Am 01.02.2017 wurde der Neonazi Ralf S. als Tatverdächtiger für den Sprengstoffanschlag auf Juden_Jüdinnen und Migrant_innen am 27. Juli 2000 festgenommen. Der Anschlag in Düsseldorf-Wehrhahn gehört zu den Untersuchungsgegenständen des NSU-Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen. 2015 veröffentlichte NSU-Watch NRW einen Hintergrundartikel zu dem Anschlag.
Ein Rück- und Ausblick (fast) 15 Jahre danach
Von Alexander Brekemann und Maria Breczinski
Gerade einmal 1.800 Zeichen Text sind bei „wikipedia“ über den Sprengstoffanschlag vom 27. Juli 2000 auf dem S-Bahnhof Wehrhahn im Düsseldorfer Stadtteil Flingern zu finden: „Mit TNT gefüllte Rohrbombe“, „zehn Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt“, „bislang unbekannte Täter“, „fremdenfeindliche oder antisemitische Motive nicht ausgeschlossen“, da es sich bei den „Opfern um Migranten aus der ehemaligen Sowjetunion handelte, sechs mit jüdischem […] Hintergrund“, formuliert die Online-Enzyklopädie die Erkenntnis-Fetzen. Über einen Zusammenhang mit der Mord- und Anschlagsserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) lägen, heißt es hier, „keine sicheren Erkenntnisse“ vor. Und das war es auch schon. Dabei bildete die Tat zweifellos den auslösenden Vorlauf des von Bundeskanzler Gerhard Schröder nach einem Anschlag am 2. Oktober 2000 auf die Düsseldorfer Synagoge ausgerufenen „Aufstands der Anständigen“. Mit Rückbezug auf den Wehrhahn-Anschlag wurden die Debatten über „Fremdenfeindlichkeit“, Antisemitismus und Neonazismus in der Bundesrepublik sowie über ein eventuelles NPD-Verbot weiter angeschoben. Die Medien berichteten weltweit über die Anschläge und die Reaktionen darauf. Die beim Wehrhahn-Anschlag verletzten Opfer leiden noch heute an den Folgen des Anschlages. Grund genug, sich auch jenseits vergangener oder aktueller medialer Konjunkturen das Thema immer wieder in Erinnerung zu rufen.
Knapp 15 Jahre danach gibt es aber noch einen weiteren guten Grund, die Geschichte der sich in das kollektive Düsseldorfer Gedächtnis eingebrannten Tat etwas genauer zu erzählen und Fragen zu deren Aufklärung bzw. Nichtaufklärung zu formulieren: Der im Herbst 2014 vom nordrhein-westfälischen Landtag eingerichtete Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) zum Themenkomplex NSU wird sich des Themas „Wehrhahn-Anschlag“ annehmen. Wann genau dies geschehen wird, ist noch nicht bekannt bzw. steht noch nicht fest. Der PUA erhielt vom Landtag „den Auftrag zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens nordrhein-westfälischer Sicherheits- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Ministerien und der Staatskanzlei und anderer Verantwortlicher“. Und dies nicht nur mit bereits bekanntem Bezug zum NSU und dessen Unterstützer_innen, sondern auch mit Blick auf „weiter[e], in Nordrhein-Westfalen begangen[e]Straftaten mit einem mutmaßlich politisch rechts motivierten Hintergrund, wie etwa dem dreifachen Polizistenmord vom 14. Juni 2000 in Dortmund und Waltrop sowie dem Sprengstoffanschlag am S-Bahnhof Düsseldorf-Wehrhahn vom 27. Juli 2000“.
Das Tatgeschehen und die Opfer
Kurz nach 15.00 Uhr explodierte am 27. Juli 2000 – einem Donnerstag – auf dem S-Bahnhof Wehrhahn ein in ein Düsseldorfer Anzeigenblättchen eingewickelter Sprengsatz. Deponiert war er in einer an einem Geländer aufgehängten Plastiktüte im nicht überdachten und auch aus großer Entfernung einsehbaren Außenbereich des Bahnhofs, ein bis zwei Meter hinter dem tunnelförmigen Eingangsbereich auf der Ackerstraße, der zu einer schmalen Fußgängerbrücke über die Bahngleise führt. Zum Zeitpunkt der Explosion befand sich eine zehnköpfige Gruppe auf Höhe bzw. in der Nähe des Sprengsatzes. Die zehn Personen kamen, wie regelmäßig um diese Zeit, von einem um 15 Uhr endenden Deutschsprachkurs in einer in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofes gelegenen Bildungseinrichtung, um über den S-Bahnhof in ihre Wohnorte (Solingen, Erkrath, Hilden und Duisburg) und Stadtteile (Düsseldorf-Reisholz) zu gelangen. Durch die Splitter der explodierenden Bombe wurden alle zehn Personen verletzt, vier davon schwer. Bei einem Betroffenen bestand zeitweise Lebensgefahr, seine ebenfalls schwer verletzte und im fünften Monat schwangere Ehefrau verlor durch den Anschlag ihr ungeborenes Kind. „Sämtliche Personen stammen aus der ehemaligen Sowjetunion […], sechs davon sind jüdischer, die anderen russisch-orthodoxer Konfession“, hieß es in einem Zwischenbericht des Generalbundesanwalts in Karlsruhe vom 29. Juli 2000. Die sechs als jüdische – wie es im Amtsdeutsch heißt – „Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion geführten Einwander_innen aus Russland, der Ukraine, Kasachstan und Aserbaidschan waren Mitglieder regionaler jüdischer Gemeinden. Die jüdischen Gemeinden in Düsseldorf und Wuppertal kümmerten sich nach dem Anschlag sofort um sie.
Der Sprengsatz
Große Schwierigkeiten bereitete den Ermittlungsbehörden die Analyse der Reste des Sprengsatzes. Trotz umfangreicher Bemühungen und des Einsatzes eines aus den USA eingeflogenen Spezialroboters konnten keinerlei Bestandteile der Zündvorrichtung gefunden werden. Allerdings stand dieser Roboter auch erst nach Tagen zur Verfügung und es hatte in der Zwischenzeit geregnet. Daher ist bis heute nicht belegt, ob die Bombe auf Sichtkontakt ferngezündet wurde oder mit einem Zeitzünder versehen war. Die Ermittlungsbehörden gingen aufgrund der Stelle, an der der Sprengsatz deponiert war, davon aus, dass es sich um eine Fernzündung auf Sichtkontakt gehandelt hat. „Der Täter“ habe „von einer Vielzahl von Positionen aus […] sowohl das Geschehen vor dem Durchgang wie auch die Situation an der Ablagestelle problemlos beobachten und dementsprechend die Bombe in dem Augenblick zur Explosion bringen [können], als sich die Gruppe in deren unmittelbarer Nähe bewegte. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass die Bombe per Fernsteuerung gezündet wurde“, heißt es im bereits erwähnten Zwischenbericht. Hierfür spricht auch, dass der S-Bahnhof nicht ausreichend genug frequentiert ist, um mit einer Zeitbombe auf jeden Fall Menschen zu treffen. Sollte tatsächlich eine Fernzündung auf Sichtkontakt zur Auslösung der Bombe installiert gewesen sein, wäre damit aber immer noch nicht sicher, wenn auch wahrscheinlich, dass der Anschlag gezielt den Sprachschüler_innen bzw. einzelnen oder mehreren aus deren Gruppe gegolten hat. Möglich wäre auch, dass der oder die Täter_in die erstbeste Gelegenheit genutzt hat, um den vermutlich erst wenige Minuten vor der Detonation deponierten Sprengsatz zur Explosion zu bringen und beliebige Menschen zu töten oder zu verletzen.
Bei der Analyse der Reste des Sprengsatzes gingen die Ermittlungsbehörden zunächst von einer industriell gefertigten und „nachgerüsteten“ Handgranate („mills-bomb“) aus. Ein von der Firma Mannesmann erstelltes Gutachten kam jedoch laut Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu folgendem Schluss: „Bei dem verwendeten Sprengstoff handelt es sich um TNT [Trinitrotoluol, Anm. d. A.] mit einem Verunreinigungsanteil von 1,5 % TNB [gemeint ist der Sprengstoff Trinitrobenzol, Anm. d. A.], der bei einer maschinellen Herstellung des Sprengsatzes nicht auftreten würde. Die manuelle Anfertigung des Sprengkörpers steht darüber hinaus deshalb fest, weil durch die Gutachter ungeachtet der hohen Präzision der Arbeit das mehrmalige Aufsetzen einer Säge an der später verschweißten Verschlussstelle nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus hat die Materialprüfung von Teilen der Ummantelung ergeben, dass es sich hierbei um ausschließlich im Ostblock verwandten Stahl handelt, da eine Beifügung von Stoffen festgestellt werden konnte, die nach europäischen DIN-Vorschriften untersagt ist. Verstärkungen des Sprengsatzes an einer Seite lassen nach Ansicht der Gutachter auf die Absicht des Herstellers schließen, eine maximale Wirkung zu erzielen. Insgesamt wird die Fertigung des Sprengsatzes als von erheblicher Sachkunde gekennzeichnet angesehen, wofür beispielhaft angeführt wird, dass die beim Schweißen entstandenen Nähte anschließend fachmännisch bei 800 Grad gehärtet worden sind.“
Erste Reaktionen
Mit den Worten „Wir gehen nicht von einem politischen Anschlag aus. Wir haben kein Bekennerschreiben gefunden“, zitierte die „Westdeutsche Zeitung“ in ihrem Lokalteil am Tag nach dem Anschlag einen Düsseldorfer Polizeisprecher, um an anderer Stelle in derselben Ausgabe eben diesen Polizeisprecher mit der Aussage „Wir schließen eine politisch motivierte Straftat nicht mehr gänzlich aus“ zu Wort kommen zu lassen. BILD hatte den Polizeisprecher wie folgt verstanden: „Es gibt kein Bekennerschreiben, wir schließen dennoch keinen politischen Hintergrund aus. Möglich, dass es sich um eine Beziehungs-Tat handelt, die einem der Verletzten galt.“ Die BILD hakte nach und betrieb bereits kurz nach dem Anschlag eigene „Spurensuche“: „Anwohner tuscheln hinter vorgehaltener Hand: ‚Da war ein Eifersüchtiger am Werk!’“ Auch später tauchte – ohne jeden Beleg – das Bild einer möglichen „Beziehungstat“ bzw. „Eifersuchtstat“ immer mal wieder in den Ermittlungen und Medien auf. Das zum Vorschein kommende Täterbild eines eifersüchtigen, gehörnten Ex-Lovers aus Osteuropa, der sich rächen will, deshalb mit einer professionell gebauten Bombe einen S-Bahnhof in Schutt und Asche legt und dabei zehn Menschen teilweise schwer verletzt, lässt tief blicken. Die Polizei prüfe aber auch, „ob einer der Verletzten Kontakte ins kriminelle Milieu hatte – und nur er Opfer eines Racheaktes werden sollte“, so BILD. Was sich aber aus der von BILD angebotenen erweiterten Palette möglicher Täter_innen („Russenmafia, Drogen-Dealer, Rechtsradikale oder ein Irrer“) bereits ab dem 29. Juli in der öffentlichen und medialen Wahrnehmung und im Gegensatz zu den Reaktionen nach den NSU-Taten – beispielsweise dem mit dem Wehrhahn-Anschlag vergleichbaren Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße 2004 – als wahrscheinlichster Tathintergrund durchzusetzen begann, war Rassismus bzw. Antisemitismus. Und dies trotz fehlender Belege und trotz der Warnungen der frisch eingerichteten polizeilichen Ermittlungskommission „EK Acker“ vor vorschnellen Urteilen sowie gegen den Protest des um den „guten“ Ruf „seiner“ Stadt besorgten Düsseldorfer Oberbürgermeisters Joachim Erwin. Während sich Paul Spiegel, in Düsseldorf lebender damaliger Präsident des „Zentralrats der Juden in Deutschland“, erst „über die Hintergründe des Anschlags“ äußern wollte, „wenn gesicherte Erkenntnisse über Täter und Tatmotive vorliegen“, meldeten sich Innenminister Otto Schily und Außenminister Joseph Fischer zu Wort und benannten „Fremdenfeindlichkeit“ bzw. „Ausländerhass“ als mögliches (Schily) bzw. wahrscheinliches (Fischer) Tatmotiv.
Zudem hatte sich in Düsseldorf in den Monaten vor dem Anschlag aufgrund der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit antifaschistischer Gruppen die Erkenntnis von der – von den Stadtoberen und der Polizei stets bestrittenen – Existenz einer aktiven und gefestigten lokalen Neonazi-Szene öffentlich durchgesetzt. Erst kurz vor dem Wehrhahn-Anschlag, am 3. Juli 2000 hatten zwei S-Bahn-Stationen nördlich der am Wehrhahn Mitglieder der Düsseldorfer RechtsRock-Band „Reichswehr“ zwei Migranten griechischer und afghanischer Herkunft angegriffen und einen von beiden auf die Schienen getreten und dabei verletzt. Am 9. Juli 2000 griffen im nahen Wuppertal Neonazis Teilnehmer_innen einer Gedenkveranstaltung am Mahnmal der KZ-Gedenkstätte Kemna an. „Ein neonazistischer Hintergrund“ dränge sich beim Wehrhahn-Anschlag „angesichts des Tathergangs auf“, die neonazistische Szene sei „in Düsseldorf jahrelang von Politik und Behörden verharmlost oder sogar totgeschwiegen“ worden, um sich als „weltoffene und tolerante Stadt“ darzustellen, heißt es in einem Demonstrationsaufruf des „Koordinierungskreises antifaschistischer Gruppen aus Düsseldorf und dem Umland“ (ANTIFA-KOK) für den 5. August 2000. Zirka 2.000 Menschen beteiligten sich an dieser von antifaschistischen, anderen linken sowie migrantischen Gruppen ausgerichteten Demonstration, zu der auch die „Jüdische Gemeinde Düsseldorf“ aufgerufen hatte – im Gegensatz zu den meisten Stadtratsfraktionen und den Kirchen. Obwohl es keinerlei Unterstützung und Beteiligung aus der Stadtspitze gegeben hatte und sich gerade einmal eine Handvoll Ratsmitglieder (PDS, Grüne, ein SPD-Abgeordneter) eingefunden hatten, diente die Demo im Nachhinein als Beleg für die Weltoffenheit des „anständigen“ Düsseldorfs bzw. Deutschlands, was bis ins Ausland auch so wahrgenommen wurde. Die italienische Zeitung „La Stampa“ schrieb am Tag nach der Demo beispielsweise folgendes: „Das Nein der Demonstranten in Düsseldorf zu rechter Gewalt und Fremdenfeindlichkeit war deutlich und friedlich. Und für ein Deutschland, das unentschlossen zwischen Zivilcourage und stillschweigender Feindseligkeit schwankt, war dies ein wichtiges Signal.“
Täter_innensuche
Fast ein Jahr nach dem Wehrhahn-Anschlag fasste der „Spiegel“ am 23. Juli 2001 den Stand der Dinge zusammen. Es sei zwar zwischenzeitlich „endlich energisch gegen Rechtsextreme“ vorgegangen worden, aber es gäbe immer noch „keinen Täter. Nur eine Ahnung: Kommt die Bombe aus dem Osten?“ „Über 1.400 Personen“ seien vernommen und „340 Beweisstücke eingesammelt“ worden. Bei „neun Verdächtigen“ habe es Hausdurchsuchungen gegeben, Telefone seien „angezapft“ und es sei „tagelang, nächtelang observiert“ worden. „Und als Ergebnis nur eine Ahnung“.
Immer wieder hatte die bis 2009 existierende „EK Acker“ unter der Leitung von Dietmar Wixfort im Laufe der Jahre betont, sie ermittele in alle Richtungen. Und das hat sie auch getan. Ziemlich schnell gab es Hinweise auf einige der Neonazi-Szene nahestehende oder ihr angehörende Personen. Beispielsweise auf den Waffennarr Ralph S., Inhaber eines Militaria- und „Sicherheitsausstattung“-Ladens unweit des Tatortes, der gute Kontakte in die neonazistische Szene pflegte und über den die linke Düsseldorfer „Stattzeitung TERZ“ bereits 1999 in ihrer September-Ausgabe unter dem Titel „Düsseldorfer Neonazis bewaffnen sich?“ berichtet hatte. Oder auf den auch heute noch aktiven und seit vielen Jahren in Süddeutschland lebenden Norman B., der um 1997 von Geldern nach Velbert gezogen war und dann von 1999 bis Frühjahr 2000 in Düsseldorf wohnte, bis es ihn nach Freilassing (Bayern) zog. B. soll sich einem „Kameraden“ gegenüber dahingehend geäußert haben, dass man im (multikulturell geprägten) Stadtteil Flingern „mal was hochgehen lassen“ müsse, „z.B. den Bahnhof am ASG“. Gemeint ist die Bildungseinrichtung ASG, in deren Gebäude auch der Sprachkurs stattfand, an dem die Anschlagsopfer teilnahmen. Doch weder gegen S., noch gegen B. konnte der Verdacht erhärtet oder ihnen eine Tatbeteiligung nachgewiesen werden, die Verfahren wurden letztendlich eingestellt. B. konnte offenbar ein Alibi vorweisen, bei S. sei – so die Ermittler – der Tatverdacht „zwar nicht ausgeräumt“, aber es hätten sich auch „keine Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Beschuldigte […] über Täterwissen verfügt oder überhaupt in der Lage ist, spezielle Gegenstände aus dem Waffen- und Sprengstoffbereich herzustellen oder zu besorgen“.
Auch alle anderen Recherchen und Ermittlungen in der rechten Szene hätten keine „Hinweise auf eine Täterschaft Rechtsgerichteter“ ergeben. Immerhin hatte die „EK Acker“ zu Beginn ihrer Arbeit in der regionalen Neonazi-Szene eine Menge Staub aufgewirbelt, die neonazistische Szene stand massiv unter Druck und Beobachtung, versuchte aber dennoch, ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren bzw. wieder zu erlangen. Während die NPD aufgrund der einsetzenden Verbotsdebatte bundesweit auf Tauchstation ging und monatelang keine Aufmärsche mehr durchführte, versuchten die nicht parteiförmig organisierten „Freien Kameradschaften“ die entstandene Aktionslücke zu füllen. Zum einen präsentierten sie sich in Abgrenzung zur NPD als die konsequentere „nationale Kraft“, zum anderen als unschuldige Opfer einer massiven „Hetze“ und Repression. Eine erste – für den 12. August 2000 – vom Düsseldorfer „Kameradschaftsführer“ Sven Skoda angemeldete Demonstration unter dem Motto „Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Gegen Medienhetze und roten Terror“ wurde jedoch verboten. Erst am 28. Oktober 2000 gelang es den „Freien Kameradschaften“ in Düsseldorf, einen 300-köpfigen Aufmarsch unter dem Motto „Meinungsfreiheit für Nationalisten. Argumente statt Verbote“ durchzusetzen, wenn auch aufgrund massiver Gegenproteste mit großen Problemen. Eine Woche zuvor waren zirka 500 Neonazis unter dem Motto „Gegen die verleumderische Berichterstattung und Hysterie der Medien gegen rechts“ in Dortmund aufmarschiert. Bezüge auf den Wehrhahn-Anschlag waren noch Jahre später in der regionalen Neonazi-Szene zu finden. Am 3. Juni 2006 wollte im Vorfeld der Fußball-WM der Männer ein von Sven Skoda organisierter zirka 270-köpfiger Neonazi-Aufmarsch für eine „Bombenstimmung in Düsseldorf“ sorgen.
Ebenso unergiebig wie die Ermittlungen in Richtung extreme Rechte erwies sich für die „EK Acker“ ein Hinweis auf den bis kurz vor dem Anschlag wegen sexuellen Missbrauchs in Haft sitzenden „technisch versierten“ Waffensammler und Rundfunk- und Fernsehtechniker Horst E., der gegenüber Mithäftlingen angekündigt hatte, dass nach seiner Entlassung „ein paar Bomben fliegen“ würden, proben wolle er „an einem Tunnel oder an einer Brücke“. E. wurde vorübergehend festgenommen, bei einer Hausdurchsuchung wurden laut LKA „eine nicht unerhebliche Menge Elektroteile sowie Munition und eine größere Menge Bargeld sichergestellt“. Letztendlich wurde aber auch das Verfahren gegen ihn aufgrund fehlender „zureichender Anhaltspunkte“ für eine Tatbeteiligung eingestellt.
Fünf weitere „Richtungen“, in die ermittelt wurde, seien im Folgenden nur kurz erwähnt: Hierzu zählt eine nicht verifizierbare Täter_innenschaft „islamistischer Terroristen“, für die es offenbar auch zu keinem Zeitpunkt einen konkreten Hinweis gab. Weiterhin die bereits beschriebene spekulierte „Beziehungs- bzw. Eifersuchtstat“ sowie ein nicht weniger spekulierter Streit unter („kriminellen“) „Ausländern“ – beides erwartungsgemäß ohne Ergebnis. Hinzu kommen ein völlig abstruses Selbstbezichtigungsschreiben selbsternannter, aber nicht existierender „Grüner Zellen“ und ein aus Hells-Angels-Strukturen vorangekündigter Hinweis, den es dann aber nie gegeben hat.
Offenbar besonders interessiert hat die Ermittlungsbehörden das Thema „Osteuropäische organisierte Kriminalität“, zuweilen auch mal als „Russenmafia“ bezeichnet. Auf Grundlage einer Zeugenaussage eines inhaftierten „Aussteigers“ aus eben diesem Milieu sei die „EK Acker“ auf fünf namentlich genannte Mitglieder einer „vornehmlich aus polnischen“, aber auch ukrainischen Staatsangehörigen bestehenden Gruppierung aufmerksam geworden, die nach Angaben des „Aussteigers“ den Sprengstoffanschlag durchgeführt hätten. Vier der fünf Personen konnten identifiziert werden und saßen gerade wegen eines laufenden Strafverfahrens wegen Schutzgelderpressung und Entführung in Haft, zum Zeitpunkt des Wehrhahn-Anschlags waren sie aber noch auf freiem Fuß. Ziel des mit Todesfolge geplanten Anschlags – so der „Aussteiger“, der sich durch seine Aussagen Vorteile im eigenen Strafverfahren versprach – seien nicht die tatsächlichen Opfer gewesen, sondern dieser sollte „als Machtbeweis“ abschreckend auf „Aussteiger aus der kriminellen Organisation“ wirken. Von den Ermittlungsbehörden konnte aber nicht festgestellt werden, ob sich die angeblichen Täter tatsächlich am 27. Juli 2000 in Düsseldorf aufgehalten hatten, also möglicherweise beteiligt gewesen sein könnten. Auch weitere – teilweise von einzelnen Medien – herangetragene OK-Theorien, also Ermittlungshypothesen zum Tatmotiv mit dem Hintergrund „Organisierte Kriminalität“, geisterten durch die „EK Acker“. Einzelne aus der Opfergruppe könnten sich ihren Status als „Kontingentflüchtling“ unberechtigt bei „Kriminellen“ erkauft und dann ihre Schulden nicht beglichen haben. Oder jemand aus der Opfergruppe hätte sonstwie Schulden bei „Kriminellen“. Herausgekommen ist bei den Ermittlungen in diese Richtung jedoch nichts Konkretes und Handfestes.
In einer im Juli 2001, also ein Jahr nach dem Anschlag, formulierten „Sachstandseinschätzung“ der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft heißt es, dass „seitens der Polizei keine der drei Haupttheorien (1. rechte Gewalt, 2. verrückter Alleintäter, 3. osteuropäische OK) für ausgeschlossen gehalten“ werde, „Ermittlungsansätze“ würden „zu allen drei Theorien mit gleicher Intensität geprüft“. Allerdings herrsche „intern die Auffassung vor, wonach eine Begehung der Tat durch Neonazis als eher unwahrscheinlich anzusehen ist. Grundlage dieser Einschätzung ist es, dass zahllose Vernehmungen von Aussteigern aus der rechten Szene und eine Vielzahl bundesweit geführter TÜ-Maßnahmen [Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung, Anm. d. A.] ohne Hinweise auf eine Täterschaft Rechtsgesinnter geblieben“ seien. Und letztendlich tauchte dann früher oder später auch die bereits kurz nach dem Anschlag formulierte These wieder auf, dass mit einem neonazistischen Anschlag zwangsläufig ein Bekennerschreiben verbunden sein müsse. Staatsanwalt Ralf Herrenbrück habe noch einmal betont, so die „Rheinische Post“ (RP) am 27. Juli 2009 anlässlich der Abgabe des Falls als „ungelöst“ durch Chefermittler Dietmar Wixfort, dass „ein politisch motivierter Anschlag inzwischen fast völlig“ auszuschließen sei, da „es nie ein Bekennerschreiben gegeben“ habe. Folgt man dieser Logik, blieben also nur noch die Theorien „verrückter Alleintäter“ und „osteuropäische OK“ übrig, wobei behördlicherseits mehrfach angedeutet wurde, dass man auch nicht so recht an einen „Alleintäter“ glaube. Es bleibt also die „Russenmafia“. „Unglaublich, was wir alles getan haben“, so Herrenbrück laut RP rückblickend. Man habe sogar Phantombilder zweier „möglicher Zeugen“ in Moskau in der U-Bahn aufgehängt. In der Moskauer U-Bahn steckbriefartige Phantombilder von bislang nicht identifizierten Zeugen des Wehrhahn-Anschlags? Man ahnt, dass es sich bei den „möglichen Zeugen“ eher – natürlich inoffiziell – um als tatverdächtig angesehene Personen gehandelt haben könnte.
Einschätzung und Ausblick
Bis heute ist nicht viel über Details der Ermittlungen in Sachen Wehrhahn-Anschlag bekannt. Das trifft auch auf die Ermittlungstätigkeit mit Blick auf eine mögliche extrem rechte Täter_innenschaft zu. Zwei – nach Hinweisen von außen – temporär Verdächtige, einige Hausdurchsuchungen, nicht näher qualifizierte und quantifizierte Telefonüberwachungen und Gespräche mit „Aussteigern“: Mehr ist nicht bekannt. Unklar bleibt, auf welche Expertisen zurückgegriffen, in welchen extrem rechten bzw. neonazistischen Milieus recherchiert wurde und was die Verfassungsschutzämter zu einer möglichen Aufklärung beigetragen haben. Wurde die Existenz bzw. Tatbeteiligung rechtsterroristischer Strukturen überhaupt in Erwägung gezogen? Selbst wenn bislang keine Hinweise auf eine NSU-Tatbeteiligung bekannt wurden, so heißt das noch lange nicht, dass keine Neonazis hinter diesem Anschlag steckten. Diverse eindeutig rechtsterroristische Anschläge, beispielsweise im September und Dezember 1998 in Berlin auf das Grab von Heinz Galinski, dem ehemaligen Präsidenten des „Zentralrats der Juden in Deutschland“, und im März 1999 auf die Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht in Saarbrücken, gehen ziemlich sicher nicht auf das Konto des NSU. Spielten beispielsweise diese Anschläge bei den Ermittlungen der „EK Acker“ eine Rolle?
Auch wenn es nach bisherigem Wissenstand eher unwahrscheinlich ist, dass der NSU im Jahr 2000 bereits in der Lage war, einen wie beim Wehrhahn-Anschlag eingesetzten Sprengsatz zu bauen oder zu besorgen und der Anschlag nach der Selbstenttarnung des NSU in dessen Video nicht auftaucht, kann bislang auch eine NSU-Täter_innenschaft nicht ausgeschlossen werden. Der Nürnberger Taschenlampenbomben-Anschlag des NSU vom 23. Juni 1999 wurde in dem Video auch nicht thematisiert, die früheste Tat, zu der sich der NSU im November 2011 bekannte, ist der Mord an Enver Şimşek am 9. September 2000 in Nürnberg, sechs Wochen nach dem Wehrhahn-Anschlag. Und die „Jüdische Allgemeine“ wies am 17. November 2011 zurecht darauf hin, dass „Trinitrotoluol (TNT) […] aus einem ehemaligen Ostblockstaat […] bis Mitte der 90er-Jahre in den ’neuen Bundesländern‘ noch relativ problemlos auf dem Schwarzmarkt zu bekommen“ gewesen sei, „auch für Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe: Als sie 1998 abtauchten, fanden die Fahnder in einer von Zschäpe angemieteten Garage in Jena neben Nazi-Propagandamaterial und vier funktionsfähigen Rohrbomben auch 1.392 Gramm TNT.“ Dieses TNT soll 1991 aus einem Lager der „Nationalen Volksarmee“ gestohlen worden sein, insgesamt wurden 38 Kilogramm entwendet. Könnte das am Wehrhahn eingesetzte TNT aus diesem NVA-Bestand stammen? Was hat ein Abgleich des in Jena beschlagnahmten, zwischenzeitlich aber bereits vernichteten TNT mit dem beim Wehrhahn-Anschlag benutzten ergeben? Hat ein solcher Abgleich überhaupt stattgefunden?
Wichtige Fragen, die von Mitgliedern des PUA demnächst polizeilichen Ermittler_innen, Staatsanwält_innen, Verfassungsschützer_innen und anderen zu stellen wären, gibt es also reichlich. Eventuell lässt sich damit ja tatsächlich etwas mehr Licht in den Komplex Wehrhahn-Anschlag bzw. in den Umgang mit diesem bringen.
Zum Artikel und zu den Autor_innen
Dieser Artikel erschien am 1. März 2015 zeitgleich auf nrw.nsu-watch.info und www.lotta-magazin.de. Alexander Brekemann ist Redakteur der „LOTTA – antifaschistische Zeitung aus NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen“, Maria Breczinski ist Sprecherin von „NSU-watch NRW“.