An diesem Verhandlungstag sind drei Ermittler_innen geladen, die Auskunft geben sollen zu Kartenmaterial und Spuren von Asservaten, die im Brandschutt der Frühlingsstraße in Zwickau gefunden wurden. Die Befragung des dritten Zeugen, der sich mit Fingerabdrücken von Beate Zschäpe auf zwei Zeitungsausschnitten beschäftigt hatte, gestaltet sich aufgrund der Uneinigkeit der Zschäpe-Verteidigung dabei zunächst schwierig.
Zeug_innen:
- Jürgen Kl. (POL-Beamter München zu Kartenmaterial Nürnberg) Niedersachsen und NRW)
- Maria Us. (KKin, BKA zur Auswertung von Kartenmaterial Niedersachsen und NRW)
- Christian Ca. (KHK, BKA Wiesbaden zur Auswertung von Asservaten)
Der Verhandlungstag beginnt um 09:54 Uhr. Als erster Zeuge wird Jürgen Kl. befragt zur Auswertung von Kartenmaterial. Er soll das Gericht informieren, womit er befasst war, mit welchen Asservaten er gearbeitet hat und zu welchen Ergebnissen er gekommen ist. Jürgen Kl. gibt an, er sei von Januar bis März 2102 zum Zweck der Asservatenauswertung zum BKA abgeordnet gewesen. In diesem Zusammenhang habe er ein Asservat aus der Frühlingsstraße auswerten müssen, eine DVD, die als Backupkopie zur Auswertung gekommen und aus dem Schuttgut in Zwickau gesichert worden sei. Er habe eine Kopie der Daten ausgewertet. Es sei dabei hauptsächlich um abgelegte Datenbanktabellen gegangen. Der Name der DVD sei Tool 050507 gewesen, der übergeordnete Ordner habe „Backup aktuell“ geheißen. Mit dem Analyseprogramm des BKA habe er auf die Ordnerstruktur schauen können, es seien 349 Ordner und 6392 Dateien gewesen. Viele Ordnernamen seien selbsterklärend gewesen, beispielsweise habe der Ordner „Grafik“ Grafikprogramme enthalten.
Einer der Ordner habe den Namen „Killer“ getragen. Darin seien Ordner und Unterordner abgelegt gewesen mit einer Menge von Datenbanktabellen. Daneben sei noch ein Stadtplanauszug von Nürnberg enthalten gewesen, der mit zehn blauen Punkte und drei Smileys markiert gewesen sei. Er habe die Punkte überprüft und festgestellt, dass es dort in der Nähe potenzielle Ziele gegeben habe, wie zum Beispiel das Nachbarschaftshaus oder die DKP-Niederlassung von Nürnberg. Der Rathausplatz mit dem SPD-Stammhaus sei ebenso dabei gewesen wie Institutionen, die mit Flüchtlingen arbeiten. Es sei auch ein Objekt für Flüchtlingskinder markiert gewesen. Die Auswertung der Smileys habe ergeben, dass einer einen Waffenhändler markiere. Von diesem habe es in der Datenbank mehr Einträge gegeben, er glaube acht. Eine der Datenbanken sei mit dem Namen „Waffen“ überschrieben gewesen. Die anderen beiden Smileys seien in der Kurt-Schumacher-Straße angebracht worden. Damals habe er dazu keine Ergebnisse gefunden, aber jetzt in der Vorbereitung, habe er noch einmal geschaut und gesehen, dort befinde sich auch ein Waffenladen. Er sei nicht sicher, ob es den damals schon gegeben hätte.
Bei der Auswertung habe vor allem ein Poller in einem Hauseingang ein Rolle gespielt, er habe deswegen damals an einen Fluchtweg gedacht. Der Zeuge hat einen aktuellen Auszug von google maps mitgebracht, der die entsprechende Adresse zeigt. Dann folgt die Inaugenscheinnahme einer Karte aus den Akten, die der Zeuge als Anlage aus seinem Auswertebericht der CD beschreibt. Diese habe er mit einem Stadtplanauszug von Nürnberg verglichen. Die Vorderseite sei in seinen Augen nicht so relevant gewesen, aber die Rückseite schon. Dort seien mit dem Computer geschrieben Objekte aufgebracht worden, eines sei handgeschrieben gewesen. Seine Karte sei am 23.05. erstellt worden, diese Karte ein paar Tage später. Jürgen Kl. beschreibt es als interessant, dass da noch ein handschriftlicher Eintrag stattgefunden habe. Er habe in dem Bericht vermerkt, dass das ein Mordtatort gewesen sei, ein Imbiss in der Scharrerstraße. Das sei die von seinem Stab zugelieferte Karte gewesen, die er in Vergleich setzen sollte zur Karte, die er auf der CD hatte. Der Zeuge wird um 10:13 Uhr entlassen.
Als nächstes wird die KKin des BKA, Maria Us., in den Zeugenstand gerufen. Auch sie wird zur Auswertung des Kartenmaterials befragt. Sie soll angeben, welches Material und welche Asservate ihr zur Auswertung vorlagen und zu welchen Ergebnissen sie gekommen sei. Ihre Asservate, so die Zeugin, seien Kartenausschnitte und Adresslisten der Städte Paderborn, Osnabrück, Braunschweig, Göttingen und Hamm gewesen. Diese seien im Brandschutt der Frühlingsstraße gefunden worden. Sie sei folgendermaßen vorgegangen: Sie habe die Adressliste der Städte notiert, diese sei mit der bereits vorliegenden Adressliste verglichen worden, eine gefundene Adressliste und eine Liste von einem USB-Stick seien zusammengefügt worden. Es habe sich um Adressen von Politiker_innen, öffentlichen, islamischen und türkischen Einrichtungen gehandelt. Adressen, die in der 10.000er Liste nicht vorgekommen seien, seien hinzugefügt worden. Dann sei beschrieben worden, was auf den Kartenausschnitten zu sehen gewesen sei und es sei ein Vergleich mit den Tatorten der zehn Morde angestellt worden. Ein Bezug zu diesen Tatorten sei nicht erkannt worden, da es sich ja um andere Städte gehandelt habe.
Die Zeugin führt die Kartenausschnitte der einzelnen Städte aus. Von Osnabrück habe es zwei Ausschnitte gegeben, einer habe die Innenstadt und den südwestlichen Bereich gezeigt, der andere nur die Innenstadt mit mehreren Markierungen. In Osnabrück habe der erste Kartenbereich die Innenstadt spiegelverkehrt gezeigt, im zweiten Kartenbereich sei die Innenstadt mit Sonnenhügel [phon.] als nördlicher Grenze und Schölerberg [phon.] im Süden zu sehen gewesen. Der dritte Kartenbereich habe den Rosenplatz, der vierte den Theodor-Heuss-Platz und der fünfte den nordwestlichen Bereich gezeigt. In Braunschweig habe ihr der Innenstadtbereich und als weitere Ausschnitte ein größerer Ausschnitt der Innenstadt, der südwestliche und der nördliche Teil der Innenstadt vorgelegen. In Göttingen habe sie zwei mal Innenstadt und den nördlichen Bereich der Innenstadt vor sich liegen gehabt. In Hamm sei der Innenstadtbereich sowohl spiegelverkehrt als auch nicht spiegelverkehrt vorhanden gewesen und ein Ausschnitt von Hamm-Dasbeck bis Herringer Heide [phon.]. Die anderen Ausschnitte seien wieder Teilbereiche des ersten bzw. zweiten Kartenausschnitts gewesen.
Es folgt die Inaugenscheinnahme der Adressliste zu Braunschweig und der Kartenausschnitte. Auf der Karte der südlichen Innenstadt von Braunschweig sind weiße und rote Sterne mit Zahlen zu sehen. In dem größeren Ausschnitt der Karte sind ebenfalls Sterne, Zahl und unterstrichene Begriffe zu sehen. Analoge Kennzeichnungen sind auch auf der Karte des nördlichen Bereich der Innenstadt von Braunschweig angebracht worden. Auf die Frage, worum es inhaltlich bei den Kennzeichnungen ging, antwortet die Zeugin, die Nummern seien identisch mit denen der Adressliste gewesen. Sie nennt exemplarisch einen Förderverein. Auch die anderen Zahlen hätten übereingestimmt. Zu den weiteren Ermittlungen könne sie nichts sagen, das hätten die Kolleg_innen gemacht. Es folgt die Inaugenscheinnahme der Adressliste aus Göttingen. Auf Nachfrage erklärt die Zeugin, um welche Adressen es sich handelt: kirchliche und türkische Einrichtungen, die Adresse eines Mitglieds des Bundes- bzw. Landtags, ein Beratungszentrum für Flüchtlinge. Auf die Frage, ob es Erkenntnisse hinsichtlich der Entstehungsdaten gebe bzw. ein Datum notiert worden sei, erklärt die Zeugin, auf der Adressliste könne man als Datum den 03.04.2006 erkennen, auf dieser Karte sei allerdings nichts vermerkt. Bei einer anderen Göttinger Karte sei als Datum der 02.04.2006 zu erkennen. Diese Karte wird in Augenschein genommen. Neben dem Datum sind auf dieser Karte wieder Sterne mit Nummern zu sehen, die mit der Adressliste übereinstimmen.
Es folgen Inaugenscheinnahmen der einzelnen Kartenausschnitte aus Hamm, Osnabrück und Paderborn. Alle sind datiert vom 03.04.2006 und gekennzeichnet mit roten und weißen Sternen, die türkische, islamische oder jüdische Einrichtungen markieren, aber auch Bundeswehrstandorte, Parteibüros der SPD oder von Bundestagsabgeordneten. Die verzeichneten Nummern stimmen mit denen auf den Adresslisten überein. Die Frage, ob die Zeugin diesbezüglich ermittelt hätte, verneint diese.
Nebenklagevertreter RA Scharmer kommt noch einmal auf die Daten aus Braunschweig zu sprechen. Sie habe in diesem Zusammenhang nichts zum Datum gesagt, er habe den 01.04.2006 gelesen. Er will wissen, ob da eine Erinnerung komme. Details könne sie aus der Erinnerung nicht mehr sagen, erwidert die Zeugin. Es folgt eine erneute Inaugenscheinnahme und als Datum der Adressliste aus Braunschweig wird der 01.04.2006 bestätigt. RA Scharmer will nun wissen, ob die Zeugin in zeitlicher Hinsicht eine Verbindung zu den Taten festgestellt habe. Ihre Städte seien, so die Zeugin, keine der bereits bekannten Tatorte gewesen. Weitere Ermittlungen seien nicht angestellt worden, da sie nach den Auswertungsberichten versetzt worden sei. RA Scharmer will wissen, ob die markierten Orte auf der Route von Zwickau nach Dortmund, wo Mehmet Kubaşık am 04.04.2006 ermordet wurde, oder nach Kassel, wo Halit Yozgat am 06.04.2006 ermordet wurde, liegen könnten. Daran könne sie sich nicht erinnern, antwortet die Zeugin. Sie wird um 10:47 entlassen. Götzl macht eine Pause bis 11:05.
Um 11:12 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt. Auf der Tagesordnung steht die Befragung des Zeugen KHK Christian Ca. Doch bevor die Befragung beginnen kann, beantragt Zschäpe-Verteidiger RA Lickleder, der als Vertreter von RAin Sturm anwesend ist, die Vernehmung des Zeugen erst nach der Erklärung der Angeklagten zum Thema durchzuführen. Eine ordnungsgemäße Verteidigung seiner Mandantin während der Vernehmung sei mit Bezug auf den Antrag zur Aufhebung der Verteidigerbestellung nicht möglich. Es handele sich um einen wesentlichen Zeugen, der Auskunft geben könne, inwieweit Zschäpe Kenntnisse von den Taten gehabt habe. Diese Befragung könne mit anderen Verteidigungsstrategien kollidieren. BAW Greger sieht keinen Grund, die Zeugenvernehmung zu verschieben. Die Angeklagte sei verteidigt und es gebe keine Pflicht des Senats, eine gemeinsame Verteidigungsstrategie sicher zu stellen. Zschäpe-Verteidiger RA Grasel bittet um eine kurze Unterbrechung, dem schließt sich Wohlleben-Verteidiger RA Klemke an. Götzl unterbricht die Sitzung bis 11:20 Uhr.
Um 11:30 Uhr wird die Sitzung fortgesetzt. RA Grasel informiert, er und seine Mandantin hätten keine Einwände gegen die Vernehmung des Zeugen. Wohlleben-Verteidiger RA Klemke schließt sich im Namen der Wohlleben-Verteidigung dem Antrag der Anwält_innen Stahl, Heer und Lickleder an. Klemke verweist in seiner Begründung auf das zerrüttete Verhältnis der Verteidiger_innen und einer konträren Verteidigungsstrategie zwischen Schweigen und Reden. Die Wohlleben-Verteidigung unterstützt ausdrücklich den Antrag von Sturm, Stahl und Herr vom 10.11.2015 [vgl. 243. Prozesstag]. Dem Kollegen Grasel fehlten 216 Verhandlungstage, aus objektiven Gründen sei er nicht in der Lage, sachgerecht zu verteidigen. Die Wohlleben-Verteidigung werde nicht müde, das erneut auf den Tisch zu bringen. Götzl erwidert, es gehe ja letztendlich um die Befragung durch die Verteidiger und die Möglichkeit, der Entlassung zu widersprechen, damit wäre dem ja Rechnung getragen. Er lässt den Zeugen aufrufen.
Der Zeuge kommt in den Saal. Zschäpe-Verteidiger RA Heer beanstandet, dass Götzl konkludent eine Verfügung erlassen habe und beantragt die Herbeiführung eines Senatsbeschluss. Götzl verweist auf das zustimmende Nicken von Zschäpe-Verteidiger RA Stahl. Dieser erwidert, dabei müsse es sich um ein Missverständnis handeln. Er bestätigt, dass sich die Verteidigung aktuell nicht in der Lage sehe, in die Befragung einzugreifen, weil angesichts der geänderten Verteidigungslinie, die ihnen nicht mehr bekannt sei, nicht mehr klar sei, ob sie ihrer Mandantin mit Fragen gegebenenfalls schaden könnten. Deswegen müsse zunächst über den Hauptantrag entschieden werden und erst dann über die Hilfsanträge hinsichtlich Widerspruch und Entlassung des Zeugen. Die Wohleben-Verteidigung schließt sich dem Antrag auf Herbeiführung eines Senatsbeschlusses an.
Götzl bittet den Zeugen noch einmal nach draußen und unterbricht die Verhandlung bis 11:45 Uhr.
Um 11:52 wird die Verhandlung fortgesetzt. Götzl informiert, der Senat habe die Verfügung des Vorsitzenden, die Vernehmung des Zeugen zum jetzigen Zeitpunkt anzuordnen, bestätigt. Der Zeuge solle Auskunft darüber geben, an welcher Position der Zeitungsartikel sich Fingerabdrücke befänden. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern eine eventuelle Erklärung der Angeklagten sich auf das Verhalten der Verteidigung bei der Vernehmung auswirken könne. Gegebenenfalls sei der Entlassung des Zeugen zu widersprechen. Götzl lässt den Zeugen aufrufen.
Der Zeuge ist Christian Ca., KHK des BKA Wiesbaden. Es geht um zwei Asservate, Zeitungsartikel. Götzl fragt nach der Lage von Fingerspuren. Er sei, so Christian Ca., hauptverantwortlich bei der Spurenbearbeitung dieser Asservate eingesetzt gewesen. Nach dem dritten Sicherungsverfahren seien die Spuren gefunden worden. Es folgt die Inaugenscheinnahme der beiden Asservate. Zunächst ein Artikel des Kölner Express. Der Zeuge verweist auf die unten eingezeichnete Spur. Sie sei mit seinem Namenskürzel versehen, weil er sie eingezeichnet habe. Er beschreibt außerdem den so genannten Orientierungspfeil. Im Spurenverzeichnis werde eine Skizze des Zeitungsartikels erstellt, in der die Lage der Spur anhand des Pfeils genau eingezeichnet werde. Hier handele es sich um Seite 47 des Express vom Freitag, 11. Juni 2004, und die Spur liege unten rechts. Götzl will wissen, ob der Zeuge auch damit befasst war, worum es in dem Artikel gehe. Christian Ca. bestätigt das. Sie hätten grob geschaut, worum es gehe. Das hier sei ein Bericht über den Nagelbombenanschlag in Köln-Mühlheim.
Es folgt die Inaugenscheinnahme des zweiten Asservats, eines Artikels der Münchner tz mit der Überschrift „Sie wollten Lutscher kaufen“. Christian Ca. beschreibt das Asservat. Auf der Rückseite ist als Datum Donnerstag, 30.08.2001, zu sehen. Die Spur liege aber auf der Vorderseite. Auch hier sei die Spur wieder mit Kürzel und Orientierungspfeil eingezeichnet. Die Seitenzahl könne er jetzt auf den ersten Blick nicht erkennen, im Artikel selbst sei es um die Tötung eines türkischen Ladenbesitzers gegangen, antwortet der Zeuge auf Nachfrage. Nebenklagevertreter RA Erdal fragt nach dem Namen des Ladenbesitzers. Er könne sich nicht erinnern, erwidert der Zeuge, ob das im Artikel erwähnt worden sei. Erdal bittet ihn, nachzuschauen. Götzl weist diese Bitte zurück, sie könnten den Artikel selbst lesen und müssten nicht den Zeugen als Lesehilfe nutzen. Um 12:04 Uhr wird der Zeuge entlassen. Wie angekündigt widerspricht RA Heer der Entlassung des Zeugen. RA Stahl gibt als Begründung an, ihm und seinen Kollegen Sturm und Lickleder würden sich mehrere Fragen an den Zeugen aufdrängen, sie sähen sich momentan aber daran gehindert, diese zu stellen.
Die Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders beantragt die Beiziehung der bei der Polizei Gotha aufgefundenen Tatortfotos des Wohnmobils Stregda sowie Akteneneinsicht in die beizuziehenden Fotoaufnahmen. Als Begründung führt sie an: Nach einem mdr-Bericht sollen verschollene Tatortfotos der Feuerwehr wieder aufgetaucht sein, darüber hinaus sei eine 400 Seiten starke Ermittlungsakte zum Bankraub in Arnstadt gefunden worden. Da es sich um möglicherweise wichtige Beweismittel handele, sei die Beiziehung zwingend geboten. RA Grasel erklärt, er habe gestern per Telefax dasselbe beantragt und schließe sich dem Antrag inklusive Begründung an. RA Stahl vermerkt, er wisse davon nichts und würde das Schreiben auch gerne bekommen. BAW Diemer will den Antrag prüfen und dann Stellung nehmen. Götzl beendet die Sitzung um 12:11 Uhr.
Auf dem Blog der Nebenklage-Vertreter_innen heißt es:
„Zwei BKA-BeamtInnen sagten zu weiteren Ausspähnotizen zu Nürnberg sowie zu mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aus. Auch hier fanden sich einerseits Ziele möglicher rassistischer und antisemitischer Mordanschläge, aber auch wieder etwa Parteibüros von SPD und CDU und PolitikerInnen sowie Waffenläden. Ein weiterer Beamter hatte die Fingerabdruckspuren Zschäpes am NSU-Archiv mit Zeitungsartikeln zu deren Taten aufgenommen. Er berichtete heute zur genauen Lage der Abdrücke – die Artikel befanden sich in der Mitte der Zeitungen, was eine zufällige Berührung durch Zschäpe ausschließt.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/11/19/19-11-2015/