Hamburg und der NSU

0

von Caro Keller (NSU-Watch)

Foto: AlterVista aus der deutschsprachigen Wikipedia

Das Hamburger Rathaus Foto: AlterVista aus der deutschsprachigen Wikipedia

Im Juni 2015, als sich der Mord an Süleyman Taşköprü durch den NSU zum 14. mal jährte, beantragte Christiane Schneider für die Linksfraktion die „Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zum NSU-Terror in Hamburg, zur Aufarbeitung militanter neonazistischer Strukturen in Hamburg und ihrer Verbindungen zum und möglichen Rolle im NSU-Netzwerk, zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens Hamburger Sicherheits- und Justizbehörden einschließlich der Senatskanzlei und anderer Verantwortlicher“.

Nach einer Debatte in der Hamburger Bürgerschaft wurde dieser Antrag in den Innenausschuss verwiesen. Die dort Beteiligten betonten, sofort geschlossen aufklären zu wollen, sobald sich eine neue Faktenlage ergebe, sei es durch den Prozess in München oder andere Untersuchungsausschüsse. Zu dem zum Antrag zugehörigen Fragenkatalog wurde von Behördenseite Stellung genommen, der Innensenator Neumann, Abgeordnete anderer Fraktionen und ein Vertreter des Hamburger Verfassungsschutzes zeigten sich im Innenausschuss noch einmal erschüttert über die Morde des NSU, gaben aber zu verstehen, dass es offene Fragen speziell für Hamburg nicht mehr gäbe oder eine Beantwortung auch nicht durch einen Untersuchungsausschuss zu erreichen sei. Der Antrag wurde abgelehnt. Damit bleiben Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern die einzigen Bundesländer, in denen der NSU mordete, die bisher keinen Untersuchungsausschuss einrichteten.

Tatsächlich wird erst bei genauerer Betrachtung deutlich, warum auch in Hamburg eine nähere Untersuchung der Verstrickungen in den NSU-Komplex notwendig ist und die Beschäftigung noch nicht als abgeschlossen angesehen werden kann.

Von Anfang an dabei

Hamburgs Verstrickung in den NSU-Komplex beginnt nicht mit dem Mord an Süleyman Taşköprü am 27.06.2001. Hamburg war von Anfang an dabei. Die Struktur, die sich die drei Untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gaben, wurde in den 1990er Jahren bis hinein in die frühen 2000er in der Neonazi-Szene insbesondere in Szenepublikationen diskutiert und ausgearbeitet. Es ging darum, eine nächste Phase im Kampf gegen das System einzuläuten, den bewaffneten Kampf, der ein Klima der Angst schaffen und Unsicherheit in der Gesellschaft schüren sollte, bis hin zur „nationalen Revolution“.

Eine dieser einschlägigen Zeitschriften war der „“, von dem mehrere Ausgaben 1998 auch in der Garage der Kernzelle des NSU gefunden wurden. Einer der Hauptverantwortlichen für die Zeitung und die dahinter stehende Gruppe „Hamburger Sturm“, , ist bis heute aktiver Neonazi, momentan für die NPD Hamburg tätig. Andrea Röpke betonte vor dem ersten Bundestagsuntersuchungsausschuss zum NSU: der „‚Hamburger Sturm‘ war einer der Wortführer, war einer der Strategieführer der Szene.“ Vorbild für die im Hamburger Sturm propagierten terroristischen Kleingruppen war , der bewaffnete Arm von . Heute ist bekannt, dass dieses auch in Deutschland tätige Neonazi-Netzwerk den NSU entscheidend während und nach der Flucht unterstützte. Im Jahr 2000 wurde sowohl der „Hamburger Sturm“, als auch die deutsche Division von Blood & Honour verboten. Die Seilschaften hielten aber über dieses Verbot hinaus.

Das Konzept der terroristischen Kleingruppe ist nicht das erste auch in Hamburg diskutierte, dem sich die drei, die später die Kernzelle des NSU bilden sollten, anschlossen. Die in den 90ern für die Neonaziszene in Deutschland zentrale Struktur „Anti-Antifa“ wurde u. a. vom bis heute aktiven Hamburger Neonazi erdacht. So organisierten sich auch in Thüringen informelle Gruppen und Zusammenschlüsse unter diesem Namen und traten 1994 das erste Mal auf die Bildfläche. Aus anfänglich 20 Personen wurden bis zu 120, die sich 1997 in „Thüringer Heimatschutz“ umbenannten. Der „Thüringer Heimatschutz“ ist heute bekannt als die Struktur, aus der der NSU und seine engste Unterstützer_innenstruktur kamen.

Doch in Thüringen wurden nicht nur auch aus Hamburger Szeneblättern entnommene Ideen in die Tat umgesetzt. Vielmehr bemühten sich führende Köpfe der Neonazi-Szene aus Hamburg aktiv und vor Ort um Vernetzung und Stärkung der ostdeutschen Strukturen. Der eben schon erwähnte Worch beteiligte sich federführend am „Aufbauplan Ost“, dieser „propagierte den massiven Einsatz westdeutscher Nazi-Kader in der ehemaligen DDR, um unter Ausnutzung des gesellschaftlichen Umbruchs und Zusammenbruchs alter Strukturen möglichst erfolgreich eine neonazistische Infrastruktur aufzubauen.“ (Antifa-Broschüre „20 Jahre Neonazis in Hamburg“)

Der vor den Toren der Stadt

Vor und nach dem Untertauchen des Kerntrios des NSU gibt es immer wieder Einzelverbindungen zwischen Neonazis aus Hamburg und aus dem direkten Umfeld des NSU. Dies betrifft auch prominente Hamburger Neonazis wie die Anwält_innen Jürgen Rieger und Gisa Pahl, die bei Schulungen in den 1990er Jahren sogar auf die drei trafen und später wohl jeweils einen sogenannten NSU-Brief erhielten. Mit diesen aus dem Untergrund verschickten Briefen machte der NSU Werbung für seine Sache und legte Geld zur Unterstützung der jeweiligen Strukturen bei. Auf der dazugehörigen Adressliste fanden sich auch Riegers „Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ und Pahls „Deutsches Rechtsbüro“. Im Zuge der späteren Aufklärung wurden allerdings in beiden Fällen keine Hausdurchsuchungen durchgeführt. So konnte der Brief hier nicht, wie bei dem NPD-Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern, , gefunden werden.

Bei der Betrachtung der Einzelverbindungen ist der später als V-Mann „Tarif“ enttarnte Michael See aus Jena besonders herauszuheben. Dieser gilt als Herausgeber der Szenezeitschrift „Sonnenbanner“ ebenfalls als Ideengeber des NSU und mit seiner Einbindung in viele Neonazi-Organisationen als sehr umtriebig und vernetzt. Nachdem es zunächst hieß, zwischen ihm und dem Trio könne ein „Kennverhältnis nicht ausgeschlossen werden“, hat der inzwischen in Schweden lebende und sich Michael Doleisch von Dolsberg nennende See gegenüber dem Spiegel angegeben, in seiner Funktion als V-Mann Hinweise auf den Aufenthalt von Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos an seinen V-Mann-Führer weitergegeben zu haben, die aber nicht weiter verfolgt worden seien. Nachweisen lässt sich das allerdings bisher nicht, da die Akten von V-Mann „Tarif“ am 11.11.2011 im Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln geschreddert wurden.

Der vom Bundesamt für Verfassungsschutz geführte See wurde in mehreren Bundesländern eingesetzt, um Informationen über die Neonaziszene zu liefern. Um die Jahrtausendwende herum war er auf „Combat 18 Pinneberg“ angesetzt und war dort dementsprechend aktiv. Die Welt der Neonazis ist letztlich klein – es gibt viele Bekanntschaften, die beispielsweise auf gemeinsam besuchten Demos oder Konzerten geschlossen wurden. Landesgrenzen sind hier zu vernachlässigen. So waren in dieser Zeit nicht nur mehrere Neonazi-Kader aus Hamburg in der Pinneberger Gruppe aktiv, sondern das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg hatte die Struktur fest im Blick, wie es in der Mitteilung des Hamburger Senats an die Bürgerschaft zum NSU heißt.

Im genannten Zeitraum scheiterte das Verbotsverfahren gegen das „Nationale und Soziale “ und seine koordinierende Struktur, das „Aktionsbüro Nord“. Gegründet wurde diese Struktur unter anderem von Thomas „Steiner“ Wulff und Neonazis des „Hamburger Sturm“. Es beteiligten sich Kameradschaften aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen (wo See auch eine Zeit lang wohnte), Mecklenburg-Vorpommern und Bremen. Die Neonazis aus Hamburg waren also auch um das Jahr 2000 herum bemüht um Aktivität und Vernetzung über ihre Stadt hinaus. Dort trafen sie nun auch den Thüringer Michael See wieder, den sie zuvor bei Gelegenheiten wie den Neonazi-Schulungen von Jürgen Rieger oder paramilitärischen Übungen im niedersächsischen Neonazi-Zentrum Hetendorf hätten kennenlernen können. Rieger zumindest kannte Michael See nachgewiesenermaßen persönlich, vertrat er ihn doch als Anwalt vor Gericht. Das Hamburger LKA beobachtete die Entwicklung dieser Organisation, bezeichnete sie als gefährlich und strebte ein Verbot an. Jedoch: Der Verfassungsschutz intervenierte, „weil er seine Quellen schützen wollte“, wie ein Fahnder der Polizei 2013 der taz erzählte. Diese schrieb auch, um welche Quelle es sich unter anderem handelte: der „V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Michael S.“.

„Mord im Gemüseladen“

Am 27. Juni 2001 fand Ali Taşköprü seinen Sohn sterbend im gemeinsamen Geschäft vor. Süleyman Taşköprü starb noch am Tatort. Danach wurde eine Mordermittlung in Gang gebracht, die zunächst normal erscheint. Zeug_innen wurden vernommen, Nachbar_innen befragt. Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass es sich bei der Tat um die dritte in einer Mordserie handelte, die in Bayern ihren Anfang genommen hatte. Doch zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei schon die Aussage einer Zeugin aufgenommen, die einen Streit in einer „Fremdsprache“ gehört haben wollte und sie hatte ihre Ermittlungen nur auf eine – bereits rassistisch konnotierte – Richtung ausgelegt: Rotlichtmilieu und „Ausländerkriminalität“. Die Aussage des Vaters, der zwei Männer am Tatort gesehen hatte, die er als deutsch aussehend beschrieb, wurde vernachlässigt, wie auch die wiederholten Hinweise von anderen Vernommenen, sie könnten sich vorstellen, dass es sich um eine Tat mit rechtem Hintergrund handeln könnte. Dabei hatte ein Brief, den 2006 eine Hamburger Moschee-Gemeinde erhielt, den Hintergrund der Tat bereits nahegelegt. In diesem wurde sich rassistisch ausfallend gegenüber Türk_innen geäußert, deren Abschiebung gefordert, ein Bogen zu Hitler geschlagen und die Mordserie in diesen Zusammenhang eingeordnet und befürwortet. Die rechte Szene und Gleichgesinnte hatten verstanden, was vor sich ging. Die Nachricht des NSU war hier und in der migrantischen Community angekommen, noch bevor dieser sich 2011 selbst enttarnte.

Nach dem 11. September 2001 liefen die Ermittlungen in Hamburg mit einem Mindestpersonaleinsatz. Nachdem vermeintlich alle Spuren abgearbeitet waren, wurde der Fall im März 2003 für zwei Jahre auf Eis gelegt. Währenddessen lief die Mordserie weiter. Erst als die bundesweite Ermittlungsgruppe Besondere Aufbauorganisation (BAO) Bosporus gegründet wurde, wurden auch die Ermittlungen in Hamburg wieder aufgenommen. In der bundesweiten Ermittlungsgruppe wurde nach einer erneuten Fallanalyse 2006 eine ‚Einzeltätertheorie‘, sogar mit möglichem rechten Hintergrund, der Theorie des organisierten Verbrechens vorgezogen. Damit kam die BAO Bosporus der Wahrheit sehr nah. Der nun dem Fall zugewiesene leitende Hamburger Beamte aus dem Bereich Organisierte Kriminalität, plädierte in der bundesweiten Ermittlungsgruppe immer wieder dafür, den Hamburger Fall aus der Mordserie auszugliedern und separat zu behandeln.

Für die Versicherung des Hamburger LKAs, der Ermittlungsansatz „neonazistischer Hintergrund“ sei akribisch bearbeitet worden, fehlen in den Akten der damaligen Ermittlungen die Belege. Zu den bekannten Anstrengungen gehörte, einen Wahrsager mit dem Ermordeten Kontakt aufnehmen zu lassen, der dann von Banden und „dunkelhäutigen“ Mördern sprach und die Hamburger Polizei in ihren Theorien noch bestärkte. Noch bei seiner Aussage beim Bundestagsuntersuchungsausschuss bemühte der ermittelnde Polizist ein rassistisches Stereotyp, um Taşköprü zu beschreiben: „Er war das was wir beim LKA einen ganz normalen türkischen Mann genannt haben: leidenschaftlich, sehr energisch und dominant im Wesen.“

Im „Stormer“, einer Publikation von Combat 18, die auch auf deutsch erschien, wird das Konzept des bewaffneten Kampfes so ausgeführt: „Die Zeit für Aktionen ist längst gekommen. […] Nicht mehr die Staatsanwälte, Richter oder Systempolitiker sind das Ziel. Antifas, Drogendealer, ausländische Zuhälter und Kriminelle, sowie der ein oder andere Kleinunternehmer, der vorwiegend billige ausländische Arbeitskräfte beschäftigt, werden oder sollten von nun an ins Visier genommen werden. Der Vorteil wäre auch, dass niemand darum heulen würde, wenn es an und an mal einen Zuhälterkanacken oder Dealer treffen würde. Auch der Fahndungsdruck […] wäre nicht sehr groß.“ Es liest sich wie eine Anleitung für die Taten des NSU und sagt auch die Reaktionen exakt voraus.

Neue Aufklärung

In Hamburg wird 2014 von Behördenseite bekräftigt, alles zur Aufklärung beitragen zu wollen. Das war das Versprechen des ehemaligen Hamburger Innensenators Michael Neumann von Anfang an, der bis heute betont, das Geschehene schmerze ihn persönlich. Gleichzeitig gibt es auf parlamentarische Anfragen wenig aussagekräftige Antworten oder den Verweis auf das Gerichtsverfahren in München, bei dem aber Behördenversagen keinen Platz findet. Einige Antworten gibt es wohl beim Parlamentarischen Kontrollausschuss. Aber dieser tagt geheim. Zugegeben wird, was Einzelne in Detailarbeit herausgearbeitet haben.

Im Mai 2014 wurde bekannt, dass dem Hamburger Verfassungsschutz im März durch einen seiner V-Männer eine CD mit der Aufschrift „NSU/NSDAP“ übergeben wurde. Dieser wiederum hatte sie vom V-Mann Thomas Richter alias „“ bekommen, der sie 2005 erstellte. Der V-Mann habe sie bei Aufräumen seiner Wohnung wiedergefunden und dann wegen der Aufschrift sofort dem Hamburger VS übergeben. Polizeibeamte wollten Thomas Richter dazu befragen, fanden ihn aber tot in seiner Zeugenschutzwohnung bei Paderborn auf. Inzwischen soll die Generalbundesanwaltschaft den V-Mann vernommen haben, über den Inhalt ist nichts bekannt.

Die Hamburger Behörden sehen ihre Aufklärungsbemühungen als vorbildlich, wie die „Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft. Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU). Ermittlungen, Aufarbeitung, Konsequenzen in Hamburg und in der Zusammenarbeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden das Bundes und der Länder“ betont. In der Senatsmitteilung findet sich eine Nacherzählung der Ergebnisse aller Untersuchungsausschüsse und Ermittlungskommissionen, mit dem Ergebnis, dass in den meisten nichts zu Hamburg herausgefunden wurde. Dies wird zum Anlass genommen, immer wieder zu betonen, wie schlimm die Zustände, Versäumnisse, Fehler in anderen Bundesländern im Gegensatz zu Hamburg gewesen seien. Auch in Hamburg habe es Fehler gegeben, aber der Bericht hinterlässt den Eindruck, dass die Behörden im Grunde nicht auf dieses Ermittlungsergebnis hätten stoßen können, insbesondere, weil „keine vergleichbaren Erfahrungen“ vorgelegen hätten. Die Geschichte des Rechtsterrors in Hamburg wird hier völlig ausgeblendet. Stellenweise wird sogar dem Vater des Opfers implizit eine Mitschuld zugewiesen, habe doch sein Erinnerungsvermögen stellenweise nicht ausgereicht.

Neue Erkenntnisse könnte der zweite Untersuchungsausschuss zu NSU im Bundestag bringen. Anders als die Ausschüsse in einzelnen Bundesländern kann dieser länderübergreifend Akteneinsicht nehmen und hat auch Zugang zu den Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Bei den Expert_innenanhörungen zu Beginn des zweiten Bundestagsuntersuchungsausschuss betonte Andrea Röpke die aktuelle Gefahr eines neuen rechten Terrors. Dieser könnte, wie in den 90er Jahren der NSU, aus einer bundesweiten völkisch-rassistischen Mobilisierung entstehen, wie sie aktuell festzustellen ist.

Bei genauerer Betrachtung fällt auf, dass bei rassistischen Demonstrationen gegen Geflüchtetenunterkünfte auch Neonazi-Kader wieder auftauchen, die zum Einen in den 90er Jahren schon aktiv zum Anderen teilweise Helfer_innen des NSU waren. So tritt der inzwischen nach Mecklenburg-Vorpommern verzogene Thomas Wulff auf dortigen Neonazi-Demonstrationen auf und in Schneeberg/Sachsen ist der im Münchner NSU-Prozess angeklagte André Eminger auf ähnlichen Veranstaltungen anzutreffen. Die Vernetzungseffekte, die solche Zusammentreffen haben, sind bekannt und so liegt hier ein Erfahrungsausstausch zwischen Neonazigenerationen nahe, der auch die Gefahr des rechten Terrors birgt. Bei der Verhinderung dieser Gefahr spielt auch die NSU-Aufklärung eine wesentliche Rolle. Je mehr bekannt ist über Netzwerke, die Auswahl der Opfer und diesbezüglicher Vorgehensweise der Neonaziszene, desto besser kann auch neuer Neonazi-Terror erkannt und verhindert werden. Dazu kann und sollte auch in Hamburg durch Zivilgesellschaft, Medien aber auch von der offiziellen Politik beigetragen werden.

Zuerst veröffentlicht in:
Monitoring – (Extrem) rechte Strukturen und das zivilgesellschaftliche Gegenengagement Nr. 5
MBT Hamburg – Mobiles Beratungsteam gegen Rechtsextremismus

Das Thema Norddeutschland, der NSU und rechter Terror wird am 4.11. auf einem Hearing in Hamburg im Fokus stehen. Meldet euch an und kommt vorbei!