Protokoll 257. Verhandlungstag – 21. Januar 2016

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An diesem Prozesstag sagt zunächst ein Polizei-Zeuge zum NSU-Bekennervideo aus. Aus einem Disput zwischen der Verteidigung von Zschäpe und Wohlleben mit Richter Götzl heraus entstehen weitere Befangenheitsanträge gegen Teile des Senats. Daran anschließend werden von der Verteidigung Zschäpe die Antworten auf Fragen von Götzl bzgl. der Aussage ihrer Mandantin verlesen.

 

Zeuge:

  • Harald De. (EKHK, BKA Wiesbaden, Auswertung zu Videodateien auf Festplatte „EDV 11“ mit Bezug zum NSU-Video)

Heute ist Fototermin, die Zschäpe-Verteidiger RA Grasel und RA Borchert sind beide anwesend. Borchert setzt sich auf den Platz rechts von Zschäpe. Zschäpe, Wohlleben und Schultze betreten um 09:45 Uhr den Saal. Der Verhandlungstag beginnt um 09:50 Uhr.

Nach der Präsenzfeststellung wird der Zeuge Harald De. aufgerufen. Nach der üblichen Personalienaufnahme und Belehrung sagt Götzl, es gehe um Asservatenauswertungen und Ermittlungen zu einer Festplatte „EDV 11“, Erkenntnisse zum so genannten NSU-Video, De. solle zunächst zusammenhängend berichten. De. sagt, sie seien durch den Polizeiführer der BAO Trio beauftragt worden, sich dieses Video genauer anzusehen, und auf Basis der Festplatte „EDV 11“, auf der es 72 [phon., evtl. 270] Gigabyte Videodateien gebe, zu schauen, ob sie etwas zum Entstehungsprozess sagen können. Sie hätten sich die Videodateien auf „EDV 11“ genau angeguckt. Es handele sich um 463 [phon.] Videodateien, davon seien 526 [phon.] unmittelbar relevant für das „Paulchen-Panther-Video“.

Ausgehend davon, wann das letzte Mal daran gearbeitet worden sei, hätten sie eine Chronologie herstellen können und seien damit in der Lage gewesen, den Erstellungsprozess des „Paulchen-Panther-Videos“ zu rekonstruieren. Es gebe zwei so genannte Vorläuferprodukte. Vom 09.03.2001 [phon.] sei das erste NSU-Video. Es handele sich mehr um eine Collage mit unterlegter Musik. Mit den Taten Şimşek und Probsteigasse liefere der NSU „quasi einen ersten Befähigungsnachweis“. Von oben habe man das „NSU-Manifest“ [phon.] einträufeln lassen. Hier stelle sich jemand vor: „Aha, es gibt jetzt einen NSU.“ Zschäpe-Verteidiger RA Heer fordert Götzl auf, den Zeugen anzuhalten, keinen eigenen Wertungen vorzunehmen. De.: „Gut, also, in diesem Video sind Zeitungsausschnitte zu den Taten jeweils drin. Es ist auch ein Tatortfoto drin.“ Am Ende gebe es den bekannten Paulchen-Panther-Spruch, der durchfließt: „Wir kommen wieder, keine Frage.“ Im April 2001 sei bei „Aktenzeichen XY“ ausführlich über den Mord an Enver Şimşek berichtet worden. Interessant sei, dass am 28. Oktober 2001 7 Dateien in ein Video zusammengeschnitten worden seien, das die Qualität eines Videos hat. Jetzt habe es 5 Minuten Länge, vorher 2 Minuten. Die Schrift komme etwas schneller rein, sei aber gut lesbar. Es seien jetzt alle erfolgten Taten, auch Özüdoğru, Taşköprü und Kılıç, dargestellt. Diese würden ausführlicher dargestellt und „sehr, sehr bedrohlich“ inszeniert.

RA Heer beschwert sich erneut. Götzl richtet sich an De. und sagt: „Wir haben das Video gesehen.“ De.: „Es sind 14 Schaltflächen, Zufallsgenerator, ich muss es nicht im Einzelnen sagen.“ Bei den drei ersten Taten gebe es Tatortbilder, bei München nicht, so De. Dieses Video sei im Oktober 2001 beendet worden. Im November 2001 gebe es eine Videodatei „Fackel“ [phon.]. Diese werde dann später im Zusammenhang mit dem „NSU-Brief“ interessant, weil sie einen ähnlichen Passus enthalte.

Nun beschwert sich zunächst wieder RA Heer, dann RA Nahrath. Es entwickelt sich ein Disput zwischen Götzl und Nahrath. Zunächst geht es darum, zu was der Zeuge Angaben machen darf. Götzl: „Über Auffälligkeiten darf er berichten.“ Dann geht es um die Frage, ob Nahrath bereits das Wort erteilt worden sei. Nahrath weist darauf hin, dass das rote Licht an seinem Mikrofon geleuchtet habe. Götzl sagt, dass er Nahrath das Wort noch nicht erteilt habe. Nahrath: „Ich lass‘ es bleiben.“ Götzl: „Dann setzen wir bitte fort.“ Der Zeuge möchte weiter reden: „Ich habe den NSU-Brief …“ RA Klemke verlangt das Wort und bittet um eine Unterbrechung: „Wir müssen uns beraten über prozessuale Maßnahmen.“ Es folgt eine Pause bis 10:11 Uhr. Danach beantragt Klemke für zwei Stunden zu unterbrechen, weil die Verteidigung ein Ablehnungsgesuch gegen Götzl formulieren wolle. Die Pause wird um 11:50 Uhr verlängert bis 12:45 Uhr. Danach wird die Pause erneut verlängert bis 13:15 Uhr.

Um 13:20 Uhr geht es dann tatsächlich weiter. RA Nahrath verliest ein Ablehnungsgesuch Wohllebens gegen Götzl. Bei der Befragung des Zeugen De. habe dieser nicht nur mehrfach Wertungen in seine Aussage einfließen lassen, sondern habe diese auch einer eigenen Beweiswürdigung unterzogen. Daraufhin hätten RA Heer und RA Stahl mehrfach Blickkontakt mit dem Vorsitzenden aufgenommen, um zu verdeutlichen, dass der Zeuge zu lenken sei. Es habe den Anschein gemacht, dass Götzl die nonverbalen Beanstandungen aufnehme, aber Götzl habe nicht reagiert. Dann habe De. geäußert, dass es ich bei dem ersten Video um eine Collage mit unterlegter Musik handele, worin der NSU anhand der Taten Şimşek und Probsteigasse einen „ersten Befähigungsnachweis “ vorlege. Das habe Heer förmlich beanstandet und Götzl gebeten, den Zeugen anzuhalten, keine eigenen Wertungen vorzunehmen. Daraufhin habe der Zeuge gesagt: „Okay.“ Götzl sei dem Begehren Heers nicht nachgekommen. Nachdem De. wiederum angefangen habe, die Videodateien einer Beweiswürdigung zu unterziehen und das Video als „bedrohlich“ zu werten, habe Heer erneut beanstandet. Daraufhin habe Götzl gesagt, dass „wir das Video kennen“ und der Zeuge von seinen Ermittlungen berichten solle.

De. habe dann begonnen auszuführen, dass auffällig sei, dass Teile des NSU-Briefes sich im Laufband des zweiten Bekennervideos wiederfänden und insbesondere, dass auch im Video die Parole „Taten statt Worte“ verwendet werde. RA Heer habe sinngemäß gesagt, dass das so nicht gehe. Dann habe RA Nahrath den Mikrofonknopf betätigt und das Mikrofon sei von der Richterbank eingeschaltet worden. RA Nahrath habe dazu angesetzt, Götzl aufzufordern den Zeugen zu veranlassen, keine Beweiswürdigung vorzunehmen. Daraufhin habe Götzl Nahrath unterbrochen, bevor dieser seine Ausführungen habe substantiieren können. Nahrath habe gefragt, ob er ausreden dürfe. Götzl habe darauf mit deutlich erhobener Stimme gesagt: „Nein, ich habe Ihnen das Wort noch nicht erteilt. Also bitte mit der Ruhe. Wir haben das bisher im Verfahren noch nicht so gehandhabt. Bitte mit der Ruhe.“ Danach habe Götzl seine Ausführungen beendet und Nahrath angeschaut. Nahraths Mikrofon sei zugeschaltet gewesen. Nahrath habe gesagt, dass er davon ausgegangen sei, das Wort erteilt bekommen zu haben, weil Götzl ihn nach Beendigung seiner Ausführungen angesehen habe und man im Zwiegespräch gewesen sei. Außerdem habe man die ganze Zeit Blickkontakt gehalten. Nahrath habe dann geäußert, dass er es aber jetzt bleiben lasse.

Im bisherigen Verlauf der Verhandlung sei es gängige Praxis gewesen, dass das Mikrofon von der Richterbank aus freigeschaltet wird und man anschließend sprechen durfte. Damit einher gegangen sei ein Blickkontakt mit dem Vorsitzenden. Nur in Einzelfällen habe Götzl die Worterteilung zurückgestellt. Dieser Vorfall ordne sich in das Kommunikationsverhalten Götzls vom Vortag bei der Vernehmung des StA Dr. Moldenhauer ein. Moldenhauer habe in weiten Teilen undeutlich gesprochen. Götzl habe den Zeugen mehrfach gebeten, lauter und ins Mikrofon zu sprechen, die undeutliche Aussprache habe sich aber fortgesetzt. Heer habe sich an Götzl gewandt mit der Bitte, den Zeugen anzuhalten nicht nur lauter, sondern auch deutlicher zu sprechen, insbesondere nicht zu „nuscheln“. Götzl habe Blickkontakt zu Heer aufgenommen und gefragt, was mit „nuscheln“ gemeint sei. Heer habe gesagt: „Das hatten wir auch schon mal.“ Damit habe Heer ersichtlich auf eine an einem anderen Verhandlungstag geführte Diskussion angespielt, in der er Götzl gebeten habe, nicht zu „nuscheln“. Götzl habe Heer daraufhin angeherrscht. Götzl habe sich erkennbar von der sachlichen Äußerung Heers in seiner Verhandlungsführung persönlich angegriffen gefühlt, ohne dass dafür ein nachvollziehbarer Grund bestanden habe. Heer habe präzisiert, dass mit „nuscheln“ gemeint sei, dass der Zeuge „die Zähne auseinander nehmen“ solle.

RA Stahl habe an Moldenhauer u.a. die Frage gerichtet, ob diese Art der Befragung nach Moldenhauers Auffassung eine kriminalistisch sorgfältige Befragung einer Auskunftsperson sei. Diese Frage sei von OStA Weingarten beanstandet worden. Stahl habe in Abwesenheit des Zeugen ausgeführt, dass die Frage zulässig sei, denn sie frage die innere Tatsache ab, ob der Zeuge denke, ob die Befragung, wie sie niedergelegt ist, sorgfältig ist. Stahl habe ergänzt, dass er sich eine ehrliche Antwort erwarte, die „nein“ lauten müsse und dies solle den Senat schließlich auch interessieren. Götzl habe Stahl dann angeherrscht, er solle sich erklären, was er damit meine. Stahl habe dazu mehrfach angesetzt, sei in seinen Ausführungen aber mindestens dreimal bereits im Ansatz durch den Vorsitzenden barsch unterbrochen worden. Obwohl Stahl erläutert habe, dass die Wahrheitsfindung doch wohl allen Verfahrensbeteiligten am Herzen liege, habe Götzl erneut vorwurfsvoll und in scharfem Ton gesagt: „Finden Sie, bestimmte Tatsachen interessieren nur Sie und den Rest nicht?“ Götzl habe Stahl nicht zu Wort kommen lassen, obwohl dieser mehrfach versucht habe zu Wort zu kommen. Götzl habe Stahl wörtlich angeblafft: „Was soll das denn? Ich hatte Sie gebeten das zu erläutern.“ Anschließend habe Stahl geäußert, er habe nicht die leisesten Zweifel daran, dass auch der Senat an der Sachaufklärung interessiert sei.

Zur rechtlichen Würdigung sagt Nahrath, das geschilderte prozessuale Verhalten des abgelehnten Vorsitzenden habe Wohlleben besorgt, dass der Vorsitzende ihm und seiner Sache nicht unvoreingenommen und unparteilich gegenüber steht. Götzl habe bereits gestern versucht, die Wahrnehmung prozessualer Rechte der Verteidigung Zschäpe und dann heute der Verteidigung Wohlleben zu unterbinden, habe er zu erkennen gegeben, dass er zum jetzigen Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht mehr unvoreingenommen an die Sachaufklärung herangeht. Dies lasse sich auch daraus entnehmen, dass er sachlich begründete Beanstandungen der Verteidigung in der geschilderten harschen Art und Weise zurückweist bzw. gar nicht erst zulässt. Die Art und Weise der Reaktion des Vorsitzenden lasse den Schluss zu, dass er persönlich über die Prozesshandlungen der Verteidigung verärgert ist. Wenn ein Richter an zwei aufeinander folgenden Tagen, gegenüber ihm gleichrangigen Organen der Rechtspflege derartig seine persönliche Verärgerung über deren prozessuale Maßnahmen zum Ausdruck bringe, dränge sich Wohlleben der Eindruck auf, dass das sachlich gerechtfertigte Verteidigerverhalten einen bereits feststehenden Ablauf der Hauptverhandlung in den Augen des Vorsitzenden durcheinander bringt und persönlich stört.

Es handele sich augenscheinlich auch nicht nur um ein situatives Verhalten des Vorsitzenden am gestrigen Verhandlungstag, sondern stelle sich in einer heutigen Gesamtschau als eine Grundhaltung des abgelehnten Richters dar. Das Verhalten Götzls, der sich augenscheinlich immer nur persönlich angegriffen fühlt, stelle in der Wahrnehmung Wohllebens zumindest den Versuch der Behinderung seiner Verteidigung, prozessuale Rechte wahrzunehmen, dar. Es gehöre dazu auch, dass seitens des Vorsitzenden in Frage gestellte prozessuale Handlungen der Verteidigung im Wege der Wahrung rechtlichen Gehörs von der Verteidigung erläutert und begründet werden können. Wenn Versuche von Verteidigern, solche Erläuterungen anzubringen quasi mit einem Maulkorb begegnet werde und die Verteidiger barsch unterbrochen werde, stelle dies eine Versagung rechtlichen Gehörs dar. Auch wenn Götzl nach längeren Diskussionen dann Ausführungen von Verteidigern zulasse, gebe er durch das geschilderte Verhalten zu erkennen, dass ihm dies in Wirklichkeit nur störend erscheine und ihn verärgere. Die dann zugelassene prozessuale Handlung wirke wie eine Art Feigenblatt, Götzls innere Haltung sei durch sein vorheriges Verhalten bereits offenbar geworden.

Nicht nur Wohlleben müsse bei einem solchen Verhalten den Eindruck haben, dass Götzl seine persönlichen Befindlichkeiten und Belange über eine sachgerechte objektive Verfahrensführung stellt. Auch in der Presse werde das geschilderte Prozessverhalten des Vorsitzenden mit der Wortkreation „Abgötzeln“ vielfach beschrieben, etwa in der „Welt“, bei „Zeit Online“ und im „Terrorismus-Blog“ des SWR. Die Wahrnehmung scheine daher durchaus über den Kreis des Angeklagten eine ähnliche Bewertung zu finden. Götzl sagt, die Verteidigung Wohlleben habe ja bis jetzt gearbeitet und benötige sicher eine Mittagspause, und fragt, wie lange diese sein müsse. Nahrath: „Also wir könnten eine halbe Stunde gebrauchen.“ Götzl: „Dann machen wir es so und setzen um 14:15 Uhr fort.“

Die Pause wird einmal verlängert, um 14:30 Uhr geht es weiter. Schneiders sagt, die Verteidigung Wohlleben habe einen unverzüglich zu stellenden Antrag. Dann verliest sie ein Ablehnungsgesuch gegen Richterin Odersky: Während der Verlesung des Ablehnungsgesuchs gegen den Vorsitzenden führte RA Nahrath aus, dass Verteidiger ggü. den Richtern gleichrangige Organe der Rechtspflege sind. Während dieser Ausführung verzog die abgelehnte Richterin ihr Gesicht, indem sie den linken Mundwinkel hochzog und geringschätzig lächelte. Dies wurde von RAin Schneiders wahrgenommen. Unmittelbar nach Unterbrechung der Hauptverhandlung berichtet Schneiders ihre Beobachtungen Herrn Wohlleben. Dieser reagierte hierauf befremdet. Die von Schneiders wahrgenommene Mimik der abgelehnten Richterin in dieser Situation lässt für den verständigen Angeklagten nur den Schluss zu, die abgelehnte Richterin betrachte die Verteidiger Wohllebens nicht als selbstständige, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnete Organe der Rechtspflege. Dies ist jedoch ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine solche abwertende Haltung führt bei Herrn Wohlleben zu dem Schluss, dass sie seinen prozessualen Rechten in gleicher Weise geringschätzig gegenübersteht. Daher muss Herr Wohlleben besorgen, dass sie ihm und seiner Sache nicht mehr mit der gesetzlich geforderten Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit gegenübersteht. Das Recht auf Verteidigung ist das grundlegende prozessuale Recht des Angeklagten. Sieht die abgelehnte Richterin die Verteidiger nicht als gleichrangige Organe der Rechtspflege, ist das Institut der Verteidigung als solches völlig entwertet. Götzl: „Dann werden wir auch das noch kopieren lassen.“ Es folgt eine Pause bis 14:51 Uhr.

Danach sagt Bundesanwalt Diemer, man wolle zu beidem schriftlich Stellung nehmen, wenn die dienstlichen Äußerungen vorliegen; er wolle aber vorab etwas sagen. Diemer sagt, Unmut sei, das habe seine 30-jährige Erfahrung in diesem Geschäft gezeigt, ein schlechter Ratgeber. Es handele sich um eine prozessrechtlich verbrämte Unmutsäußerung wegen eines subjektiv als unangemessen empfundenen Verhaltens. Man werde beantragen, es als unbegründet zurückzuweisen. Es sei hier schlichtweg abwegig, eine Befangenheit anzunehmen. Der Vorsitzende habe darauf hingewiesen, dass er bei aller Gleichrangigkeit das Wort erteilt. Es sei auf das Gröbste ungehörig, wenn suggeriert werde, dass der Vorsitzende an der Wahrheitsfindung nicht interessiert sei. [phon.]

NK-Vertreter RA Behnke sagt, er wolle sich den Worten von Diemer anschließen und ergänzen, dass Befangenheitsanträge ohne rechtlichen Belang seien. Sie könnten nicht als Ersatz für eine sinnvolle Verteidigung herhalten: „So kann man nach meiner Auffassung und Erfahrung nicht wirksam verteidigen, wenn man versucht Argumente herbeizureden, die an den Haaren herbeigezogen sind.“ Behnke weiter: „Was sollen die Opfer, bei denen man sich entschuldigt hat, von einem solchen Befangenheitsantrag halten? Das muss ein Schlag ins Gesicht sein. Wie soll man damit gegenüber der Öffentlichkeit eine wirksame Verteidigung begründen? Das ist alles untauglich.“ Behnke sagt, er beantrage, beide Anträge zurückzuweisen und wolle dem Vorsitzenden sein Kompliment ausdrücken. Götzl: „Ja, dann wird beabsichtigt, die Hauptverhandlung fortzusetzen.“ Allerdings werde man die Zeugen De. und Ar. heute nicht mehr hören, so Götzl, es gehe heute nur noch um die Stellungnahme von Zschäpe. RA Borchert bittet um eine Pause von zehn Minuten. Um 15:16 Uhr geht es weiter. Borchert verliest die Antworten auf die Fragen des Senats:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Götzl,

nach Beratung mit meinen zwei Verteidigern, Herrn Rechtsanwalt Mathias Grasel und Herrn Rechtsanwalt JUDr. Hermann Borchert, beantworte ich die von Ihnen am 15. Dezember 2015 gestellten Fragen wir folgt:

Frage 1: Sie sagten, Sie hätten Ihren Alkoholkonsum 2006 abgestellt. Wie häufig haben Sie zuvor Alkohol getrunken, in welcher Menge und welche Wirkung hatte der Alkohol auf Sie?
Antwort: Entgegen der Fragestellung habe ich in meiner Einlassung nicht angegeben, dass ich meinen Alkoholkonsum im Jahr 2006 eingestellt hätte.
Mit 15 Jahren begann ich unregelmäßig Sekt zu trinken. An den Wochenenden und an Abenden, wenn wir ab und zu Karten spielten, trank ich ungefähr zwei oder drei Gläser Sekt. Dies änderte sich nachdem die Beziehung zu Uwe Böhnhardt beendet war. Bis zum Untertauchen im Jahr 1998 trank ich etwa jeden zweiten Tag eine Flasche Wein. Nach unserem Untertauchen hörte ich zunächst auf Alkohol zu trinken. Erst nach unserem Umzug in die Polenzstraße in Zwickau begann ich wieder Wein und Sekt zu trinken, im Durchschnitt etwa jeden zweiten oder dritten Tag. Ich trank den Alkohol heimlich, weil sowohl Uwe Mundlos als auch Uwe Böhnhardt grundsätzlich gegen Alkohol eingestellt waren. Beide tranken grundsätzlich nur alkoholfreie Getränke, selten mal ein Bier, zum Beispiel im Urlaub beim Grillen. Ab Ende des Jahres 2006 begann ich regelmäßig Sekt zu trinken. Mein Konsum steigerte sich über die Jahre. Anfangs trank ich etwa eine Flasche pro Tag, zum Schluss zwei bis drei Flaschen über den Tag verteilt. Es gab aber zwischendurch auch Tage, an denen ich weniger oder gar keinen Alkohol getrunken habe.
Ich trank den Sekt immer dann, wenn die beiden nicht zu Hause waren, weil sie nicht geduldet hätten, dass ich Alkohol trinke. Die leeren Flaschen hatte ich heimlich entsorgt. Für mich waren die Tage nur mit dem Konsum von Sekt, den ich meist beim Aldi oder beim Penny gekauft hatte, erträglich. Wenn die beiden nicht anwesend, sondern für Tage unterwegs waren, trank ich so viel, dass ich angetrunken oder sogar betrunken war. Wenn beide anwesend waren hatte ich in meinem Zimmer nur so viel getrunken, dass sie es nicht bemerkten. Es kam oft vor, dass jeder sich in seinem Zimmer aufhielt oder Sport machte, sodass man sich kaum über den Weg lief. Wenn beide unterwegs waren kam es regelmäßig vor, dass ich betrunken war, so schlief ich zum Beispiel in meiner Kleidung ein. Während der Zeit in der Polenzstraße war ich regelmäßig etwa zweimal pro Woche angetrunken. Auch später in der Frühlingstraße habe ich meine Trinkgewohnheiten fortgesetzt. Da dort jeder ein eigenes Zimmer hatte, das auch abschließbar war, war es für mich einfacher, dies vor den beiden zu verheimlichen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass es sehr situationsabhängig war, wieviel Alkohol ich getrunken habe. Wenn ich alleine zuhause war trank ich mehr, ebenso wenn ich wieder von Straftaten der beiden erfahren hatte.

Frage 2: Haben Sie jemals Drogen konsumiert?
Antwort: Nein, ich habe noch nie Drogen zu mir genommen.

Frage 3: Waren Sie in Ihrem Leben ernsthaft erkrankt und deswegen in ärztlicher Behandlung?
Antwort: Ich war niemals ernsthaft erkrankt und deswegen in ärztlicher Behandlung. Ich hatte in meiner Jugend zwei gynäkologische Operationen. Während der Zeit in der Frühlingsstraße hatte ich einmal einen Fahrradunfall. Ich hatte mich deshalb jedoch nicht in ärztliche Behandlung begeben.

Frage 4: Sie haben eine Clique angesprochen, die sich in Ihrer Jugendzeit an einem Treffpunkt namens Schnecke in Jena traf. Wer gehörte zu der Clique dazu?
Antwort: Mit Blick auf die Clique erinnere ich mich nur an die Vornamen: Falko, Mike, Corinna, Jens, Nicole. An weitere Namen kann ich mich nicht mehr erinnern. Natürlich war auch Uwe Mundlos dabei.

Frage 5: Welche Wohnung haben Sie nach der Wohnung in der Ernst-Zielinski-Straße 42 in Jena bewohnt?
Antwort: Die Wohnung meiner Mutter war zwangsgeräumt worden und ich zog deshalb in die Wohnung der Eltern des Uwe Böhnhardt, soweit ich mich erinnere in der [Adresse der Eltern von Böhnhardt] in Jena. Danach habe ich ein paar Wochen bei meiner Oma gewohnt, anschließend in der Schomerusstraße, wo ich eine eigene Wohnung hatte.

Frage 6: Welche politische Einstellung hatte Uwe Böhnhardt? Wie war seine Einstellung zu Waffen und Gewalt?
Antwort: Zum Zeitpunkt unseres Kennenlernens möchte ich die Einstellung des Uwe Böhnhardt wie folgt beschreiben: er war dagegen, dass zu viele Ausländer in Deutschland leben und dadurch eine Überfremdung eintritt. Er war aber zum Beispiel auch gegen Linke und äußerte dies etwa mit dem Ausspruch „Rotfront verrecke“ an den ich mich in diesem Zusammenhang noch erinnere.
In den ersten Jahren unseres Zusammenseins hatte er das Dritte Reich verherrlicht. Er verehrte jedoch nicht Hitler, sondern die Leistung der Soldaten im Zweiten Weltkrieg. Er leugnete auch nicht die Konzentrationslager, wohl aber deren Umfang und stellte dabei Vergleiche zu Glaubenskriegen und Vernichtung von Glaubensgegnern an, wobei er oft die Kreuzzüge als Beispiel nannte. Im Laufe der Jahre, insbesondere nachdem wir untergetaucht waren, wurden Gespräche politischer Art immer weniger. In den letzten Jahren haben wir praktisch gar nicht mehr über politische Themen oder über Ausländer gesprochen, wobei ich nicht unerwähnt lassen möchte, dass wir zum Essen oft Restaurants mit ausländischer Küche aufgesucht hatten.
Uwe Böhnhardt war ein Waffennarr. Wenn er irgendwelche Waffen sah, dann wollte er diese auch haben. Wenn er an einer Waffe kein Interesse mehr hatte, dann legte er sie irgendwo ab und besorgte sich neue. Ich habe nie mitbekommen, dass Uwe Böhnhardt mal eine Waffe entsorgt hätte. Er hat diese stattdessen bei Freunden, im Auto oder auch in meiner damaligen Wohnung an der Wand deponiert, da er diese nicht zuhause in seinem Elternhaus aufbewahren durfte.
Uwe Böhnhardt war sehr reizbar und konnte regelrecht ausrasten. Ich habe zwar niemals gesehen, dass er eine andere Person zusammengeschlagen hätte, wohl aber, dass er seinen Gegenüber während einer Diskussion gepackt und gewaltsam an die Wand gedrückt hatte. Wenn er sich „verarscht fühlte“ packte er seinen Gegenüber und warf ihn auch zu Boden. Es war immer schnell klar, dass Uwe Böhnhardt es sehr ernst meinte und der Streit war dann beendet, in dem der andere nachgab.
Es kam auch durchaus vor, dass Uwe Böhnhardt mir gegenüber handgreiflich geworden ist.

Frage 7: Welche politische Einstellung hatte Uwe Mundlos? Wie war seine Einstellung zu Waffen und Gewalt?
Antwort: Uwe Mundlos hatte die gleiche politische Einstellung wie Uwe Böhnhardt. Uwe Mundlos war jedoch nicht so schnell gewaltbereit, wie ich es bei Uwe Böhnhardt beschrieben habe. Er ist nie in gleicher Art und Weise ausgerastet, wenn er provoziert wurde, weil ihm nicht so schnell die Argumente ausgingen wie Uwe Böhnhardt. Uwe Mundlos wurde stattdessen verbal beleidigend und zynisch.
Uwe Mundlos hatte anfänglich nichts mit Waffen zu tun. Dies ergab sich erst später aufgrund seiner Freundschaft zu Uwe Böhnhardt, der wie zuvor beschrieben ein Waffennarr war. Waffen waren für Uwe Mundlos ein Mittel zum Zweck, beispielsweise als Druckmittel bei einem Raubüberfall. Er hatte später jederzeit eine Waffe bei sich – übrigens genauso wie Uwe Böhnhardt -, um sich auf jeden Fall einer Verhaftung entziehen zu können.
Dass er dazu bereit war eine Schusswaffe gegen Menschen einzusetzen, ergibt sich bereits aus den angeklagten Taten. Ich hätte dies bei beiden nicht für möglich gehalten, bevor sie mir vom Mord an Enver Simsek berichtet hatten. Vor diesem Geschehnis war immer nur die Rede davon, dass eine Waffe bei einem Raubüberfall als Druckmittel und zur Abschreckung dienen würde, wie ich bereits mit Blick auf den Überfall auf den Edeka-Markt am 18. Dezember 1998 berichtet hatte.
Im Übrigen belegen ihre brutalen und gefühlskalten Mordtaten, welche Einstellung Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zu Waffen und Gewalt hatten.
An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen, dass ich deren Einstellung zu Waffen und Gewalt nicht geteilt habe und nach wie vor nicht teile – auch wenn ich damit einverstanden war, dass Raubüberfälle durchgeführt wurden, um an Geld zu gelangen. Die Gewaltanwendung, insbesondere die Mordtaten und Bombenanschläge, verurteile ich nach wie vor zu tiefst.

Frage 8: Sie sagten, Sie hätten sich Uwe Böhnhardts Freunden immer stärker zugewandt. Wer waren diese Freunde?
Antwort: Die Freunde des Uwe Böhnhardt waren Ralf Wohlleben, Holger Gerlach und Andre Kapke.

Frage 9: Wer waren die vier bis fünf Personen, aus denen die Kameradschaft Jena bestand?
Antwort: Es waren Uwe Böhnhardt, Holger Gerlach, Andre Kapke, Ralf Wohlleben und Tom Turner. Uwe Mundlos und ich gehörten nicht dazu.

Frage 10: Wann stieß Tino Brandt zu der Gruppe?
Antwort: Vermutlich am 10. September 1995 hatte ich Tino Brandt kennengelernt, das heißt ich hatte mit ihm gesprochen. Ich meine mich deshalb an dieses Datum erinnern zu können, weil ich zu diesem Zeitpunkt die erste Hausdurchsuchung erleben musste. Nähere Angaben dazu, wann er genau zur Gruppe gestoßen ist, kann ich nach Ablauf von zwanzig Jahren nicht mehr machen.

Frage 11: Welche weiteren Gruppierungen koordinierte Tino Brandt?
Antwort: Ich persönlich konnte Tino Brandt nicht leiden und hatte deshalb keinen engeren Kontakt zu ihm. Ich kann daher keine konkreten Gruppierungen benennen. Für mich war Tino Brandt damals eine zentrale Figur. Ich kann ihn nur so beschreiben, dass er „überall seine Finger im Spiel hatte“.

Frage 12: Was meinen Sie mit der Formulierung „unser Einsatz wurde intensiver“?
Antwort: Mit der Formulierung „unser Einsatz wurde intensiver“ meine ich zweierlei Dinge: Zum einen konnten wir vermehrt an Demonstrationen teilnehmen, weil uns Tino Brandt finanziell unterstützte, indem er beispielsweise das Benzingeld bezahlt hatte. Ich meine damit auch, dass unsere Aktivitäten häufiger wurden, wie zum Bespiel das Verteilen von Flugblättern und der gleichen. Tino Brandt stellte uns dafür entsprechendes Propagandamaterial zur Verfügung.
Letztlich gipfelte dies dann im Zeitraum von April 1996 bis Dezember 1997 in Aktionen wie „Puppentorso“ und „Briefbombenattrappe“.

Frage 13: Was meinen Sie mit der Formulierung „verfälschende Berichterstattung in der Presse“
Antwort: Damit meine ich, dass bei Ausschreitungen grundsätzlich nur über die rechte Szene geschrieben wurde und nie darüber, dass auch die linke Szene anwesend war und Gewalt angezettelt hatte. Bei Demonstrationen oder ähnlichem wurden oft deutlich zu niedrige Teilnehmerzahlen angegeben und auch die Inhalte nicht korrekt wiedergegeben.

Frage 14: Zu der vor 1998 in Jena angemieteten Garage: Wer hatte einen Schlüssel zu dieser Garage?
Antwort: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten jeweils einen Schlüssel zur Garage. Ich kann mich zwar nicht erinnern, aber ich persönlich muss ebenfalls Zugriff auf einen Schlüssel gehabt haben, sonst wäre ich am 26. Januar 1998 wohl nicht zur Garage gelaufen. Seit dem Anmieten der Garage war ich etwa drei bis viermal dort, jedoch – mit Ausnahme des 26.01.1998 – nie alleine, sondern nur gemeinsam mit Uwe Böhnhardt. Dieser hatte jeweils die Garage geöffnet. Ob auch Uwe Mundlos mal mit mir bei der Garage war, weiß ich nicht mehr mit Sicherheit.

Frage 15: Auf welche Art und Weise haben Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos Ihnen deutlich zu verstehen gegeben, dass sie Ihnen in gewisser Weise misstraut haben? Was ist mit „in gewisser Weise“ gemeint?
Antwort: Uwe Böhnhardt hatte seine Erfahrungen und seine Einstellung zum Thema Gefängnis. Das Gefängnis war für ihn ein besonderes Thema, da er während seiner Inhaftierung dort massive körperliche Gewalt und sogar sexuellen Missbrauch erlebt hatte. Er hatte mir direkt gesagt, dass er mich nicht einschätzen könne, wenn es um das Gefängnis ginge. Er sagte mir, er wisse nicht, wie ich reagieren würde, wenn ich eingesperrt sei. Er sagte mir, dass er mir zwar grundsätzlich vertraue, aber eben nicht zu einhundert Prozent für den Fall, dass ich eingesperrt würde. Er sagte mir, dass er nicht sicher sei, ob ich in diesem Fall nicht singen würde. Er sagte mir, dass er mich so einschätze, dass man mich psychisch mürbe machen könne. Als Beispiel nannte er in diesem Zusammenhang meine Angst, mich selbst aktiv an einem Raubüberfall zu beteiligen, wie es in einem gemeinsamen Gespräch Anfang Dezember 1998 besprochen worden war.
Uwe Mundlos meinte, dass er der Polizei alles zutraue, selbst unlautere Vernehmungsmethoden. Deshalb könne er nicht hundertprozentig ausschließen, dass ich die beiden verraten würde, sollte ich verhaftet werden. Die Argumente waren also der Druck des Eingesperrtseins und die psychischen Vernehmungsmethoden der Polizei.
Dass die beiden sich bei einer Verhaftung sowieso umbringen würden und ihnen eh alles egal sei, war zu diesem Zeitpunkt noch kein Thema. Es war vielmehr noch vom Auswandern nach Südafrika die Rede.

Frage 16: Welche Vorstellungen hatten Mundlos und Böhnhardt von einer Auswanderung nach Südafrika?
Antwort: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wollten Geld beschaffen und mit diesem Geld nach Südafrika auswandern. Sie wollten ein ganz normales, bürgerliches Leben in Südafrika aufbauen. Über Tino Brandt hatten sie Kontaktadressen in Südafrika erhalten.
Ich wäre auf keinen Fall mitgegangen. Mit Südafrika verband ich eine fremde Sprache und ein für mich zu heißes Klima – ich hätte dort den Winter vermisst. Deshalb kam eine Auswanderung für mich nie in Frage.
Meine ablehnende Einstellung zum Auswandern nach Südafrika könnte übrigens auch ein Grund dafür gewesen sein, warum die beiden mir nicht zu einhundert Prozent vertrauten. Während der Diskussion über das Auswandern warf Uwe Mundlos mir einmal wörtlich vor: „Auf Dich ist kein Verlass“. Ich widersprach heftig. Er sagte dann, dass er dies nicht so gemeint habe – überzeugend fand ich dies jedoch nicht.
 
Frage 17: Wie kam der Kontakt zu dem Rechtsanwalt Dr. Eisenecker zustande? Wie sah der Kontakt zu ihm aus? Wie erfolgte die telefonische Kontaktaufnahme seinerseits mit Ihnen?
Antwort: Der Kontakt kam entweder über Ralf Wohlleben oder Carsten Schultze zustande. Ich weiß es heute nicht mehr genau. Carsten Schultze hatte mir die Vollmacht des Rechtsanwalts gegeben, die ich sodann unterschrieben hatte. Carsten Schultze und Ralf Wohlleben haben diese dann zu Rechtsanwalt Dr. Eisenecker gebracht.
Das Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Eisenecker kam auch deshalb zustande, da ich vorhatte, mich der Polizei zu stellen, wenn Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tatsächlich nach Südafrika ausgewandert wären.
Entweder Carsten Schultze oder Ralf Wohlleben hatte mir damals die Telefonnummer des Rechtsanwalts gegeben. Meiner Erinnerung nach hatte ich ihn zweimal angerufen und ich hatte ihn einmal getroffen, nicht jedoch in seiner Kanzlei, sondern in einer Gaststätte. Ich weiß heute nicht mehr, wo das genau war.
Ich schließe aus, dass er mich angerufen hat. Ich hatte ihm mit Sicherheit keine Telefonnummer gegeben. Ich habe zwar keine genaue Erinnerung mehr, gehe aber davon aus, dass ich ihn angerufen hatte.

Frage 18: Was hat Mundlos im Dezember 2000 berichtet, das rund drei Monate zuvor passiert war?
Antwort: Uwe Mundlos hatte mir berichtet, dass er und Uwe Böhnhardt im September einen Türken getötet hatten. Er erzählte, dass ihr Opfer ein Blumenhändler war, auf den sie beide geschossen hatten. Uwe Böhnhardt bestätigte, dass sie beide geschossen hatten.
Meine schockierte Reaktion hierauf habe ich bereits in meiner Einlassung vom 09.12.2015 beschrieben. Ich fragte nicht nach Details – wie zum Beispiel danach, wie oft und wohin sie geschossen hatten – und kann daher zum Tathergang nichts Weiteres sagen. Auch die Tatsache, dass die beiden Enver Simsek nach ihrer Tat auch noch fotografiert hatten, berichteten sie mir nicht.

Frage 19: Was haben Sie von Böhnhardt erfahren, was Mundlos mit der Äußerung meine, es sei „eh alles verkackt“ und er wolle „es zum knallenden Abschluss bringen“?
Antwort: Mit der Äußerung, es sei „eh alles verkackt“ und er wolle es „zum knallenden Abschluss bringen“ meinte Uwe Mundlos, dass für ihn eine Rückkehr ins bürgerliche Leben nicht mehr möglich war und dass er sich irgendwann erschießen würde. Uwe Mundlos sah für sich in beruflicher Hinsicht keine Perspektive mehr. Er wollte ursprünglich studieren und dies war für ihn abgehakt. Der Ausspruch „eh alles verkackt“ bezog sich also auf seine Einstellung zum bürgerlichen Leben und der „knallende Abschluss“ auf seinen Suizid. Er verstand sein weiteres Leben so, dass er nichts mehr zu verlieren habe und dass er sich niemals verhaften lassen würde.
Uwe Mundlos war ein sehr freiheitsliebender Mensch, der sehr viel Zeit draußen mit Sport verbrachte. Wenn er im Winter auf Grund des Wetters mal drei Tage lang nicht nach draußen konnte, wurde er unausstehlich. Er brauchte diesen Ausgleich und war auch oft alleine stundenlang mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß unterwegs, um sich sportlich zu betätigen. Auch im Urlaub legte er sehr viel Wert auf Sport, nämlich auf Surfen. Er war ein fanatischer Sportler. Deshalb war Eingesperrtsein im Gefängnis für ihn eine Horrorvorstellung. Die gleiche Einstellung zum Gefängnis hatte übrigens auch Uwe Böhnhardt, der ebenfalls niemals dorthin zurückkehren wollte.

Frage 20: Können Sie die vorgetragenen Argumente näher ausführen – „Perspektivlosigkeit“, „Gefängnis „, „insgesamt bestehende Frustration“?
Antwort: Diese Frage ist im Grunde schon größtenteils beantwortet. Mit Frustration meinten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, dass sie mit ihrem Leben nichts mehr anfangen konnten. Sie hatten weder eine berufliche noch eine familiäre Perspektive. Uwe Mundlos war auch darüber frustriert, dass sein Vater Professor war und dieser ihm in beruflicher Hinsicht alle Chancen hätte eröffnen können. Uwe Mundlos kannte sich sehr gut mit Computern aus und hätte auf diesem Gebiet sicherlich beruflich Karriere machen können. Dass dieser Weg nun verschlossen war, hat ihn wohl am meisten frustriert.

Frage 21: Wie sah die Pistole aus, die Mundlos und Böhnhardt Ihnen gezeigt hatten?
Antwort: Die Pistole kann ich nicht mehr beschreiben. Es war eine Pistole – kein Revolver – und ich kann nicht einmal sagen, ob sie insgesamt schwarz war oder ob der Griff braun war. Auch anhand der Bilder in der Ermittlungsakte konnte ich die Waffe nicht wiedererkennen.

Frage 22: Worauf gründet Ihre Vermutung, dass am 28. Dezember 1998 [siehe bzgl. des falschen Datums – 28. statt 18.12.- die Nachfrage von Götzl nach der Verlesung der Antworten] eine andere Pistole verwendet wurde?
Antwort: Die Vermutung meinerseits basiert darauf, dass ich mir einbilde, vor Augen zu haben, dass die am 28. Dezember 1998 [siehe bzgl. des falschen Datums – 28. statt 18.12.- die Nachfrage von Götzl nach der Verlesung der Antworten] verwendete Pistole etwas kleiner bzw. kürzer war. Dies ist aber eine reine Vermutung und Spekulation. Wie ich schon dargelegt habe, kenne ich mich mit Pistolen nicht aus und die Vermutung könnte man auch als Bauchgefühl bezeichnen.

Frage 23: Woraus entnehmen Sie, dass Mundlos und Böhnhardt Ihnen zwar vertrauten, aber nicht zu 100 Prozent?
Antwort: Diese Frage habe ich bereits unter Punkt 15 beantwortet.

Frage 24: Was sprachen Mundlos und Böhnhardt über Köln?
Antwort: Details kann ich nicht schildern. Ich hatte nur ab und zu das Wort Köln verstanden. Ich hatte sie nie darauf angesprochen, ob sie in Köln etwas vorhatten.

Frage 25: Was veranlasste Sie, bei den beiden nachzufragen, ob sie etwas mit dem Bombenanschlag in der Probsteigasse zu tun hätten?
Antwort: Ich hatte in der Zeitung von dem Bombenanschlag in Köln gelesen. Ich kann nicht mehr sagen, welche Zeitung es war. Nachdem ich Wochen zuvor mitbekommen hatte, dass sie über Köln sprachen, lag es für mich nahe, sie danach zu fragen. Einen anderen Grund gab es damals nicht.

Frage 26: Was bedeutet, die beiden seien „arbeitsteilig tätig gewesen“?
Antwort: Die beiden erzählten mir, dass sie die Bombe gemeinsam gebaut hätten. Das meinte ich mit dem Wort arbeitsteilig. Wer genau was an der Bombe gemacht hatte, weiß ich nicht. Details hierzu nannten sie mir nicht und ich fragte sie auch nicht danach.

Frage 27: Sie sagten, Sie hätten „resigniert“. Was meinen Sie damit?
Antwort: Ich meine damit, dass ich mit meiner Meinung nicht durchgekommen bin. Ich sah keine Möglichkeit, sie von ihrem weiteren Tun abzuhalten. Sie ließen sich von mir nicht beeinflussen und sie ließen sich auch nichts von mir sagen. Ich war machtlos und fühlte mich wie betäubt.

Frage 28: Welche „inhaltlosen Floskeln“ wurden von den beiden auf die Fragen nach dem Warum verwendet?
Antwort: Diese Frage kann ich nicht beantworten, weshalb ich in meiner Stellungnahme von inhaltslosen Floskeln gesprochen hatte. Ich kann mich an den Wortlaut nicht mehr erinnern. Ich weiß nur, dass sie für mich in keinster Weise überzeugend und auch nicht nachvollziehbar waren.

Frage 29: Wie äußerten sich die beiden in ausländerfeindlicher Richtung?
Antwort: Ich erinnere mich noch daran, dass die beiden bei ihrem Bericht nicht einfach von einem Türken gesprochen haben, sondern sie benutzten abwertende Worte wie „Kanake“ oder „Dreckstürke“.
Bis zu ihrem Bericht vom Tod des Enver Simsek hatte ich es nicht für möglich gehalten, dass die beiden einen Menschen töten könnten. Ich hatte ihre Taten als inakzeptabel verurteilt, was ich schon ausführlich dargelegt habe.

Frage 30: Wie war der Inhalt der Hetzlieder, wie sie einst an der Schnecke gegrölt wurden?
Antwort: An die konkreten Inhalte der Lieder habe ich keine Erinnerung mehr. Immerhin ist das bereits ca. 25 Jahre her. Ich erinnere mich nur noch daran, dass wir einen Kassettenrekorder dabei hatten und beispielsweise Lieder der Gruppen „Böhse Onkelz“, „Kraftschlag“, „Macht und Ehre“ und von Frank Rennicke gehört haben. Nachdem ich Uwe Böhnhardt kennengelernt hatte, wurden vermehrt solche Lieder gehört. Diese hatte damals Holger Gerlach besorgt.
Ich habe damals diese Lieder mitgesungen. Ich sehe jedoch einen großen Unterschied zwischen dem Singen rechter Lieder im damals jugendlichen Alter einerseits und dem Töten von Ausländern andererseits.
Nachdem wir in die Wohnung in der Heisenbergstraße in Zwickau gezogen waren, kann ich mich nicht erinnern, dass wir uns noch derartige Lieder angehört hätten.

Frage 31: Was meinen Sie mit der Formulierung „die beiden brauchten mich nicht, ich brauchte sie“?
Antwort: Diese Abhängigkeit von den beiden meine ich sowohl finanziell als auch emotional.
Mit der finanziellen Abhängigkeit meine ich, dass ich das für das tägliche Leben notwendige Geld mittels eines Raubüberfalls selbst nicht hätte besorgen können. Ich brauchte sie also für mein tägliches Leben. Sie hingegen brauchten mich weder für die Planung noch für die Durchführung ihrer Straftaten – das gilt sowohl für die Raubüberfälle als auch für die Morde und Bombenanschläge.
Beide waren nicht nur dann unterwegs, wenn sie die Straftaten planten und durchführten, die Gegenstand der Anklage sind. Darüber hinaus waren beide in der Zeit zwischen 1999 und 2007 jährlich mindestens drei- bis sechsmal für jeweils ein bis zwei Wochen unterwegs, wobei sie mich nicht darüber informierten, was sie genau machten. Sie hatten mich nur informiert, ob sie mit dem Zug fahren und ihre Fahrräder und Zelte mitnehmen oder ob sie ein Auto anmieten.
Noch viel mehr als finanziell war ich in emotionaler Hinsicht von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt abhängig. Durch das Untertauchen riss der Kontakt zu meiner Familie ab und mein Leben änderte sich von einem Tag auf den anderen um 180 Grad. Mein bisheriges Leben existierte ab diesem Zeitpunkt nicht mehr und ich lebte isoliert. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wurden zu meiner Ersatzfamilie. Sie waren ab diesem Zeitpunkt meine einzigen emotionalen Bezugspersonen.
Ich konnte mein Wissen bezüglich der Taten mit niemandem teilen. Niemand würde mir glauben, dass ich an den Morden und Sprengstoffanschlägen der beiden nicht beteiligt war. Mit zunehmendem Entdeckungsrisiko stieg zudem die Gefahr, dass sich die beiden umbringen.
Aus diesem Dilemma fand ich über all die Jahre hinweg keinen Ausweg. Rückblickend hätte ich bereits zum Zeitpunkt des Untertauchens eine grundlegend andere Entscheidung treffen und mich stattdessen der Polizei stellen müssen.
Den Argumenten der Bundesanwaltschaft, ich sei Kassenwart und sowohl für die Abtarnung zuständig als auch für den Erhalt eines Rückzuggebietes verantwortlich gewesen, bin ich bereits in meiner Stellungnahme vom 09.12.2015 entgegengetreten.

Frage 32: Sie schildern ein Gespräch. Was heißt es, dass Sie stundenlang auf beide eingeredet hätten? Können Sie Einzelheiten schildern?
Antwort: Mit stundenlang meine ich nicht, dass ich ununterbrochen eine Stunde oder Stunden geredet hätte. Ich meine damit, dass es mir vorkam wie stundenlang, als ich versucht hatte die beiden davon abzubringen, erneut jemanden zu töten. Es gab Unterbrechungen, bevor ich das Thema erneut ansprach. Auf mein Einreden wurden mir Sprüche entgegengehalten wie: „Einer mehr macht auch nichts mehr“ oder „Ein Ali weniger“. Meine Widersprüche wurden mit abwertenden Handbewegungen abgetan und ich habe dann irgendwann aufgegeben, Gegenargumente vorzutragen, dass ihr Handeln unmenschlich sei und zu nichts führe. Das Wort „stundenlang“ ist hier also sinnbildlich zu verstehen.

Frage 33: Nach dem Mord von Heilbronn sagten die beiden, sie hätten die Polizisten überfallen, um an ihre Waffen zu kommen. Sie sagte, sie hätten sie gefragt, warum sie die Waffen nicht in einem Waffengeschäft geraubt haben. Darauf seien nur Ausflüchte gekommen. Was bezeichnen Sie als „Ausflüchte“ der beiden?
Antwort: Sie behaupteten allen Ernstes, dass es einfacher sei einen nichts ahnenden Polizisten zu überfallen als einen Waffenhändler. Für mich war das eine unglaubliche Ausrede. Ich glaube, dass die beiden mich angelogen haben was ihre wahren Motive gewesen sind und tatsächlich etwas anderes dahinter steckte. Für mich war die Tat unfassbar und das Thema wurde bis zu ihrem Tod nicht mehr angesprochen.

Frage 34: Welche Beweise konkret hatten Mundlos und Böhnhardt in Hinblick auf die Vernichtung angesprochen?
Antwort: Sowohl Uwe Mundlos als auch Uwe Böhnhardt sprachen die Beweise, die zu vernichten wären, nicht konkret an. Es ging ihnen um zwei Punkte: beide wollten nicht, dass bekannt wird, wie wir in den letzten Jahren gelebt hatten. Beide wollten des Weiteren nicht, dass bekannt wird, dass wir von Andre Eminger, Volker [He.], Matthias Dienelt, Max-Florian [Bu.], Gunter Fiedler, Carsten [Ri.] und Mandy Struck unterstützt wurden, worauf ich unter Frage 42 noch näher eingehen werde.
Es ging nicht darum, Beweise zu vernichten, die ihre Straftaten offenlegen würden – die DVDs, die ich verschicken sollte, belegen auch das Gegenteil.

Frage 35: Wer war bei der Abholung des Wohnmobils am 25. Oktober 2011 dabei, wer fuhr nach Leipzig und was war der Zweck der Fahrt?
Antwort: Am 25. Oktober 2011 waren Uwe Böhnhardt, Susann Eminger, ihr Sohn und ich dabei. Der Zweck der Fahrt war der Besuch des Andre Eminger, der sich in Leipzig im Krankenhaus befand. Andre Eminger war während der Montage einer Solaranlage vom Dach eines Hauses gefallen und hatte sich dabei erheblich verletzt, weshalb er im Krankenhaus behandelt wurde.

Frage 36: Über welchen Radiosender haben Sie am 4. November 2011 erfahren, dass ein Wohnmobil entdeckt worden sei?
Antwort: Ich weiß nicht mehr, welchen Radiosender ich am 4. November 2011 gehört hatte. Ich hatte grundsätzlich nie den gleichen Sender gehört, sondern jeweils den Sender gewählt, welcher die Musik brachte, die mir gefiel.
Am 4. November 2011 hatte ich gezielt Nachrichten gehört, weil die beiden längst hätten zurück sein sollen und ich Angstgefühle hatte. Ich konnte mich des Gefühls nicht erwehren, dass etwas passiert und das eingetreten war, vor dem ich mich seit unserem Untertauchen immer gefürchtet hatte, nämlich dass die beiden nicht zurückkommen. Bei welchem Nachrichtensender ich damals die Nachricht gehört hatte, weiß ich heute nicht mehr.

Frage 37: Aufgrund welcher Umstände waren Sie sich sofort sicher, dass das Wohnmobil die beiden betraf und sie sich getötet hatten?
Antwort: Die Nachricht im Radio war für mich so eindeutig, dass ich nicht den geringsten Zweifel hatte und absolut sicher war, dass es die beiden betraf. Wie gesagt, sie hätten längst zurück sein sollen und bei der Nachricht ging es um ein Wohnmobil. Es war entweder von Schüssen oder von einem Brand die Rede – genau weiß ich das heute nicht mehr. Die Nachricht hat mich jedenfalls absolut sicher gemacht.

Frage 38: Wie war der 4. November 2011 bis dahin verlaufen?
Antwort: Am Abend des 3. November 2011 hatte ich bereits ziemlich viel Sekt getrunken und mich betrunken gefühlt, als ich zu Bett ging. An diesem Abend hatte ich schon das Gefühl, dass etwas nicht stimmte, weil die beiden noch nicht zurück waren. Ich hatte deshalb auch die ganze Nacht kaum geschlafen. Am Vormittag des 4. November 2011 hatte ich etwa eine Flasche Sekt getrunken. Ich war unruhig und kann nicht mehr sagen, was ich alles an dem Vormittag gemacht hatte. Ich war jedoch mit Sicherheit am Computer gesessen und habe Radio gehört, insbesondere die Nachrichten. Mehr ist eigentlich an dem ganzen Vormittag nicht passiert.

Frage 39: Hatten Sie an dem Tag telefonischen Kontakt zu Mundlos und Böhnhardt?
Antwort: Am 4. November 2011 hatte ich keinerlei telefonischen Kontakt zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die beiden sagten mir, dass ich sie nicht anrufen solle, wenn sie unterwegs waren.

Frage 40: Wie kommen Sie zur Aussage, dass sich Uwe Böhnhardt niemals einer anderen Person untergeordnet hätte?
Antwort: Ich kannte Uwe Böhnhardt seit meinem 19. Geburtstag. Er hat immer das gemacht und nur das, was er wollte. Er hat sich während unserer gesamten Zeit niemals einer anderen Person untergeordnet, auch nicht Uwe Mundlos und erst recht nicht mir.

Frage 41: Sie bezeichnen Holger Gerlach als spielsüchtig. Welche Einzelheiten sind Ihnen dazu bekannt?
Antwort: Ich hatte wiederholt beobachtet, dass er an mehreren Glückspielautomaten gleichzeitig spielte, wenn wir uns in einem Lokal aufhielten. Wenn wir in Gaststätten waren, so ist er meistens an Automaten gegangen und hat daran solange gespielt, bis er kein Geld mehr hatte. Er war deshalb oft darüber frustriert, wie viel Geld er verloren hatte. Solange ich ihn kenne hatte er immer mit Spielautomaten zu tun. Für mich spielte er nicht, weil er Spaß am Spiel hatte, sondern weil er einfach spielen musste.

Frage 42: Wurden Sie nach dem Untertauchen 1998 außer von Thomas Starke und Thomas Rothe von weiteren Personen unterstützt? Von wem, wann und auf welche Art und Weise?
Antwort: Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und ich wurden nach dem Untertauchen 1998 noch von Andre Eminger, Volker [He.] und Matthias Dienelt, Max-Florian [Bu.], Gunter Frank Fiedler, Carsten [Ri.] und Mandy Struck unterstützt.

Andre Eminger:
Er hatte für uns die Wohnung in der Wolgograder Allee in Chemnitz angemietet. Wir hatten ihn zu der Zeit kennengelernt, als wir in der Limbacherstraße in Chemnitz gewohnt hatten. Wir trafen uns etwa ein bis zweimal pro Monat, wobei er uns beim Einkaufen geholfen hatte. Nach der Geburt seines ersten Sohnes im Jahre 2001 war der Kontakt nur noch sporadisch, etwa alle paar Monate einmal. Erst nach der Geburt des zweiten Kindes im Jahr 2006 wurde der Kontakt regelmäßiger. Wir trafen uns etwa zwei bis dreimal im Monat, was daran lag, dass ich mich mit seiner Frau Susann Eminger angefreundet hatte. Ich hatte sie meistens in ihrer Wohnung besucht, ab und zu kam sie auch zu uns, zunächst in die Polenzstraße in Zwickau und ab 2008 in die Frühlingsstraße. In den Sommermonaten war der Kontakt regelmäßiger als im Winter, weil ich dann die Möglichkeit hatte, mit dem Fahrrad zu ihr zu fahren.
Außerdem besorgte Andre Eminger zwei Bahncards, worauf ich unter Frage 53 noch eingehen werde.
Außerdem war Andre Eminger mit mir am 11.01.2007 bei der Polizei in Zwickau, als ich dort unter dem Namen Susann Eminger eine Zeugenaussage bezüglich des Wasserschadens in der Polenzstraße gemacht hatte. Er hatte mir zu diesem Zweck den Ausweis seiner Ehefrau mitgebracht, mit dem ich mich dann bei der Polizei ausgewiesen hatte.
Auch eine Krankenkassenkarte hatte Andre Eminger uns zur Verfügung gestellt. Sowohl Uwe Mundlos als auch Uwe Böhnhardt hatten beide diese Karte verwendet.
Letztmals hatte mir Andre Eminger am 04.11.2011 geholfen. Ich hatte ihn angerufen und darum gebeten, ob er mir Kleidung von Susann geben könne, weil ich total nach Benzin stinken würde. Er holte mich ca. 10-15 Gehminuten von der Frühlingstraße entfernt ab und wir fuhren zu ihm nach Hause, wo er mir die Kleidung gab, welche ich noch bei meiner Verhaftung trug.

Volker [He.]:
Mit ihm hatten wir, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und ich, uns unmittelbar am Tag des Untertauchens, wie bereits vorgetragen, getroffen. Er gab uns seinen Ausweis, einen Rucksack und einen Schlafsack.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal darauf eingehen, dass ich der Meinung war und eigentlich nach wie vor bin, dass das Treffen in der Wohnung seiner Eltern stattfand. Wenn die Wohnung nicht mehr bestand, so habe ich mich offensichtlich insoweit geirrt. Auch bei langem Nachdenken fällt mir nicht ein, welche Wohnung es ansonsten gewesen war. Ich bin mir aber sicher, dass wir uns in einer Wohnung getroffen hatten. Nach diesem Treffen in der Wohnung hatten wir keinen Kontakt mehr zu ihm.

Matthias Dienelt:
Er hatte für uns die Wohnungen in der Polenzstraße und in der Frühlingsstraße angemietet. Der Kontakt zu ihm kam damals über Andre Eminger zustande.

Max-Florian [Bu.]:
Er ließ uns in seiner Wohnung in der Limbacherstraße wohnen. Außerdem stellte er einen Reisepass für Uwe Mundlos zur Verfügung. Der Reisepass lautete auf den Namen des Herrn [Bu.], trug aber das Bild des Uwe Mundlos. Zudem eröffnete er extra ein Konto, über das wir verfügen konnten und beispielsweise die Mietzahlungen abwickelten. Unsere spätere Wohnung in der Heisenbergstraße wurde unter Vorlage des oben erwähnten Reisepasses angemietet.

Gunter Frank Fiedler:
Er stellte einen Reisepass für Uwe Böhnhardt zur Verfügung. Der Reisepass lautete auf den Namen des Herrn Fiedler, trug aber das Bild des Uwe Böhnhardt. Der Reisepass war für eine Auswanderung nach Südafrika gedacht.
 
Carsten [Ri.]:
Er war es, der die Wohnung in der Altchemnitzerstraße für uns angemietet hatte.

Mandy Struck:
Sie hatte mir ihre Krankenkassenkarte zur Verfügung gestellt, die ich auch benutzt hatte.

Frage 43: Welche Rolle hatte Andre Kapke im Kontakt zu Ihnen, Mundlos und Böhnhardt?
Antwort: Andre Kapke war vor unserem Untertauchen ein guter Freund. Als ich Uwe Böhnhardt kennenlernte war er bereits Mitglied der gemeinsamen Gruppe, die ich unter Frage 8 schon beschrieben habe.
Er hatte sich, so habe ich ihn in Erinnerung, immer gerne wichtig gemacht und pflegte den Kontakt zu Tino Brandt. Ich erinnere mich, dass er uns einmal in der Limbacherstraße besucht hatte – an weitere Besuche kann ich mich nicht erinnern.
Andre Kapke hatte die Pogromly-Spiele verkauft, worauf ich unter Punkt 47 eingehen werde. Es war noch im Jahr 1998, als wir erfuhren, dass er den Erlös aus dem Verkauf der Spiele, behalten hatte. Nach der Übergabe der Spiele zum Verkauf gab es keinen Kontakt mehr zu ihm.

Frage 44: Hatten Sie Kontakt zu Susann Eminger? Wann, wie häufig, auf welche Art und Weise?
Antwort: Susann Eminger hatte ich 2006 kennengelernt. Seit dieser Zeit hatten wir oft Kontakt, sie war meine Freundin. Wie bereits geschildert, hatte ich sie oft besucht. Im Sommer sahen wir uns öfter – ich schätze ca. 3-4 mal monatlich – weil ich sie mit dem Fahrrad besuchen konnte, im Winter entsprechend weniger. Wenn wir uns im Winter zwei, drei Wochen nicht gesehen hatten, telefonierten wir miteinander. Wir waren zum Beispiel auch mal gemeinsam im Kino oder bei der Komikerin Cindy aus Marzahn. Wir trafen uns beim Griechen in der Frühlingsstraße zum Essen und haben oft etwas mit ihren Kindern unternommen. Ich würde sagen, dass bei 95 % unserer Treffen die Kinder dabei waren, wobei wir dann meistens auf den Spielplatz gingen. Diese Treffen mit den Kindern taten mir gut, weil ich selbst keine eigenen Kinder bekommen kann.

Frage 45: Was wissen Sie über die Herkunft der Waffen in der Wohnung in der Frühlingsstraße?
Antwort: Wie bereits dargelegt, hatte ich nicht eine einzige Waffe besorgt. Deshalb weiß ich nur wenige Details, die mir Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mitgeteilt hatten.
Heute weiß ich, dass mir Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Vielzahl an Waffen nicht gezeigt und auch nicht davon berichtet hatten, die später im Brandschutt der Frühlingsstraße bzw. im Wohnmobil gefunden wurden. Deshalb will ich nicht ausschließen, dass die beiden zum Zeitpunkt des ersten Raubüberfalls im Dezember 1998 bereits mehr als eine Waffe hatten.
Anfang November 2011 hatte ich etwa ein Dutzend Waffen in der Wohnung vermutet und war bei Durchsicht der Akten überrascht, um wie viele Waffen mehr es sich tatsächlich handelte. Da jeder von uns ein eigenes abschließbares Zimmer hatte, konnten die beiden die Waffen leicht vor mir verstecken. Ich hatte auch in ihrer Abwesenheit niemals die Schubladen oder Schränke in ihren Zimmern nach Waffen oder anderem durchsucht. Jeder hatte seine Privatsphäre und diese wurde gegenseitig respektiert.
Wir hatten uns einmal mit Carsten Schultze in einem Café in einem Kaufhaus getroffen. Ich war jedoch nicht die ganze Zeit über anwesend. Während meiner Anwesenheit wurde dort keine Waffe übergeben. Erst im Rahmen des Prozesses habe ich erfahren, dass die Waffe im Anschluss an dieses Treffen in einem Abrisshaus übergeben worden sein soll. Beschreiben kann ich diese Waffe daher nicht.
Eine Waffe, an die ich eine Erinnerung habe, ist diejenige, die Holger Gerlach den beiden gebracht hatte. Bei dieser Übergabe war ich nicht dabei. Ich kann nicht sagen, um welche Waffe es sich handelte. Ich weiß es nur aus den Erzählungen der beiden.
Außerdem habe ich von Uwe Böhnhardt erfahren, dass eine weitere Pistole über Jan Werner geliefert worden sei. Ich meine mich daran zu erinnern, dass in diesem Zusammenhang auch von einem Schalldämpfer die Rede war. Beschwören kann ich dies aber heute nicht mehr.
Des Weiteren habe ich noch in Erinnerung, dass mir Uwe Mundlos im Jahr 2002 oder 2003 erzählt hatte, dass er eine Pumpgun bei einem „Hermann“ in einem Spieleladen in Zwickau besorgt hatte. Heute weiß ich nach Durchsicht der Akte, dass es sich dabei um Hermann [Sch.] aus Zwickau handeln muss. Von mir darauf angesprochen, was er mit einer Pumpgun wolle, erzählte mir Uwe Mundlos, dass mit einer Pumpgun bei einem Raubüberfall mehr Eindruck geschunden werden könne. Ich weiß nicht, wo Uwe Mundlos diese Pumpgun in der Wohnung versteckt hatte. Ich habe sie in der Wohnung niemals gesehen.
In Bezug auf sonstige Waffen, die ich in der Wohnung gesehen hatte, kann ich keine konkreten Angaben machen. Ich hatte nicht nachgefragt, woher sie diese jeweils hatten und ich konnte diese auch nicht unterscheiden. Ich kann daher nichts weiter über die Herkunft dieser Waffen sagen.

Frage 46: Wo haben Sie sich nach dem Inbrandsetzen der Wohnung im Einzelnen aufgehalten? Waren Sie in Eisenach?
Antwort: Nein, ich war nicht in Eisenach.
Ich bin vom 04.11. bis 08.11.2011 mit der Bahn quer durch Mittel- und Norddeutschland gefahren. Zunächst war ich in Glauchau und sodann in Chemnitz. Von dort rief ich die Eltern des Uwe Mundlos und des Uwe Böhnhardt an. Anschließend bin ich nach Leipzig gefahren, von dort nach Hannover, Gera und so weiter.
Während meiner Reise war ich eigentlich immer nur an den Hauptbahnhöfen oder in unmittelbarer Nähe. Es gab nur eine Ausnahme, und das war in Halle. Dort hatte ich mich in der Stadt einige Stunden aufgehalten. In Bremen war ich in einem Internetcafé am Bahnhof und habe dort Nachrichten recherchiert. Über Halle bin ich letztendlich in Jena gelandet, wo ich auf Anwaltssuche ging. Während dieser vier Tage hatte ich so gut wie nicht geschlafen und bin eigentlich kopflos von Bahnhof zu Bahnhof gefahren.
 
Frage 47: Was wissen Sie über Herstellung und Vertrieb des Spiels Pogromly?
Antwort: Uwe Mundlos hatte dieses Spiel schon vor unserem Untertauchen erfunden, entwickelt und hergestellt. Er hatte dies alles in Eigenregie gemacht. Ich glaube, es gab zunächst nur ein einziges Spiel, das innerhalb unseres Freundeskreises hin und her gereicht wurde.
Nach dem Untertauchen fertigten wir etwa 20 Exemplare dieses Spieles an, um damit Geld zu verdienen. Ich betone, dass Geld verdienen der einzige Grund war, dieses Spiel zu vertreiben. Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und ich hatten die Spiele gemeinsam in der Wohnung in der Limbacherstraße hergestellt. Andre Kapke sollte sich um den Verkauf der Spiele kümmern und hat die Spiele zu diesem Zweck erhalten. Dabei war uns egal, an wen Andre Kapke die Spiele verkaufte. Das Geld aus dem Verkauf hatte er uns jedoch nicht übergeben. Uwe Böhnhardt war deswegen extrem sauer auf ihn, bezeichnete ihn als „Kameradenschwein“ und hätte ihn nach seinen Worten krankenhausreif geschlagen, wenn er ihn erwischt hätte.

Frage 48: Haben Sie Informationen zu einem Anschlag in Nürnberg, bei dem eine Taschenlampe Verwendung gefunden hat?
Antwort: In Bezug auf den Anschlag in Nürnberg habe ich keine Informationen.

Frage 49: Haben Sie zum Heilbronner Mord Informationen zur Auswahl der Polizeibeamten als Opfer?
Antwort: Ich kann keine Ausführungen zur Auswahl der Polizeibeamten machen. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt hatten mir so berichtet, wie ich es in meiner Einlassung vom 09.12.2015 bereits dargelegt habe.

Frage 50: Wie beschreiben Sie Persönlichkeit und Verhalten von Mundlos und Böhnhardt Ihnen und Dritten gegenüber?
Antwort: Diese Frage ist in überschaubarem Umfang nicht zu beantworten. Uwe Mundlos kenne ich seit 1989/1990, Uwe Böhnhardt seit 1994. Unsere Unternehmungen bis zum 26.01.1998 waren von anderen Einflüssen geprägt als während unseres dreizehnjährigen Zusammenlebens. Die vielfältigen Lebenssituationen während der langen Zeit lassen nur schwerlich eine Beschreibung ihrer Persönlichkeit und ihres Verhaltens zu. Nur anhand konkreter Lebensumstände wäre ein Versuch der Beschreibung möglich, wobei ich jedoch meine, in psychologischer Hinsicht überfordert zu sein, diese Fragen sachgerecht zu beantworten.
Wir befanden uns oft in Extremsituationen, womit ich die Situationen nach den Straftaten – insbesondere nach den Morden – meine. Eine Beschreibung ihres Verhaltens zu diesen Zeitpunkten ist natürlich eine völlig andere, als wenn wir unser alltägliches Leben geführt hatten. Hier möchte ich beispielsweise die vier Jahre in der Frühlingsstraße aufgreifen, in denen keine Straftaten passiert sind. Außer in den Urlauben war unsere Zeit stets von Anspannung geprägt. Wenn wir uns in der Wohnung befanden und es an der Türe klingelte, so war es stets ich, die zur Tür gehen und nachschauen musste, wer geklingelt hatte. Für den Extremfall, dass nämlich die Polizei vor der Tür steht, hätten die beiden sich auf der Stelle erschossen. Vor diesem Hintergrund die Persönlichkeit und das Verhalten der beiden zu beschreiben, ist für mich nahezu unmöglich.
Die Schwierigkeit, die Persönlichkeit von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu beschreiben, liegt in den Extremen, dass sie einerseits äußerst brutal waren- was angesichts ihrer Taten keiner näheren Beschreibung bedarf – andererseits auch liebevoll und zuvorkommend sein konnten, sowohl mir als auch den Katzen gegenüber. Diese guten Seiten des Uwe Böhnhardt waren der Grund weshalb ich ihn geliebt hatte. Heute erkenne ich, dass ich seine schlechten Seiten verdrängt oder ignoriert hatte.
Vom Senat auf bestimmte Lebensumstände angesprochen würde ich versuchen eine weitergehende Beschreibung der Persönlichkeit und des Verhaltes abzugeben – was ich nicht schon in meiner Einlassung vom 09.12.2015 versucht habe.

Frage 51: Wie war das persönliche Verhältnis unter Ihnen dreien?
Antwort: Das Verhältnis zwischen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos würde ich so beschreiben, dass sie sehr, sehr gute Freunde waren, die sich blind vertrauten und aufeinander verlassen haben. Mein Verhältnis zu Uwe Mundlos würde ich so beschreiben, wie es zwischen Bruder und Schwester bestehen könnte, das heißt mehr als nur freundschaftlich. Das Verhältnis zu Uwe Böhnhardt beschreibe ich so, dass ich ihn geliebt habe.

Frage 52: Hatten Sie nach Ihrer Flucht Kontakt zu Familie Böhnhardt? Kam es zu Treffen?
Antwort: Es gab mit der Familie Böhnhardt insgesamt drei Treffen. Das erste war im Frühjahr 1999, das zweite im Jahr 2000 und das dritte schließlich im Jahr 2002. Die Mutter des Uwe Böhnhardt hat dazu bereits als Zeugin ausgesagt und ihre Angaben sind richtig.

Frage 53: Hatten Sie Bahncards? Wofür benötigten Sie diese?
Antwort: Ab Sommer 2009 bis zu meiner Festnahme im November 2011 hatte ich immer eine Bahncard. Die Bahncards, die ein Foto von mir enthielten, hatte ich zum Fahren mit der Bahn benutzt und sie sollten auch dazu dienen, mich auszuweisen, sollte ich in eine Kontrolle geraten. Ich hatte mir gedacht, dass bei einer Kontrolle auf die Vorlage eines Personalausweises verzichtet wird, wenn ich diese Bahnkarte mit meinem Foto vorzeige. Meine Bahncard lautete auf Susann Eminger. Ich hatte diese über Andre Eminger erhalten. Eine zweite Bahncard lautete auf seinen Namen und wurde von Uwe Mundlos bzw. Uwe Böhnhardt genutzt.

Frage 54: Mit welchen Namen haben Sie sich untereinander angesprochen?
Antwort: Wir hatten uns so angesprochen, wie wir es auch im Urlaub immer machten. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sagten zu mir Liese oder Lieschen. Uwe Mundlos wurde Max und Uwe Böhnhardt wurde Gerry genannt.

Wie bereits in meiner Einlassung vom 09.12.2015 dargelegt, möchte ich die Fragen der Bundenwaltschaft nicht beantworten. Gleiches gilt nach wie vor für Fragen der Nebenkläger und deren anwaltlichen Vertreter.

Dann sagt Götzl, auf Seite 11 sei die Rede vom 28.12.1998 und fragt, ob es sich um einen Schreibfehler handele, in der Einlassung sei von 18.12. die Rede gewesen. Borchert bestätigt, dass es sich um einen Schreibfehler handelt. Götzl: „Sind das Ihre Antworten, Frau Zschäpe? Ja.“ Dann sagt Carsten Schultzes Verteidiger, sie hätten auch drei Nachfragen gehabt und wiederholt die Fragen. Borchert sagt, man notiere die Fragen und gehe später darauf ein, heute nicht. Götzl sagt, man sei für heute am Ende, die Antworten Zschäpes würden für die Verfahrensbeteiligten kopiert. Der Verhandlungstag endet um 16:13 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage“: „Heute wurden […] v.a. die schriftlichen Antworten der Verteidigung Zschäpe auf die Fragen des Gerichts erwartet. Darauf mussten aber die Beteiligten erneut lange warten: Die Verteidigung Wohlleben beantragte mehrfach längere Unterbrechungen, um dann erst einen sinnlosen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden anzubringen […]. Es folgte ein weiterer Befangenheitsantrag gegen eine beisitzende Richterin […] Das Gericht setzte die Verhandlung für heute fort, schickte allerdings die beiden ZeugInnen nach Hause und kündigte auch an, weitere Fragen des Gerichts und der Beteiligten sollten auf die nächste Woche verschoben werden. Heute wurden nur die Antworten der Verteidigung Zschäpe auf die Fragen des Gerichts verlesen. Auch in diesen stellte sich Zschäpe als Opfer der Situation und der beiden Uwes dar, die mit den Morden und Sprengstoffanschlägen gar nichts zu tun gehabt hätte. Dies begann bereits mit der Antwort auf die Frage nach ihrem Alkoholkonsum – sie habe fast täglich Alkohol getrunken, um die Situation des Untertauchens zu ertragen. Auch die übrigen Fragen des Gerichts beantwortete sie in ähnlicher Weise – alle Taten seien allein von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen worden, sie habe nichts damit zu tun gehabt, habe versucht, sie von den Taten abzubringen, habe sich von den beiden Männern abhängig gefühlt. Zschäpe machte auch Angaben zu den UnterstützerInnen des NSU – und nannte dabei ausschließlich Personen, deren Unterstützung ohnehin schon nachgewiesen ist. So fehlt in der Liste der von der Verteidigung Zschäpe genannten Personen sogar Ralf Wohlleben, obwohl dieser selbst zugegeben hat, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe unterstützt zu haben. Zschäpe versuchte insbesondere, Susan Eminger zu schützen – so behauptete sie etwa, die Kleidung von Susan Eminger, die Zschäpe bei der Festnahme trug, sei ihr nicht von Susan, sondern von André Eminger übergeben worden.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/01/21/21-01-2016/

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