An diesem Prozesstag ist als Zeugin die Abteilungsleiterin in der JVA Stadelheim geladen, sie wird zum Verhalten der Angeklagten Beate Zschäpe befragt. Sie beschreibt Gespräche über den Hofgang und die Menge an gestatteten Gegenständen in der Zelle, dabei habe es keine größeren Auffälligkeiten gegeben. Der psychiatrische Sachverständige Prof. Dr. Saß sagt diesbezüglich, das ändere an seinem Gutachten nichts, da es zu den Eigenschaften und besonderen Fähigkeiten von Zschäpe gehöre, dass sie sich sehr kontrolliert, beherrscht und gut der Situation angepasst verhalten könne. Außerdem geht es an diesem Prozesstag um Inaugenscheinnahmen und Anträge. NK–RA Narin stellt dabei einen Beweisantrag, das „Drehbuch“ des Bekennervideos des NSU zu verlesen.
Zeugin und Sachverständiger:
- Marione Ha. (Abteilungsleiterin in der JVA Stadelheim, zum Verhalten von Zschäpe in der Haft)
- Prof. Dr. Henning Saß (Psychiatrische Begutachtung von Beate Zschäpe)
Der Verhandlungstag beginnt um 09:47 Uhr. Erste und einzige Zeugin ist Marione Ha. Götzl: „Es geht uns um das Verhalten Frau Zschäpes in der Untersuchungshaft in der JVA in München.“ Ha.: „Frau Zschäpe ist seit März 2013 bei uns in der JVA München. Ihre vollzugliche Führung ist unauffällig, es kam zu keinerlei disziplinarischen Auffälligkeiten. Verhalten gegenüber Kollegen ist freundlich, korrekt, höflich, bei den Mitgefangenen scheint sie gut integriert zu sein, auf der Station und insgesamt in der JVA ist sie gut integriert.“
Götzl: „Hatten Sie persönlich Kontakt zu Frau Zschäpe?“ Ha.: „Mehrmals persönlich, im Wesentlichen ging es um vollzugliche Angelegenheiten. Mir gegenüber war sie höflich im Kontakt, wir haben sachlich Themen besprochen, die sie angesprochen hat.“ Götzl fragt nach einem Beispiel. Ha. sagt, einmal sei es um den Hofgang gegangen, um die Sportmöglichkeiten im Hofgang. Ha.: „Frau Zschäpe spielt gern Volleyball und eine Zeit lang standen nicht ausreichend Volleybälle zur Verfügung. Das haben wir geändert. Dann ging es um die Übersichtlichkeit des Haftraums. Die muss gewahrt sein. Wir kontrollieren ja den Haftraum und es dürfen nicht zu viel persönliche Gegenstände im Haftraum sein, so dass die Kollegen den Haftraum noch in einem angemessenen Zeitraum kontrollieren können. Da haben wir zwei oder mehrmals Gespräche geführt. Frau Zschäpe ist ja schon lange in Haft bei uns, länger als andere, und da sammeln sich viele Gegenstände an.“ Götzl: „Ziel des Gespräches war?“ Ha.: „Dass sie ihre Haftraumhabe reduziert.“ Götzl: „Wie hat sie reagiert?“ Ha.: „Sie hat ihre Argumente vorgetragen, warum sie mehr braucht als andere Gefangene. Sie hat es aber dann reduziert, so dass es auch für uns gepasst hat. So war die Übersichtlichkeit dann wieder gewahrt.“
Götzl: „Welche Argumente hat sie vorgetragen?“ Ha.: „Sie ist natürlich schon länger hier. Es ist schon eine Sondersituation bei uns in der Anstalt, wir sind ja für Untersuchungshaft und kurze Strafen. Länger ist nicht üblich. Dass jemand vier Jahre bei uns ist, ist eher selten und ungewöhnlich. Auch bei der Frau Zschäpe kontrollieren wir sehr oft den Haftraum und die Habe und das muss möglich sein. Wir haben eine für beide Seiten einvernehmliche Lösung gefunden. Frau Zschäpe hat es so weit reduziert, dass es für uns in Ordnung war.“
Götzl: „Das ist mir nicht ganz klar, deswegen habe ich danach gefragt: Sie haben geschildert, Ihr Ziel sei eine Reduzierung gewesen, sie hätte ihre Argumente vorgetragen, sie hätten eine einvernehmliche Lösung gefunden. Mich würde noch interessieren, welche Argumente, soweit Sie sich daran erinnern, von Seiten Frau Zschäpes gebracht wurden.“ Ha.: „Frau Zschäpe zeichnet gern, bastelt gern. Dass sie es noch verschickt, dass die Sachen nur deshalb noch im Haftraum sind. [phon.] Im Grunde genommen hat sich dann ihr Haftrauminventar immer reduziert.“
Götzl: „Wie muss ich mir den Gesprächsverlauf vorstellen? Mir geht es darum, wie es dann zu dem Ergebnis einvernehmlichen Lösung kam.“ Ha.: „Einvernehmlich war es nicht, im Grunde genommen setzen wir uns dann schon durch. Sprechstunden laufen bei mir so: Die Dienstleitung und ich sprechen mit dem Gefangenen. Der Gefangene kann natürlich schon seine Argumente vortragen. Sind sie berechtigt, folgen wir dem schon mal. Wenn wir berechtigte Anliegen haben wie die Übersichtlichkeit des Haftraums, dann setzen wir die durch.“ Götzl: „Hat denn Frau Zschäpe Ihre Argumente dann akzeptiert?“ Ha.: „Sie akzeptiert die Entscheidung, glaube ich.“
Götzl: „Sie hatten angesprochen: Hofgang, Sportmöglichkeiten, dass Frau Zschäpe gerne Volleyball spiele. Welche Angebote bietet denn die JVA, speziell für Frau Zschäpe, außer Sport?“ Ha.: „Frau Zschäpe nimmt, soweit es möglich ist, am normalen Anstaltsalltag teil. Der Sport ist kein extra Angebot, sondern findet im Rahmen des Hofgangs, des Aufenthalts im Freien statt. Daran nimmt Sie wie alle anderen Gefangene auch teil oder hat die Möglichkeit teilzunehmen. Soweit zwei andere Gefangene bei uns, von denen sie grundsätzlich getrennt sein soll, nicht an gemeinschaftlichen Veranstaltungen, Konzert oder Lesungen, teilnehmen, kann sie daran teilnehmen.“ Götzl: „Nimmt sie die Angebote auch wahr?“ Ha.: „Zum Teil ja.“ Götzl: „Können Sie dazu was sagen?“ Ha.: „Mir persönlich ist erinnerlich, dass sie am vorvergangenen Weihnachtsgottesdienst teilgenommen hat. Ich glaube, an der Bastelgruppe hat sie teilgenommen [phon.], aber das kann ich nicht mit Sicherheit sagen.“
Götzl: „Disziplinarmaßnahmen gab es keine?“ Ha.: „Nein, gab es keine.“ Götzl: „Gab es Vorkommnisse, die man als Streit, Auseinandersetzungen bezeichnen würde, ohne dass es zu Disziplinarmaßnahmen gekommen wäre?“ Ha.: „Nein, weiß ich von nichts. Mir ist lediglich ein Fall erinnerlich, aber keine Auseinandersetzung. Es war so, dass Mitgefangene von Frau Zschäpe mitgeteilt haben, dass eine andere Gefangene hinter ihr ausgespuckt hätte im Wartesaal beim Arzt. Aber es war keine Auseinandersetzung. Frau Zschäpe hat uns das berichtet und um Unzuträglichkeiten vorzubeugen, haben wir diese Gefangen auf eine andere Abteilung im Haus verlegt.“
Götzl: „Können Sie denn zum Verhalten jetzt Frau Zschäpes gegenüber anderen Untersuchungsgefangenen etwas sagen?“ Ha.: „Soweit wir das sehen, ist es unauffällig. Sie pflegt Kontakt zu mehreren Gefangenen mit ganz unterschiedlichem Hintergrund. Im Anstaltsalltag ist sie gut integriert und auch in der Abteilung. Oder scheint gut integriert zu sein, soweit wir das sehen.“
Götzl: „Können Sie ihre Rolle in diesem Rahmen näher beschreiben.?“ Ha.: „Mir sind da jetzt keine näheren Informationen bekannt. Natürlich hat sie aufgrund der langen Haftdauer – sie ist sicherlich die am längsten inhaftierte Gefangene bei uns – eine gewisse Prominenz auch in der Anstalt, oder Sonderstellung. Aber im Übrigen würde mir da nichts auffallen.“
Götzl: „Ja, hat sie irgendwann mal über ihre Situation Ihnen gegenüber etwas geschildert oder ging es da letztlich nur um die Anträge oder die Reduzierungsfragen? Kam es zu weiteren Äußerungen Frau Zschäpes über ihre Situation, Vorstellungen, die sie hätte?“ Ha.: „Natürlich haben wir kurz darüber gesprochen, dass natürlich die Haftsituation für sie zum Teil belastend ist, auch Termine bei Gericht zum Teil belastend sind. Ja, aber das war nur kurz angerissen. Ich habe ihr dann immer Gespräche mit dem Psychologen oder mit dem Seelsorger angeboten. Die Möglichkeiten, die wir unterstützend haben in der Anstalt, wenn krisenhafte Situationen auftreten, das habe ich ihr halt dargestellt.“ Götzl: „Wissen Sie, ob sie es wahrgenommen hat?“ Ha.: „Soweit ich weiß nein. Also ein Gespräch nicht. [phon.]“ Götzl: „Gibt es sonstige Angebote von Seiten der JVA, die an Frau Zschäpe herangetragen worden wären und die sie entweder angenommen oder nicht angenommen hätte, irgendwelche Beschäftigungen, Weiterbildungen?“ Ha.: „Sie hat ja keine Arbeitserlaubnis, von daher kann sie in der Anstalt nicht arbeiten, das geht nicht. Ansonsten nimmt sie ganz normal am Alltag in der Anstalt teil, soweit es der Beschluss zulässt. Aber wir überlassen es immer den Gefangenen, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen oder nicht.“
NK-Vertreter RA Scharmer: „Können Sie etwas über die finanziellen Verhältnisse von Frau Zschäpe sagen?“ Ha.: „Frau Zschäpe bekommt regelmäßig Einzahlungen von außen. Von nahen Angehörigen und einer dritten Person.“ Scharmer: „In welcher Höhe und wer ist die dritte Person?“ Ha.: „Unterschiedlich hoch, mal hundert, mal zweihundert Euro. Die dritte Person kenne ich jetzt auch nicht. Wollen Sie den Namen wissen?“ Scharmer: „Ja.“ Ha.: „Enrico Ki.“ Die Zeugin wird entlassen.
RA Bliwier: „Ganz kurz, Herr Vorsitzender: Die Aussage der Zeugin hat ergeben, dass Frau Zschäpe, wenn das so richtig ist, sich von Enrico Ki. finanziell unterstützen lässt. Ein kurzer Blick in das Facebook-Profil ergibt, dass er sich als Vorsitzender einer ‚Initiative Freiheit für Bea‘ ausgibt. Er vergleicht das vorliegende Verfahren mit Verfahren vor dem Volksgerichtshof, spricht von ‚Lügenverfahren‘, ‚Lügengericht‘, ‚Lügenpresse‘. Wenn das so zutrifft, dass das dieser Enrico Ki. ist, von dem sie sich alimentieren lässt, dann kann alles, was Frau Zschäpe hier zur Abkehr von der rechten Szene gesagt hat, vergessen werde. Und ich denke, das müsste aufgeklärt werden von Amts wegen.“
Zschäpe-Verteidiger RA Stahl: „Ich halte die Vorhaltung Frau Zschäpe gegenüber für unfair, denn dem Kollegen ist natürlich bekannt, dass Frau Zschäpe in der Haft nicht über einen Internetzugang verfügt. Und auch ich kann das auf die Schnelle nicht nachprüfen. So geht’s eigentlich nicht. Das ist ein bisschen zu lax.“ Bliwier: „Ich habe ja nur gesagt, dass es aufgeklärt werden muss. Frau Zschäpe hat es ja in der Hand, zu erklären, sie wisse nicht, wer der Ki. ist und was der tut, welche Initiativen der ergreift. Wenn Frau Zschäpe weiß, was der politisch vertritt, dann kann alles vergessen werden, was Frau Zschäpe über eine fehlende Einbindung in die rechte Szene hier erklärt.“ Daimagüler: „Vollkommen richtig. Ich empfehle einen Besuch auf der Twitterseite des Enrico Ki., wo in einer Weise über Flüchtlinge und den Rechtsstaat kommuniziert wird, die keinen Zweifel über die ideologische Orientierung lässt. Von daher muss man sich schon die Frage stellen, vom wem ich eine Angeklagte, die abgekehrt sein will, alimentieren lässt.“
RA Narin beantragt, das im Brandschutt der Frühlingsstraße 26 aufgefundene sogenannte „Drehbuch“ in Augenschein zu nehmen und soweit möglich zu verlesen zum Beweis der Tatsachen:
1. dass die Schriftstücke eine strukturierte Auflistung wenige Sekunden dauernder Sequenzen aus der Zeichentrickserie „Paulchen Panther“ enthalten, die jeweils als „Clip“ bezeichnet sind, den Inhalt der Filmsequenzen zusammenfassen und teilweise mit Anmerkungen zu deren Verwendung oder weiteren Bearbeitung versehen sind.
2. dass sich in den Notizen eine detaillierte, handschriftliche Anleitung zum Schneiden und Bearbeiten von Videodateien anhand der Computersoftware DVD Styler, Nero 7 Premium und Virtual Dub Mod befindet.
Begründung: Ziel des Beweisantrags ist es den Nachweis zu führen, dass die Angeklagte Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter der Bezeichnung „Clip“ nichts anderes verstanden, als die nach allgemeinem Sprachgebrauch geläufige Definition des Wortes, nämlich eine kurze Filmsequenz. Die Mitglieder des NSU bezeichneten im sogenannten „Drehbuch“ eben solche kurze Sequenzen von jeweils weniger als einer Minute Länge aus der Zeichentrickserie „Paulchen Panther“ als „Clips“, die für eine spätere Verwendung im NSU-Propagandavideo in Betracht kamen oder tatsächlich darin verarbeitet wurden. Mit der detaillierten, handschriftlichen Anleitung, die notwendige Bearbeitungsvorgänge beim Schneiden der „Clips“ Schritt für Schritt erklärt, sollten auch technisch nicht versierte Anwender in die Lage versetzt werden, mit entsprechender Software derartige Videosequenzen zu schneiden.
Die Angeklagte Zschäpe hatte am 09.12.2015 über ihren Verteidiger erklären lassen: „Der Vorwurf des GBA, ich hätte am Schneiden des Films mitgewirkt und dies ergebe sich aus der Wette ‚200 x Videoclips schneiden‘, erfolgt zu Unrecht.“ Vielmehr sei es ihr und Böhnhardt darum gegangen, unerwünschte Passagen wie Werbeeinblendungen oder Wiederholungen aus Fernsehserien zu entfernen, was „mit der Fernbedienung problemlos möglich, aber extrem langweilig“ gewesen sei. Wie Herr RA Langer bereits am 01.12.2016 im Rahmen seiner Erklärung gem. § 257 Abs. 2 StPO zur Vernehmung der Zeugin KOKin Pf. vom 29.11.2016 zutreffend ausführte, korrespondiert die Formulierung „200 x Videoclips schneiden“ bereits dem Wortlaut nach nicht mit der von der Angeklagten Beate Zschäpe erläuterten Verfahrensweise (Herausschneiden von „Wiederholungen zu Beginn, Werbeeinblendungen, Abspann“ aus einer aufgezeichneten Fernsehserie). Vielmehr handelt es sich bei einem „Videoclip“ umgangssprachlich um eine kurze Filmsequenz. Das „Schneiden“ kann in diesem Zusammenhang nur die Bedeutung haben, eine solche kurze Filmsequenz von einem größeren Filmteil abzutrennen und zu bearbeiten oder wenn eine solche Abtrennung schon vorliegt, diese Filmsequenz weiter zu bearbeiten und abzuspeichern, sei es zur weiteren Bearbeitung in einem größeren Filmprojekt, sei es als fertiggestelltes Einzelteil. Das Ergebnis ist jedoch demnach eine bearbeitete kurze Filmsequenz. Dieses Ergebnis wäre auch im Sinne der Wette zählbar, da am Ende der Bearbeitung jeweils ein Videoclip vorläge.
Götzl: „Wir würden dann, Herr Prof. Saß, zu Ihnen kommen.“ Saß setzt sich an den Zeugentisch. Götzl: „Zunächst wird es darum gehen, im Hinblick auf das Gutachten auf die Informationen einzugehen, die wir heute früh über die Zeugin Ha. erhalten haben. Ergeben sich irgendwelche Konsequenzen?“ Saß: „Ich hatte ja schon im mündlich vorgetragenen Gutachten und auch bei der Befragung ausgeführt, dass es zu den Eigenschaften und besonderen Fähigkeiten von Frau Zschäpe gehört, dass sie sich sehr kontrolliert, beherrscht und gut der Situation angepasst verhalten kann. Ich hatte als Beispiel auf die vielen Jahre im Untergrund hingewiesen, die offensichtlich ohne große Panne verlaufen sind, jedenfalls ist da nichts bekannt geworden, und auf die Zeugenschilderungen aus den Urlauben und den beiden Wohnungen.“ Er habe, so Saß, von Camouflage gesprochen, von Verstellung. Saß: „Das ist über viele Jahre gemacht worden und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass diese Fähigkeit nicht mehr besteht. Damit ist ein reibungsloses und nicht auffällig gewordenes Verhalten in der JVA eigentlich nichts, was überrascht angesichts der früheren Jahre und es ist auch nicht geeignet, um eine grundsätzliche Wandlung einer inneren Einstellung und Abkehr von früheren Einstellungen zu begründen. Wir haben ja auch von der Zeugin gehört, dass intensivere persönliche Erörterungen und Gespräche, bei denen es etwa um innere Haltungen geht, nicht geführt worden sind. Insofern bleibt es bei den Aussagen, die ich hier schon ausgeführt habe.“ Der SV wird entlassen. Heer: „Herr Vorsitzender, Frau Sturm, Herr Stahl und ich widersprechen der Verwertbarkeit des Gutachtens von Prof. Dr. Saß.“ Der Verhandlungstag endet um 13:21 Uhr.
Kommentar des Blogs NSU-Nebenklage, hier.
Hier geht es zur vollständigen Version des Protokolls.