Protokoll 287. Verhandlungstag – 07. Juni 2016

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Protokoll 287. Verhandlungstag – 07. Juni 2016

An diesem Prozesstag ist erneut geladen. Er wird u.a. zu einer Geldübergabe an Carsten Schultze befragt, bei der es auch um das Besorgen von Waffen gegangen sei. Brandt streitet allerdings ab, jemals überhaupt etwas mit dem Thema Waffen zu tun gehabt zu haben. Geldübergaben hätten dagegen häufiger stattgefunden. Im Anschluss gibt die GBA Stellungnahmen zu verschiedenen Anträgen von Nebenklagevertreter_innen ab.

Zeuge:

  • Tino Brandt (Neonazi und früherer VM 2045 und VM 2150 des TLfV)

Auf der Besucherempore sind vergleichsweise viele Pressevertreter_innen und Zuschauer_innen anwesend. Im Publikum sitzt auch der Neonazi . Der Beginn des Prozesstages verzögert sich heute etwas. Der Verhandlungstag beginnt erst um 09:59 Uhr. Als Nebenkläger_innen sind heute Michaela und Yvonne Boulgarides da.

Nach der Präsenzfeststellung wird Tino Brandt von zwei Beamten in den Saal gebracht. Er kommt durch die Tür, durch die auch die inhaftierten Angeklagten Wohlleben und Zschäpe sowie der Angeklagte Carsten Schultze den Saal betreten. Brandt hat seinen Zeugenbeistand RA Jauch dabei. Bei der Personalienfeststellung gibt Brandt an, am 30.01.1975 geboren zu sein, seine ladungsfähige Anschrift sei die JVA Tonna, er sei gelernter Kaufmann im Einzelhandel und sei „derzeit ohne Arbeit“. Götzl belehrt Brandt wie üblich als Zeuge und belehrt ihn dann zusätzlich nach § 55 StPO.

Götzl: „Es geht uns um die Frage der Übergabe von Geld an Carsten Schultze. Hintergrund wäre die Frage, ob das etwas mit einem Waffenerwerb zu tun hat, um diesen Komplex würde es gehen. Die Frage, die ich erstmal stellen wollte: Hatten Sie mit Carsten Schultze Kontakt, soweit es um Geldübergaben geht?“ Brandt: „Mit Carsten Schultze hatte ich seinerzeit viel Kontakt. Hatten wir das nicht schon bei der letzten Vernehmung? [phon.] Bezüglich auf Geld ist mir momentan nicht erinnerlich, dass ich ihm Geld gegeben habe. Ausschließen kann ich das nicht, da viel Geld vom LfV weitergegeben wurde, mit Sicherheit war da auch der Aufbau der Jugendgruppen mit dabei.“ Götzl: „Haben Sie mit Carsten Schultze jemals über den Erwerb einer Waffe gesprochen?“ Brandt: „Nein.“ Götzl: „Ist denn die Frage der Finanzierung einer Waffe zwischen Ihnen und Carsten Schultze mal erörtert worden?“ Brandt: „Ähm, Waffen waren in meiner Umgebung nie ein Thema gewesen, also ich habe da mit niemandem über Waffen oder Ähnliches geredet.“

Götzl: „Jetzt nochmal nachgefragt trotzdem: In Bezug auf Carsten Schultze und überhaupt Geldübergabe, was haben Sie denn dazu konkret in Erinnerung?“ Brandt: „An eine direkte Geldübergabe an Carsten kann ich mich heute nicht mehr erinnern, kann es aber nicht ausschließen, weil damals viel Geld weitergegeben wurde, was vom Landesamt kam. Und da Carsten Schultze ja eine Jugendgruppe geleitet hat, kann es sein, dass er Geld für Jugendarbeit bekommen hat. [phon.] Aber aus heutiger Sicht ist es mir nicht mehr erinnerlich.“ Götzl: „Sie sagten, Waffen seien nie ein Thema gewesen. Können Sie das etwas näher ausführen?“ Brandt: „Ja. Wir haben über Waffen nie geredet.“ Götzl: „Welche Personen? Generell nicht oder mit bestimmten Personen nicht?“ Brandt: „Da ich mich mit Waffen generell so nicht beschäftigt habe, ist es egal, ob es den Carsten betrifft oder Ralf oder wen auch immer. Über den Kauf von Waffen habe ich mit keinem geredet.“ Götzl berät sich mit Richter Lang und Richterin Odersky. Dann fragt er: „Hatten Sie irgendwelche Informationen darüber, dass Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos im Besitz, oder auch Frau Zschäpe, im Besitz einer Waffe gewesen wären, nach dem Zeitpunkt Untertauchen?“ Brandt: „Nein, dazu hatte ich keine Kenntnisse.“

Götzl sagt, er wolle in dem Zusammenhang die Aussagegenehmigung für Brandt vom TLfV verlesen. Götzl verliest, dass Brandt eine unbeschränkte Aussagegenehmigung habe. Dann wendet er sich wieder an Brandt: „Dann nochmal die Frage: Sind Ihnen im Rahmen einer Tätigkeit für das Landesamt insofern Informationen bekannt geworden über den Besitz einer Waffe, die Aushändigung, Finanzierung – bezüglich Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe?“ Brandt: „Ist mir nichts erinnerlich. Also, wenn hätte ich es postwendend weitergeleitet. Ist mir nichts erinnerlich dazu.“ Götzl: „Haben Sie vor dem Untertauchen mit Uwe Böhnhardt mal über, oder mit Uwe Mundlos oder Frau Zschäpe mal über das Besorgen von Waffen oder den Besitz von Waffen gesprochen?“ Brandt: „Nein.“ Götzl: „Sofern jetzt Geld weitergereicht wurde, war in dem Zusammenhang mal von irgendeinem Zweck die Rede, wofür Geld von Seiten von Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe benötigt wurde, von irgendwelchen Personen, von den genannten oder sonstigen?“ Brandt: „Ja, das hatten wir schon besprochen. Da ging es einmal um das Passbesorgen und eben um das pure Überleben, als sie da abgetaucht sind.“

Wohlleben-Verteidiger RA Klemke: „Ja, Herr Brandt, wenn mir noch richtig in Erinnerung ist, gaben Sie an, vom Landesamt über die Jahre ca. 200.000 DM bekommen zu haben, korrekt?“ Brandt: „So habe ich es in der Zeitung gelesen. Ich selber habe es nicht zusammengerechnet. Ich gehe davon aus, dass das stimmt.“ Klemke: „Können Sie schätzen, wieviel Sie davon weitergegeben haben, an einzelne Kameraden, andere Gruppierungen?“ [phon.] Brandt: „Könnte ich nicht mehr sagen. Unmengen ist für Strafbefehle nach Jena gegangen, für den Herrn Kapke. Ansonsten kann ich das nicht mehr nachvollziehen. [phon.]“ Klemke fragt, ob Brandt auch keine Größenordnung angeben könne. Brandt: „Nein.“

Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders fragt, ob Brandt bei der Vernehmung letztes Mal in der JVA in München Kontakt mit Mithäftlingen gehabt habe. Brandt: „Ich hatte beim ersten Mal, wo ich hier war, glaube ich, kurz Kontakt mit Häftlingen.“ Schneiders: „Hatten Sie dort Hofgang?“ Brandt: „Ich habe Hofgang gemacht, aber was später der Häftling an die DPA gegeben hat, das hat nicht der Wahrheit entsprochen. Ich weiß, dass ich Kontakt zu ein, zwei Leuten hatte und gehe davon aus, dass der eine das gewesen ist.“ Schneiders fragt, ob Brandt den Namen noch wisse. Brandt: „Nein.“ Schneiders nennt den Namen Sönke Pe. Brandt: „Nein, sagt mir nichts.“ Schneiders nennt das Geburtsjahr von Pe. Brandt: „Sagt mir nichts.“ Schneiders: „Vom Alter her?“ Brandt: „Kann schon sein, dass er älter gewesen ist als ich.“ Schneiders fragt, was Brandt mit der Person besprochen habe. Brandt: „Kann ich Ihnen heute nicht mehr sagen, weiß ich nicht mehr.“ Schneiders: „Über Geld soll gesprochen worden sein in Bezug auf den und Personen des THS.“ Brandt: „Ist mir nicht erinnerlich. Ich weiß, dass mir der Artikel am Telefon vorgelesen worden ist. Viel Fantasie von der Person.“ Brandt sagt, die Person habe Geld verdient, indem sie es der DPA gegeben habe: „Der Wahrheitsgehalt war nicht sehr hoch.“ Schneiders: „Was heißt das?“ Brandt: „Das ist über ein Jahr her, mir ist der Artikel nicht mehr geläufig. Die Geldgeschichten waren unsinnig. Ich habe mich mit ihm nicht darüber unterhalten.“ Schneiders fragt, ob die Drei und ein Zurückkommen aus dem Untergrund [phon.] Gesprächsthema gewesen seien. Brandt: „Kann ich heute nicht mehr sagen, weiß ich nicht.“ Schneiders fragt, ob sich Brandt mit Pe. über Geld unterhalten habe in Bezug auf Waffenbeschaffung. Brandt: „Nein, denn dazu könnte ich gar nichts sagen.“ [phon.]

Schneiders hält dann aus dem Vernehmungsprotokoll von Sönke Pe. zu dessen angeblichem Gespräch mit Brandt in der JVA vor. Vorhalt: Frage: Was hat Tino Brandt sonst noch Wichtiges erzählt? Wurde auch über die Herkunft der gesprochen? – Antwort: Zu dem Geld nochmals: Tino Brandt sagte, das Geld sei für eine Sonderaktion gewesen. Um was für eine Sonderaktion es sich handelte, erzählt er mir nicht. Über die Ceska wurde nicht gesprochen. Brandt: „Nein, was ich weiß, ist, dass es um allgemeine Zeitungsartikel über diesen Prozess ging. Ich habe eigenes Wissen über den Prozess nicht eingebracht. Der hat halt ein paar tolle Sachen verkauft an die Presse, wo er seine Fantasie hat sprießen lassen. Da muss ich passen dazu.“ Schneiders: „Haben Sie Geld weitergegeben für Sonderaktionen?“ Brandt: „Vielleicht die Passbeschaffung, vielleicht ist das da gemeint, aber kann ich nichts zu sagen.“ Schneiders: „Sind Sie von Carsten Schultze mal aufgefordert worden Geld zu geben für eine Sonderaktion?“ Brandt: „Ist mir nicht erinnerlich.“

Schneiders: „Haben Sie mir Ihrem Zeugenbeistand gesprochen über Geldbeschaffung in Bezug auf Waffen?“ Brandt: „Kann ich mir nicht vorstellen.“ Schneiders hält aus einen Schreiben des Zeugenbeistands RA Jauch vom 11.11.2013 vor und sagt, dort werde Bezug genommen auf einen Focus-Bericht vom 19.03.2012. Darin stehe, so das Schreiben, dass Brandt erklärt habe, dass es durchaus möglich sei, dass die Behörde ihn im Jahre 2001 ’noch einmal‘ beauftragt habe, durch eine Geldzuwendung Kontakt zu den Flüchtigen aufzubauen. Schneiders: „Also: ‚Noch einmal‘. Können Sie sich das erklären, die Formulierung?“ Brandt: „Könnte ich aus dem Stegreif nicht. Womöglich ist die Sache gemeint, wo ich mit Geld zu Wohlleben gefahren bin, als es dann darum ging, dass das nun nicht mehr nötig ist.“

Schneiders: „Von wie viel Geldzuwendungen sprechen wir denn, die Sie vom Verfassungsschutz gezielt bekommen haben?“ [phon.] Brandt sagt, wenn es nicht bei den Akten sei, könne er es nicht sagen. [phon.] Schneiders: „War das so alltäglich?“ Brandt: „Es war relativ alltäglich.“ Schneiders: „Was ist damit gemeint?“ Brandt: „Dass ich über die Geldsachen nicht Buch geführt habe. Ich kann nicht sagen, wann ich irgendwann wohin bin und Geld gegeben habe. War ein durchlaufender Posten.“ Schneiders sagt, es gehe ihr um um gezielte Geldzuwendungen, um Kontakt zu den Dreien aufzubauen. Brandt: „Also, ich könnte das heute nicht mehr festlegen, ob das zwei bis sechs Mal war. Der Spielekauf war dabei, die eine Geldübergabe, die wir angesprochen haben, die Passgeschichte. Dann war eine Geldübergabe relativ am Anfang, wo sie untergetaucht waren. Also ich könnte die Geldsummen oder wie oft das war vom Landesamt, dass da was direkt weitergegeben werden sollte, kann ich jetzt nicht sagen.“

Carsten Schultzes Verteidiger RA Pausch sagt, Brandt habe eben erwähnt, er sei zu Wohlleben gefahren, um Geld zu übergeben, und fragt, ob damit die Spende von 500 DM gemeint sei. Brandt: „Ja.“ Pausch: „Sie wohnten ja an einem anderem Ort, gab es einen Grund, warum Sie es nicht überwiesen haben?“ Brandt: „Generell haben wir solches Geld mit Sicherheit nicht überwiesen, das wäre dem Zweck nicht angemessen gewesen.“

Schneiders sagt, sie habe eine Nachfrage zum Kontakt in der JVA: „Haben Sie einem, mit dem Sie dort Kontakt hatten, Ihre Vorladung gegeben?“ Brandt sagt, das könne sein. Wohlleben-Verteidiger RA Nahrath: „Wenn Geld nicht überwiesen wurde, was vom LfV kam, lag das daran, dass das unüblich war?“ Brandt: „In der rechten Szene oder egal wo, überweist man ja nicht solche Summen. Geld vom Landesamt habe ich in bar bekommen und habe es bestimmt nicht eingezahlt, um es dann zu überweisen. Wäre ja unsinnig gewesen bei Rasterfahndung und dergleichen. Geld, was ich bekommen habe, habe ich auch bar weitergegeben.“ Nahrath: „Gab es dazu eine Anweisung vom Amt?“ Brandt: „Das kann ich weder abstreiten, noch ausschließen. Ich kann nichts dazu sagen.“ Nahrath: „Diese gezielten Geldübergaben?“ [phon.] Brandt: „Ich glaube, das hat für die nicht in Frage gestanden, dass ich das überweise. Das hätte nicht präzisiert werden müssen.“ Nahrath: „Wie kommen Sie darauf?“ Brandt: „Geld geben, um Kontakt aufzunehmen, das funktioniert ja nur im persönlichen Gespräch.“ Nahrath: „Haben Sie sich das selbst überlegt oder wurde das erörtert bei Treffen?“ Brandt: „Ich gehe davon aus, dass das vorausgesetzt wurde. Es ist mir nicht erinnerlich, egal wie Sie die Frage formulieren.“

NK-Vertreter RA Schön: „Haben Sie in Erinnerung, ob Sie irgendwie auf einem Treffen bei französischen Neonazis gewesen sind?“ Brandt sagt, er sei bei mehreren Treffen in Frankreich gewesen. Schön: „Können Sie sich erinnern, inwieweit es da auch zu einem Verbrennen des deutschen Grundgesetzes gekommen ist?“ Zschäpe-Verteidiger RA Stahl beanstandet die Frage als nicht zur Sache gehörig. Götzl pflichtet Stahl bei. RA Schön sagt, es gebe eine Sendung auf „Arte“, in der man Schießübungen sehen könne und der Zeuge habe gerade angegeben, mit Gewalt und Schießübungen nichts zu tun gehabt zu haben. Götzl erwidert, Schön solle nicht solche Voraussetzungen machen, sondern die Frage stellen. Schön: „Ich wollte die Frage stellen, ob es irgendwie bei dem Treffen zum Einsatz von Gewehren gekommen ist.“ Nahrath beanstandet und fragt, was „irgendwie“ bedeute. Götzl sagt, Schön solle die Frage wiederholen. Schön: “ Ob es bei diesem Treffen mit französischen Neonazis irgendwie zu Gewehreinsätzen [phon.] gekommen ist.“ Nun beanstandet erneut RA Stahl. Schön wiederholt die Frage. Dann sagt Klemke, dass schon der Begriff der französischen Neonazis unklar sei. Schön: „Das können Sie auf dem Film sehen.“ Klemke: „Ich glaube, ich bin nicht verpflichtet Arte zu gucken.“ Götzl sagt, er habe die Frage von Schön akustisch nicht verstanden. Schön: „Ob es demonstrativ bei Treffen in Frankreich zum Einsatz von Waffen gekommen ist.“ Klemke sagt, die Frage sei immer noch unklar. Schön erwidert, er sehe nicht, warum er die Frage nichts stellen solle.

Götzl bittet um weitere Stellungnahmen. OStA Weingarten: „Herr Vorsitzender, wir teilen die Bedenken an der Zulässigkeit. Die Frage ist suggestiv, weil der Zeuge bisher von Neonazis nicht gesprochen hat. Die Fragestellung ist wertungsgetränkt und damit unklar. Mit dem Begriff ‚demonstrativer Waffeneinsatz‘ könnte ich, obschon der deutschen Sprache zugetan, nichts anfangen.“ Götzl sagt in Richtung von RA Schön, die Bedenken seien zutreffend. Schön stellt die Frage, ob es bei dem Treffen, von dem die Rede sei, zum Einsatz von Waffen gekommen sei. Brandt: „Das Treffen hat weit vor dem Untertauchen der Drei stattgefunden. Am Rande des Treffens kam es zu Schießübungen mit Kalaschnikows. Das hatte nichts mit Waffeneinkäufen, mit Gesprächen über Waffeneinkäufe zu tun. Denke, es war ’94 oder ’95, weit vor dem Zeitpunkt des Untertauchens. [phon.]“

RA Scharmer fragt, ob Brandt in Vorbereitung zu der Vernehmung Kontakt zum TLfV gehabt habe. Brandt verneint das. Scharmer: „Wann hatten Sie das letzte Mal Kontakt zu Mitarbeitern des Verfassungsschutzes?“ Brandt: „Wissentlich das letzte Mal 2001.“ Scharmer fragt, ob Brandts Zeugenbeistand Kontakt zum VS gehabt habe. Brandt: „Er hat mir nichts mitgeteilt, Ich gehe davon aus, dass er mir das mitgeteilt hätte.“

RA Narin: „Haben Sie Herrn Wohlleben vor Ihrer Enttarnung einmal mitgeteilt, ob Sie als V-Mann tätig sind für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz?“ Brandt: „Explizit mitgeteilt habe ich ihm das nicht. Ob er es mitbekommen hat wegen der vielen Gelder, die verteilt wurden [phon.], weiß ich nicht.“ Narin: „Was heißt ’nicht explizit mitgeteilt‘?“ Brandt: „Ich habe es ihm nicht direkt gesagt.“ Narin: „Was heißt das?“ Brandt: „Ich habe es ihm nicht gesagt.“ Narin: „Haben Sie es ihm auf andere Art und Weise mitgeteilt?“ Brandt: „Ich habe es ihm auch nicht schriftlich mitgeteilt.“ Narin: „Haben Sie es angedeutet?“ Brandt: „Ich habe es nicht angedeutet und auch keine Zeichensprache benutzt.“ Narin: „Haben Sie es anderen Personen aus dem Umfeld mitgeteilt?“ Brandt: „Ist mir nicht erinnerlich.“ Narin sagt, er wolle aus einer Textdatei vorhalten, die sich auf einer sichergestellten Festplatte von Ralf Wohlleben finde. Narin nennt die Asservatennummer und den Dateipfad. Es gehe um ein Interview zwischen Personen, die fragende Person sei „FN Jena“. Narin: „Wofür steht ‚FN Jena‘?“ Brandt: „, keine Ahnung.“ Narin sagt, die antwortende Person werde „Alter Hase“ genannt. Narin: „Haben Sie eine Ahnung, wer damit gemeint ist?“ Brandt: „Nein.“

Vorhalt aus dem Interview: Aber warum hat man überhaupt mit dieser Organisationsform aufgehört? Im Vergleich zum NWJ hatte man doch nun schon eine regional vernetzte Gruppierung aufgebaut. Zwar nicht so weit vernetzt wie das Freie Netz, aber doch mit einer landesweiten Präsenz, oder? – Alter Hase: Die Frage ist relativ schnell beantwortet. Aus relativ zuverlässiger Quelle, wir hatten ja einen V-Mann (Tino Brandt – aufgeflogen im Jahr 2001). In unserer Gruppe wussten wir, dass im Jahr 1999 an einem Verbot des THS gearbeitet wurde. Um das zu umgehen, lösten wir den THS auf und alle Mitglieder … zum eigenen Schutz Mitglied der zu werden. Götzl sagt ungehalten in Richtung von RA Narin: „Herr Rechtsanwalt Narin, wir hatten ja vereinbart, dass Vorhalte schriftlich eingereicht werden. Wenn es so ein langer Vorhalt ist, sollten wir das jetzt auch so handhaben.“ Es folgt eine Pause bis 11:06 Uhr.

Danach fragt Narin den Zeugen: „Nach diesem Vorhalt, fällt Ihnen jetzt ein, ob Sie jemandem aus dem Umfeld von Wohlleben berichtet haben, dass Sie V-Mann waren?“ Brandt: „Nein, auch nach diesen 20 Minuten fällt mir dazu leider nichts ein.“ Narin: „Haben Sie jemandem aus dem Umfeld von Wohlleben erzählt, dass ein Verbot des THS bevorsteht?“ Brandt: „Das ist durchaus möglich.“
Narin: „Können Sie das erläutern?“ Brandt: „Nein.“ Narin: „Wieso ist das möglich?“ Brandt: „Weil es durchaus möglich ist. Kann sein, dass ich das so gesagt habe.“ Narin: „Unter welchen Umständen und wem?“ Brandt: „Weiß ich nicht mehr.“ Narin: „Waren Sie über ein bevorstehendes Verbot des THS informiert?“ Brandt: „Das war ein allgemein bekanntes Gerücht.“ Narin: „Haben Sie es von Ihrem V-Mann-Führer mitbekommen?“ Brandt: „Ob ich das von meinem V-Mann-Führer mitbekommen habe, kann ich heute nicht mehr verifizieren, ich weiß es einfach nicht.“ [phon.]

Narin: „Gab es in der Szene, im Umfeld von Herrn Wohlleben, wohlhabende Personen, die Privatkredite vergeben haben damals an die Szene in Jena?“ Brandt: „Da müssten Sie Herrn Wohlleben selber fragen. Ich hatte in Jena nur mit Wohlleben und Kapke und einigen anderen zu tun. Ich kannte nicht alle und wusste nicht, wie die finanziell situiert waren. [phon.]“ Narin: „Wer gehörte denn zu dem Umfeld?“ Brandt nennt Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Narin: „Sagt Ihnen Max Le. etwas?“ Brandt bejaht das. Narin: „Wir war dessen Verhältnis zu Herrn Wohlleben?“ Brandt: „Soweit ich mich erinnere, hatte der Herr Le. zu fast allen ein gutes Verhältnis.“ Narin: „Und zu Herrn Wohlleben?“ Brandt: „Den schließe ich da nicht aus.“ Narin: „Wissen Sie, wie die wirtschaftliche Situation des Herrn Le. war?“ Brandt: „Nein.“ Narin: „Wissen Sie, ob der mal Geld an die Untergetauchten gespendet hat?“ Brandt: „Nein.“ Narin sagt, er wolle etwas aus einem wohl von Brandt selbst verfassten Vermerk, einer handschriftlichen Gesprächsnotiz vorhalten.

Vorhalt: Er fing damit an zu fragen, ob ich dran wäre und auf alle Sicherheitsmaßnahmen geachtet hätte und dass der Dicke, André Kapke, auf keinen Fall von dem Gespräch oder dessen Inhalt erfahren sollte. Dann fragte er nochmal, ob mir keiner gefolgt ist und ob ich mein Handy zu Hause gelassen habe. Dann fing er damit an, dass der Dicke in seinen Augen ein Kameradenschwein sei, da sie große Geldprobleme hätten und von dem André anvertrauten Geld von überall, was für sie bestimmt sei nur Bruchteile angelangt seien und zwar immer nur die, die bekannt geworden sind wie z.b. Zahlungen höherer Beträge von Max [Le.]. Auch sagte er, dass sie von Riese über Bekannte erfahren hätten, dass er eine halbe Einnahme aus einen Konzert, mindestens über 1000, nie bei ihnen angelangt sei, obwohl dieser sagte, er hätte das Geld nach Jena gegeben. Narin fragt, ob da jetzt eine Erinnerung an Max Le. komme. Brandt: „Ich habe eine Erinnerung an Max Le., so oder so.“ Narin: „Im Zusammenhang mit einer Geldspende?“ Brandt: „Das heißt ja nicht, dass er privat gespendet hat, kann gesammelt worden sein. Ich kann zur finanziellen Situation von ihm nichts sagen, trotz diesen Vorhalts.“

Wohlleben-Verteidiger Klemke sagt, er wolle nochmal zurückgehen zum Schreiben von Brandts Zeugenbeistand. Klemke sagt, dass im Schreiben von Brandts RA stehe, dass es vor dem Hintergrund der Berichterstattung des Focus möglich erscheine, dass Brandt durch finanzielle Unterstützung der Drei an der Beschaffung der Waffe beteiligt gewesen sei, die letztlich zu den Morden verwendet wurden. Klemke: „Dieser Passus in dem Schreiben, basiert der auf Informationen ihrerseits?“ Brandt: „Mir liegt das Schreiben nicht vor. Ich gehe davon aus, dass es ein allgemeines Schreiben ist, damit mir der Schutz gewährt wird, der mir zusteht.“ Klemke: „Haben Sie mit Ihrem Beistand das Thema besprochen?“ Brandt: „Nach meiner Erinnerung haben wir das allgemein erörtert, um welche Themen es gehen könnte, und dass hier Sachen aufgewühlt werden, wo man auf einmal selber Beschuldigter wird, und dementsprechend hat er das Schreiben aufgesetzt.“ Klemke: „Konkrete Anhaltspunkte haben Sie nicht nicht geliefert insoweit?“ Brandt: „Wenn ich sie geliefert hätte, bräuchte ich sie ja jetzt nicht zu äußern, weil der Zeugenbeistand dann unnötig wäre, weil ich mich strafbar machen könnte.“ [phon.]

NK-Vertreter RA Erdal: „Würden Sie Ihren Anwalt von der Schweigepflicht entbinden, jetzt?“ Brandt: „Aus welchem Grund?“ Erdal: „War nur eine Frage.“ Brandt: „Ich weiß ja nicht, in welchem Universum Sie leben.“ Erdal: „Ich will eine Antwort. Ja oder nein?“ Brandt: „Nein, werde ich nicht.“

Wohlleben-Verteidigerin Schneiders fragt, ob Brandt seinen Zeugenbeistand in diesen einen Punkt von der Schweigepflicht entbinden würde. Brandt: „Nein. Und in keinem anderen Punkt, um weiteren Fragen vorzubeugen.“

RA Narin: „Wie hat sich denn Ihr Verhältnis zu Herrn Le. entwickelt: Wann kennengelernt, wann Kontakt?“ Brandt: „Ich denke, den habe ich in den frühen 90ern kennengelernt und das Verhältnis hat sich dann in Luft aufgelöst 2001, mit meiner Enttarnung als V-Mann.“ Narin sagt, zu den wirtschaftlichen Verhältnissen von Le. liege den Verfahrensbeteiligten ausgedruckt ein Text vor, der von der Festplatte stamme, die bei Wohlleben sichergestellt worden sei. Vorhalt: Hiermit vergebe ich Maximilian [Le.], [Adresse] Jena, den Herrn Marcel Bi., [Adresse] Pößneck einen Kredit in Höhe von 7000,- Euro. Die Rückzahlung erfolgt in 71 Raten zu je 183,00 Euro und einer Schlußrate von 212,74 Euro. Die Ratenzahlung beginnt am 01.07.2003. Narin fragt, ob Brandt sich da an die wirtschaftlichen Verhältnissen von Le. erinnere. Brandt: „Ich kann mich da erinnern, dass ich da schon zwei Jahre nicht mehr in der rechten Szene aktiv war.“ Narin: „Kommt eine Erinnerung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen von Herrn Le.?“ Brandt: „Zu den wirtschaftlichen Verhältnissen von Max Le. nach 2001 kann ich noch weniger sagen als vor 2001.“ Um 11:18 Uhr wird der Zeuge entlassen. Pausch, Schneiders und Narin behalten sich Erklärungen vor.

Dann gibt Bundesanwalt Diemer eine Stellungnahme ab zu den Gegenvorstellungen der NK bzgl. die Ablehnung des Antrags auf Vernehmung von etc. Die Antragsteller würden im Wesentlichen vortragen, die Begründung des Ablehnungsbeschlusses zeige, dass die Ablehnung nach jedem beliebigen Maßstab des § 244 StPO um jeden Preis gewollt gewesen sei. Im Übrigen beschäftigten sie sich mit einer Zusammenfassung der Argumentation des Senats und deren Interpretation. Neue rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte würden nicht vorgetragen. Der Senat habe in seinem Beschluss der Sach- und Rechtslage umfassend und mit der im Einzelnen gebotenen Subsumtion des Sachverhalts unter die maßgeblichen Tatbestände des § 244 StPO erschöpfend Rechnung getragen. Rechtliche Fehler seien nicht erkennbar. Weil Gegenvorstellungen auf Beweisbeschlüsse eines Gerichts „nicht unbedingt zum üblichen Repertoire“ und v. a. auf den „in der Gegenvorstellung angestimmten Tonfall“ erscheine es ihm allerdings geboten, noch auf Folgendes aufmerksam zu machen: Wenn der Senat eines OLG eine Entscheidung treffe oder bestimmte Schlüsse ziehe, die er „auf das Sorgfältigste“ begründet habe, „versteige“ er sich nicht zu etwas und stellt schon gar nicht „Behauptungen“ auf. Das sei eine Terminologie, die vielleicht im politischen Raum ihre Berechtigung habe, aber unter „Organen der Rechtspflege“, zu denen auch die NK-Vertreter als RAe gehörten, im vorliegenden Zusammenhang „despektierlich“ und „ausgerechnet diesem Senat gegenüber“ unangebracht sei.

Die Argumentation der Gegenvorstellung sei zudem getragen von dem von „einzelnen Nebenklägervertretern und Nebenklägervertreterinnen geförderten, fachlich nicht vertretbaren Missverständnis, im Rahmen dieser Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht München könne die Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes stattfinden“. Es stehe außer Zweifel, dass „alle in diesem Phänomenbereich aufgetauchten und auftauchenden Zweifel und Fragen politisch, gesellschaftlich und strafrechtlich gelöst und aufgearbeitet werden müssen“. Das geschehe in einem Rechtsstaat jedoch in unterschiedlichen Formaten nach den jeweils dafür vorgesehenen Regeln: „Sei es im Parlament, in der Literatur, in der Presse und eben hier vor Gericht. Fachleute wissen: hier vor diesem Gericht, findet eine strafrechtliche Aufarbeitung eines von der Anklage und dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss bestimmten und damit konkret begrenzten Sachverhalts im Hinblick auf einen ebenso bestimmten und damit konkret begrenzten Personenkreis statt.“

Eine weitere strafrechtliche Aufklärung erfolge fortlaufend in den Ermittlungsverfahren des GBA. Für diese beiden letztgenannten Formate der strafrechtlichen Aufarbeitung gelten die Regeln der StPO. Dazu gehörten auch die Grundsätze der Konzentration und der Beschleunigung, die das Gericht zu einer sorgfältigen Beurteilung des in der Beweisaufnahme zu behandelnden Stoffes verpflichteten. Diemer: „Eine konzentrierte, beschleunigte Durchführung der Hauptverhandlung ist, zumal in Fällen vollstreckter Untersuchungshaft, ein ebenso in der Menschenrechtskonvention verbrieftes Recht eines Angeklagten.“ Ungerechtfertigte Verzögerungen seien zu vermeiden. Auch das sei ein rechtsstaatlicher Imperativ, dem ein Gericht zu genügen habe. Diemer: „Die Ablehnung eines Beweisantrags nach diesen Maßstäben als Mangel an Aufklärungswillen zu bezeichnen oder durch entsprechende Formulierungen einen solchen Eindruck zu erwecken, ist daher aus fachlicher Sicht grober Unfug.“

Zum Antrag auf Beiziehung der Akte zu einem Verfahren der StA Zwickau gegen Marschner und wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung am 21.04.2001 in Zwickau sagt Diemer, dass sich aus dem weiteren Vortrag ergebe, dass die Tat in einer Gaststätte bei einer Schlägerei begangen worden sein und Susann Eminger der Wirtin ins Gesicht geschlagen haben solle. Der Antrag sei mangels erkennbarer und sinnvoller Aufklärungsmöglichkeit durch die beantragten Maßnahmen zurückzuweisen. Es handele sich um einen Beweisermittlungsantrag. Soweit es den Antragstellern um weitere Argumente für die Begründung ihrer Gegenvorstellung und darum gehe, zu belegen, dass das BfV deutlich mehr Informationen über den Angeklagten Eminger haben müsse als bisher berichtet, dränge die Amtsaufklärungspflicht nicht zu einer Beiziehung der genannten Akten, weil diese Beweisziele keinen Zusammenhang mit
„dem Gegenstand der Hauptverhandlung, nämlich der Schuld- und Straffrage betreffend die
hier angeklagten Personen“ erkennen ließen. Das Gleiche gelte für den „Hergang der angeblichen Wirtshausschlägerei“ und die Identifizierung möglicher weiterer Beteiligter. Eine Teilnahme der hier Angeklagten werde nicht einmal behauptet.

Selbst wenn sich herausstellte, dass Susann Eminger, mit der André Eminger damals noch nicht verheiratet gewesen sei, Ralf Marschner und weitere Bekannte Emingers an den Gewalthandlungen in dem Wirtshaus beteiligt gewesen und deshalb strafrechtlich verurteilt worden wären, und André Eminger mit diesen Personen selbst engsten Umgang pflegte, ergäbe sich daraus nichts für die Schuld- und Rechtsfolgenfrage für diesen Angeklagten im vorliegenden Verfahren. Dass die genannten oder andere in der Akte mglw. auftauchende Personen in relevantem, ernst zu nehmenden und über die „bisher durch die Beweisaufnahme gewonnenen aussagekräftigen Erkenntnisse“ hinausgehenden Umfang Auskunft über die politische Einstellung von André Eminger geben könnten, sei Spekulation: „Nichts ist dafür dargetan. Nichts ist dafür ersichtlich.“ Bloße Kennverhältnisse reichten für eine realistische Annahme weiterer Aufklärungsmöglichkeit nicht aus.

Dann gibt OStAin Greger eine Stellungnahme ab zu den Gegenvorstellungen betreffend die Ablehnung der NK-Anträge auf Verlesung von S-Records, Beiziehung rekonstruierter Akten des BfV, zum erneuten Antrag auf Zeugenvernehmung „Lothar Lingen“ etc. Das Vorbringen der Antragsteller zeige, so Greger, weder neue Rechtsgründe noch neue Tatsachen auf, so Greger. Die Antragsteller würden ihre Anträge und Ersuchen auf dem Interesse der NK stützen, ein mögliches staatliches Fehlverhalten bei der Fahndung aufzuklären. Die Antragsteller würden argumentieren, dass die richtige Einschätzung der VS-Erkenntnisse, die richtigen Fahndungsmaßnahmen und die rechtzeitige Festnahme letztlich die Anschläge der Gruppe verhindert hätten. Des weiteren folge laut den Antragstellern aus der bloßen Vernichtung von Unterlagen beim BfV eine Aufklärungspflicht des Senats hinsichtlich der Aktenstücke und internen Vorgänge der Behörde. Die strafprozessuale Aufklärungspflicht gebiete die Beweiserhebungen jedoch nicht, so Greger.

Dann geht Greger auf die von den Antragstellern betonte Schutzpflicht des Staates und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein. Sie sagt, die wirksame Verfolgung von Gewaltverbrechen sei demnach eine Konkretisierung der staatlichen Schutzpflicht. Auch nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der von den Antragstellern vielfach zitiert werde, folge daraus die Pflicht wirksame amtliche Ermittlungen anzustellen, wenn ein Mensch durch Gewalteinwirkung zu Tode gekommen ist. Die Ermittlungen müssten danach prompt, unvoreingenommen und gründlich sein. Die Konkretisierung im Strafprozess finde sich in § 244 StPO. Nach diesen grundgesetzlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben erstrecke sich die Aufklärungspflicht des Senats auf alle Umstände, die die Verantwortlichkeit der Angeklagten erhellen. [phon.] Eine Tatprovokation oder ein bewusstes Ermöglichen durch staatliche Stellen wären demnach von der Aufklärungspflicht erfasst, so Greger weiter. Bei der Beurteilung, inwieweit eine Aufklärung im Strafprozess geboten ist, sei der bisherige Prozess in Rechnung zu stellen. Es habe in den letzten Jahren eine aufwändige Beweisaufnahme stattgefunden.

Die damalige Erkenntnislage der VS-Behörden sei bereits Gegenstand der Beweisaufnahme in den letzten Jahren gewesen. Es gebe nach den bisherigen Ermittlungen und der Beweisaufnahme und auch nach dem Vorbringen der Antragsteller keine tragfähigen Anhaltspunkte, dass die Ermittlungs- oder VS-Behörden jemals Kenntnis von den drohenden Anschlägen oder einer Verbindung der untergetauchten Personen zu den Anschlägen gehabt hätten. Etwaige Fehler bei der Fahndung seien ohne jede Bedeutung für die Schuld- und/oder Straffrage bei den angeklagten Personen. Eine darüber hinausgehende Aufklärung, wie sie die Antragsteller begehrten, sei im Strafprozess nicht veranlasst, sei kein Gegenstand der Aufklärungspflicht im hier geführten Verfahren. Die beantragten Beweiserhebungen seien daher nicht veranlasst. Alle weiteren Umstände, die die Antragsteller aufklären wollten, seien nicht geeignet, die Schuld der Täter für die angeklagten Taten auch nur im Geringsten zu mindern. Zu den Treffberichten zu sagt Greger, hierzu sei bereits eine umfangreiche Beweiserhebung erfolgt, etwa durch Vernehmung der V-Mann-Führer. Wesentliche Erkenntnisse für die angeklagten Taten hätten sich daraus nicht ergeben. Die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Zeugenangaben sei kein Selbstzweck. Die Beiziehung der begehrten Unterlagen sei auch unter Zugrundelegung des Vorbringens der Antragsteller ohne Erkenntnisgewinn. Zum Thema Aktenschreddern/“Lothar Lingen“ sagt Greger, die Rechtsansicht der Antragsteller, allein das Vernichten der Akte führe zu einer Prüfungspflicht „in Art einer Superrevisionsinstanz der Verfassungsschutzbehörden“ [phon.] gehe von vornherein fehl.

RA Scharmer sagt, er wolle kurz mündlich etwas äußern zur Stellungnahme Diemers. Scharmer: „Ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass Sie das Interesse meiner Mandantin, Gamze Kubaşık, deren Vater ermordet wurde, einen Zeugen zu hören, der etwas zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe in Zwickau und zu deren Innenverhältnis und zu politischen Überzeugungen sagen könnte, der auch V-Mann ‚Primus‘ gewesen sein soll, dass ihr Interesse an diesem Zeugen, der möglicherweise Auskünfte zum NSU-Kerntrio in Zwickau geben könnte, als groben Unfug bezeichnen. Das werde ich Frau Kubaşık dann umgehend auch so mitteilen. Darüber hinaus ist zu sagen: Es geht hier bei der Schlägerei nicht um eine ‚angebliche Wirtshausschlägerei‘, sondern den Protokollen des Bundestagsuntersuchungsausschusses ist zu entnehmen, dass die Grundlage gewesen sein soll, das Ralf Marschner und Susann Eminger und andere am 20.4. einen ‚Führergeburtstag‘ feiern wollten und das in der Gaststätte nicht genehm war und es daher dazu gekommen sein soll. Das wurde dann eingestellt wegen einer geständigen Einlassung von Susann Eminger. Es geht also nicht um einfache Gewaltanwendung, sondern um die Verbindung von Gewalt zur Umsetzung dieser politischen Umstände. [phon.]

Drittens: Ja, Herr Diemer, es hat alles seinen Platz. Und ich weiß auch, dass eine eine Anklage den Prozess umschreibt oder jedenfalls die prozessuale Tat den Prozess umschreibt, nicht Ihre Wertung als Bundesanwalt. Es wäre möglicherweise alles sehr viel einfacher, wenn Sie Erkenntnisse vorlegen würden, dass die gesondert Verfolgten von Ihnen auch tatsächlich verfolgt werden. Es gibt keine Akteneinsicht, trotz mehrfacher Nachfrage nicht einmal eine Auskunft. Meine Mandantin sieht keine andere Möglichkeit als das hier zu verlangen, weil sie es in anderen Verfahren nicht kann [phon.].“

Diemer sagt, er wolle klarstellen, das er nicht gesagt habe, die Vernehmung eines Zeugen, der Auskunft über sachbezogene Dinge geben könne, sei grober Unfug. Er habe gesagt, so Diemer, die sachlich begründete Ablehnung eines Beweisantrages als mangelnden Aufklärungswillen zu bezeichnen, sei grober Unfug: „Das möchte ich gern richtigstellen.“ Der Verhandlungstag endet um 11:43 Uhr.

Das Blog „nsu-nebenklage„: „[Brandt] war heute auf Antrag der Verteidigung Wohlleben erneut geladen, um Fragen zur Bezahlung der Mordwaffe Ceska zu beantworten. Die Verteidigung wollte auf diese Weise Zweifel an der Angabe des Angeklagten Carsten Schultze wecken, er habe das Geld für die Waffe von Ralf Wohlleben erhalten. Wie die Angaben des wahrlich alles andere als glaubwürdigen Brandt hierbei hilfreich sein sollten, dürfte das Geheimnis der Verteidigung bleiben. Und tatsächlich ergab seine Aussage auch nichts Relevantes: So gab Brandt zwar – erneut – freimütig an, dass er große Geldsummen vom Thüringer Verfassungsschutz erhalten und in die Thüringer Nazi-Strukturen weitergeleitet hatte. Davon sei auch sicher einiges bei Carsten Schultze für dessen ‚Jugendgruppe‘ – also die JN als Jugendorganisation der NPD – angekommen. Mit Waffen aber, so die unglaubhafte Beteuerung Brandts, habe er sich nie beschäftigt, auch sein Umfeld nie. Damit besteht weiter keinerlei Grund, an der Angabe Schultzes zu zweifeln, wonach Wohlleben mit ihm zusammen die Waffe besorgt hat und auch das Geld dafür zur Verfügung gestellt hat – sicher nicht aus seinen eigenen Finanzen, sondern aus für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt beschafften Spendengeldern. Zum Abschluss nahm die Generalbundesanwaltschaft zu den Anträgen und Gegenvorstellungen der Nebenklage aus der vergangenen Woche […] Stellung und verteidigte die angegriffenen Beschlüsse des Gerichts. Bundesanwalt Dr. Diemer griff die Nebenklage an, warf ihr vor, die in den Anträgen verwendete Terminologie sei unter ‚Organen der Rechtspflege‘ unangebracht. Erneut warf er ‚einigen‘ NebenklägervertreterInnen vor, sie würden versuchen, vor dem Oberlandesgericht München eine Aufklärung des gesamten NSU-Komplexes zu erzwingen. Insbesondere der Vorwurf mangelnden Aufklärungswillens gegenüber dem Gericht sei unangemessen und ‚aus fachlicher Sicht grober Unfug‘. Rechtsanwalt Scharmer machte für die Nebenklage erneut deutlich, dass es gerade das Verhalten der Bundesanwaltschaft, insbesondere die frühzeitig festgelegte Position, der NSU sei eine isolierte Gruppe von lediglich drei Personen gewesen, die bis heute verteidigt wird, aber auch die Geheimniskrämerei zu weiteren Ermittlungsverfahren gegen Unterstützer der Gruppe und V-Leute in deren direkten Umfeld ist, die dazu beiträgt, dass die Nebenklage jede sich bietende Chance auf Aufklärung ergreift und ergreifen muss. Für die NebenklägerInnen ist es unter keinem Gesichtspunkt hinnehmbar, dass etwa die Anwesenheit des VS-Mitarbeiters Temme am Tatort in Kassel in diesem Prozess keine weitere Rolle spielen soll, dass Hinweisen auf langjährige Kontakte von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos mit einem V-Mann, der möglicherweise sogar ein Fahrzeug für einen Mord des NSU angemietet hat, gar nicht nachgegangen werden soll, dass ein Versuch der Beweisvernichtung durch Schreddern von V-Mann-Akten im Bundesamt für Verfassungsschutz einfach so hingenommen werden soll. All dies gehört auch in das Münchener Verfahren, weil all dies auf das engste mit den Taten von Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos und den in München angeklagten Unterstützern verknüpft ist.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/06/07/07-06-2016/

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