Kurz-Protokoll 212. Verhandlungstag – 23. Juni 2015

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Dieser Verhandlungstag wird vor der Mittagspause abgebrochen, weil Beate Zschäpe Zahnbeschwerden hat. Davor wird ein Zeuge des Edeka-Überfalls des NSU 1998 vernommen. Auf diesen wurde dreimal auch geschossen, als er die Täter verfolgte.

Zeuge:

  • F. K. (Überfall auf einen Edeka-Markt in Chemnitz am 18.12.1998)

Die Besucher_innentribüne ist außergewöhnlich gut gefüllt, es sind auch mehr Pressevertreter_innen anwesend als üblich. Als die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben und Schultze den Saal durch die dafür vorgesehene Tür betreten, grüßt Zschäpe ihre Verteidiger_innen nicht, spricht nicht mit ihnen und bleibt stehen bis der Senat den Saal um 09:46 Uhr betritt und auch alle anderen Anwesenden sich von ihren Plätzen erheben müssen. Anwesend ist heute Jacqueline Wohlleben, die neben ihrem Mann sitzt.

Nach der Präsenzfeststellung beginnt Götzl mit der Einvernahme des Zeugen K. Götzl sagt, es gehe um einen Überfall auf einen Edeka-Markt in Chemnitz in der Irkutsker Straße 1 am 18.12.1998, K. solle zunächst von sich aus berichten, was er in Erinnerung habe. K. sagt, das sei 16 oder 17 Jahre her, da habe er sich vor dem Supermarkt mit Freunden getroffen an dem Freitag. Sie hätten sich vor dem Eingang unterhalten und ihnen sei dann irgendwie aufgefallen, dass zwei Personen sich direkt vor dem Eingang aufhielten. Ein paar [phon.] Minuten später sei dann ein Dritter rausgerannt und habe irgendwas unter dem Arm gehabt. Dann hätten sich die Drei zusammengeschlossen, seien um den Supermarkt herumgerannt. Er habe sich gedacht: Was machen die denn da? Er habe sich nichts dabei gedacht und sei einfach hinterher gerannt. K.: „Und auf der anderen Seite hat er gesagt: Bleib stehen, hat sich umgedreht und hat dreimal geschossen.“ Er sei wie erstarrt gewesen. Da hätten zwei Fahrzeuge gestanden, wo er sich dahinter geschmissen habe, dass die ihn halt nicht mehr sehen.
Götzl: „Wie viele Schüsse wurden abgegeben?“ K.: „Drei. Ein Schuss ist so ein Stück am Kopf vorbei, das hört man, das macht halt ein psss. Der zweite wird in Brusthöhe vorbeigegangen sein wahrscheinlich. Und der dritte ist in die Wand. Bis vor ein paar Jahren war das Einschussloch noch zu sehen.“ Er bejaht, eine Waffe gesehen zu haben: „Es war eine normale, sage mal, Handfeuerwaffe.“ Er kenne die Typen nicht, kenne keine Waffen. Auf Frage nach der Größe der Waffe sagt K., nichts Großes, auch nichts Kleines.
Götzl fragt, ob K. die Personen näher beschreiben könne. K. sagt, sie hätten vor dem Eingang Blick auf die zwei Personen draußen gehabt. Der linke habe eine größere Statur gehabt, der rechte sei halt kleiner oder schmächtiger gewesen: „Die Person, die rausgerannt kam, war auch relativ schmächtig. Der große war auch der, der als erstes gerannt ist. Gesichter war schwierig, denn die hatten solche Seemannsmützen auf und relativ hochgezogene Sachen, Holzfällerhemden, glaube, waren das.“
Götzl fragt, ob K. die Größe einschätzen könne. K.: „Nee, nur die eine Person, dass die sich abgehoben hat, weil sie kräftig war, im Sinne von muskulös. Nicht dick, sondern kräftig.“
Götzl: „Sie sagten, die eine Person hätte Sie aufgefordert: Bleib stehen! Ist Ihnen an der Sprache was aufgefallen?“ K.: „Ich kann es halt nicht mehr wiedergeben. Das einzige, was mir in Erinnerung geblieben ist: keine dunkle Männerstimme oder so. Das war ein bissel eine hellere Stimme. Aber direkt festlegen will ich mich da nicht.“ Götzl fragt, ob die Personen männlich oder weiblich gewesen seien. Das sei schwer einzuschätzen gewesen, so K., weil die halt wirklich sehr vermummt gewesen seien.

Danach gibt NK-Vertreter RA Hoffmann eine Erklärung nach § 257 ab: Die Aussage des Zeugen ist vor allem deswegen bedeutsam, weil sie die extreme Gewaltbereitschaft der Kernmitglieder des NSU bereits Ende 1998, in der Zeit, als Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt sich relativ offen in der Chemnitzer Nazi-Szene bewegten, belegt. Sollte es sich bei der dritten Person nicht um Zschäpe gehandelt haben, was nach der Schilderung des Zeugen nicht auszuschließen, aber auch nicht wahrscheinlich ist, ist nur denkbar, dass es sich dabei um einen der Unterstützer aus der Szene um die „88er“ und B&H Chemnitz handelte. Der hemmungslose Schusswaffeneinsatz noch im ersten Jahr des Untertauchens des Trios und im Rahmen eines nur der Geldbeschaffung dienenden Überfalles zeigt, dass die Untergetauchten von Anfang an zur Tötung von Menschen bereit waren. Dies kann den Unterstützerinnen und Unterstützern des Trios, die nicht an der Tat beteiligt waren, nicht verborgen geblieben sein. Bisherige Zeugenaussagen haben ergeben, dass Böhnhardt und Mundlos aus der Art der Geldbeschaffung kein Geheimnis machten.

Der Verhandlungstag endet um 11:11 Uhr.

Der Blog NSU-Nebenklage kommentiert:

„Am heutigen Verhandlungstag wurde nur ein Zeuge vernommen, bevor die Verhandlung wegen Zahnschmerzen und einer notwendigen Zahnbehandlung der Angeklagten Zschäpe unterbrochen wurde. Die Zeugenvernehmung brachte allerdings spannende Erkenntnisse, die erneut die Anklagethese, der NSU habe nur aus drei Mitgliedern bestanden, in Frage stellen.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/06/23/23-06-2015/

 

Die vollständige Version des Protokolls gibt es hier.