Kurz-Protokoll 252. Verhandlungstag – 17. Dezember 2015

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An diesem letzten Prozesstag des Jahres 2015 werden drei Mitarbeiter_innen des Bundeskriminalamts als Zeug_innen befragt. Dabei geht es unter anderem um die Wohnungsdurchsuchung bei André und Susann Eminger. Außerdem stellt der Vorsitzende Richter Götzl Nachfragen zur Aussage von Ralf Wohlleben. Dabei beschränkt er sich zunächst auf dessen Werdegang.

Zeug_innen:

  • KK Dorian Tr. (BKA, betr. Erkenntnisse zu Gerlach)
  • KKin Laura Sc., (BKA, Erkenntnisse Eminger)
  • TB Hannes Gl. (BKA, zu Eminger Bahncard/Finanzen)

Götzl eröffnet um 09:49 Uhr den Prozesstag. Als erster Zeuge wird heute Dorian Tr. befragt. Der Vorsitzende Richter Götzl fragt ihn nach Informationen zum Angeklagten Holger Gerlach. Tr. berichtet, er habe eine Anfrage an das LfV Niedersachsen gestellt, zu den dort vorliegenden Erkenntnissen zur Person Gerlach. Das LfV Niedersachsen habe die Meldehistorie mitgeteilt und einige Erkenntnisse. Unter anderem sei Gerlach Teilnehmer einer NPD-Kundgebung gewesen und des Rudolf-Heß-Gedenkmarsches sowie mehrerer Musikveranstaltungen der rechten Szene. Tr. erklärt, der Zeitraum habe 1999-2004 abgedeckt.

Als zweite Zeugin wird Laura Sc. aufgerufen. Götzl erklärt, es ginge ihm um die Durchsuchung bei Frau Eminger 2013 und um Porträtzeichnungen. Sc. berichtet, sie sei am 10.04.2013 als Durchsuchungskraft in der Wohnung von Susann Eminger in Zwickau eingeteilt gewesen. Im Wohnzimmer sei ihr eine gerahmte Zeichnung mit Bleistift oder Kohlezeichnung aufgefallen. Es sei das Porträt zweier Männer gewesen, welches sie an die Fahndungsbilder von Mundlos und Böhnhardt erinnert habe. Sc. gibt an: „Wir baten das Bild sicherstellen zu dürfen, was Herr Eminger bestritt, deswegen fertigten wir ein Foto.“ Im unteren Bildabschnitt sei ein Symbol und eine Aufschrift gewesen. Bei dem Symbol könne es sich um eine Rune und handeln, die in der Szene als Symbol für den Tod genutzt werde. In altdeutscher Schrift habe dort möglicherweise das Wort „unvergessen“ gestanden. Es habe keinen Vermerk gegeben, wer das Bild gefertigt habe und zu welchem Zeitpunkt. Sc. sagt aus, Herr Eminger solle sich in der Untersuchungshaft mit Zeichnen beschäftigt haben, so dass er es möglicherweise selbst gefertigt habe.

Als dritter Zeuge wird Hannes Gl. aufgerufen. Götzl erklärt, es gehe ihm um Ermittlungen zu einem Konto André Emingers bei der KSK Aue Schwarzenberg im Hinblick auf Bahncards und darum, welche Ermittlungen dazu durchgeführt worden seien. Gl. gibt an, im Rahmen der Auswertung des Kontos von André Eminger habe er Finanzermittlungen durchgeführt. Seit 13.11.2007 sei auch Susann Eminger verfügungsberechtigt gewesen. Im Rahmen der Finanzermittlungen seien zwei Überweisungen an die DB Vertrieb festgestellt worden.
Götzl kündigt eine Pause bis 10:40 Uhr an und sagt, er werde nach der Pause Ralf Wohlleben zu dessen persönlichen Verhältnissen zu befragen.

Nach der Pause sagt Götzl, er habe eine Nachfrage zu Wohllebens persönlichen Verhältnissen. Der Vorsitzende Richter hält dem Angeklagten Wohlleben vor, er habe das Verhältnis zu den Eltern geschildert und auf strenge Erziehung hingewiesen. Wohlleben sagt, er habe nicht lange draußen bleiben dürfen, meistens bis 18:30 Uhr. Wenn er nicht pünktlich zuhause gewesen sei, sei das sanktioniert worden. Götzl fragt, wie. Wohlleben antwortet: „Hausarrest und solche Sachen“. Götzl fragt nach dem Grund, warum Wohlleben 1992 ausgerissen sei. Wohlleben antwortet, er habe sich als Jugendlicher nicht entsprechend frei gefühlt, da seine Bewegungen außerhalb der Wohnung zeitlich begrenzt gewesen seien. Irgendwann habe er mit Uwe Böhnhardt und Jürgen Helbig gesagt: „Wir hauen halt von zuhause ab.“ Götzl fragt, wie lange und Wohlleben gibt an, er glaube, sie seien vier Tage weg gewesen. Sie seien eine größere Gruppe gewesen und von Jena mit dem Zug nach Gera gefahren. Sie hätten dort zwei Autos gestohlen, seien mit denen nach Jena gefahren, wo sie unterhalb der Lobdeburg in einem Bauwagen ihre Sachen versteckt hätten.
Da habe schon die Polizei gewartet, weil sie jemand verraten hätte. Böhnhardt sei losgefahren, sie seien der Polizei entkommen und bis zu einem Steinbruch und zu Fuß weiter nach Österreich gegangen. In einer Kirche hätten sie gesagt, sie bräuchten eine Übernachtungsmöglichkeit. Wohlleben sagt weiter: „Die haben die Polizei gerufen.“ Auf der Heimfahrt nach Jena sei er in dieses Jugendheim gekommen. Götzl fragt, ob seine Eltern berufstätig gewesen seien. Wohlleben gibt an, seine Mutter sei Feinmechanikerin gewesen, sein Vater Spritzlackierer.
Götzl hält dem Angeklagten vor, er habe Ausführungen zum beruflichem Werdegang gemacht, wozu Götzl Nachfragen habe. Götzl hält ihm aus den Akten Daten aus dem Lebenslauf vor: „’81 bis ’91 Schulbildung, dann Berufsausbildung als Handeslfachpacker bei der Skonto SB Möbelmarkt GMBH“. Wohlleben bestätigt: „Genau, im Roten Stein“.
Götzl hält weiter vor, in der Akte sei noch vom 01.09.2001 bis 31.08.2003 eine Weiterbildung zum Fachinformatiker angegeben. Wohlleben bestätigt das. Götzl hält vor, Wohlleben hätte ausgeführt, dass er nach dem Abschluss der Umschulung 2003 keine Anstellung bekommen hätte und dass das mit den politischen Aktivitäten begründet worden wäre. Götzl fragt, ob er sagen könne, was damit gemeint sei. Wohlleben antwortet, er habe das gestern ausgeführt. Die Firma habe TZI geheißen. Nach einem Praktikum habe es zu einem Arbeitsvertrag kommen sollen. Er habe an der Internetseite eines Opelhauses gearbeitet. Er sagt: „Im Gästebuch stand drinne, ob sie denn wüssten, wer die Seite betreut. Mein Arbeitgeber sagte, dass er keine Lust hätte, ins Fadenkreuz irgendwelcher vermeintlich antifaschistischer Tätigkeiten zu gelangen.“
Götzl fragt nach dem Verhältnis zur Ehefrau. Wohlleben sagt, er würde es als sehr gut bezeichnen, was dadurch deutlich werde, dass sie ihn hier unterstütze und auch regelmäßig in Haft besuche. Auf die Frage, ob sie berufstätig sei, antwortet Wohlleben, sie sei momentan berufstätig. Auf die Frage Götzls nach Alkohol, gibt Wohlleben an, er trinke Alkohol. Als er den Führerschein neu hatte, habe er wenig konsumiert, wenn er gefahren sei, habe er nie Alkohol konsumiert. Mit gesetzterem Alter, ab 2008, 2009, habe er angefangen, jeden Abend ein Feierabendbierchen zu trinken. Er wiederholt, dass er nur Bier, keine harten Alkoholika trinke. Götzl fragt nach Drogen. Wohlleben sagt: „Niemals!“ Götzl fragt nach ernsthaften Erkrankungen. Wohlleben sagt: „Ich habe jetzt keine Erkrankungen, die ich jetzt erwähnen müsste.“ Auf die Frage nach Krankenhausaufenthalten, sagt Wohlleben: „Mal hier mal dort, mal ein Kieferbruch und so.“ Gefragt nach Unfällen, Kopfverletzungen, verneint Wohlleben. Götzl fragt nach psychischen Erkrankungen und Wohlleben verneint und sagt: „Wenn, dann sind sie bis jetzt nicht erkannt worden.“ Götzl sagt, er würde den politischen Werdegang gern zurückstellen. Er unterbricht die Hauptverhandlung und kündigt die Fortsetzung am 12. Januar 2016 an. Der Prozesstag endet um 11:01 Uhr.

Hier geht es zum Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage: http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2015/12/17/17-12-2015/

Zur vollständigen Version des Protokolls geht es hier.