Kurz-Protokoll 216. Verhandlungstag – 7. Juli 2015

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Das Kurzprotokoll entspricht der vollständigen Version des Protokolls von diesem Verhandlungstag.

Dieser Prozesstag dauert nur eine halbe Stunde, da der neue Verteidiger von Beate Zschäpe, RA Mathias Grasel, eine Unterbrechung der Hauptverhandlung beantragt, damit er sich einarbeiten kann. Götzl gibt diesem Antrag zum Teil statt. Er unterbricht den Prozess für eine Woche und streicht Verhandlungstage.

Vor dem Beginn des Verhandlungstages haben die Zschäpe-Verteidiger_innen Sturm, Stahl und Heer bereits ihre angestammten Plätze in der ersten Reihe der Anklagebank eingenommen. Später kommt auch Zschäpes neu beigeordneter Pflichtverteidiger RA Mathias Grasel in den Saal. Grasel unterhält sich mit Stahl und Heer. Ein Justizbediensteter stellt einen weiteren Stuhl in die erste Reihe. Grasel nimmt ganz außen Platz, neben dem Platz des Angeklagten Eminger. Neben RA Heer bleibt ein Platz frei. Hier saß bisher immer Zschäpe. Zwischendurch gehen Stahl, Heer und Grasel nach hinten in den Vorführbereich und kommen kurz darauf wieder in den Saal. Die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben und Schultze betreten den Saal wie üblich durch die Tür zwischen Richtertisch und Anklagebank. Zschäpe nimmt nicht den bisher üblichen Platz ein, sondern setzt sich neben Grasel, also in die Mitte der vorderen Anklagebank. Sie unterhält sich angeregt mit ihrem neuen Verteidiger. RAin Sturm sitzt jetzt da, wo Zschäpe früher gesessen hat, weswegen auch auch ihr großer Bildschirm, der vor dem Tisch aufgebaut ist, umgestellt werden muss.

Der Verhandlungstag beginnt um 09:47 Uhr. Bei der Präsenzfeststellung sagt Götzl, dass neben der Verteidigung „in der Besetzung wie beim letzten Mal, heute zusätzlich Herr Rechtsanwalt Grasel“ anwesend sei. OStA Weingarten ist nicht anwesend. Götzl sagt in Richtung von RA Grasel, dass dieser dem Senat per Fax einen Antrag zukommen lassen habe, und fragt, ob der Antrag auch in der Hauptverhandlung gestellt werden solle. Das bejaht Grasel. Er sagt, er sei mit Verkündung vom gestrigen Tag als weiterer Pflichtverteidiger von Zschäpe beigeordnet worden, und beantragt, die Hauptverhandlung für drei Wochen zu unterbrechen. Dies sei nötig, um eine adäquate Einarbeitung zu gewährleisten, und sich auf die laufenden Beweisaufnahme vorzubereiten. Aufgrund des Umfangs des Verfahrens sei dies nicht während der laufenden Hauptverhandlung zu bewerkstelligen. Götzl fragt nach Stellungnahmen und Bundesanwalt Diemer sagt, dass er das nicht für erforderlich halte, Zschäpe habe drei zusätzliche Verteidiger. Es folgt eine Pause bis 10:17 Uhr. Auch in der Pause unterhalten sich Zschäpe und Grasel angeregt. Mit Sturm, Stahl, Heer redet Zschäpe nicht.

Nach der Pause verkündet Götzl, dass dem Antrag von Grasel „mit der Maßgabe“ nachgekommen werde, dass die Hauptverhandlung für eine Woche bis zum 14. Juli unterbrochen wird und der jeweils dritte Verhandlungstag in der 30. und 31. Kalenderwoche, also der 22. und der 30. Juli, abgesetzt werden [der 16. Juli war bereits früher abgesetzt worden]. Das Gericht, so Götzl weiter, habe bei einer veränderten Sachlage die Hauptverhandlung auszusetzen, hilfsweise zu unterbrechen, wenn dies zu einer ausreichenden Vorbereitung der Verteidigung notwendig erscheine. Die „aus dem Tenor ersichtlichen“ Unterbrechungen seien ausreichend für eine genügende Vorbereitung. Zu den Gründen führt Götzl aus, dass weder der Antragsteller selbst, noch der Senat eine Aussetzung der Verhandlung für geboten halten würden. Der Senat habe bei der Entscheidung die Schwierigkeit des Verfahrens, den Aktenumfang und die bereits stattgefunden Verhandlungstage berücksichtigt. Die Vorbereitung könne ab heute beginnen, es seien durch die Unterbrechung drei Tage weggefallen, die Grasel und die drei ursprünglichen Verteidiger zur Einarbeitung und zur Besprechung untereinander und mit der Mandantin nutzen könnten. Das gelte auch für die weiteren zwei abgesetzten Termine. Außerdem sei die Angeklagte seit Beginn von drei eingearbeiteten Verteidigern vertreten, werde also an den stattfindenden Verhandlungstagen vertreten. Außerdem gebe es ab dem 04. August bis zum 02. September eine Unterbrechung und nach dem 03. September erneut eine Unterbrechung bis zum 15. September. Nach dem Verlesen des Beschlusses sagt Götzl: „Damit würden wir dann am Dienstag, den 14.07. fortsetzen, das Programm ist Ihnen mitgeteilt worden.“ Der Verhandlungstag endet um 10:22 Uhr.

Das Blog nsu-nebenklage.de:
„Nach verschiedenen Pressemitteilungen hatte Grasel nach seiner Beiordnung optimistisch mitgeteilt, das Verfahren sei eine ‚Mammutaufgabe‘, aber ‚ich denke, mit Unterstützung des Senats und der bisherigen Kollegen lässt sich das bewerkstelligen.‘ Ob ihm der Senat in Aussicht gestellt hatte, ihm bei den Terminen entgegenzukommen, ist unklar – genauso unklar ist, ob er wirklich meint, sich innerhalb weniger Wochen in das Verfahren einarbeiten zu können. Mit der heutigen Entscheidung wird natürlich das ohnehin schon zerfaserte Beweisprogramm für die Zeit vor der Sommerpause erneut über den Haufen geworfen – allerdings entstand in letzter Zeit ohnehin der Eindruck, dass das Gericht die Verhandlung nicht mehr mit voller Kraft betreibt und sich vor allem in die Sommerpause rettet. Auch dass der Senat bereits vorher die Hauptverhandlung unter Hinweis auf die psychische Beanspruchung Zschäpes auf zwei Tage die Woche beschränkt hatte, ohne zwischenzeitlich ein weiteres Gutachten zu deren Verhandlungsfähigkeit eingeholt zu haben, weist in diese Richtung. Der gegenüber der Nebenklage immer wieder beschworene ‚Beschleunigungsgrundsatz‘ scheint für das Gericht zurzeit kaum eine Rolle zu spielen.“

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/07/07/07-07-2015/