Immer wieder ungelöste Fragen

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Zum Stand der staatlichen Aufklärung des NSU

Von Felix Hansen (apabiz / NSU-Watch)
zuerst erschienen in der Lotta #62 (Frühjahr 2016)

 

In Dortmund fand am 4. April 2016 eine Gedenkveranstaltung mit 500 Teilnehmenden statt. (c) NSU Watch

In Dortmund fand am 4. April 2016 eine Gedenkveranstaltung mit 500 Teilnehmenden statt. (c) Özge Pınar Sarp (NSU Watch)

 

Anfang April jährten sich zum zehnten Mal die vom NSU verübten Morde an Mehmet Kubaşık in Dortmund und Halit Yozgat in Kassel.

Mit der Aufarbeitung des NSU befassen sich derzeit vier Untersuchungsausschüsse in den Ländern, ein weiterer Ausschuss in Brandenburg steht in den Startlöchern. Der zweite Ausschuss des Bundestages hat mit der Beweisaufnahme begonnen.

Thematisch beschäftigt sich der Bundes-Ausschuss zunächst mit dem Brand in der Zwickauer Frühlingsstraße und den Ermittlungen vor Ort im November 2011. Hierzu wurden Zeugen zu den Arbeiten am zerstörten Haus und dem Fund des Ceska-Pistole, der Mordwaffe, im Brandschutt befragt. Denn, so betonen es die Abgeordneten bei den Befragungen gerne, ein Auftrag des Ausschusses sei es kursierende Verschwörungstheorien zu widerlegen. Warum dazu aber über Stunden Zeugen ohne neuen Erkenntnisgewinn gehört wurden, die bereits in viel ausführlicherer Form im Münchener Prozess ausgesagt haben, bleibt ein Rätsel.

Bei den Befragungen wird immer wieder deutlich, dass viele Fragen bis heute ungeklärt sind. So warfen zwei Ermittler unabhängig voneinander die Frage nach einer möglichen Zweitwohnung in der Zwickauer Nachbarstadt Glauchau auf, zu der es aber bis heute keinerlei Erkenntnisse gibt. Diese These vertrat auch der damalige Zwickauer Polizist Swen Philipp, der bis zur Übernahme des Verfahrens durch den Generalbundesanwalt am 11. November 2011 die Ermittlungen leitete. Nach dem Fund der Ceska-Pistole im Brandschutt hatte das BKA die Ermittlungen übernommen. In seiner Zeugenaussage zweifelte der Beamte die zentrale These der Behörden, dass der NSU lediglich aus drei Personen bestanden habe, an. Denn es sei eine Frage der Definition, ob nicht auch das Besorgen einer Waffe auch schon „NSU“ sei – und nicht bloß eine Unterstützungshandlung, so Philipp. Es stelle sich die Frage, warum man dies nicht größer ziehe. Ob man alle habe, müsse mit „Nein“ beantwortet werden, denn Unterstützer könnten ja durchaus auch über Mittelsleute tätig gewesen sein. Der Zeuge machte ungewohnt deutlich klar, dass es noch diverse Lücken in den Ermittlungen gibt. Er verwies dabei auf die ungeklärte Herkunft der zahlreichen aufgefundenen Waffen sowie die kaum bekannten Aktivitäten des Trios in den Jahren 2007 bis 2011.

Aussagen wie diese stellen allerdings die Ausnahme dar. Die Regel ist, dass sich die aussagenden Beamt_innen auf ihren konkreten Ermittlungsauftrag zurückziehen und jegliche Verantwortung mit den Worten „damit war ich nicht befasst“ von sich wegschieben. Das Mauern der Zeug_innen aus dem letzten setzt sich damit fort. Eine Aufklärung wird so bewusst hintertrieben. Als nächstes wird sich der Ausschuss mit dem Tod von Böhnhardt und Mundlos am 4. November 2011 in Eisenach beschäftigen. Auch das Bundesamt für dürfte wieder stärker in den Fokus geraten. Recherchen von Dirk Laabs und Stefan Aust legen nahe, dass Uwe Mundlos im Jahr 2000 mit den Aliaspersonalien eines Chemnitzer NSU-Helfers für die Baufirma des damaligen Zwickauer Neonazis arbeitete. Unter dem Decknamen „“ war dieser zur gleichen Zeit als V-Mann für das Bundesamt tätig. Trotz verschiedener Hinweise auf eine Nähe zwischen Marschner und dem untergetauchten Kerntrio in Zwickau hält ihn die Bundesanwaltschaft bislang aus dem Münchener Prozess raus, wie es auch bei anderen früheren V-Leuten der Fall ist.

Aufklärung in Brandenburg?

Im Land Brandenburg soll in Kürze, auf Betreiben der oppositionellen CDU und der Grünen, der Landtag über einen NSU-Untersuchungsausschuss abstimmen. Brandenburg wäre das siebte Bundesland, das ein solches Gremium einsetzt. Die Brandenburger Landespolitik hatte bislang wenig Interesse entwickelt, ihrerseits für Aufklärung zu sorgen. Die rot-rote Regierung versuchte bis zuletzt, den Ausschuss zu verhindern. Ein Beweisantrag der Nebenklage der Familie Yozgat im Münchener Prozess hatte im März die Diskussion um den Ausschuss befeuert. Im Mittelpunkt steht – erneut – die Rolle des Brandenburger V-Manns („“), der so dicht am NSU dran war, dass er um eine Waffe angefragt wurde – auf einem ihm zur Verfügung gestelltes Handy des brandenburgischen Innenministeriums. „Piatto“ teilte dem Verfassungsschutz 1998 auch mit, dass die drei untergetauchten Neonazis Raubüberfälle planten und sich in das Ausland absetzen wollen. Nebenklage-Anwält_innen werfen dem Verfassungsschutz vor, die Polizei aus Quellenschutzgründen unzureichend informiert und damit die Festnahme des Trios verhindert zu haben. Aufgrund des Nebenklageantrags musste nun erneut der langjähriger V-Mann-Führers von „Piatto“, , vor dem MünchenerOberlandesgericht aussagen. Und wieder einmal wurde das Desinteresse der Brandenburger Behörden, an einer Aufklärung mitzuwirken, deutlich. Nachdem das Gericht bei seiner ersten Aussage eine Mappe mit mitgebrachten Unterlagen beschlagnahmt hatte, sperrte das Innenministerium diese und gab sie erst nach öffentlichem Druck frei. Bei seiner erneuten Vernehmung im März verweigerte sich der in einer Maskerade auftretende Verfassungsschützer erneut jeglicher ernsthafter Befragung, schob Wissenslücken vor und berief sich auf seine beschränkte Aussagegenehmigung.  Doch auch abseits der Vorgänge um „Piatto“ gibt mehr als genug Stoff für einen NSU-Untersuchungsausschuss in Brandenburg. Die militanten Brandenburger Neonazis waren stets bestens mit ihre sächsischen Kamerad_innen vernetzt. Es existieren zahlreiche Querverbindungen in das direkte Unterstützungsumfeld des NSU, auch über Sachsen hinaus. Auch der frühere Brandenburger V-Mann hatte Kontakt zu mutmaßlichen Unterstützer_innen aus den Kreisen von . Nach seiner Enttarnung verzog er 2003 nach Dortmund und wohnte wenige hundert Meter vom Tatort des Mordes von Mehmet Kubaşik entfernt. Dadurch ist wohl erklärbar, dass sich sein Handy am Tattag in einer Funkzelle in Tatortnähe befand, dennoch wurde er 2006 von der Polizei nicht überprüft, da er in den polizeilichen Datensystemen fälschlicherweise als inhaftiert vermerkt war, wie im NRW-Untersuchungsausschuss bekannt wurde. Dort wurde auch jüngst bekannt, dass ein Mitarbeiter des NRW-Verfassungsschutzes im September 2003 versuchte, den ehemaligen V-Mann auf dem Handy zu erreichen, aber versehentlich bei der mit dem Schutz des Ex-Spitzels befassten Brandenburger Polizei landete. Der Hintergrund dieses Kontaktversuches ist unbekannt.

Schleppender Prozess in München

Das Gerichtsverfahren in München steuert unterdessen auf sein viertes Jahr zu. Während die Aussage Ralf Wohllebens abgeschlossen ist, stellt das Gericht weiter Fragen an Beate Zschäpe. Da ihre Verteidigung die Fragen nach Beratung nur schriftlich beantwortet, zieht sich die Aussage weiter hin. Weitgehend abgeschlossen ist hingegen der Themenkomplex der Raubüberfälle. Hierzu wurden weitere Zeug_innen und Ermittler_innen gehört. In die Länge gezogen wird das Verfahren auch durch Befangenheitsanträge von Zschäpe und Wohlleben gegen das Gericht. Nachdem diese erwartungsgemäß scheiterten, versuchte es die Wohlleben-Verteidigung mit einem ebenso erfolglosen Aussetzungsantrag. Die letzten Monate verliefen weiterhin zäh, regelmäßig wurden Verhandlungstage kurzfristig abgesagt. Mit einem Urteil ist erst nach der Sommerpause zu rechnen.

 

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