Kurz-Protokoll 237. Verhandlungstag – 14. Oktober 2015

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Am heutigen Verhandlungstag begründet Götzl zunächst erneut, warum der Senat ablehnt, für eine „sachgerechte Regelung der Verteidigung Zschäpe“ zu sorgen, den Haftbefehl gegen Wohlleben aufzuheben, hilfsweise außer Vollzug zu setzen. Daraufhin formuliert die Verteidigung von Wohlleben erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Senat, dem sich die Verteidigung von Zschäpe anschließt. Der einzige Zeuge ist der zum wiederholten Mal geladene Mario Brehme.

Zeuge: Mario Brehme (Neonazi, ehem. THS-Mitglied, Erkenntnisse zu Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Wohlleben)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:46 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung verkündet Götzl einen Beschluss: „Mit dem Beschluss vom 13.10.2015, mit dem die Anträge, die Hauptverhandlung auszusetzen, für eine sachgerechte Regelung der Verteidigung Zschäpe zu sorgen, den Haftbefehl gegen Wohlleben aufzuheben, hilfsweise außer Vollzug zu setzen, abgelehnt wurden, hat es sein Bewenden.“ Danach verliest er zur Begründung des Senatsbeschlusses: Die RAe Heer, Stahl und Sturm bewerteten in ihren Entpflichtungsanträgen vom 20.7.2015 das Verteidigungsverhältnis zur Angeklagten Zschäpe. Hieraus ergibt sich jedoch nicht, dass ihnen eine sachgerechte Verteidigung der Angeklagten nicht mehr möglich ist. Der Vortrag beschreibt nicht einmal in groben Umrissen die Umstände, die dazu führen könnten, dass eine sachgerechte Verteidigung durch die drei Antragsteller nicht mehr möglich sein sollte.
In der Folgezeit haben die drei Verteidiger auch weiterhin aktiv am Verfahren teilgenommen und im Sinne einer Verteidigung der Angeklagten agiert. Zschäpe hat bei der StA München I Strafanzeige gegen die RAe Heer, Stahl und Sturm erstattet. Diesem Umstand an sich kommt keine entscheidende Bedeutung zu, da dadurch in erster Linie das Vertrauensverhältnis der Verteidiger zu ihrer Mandantin berührt ist.
Am 07.10.2015 stellten Heer, Stahl und Sturm diverse Anträge, die Zschäpe vorab nicht zur Kenntnis gebracht und auch nicht mit ihr abgestimmt worden waren. Dieser Umstand stellt keinen Grund dar, der eine sachgerechte Verteidigung unmöglich macht.

Danach verliest Klemke ein Ablehnungsgesuch [Befangenheitsantrag] gegen den kompletten Senat: Die abgelehnten Richter bewerteten die Entpflichtungsgesuche der Rechtsanwälte Heer, Stahl, Sturm vom 20.7.2015 zu Unrecht einschränkend. Die unzulässige Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit Zschäpes berührt auch die Rechtsstellung des Angeklagten Wohlleben, denn er ist der Beihilfe zu Haupttaten angeklagt, die der Angeklagten Zschäpe zur Last gelegt werden.
Aus der Begründung des Beschlusses muss ein vernünftiger Angeklagter zu der Schlussfolgerung kommen, dass die abgelehnten Richter das Verfahren um jeden Preis fortsetzen wollen. Dies berechtigt ihn, zu besorgen, dass die abgelehnten Richter ihm und seiner Sache nicht mehr unparteilich und unvoreingenommen gegenüber stehen.
NK-Vertreter RA Bliwier sagt zum Antrag der Verteidigung: „Ich habe selten einen so substanzlosen Antrag hören dürfen.“
Um 13:35 Uhr geht es weiter. RA Grasel: „Frau Zschäpe schließt sich dem Befangenheitsantrag an und macht sich die Begründung, soweit sie sich auf ihre Person bezieht, zu eigen.“

Dann sagt Götzl, es gehe weiter mit der Fortsetzung der Einvernahme des Zeuge Mario Brehme [zuletzt 218. Verhandlungstag].
Vorhalt aus einer Erkenntnismitteilung: Der Jenaer Aktivist Ralf Wohlleben habe den THS-Aktivisten Brehme, Brandt und André Kapke in einem persönlichen Gespräch am 27.10.2000 mitgeteilt, dass er am 25.10.2000 von einem Stern Journalisten aus der Berliner Redaktion auf die drei Flüchtigen aus Jena angesprochen worden sei; er dokumentiere den Fall und sei an einem Live-Interview mit den Flüchtigen interessiert, für den Kontakt bzw. den Interviewtermin sei er bereit, 50.000 bis 60.000 DM für die Vermittlung zu zahlen; Wohlleben habe um Bedenkzeit gebeten, was von dem Stern-Reporter auch gleich akzeptiert worden wäre und mit ihm vereinbart, im telefonischen Kontakt zu bleiben. Götzl fragt nach der zeitlichen Einordnung. Brehme: „Die wird stimmen, ja. Ich wusste nicht, dass der Kontakt über Berlin stattfand, ich dachte Hamburg.“
Vorhalt: Während Kapke und Wohlleben durch die Höhe des finanziellen Gebots zur Annahme tendierten, sei es von Mario Brehme gleich als unsicher und politisch gewagt abgelehnt worden. Brehme: „Ich denke eher, dass ich es abgelehnt habe, weil mir die Gesamtumstände zu heikel erschienen.“ Götzl: „Wieso zu heikel?“ Brehme: „Die Verfolgungsstrategie des Staates für ein THS-Verbot war so weit fortgeschritten, dass wir keine weiteren Gründe liefern wollten, es zu vollziehen. Hätten wir das Interview durchführen lassen, hätte die Presse das Innenministerium vorgeführt, dann wäre das in Handlungsdruck gekommen und hätte gegen uns gehandelt.“ Götzl bittet Brehme zu erklären, inwiefern das jetzt den THS berühre bzw. zu einem THS-Verbot führen solle. Brehme: „Alleine dadurch, dass das zwischen uns, also zwischen Brandt und mir verhandelt wurde.“
Götzl: „Wer sollte das Interview geben?“ Brehme: „Das Interview sollten die Flüchtigen geben.“
Götzl: „War Wohlleben im THS?“ Brehme: „Kann ich so nicht sagen.“ Götzl: „Ich frage nochmal nach, damit sie sehen, wo meine Schwierigkeiten liegen.“ Götzl sagt, einerseits sage Brehme dazu, ob Wohlleben im THS war, das könne er nicht sagen, Wohlleben sei nur als Bote aufgetreten, andererseits spreche Brehme aber von einer Gefährdung für den THS: „Wenn aber jetzt Ralf Wohlleben nach Ihrer Kenntnis mit dem THS nichts zu tun hatte, woher dann die Gefährdung für den THS?“ Brehme sagt, der THS sei seit Jahren ein Dorn im Auge des Innenministers und des LKA gewesen, die hätten nur darauf gewartet, dass der THS öffentlich auftaucht und die Gelegenheit genutzt.
Vorhalt: Kapke sei von dem Gesprächskreis aufgefordert worden, Brehmes Meinung Wohlleben mitzuteilen und die Kontakte zu dem Journalisten abzubrechen. Brehme: „Das ist realistisch, ja.“ Götzl entgegnet, dass es darum gehe, was Brehme in Erinnerung habe, um sein Wissen. Brehme: „Ich habe darüber kein hinausgehendes Wissen. Aber offensichtlich agiert er auch hier wieder nur als Bote. Er war weisungsgebunden, was daraus auch stark hervorgeht.“ Götzl: „Und inwiefern weisungsgebunden?“ Brehme: „Er konnte selbst keine Weisungen beschließen, die weitergegeben wurden. Wie das später in seiner demokratischen Partei war, weiß ich nicht.“ Brehme [in Reaktion auf eine von ihm anscheinend gehörte Reaktion aus dem Saal]: „Und wenn hier Zwischenfragen sind, bitte laut!“ Götzl: „Ich stelle jetzt die Fragen.“ Brehme: „Dann möchten Sie bitte für Ruhe sorgen.“ Götzl fragt, von wem Wohlleben Weisungen bekommen habe. Brehme: „Von Tino Brandt und mir.“
Götzl: „Dann muss ich Sie fragen: Welche Rolle spielten denn die Flüchtigen im Bezug zum THS?“ Brehme: „Zum THS haben Sie direkt keine Rolle gespielt, aber befanden sich im Gesamtzusammenhang der nationalen Szene. Wir haben sie auch immer wieder in Erinnerung gerufen bei den Kameraden, an Winter- und Sonnwendfeiern haben wir an sie erinnert.“
Götzl: „Zu der Frage, welche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme bestanden. Hatten Sie Kenntnisse über mögliche Kontaktaufnahmen zu den Flüchtigen?“ Brehme: „Nein.“ Götzl fragt, ob sonst jemand bei dem ersten Gespräch Kenntnisse dazu gehabt habe. Brehme: „Ich hätte den Kontakt nur Tino Brandt zugerechnet. Also wenn es einer schafft, dann nur Tino Brandt.“
Götzl: „Wie sah die Struktur des THS aus?“ Brehme: „Es gab eine zentrale Meldestelle, das waren Tino Brandt und ich. Bei uns wurden Informationen gemeldet und wir haben auch drum gebeten, dass Informationen kamen. Das klappte auch recht rege.“ Götzl: „Zentrale Meldestelle? Was heißt das?“ Brehme: „Wenn irgendwas Auffälliges war, wurde das uns gemeldet. Götzl: „Wer war der Kreis der Meldenden?“ Brehme: „Ganz Thüringen.“ Götzl fragt, wer alles weisungsgebunden gewesen sei. Brehme: „Alle, die erkannt haben, dass man nicht wahllos agieren kann, haben Informationen gemeldet und waren dann auch weisungsgebunden. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, kann man vorwärts kommen.“
Götzl fragt nach Diskussionen um Gewalt in Bezug auf Mundlos und Böhnhardt. Brehme: „Ich habe nichts gehört, dass ihnen Gewalt angedroht wurde.“ Götzl: „Und Frau Zschäpe?“ Brehme: „Ich habe nichts gehört, dass ihr Gewalt angedroht wurde“. Götzl: „Es ging um die Frage, ob von Seiten Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt Gewalt angewendet wurde.“ Brehme: „In meinem Beisein haben Sie nicht Gewalt angewendet, auch nicht viel drüber gesprochen.“
NK-Vertreterin RAin Lunnebach: „Haben Sie seit dem Auffliegen …“ Brehme unterbricht: „Ihren Namen bitte!“ Lunnebach: „Haben Sie seit dem Auffliegen des NSU …“ Brehme will den Namen von Lunnebach wissen. Götzl: „Jetzt frägt die Rechtsanwältin Lunnebach.“ Der Zeuge ist in der Zwischenzeit aufgestanden und hat sich in die Richtung der NK gedreht, er wolle „in die Augen schauen“. Dann setzt er sich wieder und sagt: „Ich kann jedem in die Augen schauen, ich weiß nicht, ob die Nebenkläger das können [phon.].“ Der Zeuge schreibt etwas auf. Auf Frage, was er aufgeschrieben habe: „Ihren Namen.“ Lunnebach: „Hatten Sie Kontakt zu Frau Schneiders seit dem Auffliegen des NSU?“ Brehme bejaht das. Lunnebach: „Welchen Kontakt zu Frau Schneiders hatten Sie seit dem Auffliegen des NSU?“ Brehme: „Frau Schneiders ist mir aus dem Vorfeld bekannt aus Jena. Aus ihren Jenaer Studentenjahren. Und nach dem Auffliegen des so genannten NSU habe ich sie, ich denke, einmal getroffen.“ Lunnebach: „Haben Sie über den Prozess gesprochen?“ Brehme: „Nein.“ Lunnebach: „Worüber?“ Brehme: „Über Kinder.“ Lunnebach: „Und zu Herrn Klemke?“ Brehme: „Wurde mir auch bei diesem Gespräch vorgestellt.“ Lunnebach: „Wann war das?“ Brehme: „Ich denke, so 2012.“ Lunnebach: „Sie haben sich mit Herrn Klemke und Frau Schneiders in einer Gastwirtschaft getroffen und da haben Sie über Kinder gesprochen?“ Brehme: „Ja.“ Lunnebach: „Und über den Prozess nicht?“ Brehme: „Richtig.“
RA Narin: „Herr Zeuge, mein Name ist Narin.“ Narin fragt, ob es vorher mal Spekulationen gegeben habe, dass Brandt V-Mann ist. Brehme: „Es gab in den Jahren zuvor mal Presseberichterstattung …“ Brehme unterbricht sich und sagt: „Also, ganz ehrlich, das ist so nichts. Der Zeuge wird hier in seinem Rücken befragt und das ist für eine freiheitliche Zeugenbefragung kein Ausgangspunkt [phon.].“ Der Zeuge steht auf, dreht sich in Richtung NK und damit mit dem Rücken zum Gericht. Götzl fordert ihn auf, sich wieder hinzusetzen. Brehme: „Das geht so nicht, dann bauen Sie meinetwegen den Gerichtssaal um, ist mir egal.“ Dann sagt er: „Es gab Jahre vorher in Südthüringen einen Presseartikel. Da wurde Brandt als V-Mann bezeichnet. Brandt hat das angesprochen und als reine Pressehetze abgetan.“
Narin: „Waren Sie mal als Informant tätig für MAD oder Verfassungsschutz?“ Brehme berät sich mit seinen Zeugenbeistand. Klemke beanstandet die Frage, weil Brehme, wenn die Antwort positiv sein sollte, sie nicht beantworten könne mangels Aussagegenehmigung. Götzl: „Dann kann er das ja sagen.“ Brehmes Zeugenbeistand RA Böhmer: „Er kann die Frage nicht beantworten aus den genannten Gründen.“ Narin: „Wenn er nicht Informant war, dann kann er die Frage ohne Weiteres beantworten, deshalb beharre ich darauf.“ Brehme: „Ich bedanke mich für die Frage, das ist eine sehr wertvolle Frage. Möglicherweise gibt es andere Fragen aus diesem Bereich, daher bitte ich darum, Aussagegenehmigungen aller Geheimdienste der BRD einzuholen.“
NK-Vertreter RA Hoffmann: „Der Zeuge hat sich eben nicht in der notwendigen Form darauf berufen, dass er die Frage nicht beantworten kann. Sein Zeugenbeistand hat verwiesen auf die Angaben von Rechtsanwalt Klemke. Der Zeuge selbst hat deutlich gemacht, dass ihm das nicht wichtig ist, indem er gesagt hat, holen Sie Aussagegenehmigungen aller Geheimdienste ein. Er hat also nicht gesagt, dass er gegen eine Schweigeverpflichtung verstoßen würde, sondern deutlich gemacht, dass es ihm darum geht, das Gericht ins Bockshorn zu jagen.“
Götzl sagt nach einer Pause: „Herr Brehme, Sie müssen noch einmal erscheinen. Wir unterbrechen für heute.“ Der Verhandlungstag endet um 17:15 Uhr .

Hier geht es zum Kommentar des Blogs „nsu-nebenklage“: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/10/14/14-10-2015/

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