„Vieles geht auf keine Kuhhaut“

0

Über Verlauf, Zwischenergebnis und Zumutungen des »NSU«-Prozesses in München: Friedrich Burschel, Beobachter und Berichterstatter für Radio Lotte Weimar

zuerst erschienen in DISPUT, August 2015

2013-10-01_Eingang_NSU-Prozess_Frühmorgens_c_Robert-Andreasch

Eingang zum OLG München, frühmorgens. (c) R. Andreasch

Bundesweit gibt es Sturmläufe gegen Flüchtlinge und Asylsuchende, Unterkünfte brennen, Menschen, die sich für die Schutzsuchenden einsetzen, werden verfolgt. Wie müssen Gesellschaft und Politik dem entgegenwirken?

Indem »sie« – sowohl die Politik als auch die »normalen« Bürgerinnen und Bürger – nicht das tun, was sie gegenwärtig tun; mal ganz abgesehen von rassistischer Hetze, wie sie Leute wie Seehofer verbreiten, der schon vor der augenblicklichen Krise davon sprach, »unsere Sozialsysteme bis zur letzten Patrone« verteidigen zu wollen. Das sind die grauenvollen 1990er Jahre reloaded, und das macht ebenso wütend wie traurig. Denn in diesem Land leben genug RassistInnen und Nazis, die solche Sprüche wie den mit der Patrone wörtlich nehmen. Der sogenannte NSU fühlte sich in seinem »Rassenkrieg«, bei der Hinrichtung von zehn Menschen und den Nagelbombenanschlägen durch eine solche Rhetorik legitimiert. Es ist kein Zufall, dass der Bruder eines der Angeklagten im Münchener NSU-Prozess heute mit der neuen Nazi-Partei »Der Dritte Weg« zu den aggressivsten Protagonisten der Nazi-Szene gehört, die mit modernisierten Methoden und nicht ohne alarmierende Erfolge versuchen, auf den im Lande omnipräsenten rassistischen Furor großer Teile der Bevölkerung aufzusatteln.

Nichts mobilisiert die Deutschen so zuverlässig und ausdauernd wie die Ankunft von Menschen, die entlang rassistischer Bewertungskriterien als »unerwünscht« und »fremd« empfunden werden.

Dem muss eine dezidiert linke Politik eine klare antirassistische Sprache entgegensetzen und immer wieder auf die Zusammenhänge zwischen Flucht, Migration und globalisiertem Kriegskapitalismus hinweisen: Wie kam es (gern auch in langen historischen Linien) zum Bürgerkrieg in Syrien und zum beispiellosen Aufstieg des IS? Welche verheerende Politik unter anderem der Europäischen Union veranlasst Menschen überall in Afrika, unter Lebensgefahr die Flucht nach Norden anzutreten? Welche aggressive Politik der auch militärischen Sicherung der eigenen Interessen der westlichen Industrienationen ist Fluchtursache Nummer 1? Welche Chancenlosigkeit und gnadenlose rassistische Verfolgung und Benachteiligung veranlasst Menschen im – wie Seehofer das neuerdings nennt – »Westbalkan« (gemeint sind natürlich die Roma), gen Mitteleuropa aufzubrechen?

Gibt es etwas, was Hoffnung macht?

Anders als Anfang der 90er Jahre, äußern sich die meisten, auch viele konservative Politiker/innen nicht mehr offen rassistisch oder intervenieren sogar mäßigend in die schauerlichen Debatten um Flüchtlingsunterkünfte und Asyl. Auch das Heer von Zehntausenden, die sich schützend vor die Flüchtlinge stellen (im buchstäblichen Sinne), konkrete und praktische Hilfe leisten und politisch versuchen, die Stimmung positiv zu beeinflussen, gehören auf die Haben-Seite in einer im Ganzen aber doch sehr bedrückenden, regressiven Atmosphäre rassistischer Ablehnung gegenüber den ankommenden Menschen (ja nicht nur in Deutschland).

Decke des Saales A 101 (c) Robert Andreasch

Decke des Saales A 101 (c) Robert Andreasch

Ist es nicht in Zeiten wie diesen besonders wichtig, den NSU-Prozess erfolgreich und zügig zu beenden?

Wichtiger ist, dass der Prozess mit aller Gründlichkeit und Konsequenz weitergeführt wird, bis die vielen offenen Fragen, die auch den Strafprozess betreffen, soweit geklärt sind, dass das Panorama des Schreckens und die Zusammenhänge zwischen NSU, gesellschaftlichem und institutionellem Rassismus und der Verstrickung und Mitverantwortung der Geheimdienste sichtbar werden und es dann nicht mehr möglich ist, zur Tagesordnung überzugehen. Auf jeden Fall ist gut, dass der Prozess, aber auch die unterdessen acht (und möglicherweise noch mehr) Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse weiterlaufen und die Gesellschaft immer wieder dazu zwingen, sich mit dem bei Weitem noch nicht aufgearbeiteten NSU-Komplex zu beschäftigen und irgendwann vielleicht doch noch zu wirklichen Konsequenzen – zumal mit Blick auf die Geheimdienste – zu finden.

Nach der Sommerpause wollen sich Nebenanklagevertreter gründlicher mit der Rolle des Verfassungsschutzes, insbesondere bei dessen Vertuschungsversuchen, kümmern. Sehen Sie da eine realistische Chance auf Wahrheitsfindung?

Am vorletzten Prozesstag vor der Sommerpause haben an die 30 Nebenklagevertreter/innen einen fulminanten Beweisantrag in das Verfahren eingebracht. Er formuliert nicht nur die Rechte und Ansprüche der vom NSU Betroffenen, also der Hinterbliebenen der Ermordeten und der Opfer der Anschläge und Raubüberfälle, nochmals in aller Deutlichkeit und Dringlichkeit – gestützt unter anderem auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Der Antrag holt auch die bereits wieder in Vergessenheit geratene Vernichtung großer Mengen hochbrisanten Beweismaterials durch staatliche Stellen, insbesondere im Bundesamt für Verfassungsschutz, hoch und fordert die Aufklärung dieser rechtswidrigen Vertuschung und die Vernehmung der Verantwortlichen, die bisher nicht zur Verantwortung gezogen worden sind. Ein Ermittlungsverfahren gegen den amtlichen »Hauptschredderer« mit dem Decknamen Lothar Lingen wurde eingestellt. Er steht für zahlreiche Versuche, staatliche Verantwortung und Verstrickung im NSU-Komplex – Stichwort V-Leute-System – zu vertuschen. Der Antrag übernimmt hierfür aus der englischsprachigen Debatte den Begriff der »Collusion«, der das, was wir vage als »Verstrickung« bezeichnen, konkretisiert und mit illegalen Handlungen staatlicher AkteurInnen in Verbindung bringt. Ein Begriff, den wir uns für die deutsche Debatte erst noch fruchtbar machen müssen.

Ehrlich: Ich glaube nicht, dass die Wirkung des Antrages groß über den politischen Akt, dass er gestellt wurde, hinausgehen wird. Denn obwohl die Nebenklage-Vertreter/innen ein zwingendes »Muss« für den Vorsitzenden Richter in München aus der europäischen Rechtsprechung ableiten, wird er sich – obgleich er sich diesen Ansinnen der Nebenklage durchaus nicht vollends abgeneigt gezeigt hat in den zurückliegenden zwei Jahren – wohl nicht darauf einlassen. Er will ein revisionssicheres Verfahren entlang der Maßgaben der Strafprozessordnung und wird »Abwege« vermeiden. Und an diesem Ziel arbeitet er trotz des allfälligen Zschäpe‘schen Theaterdonners unbeirrt und mit bewundernswerter Akribie.

Politische Einflussnahme auf juristische Verfahren, wie jüngst im Fall von »Netzpolitik.org«, scheint immer salonfähiger zu werden. Wie stark war oder ist die politische und institutionelle Einflussnahme auf das NSU-Verfahren?

Der Versuch, das Verfahren im Sinne von Schadensbegrenzung für den Staat zu beeinflussen, sitzt personifiziert in der Bundesanwaltschaft (BAW) im Prozess. Besonders zu Beginn grätschte die Bundesanwaltschaft immer wieder lautstark ins Verfahren, wenn sie die Gefahr sah, dass unangenehme Fragen nach staatlicher Verstrickung gestellt werden könnten, was im Falle des NSU-Komplexes im Grunde unvermeidlich und zwingend ist. Die BAW ist nicht nur Staatsanwaltschaft im Verfahren, sondern auch Hüterin der Staatsräson, so könnte man sagen.

Allerdings haben die Sitzungsvertreter/innen des Generalbundesanwaltes im Prozess ihre Rechnung etwas ohne den Vorsitzenden Richter Götzl gemacht: Er hat durchaus über die Anklage hinausgehende Fragen und Beweisanträge zugelassen, wo die Ungereimtheiten zu krass waren und nach wie vor sind, wie im Fall des hessischen Verfassungsschützers Andreas Temme, der am 6. April 2006 bei der Ermordung des Kasseler Internetcafé-Betreibers Halit Yozgat am Tatort anwesend war. Hier haben schon damals übergeordnete Stellen, vor allem der damalige Innenminister Hessens und heutige Ministerpräsident, Volker Bouffier (CDU), massiv Einfluss genommen auf die Ermittlungen. Und Götzl hat hierzu sehr zum Leidwesen der Bundesanwaltschaft umfangreich Verfassungsschützer/innen als Zeugen gehört, zum Teil parallel zu den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen. Trotzdem, das nur nebenbei, bleibt bis heute unklar, was da wirklich geschehen ist und ob staatliche Stellen nicht doch schon vorher von der bevorstehenden Ermordung Yozgats wussten. Das Hauptproblem ist aber, und das wurde selten so deutlich wie bei der bizarren Vernehmung des voll vermummt erscheinenden brandenburgischen Verfassungsschützers Reinhard Görlitz, dass es einen weitgehend unkontrollierten und mindestens gefährlich agierenden Inlandsgeheimdienst gibt, der sich hinter Quellenschutz und Staatsgeheimnissen verschanzen und sich so der Verantwortung entziehen kann. Nach allem, was wir aus dem NSU-Komplex wissen, müssen diese 17 Inlandsgeheimdienste im Lande und Geheimdienste in der bekannten Form überhaupt wenn schon nicht abgeschafft, dann unschädlich gemacht und effektiver Kontrolle unterworfen werden. Die Kriminalgeschichte der deutschen Nachkriegs-Geheimdienste muss ein Ende haben.

Es ist wichtig, nicht aus den Augen zu verlieren, worum es in diesem Prozess wirklich geht, nämlich um die Aufklärung von Straftaten. Inwieweit wird der Prozess da erfolgreich sein?

Der Münchener Strafsenat hat in mehreren Beschlüssen in Beantwortung ziemlich dreister Haftverschonungsanträge der Verteidigung des Angeklagten Wohlleben sehr deutlich gemacht, dass die Beweisaufnahme die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft bisher sehr weitgehend bestätigt hat. Also, um die Verurteilung der Angeklagten mache ich mir keine sehr großen Sorgen, da wird am Schluss nur das Strafmaß interessant werden.

Aber die zahlreichen Ungereimtheiten und offenen Fragen, die es schon zu Prozessbeginn gegeben hat und die natürlich auch Anlass für Spekulationen (und auch für zum Teil wilde und hoch gefährliche Verschwörungstheorien) sind, sind bis heute ungeklärt oder haben sich in ihrer Fragwürdigkeit noch verschärft. Zu nennen ist der gesamte Komplex Heilbronn um die Ermordung der Polizistin Kiesewetter und der lebensgefährlichen Verletzung ihres Kollegen – hier ist die Version der BAW die wohl unwahrscheinlichste und wird im Prozess dennoch stoisch behauptet. Zu nennen sind der Stollendosen-Anschlag in Köln, der Kasseler Mord und nicht zuletzt das Ende des NSU in Eisenach am 4.11.2011.

Der Frage, wie groß das Netzwerk rund um das NSU-Kerntrio war und wie stark es von V-Leuten durchsetzt war, kann zwar unterdessen kaum noch ein Journalist aus dem Weg gehen. Vieles ist allerdings auch noch nicht geklärt. Ob wir je etwas erfahren, was der Wahrheit nahekommt, ist eher unwahrscheinlich – es sei denn, es gelingt in einer Zusammenschau der Ergebnisse vor Gericht, der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse, von unabhängiger journalistischer und Antifa-Recherche sowie der Aussagen der lang herbeigesehnten Whistleblower aus dem Apparat irgendwann, ein mehr oder minder scharfes Gesamtbild zu gewinnen.

Aishe und İsmail Yozgat (2013)

Ayşe und İsmail Yozgat (2013)

Seit Beginn des Prozesses rücken die Schicksale der Opfer weiter in den Hintergrund. Wie kann es sein, dass die Hoffnungen auf Aufklärung der Leidtragenden dermaßen enttäuscht werden?

Es liegt tatsächlich ein bisschen in der Natur des Strafverfahrens, dass der oder die Täter/innen im Fokus der Verhandlung stehen. Für die Angehörigen ist und bleibt der Prozess jedoch eine Zumutung schon einer Angeklagten wegen, die ungerührt, schweigend und ohne Anteilnahme ihre Tage dort absitzt und es zuletzt ja auch mit einem ziemlichen Zirkus um ihre Verteidigung erneut geschafft hat, sich in den Vordergrund und in den Fokus einer sensationsgeilen Presse zu drängen. Was sich Angehörige der Opfer, wenn sie noch im Gerichtssaal erscheinen, an unwidersprochen geäußerter Nazi-Propaganda seitens der zahllosen ZeugInnen aus der bundesweiten Nazi-Szene – inzwischen etwa 60 – anhören müssen oder an so nebenbei von ZeugInnen geäußerten oder aus den Akten zitierten rassistischen Ungeheuerlichkeiten, geht auf keine Kuhhaut. Auch das mehrfache Abspielen des Bekennervideos etwa ist schon für Nicht-Betroffene kaum auszuhalten. Die Frage ist, ob ein hochoffizielles, starres Strafverfahren wie der Münchener Prozess wirklich das richtige Medium ist, um den Bedürfnissen und Ansprüchen der Opfer und Opferhinterbliebenen gerecht zu werden, oder ob nicht besser ein öffentliches Tribunal ihre Perspektive und ihre Erzählung in den Vordergrund zu rücken geeignet wäre. Vom regierungsamtlichen Versprechen »lückenloser Aufklärung« und der Rehabilitation der Opfer des NSU sind wir derzeit sowohl im Gerichtssaal als auch in den Untersuchungsausschüssen und der »gesellschaftlichen Debatte«, sofern man davon überhaupt reden kann, noch himmelweit entfernt.

Sie verfolgen nicht nur den NSU-Prozess, sondern das gesamte Thema schon seit Anbeginn. Stellen Sie einen Wandel in der Berichterstattung oder gesellschaftlichen Wahrnehmung fest? Erkennen Sie Unterschiede zwischen den Medienvertretern?

Selbstverständlich gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den großen »Leit- und Qualitätsmedien«, deren Berichterstattung für das, was über den Prozess geredet wird, monopolartige Bedeutung hat, und kleineren und Off-Medien, deren Berichte nur von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen wahrgenommen und diskutiert werden. Trotzdem: Die Arbeit etwa von NSU-Watch und einigen wirklich unabhängigen JournalistInnen hat dazu beigetragen, dass kein Mensch mehr der in Stein gemeißelten These der Bundesanwaltschaft folgen kann, es habe sich um eine »isolierte Dreier-Terrorzelle« mit einer Handvoll Unterstützer/innen gehandelt. Das Bild eines viele Dutzend, wenn nicht hunderte Unterstützer/innen und Mitwisser/innen umfassenden Netzwerkes rund um etwas, was als »Kerntrio« bezeichnet werden kann, hat sich definitiv durchgesetzt, auch wenn die Bundesanwaltschaft das nicht wahrhaben will. Wenn aber der »Tagesspiegel« nach dem erwähnten Beweisantrag der Nebenklage staatstreudoof fragt, ob »brisante Unterlagen bewusst vernichtet« wurden (4.3.2015), kann man sich vor Lachen nur noch ins Eck schmeißen, so klar ist es, dass bewusst, gezielt und mit hoher krimineller Energie Akten dutzendweise nach dem Auffliegen des NSU vernichtet worden sind, um »Staatsgeheimnisse« und eben die »Collusion« zu verschleiern und zu vertuschen.

Während ich mich verdächtigen lassen muss, ein Agent der LINKEN im Prozess zu sein, können sich die Vertreter/innen des Mainstreams dennoch fast jeden Blödsinn unter dem Deckmantel ihrer Unabhängigkeit erlauben. Ich sage mal so: Wirklich unabhängig sind recherchierende, vor allem Antifa-Strukturen, die die Arbeit der Behörden massiv infrage stellen, wie etwa NSU-Watch, und das sind die kleinen Bürgermedien wie mein Radio Lotte in Weimar, wie Radio FSK in Hamburg, Radio Corax in Halle und viele, viele andere, die keinem Mainstream und keiner Staatsräson verpflichtet sind.

Welcher Moment während des Prozesses hat Sie besonders aufgewühlt, aufgeregt, ratlos gemacht?

Als der Ex-V-Mann des bayerischen Verfassungsschutzes Kai Dalek vermummt im Prozess auftrat im zeitlichen Zusammenhang mit den Vernehmungen weiterer V-Leute und ihrer verbeamteten V-Mann-Führer aus Thüringen und Sachsen, wurde mir schlagartig die Monstrosität dieses Systems bewusst, das in seinem Personal zwischen Loriot, Stromberg und allmachtsfantastischen 007-Stoffen changierte. Wer diese Leute im Prozess mitbekommt, weiß, welche Herkulesaufgabe es sein wird, diesen gefährlichen Saustall auszumisten und die Gefahren, die von ihm ausgehen, zu bannen.

Und dann sind es immer wieder die Leiden der Betroffenen, wenn sie denn im Prozess thematisiert werden, die mich fassungslos machen – zuletzt als im Januar die Opfer des Nagelbombenanschlages in Köln am 9. Juni 2004 im Prozess aussagten.

Der Stadtsender Lotte hatte Losglück bei der Entscheidung über die Medienakkreditierungen beim Prozess. Wie und wie oft berichten Sie, welche Reaktionen gibt es von Zuhörenden?

Radio Lotte ist mit mir oder, wenn ich verhindert bin, mit Kollegen in jeder Prozesswoche auf Sendung – ich habe gerade meinen 78. Bericht abgeliefert. Pro Halbjahr machen wir auch immer einen Sondersendetag zum Thema, zum Teil mit unserer schicken Fahrrad-Sende-Rikscha vor dem Oberlandesgericht in München. Wir sehen an den Klicks im Internet und an Kontaktaufnahmen von sehr genau zuhörenden HörerInnen und anderen MedienvertreterInnen, dass unsere Berichterstattung wahrgenommen wird und ihren Weg in andere Bürgermedien im deutschsprachigen Raum findet.

Friedrich Burschel ist Referent zu Neonazismus und Strukturen/Ideologien der Ungleichwertigkeit der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Für den nicht-kommerziellen Lokalsender »Radio Lotte Weimar« berichtet er vom NSU-Prozess in München.

 

Der genannte Beweisantrag der Nebenklage-Anwält_innen vom 3. August 2015 kann hier gelesen werden.