An diesem Prozesstag ist David Petereit von der NPD geladen. Er war Herausgeber des Neonazi-Fanzine „Weisser Wolf“, in dem 2002 im Vorwort der Gruß „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter…“ abgedruckt wurde. Dieser ging wohl auf den sog. NSU-Brief zurück, in dem der NSU mutmaßlich an verschiedene Institutionen Spenden und ein Schreiben verschickte. Dieser Brief wurde bei einer Hausdurchsuchung bei Petereit nach 2011 gefunden. Bei der heutigen Vernehmung will sich dieser allerdings an fast nichts erinnern können. Nicht an die Spende, nicht an das Verfassen dieses Grußes, obwohl der angibt, das Magazin allein gemacht zu haben.
Zeuge:
- David Petereit (NPD-MdL, ehem. Herausgeber des „Weissen Wolf“, Gruß an den NSU)
Der Verhandlungstag beginnt um 09:48 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung betritt der Zeuge David Petereit mit seinem Zeugenbeistand RA Michael Andrejewski [wie Petereit NPD-Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern]den Saal. Zunächst wird die von der Landtagspräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern ausgestellte Aussagegenehmigung für Petereit verlesen, derzufolge der Landtag in seiner 124. Sitzung beschlossen habe, die Genehmigung der Vernehmung des Mitglieds Petereit vor dem 6. Strafsenat in München zu erteilen.
Götzl: „Es geht uns heute um die Herausgabe des ‚Weissen Wolfes‘, es geht uns um den so genannten NSU-Brief und inwieweit sich der ‚Weisse Wolf‘ inhaltlich mit dem Thema NSU beschäftigt hat. Ich würde Sie bitten, dass Sie zunächst von sich aus Ausführungen machen. Ich werde dann nachfragen.“ Petereit: „Ja, ich weiß ja weshalb ich hier bin, es geht ja um diese Grußbotschaft, wie sie bezeichnet wird, an den NSU, aus einer Ausgabe, ich meine im Heft Nummer 18, in dem ‚Weissen Wolf‘, der zu diesem Zeitpunkt von mir herausgegeben wurde, was ich entgegen Presseverlautbarungen auch nie bestritten habe. Ich weiß nicht mehr, ab wann ich den herausgegeben habe, aber seitdem da das Postfach in Neustrelitz auftaucht, habe ich das verschickt, keine Ahnung in welchem Jahr das war. Es gab dann ja eine Übergabe. [phon.] Mit der Durchsuchung durch das BKA, da wurde ja ein Brief gefunden mit Absender NSU. Ich konnte mich damals nicht an diesen Brief erinnern, ich kann mich auch heute nicht erinnern. Ich habe damals auch gesagt: Hätte ich gewusst, dass ich so einen Brief gehabt hätte, wäre die eine Möglichkeit gewesen: ‚Hallo, ich habe diesen Brief.‘ Und die andere Möglichkeit, den einfach wegzuschmeißen, denn niemand bei klarem Verstand möchte ja in den Zusammenhang gerückt werden, in den ich durch die Presse gerückt wurde. Insofern sind das die Angaben, die ich dazu machen kann.“
Götzl: „Der Punkt, den Sie angesprochen haben, mit Ausgabe 18, was können Sie dazu noch berichten?“ Petereit: „Können Sie eine konkretere Frage stellen?“ Götzl sagt, es gehe ihm um das Grußwort. Petereit: „Ja, auf Seite 2 oder 3 des Heftes befindet sich ein Text, der irgendwie lautet : ‚Es hat Früchte getragen, vielen Dank, der Kampf geht weiter, Smiley‘. Irgendwie so, der genaue Wortlaut ist mir echt nicht präsent. Aufgrund dessen wurde ich durchsucht und in einem Ordner mit vielen Sachen wie unveröffentlichten Texten, Rechtsgutachten für das Heft wurde dieser Brief gefunden. Ich weiß nicht mehr, warum dieser Text da drinne ist. Es wird sicherlich Gründe gegeben haben, aber ich weiß es ehrlich nicht mehr.“ [phon.] Götzl: „Haben Sie eine Erinnerung, an welcher Stelle dieser Text ‚Es hat Früchte getragen‘ aufgeführt ist?“ Petereit: „Ja, Sie sind gut! Das geht ja seit Jahren durchs Internet. Seite 2 oder 3, da irgendwo in der Mitte [phon.]. Also ziemlich weit vorne.“
Götzl: „Was können Sie denn zur Entstehung sagen, Nummer 18? Wie kam es dazu, dass dieser Rundbrief verfasst wurde, von wem stammen die entsprechenden Beiträge?“ Petereit: „Ja, also, Ausgabe 18, das heißt ja, es gibt schon mindestens 17 Ausgaben vorher. Das Heft wurde ursprünglich rausgegeben als Rundbrief an Kameraden, Freunde, das war nie als Publikation gedacht. Ich weiß nicht, ob in der Ausgabe schon ein Impressum ist. Die Auflage wurde aber immer größer und der Empfängerkreis unüberschaubarer. Dann gab es irgendwann ein Impressum. [phon.] Und aus dem Dunstkreis der Leser kam auch ein Haufen Rückmeldung. Das Internet kam dazu irgendwann. Wie freiwillige Mitarbeit. Es gab keine Redaktion, sondern das habe ich halt alleine gemacht, nach Feierabend oder sonst was. Ich weiß nicht mal, ob es die Leute, die mir Sachen zukommen ließen, konkret gibt. Ich kenne die gar nicht alle persönlich. Wenn Sie mich fragen, wer in der Ausgabe geschrieben hat: Weiß ich nicht mehr. [phon.] Vielleicht vergleichbar heute mit Facebook. Es war eine Möglichkeit der Eigendarstellung, Sachen irgendwo veröffentlichen zu lassen.“ Götzl sagt, in den Akten finde sich ein Vorwort, das mit den Worten: „Seid gegrüßt KameradInnen“ beginne: „Von wem wurde das geschrieben?“ Petereit: „Ich denke von mir.“ Götzl: „Haben Sie da ein Pseudonym verwendet?“ Petereit: „Ja.“ Götzl: „Welches?“ Petereit: „Eihwaz, E-i-h-w-a-z.“
Die Seite wird in Augenschein genommen. Götzl trägt den grafisch etwas abgehobenen Gruß an den NSU vor: „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter…“ Dann sagt Götzl, es gehe unterhalb des Grußes weiter mit: „Der ‚Weisse Wolf‘ ist keine Veröffentlichung im Sinne des deutschen Pressegesetzes“. Götzl: „Welche Textstellen stammen jetzt von Ihnen? Hier unten steht das Postfach in Neustrelitz und da hatten Sie darauf hingewiesen, da waren Sie der Herausgeber.“ Petereit: „Ja.“ Götzl wendet sich ungehalten an den Zeugenbeistand Andrejewski, der offenbar gerade mit Petereit gesprochen hat: „Sie sind nur Zeugenbeistand, ich stelle die Fragen!“ Petereit: „Ich kann über dieses Heft, über alle Hefte – es gab ja in den kommenden zwei Jahren auch noch zwei – nichts mehr mit Konkretheit sagen. Ich kann es nur vermuten; ich weiß es nicht. Ich gehe davon aus, dass ich da alles reingesetzt habe [phon.]. Wie die Entscheidung lief, was da veröffentlicht wurde, kann ich nicht mehr sagen [phon.].“
Götzl: „Wenn wir beim Inhaltlichen bleiben, an diesem Text. ‚Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen, der Kampf geht weiter.‘ Was verbinden Sie denn inhaltlich mit dem Text?“ Petereit: „Das was die Zeitung schreibt?“ Götzl: „Nein, was Sie damit verbinden, Zeitung interessiert mich nicht.“ Petereit: „Ich habe da überhaupt keine Verbindungen. Fragen Sie mich nach anderen Seiten und Ausgaben, es ist so lange her. Ich hatte jetzt ein paar Jahre Zeit, mir Sachen durch den Kopf gehen zu lassen. Aber ich kann Ihnen keine Tatsachen sagen. Meine Erinnerung ist Null, das ist nun mal so.“ Götzl: „Ich habe Sie so verstanden: Das was auf der Seite ist, ist von Ihnen?“ Petereit: „Ich gehe davon aus. Nach meiner Erinnerung ja.“ Götzl: „Was verbinden Sie denn mit diesem Text, kommt da ein Zusammenhang mit Ereignissen?“ Petereit: „Nein.“ Götzl: „Da ist formuliert: ‚Vielen Dank an den NSU‚. Da wäre die Frage jetzt: Wer dankt dem NSU wofür?“ Petereit: „Genau, darauf kann ich Ihnen keine Antwort geben, weil ich es nicht weiß.“ Götzl: „‚Es hat Früchte getragen‘. Was bedeutet ‚es‘? Was bedeutet ‚Früchte getragen‘? In dem Heft, wo Sie sagen, Sie haben das herausgegeben.“ Petereit: „Genau, aber nicht letzte Woche herausgegeben, sondern vor zehn Jahren oder länger.“
Götzl: „Aber Sie haben darüber nachgedacht. Was können Sie denn dazu sagen? Das sind ja auch Fragen, die Sie sich möglicherweise auch selbst gestellt haben.“ Petereit: „Natürlich, Sie sind ja auch nicht der einzige, der solche Fragen stellt, das BKA, aber es ist leer.“ Götzl: „‚Der Kampf geht weiter‘ – was bedeutet das?“ Petereit: „Wenn ich das auslegen müsste: Alles, nur nichts Strafrechtliches. Ein üblicher Sprachgebrauch in der politischen Auseinandersetzung. Gerade in rechten Kreisen ist das sehr üblich, so ein Wortlaut, aber das finden Sie auch in der SPD. Das weiß ich ganz genau. Bei einer Demo, wo es um Kampf ging, die verboten wurde, haben wir nachgeguckt und da haben wir ganz viel gefunden, auch von der SPD, wo es immer mal wieder um Kämpfen ging.“ Götzl: „Der Ordner, in dem auch dieser Brief enthalten war, was ist da von Ihnen aufbewahrt worden?“ Petereit: „Ja, alles was mit dem Heft Weisser Wolf zu tun hat, der eine heißt ‚Ausgaben Weisser Wolf“ und der andere nur „Weisser Wolf“. Rechtsgutachten, Rechnungen, unveröffentlichtes Material, was aus Platzgründen, inhaltlichen Gründen rausgefallen ist. Ich kann’s nur allgemein sagen. Ich weiß nicht, was konkret da drin ist.“ Götzl: „Wann haben Sie sich denn das letzte Mal diesen Ordner angesehen?“ Petereit: „Als das Bundeskriminalamt da war.“
Götzl: „Haben Sie als Herausgeber des Weissen Wolfes Spenden bekommen?“ Petereit: „Ja, in dem Sinne aber nicht. Es gab natürlich Geld immer mal von Leuten die das Heft bezogen haben, Unkostenbeiträge in unterschiedlicher Höhe, je nachdem wie viel derjenige denn bezogen hat. Das wurde über den Postweg abgehandelt.“ Götzl: „In welcher Höhe?“ Petereit: „Ich erinnere mich an Briefe, die durch die Post wieder verschlossen wurden, weil sie kaputtgegangen waren, weil Leute Hartgeld auf Papier aufgeklebt hatten. Und höhere Beträge: Versandhandel und sonst was, die haben halt hundert Stück genommen, wir hatten ja in der letzten Ausgabe 1.200 Auflage.“ Götzl: „Meine Frage ist leider nicht beantwortet. In welcher Größenordnung waren diese Beiträge?“ Petereit: „Ich bin mir nicht mal mehr sicher, was für Unkostenbeiträge genommen wurden. Das war gestaffelt. Stand in irgendeiner Ausgabe. Es war sicher auch mal so, dass da 100 Euro oder mehr kamen. 1,50 pro Heft hat man auf jeden Fall genommen. Wenn einer hundert Hefte genommen hat, müssen da schon 150, 200 Euro gekommen sein.“ Götzl: „Und Beträge in höheren Größenordnungen, 1.000, 2.000?“ Petereit: „Also das wüsste ich. Wenn da vierstellige Beträge gekommen wären, da könnte ich mich mit Sicherheit dran erinnern, also das passiert nicht allzu oft.“
Vorhalt aus einem Behördenzeugnis des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung VS: Der VS-Abteilung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern liegt in Zusammenhang mit einer Spendenzahlung an den Weissen Wolf folgende Deckblattmeldung vom 4.4.2002 vor: Bei der Zeitschrift „Der Weisse Wolf“ soll eine anonyme Spende von 2.500 Euro eingegangen sein. Petereit: „Mir liegt so eine Meldung nicht vor. Also das schließe ich aus. Wenn ich so viel Geld bekommen hätte, das wüsste ich. Ich weiß nicht, was Sie da für eine Deckblattmeldung haben. Das hätte ja sicher auch größere Kreise gezogen, nicht nur zu einem V-Mann. An so was erinnere ich mich nicht, auf gar keinen Fall. Da müssten Sie vielleicht den Behördenleiter vorladen. Vielleicht gab es ja so einen Brief an mich, nur das Geld ist verschwunden.“ Vorhalt: Der Spende sei ein Brief gefolgt mit sinngemäß folgendem Wortlaut: „Macht weiter so, das Geld ist gut bei Euch aufgehoben.“ Götzl: „Können Sie sich erinnern?“ Petereit sagt, er habe nur den bei ihm gefundenen Brief lesen können und ein Foto davon machen können. [phon.] Petereit: „Und der bei mir gefundene Brief hat einen solchen Tenor. Aber hätten Sie mich vor drei Jahren gefragt: Keine Ahnung.“
Götzl: „Vorher sagten Sie, die Alternative wäre gewesen: Wegwerfen diesen Brief, denn wer will damit was zu tun haben.“ Petereit: „Genau.“ Götzl: „Deswegen der Appell an Sie: Sie sind zur Wahrheit verpflichtet. Die Möglichkeit, ich will nichts damit zu tun haben, diese Möglichkeit haben Sie nicht als Zeuge.“ Petereit: „Das ist mir bewusst. Aber ich kann Ihnen doch nicht sagen, was Sie vermutlich hören wollen. Ich muss mich auf meine Erinnerung beziehen. Nach zwei Jahren Berichterstattung – ich lese ja auch, was für ein Dreck geschrieben wird, auch über meine Person – ist ja klar, was ich da aussagen soll. Aber das ist nicht meine Erinnerung. Meine Erinnerung geht gegen Null, an diese Zeit.“ Götzl: „Der Begriff NSU, wann sind Sie damit das erste Mal konfrontiert worden?“ Petereit: „Das weiß ich ziemlich genau: Die NPD hatte Bundesparteitag in Neuruppin. Und da stand in der Zeitung: Wohnmobil abgebrannt, rechtsextreme Terrorzelle NSU. Bei so einem Parteitag sind ja nicht alle Redebeiträge spannend, da habe ich das gelesen. Da habe ich eine relativ genaue Erinnerung dran, dass das da war, kann Ihnen aber nicht das Datum sagen, nur den Anlass.“
Götzl: „Zur Frage der Herausgeberschaft: Ab wann haben Sie den Weissen Wolf herausgegeben?“ Petereit: „Ich kann das weder von der Jahreszahl noch von der Ausgabe sagen. Indiz fürs Gericht wäre halt wirklich dieses Postfach. Ab da, wo das Postfach in Neustrelitz angegeben wurde, habe ich das versandt. Die erste, kann sein, dass das noch von meinem Vorgänger zusammengestellt wurde, aber ich das verschickt habe. Aber zeitlich kann ich Ihnen das nicht mehr sagen.“ Götzl: „Das Pseudonym ‚Eihwaz‘, was hat es damit auf sich?“ Petereit: „Das ist die Bezeichnung einer Rune.“ Götzl: „Welche Bedeutung hat die Rune?“ Petereit: „Ich weiß es nicht mehr.“ Im Saal kommt kurz Gelächter auf. Götzl: „Wie kam es dazu, dass Sie die Rune Eihwaz gewählt haben?“ Petereit: „Ich müsste mutmaßen, ich weiß es nicht mehr. Ich denke, dass ich unter vielen Runen eine ausgewählt habe, die ich gut fand, also einfach so.“ Götzl: „Nochmal zurück zu dem Punkt Geld, das Sie als Herausgeber des Weissen Wolfes bekommen haben. Ich habe Sie so verstanden: Unkostenbeiträge wurden geleistet für Hefte, die bezogen wurden. Gab es denn ansonsten Spenden oder für sonstige Zwecke Zahlungen an Sie als Herausgeber des Weissen Wolfes?“ Petereit: „Nein. Also, keine, wo ich mich erinnern kann.“ Götzl: „Also Werbung beispielsweise?“ Petereit: „Doch, wo Sie das ansprechen, für Werbung wurde auch mal Geld bezahlt, kleinere Beträge, 25 Mark oder Euro, nach Platzgründen. Möglicherweise findet sich in einem der letzten Hefte eine Aufschlüsselung für Werbeplatz, es ging so nach Viertelseite, halbe Seite. Jetzt wo Sie das ansprechen: Stimmt.“ Götzl: „Was ist mit dem Geld geschehen?“ Petereit: „Das habe ich beiseite gelegt und davon dann den Druck des nächsten Heftes finanziert.“ Götzl: „Wie wurde das Geld Ihnen übergeben?“ Petereit: „Also in der Regel kam es per Post, denke ich. Kann auch sein, dass ich in Einzelfällen das über mein Privatkonto abgewickelt habe oder bei persönlicher Übergabe, das man das bar gekriegt hat.“
Götzl: „Hat denn außer Ihnen bei der Zusammenstellung der Ausgaben, hat außer Ihnen jemand daran gearbeitet?“ Petereit: „Also nach meiner Erinnerung nicht. Ich muss aufpassen, falls jemand wieder behauptet, er hätte mitgearbeitet. Ich schließe das aus, nein. Es ist eine Sache der Auslegung. Wenn mir jemand Artikel geschickt hat, zwei, drei Sachen, hat er ja nicht mitgearbeitet, sondern nur die Sachen übersandt. Entschieden habe ich. Bitten durfte jeder, der wollte: Hier ein toller Text, nehmt den bitte bei euch rein.“ Götzl: „Haben Sie unter dem Namen ‚Eihwaz‘ mal Verkäufe im Internet getätigt?“ Petereit: „Keine Ahnung.“ Götzl: „Kennen Sie denn einen der Angeklagten?“ Petereit: „Auch das sind so Sachen, die mir natürlich durch den Kopf gegangen sind.“ Götzl: „Es geht darum, ob Sie sie persönlich kennen.“ Petereit: „Das weiß ich nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mal Ralf Wohlleben getroffen habe, aber ich wüsste weder wann, noch wo oder den Zusammenhang. Aber die politischen Aktivisten in der BRD sind ja doch überschaubar. Also sicher mal gesehen, aber es gab auf jeden Fall keinen regen Kontakt, denke ich.“ Götzl: „Und Frau Zschäpe?“ Petereit: „Nee. Bei Herrn Eminger kenne ich den Bruder. Aber ich wusste nicht, dass sie Zwillinge sind, bis das Verfahren los ging. Ich könnte gar nicht auseinander halten, ob ich den einen oder anderen traf.“ Götzl: „Und Herrn Gerlach?“ Petereit: „Nein, also nein.“ Götzl: „Und Carsten Schultze?“ Petereit: „Nein, das sind alles Sachen, die sind mir nur durch die Berichterstattung im Rahmen des Prozesses bekannt.“
Götzl: „Was Herrn Wohlleben anbelangt, können Sie das zeitlich einordnen, den Kontakt?“ Petereit: „Also um die Jahrtausendwende bin ich relativ viel, man war jung, die ersten haben Führerschein, da ist man schon durch die Bundesrepublik gefahren, das muss sich aber im Laufe der Jahre gelegt haben. Ich kann Ihnen das nicht sagen. Darüber hinaus habe ich auch ein sehr schlechtes Namens- und Gesichtergedächtnis, das kommt dann zusammen, weswegen mir ab und zu mal Arroganz unterstellt wird, weil die mich kennen, aber ich mich nicht an sie erinnere. Ist eine Sache, die passiert häufiger, also nicht nur vor Gericht, falls Sie da den Eindruck haben.“
Götzl: „Können Sie sich erinnern, dass Sie vernommen wurden?“ Petereit: „Ja, die haben da ein bisschen Eindruck hinterlassen.“ Götzl: „Inwiefern?“ Petereit: „Das war das erste Mal, dass ich mit dem BKA zu tun hatte, die waren ja nicht mit wenig Leuten da. Dann gab es ja zwei Durchsuchungen. Eine nochmal zehn Minuten später. Weil: Wo ein Brief ist, könnte ja auch ein Umschlag sein. Ja, ich kann mich daran erinnern. Erst die Durchsuchung, dann das Verhör und nachdem die Akten durch die Bundesrepublik gegangen sind, durch das Gericht, die Untersuchungsausschüsse, wurden meine PKW angesteckt. Ja, ich kann mich daran erinnern.“ Götzl hält aus Petereits BKA-Vernehmung vor, dass der dort angegeben habe, er kenne Wohlleben aus Funk und Fernsehen. Petereit: „Wenn es da steht, habe ich das so angegeben. Ich kenne ihn ja auch nicht. Ich schließe nicht aus, dass wir uns mal getroffen haben. So wie wir uns heute getroffen haben. Ich werde Sie ja im Anschluss auch nicht kennen.“ Götzl: „Was wollen Sie mir damit im Zusammenhang mit dieser Protokollstelle sagen, können Sie das erläutern?“ Petereit: „Ich habe Ihren Aktenvorhalt so verstanden: Ich habe ja gesagt, dass ich nicht ausschließen kann, ihn mal getroffen zu haben. Und ich habe laut dem Aktenvorhalt gesagt, ich kenne ihn aus Funk und Fernsehen. Und der Vorhalt ist für mich kein Widerspruch. Ich kenne ihn auch nicht.“ Götzl: „Ja, warum haben Sie das nicht angegeben bei der Vernehmung?“ Petereit: „Ja, weil ja auch zwei, drei Jahre ins Land gegangen sind und ich mich damit beschäftige. Da ist jetzt aber auch keine zündende Idee gekommen.“ Götzl: „Kannten Sie denn Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt persönlich?“ Petereit: „Nein, nein.“
Götzl: „Diese Ausgabe Nummer 18, über die wir schon gesprochen haben, wann ist denn die erschienen?“ Petereit: „2000, 2001, das kann ich Ihnen auch nicht genau sagen. Möglicherweise steht auf der ersten Seite ein Datum, vorne auf dem Deckblatt. Ich meine, da standen immer Zahlen, das wird im Deckblatt mit eingearbeitet sein.“ Götzl: „Haben Sie mal eine Pressemitteilung zu Ihrer Herausgeberschaft herausgegeben?“ Petereit: „Ich habe keine Pressemitteilung herausgegeben.“ [Petereit spricht mit Andrejewski.] Vorhalt: Ausgabe 1/2002, Nummer 18. Götzl: “ Was sagt Ihnen das jetzt?“ Petereit: „Dass es wohl 2002 war, als das Heft erschienen ist.“ Götzl: „Und genauer? Wie viele gab es denn?“ Petereit: „Die letzte Ausgabe war 20, die hatte die Auflage 1.200, als muss das etwas darunter gewesen sein.“ Götzl: „Mir geht es darum, wann der Rundbrief erschienen ist.“ Petereit: „Das ist mir klar, aber ich weiß es nicht.“
Götzl: „Hatten Sie, was den Weissen Wolf anbelangt, auch eine Homepage eingerichtet?“ Petereit: „Irgendwann gab es auch eine Internetseite. Ich kann Ihnen weder sagen, wann das los ging, wann die eingestellt wurde, auf welchem Server die mal war. Zeitlich kriege ich das nicht eingeordnet. Ich könnte was zu Thomas Richter erzählen, was wohl die nächsten Fragen sind.“ Götzl: „Na ja, wenn Sie meinen, dass das die nächste wäre.“ Petereit: „Das ist ja eine schillernde Person in diesem Prozess.“ Götzl unterbricht: „Aber Sie sollen nicht über die Fragen nachdenken, die ich stellen werde!“ Petereit: „Dann warte ich ab.“ Götzl: „Sagen Sie es bitte!“ Petereit: „Irgendwann, das lässt sich an den Heften nachvollziehen, muss es einen Speicherplatz gegeben haben auf einem ‚Oikrach‘-Server, den hat der Thomas Richter betrieben. Und diesen Thomas Richter habe ich irgendwann in Sachsen-Anhalt kennengelernt. Wir hatten keinen regen Kontakt. Er hat halt angeboten, da kostenlosen Internetspeicher zur Verfügung zu stellen. Das letzte mal gesehen habe ich den, dass muss auf irgendeiner Demo in Dresden gewesen sein, wo er als Fotograf rumrannte. Ansonsten hatte ich nichts mit ihm zu tun. Warum er so freizügig war mit der Internetseite, das erklärt sich ja jetzt. Ansonsten hatte ich keine innige Beziehung zu ihm, jedweder Art.“ Es folgt eine Pause bis 11 Uhr.
Dann sagt Götzl: „Nochmal nachgefragt: Sie hatten vorhin angegeben, nachdem ich Ihnen die Stelle aus dem Behördenzeugnis vorgehalten hatte, ‚das Geld ist bei euch gut aufgehoben‘, dass der bei Ihnen aufgefundene Brief so einen Tenor gehabt habe.“ Petereit: „Ja, habe ich gesagt.“ Götzl: „Ja, wie viele Brief gab es?“ Petereit: „Insgesamt? Wie viele ich bekommen habe?“ Götzl: „Nein, die bei Ihnen jetzt aufgefunden wurden, um wie viele Briefe ging es dabei?“ Petereit: „Da wurde ein Brief gefunden.“ Götzl: „Wie viele Briefe haben sie mit Bezug zum NSU erhalten?“ Petereit: „Bis das BKA diesen Brief gefunden hat, und auch jetzt noch, hatte ich nicht mal Erinnerung an diesen einen.“ Petereit geht zu einer Inaugenscheinnahme nach vorn an den Richtertisch. Götzl: „Ist das der Brief, der bei Ihnen damals gefunden wurde?“ Petereit: „Ich kann das jetzt wortgleich nicht abgleichen, weil ich auch nur ein Foto habe, was ich ewig nicht gelesen [phon.] habe. Er sieht so aus, nur dass er zwei Seiten hatte. Auf der einen Seite stand die Adresse.“ Die zweite Seite wird vorgelegt. Petereit: „Ich gehe davon aus, dass das eine Kopie des Briefes ist, der bei mir gefunden wurde.“ Götzl: „Können Sie sagen, ob es mal auf der Homepage zum Weissen Wolf einen Spendenaufruf gab?“ Petereit: „Das kann ich nicht sagen, aber auch nicht ausschließen.“ Götzl: „Sind Fragen an den Zeugen?“
OStA Weingarten: „Herr Zeuge, der Vorsitzende hat Sie soeben gefragt, ob Sie mal eine Presseveröffentlichung gemacht haben zur Herausgeberschaft des Weissen Wolfes, das haben Sie soeben verneint.“ Petereit: „Richtig, das habe ich verneint.“ Vorhalt aus dem Protokoll der BKA-Vernehmung von Petereit: Im Juli 2001 gab es einen Spendenaufruf auf der Homepage des Weissen Wolfes, was können Sie dazu sagen? – Davon weiß ich nichts, das ist mir total neu, ich kann nichts dazu sagen. Ausschließen, dass ich dazu aufgerufen habe, kann ich allerdings nicht. Weingarten: „Das deckt sich in etwa mit dem, was Sie gerade eben gesagt haben. Und dann kommt folgende Ergänzung von Ihnen: ‚Ich möchte nochmals etwas zu meiner Presseveröffentlichung vom 28.03.2012 sagen.‘ Kommt da jetzt eine Erinnerung?“ Petereit: „Nein.“ Vorhalt: Ich möchte ganz einfach nicht in Verbindung mit dem Trio gebracht werden. Daher habe ich gesagt, dass ich erst ab Ausgabe 20 presserechtlich verantwortlich bin. Dies trifft auch zu. Ich möchte damit Schaden von mir und meiner Partei abwenden. Petereit verneint, sich jetzt zu erinnern: „Aber ich kann etwas vermuten. Es gab eine Presseerklärung von meiner Landtagsfraktion. Die ist nicht von mir verfasst und veröffentlicht worden. Ich habe mich wahnsinnig geärgert, weil da Unsinn drin gestanden hat, u.a. dass irgendein V-Mann Szczepanski mal mitgearbeitet haben soll am Weissen Wolf, was auch nicht stimmt. Vielleicht das. Aber ich habe keine Erinnerung an eine Pressemitteilung meinerseits.“
Weingarten sagt, seiner Kenntnis nach habe das tatsächlich auf der Homepage der NPD-Landtagsfraktion gestanden: „Inhaltlich haben Sie damit nichts zu tun?“ Petereit: „Richtig, inhaltlich habe ich damit nichts zu tun, die ist zurückzuführen auf unseren damaligen Geschäftsführer Peter Marx.“ Weingarten: „Haben Sie das denn so zu Protokoll gegeben in der Vernehmung?“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr, das war ein sehr langes Gespräch. Ich habe mich bemüht, alles zu beantworten. Möglicherweise ist es auch so, dass auch Sachen aufgeschrieben wurden, die so nicht gesagt wurden. Dass es verschwimmt. Aus der Pressemitteilung der NPD ist dann meine geworden oder so. Aber das entspricht nicht den Tatsachen.“ [phon.] Weingarten: „So wie es hier steht, klingt es so, als ob Sie das eigeninitiativ aufgegriffen haben: ‚Ich möchte nochmal was zu meiner Presseveröffentlichung sagen.'“ Petereit: „Also, da weiß ich das nicht mehr. Ich hatte damals einen Anwalt dabei, der könnte dazu vielleicht was sagen. Wobei: Lieber nicht, muss ich ja nochmal hierher.“ Weingarten: „Soweit das hier in der Ich-Form steht, haben Sie das so nicht gesagt oder nicht gemeint?“ Petereit: „Ich habe keine Presseveröffentlichung verfasst. Ich bin weder presserechtlich verantwortlich für die Internetseite der NPD-Fraktion, noch hatte ich was damit zu tun, dass diese Meldung raus kam.“
Weingarten: „Also sind Sie der Auffassung, dass das Protokoll inhaltlich unzutreffend ist?“ Petereit: „Ich kenne das Protokoll nicht, aber wenn es da um diese Pressemitteilung geht, dann stimmt das nicht. Ich habe die nicht verfasst. Oder ich habe mich missverständlich geäußert.“ Götzl: „Nochmal nachgefragt: Es gab eine Pressemitteilung der NPD-Landtagsfraktion?“ Petereit: „Ja.“ Götzl: „Mit welchem Inhalt denn?“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr genau. Ich weiß aber, dass da ein Satz drinne war, dass der Weisse Wolf eine Zeitschrift gewesen wäre, die unter Mitwirkung [phon.] des V-Manns Carsten Szczepanski erstellt worden wäre. Da habe ich mich tierisch drüber aufgeregt, deswegen weiß ich auch noch, dass Peter Marx dahinter stand. Ich habe mich unendlich darüber aufgeregt. Es kann sein, dass das dann geändert wurde, der Szczepanski-Punkt herausgenommen wurde.“ Götzl: „War denn Inhalt, ab wann Sie Herausgeber und verantwortlich waren?“ Petereit: „Das ist alles möglich. Beim BKA oder als die da waren, war das wohl noch in Erinnerung [phon.]. Es wird schon so sein. Das Ding liegt ja auch vor. Sie fragen mich nach einer Pressemitteilung, mit der ich nichts zu tun habe.“ Götzl: „Na, Ausgangspunkt ist ja die Protokollstelle, deswegen frage ich nach.“ Petereit: „Das ist Ihr gutes Recht. Ich weiß aber nicht mehr, was in der Pressemitteilung stand und am nächsten Tag in der Zeitung.“
Vorhalt: Daher habe ich gesagt, dass ich erst ab Ausgabe 20 presserechtlich verantwortlich bin. Dies trifft auch zu. Petereit: „Ah, jetzt verstehe ich das, genau. Der feine Unterschied. Ich habe ja Rechtsgutachten machen lassen. Das war ja als Rundbrief gedacht und wurde immer mehr. Was Sie vorgelesen haben: Rundbrief für Kameraden. Und irgendwann hat meine Rechtsanwältin gesagt: Sie können nicht einfach ein Heft machen und sagen, das ist kein presserechtliches Organ. Wenn da kein Impressum drin ist, ist das ein Verstoß gegen irgend so ein Landes- oder Bundespressegesetz. Deswegen muss eine presserechtliche Verantwortlichkeit rein. Es kann sein, dass es genau um diesen kleinen Punkt ging.“ Petereit sagt, er habe natürlich nie bestritten, dass er das Heft herausgegeben habe, ab da wo das Postfach in Neustrelitz drin gestanden habe.
NK-Vertreterin RAin Başay: „Genau zu dieser Stelle: Auf der Homepage der NPD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern, das würde ich zur Akte reichen, da steht: ‚Persönliche Erklärung des MdL David Petereit: Den Textabschnitt aus der Ausgabe Nr. 18 des Fanzine ‚Der Weisse Wolf‘ aus dem Jahre 2002, in dem in einer Zeile der Begriff ‚NSU‚ erschien, ist mir weder bekannt noch erinnerlich. Ich habe das Fanzine erst ab der Ausgabe 20 als presserechtlich Verantwortlicher betreut.‘ Ist das Ihre persönliche Erklärung?“ Petereit: „Wohl ja, ich habe da echt keine Erinnerung mehr dran. Ich vermute, dass das in der Fraktion so niedergeschrieben wurde und das telefonisch abgesegnet wurde und ich deshalb keine Erinnerung mehr habe.“ Başay: „Da steht ‚Persönliche Erklärung‘.“ Petereit: „Meine Erinnerung ist echt schlecht heute. Tut mir leid. Ich kann mich echt nicht mehr erinnern.“ Başay fragt, ob es dann zwei Erklärungen gegeben habe. Petereit: „Ja, es gab eine Pressemitteilung der NPD-Landtagsfraktion, das ist mir in Erinnerung, da war ich ziemlich wütend.“ [phon.]
RAin Lunnebach: „Ich komme zurück auf die Erstellung des Weissen Wolfes, als Sie verantwortlich waren. Sie sagten, es gab keine Redaktion, sondern Sie haben es ganz allein gemacht nach Feierabend. Wie haben Sie es ganz konkret gemacht?“ Petereit: „Ich habe gelesen die Sachen, die mir zur Verfügung standen. Und die dann gewichtet, sortiert und zusammengeheftet. Ganz konkret, das ist so eine Sache.“ Lunnebach: „Am Computer erstellt, Schnippsel zusammengestellt?“ Petereit: „Nein, das geht wohl an die Zeit der Vorgänger. Ich habe das am Computer erstellt.“ Lunnebach: „Und das aus dem Heft 18, das Vorwort und dann die Balkenschrift ‚Vielen Dank an den NSU – es hat Früchte getragen‘, wie haben Sie das am Computer erstellt?“ Petereit: „Mittels Maus und Tastatur.“ Lunnebach: „Vielleicht könnten wir das dem Zeugen vorhalten. Mir geht es um die Frage der optischen Absetzung.“ Die Seite wird nochmals in Augenschein genommen. Lunnebach: „Das ist ja hervorgehoben mit zwei dickeren Balken. Sehen Sie da Unterschiede im Schriftbild?“ Petereit: „Oh ja, natürlich, die Schrift ist dicker und größer. Genau wie beim Postfach.“ Lunnebach: „Es ist größer gesetzt. Wenn Sie sich das nochmal vor Augen führen, ihre Erinnerung anstrengen: Wie hätten Sie es handwerklich dann gemacht am Computer?“
Wohlleben-Verteidiger Klemke: „Das beanstande ich. Es ist für jeden ersichtlich, dass das hier Times New Roman ist und kein anderes Schriftbild. Bitte den Zeugen nicht zu Spekulationen auffordern!“ Lunnebach: „Ich will einfach nur die heute, am Tag der Hauptverhandlung, so furchtbar schlechte Erinnerung anregen.“ Götzl: „Fragen Sie!“ Lunnebach: „Kommt Ihnen da noch eine Erinnerung, wie Sie das handwerklich erstellt haben?“ Petereit: „Nein.“ Lunnebach: „Sie haben gesagt, den Inhalt der Schrift zwischen den Balken würden Sie nicht interpretieren können.“ Petereit: „Ich habe gesagt, ich müsste ihn interpretieren und spekulieren. Eine Erinnerung habe ich nicht.“ Lunnebach: „Hatten Sie die Entscheidungsgewalt, was Sie herausgeben?“ Petereit: „Ja, natürlich, das liegt ja in der Sache eines Herausgebers.“ Lunnebach: „Gab es Zuschriften, die Sie verworfen haben?“ Petereit: „Ich habe keine konkrete Erinnerung, aber ja, da gab es in der Tat welche. Dunkle Erinnerung habe ich an einen Beitrag, da ging es um germanische Rituale, das habe ich für Hokuspokus gehalten.“
Lunnebach: „Also, das, was Sie da veröffentlicht haben, ‚Dank an den NSU‚, widerstrebte Ihnen nicht?“ Petereit: „Sie können Schlüsse ziehen, wie Sie wollen, das steht Ihnen frei.“ Lunnebach: „Gab es mal in anderen Heften, für die Sie verantwortlich waren, ähnliche Balken wie bei dieser Inschrift?“ Petereit: „Weiß ich nicht, aber kann ich nicht ausschließen.“ Lunnebach: „Als Sie vom brennenden Wohnmobil lasen, hätten Sie zum ersten mal vom NSU gehört, sagen Sie. Jetzt könnte man aber daraus schließen, dass Sie vorher schon mal davon gehört haben.“ Petereit: „Das kann man daraus schließen, ja. So wie Sie schließen, dass ich hier eine Geschichte erzähle. Aber nach meiner Erinnerung habe ich das auf dem Parteitag das erste Mal gelesen. [phon.]“ Lunnebach: „Das heißt, Sie wollen erzählen, als Sie das Kürzel NSU veröffentlicht haben in Ausgabe 18, hätten Sie nicht darüber nachgedacht, was es bedeutet?“ [phon.] Petereit: „Das ist jetzt alles Spekulation.“ Lunnebach: „Da steht: NSU. Und Sie waren verantwortlich. Also müssen Sie sich ja was gedacht haben.“ Lunnebach: „Haben Sie Kürzel von Organisationen verwendet, von denen Sie gar keine Kenntnis hatten?“ Petereit: „Das kann möglich sein, jede Kameradschaft kürzt sich ja irgendwie ab.“ Lunnebach: „Das wissen Sie nicht?“ Petereit: „Das weiß ich nicht.“
Götzl sagt in Richtung von Andrejewski: „Herr Zeugenbeistand, der Zeuge hat sich nicht an Sie gewandt. Das ist nicht zulässig! Inhaltlich können Sie hier nichts sagen!“ Lunnebach: „Was hat denn der Zeugenbeistand zu Ihnen gesagt?“ Petereit: „Wir können das abkürzen. Er hat gesagt, dass ich ja schon mehrmals gesagt habe, dass ich keine Erinnerung habe.“ Andrejewski: „Er hat schon mehrfach gesagt, dass er keine Erinnerung hat.“ Lunnebach: „Wo haben Sie denn nach dem Brief gesucht?“ Petereit: „Wann habe ich denn heute gesagt, ich hätte den Brief gesucht?“ Lunnebach: „In der Vernehmung steht, sie haben gesagt, dass sie den gesucht, aber nicht gefunden hätten, als Ihnen das BKA das gesagt habe. Also haben Sie gesucht?“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr.“ Lunnebach: „Sie wissen nicht mehr, was Sie 2012 zum BKA gesagt haben?“ Petereit: „Was glauben Sie, was ich den ganzen Tag mache? Dass ich darauf warte, irgendwann befragt zu werden? Das ist für Sie natürlich wichtig.“
Lunnebach: „Jetzt spekulieren Sie nicht, was für mich wichtig ist. Vorhalt BKA-Vernehmung, Blatt 10 der Vernehmung, 265: ‚Sie sagten, dass Sie den Ordner, wo der NSU-Brief gefunden wurde, durchgesehen haben.‘ Wissen Sie noch, wann das war?“ Petereit: „Nein, das weiß ich nicht mehr. aber um mal mit Ihnen spekulieren zu wollen: Es gab ja eine Veröffentlichung, Apabiz, sonst irgendwas. Das muss ja vor der Durchsuchung gewesen sein. Und da kann es durchaus sein, dass ich aufgrunddessen das dann durchgeguckt habe. [phon.]“ Lunnebach: „Erinnern Sie sich jetzt?“ Petereit: „Nein, ich schließe es ja nur nicht aus, weil ja bereits Spekulationen im Internet waren.“ Vorhalt: Wer hat denn Zugriff auf den Ordner? – Der steht in meinem Schlafzimmer. Ich wüsste nicht, wer den mir untergeschoben haben könnte. Petereit: „Da erinnere ich mich noch ganz genau dran. Da hat mich das BKA gefragt: ‚Glauben Sie, dass Ihnen der Brief untergeschoben wurde?‘ Und daraus wird so eine Aussage.“ Lunnebach: „Und was ist daran jetzt so spektakulär? Die Frage ist ja einleuchtend.“
RA Behnke: „Es gab im Februar 2004 in Rostock einen Mord zu Lasten Herrn Turguts. Hatten Sie 2004 davon Kenntnis?“ Petereit: „Nein. Also, dass dort ein Mord geschah, habe ich mit Sicherheit aus der Presse erfahren.“ Andrejewski: „Das ist eine sachfremde Frage. Ich beantrage, Sie zurückzuweisen.“ Götzl: „Wieso soll das eine sachfremde Frage sein, wenn hinsichtlicht der Kenntnis eines Deliktes nachgefragt worden ist, das Gegenstand der Anklage ist?“ Andrejewski: „Weil es nicht um den Weissen Wolf geht.“ Götzl: „Dieses Delikt ist Vorwurf der Anklage, wieso soll es eine sachfremde Frage sein?“ Andrejewski: „Sie haben ja das Beweisthema benannt, es geht um den Weissen Wolf und NSU-Brief und nicht um irgendwelche andere Fragen [phon.].“ [Im Saal kommt Gelächter auf.] Götzl: „Es geht hier um Fragen, die zulässig sind. Das Beweisthema wird genannt, damit sich der Zeuge darauf einstellen kann. Ich kann aber nicht jede Frage absehen, die sich im Rahmen der Hauptverhandlung ergeben wird. Solange die Fragen in Zusammenhang stehen, sind Sie zulässig und ich wüsste nicht, warum Sie unzulässig sein sollte.“ Andrejewski: „Ist ja dargelegt.“ Behnke: „Die nächste Frage schließt sich daran an: Wann haben Sie davon Kenntnis genommen.“ Petereit: „Das weiß ich nicht, keine Ahnung.“ Behnke: „Sie sagten: Aus der örtlichen Presse. Also wann?“
RA Klemke: „Die Frage knüpft daran an, dass er tatsächlich das gelesen hat. Er hat aber nur gesagt: Es ist möglich, dass er das gelesen hat.“ Behnke: „Er hat gesagt, er hat das aus der Presse erfahren.“ Götzl: „So habe ich das auch verstanden. Von einer Möglichkeit war nicht die Rede.“ Klemke sagt, Petereit habe gesagt, er werde es wohl gelesen haben: „Ich beanstande die Frage und beantrage Gerichtsbeschluss.“ Behnke: „Ich formuliere sie anders: Der Mordfall Turgut im Februar 2004 ist Ihnen zur Kenntnis gekommen?“ Petereit: „Auf jeden Fall, spätestens im Rahmen der Berichterstattung über diesen Prozess. Und da ich politisch interessiert bin und das nicht erst seit vorgestern, werde ich das wohl auch damals mitbekommen haben in irgendeiner Art und Weise.“
Behnke: „Rostock, war das in Ihrer Nähe?“ Petereit: „Ich weiß nicht, ob ich da schon in Rostock gewohnt habe. Wann war das?“ Behnke: „2004, im Februar.“ Petereit: „Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, ich habe 2004 erst meine Ausbildung abgeschlossen, im Oktober mein Studium in Rostock aufgenommen. Da habe ich in Neustrelitz gewohnt. Das wären dann 150 km. Ist von München immer noch nah, aber.“ Behnke: „Haben Sie in dieser Zeit bereits beim Weissen Wolf mitgearbeitet?“ Petereit: „2004? Gab es den da noch?“ RA Klemke beanstandet die Frage wegen der Formulierung „bereits“, die Frage sei längst beantwortet. Behnke sagt, er nehme das „bereits“ zurück. Behnke: „Haben Sie 2004 am Weissen Wolf mitgearbeitet?“ Petereit: „Ich kann nicht mal sagen, ob es den Weissen Wolf noch gab.“ Behnke: „Wann ist der eingestellt worden?“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr. Das ist dann irgendwann ausgelaufen. Aufgrund anderer Beschäftigung war die Zeit nicht mehr da. Vielleicht kam auch das Internet dazu, dass man das Papier stofflich nicht mehr brauchte. Spekulation, Spekulation. Das kann ich nicht mehr sagen.“
Behnke: „Dieser ‚Dank an den NSU‚, war das als Aufforderung zu weiteren Straftaten gedacht?“ Andrejewski sagt, die Frage sei beantwortet. Klemke sagt, der Zeuge wäre dann außerdem nach § 55 StPO zu belehren. Behnke: „Ich ziehe die Frage zurück. Seit wann sind Sie Mitglied des Landtags Mecklenburg-Vorpommern?“ Klemke beanstandet die Frage, weil sie nichts mit dem Verfahren zu tun habe. Behnke sagt, er halte die Frage aufrecht; er wolle nachfragen, inwieweit die Mordserie des NSU vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Weissen Wolf und der Medien eine Rolle gespielt hat in der Landtagsfraktion der NPD. Andrejewski: „Das tut nichts zur Sache.“ Götzl sagt in Richtung Andrejewski: „Hier redet nicht jeder, wann er will! Sie greifen jetzt einfach zum Mikro.“ Behnke sagt, es gehe ihm darum, inwieweit die NPD-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern sich mit der Mordserie befasst hat, insbesondere mit dem Mord in Rostock und welche Schlüsse daraus gezogen wurden. Als Vertreter eines Verwandten des Getöteten habe er ein legitimes Interesse daran. Andrejewski: „Im Zivilrecht wäre das eine unzulässige Ausforschungsfrage. Was die NPD-Fraktion intern, Herr Petereit ist ja erst 2011 Mitglied geworden, intern besprochen hat, über das was sie in der Zeitung gelesen hat, hat mit dem Aufklärungsinteresse nichts zu tun.“ Behnke: „Meine Frage wurde damit beantwortet, ich bin zufrieden.“
Klemke: „Nein. Der Zeugenbeistand ist nicht befugt, Fragen für den Zeugen zu beantworten, insoweit ist sie nicht beantwortet. Die Begründung erschüttert mich. Inwieweit ist das Verfahren hier gegen die NPD-Landtagsfraktion gerichtet?“ Behnke: „Die Landtagsfraktion wird von mir auch nicht beschuldigt. Ich wollte nur wissen, inwieweit das Thema auch in der Landtagsfraktion eine Rolle gespielt hat. Ich weiß jetzt, dass ab 2011 das Ganze von ihm beobachtet worden sein kann.“ Andrejewski: „Das was ich gesagt habe, war keine Antwort. Ich habe nur gesagt, es ist eine sachfremde Erwägung, was die NPD-Fraktion besprochen haben könnte.“ RA Klemke: „Das ist korrekt, Herr Andrejewski, nur sind nicht alle Prozessbeteiligte dieser Meinung.“ NK-Vertreter RA Scharmer ruft ohne Mikrofonverstärkung: „Was ist das jetzt? Was ist das?“ Götzl: „Herr Rechtsanwalt Scharmer, Sie echauffieren sich, da muss ich mich dann auch echauffieren. Es wird hier in Ruhe Stellung genommen. Aber Sie plärren bitte hier nicht dazwischen!“ Scharmer: „Ich hatte beanstandet, dass Stellung genommen wird. Die Frage ist zurückgezogen, eine solche Stellungnahme wie von Rechtsanwalt Klemke ist in der StPO nicht vorgesehen.“ [phon.] Götzl: „Dann machen Sie das, aber in ruhigerer Form.“
Behnke: „2014 wurde in Rostock ein Mahnmal eingeweiht. Haben Sie davon Kenntnis?“ Wieder beanstandet Klemke: „Das Maß ist voll, auch diese Frage ist nicht zur Sache gehörig. Was hat das mit der Sache zu tun? Ich halte das langsam für einen Missbrauch des Fragerechts.“ Götzl bittet Behnke um eine Stellungnahme. Behnke: „Wollen Sie freiwillig antworten, Herr Zeuge?“ Götzl: „So geht es tatsächlich nicht. Das ist eine Missachtung mir gegenüber. Die Frage ist beanstandet. Sie missachten die Worterteilung und das ist eine Provokation mir gegenüber.“ NK-Vertreterin RAin Von der Behrens sagt, sie habe Fragen, aber mit Vorhalten, die sie vorbereitet habe und nach vorn zum Kopieren geben würde. Götzl legt daher die Mittagspause bis 13:06 Uhr ein.
V. d. Behrens: „Wer hat das Heft Der Weisse Wolf vor Ihnen gemacht?“ Petereit berät sich kurz mit Andrejewski. Dann sagt er: „Der Name des vorherigen Herausgebers ist Maik Fischer.“ V. d. Behrens: “ Seit wann kennen Sie ihn?“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr, das kann ich zeitlich nicht einordnen.“ V. d. Behrens: „Wenn Sie es ungefähr ins Verhältnis dazu setzen, wann Sie das Heft übernommen haben?“ Petereit: „Selbst das weiß ich ja nicht mehr genau. Also, ich muss ihn ja davor gekannt haben. [phon.]“ V. d. Behrens: „Haben Sie politische Bezüge zu dem Fischer, waren Sie gemeinsam organisiert?“ Petereit: „Nein.“ V. d. Behrens: „Sagt Ihnen Sylvia Fischer was?“ Petereit: „Die Frau, na klar.“ V. d. Behrens: „Waren Sie mit der gemeinsam organisiert?“ Petereit: „Unwissentlich ja. Ich habe sie erst später kennengelernt. Wir müssten beide in der Hilfsgemeinschaft HNG, Hilfsgemeinschaft Nationaler Gefangener e.V. [korrekt: Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige] gewesen sein. Aber ich weiß nicht, wann genau.“ V. d. Behrens: „Hat einer von denen beiden mal berichtet von drei Personen aus Jena, die untergetaucht sind?“ Petereit: „Nicht dass ich wüsste.“ V. d. Behrens: „Ist der Name Uwe Mundlos mal gefallen von einem der beiden?“ Petereit: „Nein.“
V. d. Behrens: „Sie sagen, die Übernahme war zu dem Zeitpunkt, als das Postfach sich geändert hat. Wenn ich Ihnen vorhalte, dass nach meiner Kenntnis das Postfach sich ab der Nummer 13 geändert hat.“ Götzl: „Was halten Sie denn vor, das ist ein Schluss aus irgendwelchen Dokumenten.“ V. d. Behrens: „Ich halte vor, in der Ausgabe 13, Seite 2, ist die ursprüngliche Postfachadresse durchgestrichen und handschriftlich das Postfach in Neustrelitz eingetragen. Kommt eine Erinnerung zurück, dass mit der Nummer 13 der Wechsel erfolgt ist?“ RA Stahl: „Ich muss den Vorhalt beanstanden, zumindest hinterfragen. Das sind Kopien. Ich weiß nicht, woher diese Kopien stammen und inwieweit diese handschriftlichen Ergänzungen auf den Kopien, woher die kommen.“ Götzl: „Sie hat selber drauf hingewiesen, dass das handschriftlich abgeändert ist. Insofern ist der Vorhalt per se nicht falsch.“ Stahl: „Ich weiß nicht, wo das herkommt. Wer hat das gemacht?“ Götzl: „Dazu muss Frau Von der Behrens sich nicht unbedingt erklären.“ Stahl: „Mich interessiert schon, wenn Zeugen aus einem wie auch immer gearteten Fundus Urkunden vorgehalten bekommen.“ V. d. Behrens: „Vielleicht halten Sie, Herr Vorsitzender ihm das vor und fragen Sie ihn, ob er das kennt, ob das seine Handschrift ist.“ Götzl: „Herr Petereit, gehen Sie mal kurz raus?“ Petereit geht aus dem Saal. Götzl zu Andrejewski: „Sie ebenfalls, bitte!“ Andrejewski verlässt ebenfalls den Saal.
V. d. Behrens: „Nach meiner Erkenntnis sind das Kopien einer Originalausgabe, mehr sage ich dazu nicht. Meine Frage an den Zeugen wäre: Kommt da eine Erinnerung, dass er oder jemand anderes das durchgestrichen hat.“ Götzl: „Ob er es war, der das durchgestrichen hat?“ V. d. Behrens: „Oder ob er weiß, wer das durchgestrichen hat.“ Stahl: „Uns geht es um die Herkunft dieser Urkunden. Und bevor dazu Fragen gerichtet werden, würden wir gerne wissen, wo die herkommen.“ V. d. Behrens sagt, das sei keine Beweiserhebung, keine Augenscheinnahme, sondern es handele sich um Vorhalte. Die Diskussion geht kurz weiter, dann sagt Götzl: „Es ist übergeben, es ist Verfahrensbestandsteil. Es ist immer interessant, das zu erfahren, aber den Vorhalt hindert es meines Erachtens nach nicht. Ein Vernehmungsbehelf, als solcher kann er vorgehalten werden.“ Weingarten: „Es ist Rechtsanwalt Stahl gewesen, der den Verfahrensbeteiligten, auch der Rechtsanwältin Von der Behrens erläutert hat, dass aus Verteidigerwissen, in diesem Fall aus Nebenklägervertreterinnenwissen, vorgehalten werden darf.“ OStA Weingarten führt weiter aus, ob man das offenlege, hänge mit der Schweigepflicht zusammen. Ein Problem sei das nur, wenn es um suggestive Wirkung gehe, und das sei hier gerade nicht der Fall gewesen. Stahl sagt, man müsse differenzieren zwischen Vorhalten von Verteidigern und von Vertretern der StA oder der NK. Diese Sonderrolle könne nur der Verteidiger einnehmen.
Stahl: „Nachdem der Zeuge bekundet hat, er weiß es nicht mehr genau, er geht davon aus, nachdem er das Postfach eingerichtet hat, bedeutet diese Suggestion an den Zeugen, dass er die Herausgeberschaft ab der Nummer 13 hatte. Ich denke, das ist aufzuklären, sonst halte ich den Vorhalt für nicht zulässig.“ Götzl fragt V. d. Behrens: „Wollen Sie dazu Informationen geben?“ V. d. Behrens: „Nein, ich sehe keine Veranlassung.“ Stahl sagt, der Anwalt der NK könne hier nicht mit der Schweigepflicht in Konflikt kommen, denn das Heft werde nicht vom Mandanten kommen. Götzl: „Ja, gibt es Gründe, die Herkunft nicht zu nennen?“ V. d. Behrens „Es gibt Gründe und ich sehe verfahrensrechtlich auch keine Notwendigkeit. Aber das ist ja nicht das erste Heft, was wir hier einbringen.“ Götzl: „Es geht speziell um das Handschriftliche. Der Zeuge ist draußen.“ V. d. Behrens: „Die handschriftlichen Anmerkungen sind Bestandteil des Druckes, vor dem Druck aufgebracht, vor dem Druck.“ Stahl: „Dann würde ich schon bitten, das Original vorzulegen, da der Zeuge hier bekundet hat, dass er das Heft nicht mit dem Prittstift zusammengeklebt hat, sondern am Computer gemacht hat. Da würde ich schon das Original vorgehalten wissen.“
NK-Vertreter RA Hoffmann: „Also, der Zeuge hat vorhin geantwortet, er erinnere sich, dass die erste Ausgabe noch vom Vorherausgeber zusammengestellt und ihm übergeben worden ist, aber von ihm schon verantwortet. Und das passt hierzu. Und wir können das ja klären, indem wir ihm zunächst die erste Seite und dann die zweite Seite vorlegen und dann kann er ja was dazu sagen. [phon.] Und ich kenne keine Regelung, dass man den Vorhalt im Original machen muss. Wir haben ja einen Zeugen, der sich entweder erinnert oder nicht.“ Wohlleben-Verteidigerin Schneiders sagt, dass sich die Verteidigung Wohlleben der Beanstandung anschließe. Klemke sagt, die Verteidigung Wohlleben habe Zweifel an der Authentizität des Vorhalts, hier gebe es einen handschriftlichen Vermerk, der das ursprüngliche Dokument verändere. Weingarten: „Es kommt nach unserer Auffassung auf die Frage an, in welcher Form vorgehalten wird. Wenn sie dazu fragt, ob vorher oder nachher angebracht wurden, ist das völlig unproblematisch.“
Stahl: „Ich war kurz hingerissen, mich durch diese bestechende Argumentation von OStA Weingarten dazu hinreißen zu lassen, die Beanstandung zurückzuziehen. Aber der entscheidende Unterschied ist: Die anderen Dokumente sind Gegenstand der Verfahrensakte und dieses Dokument ist es nicht und es ist augenscheinlich im Nachhinein modifiziert.“ Lunnebach: „Die Bundesanwaltschaft hat Recht, aber ich finde es ausgesprochen problematisch, wenn unterstellt wird, es würde ein manipuliertes Dokument vorgelegt.“ Klemke: „Ich konnte nicht feststellen, dass der Kollege Stahl irgendeinen Vorwurf hinsichtlich der Nebenklage hinsichtlich der wissentlichen Vorlage eines manipulierten Dokumentes erhoben hat. Gerade weil es aber fraglich ist, ob dies wirklich dem Original entspricht, ist diese Frage vordringlich zu klären, ohne dass damit irgendwelche Vorwürfe erhoben werden. Es geht ausschließlich um die Authentizität – schwieriges Wort – dieses Dokuments.“ V. d. Behrens: „Meine Fragen sind: Ist das authentisch, ist das Ihre Handschrift?“ Götzl: „Brauchen Sie dafür den Vorhalt?“ V. d. Behrens: „Der Zeuge hat gesagt: „Sie haben ja sicher alle Hefte, da wird es zu sehen sein.'“ [phon.] Götzl: „Dann unterbrechen wir und setzen um 14 Uhr fort.“
Um 14:28 Uhr geht es weiter. Götzl verkündet den Beschluss, dass die Frage von V. d. Behrens, ob eine Erinnerung bei ihm zurückkomme, dass der Wechsel des Herausgebers bei der Nummer 13 erfolgte, in Verbindung mit dem Vorhalt, handschriftlich sei das Postfach abgeändert worden, als ungeeignet zurückgewiesen wird. Die Frage verbunden mit dem Vorhalt sei suggestiv. Der Zeuge betritt mit seinem Beistand wieder den Saal. V. d. Behrens: „Dann würde ich bitten, dass dem Zeugen das vorgelegt wird, dass er es ansehen kann, und ich würde an ihn die Frage richten, ob das seine Handschrift ist, die auf dem Blatt zu sehen ist.“ Petereit geht nach vorn an den Richtertisch und schaut sich das Blatt aus dem „Weissen Wolf“ an. Petereit: „Da sind zwei Handschriften zu sehen. Wenn eine meine ist, dann die beim Postfach.“ V. d. Behrens: „Um die geht es mir. Sind Sie unsicher?“ Petereit: „Ich weiß ja jetzt nicht, was Sie beabsichtigen.“ V. d. Behrens: „Erkennen Sie Ihre Handschrift wieder?“ Petereit: „Es sieht aus wie meine Handschrift. Soll ja auch Leute geben, die Handschriften nachmachen, aber das sieht aus wie meine.“ V. d. Behrens: „Haben Sie eine Erinnerung daran, dass Sie die Adresse durchgestrichen haben und handschriftlich eine daneben geschrieben haben?“ Götzl: „Das wird beanstandet werden.“ V. d. Behrens: „Unabhängig von dem Vorhalt: Haben Sie mal ganz allgemein in einer Ausgabe eine Adresse durchgestrichen?“ [phon.] Petereit: „Weiß ich nicht, aber das sieht ja offensichtlich so aus.“ V. d. Behrens: „Interpretieren Sie das oder kommt eine Erinnerung zurück?“ Petereit: „Nein. Wenn ich interpretieren sollte, würde das ja eher das stützen, dass ein Herausgeberwechsel stattgefunden hat und dass das das war. Eine Erinnerung habe ich nicht, aber ich würde das so deuten.“
V. d. Behrens: „Dann aus dem Vorwort der Ausgabe 14, verbunden mit der Frage, ob Sie eine Erinnerung haben, dass ab diesem Zeitpunkt Sie die Herausgeberschaft dann endgültig übernommen haben: ‚Eine wichtige Mitteilung folgt nun: Ab sofort wird sich die Redax vom WW ändern. An meine Stelle tritt nun ein junger Kamerad. Ich werde weiter am WW mitarbeiten und aufpassen, dass alles auf dem rechten Weg bleibt.‘ Kommt eine Erinnerung, dass Sie ab diesem Zeitpunkt die Herausgeberschaft übernommen haben.“ Klemke beanstandet die Frage als suggestiv. Götzl: „Wollen Sie die Frage umformulieren?“ V. d. Behrens: „Haben Sie eine Erinnerung, ob Sie ab diesem Vorwort die Herausgeberschaft übernommen haben?“ Petereit: „Nein.“
V. d. Behrens: „Dann zu einem anderen Aspekt: Sie sagten, Sie haben Gutachten erstellen lassen in Bezug auf das Heft. Ab wann und von wem?“ Stahl beanstandet die Frage als nicht zur Sache gehörig: „Es sei denn, es kommt – dann ist natürlich alles an Fragen zulässig – die Glaubhaftigkeit.“ Klemke schließt sich an. Der Zeuge und sein Beistand werden aus dem Saal geschickt. V. d. Behrens sagt, es sei erstmalig in Heft 19 von einem Gutachten die Rede ist, ihre nächste Frage wäre dann, was das Gutachten gekostet haben und woher das Geld stammt. [Stahl fasst sich überbetont mit beiden Händen an den Kopf.] Stahl sagt, man könne den Zeugen das auch direkt fragen. Klemke sagt, er sehe das anders, der Zeuge habe heute morgen keine Erinnerung gehabt, schon gar nicht an eine Spende. Weingarten: „Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ihr darum, von hinten durch die Brust etwas zur Höhe der Spende feststellig zu machen. Das ist ein zur Sache gehöriger Aspekt. Und insofern vermag ich die Frage nicht für unzulässig zu halten.“ Es folgt eine Unterbrechung bis 14:59 Uhr.
Danach verkündet Götzl den Beschluss, dass die Frage, ab wann und von wem Rechtsgutachten eingeholt wurden, zugelassen ist, weil sie dem Zweck diene, der Frage nachzugehen, ob die Gutachten mit einer möglichen Spende des NSU finanziert worden sein könnten. Zeuge und Zeugenbeistand betreten wieder den Saal. V. d. Behrens wiederholt die Frage. Petereit: „Ab wann weiß ich nicht mehr genau. Nur, dass ich das habe machen lassen. Was ich mich gerade frage, ob das nicht unter ein Anwaltsgeheimnis fällt.“ V. d. Behrens: „Aber das ist durch einen Anwalt oder Anwältin geschehen?“ Petereit: „Anwältin.“ V. d. Behrens: „Was haben Sie denn bezahlt für solch ein Gutachten? Petereit: „100 Euro? Oder Mark? Ich weiß es nicht mehr.“ V. d. Behrens: „Sie wissen auch nicht mehr, wie oft Sie solche Gutachten eingeholt haben?“ Petereit: „Sonst würde ich ja im Umkehrschluss wissen, ab welcher Ausgabe.“
V. d. Behrens: „Auf der ausgeteilten Seite 2: ‚Dieses Heft wurde mit Gutachten vom 5.9.2003 rechtlich unbedenklich erklärt.‘ Kommt eine Erinnerung, ob das das erste Mal war, dass Sie ein Heft haben gutachterlich prüfen lassen?“ Petereit: „Nein, es kommt da keine Erinnerung zurück. Das ist etliche Jahre her, ich kann mich da nicht mehr an Details erinnern, das habe ich ja schon gesagt.“ V. d. Behrens: „Waren Teile des Heftes bunt gedruckt oder nur schwarz-weiß?“ Petereit: „Irgendwann gab es einen gedruckten bunten Umschlag.“ V. d. Behrens: „Wissen Sie, ab welcher Ausgabe?“ Petereit: „Nein.“ V. d. Behrens: „Ich würde bitten, die Datei bzgl. des Heftes Nummer 19 an die Wand zu werfen und ich würde fragen, ob das das erste Mal war, dass das Heft einen bunten Umschlag hatte.“ Wieder beanstanden Stahl und Klemke. Der Zeuge und sein Beistand werden erneut aus dem Saal geschickt.
V. d. Behrens: „Die Nummer 19 ist meiner Erkenntnis nach das erste Mal, dass es einen bunten Umschlag gab. Wir sehen, dass sich nachdem die Spende möglicherweise den Weissen Wolf erreicht hat, die Qualität gesteigert hat. Die nächste Frage wäre, was die Mehrkosten für den bunten Druck gewesen sind.“ Klemke erwidert, es sei gar nicht klar, ob die Kosten gesteigert wurden. V. d. Behrens: „Ich würde nur gerne festhalten, ob die 19 das erste Mal war.“ Klemke: „Und ich würde bei meiner Beanstandung bleiben.“ Götzl sagt, dass der Senat darüber entscheiden werde. V. d. Behrens: „Meine Frage war, ob das das erste Mal war mit buntem Cover oder schon vorher mehrere. [phon.] Denn dann würde die anschließende Frage keinen Sinn machen, ob das möglicherweise aus dem Geld bezahlt wurde.“ Diemer: „Der Zeuge ist zu dem Thema Spende an den Weissen Wolf geladen, deswegen meine ich, dass die Frage zulässig ist.“
Eminger-Verteidiger RA Kaiser sagt, er meine sich zu erinnern, dass der Zeuge heute morgen gesagt habe, dass ihm eine Spende nicht erinnerlich sei, daher habe der Zeuge sicherlich keine Erinnerung, ob das aus einer Spende, an die er sich nicht erinnern könne, finanziert worden ist. Klemke sagt, die Frage könne einen „äußerst suggestiven Sog entfalten“. Außerdem habe es beim Weissen Wolf offenbar, so Klemke weiter, eine Preissteigerung gegeben, der Zeuge habe von 1,50 pro Heft gesprochen, in der Preisliste beim Heft 19 stehe 3 Euro und beim Heft 18 stehe 2,50. RA Hoffmann: „Zwei Aspekte: Der eine ist natürlich, dass wir feststellen müssen: Es ist möglich, dass eine schlechte Erinnerung da ist und natürlich ist es ein geeignetes Mittel, jemandem etwas zu zeigen, um Erinnerungen wieder zu holen. Das zweite: Wir haben einen Zeugen, der heute morgen einiges geschildert hat, das aber nahelegt, dass es sich dabei um eine vorgetäuschte Erinnerungslücke handelt. Deswegen muss es möglich sein, ihn indirekt zu fragen und deutlich zu machen, dass seine Argumentation hier widersprüchlich ist.“ RA Scharmer: „Wir haben eine Aktenlage, die dem, was der Zeuge gesagt hat, möglicherweise entgegensteht. Wir haben die Deckblattmeldung mit den 2.500 Euro. Wir haben den beim Zeugen sichergestellten Brief. Es gibt ja objektive Anhaltspunkte, die die Aussage, die Spende sei ihm nicht erinnerlich, in Frage stellen. Und es muss zulässig sein, durch andere objektivierbare Umstände nachzufragen: Gab es eine Steigerung der Finanzierungsmöglichkeiten für dieses Fanzine? Dann wird sich die Frage stellen, woher das Geld genommen wurde.“
RA Stahl sagt, er habe V. d. Behrens so verstanden, dass sie etwas Buntes vorlegen wollte: „Aber uns liegt nichts Buntes vor. Ich nehme also an, dass das dann im Original ist?“ RA Klemke: „Einen objektivierbareren Umstand, als dass man die Originalhefte 19 und Vorgängernummern vorlegt, gibt es ja gar nicht. Einen Zeugen, der sich nicht zu erinnern vermag, zu fragen, ob das Heft bunt war, diese Frage ist ungeeignet, die kann nur suggestive Wirkung haben.“ [phon.] Zschäpe-Verteidigerin RA in Sturm: „Das Problem taucht auf, woher denn nun die Kopien, die uns vorgelegt wurden, stammen. Denn es gibt eine Datei des Heft 19, diese ist bunt. Wir wissen nicht, ob die anderen Hefte auch schon bunt sind oder die nur schwarz-weiß sind, denn das Heft das uns jetzt vorliegt, ist ebenfalls nur schwarz-weiß.“ RAin Lunnebach: „Wir haben doch einen Zeugen, der seine Erinnerungslücke nur vorschiebt. Ein klassischer Zeuge, der eine Erinnerungslosigkeit nur vorschiebt. Und hätte Frau Von der Behrens vorgehalten: ‚Ab 19 war es bunt, sagen Sie was dazu‘, dann wäre es beanstandet worden. Jetzt fragt Sie indirekt und das soll auch nicht recht sein. Also ich frage mich wirklich, was das soll.“ Es folgt eine Unterbrechung bis 15:37 Uhr.
Danach verkündet Götzl den Beschluss, dass die Frage zugelassen ist. Der Zeuge und sein Beistand kommen wieder rein. V. d. Behrens: „War die Nummer 19 die erste Ausgabe, die einen bunten Umschlag hatte nach Ihrer Erinnerung?“ Petereit: „Möglicherweise ja, würde sich rauskriegen lassen, indem man die Ausgaben nebeneinander legt und guckt.“ Das Titelbild der Nummer 19 wird in Augenschein genommen. Petereit sagt dazu: „Ja, es handelt sich um ein buntes Deckblatt und ja, es ist offensichtlich die Nummer 19.“ V. d. Behrens: „Nach Ihrer Erinnerung: Das erste bunte Titelbild?“ Petereit: „Aus der Erinnerung kann ich nicht mehr sagen. Aber ja, es sieht so aus, ja.“ [phon.] V. d. Behrens: „Wie hoch waren die Mehrkosten für die bunten Umschlagsbilder, haben Sie eine Erinnerung?“ Petereit: „Nein.“ Petereit erläutert noch einmal die Auflage des Weissen Wolfes. V. d. Behrens: „Mich interessieren die Mehrkosten eines bunten Titels im Vergleich zu einem Schwarz-Weiß-Titel.“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr.“
V. d. Behrens: „Was waren die Gründe, warum sie auf bunt umgestiegen sind?“ Petereit: „Ich kann mich an die ganzen Sachen nicht mehr erinnern, aber könnte spekulieren, dass es daran lag, dass die Möglichkeit dann bestand.“ V. d. Behrens: „Aus welchem Geld haben Sie die Rechtsgutachten bezahlen lassen?“ Petereit: „Ich weiß das nicht. Ich kann es ja nochmal erklären für alle …“ V. d. Behrens unterbricht: „Wenn Sie es nicht wissen, haben Sie die Frage beantwortet. Erinnern Sie sich an einen Autoren mit dem Namen ‚Max“, der in einem Ihrer Hefte geschrieben hat?“ Petereit: „Nee. Nein.“ V. d. Behrens: „Wenn Ich Ihnen vorhalte: Im Heft 19 finden sich Artikel:“ Petereit: „Moment! Irgendwann gab es mal einen Max, das war, glaube ich, auch ein Artikel mit nordischer Mythologie. Aber mehr könnte ich Ihnen jetzt auch nicht sagen. Und dass er per Email kam.“ V. d. Behrens: „Können Sie das zeitlich einordnen?“ Petereit: „Nein.“ V. d. Behrens: „Dann halt ich mal den Titel vor: ‚Die Slawen-Lüge‘ aus dem Heft 19, kommt eine Erinnerung?“ Petereit: „Nicht wirklich, aber das könnte es sein.“ V. d. Behrens: „‚Der Wiedergeburtsglaube der nordischen Rasse.'“ Petereit: „Kann sein.“ V. d. Behrens: „‚Solingen und kein Ende‘.“ Petereit: „Also, ich habe keine Erinnerung mehr an einzelne Artikel und Autoren.“
V. d. Behrens: „Haben Sie eine Erinnerung daran, ob Sie in der Nummer 19 eine Werbeanzeige von ‚Backstreet Noise‚ aus Chemnitz geschaltet haben?“ Petereit: „Da habe ich keine Erinnerung mehr, aber ich glaube, da gab es mal eine Werbeanzeige mit zwei barbusigen Mädchen.“ V. d. Behrens: „Ist Ihnen der Inhaber des Ladens, Hendrik Lasch, bekannt?“ Petereit: „Nein.“ V. d. Behrens: „Sie hatten vorhin angegeben, dass der Weisse Wolf auch eine Internetpräsenz hatte und Thomas Richter angeboten hatte, die zu hosten. Haben Sie ihn angesprochen oder hat Herr Richter Sie angesprochen?“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr. Ich meine, der hat das angeboten.“ RA Stahl beanstandet die Frage. V. d. Behrens fragt weiter: „Ab welcher Ausgabe war die Internetadresse im Heft angegeben?“ Petereit sagt, er erinnere sich nicht. V. d. Behrens sagt, aber Nummer 19 sei eine Internetadresse angegeben gewesen, und fragt ob Petereit sich daran erinnere. Petereit: „Nein. Ich kann die gleichen Schlüsse ziehen wie Sie, aber ich kann Ihnen aus meiner Erinnerung heraus nichts dazu sagen.“ V. d. Behrens: „Gab es vorher eine Internetpräsenz?“ Petereit: „Nein.“ V. d. Behrens nennt eine andere Internetadresse, die sich in Ausgabe 18 gefunden habe: „Kommt da eine Erinnerung zurück, dass das die Internetadresse war?“ Petereit: „Nein.“ V. d. Behrens: „Kommt eine Erinnerung zurück dass der Weisse Wolf jemals unter dieser Internetadresse zu erreichen war?“ Petereit: „Wenn’s dort so steht, wird’s so gewesen sein.“ V. d. Behrens: „Sie haben die korrekten Internetadressen angegeben?“ Petereit: „Vermutlich schon.“ V. d. Behrens: „Was heißt vermutlich?“ Petereit: „Ich kann mich jetzt immer nur wiederholen. “ V. d. Behrens: „Waren die angegeben Internetadressen jeweils zutreffend?“ Petereit: „Davon würde ich heute ausgehen, ja.“
RA Hoffmann: „Ich habe zunächst einfache, konkrete Fragen zur Erstellung: Mit welchem Computerprogramm haben Sie das Layout erstellt?“ RA Stahl beanstandet die Frage, Klemke schließt sich an. Der Zeuge und sein Beistand verlassen den Saal. Hoffmann: „Ich möchte gerne eine ganze Reihe von Fragen ganz konkreter Natur stellen: Mit welchem Programm, mit welchem Computer, ob es den Computer noch gibt, die Druckerei, die Produktion. Es kam ja heute schon einmal eine Korrektur auf Fragen des GBA mit der Angabe, er wollte die NPD schützen. Ich bezweifele, dass er das Heft alleine erstellt hat. Die Fragen zielen drauf, ob er in der Lage ist, diese Angaben wiederzugeben oder ob er darauf keine Antwort geben kann und sich meine Vermutung bestätigen würde, dass er die weiteren Beteiligten an der Produktion des Heftes nicht nennen will. Das wären fünf, sechs, sieben konkrete Fragen.“ RA Stahl: „Das kann man dann ja alles schon vorweg schon beanstanden.“ Hoffmann: „Ich wollte nur vorwegnehmen, was dahinter steht, welches Ziel. Es geht darum, festzustellen, ob dieses Geld angekommen ist. Es gibt Hinweise dass es so gewesen sein muss. Es gäbe ja noch die Möglichkeit, dass eben ein anderer Beteiligter das Geld genommen hat, wenn andere Leute an der Produktion beteiligt gewesen wären. Und ich halte es für notwendig, die Angaben, er hätte das alles alleine gemacht, zu überprüfen.“
Es folgt erneut eine längere Diskussion. Klemke sagt, er halte das für einen Versuch einer ausufernden Aufklärung. RA Scharmer sagt, es gebe die Informationen aus einer Quellenmeldung, die menschliche Quelle sei auf Nachfrage nicht genannt worden. Und wenn weitere Personen beteiligt gewesen seien, könne man herausfinden, wer der Tippgeber ist. RA Langer: „Ich weiß gar nicht, ob ich ihm zutrauen kann, er hat es alleine gemacht. Erst wenn er ein Programm nennt, Druckerei nennt, dann kann ich nachprüfen ob es überhaupt denkbar ist, dass er es alleine gemacht hat.“ OStA Weingarten sagt, der Ansatz von Hoffmann basiere auf einer unzutreffenden Annahme. Der Zeuge habe nicht, so Weingarten, ausgeschlossen, eine Spende erhalten zu habe. RA Kolloge: „Ich habe mitgeschrieben, an eine Spende in der Größenordnung würde er sich mit Sicherheit erinnern. Das ist ein klarer Ausschluss.“ RAin Schneiders sagt, es sei gar nicht geklärt, ob die Quellenmeldung zutreffend ist, vielleicht habe es einen Übertragungsfehler gegeben und es sei nur eine Spende von 250 Euro gewesen. Der Zeuge, so Schneiders, habe gesagt, er habe auch mehrere hundert Euro bekommen, wenn viele Hefte bestellt worden seien. Scharmer: „Deswegen würde ich gerne wissen, wer die Quelle ist. Und: Wer konnte davon wissen? Deswegen ist die Frage zulässig.“ Hoffmann: „Ich möchte einfach nur diese Plausibilitätsfragen an den Zeugen stellen können.“ Klemke: „Hier wird ja bei allen Zeugen, die was mit der rechten Szene zu tun haben, da wird unterstellt: das machen die absichtlich, die lügen.“ Es gebe keinen einzigen Anhaltspunkt, dass der Zeuge die Unwahrheit gesagt hat. Götzl unterbricht die Verhandlung bis 16:22 Uhr.
Danach verkündet Götzl den Beschluss, dass die Frage, mit welchem Layoutprogramm der Weisse Wolf erstellt wurde, zulässig ist, weil sie mittelbar der Überprüfung der Aussage Petereits diene, er habe den Weissen Wolf alleine erstellt. Zeuge und Beistand kommen wieder in den Saal. Hoffmann wiederholt die Frage. Petereit: „Das kann ich Ihnen nicht mehr genau sagen. Ich vermute mit Word von Microsoft.“ Hoffmann: „Auf was für einem Computer haben Sie das gemacht?“ Petereit: „Auf einem Windows-PC.“ Hoffmann: „Ihrem eigenen?“ Petereit: „Ja, ja klar.“ Hoffmann: „Haben Sie diesen Computer noch?“ Petereit: „Nein.“ Hoffmann: „Was haben Sie mit diesem Computer gemacht?“ Petereit: „Ich wüsste nicht mal mehr, welcher das war. Ich habe recht früh einen PC gehabt. [phon.] Da sind etliche in den Müll gegangen oder verkauft worden oder so.“ Hoffmann: „Haben Sie Speicherungen, Backups von den Computerfestplatten gemacht, auf denen die Daten für den Weissen Wolf enthalten waren?“ Petereit: „Ob ich heute noch Daten habe? Nein, habe ich nicht.“ Hoffmann: „Haben Sie das Heft bei einer Druckerei drucken lassen?“ Petereit schweigt eine Weile und sagt dann: „Also ja, später ja. Anfänglich wurden die Sachen einmal ausgedruckt und kopiert.“ Hoffmann: „Von Ihnen selbst?“ Petereit: „Nee.“ Hoffmann: „Sondern?“ Petereit: „Von anderen.“ Hoffmann: „Von wem?“ Petereit: „Ich weiß das nicht mehr genau, wo das hingegangen ist.“
Hoffmann fragt, ob Petereit eine Dienstleistung im Anspruch genommen habe oder andere Personen beteiligt gewesen seien. Petereit: „Ich hatte keinen eigenen Kopierer, darum habe ich das wo hingegeben zum Kopieren. Aber ich wüsste nicht mehr, wo. Ich habe dann lose Blätter zurückbekommen und habe das selbst zusammengetackert.“ Hoffmann: „Sie selbst, bei 1.200 [phon.] Stück?“ Petereit: „Nein, die letzte Auflagen müssen in einer Druckerei gewesen sein. Aber vor der Tausend schon, vor einer Anzahl von tausend Exemplaren.“ Hoffmann: „Welche Druckerei war das?“ Petereit: „Muss ich das angeben? Das geht ja in Richtung Ausforschung.“ Götzl: „Ich wüsste nicht, welcher Grund da entgegenstehen sollte.“ Petereit: „Vielleicht ist das gar nicht wichtig für Ihr Verfahren. Da muss ich Sie um eine Entscheidung bitten, Sie haben ja den Vorsitz. Ich möchte das nicht beantworten.“ Götzl: „Gut, dann sehe ich das als Beanstandung, will jemand dazu Stellung nehmen?“ Klemke sagt, die Frage gehöre nicht zur Sache, außerdem sei nicht auszuschließen, dass „schutzwürdige Belange“ entgegenstehen: „Wir haben ja vom Zeugen gehört, das kurz nach der Durchsuchung sein PKW angezündet wurde, zwei sogar. Und solche Daten führen ja öfter dazu, von gewissen Kreisen, zur illegalen Rache und wasweißich für Maßnahmen. Und von daher ist durchaus streng zu prüfen, ob hier ein Sachzusammenhang besteht.“
OStA Weingarten sagt, dass das Zeugnisverweigerungsrecht für Presseangehörige hier nicht einschlägig sei. Angesichts des Beschlusses zur vorherigen Frage könne er außerdem hier einen Beanstandungsgrund auch nicht erkennen. Eigene Gefährdungen des Zeugen seien nicht dargelegt, so Weingarten. Andrejewski: „Aber Verhältnismäßigkeit: Wir hätten eine konkrete Gefährdung der Druckerei, die Anziehungspunkt werden könnte für Gewalttaten, und eine Information, die nicht verfahrensrelevant ist.“ Hoffmann: „Also wir haben die Behauptung, dass andauernd irgendwelche Sachen brennen würden. Es ist nicht gerichtsbekannt, dass nur eine der Aussagen hier im Prozess auch nur zu einem Übergriff geführt habe.“ Klemke: „Es gibt Verfahrensbeteiligte, bei denen Geschäftsraume angegriffen worden sind. Von daher halte ich das für lächerlich. Soweit kolportiert wird, dass die radikale Linke ganz lieb ist: Ich habe da andere Erfahrungen.“ NK-Vertreter RA Daimagüler: „Ich finde es richtig, dass man eine Güterabwägung macht: Auf der einen Seite die Nennung einer Druckerei. Auf der anderen Seite die Aufklärung von zehn Morden, von zehn Menschen, die umgebracht worden sind, und der Frage, wer hatte Verbindungen zu den Tätern, welche Unterstützungsleistungen und welches Netzwerk bestand. Und genau diese Güterabwägung führt dazu, dass die Frage beantwortet werden muss.“ NK-Vertreter RA Matt sagt, die Frage sei zulässig, der Zeuge habe ja eben schon die anderen Fragen zur Herstellung des Heftes beantwortet. Es folgt eine Unterbrechung bis 16:57 Uhr.
Danach verkündet Götzl den Beschluss, dass die Frage zugelassen ist. Hoffmann: „Sie haben die Frage gehört.“Petereit: „Ja, das war die Druckerei Am Thorsberg.“ Hoffmann: „Haben die auch die Weiterverarbeitung übernommen, Heften, Falzen?“ Petereit: „Ja, von dort habe ich die Hefte komplett bekommen.“ Hoffmann: „Und Sie haben die eingetütet und zur Post gebracht?“ Petereit: „Ja, habe ich.“ Hoffmann: „Wie groß war der Anteil, der in größerer Menge an Vertriebe geschickt wurde?“ Petereit: „Kann ich nur schätzen, dass es der überwiegende Teil war.“ Hoffmann: „Also war nur ein kleiner Teil in Einzelbriefumschlägen?“ Petereit: „Kommt drauf an, was Sie meinen. Geht es um die Anzahl der Hefte oder Aussendungen?“ Hoffmann: „Aussendungen.“ Petereit: „Dann waren die Klein- und Einzelbezieher der größere Teil.“ [phon.] Hoffmann: „Können Sie sich noch an eine Auslieferung erinnern, bei denen Sie die höhere Anzahl ausgeliefert haben zur Post?“ [phon.] Petereit: „Nein, kann ich nicht. Und ich meine mich zu erinnern, dass nie eine Ausgabe ganz komplett weg war, sondern dass immer ein Rest bei mir verblieb. Selbst bei der Ausgabe mit 1.200 wurden nicht 1.200 auf einmal weggeschickt.“
Hoffmann: „Haben Sie mehrere Postfächer gehabt?“ Petereit: „Für den Weissen Wolf nur dieses eine Postfach.“ Hoffmann: „Haben nur Sie alleine Zugriff auf dieses Postfach gehabt?“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr. Es kann sein, dass ich es zeitweise für was anderes genutzt habe und das jemand anders auch einen Schlüssel hatte.“ Hoffmann: „Wer?“ Petereit: „Irgendwer aus meinem Umfeld in Neustrelitz [phon.]. Da sind wir jetzt wieder komplett auf Spekulationsebene. Ich weiß es nicht mehr.“ Hoffmann: „Im Jahre 2002. Können Sie sagen: Wer hat 2002 noch Zugriff auf dieses Postfach gehabt?“ Petereit: „Nein, kann ich nicht sagen. Nach meiner Erinnerung niemand.“ Hoffmann: „War das dann zu einem anderen Zeitpunkt, was Sie gerade gesagt haben, dass andere Leute das Postfach mitgenutzt haben?“ Petereit: „Das ist möglicherweise so, ich kann das nicht ausschließen. Aber ich habe keine Erinnerung daran.“ Hoffmann: „Auf welcher Erinnerung beruht denn Ihre Aussage von gerade eben, dass möglicherweise auch andere Personen das Postfach genutzt haben?“ Petereit: „Das ist halt so, dass man ein Postfach auch mal für eine andere Aktion nutzt, für ein Flugblatt. Aber das weiß ich nicht mehr, keine Ahnung. Wir hatten später die Mecklenburgische Aktionsfront.“ [phon.]
Hoffmann: „Ihr Kennverhältnis zu Maik Eminger: Woher kennen Sie den?“ Petereit: „Herr Hoffmann, wir kennen uns ja aus anderen Verfahren. Ich habe nicht gesagt, ich kenne die.“ Hoffmann: „Nein, nicht die, sondern Maik Eminger.“ Petereit: „Entschuldigung. Von Veranstaltungen. Der wohnt ja in Brandenburg. Da trifft man sich ab und wann [phon.]. Ob er sich mir und ich mich ihm vorgestellt habe, das kann ich nicht mehr sagen. [phon.] Das weiß ich nicht mehr.“ Hoffmann: „Würden Sie sich bitte Mühe geben, die Anzahl der Treffen, die Orte, seit wann Sie sich kennen, zu konkretisieren?“ Petereit: „Dass ich mir Mühe geben würde, das würde ich mit ja beantworten. Aber eigentlich kann ich mich nur an einen ‚Märkischen Kulturtag‘ erinnern. Das war der ‚Märkische Kulturtag‘, wo die Journalistin Andrea Röpke behauptet, angeblich am Rande zusammenschlagen worden zu sein.“ Hoffmann: „Wann war das?“ Petereit: „Weiß ich nicht mehr.“ Hoffmann: „Irgendeine zeitliche Einordnung? Ist das lange her?“ Petereit: „Ja, das ist lange her, die gibt es ja bestimmt fünf Jahre nicht mehr.“ Hoffmann: „Wann haben Sie ihn zuletzt gesehen?“
RA Klemke beanstandet, weil das „zuletzt“ impliziere, dass es weitere Treffen gegeben habe. Hoffmann bittet darum, dass der Zeuge den Saal verlässt. Petereit: „Ich kann das abkürzen: Ich habe nicht gesagt, dass ich ihn nur einmal getroffen habe. Es gibt nur das eine Mal, wo ich mich erinnern kann. Wenn Sie sich auf die ominöse Liste von der Polizeikontrolle bei einer Geburtstagsfeier in Salchow beziehen, da kann ich mich nicht erinnern, mit Eminger gesprochen zu haben.“ Klemke hält die Beanstandung nicht aufrecht. Hoffmann: „Haben Sie mit Maik Eminger bei diesem Treffen, an das Sie sich konkret erinnern oder an Treffen, bei denen Sie sich nicht konkret erinnern können, aber allgemein, Unterhaltungen mit Maik Eminger geführt?“ Petereit: „Da wo ich mich konkret dran erinnern kann, haben wir uns unterhalten, klar.“ Hoffmann: „Duzen sie sich?“ Petereit: „Ja, ha, das ist so üblich.“ Hoffmann: „Hat Herr Eminger etwas über dieses Verfahren und die gegen seinen Bruder gerichteten Vorwürfe erzählt?“ Petereit: „Nein, das Verfahren gab es da ja auch noch nicht.“
Hoffmann: „Der Weisse Wolf hatte eine Internetpräsenz?“ Petereit: „Ja.“ Hoffmann: „Wer hat die betrieben?“ Petereit: „Ich meine, das war ich alleine, aber das kriege ich nicht mehr zusammen, das ist zu lange her. Kann sein, dass man mal Hilfe hatte. Aber Internet war damals schon ziemlich anonym. [phon.]“ Hoffmann fragt, ob sich Petereit an den zeitlichen Aufwand dafür erinnere. Petereit: „Nein.“ Hoffmann: „Wie war der Content dieser Seite, entsprach der einfach nur dem Heft oder waren da andere Sachen?“ RA Stahl beanstandet die Frage, weil sie nicht zur Sache gehöre. Der Zeuge wird gebeten den Saal zu verlassen. Zeugenbeistand Andrejewski: „Wenn eine Frage beanstandet wird und der Zeuge doch bereit wäre die Frage zu beantworten, ist es dann nötig, zu unterbrechen?“ Götzl: „Ja, das ist davon unabhängig.“
Petereit und Andrejewski verlassen den Saal. Klemke schließt sich der Beanstandung an. Hoffmann: „Diese Frage zielt darauf, festzustellen, ob und warum der Weisse Wolf ggf. ein Projekt war, das so war, dass die Mitglieder des NSU es hätten fördern wollen. Und nach einem Leserbrief, der in Heft Nummer 18 abgedruckt ist, enthält diese Seite eines der größten Linkverzeichnisse zur rechten Szene in Deutschland, u.a. mit strafbaren Inhalten, Lieder, Bombenbauanleitungen etc. Das ist ein Leserbrief und mir ging es zunächst darum, festzustellen ob es einen solche Linkliste gab auf dieser Seite, weil ich habe das nur aus dem Heft.“ Stahl hält die Beanstandung aufrecht. Klemke: „Die Linkliste liegt mir nicht vor, ich sehe nur einen Artikel von Rudolf Kleinschmidt zu der Linkliste. Ich kann nicht feststellen, welche Bedeutung diese Linkliste im Druckerzeugnis hat. Es gibt viele Linklisten, mag ja sein. Aber was haben die mit dem Verfahrensgegenstand zu tun?“
NK-Vertreter RA Narin: „Die Frage nach dem Content halte ich für verfahrensrelevant. Der NSU schreibt ja in seinem Brief, der bei dem Zeugen gefunden wurde: ‚Internet, Zeitungen und Zines sind gute Informationsquellen, auch für den NSU.‘ Eventuell ergeben sich aus dem Content ja Hinweise auf ein Kennverhältnis zu den Mitgliedern des NSU.“ Klemke und Stahl widersprechen. OStA Weingarten sagt, auch er könne den Sachzusammenhang hier nicht erkennen. RA Daimagüler sagt, es gehe um die Frage, ob es eine finanzielle Unterstützung des Trios für den Weissen Wolf gab: „Und weil wir hier einen Zeugen haben, der sich an nichts oder nur wenig erinnern kann, ist es wichtig, das Umfeld anzuschauen: Die Finanzen, die Website, das ist ein Kostenfaktor. Und die hier angeklagte Frau Zschäpe ist für die Finanzen zuständig gewesen und natürlich ist hier ein Bezug zu der Spende. Ich weiß gar nicht, wie man das in Zweifel ziehen kann.“ Hoffmann sagt, es gehe ihm um das Motiv, dass der Weisse Wolf für den NSU reizvoll gewesen sei. Die Diskussion setzt sich noch eine Weile fort, dann folgt die Unterbrechung.
Um 17:38 Uhr geht es weiter: „Dann ergeht nach geheimer Beratung folgender Beschluss: Die Frage, ob der Inhalt der Website und der Inhalt des Heftes identisch waren, wird als nicht zur Sache gehörig zurückgewiesen. Der Sachbezug ist nicht erkennbar und wurde auch auf Nachfrage nicht genannt.“ Der Zeuge und sein Beistand betreten wieder den Saal. Hoffmann: „Habe ich das richtig verstanden: Die Druckerei war Thorsberg?“ Petereit: „Ja.“ Hoffmann: „Die Hefte sind also per Laster von der schleswig-holsteinischen Westküste zu Ihnen gefahren worden?“ Petereit: „Dafür gibt es doch die Post oder DHL.“ Hoffmann: „Können Sie sich erinnern, ob vor der Übernahme des Weissen Wolfes durch Sie als Herausgeber das Thema ‚Bewaffneter Kampf“ und ‚Combat 18‘ Thema in dem Heft war?“ Petereit: „Ich weiß es nicht, aber ich möchte es nicht ausschließen. Ich erinnere mich an einen Artikel, der aus dem Englischen übersetzt wurde, da ging es um einen Combat 18-Aussteiger, der ein Interview gegeben hat an eine dänische oder schwedische Zeitung oder so. Ich möchte es nicht ausschließen, denn es ist ja auch so eine Zeit, wo ein Haufen Leute in so T-Shirts rumgelaufen sind.“ Hoffmann: „In der Ausgabe 18, wo es vorne das Vorwort gibt, ‚Vielen Dank an den NSU‚, befindet sich auf Seite 11 einen offizielle Stellungnahme von Combat 18.“ Petereit: „Dann ist das so. Ich wüsste nicht, welcher Inhalt das jetzt ist, vielleicht führen Sie das ein, wenn das relevant ist.“ Hoffmann: „War denn später noch der bewaffnete Kampf oder ‚leaderless resistance‚ Thema?“ Petereit: „Ja, ich meine eine Übersetzung des führerlosen Widerstands, eines Textes, ist später nochmal übersetzt und abgedruckt worden, aber ich weiß nicht wann. [phon.]“
Hoffmann hält vor, dass in Heft 20 ab Seite 9 „Leaderless resistance“ auf sechs Seiten zu finden sei. Petereit: „Das kann sein.“ Hoffmann: „Da steht vorne: ‚Septimius hat den Text für uns aus dem Amerikanischen übersetzt.‘ Wer ist das?“ Petereit: „Das weiß ich tatsächlich nicht mehr und das sind auch Sachen, auf die ich nicht antworten brauche.“ Hoffmann: „Sie haben mehrfach gesagt Sie haben das Heft ganz alleine gemacht, und jetzt heißt es, ‚Septimius‘ hat mitgewirkt und Sie sprechen von ‚uns‘. Das passt nicht zu Ihren Angaben.“ Wieder beanstandet Stahl wegen angeblich fehlenden Sachzusammenhangs. Hoffmann sagt, er habe Widersprüche in Petereits Aussage aufgezeigt. Klemke schließt sich der Beanstandung an. Der Zeuge und sein Beistand verlassen den Saal. Klemke: „Die Angabe ‚Septimius hat für uns übersetzt‘ kann auch heißen: ‚Für Euch als Leser“. Ein Stilmittel, nicht mehr, nicht weniger.“ Hoffmann: „Schauen Sie, Herr Klemke, da sind wir ja ganz beieinander. Ich habe gesagt: Hier ist ein Helfer, erklären Sie mir das. Und dann kann er das ja erklären.“ Stahl: „Der selbe Beanstandungsanlass war schon vorher zu erkennen. Ich meine zu erkennen, dass Rechtsanwalt Hoffmann nun Helfer des Weissen Wolfes identifizieren möchte, um ähnlich wie bei der Blood & Honour-Geschichte einen weiteren Kreis von NSU-Unterstützern zu identifizieren.“ Hoffmann sagt, er ziehe die Frage zurück, wolle Petereit aber die Widersprüche vorhalten.
Zeuge und Beistand kommen wieder rein. Hoffmann: „Ich würde Ihnen nochmal diesen Satz vorhalten: ‚Septimius hat diesen Text für uns aus dem Amerikanischen übersetzt.‘ Sie scheinen zum einen jemand gehabt zu haben, der für Sie übersetzt hat, und zum anderen schreiben Sie von ‚uns‘. Wie steht das zu Ihrer Aussage, Sie hätten die Zeitung alleine gemacht?“ Petereit: „Zunächst habe ich keine Erinnerung mehr dran, wie der Text zu mir gekommen ist. Ich könnte mutmaßen, dass der einfach angeboten wurde. Und zur Frage ‚wir‘ und ‚uns‘: Das scheint dann so. Aber das war immer so im Heft, das war immer so. Es gab aber niemand, der da mitgemacht hat.“ Hoffmann: „Bedeutet das auch, dass die Interviews mit Bands auch Sie gemacht haben, die regelmäßig veröffentlicht wurden?“ Klemke will beanstanden, doch Hoffmann zieht die Frage zurück.
NK-Vertreter RA Langer: „Heute Vormittag haben Sie gesagt, auf Frage von Frau Lunnebach, die Ausgabe Weisser Wolf 18 hätten Sie am Computer verfasst und auch den Text innerhalb der Balken: ‚Vielen Dank an den NSU‚. Meinen Frage: Wie war es Ihnen möglich, den richtigen Artikel für ‚den NSU‚ zu wählen, wenn Sie gar nicht wussten, was NSU ist? Woher wussten Sie, dass NSU eine männliche Einleitung braucht?“ Petereit: „Ich habe gesagt, dass ich keine Erinnerung habe, wie der Satz an diese Stelle kommt, wie sich das Heft zusammensetzt, und dementsprechend werde ich auch nicht sagen könne, welcher Artikel zu wählen ist. Da habe ich keine Erinnerung. Das kann ich nicht sagen, weil ich es selber nicht weiß.“ [phon.] Langer: „Dann zu dem Smiley, also: Semikolon, Minus, Klammer zu. Verwenden Sie das auch sonst?“ Petereit: „Ja.“ Langer: „Wissen Sie, welche Emailadresse Sie damals verwandt haben?“ Petereit nennt eine web.de-Email-Adresse.
Langer: „Da Sie ja zu Herrn Wohlleben angegeben haben, dass Sie ihn mal getroffen haben, möchte ich nachhaken, ob es da schon Kontakt konkreterer Form zu ihm gab, z. B. Austausch von Emails.“ [phon.] Petereit: „Daran hab ich keine Erinnerung.“ Langer: „Ich würde jetzt gerne einen Email-Ausdruck auszugsweise vorhalten..“ Langer nennt zwei Emailadresse. „Subject: Kampagne, 29.1.2006, 20.26: ‚Moin moin, habe eben von der Kampagne erfahren. Wann ist mit Flugblättern zu rechnen? Gibt es Flugblätter? [Kommentare zu Inhalten der Kampagne] Den Link für die epost-Adresse könntet Ihr gleich noch mit nem individuellen Betreff versehen, wäre nutzerfreundlicher, ist aber nicht tragisch :-) Beste Grüße David.‘ [phon.] Können Sie sich an so eine Email erinnern?“ Petereit: „Nein.“ Langer: „Wenn Sie Emails schreiben, beginnen Sie die mit ‚Moin Moin‘?“ Petereit: „Manchmal, kommt auf den Empfänger an.“ Langer: „Und schließen Sie mit ‚Beste Grüße‘?“ Petereit: „Nicht immer, aber manchmal.“ Langer: „Und Ihr Vorname?“ Petereit: „David.“ Langer: „Schließen Sie Ihre Emails mit ‚David‘?“ Petereit: „Das kommt auch vor.“ Langer: „Können Sie sich erinnern ob Sie an Wohlleben andere Emails geschrieben haben?“ Petereit: „Nein.“ Götzl: „Was heißt „andere Emails‘?“ Langer: „An diese Mail kann er sich ja nicht erinnern. Deswegen frage ich nach weiteren Emails.“
Stahl beanstandet, weil sich nicht zwingend ergebe, dass die Mail an Wohlleben gegangen sei. Langer sagt, er schließe diese Mail aus, und fragt: „Heben Sie an Wohlleben Emails geschrieben?“ Petereit: „Das haben Sie schon mal gefragt. Nicht dass ich wüsste.“ Langer sagt, dass die zweite Email-Adresse laut den Akten Wohlleben zugeordnet werde: „Wenn ich Ihnen das sage?“ Petereit: „Ja, was dann?“ Langer: „Kommt Ihnen immer noch keinen Erinnerung, ob Sie Wohlleben Emails geschrieben haben?“ Petereit sagt, dann hätte da sicherlich ‚Moin moin Ralf‘ gestanden: „Nein, mir kommt keine Erinnerung.“
RA Scharmer hält aus dem Vorwort von Heft 18 des Weissen Wolfes den letzten Absatz vor dem Gruß an den NSU vor. Vorhalt: Es dürfte auch niemandem entgangen sein, dass sich die Hausdurchsuchungen in unseren Reihen häufen. Gesetze, die zur Bekämpfung des internationalen Terrors geschaffen wurden, werden auch gegen uns eingesetzt. Wer immer noch in dem Glauben ist, Handys seien abhörsicher, die Würde des (nationaldenkenden) Menschen unantastbar und zu mir kommen die schon nicht, möge endlich aufwachen. Wenn die Zeiten härter werden – muss der Kampf es auch werden. Unterstützt die Kameraden in Haft, im Rechtskampf, auf der Straße, bildet Netzwerke – nur vom Musikhören und Feiern kommt die Wende nicht. Scharmer: „Was ist darunter zu verstehen, dass der Kampf härter werden muss?“ Petereit sagt, dass das ja eine Interpretationssache wäre. Er habe keine Erinnerung mehr daran, aber es werde ja konkretisiert durch die Dinge, die man tun könne, und das werde gemeint sein. Scharmer sagt, Petereit habe ja angegeben, dass er das verfasst habe: „Mir geht’s um die Frage ‚härterer Kampf‘. Was ist mit ‚härter‘ gemeint?“ Petereit: „Ich antworte nochmal wie eben. Ich kann Ihnen nicht mehr sagen, wie dieser Text entstanden ist. Dann gehen wir mal in die Interpretation: Der Kampf kann ja bereits härter werden, wenn ich mein Bier wegstelle und ein Flugblatt in meiner Nachbarschaft verteile. [phon.] Das ist Auslegungssache.“
Scharmer; „Das nehme ich mal zur Kenntnis. Gleicher Sachaktenordner, der Brief, der bei Ihnen sichergestellt wurde.“ Vorhalt aus dem so genannten „NSU-Brief“: Verbote zwingen uns Nationalisten immer wieder, nach neuen Wegen im Widerstandskampf zu suchen. Solange sich keine grundlegenden Änderungen in der Politik, Presse und Meinungsfreiheit vollziehen, werden die Aktivitäten weitergeführt. Getreu dem Motto „Sieg oder Tod“ wird es kein Zurück geben. Beachte: Beiliegende Unterstützungen ziehen keinerlei Verpflichtungen nach sich. Scharmer: „Haben Sie über diese Inhalte vor dem 04.04.2002 mit anderen Personen gesprochen?“ Petereit: „Sie meinen ernsthaft, ich erinnere mich nicht an den Brief, aber an ein Gespräch über den Brief?“ Scharmer; „Nein, die Inhalte des Briefs: Kampf, Sieg oder Tod.“ Petereit: „Es gab damals eine CD von Siegeszug, ‚Sieg oder Tod‘. Da macht man sich keine Gedanken, dass da was Geheimes dahinter sein sollte. Es ist natürlich möglich, dass da mal gesprochen wurde, aber konkret weiß ich es nicht.“ Vorhalt aus einem Behördenzeugnis des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung VS: Die Information in der Deckblattmeldung vom 4.4.2002 zu einer Spende von 2.500 Euro stützt sich auf die Mitteilung einer menschlichen Quelle. Scharmer: „Daher meine Frage, haben Sie über diese Inhalte mit jemandem konkret gesprochen vor dem 04.04.2002?“Petereit: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“
RAin Başay: „Stichwort Mitteldeutscher Gesprächskreis, danach wurden Sie in der polizeilichen. Vernehmung gefragt. Kommt da eine Erinnerung?“ Petereit: „Nein.“ Vorhalt aus einem Vermerk des BfV: Zu Ralf Wohlleben liegen hier folgende ergänzende Informationen vor: In der Zeit von 2001 bis zumindest 2008 wurde er Domaininhaber mehrerer Webseiten, auf denen u.a. rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet und rechtsextremistische Aktivitäten koordiniert werden. Zu den Webseiten zählen im Einzelnen: [Mitteldeutscher Gesprächskreis]. Başay macht einen weiteren Vorhalt, diesmal von einer bei Wohlleben sichergestellten Festplatte. Vorhalt: Gegenwärtig wird dieses Forum von den NPD-Kreisverbänden Jena und Magdeburg betrieben. Bisher haben sich folgende Heimatseiten dem Gesprächskreis angeschlossen. Başay: „Und dann steht da u.a. ‚Der Weisse Wolf‘. Hat sich der Weisse Wolf diesem Gesprächskreis angeschlossen?“ Erneut beanstandet Stahl, erneut wegen angeblich fehlendem Verfahrenszusammenhangs. Başay erwidert, hier gehe es um Wohlleben und um Kontakte Petereits zu Wohlleben. Stahl zieht die Beanstandung zurück. Dafür beanstandet nun Klemke, ebenfalls wegen angeblich fehlendem Sachzusammenhangs. Başay: „Das Asservat ist die Festplatte Wohlleben. Da ist ein Hinweis auf den Weissen Wolf. Herr Petereit hat gesagt, dass er den Weissen Wolf alleine gemacht hat und deswegen mein Vorhalt, ob er sich mit dem Weissen Wolf dem Mitteldeutschen Gesprächskreis von Wohlleben angeschlossen hat.“ Klemke sagt, das ergebe keinen persönlichen Kontakt: „Im Internet haben viele Kontakt.“ Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders: „Im Übrigen ergibt sich auch aus dem Ausdruck: ‚Von den Kreisverbänden Jena und Magdeburg betrieben.'“ Başay: „Ich habe aber den Vermerk des BfV vorgehalten, wo sich explizit ergibt, dass Wohlleben diese Webseite betrieben hat.“ Klemke sagt, der Vermerk sei nur eine Behauptung, die nicht belegt sei. Petereit und Andrejewski verlassen auf Bitte Götzls den Saal. Es folgt eine kurze Debatte über die Zulässigkeit des Vorhalts. Danach folgt wieder eine Unterbrechung.
Um 18:44 Uhr geht es weiter mit der Verkündung des Beschlusses, dass die Frage zulässig ist. Zeuge und Beistand kommen wieder in den Saal. Başay: „Haben Sie die Frage noch präsent?“ Petereit: „Ja, Sie haben mich gefragt, ob ich teilgenommen habe an einem Mitteldeutschen Gesprächskreis, der irgendwie im Internet war, als Domain angemeldet war auf Wohlleben und betrieben von NPD-Kreisverbänden. Ich habe, ehrlich gesagt, gar keinen Eindruck, was das gewesen sein soll. Wie sah das denn aus im Internet?“ Başay: „Laut BfV eine Domain, wo rechtsextremistische Aktivitäten koordiniert wurden.“ Petereit: „Ein Internetforum? Ich habe keine Erinnerung daran.“ Başay hält aus Aktenbänden zur Durchsuchung bei Wohlleben vor, dass auf einer Festplatte eine Mitgliederliste zum „Mitteldeutschen Gesprächskreis“ gefunden worden sei, auf der Petereits Pseudonym „Eihwaz“ aufgeführt sei; aus einem weiteren Band gehe hervor, dass dort auch Mitgliedsbeiträge gezahlt worden seien. Başay nennt auf Bitten Götzls nochmal die Fundstelle des zweiten Vorhalts.
Başay sagt, sie mache dann erstmal den ersten Vorhalt und sagt, es finde sich in der Mitgliederliste in der Spalte 1, von unten in Zeile 14 der Name „Eihwaz“ aufgeführt. Başay: „Waren Sie Mitglied in diesem Mitteldeutschen Gesprächskreis? Kommt da eine Erinnerung?“ Nun beanstandet RA Stahl die Frage als Wiederholungsfrage. Başay: „Deswegen macht man ja Vorhalte, um zu schauen, ob sich der Zeuge erinnert. Da gibt es diese Liste und da wird ein Mitglied mit ‚Eihwaz‘ aufgeführt. Da ist doch die Frage, ob er sich erinnert, Mitglied zu sein, zulässig.“ Petereit: „Ich erinnere mich nicht, aber ich neige dazu, ein paar Schlüsse zu ziehen. Es scheint sich um ein Internetforum zu handeln. Ob ich da Mitglied war und ich da der ‚Eihwaz‘ bin, keine Ahnung. Aber es scheint sich ja nicht um eine Organisation, sondern um ein Internetforum gehandelt zu haben. Kann ja auch nicht bedeutend gewesen sein.“ Başay hält vor, dass vom BKA mit dem Suchbegriff „Eihwaz“ mehrere Dateien hätten lokalisiert werden können. Sie nennt den entsprechenden Dateipfad und hält dann vor, dass unter diesem Pfad mehrere Dateien hätten lokalisiert werden, welche die Begriffe „Eihwaz“, „Weisser Wolf“ sowie eine Internetadresse und eine Email-Adresse beinhalten. Başay: „Kommt da eine Erinnerung jetzt?“ Petereit: „Nein, ich weiß gar nicht was dieser Gesprächskreis gewesen sein soll. Inhalte wären ja mal interessant.“
RA Narin: „Sie meinten ja, das Pseudonym ‚Eihwaz‘ kann ja jeder gewesen sein. Ich habe den Vorhalt ausgeteilt. Auf der Festplatte Wohlleben befindet sich die Datei ‚Eihwaz.dat‘.“ Narin fügt hinzu, dass in dem Inhalt der Datei die Email-Adresse von Petereit auftauche und eine Web-Adresse , die mit ‚wolf88‘ beginnt. Narin sagt, es gebe eine weitere Datei: „Eihwaz.log“, auf der sich unterschiedliche Daten finden würden. Narin nennt verschiedene Daten und sagt, es handele sich offenbar um Zugriffe auf dieser Seite durch den Nutzer „Eihwaz“. Stahl: „Ich möchte den Vorhalt und die Ausführungen beanstanden. Es handelt sich um einen Aneinanderreihung von Zahlen, Uhrzeiten und Wörtern. Um dem vorwegzugreifen: Dieser Vorhalt an den Zeugen, um Erinnerungen zu wecken, ist völlig ungeeignet, um Erinnerungen bei einem Menschen zu wecken.“ Narin: „Aus dem Vorhalt ergeben sich Aktivitäten des Benutzers ‚Eihwaz‘ in einem Zeitraum vom 22.12.02 bis zum 09.01.03. Und wenn wir das zeitlich eingrenzen können, das Jahr 2002/2003, dann kann der Zeuge möglicherweise anhand dieser Angaben seine Erinnerungen auffrischen.“
Stahl hält seine Beanstandung aufrecht. Auch OStA Weingarten beanstandet: „Es sieht eben so aus, dass der Nutzer, und das weiß Herr Rechtsanwalt Narin, weil er sicher auch nicht nur 117, sondern auch 118 gelesen hat, es spricht einiges dafür dass es sich bei ‚Eihwaz‘ um einen Schweizer mit Kontaktadresse in Graubünden handelt.“ Narin: „Ich finde es äußerst naiv, aus der Äußerung einer Person im Internet, sie sei Schweizer, das zu schließen.“ Götzl zu Narin: „Wenn Sie Interpretationen machen, dann ist das was anderes, dann verlassen wir den Bereich des Vorhalts als Vernehmungsbehelf.“ Narin: „Kommt da eine Erinnerung, ob Sie das sind?“ Götzl: „Es ist beanstandet. Soll die Frage aufrecht gehalten werden?“ Narin: „Ja.“ Narin sagt, aus der Gesamtschau der Logdateien und dem Vornamen David ergebe sich, dass es sich bei „Eihwaz“ um Petereit handelt. Götzl sagt, das sei jetzt eine Erklärung. Narin: „Sie haben mich gebeten, mich zu erklären.“ Götzl: „Es geht aber um den Vorhalt und die zugehörige Frage, ob er sich erinnert.“ Narin: „Die Gründerväter der StPO haben möglicherweise Logdateien nicht vorgesehen. Aber tatsächlich ergibt sich aus der Dateistruktur eben viel mehr.“ Auf Bitten Narins schickt Götzl den Zeugen und seinen Beistand aus dem Saal.
Narin sagt, er habe zuvor den Inhalt der Datei „Eihwaz.dat“ vorgehalten und daraus ergebe sich, dass dieser User die Emailadresse und die Homepage des Weissen Wolfs nutze: „Wenn dann im selben Verzeichnis zum selben Nutzer auch ein Zeitraum angegeben ist, der seine Aktivitäten im Mitteldeutschen Gesprächskreis eingrenzt, dann ergibt sich aus der Gesamtschau dieser beiden Vorhalte, das es sich nur um die gleiche Person handeln kann. Aus der ersten Datei folgt die Email und aus der zweiten Datei, wann und wie aktiv.“ Götzl: „Sie verkennen den Zweck eines Vorhalts. Sie nutzen einen Reihe von Erklärungen als Vorhalt.“ Narin: „Ich knüpfe nur an.“ Götzl: „Es geht aber nur um die Antwort des Zeugen. So wie Sie es praktizieren, kommen wir in einen ganz anderen Bereich.“ Narin sagt, die Technik sei nicht so einfach, besser könne er es dem Zeugen nicht vorhalten. Stahl wiederholt, es handele sich um eine Aneinanderreihung von Zahlen und Daten, die keine Rückschlüsse zuließen: „Es ist ja kein Problem dem Zeugen vorzuhalten, dass die Auswertung vermuten lässt, dass er an dem Datum irgendwo eingeloggt war und dann soll er sich dazu erklären. Aber ihn damit dazu bringen, sich an irgendwas zu erinnern, ist ein unzulässiger Vorhalt.“
Narin erwidert, dass die Daten auf einer Festplatte von Wohlleben für den „Mitteldeutschen Gesprächskreis“ gewesen seinen: „Da weiß man, diese Dateien gehören zusammen, wenn sie im selben Verzeichnis liegen. Und wenn man sie in der Gesamtschau betrachtet, kommt man auch nicht auf den Irrtum, dass es sich um einen Schweizer Staatsbürger gehandelt haben müsse.“ RA Langer: „Ich halte das für einen Irrtum. Das ist nicht nur die Zahlenkolonne, er nimmt Bezug auf die Angaben der nächsten Seite und da ist die Emailadresse.“ Narin: „Es ist eben schwierig, weil viele Dateien verteilt sind auf der Platte.“ Die Debatte über die Zulässigkeit von Vorhalt und Frage setzt sich noch etwas fort, dann sagt Narin: „Dann ziehe ich die Frage in der Form zurück, weil es ja zu nichts führt, und ich habe ja noch eine Stange anderer Fragen, da werde ich heute noch Prügel kassieren.“ Eminger-Verteidiger Kaiser: „Vielleicht ist es einfacher, wenn sich der Kollege mal klar macht, dass er kein Vernehmungsrecht, sondern ein Fragerecht hat.“
Zeuge und Beistand betreten wieder den Saal. Narin: „Kommt Ihnen eine Erinnerung, ob Sie irgendwann mal auf diesem Mitteldeutschen Gesprächskreis eingeloggt waren?“ Petereit: „Nein. Ich kann die Pause mal nutzen. Sie haben mir vier Logins vorgehalten im Zeitraum von zwei Jahren. Wenn ich das gewesen bin: Für mich stellt sich das so dar, dass sich jemand für mich ausgegeben hat. Und vier Logins in zwei Jahren: Da scheint nicht viel los gewesen zu sein.“ Narin: „Ich habe nicht alle Logins vorgehalten, nur eine kleine Auswahl. Aber wir diskutieren nicht, sondern ich stelle die Fragen. Kannten Sie Dr. Eisenecker, den Rechtsanwalt?“ Petereit: „Nein.“ Narin: „Herr Zeuge, Sie wurden heute schon zu Combat 18 gefragt. Was verbinden Sie denn mit Combat 18?“ Petereit: „Möchte das keiner beanstanden?“ Götzl: „Wir brauchen hier keine Show! Ihnen steht diese Frage nicht zu!“ Petereit: „Mich persönlich verbindet gar nichts mit Combat 18. Da ich ja nun sehenden Auges durch die Welt gehe, weiß ich, dass es sich da um einen bewaffneten Arm von Blood & Honour handelt, der erfolglos versucht haben soll, in den 90ern irgendwelche Sprengstoffanschläge in Skandinavien – welches Land genau, weiß ich nicht – durchzuführen. Das wurde super verherrlicht in einschlägigen Nazi-Skinheadkreisen, auf T-Shirts. Nach dem Motto: ‚Oh, wir sind ja alle so gefährlich.‘ Ohne jegliche Substanz dahinter.“
Narin: „Kennen Sie auch die Turner Diaries?“ Petereit: „Die Turner Tagebücher sind mir natürlich ein Begriff.“ Narin: „Woher?“ Petereit: „Aus antifaschistischen Magazinen. Sind ja immer wieder Gegenstand von Berichterstattungen.“ [phon.] Narin: „Und haben Sie selbst mal was dazu verfasst?“ Stahl beanstandet, Narin stellt die Frage aber zurück. Narin: „Kennen Sie die Publikation: ‚White Aryan Law and Order‘ [‚The Aryan Law and Order‘]?“ Stahl beanstandet, Klemke schließt sich an. Narin: „Kannten Sie im Jahr 2002 die Publikation ‚White Aryan Law and Order‘?“ Götzl: „Die Frage ist: Wohin zielt die Frage. Das bloße Kennverhältnis ist ein Problem. Kommen Sie zu dem, was Sie eigentlich erfragen wollen!“ Narin: Ich muss ja aufbauen. Haben Sie mal etwas über ‚White Aryan Law and Order‘ publiziert?“ Wieder beanstandet Stahl. Zeuge und Beistand verlassen den Saal. Narin: „Wir befragen ihn ja, um herauszufinden, ob er von einer Gruppierung NSU nebst einem Brief auch Geldspenden bekommen habe.“
Narin zitiert aus einem Text aus dem Heft über „The Order“. Götzl: „Ich kann den Zusammenhang nicht erkennen.“ Narin: „Der Zeuge hat im Jahr 2002 Interviews mit der Weißen Bruderschaft Erzgebirge [WBE] auch über ‚White Aryan Law and Order‘ veröffentlicht.“ Götzl: „Präsentieren Sie das in einer ordentlichen Form, ich kann es so nicht nachvollziehen.“ Narin: „Wissen Sie denn schon, worauf ich raus will?“ Götzl: „Es kommt nichts davon, Sie lesen eine Textstelle vor, dann springen Sie zu einem anderen Thema, Interviews mit der Bruderschaft.“ Narin sagt, im „White Aryan Law and Order“ sei damals die Strategie von „The Order“ beschrieben worden, die offenbar ähnlich operiert habe wie der NSU mit Überfällen. Götzl: „Moment, Herr Narin, es geht um Fragen an den Zeugen. Was wollen Sie denn dann vom Zeugen wissen?“ Narin: „Ich will wissen, ob er Interviews mit der WBE, dem Angeklagten Eminger und seinem Bruder, geführt hat. Ob diese Strategie dem Zeugen bekannt war. Darum geht es im Ziel. Also er ist, wenn man dieser Strategie folgt, einer der Geldempfänger. Und das ist eine terroristische Gesamtstrategie die offenbar der NSU sich zu eigen gemacht hat.“ RA Hedrich: „Ich wollte nur anmerken, dass die Zeitschrift ‚The Aryan Law and Order‘ heißt, nicht ‚White Aryan Law and Order‘.“ Narin: „Vielen Dank für die Korrektur.“ Götzl: „Dann wollen Sie die Frage aus dem alten Thema nicht mehr stellen?“ Narin: „Welche Frage? Ob er sich mit der Publikation befasst hat und diese Dinge publiziert hat? [phon.]“ Stahl: „Wir haben das beanstandet, weil wir den Sachzusammenhang nicht erkennen können.“ Narin: „Wenn er genau in der maßgeblichen Zeit mit der WBE über ‚Aryan Law and Order‘ Interviews publiziert, dann spielt es eine Rolle.“
Es folgt eine kurze Auseinandersetzung zwischen Götzl und Narin. Dann sagt Narin, er halte die Frage aufrecht. Weingarten: „Die Beanstandung von Rechtsanwalt Stahl zeigt ein konsistentes Beurteilungsbild des aktuellen Standes der Hauptverhandlung, allerdings hat der Senat Fragen zum Kontakt zu Wohlleben für zulässig gehalten. Wenn ich Herrn Narin richtig verstanden habe, geht es jetzt darum, sich zu einem Kontakt zu Eminger vorzuarbeiten. Und da kann ich im Bezug auf die Zulässigkeit keinen Unterschied zur Wohlleben-Frage erkennen. Ich halte die Frage für zulässig.“ Stahl: „In der Tat, aber wir waren in der tiefsten Verschachtelungsebene dabei, ob er Interviews geführt hat mit der Bruderschaft. Das kann er schon etwas direkter fragen. Wenn man nicht weiß, worauf der Fragende hinaus will, dann muss man es wegen fehlendem Sachzusammenhangs beanstanden.“ Götzl: „Also die Beanstandung wird offensichtlich zurückgenommen.“
Zeuge und Beistand kommen wieder in den Saal. Narin wiederholt die Frage: „Haben Sie im Jahr 2002 etwas über ‚The Aryan Law and Order‘ publiziert?“ Petereit: „Nein, ich weiß nicht mal was ‚The Aryan Law and Order‘ sein soll.“ Narin: „Wissen Sie aus dem Jahr 2002 über die Weiße Bruderschaft Erzgebirge etwas?“ Petereit: „Nein, nicht 2002. Das erste mal, dass ich was gehört habe, war im Rahmen der Berichterstattung zum Prozess.“ Narin: „Dann würde ich ein Schriftstück vorgeben, das habe ich gerade ausgedruckt, während Ihrer Vernehmung.“ Es folgt eine Unterbrechung zum Kopieren.
Um 19:55 Uhr geht es weiter. Narin macht dann den Vorhalt, dass sich unter der URL „wolf88.whitepower[…]“ ein Interview mit der WBE finde: „Haben Sie diese URL besessen, auf dieser etwas publiziert?“ Petereit: „Das höre ich zum ersten Mal. Das kann ich ausschließen, an so was habe ich keine Erinnerung.“ Narin: „Dann würde ich Sie bitten das Schriftstück anzusehen.“ Petereit nimmt die Seite in Augenschein. Narin: „Ist das die Internetseite, die Sie damals für den Weissen Wolf eingerichtet haben, 2002?“ Petereit: „Also diese Domain, das ist möglich. Ich kann mich nicht erinnern, aber möchte es nicht ausschließen. Aber das mit dem ‚azi‘ hat mich verwirrt.“ Narin: „Wie kommen Sie darauf, dass es möglich ist?“ Petereit: „Bevor Thomas Richter anbot, Speicherplatz zur Verfügung zu stellen, war das mehrfach auf verschiedenen Seiten, irgendwelchen Kostenlos-Seiten. Das kann sein.“
Narin: „Wenn Sie sich die übernächste Seite ansehen, ist das Ihre Internetseite?“ Petereit: „Das ist auf jeden Fall mein Postfach, das da steht.“ Narin: „Und oben das Banner ‚Der Weisse Wolf‘, ist das von Ihnen?“ Petereit: „Das kann ich nicht sagen.“ Narin: „Nochmal zur ersten Seite, zum Interview WBE. Kommt da eine Erinnerung, ob Sie das eingestellt haben?“ Petereit: „Nein, da kommt keine Erinnerung.“ Narin: „Haben Sie auf Ihrer Internetseite auch Gewinnspiele veranstaltet?“ Petereit: „Keine Ahnung.“ Vorhalt: Das Gewinnspiel. Im Moment gibt es kein aktuelles Gewinnspiel, schaut einfach in den nächsten Tagen wieder vorbei. Die richtige Antwort auf die Frage des letzten Gewinnspiels (Wie lautet der Name des Autors der Turner Tagebücher?) ist: Dr. William L. Pierce. Andrew Macdonald war das Pseudonym, welches Dr. Pierce benutzte und Earl Turner ist der fiktive Schreiber in der Handlung. Narin: „Ist der Text von Ihnen?“ Petereit: „Keine Ahnung.“ Narin: „Was heißt keine Ahnung?“ Petereit: „Ich habe da keine Erinnerung. Draußen haben wir es gerade diskutiert und jetzt weiß ich es wieder: Ich habe die sogar mal gelesen, aber nicht in stofflicher Form, sondern am Computer. [phon.]“ Narin: „Auf dieser Internetseite, ist Ihnen erinnerlich, was Sie veröffentlicht haben, was über das gedruckte Heft ‚Der Weisse Wolf‘ hinausgeht, welche Rubriken?“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr.“ Narin: „Waren dort Briefe aus der Haft von Kameraden abgedruckt?“ Petereit: „Das weiß ich nicht mehr. Das kann natürlich sein, ich meine in dem Heft waren auch ab und zu solche Dinger drinne.“
Narin: „Ich würde Ihnen dann eine weitere Seite kurz zeigen aus der Homepage, Seite 14.“ Petereit nimmt die Seite in Augenschein. Narin: „Kommt Ihnen jetzt eine Erinnerung?“ Petereit: „Nein.“ Narin: „Da steht u.a. ein Haftbericht aus der JVA Chemnitz, Thomas St. und Thomas W., Ausgabe/Jahr 13/2000. Verbinden Sie jemanden mit Thomas St.?“ Petereit: „Im Rahmen der Berichterstattung um den Prozess gab es einen Thomas Starke, aber ob der das ist, das weiß ich nicht mehr.“ Petereit nimmt auf Bitten Narins eine weitere Seite in Augenschein. Narin: „Wenn Sie diesen Ausdruck ansehen, entspricht das der Internetseite damals?“ Petereit: „Ich habe keine Erinnerung mehr, ernsthaft.“ Narin: „Und wenn Sie es anschauen, Sie sehen es gar nicht an.“ RA Stahl sagt, OStA Weingarten habe angegeben, dass sich ein Bezug zu Wohlleben ergeben könnte. Götzl: „Nein, Eminger!“ Stahl: „Das kann ich nicht mehr erkennen.“ Es folgt eine kurze Diskussion. Dann sagt Narin: „Der Zeuge hat keine Erinnerung.“ Petereit: „Ich könnte nur Schlüsse ziehen und wenn, nur mutmaßen.“ Götzl fordert Narin auf, weiter zu fragen. Narin: „Hatten Sie mit dem Kürzel NSU außer in der Ausgabe 18 des Weissen Wolfes mal zu tun?“ Petereit: „Nein, also nicht, dass ich wüsste, nein.“ Narin: „Haben Sie mal mit Thomas Richter zusammengearbeitet an der Erstellung von Publikationen oder einer CD?“ Petereit: „Nicht dass ich wüsste, nein.“
Narin: „Dann möchte ich um einen Vorhalt bitten, da möchte ich Ihnen ein Bild zeigen und zwar handelt es sich um das Blatt ‚NSU/NSDAP‘ mit der Abbildung von zwei Händen.“ Petereit schaut sich das Bild an. Petereit: „Also ich kenne das Bild mit den zwei Händen, das wurde mir schon durch das BKA vorgehalten und außerdem war es auch auf NSU-leaks veröffentlicht. Da geht es um das Cover der NSU/NSDAP-CD, richtig?“ Narin: „Würden Sie es mal ansehen! Haben Sie an der Erstellung mitgewirkt?“ Petereit: „Nein.“ Narin: „Erinnern Sie es nicht oder können sie es ausschließen?“ Petereit: „Ich glaube, das hätte sich wohl eingebrannt.“ Narin: „Und diesen Text mit Reichsadler und Hakenkreuz?“ Petereit schaut sich die Seite an. Narin: „Ist Ihnen diese Grafik bekannt?“ Petereit: „Auch durch einen Vorhalt des BKAs und durch NSU-leaks.“ Narin: „Das war Ihnen vorher nicht bekannt?“ Petereit: „Nein.“ Narin: „Kennen Sie den Urheber?“ Petereit: „Nein.“ Narin: „Dann darf ich mich bedanken.“ RA Erdal: „Ich habe eine Frage an Sie: Benötigen Sie eine Aussagegenehmigung vom Verfassungsschutz?“ Petereit: „Nein.“
RA Daimagüler: „Im Anschluss an die Fragen meines Kollegen Scharmer: ‚Der Kampf soll härter geführt werden.‘ Wogegen sollte denn der Kampf härter geführt werden?“ Petereit: „Da sind wir ja komplett auf der gleichen Ebene wie vorhin. Gegen das Böse, für das Gute. Ich weiß doch nicht mehr, was für konkrete Probleme es gab, die anstanden, oder Ziele. Da müsste ich jetzt nur spekulieren.“ Daimagüler: „Sie können gar nicht mehr sagen, wofür und wogegen Sie damals kämpfen wollten?“ Petereit: „Da würde ich mich nicht festlegen wollen. Es gibt ja viele Missstände und tolle Sachen, die es mal gab, an die man wieder anknüpfen möchte. Fragen Sie doch, worauf Sie rauswollen: Wollen Sie das und das bekämpfen? Dann sage ich ja oder nein.“ Daimagüler: „Ich habe einen Satz von Ihnen und gefragt worauf er sich bezieht. Vorhin haben Sie ausgeführt, dass Sie eigentlich für alles zuständig waren beim Weissen Wolf.“ Petereit: „Ja.“ Daimagüler: „Auch die Finanzen?“ Petereit: „Ja.“ Daimagüler: „Können Sie sagen, was die Herstellung eines Blatts gekostet hat?“ Petereit: „Genau kann ich es nicht sagen, aber ich denke, so etwas über 1 Euro, 1,50 Euro pro Blatt.“ [phon.] Daimagüler: „Der Herstellungspreis?“ Petereit: „Ja.“ Daimagüler: „Und der Vertrieb des Blattes?“ Petereit: „Keine Ahnung. Ich wüsste nicht mal mehr, was damals an Porto verlangt wurde. Der Vertrieb hat gekostet, was das Porto gekostet hat. [phon.] Entweder in Paketen nach Kilo oder in einem Briefumschlag, Maxibrief oder Großbrief. Und das in der Summe dann.“
Daimagüler. „Haben sie denn Buch geführt?“ Petereit: „Nee, musste ich nicht.“ Daimagüler: „Sie hatten doch Einnahmen.“ Petereit: „Klar, durch den Vertrieb.“ Daimagüler: „Wurden die Einnahmen nicht beim Finanzamt gemeldet?“ Petereit: „Nein.“ Daimagüler: „Hatten Sie denn externe Hilfe bei der Buchhaltung, Steuerberater?“ Petereit: „Nein.“ Klemke: „Ich beanstande die Frage, denn sie setzt voraus, dass eine Buchhaltung geführt worden ist.“ Götzl: „Das ist richtig.“ Schneiders: „Ich beanstande die Frage, weil ich keinen Sachbezug erkennen kann.“ Daimagüler: „Dann eine letzte Frage: Wurden Sie wegen Volksverhetzung verurteilt?“ Petereit: „Ja.“ Klemke: „Ich beanstande die Frage. Selbst mit dem üblichen Verweis auf die Glaubwürdigkeit ist hier kein Blumentopf zu gewinnen.“ Daimagüler. „Nach meiner Kenntnis gab es eine Verurteilung wegen Vertriebs von Musik-CDs, wo es um Gewaltaufrufe ging. Und hier stellt sich tatsächlich die Frage nach der Glaubhaftigkeit der Einlassung heute. Man kann das daran messen, natürlich.“ Bundesanwalt Diemer: „Im § 68a StPO steht drin, dass Fragen, die dem Zeugen zur Unehre gereichen können, nur gestellt werden sollten, wenn es unerlässlich ist. Und es ist mir nicht erkennbar, inwieweit die Frage nach der Vorstrafe erforderlich ist.“
Daimagüler: „Wieso soll es ihm zur Unehre gereichen, wenn ich Bezug nehme auf ein Urteil im Namen des Volkes. Wenn das ein laufendes Verfahren wäre, ohne rechtskräftiges Urteil, aber wir haben doch hier die Verlesung von Strafregistern regelmäßig. Also das ist hier nicht zutreffend.“ Andrejewski: „Das Verfahren ist nicht rechtskräftig, über die Revision ist noch nicht entschieden worden.“ Daimagüler: „Dann nehme ich das letzte Argument zurück, halte aber nach wie vor an meiner Frage fest und halte den vorgetragenen Einwand der BAW für nicht einschlägig.“ Klemke: „Es ist nicht vorgetragen worden, welche Aussagen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit da überprüft werden sollen. Wir haben es hier im Übrigen nicht mit einem Angeklagten zu tun, sondern mit einem Zeugen, wo natürlich ganz andere Maßstäbe gelten. Ich halte nach wie vor die Frage für nicht zulässig.“ Daimagüler: „Nach meiner Kenntnis gibt es auch Strafverfahren gegen den Zeugen wegen Aussagedelikten, die spreche ich noch nicht an.“ Stahl sagt, er sehe den den sachlichen Zusammenhang auch nicht. Klemke: „Es ist sowieso die Frage, ob der Zeuge nicht nach § 55 zu belehren ist, das bitte ich noch zu berücksichtigen.“ Es folgt eine Unterbrechung bis 20:43 Uhr.
Dann verkündet Götzl den Beschluss, dass die Frage als ungeeignet zurückgewiesen ist. Götzl: „Sind dann noch weitere Fragen?“ Daimagüler: „Nein, vielen Dank.“ RA Narin: „Eine Nachfrage: Herr Petereit, Sie wurden ja heute zu Ihrem Kennverhältnis zu Herrn Wohlleben befragt und Sie sagten: ‚Um die Jahrtausendwende, die ersten hatten einen Führerschein, da war ich viel woanders unterwegs.‘ Waren Sie damals auch in Thüringen unterwegs?“ Petereit: „Ich kann das nicht ausschließen. Thüringen ja, aber Erfurt, Jena nein.“ Narin: „War Ihnen der THS ein Begriff?“ Petereit: „Nein.“ Narin: „Der NW Jena?“ Petereit: „Nein.“ Narin: „Waren Sie auch im Vogtland unterwegs?“ Petereit: „Wo ist das genau? Das kann ich nicht ausschließen.“ Narin: „Im Erzgebirge?“ Petereit: „Ich glaube nicht.“ Der Zeuge wird entlassen. Mehrere NK-Vertreter_innen behalten sich Erklärungen vor. Der Verhandlungstag endet um 20:47 Uhr.
Das Blog „nsu-nebenklage„: „David Petereit, Abgeordneter der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, war heute als einziger Zeuge vorgeladen und wurde von 9.30 bis 20.45 Uhr befragt. Die Ausgangssituation für diese Befragung war eigentlich ziemlich klar: Petereit war zumindest in den Jahren 2000 bis 2004 an der Herausgabe des Nazi-Fanzines ‚Der Weiße Wolf‘ beteiligt. In der Ausgabe 1/2002 enthielt diese Zeitschrift neben Artikeln zur militanten Organisation Combat 18 ein mit seinem Pseudonym ‚Eihwaz‘ unterschriebenes Vorwort, in dem es hieß: ‚Wenn die Zeiten härter werden – muß der Kampf es auch werden. Unterstützt die Kameraden in Haft, im Rechtskampf, auf der Straße, bildet Netzwerke – nur vom Musikhören und Feiern kommt die Wende nicht.‘, und dann optisch abgesetzt und fettgedruckt: ‚Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ; – ) Der Kampf geht weiter…‘ In einer sog. Deckblattmeldung des Verfassungsschutzes Mecklenburg Vorpommern vom 09.04.2002 wird eine Meldung eines V-Mannes hierzu zusammengefasst: ‚Bei der Zeitschrift ‚Weißer Wolf‚ aus Neustrelitz soll eine anonyme Spende in Höhe von 2500 Euro eingegangen sein. Dieser Spende sei ein Brief gefolgt mit sinngemäß folgendem Wortlaut: ‚Macht weiter so, das Geld ist bei Euch gut aufgehoben!“ Einige Zeit nach dieser Mitteilung kontaktierte der V-Mann Richter (Corelli) den Petereit und bot ihm Speicherplatz für die Internetseite des ‚Weißen Wolfes‘ auf einem von Richter angemieteten Server an, Petereit nahm dankend an. Nach der Selbstaufdeckung des NSU war es das Antifaschistische Pressearchiv apabiz, heute beteiligt am Projekt NSU watch, das die Danksagung an den NSU in seinem Archiv aufdeckte. In der Folge wurde bei Petereit durchsucht, in seinem Archiv fand sich der NSU-Brief, der auch auf dem Computer in der Frühlingsstraße gefunden worden war: ein Bekenntnis zum militanten Kampf und die Aufforderung an die Szene, diesen zu unterstützen. Es liegen zahlreiche Beweise vor, nach denen auch diverse andere Naziprojekte auf diese Weise Geld als Unterstützung erhalten haben. Danach dürfte die Existenz des NSU bereits ab dem Jahr 2002 einer relativ großen Zahl von Naziaktivisten bekannt gewesen sein – ein weiteres starkes Argument für die von der Nebenklage vertretene These, dass der NSU erheblich mit anderen Gruppen und Einzelpersonen vernetzt war, und ein klarer Widerspruch zur Bundesanwaltschafts-These vom isolierten Trio. Die Nebenklage hat auch schon lange beantragt, den V-Mann, von dem die Meldung kam, oder zumindest seinen V-Mann-Führer zu vernehmen und das Original der Deckblattmeldung beizuziehen. Das Gericht hat bislang nur ein sog. Behördenzeugnis aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten, das den Inhalt der Meldung bestätigt. Der Zeuge Petereit übernahm die alleinige Verantwortung für Herausgabe, Produktion und Vertrieb des Weißen Wolfes ab ca. 2000, meinte aber, sich ansonsten an nichts erinnern zu können. […] Durchgehend beharrte er auf seiner mangelnden Erinnerung, die nur an manchen Punkten durch sehr präzise Angaben durchbrochen wurde: und zwar immer dann, wenn ihm dies für sich selbst positiv erschien. Die Schilderung Petereits zur Produktion des Heftes lassen es als unwahrscheinlich erscheinen, dass seine Angaben zutreffend sind […] Zwischendrin verplapperte er sich einmal und gab an, das Postfach könne durchaus auch von anderen Personen, mit denen er gearbeitet habe, benutzt worden sein. Für die Prozessbeteiligten war offensichtlich, dass Petereit sich selbst und andere schützen wollte. Konsequent, aber ärgerlich war erneut das Verhalten des Gerichts und der Bundesanwaltschaft, die keinerlei Druck auf den Zeugen ausübten, um ihn zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu bringen. Konsequent ist dieses Verhalten, weil die Bundesanwaltschaft ja von Anfang an daran arbeitet, das Bild eines isolierten Trios aufrechtzuerhalten. Dieses Bild wird durch den Beweis einer öffentlichkeitswirksamen Spendenaktion im Jahr 2002 natürlich beschädigt. Das Gericht hat andererseits von Anfang an jegliche Konfrontation mit Zeugen vermieden, wahrscheinlich weil es davon ausgeht, für die Verurteilung auch ohne weitergehende Aussagen von Zeugen aus der Naziszene genügend Beweise zu haben. Aufklärung scheint da eher hinderlich.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/07/13/13-07-2016/