Protokoll 317. Verhandlungstag – 26. Oktober 2016

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An diesem Verhandlungstag geht es um eine mögliche Ausspähung der in Berlin durch den NSU. Zunächst nimmt Beate Zschäpe Stellung und lässt verlesen, sie seien zwar in Berlin gewesen, allerdings habe eine Ausspähung nicht stattgefunden. Danach ist der damalige Wachhabende, dem Beate Zschäpe im Jahr 2000 aufgefallen sei, als Zeuge geladen. Er erzählt, wie die Gruppe ihm auf seinem Rundgang aufgefallen sei und er später die Sendung ‚Aktenzeichen XY‘ mit dem Fahndungsaufruf nach Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gesehen habe. Danach habe er sich bei der Polizei gemeldet, die habe ihn vernommen und er habe die Frau identifizieren können. Nach der Zeugenvernehmung geht es noch um weitere Anträge.

Zeuge:

  • Frank Gr. (Erkenntnisse zu einer möglichen Sichtung von Beate Zschäpe in Berlin, mögliche Ausspähung der Synagoge Rykestraße am 07.05.2000)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:49 Uhr. Auf der Empore haben relativ viele Besucher_innen und Pressevertreterinnen Platz genommen. Anwesend ist heute ausnahmsweise Zschäpes Verteidiger RA Borchert. Nach der Präsenzfeststellung sagt Götzl: „Bevor wir zu dem für heute geladenen Zeugen kommen, die Frage an Sie, Frau Zschäpe: Sollen denn die Fragen zu Berlin beantwortet werden?“ Zschäpe-Verteidiger RA Borchert: „Ja.“ Götzl: “ Götzl: „Dann bitte ich darum.“ Zschäpe-Verteidiger RA Grasel beginnt mit der Verlesung:

Die Fragen des Senats vom 12.10.2016 beantworte ich wie folgt:
Frage: Haben Sie sich am 07.05.2000 in Berlin aufgehalten? Wenn ja, waren Sie in Begleitung weiterer Personen? Wo haben Sie sich gegebenenfalls aufgehalten und wie waren die näheren Umstände des Aufenthaltes?
Antwort: Ob ich mich am 07.05.2000 in Berlin aufgehalten habe kann ich heute nicht mehr sagen. Ich erinnere mich, dass Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und ich zwei Jahre nach unserem Untertauchen, etwa im Frühjahr/Sommer 2000 in Berlin waren. Ich meine mich zu erinnern, dass es vor dem Umzug in die Heisenbergstraße 6 in Zwickau gewesen war. Es gab keinen besonderen Grund für die Reise, außer, dass wir mal aus Chemnitz rauskommen wollten, das heißt, dass wir ein Wochenende in der Großstadt Berlin verbringen. Wir sind an einem Wochenende mit dem Zug nach Berlin gefahren. Dort übernachteten wir in einer Pension, deren Namen ich beim besten Willen nicht mehr weiß. Ich erinnere mich daran, dass wir die meiste Zeit in der Innenstadt waren und dort erinnere ich mich insbesondere an das KADEWE, weil ich ein solches Kaufhaus noch nicht erlebt hatte. Wir waren auch am Alexanderplatz und am Brandenburger Tor.
Wir sind tagsüber ab und zu in ein Cafe gegangen, wobei mir eine Gaststätte namens „Wasserturm“ unbekannt ist. Ich hatte mit Uwe Mundlos und/oder Uwe Böhnhardt zu keinem Zeitpunkt eine Synagoge aufgesucht, oder, wie es der Vertreter der Nebenklage formuliert, ausgespäht. Ich kenne keine Synagoge in Berlin. Meine beiden Verteidiger haben mir Bilder gezeigt, die die Rykestraße in Berlin und den Eingangsbereich zum Innenhof der Synagoge zeigen – ich kann mich an diese
Örtlichkeit nicht erinnern.

Götzl: „Ist das Ihre Erklärung, Frau Zschäpe?“ [Zschäpe stimmt wohl zu.] Götzl: „Unterbrechen wir für 15 Minuten, dann wird das kopiert.“

Um 10:17 Uhr geht es weiter. Es folgt die Einvernahme des Zeugen Frank Gr. Götzl: „Es geht uns um einen Zeitpunkt Mai 2000, hier geht es uns darum, ob Sie irgendwelche Beobachtungen in Zusammenhang mit der Tätigkeit als Polizeiangestellter gemacht haben, Berlin, Postendienst Synagoge. Mir käme es darauf an, dass sie im Zusammenhang berichten.“ Gr.: „Ja, gut, das ist 16 Jahre her jetzt, aber ich kann mich noch soweit erinnern: Ich hatte Tagdienst gehabt und bin meine Streife gelaufen vor der Synagoge. Der Sicherheitsbereich erstreckte sich auf die Gaststätten, die Kneipen neben der Synagoge. Damals war Mai, es waren schon Biergärten. Wir mussten nicht nur die Synagoge selbst bewachen, sondern auch das Umfeld sondieren. Drei Personen sind mir aufgefallen, eine junge attraktive Frau mit zwei jungen Männern. Die ließen sich in der Eckkneipe nieder, ich weiß nicht wie die damals hieß, ich meine ‚Gagarin‘ schon. Der Besitzer hat gewechselt, viele Betreiber [phon.]. Irgendwie passte die junge Frau nicht zum Publikum, was da sonst verkehrte, vom Aussehen her, von der Kleidung her. Die jungen Männer habe ich mir nicht so gemerkt.“

Gr. weiter: „Ein paar Tage später abends haben wir die Sendung Kripo Live geguckt im Fernsehen, da stellte das LKA Thüringen drei Personen zur Fahndung mit Bildern vor. Ich habe die junge Frau erkannt. Ich habe da angerufen, die haben das weitergeleitet ans LKA Berlin, dann kam ein Anruf, ich musste Hals über Kopf dort hin und Aussage machen. Die haben mir eine Menge Fotos vorgelegt und auf einem dieser Fotos habe ich die junge Frau auch wiedererkannt. Bei den jungen Männern musste ich leider passen, weil, wie gesagt, die hatte ich nicht so im Blickfeld und einer war auch kurz danach wieder weg gewesen. Und den einen davon, da war ich der Meinung, – wahrscheinlich habe ich mich geirrt-, den später an der Immanuelkirchstraße wieder gesehen zu haben, da war unsere Unterkunft, der damalige Abschnitt 77.“ Götzl: „Was bedeutet Abschnitt 77?“ Gr.: „Dort waren wir Angestellte und waren da mit untergebracht in einem Abschnitt der Schutzpolizei, dort hatten wir einen Raum. Das war ja dann nicht mehr lange, dann wurden wir stationär an der Synagoge untergebracht.“ Götzl: „Und in welcher Straße war das gewesen? Ich habe das akustisch nicht verstanden.“ Gr.: „Wo ich die alle drei gesehen habe?“ Götzl: „Nein, den einen zuletzt.“ Gr.: „Das war die Immanuelkirchstraße.“ Götzl: „Später, können Sie das noch zeitlich einordnen?“ Gr.: „Ja. Vielleicht ’ne Woche später.“

Götzl: „Diese Synagoge und das Umfeld, was Sie im Rahmen Ihres Dienstes betreut haben, wo befand sich das?“ Gr.: „Das war die Rykestraße, oder ist die Rykestraße, die gibt es ja noch.“ Götzl: „Können Sie denn die Frau – haben Sie da was das Aussehen anbelangt noch eine Erinnerung?“ Gr.: „Gesichtsmäßig muss ich jetzt passen, aber Haarfarbe war schwarz, ziemlich langes, wallendes Haar und eine schlanke Figur. Die drei haben sich ziemlich lebhaft dort benommen.“ Götzl: „Jetzt hatten Sie gesagt, die junge Frau passte nicht zu dem Publikum, das im Lokal verkehrt hatte. Was ist damit gemeint?“ Gr.: „Ich würde das mal so ausdrücken, dass sie etwas zu elegant war, denn dort verkehrten in der Regel Studenten, oder in der Mehrheit, und die waren anders gekleidet und auch vom Aussehen her anders.“ Götzl: „Sie hatten vorher auf Aussehen und Kleidung abgestellt. Kleidung, was haben Sie da noch in Erinnerung?“ Gr.: „Rock hatte sie angehabt und eine ziemlich farbige Bluse. Einen dunklen Rock und eine ziemlich farbige Bluse.“ Götzl: „Was können Sie denn zum Aussehen der anderen sagen?“ Gr.: „Ja, junge Männer, ziemlich groß, die hatten beide einen sehr kurzen Haarschnitt gehabt, der eine, möchte ich sagen, fast schon Glatze. Aber von der Kleidung her? Einer hatte eine Lederjacke an, das weiß ich noch, eine braune Lederjacke angehabt.“

Götzl: „Sonst Besonderheiten?“ Gr.: „Besonderheiten waren da keine, ich würde sagen: Alltagsmenschen.“ Götzl: „Können Sie zum Alter noch was sagen?“ Gr.: „Alter, würde ich sagen, Mitte bis Ende 20.“ Götzl: „Ziemlich groß, sagten Sie.“ Gr.: „Ja, ich selbst bin 1,72. Also ungefähr 1,80/1,85 so in der Richtung.“ Götzl: „Die von Ihnen angesprochene Kneipe, wie weit ist die von der Synagoge entfernt?“ Gr.: „Vielleicht 20 Meter. Das ist ein Komplex dort, die Synagoge mitten in den Häusern und dann schließen sich links [phon.] die Kneipen an, sind mehrere.“ Götzl: „Wo waren Frau und Männer genau?“ Gr.: „Soweit ich das in Erinnerung habe, saßen die draußen in der Nähe vom Eingangsbereich.“ Götzl: „Wie viele Personen haben Sie beobachtet damals in dem Bereich?“ Gr.: „Naja, ich würde sagen, alles was dort saß, aber mehr oder weniger flüchtig, weil das war das Publikum, das dort immer verkehrte. Da sind mir eigentlich nur die drei aufgefallen.“

Götzl: „Sie hatten geschildert, dass Sie dann von der Polizei vernommen worden sind, wann war das?“ Gr.: „Wo ich dort angerufen habe beim LKA Thüringen, war das dann vielleicht ein oder anderthalb Wochen später, also es war ziemlich kurz aufeinander folgend.“ Götzl: „Sind Sie denn seitdem nochmal zu diesen damaligen Beobachtungen gefragt worden?“ Gr.: „Nein, leider nicht, sonst hätte ich heute mehr Erinnerung dran. Aber damals war dann nichts mehr gewesen und ich hatte das eigentlich schon wieder vergessen gehabt.“ Götzl: „Können Sie sagen, diese Beobachtung, bezogen auf die drei Personen im Lokal, zu welcher Tageszeit das war?“ Gr.: „Vormittags, könnte auch die Mittagszeit gewesen sein.“ Götzl: „Können Sie zum Tag, an dem das war, noch Näheres sagen, datumsmäßig?“ Gr.: „Von Ereignissen her überhaupt keine, also es war ein ganz normaler Tagdienst, würde ich sagen.“ Götzl sagt, es liege ein Protokoll der Vernehmung vor. Götzl nennt die Fundstelle und sagt dann, dass das Protokoll das Datum 08.05.2000 trage: „Sie hatten jetzt vorher gesagt, vom LKA seien Sie befragt worden?“ Gr.: „Ja.“ Götzl: „Also hier ist ein Aktenzeichen des LKA angegeben. Haben Sie zur Vernehmungssituation noch eine Erinnerung, von wem Sie vernommen wurden, wie viele Personen?“

Gr.: „Es waren zwei Personen anwesend und die befragten mich hauptsächlich über das Aussehen und deswegen haben Sie mir die Fotos vorgelegt, ihnen ging es hauptsächlich darum, ob ich da wen wiedererkenne. Die junge Frau habe ich da wiedererkannt. Aber Namen standen da keine dabei, waren bloß die Bilder gewesen.“ Götzl: „Ich will mal auf einzelne Passagen dieses Protokolls eingehen.“ Vorhalt: Zum Sachverhalt möchte ich folgendes sagen: Ich bin als Polizeiangestellter im Objektschutz, Abschnitt 77, tätig und war am 7.5.2000 von 11 bis 17 Uhr Synagoge Rykestraße tätig. Gr.: „Ja.“ Götzl: „Hier ist vom 7.5. die Rede. 8.5. wäre das Protokoll gewesen. Sie hatten aber eben berichtet, dass es ein ein bis anderthalb Wochen später gewesen wäre.“ Gr.: „Ja, so schnell ging das damals nicht. War ja auch ein paar Tage später erst, wo die Meldung vom LKA Thüringen kam übers Fernsehen. Da muss sich was überschnitten haben. [phon.] Aber sagen wir mal so: So genau weiß ich das alles nicht mehr.“ Vorhalt: So hatte ich am gestrigen Tag in der Zeit von 13 bis 14 Uhr Postendienst an der Synagoge. Gr.: „Ja, wir waren drei Leute und haben immer gewechselt: eine Stunde davor, eine Stunde im Hof und eine Stunde Ruhe. Ich war am Gesamttag nicht nur eine Stunde vor der Synagoge, sondern mindestens vier Stunden.“

Vorhalt: Etwa 15 bis 20 Meter von der Synagoge entfernt an der Ecke Rykestraße, Knaackstraße befindet sich das Restaurant Wasserturm. [phon.] Gr.: „Ich sage ja, das hat mehrmals gewechselt, möglicherweise hieß es damals Wasserturm. Später war es eine jüdische Gaststätte, dann eine russische, die hieß Gagarin. Also, das ging fortlaufend.“ Götzl: „Wie muss ich mir Ihre Tätigkeit vorstellen?“ Gr.: „Also hauptsächlich kontrollieren und patrouillieren im Sicherheitsbereich, das Umfeld beobachten, achtgeben, dass im Sicherheitsbereich keine Autos abgestellt wurden. Das war erstmal die Haupttätigkeit und natürlich Einschreiten, wenn es Vorkommnisse gab. Und die hat es ja auch mehrmals gegeben.“ Götzl: „Haben Sie feste Wege gehabt, die Sie genommen haben?“ Gr.: „Ja.“ Götzl: „Was können Sie dazu noch sagen?“ Gr.: „Das ging, der Sicherheitsbereich war ungefähr 10 Meter auf der einen Seite und damals ging der noch um die Ecke rum, vielleicht 50 Meter, wo die Gaststätten gewesen sind. Und in dem Bereich gingen wir patrouillieren.“ Götzl: „In Bezug auf dieses Lokal, das Sie genannt haben, sind Sie an dem Lokal vorbeigekommen, wie muss man sich das vorstellen?“ Gr. „Ja, an dem Lokal bin ich ständig vorbeigekommen, weil das lag in dem Sicherheitsbereich mit. Mehrmals passiert, mehrmals hin und her, sagen wir mal so.“

Götzl: „Haben Sie in Erinnerung, wie lange sich die drei Personen dort aufgehalten haben?“ Gr.: „Also genau weiß ich das jetzt nicht mehr. Also maximal zwei Stunden, länger wird das nicht gewesen sein.“ Götzl: „Haben Sie Beobachtungen gemacht, wohin sich die Leute entfernt haben?“ Gr.: „Nein, das habe ich nicht beobachtet, da war die Stunde beendet, wo ich draußen vor der Synagoge war. Das ist wohl passiert, wo meine Kollegen dann den Vorderposten hatten. Als ich das nächste mal den Vorderposten hatte, da waren sie nicht mehr da.“ Vorhalt: Ich schätze, dass dieses Restaurant draußen ca. 50 bis 60 Plätze bietet. In der Zeit zwischen 13 und 14 Uhr waren fast alle Plätze besetzt, ich bin öfters, ich denke mehrere Dutzend Male an diesem Restaurant vorbei gelaufen. Gr.: „Ja, der war ja nicht so weit der Sicherheitsbereich, da sind wir bestimmt einige Male dran vorbeigekommen. Da war um die Mittagszeit viel Betrieb gewesen, denn das Essen war nicht allzu teuer gewesen und das haben viele Studenten genutzt dort.“

Götzl: „Haben Sie den Eingangsbereich zu diesem Lokal noch in Erinnerung?“ Gr.: „Ja, der Eingang war genau an der Ecke, das ging ein Stück gerade und die Rykestraße mündete in die Knaackstraße [phon.]. Da war noch eine Verkehrsinsel, und genau an der Ecke, wo die Rykestraße in die Knaackstraße abgebogen ist [phon.], da war der Eingangsbereich.“ Götzl: „Und wo befanden sich die Personen?“ Gr.: „Vor der Gaststätte. Oder von der Gaststätte aus?“ Götzl: „Aus Ihrer Sicht.“ Gr.: „Dann war es links neben dem Eingang.“ Vorhalt: Kurz nach 13 Uhr fiel mir rechterseits der Eingangstür eine Frau auf, welche für meinen Geschmack sehr gut aussah und im Stile der 60er Jahre gekleidet war. Gr.: „Ja, das war aufgrund der sehr bunten Bluse gewesen. Ich bin ja in der Zeit aufgewachsen und kenne den Modestil der 60er Jahre und da kann man das schon damit vergleichen.“ Vorhalt: Dementsprechend habe ich die Frau auch angeschaut, worauf diese mit einem giftigen Blick erwiderte. Gr.: „Daran kann ich mich jetzt nicht mehr so erinnern.“ Vorhalt: Zu dieser Zeit nahm ich auch die beiden männlichen Begleiter und eine weitere weibliche Person wahr. Gr.: „Kann ich mich nicht mehr erinnern. Auch das weiß ich nicht mehr so genau.“

Vorhalt: Alle vier saßen an einem Tisch. Die Personen waren während meiner Beobachtung [phon.] mit einem Stadtplan oder Landkarte beschäftigt. Götzl: „Haben Sie das noch in Erinnerung?“ Gr.: „Wie gesagt, ich habe nie wieder davon gehört und da habe ich das alles vergessen.“ Götzl: „Waren da sonst noch irgendwelche Personen, die Sie wahrgenommen hätten, die Sie denen zuordnen würden, mit denen Kontakt bestanden hätte?“ Gr.: „Nee, da war nix mehr.“ Vorhalt: Des weiteren konnte ich noch zwei Kinder, das eine ca. 2 Jahre und das andere 3 oder 4 Jahre alt wahrnehmen, diese spielten in der Nähe des Tisches. [phon.] Gr.: „Da waren öfters Kinder dort und vielleicht [phon.] sind sie mir aufgefallen weil sie lebhaft gewesen sind. Aber Kinder waren öfters in der Kneipenszene.“ Götzl hält noch einmal vor, dass Gr. laut Protokoll angegeben habe, dass ihm kurz nach 13 Uhr rechterseits der Eingangstür eine Frau aufgefallen sei. Gr.: „Och, Zusammenhang hat sie damit bestimmt nicht gehabt.“ [phon.] Götzl: „Nein, nein, weil Sie vorher gesagt hatten ‚links vom Eingang‘ und hier ist jetzt von ‚rechterseits‘ die Rede.“ Gr.: „Dann muss das doch eine andere Person gewesen sein, denn ich wurde ja ziemlich eng befragt und es lag erst kurz zurück und da konnte ich mich damals sehr gut erinnern. Aber es muss dann eine andere Person gewesen sein. Denn die wollten ja alles genau wissen.“

Götzl: „Nur damit es keine Missverständnisse gibt: Nach dem Zusammenhang, den ich vorgehalten habe – das war der, den ich Ihnen vorhin vorgehalten hatte, ich lese es Ihnen einfach nochmal vor – ist es wie folgt: ‚Kurz nach 13 Uhr fiel mir rechterseits der Eingangstür eine Frau auf, welche für meinen Geschmack sehr gut aussah und im Stile der 60er Jahre gekleidet war.'“ Gr.: „Das war aber die andere auch, die ich angegeben hatte.“ Götzl: „Es heißt hier dann auch weiter: ‚Gegen 13:45 Uhr hat die komplette Gruppe das Restaurant verlassen und ist in Richtung Wörther Straße gegangen. Dabei wurden die beiden Kinder von der anderen Frau an den Händen geführt.“ [phon.] Gr.: „Weiß ich nicht mehr. Ich weiß bloß noch, dass von den beiden jungen Männern einer früher [phon.] gegangen ist.“ Götzl: „Die Frau, die im Stil der 60er Jahre gekleidet war, können Sie zum Alter der Frau was sagen?“ Gr.: „So etwa Mitte 20.“ Götzl: „Und zur Größe?“ Gr.: „Vielleicht 1,70. 1,65, 1,70.“ Vorhalt: Ca. 30 Jahre, ca. 1,68 bis 1,70 m groß, schwarze über die Schulter reichende, glatt gekämmte Haare, groß geblümtes Kleid und schwarze Strickjacke. [phon.] Gr.: „Geblümt war sie, es war groß geblümt, das stimmt. Und es war ziemlich kurz gewesen, also der Stil, der in den 60er Jahren vorgeherrscht hat. Deswegen habe ich mich ja so gewundert.“ Vorhalt: Keine Besonderheiten, die mir aufgefallen wären. Ein Wiedererkennen wäre mir möglich.

Götzl macht einen weiteren Vorhalt: Männliche Person mit dunkelblonden Haaren, ca. 30 bis 35 Jahre alt, ca. 1,80 bis 1,85 m groß. Gr.: „Ja, das stimmt.“ Götzl: „Haben Sie zur Statur irgendeine Erinnerung?“ Gr.: „Ja, waren alle beide schlank.“ Götzl: „Können Sie es etwas näher ausführen?“ Gr.: „Sportlich, also es waren sportliche Figuren.“ Vorhalt: Schmale Figur, blaue ausgewaschene Jeansjacke und Jeanshose. Götzl: „Haben Sie noch eine Erinnerung?“ [phon.] Gr.: „Nee.“ Vorhalt: Kinnbart, kurz geschnitten. Gr.: „Das weiß ich auch nicht mehr.“ Vorhalt: Igelschnitt. Gr.: „Ja, es waren sehr kurze Haare.“ Vorhalt: Keine Besonderheiten. Zweite männliche Person: Ca. 30 bis 35 Jahre alt, ca. 1,90 m groß, sportliche Figur, braune, ganz kurze Haare und helles Hemd. Gr.: „Nee, da habe ich auch keine Erinnerung mehr.“ Götzl: „Jetzt finden sich hier bei der ersten männlichen Person: ‚Wiedererkennen möglich‘ und bei dieser hier: ‚Wiedererkennen nicht möglich‘.“ Gr.: „Das wird wahrscheinlich die Person gewesen sein, die sich ziemlich schnell entfernt hat. Und bei dem zweiten habe ich mich auch geirrt. Da dachte ich, ich erkenne den wieder, aber auf den vorgelegten Fotos habe ich den nicht wiedererkannt.“

Götzl: „Und zu einer zweiten weiblichen Person, haben Sie da irgendeine Erinnerung?“ Gr.: „Im Nachhinein: langsam dämmert’s.“ Götzl: „Was meinen Sie?“ Gr.: „Dass noch eine zweite weibliche Person dabei gewesen sein kann, wahrscheinlich auch war, aber die ist mir nicht so aufgefallen wie die erste.“ Götzl: „Was haben Sie überhaupt in Erinnerung dazu?“ Gr.: „Nicht mehr allzu viel. Ich sagte ja: Das ist 16 Jahre her und ich musste mich nie wieder damit befassen.“ Götzl: „Was bedeutet das, wenn Sie sagen: ‚es dämmert‘?“ Gr.: „Also sagen wir mal so: Als Randbemerkung, als Randperson, aber als direkte Erinnerung nicht mehr.“ Vorhalt: Zweite weibliche Person: Mitte bis Ende 20, ca. 1,75 m, schlank, gelockte blonde Haare, Bekleidung evtl. Jeans. Wiedererkennen nicht möglich. [phon.] Gr.: „Ja, war auch bloß, war eine Randfigur gewesen.“ Götzl: „Sie sagten, Sie hätten zu einem späteren Zeitpunkt eine der Personen nochmal beobachtet. Wie viel Abstand war da zeitlich?“ Gr.: „Also, es war nicht in der Nähe, sondern so 30, 40 Meter, war ein ziemlicher Abstand gewesen.“ Götzl: „Und wann war das gewesen?“ Gr. sagt, es sei höchstens ein paar Tage später gewesen, als sie mit dem Funkwagen den Abschnitt angefahren seien. [phon.] Götzl: „Haben Sie denn am selben Tag die Personen nochmal gesehen?“ Gr.: „Nee, die habe ich dann nie wieder gesehen, so würde ich es mal bezeichnen.“

Vorhalt: Kurz vor 16 Uhr stand ich mit dem Streifenwagen vor dem Abschnitt 77 in der Immanuelkirchstraße. Dort war ein Kollege abzulösen. Als ich im Auto saß und wartete, kamen die erste und zweite von mir beschriebene Person am Streifenwagen vorbei und sind in Richtung Prenzlauer Allee gelaufen. [phon.] Gr.: „Es war schon eine Entfernung, es waren ziemlich breite Bürgersteige und die Straße war auch nicht schmal.“ Götzl: „Das würde sich aber auf den selben Tag beziehen laut Protokoll.“ Gr.: „Das kann natürlich auch sein. Ich sagte ja, ich weiß das nicht mehr so genau. Auf jeden Fall habe ich ihn nochmal wiedergesehen. Aber ich habe mir natürlich auch nichts weiter dabei gedacht.“ Götzl: „Das würde sich ja auf die Frau im Stil der 60er Jahre beziehen und die männliche Person mit den dunklen [phon.] Haaren.“ Gr.: „Nee, ist mir kein Begriff mehr.“ [phon.] Auffällig war ja die zweite Person sowieso nicht. Ich hätte das ganze wohl auch als ereignislos betrachtet, wenn nicht der Aufruf des LKA Thüringen gekommen wäre. Da war bloß die erste Person zu sehen auf dem Foto.“

Götzl: „Bei dieser Sendung, die Sie gesehen haben, worum ging es denn da, haben Sie da eine Erinnerung?“ Gr.:“ Ja, die gibt es ja heute noch. Und, naja, eine kleine Ausgabe von ‚Aktenzeichen XY ungelöst‘ würde ich sagen. Vom MDR wird das ausgestrahlt, geht aber nur eine halbe Stunde.“ Götzl: „Worum ging es damals?“ Gr.: „Wenn ich mich recht erinnere, ging es um einen Raubüberfall.“ Götzl: „Was haben Sie noch in Erinnerung?“ Gr.: „Nicht mehr allzu viel, habe ich ja gesagt.“ Vorhalt: Kurz vor 20 Uhr am gestrigen Abend schaute ich dann unter anderem Fernsehen. Auf dem MDR lief die Sendung Kripo Live, welche ich teilweise verfolgte. Da ich mich zum Teil in der Küche befand, habe ich die Sendung nur unvollständig wahrgenommen. Als ich rein kam, wurden drei Fahndungsfotos von Personen in Zusammenhang mit rechtsgerichteten Straftaten dargestellt. [phon.] Gr.: „Das ist natürlich möglich, dass es damals noch am gleichen Abend passiert ist, wo ich die Sendung gesehen habe, deswegen wahrscheinlich auch das Wiedererkennen, und am nächsten Tag zum LKA geladen wurde. Wir hatten immer Tagdienst und am drauf folgenden Tag Nachtdienst. Immer 12-Stunden-Dienste. Und vor dem Nachtdienst wurde ich zum LKA einbestellt, das weiß ich noch.“ Götzl: „Wie lang hat der Tagdienst immer gedauert?“ Gr.: „12 Stunden, von früh um 7 bis 19 Uhr.“

Götzl: „Kommen Sie doch mal nach vorne.“ Gr. geht an den Richtertisch. Es werden Wahllichtbildvorlagen vorgelegt, drei Blätter mit je sechs kleinen schwarz-weiß kopierten Fotos, das erste Blatt zeigt Frauen, darunter Zschäpe, die anderen beiden Vorlagen zeigen Männer, darunter Mundlos bzw. Böhnhardt. Götzl sagt, Gr. solle sich die Bilder anschauen mit der Frage, ob er diese Bilder schon mal gesehen hat oder nicht. Gr.: „Die habe ich noch nie gesehen. Das waren damals andere Bilder.“ Götzl berät sich mit Richter Lang. Dann sagt Götzl: „Haben Sie die Medienberichterstattung im vorliegenden Verfahren verfolgt?“ Gr.: „Nicht immer. Sagen wir mal so, was so in den Nachrichten gekommen ist, okay, aber nicht alles und auch nicht immer.“ Götzl: „Sagt Ihnen der Name Frau Zschäpe etwas?“ Gr.: „Ja, der Name sagt mir etwas.“ Götzl: „Uwe Böhnhardt?“ Gr.: „Sagt mir auch was.“ Götzl: „Uwe Mundlos?“ Gr.:“ Auch.“ Götzl: „Haben Sie auch Bilder der Personen gesehen?“ Gr.: „Ja, klar, habe ich auch gesehen.“ Gr. nimmt wieder am Zeugentisch Platz.

Götzl: „Nochmal anknüpfend zu diesen Bildern, die Ihnen damals gezeigt worden sind: Wie ist das abgelaufen, welche Bilder haben Sie gesehen und wie hat das ausgesehen mit Erkennen oder nicht? Was haben Sie dazu noch in Erinnerung?“ Gr.: „Was ich noch in Erinnerung habe, waren es mehr Bilder gewesen, nicht bloß drei Blätter. Und die waren auch in einem anderen Zustand. Was Sie mir jetzt gezeigt haben, die Bilder jetzt, die müssen neueren Datums sein, die von damals waren es nicht.“ Götzl: „‚Anderer Zustand‘, was ist damit gemeint?“ Gr.: „Von der Qualität her.“ Götzl: „Haben Sie drauf geschaut, ob Personen, die jetzt hier abgebildet sind, ob die damals auch dabei waren? Können Sie dazu etwas sagen?“ Gr.: „Nee, also meines Erachtens nach nicht.“ Götzl: „Haben Sie sich die Bilder angeschaut?“ Gr.: „Jetzt gerade, ja. Aber mit denen damals haben die nichts zu tun.“ Götzl: „Nochmal nachgefragt: Haben sie denn jetzt Personen damals wiedererkannt?“ Gr.: „Eine Person, ja, eine weibliche Person, die habe ich damals angegeben.“ Götzl: „Und sonstige?“ Gr.: „Bei den zwei männlichen Personen, da habe ich mich geirrt, die habe ich zumindest nicht wiedergefunden auf Fotos, die mir vorgelegt wurden.“ Götzl: „‚Da habe ich mich geirrt‘, was ist damit gemeint?“ Götzl: „Sagen wir mal so: Ich habe sie nicht wiedergefunden. Ich habe gedacht, ich erkenne die wieder. Möglich, dass die dabei gewesen sind, wurde mir nicht gesagt, aber ich habe sie nicht gefunden [phon.]. Weil ich vorher gesagt hatte, ich erkenne die wieder, aber das war doch nicht der Fall.“

Götzl: „Was haben Sie damals dann angegeben gegenüber der Polizei?“ Gr. „Also, dass ich die Frau wiedererkannt habe, ja, dass sie auf den Fahndungsfotos des Thüringer LKAs gewesen ist.“ Götzl: „Ich habe nicht ganz verstanden, was Sie meinen: Sie nehmen an, sie würden sie wiedererkennen, aber hätten sie nicht wiedererkannt. Ist das zur Sprache gekommen bei der Vernehmung?“ Gr.: „Ja, und daraufhin wurden Bilder vorgelegt und ich habe sie nicht wiedererkannt und da habe ich gedacht, ich habe mir sie doch nicht so gut gemerkt, oder sie waren vielleicht doch nicht auf den Bildern gewesen.“ [phon.] Götzl: „Wir machen 20 Minuten Pause und setzen fort um 10:35 Uhr, Entschuldigung, 11:35 Uhr.“

Es folgt eine Pause bis 11:41 Uhr. Dann sagt Götzl: „Sind denn dann an den Zeugen von Seiten des Senats zunächst mal Fragen? Von Seiten der Bundesanwaltschaft? Von Seiten der Verteidigung?“ RA Borchert: „Ich hätte ein paar wenige Fragen. Und zwar: Konnte man von dem Lokal Wasserturm, wenn man dort sitzt, konnte man von dort die Synagoge sehen?“ Gr.: „Direkt war sie nicht zu sehen, da die Synagoge eingebettet ist in Wohnhäuser.“ Borchert: „Am Eingangsbereich der Synagoge, gab es da damals Videokameras?“ Gr.: „Zu der damaligen Zeit gab es noch keine Videokameras.“ Borchert: „Wie hat Ihre eigene Bekleidung ausgeschaut, waren Sie als Sicherheitsperson erkennbar?“ Gr.: „Wir waren in Uniform, hatten die normale Uniform der Schutzpolizei, wir hatten nur schwarze Schulterklappen, was uns als Angehörige Objektschutz auswies.“ Borchert: „Die Dame, die Sie beschrieben hatten, hatte die eine Brille auf?“ Gr.: „Also sie hatte keine Brille auf.“ Borchert: „Danke, keine weiteren Fragen.“

NK-Vertreter RA Narin: „Herr Gr., die Fotos, die Ihnen damals vorgelegt worden sind, können Sie die beschreiben, Farbe oder Schwarz-Weiß-Kopien etc.?“ Gr.: „Das waren auf jeden Fall Schwarz-Weiß-Fotos. Ob das Kopien waren, kann ich nicht beurteilen, aber schwarz-weiß.“ Narin: „War das eine serielle Vorlage?“ [phon.] Gr.: „Das waren kleine Fotos, ich würde sagen Porträtfotos, da war eine ganze Reihe Fotos auf einem Blatt. Die Blätter waren DIN A4.“ Narin: „Ist Ihnen in Erinnerung, ob sie später nochmal zu einer Lichtbildvorlage gerufen wurden?“ Gr.: „Nein, ich wurde später nicht mehr gerufen.“ Narin bittet den Senat dem Zeugen eine Seite vorzuhalten mit Lichtbildern. Es werden vier Fotos gezeigt, schwarz-weiß, offenbar Außenaufnahmen, mglw. Observationsfotos. Narin: „Wurden Ihnen diese Bilder mal vorgehalten?“ Gr.: „Nein, zu keinem Zeitpunkt.“ Narin: „Wenn Sie die abgebildeten Personen ansehen, und zwar die weibliche Person mit dem Kind auf dem Arm links unten.“ Gr.: „Das sagt mir heute nichts mehr.“ Narin: „Auch die männliche Person unten rechts?“ Gr.: „Nein.“ Narin: „Und die Bilder haben Sie nie gesehen?“ Gr.: „Nein, die habe ich nie gesehen.“

NK-Vertreter RA Scharmer: „Ganz kurz zur örtlichen Situation, ich wollte da nachhaken. Das Haus in der Rykestraße mit dem Eingang zur Synagoge, ist das die Nummer 53 gewesen?“ Gr.: „Das war die 53 oder ist es noch.“ Scharmer: „Gehört das auch zur Jüdischen Gemeinde?“ Gr.: „Ja, das Vorderhaus gehört auch dazu, im Vorderhaus ist eine Schule untergebracht und die Synagoge im Hof.“ Scharmer: „Wenn man zur Synagoge will, muss man da durch?“ Gr.: „Ja, da muss man durch.“ Scharmer: „Gab es im Jahr 2000 schon eine Poller-Begrenzung?“ Gr.: „Ja, gab es, aber das waren Granitpoller oder Sandsteinpoller [phon.], die keine großen Absicherung dargestellt haben.“ Scharmer: „Aber die gingen bis zur Grenze des Hauses?“ Gr.: „Ja, die Hausgrenzen wurden dadurch eigentlich eingeschränkt.“ Scharmer: „Jetzt zum unmittelbaren Nachbarhaus, war da das Café, das Gagarin?“ Gr.: „Nein, im Nachbarhaus unmittelbar befand sich eine Bar [phon.], die hieß damals auch anders. Und erst im nächsten Haus, da war die Eckkneipe drin.“ Scharmer: „Es ist jetzt schwierig, weil ich die Örtlichkeit gut kenne, mein Büro ist da. Nochmal zu dem Eckhaus gefragt: Ist das ein Eckhaus mit einer 90-Grad-Ecke oder sind da zwei Ecken?“ Gr: „Ich würde mal sagen, der Hauseingang oder der Kneipeneingang ist die eigentliche Ecke, ja, man könnte auch sagen, zwei Ecken, ja.“

Scharmer: „Sind da auch zwei Lokale nebeneinander?“ Gr.: „Da kommt ein Lokal nach dem anderen. Nach der Eckkneipe kommt wieder eins, das ist ’ne ganze Reihe.“ Scharmer: „Der Vorbereich, der Biergarten, reicht der bis an die Poller des Sicherheitsbereichs zum Durchgang zur Synagoge heran?“ Gr.: „Der Biergarten, auch die Bar im Nachbarhaus hatte schon einen Biergarten draußen und der Biergarten von der Hausbar reicht bis an den Pollerbereich.“ [phon.] Scharmer: „Konnte man vom Biergarten des, wie Sie sagen, Gagarin in den Sicherheitsbereich schauen, der von den Pollern umgeben war?“ Gr.: „Also auf diesen Vorbereich [phon.] konnte man schauen, ja .“ Scharmer: „Danke:“ RA Narin: „Ich würde dem Zeugen gern Bilder vom Gaststättenbereich vorlegen, bräuchte aber eine Unterbrechung:“ Götzl: „Stellen wir zurück.“

NK-Vertreter RA Erdal: „Kennen Sie in Berlin das Kaufhaus KaDeWe?“ Gr.: „Ja, das ist mir bekannt.“ Erdal: „Ist das in der Nähe der Synagoge?“ Gr.: „Das ist eine Strecke weg. Das KaDeWe ist im Westteil, die Synagoge im Ostteil.“ Erdal: „Ich kenne mich in Berlin nicht aus.“ [phon.] Gr.: „Wenn ich schätzen müsste, 5 bis 10 km. Es gibt ja auch mehrere Synagogen, möglich dass sich eine andere Synagoge in der Nähe des KaDeWe befindet.“ Erdal: „Nein, ich meine die, wo Sie Dienst taten.“ Gr.: „Nein, die Synagoge ist im Prenzlauer Berg und das KaDeWe in Charlottenburg [phon.].“ Ein NK-Vertreter fragt: „Gab es damals eine Beschilderung, die auf die Synagoge hingewiesen hat?“ Gr.: „Nein, gab es nicht, auch keine Beschilderung des Sicherheitsbereichs. Da hatten wir viel Ärger, weil wir den Autofahrern immer klar machen mussten, dass sie ihre Autos dort nicht abstellen durften.“ Auf die Frage, ob es dort religiöse Symbole gegeben habe, sagt Gr.: „Ja, im Eingangsbereich war der Davidstern.“ Götzl: „Sie brauchen 10 Minuten, Herr Narin? Dann ist es sinnvoll, gleich die Mittagspause einzulegen. Setzen wir um 13 Uhr fort.“

Um 13:05 Uhr geht es weiter. RA Narin: „Im Hinblick auf die örtlichen Begebenheiten würde ich bitten, dem Zeugen die vorgegebenen Bilder vorzuhalten, erstmal das Bild Nummer 1.“ Das Bild wird gezeigt. Narin: „Handelt es sich um die Synagoge in der Rykestraße?“ Gr.: „Ja, das ist die Synagoge.“ Narin: „Ich halte mal vor, dass ich in diesem Sommer in der Gaststätte Pasternak war, rechts vom Eingangsbereich.“ Gr.: „Da müssten Sie um die Ecke fotografiert haben, das war die Gaststätte Wasserturm.“ [phon.] Narin: „Entschuldigung, ja, die damalige Gaststätte Wasserturm. Hat sich da was außen verändert, die Sichtverhältnisse?“ [phon.] Gr.: „Vom Äußerlichen nicht, außer, dass da jetzt Kameras sind und versenkbare Poller.“ Narin: „Können Sie sagen, ob die Jüdische Gemeinde damals einen eigenen Sicherheitsdienst hatte?“ Gr: bejaht das. Narin: „Können Sie sagen ob der Sachverhalt damals auch mit dem Sicherheitsdienst ausgetauscht wurde?“ Gr.: „Das entzieht sich meiner Kenntnis, aber ich nehme doch an, dass sich der Chef mit dem Sicherheitsdienst da kurzgeschlossen hat.“ [phon.]

Narin: „Wissen Sie, ob da Protokolle angefertigt wurden?“ RA Stahl: „Ich beanstande, ich kann keinen Zusammenhang zu den angeklagten Taten erkennen.“ Götzl: „Ja, die Frage geht doch darauf, ob es weitere Informationen zum Sachzusammenhang gibt.“ Stahl: „Kann sein, wenn Sie das schon wissen.“ [phon.] Götzl sagt, das ergebe sich aus dem Zusammenhang [phon.] und fragt, warum die Frage unzulässig sein solle. Stahl antwortet, er habe nicht verstanden, welchen Sinn es haben soll, zu fragen, ob es Protokolle gibt. Götzl: „Zu diesem Vorfall? Dann hätten wir den Zeugen gar nicht laden dürfen!“ [phon.] Stahl: „Ich nehme die Beanstandung zurück.“ Gr.: „Dass in dem Zusammenhang Protokolle gefertigt wurden zwischen LKA und Jüdischem Sicherheitsdienst? Also da waren wir eine Ebene zu klein.“

RA Borchert: „Eine Frage zu dem letzten Foto: Gehe ich recht in der Annahme, dass der Eingangsbereich zu sehen ist, aber nicht die Synagoge? Weil Ihnen vorgehalten wurde: Sieht man die Synagoge?“ Gr.: „Nein, die Synagoge kann man nicht sehen. Aber damals gehörte auch der Eingangsbereich zu dem Komplex, denn vorne war eine jüdische Stiftung, die Lauder-Foundation und da wurde das erstmal getrennt [phon.].“ Um 13:10 Uhr wird der Zeuge entlassen.

Götzl: „Erklärungen?“ RA Narin und RA Scharmer behalten sich Erklärungen vor. NK-Vertreterin RAin von der Behrens: „Eine ganz kurze Erklärung: Wir können sagen, dass dem Zeugen nur ein einziges Mal Lichtbilder vorgehalten wurden. Es gab keine zweite Vorlage, obwohl es Anlass dazu gegeben hätte, weil da zeitgleich, am 07.05.2000, festgestellt wurde in Berlin mit einer Frau, die zwei Kinder dabei hatte. Dazu würde ich gern einen Beweisantrag stellen.“ Götzl: „Jetzt keine Beweisanträge, später.“

NK-Vertreter RA Daimagüler. „Der Zeuge hat bekundet, dass der Eingangsbereich zur Synagoge gesichert war, dass dort Steine waren, Objekte waren, die verhindern sollten, dass dort geparkt wird, dass Polizeibeamte sichtbar zum Objektschutz eingesetzt waren, und dass der Eingangsbereich vom angrenzenden Restaurant einsehbar war. Und dass das ganze am 07. Mai 2000 stattgefunden hat. Am 09. September 2000 gab es den ersten bekannten Mord an Enver Şimşek in Nürnberg und am 21. Dezember den ersten Bombenanschlag auf das Geschäft der Familie [N.] in der Probsteigasse Köln. Nach den Aussagen des Zeugen heute und den zeitlichen Abläufen drängt sich für mich der Eindruck auf, dass durchaus die Synagoge ausgespäht worden ist, dass aber bemerkt wurde, dass die Synagoge geschützt ist und dann der Entschluss gefasst wurde, sich nach weichen, ungeschützten Zielen umzusehen: In Nürnberg Enver Şimşek und drei Monate später das Geschäft der Familie [N.] in Köln.“

Götzl: „Ich hätte dann noch hier Fragen an Sie, Frau Zschäpe. Die erste Frage wäre: Verfügen Sie über Informationen zu Peggy K., die Sie nicht aus den Medien haben? Dann die Frage: Wer nutzte den als Asservat EDV 01 OC AMD bezeichneten PC [phon.], der laut KHM Le. unter dem Hochbett im Brandbereich E aufgefunden wurde? Befanden sich auf der Festplatte des PC Bilder von Kindern und Jugendlichen? Und welche Informationen haben Sie ggf. zu diesen Bildern? Wollen Sie dazu Angaben machen?“ RA Borchert: „Wird schriftlich erfolgen, Herr Vorsitzender.“

Götzl: „Es sind offen noch Stellungnahmen zum Beweisantrag Stichwort Heß [316. Verhandlungstag], sollen dazu Stellungnahmen erfolgen?“ OStA Weingarten: „Der Beweisantrag, gerichtet auf die Einvernahme des Zeugen Melaouhi, ist aus unserer Sicht abzulehnen wegen Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Gründen. Schon der Schluss der Antragssteller, der Senat halte den Aufkleber ‚Rudolf Heß – Es war Mord“ für beweiserheblich, trägt nicht. Der Vorsitzende ist nicht gehindert, auch solche Beweise zu erheben, die er tatsächlich für bedeutungslos erachtet.“ Die Ablehnung von Beweisanträgen sei nicht obligatorisch, so Weingarten, das Gericht könne Anträge ablehnen, müsse es aber nicht. Der Vorsitzende könne diesen Anträgen nachgehen, wenn er es nach seinem Ermessen für geboten halte, was etwa dann der Fall sei, wenn die Beweisaufnahme weniger Zeitaufwand bedeute und weniger Mühe mache als die Formulierung eines Ablehnungsbeschlusses. Weingarten: „Selbst wenn man davon ausginge, der Senat hielte diesen Aufkleber für beweiserheblich, käme der Erhellung der Todesumstände von Rudolf Heß keinerlei Bedeutung zu aus tatsächlichen Gründen.“ Dies auch nicht vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte Wohlleben offenbar der Meinung sei, Rudolf Heß sei ermordet worden. Der propagandistische Gehalt des Aufklebers bestehe unabhängig von den Umständen des Todes von Rudolf Heß; die Mordthese sei ein gängiges Propagandamotiv der rechtsextremistischen Szene.

Götzl: „Herr Rechtsanwalt Scharmer, Stichwort ‚‚, Sie wollten noch Stellung nehmen.“ Scharmer: „Ich hatte ja im Rahmen der letzten Verhandlungswoche beim GBA nachgefragt, ob bei ihm mehr Erkenntnisse vorliegen als die, die uns vorliegen. Was verneint wurde. Daraus ergibt sich aber nicht, dass es kein Gutachten gibt. Es erschließt sich nicht, warum der GBA diesen Schluss zieht. Aus diesem Grund bleibt der Antrag erstmal aufrecht gehalten.“

Dann verliest Götzl die Verpflichtungserklärung von als V-Mann für das TLfV [siehe hierzu u.a. 309. und 316. Verhandlungstag]: „Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV). Ich verpflichte mich zur gewissenhaften Erfüllung meiner Obliegenheiten, die im Einzelnen vom TlfV festgelegt werden und bin darüber informiert, dass ich diese Verbindung vor jedermann, auch gegenüber Behörden, geheimhalten muss. Die Zusammenarbeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen beendet werden. Ronneburg, 7.1.99, Marcel Degner“. Nach der Verlesung wird das Blatt kurz in Augenschein genommen.

Es folgt dann die Inaugenscheinnahme der zwei von NK-Vertreter RA Langer übergebenen Luftbilder des Bereichs der Wendeschleife der Straßenbahn in Jena-Winzerla aus 1997 und 2000 [siehe 315. Verhandlungstag].

Götzl: „Dann kommt des weiteren zur Verlesung Kopien aus der Freien Presse, 15.06.2000, Seite 2.“ Wohlleben-Verteidiger RA Klemke: „Ich beanstande die Verlesung dieser Kopien, es ist erstmal festzustellen ob diese Kopien dem Original entsprechen.“ Götzl: „Es geht um die Kopien Seite 2, Anlage 1 zum Beweisantrag von RA Langer und zum anderen Seite 15, Lokalseite Chemnitz Anlage 2 zu diesem Beweisantrag. Sollen dazu Stellungnahmen erfolgen?“ RA Langer: „Gegebenenfalls kann ich bezeugen, dass ich in der Universitäts- und Landesbibliothek Jena die Originale dort eingesehen habe. Ich habe auch Farbfotos von den Originalen gemacht, die kann ich auch noch einreichen.“ Götzl: „Habe ich das richtig verstanden, dass Sie sich als Zeuge anbieten?“ Langer: „Entschuldigung, ich habe Universitäts- und Landesbibliothek Jena gesagt, die Freie Presse ist aber in Berlin.“ Eminger-Verteidiger RA Kaiser: „Herr Vorsitzender, zu dem Zeitungsartikel, der nicht aus der Freien Presse stammt, das ist ja augenscheinlich die Zweitmeldung, da bezieht sich die Thüringer Allgemeine auf eine Meldung zu einer Schlägerei, die einmal erschienen ist. Das andere ist ja eher ein Zeugenaufruf. Ich würde da anregen, auch den Erstartikel beizuziehen.“

Langer: „Diesen Erstartikel gibt es offensichtlich nicht. Ich habe alle Ausgaben Jena der OTZ und auch die Thüringenseite durchgesehen und habe nichts gefunden. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Man kann die alle beiziehen und wird dann ebenfalls nichts finden.“ Klemke: „Ich habe mich gerade gefragt, ob wir schon bei der Vernehmung des Zeugen Langer sind, aber ich habe mich wohl geirrt.“ Weingarten: „Zur Stellungnahme im Hinblick auf den Widerspruch von Rechtsanwalt Klemke: Die offensichtlich beabsichtigte Verlesung der Kopien ist nicht unzulässig. Recht hat Herr Klemke, ein entsprechender Beweiswert kommt am Ende der verlesenen Kopie nur dann zu, wenn im Strengbeweis festgestellt wird, dass es sich um eine Kopie des Originals handelt. Was aber die Absicht die Kopie jetzt zu verlesen, nicht hindert.“ Klemke sagt, die Aufklärungspflicht gebiete es, erst die Authentizität festzustellen: „Ansonsten würde das Pferd am Schwanz aufgezäumt, auch wenn wir keine Cowboys sind.“ Götzl: „Ja, was würde dem entgegenstehen?“ Klemke. „Dann möge Herr Langer halt später vernommen werden, das ist mir gleich.“

Götzl: „Dann kommt zur Verlesung die Anlage 1 Seite 2 Sachsen.“ Richter Lang verliest den Artikel: „‚Seite 2, Freie Presse, Sachsen, Donnerstag, 15. Juni 2000‘ Auf der linken Seite, unten links: ‚Luftgewehr-Schuss auf Arbeiter. Chemnitz. Ein 23-jähriger Arbeiter ist in Chemnitz mit einem Luftgewehr beschossen worden. Laut Polizei führte der Mann Reinigungsarbeiten auf einer Baustelle aus, als er plötzlich einen Schmerz im rechten Unterarm spürte. Ein Arzt entfernte aus dem Arm einen Diabolo. (HR)“ Die Seite wird dann kurz in Augenschein genommen. Götzl: „Dann Verlesung, Seite 15, Lokalseite Chemnitz, Anlage 2.“ Wieder verliest Richter Lang: „‚Freie Presse, Chemnitzer Zeitung, Seite 15, Donnerstag, 15. Juni 2000.‘ ‚Auf Bauarbeiter wurde geschossen. Auf einen Bauarbeiter in der Wolgograder Allee wurde gestern gegen 10:15 Uhr mit einer Luftdruckwaffe geschossen. Der Arbeiter, der mit Kehren beschäftigt war, verspürte einen Schmerz im rechten Unterarm. Der Arzt entfernte ihm ein Diabolo, Die Polizei bittet Zeugen
um Hinweise (0371/3872319).'“ Auch diese Seite wird kurz in Augenschein genommen. Götzl: „Sind denn für heute noch Anträge vorgesehen?“

RA Daimagüler beantragt, den bei der StA Bayreuth befindlichen Aktenbestand des Ermittlungsverfahrens wegen des Mordfalles Peggy K. zu den hiesigen Verfahrensakten beizuziehen und den Unterzeichnern Akteneinsicht zu gewähren. Zur Begründung führt er aus:
I. Am 7. Mai 2001 verschwand Peggy K. aus dem oberfränkischen Lichtenberg. Zum Zeitpunkt ihres Verschwindens war Peggy K. 9 Jahre alt. Am 2.7.2016, d.h. 15 Jahre später wurden ihre sterblichen Überreste in einem Waldstück bei Rodacherbrunn/Thüringen entdeckt. Im Oktober 2016 wurde bekannt, dass DNA-Spuren von Uwe Böhnhardt an einem Stofffetzen festgestellt worden sein sollen, der am Fundort der Leiche von Peggy K. gefunden worden war. Einer Erklärung der für die Ermittlungen zuständigen Staatsanwaltschaft Bayreuth ist zu entnehmen, dass damals, d.h. im Jahre 2001, ein „Hassbrief“ mit rechtsextremen Hintergrund verschickt wurde, den die Mutter von Peggy K. elf Tage nach dem Verschwinden des Kindes erhalten haben soll. Dieser Brief soll maschinengeschrieben gewesen sein. In dem Brief soll darauf angespielt worden sein, dass die Mutter, die damals mit Kopftuch in der Öffentlichkeit auftrat und mit einem Türken zusammenlebte, zum Islam übergetreten war.

Am 1.5.2001 zogen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe in die Polenzstrasse in Zwickau um. Der Wohn- und der Leichenfundort von Peggy K. – Lichtenberg und Rodacherbrunn – liegen circa 80 bzw. 100 Kilometer von Zwickau entfernt. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte das Trio erhebliche finanzielle Schwierigkeiten und finanzierte den Lebensunterhalt mit Banküberfällen. In der Frühlingsstrasse 26 in Zwickau wurde im Brandschutt ein PC AMD der Marke ASUS, Seriennummer 649081203942, Asservat 2.4.0001 sichergestellt. Die Auswertung durch das Bundeskriminalamt ergab, dass sich auf dem Asservat eine große Anzahl pornographischer Bilder befindet. Unter diesen befinden sich Dateien, die zumindest den Verdacht nahe legen, einen sexuellen Missbrauch von Kindern darzustellen. In einer dieser Dateien wird deutlich, dass eine erwachsene Frau sexuelle Handlungen an einem Jungen vornimmt, der sich noch im Kindesalter befindet. Eine weitere Datei zeigt einen erwachsenen Mann, der mit seiner rechten Hand ein Mädchen umarmt, während seine linke Hand sich etwas unterhalb der Brusthöhe befindet. Beide sind vollständig bekleidet.

Unter dem Bild ist der Text „Freakymax.com“ dargestellt. Diese Adresse führt zu Seiten mit eindeutigen pornografischen Inhalten, so dass ein kinderpornografischer Inhalt angedeutet wird. Eine andere Datei zeigt ein Mädchen mit freiem Oberkörper. Die Aufnahme endet knapp oberhalb des Bauchnabels. Im Hintergrund steht ein Bett. Alles deutet auf einen kinderpornografischen Inhalt, so die Einschätzung der Polizei. Eine weitere Datei zeigt zwei Mädchen in der Dusche, die ca. 12 und 15 Jahre alt sind. Explizit sexuelle Handlungen werden zwar nicht dargestellt. Das Bild ist jedoch zweifelsfrei sexuell-erotischer Natur. Zu den Bildern stellt das Bundeskriminalamt in dem Auswertevermerk fest, dass es sich hierbei nicht um die Originalbilder, sondern um Vorschaubilder handelt. Offensichtlich wurden die Originalbilder auf dem PC gelöscht, um Spuren zu beseitigen. Dabei übersah jedoch die Person, die für die Löschungen verantwortlich ist, dass die Vorschaubilder noch vorhanden waren. Auf diesem PC wurde zudem die für die Erstellung des Bekennervideos erforderliche Software aufgefunden, so dass erwiesenermaßen sowohl Mundlos, als auch Böhnhardt und Zschäpe Zugriff zum PC hatten. Die Nutzung des PCs durch die Angeklagte Zschäpe ergibt sich zudem bereits aus dem Umstand, dass dem Untersuchungsbericht der Polizei Sachsen vom 6.11.2011 zu entnehmen ist, dass die Hauptnutzerin „Liese“ war. Von der Angeklagten Zschäpe ist bekannt, dass sie diesen Aliasnamen genutzt hat.

II. Die Beiziehung der genannten Akten ist erforderlich. Aus dem beizuziehenden Aktenbestand werden sich Tatsachen ergeben, die die Glaubwürdigkeit der Angaben von Zschäpe und die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben betreffen. Die Aufklärungspflicht gebietet die Beiziehung der genannten Akten. Das Gericht ist gehalten, im Rahmen der Aufklärungspflicht alle nicht von vornherein aussichtslosen Schritte zu unternehmen, um zu einer möglichst zuverlässigen Beweisgrundlage zu gelangen. In diesem Rahmen trifft das Gericht die Pflicht zur Aufklärung jedenfalls dann, wenn eine verständige Würdigung Zweifel (auch) an der Vollständigkeit der bisherigen Überzeugungsbildung oder der Möglichkeit zur Überzeugungsbildung nahe legt. Diesen Grundsätzen folgend ist die Beiziehung des genannten Aktenbestandes in der vorliegenden Konstellation geboten. Der Grundsatz der Aktenvollständigkeit ist vorliegend nicht gewahrt. Dieser ist dahin ausgestaltet, dass zur vollständigen Akte sämtliche Aktenbestandteile gehören, die bei Verfolgung einer Tat gegen einen bestimmten Täter angefallen sind, soweit sie – ausdrücklich: bei großzügigster Auslegung – von irgendeiner Bedeutung für die Feststellung der Tat oder etwaig gegen einen (anderen) Beschuldigten zu verhängende Rechtsfolgen sind.

Dem so verstandenen Grundsatz wird der vorgelegte Aktenbestand nicht gerecht. Es verbleiben hinsichtlich des vorgelegten Aktenbestandes erhebliche Lücken und Unklarheiten, die sich nur durch Beiziehung der nicht vorgelegten Aktenbestände schließen lassen. Unbeschadet der formalen Erwägungen zum Grundsatz der Aktenvollständigkeit werden sich aus den beigezogenen Verfahrensakten neue Tatsachen ergeben, die hinsichtlich der Aufklärung und Feststellung der angeklagten Taten von erheblicher und unmittelbarer Bedeutung sind. Über das nähere Unterstützerumfeld des Trios, insbesondere , ist beispielsweise bekannt, dass er vom Landgericht Gera wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Insgesamt wurde er in 66 Fällen schuldig gesprochen. Er hat sich nach Überzeugung des Gerichts nicht nur selbst an Minderjährigen vergangen, sondern die Jungen gegen Provision für Sex an andere Männer vermittelt. Damit hat Brandt sich der Förderung sexueller Handlungen von Minderjährigen strafbar gemacht. Brandt hat seinen Lebensunterhalt unter anderem durch diese Provisionszahlungen finanziert.

Bereits im Jahre 1993 wurde Uwe Böhnhardt als Zeuge im Mordfall Bernd B. vernommen. Bernd B. war 9 Jahre alt, als er im Juli 1993 verschwand. Seine Leiche wurde 12 Tage später in einem Gebüsch am Ufer der Saale gefunden. hat in seiner polizeilichen Vernehmung angegeben, dass Uwe Böhnhardt an dem Mord an Bernd B, beteiligt gewesen sei. Das Auffinden der DNA Spuren von Uwe Böhnhardt im Mordfall Peggy K. sowie der Umstand, dass kinderpornografisches Material auf dem PC der Angeklagten Zschäpe sichergestellt wurde, legen nunmehr den Verdacht nahe, dass das Trio seinen Lebensunterhalt auch durch Kinderpornografie finanziert hat bzw. zumindest in dieses Milieu verstrickt war. Auch das an die Mutter von Peggy K. gerichtete maschinengeschriebene Schreiben könnte von Mundlos stammen von dem bekannt ist, dass er aufgrund einer Rechtsschreibschwäche immer maschinengeschriebene Schreiben verschickt hat. Die Akten sind, wie beantragt, beizuziehen. Der Antrag ist unterschrieben von RA Daimagüler und RAin Başay.

Klemke: „Wir werden natürlich eingehend nach Eingang schriftlich hierzu Stellung nehmen. Ich bin jedoch ein bisschen befremdet, dass hier noch nicht einmal der Name eines mutmaßlichen Opfers korrekt genannt ist. Sie hieß Peggy K., nicht K. [leicht anderer Name]. Aber das ist ja egal, ist ja nur ein deutsches Opfer.“ Götzl: „Hier im Antrag steht K. [richtiger Name].“ Klemke sagt, er habe mehrfach K. [leicht anderer Name]verstanden. Mehrere Verfahrensbeteiligte und auch einige Zuschauer_innen sagen vernehmlich: „Nein.“ [Auf der Besucher_innenempore war deutlich zu vernehmen, dass Daimagüler den Namen richtig ausgesprochen hat.] Aus der NK wird darauf hingewiesen, dass der Vorsitzende heute morgen auch Fragen nach Festplatteninhalt an Zschäpe gestellt. Insofern sei es dienlich, wenn die Akten zur Verfügung gestellt würden, um das zu überprüfen. NK-Vertreter RA Sertsöz: „Ich wollte mich anschließen.“

Dann stellt RAin v. d. Behrens einen Beweisantrag: In der Strafsache gegen Zschäpe u.a. 6 St 3/12
wird beantragt, die über das Landesamt für Verfassungsschutz namentlich zu machende Zeugin, die mit Jan Werner bekannt ist und die am 7. Mai 2000 mehrfach mit Jan Werner telefonierte, zu laden und in der Hauptverhandlung zu dem Beweis der Tatsache zu hören, dass sie um die Mittagszeit des 7.5.2000 zusammen mit ihren zwei Kindern, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt oder Jan Werner im Restaurant Wasserturm, Rykestraße/Ecke Knaackstraße, in Berlin war, und
dass zumindest Beate Zschäpe und Uwe Mundlos sich die Synagoge näher betrachtet haben, Kartenmaterial anschauten und sich dazu Aufzeichnungen gemacht haben. Die Zeugin ist namentlich und im Hinblick auf die ladungsfähige Anschrift zu ermitteln über den Referatsleiter Lang des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Neuländer Straße 60, 01129 Dresden. Begründung: Das LfV Sachsen hat in Bezug auf die Meldung des Zeugen Frank Gr. LKA Thüringen und dessen Identifizierung in der Vernehmung am 8.5.2000 der Angeklagten Zschäpe als Person, die sich mit anderen Personen, unter anderem einer weiteren weiblichen Person mit zwei Kindern am 7.5.2000 in dem Restaurant Wasserturm in Berlin aufhielt, einen Vermerk unter dem Datum vom 17.5.2000 gefertigt. In dem Vermerk heißt es, dass das Handy von Jan Werner am 7.5.2000 mehrfach in Berlin geortet wurde:

„Im Rahmen der G-10-Maßnahmen ‚Terzett‘ wurde bekannt, dass sich der Betroffene Jan Werner eine mutmaßliche Kontaktperson der Gesuchten in Zusammenhang mit einer dreitägigen einschlägigen Musikveranstaltung in Berlin aufhielt.“ Und weiter hießt es: „Im Rahmen der G 10-Maßnahme ‚Terzett‘ wurde festgestellt, dass eine in Berlin wohnhafte persönliche Bekannte des Werner mindestens zwei Kinder hat. Diese Bekannte gehört ebenfalls der einschlägigen Szene an und wurde am 7.5.2000 mehrfach telefonisch von Werner kontaktiert.“ Die abschließende Bewertung des LfV lautet: „Jan Werner kontaktierte die Flüchtigen möglicherweise am 7.5.2000 in Berlin. Hierfür bestehen folgende Anhaltspunkte: Die Koordinaten seines Aufenthalts schließen auf Grund der räumlichen und zeitlichen Gegebenheiten ein Zusammentreffen nicht aus. Überdies spricht die Konstellation der beobachteten Personengruppe dem nicht entgegen. Das LfV Sachsen übersandte den Vermerk mit Schreiben vom 25.5.2000 an das TLfV mit der Anregung, den „Polizeibeamten“, der die Wahrnehmung am 7.5.2000 gemacht habe, das Lichtbild von Jan Werner vorzulegen, „um diesen möglicherweise als Begleiter der Gesuchten zu identifizieren“. Eine Identifizierung der Bekannten von Jan Werner in der Gerichtsakte fehlt, so dass deren Namen nicht bekannt ist; sie kann aber durch das sächsische LfV namhaft gemacht werden, wie sich aus dem Vermerk ergibt. Aufgrund der Bekundungen der Zeugin wird die Einlassung der Angeklagten Zschäpe vom heutigen Tag widerlegt werden. RA Scharmer schließt sich an.

RA Narin sagt, er habe einen Beweisantrag, der sich teilweise übeschneide. Er verliest den Antrag:
In der Strafsache gegen Beate Zschäpe u.a. beantrage ich, die im Observationsbericht 4722 („Terzett 8“) des sächsischen LfV vom 6.6.2000 als „uwP mit zwei Kleinkindern“ bezeichnete und in der dem Bericht anliegenden Fotomappe gemeinsam mit dem anderweitig verfolgten Jan Werner und dessen Kontaktperson Annett We. vor dem Anwesen Weitlingstraße [Adresse in Berlin] abgebildete Person als Zeugin zu vernehmen. Diese wird bekunden, dass sie am 7.5.2000 gemeinsam mit der Angeklagten Zschäpe, dem Uwe Mundlos und dem anderweitig verfolgten Jan Werner im Bereich der Synagoge Rykestraße in Berlin aufhältig war und sich mit den genannten Personen unter Verwendung von Kartenmaterial an der Auskundschaftung des Gotteshauses und dessen Umgebung beteiligte.

Begründung: Die Zeugin ist im Observationsbericht vom 6.6.2000 nicht namentlich benannt
sondern wird dort als uwP (unbekannte weibliche Person) bezeichnet. Auch sonst findet sich in den Sachakten kein offenkundiger Hinweis auf den Namen bzw. die Anschrift der Person, so dass diese zum jetzigen Zeitpunkt dem Unterzeichner nicht bekannt sind. Die Angabe von Name und Anschrift ist jedoch nicht notwendige Voraussetzung für die hinreichend bestimmte Benennung eines Zeugen. Kann der Antragsteller Namen und/oder Adresse nicht nennen, so genügt es vielmehr auch, wenn er die zu vernehmende Person auf sonstige Weise derart individualisiert, dass eine Verwechslung mit anderen ausscheidet, und der Antragsteller konkret aufzeigt, auf welchem – direkt zielführenden – Weg das Gericht die Personalien und/oder den Aufenthalt des Zeugen feststellen und ihn laden kann. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kommt es auf den Umfang der dadurch erforderlich werdenden Bemühungen und deren Verhältnis zur Bedeutung der Sache nicht an. Anhand der nachfolgenden Erkenntnisse kann die Zeugin individualisiert werden: Der Zeuge Gr. hatte im Rahmen seiner Einvernahme durch das LKA Berlin vom 8.5.2000 berichtet, dass er die Angeklagte Zschäpe, den Uwe Mundlos in Begleitung einer weiteren männlichen und einer weiblichen Person mit zwei Kindern am Vortag im Bereich der Synagoge Rykestraße beobachtet hatte.

Ferner berichtete der Zeuge Gr. laut Protokoll, die uwP habe lockiges blondes Haar getragen, das eine Kind sei ca. 2 Jahre alt gewesen, das andere ca. 3-4 Jahre alt. Die Beschreibung der männlichen Person entspricht der Person Jan Werner, wovon auch das LfV Sachsen damals ausgegangen ist. Laut einem Bericht des LfV Sachsen vom 17.5.2000 hielt sich der anderweitig verfolgte Werner am 7.5.2000 in Berlin auf. Anhand verschiedener von der Zielperson Werner geführter Telefonate konnten dessen Koordinaten und Aufenthaltsorte bestimmt werden. Die Auswertung der Koordinaten habe ergeben, dass Werner um ca. 12 Uhr am Flughafen Tempelhof und ca. 14.15 Uhr in der Nähe der Siegessäule aufhältig gewesen sei. Dem Bericht ist weiter zu entnehmen, dass die Gesuchten Mundlos und Zschäpe sich in dem Bereich der Synagoge Rykestraße aufgehalten und anhand von Lichtbildern durch einen Polizeibeamten identifiziert worden seien. Ferner wurde in dem Bericht angeregt, dem Polizeibeamten ein Lichtbild des Werner vorzulegen. Der Beamte habe angegeben, dass sich die Flüchtigen in einer Personengruppe von vier Erwachsenen und zwei Kinder bewegt hätten.

Im Rahmen der G-10 Maßnahme „Terzett“ sei festgestellt worden, dass eine in Berlin wohnhafte persönliche Bekannte des Werner mindestens zwei Kinder habe. Die Bekannte gehöre ebenfalls der einschlägigen Szene an und sei von Werner am 7.5.2000 mehrfach telefonisch kontaktiert worden. Das LfV gelangt daher zu der Einschätzung, dass auf Grund der ermittelten Koordinaten, der räumlichen und zeitlichen Gegebenheiten ein Zusammentreffen des Werner mit den Gesuchten nicht ausgeschlossen sei. Auch stehe die Konstellation der beobachteten Personengruppe dem nicht entgegen. Dies deckt sich mit den Angaben des Zeugen Frank Gr., der am 7.5.2000 die Angeklagte Zschäpe und den Uwe Mundlos in Begleitung einer weiteren männlichen Person, dessen Beschreibung auf Jan Werner zutrifft, und einer weiblichen Person mit blonden, gelockten Haaren und zwei Kindern im Alter von ca. zwei bzw. vier Jahren an der Synagoge Rykestraße beobachtet hatte. Dass der Zeuge sich an Details der Begegnung am heutigen Hauptverhandlungstag nicht mehr in allen Einzelheiten erinnern konnte, spricht der Richtigkeit seiner damaligen Angaben nicht entgegen. Auch die Angeklagte Zschäpe ließ am heutigen Tag durch ihre Verteidiger erklären, dass sie sich während des maßgeblichen Zeitraums in Berlin aufgehalten habe.

Laut Observationsauftrag des LfV Sachsen zu „Terzett 8“ vom 29.5.2000 bestünden Anhaltspunkte dafür, dass die Zielperson Jan Werner zum Kontaktumfeld der gesuchten thüringischen Rechtsextremisten gehöre. Die Gesuchten sollen am 7.5.2000 in Berlin gesehen worden sein. Die Zielperson, also Werner, habe sich zu dieser Zeit ebenfalls in Berlin aufgehalten. Auf den Lichtbildern ist die Zeugin zu sehen, wie diese ein ca. 2 Jahre altes Kind auf dem Arm trägt. Neben der Zeugin befindet sich ein weiteres Kind, das ungefähr 3-4 Jahre alt sein dürfte. Die auf den Fotos abgebildete und als uwP bezeichnete Zeugin hat blondes, lockiges Haar, auch das Alter der beiden Kinder entspricht den Angaben des Zeugen Gr. Aus den Ermittlungen zum hiesigen Verfahren ist bekannt, dass der anderweitig verfolgte Jan Werner damals zu den Kontaktpersonen des Trios zählte. Laut Observationsbericht des LfV Sachsen vom 6. Juni 2000 traf der anderweitig verfolgte Jan Werner im Beobachtungszeitraum mehrfach mit der als Kontaktperson bezeichneten Annett We. und der als uwP bezeichneten Person mit blondem lockigem Haar und zwei Kleinkindern zusammen. Beide Personen wie auch die Kleinkinder übernachteten laut dem Bericht im Beobachtungszeitraum offenbar bei der Kontaktperson We.

Auch die Vorgehensweise des NSU beim Ausspähen möglicher Anschlagsziele spricht für die Plausibilität der Beobachtungen des Zeugen Gr.: Die Untergetauchten verhielten und kleideten sich im sog. Untergrund regelmäßig bürgerlich und unauffällig. Aus den bisherigen Ermittlungen und aus Aufzeichnungen, die in der Frühlingsstraße sichergestellt worden sind ergibt sich, dass die Personen auch nicht davor zurückschreckten, offenbar fremde Kinder im Rahmen ihrer sog. „Aktionen“ zum Zwecke der Tarnung und Aufrechterhaltung einer bürgerlichen Fassade zu missbrauchen. Auf einem Blatt, das dem sog. Drehbuch zum sog. „Paulchen-Panther“-Propagandafilm zuzuordnen ist findet sich unter anderem die handschriftliche Bezeichnung „Clip 3:“, darunter unter dem Zeitcode „4:17“ der Satz „Paul schiebt Kinderwagen am Gemüseladen vorbei“. Im Übrigen nehme ich Bezug auf die Ausführungen zur Begründung meines Antrags vom 6.10.2016. RA Daimagüler und RA Kolloge schließen sich an. Götzl sagt, dann lege man eine Pause bis 14:15 Uhr ein.

Um 14:21 Uhr geht es weiter. Götzl: „Sind weitere Anträge vorgesehen?“ Niemand meldet sich. Götzl: „Herr Rechtsanwalt Langer, könnten wir Sie morgen als Zeuge hören? Des weiteren ist vorgesehen der Zeuge Gu. Der Zeuge Ri. hat sich wegen Erkrankung entschuldigen lassen. Dann wird die Hauptverhandlung unterbrochen. Fortsetzung morgen, 9:30 Uhr.“ Der Verhandlungstag endet um 14:22 Uhr.

Das Blog „NSU-Nebenklage„: „Der Zeuge bestätigte seine damaligen Angaben heute, wies aber angesichts der langen Zeitspanne erklärliche Erinnerungslücken zu den Details auf. Vermutlich werden hier noch ergänzend die Polizisten vernommen werden müssen, die ihn damals befragt haben. Einen weiteren Ansatz zur Aufklärung dieses Aspekts lieferte wiederum die Nebenklage – Rechtsanwältin von der Behrens und Rechtsanwalt Narin wiesen darauf hin, dass am gleichen Tag der im NSU-Komplex wohlbekannte „Blood and Honour“-Aktivist Jan Werner vom sächsischen Verfassungsschutz in einer Telefonüberwachung im Bereich der Synagoge festgestellt wurde und dass Werner einige Wochen später bei einer Observation in Berlin in Begleitung einer Frau gesehen wurde, die zwei kleine Kinder hatte und deren Aussehen der Beschreibung der zweiten an der Synagoge gesehenen Frau entspricht. Diese Frau kann über den Verfassungsschutz namhaft gemacht werden und wird wahrscheinlich mehr zu den Plänen von Zschäpe und ihren Begleitern aussagen können. Neuigkeiten gab es auch zu dem vielfach thematisierten Angriff mehrerer Neonazis auf zwei Männer an der Endhaltestelle in Jena-Winzerla, von dem Carsten Schultze berichtet hatte […] Die Verteidigung Wohlleben hatte hierzu eine Vielzahl von Zeugen aufgeboten, um Schultze als unglaubwürdig darzustellen. Dabei hatten sie sich auf Details kapriziert wie das, dass Schultze von einem Holzhäuschen berichtet hatte, in das ein Opfer hineingesteckt worden sei, ein solches Häuschen aber dort nicht gestanden habe. Nun hat die Polizei – wiederum nach gehöriger Nachhilfe durch einen Nebenklagevertreter […] – das damalige Opfer ausfindig gemacht. Und dessen Vernehmung durch das BKA bestätigt Schultzes Angaben bis ins Detail. Insbesondere berichtete er auch von der Holzhütte – die stand nur nicht an der Endhaltestelle, sondern in einer nahegelegenen Kleingartenanlage, in deren Richtung er geflohen war. Auch Schultzes sonstige Angaben werden durch diesen Zeugen bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass der Zeuge in den nächsten Wochen geladen werden wird. Damit hat sich auch dieser Vorstoß der Verteidigung Wohlleben in einen Bumerang verwandelt, die Verteidigung hat daran mitgewirkt, die Glaubhaftigkeit der Angaben Schultzes, der ja Wohlleben massiv belastet, zu belegen. […] Wohlleben-Verteidiger Klemke derweil zeigte sich in Reaktion auf den Antrag wieder einmal als klassischer Rechts-Anwalt: er unterstellte Nebenklägervertreter Dr. Daimagüler – fälschlich -, im Antrag den Nachnamen von Peggy K. falsch wiedergegeben zu haben, und schob nach: ‚aber es ist ja nur ein deutsches Opfer, […] das interessiert ja niemanden.‘ Diese offensichtlich auf Applaus von Wohllebens Kameraden außerhalb des Gerichtssaals abzielende Äußerung ist so dümmlich, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll: Bei dem neu-rechten Versatzstück des angeblichen ‚anti-deutschen Rassismus‘, das Klemke hier bemüht? Bei der Tatsache, dass Daimagüler den Nachnamen der Peggy K. natürlich richtig angegeben hatte und Klemke den vermeintlichen Fehler herbeihalluziniert hatte? Bei der Tatsache, dass demgegenüber die Namen der türkeistämmigen Opfer der NSU-Mordserie auch im Gerichtssaal immer wieder grotesk falsch wiedergegeben wurden? Dabei, dass für Klemke anscheinend auch diejenigen NSU-Opfer mit türkischen Wurzeln ‚Nichtdeutsche‘ darstellen, die ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht hatten und einen deutschen Pass hatten? Klemke machte jedenfalls wieder einmal deutlich, dass der Schwerpunkt seiner Verteidigungstätigkeit sich immer mehr auf die Verbreitung rechten Gedankenguts im Gerichtssaal verlagert.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/10/26/26-10-2016/

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