Protokoll 330. Verhandlungstag – 14. Dezember 2016

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Zeugin und SV:

  • Heike Be. (Erkenntnisse zu einer möglichen Ausspähung einer Synagoge in Berlin durch den NSU)
  • Axel Manthei (SV, LKA Bayern, Gewicht der und des Schalldämpfers)

Der Verhandlungstag beginnt um 09:48 Uhr. Nach der Präsenzfeststellung bittet NK-Vertreter RA Narin um das Wort. Narin: „Ich würde zur Zeugin Be. gern die BAW fragen, ob in Vorbereitung der Einvernahme irgendwelche Vernehmungen, Erkenntnismitteilungen etc. vorliegen und ob die BAW uns an ihren Erkenntnissen teilhaben lässt? Wir haben noch nichts vorliegen.“ Götzl: „Die Unterlagen, die wir bekommen haben, haben wir Ihnen ja zugeleitet.“ Narin: „Ja, aber zu der Zeugin nicht, das war das von We. Aber ob es da mehr gibt.“ Narin schweigt etwas. Von der BAW sagt niemand etwas. Narin: „Sieht nicht so aus.“ Götzl: „Dann rufen wir die Zeugin auf.“

Heike Be.
betritt den Saal und nimmt am Zeuginnentisch Platz. Götzl: „Es geht uns um Erkenntnisse zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und insbesondere zu einem Treffen am 07.05.2000 im Restaurant Wasserturm, Rykestraße in Berlin, ob es so etwas gab. Wäre die Frage, ob sie Frau Zschäpe kennen, Uwe Mundlos kennen, ob es gegebenenfalls ein Treffen gegeben hätte. Das wären die Fragen.“ Während Götzl spricht, sagt Be.: „Beate Zschäpe kenne ich nicht.“ Götzl spricht weiter: „Deswegen würde ich Sie bitten von sich aus zu berichten, ob Sie etwas zu den Namen wissen, ob Sie mal Kontakt hatten, die genannte Örtlichkeit kennen.“ Be.: „Also die Person, die habe ich in der Zeitschrift das erste Mal gesehen. Kann mich nicht erinnern, dass ich sie schon mal gesprochen habe. Und an dieses Restaurant kann ich mich auch nicht erinnern. Ich weiß nicht, wie dieses Lokal aussieht.“ Götzl: „Kennen Sie irgendeinen der Angeklagten?“ Be.: „Nein.“ Götzl: „Wissen Sie, gegen wen hier verhandelt wird?“ Be.: „Beate Zschäpe und noch welche.“ Götzl: „Kennen Sie sonstige Namen von Personen, gegen die hier verhandelt wird?“ Be.: „Ich bin nicht so gut mit Namen.“ Götzl: „Sagt Ihnen der Name Wohlleben etwas?“ Be.: „Wie bitte?“ Götzl: „Wohlleben?“ Be.: „Nein.“ Götzl: „Sagt Ihnen nichts. Kennen Sie eine Person namens Uwe Böhnhardt, jemals Kontakt gehabt?“ Be.: „Nein.“ Götzl: „Uwe Mundlos?“ Be.: „Nein.“ Götzl: „Wie ist es mit Schultze, sagt Ihnen der Name etwas?“ Be.: „Schultze. Nein, keine Ahnung, weiß ich nicht. Also es standen ja auf diesem Ladungsschreiben ein Haufen Namen, aber.“ Götzl: „André Eminger?“ Be.: „Nein.“ Götzl: „Können Sie mit dem Namen Gerlach etwas anfangen?“ Be.: „Nein.“

Götzl: „Jetzt nochmal nachgefragt: Der Bereich Rykestraße in Berlin, ist der Ihnen ein Begriff?“ Be.: „Ist mir nicht bekannt. Ich kann mich nicht erinnern, dass ich dort mal war.“ Götzl: „Nachgefragt: Ein Lokal mit Namen Wasserturm?“ Be.: „Das stand in dem Schreiben drin. Ich habe mir wirklich Gedanken gemacht. Ich weiß es nicht, ich kenne das nicht.“ Götzl: „Kennen Sie ?“ Be.: „Wie bitte?“ Götzl: „Jan Werner.“ Be.: „Sagt mir nix.“ Götzl: „Zu Ihrer familiären Situation, Frau Be.: Wie viele Kinder haben Sie?“ Be.: „Vier.“ Götzl: „Können Sie sagen, wie alt die sind?“ Be.: „23, 22, 20 und 12.“ Götzl: „Ist Be. Ihr Geburtsname?“ Be.: „Nein.“ Götzl: „Wie ist Ihr Geburtsname?“ Be.: „We.“ Götzl: „Haben Sie eine Schwester?“ Be.: „Ja.“ Götzl: „Wie heißt Ihre Schwester?“ Be.: „Annett We.“ Götzl: „Mir geht es jetzt um die angesprochene Zeit, 2000. Wie sah damals der Kontakt zu Ihrer Schwester Annett We. aus, wie häufig haben Sie sich gesehen?“ Be.: „Na, damals habe ich noch in Sachsen gewohnt und habe sie immer mal besucht in Berlin, immer mal wieder, wenn ich Zeit hatte.“ Götzl: „Wo wohnte Ihre Schwester damals?“ Be.: „Weitlingstraße“ Götzl: „Wo ist das in Berlin?“ Be.: „Lichtenberg.“ Auf Frage von Götzl nennt Be. die Hausnummer.

Götzl: „Wie häufig waren jetzt Besuche in Berlin, in der damaligen Zeit?“ Be.: „Vielleicht alle 14 Tage mal, alle drei Wochen.“ Götzl: „Wie war damals im Jahr 2000 die persönliche Situation Ihrer Schwester, wie es familiär aussah, ob Sie Kinder hatte, einen Lebensgefährten, Freund?“ Be.: „Zwei Kinder und alleinstehend.“ Götzl: „Kannten Sie – mir geht es immer um die damalige Zeit – Freunde Ihrer Schwester?“ Be.: „Ja, ein paar Kontakte hat man ja immer mal so, also, aber Namen.“ Götzl: „Was bedeutet das jetzt, Ihre Formulierung?“ Be.: „Dass mal jemand vorgestellt wurde, aber das war einmal und dann war gut, also nicht mehr gesehen oder so.“ Götzl: „Können Sie hinsichtlich der damaligen Zeit, können Sie uns namentlich keinen Freund Ihrer Schwester nennen?“ Be.: „Sie hatte hier und da vielleicht mal einen Freund oder Bekanntschaft, aber das war ja alles nur kurz, das war keine richtige Lebenspartnerschaft.“ Götzl: „Sind Ihnen da noch irgendwelche Personen namentlich in Erinnerung, können Sie ansonsten noch Angaben machen, ‚immer mal einen Freund‘?“ Be.: „Nein.“ Götzl: „Können Sie uns dazu nähere Informationen geben?“ Be.:“Nein.“ Götzl: „Ihre Schwester, wie alt ist die?“ Be.: „So alt wie ich, wir sind Zwillinge.“ Götzl: „Sind Sie Zwillinge?“ Be.: „Ja.“ Götzl: „Wie alt sind die Kinder Ihrer Schwester?“ Be.: „10 und 19, glaube ich.“ Götzl: „Wie war damals die Situation, wenn Sie Ihre Schwester besucht haben, haben Sie sie alleine besucht, waren Sie alleine dort?“ Be.: „Mal alleine, mal mit den Kindern.“

Richter Lang klebt auf Bildern aus den Akten Teile ab. Es folgt ein Vorhalt von Lichtbildern. Dazu geht Be. nach vorn an den Richtertisch. Es handelt sich um vier farbige Lichtbilder, vermutlich um Observationsfotos. Zu sehen ist u.a. eine langhaarige blonde Frau mit Kind. Abgeklebt ist mglw. ein Schild. Götzl fragt, ob Be. zu den Personen, zu der Örtlichkeit etwas sagen könne. Be.: „Ich habe keine Ahnung, wo das ist. Keine Ahnung. Und das ist meine Schwester, ja.“ Götzl: „Können Sie auf Ihre Schwester nochmal deuten?“ Be.: „Na, hier.“ [Bild 2 oben rechts, in der Mitte] Götzl: „Und die Person daneben?“ Be.: „Unbekannt.“ Götzl: „Und hier rechts?“ Be.: „Das bin ich.“ Götzl: „Und das Kind daneben?“ Be.: „Ich glaube, das ist der Sohn von meiner Schwester.“ Götzl: „Und wenn Sie das untere Bild anschauen, da ist noch ein weiteres Kind zu sehen.“ Be.: „Ich weiß jetzt nicht, ob das mein kleiner, also mein mittlerer Sohn ist, der war auch so blond. Aber das ist so unscharf, das Bild.“ Götzl: „Und zu der männlichen Person, können Sie da etwas sagen?“ Be.: „Völlig unbekannt. Einmal gesehen und nie wieder.“ Götzl: „Was bedeutet denn jetzt Ihre Formulierung ’nur einmal gesehen und nie wieder‘?“ Be.: „Na, da auf dem Bild und da kann ich mich nicht mal erinnern, wo das war. Einmal gesehen.“ Götzl: „Können Sie zum Entstehungszeitpunkt dieser Bilder etwas sagen?“ Be.: „Ich weiß nicht, wann das war und wo.“

Götzl: „Können Sie anhand des Aussehens irgendwelche Einordnungen machen, aufgrund des Alters Ihres Kindes oder des Kindes Ihrer Schwester?“ Be.: „Ja, der wird noch nicht mal ein Jahr alt gewesen sein.“ Götzl: „Wie ist denn der Name des Kindes der Schwester?“ Be. nennt den Namen des Kindes, es ist benannt nach einem nordischen Gott sowie einem Protagonisten aus einem deutschen Heldenepos. Götzl: „Die Kinder Ihrer Schwester, Sie sagten, die wären 10 und 19, und ‚glaube ich‘ haben Sie zugefügt.“ Be.: „19 und 17, irgendwie so.“ Götzl: „19 und 17?“ Be.: „Tendenziell.“ Götzl: „Habe ich Sie vorhin da falsch verstanden?“ Be.: „Ja, ich habe zu leise gesprochen.“ Götzl: „Haben Sie denn eine Erinnerung an die Wohnung Ihrer Schwester damals, an das Haus, können Sie mir das beschreiben?“ Be.: „Ja, Mehrfamilienhaus, mehrere Stockwerke und sie wohnt da immer noch, wie damals, glaube ich.“ Götzl: „Und wo wohnt sie dort?“ Be.: „Wie jetzt, in dem Haus, in der Weitlingstraße, da wohnt sie.“ Götzl: „Ist das ein alleinstehendes Haus?“ Be.: „Nein, sind mehrere Wohnungen.“ Auf Frage sagt Be. in welchem Stockwerk ihre Schwester wohnt. Götzl: „Sie haben sich die Lichtbilder angeschaut. Ist es das Haus, in dem ihre Schwester wohnt?“ Be.: „Nein.“ [Richter Lang hat also vermutlich die Hausnummer auf den Observationsfotos abgeklebt.]

Götzl: „Zu Ihren Kindern nochmal nachgefragt, Frau Be. Können Sie noch sagen, welche Geschlechter Ihre Kinder haben?“ Be.: „Zwei Jungs, zwei Mädchen.“ Auf Nachfrage sagt Be., drei ihrer Kinder seien um 20 Jahre alt, ein Kind sei Teenager. Götzl: „Sagt Ihnen denn der Name Lange etwas?“ Be.: „Der Ex-Mann von meiner Schwester, , oder wen meinen Sie?“ Götzl: „Ex-Mann?“ Be.: „Na, Ex-Freund.“ Götzl: „Wann war er der Freund Ihrer Schwester?“ Be.: „Ist ja der Vater der Kinder meiner Schwester.“ Götzl: „Können Sie es zeitlich einordnen?“ Be.: „Kann ich jetzt so nicht einordnen. Als die Kinder noch ziemlich klein waren, hat er sie verlassen. Also da war der Sohn gerade geboren.“ Götzl: „Sie hatten am Anfang davon gesprochen, dass Sie Frau Zschäpe in der Zeitung erstmals gesehen hätten. Wann ordnen Sie das ein?“ Be.: „Als das los ging mit diesem Prozess oder was.“ Götzl: „Können Sie es zeitlich einordnen?“ Be.: „Nein.“ Götzl: „Ungefähr?“ Be.: „Seit das hier so läuft, ich möchte keine Zeit festsetzen. Als es das erste Mal öffentlich wurde.“ Götzl: „Sagt Ihnen der Name etwas?“ Be.: „Ja.“Götzl: „Was sagt er Ihnen?“ Be.: „War eine Bekanntschaft meiner Schwester.“ Götzl: „Kannten Sie ihn auch?“ Be.: „Ein, zwei Mal gesehen.“ Götzl: „Mandy Fu., sagt der Name Ihnen was?“ Be.: „Ja.“ Götzl: „Was?“ Be.: „War eine Freundin meiner Schwester.“ Götzl: „Hatten Sie Kontakt zu ihr?“ Be.: „Nein.“ Götzl: „Uns liegt ein Vernehmungsprotokoll vor Ihrer Schwester Annett We. vom 05.12.2016. Da heißt es auf 22978 ff., 22978: ‚Den Jan Werner habe ich auf Konzerten kennengelernt über die Mandy Fu., die damals die Freundin des Mirko Hesse war.‘ Also nachgefragt: In Zusammenhang mit Mirko Hesse oder Mandy Fu., ist da jemals der Name Jan Werner gefallen Ihnen gegenüber?“ Be.: „Nein.“

Götzl: „Sind noch Fragen von Seiten des Senats? Der Bundesanwaltschaft? Der Verteidiger? Der Nebenklägervertreter? Herr Rechtsanwalt Narin?“ NK-Vertreter RANK-Vertreterin RAin von der Behrens: „Sie hatten gerade gesagt, als Ihre Schwester Ihnen berichtet hätte, dass sie gesagt hätte, dass es wieder um damals ging als Thema, weswegen sie vernommen wurde. Was meinen Sie damit, dass es wieder um damals ging?“ Be.: „Sie hatte da schon mal, vor ein paar Jahren, vor zehn Jahren musste sie auch mal aussagen wegen irgendwas, auch wegen dem. Aber um was es da speziell ging, weiß ich nicht. Es geht immer um ihre Vergangenheit.“ V. d. Behrens: „Und dass es um den Typen ging, den sie gedatet hatte, mit dem sie aber nichts weiter hatte?“ Be.: „Keine längere Beziehung oder so.“ V. d. Behrens: „Was hat sie denn zu dem Typen noch mitgeteilt?“ Be.: „Gar nix.“ V. d. Behrens: „Wissen Sie, mit wem Ihre Schwester eine Beziehung hatte, nachdem das Verhältnis mit dem Kindesvater beendet war?“ Be.: „Ich kenne nicht alle Beziehungen.“ V. d. Behrens: „Welche kennen Sie denn?“ Be.: „Nur einen langjährigen Partner, den sie über zehn Jahre hatte.“ V. d. Behrens: „Das wäre wer?“ Be.: „René B.“ V. d. Behrens: „Auf dem Foto hatte Ihre Schwester, kurze dunkle Haare, habe ich das richtig wahrgenommen? Es war ziemlich weit weg.“ Be.: „Zöpfe, oder?“ Götzl: „Schauen wir das Bild nochmal an.“ Dazu geht Be. wieder nach vorn. Be.: „Ich sehe hier Zöpfe.“ V. d. Behrens: „Okay, das konnte ich nicht sehen. Aber dunkel?“ Be.: „Ja.“ V. d. Behrens: „Ist das ihre natürliche Haarfarbe?“ Be.: „Nein.“ V. d. Behrens: „Wie lange hatte sie dunkle Haare?“ Be.: „Das weiß ich nicht. Sie hatte lange Zeit schwarz und ist dann auf blond gegangen.“ V. d. Behrens: „Aber lange Zeit schwarz?“ Be.: „Ja.“

V. d. Behrens: „Ihre Handynummer, die Sie heute benutzen, seit wann haben Sie die schon?“ Be.: „Ein paar Jahre bestimmt.“ V. d. Behrens: „Auch schon damals, um 2000 herum?“ Be.: „Nein, nein. Die habe ich jetzt seit vier Jahren oder drei [phon.] Jahren.“ V. d. Behrens hält Be. eine 0171-Nummer vor mit der Frage, ob das Be.s damalige Telefonnummer war. Be.: „Das weiß ich nicht mehr, ob das meine Nummer war.“ Be.: „Sie haben gesagt, Sie hätten vor vier Jahren zum letzten Mal Ihre Nummer gewechselt. Wie oft haben Sie denn davor Ihre Telefonnummer gewechselt?“ Wohlleben-Verteidiger RA Klemke beanstandet den Vorhalt „vier Jahre“, weil die Zeugin sich nicht habe festlegen können. V. d. Behrens: „Wie oft haben Sie die Nummer gewechselt, bevor Sie Ihre aktuelle Nummer angenommen haben?“ Be.: „Das kann ich nicht genau sagen, aber zu oft war es nicht. Also nicht jährlich.“

RA Narin: „Sagt Ihnen ein Gruppe namens Vandalen etwas?“ Be.: „Nein.“ Um 10:37 Uhr wir die Zeugin entlassen. RA Narin gibt eine Erklärung ab: „Ich bin der Auffassung, dass wir die Zeugin nicht ordentlich vernehmen konnten, weil uns durch die BAW keinerlei Erkenntnisse geliefert wurden, wie das sonst üblich ist bei Zeugen. Deswegen konnten wir die Zeugin nicht richtig vernehmen. Ich finde diese Vorgehensweise nicht in Ordnung, an die Vertreter der Bundesanwaltschaft.“

RAinLfV den Thüringer Behörden mitgeteilt habe, dass Jan Werner am 07.05.2000 in Berlin war und telefonischen Kontakt zu einer Frau mit Kindern [phon.] gehabt habe, die zu den Beobachtungen an der Synagoge passen. V. d. Behrens: „Jetzt, als der Nachermittlungsauftrag kam, hat das sächsische LfV nur die Bilder geschickt, sie haben aber keinen Angaben dazu gemacht, mit wem am 07.05.2000 Jan Werner telefoniert hat, wer diese weibliche Bekannte ist mit den Kindern, die auf die Beschreibung passen [phon.].“ Das LfV habe noch eine weitere weibliche Bekannte mitgeteilt, mit der er im August Kontakt gehabt habe, was aber überhaupt nicht zu dem Sachverhalt passe. V. d. Behrens: „Deswegen ist die Frage: Warum hat das sächsische LfV das nicht mitgeteilt? Gibt es die Akten nicht mehr oder haben sie nicht alles mitgeteilt, was sich aus den Akten ergibt?“

Es folgt die Anhörung des SV Axel Manthei. Götzl: „Es ging uns ja bei Ihrer Beauftragung um das Gewicht der Waffe Ceska, Waffennummer 034678, und um das Gewicht des Schalldämpfers. Welche Untersuchungen haben Sie vorgenommen?“ Manthei: „Ich habe diese Waffe erhalten und habe sie dann bei uns mit einer geeichten Waage gewogen. Das Gewicht der Waffe: Mit Magazin und ohne Schalldämpfer waren es 772 Gramm [phon.]. Das Gewicht des Schalldämpfers aufs volle Gramm gerundet: 236 Gramm.“ Götzl: „Wie hat die Waffe ausgesehen, wie war sie zusammengesetzt?“ Manthei: „Als ich sie erhalten habe, war der Schalldämpfer aufgeschraubt, die Griffschalen machten den Eindruck, als wären sie thermisch belastet, also sie waren ein bisschen verbogen. Das Magazin befand sich in der Waffe. Ich habe die Waffe mit dem Magazin gewogen, dem leeren Magazin. Die Waffe war also nicht geladen.“ Es gibt keine weiteren Fragen an den SV. Manthei wird um 10:45 Uhr entlassen.

Götzl: „Soll denn von Seiten der Verteidigung Wohlleben noch ergänzend Stellung genommen werden zur Frage des Antrags Glaubwürdigkeitsgutachten oder hat sich das erledigt?“ Klemke: „Hat sich noch nicht erledigt, aber wir bräuchten mal fünf Minuten Unterbrechung zur Beratung intern.“ Götzl: „Dann machen wir Pause bis 11 Uhr.“

Um 11:05 Uhr geht es weiter. Wohlleben-Verteidiger RA Nahrath nimmt dann Stellung zur Stellungnahme des GBA vom 328. Verhandlungstag zum Antrag der Verteidigung Wohlleben vom 327. Verhandlungstag auf Vernehmung eines aussagepsychologischen SV zur Aussage des Angeklagten Schultze. In weiten Teilen erschöpfe sich die Stellungnahme in den abstrakten Voraussetzungen für die Beantragung eines Sachverständigen, so Nahrath. Die Verteidigung Wohlleben habe aber in ihrem Antrag konkret dargelegt, weshalb im vorliegenden Fall der Senat diesbezüglich nicht kompetent sei. Der GBA gehe mit keinem Wort darauf ein, dass sich Schultze seit fünf Jahren noch immer von Personenschützern schützen lasse, während die Angeklagten Eminger und Gerlach dies nicht benötigten. Dies deute auf eine paranoide Störung bei Schultze hin. Der GBA verkenne, dass Schultze sein homosexuelles Ich habe unterdrücken müssen und nach dem Ausstieg seine Zeit in der rechten Szene [phon.] wiederum habe verharmlosen müssen. Dies deutet auf schizoide Aspekte [phon.] hin. Das Verhalten belege Realitätsverlust und Wahrnehmungsstörungen bei Schultze. Die BAW gebe das Ergebnis der Beweisaufnahme teilweise falsch wieder. So behaupte sie, dass die Zeugen Ha. und Marco G. gesagt hätten, Schultze habe ihnen von der Lieferung einer Schalldämpferwaffe erzählt. Dies sei nicht richtig. Das setze sich auch beim Thema Endhaltestelle Winzerla fort. Ein „derartig manipulativer Vortrag“ sei der BAW nicht würdig. Den Hinweis von Schultzes RA Pausch, den der GBA nenne, habe der SV Leygraf gar nicht verwendet, sondern nur in einer Fußnote erwähnt. Gerade aus der Gesamtschau ergebe sich die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens.

Götzl: „Soll zu diesem Komplex Stellung genommen werden?“ Niemand meldet sich. Götzl: „Sind denn für heute ansonsten Anträge vorgesehen? Keine. Dann werden wir den morgigen Tag absetzen. Für nächste Woche ist vorgesehen der Sachverständige Prof. Dr. Saß. Sind für heute noch Anträge oder Erklärungen?“ Niemand meldet sich. Götzl: „Dann wird unterbrochen, Fortsetzung am Dienstag, 20.12.2016, 09:30 Uhr.“ Der Verhandlungstag endet um 11:11 Uhr.

Das Blog „NSU-Nebenklage„: „Als Zeugin sagte eine Frau aus, die im Juni 2000 auf Fotos des sächsischen Verfassungsschutzes von einer Überwachung des Blood and Honour-Aktivisten Jan Werner in Berlin auftauchte und auch vom Aussehen her als Begleiterin von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt beim Ausspähen der Berliner Synagoge einen Monat zuvor […] in Frage kam. Sie stritt jede Kenntnis von der ganzen Geschichte ab, und auch wenn das wenig überzeugend daherkam, ließ es sich nicht wirklich hinterfragen: Der Verfassungsschutz hatte nur sehr wenige Informationen über die Zeugin übermittelt, das BKA es auch für unnötig befunden, sie überhaupt als Zeugin zu befragen. Damit dürfte wohl auch dieser Hinweis auf eine mögliche weitere Kontaktperson oder Unterstützerin des NSU im Sande verlaufen. Ein Waffensachverständiger vom BKA war auf Antrag der Verteidigung Wohlleben geladen worden und teilte mit, dass die Ceska-Mordpistole gut 700g, der Schalldämpfer etwa 240g wiege. Die Verteidigung meint, Wohlleben und Schultze hätten das Gewichtsverhältnis anders dargestellt und hätten daher damals eine andere Waffe in der Hand gehabt – auch dies Ausdruck der verzweifelten Versuche der Verteidigung, gegen die klare Beweislage anzukämpfen.“
http://www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/12/14/14-12-2016/

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