Protokoll 231. Prozesstag – 24. September 2015

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Am heutigen Verhandlungstag wurde die Befragung des Sachverständigen des BKA, Herr Dr. Proff fortgesetzt. Außerdem beantwortet die Bundesanwaltschaft Anträge zur Hinzuziehung weiterer Unterlagen des Verfassungsschutzes Thüringen und Brandenburg.

Sachverständiger:

  • Dr. Carsten Proff (BKA, SV für forensische -Analytik, diverse Gutachten im NSU-Komplex)

Heute ist Fototermin. Der Prozesstag beginnt um 09:47 Uhr. Es folgt die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Proff. [Fortsetzung des 230. Verhandlungstages]

[Alle gutachterlichen Angaben im Folgenden, insbesondere Zahlenangaben, phonetisch. Der Verständlichkeit halber wurden Ausführungen des Gutachters an einigen Stellen zusammengefasst, die Asservate nicht immer explizit einzeln genannt.]

Götzl: „Wir waren beim Gutachten vom 12.08.2015. Wir fahren fort auf Seite 37.“ Proff: „Das wird jetzt wieder etwas komplizierter. Ich würde gern beginnen mit diversen Socken die untersucht wurden. Bei all diesen Spuren ergab sich ein mit den Merkmalen der Beate Zschäpe übereinstimmendes Muster, 1:45 Quadrillionen. Als nächstes würde ich berichten wollen von einem Gürtelholster, hier ergab sich ein mit den Merkmalen des Uwe Mundlos übereinstimmendes Muster, 1:27 Trilliarden. Auch bei einer Boxershorts ergab sich ein mit Uwe Mundlos übereinstimmendes Muster, 1:27 Trilliarden. Bei beiden Mischspuren konnte auch ein Merkmal nachgewiesen werden, wie es Frau Zschäpe besitzt, sie ist als Verursacherin der Mischspur nicht auszuschließen.“

Der Sachverständige führt im Folgenden die im Gutachten weiterhin dargelegten Untersuchungen aus. An einem Slip seien Merkmale des Uwe Böhnhardt und der Beate Zschäpe gefunden worden. An einem weiteren Slip Merkmale von Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. In einem Strumpf Merkmale von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. An einem anderen Socken seien Merkmale gefunden worden, wie sie Frau Zschäpe besitze. Außerdem seien Merkmale einer zweiten, unbekannten Person gefunden worden. Das Muster habe die Kennzeichnung P46 bekommen und sei bisher keiner Person zugeordnet worden. Bei allen anderen Spuren des Gutachtens sei die Konstellation so, dass eine Beteiligung von Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos nicht ausgeschlossen werden könne.

Es sei außerdem eine Jacke mit Fleece-Innenteil untersucht worden. Bei der Person P18 die im Gutachten genannt werde, handele es sich um einen leiblichen Sohn von André Eminger und . Am Kragen der Fleecejacke sei eine Mischspur von mehreren Personen gefunden worden. Hauptspurenverursacherin sei Beate Zschäpe. Außerdem gebe es Merkmale, wie sie André Eminger und P18 besitzen. Auch an der Tasche der Außenjacke sei ein solches Mischspurenmuster gefunden worden. Hier seien auch Merkmale gefunden worden, wie sie Susann Eminger besitzt. Bei den übrigen Spuren in der Tabelle handele es sich um weitere Mischspuren: Hier kämen Frau Zschäpte, Herr Eminger, und P18 als Spurenverursacher in Betracht. Schließlich sei noch eine Haarwurzel untersucht worden, die an einer Wolldecke gefunden wurde. Die Analyse der Wurzel habe die Merkmale von Frau Zschäpe ergeben. Die Untersuchungsergebnisse aus dem Bericht 6638 befassten sich mit einem Spielzeughubschrauber und 39 Zigaretten. Anhaftungen an einer Figur im Cockpit dieses Spielzeughubschraubers wiesen eine Mischspur von zwei Personen auf. Es handele sich um Merkmale von Frau Zschäpe und P18 – dem Sohn von André Eminger und Susann Eminger. Auch im hinteren Bereich des Hubschraubers seien Mischspuren mit Merkmalen, wie sie auch Beate Zschäpe besitzt, gefunden worden. Als weiterer Spurenverursacher komme P18 in Betracht. Die Zigaretten seien starker Feuchtigkeit ausgesetzt gewesen, es seien jedoch immer dieselben Merkmale gefunden worden: Das Muster der unbekannten Person P17, das bisher keiner bekannten Person zugeordnet werden konnte.

Es sei weiter eine Zahnbürste untersucht worden, die Merkmale des Uwe Mundlos aufweise. Eine weitere Zahnbürste weise Merkmale des Uwe Böhnhardt auf. Die Analyse einer Lederscheide und eines Messergriffs habe kein verwertbares Ergebnis ergeben. Pappkartonteile, in denen eine Überwachungskamera eingepackt gewesen sei, hätten Mischspurmuster ergeben, die Merkmale aufwiesen, die mit Uwe Mundlos übereinstimmten. Außerdem sei eine Kontaktspur gefunden worden. Es seien Merkmale nachgewiesen worden, wie sie Uwe Böhnhardt besitzt. Zwei Fahrräder hätten ein mit den Merkmalen des Uwe Mundlos übereinstimmendes Muster aufgewiesen. An einer Handtasche, vermutlich von Frau Zschäpe seien Anhaftungen gefunden worden, die das vollständige DNA-Muster, wie es P18 besitze, aufwiesen.

Im Bericht 6640/13 sei ein Asservat aus der Wohnung des Zwillingsbruders des André Eminger untersucht worden. An einer Kunststofftüte seien Spuren gefunden worden, deren Hauptspurenverursacher Merkmale aufweise, die mit denen des André Eminger übereinstimmten. Der Gutachter weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Zwillingsproblematik hin. Darüber hinaus sei eine Kindersandale untersucht worden und ob das Muster einer unbekannten weiblichen Person mit den Mustern der bekannten Beschuldigten übereinstimme. Es habe keine Übereinstimmung und auch keine Elternschaft festgestellt werden können. Schließlich sei es noch um einen Abgleich von André Eminger mit dem Muster dieser Kindersandale gegangen. Hier habe sich keine Verwandtschaft zwischen der Spurenverursacherin auf der Sandale und André Eminger ergeben. Außerdem sei in dem Bericht vermerkt, dass die drei unbekannten Personen P7, P32 und P48 zwischenzeitlich berechtigten Personen [damit sind bzgl. DNA-Analyse z.B. Polizeibeamt_innen, die z. B. mit Spurensicherung beauftragt worden sind oder weitere Personen, die dienstlich ihre DNA hinterlassen könnten, bezeichnet]zugeordnet hätten werden können. Es folgt eine Pause bis 10:50 Uhr.

Nach der Pause sagt Götzl: „Dann wären alle Spuren erledigt, die wir angeregt haben. Frau von der Behrens, Sie hatten noch eine Spur angeregt, das war ein Gutachten des LKA Thüringen, das wird dann noch verlesen.“

Zschäpe-Verteidiger RA Stahl: „Sie hatten erklärt, dass das Ergebnis Ihres Berichts nichts darüber aussagt, wie die Spur zustande gekommen ist. Können Sie was sagen, inwieweit DNA-Spuren ubiquitär sind, also Gegenstände in einem Dreipersonenhaushalt auch Spuren aufweisen, wenn sie nicht direkt mit der Person in Kontakt gekommen sind?“

Proff: „Ja, das wird seit ein paar Jahren aufgrund der besseren Sensitivität der Analyse in der Literatur diskutiert. Man spricht von Übertragung, wenn eine Person keinen direkten Kontakt zu einem Gegenstand hatte und die DNA durch andere übertragen wurde. Wenn Personen in einem Haushalt leben, kann man nicht ausschließen, dass Kleider aufeinander liegen, einer die Kleidung wäscht, jemand anders sie zusammenlegt und dass dabei DNA übertragen wird. Aber die Übertragung hängt von vielen verschiedenen Faktoren an: Es gibt Personen, die mehr DNA übertragen als andere, es hängt ab von der Feuchtigkeit der übertragenen Substanz, z. B eine blutgetränkte Hand fasst an ein Glas und eine andere Person fasst das Glas danach an und dann den Tisch, dann werden Sie mir zustimmen, dass wahrscheinlich die erste DNA am Tisch ist. Es ist abhängig davon, ob es sich um eine saugende oder um eine nicht-saugende Oberflächen handelt. Es ist entscheidend, ob man reibt oder nur eine kurze Berührung ausführt. Man sollte sich bei einer Spur also genau anschauen: Von wo soll die Person die DNA übertragen haben? Es kommt auch drauf an, wie schwach das Profil ist, ob viel DNA übertragen wurde etc. Es gibt in der Literatur mittlerweile Vergleichsstudien. Zum Beispiel folgender Fall: eine Person gibt der anderen die Hand und fasst danach eine Tasse an. Es wurde untersucht, ob DNA der anderen Person jetzt an der Tasse ist oder nicht. Die Ergebnisse schwanken sehr stark. Aber wenn drei Personen in einem Haushalt leben, kann DNA auch übertragen werden. Meine Ausführungen gestern bezogen sich auch genau darauf. Die Forschung unterscheidet mittlerweile zwischen der Quellenebene, der reinen DNA, und dem Aktivitätslevel, das wäre die Übertragung, und schließlich der Ebene, dass man eine Straftat damit in Verbindung setzt.“

RA Stahl: „Ergänzend, wenn ich jetzt irgendeine Spur, ohne dass ich da etwas Konkretes im Kopf habe – habe ich zwar schon, aber egal – bei der mit der Wahrscheinlichkeit 1:45 Quadrillionen jemand als Spurenverursacher in Betracht kommt – unterliegt diese Wahrscheinlichkeit dann Einschränkungen, zum Beispiel für einen Einpersonenhaushalt oder einen Mehrpersonenhaushalt?“ Proff: „Ich wiederhole es nochmal: die Häufigkeit bezieht sich nur auf die DNA-Spur. Bei einer Kontaktspur ist es so, dass es sehr davon abhängt, was per Hand übertragen wird. Wenn sich eine Person oft im Gesicht berührt oder die Finger beim Lesen mit Speichel befeuchtet, dann wird mehr DNA übertragen als wenn das nur durch Hautzellen passiert. Die Konstellation, wie das passiert sein soll, muss man sich anschauen und dann kann man auch eine genauere Aussage dazu machen. Allerdings, wenn man ein Einzelmuster nachweist und das soll übertragen sein, dann würde man ja auch das DNA-Muster der übertragenden Person erwarten.“

RA Stahl: „Sie berichteten gestern von biostatistischen Berechnungen. Was muss der Senat bei der Beweiswürdigung beachten?“ Götzl: „Das ist unsere Sache!“ RA Stahl: „Bevor Sie uns so ins Wort fallen, ich habe die Frage noch nicht gestellt.“ Götzl: „Da mischen Sie sich in unseren Bereich ein.“ RA Stahl: „Sie müssen zuhören, wie die Frage lautet, Sie können nicht einfach reingrätschen. Was muss der Senat beachten hinsichtlich des Beweiswertes im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit? Welcher Beweiswert kommt dem zu oder unterliegt er Einschränkungen? Ich wäre dankbar, wenn Sie da was sagen könnten, außer der Vorgesetzte lässt die Frage nicht zu.“ Götzl: „Sie können gerne dazu was sagen, aber es ist keine Sachverständigenfrage, die Sie hier stellen. Wir könnten ja Sachkunde zu allem möglichen haben, wovon Sie gar nicht wissen, Herr Verteidiger. Bitte für die Fragestellung solche Überlegungen anstellen.“

RA Stahl: „Nein, da haben Sie mir überhaupt nicht zugehört. Ich will nicht in Ihre Domäne der Beweiswürdigung eindringen. Es geht mir darum, ob noch Dinge zu beachten sind, die den Beweiswert im Hinblick auf das Thema ‚Ubiquität‘ einschränken.“ Proff: „Aus meiner Sicht habe ich dazu schon einiges gesagt. Deswegen habe ich gestern darauf hingewiesen, dass sich die Werte nur auf die Merkmalshäufigkeit beziehen. Zu sekundärer oder tertiärer Übertragung habe ich ja gerade Beispiele gegeben. Das sollte man im Hinterkopf haben.“

Zschäpe-Verteidigerin RAin Sturm: „Ich hätte eine kurze Nachfrage. Könnten Sie berichten, seit wann Sie durch Begutachtungen in den Ermittlungskomplex eingebunden waren?“ Proff: „Wie definieren Sie eingebunden? Ich war von Beginn des Verfahrens an im Labor zugegen und wir haben uns mit allen Sachverständigen ausgetauscht. Ich habe im Mai 2011 im BKA angefangen und war intensiver eingebunden ab Februar/März 2012 bis heute.“ RAin Sturm: „Können Sie schildern, welchen Austausch es mit den Ermittlungsbeamten gab?“ Proff: „Ausgetauscht wurde sich im Rahmen von Besprechungen. Man befand sich in einer Abteilung, die in dem Verfahren mitarbeitet, und hatte noch keine offizielle Aussagegenehmigung. Es handelt sich bei Dingen, die ich in der Abteilung mitbekommen habe, mehr um organisatorische, laborspezifische Aspekte, den großen Probendurchsatz. Also dass man sich mit Ermittlungsbeamten ausgetauscht hätte, das würde ich verneinen.“

Sturm: „Sie sprachen davon, dass Spuren von Uwe Böhnhardt an einer Socke gefunden worden seien, diese sich aber nicht für biostatistische Berechnungen geeignet hätten. Uwe Böhnhardt hätte die Socke aber besessen. Welche tatsächlichen Erkenntnisse haben Sie aus dem laufenden Verfahren zwischendurch gewonnen?“ Proff: „Ich kann mich nicht erinnern, dass ich gesagt haben soll, er hätte sie besessen.“ Götzl: „Mir ist auch nicht klar, wo der Sachverständige diese Aussage gemacht haben soll.“ RA‚in Sturm: „Das müsste ich nachschauen, ich brauche 5 Minuten.“ Es folgt eine Pause bis 11:18 Uhr.

RAin Sturm: „Es handelte sich um 14570 zu 6637 292_2, das ist in Ihrer Gliederung aus August diesen Jahres, Seite 32.“ [phon.] Proff: „Ja, da sind die Socken.“ Götzl: „Wie lautet die Frage?“ Sturm: „Welche tatsächlichen Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren er im Laufe seiner Beschäftigung mit dem Komplex bekommen hat.“ Proff: „Ich kann mich nicht erinnern, das gesagt zu haben mit der Socke. Ich kann sagen, dass ich erstaunlich wenig Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren habe. Ich bemühe mich auch immer, gar nicht so viel nachzulesen, weil das die Neutralität beeinflusst. Meine Erkenntnisse sind sehr limitiert, sie erreichen mich allenfalls aus den Untersuchungsaufträgen, den Asservatenlisten und den Angaben, wo sie jeweils gefunden wurden. Da bekam ich zum Beispiel mal die Information, es sei irgendwo ein Kind gesehen worden und es solle abgeklärt werden, ob da eine Verwandtschaft besteht. Ansonsten lebe ich natürlich auf diesem Planeten und lese auch Zeitung. Ich würde fast sagen, dass ich da mehr erfahre als innerhalb des Labors. Wobei ich auch weiß, dass die Angaben natürlich mit äußerster Vorsicht zu behandeln sind.“

RAin Sturm: „Können Sie uns mitteilen, wann Sie die Klarnamen zu den von Ihnen verwandten Abkürzungen erfahren haben.“ Proff: „Ich würde schätzen, dass das im November 2011 der Fall war. Die Klarnamen waren ja von Beginn an öffentlich bekannt. Es gibt aber immer noch welche, da weiß ich es bis heute nicht. Aber ansonsten, zu Beginn des Verfahrens im November 2011.“

RAin Sturm: „Dann zur Spur 2.12.425 [phon.]: Da ist als Spurenträger benannt worden ‚restliche Vorderseite Blatt 2′. Können Sie schildern wie die konkrete Abnahme einer Spur hier aussieht.“ Götzl: „Ordner, Blattzahl? Ich will wissen, was vorgehalten wird.“ RAin Sturm: „Seite 30 des Gutachtens vom August diesen Jahres. Es geht mir um die grundsätzliche Vorgehensweise bei einem ‚restlichen Blatt‘ als Spurenträger.“ Proff: „Die Din A4-Blätter sind ja in der Regel durch die daktyloskopische Spurensuche gegangen, Anfärbeverfahren etc. Ich hatte gestern erklärt, dass die Berührungsvorgänge durchnummeriert werden. Und da macht man immer einen einzelnen Abrieb pro Berührungsvorgang. Manchmal hat man aber flächigere Antragungen. In der Regel erfolgt nach den einzelnen Abrieben noch ein Gesamtabrieb. Das heißt, da ist schon ein Berührungsvorgang abgerieben worden und dann wird der Rest noch mal ganz mit einem Wattetupfer abgerieben.“ Sturm: „Okay, danke.“

NKRA Martinek: „Mir geht es um die Identifikation der Blutantragung auf der Hose, die der ermordeten Polizeibeamtin Kiesewetter zuzuordnen ist. Ist es vorstellbar, dass die Hose gewaschen wurde oder muss ich voraussetzen, dass das nicht der Fall ist?“ Proff: „Sie sah nicht gewaschen aus. Sonst wären die Anhaftungen etwas heller geworden, sie waren aber dunkel und rötlich braun. Dagegen spricht auch die Qualität der DNA-Profile, die sehen aus wie klassische DNA Profile von Blutspuren. Wenn man die mit 30 oder 40 Grad wäscht, entfernt man die DNA nicht komplett, wahrscheinlich auch nicht bei 95 Grad, aber sie verändert sich. Ich würde also davon ausgehen, dass sie nicht gewaschen wurde.“

NKRAin v. d. Behrens: „Zu den Zigarettenresten, die unbekannte Person P17, konnten Sie da das Geschlecht bestimmen?“ Proff: „Ja, ich gehe davon aus, müsste aber nachschauen ob es sich um ein weibliches oder männliches Profil handelt, ich hab es nicht im Kopf.“ Der SV blättert in seinen Unterlagen und sagt dann: „Weibliche Person.“ V. d. Behrens: „Dann das Ergänzungsgutachten: Da ging es um die Kindersandale und den Abgleich, ob Verwandtschaft der DNA mit André Eminger besteht, da interessiert mich nur die Asservatennummer der Kindersandale, auf die Sie da Bezug nehmen.“ Götzl: „Das betrifft aber das LKA Thüringen, dort steht die Bezeichnung drin, und das Gutachten wird noch verlesen.“ V. d. Behrens: „Ich bin davon ausgegangen, dass er die Verwandtschaft Eminger überprüft hat, dann habe ich das missverstanden.“

NKRA Narin: „Können Sie eine Aussage dazu treffen, bei welcher der nicht zugeordneten Personen die Qualität zum Vergleich ausreicht, wenn eine mutmaßliche Vergleichsperson zur Verfügung stünde?“ Proff: „P7, die ist aber schon einer berechtigten Person zugeordnet worden. Und bei P17 haben wir ein vollständiges Muster, da wäre eine sehr hohe Zuordnungswahrscheinlichkeit zu erwarten.“

RA Stahl: „Vielleicht nur noch kurz, damit ich es verstehe. Bezüglich des Komplexes : Können Sie was dazu sagen, wie sichergestellt wird im Umgang mit DNA-Spurenmaterial, dass einzelne Asservate, an denen später DNA festgestellt wird, nicht vorher verunreinigt wurden durch andere Asservate?“ Proff: „Ich war nicht dabei.“ RA Stahl: „Das ist eine allgemeine Frage.“ Götzl: „Wenn Sie wissen wollen, wie Spuren gesichert werden, müssen Sie die Spurensicherer fragen.“ Stahl: „Da der Sachverständige Wahrscheinlichkeitsaussagen macht, will ich wissen, wie verhindert wird, dass Spurenträger verunreinigt werden.“ Proff: „Ich möchte Sie bitten, was die Spurensicherung betrifft, die dort betroffenen Beamten zu fragen. In dem Moment wenn Asservate bei uns bearbeitet werden, darüber kann ich Ihnen Auskunft geben: Die Asservate sind in der Regel getrennt verpackt und werden auch hintereinander analysiert. Die Analyse erfolgt unter Vollschutz. Es ist immer nur das aktuelle Asservat auf dem Tisch. Es kommt dann eine neue Unterlage auf den Tisch und erst dann wird das nächste Asservat bearbeitet, so dass die Asservate nicht miteinander in Kontakt kommen können. Der Weg zu uns läuft folgendermaßen ab: Die Spurenträger werden im BKA registriert ohne sie auszupacken, wir bekommen sie dann einzeln verpackt. Aber es kann sein dass ein Spurensicherer schon vor Ort eine Probe genommen hat. Man muss viel wischen, viel putzen generell, wahrscheinlich 70-80 Prozent der Zeit bei der Spurensicherung wird drauf verwendet, zu dokumentieren, Handschuhe zu wechseln, den Tisch neu vorzubereiten, und die eigentliche Arbeit am Asservat beläuft sich nur auf 20-25 Prozent.“

RA Stahl: „Habe ich Sie richtig verstanden, dass einige Asservate vorher daktyloskopisch ausgewertet worden sind?“ Proff: „Richtig, es gibt Asservate, die durch verschiedene Abteilungen gehen müssen: Fingerabdrücke, Fasern, elektronische Datenträger. Für jedes Asservat wird entschieden, was der sinnvollste Weg ist. Die ganzen Papiere, Blätter und DVDs sind vorher daktyloskopisch bearbeitet worden.“ RA Stahl: „Wissen Sie ob das Spurenschonende bei den anderen Untersuchungen auch so gegeben ist, ist das sichergestellt?“ Proff: „Das Ganze findet in einem komplett anderen Gebäude statt, da bin ich nicht dabei. Aber da herrschen eigentlich die gleichen Vorschriften, Vollschutz etc. Und grundsätzlich sind da genauso spurenschonende Maßnahmen vorgesehen wie bei uns auch.“

NKRA Matt: „Sie haben sich ausschließlich auf diesem Quellenlevel bewegt und nichts zum Aktivitätslevel ausgeführt, habe ich Sie richtig verstanden?“ Proff: „Richtig.“ Der SV wird um 11:40 Uhr entlassen. RAin v. d. Behrens, RA Daimagüler und RA Matt behalten sich Erklärungen vor.
RA Stahl: „Ich persönlich bin, auch wenn die Wahrscheinlichkeiten, mit denen wir immer wieder konfrontiert werden, hoch sind, sehr, sehr kritisch, was die Ergebnisse von DNA-Spurenuntersuchungen betrifft. Es wäre nicht das erste Mal, dass etwas ganz mächtig aus dem Ruder geraten wäre. Aber das muss ja nichts heißen. Ich will nur darauf aufmerksam machen, dass der Sachverständige zur Aktivität, also ob der Spurenverursacher die Spur an einem bestimmten Ort hinterlassen hat, eigentlich gar nichts hat sagen können. Was den Komplex Frühlingsstraße und Spuren, die unserer Mandantin wahrscheinlich zuzuordnen sind, angeht, muss man sich fragen, welchen Beweiswert sie haben, außer dass sie sich vielleicht in der Wohnung aufgehalten hat. Ein fragwürdiger Beweiswert meiner Meinung nach.“

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke beantragt, Niederschriften der Vernehmungen von Ron E. und Gil W. zu den Akten zu reichen. Es gebe in den Akten Vernehmungen von Jens L. Das Schreiben des GBA enthalte den Passus, dass mitgeteilt werde, dass im Ermittlungsverfahren auch Ron E. und Gil W. zeugenschaftlich vernommen worden sind. Fragen zu hätten beide mit der Begründung abgelehnt, ihnen stehe ein Auskunftsverweigerungsrecht zu. Die BAW übersehe, dass L. ausgesagt habe, dass eine im Raum Jena operierende Gruppe um Ron E. durchgängig mit Waffen ausgestattet worden sei, auch Schalldämpferwaffen aus der Schweiz. Weiter habe L. angegeben mit einem Ron E. zu tun gehabt, es sei auch zu einem Treffen von Gil W. und Mundlos gekommen. Schließlich habe der Zeuge bekundet, dass Theile zu der Gruppe gehöre und von Hans-Ulrich Mü. eine scharfe Schusswaffe bekommen haben solle. Die Tätergruppe um E. und W. habe durch Mü. Zugang zu scharfen Waffen gehabt. Es sei, so Klemke, nicht nachvollziehbar, dass E. und W. ein Auskunftsverweigerungsrecht zustehen soll. Es sei kein Verfahren eingeleitet, daher könnten die Zeugen E. und W. kein weiteres Verweigerungsrecht haben als der Zeuge Theile. Bundesanwalt Diemer: „Wir werden den Antrag prüfen.“

Die BAW nimmt im Anschluss Stellung zu zwei weiteren Anträgen. Die erste Stellungnahme von OStAin Greger bezieht sich auf einen Antrag vom 16.09.2015, in dem die Beziehung weiterer Unterlagen der VS-Behörde Brandenburg beantragt wurde. Die BAW führt aus, dass die Beiziehung weiterer Unterlagen der VS-Behörde aus Aufklärungsgesichtspunkten nicht geboten sei. Die Durchsuchung des Innenministeriums Brandenburg sei ebenfalls nicht veranlasst. Die verfahrensrelevanten Deckblattmeldungen der Quelle „“ lägen im Verfahren bereits vor und seien zum Gegenstand einer umfangreichen Beweiserhebung gemacht worden. Auch die Quelle Szczepanski habe bestätigt, dass er seine damaligen Wahrnehmungen zutreffend berichtet habe. Es seien beide V-Mann-Führer und das Ehepaar vernommen worden. Die Erkenntnisse der VS-Behörden könnten ggf. als Behördenzeugnisse erstellt werden. Auch die Erkenntnisse des LfV Thüringen und des BfV belegten, dass das Innenministerium Brandenburg im August 2015 ausdrücklich erklärt habe, über keine weiteren Informationen zu verfügen. Es gebe also keine Anhaltspunkte, dass in den beizuziehenden Unterlagen weitere verfahrensrelevanten Inhalte sein könnten. Soweit sich die Antragsteller allgemeine Informationen zu Arbeitsweise des VS, zur Quelle, zur rechten Szene und zur Führung der Quelle erhofften, seien diese Erkenntnisse im hiesigen Strafverfahren ohne Bedeutung.

Es bestehe auch kein Anlass, anhand der beizuziehenden Unterlagen, die Glaubwürdigkeit der Zeugen Meyer-Plath, Görlitz und Szczepanski zu überprüfen. Die Überprüfung von Zeugen sei kein Selbstzweck. Es bestünden keine tragfähigen Anhaltspunkte, dass Görlitz über weitergehendes Wissen verfüge oder nach Vorhalten weiterer Meldungen zur Aufklärung der Taten beitragen könne. Görlitz sei als Beweismittel insofern überhaupt nur von Bedeutung, dass er die damaligen Erkenntnisse von „Piatto“ entgegengenommen und in Deckblattmeldungen niedergelegt habe. Weitere Erkenntnisse habe er nicht, das habe er wiederholt dargelegt. Szczepanski habe keine Erinnerungen mehr gehabt, auch nach Vorhalten nicht.

Die zweite Stellungnahme, ebenfalls von OStAin Greger verlesen, bezieht sich auf einen Antrag zur Beiziehung weiterer Deckblattmeldungen der VS-Behörde Thüringen. Es handele sich um einen Beweisermittlungsantrag, die Aufklärungspflicht gebiete die Beiziehung nicht. Die Antragsteller erwarteten sich weitere Erkenntnisse zu , zur Struktur, zu zwei Konzerten, zu Namen von Thüringen, zu Kennverhältnissen Degners und KS Jena, zu Teilnehmern von -Strategietreffen, zum White Supremacy-Heft, zur Band , und zu Degners Adressbuch. Sämtliche dieser Informationen seien für die angeklagten Taten, die Angeklagten und wie sie zu bestrafen sind, ohne Relevanz. Der Senat müsse sich nicht zu einer weiteren Beiziehung von Deckblattmeldungen gedrängt sehen. Die Erwartung, auf neue Informationen zu stoßen, stütze sich allein auf die Aussage Zweigerts über die Vorgänge innerhalb der VS-Behörde. Die VS-Behörde Thüringen habe jedoch schon umfangreiche Erkenntnisse mitgeteilt, unter anderem auch eine Ablichtung des Operativvorgangs Drilling. Dass diese Auskunft nicht vollständig gewesen sein könne, darauf gebe es auch unter Berücksichtigung der Aussage Zweigerts keine Hinweise.

NKRAin v. d. Behrens sagt, es handele sich um Deckblattmeldungen, die vom BfV ans Landesamt geliefert worden seien anlässlich der Vernehmung Zweigert. [phon.] Zweigert habe diese erstmalig vor seiner Vernehmung eingesehen. Wießner hätten diese noch nicht vorgelegen, der habe bekundet, er hätte nur drei, vier Blätter gehabt. Also könnten diese Erkenntnisse nicht in Auskünfte des Landesamtes eingeflossen sein, so v. d. Behrens. Der Verhandlungstag endet um 11:58 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage“ zur Gutachtenerstattung durch den SV Proff:
Viele der in den zwei Tagen aufwändig dargestellten Untersuchungsergebnisse haben im Prozess bereits Beachtung gefunden und wurden auch in diesem Blog schon behandelt: die Spuren von Beate Zschäpe auf Seiten des Zeitungsarchives des NSU, zahlreiche Spuren von Böhnhardt und Mundlos an Waffen. Diese Ergebnisse stützen die bisherige Beweisaufnahme: Böhnhardt und Mundlos benutzten die gefundenen Fahrräder, Bekleidung, Masken und Waffen für die Straftaten des NSU. Zschäpe war nicht direkt an den Morden und Überfällen beteiligt, aber in die Organisation des alltäglichen Lebens, die Beschaffung von Papieren, Unterkunft, Mietwagen und die Aufrechterhaltung des Lebens im Untergrund beteiligt.
[…] Aber auch die Aussage der Nebenklage, dass der NSU nicht aus einer Kleinstgruppe von drei Personen bestand, sondern eingebunden war in ein Netzwerk aktiver Nazis, wurde gestärkt. An Schuhen von Beate Zschäpe, die diese auf ihrer Flucht trug, fanden sich Spuren von Susan Eminger, das Kind von André und Susan Eminger hielt sich bei dem Trio auf. Eine Spur beweist auch, dass mindestens ein weiteres Kind, das nicht mit den Angeklagten und den bislang bekannten Unterstützern verwandt ist, Kontakt zu der Gruppe hatte. Und an 19 Zigarettenkippen im Keller der Wohnung Frühlingstrasse wurden Spuren einer weiteren bislang unbekannten Frau gefunden. Auch an einem Revolver und einer Handgranate aus dem Wohnmobil fanden sich Spuren mindestens einer unbekannten Person.

http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/09/24/24-09-2015/

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