Protokoll 220. Verhandlungstag – 21. Juli 2015

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An diesem Prozesstag sagt zunächst eine BKA-Beamtin zu verschiedenen Asservaten aus, dabei geht es u.a. um das Bekenner-Video des NSU sowie Übereinstimmungen zwischen Daten-DVDs, die in der Frühlingsstraße gefunden worden und Festplatten, die bei André Eminger beschlagnahmt wurden. Dann sagt Ha. aus, der sich selbst als „Mitläufer“ der Neonaziszene der 90er Jahre bezeichnet. Es geht u.a. darum, dass er im Zusammenhang mit dem Bombenkoffer auf dem Theatervorplatz in den 90er Jahren befragt wurde.

 

Zeug_innen:

  • KKin Jeanette Pf. (BKA Meckenheim, Auswertung von Asservaten mit NSU-Bezug)
  • Henning Ha. (Erkenntnisse zu Jenaer Neonaziszene der 90er Jahre)

 

Um 09:48 Uhr betreten die Angeklagten Zschäpe, Wohlleben und Schultze den Saal. Gerlach und Eminger sitzten wie immer bereits auf ihren Plätzen. Zschäpe nimmt erneut ganz außen zwischen ihrem neuen Verteidiger RA Grasel und Eminger-Verteidiger Kaiser Platz. Der Senat betritt um 10:03 Uhr den Saal. Nach der Präsenzfeststellung sagt Götzl, dass man noch über den Antrag auf Änderung der Sitzordnung von gestern zu entscheiden habe und sagt: „Gestern habe ich Sie so verstanden, es klebt keiner an seinem Platz. Und warum ist es dann nicht möglich sich zu einigen, bevor ich entscheiden muss? Ich frage einfach mal.“ Wenn es erforderlich werde, könne er es auch regeln, so Götzl weiter. Grasel: „Dann muss ich klarstellen, dass wir die Sitzordnung gerne so hätten: Grasel, Zschäpe, Stahl, Heer, Sturm.“ Auf Nachfrage von Götzl sagt RA Heer, man schaffe auch ohne Anordnung, sich entsprechend umzusetzen. Dann setzen sich Zschäpe und ihre Verteidiger_innen an die von Zschäpe gewünschten Plätze.

Es folgt die Einvernahme der Zeugin Jeanette Pf. (149. Verhandlungstag). Götzl: „Es geht uns um Auswertungen und Ermittlungen zu Asservaten mit NSU-Bezug, um eine DVD zunächst mal, dann auch um Erkenntnisse zur Erstellung des Videos. Dann den so genannten NSU-Brief. Und dann geht es auch noch um eine Internetrecherche zu einer Zugverbindung nach Haste.“ Götzl sagt, Pf. solle zunächst mal zu dem eingangs genannten Thema berichten. Pf.: „Sie beziehen sich auf den Vermerk vom 05.06.2013.“ Sie wolle voranstellen, so Pf., dass es sich um die Fortschreibung eines Vermerkes handele, den ursprünglichen Vermerk habe ihr Kollege Sch. geschrieben im Januar 2012 und im Juni 2012. Der Vermerk beinhalte sehr viele einzelne Komplexe, sei eine Zusammenstellung, sie habe nicht jedes einzelne Asservat selbst ausgewertet. Zum NSU-Bekennervideo sagt sie, die seien an mehreren Orten festgestellt worden. Einige seien versandt worden, es seien aber auch im Wohnmobil und in der Frühlingsstraße 26 welche gefunden worden. Pf. sagt zu den versendeten DVDs, dass die erste DVD bei der Geschäftsstelle der PDS Halle festgestellt worden sei, das sei beim BKA der Asservatenkomplex 3. Es seien noch 15 weitere DVDs bekannt geworden, die bei unterschiedlichen Institutionen, eingegangen seien.

Die DVDs seien überwiegend im November festgestellt worden. Bis die gemeldet worden seien, sei Zeit vergangen. Einige seien zeitnah gemeldet worden, aber die Nummer 93, die bei der Partei Die Linke Weimar festgestellt worden sei, sei ihnen erst im Januar 2013 bekannt geworden. Mit der Auswertung habe sie nichts zu tun gehabt, so Pf., das habe ihr Kollege Eb. gemacht in erster Linie, sie habe nur mit dem Asservat 93 konkret etwas zu tun gehabt. Die DVDs seien kriminaltechnisch untersucht worden. Zu daktyloskopischen Spuren von Beate Zschäpe sagt sie, beim Asservat 17.1.1, dem Briefumschlag, mit dem die DVDs an die Geschäftsstelle der PDS Riesa-Großenhain versendet worden seien, sei die Spur gewesen, dass Zschäpe nicht als Verursacherin habe ausgeschlossen werden können. Beim Asservat 56.1 hätten definitiv zwei Fingerabdrücke der Angeklagten zugeordnet werden können. Im Wohnmobil seien insgesamt sechs [phon.] DVDs im Rucksack im Schlafbereich des Wohnmobils mit etwas Verzögerung festgestellt worden.

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke unterbricht: „Ich bin ein bisschen sehr erstaunt. Das ist eine Zeugin vom Aktenlesen, sie referiert den Akteninhalt. Das verstößt m. E. gegen 250 StPO [Grundsatz der persönlichen Vernehmung]. Ich halte diese Art der Vernehmung für sehr gewagt.“ Götzl: „Es ist die Frage, welche Beweiserhebung ergänzend vorgenommen wird. Es geht ja um die Frage, mit was sie befasst war und was sie an Ermittlungen durchgeführt hat.“ Es könne sein, dass man zusätzlich Beweis erheben müsse, man solle die Zeugin aber erstmal berichten lassen. Pf.: „Also dazu kann ich sagen, dass ich mir die KT-Gutachten auch nochmal selber angeschaut habe in Vorbereitung des Gerichtstermins, wie auch der Kollege, der den ursprünglichen Vermerk geschrieben hat. Okay, ich war bei den DVDs im Wohnmobil.“

Pf. sagt, dass darüber hinaus im Wohnmobil im Aufenthaltsraum drei USB-Sticks gefunden worden seien. Der Inhalt habe die gleiche Struktur aufgewiesen wie die DVD. Sie habe sich das von einem Techniker auch nochmal erklären lassen und an den Dateien könne man erkennen, dass es der gleiche Inhalt wie bei der DVD sei. Pf. sagt, der Abgleich sei so vorgenommen worden, dass die erste DVD, die festgestellt worden sei bei der PDS Halle als Referenz-DVD genommen worden sei und dann hätten die Techniker einen Hashwertabgleich gemacht und festgestellt, dass die USB-Sticks den gleichen Inhalt haben wie die Referenz-DVD. In der Frühlingsstraße, fährt Pf. fort, seien 36 versandfertige Umschläge festgestellt worden. [In einem Umschlag waren zwei DVDs, in zwei Umschlägen nichts]. Es seien 36 Umschläge gewesen und wenn man die DVDs herausgenommen habe, habe man 35 DVDs gehabt.

Diese seien auch wieder abgeglichen worden und es seien auch hier KT-Untersuchungen vorgenommen worden. Dabei habe es daktyloskopische Spuren und molekulargenetische Treffer gegeben, die Mundlos und Böhnhardt hätten zugeordnet werden können. Neben diesen DVDs, die schon im Umschlag und versandbereit gewesen seien, seien noch weitere Asservate sichergestellt worden, die Teile des Bekennervideos enthielten, eine Liste finde sich in ihrem Vermerk. Es seien insgesamt 23 [phon.] mit der Bezeichnung „EDV“ und 6 Asservate aus dem Komplex 2.12. Alle diese Asservate, also insgesamt 29, seien im Brandschutt der Frühlingsstraße sichergestellt worden. Die sichergestellten DVDs seien teilweise angekokelt und durch Löschwasser beschädigt und es seien auch optisch nicht alle identisch. Teilweise hätten sie Cover wie die versandfertigen DVDs, teilweise seien sie mittels LightScribe [Beschriftungsprogramm] beschriftet, teilweise seien es Rohlinge, die handschriftlich beschrieben worden seien. Aus der Beschriftung könne man schließen, dass es Bearbeitungsstände sind. Als nächster Punkt sei im Vermerk nochmal der Inhalt beschrieben, das habe sie vom Kollegen übernommen.

Pf.: „Jetzt der Aspekt Erstellung des Videos. Das wichtigste Asservat ist EDV 11, die Festplatte, die hier meines Wissens auch schon thematisiert worden ist von der Kollegin Ha. (43. Verhandlungstag), auf der sich sehr viele kurze Videoclipeinheiten befinden, die für die Erstellung des Videos verwendet wurden. In dem Vermerk verweise ich darauf, dass auf EDV 11 auch die Vorgängerversionen des Videos festgestellt wurden. Das habe ich auch nur übernommen, keine eigene Auswertung. Eine kleine Ergänzung, die ich eigenständig gemacht habe: Bei der Auswertung war ein Dateiformat nicht mit erfasst und auf einem anderen Asservat, da wurden nur noch Fragmente sichergestellt, aus denen man schließen kann, dass das quasi eine Menüführung war.“ Sie habe den Techniker gefragt, ob das auf EDV 11 vorhanden war, das habe der bestätigen können. Die Menüführung sei der zweiten DVD zugeordnet worden. Die These sei gewesen, dass die Überlegung gewesen sei, wenn man die reinlege, nach dem Motto: Warum kann ich die nicht abspielen?

Pf. sagt, das sei das einzige, was sie in Bezug auf EDV 11 gemacht habe. In dem Vermerk, so Pf. weiter, seien noch weitere Asservate aufgenommen, deren Inhalte für die Erstellung der DVD gedient haben könnten. Einmal eine DVD mit Berichterstattung zu dem Anschlag in der Keupstraße. Dann eine DVD mit Medienberichterstattung über den Polizistenmord in Heilbronn; hier habe ein Kollege die Sequenzen gesucht, die für die Schlusssequenz in dem Bekennervideo verwendet wurden: „Wo die Pistole zu sehen ist und drumherum sind die Bilder oder einzelne Sequenzen aus der Berichterstattung und dann steht unten NSU 2 oder DVD 2. So ist er zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die Berichterstattung für das Video auch verwandt wurde.“ Dann nennt Pf. ein Asservat, da stehe auf dem Cover „Paulchenlied“ [phon.], da sei die Anfangs- und die Schlusssequenz einer Folge von „Paulchen Panther“ drauf. Der Ersteller des entsprechenden Vermerks komme zu dem Schluss, dass das in dem Video verwendet wurde. Neben den Videoschnippseln seien in dem Video auch Zeitungsartikel eingeblendet, Sch. habe sich ein Asservat angeguckt, diese ganzen Zeitungsartikel, die über die Ceska-Mordserie gesammelt worden seien, und sich angeguckt, welche Artikel in den Vorgängerversionen und in der finalen Version verwendet worden seien.

Pf. führt weiter aus, es gebe bei der ersten Version zwei Übereinstimmungen, bei der zweiten sieben und bei der finalen Version acht Übereinstimmungen. [phon.] Bei dem Asservat würden sich an zwei Artikeln daktyloskopische Spuren von Zschäpe finden, diese Artikel seien aber nicht verwendet worden im Video. Pf.: „Dann zum nächsten Punkt. In dem Video wird ein Logo verwendet, was man auch aus anderem Zusammenhang kennt, das NSU-Logo, die drei ineinander verschlungenen Buchstaben.“ Die Techniker hätten gesagt, dass es besondere Dateien seien, und hätten es CorelDraw [Grafikprogramm] zugeordnet, es sei nur mit bestimmten Programmversionen zu öffnen: den Versionen 6, 7, 8.

Stahl: „Ich beantrage, die Zeugin anzuhalten dezidiert zu berichten, was ihre Wahrnehmungen in den Ermittlungen waren.“ Stahl sagt, es werde sonst „furchtbar“ bei der Befragung der Zeugin. Pf.: „Ich probiere es. Also, dieses Asservat, wo die Dateien drauf festgestellt wurden, da habe ich den Techniker gebeten zu prüfen, ob das auch auf EDV 11 ist. Das hat er bestätigt, dass diese bestimmten Dateien auf EDV 11 sind.“ Aufgrund weiterer Asservate, wo auf dem Inlay [phon.] oder der CD selber „CorelDraw 7“ stehe, teilweise mit dem Zusatz „Für NSU-Logo“ könne man den Schluss ziehen, dass diese Programmversion verwendet wurde. Pf.: „Ein weiterer Punkt, den ich aufgeführt habe, wo ich selber nichts gemacht habe, ist das Drehbuch zum Video. Das wurde bei uns intern so bezeichnet. Handschriftlich beschriebene Seiten, wo einzelne Inhalte von Clips dargestellt sind. Es sieht so aus, dass das die Grundlage für das Video war. Zu diesem Schluss kommt auch Frau Ar. (180. Verhandlungstag), die Auswerterin. Das war die Kurzfassung von dem Vermerk in Bezug auf die DVD.“

Dann geht Pf. zum „NSU-Brief“ über. Hier habe sie eigene Ermittlungen nicht getätigt, es sei wieder eine Zusammenfassung. Ein Exemplar sei auf EDV 11 sichergestellt worden, es gebe eine Vorder- und Rückseite. Durch Presseberichterstattung sei das BKA darauf hingewiesen worden, dass ggf. der „Weiße Wolf“ ein Exemplar des NSU-Briefs im Jahr 2002 zugesandt bekommen hat, daraufhin sei bei [Neonazi aus Mecklenburg-Vorpommern, NPD-Landtagsabgeordneter] durchsucht worden. Petereit sei damals verantwortlich gewesen für das Fanzine. Es sei auch ein Exemplar sichergestellt worden. [phon.] Dann habe es noch ein Asservat im Zusammenhang mit den Brief gegeben, da seien immer zwei Publikationen nebeneinander beschrieben, insgesamt fünf Begriffspaare. Pf. nennt „Weißer Wolf“ und „Fahnenträger“ [ebenfalls neonazistisches Fanzine]. Im Zusammenhang mit dem NSU-Brief habe der Schluss gezogen werden können, dass es sich jeweils um den Absender als Ausweichadresse [phon.] und den tatsächlichen Empfänger handeln könne. Daraufhin seien auch „Exekutivmaßnahmen“ durchgeführt worden, den Bericht habe ein Kollege geschrieben.

Götzl fragt nach dem Punkt „Internetrecherche“. Pf. sagt, den Vermerk habe eine Kollegin geschrieben, sie habe sich aber sämtliche Quellen angeschaut und auch das was ihre Kollegin geschrieben habe, so dass sie es nachvollziehen könne. Pf. führt aus, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen würden, dass Zschäpe am 16.06.2011 nach Haste in Niedersachsen gefahren ist. Das begründe sich auf zwei Punkte: Eine Aussage eines Taxifahrers, der sie an dem Morgen gefahren haben wolle, und eine Internetrecherche, die am 14.06. vorgenommen worden sei. Diese sei wiederhergestellt worden auf einer Festplatte aus dem PC, der, glaube sie, im Wohnzimmer gestanden habe, jedenfalls unter dem Hochbett in der Wohnung Frühlingsstraße 26. Dort sei in einem Textfeld, mglw. Google, „DB“ eingegeben worden. Dann sei die Seite Reiseauskunft aufgerufen worden. Hierbei habe die Kollegin festgestellt, dass es sich um Session-IDs handelt, sie habe daher an die Techniker den Auftrag gegeben, die Seite zu rekonstruieren. So sei rekonstruiert worden, dass der Zielbahnhof in Haste in Niedersachsen gewesen sei. Der Name sei ein Hinweis gewesen, aber auch die Kilometerangabe vom Startbahnhof zum Zielbahnhof: 282 km. Und eine Überprüfung habe ergeben, dass es von Zwickau nach Haste 283 km seien. Sie selbst habe nicht die Adresse des Bahnhofs Zwickau eingeben können, nur Zwickau, so Pf., daher seien das 283 km. Dann komme der Tag, 16.06.2011, und die Uhrzeiten 12 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr. Man könne sagen, dass eine Zugverbindung nach Haste für den 16.06. gesucht worden sei. [phon.]

Der zweite Aspekt sei die Taxifahrt gewesen. Zur Vorgeschichte müsse man sagen, dass von der Taxizentrale Zwickau alle Fahrten angefragt worden seien, die von der Frühlingsstraße ausgegangen sind, und da habe die Taxizentrale mitgeteilt, dass am 16.06.11 in der Nacht ein Anruf erfolgt sei, dass bitte um 05:30 Uhr ein Taxi in die Frühlingsstraße kommen solle. Der Fahrer sei Patrick He. gewesen. Dieser sei am 22.12.2011 befragt worden, der Vermerk sei am 05.01. erstellt worden. Der Taxifahrer habe gesagt, dass es sich bei dem Fahrgast um eine weibliche Person gehandelt habe, die Kapuzenpulli und Sonnenbrille getragen habe. Er habe sie zum Bahnhof fahren sollen.

Pf.: „Noch ein Punkt zu dieser Taxifahrt: Laut Aussage von diesem Taxifahrer soll die Dame, die er mitgenommen hat, telefoniert haben.“ In der Befragung stehe, dass es um Abholung am Zielbahnhof gegangen sei und da sei wohl unklar gewesen, ob sie abgeholt würde oder jemanden abholen würde. Ihre Kollegin, so Pf. weiter, habe die Verbindungs- und Standortdaten der Rufnummern von Holger Gerlach und Zschäpe bzw. den Anschlüssen, die aus der Frühlingsstraße bekannt gewesen seien, überprüft. Es habe die Hypothese bestanden, dass Zschäpe nach Niedersachsen gefahren ist, weil dieser Bahnhof nur 16 km vom Wohnort Gerlachs entfernt sei. Sie habe sich selbst auch nochmal die Quelldaten angeschaut, so Pf., könne aber jetzt nicht alle Rufnummern angeben, die sie sich angeschaut habe. Gerlach habe mal kurz bei seiner Mutter angerufen an dem Tag. Über das Telefon, das Zschäpe häufig als Erreichbarkeit angegeben habe, seien zwei Anrufe getätigt worden, die seien aber beide abends gewesen, 20:33 und 21:46 Uhr [phon.].

Über das fragliche Telefonat, das He. gehört haben will, hätten sie keinen Nachweis finden können. Es sei noch zweimal angemailt worden, aber es habe kein Gespräch stattgefunden, es sei auch nicht bekannt, welche Nummer das gewesen sei, weil die letzten Ziffern nicht übermittelt worden seien. Pf. sagt, dass die Kollegin zu dem Schluss komme, dass durch das Telefonat belegt werden könne, dass das Trio da nicht zusammen war. Irgendwer müsse sich ja in der Frühlingsstraße aufgehalten haben und irgendwer mit dem Mobiltelefon unterwegs gewesen sein. Ihre, Pf.s, eigene Schlussfolgerung sei: „Am 16.06. wurde bekanntlich der Reisepass abgeholt von Holger Gerlach. Es gibt eine Aussage von Holger Gerlach, dass das Trio immer donnerstags ihn besucht hat und der 16.06. war ein Donnerstag. Daraus ergibt sich für uns, dass Beate Zschäpe nach Haste reiste, um Holger Gerlach zu treffen.“

Nach einer Unterbrechung sagt Götzl, es gehe ihm noch um einen Korrekturvermerk zu „DVD-R Neu“ Pf.: „Okay. Das ist ebenfalls eine DVD, die in der Frühlingsstraße sichergestellt wurde, da ist der Schriftzug ‚Neu‘ drauf. Im Rahmen einer Überprüfung, einem anderen Auftrag, ist aufgefallen, dass auf der DVD andere Inhalte sind, als in dem ursprünglichen Auswertevermerk steht.“ Pf. sagt, sie würden das darauf zurückführen, dass versehentlich ein Asservat zweimal ausgewertet worden sei: „Als dem Techniker der Inhalt aufgefallen ist, hat er mich angesprochen. Wir hatten darüber gesprochen, dass wir in der Frühlingsstraße kaum oder keine rechte Literatur gefunden habe. Da ist ihm aufgefallen, dass da viel rechte Literatur drauf ist.“ Sie habe sich das dann angeschaut und die Differenz festgestellt. Auf der DVD seien auf der obersten Ebene vier Ordner: „Bücher“, „Bilder“, „Biografien“ und „Nero“. Bei „Nero“ handele es sich nur um Dateien für das Brennprogramm. Bei der Augenscheinnahme sei ihr aufgefallen, dass ihr die Daten bekannt sind, weil sie die schon von der Auswertung der Festplatten des André Eminger gekannt habe.

Im Ordner „Alle Bücher“ seien in erster Linie Textdokumente: Literatur aus der NS-Zeit und auch neuere Werke wie die „Turner Tagebücher“. Sie habe ja im Oktober schon mal hier ausgesagt und sei zu den „Turner Tagebüchern“ befragt worden, weil sie eine Recherche über den elektronischen Datenbestand der Angeklagten gemacht habe. Die DVDs seien damals nicht von dem Rechercheauftrag umfasst gewesen. Im Ordner „Alle Bücher“ seien in erster Linie Dateien, die man als E-Books bezeichnen könne. Bei der Erstellung des Vermerks habe sie ein Kollege unterstützt und habe Inhalte in eine Tabelle eingetragen. Es sei eine Zusammenstellung von Büchern, teilweise in Zip-Archiven, in sehr viele Unterordner aufgeteilt. Pf. nennt eine Webseite, wo man entsprechende Textdokumente runterladen könne, aber nicht alle. Der Ordner „Fotos“ enthalte sehr viele Unterordner. Darunter seien sehr viele Aufnahmen von Plakaten aus dem NS und es würden sich auch private Aufnahmen der Familie Eminger darunter befinden, Fotos, auf denen zu sehen sei, aber auch ein Ordner, wo es um die Vorbereitung eines Julfestes gehe, Einladungskarten, die definitiv der Familie Eminger zuzuordnen seien.

Im Ordner „Biografien“ seien weniger Dateien drin. Darin seien gespeicherte Webseiten über berühmte Persönlichkeiten: „Ich glaube, Mozart war dabei, Beethoven, wo kein Bezug zur rechten Szene erkennbar ist. Wie eingangs dargestellt, kamen mir die Inhalte bekannt vor. Deswegen bin ich nochmal zum Techniker gegangen und wir haben uns die Asservate angeschaut, wo diese Dateiordner ebenfalls festgestellt wurden. Bei dem Herrn Eminger auf den Rechnern sind diese Ordner schon gelöscht worden, bei zwei Asservaten erst nach Bekanntwerden des NSU. Die Inhalte sind aber trotzdem noch darstellbar.“ Bei einem Asservat sei die Ordnerstruktur vorhanden, aber sonst nur Buchstabenkolonnen, Zahlenkolonnen. Aber man könne erkennen, dass die Daten von der Festplatte irgendwie auf die DVD gekommen sind oder andersherum. Die drei Ordner „Alle Bücher“, „Bilder“ und „Biografien“ würden sich bei den drei Asservaten finden. Und bei EDV 11 hätten sie zu Beginn festgestellt, dass sich da der Ordner „Bilder“ ebenfalls drauf befinde. Es bestehe eine Kongruenz beim Ordner „Bilder“ bei EDV 11, den drei Eminger-Festplatten und bei der DVD. [phon.]

Zu der DVD habe sie aufgrund der neuen Erkenntnisse eine KT-Untersuchung angeregt. Die DVDs seien ganz am Anfang von der BAO auf Fingerabdrücke untersucht worden. Wenn die DVD nicht als verfahrensrelevant betrachtet wurde, sei keine molekulargenetische Untersuchung erfolgt. Jetzt habe sie der KT sagen können, dass die DVD auf molekulargenetische Spuren untersucht werden solle. Dabei sei aber nichts herausgekommen. Als weitere Untersuchung habe sie angeregt, das Brenndatum zu ermitteln und mit welchem Brenner sie gebrannt wurde. Insgesamt hätten bei der KT wohl 43 verschiedene Brennermodelle vorgelegen, die bekannt geworden seien entweder durch DVDs oder weil Brenner sichergestellt worden seien. Jedenfalls sei festgestellt worden, dass auf einem Brenner bei Familie Eminger diese DVD gebrannt wurde. Der Brenner sei einem Tower entnommen worden, der im Rahmen der ersten Durchsuchung bei Eminger sichergestellt worden sei.

In der Gesamtschau sei ihre Hypothese, dass diese DVD von André oder Susann Eminger an die Bewohner der Frühlingsstraße übergeben wurde. Das Brenndatum sei der 06.10.2006 gewesen, so Pf. auf Frage von Götzl. Götzl: „Im Vermerk finden sich Aufstellungen.“ Pf.: „Seitenweise, ja.“ Da habe ihr ein Kollege geholfen. Man habe den Ordner öffnen müssen und dann habe man die Inhalte quasi in die Tabelle übertragen, eine Auswertung habe nicht stattgefunden. Götzl: „Übertragen heißt: Abgeschrieben?“ Pf.: „Ja.“ Es sei wirklich nur die Auflistung, was sie gefunden hätten. Sie hätten das Dokument aufgeklickt und das in die Tabelle eingetragen. Götzl hält vor, dass im Vermerk stehe, dass der letzte Ordner „Verschiedenes“ weitere Zip-Dateien enthalte. Pf.: „Genau, wir haben halt die Zip-Ordner geöffnet. Die sind ja nur vom Speichervolumen kleiner. Die lagen dann halt auch als Textdokumente vor. Alles mehr oder weniger aus dem Internet zusammenkopierte Dokumente.“ Götzl sagt, hier gebe es eine Übersicht mit „Name, Erstelldatum, Änderungsdatum“. Pf.: „Das war ein Screenshot der obersten Verzeichnisebene.“

Vorhalt: Bezüge zu anderen Asservaten: Festplatten aus der Durchsuchung bei André Eminger, nachfolgende Screenshots verdeutlichen die Parallelen visuell. Pf. sagt, dass bei den Festplatten bei André Eminger noch viel mehr andere Ordner seien. Sie habe mit den roten Kästchen quasi die Ordner markiert, die auf der DVD und auf der anderen Seite auf den Festplatten bei Eminger zu finden seien. Götzl bittet Pf. nach vorn, damit diese eine Darstellung in ihrem Vermerk in Augenschein nehmen kann. Pf. sagt dazu: „Auf dem Bild habe ich jetzt den Screenshot von der DVD eingefügt und dabei habe ich den Ordner ‚Alle Bücher‘ einmal geöffnet, also das sind die Unterordner von ‚Alle Bücher‘, dann ‚Bilder‘ und ‚Biografie'“ Dem gegenübergestellt sei das Asservat. Pf. erläutert, dass sich dort weitere Ordner befinden würden, die zusätzlich auf der Festplatte enthalten seien, aber man sehe dann immer wieder „Alle Bücher“, „Bilder“, „Biografien“. Die Zeugin nimmt wieder Platz. Einen Hashwertabgleich hätten sie in dem Fall nicht gemacht, so Pf., aber im Technikervermerk [phon.] stehe die Anzahl der Dateien und das sei etwa gleich. Die Ordnerstruktur sei gleich, die Grundstruktur sei schon auf den ersten Blick identisch gewesen.

RA Stahl fragt, welche Arbeitsmittel und welchen Auftrag Pf. beim Vermerk zu und NSU-Brief gehabt und was sie getan habe. Pf.: „Ich habe den Auftrag bekommen, den Vermerk des Kollegen weiterzuschreiben. Das ist ja die zweite Fortsetzung des Vermerks. Grundlage meiner Daten war in erste Linie sein Vermerk. Da habe ich Sachen abgeglichen, ich habe aber auch Zugriff auf alle KT-Gutachten.“ Ihr seien von der Verfahrensführung alle Vermerke zugeleitet worden. Stahl fragt, ob Pf. die DVD dann bekommen habe. Pf.: „Nein, den Auswertevermerk.“ Stahl fragt, ob Pf. die Auswertevermerke eingepflegt habe im Sinne von „Drag and Drop“. Pf.: „Genau, teilweise komprimiert, in erster Linie aber ja.“ Stahl: „Haben Sie hinsichtlich der zugeleiteten Vermerke, die Sie eingepflegt haben, eigene Ermittlungen, Prüfungen anhand der Originalasservate oder Asservatenkopien vorgenommen?“ Da habe sie sich schon verlassen auf die Vermerke der Kollegen, so Pf., denn es seien sehr viele DVDs.

Stahl sagt, dass Pf. angegeben habe, dass auf dem Asservat 56.1 zwei Fingerabdrücke festgestellt worden seien. Dazu sagt Pf., dass sie sich das KT-Gutachten nochmal explizit angeschaut habe zur Vorbereitung. Stahl: „Was für ein Asservat war das?“ Pf.: „Das war der Briefumschlag an die Lippische Landes-Zeitung.“ Sie meine, es sei einmal ein Zeigefinger gewesen und einmal ein Ringfinger, also ein Finger von jeder Hand. Stahl fragt, ob sie sich die Asservate auch angesehen habe. Pf. verneint das, sie habe die Asservate nicht noch angefordert. Sie habe jetzt z. B. bei den ganzen DVDs in Vorbereitung auf den Termin nochmal Fotos angeschaut, die DVDs, die nicht versandfertig gewesen seien. Da habe sie nochmal gesehen, dass die einen mit dem bunten NSU-Ding bedruckt gewesen seien, teilweise mit LightScribe, weil das im ursprünglichen Vermerk nicht enthalten sei. Teilweise habe sie sich die Asservatenfotos angeguckt, aber da sei sie jetzt nicht in die Tiefe gegangen. Pf.: „Also, ich kann auch die Unterlagen holen, dann kann ich auch das Gutachten zitieren.“ Stahl: „Wenn Sie in Ihrem Bericht erwähnt haben: Dazu habe ich keine eigenen Ermittlungen gemacht, betrifft das Dinge, die Sie nur übernommen haben?“ Pf.: „Ich habe mich in den Fällen darauf verlassen, dass die Angaben stimmen. Außer, dass ich die KT-Gutachten überprüft habe. Aber grundsätzlich ja.“

Klemke: „Sie sprachen vorhin davon, dass in dem Wohnmobil ein Rucksack festgestellt worden sei, darin hätten sich CDs befunden. Woher stammt diese Kenntnis?“ Pf.: „Ich habe mir das nochmal angeschaut. Das war ja 1.37.11.“ [phon.] Die erste Leitziffer sei die Schlafkabine, dann folge der Rucksack, vielleicht sei das auch das Deckelfach von dem Rucksack gewesen. Die DVDs seien erst einige Tage später festgestellt worden, weil sie im Deckelfach des Tourenrucksacks gewesen seien. Klemke: „Haben Sie Kenntnis, wie viele Rucksäcke in dem Wohnmobil sichergestellt wurden?“ Pf.: „Nee.“ Klemke: „Können Sie sagen, wie viele CDs sich in dem Rucksack befanden?“ Pf.: „Ich weiß nur von den sechs Bekenner-DVDs aus dem Deckelfach.“[phon.] Klemke: „Wissen Sie, ob diese CDs …“ Pf. wirft ein: „DVDs.“ Klemke weiter: „… ob die verpackt waren?“ Pf.: „Ich meine, die wären in diesen bunten Klarsichthüllen gewesen.“ Klemke: „Meinen Sie?“ Pf.: „Ich meine, das wären grüne und blaue Hüllen gewesen, ist aber nur eine Mutmaßung.“ Klemke: „Haben Sie Kenntnis, wann dieser Rucksack das erste Mal durchsucht wurde?“ Pf. verneint das, sie habe ja dargelegt, dass die DVDs irgendwie später sichergestellt worden seien, aber die Tage wisse sie jetzt nicht. Klemke fragt, ob sie nicht sagen könne, ob es sich um einen Zeitraum von Tagen, Wochen oder Stunden handele. Pf.: „Ich habe was von zehn Tagen im Hinterkopf, aber absolut nicht valide.“ Sie verneint sagen zu können, was sich sonst noch darin befunden habe.

Klemke: „Wissen Sie, wer diese DVDs in dem Rucksack gefunden hat?“ Pf.: „Nein. Also jemand von unserer Tatortgruppe.“ Sie wisse nicht, wer konkret, aber dazu gebe es einen Vermerk , da stehe das alles drin. Klemke: „Wissen Sie, in welchem Zustand sich der Rucksack befand?“ Pf.: „Nein.“ Klemke: „Wo konkret der gefunden wurde?“ Pf.: „Müsste ich auf den Fotos nachgucken.“ Klemke fragt, ob Pf. wisse, ob der sich offen in der Kabine befunden habe. Pf. sagt, sie habe das Foto von dem Rucksack nicht vor Augen.

Klemke: „Sie sagten, die erste DVD wurde bei der PDS in Halle festgestellt.“ Pf.: „Ja.“ Klemke: „Wann?“ Sie meine, so Pf., abgestempelt sei das am 07.11., es sei kurz danach gewesen, sie meine am 08.11. Klemke fragt, ob Pf. mit „abgestempelt“ den Poststempel meine, was Pf. bejaht. Klemke fragt, welcher Postverteiler das gewesen sei. Pf.: „Leipzig-Schkeuditz, oder so was in der Art.“ Klemke sagt, Pf. habe von weiteren DVDs gesprochen und fragt, ob sie wisse, wer da Empfänger gewesen sei. Pf.: „Nicht im Einzelnen. Zeitungsverlage, z. B. die Lippische Landes-Zeitung, der TV-Sender Phoenix, dann unter anderem, da ist es anders bezeichnet, die Pasinger Moschee. Da steht ‚Kulturverein‘. Das ist die, die von den Verantwortlichen entsorgt wurde. Und dann halt mehrere Parteibüros.“ Klemke: „Die entsorgt wurde?“ Pf.: „Also, ja, einer der Empfänger hat die DVD entsorgt, deswegen gibt es nur 15 Asservate bei 16 Empfängern.“

Klemke: „Sie führten vorhin aus, dass die DVDs überwiegend im November festgestellt worden seien.“ Pf. sagt, das könne man anhand der Asservatenleitziffer sehen. 56 sei zeitlich schon später, bei der Lippischen Landes-Zeitung, da sei sie erst im Februar 2012 ans BKA übergeben worden. Sie wisse nicht, ob das ein Versäumnis der Polizei gewesen sei oder der Empfänger das erst später übergeben habe. Und bei der Leitziffer 93 sei sie selbst beteiligt gewesen, eine DVD an die Partei Die Linke. Da habe die Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle, die die DVD erhalten habe, die DVD unter eine Schreibtischmappe [phon.] gelegt. Erst als im Januar 2013 dort eingebrochen worden sei, habe sich die Mitarbeiterin daran erinnert. Klemke: „Diese Mitarbeiterin hat sich erst aufgrund eines Einbruchs daran erinnert?“ Pf.: „Sie hat sich da wohl erst wieder daran erinnert.“ Klemke: „Hatte sie das vorher entnommen?“ Pf.: „Ich war bei der Vernehmung anwesend, deswegen kann ich mich grob erinnern. Also, aus ihrer Sicht wäre kein Umschlag dabei gewesen, als sie die DVD aus dem Briefkasten entnommen hat, es wäre nur eine Hülle dabei gewesen. Aber da war das ja dann auch schon über ein Jahr her.“ Klemke fragt, ob Pf. die DVD beschreiben könne. Pf. sagt, die sehe aus wie alle anderen. Sie meine, dass es eine rosa Plastikhülle gewesen sei. Ansonsten habe die auch NSU und irgendwas mit „Frühling“ gehabt, das Logo ziemlich bunt.

Klemke fragt, wo im Wohnmobil die drei USB-Sticks sichergestellt worden seien, die Pf. erwähnt habe. Pf.: „Ich meine, im Aufenthaltsraum.“ Klemke sagt, Pf. habe eben ein Asservat erwähnt, und dass da Publikationen nebeneinander gelegt worden seien. Da habe sie sich unglücklich ausgedrückt, so Pf. Das sei ein kleiner weißer DIN A4-Zettel. Da seien fünf Publikationsnamen ohne Adressen untereinander und daneben auch nochmal fünf. Im NSU-Brief sei immer eine Empfängeradresse und eine Absenderadresse als Ausweichadresse genannt: „Wenn es zurückgeschickt wird, dass es nicht auf den ursprünglichen Absender zurückfällt.“ Die Theorie sei, dass es eine Absender- und eine Ausweichadresse seien, für fünf NSU-Briefe, wenn man der Theorie folge.

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders: „Sie sprachen von dem zweiten Vorgängervideo, was meinen Sie?“ Pf. sagt, die Auswertungen zu EDV 11 hätten Ha. und Kö. gemacht, sie selbst wisse nur rudimentär etwas. Es gebe auf der Festplatte wohl neben dem verschickten Video noch zwei andere Versionen, wo teilweise die Morde thematisiert würden, aber das „Paulchen Panther“-Thema noch nicht dabei sei: „Das war unterlegt mit Musik von Noie Werte. Ich habe das mal gesehen, das Video, aber mich nicht näher damit beschäftigt.“ Schneiders fragt, was Pf. damit konkreter meine, wenn sie sage, dass ein Asservat im Brandschutt gefunden worden sei. Pf.: „Das ist die Leitziffer 2.12.“ Es seien für einzelne Räume Bezeichnungen vergeben worden wie „Katzenzimmer“. Es sei einiges durch die Explosion nach außen geschafft worden, teilweise auch von der Feuerwehr. Das sei auf einen Berg gekippt worden und Kollegen von der Bereitschaftspolizei hätten das durchkämmt. Was dort festgestellt worden sei, trage die Nummer 2.12, der Bereich heiße „Nachschau“.  Schneiders fragt, ob Pf. zeitlich einordnen könne, wann diese DVDs im Brandschutt gefunden worden seien. Pf.: „Kurz nach der Explosion, vielleicht noch zwei Tage danach, aber ich habe kein genaues Datum im Kopf.“ Schneiders: „Haben Sie Erkenntnisse, wie der Bereich gesichert war?“ Pf.: „Ja, da kam letztens eine Anfrage. Da hat mir der Herr L. ein Schreiben zukommen lassen, wo das draus hervorgeht, aber im Einzelnen kann ich es nicht sagen.“

Wohlleben-Verteidiger RA Nahrath sagt beim Thema David Petereit und „Weißer Wolf“ stehe im Vermerk, dass durch eine Presseveröffentlichung bekannt geworden sei, dass dort „Vielen Dank an den NSU“ publiziert worden sei. Nahrath fragt, um welche Presseveröffentlichung es gehe. Pf.: „Ich erinnere mich gerade nicht, aber es müsste im Vermerk stehen vom Herrn Schn.“ Nahrath sagt, das gehe daraus nicht hervor, es gebe aber eine Quelle dazu: „Erkenntnismitteilung des BfV 2012″. Deshalb frage er, ob es Presse gewesen sei oder eine Erkenntnismitteilung. Pf. sagt, das wisse sie gerade nicht. Götzl: „Dann beginnt ein neuer Satz: „Für die Herausgabe des Fanzines zeichnete David Petereit verantwortlich.“ Und dann kommt die Fußnote.“ Nahrath: „Das wollte ich klären, ob diese Fußnote sich auf die Pressveröffentlichung bezieht?“ Pf.: „Ob die Presserkenntnis über das BfV an uns kam? Habe ich keine Ahnung gerade.“

NK-Vertreterin RAin Pinar sagt, sie habe das nicht richtig verstanden mit dem Korrekturvermerk hinsichtlich der DVD. Pf. sagt, das sei ein anderer Vorgang gewesen, wo sie sich nochmal die EDV-Datenträger angeschaut hätten, wo sie kein Image gehabt hätten: „Unser Techniker, wenn der ein Asservat bekommt, zieht er sich ein Image. Wir müssen dann nicht aufs Original zugreifen, sondern können das Image nehmen.“ Bei den DVDs seien halt hunderte sichergestellt worden und es sei teilweise den Auswertern direkt gegeben worden zum Anschauen. Durch einen anderen Auftrag sei entschieden worden, dass man doch Images mache, obwohl die schon ausgewertet waren. Dabei sei dem Techniker aufgefallen, dass auf der DVD Publikationen sind.

Pinar fragt, was der Inhalt des anderen Auftrags gewesen sei. Pf.: „Ich weiß nicht. Das betrifft eigentlich das Nachfolgeverfahren, deswegen weiß ich nicht, ob ich das sagen kann.“ Pinar: „Genau das interessiert mich.“ Offenbar wird Pf. von Seiten des GBA bedeutet, dass sie das sagen darf. Pf.: „Es geht da um die so genannte NS-CD [phon.] im Zusammenhang mit ‚‚, Thomas Richter.“ Da sei ein zumindest namentlicher Bezug zum NSU gewesen. Sie hätten Anfragen an die Länder gestellt, ob es Erkenntnisse zu den Dateien gebe, und deswegen hätten sie auch in ihrem eigenen Datenbestand nachschauen müssen, ob irgendwo diese „NSU-NSDAP“-CD gefunden worden sei. Deswegen hätten die Techniker Images machen sollen. Pinar: „Welcher Sachbearbeiter hat denn den ersten Fehler gemacht?“ Pf. nennt den Namen Ze. (zuletzt 215. Verhandlungstag). Pinar fragt, was der stattdessen ausgewertet habe. Pf. sagt, das wisse sie nicht. Sie habe ihm gesagt, dass es da eine Diskrepanz gebe, und er habe es nicht erklären können. Inhaltlich decke sich das mit dem Asservat 2.12.2.723 [phon.], aber es könne kein „Copy and Paste“ gewesen sein: „Vielleicht hat er die DVD zweimal vom Stapel genommen, wir wissen es nicht. Es war ihm sehr peinlich.“ Pinar: „Das glaube ich. Ist da untereinander drüber gesprochen worden, eine Hypothese, wie das passieren konnte?“ Pf.: „Habe ich ja gesagt, dass vielleicht versehentlich ein Asservat zweimal ausgewertet wurde.“ Es handele sich um ein Asservat mit 40 CDs, das könne vielleicht passieren, aber es sei Spekulation.

Pinar: „Auf dieser CD haben Sie Bilder festgestellt und diese Bilder sind auf einem Asservat von Eminger nahezu identisch wiederzufinden?“ [phon.] Pf.: „Auf drei Festplatten.“ Pinar sagt, es sei von „fast“ die Rede gewesen und fragt, ob einige vielleicht nicht wiederzufinden gewesen seien.
Pf. sagt, sie hätten keinen Hashwertabgleich gemacht: „Es basiert jetzt auf rein, also ich gucke mir den Ordner an, okay, sieht sehr ähnlich aus.“ Auf Frage, warum kein Hashwertabgleich gemacht worden sei, sagt Pf.: „Ja, weil das Ergebnis keinen Mehrwert gehabt hätte.“ Dass die Grundstruktur übereinstimmt, die Erkenntnis hätten sie dadurch ja schon gehabt. Pinar erwidert, es komme ja evtl. auf einzelne Bilder an. Pf.: „Ich habe da jetzt kein Bild festgestellt, was total verfahrensrelevant ist. Ich habe auf der DVD keines gesehen, was so verfahrensrelevant wäre, was auf der Festplatte nicht gewesen wäre.“ [phon.]

Dann nimmt Pf. am Richtertisch ein Bild aus dem Vermerk in Augenschein. Pinar: „Ich lese da: ‚Es ist nicht alle Tage, wir kommen wieder, keine Frage.‘ Da klingeln alle Alarmglocken.“ Pf.: „Das ist auch auf dem anderen Asservat von André Eminger, deswegen habe ich es auch ausgewählt.“ Dieses Bild sei auch auf den Festplatten drauf und natürlich assoziiere man das, aber sie habe es nur dargestellt. Auf Frage, ob sie alles, von dem sie gedacht habe, dass es verfahrensrelevant sein könne, im Vermerk schon aufgeführt habe, sagt Pf.: „Da gab es mehrere in der Art und Weise, das ist von mir eine Auswahl.“ Pf. nimmt wieder Platz.

RA Hoffmann: „Ich muss an diesem Bild weiter fragen.“ Vorhalt: Der Ordner „Hatecore“ beinhaltet u.a. zwei gespeicherte Webseiten … und weitere Aufnahmen von Propagandaplakaten aus der NS-Zeit und folgende bearbeitete Bilddateien. Hoffmann:“ Was heißt ‚bearbeitet‘?“ Bei der Auswertung der Festplatten habe man sagen können, dass da jemand mit einer Bildbearbeitung „ein bisschen rumgespielt“ habe, so Pf., mal eine andere Farbe z. B., das sei auch bei anderen Bilddateien so. Das sei nicht fachmännisch gewesen, da habe jemand selber mit einem Bildbearbeitungsprogramm gespielt. Hoffmann: „Gehen Sie davon aus, dass dieses Bild selbstständig erstellt worden ist?“ Pf.: „Ja, das meine ich mit bearbeiteten Bilddateien.“ Hoffmann hält aus dem Vermerk einen Dateipfad vor. Pf. sagt: „Bei André Eminger wurde das auch schon diskutiert, ob er für Shirts Designs entworfen hat.“ Hoffmann: „Sind Ermittlungen getätigt worden bei Versänden, ob so ein Shirt auftaucht?“ Pf.: „Nein, weiß ich nicht.“ Hoffmann hält vor, dass im Vermerk zum Ordner „Hatecore“ das Erstelldatum „07.06.06“ genannt sei und das Änderungsdatum „07.06.06, 12:31“ [phon.].

Hoffmann: „Was bedeutet das, wenn hinter dem Ordner ein Erstelldatum und Änderungsdatum eingetragen ist?“ Pf. sagt, eigentlich sei das das letzte Änderungsdatum, aber für Zeitstempel wolle sie nicht ihre Hand ins Feuer legen. Hoffmann fragt nach dem Namen des Technikers, der Pf. unterstützt habe. Pf. nennt den Namen Di. [phon.] RA Reinecke sagt, er habe eine Frage zu dem Bild, da sei auf der einen Seite Rudolf Heß. Reinecke fragt, was auf der anderen Seite abgebildet sei. Pf.: „Ein Totenkopf.“ Reinecke: „Ist der ansonsten bei den Ermittlungen aufgetaucht, als Tätowierung oder so?“ Pf.: „Kann ich mich nicht dran erinnern. Ich kenne auch nicht von dem Herrn Eminger die Tätowierungen. Also jetzt als Beispiel.“ Auf der Besucherempore kommt kurz Gelächter auf. Die Zeugin wird um 13:02 Uhr entlassen, verschiedene Verfahrensbeteiligte behalten sich Erklärungen vor. Es folgt die Mittagspause bis 14:04 Uhr.

Danach geht es weiter mit der Einvernahme des Zeugen Henning Ha. Ha. trägt Glatze, auf seinem Hinterkopf ist ein Tattoo zu sehen. Götzl: „Es geht uns darum, ob Sie Erkenntnisse zu Herrn Böhnhardt, Herrn Mundlos, Frau Zschäpe, Herrn Wohlleben haben. Dann geht es uns auch um ein Ereignis in Jena, eine Bombe auf dem Theatervorplatz. Vielleicht beginnen Sie erstmal damit, dass Sie uns etwas dazu sagen, ob Sie die Genannten kennen und gegebenenfalls woher und seit wann.“ Ha.: „Die Genannten kenne ich nicht. Was wollten Sie noch wissen? Ich habe nix dazu zu sagen, ich bin nicht involviert.“ Götzl fragt, wo sich Ha. in den 90ern aufgehalten habe. Ha.: „In Stadtroda ab ’93. “ Götzl fragt, was Ha. zu dem Vorfall auf dem Theaterplatz in Jena sagen könne. Ha. sagt, er sei dann nur zu Vernehmungen vorgeladen worden, weil in der Zeit „der Vorfall“ gewesen sei, „Bombenbau an Silvester“. Ha. weiter: „Ich hatte ’96, ’97 eine Bombe angefertigt für Silvester. Hat nicht funktioniert, ich war zu betrunken.“ Das habe die Polizei gefunden und er sei in den ganzen Strudel reingeraten: „Hieß es: Hier, der Ha. hat doch auch eine Bombe gemacht zeitgleich.“

Götzl: „Ist gegen Sie im Hinblick auf die so genannte Theaterbombe ermittelt worden?“ Ha.: „Ich wurde befragt.“ Götzl: „Was aus dem Verfahren geworden?“ Ha. sagt, bei seiner Geschichte sei das eingestellt worden. Es sei keine böse Absicht gewesen und es sei auch nicht ermittelt worden, wie die Sprengkraft gewesen wäre und dann sei diese Sache eingestellt worden. Götzl fragt, wie die Bombe, die bei der Durchsuchung gefunden worden sei, beschaffen gewesen sei. Ha.: „Ja, die habe ich, weiß gar nicht, aus einer Fettpresse oder Luftpumpe gebaut. Schrauben, Nägel reingemischt, glaube ich. Ich habe aber alle gewarnt, dass sie in Deckung gehen, die da waren. Das war in Gera.“ Er habe das nicht gemacht, um jemanden zu schädigen, sondern um einen „schönen Knall“ zu produzieren. Er habe viel getrunken damals. Götzl: „Warum sollten Schrauben und Nägel den Druck erhöhen?“ Ha. sagt, es sei fast 20 Jahre her, „dumme Jungenstreiche oder was weiß ich“.

Götzl fragt, ob Ha. Verbindungen nach Jena habe. Ha.: „Dadurch dass ich in Stadtroda wohne, kenne ich in Jena jede Menge Leute.“ Stadtroda sei 10, 15 km von Jena entfernt. Götzl: „Haben Sie sich in der rechten Szene bewegt in den 90er Jahren?“ Ha.: „Ich war ein rechter Mitläufer zu der Zeit, das ist richtig.“ Götzl: „Welche Personen in Jena kannten Sie?“ Ha.: „Von Jena? Da fällt mir jetzt direkt niemand ein.“ Götzl fragt nach (zuletzt 79. Verhandlungstag). Ha.: „Ja, den kenne ich.“ Götzl: „Woher?“ Ha.: „Wir haben zusammen Sport gemacht damals im Fitnessstudio und haben uns eigentlich ständig gesehen und waren zusammen öfters mal unterwegs.“ Götzl fragt, ob Liebau damals ein Freund gewesen sei. Ha.: „Ja.“ Auf Frage, ob er heute noch Kontakt zu Liebau habe, sagt Ha.: „Sehe ihn ab und zu mal, mal ein kleines Schwätzchen, aber eher selten.“

Götzl: „Haben Sie mal mit ihm über dieses Verfahren hier gesprochen?“ Ha.: „Ich weiß nur, dass er zweimal in München war.“ Götzl: „Haben Sie mit ihm darüber gesprochen?“ Ha.: „Er hat nur gesagt, er war zweimal da und ich müsste auch runter, würde auch geholt.“ Götzl: „Wann hat er das gesagt?“ Das sei bestimmt ein halbes Jahr her, so Ha.: „Mir wurde auch bei der Polizei gesagt, dass ich auch hier irgendwann hier geladen werde.“ Götzl: „Da wissen Sie und Herr Liebau mehr als ich.“ Ha. lacht und sagt: „Ja, hellseherische Fähigkeiten wahrscheinlich.“ Götzl fragt, ob Liebau eine Begründung abgegeben habe, warum er davon ausgeht. Ha.: „Nee.“ Götzl fragt, ob Ha. erfahren habe, warum Liebau hierher habe kommen müssen. Ha.: „Es wurde ja berichtet über ihn, dass er mit Waffen gehandelt hätte.“ Götzl: „War das Gesprächsthema mit Liebau, das Thema Waffen?“ Ha.: „Kein Gesprächsthema, nie gewesen. Ich könnte mir auch nicht vorstellen, dass er in der Beziehung so was gemacht hat, das wäre völlig fremd.“

Götzl: „Im Hinblick auf die 90er, hatte Liebau Kontakt zu Waffen?“ Ha.: „Ist mir gar nichts bekannt, nie was bekannt gewesen oder zu Ohren gekommen.“ Götzl: „Kennen Sie einen Herrn Schultz?“ Ha.: „Ja, seinen Kollegen, der mit im Laden stand damals, Schultzi genannt.“ Auf Nachfrage sagt Ha., er meine „so einen Szeneladen“. Götzl fragt nach dem Namen. Ha.: „Mensch, ist das lange her. Vergessen jetzt.“ Götzl nennt den Namen „„. Ha.: „‚Madley’s‘. Genau.“ Götzl: „Wie gut kannten Sie Schultz?“ Ha.: „Ich kannte ihn, weil er in dem Laden war und mit in dem Freundeskreis. Ich habe ihn ab und zu mal getroffen, beim Feiern, aber fragen Sie mich nicht, wo.“ Auf Nachfrage sagt Ha.: „Ich habe ihn öfters mal im Laden gesehen und gesprochen und irgendwo beim Feiern getroffen. Ansonsten habe ich mit ihm keine weiteren Sachen gemacht.“ Götzl fragt, ob mit Schultz mal Waffen, Waffenbesorgung Thema gewesen sei. Ha.: „Nein, nie.“ Götzl: „Haben Sie sich mal um eine Waffen bemüht?“ Ha.: „Nein, nie.“

Götzl fragt, ob Ha. sich mal danach erkundigt habe. Ha.: „Nee.“ Götzl fragt, ob das in Stadtroda oder Jena Gesprächsthema gewesen sei. Ha.: „Nein, ist mir nicht bekannt.“ Götzl fragt, wie eng das Verhältnis zu Schultz gewesen sei. Ha.: „Gar nicht eng weiter. Nur wenn er mal in dem Laden war. Ich war ab und zu mal in dem Laden bei Liebau, dann war Schultzi da, den Vornamen kenne ich gar nicht.“ Man habe sich Hallo gesagt und vielleicht mal ein Bier getrunken. Götzl fragt, ob Ha. der Name (zuletzt 134. Verhandlungstag) etwas sage. Ha.: „Nein.“ Götzl fragt, wie oft Ha. Vom BKA vernommen wurde. Ha.: „Weiß ich nicht mehr. Ich kann es nicht mehr so richtig zuordnen, früher, heute. Ein paar Mal geholt wurde ich.“ Götzl sagt, es gehe ihm nicht um die 90er, sondern um 2012. Ha.: „Ja genau, in Jena.“ Er wisse nicht mehr, ob er einmal oder zweimal vernommen wurde, so Ha. auf Frage. Es sei mindestens einmal gewesen.

Götzl sagt, in der Vernehmung werde Jürgen Länger genannt und da habe Ha. gesagt, dass er den Namen schon mal gehört habe. Ha.: „Länger? Ja, den Namen habe ich gehört, habe ich eben nicht verstanden.“ Auf Nachfrage sagt Ha.: „Ich habe den Namen schon mal gehört, aber mehr weiß ich dazu nicht.“ Götzl: „In welchem Zusammenhang?“ Ha.: „Keine Ahnung.“ Götzl fragt, ob Ha. der Name Jan Werner etwas sage. Ha.: „Nein.“ Götzl: „Carsten Szczepanski?“ Ha.: „Nein.“ Götzl fragt Ha. nach SMS-Verkehr. Ha.: „Da wurden mir Vorhaltungen gemacht, wo mein Name angeblich auftaucht. Habe ich nichts mit zu tun. Ist mir völlig unbekannt, die Geschichte. Habe ich nie geschrieben oder bekommen.“ Götzl hält eine SMS an Werner vom 20.08.1998 vor, in der stehe: „Ist das Paket an Henning unterwegs? CS“. Die SMS sei bejaht worden und dann folge eine SMS: „Okay, danke. CS“. Götzl: „Sagt Ihnen das etwas?“ Ha.: „Nein, gar nix.“

Er verneint, dass ihm der Name Holger Gerlach etwas sage. Götzl: „Carsten Schultze?“ Ha.: „Wenn das nicht der Schultzi ist, nee, dann weiß ich nicht.“ Götzl: „André Eminger?“ Ha.: „Nee, ich kenne da niemanden.“ Götzl: „Haben Sie Beziehungen nach Johanngeorgenstadt gehabt?“ Ha.: „Nein, nein.“ Götzl: „Können Sie für die 90er Ihr Verhältnis zu rechten Szene beschreiben? Wie ist es heute?“ Ha.: „Bin ich völlig frei, von irgendwelchen Szenen. Ich bin aus der Richtung raus. Ich war nur Mitläufer und es ist schon lange her. Ich habe ganz andere Ambitionen.“ Götzl: „Seit wann sind Sie raus?“ Ha.: „Seit die 2000er angefangen sind, habe ich mich schon nicht mehr beschäftigt mit der rechten Szene.“ Götzl fragt nach dem Grund dafür. Ha. sagt, er sei verurteilt worden wegen Volksverhetzung, als das mit der Bombe gewesen sei: „Da bin ich bekehrt worden.“ [phon.] Es habe Zeiten gegeben, da sei er auf Konzerten gewesen, aber habe sich ansonsten überhaupt nicht engagiert. Götzl: „Kannten Sie André Kapke damals?“ Ha.: „Nee, nur gehört, durch die Medien, sonst nichts.“ Götzl fragt nach Tino Brandt. Ha.: „Nein, nur bei der Polizei gehört.“ Götzl fragt, ob Ha. den persönlich gekannt habe. Ha.: „Wenn, weiß ich den Namen nicht zum Mann zuzuordnen.“ Götzl fragt, ob Ha. der THS oder die KS Jena etwas sagen würden. Ha.: „Nur von den Medien, mehr nicht.“

NK-Vertreter RA Elberling: „Zu diesem Silvesterkracher, wie Sie es genannt haben: Woher wussten Sie, wie man so was baut?“ Ha. sagt, das habe er damals eigentlich schon erzählt. Er habe sich das von jemandem abgeguckt. Elberling: „Sie haben in den 90er Jahren zwei verschiedene Angaben gemacht im Abstand weniger Tage. Sie haben erst gesagt, dass Sie es bei der NVA von Kameraden erfahren und sich dran erinnert hätten und dann haben Sie gesagt, Jörg Ar. Wie war es denn?“ Ha.: „Beiderseits. Man hat sich damals bei der NVA ja auch mit lauter Mist beschäftigt. Durch Erzählen erfährt man das von anderen.“ Irgendwann habe Jörg Ar., der sei älter als er selbst, ihm das mal gezeigt: „Aber das waren bei dem auch mehr Kinderstreiche. Der ist ja auch gar nicht in der Szene.“

Elberling fragt, was Ar. gezeigt habe. Ha.: „Ich habe das da gesehen, wie das mit der Glühbirne und dem Draht, wie man das befüllt.“ Elberling sagt, damals habe Ha. bei der Polizei angegeben, dass er zufällig ein Gespräch mitbekommen habe. Ha.: „Welches Gespräch jetzt?“ Elberling: „Sie hätten das in einem Billardcafé gehört, wie er davon erzählt hat.“ Ha.: „Kann sein.“ Elberling: „Wie war es denn?“ Ha.: „Von allem ein bisschen. Überall kann man das erfahren. Im Internet. Billardcafé war damals vielleicht aktuell.“ Elberling fragt, wo Ha. das habe zünden wollen. Ha.: „In Gera, in so einem Jugendclub.“ Elberling: „Wie alt waren Sie da?“ Ha.: „29 vielleicht.“ [phon.] Elberling: „Waren Sie damals häufiger in Jugendclubs in dem Alter?“ Ha.: „Weniger, hat sich halt so ergeben an dem Abend.“ Elberling: „Die Polizei hat Ihnen damals vorgehalten, dass diese Bombe bei Ihnen von der Bauart der Bombe, die auf dem Theaterplatz gefunden wurde, sehr ähnlich ist. Können Sie sich das erklären?“ Ha.: „Nein, das muss Zufall sein.“

Narin fragt, ob Ha. auch in NRW aufhältig gewesen sein, in Köln z. B. Ha.: „Nein. Ich war zu Besuch vielleicht in Köln vor 25 Jahren.“ Sonst sei er nur mal durch NRW gefahren. Er bejaht, bei Facebook zu sein. Er habe da 1.000 Freunde, er kenne nicht alle. Den Namen Bu. gebe es bei ihnen in Stadtroda, aber Ronny kenne er nicht. Er bejaht, die Band „“ gekannt zu haben und auch Mitglieder der Band. Er könne sich vage an den Tom T. erinnern, der gesungen habe, der sei aus Stadtroda sei. Narin hält vor, dass bei der Rohrbombe, die Ha. gebaut habe, neben einem Karton eine Landkarte sichergestellt worden sei, auf welcher u.a. Städte mit Hakenkreuzen gekennzeichnet gewesen seien. Ha.: „Habe ich doch alles schon gesagt. Wo ich in Mainz gearbeitet habe, wurde die durch Arbeitskollegen erstellt. Da wurde von jedem was reingemalt aus Spaß. Das war die Zeit, wo Anschläge waren.“ Da sei eine „gewisse Ausländerfeindlichkeit“ gewesen und jeder habe sich den Spaß gemacht und was eingezeichnet, er selbst wahrscheinlich auch: „Ich war ein bisschen rechts.“ Narin: „Spielte beim Bombenbau eine Taschenlampe eine Rolle?“ Ha.: „Bei meinem?“ Narin: „Ja.“ Ha.: „Nein.“

Vorhalt: Sagte, dass es ganz einfach wäre, man nimmt eine Taschenlampenbirne und macht das Glas vorsichtig ab. Ha. sagt, dass er das gerade gesagt habe. Narin: „Also spielte doch eine Taschenlampe eine Rolle.“ Ha.: „Nee, eine Glühbirne von einer Taschenlampe.“ Narin fragt, ob Ha. sonst mal Bomben in der Gegend gezündet habe. Ha.: „Nein.“ Narin sagt, es seien Hefte der Firma Schott sichergestellt worden. Ha.: „Das war im Zusammenhang mit der Landkarte.“ Narin: „Was war da drin?“ Ha.: „Blödsinn, was so uns damals bei der Arbeit eingefallen ist.“ Narin: „Was ist Ihnen denn eingefallen?“ Ha.: „Weiß ich jetzt nicht, ist doch alles bekannt. Etwas rechte Sachen, so gegen Ausländer, irgendwelche Sprüche drinne.“ Er sei nicht der einzige gewesen, der da drin rumgemalt habe, so Ha. weiter. Er sei vor Gericht gestellt worden und seiner Meinung nach sei das schon lange erledigt. Narin: „Was denn?“ Ha.: „Weiß ich jetzt nicht, müsste ich die Hefte holen.“ Narin: „Haben Sie die noch?“ Ha.: „Weiß ich nicht.“ Vorhalt: Diese Hefte sind von Ha. mit sexistischen und sadistisch-rassistischen Inhalten verändert worden. Götzl: „Geht es noch um die Sache? Kommen Sie zum Punkt!“ Narin: „Herr Zeuge; haben Sie dort auch Collagen angefertigt in den Heften?“ Ha.: „Ja, das wissen Sie ja, ja.“ Narin: „Sagen Sie mal, welche Collagen. Mit Zeichentrick vielleicht?“ Götzl: „Zum Punkt kommen!“ Narin: „Spielte ‚Paulchen Panther“ eine Rolle?“ Ha.: „Bei mir? Paulchen Panther? Nein.“ Narin: „Kinder, die zerstückelt werden?“ Ha.: „Wenn Sie die Inhalte kennen, kann das schon sein. Die Hefte wurden damals bei der Arbeit so beschmutzt und dann lagen Sie bei mir.“ Narin: „Und sonstige Vernichtungsfantasien an Kindern vielleicht?“ Ha.: „Was soll denn das jetzt? Nein.“

RAin Lunnebach: „Mit wem sind Sie denn als rechter Mitläufer mitgelaufen?“ Ha.: „Wenn ich Mitläufer bin, heißt das ja nicht, dass ich bei jemandem mitgelaufen bin.“ Lunnebach: „Sie laufen ja nicht alleine mit der Hakenkreuzfahne durch Stadtroda.“ Ha. sagt, er sei nie mit einer Hakenkreuzfahne herumgelaufen. Lunnebach: „War ein Beispiel. Wem haben Sie sich dann zugeordnet?“ Ha. sagt, er habe sich niemandem zugeordnet, er sei wegen der Musik auf Konzerte mitgefahren, ansonsten sei er ein ganz normaler Bürger gewesen. Lunnebach fragt, ob Ha. nie etwas über den Bombenbau am Theater gehört habe. Ha.: „Bei der Vernehmung dann.“ Lunnebach: „Vorher nie?“ Ha.: „Nö, ist mir nichts bekannt gewesen.“ Lunnebach: „Schildern Sie mir doch mal, mit wem Sie Ihre politische Gesinnung ausgelebt haben in Stadtroda.“ Ha.: „Mit niemandem.“ Lunnebach: „Sie machen sich selber ja lächerlich.“ Ha.: „Ich war nicht aktiv. Ich war rechter Mitläufer, war mal auf Konzerten.“

Lunnebach: „Welche Freunde haben Sie denn auf Konzerte begleitet?“ Ha.: „Aus Stadtroda niemand.“ Lunnebach: „Aus Jena?“ Ha. sagt, er sei mal mit Frank Liebau unterwegs gewesen: „Aber ich war betrunken, immer, prinzipiell.“ Lunnebach: „Immer auf rechten Konzerten?“ Ha.: „Ja, genau.“ Lunnebach: „Kennen Sie in dem Umfeld noch eine andere Person, die Henning heißt?“ Ha.: „Nein.“ Er kenne einen Henning aus Stadtroda, das sei ein Bekannter. Lunnebach: „War der auch rechter Mitläufer?“ Ha.: „Nein.“ RA Kuhn fragt, ob Ha. noch Kenntnis von anderen Bomben gehabt habe vor 1997. Ha.: „Nein, überhaupt nicht.“ Vorhalt aus einer Vernehmung von Ha.: Die aufgefundene Bombe ähnelt der Bombe, die bei einer vorhergehenden Durchsuchung Ihres Wohnzimmers sichergestellt wurde. Wie erklären Sie sich das? – Ich erkläre mir das so … Bauweise gebräuchlich. Ha.: „Ja.“ Kuhn: „Woher wussten Sie, dass das gebräuchlich ist?“ Ha. sagt, er wisse das von der Armee oder was man so höre, vom Hörensagen. Wenn man mit offenen Augen durchs Leben gehe, kriege man das mit, wie man eine Bombe baut. Er sei an allem Möglichen interessiert, ein Bastelfreak [phon.]. Und die Bombe habe er hauptsächlich wegen des Bastelns und wegen Silvester gebaut, nicht um Schaden anrichten zu wollen.

Kuhn sagt, dass Ha. hier angegeben habe, dass er die Nägeln und Schrauben benutzt habe in der Hoffnung, die Sprengwirkung zu erhöhen. Ha.: „Ja, es sollte richtig krachen.“ Kuhn: „Hatten Sie die Vorstellung, dass Sie durch Zufügen von Metallteilen die Sprengwirkung erhöhen können?“ Ha.: „Ich habe gedacht, dass es ein bisschen mehr rummst.“ Er habe das Ganze vom Hörensagen gehabt und er sei schon vor Gericht gewesen und sehe nicht ein, dass er nochmal dafür verurteilt werde. Kuhn: „Haben Sie nach Ihrem Bombenbau anderen mal erläutert, wie man Bomben baut?“ Ha.: „Nein“ Er bejaht, dass ihm die „Hatebrothers Kahla“ etwas sagen würden. Er habe davon gehört, die seien in der rechten Szene gewesen, es gebe sie wahrscheinlich nicht mehr. Kuhn: „Hatte Frank Liebau was damit zu tun?“ Ha.: „Ist mir nichts bekannt.“

RAin Pinar fragt zu Landkarte und Heften, wo Ha. damals gearbeitet habe. Ha.: „Schott Glaswerke in Mainz.“ Pinar fragt, wer von den Kollegen in Frage kommen, der mglw. die Hakenkreuze gemalt habe. Ha.: „Es hatte jeder Zugang, Ich habe auch was reingemalt.“ Pinar: „Jeder, der dort arbeitete, käme in Frage. Soll ich Ihnen das abnehmen?“ Ha.: „Ja, genau.“ Pinar fragt, wo die Karte gelegen habe, und Ha. sagt, die habe auf der Arbeit bei einem Tisch gelegen. Pinar: „Wann haben Sie dort gearbeitet?“ Ha.: „Dezember ’89 bis Juni oder Mai ’93.“ Pinar fragt, ob rechte Mitläufer unter den Kollegen gewesen seien. Ha.: „Ist mir nichts bekannt.“

RAin von der Behrens: „Waren Sie mal auf einem Konzert in Zwickau?“ Ha.: „Ja, Zwickau war ich mal.“ Er wisse nicht mehr ganz genau, wann, mit wem und welche Band es war, so Ha. auf Frage. Er wisse nicht, ob es einmal oder öfters gewesen sei. V. d. Behrens fragt, was Ha. denn noch erinnere. Ha.: „Meistens nicht mehr viel, war tatsächlich sehr betrunken, schon bei der Hinfahrt.“ Er habe sehr viel Alkohol getrunken. Vorhalt: Wo haben Konzerte stattgefunden, die Sie besucht haben? – Da kann ich mich nur noch an zwei erinnern, in Zwickau und in Penig, das Konzert in Zwickau hat in einer Gartenanlage stattgefunden und es waren ca. 400 Leute dort im Haus drin. Ha. „Passt schon, kann schon sein.“ Es könne auch sein, dass es vor zwei Jahren noch näher dran war, dass er mehr wusste: „Ich erinnere mich vage dran.“ V. d. Behrens sagt, Ha. solle angeben, an was er sich erinnere. Ha.: „Nicht viel. Ich sage schon die Wahrheit.“ V. d. Behrens: „Wie weit lag das Konzert zurück?“ Das sei in den 90ern gewesen, so Ha., vielleicht 1996.

V. d. Behrens: „Sagt Ihnen was?“ Ha.: „Nein.“ V. d. Behrens: „Blood & Honour?“ Ha.: „Dass es das gegeben hat, das weiß ich. Aber da kenne ich keine Leute dazu.“ V. d. Behrens: „Mit welchen Leuten hatte denn Liebau Kontakt aus der Szene?“ Ha.: „Weiß ich nicht, keine Ahnung.“ V. d. Behrens: „Haben Sie mal ein Konzert der Band Vergeltung besucht?“ Ha. bejaht das: „Einmal war ich dort, in Jena, Winzerla, hatten die so eine Art Proberaum und da gab es so eine Art inoffizielles Konzert. V. d. Behrens fragt, ob das im „“ gewesen sei. Ha.: „Ja, genau.“ V. d. Behrens: „Haben Sie dort Szeneangehörige aus Jena getroffen?“ Ha. antwortet, er habe dort niemanden getroffen: „Ich war dort, wie immer, betrunken.“ Narin fragt: „Sind Sie mal für eine Sicherheitsbehörde, Polizei oder Verfassungsschutz, als Informant tätig gewesen?“ Ha.: „Nein.“ Narin: „Sie haben nie Informationen geliefert?“ Ha. „Nein.“

Carsten Schultzes Verteidiger RA Pausch fragt, ob es bei der Rohrbombe, die Ha. gebaut habe, eine Gerichtsverhandlung gegeben habe. Ha. bejaht das, er sei in dem Verfahren wegen Volksverhetzung verurteilt worden. [phon.] Das sei eingestellt worden, weil der Sachverständige nicht gewusst habe, wie die Sprengkraft der Bombe gewesen sei. Es sei auch klar geworden, dass es ein „Silvesterkracher“ war: „War plausibel, weil die Leute die da waren, wussten das ja.“ Das sei 1997/ 98 gewesen. Der Zeuge wird entlassen. NK-Vertreter RA Daimagüler behält sich eine Erklärung vor. Bundesanwalt Diemer sagt zum Beweisantrag von RAin Basay (siehe 217. Verhandlungstag), dass er nach Auffassung des GBA zulässig und begründet sei und die Beweisaufnahme eine sinnvolle Ergänzung darstelle. Der Verhandlungstag endet um 15:02 Uhr.
Das Blog nsu-nebenklage:
„Der Verhandlungstag begann heute zunächst wieder mit Theater: Der Vorsitzende fragte, ob er über den gestrigen Antrag zur Sitzordnung wirklich entscheiden müsse oder ob die Verteidigung sich so einigen könne. Rechtsanwalt Heer erwiderte, wie man es von ihm gewohnt ist: er sei dazu eigentlich bereit, aber jetzt wo Zschäpe einen weiteren Entbindungsantrag gegen ihn gestellt habe, sei das vielleicht nicht mehr aktuell. Rechtsanwalt Grasel reagierte und stellte den Antrag zur Sitzordnung klar – Heer sollte jetzt noch einen Platz weiter von Zschäpe entfernt sitzen. So wurde es gemacht, und bis die erste Zeugin erschien, war es dann 10:15 Uhr. Die Verteidigung, die sonst so auf dem Beschleunigungsgrundsatz herumreitet, hatte also mit ihrem kindischen Streit mal wieder die Zeit aller Beteiligten verschwendet. […] Wie zu erwarten, ergab [Ha.s] Befragung heute wenig Neues, er blieb bei seinen Angaben. Ob sich hinter all dem mehr verbirgt oder ob H. tatsächlich, so wie er das darstellt, nur ein rechter Alkoholiker war, der zufällig auch eine Rohrbombe gebaut hatte – das ließ sich nach den halbherzigen Ermittlungen, sowohl in den 1990ern als auch nach 2011, heute nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg hinterfragen.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/07/21/21-07-2015/

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