete; f) dass sich Oliver K., Sven Zi. und Heiko Me. im Sommer 2000 zu einer „Combat 18“-Gruppe zusammengeschlossen hatten. Außerdem beantragt Hoffmann eine Gegenüberstellung von Zweigert mit Degner vorzunehmen zum Beweis der Tatsache, dass der in der Hauptverhandlung gehörte Zeuge Degner der ist, den Zweigert als V-Mann geführt hat.

Nach der Mittagspause folgt um 13:17 Uhr die Zeugin Sch. Götzl sagt, es gehe um einen Überfall auf die Postfiliale Johann-Dick-Straße in Chemnitz am 30.11.2000; Sch. solle von sich aus berichten, was sie in Erinnerung habe. Sch. sagt, es sei gegen Mittag gewesen, sie hätten gerade schließen wollen. Dann habe es einen Knall gegeben und es sei ihr jemand über den Tresen gesprungen, sei mit ihr in den Tresorraum und dort habe der das Geld verlangt. Der habe ihr den Rücken zugedreht. Sie selbst habe den Alarmknopf gedrückt. Es sei dann lauter Alarm losgegangen, was auch nicht sein dürfe, und dann sei alles vorbei gewesen.

Als letzte Zeugin für heute wird Iris M. gehört. Götzl sagt, es gehe um den Überfall am 30.11.2000, M. solle berichten. Sie habe an dem Tag ganz normal auf Arbeit an ihrem Arbeitsplatz gesessen. so M.: „Kurz vor Mittag, kurz vor Schließung gab es einen Knall.“ Sie hätten so seitwärts gesessen, so Sch. weiter, und sie habe nur wahrgenommen, wie jemand da hochsprang und wie er eine Art Waffe davor hält, hundertprozentig wisse sie es nicht. Der sei sofort über die Plexiglasscheibe und sie sei mit dem Stuhl zurückgerollt. Fast zeitgleich sei der Zweite sofort über die Scheibe. Der sei mit ihrer Kollegin in die Hinterräume gegangen und sie selber habe die zwei Kassen ausräumen müssen. Sie habe dann an der Wand sitzenbleiben und warten müssen: „So wie sie reingekommen sind, sind sie auch wieder über die Plexiglasscheibe zurückgesprungen und über den Vorraum raus.“ Die Kollegin habe noch den Alarm gedrückt. Der Verhandlungstag endet um 14:05 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:

„Heute berichteten zunächst zwei Sachverständige zu den Waffen des Trios, vor allem zu Munitionsteilen, die in der NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau gefunden wurden. Es ergab sich, dass die Munitionsteile – alle vom Kaliber 6.35mm Browning – aus vier verschiedenen Waffen stammten, von denen nur eine gefunden wurde. Der NSU hatte also wahrscheinlich noch weitere Waffen. Einige der Hülsen stammten aus der Tatwaffe des Überfalls auf einen Edeka-Markt in Chemnitz im Dezember 1998, dem wohl ersten der Überfälle des NSU – dort hatten sie auf einen Jugendlichen, der ihnen hinterhergelaufen war, scharf geschossen.“

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/06/09/09-06-2015/

 

Zur vollständigen Version des Protokolls geht es hier.