Protokoll 375. Verhandlungstag – 25. Juli 2017

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An diesem 375. Verhandlungstag schließt der Vorsitzende Richter Götzl die Beweisaufnahme und damit beginnt die Bundesanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Darin geht sie davon aus, dass die Anklage des GBA hinsichtlich aller fünf Angeklagter sich „objektiv und subjektiv in allen wesentlichen Punkten bestätigt“ habe. In einem einleitenden Teil spricht der Bundesanwalt Dr. Diemer davon, dass es nicht Aufgabe des Prozesses gewesen sei, staatliche Fehler aufzuklären, Anhaltspunkte für „strafrechtliche Verstrickungen“ staatlicher Stellen habe es nicht gegeben, „alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren“. Die Vertreterin der BAW, Greger, geht im Anschluss daran zunächst auf die Taten des NSU und die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ein.

Der Prozesstag beginnt um 9:46 Uhr. Auf den Plätzen der Verteidigung hat heute auch der Wahlverteidiger von Beate Zschäpe, RA Borchert, Platz genommen. Götzl verliest, dass es bei dem Beschluss von 19.7.2017 sein Bewenden habe, mit dem die Anträge, den Schlussvortrag der BAW akustisch aufzuzeichnen und die Datenträger an die Verfahrensbeteiligten auszuhändigen oder ihnen zu gestatten, zur ausschließlich internen Verwendung selbst aufzuzeichnen, abgelehnt wurden. Den Hilfsanträgen, die BAW zu ersuchen, hilfsweise um die Überlassung der Manuskripte zu ersuchen oder Stenotypisten hinzuzuziehen oder die Möglichkeit einzuräumen, Stenotypisten hinzuzuziehen werde nicht nachgekommen.

Götzl sagt, zur Begründung der Gegenvorstellung sei vorgetragen worden, er stelle nur auf die Verteidiger als Volljuristen, aber nicht auf die Angeklagten als juristische Laien ab. Nach erneuter Prüfung unter besonderer Berücksichtigung der Gegenvorstellung könne der Senat keine Gründe erkennen: „Es hat demnach beim Beschluss sein Bewenden.“ Götzl geht noch einmal auf die Inhalte der Gegenvorstellung ein. RA Grasel habe im Hinblick auf den angegriffenen Beschluss darauf hingewiesen, dass er an der Mehrzahl der Verhandlungstag nicht teilgenommen habe. Dies ändere jedoch nichts daran, dass er in den Verfahrensstoff eingearbeitet und in der Lage sei, den Schlussvortrag zu verstehen. Entsprechendes gelte für RA Borchert. Es gebe keinen Anspruch auf Tonaufnahme des Schlussvortrags der BAW, sagt Götzl, und nennt dazu Fundstellen. „Im deutschen Strafprozess herrscht das Prinzip der Mündlichkeit. Bei der Prüfung ob eine Aufnahme doch zugelassen wird, werden die beteiligten Interessen abgewogen. Bei realistischer Betrachtung ist es möglich, dass die Aufnahme in die Öffentlichkeit gelangt.“ Dass derartige Befürchtungen einen realistischen Hintergrund hätten, ergebe sich beispielsweise aus der Veröffentlichung eines Briefes der Angeklagten. Zusätzlich sei zu sehen, dass bei einer Aufnahme zu besorgen sei, dass die Vertreter des GBA davon Abstand nehmen, spontan Ergänzungen in den mündlichen Vortrag einzuflechten.

Im Hinblick auf die Gegenvorstellung sagt Götzl, diese trage erneut vor, der objektive Gehalt eines Plädoyers stehe derart im Vordergrund, dass die Persönlichkeit des Sprechenden zurücktrete. Ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit sei nicht ersichtlich. Die vorgeschlagene Bereinigung einer Aufnahme möge zwar für peinliche Versprecher eine Möglichkeit sein, zusätzlich sei die Möglichkeit zu sehen, dass ganze Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden könnten. Die Gegenvorstellung sehe nur eine geringe Gefahr, dass es überhaupt zu Versprechern kommen könne, weil der Schlussvortrag schriftlich vorliege. Letzteres treffe jedoch nach den Angaben von Dr. Diemer nicht zu. Der Hinweise, die Presse würde Versprecher ebenfalls wahrnehmen gehe fehl, weil in Printmedien die Verwendung des Originaltons nicht möglich sei.

Götzl fährt fort, die Gegenvorstellung berufe sich darauf, dass die Angeklagten ohne Tonaufnahme nicht mehr verhandlungsfähig seien. Für die strafrechtliche Verhandlungsfähigkeit genüge es aber, wenn der Angeklagte seine Interessen wahrnehmen könne. Der Angeklagte werde vor Entscheidungen des Gerichts unabhängig von seinen Verteidigern gehört. Die Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit entzögen sich einer pauschalen Festlegung. Das OLG Stuttgart habe dazu entschieden, das Gebot, den Angeklagten nicht als bloßes Objekt des Strafverfahrens zu behandeln, bedeute, dass ihm Verfahrensrechte eingeräumt werden müssten. Es bedeute nicht, dass er die Rechte in jeder Hinsicht selbstständig und ohne Hilfe wahrzunehmen können müsste. Die Grenze der Verhandlungsfähigkeit müsse dort gezogen werden, wo die Entscheidung über grundlegende Fragen der Verteidigung nicht mehr möglich sei. Götzl beendet seine Ausführungen damit, dass die die Gründe, die gegen einen Aufnahme des Schlussvortrags des GBA sprechen, überwiegen würden: „Es hat demnach beim Beschluss sein Bewenden.“

Die Anträge, den mündlichen Vortrag auf Kosten des Gerichts durch Stenotypisten aufzeichnen zu lassen, lehnt Götzl genauso ab wie die Anträge, die Schlussvorträge in Kopie zur Verfügung zu stellen. Unvollständige Dokumente erfüllten nicht den von den Antragstellern erstrebten Zweck. Den wiederum hilfsweise gestellten Antrag, dass der Senat den Vortrag durch einen Stenotypisten aufzeichnen lasse, werde nicht nachgekommen. Der Senat gehe davon aus, dass es auf die Fixierung des genauen Wortlauts nicht ankomme, Die sinngemäße Niederschrift des Plädoyers durch die Beteiligten sei hierfür ausreichend. Götzl: „Die Anträge auf Aushändigung einer Kopie der Mitschrift haben sich erledigt.“

Zschäpe-Verteidiger RA Heer beantragt die Übergabe einer Abschrift und eine Unterbrechung bis 11:30 Uhr, um zu entscheiden ob ein Ablehnungsgesuch angefertigt werden soll. Wohlleben-Verteidigerin RAin Schneiders: „Auch wir beantragen eine Unterbrechung und eine Abschrift.“

Um 11:53 geht es weiter. Götzl: „Werden denn Anträge gestellt von Seiten der Verfahrensbeteiligten? Keine? Dann schließe ich die Beweisaufnahme und bitte um die Schlussvorträge.“ Bundesanwalt Dr. Diemer: „Ich möchte gern meine Notizen holen, die hab ich nämlich oben.“ Götzl unterbricht bis 12:00 Uhr. Dann beginnt Diemer mit dem Plädoyer der BAW:

Hoher Senat, die Beweisaufnahme ist nach 375. Hauptverhandlungstagen, nach vier Jahren und mehreren Monaten zum Abschluss gekommen. Eine Beweisaufnahme, die das politische und mediale Interesse nicht immer befriedigen konnte, weil die Strafprozessordnung dem Grenzen setzte. Rechtsstaatliche Grenzen, die verlangen, das Wesentliche vom strafprozessual Unwesentlichem zu trennen. So ist es schlicht und einfach falsch, wenn kolportiert wird, der Prozess habe die Aufgabe nur teilweise erfüllt, denn mögliche Fehler staatlicher Behörden und Unterstützerkreise – welcher Art auch immer – seien nicht durchleuchtet worden. Mögliche Fehler staatlicher Behörden aufzuklären, ist eine Aufgabe politischer Gremien. Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verstrickung von Angehörigen staatlicher Stellen sind nicht aufgetreten. Wären sie aufgetreten, wären sie in gesetzlich vorgesehener Weise aufgeklärt [oder ermittelt]worden.

Die Ermittlung eines weiteren Unterstützerumfelds ist bei Bestehen entsprechender Anhaltspunkte Aufgabe weiterer Ermittlungen. Sie konnte nicht Aufgabe dieses Prozesses sein, denn der Gegenstand war durch die zur Anklage gebrachten Taten vorgegeben. Diese klaren Strukturen müssen in einem Rechtsstaat eingehalten werden, dieser Senat und die Bundesanwaltschaft haben sie eingehalten. Anderes zu behaupten, verunsichert die Opfer und die Bevölkerung. Bezogen auf den strafprozessualen Gegenstand der Hauptverhandlung, nämlich die angeklagten Taten und die Schuld der Angeklagten, ist die Hauptverhandlung ihrer systemrelevanten Bedeutung, aber auch der menschlichen, gesellschaftlichen und historischen Bedeutung in jeder Hinsicht gerecht geworden. Sie war in ihrem Ausmaß, Gewissenhaftigkeit und Gründlichkeit das adäquate Pendant nicht nur zu dem ungeheuer komplizierten Verfahrensstoff, sondern auch zu den infamsten Taten seit den linksextremistischen Mordanschlägen der RAF. Diese umfassende Beweisaufnahme hat die Anklage des GBA hinsichtlich aller fünf Angeklagter objektiv und subjektiv in allen wesentlichen Punkten bestätigt.

Danach hat Beate Zschäpe als Mitgründerin und Mitglied einer terroristischen Vereinigung, die sich NSU nannte, gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zehn Menschen ermordet, in der Zeit zwischen 1998 und 2011 neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft ermordet und einen Anschlag auf Polizeibeamte begangen, bei dem eine Polizeibeamtin verstarb und ihr Kollege schwer verletzt wurde. Die Angeklagte Zschäpe hat als Mittäterin in tödlicher Absicht einen Bombenanschlag auf das Ladengeschäft einer deutsch-iranischen Familie verübt und dabei eine junge Frau aufs schwerste verletzt, sowie als Mittäterin eine Nagelbombe mit großer Sprengkraft in der Keupstraße zur Explosion gebracht, um möglichst viele Menschen türkischer Herkunft zu töten, und hat dabei 23 Personen zum Teil schwer verletzt. Diese Mordanschläge hat sie auf einer DVD auf zynische und volksverhetzender Weise dargestellt und die Opfer damit verhöhnt. Zur Finanzierung des Lebensunterhalts im Untergrund hat Beate Zschäpe mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als Mittäterin besonders besonders schwere Überfälle auf einen Supermarkt und mehrere Bankinstitute […] verübt, dabei insgesamt über 600.000 € erbeutet und zweimal in tödlicher Absicht auf einen Menschen geschossen. Schließlich hat Beate Zschäpe nach dem letzten Überfall zur Verdeckung all dieser Taten das zuletzt bewohnte Haus in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau in Brand gesetzt. Dabei rechnete sie damit, dass Menschen, die sich keines Angriffes versahen, zu Tode kommen könnten, und hat dies billigend in Kauf genommen.

In dieser Hauptverhandlung wurde auch aufgeklärt, warum diese Menschen sterben mussten, warum Martin A. in den Kopf geschossen wurde, warum [die Betroffene des Anschlags in der Kölner Probsteigasse]so schwer verletzt wurde und warum die Nagelbombe in Köln explodierte und so viele Menschen verletzt werden mussten. Das Motiv war in allen Fällen rechtsextremistische Ideologie, der Wahn von einem ausländerfreien Land, dieses freie, freundliche Land, in dem wir leben, zu erschüttern, um einem widerwärtigen Naziregime den Boden zu bereiten. Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Yunus Turgut, İsmail Yaşar, Theodorus Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat wurden von Beate Zschäpe und ihren Komplizen hingerichtet, weil sie ausländischer Herkunft waren und in den Augen ihrer Mörder in Deutschland nichts zu suchen hatten. Weil andere Menschen davon abgeschreckt werden sollten, nach Deutschland zu kommen, weil Bürger ausländischer Herkunft dazu gebracht werden sollten, Deutschland zu verlassen. Diese Menschen wurden nicht aufgrund irgendeiner eigenen kriminologischen oder soziologischen Vorbelastung zum Opfer, sondern als willkürlich herausgegriffene Angehörige ihrer Bevölkerungsgruppe, nur dies allein bestimmte die Auswahl. Allein aus diesen Gründen explodierte die Bombe [in der Kölner Probsteigasse] und vor dem türkischen Frisiergeschäft.

Auch die 22-jährige Polizeimeisterin Michèle Kiesewetter ist den Terroristen nicht aufgrund Persönlichkeit oder Verhalten zum Opfer gefallen. Abseits von haltlosen Spekulationen der Öffentlichkeit, haben die tatsächlichen Feststellungen in dieser Hauptverhandlung ein eindeutiges Ergebnis erbracht. Auch Kiesewetter sollte sterben als Repräsentantin des von den Extremisten verhassten Staates. Genau das Gleiche gilt für ihren Kollegen, den damals 24-jährigen Polizeimeister A., der den Mordanschlag mit einem Höchstmaß an Glück überlebte. Sein Traumberuf ließ ihn zu Beginn des Dienstes zum Opfer eines Anschlags werden. Der Anschlag auf die beiden Polizeibeamte war Angriff auf unseren Staat, seine Vertreter und Symbole. Die Auswahl der Personen selbst geschah auch hier willkürlich. Alle anderen Spekulationen selbsternannter Experten, die so tun, als habe es die Beweisaufnahme nicht gegeben, sind wie Irrlichter, sind wie Fliegengesumme in den Ohren.

Die Täter, das werden wir darlegen, waren Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Sie waren es, die als sog. NSU […] mit diesem Terror überzogen und dieses Unheil angerichtet haben. Sie waren es, die all diese angeklagten Straftaten begangen, in Mittäterschaft als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, unterstützt durch die vier anderen Angeklagten. Auch hinsichtlich dieser vier Personen hat sich der Sachverhalt in allen Punkten bestätigt, wie angeklagt. Die überlebenden Täter und ihre Unterstützter und Gehilfen sitzen hier auf den Bänken, sie heißen Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, André Eminger und Carsten Schultze.

Diemer schließt den ersten Teil des Plädoyers ab: „Ich würde mir dann erlauben, jetzt abzugeben an OStAin Greger, die Ausführungen machen wird zu Beate Zschäpe und zur Vereinigung, gefolgt von OStA Weingarten, der zu den vier weiteren Angeklagten und zur Beschaffung der Mordwaffe Ceska plädieren wird. Zum Abschluss würde ich wieder das Wort ergreifen und zu den Rechtsfolgen Ausführungen machen.“

Dann beginnt OStAin Anette Greger damit, ihren Teil des Plädoyers vorzutragen:
Hoher Senat, Herr Vorsitzender. Ich werde meinen Teil in zwei Teile gliedern.
Der erste Teil wird kurz auf die Einlassung Beate Zschäpes eingehen, es folgt die Vorgeschichte und die Periode der Gründung der Vereinigung. Danach werde ich Ausführungen zur Struktur der Vereinigung und mitgliedschaftlichen Betätigung Beate Zschäpes machen. In diesem Komplex werde ich darlegen, wie zwei erfolglose Narzissten und die Tochter zweier Zahnärzte das Land terrorisierten und keiner vor ihnen sicher war. Kein Migrant, kein Polizeibeamter, und auch kein Angestellter oder Kunde einer Bank oder eines Supermarktes. Im zweiten Teil werde ich auf die einzelnen Straftaten im Einzelnen eingehen.
Greger fragt, bevor sie fortfährt: „Gibt es Vorgaben zur Mittagspause?“ Götzl antwortet, er denke, man könnte gegen 13 Uhr eine Pause machen.

Greger setzt fort:
Einige Ausführungen zur Einlassung der Angeklagten Beate Zschäpe:
Die Angeklagte hat am 249. Hauptverhandlungstag in einer vom Verteidiger verlesenen und nach der Aussage der Verteidiger weitgehend von diesen vorformulierten Erklärung jede Art der Beteiligung und Form der Verantwortung von sich gewiesen. Sie habe sich von der rechten Gesinnung distanziert und sei in die Mordanschläge nicht eingeweiht gewesen. In der Gruppe sei sie zunehmend isoliert und misstrauisch beäugt worden, Entscheidungen seien ohne sie getroffen worden. Eine terroristische Vereinigung habe überhaupt nicht existiert. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos hätten ohne ideologische Hintergründe getötet. Sie selbst habe resigniert und habe zunehmend Alkohol getrunken. Geleitet von einem Motivbündel aus Liebe, Unsicherheit, Loyalität und
[…], habe sie nicht die Kraft gehabt, sich zu lösen. Von der Beute aus den Banküberfällen habe sie profitiert, ohne an der Planung beteiligt gewesen zu sein. Den Brand in der Frühlingsstraße am 4.11.2011 habe sie zwar gelegt. Vor der Inbrandsetzung habe sie sich jedoch vergewissert, dass keine Personen gefährdet würden.

In weiteren Einlassungen ist die Angeklagte auf konkrete Fragen des Senats zu einzelnen Komplexen in schriftlich vorformulierter Form und von den Verteidigern verlesen eingegangen, ohne jedoch die Grundidee ihrer Exkulpation zu verändern. Auch sie selbst sei wiederholt der Gewalt von Uwe Böhnhardt ausgesetzt gewesen.

Auch in einer an die Opfer gerichteten persönliche Erklärungen hat sie keine Schuld übernommen. Im weiteren Verlauf des Prozesses hat sie eine spontane tatbezogene Auskunft durchweg abgelehnt. Den Vertretern der Anklage und der Nebenklage wie auch dem psychiatrischen Sachverständigen Prof. Dr. Saß stand sie überhaupt keine Rede. Auf ein Gespräch mit den von ihren Verteidigern beauftragten Dr. Bauer ließ sie sich zwar ein, aber die Exploration beschränkte sich darauf, ihr eigenes Dilemma und Leiden durch Böhnhardt auszumalen.

So blieben Widersprüche zu den belastenden Angaben der Mitangeklagten offen. Der Auseinandersetzung mit wichtigen Beweismitteln verweigert sie sich nach wie vor. Den Fragen der Opfer und Hinterbliebenen hat sie sich nicht gestellt. Eine derartige Strategie eines adaptierten Teilschweigens scheint für die Überzeugungsbildung eines Strafsenats nur bedingt geeignet. Setzt man sich mit der Einlassung inhaltlich auseinander, lassen die offensichtlichen Divergenzen zu belastenden Beweismitteln nur eindeutige schuldindizielle Schlüsse zu. Die Angeklagte zeichnet nämlich ein Bild von sich und der Dreier-Gruppe, wie es nicht zutreffen kann nach der Beweisaufnahme. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verübten von 1999 bis 2007 insgesamt 13 hinterhältige Mordanschläge. Bei der Begehung der 15 bewaffneten Überfälle zögerten sie nicht einen Moment, auf wehrlose Opfer Schüsse abzugeben. Ihren Gesinnungsgenossen Carsten Schultze und Ralf Wohlleben gegenüber haben sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mit ihren Taten gebrüstet. Die Vorstellung, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos eine Beate Zschäpe geduldet hätten, wenngleich sie zunehmend Alkohol trank und ihnen widersprach, ihre Taten ablehnte, wirkt mit Blick auf das enorme Entdeckungsrisiko nicht überzeugend. Es stellt sich die Frage: Wie oft kann eigentlich die Gesinnungsgenossin Beate Zschäpe von den rechtsextremistischen Anschlägen nach dem Untertauchen überrascht und enttäuscht gewesen sein – nachdem sie sich, was sie verschweigt, in Richtungsdiskussionen vorher für den bewaffneten Kampf ausgesprochen hat, und nachdem sie, was sie ebenfalls ausspart, nach dem Untertauchen stolz mit den beiden das Spiel gebastelt hatte.

Wie passen die Kosenamen Killer und Cleaner im Wetteinsatz dazu? Wie fügt sich in dieses Bild, dass sie wenige Tage nach dem Anschlag in der Keupstraße bestens gelaunt mit den beiden Uwes in den Urlaub fährt. Die Lichtbilder aus dem Urlaub vom 21.07. bis 06.08.2004, die die spezielle Innigkeit und Intimität der drei Personen zeigen, wurden in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen. Der Sachverständige Di. [siehe 299. Verhandlungstag]hat die Aufnahmezeit anhand seiner technischen […] überzeugend dargestellt.

Die Beweisaufnahme hat umfassende, in sich stimmige Erkenntnisse zu dem Zusammenleben im Untergrund ergeben. Danach verband Beate Zschäpe mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ein vertrautes und über Jahre exklusives Verhältnis, in dem sich die Angeklagte gut aufgehoben fühlte. Die spontane Aussage der Angeklagten bei ihrer Verhaftung, die beiden Uwes wären ihre Familie gewesen, beschreibt diese Beziehung treffend und zutreffend. Dazu passt die Szene, die ein Mitangeklagter geschildert hat.

Der Mitangeklagte Carsten Schultze hat glaubhaft bekundet, wie die beides Uwes, die er nicht persönlich kannte und das erste Mal traf, ihm gegenüber als Außenstehendem mit einem Sprengstoffdelikt prahlten. Bei der Waffenübergabe berichteten sie stolz über einen letztlich misslungenen Anschlag in Nürnberg. Einer von ihnen warnte “psst, Beate Zschäpe kommt”. Die Annahme, das habe der nicht Eingeweihten gegolten, wäre angesichts der Vorgeschichte und Sprengstoffdelikte zuvor nicht überzeugend. Vielmehr passt die beschriebene Angeberei perfekt auf die Persönlichkeit von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos und das Verhalten bei ihrem Erscheinen zu der Persönlichkeit der Angeklagten Beate Zschäpe, die die Macht und Position hatte, die anderen durch bloßes Erscheinen zur Vertraulichkeit zurückzurufen. Oder wie es ihr Cousin, Stefan Apel [siehe 61. und 62. Verhandlungstag]formuliert hat: sie hatte die beiden Männer im Griff. Der Versuch, sich zu entlasten, musste deshalb scheitern. Vertan bleibt die historisch einmalige Chance für die Opfer, dass ihre Fragen beantwortet würden.

Greger: „Wie stellt sich der abzuurteilende Sachverhalt nach der Beweisaufnahme dar?“
Die Angeklagte Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tauchten 1998 in Jena gemeinsam unter. In Chemnitz formten sie im Untergrund zu dritt eine Zelle, die sich zunehmend von der rechten Szene abschottete. Ihr Plan sah von Anfang an vor, eine Serie von rassistisch motivierten Mordtaten zu begehen. Die Serie sollte möglichst lange und möglichst lange ohne Bekenntnis fortgeführt werden. Türkischstämmige Kleingewerbetreibende sollten eingeschüchtert werden. Gleichzeitig sollte der Staat als ohnmächtig vorgeführt werden. Zur Finanzierung der Taten dienten äußerst rücksichtslos ausgeführte Raubüberfälle.

Die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe war so konzipiert, dass die beiden optisch unauffälligen Männer die Anschlagsziele auskundschaften und die Anschläge ausführten. Die Angeklagte Beate Zschäpe fungierte als Tarnkappe. Sie sicherte den Unterschlupf der Gruppe und gewährleistete die bestmögliche und ungestörte Begehung der Anschläge. Sie verschleierte die Abwesenheiten der Männer, dokumentierte die Taten und begleitete sie aus der Wohnung heraus. Im Falle von Nachfragen der Nachbarn oblag es ihr, aus der Situation heraus Alibis zu ersinnen.

RA Grasel unterbricht den Vortrag von OStAin Greger: „Beate Zschäpe kann in der Geschwindigkeit nicht folgen. Vielleicht nochmal bei Tarnkappe ansetzen.“

Greger sagt, damit habe sie kein Problem und wiederholt den Teil. Sie fährt dann mit ihrem Teil des Plädoyers fort: Daneben war die Angeklagte mit der Archivierung und mit der Erstellung der letztlich von ihr persönlich veröffentlichten Bekenner-DVD befasst. Sie verfügte über ein gehöriges Mitspracherecht bei den gemeinsamen Finanzen, sie war der Kassenwart der Gruppe und durfte über die Gelder der Gruppe verfügen. Eingebunden war sie auch in Entscheidungen zu Aufenthaltsorten der Gruppe, bei der Legendierung von Böhnhardt und Mundlos, der Anmietung von Wohnungen und Wohnwagen, der Beschaffung von SIM-Karten, Mobiltelefonen, Ausweispapieren und Waffen. Innerhalb der Gruppe fand ein uneingeschränkter Wissensaustausch statt.

Alle drei Personen verband ein starkes Gefühl der Zusammengehörigkeit, Überlegenheit und der Fremdenfeindlichkeit. Die Angeklagte wollte um jeden Preis, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Taten unentdeckt begehen und fortführen konnten und danach stets unversehrt zu ihr zurückkehren konnten. Von der Gründung bis zur gewaltsamen Auflösung im November 2011 verübten sie drei Sprengstoffanschläge, neun Hinrichtungen an Migranten, einen Mordanschlag auf einen Polizeibeamten und zur Finanzierung 15 bewaffnete Raubüberfälle. Nach dem Tod ihrer Gesinnungsgenossen sprengte sie ohne Rücksicht auf Menschenleben die Wohnung in der Frühlingsstraße in die Luft.

Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass sich die Angeklagte zwar nicht eigenhändig an der Ausführung der Taten beteiligt hat. Aber sie war gleichberechtigtes Mitglied in der Untergrundzelle NSU. Und sie war in die Organisation und Logistik der Taten arbeitsteilig eingebunden. Sie tarnte das System NSU ab. Auf diese Weise wirkte sie auch an der Ausführung der Taten mit. Ihre Rolle stellt sich als so essentiell dar, wie die der beiden männlichen Gruppenmitglieder. Weder die Anschläge noch die Überfälle hätten ohne ihr Zutun in dieser Form stattfinden und gelingen können. Die Angeklagte war der entscheidende Stabilitätsfaktor der Gruppe. Ihre Rolle im Hintergrund entspricht nicht nur dem ideologischen Geschlechterbild der Szene. Bereits in den Jahre 1996 bis 1998 hielt sich die Angeklagte bei den gemeinsam verübten Straftaten in Jena von den Tatorten fern und sicherte ab. Zu erinnern ist etwa an die konspirative Garagenanmietung und Alibigabe bei ihrer polizeilichen Vernehmung im Jahr 1996. Dass sie sich bei den Taten im Hintergrund hielt, diente auch der Sicherheit der gesamten Gruppe. Als sich die drei Personen einmal gemeinsam in Berlin in der Nähe einer Synagoge aufhielten, fiel die Angeklagte Beate Zschäpe sofort und von ihr wahrnehmbar dem uniformierten Zeugen Gr. [siehe 317. und 326. Verhandlungstag]auf, und zwar so einprägsam, dass er sie später eindeutig identifizieren konnte.

Auch wenn sich die Angeklagte von den Tatorten selbst fernhielt, waren ihr die Taten genauso wichtig wie den beiden Männern. Dies belegt ihr planvolles von der Gruppe überantwortetes Vorgehen, als sie vom Tod ihrer beiden Vertrauten erfahren hatte. Noch nach der Auflösung der Vereinigung setzte Beate Zschäpe alles daran, Beweismittel zu vernichten, und setzte nun eigenhändig weitere Menschenleben aufs Spiel. Anschließend ließ sie lieber ihre beiden Katzen auf der Straße zurück, als auf eine Veröffentlichung des gemeinsamen Lebenswerkes zu verzichten.

Greger geht nun auf die die Entwicklung der Angeklagten Zschäpe und der verstorbenen Böhnhardt und Mundlos ein. Für die Frage, in welcher Form die Angeklagte in strafrechtlich relevanter Weise in die gemeinsamen Taten eingebunden war, ist es unabdingbar, sich mit dem gemeinsamem politischen und persönlichen Werdegang der Angeklagten, ihrer Persönlichkeit und den Personen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, mit denen sie zusammenlebte, auseinanderzusetzen. Denn die Vereinigung des NSU und die Mordanschläge entstanden nicht im luftleeren Raum. Sie sind eingebettet in eine ideologische und kriminelle Vorgeschichte. Zu dieser Vorgeschichte hat die Beweisaufnahme zuverlässige und klare Erkenntnisse erbracht. Die Entwicklung der drei Mitglieder konnte in der Beweisaufnahme verlässlich erleuchtet werden. Bereits in dieser Vorgeschichte hat Beate Zschäpe entgegen ihrer verniedlichenden Einlassung eine tragende Rolle gespielt. Das gemeinsame Leben nach dem Untertauchen ist von dieser Vorgeschichte geprägt und determiniert. Die Angeklagte bildete bereits vor dem gemeinsamen Abtauchen mit den beiden Verstorbenen einen zunehmend exklusiven Dreier-Bund. Die Angeklagte verbrachte ihre Kindheit und Jugend nach Aussage von ihrer Mutter und dem Cousin Stefan Apel in Jena. Sie wuchs vornehmlich bei den Großeltern auf, ihr Verhältnis zur Mutter ist belastet, zum leiblichen Vater hatte sie keinen Kontakt. In Jena wohnte sie u.a. im Stadtteil Lobeda, 1987 zog sie nach Winzerla. Im Herbst des Jahres 1996 wohnte Beate Zschäpe für kurze Zeit, bis Weihnachten, bei der Familie Böhnhardt. Am 25. Januar 1997 zog die Angeklagte Beate Zschäpe in die erste eigene Wohnung in der Schomerusstr. 5 in Jena, die sie bis zum Abtauchen am 26. Januar 1998 bewohnte.

Die Angeklagte hat die Oberschule besucht und abgeschlossen, dann eine Ausbildung zur Gärtnerin, an die sich Anstellungen als Malergehilfin und Arbeitslosigkeit anschlossen. Ihre persönliche Beziehung war stark durch ihre Großmutter und später durch ihre vertrauensvolle Bindung zu Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos geprägt. Sie hat nie geheiratet und ist kinderlos. Ihr BZR-Auszug weist keine Vorstrafen auf.

Die Angeklagte gelangte, wie sie selbst einräumt, und wie die Zeugen Apel und J. [siehe 93. und 107. Verhandlungstag]belegen, nach ihrer recht spartanischen Kindheit Anfang der 90er Jahre in die rechte Jugendszene von Thüringen. Beruflich und persönlich ohne wirkliche Perspektive, glitt sie nach einer Aussage des Jugendfreundes Rei. [siehe 192. Verhandlungstag]in die Kriminalität ab. In der rechten Szene in Jena lernte sie im Verlauf der Zeit Böhnhardt, Mundlos und die Mitangeklagten Gerlach und Wohlleben kennen die ebenfalls dem rechten Gedankengut anhingen, kennen. Intim befreundet war sie ab 1993 zunächst mit dem verstorbenen Mundlos, ab ihrem 19. Geburtstag mit Böhnhardt, was aber an ihrer engen Beziehung mit Mundlos nichts änderte. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entwickelten sich ab Mitte der 90er in Jena und in Thüringen zu bekannten Szenegrößen. Böhnhardt war ein auffälliger Jugendlicher, der bereits mit 14 Jahren in die Jugendkriminalität abglitt und mit wiederholten Fahrzeugaufbrüchen auffiel. Bereits als Jugendlicher zeigte er soziopathische Persönlichkeitszüge. Er war in seinem persönlichen Umfeld für seine Aggressivität und Hang zu Waffen bekannt und berüchtigt. Uwe Mundlos war intelligent und wortgewaltig. Beide bildeten den Führungskreis der , die formal von André Kapke [siehe 54., 84. und 96. Verhandlungstag] geleitet wurde. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vertraten bereits in dieser Zeit offen und zunehmend nachdrücklich extreme und rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Positionen. Beide traten zunehmend offen in uniformgleicher Kleidung in Kombination mit Springerstiefeln auf, die bewusst der SA-Uniform nachempfunden war. Der Zeuge [siehe 228. und 234. Verhandlungstag]erinnerte sich, Mundlos und Böhnhardt spazierten in Uniformen durch die Stadt und verherrlichten den Nationalsozialismus.

Mundlos war von seiner politischen Einstellung überzeugt, wollte etwas bewegen, war aktiv. Für ihn stand die Reinhaltung der Rasse im Vordergrund, den Multi-Kulti-Schmelztiegel hat er gehasst. Er wollte die Wiedereinführung des Nationalsozialismus und verehrte Rudolf Hess. Der Zeuge St. [siehe 202., 219. und 225. Verhandlungstag] erinnerte sich, Uwe Mundlos sei in Verbindung mit dem Kult um Hess gestanden. Er verbindet Mundlos mit Antisemitismus. Er habe auch versucht, ihn zu schulen. Böhnhardt beschreibt er mit sadistischen Zügen, aggressiv, Waffennarr. Sie rannten immer in Uniformen rum.

Der Zeuge Ha. [siehe 192., 204. und 214. Verhandlungstag]führte aus, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos seien rassistisch gewesen. Beide verhöhnten Ausländer als minderwertig. [siehe 127., 128., 142., 143. und 287. Verhandlungstag]erinnerte sich, dass Uwe Böhnhardt beim Mittwochsstammtisch in Uniform auftrat. Ilona Mundlos [siehe 102. Verhandlungstag]und Juliane Walther [siehe 98. und 99. Verhandlungstag]bezeugten weiter, das beide öfters in Uniformen rumgelaufen seien. Stefan Apel sagte, Uwe Mundlos habe Hetzgedichte gegen Ausländer geschrieben. Der Zeuge R. E. [siehe 137. Verhandlungstag] erinnerte sich, wie Mundlos einmal vor einem Konzert gegen die Juden gehetzt hätte, die auf der Welt nichts verloren hätten. Mundlos sei dafür gewesen, sich politisch zu organisieren. Er habe sich als Herrenmensch gefühlt. Der Zeuge Helbig [siehe 112. Verhandlungstag] bestätigte dies im Grundsatz, Uwe Böhnhardt habe Ausländer gehasst. Er habe die Auffassung vertreten, dass Ausländer in KZs interniert werden müssten und es am besten sei, sie zu vergasen. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos provozierten zunehmend nicht nur in der rechten Szene, sondern forderten ganz offen die Zivilgesellschaft und die Sicherheitsbehörden heraus. Am 01.11.1996 traten sie bei einem Besuch der Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald in einer Bekleidung auf, die der SA-Uniform nachempfunden war. Der Vorfall wird in einem in der Hauptverhandlung verlesenen polizeilichen Ermittlungsvermerk geschildert, außerdem in einem ebenfalls verlesenen Behördenzeugnis des Verfassungsschutzes Thüringen. Augenzeuge damals war der Zeuge Enrico Pö. [siehe 194. Verhandlungstag], der sich noch an ein unangebrachtes und energisches Auftraten von Mundlos erinnerte.

Gemeinsam verschafften sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 04.01.1997 Zugang zum Innenhof der PD Jena und notierten demonstrativ die Kennzeichen von Zivilfahrzeugen. Auch dieser Vorfall ist in dem verlesenen Behördenzeugnis des LfV Thüringen niedergelegt. Nach der Aussage des Zeugen Christian Kapke [siehe 189. und 301. Verhandlungstag]forderten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den Zeugen und andere Szenemitglieder auf, den Fuhrpark der Polizei auszukundschaften. Eine Liste von Kennzeichen von Zivilfahrzeugen der Polizei wurde bei der Durchsuchung der Garage am 26.01.1998 auch sichergestellt.

Die Gesinnung der Angeklagten Beate Zschäpe fiel den Beamten des Verfassungsschutzes bereits frühzeitig, im Jahr 1995, mit einer provokanten rechten Aktion auf. Als sie am 10.09.1995 gemeinsam mit Uwe Böhnhardt, André Kapke und Holger Gerlach das Mahnmal der Opfer des Faschismus in Rudolstadt mit Eiern bewarfen und Handzettel verteilten, die unter anderem die aus heutiger Sicht bemerkenswerte Passage enthielten “lieber stehend sterben als kniend leben”. Der Zeuge [siehe 218., 237. und 259. Verhandlungstag]erinnerte sich, dass Beate Zschäpe von ihm zwar nicht als Entscheidungsträgerin wahrgenommen wurde, gleichwohl jedoch bereits 1995 eigenmächtig eine rechte Demo anmeldete, die mit ihm nicht abgesprochen war. Nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, eingeführt über Behördenzeugnis und bestätigt durch Erkenntnisse des Staatsschutzes, bekundet von den Zeugen Ku. [siehe 341. Verhandlungstag]und Dressler [siehe 136. Verhandlungstag], war Beate Zschäpe vor ihrem Untertauchen Mitglied in der Kameradschaft Jena.

Die Kameradschaft Jena wurde etwa 1993, 1994, u.a. von Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Ralf Wohlleben, André Kapke, Friedel und Holger Gerlach gegründet. Sie wurde damals als rechtsradikal eingestuft. Zu den damaligen Zielen der Kameradschaft Jena hat der Zeuge Tom Turner als ehemaliges Mitglied der Kameradschaft Jena ausgeführt: Unser Ziel war die Bekämpfung des Staates letztlich bis zum Umsturz. Die Angeklagte nahm als Vertreterin der Sektion Jena regelmäßig an den Mittwochsstammtischen des teil, was der Zeuge Tino Brandt bestätigt hat.

Als bedeutsam erweist sich auch die Aussage von Thomas Mü., geb. [siehe 106. Verhandlungstag]. Bei ihm handelt es sich um einen ehemaligen Intimfreund der Angeklagten Beate Zschäpe, der in der rechten Szene in Chemnitz Ende der 90er eine maßgebliche Stellung eingenommen hat. In der Hauptverhandlung hat Thomas Starke die Aussage verweigert, im Ermittlungsverfahren jedoch hatte er als Beschuldigter umfangreiche Angaben gemacht. Nach der von dem Vernehmungsbeamten Be. [siehe 101. Verhandlungstag]bekundeten Aussage von Thomas Starke sprach die Angeklagte Beate Zschäpe gerne über Politik und konnte sich für rechte Themen begeistern. Dass die Angeklagte ihre Gesinnung auch ohne Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt pflegte, folgte aus der Aussage des Zeugen Br. [siehe 333. Verhandlungstag] und der Verlesung eines Ermittlungsvermerks. Der Zeuge Br. kontrollierte die Angeklagte Beate Zschäpe am 21.06.1997 gemeinsam mit André Kapke, aber ohne Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, in Norddeutschland im Zusammenhang mit der Hetendorfer Tagungswoche, einer rechtsorientierten Veranstaltung in Norddeutschland.

Der Zeuge Mike Ma. [siehe 193. Verhandlungstag], Klassenkamerad der Angeklagten, erinnerte sich an das äußere Erscheinungsbild der Angeklagten vor dem Untertauchen. Sie habe sich zuletzt zum Ausdruck ihrer Gesinnung mit einer grünen Bomberjacke bekleidet. Er beschrieb sie als rechtsradikal und erinnerte sich, dass sie die Wohnung in der Zilinskistraße mit Reichskriegsflagge dekoriert hatte. Die Mutter der Angeklagten, Annerose Zschäpe [siehe 61. Verhandlungstag] hat sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sie war jedoch mit Verwertung ihrer damaligen Angaben im Ermittlungsverfahren einverstanden. Damals hatte sie die Entwicklung der Tochter freimütig beschrieben. Der damalige Vernehmungsbeamte Poitschke hat glaubhaft bekundet, dass die Mutter bereits 1996 ihre Tochter der rechten Szene zugeordnet habe, was auch persönliche Verwerfungen zwischen Mutter und Tochter zur Folge gehabt habe, da die Mutter dem linken Spektrum nahe gestanden habe. Es war daher nicht so wie [siehe 221. Verhandlungstag]uns glauben machen wollte, dass in der Szene in Jena die Angeklagte Zschäpe als unbedeutend wahrgenommen worden sein soll. Der Aussage Tauber kommt, da sie durch zahlreiche andere Zeugen widerlegt ist, kein Beweiswert zu. Bezeichnenderweise hält Tauber die Straftaten, die hier in der Beweisaufnahme aufgeklärt wurden, für einen Komplott.

Ein Blick in die damalige Wohnung der Angeklagten Beate Zschäpe in der Schomerusstraße in Jena, wie sie sie im Januar 1998 verlassen hat, zeigt, wie die Angeklagte damals lebte und mit welchen Gegenständen sie sich damals in ihrer eigenen Wohnung umgab. Nachdem nämlich am 26.01.1998 die Rohrbomben in der von ihr gemieteten Garage sichergestellt wurden, hatte die zuständige Staatsanwaltschaft angeordnet, die Wohnung der Angeklagten zu durchsuchen. Dass damals die Voraussetzungen für eine Anordnung wegen Gefahr im Verzug vorlagen, habe ich bereits im Zusammenhang mit dem Widerspruch der Verteidiger ausgeführt. Es bestehen daher auch keine rechtlichen Bedenken gegen die Verwertbarkeit der Aussagen der Zeugen Dressler, Vo.
[siehe 86. Verhandlungstag], Li. [siehe 229. Verhandlungstag], der Lichtbilder und gegen die Verwertung der verlesenen Sicherstellungsverzeichnisse. Ihre Wohnung hatte Beate Zschäpe mit einer Vielzahl von rechten Devotionalien ausgestattet. So gab es u.a. ein Pogromly-Spiel, eine Reichskriegsflagge und ein Bild mit Hakenkreuz sowie Waffen wie eine Zwille, ein Morgenstern, eine Armbrust mit 5 Pfeilen, ein Luftgewehr, 5 Messer, eine CO2- Gaspistole Walther CP 88, Kaliber 4,5 mm, wobei bemerkenswert ist, dass bereits 1996 eine ähnliche Gaspistole bei ihr sichergestellt worden war.

Demnach war die Angeklagte bereits vor dem Untertauchen im Besitz eines Exemplars von Pogromly. Nach der glaubhaften Aussage von Juliane Walther hat die Angeklagte das Spiel bereits 1997 gespielt. Abbildungen einer Version des Spieles und der Karten, die nach den Bekundungen des Zeugen Sch. [siehe 85. Verhandlungstag]über Zeugen Tino Brandt zum Verfassungsschutz Thüringen gekommen sind, wurden in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen. Zu den Inhalten des Spieles hat der Zeuge Sch. in der Hauptverhandlung bekundet.

Weshalb, hoher Senat, spielt das im Jahr 2017 eine Rolle, dass sie 20 Jahre vorher ein bestimmtes Spiel unterhaltsam fand? Nun, es handelt sich um ein Brettspiel, das wie Monopoly aufgemacht ist, dessen Karten jedoch mit üblen Hetzparolen versehen wurden. U.a. sollen die Spieler Juden aus den Straßen vertreiben. Der Jargon ist gleichermaßen verächtlich wie aufwiegelnd. Entworfen wurde das Spiel nach den Angaben der Zeugen Gerlach [siehe 121., 126., und 151. Verhandlungstag] und Kapke von Mundlos, aber auch Böhnhardt hat sich bei den Ideen mit eingebracht. Der Zeuge Helbig hatte eine Anfangsversion bei Uwe Böhnhardt gesehen. Die Angeklagte Zschäpe hat nicht nur Pogromly gespielt, sie hat auch aktiv zur Verbreitung des Spiels in der Szene beigetragen. Die spätere Fertigung hat der Zeuge Bu. [siehe 87. Verhandlungstag]beschrieben.

Der gesondert verfolgte Bu. hat Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe durch Mandy Struck [siehe 89., 90. und 105. Verhandlungstag] kennen gelernt. Er überließ ihnen in der Anfangszeit seine Wohnung und erlaubte die Nutzung seiner Identität. Der Zeuge hat in seinem Ermittlungsverfahren umfangreiche Angaben gemacht. In der Hauptverhandlung hat er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. Seine Angaben wurden über die Zeugen Be., Vi. [siehe 87. und 97. Verhandlungstag]und Pe. [siehe 87. Verhandlungstag]eingeführt. Greger: „Ich könnte jetzt eine Pause machen.“ Götzl: „Ich würde sagen, eine Stunde machen wir.“ Es folgt die Mittagspause.

Um 13:45 geht es weiter. In der Mittagspause sind die Witwe und eine Tochter von Theodoros Boulgarides erschienen. Wohlleben Verteidiger RA Nahrath sagt, dass Ralf Wohlleben ihn zum Gespräch gebeten und mitgeteilt habe, dass er schon nach dem ersten Block in der Mitte nicht mehr mitgekommen sei und er aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten seine Mitschrift abgebrochen hat. Er sei bereits jetzt schon von der Auffassungsgabe her nicht in der Lage, dem zu folgen. Er könne auch in Pausen in der Zelle keine Ruhe finden, da sei es stickig, eng, Neonlicht, Schlachthausatmosphäre, er könne dort nicht – wie es vorgesehen ist – Ruhe und neue Kraft fassen. Götzl sagt, „dann werden wir unterbrechen, den Landgerichtsarzt holen und ihn bitten, dass er Sie untersucht, Herr Wohlleben.“ Es folgt eine Unterbrechung bis 14:15 Uhr.

Weiter geht es um 14:46 Uhr. Götzl: „Dann wird mitgeteilt, dass uns Herr von H. informiert hat. Herr von H. hat Sie, Herr Wohlleben, im Beisein von Rechtsanwalt Klemke gesehen. Sie hätten beide gewollt, dass er alles berichtet. Sie hätten Herr Wohlleben gesagt, dass Sie im Laufe des Tages in der Zelle keine Ruhe gefunden hätten, mit dem Rechtsanwalt darüber gesprochen hätten. Sie seien gedanklich mit den Schlussfolgerungen nicht mehr mitgekommen. Sie hätten dann das Schreiben eingestellt. In der Nacht hätten Sie nicht gut geschlafen. Beim Aufstehen sei Ihnen schwindelig gewesen, das hätten sie auf die heiße Witterung zurückgeführt. Jetzt seien Sie wieder in der Lage, dem Verfahren zu folgen. Ihr Vorschlag und der von Rechtsanwalt Klemke sei gewesen, die Blöcke nicht zu groß sein zu lassen und Pausen einzulegen. Ist das so zutreffend?“
RA Klemke antwortet, der Vorschlag mit den Blöcken sei von Herrn von H. gekommen, nicht von uns. Er habe nur größere Blöcke vorgeschlagen. Götzl sagt, im Kontakt mit dem Sachverständigen sei Ralf Wohlleben klar und orientiert gewesen. Man habe sich mit ihm sachgerecht unterhalten können. Von RA Klemke sei der Vorschlag gekommen, so 45 Minuten zu machen. Klemke: „Der Herr H. hatte erst längere Blöcke vorgeschlagen, 50 Minuten. Das würde dem Zeitraum entsprechen, in dem Frau Greger vorgetragen hat heute Vormittag.“ Götzl sagt, so könne man gern verfahren: „Ich würde Sie bitten, dass Sie sich entsprechend darauf einstellen.“

OStAin Greger fährt fort:
Hoher Senat, vor der Mittagspause habe ich Ausführungen gemacht zu dem Brettspiel Pogromly. In der Vernehmung vom 25.11.2011 zu der KOK Vi. sich geäußert hat, hat Max-Florian Bu. sich zu dem Spiel geäußert. Er hat geschildert, dass alle drei, also Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt gemeinsam am Brettspiel gearbeitet hätten, um damit Geld zu verdienen. Alle drei seien mächtig stolz darauf gewesen. An der Glaubhaftigkeit der Angaben bestehen keine Zweifel. Viele der Informationen von Max-Florian Bu. wurden durch die Zeugen Struck, Starke, Fiedler und durch sächliche Beweismittel bestätigt. Im Übrigen haben die Vernehmungsbeamten auch dargestellt, dass der Zeuge Bu. durchaus auch in der Lage war, zwischen den Personen zu differenzieren und einzelne Geschehnisse dann nur Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zuzuordnen. Der Zeuge Helbig hat bekundet, dass das Spiel von den Untergetauchten zum Verkauf in Serie gebastelt wurde. Der Zeuge Helbig sollte es dann breitflächig in der rechtsextremistischen Szene verbreiten. Liest man die Spielanleitung, die Beschriftung der Spielfelder und die Texte der Spielkarten, fällt der betont lustige Umgang mit dem Völkermord an den Juden im Dritten Reich ins Auge. Die ironisierende Darstellung von Gräueltaten hat die Gruppe später im sogenannten Paulchen Panther-Video stilistisch weiter ausgefeilt.

Gegenseitig wurden sich Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu engsten Vertrauenspersonen. Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe sonderten sich in ihrer rassistischen Gedankenwelt zunehmend als elitäre Gruppe aus der rechten Szene ab, die sie weitgehend als zu unpolitisch empfanden. Holger Gerlach hat sich in seiner Einlassung glaubhaft dazu geäußert, wie Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe vor dem Untertauchen in der Szene in Jena wahrgenommen wurden. „In dieser Zeit war es so, dass Beate und die Uwes bereits einen gewissen Bekanntheitsgrad und auch ein gewisses Ansehen hatten. Das lag vor allem daran, dass die drei an vielen politischen Veranstaltungen und Aktionen beteiligt waren und Ideen hierfür lieferten. Die haben in Ihrer Art und ihrem Auftreten in unserer Szene eine Autorität verkörpert.“

In seiner polizeilichen Vernehmung vom 25.01.2012, wie der Zeuge KOK Sch. [siehe 23., 24. und 25. Verhandlungstag]bekundete, schilderte der Mitangeklagte Gerlach die damaligen Debatten auch noch näher. In der Szene in Jena fanden ab 1996 wiederholt und engagiert Richtungsdiskussionen statt. Zu der in den Diskussionen aufgeworfenen Frage der Bewaffnung waren die drei die sogenannten Hardliner, die den Standpunkt vertraten, dass man mehr machen müsste, um politisch etwas zu verändern. Der Zeuge Tom Turner erinnerte sich, das sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Jena als Szenepolizei aufspielten. Das war ein Begriff, den er verwendete, wie eine SA der Neuzeit. Die Angeklagte Beate Zschäpe sei dabei gewesen. Der Zeuge H. hat in dem Zusammenhang bekundet, Beate Zschäpe habe Kennzeichen von Polizeifahrzeugen aufgeschrieben, der Beifahrerspiegel sei auf sie eingestellt gewesen. Der Zeuge Volker He. [siehe 250. Verhandlungstag] erinnerte sich, die drei waren Dicke zusammen, sie waren immer zusammen. Der Zeuge Stefan Apel gab ab, die drei hätten sich abgekapselt vom Rest der Gruppe. Tom Turner führte aus, in den Jahren ’95 und ’96 habe man die drei nur noch gemeinsam gesehen, sie sonderten sich als elitäre Gruppe ab. Entsprechendes hat auch der Zeuge Tino Brandt bekundet. Und die gemeinsame Bekannte Jana J. [siehe 93. und 107. Verhandlungstag]führte in ihrer Vernehmung aus, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien vor dem Untertauchen immer als “die Drei” bezeichnet worden, ihr Verhältnis sei exklusiv gewesen.

Die Angeklagte Beate Zschäpe wurde bereits damals im persönlichen Umfeld als willensstarke Person wahrgenommen, die sich durchsetzen konnte. Ihre Mutter, eingeführt über die Vernehmung des Zeugen Poitschke, schildert Beate Zschäpe als selbstbewusste Jugendliche, die sich durchsetzen konnte und schon in der Schulzeit durchaus in der Lage war, eigene Entscheidungen zu treffen und ihre eigene Meinung auch gegen Widerstände zu vertreten. Die Zeugin Sch. [siehe 153. Verhandlungstag], die Beate Zschäpe 1996 als Beschuldigte vernommen hatte, beschrieb die Angeklagte als ruhig, aufgeräumt. Sie habe auch in der Situation einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung genau gesagt, was sie wollte. Die Zeugin verwendete in diesem Zusammenhang die Begrifflichkeit „klipp und klar“. Auch die Zeuginnen Ilona Mundlos und Jana J. haben sie als bemerkenswert selbstbewusst wahrgenommen. Ihr Cousin, der Zeuge Stefan Apel, hat bekundet, die Angeklagte habe sich nicht über den Mund fahren lassen, sie habe sich von niemandem etwas aufzwingen lassen, sei durchaus bestimmend im Umgang mit anderen aufgetreten. Sie sei politisch rechts eingestellt gewesen, gegen den Staat und gegen die Ausländer. Der Zeuge Tom Turner hat ausgeführt, sie habe auch gesagt, wenn ihr was nicht gepasst habe. Auch nach der Aussage des Zeugen R., eines Jugendfreundes, ist die Angeklagte Beate Zschäpe sehr selbstbewusst in der Gruppe aufgetreten. Dies bestätigt auch der Zeuge Christian Kapke, der ergänzt, dass die Angeklagte auch gegenüber Böhnhardt und Mundlos sehr selbstbewusst aufgetreten sei.

Diesen Charakter der Angeklagten spiegelt auch ein Asservat aus der Garage wieder. In einem Brief von Uwe Mundlos, der am 26.01.1998 in der Garage in Jena sichergestellt worden ist, das Asservat 59.61, und der in der Hauptverhandlung auch verlesen worden ist, macht Uwe Mundlos daraus keinen Hehl. Ich zitiere: “Beate hat mir deswegen auch schon Anschiss verpasst”. Die Beweisaufnahme hat auch ergeben, dass Beate Zschäpe selbst körperliche Gewalt ausgeübt hat, dass sie selbst mit Druckluftwaffe bewaffnet war und dass sie selbst rechtsextremistische Straftaten begangen hat und sich ausdrücklich für Gewaltausübung für politische Zwecke ausgesprochen hat. Entsprechendes folgt aus der Einlassung von Gerlach, den Zeugen aus der Szene, der Verlesung eines Sachstandsberichts vom 26.11.1996, eines Einsatzprotokolls vom 09.11.1996, sowie eines Vermerkes über Durchsuchung und Sicherstellung vom 09.11.1996, einem Behördengutachten über eine Gaspistole vom 25.06.1997, sowie des Augenscheins von Lichtbildern.

Greger sagt: „Es begann bereits 1995.“ Bei ihrer vorläufigen Festnahme am 10.09.1995 in Rudolstadt im Rahmen einer rechten Aktion war die Angeklagte, wie der verlesene Sachstandsbericht des LKA Thüringen wiedergibt, mit einem zweischneidigen Dolch bewaffnet. Die Einstellung der Angeklagten zu Waffen hat der Mitangeklagte Gerlach geschildert. Alle drei Personen, also Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, haben sich seiner Aussage zufolge in der Kameradschaft Jena bereits seit ‘96 für die Bewaffnung ausgesprochen. Der Mitangeklagte hat sich durch diese Aussage selbst massiv belastet. Vor allem fügt sich aber die Aussage nahtlos ein in die Vielzahl der Zeugen, die eine Waffenaffinität und Gewaltbereitschaft von Böhnhardt, die radikalen Ansichten und Gewaltfantasien von Böhnhardt und Mundlos, das martialische Auftreten als Herrenmenschen schilderten. Die Angaben sind daher glaubhaft.

Selbst wenn Holger Gerlach für sich selbst anfänglich die Diskussion um die Anwendung von Gewalt für rein theoretischer Natur gehalten haben sollte, war die Position der von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe in den Diskussionen – auch nach Angaben von Holger Gerlach – klar und eindeutig in dem Sinne, politische Veränderungen durchzusetzen, rechtfertigt auch den Einsatz von Gewalt. Die Angeklagte Beate Zschäpe wendete selbst Gewalt an. Die Zeuginnen H. [siehe 132. Verhandlungstag], S. [siehe 132. Verhandlungstag]und K. haben bekundet, wie die Angeklagte beim Altstadtfest in Jena am 16.09.1996 die Geschädigte in Winzerla grundlos angriff und ihr den Fuß brach. Dass sich die Angeklagte regelmäßig mit Waffe bewaffnete, wenn sie Wohnung verließ, berichtet die Zeugin Jana J., die sich auch noch an den Namen der Waffe erinnerte, nämlich „Wally“. Dazu gibt es auch kongruente polizeiliche Feststellungen, die dokumentiert sind.

Anlässlich des Gedenktages zur Reichspogromnacht 1996 wurde Beate Zschäpe gemeinsam mit Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Holger Gerlach am 09.11.1996 festgenommen, um Straftaten zu verhindern. Uwe Böhnhardt trug damals braune uniformähnliche Kleidung mit Springerstiefeln. Im Fahrzeug sichergestellt wurden laut Erkenntnismitteilungen und Vermerken: Sturmhauben, Schreckschusswaffen und mehrere Messer; Beate Zschäpe hatte ein Schulterholster mit Druckluftwaffe, Magazin mit 13 Patronen und CS Gas. Eine weitere, nämlich eine Walther 5,5 mm wurde laut Sicherstellungsprotokoll in der Wohnung der Angeklagten sichergestellt.

Ein besonders aussagekräftiges Bild des Ausmaßes und der Ernsthaftigkeit, die der Extremismus der drei Personen also einschließlich der Angeklagten bereits vor ihrem Untertauchen angenommen hatte, lassen neben der Schilderung ihres Auftretens, vor allem auch die politisch motivierten Delikte in Jena 1996 und 1997 und der Garagenfund 1998 zu. Zu den damaligen Ermittlungsergebnissen hat der Zeuge Dressler vom LKA Thüringen berichtet: In der Nacht vom 13. auf den 14.04.1996 hängten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos einen lebensgroßen Puppentorso, den die Angeklagte mitgebastelt hatte, mit einer Schlinge um den Hals an einer Autobahnbrücke über die BAB 4 nahe der Ortschaft Höhn bei Jena auf. Die Puppe trug einen Davidstern und die Aufschrift “Jude”. Sie war mit einer Bombenattrappe verbunden und mit einer Bombenwarnung versehen.

Am 06.10.1996 legten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Ernst-Abbe-Sportfeld in Jena eine Kiste mit schwarzen Hakenkreuzen und der Aufschrift “Bombe” ab, die von Kindern gefunden wurde. In der Kiste befand sich eine Attrappe aus Kanistern und Metallrohr. Ende 1996 beschaffte sich Uwe Mundlos nach Aussage von Thomas Starke und bestätigt vom Zeugen Winter [siehe 187. Verhandlungstag] 2 kg TNT-Gemisch für die Begehung von rechtsextremistischen Delikten. Die Angeklagte Beate Zschäpe mietete am 10.8.1996 in Jena eine Garage an. Die Anmietung selbst wurde von der Angeklagten eingeräumt, der entsprechende Mietvertrag wurde verlesen. In der Garage lagerten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt Sprengsatz und rechtsextremistisches Schriftgut und sie bastelten dort auch an Rohrbomben.

Zum Jahreswechsel 1996/1997 schickten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe der Polizei, der Stadtverwaltung und Lokalredaktion in Jena auch Briefbombenattrappen mit Schwarzpulver. Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos sprachen massive Drohungen an Innenminister Drewes und den damaligen Zentralratsvorsitzenden Bubis aus. In dem Schreiben an die Stadtverwaltung und die Polizeidirektion formulierten sie: “Mit Bombenstimmung in das Kampfjahr 1997”. Am 02.09.1997 deponierten die Drei auf dem Vorplatz des Theaterhauses in Jena einen Koffer, der mit Hakenkreuzen bemalt war und eine selbstgebaute, nicht zündfähige Rohrbombe mit zwei Drähten, Schwarzpulver und TNT enthielt. Am 26.12.1997 stellten sie vor der Gedenkbüste des Widerstandskämpfers Magnus Poser einen Koffer mit Hakenkreuzen ab. Nach Bekundungen des Zeugen Dressler war der Zusammenhang zu dem Koffer aufgrund der Farben und […] identisch. Diese Delikte sind sämtlich Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und der Angeklagten Beate Zschäpe zuzuordnen.

Die Angeklagte räumt ein, den Puppentorso mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gebastelt zu haben. Nach den glaubhaften und detaillierten Angaben des Zeugen S. waren Beate Zschäpe wie auch Wohlleben an der Tatausführung mit beteiligt. Die drei hatten S. bereits im Voraus gebeten, ihnen ein Alibi für die Tat zu geben. Zudem bekannten sich Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe dem Zeugen Rothe [siehe 100., 131., 146. Verhandlungstag]gegenüber zu dieser Tat. Nach dem Zeugen Dressler wurde der Fingerabdruck von Uwe Böhnhardt am Tatort aufgefunden. Die Versendung der rechtsextremistischen Drohschreiben im Einvernehmen mit Böhnhardt und Mundlos hat Beate Zschäpe ebenfalls eingeräumt. Der Einlassung der Angeklagten, die Garage habe sie zwar gemietet, jedoch keine Kenntnis von der Lagerung von Sprengstoff und Rohrbomben gehabt, ist nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht zu folgen. Denn es war nach der Einlassung gerade der Zweck der Anmietung, inkriminierendes Material für den Zugriff der Behörden zu verbergen. Auf Grund der engen Verbundenheit von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, der zugestandenen gemeinsam begangenen Bezugsstraftaten Puppentorso und Briefbombenattrappe und nach den vom Zeugen Dressler dargestellten Ergebnissen der kriminaltechnischen Untersuchungen ist in der Gesamtschau der Aussagen und Indizien davon auszugehen, dass Beate Zschäpe alle oben angeführten Delikte in Jena gemeinsam mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangen hat und dass die Anmietung der Garage ausschließlich zum Zweck der Vorbereitung derartiger Taten erfolgte.

Dafür sprechen im Übrigen auch die Angaben des Mitangeklagten Holger Gerlach, eingeführt über die Einvernahme des Zeugen Schartenberg. Der Mitangeklagte Gerlach erinnerte, vom Zeugen Kapke 1998 erfahren zu haben, dass Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sämtliche dieser Taten begangen hatten. Eine weitere Bestätigung findet sich in der Vernehmung des Zeugen Bu. Wie der Zeuge Vitt bekundet hat, hat sich Bu. bei seiner Beschuldigtenvernehmung vom 24.11.2011 erinnert, die drei Untergetauchten hätten sich ihm gegenüber zu der Puppe und dem Koffer mit der Bombenattrappe bekannt. Der Zeuge Ha. [siehe 198., 204. und 214. Verhandlungstag]bekundete, dass Mundlos ihm gegenüber den Zusammenhang von Flugblattaktion und […] eingeräumt hat. An den Taten seien laut Mundlos noch andere beteiligt gewesen. Bis zu den Exekutivmaßnahmen am 26.01.1998 bereiteten Mundlos und Böhnhardt in der Garage weitere Sprengstoffdelikte vor.

Die Garage, die Beate Zschäpe angemietet hatte, wurde basierend auf einem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Jena vom 19.01.1998 am 26.01.1998 durchsucht. Rechtliche Bedenken gegen die Verwertbarkeit der Erkenntnisse bestehen nicht, war doch die Durchsuchung selbst ermittlungsrichterlich angeordnet. Nach Aussage des Zeugen Dressler stützte sich der Beschluss auf polizeiliche Erkenntnisse, denen wiederum auch nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu Grunde lagen. Auf die weitergehenden Ausführungen zur Verwertbarkeit, die ich bereits während der Hauptverhandlung ausgeführt habe, verweise ich. Bei der Durchsuchung der Garage wurden Sprengstoff, im Bau befindliche Rohrbomben und rechtes Schriftgut gefunden. Sichergestellt wurden laut dem verlesenen Durchsuchungsbericht, dem verlesenen Sicherstellungsprotokoll vom 16.01.1996 und nach der Inaugenscheinnahme von Lichtbildmappen, der verlesenen kriminaltechnischen Gutachten, der Aussagen des Zeugen Dressler und des Sachverständigen Er [siehe 106. Verhandlungstag]u.a. eine fertige und vier im Bau befindliche Rohrbomben, jeweils gefüllt mit Sprengstoff, eine aus einem Wecker gefertigte Zündvorrichtung mit Drähten, eine größere Menge Sprengstoff, TNT-Gemisch und Schwarzpulvergemisch. Eine genaue Mengenbestimmung des TNT-Gemisches war nicht mehr möglich, da die Rohrbomben teilweise gesprengt wurden. Anhand der ungefähren Maße der Bomben und Behältnisse wurde nach Aussagen des Zeugen Dressler durch das LKA Thüringen eine Menge von insgesamt ca. 1,4 kg hochgerechnet. Der Sachverständige Er. und der damals eingesetzte Entschärfer hat den Aufbau der Rohrbomben anhand von ihm gefertigter Röntgenbilder auch bekundet. Demnach war das Schwarzpulver selbst zum Zünden nicht geeignet, denn es fehlten ein Zünder und Batterien. Diese Materialien lagerten ebenfalls in der Garage. Das abstrakte Gefahrenpotential von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe war demnach auch vor dem Untertauchen durchaus explosiv.

In der Garage wurde auch eine mit Zusätzen versehene Liste mit Zivilfahrzeugen gefunden. Dies entsprecht und bestätigt wiederum die entsprechende Aussage von Christian Kapke, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hätten damals auch Zivilfahrzeuge ausspioniert. Den politischen Hintergrund der eingelagerten Tatmittel belegen eine Vielzahl von rechtsradikalen Schriften, die sichergestellt wurden. Dazu kommen Briefe, die die Vernetzung in die rechte Szene belegen. Inhalt und Duktus des ebenfalls in der Garage gelagerten Pogromlyspiels sprechen für sich, dazu habe ich schon Ausführungen gemacht. Der politische Extremismus, den die Entwickler im Spiel unverfälscht zum Ausdruck bringen, spiegelt […] Gedankenwelt wider. Die späteren Anschläge, die diesen Extremismus in die Tat umgesetzt haben, können die Pogromly bastelnde Angeklagte nicht wirklich überrascht haben.

An dieser Stelle möchte ich noch auf ein weiteres Asservat näher eingehen, dass in der Garage der Angeklagten aufgefunden worden ist. Der Auswertungsvermerk dazu und auch die Originalversion wurden verlesen. Es handelt sich um das sogenannte „Ali-Gedicht“. Der offensichtlich selbst verfasste Text wurde auf einer Diskette in der Garage gefunden. Die Überschrift lautet ohne den Versuch jeglicher Beschönigung: “Ali Drecksau wir hassen dich.“ Im Text dann: “Er – gemeint ist ein Türke – kann jetzt rennen oder fliehen / Er kann auch zu den Bullen gehen. / Doch helfen wird ihm das alles nicht, / Denn wir zertreten sein Gesicht.”

Wie wir wissen, haben Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die Nähe zu Polizeidienststellen bewusst zunehmend gesucht. Der bewusste Verzicht auf Bekennung zu den Anschlägen, die Tötung mittels Hinrichtung, die Angriffsrichtung auf Gewerbetreibende und die Verwendung einer Signaturwaffe, der Pistole Ceska, haben dazu geführt, dass die Ermittlungsbehörden lange Zeit nach möglichen kriminellen Hintergründen in den Gewerbebetrieben der Opfer suchten. Die Prophezeiungen im „Ali-Gedicht“ haben die Täter damit erfüllt.

Der Duktus im Gedicht ist auffällig, da er wie das Pogromlyspiel auf die damalige Gesinnung der Drei kurz vor dem Untertauchen verlässliche Rückschlüsse zulässt. Unmissverständlich schreit der Verfasser die von blindem Hass getragene Verachtung von Ausländern, insbesondere türkischen Mitbürgern, hinaus, despektierlich sind sie “die Alis”. Der Begriff “Ali” findet sich in zahlreichen Beweismitteln aus der Frühlingsstraße wieder. Die Gruppe verwendet den Begriff durchgängig als Synonym für türkische Bürger in Ausspähunterlagen, als Dateibezeichnung für die Speicherung der Fotos der Opfer der Hinrichtungen, im sogenannten Drehbuch und auch im Paulchen Panther. Dass die Angeklagte dieses Video noch während ihrer Flucht verbreitet hat, hat sie eingeräumt. Sie stand demnach hinter dem herabwürdigenden Begriff „Ali“ auch noch, als die Gruppe selbst bereits aufgelöst war. Ihr Verhalten zeigt, wie sehr es ihr zu dem Zeitpunkt – die beiden Mitstreiter waren bereits tot – noch darauf ankam, die Angehörigen der Opfer mit der grausamen Verunglimpfung zu konfrontieren.

Vergegenwärtigt man sich die Einzelheiten der Bilder im Video und die von den Erstellern bezweckten Wirkung bei den Hinterbliebenen, belegt ihr Verhalten auch, dass die Angeklagte Zschäpe im November 2011 durchaus zu einem Stich ins Herz im Stande war. Die umfangreiche Beweisaufnahme zur persönlichen Entwicklung von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe vor dem Untertauchen hat somit ergeben, dass die Angeklagte bereits damals vor dem Untertauchen gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ein eingeschworenes Team bildete. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ihrerseits machten keinen Hehl aus ihrem Hass gegen Juden und Türken. Die Angeklagte war vor dem Untertauchen nicht die meinungsschwache, gar dependente, Uwe Böhnhardt hörige Person, deren Bild sie zu zeichnen versuchte. Vielmehr wurde sie in der rechten Szene und in ihrem persönlichen Umfeld als starke Frau wahrgenommen. Sie trat aktiv und energisch auf, engagierte sich politisch, stand seit 1995 unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und beging ab 1996 gemeinsam mit Böhnhardt und Mundlos ideologisch motivierte Straftaten mit Sprengstoffbezug. Selbst bei der Versendung von Bombenattrappen an die Polizei ist die Angeklagte damals nicht zurückgeschreckt. Wie der Zeuge S. und der Zeuge B. ausführten, schützte sie die anderen durch ein falsches Alibi.

Entgegen ihrer Darstellung haben maßgeblichen Einfluss weder der THS noch Tino Brandt oder die Verfassungsschutzbehörden ausgeübt. Uwe Böhnhardt erweckte nach Aussage Helbig bereits vor dem Untertauchen bei Personen aus dem Umfeld den Eindruck eines Rechtsterroristen. Ausländer müssten nicht nur ausgewiesen, sondern interniert werden in KZs. Am besten sei es auch für die Ausländer selbst, wenn sie vergast würden. Dabei ließ er keinen Zweifel, dass er auch persönlich mit Waffen gegen Ausländer vorgehen werde. Alle drei Personen, auch Beate Zschäpe, verband bereits vor dem Untertauchen die Bereitschaft, Sprengstoff zur Einschüchterung Andersdenkender einzusetzen, die Verachtung von Juden, der Hass auf Türken, die Neigung, den Staat zu provozieren, der Hang, bewaffnet aufzutreten, und die völkische Frömmelei. Eine Antwort, wann und weshalb die Angeklagte nach dem gemeinsamen Untertauchen von der Billigung ideologisch begründeter Gewalttaten abgerückt sein könnte, bleibt die Angeklagte in sämtlichen Einlassungen schuldig. Greger sagt, sie würde jetzt eine Pause vorschlagen. Götzl unterbricht bist 15:45 Uhr.

Um 15:47 Uhr geht es weiter. Götzl sagt, man würde dann für heute noch zu einem Block kommen und dann für heute unterbrechen. OStAin Greger setzt das Plädoyer der BAW fort: Hoher Senat, ich habe eben die Vorgeschichte dargestellt. Jetzt geht es mir darum, die Gründung der Vereinigung NSU vorzustellen und auszuführen. Nach dem gemeinsamen Untertauchen bildeten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe noch 1998 in Chemnitz eine bewaffnete und rechtsextremistische Terrorzelle. Auch zur Gründung der Vereinigung konnten in der Beweisaufnahme hinreichende Feststellungen getroffen werden. Die zeitlichen Abläufe und die Erkenntnisse zu den beteiligten Personen basieren zum einen auf den Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden – eingeführt über verlesene Behördenzeugnisse zu Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe, Holger Gerlach, Ralf Wohlleben, Carsten Schultze, Antje Probst, Jan Werner, Tino Brandt und André Kapke -, auf den Angaben der vernommenen V-Mann-Führern und auf Aussagen von Zeugen im damaligen Umfeld der Untergetauchten. Im relevanten Zeitraum hatte das LfV Thüringen eine verlässliche Quelle mit Tino Brandt, damals Führer des THS, Deckname Otto, 2045 und nach seiner Reaktivierung im Jahr 2000 Deckname Oskar, 2150. Tino Brandt wurde ab Januar 1995 als geheimer Mitarbeiter geführt und erprobt, im Jahr 1997 wurde er eingestuft als ziemlich zuverlässig und ab September 1999 als im allgemeinen zuverlässig beurteilt. Tino Brandt kannte seiner Aussage nach die Drei von den Stammtischen. Er nahm nach ihrem Untertauchen im Februar/März 1999 in Absprache mit dem LfV Thüringen telefonisch Kontakt mit ihnen auf. Gesprächsinhalt waren mögliche Hilfeleistungen und zunehmende Probleme mit André Kapke.

Das LfV Thüringen hatte noch eine weitere Quelle, 2100, Degner, in der Szene bekannt als Riese, der ebenfalls in Hauptverhandlung vernommen wurde, der seine Quellentätigkeit jedoch abstritt. Der Verfassungsschutz Brandenburg hatte die Quelle Carsten Szczepanski [siehe 167. und 174. Verhandlungstag] [siehe 215., 222., 266. und 290. Verhandlungstag], Bode [siehe 100. und 144. Verhandlungstag], Wießner [siehe 99., 145., 157. und 199. Verhandlungstag], Zweigert [siehe 99., 144. und 227. Verhandlungstag]und Meyer-Plath [siehe 199. Verhandlungstag] wurden zu den Deckblattmeldungen unter Vorhalt von Vermerken vernommen. Sie bestätigten die Validität der Informationen und die Dokumentation der Niederschriften. Brandt und Szczepanski gaben an, die damaligen Meldungen hätten den Tatsachen entsprochen, insgesamt passen die Meldungen stimmig zueinander. Die Erkenntnisse wurden durch weitere zuverlässige Zeugenaussagen und zum Teil auch durch die Einlassung Beate Zschäpes und Ralf Wohllebens untermauert.

Demnach ist davon auszugehen, dass die drei den Entschluss, sich zu bewaffnen und auf Dauer eine terroristische Zelle im Untergrund zu bilden, im zweiten Halbjahr 1998 in Chemnitz fassten, als sich abzeichnete, dass die Spenden, Zuwendungen und sonstigen Unterstützungsleistungen der rechten Szene und des persönlichen Umfelds ein Leben auf Dauer im Untergrund nicht nachhaltig würden sichern können. Andererseits verfestigte sich die gemeinsame Überzeugung, weder ins Ausland zu flüchten noch sich den Strafverfolgungsbehörden zu stellen. Die Gründung ist nicht taggenau zu bestimmen. Die Zeitspanne der Gründung lässt sich aber anhand mehrerer Marker relativ verlässlich eingrenzen. Es ist davon auszugehen, dass jedenfalls bis zur Durchsuchung der Garage am 26.01.1998 in Jena noch keine terroristische Vereinigung mit dem Ziel von Anschlägen gegen Personen bestand. So ist der genaue Einsatzzweck der sichergestellten Rohrbombe nicht mehr zu klären. Sie waren sämtlich nicht zündfähig. Und es verging bis zum ersten Anschlag im Sommer 1999 ein relativ langer Zeitraum von eineinhalb Jahren.

Die Zeugen Walther, Apel und Ralf Wohlleben haben übereinstimmend bekundet, dass Beate Zschäpe sich spontan mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt entschieden hätte, sich nach der Durchsuchung einer drohenden Strafverfolgung durch Flucht zu entziehen. In den ersten Monaten im Untergrund war das Leben bestimmt von der Suche nach einer Unterkunft und dem Fahndungsdruck der Ermittlungsbehörden. Schon relativ kurz nach dem Untertauchen statteten sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter Unterstützung von Beate Zschäpe mit den ersten kontrollsicheren Ausweispapieren aus. Der Reisepass Gunter Frank Fiedler [siehe 187. Verhandlungstag]wurde am 30.04.1998 beantragt, am 02.07.1998 ausgestellt. Der Reisepass Bu. wurde im Spätsommer 1998 beantragt und am 07.09.1998 ausgestellt. Diese Vorgehensweise ist belegt durch die Zeugen Max-Florian Bu., Mandy Struck und Gunter Fiedler, die dazu glaubhaft bekundeten, und die Ermittlungen zu den Reisepässen, belegt durch die Zeugen Al. [siehe 218. und 222. Verhandlungstag], Be. und Vi.

Parallel suchten die drei Untergetauchten nachdrücklich nach Schusswaffen. Aussagekräftig sind insoweit zwei Erkenntnismitteilungen des Verfassungsschutzes Brandenburg, eingeführt über Verlesung eines Behördenzeugnisses und mehrere Zeugenaussagen. Nach der Meldung der V-Person Piatto, also des Zeugen Carsten Szczepanski, vom 19.08.1998 sollte Jan Werner versuchen, Waffen für die Drei zu beschaffen. Am 25.08.1998 sandte der gesondert Verfolgte Werner [siehe 150. Verhandlungstag]nach Aussage des Zeugen Mü. [siehe 158. und 283. Verhandlungstag]an Carsten Szczepanski eine SMS mit dem Wortlaut: „Hallo, was ist mit dem Bums?“ Nach einer weiteren Erkenntnismitteilung des Verfassungsschutzes Brandenburg vom 11.09.1998, ebenfalls von Piatto, habe Jan Werner Kontakt zum Trio und den Auftrag, mit Geldern von Sachsen für die drei Waffen zu besorgen. Das Trio plane, mit den Waffen einen weiteren Überfall durchzuführen, um Deutschland verlassen zu können. Probst [siehe 162. und 169. Verhandlungstag]aus Chemnitz wolle der Beate Zschäpe ihren Pass zur Verfügung stellen.

Nach der umfangreichen Beweisaufnahme mit der Vernehmung Szczepanskis, des V-Mann-Führers Görlitz, Meyer-Plath vom LfV Sachsen und der Zeugin B., ehemals Probst bestehen – auch wenn ein zu dem Bericht zeitlich passender erster Überfall im aktuellen Verfahren nicht mehr aufgedeckt werden konnte und der Zeuge Werner von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat – insgesamt keine Zweifel an der damals geschilderten Waffensuche der drei Flüchtigen. Denn es gab keinen Anlass für Carsten Szczepanski, das Gehörte zu verändern oder damals unzuverlässig zu berichten. Der Zeuge kannte die flüchtigen Personen nämlich nicht. Die SMS von Jan Werner fügt sich zeitlich und inhaltlich ins Bild. Die Angeklagte hat in ihrer Einlassung eine Waffenlieferung, wenn auch ohne nähere Details, grundsätzlich bestätigt. Die Zeugin Probst wiederum fand in der Hauptverhandlung keine Erklärung dafür, dass, wie in der Zeugenvernehmung vorgehalten, sie sich in der fraglichen Zeit tatsächlich zwei Ausweise unter auffälligen Umständen ausstellen ließ. Und die Erkenntnisse zur Waffensuche und zu einer angeblich angedachten Flucht ins Ausland fügen sich nach der durchgeführten Beweisaufnahme ins Gesamtbild ein. Grundsätzlich bestätigt wird die dringende Waffensuche vom Mitangeklagten Ralf Wohlleben.

Einen markanten zeitlichen Fixpunkt für die Gründung der Vereinigung stellt schließlich die Entscheidung für einen Verbleib in Deutschland dar. Der Zeuge Gunter Fiedler hat glaubhaft bekundet, die drei Personen kurz nach ihrer Flucht aus Jena über Thomas Starke kennengelernt zu haben. Nach ein paar Monaten habe er mitbekommen, dass die drei nicht ins Ausland gehen würden. Er habe sich daraufhin den Reisepass auf seinen Namen wiedergeben lassen. Das sei etwa sechs bis neun Monate nach dem Kennenlernen gewesen. Gleichzeitig, so berichtete der Zeuge Max-Florian Bu., eingeführt über Zeugen Be. und Vi., schotteten sich die drei Untergetauchten zunehmend von der Chemnitzer Szene, die sie anfänglich als flüchtende Rechtsextreme logistisch unterstützt hatte, ab. Im zweiten Halbjahr 1998 zeichnete sich zunehmend ab, dass die rechte Szene ein dauerhaftes Leben im Untergrund für die drei nicht sichern konnte.

Im Oktober 1998 teilte der Zeuge André Kapke der Quelle Tino Brandt – bestätigt durch Brandt, Kapke und eine Quellenmitteilung – mit, dass das Trio große finanzielle Probleme habe. Besonders aussagekräftig erweist sich in diesem Zusammenhang wiederum ein Fund aus der Frühlingsstraße. Sichergestellt wurde dort ein in der Hauptverhandlung verlesener Einlieferungsbeleg für ein Einschreiben an den damaligen Vermieter der Tarnwohnung in der Altchemnitzer Straße 12. Dieser Beleg datiert vom 22.12.1998, also vier Tage nach dem Überfall Edeka. Das Einschreiben ist an den Zeugen K. gerichtet. Diesem Einwurfeinschreiben zuordbar ist die schriftliche Kündigung der Wohnung, die ebenfalls sichergestellt und verlesen wurde. Diese datiert vom 13.12.1998, damit fünf Tage vor dem Überfall. Die Kündigung selbst wird zum 30.03.1999 ausgesprochen, was für eine langfristige Zukunftsplanung der Gruppe spricht. Der Zeuge Ri. bekundete, die Kündigung sei von der Angeklagte Beate Zschäpe ausgegangen. Sie sei sein Hauptkontakt gewesen, wenn es um Wohnungsangelegenheiten ging. Diese Indizien sprechen für eine gemeinsame Planung des Überfalls auf den Edeka-Markt wie auch für eine gemeinsame langfristige Zukunftsplanung. In diesem Lichte ist der bewaffnete Überfall im Dezember 1998 zu sehen.

Am 18.12.1998 überfielen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit einer scharfen Waffe einen Edeka- Markt in Chemnitz. Diese Tat ist den untergetauchten Personen eindeutig über zwei Hülsen zuordenbar. Die Hülsen wurden in der Frühlingsstraße in Zwickau aufgefunden und sie stammen aus der Tatwaffe. Der Überfall auf den Edeka-Markt stellt damit die erste Tate der Gruppe NSU dar. Die zwei Zellenmitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt agierten erstmals aus dem Untergrund heraus mit einer scharfen Schusswaffe. Die erstrebte Tatbeute war für die Sicherung des gemeinsamen Zusammenlebens aller drei Personen unerlässlich. Die Entscheidung, am gemeinsamen Wohnort einen bewaffneten Raubüberfall zu begehen, erweist sich ohne Einbindung von Beate Zschäpe undenkbar, da sie für das weitere Zusammenleben von einschneidender Bedeutung war. Daher besteht kein Zweifel, dass von diesem Zeitpunkt an allen Drei bewusst war, dass eine Rückkehr in die Legalität nicht mehr ohne Haftstrafen möglich war, und dass die Tat wegen der weitreichenden Folgen auf einer Entscheidung aller drei Personen beruhte. Vor dem Hintergrund der bewussten Abschottung von der Szene, der bewussten Entscheidung für eine zuverlässige Legendierung und der gemeinsamen Zukunftsplanung ist davon auszugehen, dass die Gruppe ab diesem Zeitpunkt ein Leben auf Dauer im Untergrund geplant hat.

Bereits ein halbes Jahr später, am 23.06.1999, begingen die drei Untergetauchten das erste rassistische, extremistisch motivierte Sprengstoffdelikt. Aufgedeckt wurde die Tat infolge der Einlassung des Mitangeklagten Carsten Schultze, dem gegenüber sich Mundlos und Böhnhardt der Tat berühmten. Die Tat ist nicht von der Anklage erfasst, von der Strafverfolgung wurde nach § 154 StPO abgesehen. Gleichwohl stellt sie die erste ideologische Tat der Gruppierung dar. Böhnhardt und Mundlos hatten in der Gaststätte Sonnenschein in Nürnberg auf der Herrentoilette eine Bombe mit Schwarzpulver deponiert. Der Sprengsatz, der explodierte, bestand nach Angaben des Zeugen Os. [siehe 172. Verhandlungstag] aus einem Metallrohr mit beidseitigen Verschlussstopfen, drei Minute-Zellen und Schwarzpulver, der an den Aufbau der Asservate in Jena erinnert. Als der Geschädigte Mehmet O. die vermeintliche Taschenlampe auffand und aufhob, explodierte die Bombe. Nur der vorzeitigen Sprengung der Verschlusskappen ist zu verdanken, dass er nicht schwerer verletzt wurde. Er erlitt Schnittverletzungen am ganzen Körper.

Dass sich später die Erkenntnis verbreitet hat, dass die drei fortan selbständig im Untergrund leben wollten belegt eine in einem Behördenzeugnis des LfV Thüringen niedergelegte und verlesene Deckblattmeldung. Nach Erkenntnis der Verfassungsschutzbehörde vom 20.11.1999, die der Zeuge Marcel Degner [siehe 191., 207., 292., 300. und 309. Verhandlungstag] grundsätzlich bestätigte, hatte der Zeuge am 13.11.1999 Starke, dem ehemaligen Intimpartner von Beate Zschäpe, in Schorba während eines Konzerte finanzielle Hilfe für die drei angeboten, Starke habe spontan geantwortet, dass die drei kein Geld mehr benötigten, weil sie jobben würden. Auf Grund der Gesamtwürdigung dieser Erkenntnisse und die zeitlichen Verläufe besteht kein Zweifel, dass die Tat am 19.12.1998 die erste Tat des NSU war.

Es besteht kein Zweifel, dass die Gewalttat im Edeka-Markt 1998 die ernsthafte Entscheidung der drei voranging, als Untergrundzelle, der Blaupause der Turner Tagebücher entsprechend, Anschläge zu begehen und diese mit Raubüberfällen zu finanzieren, auch wenn die Personen anfänglich noch Alternativszenarien in den Blick genommen hatten – etwa die von den Zeugen Kapke, Brandt und Gunter Fiedler geschilderte angedachte Verlagerung ins Ausland oder das von den Mitangeklagten von Ralf Wohlleben und Carsten Schultze sowie von Tino Brandt sowie Jürgen Böhnhardt [siehe 78. Verhandlungstag] und Tino Brandt ausgelotete Idee einer Gestellung über RA Eisenecker Anfang 1999.

Die Konzeption der Vereinigung sah folgendermaßen aus: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war der NSU von Gründung bis zur Auflösung 04.11.2011 als kleine Zelle konzipiert. Diese bestand durchgängig ausschließlich aus den drei Personen Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe. Die drei Gruppenmitglieder lebten zusammen im Untergrund und sie agierten arbeitsteilig. Nach außen traten alle drei ausschließlich unter Aliasnamen auf, auch untereinander verwendeten sie konsequent Tarnnamen. Die Gruppe finanzierte sich selbst, auf Unterstützer griff sie nur partiell zurück. Wobei anfangs jedoch, wie der NSU-Brief belegt, auch der Aufbau eines anonymen Netzwerkes nicht ausgeschlossen worden ist.

Greger: „Im Folgenden werden die Persönlichkeit der Angeklagten, das Konzept der Gruppe, die breitflächige Ausspähung, die Taten und die Verlautbarungen und Logistik der Gruppe genauer dargestellt.“ Zur Person der Angeklagten Beate Zschäpe hat die Beweisaufnahme erbracht: Die Angeklagte wurde vor dem Untertauchen von Personen aus ihrem Umfeld als starke Person wahrgenommen. Es stellt sich nach der Einlassung der Angeklagten und der Zeugenaussage Prof. Bauer die Frage ob die Beweisaufnahme Anhaltspunkte dafür ergeben hat, dass die Angeklagte nach dem Untertauchen innerhalb der Gruppe von Böhnhardt und Mundlos ausgegrenzt, von Entscheidungen ausgenommen worden wäre oder sich gar zu einer abhängigen Person entwickelt hätte. Die Antwort nach der Beweisaufnahme lautet: Nein.

Zahlreiche Zeugen schildern, insbesondere Holger Gerlach, dass die Angeklagte es stets vermochte, innerhalb der Dreiergruppe ihre Position zu vertreten, und dass ihr ein Mitspracherecht zu kam, so dass sie ohne Zweifel an allen relevanten Entscheidungsprozessen teilgenommen hat. Bereits der Zeuge L., der zur 1. und 2. Vernehmung von Holger Gerlach berichtet hat, wo der noch zurückhaltend Auskunft gab, erinnert sich, dass sich die Angeklagte Beate Zschäpe nach Angabe von Holger Gerlach in der Gruppe behaupten konnte. Der Zeuge Scha. hat glaubhaft ausgeführt, dass Gerlach in seiner Beschuldigtenvernehmung auf Nachfrage zum Innenverhältnis geäußert habe, nach dem Untertauchen sei Beate Zschäpe gleichberechtigt aufgetreten, alle Entscheidungen wären gemeinsam mit ihr getroffen worden. Beate Zschäpe, die schon einmal im Bus einer Punkerin eine reingehauen habe, weil diese blöd geschaut habe, wäre nicht der Typ gewesen, der sich unterordnet. Auch die Angaben von Gerlach am 02.06.2013 lassen daran keinen Zweifel aufkommen. Die Angaben von Holger Gerlach haben sich insoweit auch als verlässlich erwiesen.

Der Mitangeklagte Gerlach war die Person, der die drei am besten kannte. Er hielt durchgängig bis 2011 Kontakt. Er begleitete sie bei mehreren Urlauben. Ihm gelangen daher zuverlässige, in sich konsistente und relativ unverfälschte Einblicke in die Binnenstruktur der Gruppe. Die Angaben des Mitangeklagten Gerlach wurden durch weitere Zeugen untermauert. So hat der Zeuge Max-Florian Bu. in seiner Beschuldigtenvernehmung vom 29.11.2011, eingeführt über den Zeugen Be., beschrieben, dass Uwe Böhnhardt zwar gegenüber Uwe Mundlos autoritär aufgetreten sei, ein derartiges Verhalten habe Uwe Böhnhardt jedoch niemals gegenüber Beate Zschäpe an den Tag gelegt. Die Aussage von Max-Florian Bu. ist ebenfalls glaubhaft und aussagekräftig. Er hat seine Beschreibung des Umgangs der drei und ihres Verhältnisses untereinander bereits in der Frühphase der Ermittlungen,, noch gänzlich unbefangen von der Berichterstattung, gegeben. Und Max-Florian Bu. hatte die drei Untergetauchten erst kurz nach der Flucht kennengelernt, ist also frei von Eindrücken aus der Zeit in Jena.

Die Urlaubsbekanntschaften haben die drei Untergetauchten teilweise über mehrere Jahre in Freiheit erlebt. Auch ihre übereinstimmenden Wahrnehmungen und Beurteilungen spiegeln die Gleichberechtigung und auch den Respekt, den ihr Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zollten, wieder. Hier einige Zitate von den Aussagen der Urlaubsbekanntschaften. Zeuge Christian Mo. [siehe 60. Verhandlungstag]: „Sie waren zu dritt ein Team.“ Zeugin Karin Mo. [siehe 60. Verhandlungstag]: „Das Verhältnis der drei war ausgeglichen. Es herrschte Gleichberechtigung unter ihnen. Sie waren wie eine kleine Familie, eingeschworen, sie verstanden sich extrem gut.“ Juliane S. [siehe 129. Verhandlungstag]: „Alle wussten alles. Sie hatten ein ausgewogenes Verhältnis in der Gruppe, Planungen wurden immer zwischen den dreien abgesprochen. Sie verhielten sich fürsorglich, innig.“ Britta Ka. [siehe 68. Verhandlungstag]: „Sie schienen alle drei ein eingespieltes Team zu sein.“

Die Zeugin Michele Ar. [siehe 217. Verhandlungstag]hat zur letzten Anmietung des Wohnmobils in Eisenach berichtet: Sie hatte den Eindruck, die beiden Kunden Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe erschienen sehr vertraut. Der Zeuge Ge. [siehe 68. Verhandlungstag]hat Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe im Zusammenhang mit der Auftragserteilung zur Reparatur eines Bootsmotors erlebt, dem Zeugen war das damalige Auftreten der Angeklagten noch sehr gut in Erinnerung. Obwohl es um einen Motor ging, habe nicht Böhnhardt, sondern die Angeklagte das Wort geführt und überwiegend gesprochen. Sie habe die Details der Reparatur abgesprochen. Die Frau habe bestimmt und gesagt, was zu machen sei. Sie sei außergewöhnlich dominant aufgetreten. In dieses Bild fügt sich auch ein Video – gespeichert auf EDV 2 – ein, das von einer Überwachungskamera der drei Untergetauchten aufgenommen und das in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen worden ist. Zu sehen sind neben der Angeklagten auch die beiden Männer. Beide Männer und nicht etwa Beate Zschäpe greifen unaufgefordert zum Kehrgerät, nachdem ein Besucher die Wohnung verlassen hat. Mehrere in Augenschein genommene Fotos zeigen stets eine gut gelaunte Zschäpe mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Erhellend ist auch die Aussage von Patrick Ku. [siehe 67. Verhandlungstag], einem Wohnungsnachbar: Die Angeklagte habe erzählt, dass sie etwas gegen Ausländer habe, die nach Deutschland kommen und nicht arbeiten, durch sie gebe es mehr Straftaten in Deutschland. Der Zeuge erinnerte sich an Vorfall 2010. Zschäpe habe ihm geraten, dass er sich nichts gefallen lassen soll und sich selbst beschrieben haben als eine, die auch gleich zulangen würde. Die Zeugin S. hat die Angeklagte […] erlebt. Die Angeklagte habe ihr eine Standpauke gehalten und sei aggressiv geworden, sie habe die Zeugin S. richtig eingeschüchtert. Auf Frage des Zeugen Poitschke, ob weitere Straftaten geplant und zu verhindern seien, verneinte sie, was unbefangen ebenfalls nur so zu verstehen ist, dass sie in alle Taten der Gruppe eingeweiht war.

Nach der Beweisaufnahme ist auch davon auszugehen, dass sie nach Untertauchen mit keinem der Männer eine exklusive Beziehung führte. Zwar haben einige Zeugen aus ihrer damaligen Nachbarschaft gesagt, die Angeklagte habe behauptet, der eine sei ihr Freund, der andere der Bruder. Diese Fiktion war jedoch im konservativem Umfeld der Nachbarn allein der Legendierung geschuldet. Schon die Aufteilung der Zimmer in den verschiedenen Wohnungen spricht gegen eine Paarbeziehung. Die Zeugen, die das Verhalten der drei längere Zeit beobachtet haben, haben ebenfalls keine solche Wahrnehmungen gemacht. Nach den Beobachtungen der Zeugin Britte Ka. hat Beate Zschäpe beide Männer bemuttert. Beide Männer wären gleich nett zur Angeklagten gewesen. Der Zeuge Matthias Re. [siehe 68. Verhandlungstag] hat bekundet, „Gerry“ habe ihm gegenüber sein Verhältnis zu Liese als freundschaftlich bezeichnet eine intime Beziehung aber unmissverständlich verneint. Nach der Aussage von Karin Mo. war ein Verhältnis zu einem der Männer nicht wahrnehmbar. Hierfür spricht auch die vom Zeuge Poitschke geschilderte spontane Äußerung der Angeklagten nach ihrer Festnahme, Böhnhardt und Mundlos seien ihre Familie gewesen, ohne dass sie zwischen den beiden differenziert hätte. Der Mitangeklagte Holger Gerlach beschrieb das Verhältnis zu Böhnhardt und Mundlos folgendermaßen: “Als wenn sie die Frau zweier Ehemänner gewesen wäre. Sie hatte keine Beziehung zu einem der beiden, sondern zu beiden ein enges Verhältnis.“ Dem entspricht wiederum, dass auch der Zeuge Max-Florian Bu., wie bekundet vom Zeugen Be., zu keinem Zeitpunkt Intimitäten beobachtet hat.

Die Aussage von Sindy H., die Beate Zschäpe […] als unsichere Persönlichkeit einschätzen wollte und auf deren Beschreibung der Zeuge Bauer sein unsicheres Konstrukt einer dependenten Persönlichkeit maßgeblich errichtet hat, ist nicht zu folgen. Die Angeklagte selbst stellte gegenüber dem Zeugen Bauer die Angabe der Zeugin in Abrede. Die Verschiebung der Verantwortung auf Uwe Böhnhardt, die die kontaktheischende Zeugin H. geschildert hat,kann auch als praktikabler Vorwand der Beate Zschäpe gewertet zu werden, H. auf die erforderliche Distanz zu halten.

Wie selbstbewusst sich die Angeklagte Beate Zschäpe nach der Festnahme und während des Verfahren gerierte, dazu haben die Zeugin Binz, Le. und P.
[beide siehe 17. Verhandlungstag]bekundet. Sie hätte sich nicht gestellt, wenn sie nichts hätte sagen wollen. Ihr war wichtig, dass die beiden sie zu nichts gezwungen hätten. Dem Zeugen Le. gegenüber präsentierte sie sich als Faktenmensch. Da die Angeklagte Beate Zschäpe überobligationsmäßig vor jedem Gespräch mit Ermittlungsbeamten ausdrücklich und unmissverständlich auf ihr Aussageverweigerungsrecht hingewiesen wurde, geht der Verwertungswiderspruch der Verteidigung soweit ins Leere, ein Verwertungsverbot hinsichtlich solcher Äußerungen ist nach der bestehenden Rechtsordnung nicht vorgesehen. Dass die Angeklagten durchaus dominante und manipulative Wesenszüge zeigt und Geschehen gerne kontrolliert, belegt der Brief an Robin Schmiemann – auch zu dessen Verwertbarkeit habe ich bereits Ausführungen gemacht.

Auch seit Mai 2013 zeigte sich die Angeklagte bestimmend, selbstbewusst und durchsetzungsstark. Zu erwähnen ist insbesondere, wie vehement sie tagesabhängig die Sitzordnung der Verteidiger und sogar der des Angeklagten Eminger durchgesetzt hat. Wie konsequent sie unbequeme Zeugen fixiert hat und mit welcher Energie und Ausdauer sie ihren Bannstrahl gegen ihre sogenannten Altverteidiger gerichtet hat, als diese sich ihrem Willen nicht mehr unterordnen wollten. Auch in der Haftanstalt in München ist sie nach glaubhaften Angaben der Zeugin Ha. [siehe 350. Verhandlungstag]selbstbewusst und standfest aufgetreten. Zaghaftigkeit und Unsicherheiten hat die Zeugin nicht feststellen können. Nach der Beweisaufnahme ist daher davon auszugehen, dass sich die Angeklagte in der Dreiergruppe mit Blick auf Vorgeschichte und gemeinsame Entwicklung durchaus behaupten konnte.

Wenn also die Zeugin Ilona Mundlos die Angeklagte als Jugendliche im Umgang mit Uwe Mundlos folgendermaßen beschrieben hat: „Zschäpe hatte Durchsetzungsvermögen, ließ sich nicht alles gefallen, konnte ihren Willen durchsetzen“, dann weiß jeder der Verfahrensbeteiligten, die die Angeklagte im Sitzungssaal erlebt haben, was die Zeugin damit gemeint hat. In der Hauptverhandlung ergaben sich auch keine tragfähigen Anhaltspunkte, dass sie sich nach dem Untertauchen vom rechten Gedankengut distanziert hätte. Die Angeklagte hatte in ihrer Wohnung Zugriff auf eine Vielzahl von rechten Schriften, zu den Inhalten einer sichergestellten DVD-R mit der Bezeichnung „Neu“ mit zahlreichen Texten aus der NS-Zeit hat die Zeugin Pf. [siehe u.a. 149. Verhandlungstag]ausführlich bekundet. Auch das lange Zusammenleben mit zwei überzeugten, rechtsextremistischen Mördern und ihr Engagement, das sie am 04. und 05.11.2011 gezeigt hat, sprechen eindeutig gegen einen Gesinnungswandel.

Wenn die Angeklagte Beate Zschäpe dem Zeugen Patrick Ku. auch einmal geraten haben soll, nicht in die rechte Szene abzurutschen, ist dies nur konsequent, da die drei Untergetauchten selbst ab 2000 den Kontakt in die rechte Szene mieden und sich angepasst verhielten, bspw. auch griechische Restaurants aufsuchten. Hinzu kommt, dass das Entdeckungsrisiko für die gesamte Gruppe durch extremistisches Verhalten des Nachbarn zugenommen hätte, die Warnung also auch der Sicherheit der Gruppe diente. Die Gruppe selbst war staatsfeindlich ausgerichtet. Die Angeklagten Zschäpe, Gerlach und Wohlleben verhalten sich zu den politischen Zielen der Gruppe verschwommen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme töteten Böhnhardt und Mundlos unbeschadet ihrer psychopathischen Züge nicht aus Mordlust und auch nicht gelegenheitshalber aus Frustration. Böhnhardt und Mundlos sahen sich nicht als Kriminelle. Sie töteten im Namen des Nationalsozialistischen Untergrunds. Der NSU hat sein Wirken ausdrücklich unter ein politisches Motto gestellt. Das zeigt nicht nur die Namensgebung. Die Bezeichnung, die seit 1999 unverändert war, stellt unmissverständlich den Bezug zum Nationalsozialismus her.

Auch der Vorgehensweise der Gruppe kommt starke Aussagekraft zu. Die Taten waren ganz und gar nicht das Zufallsprodukt, das die Angeklagte behauptet. Durch die Verwendung ein- und derselben Schusswaffe sollten die Taten in der Öffentlichkeit als serienmäßige Hinrichtungen wahrgenommen werden. Die Anschläge wurde ab der ersten Erschießung von der Gruppe dokumentiert und nummeriert. Das Konzept sah auch vor, durch Anschläge eine größere Anzahl von Opfern zu treffen. In beiden Fällen sollte zunächst keine Bekennung zu den einzelnen Taten erfolgen. Dadurch sollten die Bevölkerungsteile mit Migrationshintergrund massiv verunsichert werden. Bürger, die nach ihrem Verständnis nicht der deutschen Nation angehörten, sollten das Vertrauen zum Staat und in die Polizei verlieren und zum Wegzug veranlasst werden. Innerhalb der betroffenen Bevölkerungsteile sollte sich Misstrauen ausbreiten. Die wahren Hintergründe sollten erst im Bekennervideo dargelegt werden.

Im Bekennervideo Paulchen Panther bekundete der NSU: „Solange sich keine grundlegenden Änderungen und in der Politik, Presse und Meinungsfreiheit vollziehen, werden die Aktivitäten weitergeführt. Taten statt Worte.“ Der NSU wollte damit mit seinen Taten zum Erhalt der deutschen Nation beitragen. Warum die Serie der Anschläge im Jahre 2007 endete, konnte nicht festgestellt werden. Bisher wurden jedenfalls keine weiteren Anschläge ermittelt. Das Konzept sah auch vor, wie in den Turner-Tagebüchern beschrieben, auch die Kommandozentrale zu sprengen. Dass die Gruppe im Datenbestand auch eine elektronische Ausgabe der besaß, hat die Zeugin Pflug glaubhaft bekundet. Die Gruppierung hatte 10 Liter Kraftstoff gelagert in der Wohnung. Auch das Wohnmobil in Eisenach war für die Exit-Strategie ausgestattet gewesen. Böhnhardt und Mundlos führten einen erheblichen Geldbetrag, eine beträchtliche Anzahl der Bekennervideos und Klamotten mit sich. Eine Flucht und die Aufgabe der Wohnung waren demnach bei jeder Bekenntnisfahrt als Möglichkeit eingeplant.

Die Recherche der Angeklagten im Internet und ihr gezieltes strukturelles Vorgehen am 4. und 5.11.2011 belegen, welche Abreden es für den Fall eines Fehlschlagens einer Tat gab und dass Beate Zschäpe genau dafür verantwortlich war, ohne Rücksicht auf die Mitbewohner die Wohnungen in die Luft zu jagen. Das Ausbringen von Benzin in allen Räumen war auf eine solche Explosion eingerichtet. Ohne zu zögern, setzte sie den gemeinsamen Plan um. Dieses Endszenario hat die Angeklagte Zschäpe laut ihrer Einlassung ohne weitere Kommunikation mit den Gruppenmitgliedern ausgeführt. Die Angeklagte Beate Zschäpe war die Statthalterin in der Wohnung, das mobile Pendant Wohnmobil steckten Böhnhardt und Mundlos in Eisenach in Brand. Einen weiteren Beleg für die terroristische Ausrichtung der Gruppe stellt der sog. NSU-Brief dar. Das Dokument wurde als elektronische Datei im Datenbestand auf der Festplatte USB Seagate EDV 11 in der Frühlingsstraße sichergestellt. Die Einzelheiten haben die Zeugen Pf. und Scheuber bekundet und der Brief wurde in Augenschein genommen.

Den Brief versandte die Gruppe im Jahr 2002 mit einem Geldgeschenk an mindestens zwei rechtsgerichtete Magazine. Ein Originalbrief wurde bei der Durchsuchung im Jahr 2012 beim Zeugen Petereit [siehe 297. Verhandlungstag]sichergestellt. Das Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll wurde verlesen. Die zeitliche Einordnung des Versands basiert auf der Danksagung im Fanzine „Weisser Wolf“ aus 2002. Der Brief ist von erheblicher Bedeutung, weil er als Selbstdarstellung die einzige Verlautbarung an die Szene darstellt. Er gewährt Einblick in die damalige Ideologie der Gruppe. Eine Bekennung zu den Taten ist ihm nicht zu entnehmen. Angestrebt wurden grundlegende Änderung der bundesrepublikanischen Verhältnisse in Politik, Presse und Meinungsfreiheit. Angedacht wurde ein Netzwerk von Gleichgesinnten. Die Mitglieder bezeichnen sich als Nationalisten. Die Parallele zu der Einlassung von Beate Zschäpe ist auffällig. Sie befänden sich im Widerstandskampf um die Freiheit der deutschen Nation. Nur durch den wahren Kampf könne dem Regime und seinen Helfern entgegengetreten werden. Dass der politische Hintergrund der Gruppe, der sich aus NSU-Brief ergibt, unverändert geblieben ist, zeigt die Veröffentlichung des Videos im November 2011. Die Szenen im Paulchen Panther-Video sind geprägt von der Vision einer Neuordnung von Staat und Gesellschaft ohne Ausländer. Dass die Angeklagte Zschäpe nach Brandlegung nichts als ihre Katzen und die Bekenner-DVDs aus der Wohnung rettete, belegt den Stellenwert, den die Bekennung für sie einnahm.

Götzl: „Dann werden wir jetzt das Plädoyer unterbrechen und setzen morgen um 9:30 Uhr fort.“

Der Verhandlungstag endet um 16:35 Uhr.

Einschätzung des Blogs „NSU-Nebenklage“

Für die Protokolle der Plädoyers der Bundesanwaltschaft nutzen wir neben unseren Mitschriften die bereits auf nsu-nebenklage.de veröffentlichten Protokolle und überarbeiten diese.

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