An diesem Verhandlungstag sind zwei Polizisten als Zeugen geladen, die Waffen in dem ausgebrannten Wohnmobil asservierten, in dem am 04.11.2011 Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tot aufgefunden worden. Außerdem macht der Angeklagte Carsten Schultze weitere Angaben, die sich u.a. auf die Aussage von Ralf Wohlleben beziehen.
Zeugen:
- Lutz Ha. (KHK, KPI Gotha, Asservierung von Waffen im Wohnmobil in Eisenach)
- Gerd So. (Kriminalbeamter, KPI Gotha, Asservierung von Waffen im Wohnmobil in Eisenach)
Der Verhandlungstag beginnt um 09:45 Uhr. RAin Sturm ist wieder da, RA Stahl nicht. Als Nebenkläger_innen sind heute zwei Mitglieder der Familie Boulgarides anwesend.
Erster Zeuge ist Lutz Ha. Götzl sagt, es gehe um die Sicherstellung von Waffen im Wohnmobil mit dem amtlichen Kennzeichen V-MK 1121 in Eisenach. Ha.: „Wir sind am Freitagabend informiert worden, dass es in Eisenach zu diesem Banküberfall gekommen ist und dass in der weiteren Folge dieses Wohnmobil sichergestellt worden ist. Die Tatortgruppe hatte die verstorbenen Personen aus dem Wohnmobil bereits geborgen und dem Kollegen So. und mir wurde gesagt, dass wir am Samstag, 05.11., die weitere Tatortarbeit im Wohnmobil zu übernehmen haben. An uns erging die Aufforderung, das Wohnmobil nach entsprechenden Beweis- oder Tatmitteln abzusuchen, die in Zusammenhang mit dem Bankraub stehen könnten. Außerdem sollte Spurensicherung gemacht werden, um festzustellen, welche der Personen als Fahrer in Frage käme. Wir sind nach Eisenach zu dem Abschleppdienst gefahren und haben das Wohnmobil vorgefunden. Durch den Beamten der Tatortgruppe wurde uns das Wohnmobil übergeben mit der Maßgabe [phon.], dass die verstorbenen Personen, die Dienstwaffen aus Heilbronn, Pumpguns sowie ein Revolver irgendwo auf einem Gasherd [phon.] bereits sichergestellt worden seien. Ich habe mit der Spurensicherung am Führerhaus begonnen, während sich mein Kollege mit dem Wohnraum befasst hat, wo er eine Maschinenpistole aufgefunden hat, eine Pistole, einen Revolver und in einem Rucksack noch eine Handgranate, die, wie sich dann rausstellte, eine Übungshandgranate gewesen ist.“
Götzl: „Uns liegen Lichtbilder vor und ein Bericht des LKA vom 27.11.2011, erstellt von, wie es heißt, der Tatortgruppe.“ Ha.: „Ich muss dazu sagen, dass wir diese Arbeit am 05. und 06.11. in Eisenach durchgeführt haben und am 24.11. [phon.] die Tatortgruppe zu uns kam und die von uns sichergestellten Gegenstände dann wieder übernommen hat und das wieder in Zusammenarbeit mit dem BKA übernommen hat. Wir waren am 24.11.2011 [phon.] quasi raus.“ Götzl sagt, in der Asservatenliste Wohnmobil V-MK 1121 seien Waffen aufgeführt und Ha.s Name bezogen auf eine Maschinenpistole. Vorhalt: Maschinenpistole Pleter, Bildtafel 12.1, gesichert: 05.11.2011 KHK Ha. [phon.] Ha.: „Bei der Maschinenpistole war es so, der Kollege ist mit der Maschinenpistole aus dem Wohnmobil getreten und hat gesagt, wir haben ein Problem. Weil die Maschinenpistole hatte Ladehemmung. Und wir haben uns dann entschieden, deswegen gibt es auch kein Bild, weil wegen der Ladehemmung die Sicherheit der Kollegen vorging. [phon.] Ich habe mit einem Sachverständigen für Schusswaffen telefoniert und der hat mir erklärt, wie ich die Sicherheit an der Waffe wieder herstellen kann.“
Ha. bejaht, dass es sich bei dem Kollegen um Herrn So. handelt, dass er selbst für das Führerhaus zuständig gewesen sei und So. für den Wohnbereich. Ha. weiter: „Wenn er was gefunden hat, wie den Revolver oder die Handgranate, kam er auf mich zu und sagte: Was machen wir jetzt? Auch bei der Handgranate habe ich die Garage räumen lassen und gesagt, hier muss jemand her, der sich damit auskennt, wir wollen kein Risiko eingehen.“ Es wird ein Lichtbild von einer Maschinenpistole in Augenschein genommen. Ha.: „Ja, das ist diese Maschinenpistole, so wie sie der Kollege im Wohnraum gefunden hat und mit der er nach draußen kam und sagte, wir haben Ladehemmung, müssen sehen, wie die Sicherheit wiederhergestellt wird.“ Götzl fragt nach dem genauen Fundort der Waffe. Ha.: „Wenn man den Wohnraum des Wohnmobils betritt, dann schaut man direkt auf einen Tisch. Links und rechts davon Sitzbank. Und auf der rechten Sitzbank hat sich diese Maschinenpistole befunden.“ Götzl: „Wie lag sie, so wie sie hier zu sehen ist?“ Ha.: „Das kann ich nicht sagen, geborgen hat sie der Kollege So.“
Vorhalt: Bildtafel 12.1, auf Sitzbank rechte Seite im Original im Pappkarton gesichert. [phon.] Ha.: „Ja, die Bildtafel ist die, die hier auf dem Bild erkennbar ist. [phon.] Unsere Aufgabe war, Beweismittel in Zusammenhang mit dem Bankraub zu sichern. Wenn wir den Schrank beziffern mit einer Zahl und Bildtafel, dann wird alles, was sich in dem Schrank befindet, dem zugeordnet. [phon.] Aber da das LKA uns alle Unterlagen abgenommen und zum BKA geleitet hat [phon.], kann ich nicht sagen, wer den Text geschrieben hat. Wir waren es nicht.“ Götzl: „Und: ‚im Pappkarton gesichert‘?“ Ha.: „Nachdem die Sicherheit hergestellt wurde, wurde die Waffe mit Kabelbinder in einem Pappkarton festgebunden.“ Götzl: „Es heißt hier: ‚Gesichert: KHK Ha.‘.“ Ha.: „Ich habe sie dann eingepackt. Gefunden hat sie der Kollege.“ Vorhalt: Revolver SRS mit neuem Lauf PTB 217. [phon.] Götzl: „Können Sie dazu was sagen?“ Ha.: „Nein.“ Götzl: „Trägt hier die Spurennummer 1.4/28.0.“ [phon.] Ha. nimmt das Lichtbild in Augenschein. Dann sagt er: „Meines Wissens nach war sowohl der Revolver hier auf Bildtafel 18 als auch die, wie sich später herausgestellt hat, Übungshandgranate in diesem auf dem Foto erkennbaren Rucksack. Der Rucksack bekommt die 18, alles was sich im Rucksack befindet, heißt dann 18 Punkt 1 und so weiter. [phon.]“
Vorhalt: Bildtafel 18.1, aus Beutel entnommen, im Original in Pappkarton verpackt. [phon.] Götzl: „‚Gesichert‘ sind wieder Sie.“ Ha.: „Ja, ich habe das verpackt. Das war im Zusammenhang mit der Handgranate, dass wir da auch erst wieder die Sicherheit hergestellt haben. Als die Kollegen von USBV [= Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen] die Granate als sicher eingeschätzt haben, sind wir dazu übergegangen, die Gegenstände zu verpacken.“ Dann wird das Bild einer Handgranate in Augenschein genommen. Götzl: „Ist das die, von der Sie gesprochen haben?“ Ha.: „Ja, das ist die. Eine Übungshandgranate, wie sich später rausgestellt hat. Aber in dem Moment war mir die Sicherheit der Kollegen einfach wichtiger.“ Götzl: „Dann noch Spur 1.7/1.0 aus der Asservatenliste Blatt 15046 [phon.]: ‚Pistole VZOR 70, 7.65 Browning. Sagt Ihnen das was?“ Ha.: „Der Kollege So. kam mit einer weiteren Pistole aus dem Wohnmobil und die hat er mit der Bildtafel 19, wenn ich es richtig erinnere, bezeichnet, die er hinten auf einem Bett aufgefunden hat.“ [phon.] Es wird ein Lichtbild in Augenschein genommen. Ha.: „Ja, das ist die Waffe, die er rausgebracht hat und die dann letzten Endes, nachdem die Sicherheit der Waffe wiederhergestellt worden ist, auch wieder eingepackt wurde.“
Götzl: „Sie hatten eingangs gesagt, dass weitere Waffen bereits sichergestellt waren?“ Ha.: „Korrekt, so wurde uns das mündlich übergeben von der Tatortgruppe. Der Kollege sprach von zwei Pumpguns, zwei Polizeidienstwaffen und einem Revolver, der auf dem Gasherd gelegen haben soll.“ Götzl: „Und deren genaue Örtlichkeit?“ Ha.: „Kann ich nicht sagen, weiß ich nicht. Die waren schon raus.“ Götzl: „Wissen Sie, wer die sichergestellt hat?“ Ha.: „Nein.“ Götzl: „Was haben Sie mit den Waffen gemacht?“ Ha.: „Mit denen, die wir sichergestellt haben? Die sind ans LKA übergeben worden. Ich glaube noch an dem Abend über Kurier, dass sie einer Untersuchung zugeleitet wurden.“ Götzl: „Sagt Ihnen der Name KHK Ho. was?“ Ha.: „Das ist der Kollege, der uns das Wohnmobil übergeben hat.“
Wohlleben-Verteidiger RA Klemke: „Können Sie mir das Abschleppunternehmen benennen, wo sich das Wohnmobil befand?“ Ha.: „Das war die Firma Tautz in Eisenach.“ Klemke: „Wo in der Firma befand sich das Wohnmobil, als Sie ankamen?“ Ha.: „In einer Abschlepphalle.“ Klemke: „Wissen Sie etwas über etwaige Verschlusssicherheit dieser Halle?“ Ha.: „Als wir eingetroffen sind, waren die Kollegen der Tatortgruppe vor Ort und haben uns das übergeben. Bis zum Abend des 05.11. waren wir vor Ort. Als wir abgereist sind, kann ich nicht sagen, ob das Objekt bewacht worden ist.“ Klemke: „Wer war zugegen, als Sie gefahren sind?“ Ha.: „Der Kollege So. und Beamte der Bereitschaftspolizei, weil 40 Umzugskartons zur Dienststelle [phon.] nach Gotha gebracht wurden.“ Klemke: „Sie erwähnten den Kollegen Ho., war noch jemand dabei von der Tatortgruppe?“ Ha.: „Ich denke, er war alleine.“ Klemke „Alleine?“ Ha.: „Zumindest bei der Übergabe.“
Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders: „Haben Sie Informationen dazu, ob bei dem Transport mit dem Wohnmobil Dinge verrutscht sind oder dergleichen?“ Ha.: „Nein.“ Schneiders: „Haben Sie da Gespräche geführt mit dem Herrn Ho., warum das Wohnmobil von Stregda zu dem Abschleppunternehmen befördert worden ist?“ Ha.: „Das war eine Entscheidung des Polizeiführers vor Ort in Stregda. Als wir ins Boot gekommen sind, stand das Wohnmobil bereits dort. Da hatten wir weder Einfluss noch haben wir das diskutiert, warum das dahin gekommen ist. Die Tatortgruppe hat die Nacht vom 04. auf den 05. dort gearbeitet, wir mussten das als gegeben hinnehmen.“ Schneiders: „Die Tatortgruppe?“ Ha.: „LKA.“ Schneiders: „Herr Ho.?“ Ha.: „Ja.“ Schneiders: „Die haben im Abschleppunternehmen gearbeitet oder in Stregda?“ Ha. „Die waren in Stregda vor Ort und dann ist entschieden worden, dass es nach Eisenach abgeschleppt werden soll und die Tatortgruppe hat in der Nacht zum 05.11. in der Halle dieses Abschleppunternehmens gearbeitet.“ Schneiders: „Woher wissen Sie das?“ Ha.: „Das hat uns der Kollege Ho. bei der Übergabe gesagt.“ Schneiders: „Können Sie sagen, ob Gegenstände Spuren hinterlassen haben, dass sie beispielsweise durch Bewegung verrutscht sind, ist Ihnen das aufgefallen?“ Ha.: „Nein.“ Schneiders: „Die Fahrerkabine, haben Sie da auch nach Hülsen oder Projektilen geschaut?“ Ha.: „Ich habe geschaut, ja, aber ich habe wohl auch was übersehen.“ Schneiders: „Was?“ Ha.: „Ein Projektilteil, was dann in der Folge durch das BKA aufgefunden wurde.“
Schneiders: „Haben Sie auch die Sitzbezüge entfernt vom Fahrersitz?“ Ha.: „Nein.“ Schneiders: „Ist das nicht üblich?“ Ha.: „Eigentlich schon.“ Schneiders: „Warum haben Sie das dann unterlassen?“ Ha.: „Im Normalfall hätten wir am 06. oder 07.11. am Wohnmobil weitermachen können. Es ging in dem Moment um die Sicherstellung von Gegenständen zum Bankraub. Und die Bestimmung der Fahrerposition, das wäre im Nachhinein auch möglich gewesen, ich sage mal, das Abziehen vom Sitzbezug.“ [phon.] Schneiders: „Sie hatten die Information, dass da zwei Leichen gefunden worden sind, die Information hatten Sie?“ Ha.: „Ja.“ Schneiders: „Sichert man da nicht sämtliche in der Fahrerkabine gefundenen Spuren oder selektiert man da nach Bankraubrelevanz? Gab es eine Anweisung und von wem?“ Ha.: „Es gab die Weisung, wie gesagt, dass Gegenstände von dem Bankraub in Eisenach, dass die sichergestellt werden sollten, und dass wir nach dem Bargeld aus diesem Bankraub suchen sollten. Durch das Auffinden der Waffen und diese ständigen Unterbrechungen war eine Dynamik entstanden, dass wir gesagt haben, Fasern [phon.] können wir im Nachgang im Wohnmobil auch noch sichern. [phon.] Das steht ja da.“
NK-Vertreter RA Martinek: „Zur Maschinenpistole: Worin bestand die Ladehemmung?“ Ha.: „Aus dem Verschluss war ein Hülsenboden erkennbar und ich hatte diese Marke vorher nie gehört und habe mich daraufhin telefonisch mit dem Sachverständigen verbinden lassen und er hat mir aufgrund der Bezeichnung der Maschinenpistole sagen können, mit welchen Arbeitsschritten wir die Sicherheit wiederherstellen können.“ Er bejaht, dass er die Ladehemmung beseitigt habe. Martinek: „Wie?“ Ha.: „Als erstes, aber ich bin mir nicht mehr hundertprozentig sicher, sollte ich das Magazin entfernen, dann den Verschluss zurückziehen und dann die Patrone aus dem Verschluss rausnehmen, wenn ich mich recht erinnere.“ Martinek: „Haben Sie das so verstanden, dass durch ein simples Durchladen der Waffe die Ladehemmung auch beseitigt worden wäre?“ Ha.: „Ich bin kein Waffenexperte und die Maschinenpistole war durch den Brand auch etwas in Mitleidenschaft gezogen, so dass wir nicht ausschließen konnten, dass das auf normalem Wege nicht geht.“ Martinek: „Mir geht’s nicht um Kritik an Ihren Entscheidungen, sondern darum, worin die Ladehemmung bestand. Nach meiner Kenntnis – aber die ist auch nicht so toll – wäre es möglich gewesen, die Ladehemmung durch simples Durchladen zu beheben.“ Ha.: „Da kann ich nichts zu sagen.“
RA Klemke: „Das Objekt, was Sie durch Zurückziehen des Verschlusses freigelegt haben, war das eine Hülse einer abgefeuerten Patrone oder eine vollständige Patrone?“ Ha.: „Ich denke, eine vollständige Patrone.“ Klemke: „Haben Sie das festgehalten irgendwo?“ Ha.: „Kann ich nicht sagen.“ Richter Götzl: „Zur Klarstellung: Von wann bis wann am haben Sie am Wohnmobil gearbeitet?“ Ha.: „Wir waren am 05.11. von morgens bis abends bei diesem Abschleppdienst.“ Götzl: „Letztlich nur am 05.11.?“ Ha.: „Ja.“ Der Zeuge wird entlassen.
Es folgt die Einvernahme des Zeugen Gerd So. Götzl nennt das Beweisthema. So. berichtet, er sei am 04.11. noch nicht eingebunden gewesen: „Ich bin am Freitagabend angerufen worden vom Kollegen Ha., der hat mich informiert, dass wir am Sonnabend früh in der Dienststelle zu sein haben, Sachverhalt Banküberfall in Eisenach, zu kriminaltechnischer Arbeit. Wir sind gegen 09:10 Uhr [phon.] an der Dienststelle eingetroffen, wurden dort über den Sachverhalt informiert und uns wurden zwei Kollegen aus Baden-Württemberg zugeteilt. Wir sind dann nach Eisenach gefahren zu dem Abschleppdienst und sind dort vom Kollegen des LKA eingewiesen worden, was unsere Arbeit ist. Wir sind informiert worden, dass Leichen geborgen worden sind, dass Waffen geborgen worden sind, dass aber das Geld noch nicht gefunden ist und ob noch andere Waffen lagern. Ha. und ich haben gesagt: Durchsuchen geht nicht wegen der Spurensicherung [phon.]. Deswegen haben wir uns entschlossen, die ganzen Gegenstände, teilweise waren sie auch nass von der Feuerwehr, einzeln zu sichern. Wir haben Schränke und alles nummeriert und was zu diesem Schrank gehört wurde unter dieser Bildtafelnummer in Kartons verpackt. Wir haben uns 50 Kartons oder mehr vom Baumarkt bringen lassen und da drin die Gegenstände aus dem Wohnmobil gelagert. Zu den Waffen kann ich sagen: Wir haben ein Maschinengewehr gefunden auf der rechten Bank neben dem Tisch in der Mitte. Dann eine Pistole auf dem Bett, oberen Bett im Wohnwagen. Und später, nachdem wir die Gegenstände rausgebracht haben, wurde in einer Tasche oder Rucksack, weiß ich jetzt nicht mehr, ein Schreckschussrevolver und eine Imitationshandgranate gefunden. Und das Geld, das haben wir natürlich auch gefunden. Das zu diesem Sachverhalt.“ Götzl: „Wer hat die Bilddokumentation vorgenommen?“ So.: „Die Bilder habe ich fotografiert vornehmlich.“
Es folgt die Inaugenscheinnahme von Bildern. Zum Bild der Maschinenpistole sagt So.: „Das ist die Maschinenpistole, die auf dem rechten Sitz im Wohnwagen gelegen hat. Und in der Waffe hat eine Patrone geklemmt, die nicht abgeschossen war.“ Götzl: „Was ist damit dann geschehen?“ So.: „Die Waffen sind im Prinzip raus aus dem Wohnwagen und gleich zum LKA gegangen. Diese Klemme [phon.] haben wir nicht weg gekriegt, man konnte die Waffe nicht einfach durchziehen [phon.]. Da haben wir das LKA angerufen. Erst musste das Magazin entfernt werden. Die Patrone müsste daneben liegen.“ Götzl: „Blatt 572, ist das das Bild?“ So.: „Ja genau, das ist die Patrone, die geklemmt hat im Schloss.“ Dann geht Götzl zum nächsten Bild über. So.: „Ja, das ist dieser Schreckschussrevolver, der in dieser Tasche oder was das ist, gesteckt hat. Alles, was unter Nr. 18 asserviert wurde, ist in einen Karton gekommen und später gab es dann nochmal eine Einzelauflistung.“ Zum nächsten Bild sagt So.: „Das ist die Pistole, die hinten auf dem oberen Bett gelegen hat. Die Waffen sind alle zum LKA überführt worden oder abgeholt worden durch Bereitschaftspolizei [phon.], im LKA wohl dokumentiert und dann weiter geschickt worden zum BKA.“
Eminger-Verteidiger RA Kaiser: „Sind auch Fotos von der Auffindesituation der Waffen gemacht worden?“ Ha.: „Ja, die müssten dabei sein, die Maschinenpistole, wie sie auf dem Sitz liegt und die Pistole auf dem oberen Fach [phon.]. Da gibt es Bilder dazu.“ Kaiser fragt, ob die Bilder dort im Wohnmobil vor der Entnahme aufgenommen worden seien. So.: „Dort, wo sie aufgefunden wurden.“ Kaiser: „Ist darüber gesprochen worden, dass möglicherweise durch den Transport des Wohnmobils die Auffindesituation nicht mehr dem entsprechen könnte, wo sie ursprünglich lagen?“ So.: „Das ist nicht wahrscheinlich. Wenn Sie sehen, wie die Maschinenpistole auf dem Sitz gelegen hat und die Pistole auf dem Bett, das war mehr und weniger eingeklemmt und die Maschinenpistole war mit Schutt bedeckt. Das ist unwahrscheinlich, dass die rumgeflogen ist.“ Kaiser: „Aber durch den Transport entstehen ja Schrägen usw. Ist darüber gesprochen worden, dass evtl. durch den Transport die Ursprungssituation verändert worden sein kann?“ So.: „Nein, die Ursprungssituation vom 04.11. haben wir ja nicht gesehen. Da gibt’s Bilder, die das LKA gemacht hat oder die Feuerwehr möglicherweise, da könnte man nachsehen, ob was verändert worden ist während des Transports.“
RA Klemke: „Sie sagten, Sie haben in Rucksack Schreckschussrevolver und Handgranate gefunden. Wo befand sich der Rucksack?“ So.: „Es gibt ein Sicherstellungsprotokoll, da steht das drin. Ich habe den Rucksack nummeriert und rausgebracht. Aber es ist alles im Einzelnen dokumentiert, wo es gelegen hat, ist alles in Fotos. [phon.] Und, soweit ich mich erinnere, hat Herr Ha. dann Granate und Revolver rausgenommen.“ Klemke: „Ich habe gefragt, ob Sie sich heute erinnern können, wo der Rucksack gefunden worden ist.“ So.: „Nein, das kann ich nicht.“ Klemke: „War das der einzige Rucksack?“ So.: „Nein, das waren mehrere, ich kann aber nicht mehr sagen, wie viele.“ Klemke: „Wissen Sie, ob sich in den anderen Rucksäcken etwas befand?“ So.: „Ich weiß, es waren CDs noch dabei, aber in welchem Rucksack, da muss ich mich auf das Sicherstellungsprotokoll und die Bilder beziehen, das weiß ich heute nicht mehr.“ Klemke: „Auch CDs sichergestellt?“ So.: „Ja, CDs und USB-Sticks, ja.“ Klemke: „Wie viele CDs?“ So.: „Weiß ich nicht mehr.“ Klemke: „Wie oder ob die verpackt waren?“ So.: „Müsste man den Bildern entnehmen. Nicht jedes Detail kann ich heute noch nachvollziehen.“ Der Zeuge wird entlassen.
Götzl sagt, man lege jetzt eine Pause ein, bevor es zur weiteren Aussage des Angeklagten Carsten Schultze kommt. RAin Schneiders: „Wir hatten ja schon mal beantragt oder angeregt, die Bilder der Feuerwehr beizuziehen.“ Götzl: „Wir haben gestern von Seiten der BAW etwas bekommen, kriegen Sie mit der Akteneinsicht, sind vier Bilder.“ Es folgt eine Pause bis 10:55 Uhr.
Danach sagt Götzl: „Wir kommen zu Ihnen, Herr Schultze. Bitte!“ Carsten Schultze: „Ich hatte damals schon gesagt, als Brehme da war, Tauber da war, dass ich dazu noch was sagen möchte, was richtigstellen möchte. Dann kamen die Aussagen von Ralf Wohlleben dazu. Ich werde nicht alles ansprechen, was konträr zu meiner Aussage [phon.] war. Es bleibt jedenfalls alles so, wie ich es gesagt habe. Aber ein Paar Punkte habe ich. Zum Thema NPD-Kreisvorsitzender kann ich nur noch sagen: In meiner Erinnerung war ich das nicht. Das erste was ich mit dem Kreisverband in Erinnerung bringe, waren ‚Tops‘, also Tagesordnungspunkte, die Wohlleben vorbereitet hat, und wir haben uns über den Begriff ‚Top‘ lustig gemacht. Hatten wir vorher noch nicht gehört. Und dann kam eine Antrag von der Verteidigung Wohlleben aus meinen Erkenntnissen [phon., vermutlich gemeint: Erkenntnismitteilung des VS], dass ich das gewesen wäre, aber vier Zeilen später stand dann da, es ist nicht klar, ob er das gewesen ist oder ich das war [phon.]. Das steht in dem Antrag nicht drin. Und das steht ja auch in seiner Erkenntnismitteilung drinne, dass er behauptet hat, er war Kreisvorsitzender. [phon.] Das stand auch nicht in dem Antrag. Das wollte ich noch nachreichen.
Dann zum Thema Jürgen Helbig und dem Einbruch: Da hat Wohlleben ja gesagt, dass das über mich lief. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass damals die Handynummern, ich hatte keine vom Herrn Helbig. Erst im Zuge des Einbruchs haben wir die Handynummern ausgetauscht. Ich bleibe dabei, Herr Wohlleben hat mir den zur Seite gestellt, dass der Schmiere stehen soll. Also ich habe den nicht angesprochen. Ich habe den aber vorher ein paar mal gesehen, der war also nicht ganz neu für mich, aber nicht in dem Zusammenhang. Zum Thema, die Waffe wäre kaputt oder Schrott gewesen: Da habe ich keine Erinnerung dazu. Auch was er angesprochen hat, ich hätte wissen müssen, dass es da eine erste Waffenbestellung gab: Das stimmt nicht. Also da weiß ich nichts von. Auch nicht von Kontakten zur Familie Böhnhardt, dass da Zettel eingeworfen wurden, dass es Besuche bei denen gab, da wusste ich nichts von. [phon.] Dass Herr Wohlleben die Drei besucht hat, davon wusste ich auch nichts.
In der Drillingsakte vom Verfassungsschutz gab es eine Sache, vor dem Telefongespräch eines der drei mit Brandt, da gab es einen Zettel, den Wießner aufgeschrieben hat mit vielen Terminabsprachen alle zwei, drei Tage. [phon.] Da habe ich auch gar keine Erinnerung dran, dass ich da irgendwie so was gemacht habe, wenn ich der Haupttelefonkontakt gewesen bin, hätte das ja über mich laufen müssen, da habe ich keine Erinnerung dran. [phon.] Auch zu den Rechtsanwälten Thaut und Jauch, dass die damit zu tun hatten: Thaut sagt mir sowieso nichts, aber davon habe ich nichts gewusst, dass er oder Jauch was mit den Drei zu tun hatte. An was ich mich noch erinnern kann in dem Zusammenhang: Ich wurde ja damals angesprochen von Kapke und Wohlleben mit der Bitte, dass ich diesen Telefonkontakt, diese Botschaften hin und herbringe. So war das bis zum Schluss, dass ich das zu ihm [gemeint vermutlich: Wohlleben]gebracht habe, was die gesagt haben, und er hat gesagt, das und das soll ich weitergeben. [phon.] So hat sich das auch mit der Waffe verhalten. Die Geschichte, was er sagt, er hätte mir nur einen Tipp gegeben, wo ich eine kriege, ist Unsinn; das war nicht so.
Auch das Thema Geld für die Waffe: Da war an mich keine Frage, wo das Geld herkommen soll. Das Geld habe ich von Herrn Wohlleben bekommen und da war kein weiterer, kein Tino Brandt oder was weiß ich wer, involviert. Da das auch im Antrag mit kam, ich hätte Busse angemietet oder den Auftrag gehabt von der Bundesführung: Ich kann mich erinnern, dass ich einen Bus gemietet habe. Das war die Demo 01. Mai 1999, Bremen. Und der wurde uns ja in der Nacht beschlagnahmt. Und da weiß ich noch, dass wir uns in kleineren Gruppen nachts um Zwei oder Drei verteilt haben über die Nacht. Ich war mit sechs, sieben, acht, neun Jugendlichen unterwegs im Wald, wir haben Lagerfeuer gemacht, um die Zeit zu überbrücken, weil noch was gemacht werden sollte. Was war nicht klar. Ich habe dann einen Anruf bekommen oder mit Wohlleben telefoniert und der hat mir gesagt, dass es einen Treffpunkt gibt in Göschwitz am Bahnhof. Wir sind dann nach Gera gefahren. Da habe ich auch die Fahrt dahin bezahlt, weil ich das Geld vom Bus noch hatte. Dort waren dann Herr Krautheim, in Gera, und andere Geraer Leute und wir sind zusammen los mit Spontandemo in Richtung Innenstadt, wurden verhaftet und da kam es auch zu Aussagen.
Da wurde ich auch angeklagt im Nachhinein wegen Organisieren der Spontandemo. Und als ich den Strafbefehl bekommen habe, bin ich zum Herrn Jauch gefahren und der sagte, er ruft den Krautheim aus Gera an und denkt sich da was aus und ich sollte erstmal abwarten. Später bin ich zu Herrn Jauch gefahren und der hat dann eine Geschichte entwickelt, dass wir zu einer DGB-Veranstaltung wollten, so sollte ich das erzählen und so habe ich das auch gemacht. Ich weiß nicht, irgendwie war das Verfahren schriftlich, aber dann in der Revisionsverhandlung kam das zur Sprache und dann habe ich das auch so dargestellt. [phon.] Ich wurde trotzdem verurteilt zu 300 DM an die Geraer Tafel. Mit aufgebaut war das auf Zeugenaussagen von Daniel Jü. und Tina Schr. Daniel Jü. hat vor Gericht [phon.] gesagt, dass ich ihn schon drei Wochen vorher angesprochen habe wegen der Spontandemo, aber das war ja die Demo in Bremen. Hat er aber dann gesagt, dass es um Bremen ging. [phon.] Zu Mario Ralf Brehme und Herrn Tauber: Ich glaube, bei Brehme gab es eine Situation, da wurde abgefragt, wie er zu den Dreien, zu Wohlleben, Gerlach und zu mir stand. Und es kam eine Nachfrage zum Stammtisch Heilsberg und er hat gesagt, die waren gelegentlich da. Da wurde nicht nachgefragt nach Namen. Ich wollte nur sagen: Ich war mit den Dreien nie beim Stammtisch in Heilsberg. Ich war zwei, drei Mal da, aber mit dem Herrn Kapke.
Dann hat Tauber gesagt, er wäre mit mir viel unterwegs gewesen, in Stuttgart und Dortmund. Das gab es nicht. Ich war nie in Stuttgart oder Dortmund mit Tauber [phon.]. Und dann sagte er, ich hätte mit Patrick Wieschke den Landesverband geführt, obwohl er Vorsitzender war. Da kann ich mich nicht erinnern, ich wüsste nicht, dass ich da was geführt habe. Er sagte dann weiter, ich müsste der Kassenwart gewesen sein. Das stimmt nicht. Wer mich kennt, ich habe mit Finanzen nie was zu tun gehabt, habe ich kein Faible für. Warum er sich nicht dran erinnert hat, er sagte ja selber, dass er länger überlegt hat, und es [gemeint vermutlich: Landesvorsitz]dann gemacht hat. [phon.] Ich weiß auf jeden Fall noch, dass Tauber, Brandt und Wohlleben mich sehr bequatscht haben, dass ich den Landesvorsitzenden machen soll. Ich habe aber durchgehalten und es nicht gemacht und wurde dann Stellvertreter. Das war für mich schon eine kleine Revolution. Das ist das was ich an Punkten hätte.“ Götzl: „Sind denn gleich Fragen an Herrn Schultze?“ BAW und Verteidigung haben keine Fragen.
NK-Vertreterin RAin von der Behrens: „Haben Sie mal eine Mitteilung von Polizei oder Verfassungsschutz bekommen, dass Ihr Telefon abgehört wurde?“ Schultze: „Nein. Moment, Moment, in den letzten anderthalb Jahren jetzt. Ich meine, innerhalb vom letzten Jahr kam was.“ V. d. Behrens: „Wissen Sie noch von welcher Behörde und welcher Zeitraum?“ Schultze: „Weiß ich nicht mehr, könnte ich aber zu den Akten reichen.“ Schultzes RA Hösl: „Wir haben eine Mitteilung bekommen, dass im Vorfeld der Verhaftung eine Überwachungsmaßnahme gemacht worden ist, das betrifft 2011, 2012. Die Mitteilung haben wir vom GBA bekommen.“ V. d. Behrens: „Mir ging es um damals.“ Schultze: „Nee, da habe ich nichts bekommen.“ RA Erdal: „Haben Sie sich von der NPD distanziert? Wenn ja, wann?“ Schultze: „Ich habe mich immer von der Partei distanziert, nach meinem Ausstieg.“ Erdal: „Oberflächlich?“ Götzl: „Wir haben das Thema sehr ausführlich besprochen. In dieser Allgemeinheit, wie Sie es nachfragen, hätte ich Bedenken.“ Erdal: „Ich wollte nur wissen, ob diese Distanzierung nach dem Umzug nach Düsseldorf oder schon vorher war?“ Götzl: „Auch das haben wir schon erörtert.“ Erdal: „Okay.“
Götzl legte eine kurze Pause bis 11:23 Uhr ein. Danach verkündet er den Beschluss, das die Verlesung eines waffentechnischen Behördengutachtens, die Inaugenscheinnahme der Fotos des Gutachtens, das Rechtshilfeersuchen Kantonspolizei Bern und ein Haussuchungsprotokoll von 1997 verlesen werden. Gegen die Verlesungen hatte die Verteidigung Wohlleben Widerspruch eingelegt, weil zum Auffinden einiger Waffen in der Frühlingsstraße bislang lediglich der Zeuge Le. [zuletzt 251. Verhandlungstag]gehört worden sei und zum Auffinden von Waffen im Wohnmobil in Eisenach lediglich der Zeuge Menzel [52. Verhandlungstag], und weil der Antrag auf Beiziehung der Fotos der Feuerwehr aus dem Wohnmobil noch offen sei. Die Schriftstücke könnten dennoch verlesen werden, so Götzl. Die Aufklärungspflicht zwinge nicht dazu, die Verfasser als Zeugen zu vernehmen oder dass der Gutachter mündlich in der Hauptverhandlung sein Gutachten erstattet. Im Gutachten würden der sichergestellte Schalldämpfer und die sichergestellte Maschinenpistole Pleter erwähnt.
Die Verteidigung Wohlleben befürchte, durch die Verlesung des Gutachtens würde der Umstand, dass ein Gegenstand an einem bestimmten Ort sichergestellt worden wäre, in die Verhandlung eingeführt. Aus dem Gutachten werde aber deutlich, dass dem Sachverständigen dazu keine eigenen Wahrnehmungen vorliegen und der Sicherstellungsort werde nicht erwähnt [phon.]. Es sei nicht zu erwarten, dass bei einer mündlichen Gutachtenerstattung andere oder bessere Erkenntnisse zu erwarten wären. Bei den beiden letztgenannten Schriftstücken handele es sich um ein Zuleitungsprotokoll und ein Haussuchungsprotokoll der Schweizer Behörden von 1997. Es sei nicht zu erwarten, dass eine Vernehmung des Durchsuchungsbeamten bessere Erkenntnisse vermitteln könnte. Es folgt die Mittagspause bis 12:36 Uhr.
Danach wird zunächst das Behördengutachten des Kriminaltechnischen Instituts des BKA verlesen. Darin geht es u.a. um einen Schalldämpfer, der auf die Maschinenpistole Pleter 91 montiert werden könne und dessen „mittlere Dämpfungsleistung“ als sehr hoch zu beurteilen sei. Des weiteren geht es u.a. um vier aus Installationsmaterial hergestellte Schießgeräte. Diese seien nicht fertiggestellt und nicht voll funktionsfähig, verfügten jedoch über ausreichend feste Läufe und z. T. Verschlüsse. Es seien tragbare Gegenstände zum Abschießen von Munition, die einer Schusswaffe gleichgestellt seien. Sie könnten aus der Hand abgefeuert werden, es bestehe aber auch die Möglichkeit, die Rohre per Fernzündung, Lichtschranke o. ä. abzufeuern. Danach werden die Fotos zu den Gegenständen in Augenschein genommen.
Danach wird zunächst das Rechtshilfeersuchen der PD Jena über Interpol an die Schweizer Ermittlungsbehörden vom 17.01.1997 und dann das Protokoll einer Haussuchung bei Hans-Ulrich Mü. [Mü. Ist der Waffenlieferant der Ceska aus der Schweiz. Bereits 1997 gab es bei ihm eine Hausdurchsuchung wegen Waffenhandels.] Bei der Durchsuchung wurden Gewehre sowie vor allem große Mengen Munition sichergestellt. Der Verhandlungstag endet um 13:12 Uhr.
Das Blog „nsu-nebenklage“:
„Heute vernahm das Gericht zunächst zwei BKA-Beamte, die mit anderen Kollegen zusammen das Wohnmobil in Eisenach durchsucht hatten, in dem sich Böhnhardt und Mundlos erschossen hatten. Sie hatten dort u.a. mehrere Waffen, darunter eine Maschinenpistole mit Schalldämpfer, gefunden. […] Es folgten dann weitere Angaben des Angeklagten Schultze. Der hatte bereits zu Beginn des Prozesses sehr ausführliche, wenn auch seine eigene Rolle verharmlosende Angaben gemacht. […] Seine Ausführungen heute waren eher kurz, vor allem ging es ihm offensichtlich darum, noch einmal klarzustellen, dass er in NPD und JN keine führenden Rollen gehabt hätte. Zudem bestätigte Schultze noch einmal seine ursprünglichen Angaben zur Rollenverteilung zwischen Wohlleben und ihm selbst: es war Wohlleben, der bestimmte, was passiert, es war Wohlleben, der ihm sagte, er solle im Szeneladen Madleys eine Waffe kaufen, es war Wohlleben, der das Geld besorgte.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/03/09/09-03-2016/