Kurz-Protokoll 325. Verhandlungstag – 29. November 2016

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Am heutigen Prozesstag ist erneut die Kriminaloberkommissarin Jeanette Pf. geladen. Sie hatte im Auftrag des Gerichts aufgrund von Anträgen mehrere Nachermittlungen angestellt. Dabei befasste sie sich zum Einen mit dem Lied „Türken raus“ der Band „Böhse Onkelz“, das auf einer beschlagnahmten Festplatte gefunden wurde. Zum Anderen geht es erneut um den Wetteinsatz ‚200 Videoclips schneiden‘. Zschäpe hatte dazu angegeben, es sei um Werbeclips gegangen, die aus TV-Serien herausgeschnitten werden sollten nicht um das Bekennervideo des NSU. Ein Antrag von Vertreter_innen der Nebenklage hatten diese Version aufgrund der technischen Voraussetzungen der gefundenen technischen Geräte in Zweifel gezogen.

Zeugin:

  • Jeanette Pf. (KK‚in, BKA Meckenheim zu einer Datei mit einem Lied der Band ‚Böhse Onkelz’ und zu der möglichen Ausführung des Wetteinsatzes „200 Videoclips schneiden“)

Der heutige Verhandlungstag beginnt um 09:53 Uhr mit der Einvernahme der Zeugin Jeanette Pf. Sie ist Kriminaloberkommissarin und wurde bereits mehrfach zu unterschiedlichen Ermittlungsergebnissen befragt. Götzl: „Es geht uns um zweierlei: Zum Einen um Dateien, aufgrund Beweisantrags Rechtsanwalt Reinecke und hier geht es um Dateien des Stücks ‚Türken raus’, was sich auf diesen Dateien befindet. Das wäre der eine Punkt. Zum Anderen geht es um das Bearbeiten, Schneiden von Videoclips, anknüpfend an Ermittlungen, die aufgrund eines Beweisantrags von Rechtsanwalt Langer getätigt wurden. Kommen wir zu Ersterem, dass Sie erläutern, was Sie durchgeführt haben.“
Pf.: „Es geht um das Lied ‚Türken raus’. Sie hatten dann gebeten, dass ich Angaben zur Tonqualität mache. Ich habe das Lied auf DVD mitgebracht, denn es ist schwer, ein Lied zu beschreiben. Ich habe recherchiert, dass es von den ‚Böhsen Onkelz’ war, ein nicht autorisiertes Bootleg von 1981. Die Tonqualität ist sehr schlecht. Man hört lediglich ‚Türken raus’, die restlichen Worte sind unverständlich. Es ist ein Gekreische. Wollen Sie es hören?“ Es folgt die Wiedergabe des kompletten Böhse-Onkelz-Liedes ‚Türken raus’. Nach 30 Sekunden sagt Pf.: „Es bleibt auch so“.
Götzl: „Dann kommen wir zum weiteren Thema.“ Pf.: „Zu den Videomitschnitten: Die Ermittlungen hat ein Kollege, Falko Hu., getätigt. Ich habe nur einen Korrekturvermerk geschrieben. Nach Aussage von Zschäpe im letztem Jahr, wir hatten den Wetteinsatz ‚200 Videoclips schneiden‘ ja gefunden. Und unsere Hypothese war, dass sich das auf Bekennervideos beziehen würde, Frau Zschäpe hat aber in der Aussage angegeben, sie und Uwe Böhnhardt hätten Werbung rausgeschnitten. Mein Kollege hat insgesamt fünf Asservate gefunden, auf die das zutrifft und die in einem zeitlichen Bezug zu dieser Wette standen. Er hat dann eine Hochrechnung gemacht und kommt zu dem Schluss, dass es möglich ist, dass sich die Wette tatsächlich auf dieses Werbung-Rausschneiden bezieht.
Es handelt sich um DVD-Rs und Herr Rechtsanwalt Langer hatte die Angaben gemacht, dass man die nicht hätte mit dem Gerät schneiden können. Und es ist tatsächlich so. Das Gerät DVD Ram von Panasonic E55. DVD-Rs sind nur einmal beschreibbar und DVD-RAMs wiederholt. Die Werbung rauszuschneiden, das steht auf Seite 29 der Bedienungsanleitung, das geht nur mit einer DVD-RAM, das hätte man mit einer DVD-R nicht machen können.
Zusammenfassung: Wir haben DVD-Rs, bei denen Werbung rausgeschnitten ist, aber das konnte nicht mit dem Rekorder gemacht werden. Eine Möglichkeit ist, dass es über einen DVD-Rekorder mit RAM gemacht wurde oder über einen Festplattenrekorder. Mit einem SCART-Kabel hätte man einen anderen Rekorder anschließen können und dann DVD-R brennen.“ Götzl beendet den Prozesstag um 10:34 Uhr.

Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier.

Die vollständige Version des Protokolls ist hier zu finden.