Protokoll 377. Verhandlungstag – 27. Juli 2017

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Am 377. Verhandlungstag trägt die Oberstaatsanwältin Greger das Plädoyer der Bundesanwaltschaft weiter vor. Sie geht dabei auf die politischen Hintergründe der Taten sowie auf die einzelnen Morde und Anschläge ein. Sie zeigt auf, dass die Beweisaufnahme ergeben hat, dass all die von ihr beschriebenen Taten dem NSU zuzurechnen sind. Sie geht – wenn auch kurz – darauf ein, was die Morde und Anschläge für die Angehörigen und Überlebenden bedeuteten. Im Anschluss an den Prozesstag wurde Gregers Formulierung breit kritisiert, die Anwält*innen der Nebenklage hätten ihren Mandant*innen „eine Existenz von rechten Hintermännern an den Tatorten“ versprochen, die sich aber nicht bewahrheitet habe.

Der Prozesstag beginnt um 09:53 Uhr. Der Vorsitzende Richter Götzl sagt: „Wir setzen dann heute mit den Schlussvorträgen der Bundesanwaltschaft fort, Frau Oberstaatsanwältin Greger bitte.“ Greger: „Hoher Senat, gestern habe ich das Innenleben der Gruppe dargestellt, wie sie Ausweispapiere beschafft und benutzt haben, die Waffen, welche Wohnungen sie genutzt haben, wie Ausspähungen vonstatten gegangen sind. Heute möchte ich darlegen, was wir nach der Beweisaufnahme zu den politischen Hintergründen der Taten wissen.“ Die Gruppierung hat sich getreu ihres Leitmotivs „Taten statt Worte” konsequent bis zu ihrer Auflösung zu keinem der Anschläge bekannt. Gleichwohl hat sie eine Bekennung zu diesen Taten bereits vor der Begehung der ersten -Tat in Nürnberg geplant. Über die Jahre hinweg hat sie das Bekenntnis durchgängig bearbeitet und unter ihrem Namen firmiert. Die Videobekennung wurde über sieben Jahre lang technisch aufwändig zurechtgemacht.

Dass die Angeklagte Zschäpe von dem internen Diskussionsprozess, wie er mit den sichergestellten Dateien auch belegt ist, aufgrund der gemeinschaftlichen Nutzung der Räume und der technischen Geräte jahrelang nichts bemerkt haben will, ist fernliegend. Noch absurder ist die Einlassung der Angeklagten Zschäpe, sie wäre beim Versand der Selbstbezichtigung von einem Bezug zu den Banküberfällen ausgegangen und habe den Gedanken, das Töten von Menschen könne Gegenstand des Films sein, verdrängt. Vergegenwärtigt man sich die reiche Sammlung von Medienberichten zu den Anschlägen, nicht aber zu den Banküberfällen, deren Kenntnis auch die Angeklagte nicht bestreitet, vergegenwärtigt man sich auch ihr Engagement, die Videos auf ihrer Flucht in der angespannten Situation zu veröffentlichen, und vergegenwärtigt man sich dann auch noch die Adressaten auf den Umschlägen. Als unzutreffend hat sich auch die Angabe der Angeklagten Zschäpe erwiesen, die Anschläge seien ohne Konzept erfolgt, jedenfalls ohne für sie erkennbares Konzept. Tatsächlich plante die Gruppe von Anfang an Anschläge gegen Migranten, denn bereits die erste Tat in Nürnberg hat die Gruppe aufwändig dokumentiert.

Zum einen haben die Mitglieder bereits im September 2000 ihr Zeitungsarchiv angelegt. Darin sammelten sie numerisch geordnet die Medienberichte zu ihren Verbrechen. Jedenfalls von den ersten drei Hinrichtungen fertigten sie zudem von ihren niedergeschossenen Opfern Beweisfotos und speicherten sie ab. Sie hatten also speziell zu diesem Zweck bei den Taten auch eine Kamera mit sich geführt. Dass die hier in der Hauptverhandlung in Augenschein genommenen Fotos von den Tätern selbst herrühren und die Aufnahmen nicht etwa von unbefangenen Zeugen oder gar im Rahmen der Tatort-Arbeit gefertigt wurden, belegen Details in der Körperhaltung und der Kleider der Opfer. Die Abbildungen zeigen die Opfer nach Bekundungen der Zeugen Michael St. [siehe 42. Verhandlungstag], Karl Ri. [siehe 32. und 48. Verhandlungstag]und Rainer Gr. [siehe 42. Verhandlungstag] unmittelbar nach der Schussabgabe, noch vor dem Eintreffen von Rettungskräften und von Ermittlungsbeamten. Schließlich kündigten die beiden ersten Videobotschaften aus dem Jahr 2001 mittels 14 Kästchen, vorgesehen für die Opfernamen, in ihrer optischen Gestaltung die Fortführung der Taten unmissverständlich an.

Das Zeitungsarchiv wurde bereits mehrfach von mir genannt. Bei dem sogenannten Zeitungsarchiv handelt es sich um eine Sammlung von Zeitungsausschnitten. Das Asservat 2.12.377 wurde nach Aussage des Zeugen Frank L. [siehe u.a. 43. und 160. Verhandlungstag]in der im Brandschutt sichergestellt. Es wurde umfangreich ausgewertet und in der Hauptverhandlung auch in Augenschein genommen. Zudem wurden Artikel daraus verlesen. Zu den Einzelheiten haben die Zeugen Christina Lo. [siehe 44. Verhandlungstag], Jeanette Pf. [siehe u.a. 272. und 281. Verhandlungstag], Jeanette Ar. [siehe 180. und 270. Verhandlungstag]und Rainer Gr. bekundet. Das Zeitungsarchiv besteht aus sieben Zetteln mit Zahlen und aus insgesamt 68 Zeitungsartikeln, die sich mit den zwischen September 2000 und April 2006 verübten Morden der Ceska-Serie und auch mit den Sprengstoffanschlägen vom 19.01.2001 und vom 09.06.20004 in Köln befassten. Den Zeitungsartikeln waren die kleinen, ebenfalls sichergestellten Zettel mit den laufenden Nummern 2-4 und 6-9 beigelegt. Auf einigen der Zeitungsartikel konnte man, wie es sich aus der Aussage der Beamtin Christina Lo. ergibt, die Durchdruckspuren der Nummerierung erkennen. Die Nummern entsprechen der chronologischen Reihenfolge der Anschläge.

Dieses Archiv diente der Vereinigung nicht nur zur internen Dokumentation, einzelne Artikel aus dem Archiv nutzte die Vereinigung auch im Zusammenhang mit der Erstellung der Selbstbezichtigung des NSU, indem sie nämlich Ablichtungen von der Berichterstattung und Abbildungen daraus in die Videos der einzelnen Taten hineinschnitt. Auch Scans mehrerer sichergestellter Zeitungsartikel finden sich in elektronischer Form im Datenbestand der Gruppe. Nach der Beweisaufnahme ist davon auszugehen, dass es vornehmlich die Angeklagte Zschäpe war, die das Archiv führte und für die Dokumentation der Taten sofort nach der Tatbegehung verantwortlich war. Auf einem im Brandschutt gefundenen Zeitungsartikel des Kölner Stadtanzeigers vom Mittwoch, den 23.06.2004, mit der Überschrift “Ein zweiter Mann im Visier der Fahnder” wurde eine DNA-Mischspur festgestellt. Nach dem Gutachten des Sachverständigen Dr. Carsten Proff [siehe 230. und 231. Verhandlungstag] finden sich darin alle Allelen der Angeklagten Zschäpe wieder. Wertet man die Auffindesituation und den ganz beschränkten Zugang zur Wohnung, kann an der Spurenlegung durch die Angeklagte Zschäpe an diesem Artikel kein vernünftiger Zweifel bestehen.

Noch schwerer wiegen die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung auf Fingerspuren, zu denen der Zeuge Christian Ca. [siehe 244. und 291. Verhandlungstag]berichtet hat. Auf den durch Brand und Löschvorgang stark in Mitleidenschaft gezogenen Zeitungsartikeln waren nach der Aussage der Zeugen Rainer Gr. und Christina Lo. nur von einem einzigen Wohnungsbewohner Spuren zu sichern, und zwar die der Angeklagten Zschäpe. Die entsprechenden Gutachten wurden in der Hauptverhandlung verlesen. Ihre Spuren fanden sich auf zwei Berichten und zwar zum einen zu einem Anschlag in der Keupstraße im Kölner Express, und zum anderen auf einem Artikel über den Mord an Habil Kılıç in der TZ München. Die genaue Lage der jeweiligen Fingerspuren hat der Zeuge Ca. anlässlich eines Augenscheins auch dargelegt. Die Identität, Identifizierung steht fest auf Grund der Ausführungen des Sachverständigen Markus Lo. [siehe 298. Verhandlungstag]und des verlesenen Behördengutachtens. Nach den Ausführungen der Zeugin Jeanette Pf. wurde genau der Artikel zum Mord Kılıç im Jahr 2001, der die Fingerspur der Angeklagten Zschäpe trägt, bei der Erstellung der sog. zweiten Vorgängerversion der Video-Bekennung verwandt.

Der Versuch der Angeklagten, ihre Spuren an den inkriminierten Asservaten damit zu erklären, dass sie die beiden Artikel jeweils zu Informationszwecken gelesen und angefasst habe, überzeugt mit Blick auf die Ausschließlichkeit ihrer Spuren nicht, zumal die Beweisaufnahme zwei weitere, ganz starke Indizien dafür erbracht hat, dass die Angeklagte Zschäpe in die Materialsammlung und auch in die Erstellung der Video-Bekennung mit eingebunden war. In der Frühlingsstraße wurde nach der Aussage der Zeugin Jeanette Pf. eine DVD-RAM sichergestellt. Auf dem Datenträger hatte die Gruppe mediale Berichterstattung zu dem Nagelbombenanschlag in der Keupstraße gespeichert. Die beiden frühesten Berichte zu dem Anschlag wurden nach Angaben der Zeugin Pf. bereits etwa zwei Stunden nach der Tat von den Sendern WDR und N-TV ausgestrahlt. Von 17:59 bis 21:59 Uhr wurden nacheinander zwölf TV-Berichterstattungen von verschiedenen Sendern mitgeschnitten. Diese Aufzeichnungen erfolgten nach den durchgeführten Ermittlungen über einen analogen Videorecorder mit nur einem einzigen Gerät live und manuell.

Nach den Ermittlungen der Zeugin Pf. war in der Wohnung in der Polenzstraße der Empfang von regionalem WDR-Fernsehen Köln möglich, während es keine Anhaltspunkte dafür gibt, das Mundlos und Böhnhardt in dem VW Touran mobil die erforderliche technische Ausstattung mit sich geführt hätten. Es ist daher davon auszugehen, dass die Angeklagte in Zwickau die Tat erwartet hat, wie im Übrigen auch die Tat in Eisenach, und dass sie mehrere Stunden die Berichterstattung nach interessanten Beiträgen durchforstet hat. Schließlich war die Angeklagte Zschäpe auch mit der Erstellung der Paulchen-Panther- befasst, wie die Datei „wette.cpt“ belegt. Der Zeuge Jürgen Kl. [siehe 244. Verhandlungstag]war im Zuge der Ermittlungen der DVD “Treiber und Programme” betraut. Nach seiner Aussage fand er in einem Ordner mit der Bezeichnung “Killer” neben Datenbanken mit Ausspähinformationen einen Wetteinsatz von Cleaner, Killer und Liese. Ausdrucke der Datei wurden in Augenschein genommen. Der Text wurde auch in der Hauptverhandlung verlesen. Zu den Ermittlungsergebnissen bekundeten die Zeugen Jeanette Ar., Gerard Ze. [siehe 170. und 215. Verhandlungstag], Jeanette Pf., Jürgen Kl. und Falko Hu. [siehe 210. und 327. Verhandlungstag] Zudem machten der sachverständige Zeuge Harald De. [siehe 257. und 270. Verhandlungstag]und der Sachverständige Thomas Willkomm [siehe 327. Verhandlungstag] noch Ausführungen.

Danach schloss die Angeklagte Zschäpe alias Liese mit Böhnhardt und Mundlos unter der Verwendung ihrer Nick-Namen aus ihrem Computerspiel Killer und Cleaner eine Wette im Zusammenhang mit der Reduzierung von Körpergewicht ab. Als Wetteinsatz vereinbarte sie “200 mal Videoclips schneiden”. Die Datei weist laut dem Zeugen Falko Hu. das Erstell-oder Änderungsdatum 24.11.2005 auf. Die Wette lief ab zum 01.05.2006. Die gewählte Begrifflichkeit, die Quantifizierung der Schnitte, deren hohe Anzahl und die Übereinstimmung der Ausdrucksweise mit der sichergestellten Handlungsanweisung für das Video, dem sogenannten Drehbuch, sprechen dafür, dass sich der Wetteinsatz auf das Paulchen-Panther-Video bezogen hat. Hinzu kommt auch die zeitliche Einordnung der Wette, die wiederum mit der Notwendigkeit einer Vielzahl von Schnitten in der ersten Erstellungsphase des Videos im Frühjahr 2006 korrespondiert. Nach Aussage der Zeugen Harald De. und Hu. kam bei Erstellung ein Videoschnittprogramm zum Einsatz. Es mussten zahlreiche Schnitte im Zuge der Fertigung vorgenommen werden. Die Vornahme der Schnitte selbst jedoch setzte keine tiefergehenden Kenntnisse voraus. Das sichergestellte, z.T. verlesene Drehbuch gibt genau eine solche, einfach strukturierte Handlungsanleitung für das Schnittprogramm vor und verwendet dazu bezeichnenderweise die Bezeichnung Clip. Diese Umstände in ihrer Gesamtschau belegen, dass sich der Wetteinsatz auf das Paulchen-Panther-Video bezog.

Der Einwand der Angeklagten Zschäpe, sie sei technisch dazu gar nicht in der Lage, ist schon widerlegt durch den Wetteinsatz selbst, der anderenfalls keinen Sinn ergeben würde. Da Böhnhardt und Mundlos – dem Schriftvergleichsgutachten zufolge – gemeinsam am Drehbuch arbeiteten und darin eine dezidierte Handlungsanleitung erstellten, liegt nahe, dass sich diese Handlungsanleitung an eine dritte Person richtete. Der Erklärungsversuch der Angeklagten Zschäpe, die Wette habe sich auf das Löschen von Werbepausen und auf die Bereinigung von bereits aufgenommenen Fernsehsendungen bezogen, überzeugt nicht. Denn abgesehen von der unüblichen Begrifflichkeit, der unüblichen Zählweise und der unüblichen Anzahl – üblicherweise hätte man sich bei der Zählweise an der Anzahl von Folgen orientiert und nicht von Schnitten – wäre die von der Angeklagten Zschäpe geschilderten Vorgehensweise so technisch auch nicht möglich gewesen. Die von ihr behauptete nachträgliche Löschung von Werbepausen mit Fernbedienung und Videorecorder war technisch nach der Aussage der Kriminalbeamten Pf. und Hu. sowie nach dem Sachverständigen Willkomm zu den durchgeführten kriminaltechnischen Untersuchungen an den sichergestellten DVD-R Datenträgern und dem in der Wohnung zum Zeitpunkt des Wetteinsatzes verfügbaren technischen Geräts unter Berücksichtigung der festgestellten Signaturen auf den sichergestellten Datenträgern ausgeschlossen. Denn die bereinigten Aufnahmen auf den sichergestellten Datenträgern DVD-R sind nachträglich inhaltlich nicht bearbeitbar. Vielmehr bedurfte der Aufnahmevorgang der Fernsehserien mindestens dreier Geräte. Die Bereinigung der Aufnahmen hätte sich somit technisch wesentlich umständlicher gestaltet, als es die Angeklagte in ihrer Einlassung zur Fernbedienung behauptet hat. Ihre diesbezüglichen Angaben sind daher nicht plausibel. Nach Bekundung des Zeugen Hu. fand sich im gesamten Video- und Datenbestand der Gruppe, der sichergestellt wurde, auch sonst keine Videobearbeitung, die zeitlich und anzahlmäßig zu dem Wetteinsatz passen könnte.

OStAin Greger geht nun auf den Inhalt der Bekennungen ein. Die drei Versionen von Bekennervideos wurden in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen. Zu den Inhalten und zu der Erstellung bekundeten die Zeugen Frank Le. [siehe 43. und 160. Verhandlungstag], Ellen Ha. [siehe 43. Verhandlungstag], Harald De., König, Jeanette Ar., Robert Sche. [siehe 50. Verhandlungstag] und Jeanette Pf. Sämtlichen Botschaften ist gemeinsam, dass sie die Mordanschläge der Gruppe im Einzelnen darstellen. Sämtlichen Botschaften ist zu entnehmen, dass sie die Taten im einzelnen darstellen und jeweils ideologisch rechtfertigen. Allen drei Bekennungen ist unmissverständlich zu entnehmen, dass mit einer Fortsetzung der Taten zu rechnen ist. Nach den festgestellten Zeitstempeln, die sich nach Aussage des Zeugen De. stimmig in das Gesamtbild einfügen und an deren Authentizität es keinen Zweifel gibt, zog sich der Entwicklungsprozess der Videobotschaften vom Jahr 2001 bis zum 14.01.2008 hin. Die Bearbeitung durchlief verschiedene Stadien und führte zu insgesamt drei Fassungen. Die Gruppe hat zunächst im Jahr 2001 zwei Fassungen – die sogenannten zwei Vorgängerversionen – erstellt. Beide Bekenntnisse sind nach ähnlicher Konzeption gestaltet, wurden jedoch nach jetziger Kenntnis nicht veröffentlicht. Die beiden Vorgängerversionen wurden nach Angaben der Zeugen Ellen Ha. und König und der sichergestellten Festplatte DVD 11 in zwei Dateien mit Namen „NSU.avi“ und „NSU Film.avi“ in elektronischer Form festgestellt.

Die Datei mit der ältesten Vorgängerversion ist laut Zeitstempel am 9.3.2001 letztmalig bearbeitet worden. Das Video stellt in einer Länge von 2,16 min den Mord an Enver Şimşek und den Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse in Köln dar, also die beiden Straftaten, die bis zu diesem Zeitpunkt von der Gruppe verübt wurden. Die Zeitstempel sind demnach zutreffend. Das Video beginnt mit der Einblendung des NSU-Symbols und dem Schriftzug “Nationalsozialistischer Untergrund”. Es folgt die Erklärung: „Wir: Der NSUNSU der Erhalt der deutschen Nation sei. Insgesamt sind 14 Felder für die Namen der Opfer vorgesehen. Die zweite Vorgängerversion ist ganz ähnlich gestaltet. Sie datiert laut Zeitstempel vom 28.10.2001. Auf einer Länge von nun 5:41 Min und wiederum mit rechter Musik untermalt, stellen die Täter die Taten Şimşek, Özüdoǧru, Taşköprü und den Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse in Köln dar.

Insgesamt werden neun Zeitungsartikel, die im Video Verwendung fanden, aus dem Zeitungsarchiv – Özüdoǧru und Taşköprü – im elektronischen Datenbestand der Gruppe unter der Bezeichnung „Ali Foto“ aufgefunden. Auch in dieser Videobotschaft sind in Anlehnung an die sogenannten 14 Worte insgesamt 14 Felder für Opfer vorgesehen. Nicht nur aufgrund der Anzahl der noch offenen Felder, sondern auch aufgrund des Schriftzugs “Heute ist nicht aller Tage, wir kommen wieder, keine Frage”, steht fest, dass die Gruppe im Jahr 2001 eine Fortführung der Mordanschläge vorgesehen hat. Dass die Anschläge nach Vorstellung der Gruppe auch im Jahr 2007 nicht endgültig beendet sein sollten, belegt die Bezeichnung der Paulchen-Panther-Bekenner-DVD als Frühling DVD 1 und eine Ankündigung einer zweiten DVD im Schlussbild.

Spätestens ab Mai 2006 erstellten die Mitglieder des NSU zeit- und arbeitsaufwendig eine, diesmal vollkommen neu gestaltete, dritte Selbstbezichtigungs-DVD. Sie rühmten sich darin der neuen Hinrichtungen, der zwei Sprengstoffanschläge in Köln und des Mordanschlags in Heilbronn in Form eines in lustigem Ton gehaltenen Zeichentrickfilms. Der Film Frühling DVD 1 besteht aus einem Vorspann und 14 Kapiteln, der Zahl 14 wird also wieder eine wichtige Bedeutung eingeräumt. Die Gruppe leitete die Bekennung nun folgendermaßen ein: “Der Nationalsozialistische Untergrund ist ein Netzwerk von Kameraden mit dem Grundsatz `Taten statt Worte´. Solange sich keine grundlegenden Änderungen in Politik, Presse und Meinungsfreiheit vollziehen, werden die Aktivitäten weitergeführt.”

Zu den Erstellungsphasen und Arbeitsschritten bis Fertigstellung hat der Zeuge Harald De. bekundet. Danach griffen die Ersteller auf mehrere Folgen der Comicserie Paulchen Panter aus insgesamt viel in der Frühlingsstraße gefunden DVD-Kollektionen zurück. Die Originalclips wurden zunächst auf EDV 11 überspielt, dann wurde der Ton entfernt, und die Clips wurden mittels Videoschnittprogramm aufwändig bearbeitet. Der neue Film wurde mit einer neuen Tonspur versehen. Zahlreiche, in elektronischer Form in der Wohnung sichergestellte, bereits bearbeitete Dateien, die in der Endversion überhaupt keinen Eingang fanden, belegen eine zeitintensive Bearbeitung, wie auch einen Diskussions- und Auswahlprozess innerhalb der Gruppe. Die dazu nötigen Produktionsschritte sind nachvollziehbar elektronisch gespeichert.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang ein weiteres Beweismittel, das sogenannte Drehbuch. Das Drehbuch wurde ebenfalls in der Frühlingsstraße sichergestellt. Es handelt sich dabei um eine Anleitung auf insgesamt 31 handgeschriebenen Blättern, die jedoch brandbedingt nur noch teilweise lesbar sind. Die Blätter wurden teilweise in Augenschein genommen, einzelne Passagen wurden verlesen. Zu der Konzeption und zu den Inhalten haben die Zeugen Pf., Ar. und Sche. bekundet. Inhaltlich entspricht das Drehbuch der Konzeption des Bekennervideos „Frühling“. Es enthält Schnittanleitungen und Szenenbeschreibungen. Die Handschriften konnten Böhnhardt und Mundlos zugeordnet werden. Auch eine handschriftliche Aufstellung von Opfernamen, Tatzeiten, den Tatorten und Geburtsdaten der Opfer findet sich im Drehbuch. Türkische Opfer werden in der Anleitung als “Ali” bezeichnet. Der Begriff “Ali Clip” wurde für Videoschnitte verwendet. Bezeichnend ist, dass sich die Anleitung in der Darstellung und Diktion an einen eingeweihten Dritten richtet und eben die notwenigen Handlungsschritte aufzeigt, um mittels Videoprogramms an den von Böhnhardt und Mundlos vorgegebenen Stellen digitale Schnitte zu setzen. Hier fügt sich zeitlich und thematisch der Wetteinsatz mit Cleaner und Killer ins Bild. Nach der Aussage der Zeugin De. ist Beginn der Bearbeitung des Videos etwa zwei Monate nach der letzten Ceska-Tat, im Mai oder Juni 2006 zu datieren. Im Februar und März 2007 erfolgt die weitestgehende Fertigstellung.

Im November 2007 – nach der Tat in Heilbronn – erfolgte die Fertigstellung der endgültigen Fassung. Auch hier haben sich alle Zeitstempel als stimmig erwiesen. Im Gegensatz zu den beiden Vorgängerversionen wählten die Täter nunmehr in dem 15-minütigen Video als musikalische Untermalung der Hinrichtungen eine betont fröhliche Musik. Die Figur des Paulchen wandert heiter durch die Szenen der Anschläge und unterschiedlichen Taten. Sie dienten einer gerechten Sache. Eingang in das Video fanden nach den Aussagen von Sche. und Pf. u.a. im Datenbestand der Gruppe gespeicherte TV-Aufzeichnungen, Datenmaterial nebst Fotos der erbeuteten Waffe von Heilbronn und auch wiederum Fotos der Getöteten. Die Endversion der Videobotschaft “Frühling” speicherten die Mitglieder auf zahlreichen Datenträgern und verpackten sie versandfertig in adressierte und frankierte Umschläge. Auch hier spielte die Wohnung wieder eine zentrale Rolle. Die DVDs [wurden]in der Wohnung gefertigt und dort vorrätig gehalten. 35 versandfertige Umschläge mit 35 DVDs mit [dem] und darüber hinaus weitere DVDs lose ohne Umschläge wurden nach der Aussage der Zeugin Pf. im Brandschutt der Frühlingsstraße aufgefunden.

Zschäpe Verteidiger RA Heer unterbricht: „Frau OStAin Greger, darf ich Sie bitten, etwas langsamer zu sprechen.“ Greger fährt fort. Weitere sechs separate DVDs mit Aufdruck “Frühling NSU DVD 1” mit dem Bekennervideo darauf wurden – wie die Zeugin Pf. ausgeführt hat – in einem Rucksack im Eisenach sichergestellt, dazu noch drei USB-Sticks mit entsprechenden Dateien und der Möglichkeit zur weiteren Vervielfältigung. Vorgesehen war demnach, die Datenträger mit dem Video zu einem der Gruppe als geeignet erscheinenden Zeitpunkt bestimmten ausgewählten Empfängern zukommen zu lassen. Nach der Auflösung der Gruppe versandte die Angeklagte Zschäpe 16 Exemplare der DVD während ihrer Flucht an politische, religiöse und kulturelle Einrichtungen, sowie an Presseunternehmen. Diese 16 versandten Exemplare wurden bei den jeweiligen Empfängern sichergestellt. Der Versand wurde von der Angeklagten Zschäpe eingeräumt. Im Übrigen ist er durch die Ermittlungen zu ihrem Fluchtweg, den die Zeugin Christine La. [siehe 66. und 132. Verhandlungstag]bekundet hat, und durch die von den Zeugen Thomas J. [siehe 56. Verhandlungstag], Sche. und Pf. bekundeten Ermittlungen belegt. Auf einem Briefumschlag, der an die Lippische Landeszeitung adressierten Sendung, dem Ass 56.1, wurde eine Fingerspur der Angeklagten Zschäpe gesichert. Das entsprechende Behördengutachten wurde verlesen. Des Weiteren wurde nach der Aussage der Zeugin Pf. an einem Umschlag, gerichtet an die PDS, Asservat 17.1., eine daktyloskopische Spur gesichert, die Merkmale der Angeklagten Zschäpe trägt.

Greger geht nun auf „die Vorfälle in Eisenach und die Auflösung der Gruppe“ ein: Als Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach dem Raubüberfall in Eisenach entdeckt wurden, feuerten sie noch aus einer Maschinenpistole auf die sich zu Fuß nähernden Polizeibeamten. Als sie gewahr wurden, dass ein Entkommen nicht mehr möglich sein würde, setzten sie das Wohnmobil in Brand und töteten sich selbst. Mit dem Tod dieser beiden Personen am 04.11.2011 war die terroristische Vereinigung NSU aufgelöst. Die Beweisaufnahme hat somit ergeben: Die Angeklagte Zschäpe war eines der drei Gründungsmitglieder der terroristischen Vereinigung NSU. Sie war schon aufgrund ihres selbstbewussten Wesens keine bloße Mitläuferin. Sie war auch nicht etwa durch staatlichen Verfolgungsdruck zu dauerhaftem Leben im Untergrund gezwungen worden. Eine Selbstgestellung wäre unproblematisch möglich gewesen, da bis Dezember 1998 keine schwerwiegenden Straftaten begangen worden waren. Die Angeklagte entschloss sich freiwillig und ganz bewusst für ein Leben im Untergrund. Die Angeklagte entschloss sich für ihren Weg in den Terror.

So ist es auch zu erklären, dass der Angeklagten Zschäpe bei ihrer Festnahme die Aussage wichtig war, sie sei zu nichts gezwungen worden. Wenn Böhnhardt und Mundlos tatsächlich mit einer Ausreise nach Südafrika liebäugelten, war sie ausschlaggebend, dass die beiden Männer sich nicht auf den Weg gemacht haben, sondern ihr unseliges Wirken aufnahmen. Die Angeklagte Zschäpe gehörte der nur aus ihr und ihren beiden Gesinnungsgenossen bestehenden Gruppe 13 Jahre lang bis zu deren Auflösung an. Sie wusste genau um die Struktur und die Zwecksetzung des NSU. Die Mitwirkung der Angeklagten Zschäpe bei der Legendierung ging weit über das hinaus, was für eine Flucht vor den Strafverfolgungsbehörden erforderlich gewesen wäre, wie der Verzicht der Angeklagten Zschäpe auf ein eigenes sicheres Tarnpapier belegt.

Auch für die Begehung der Raubstraftaten waren die Papiere letztlich nicht erforderlich, denn die Überfälle wurden jedenfalls bis 2006 ausschließlich in den jeweiligen aktuellen oder vormaligen Aufenthaltsstädten Chemnitz und Zwickau begangen, wo weder die Anmietung eines Fahrzeugs nötig war und wo die Angeklagte Zschäpe sich selbst jahrelang ohne Ausweise frei bewegte. Dass sich die Angeklagte Zschäpe bei dieser Sachlage mehrfach aktiv und auffällig daran beteiligte, dass die Männer mit Ausweispapieren und Kommunikationsmitteln ausgestattet wurden, dass sie ihnen Alibis gab, zeigt ihr eigenes Interesse an der Begehung der Anschläge. Motiv war stets, dass die beiden Männer die Taten, die die Angeklagte Zschäpe auch für zielführend erachtete, sicher begehen konnten. Sie machte die beiden Männer unauffällig und ließ sie harmlos erscheinen. Die Angeklagte Zschäpe fühlte sich den beiden Männern tief und eng verbunden. Der Anteil, den die Angeklagte Zschäpe aufgrund ihrer bestimmenden und zugleich integrierenden Persönlichkeit bereits an der Gründung der Vereinigung hatte, ist nicht zu unterschätzen.

Bei einem solch abgeschotteten Zusammenleben in der gemeinsamen Wohnung über einen derart langen Zeitraum können nur alle drei Mitglieder an der internen Willensbildung beteiligt gewesen sein und die in der Gruppe gefassten Beschlüsse jeweils gekannt und mitgetragen haben. Hinzu kommt, dass die Angeklagte, Böhnhardt und Mundlos bei ihrer abgeschotteten Lebensführung und verschleierten Lebensführung unter falschem Namen in [besonderer]Weise aufeinander angewiesen waren, weil jeder Fehler eines Einzelnen zur Aufdeckung der Vereinigung, zum Ende der verbrecherischen Mission und zur Strafverfolgung führen konnte. Deshalb waren die einzelnen Mordanschläge nur möglich, wenn sie unter den drei Mitgliedern vorher abgesprochen und ideologisch von jedem Mitglied mitgetragen waren. Um unentdeckt zu bleiben und das verbrecherische Wirken über Jahre hinweg fortsetzen zu können, war es unerlässlich, dass der Aufenthalt der unmittelbar Tatausführenden durch die Angeklagte professionell, sicher und für Böhnhardt und Mundlos verlässlich abgetarnt und zugleich ein Rückzugsraum gesichert war. Demzufolge können in Vollziehung des strategischen Tatkonzepts des NSU diese Tatbeiträge auch hinsichtlich jedes einzelnen Anschlags nur als Teil einer gemeinschaftlich gewollten und gemeinschaftlich ausgeführten Tat und als bewusster Beitrag zur Tötungsserie aufgefasst werden. Wie wichtig der Angeklagten Zschäpe die Vereinigung NSU noch nach dem Tod der beiden Mitstreiter war und wie sehr es ihr darauf ankam, die Opfer auch nach Auflösung der Vereinigung zu treffen und öffentlich zu verhöhnen und zugleich aber auch auf den politischen Hintergrund der Taten aufmerksam zu machen, zeigt ihr Bemühen um die Versendung möglichst vieler Bekenner-DVDs.

Greger: „Hoher Senat, die Angeklagte hatte im November 2011 die Wahl, das Ende der Vereinigung zu akzeptieren und für sich selbst einen Schlussstrich zu ziehen. Was machte Sie? Sie versandte das Video, sie versandte die Fotos der Ermordeten in ihrem Blut und die Botschaft ihrer Verachtung an das türkische Generalkonsulat in München, die Ali-Paşha-Moschee Hamburg, den deutsch-türkischen Kulturverein und beispielsweise die Islamische Union. Dankeschön.“ Götzl: „Dann unterbrechen wir und setzen um 11 Uhr fort.“

Weiter geht es um 11:04 Uhr. OStAin Greger setzt fort: „Hoher Senat, ich komme jetzt zu den einzelnen Anschlägen, die ich würdigen werde, und beginne mit den sogenannten Ceska-Morden. Meine Überschrift lautet: Verblendung.“ Nach dem gemeinsamen Willen von Böhnhardt, Mundlos und der Angeklagten Zschäpe sollten in Deutschland keine Bürger südeuropäischer Abstammung leben. Vor allem Menschen türkischer Herkunft dienten ihnen – das belegt schon das „Ali-Gedicht“ – bereits vor ihrem Untertauchen 1998 als minderwertig. Diese Menschen, die sie auch später in der Gruppierung abfällig als „Ali“ bezeichnen, hatten nach der Überzeugung der drei Untergetauchten hier kein Lebensrecht. Sie waren zu eliminieren. Die Tötung sollte mittels einer Serie von Hinrichtungen von nach Gutdünken ausgewählten Opfern erfolgen. Die Mordanschläge sollten im Umfeld der Opfer als eine deutliche Warnung an die Migranten aufgefasst werden. Vertrieben werden sollten gezielt die Menschen, die sich hier bereits eine Existenz aufgebaut hatten. Die Angeklagte Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten aufgrund eines gemeinsam gefassten Tatplans in der Zeit vom 09.09.2000 bis zum 06.04.2006 jeweils im bewussten und gewollten Zusammenwirken acht Menschen türkischer und einen Menschen griechischer Abstammung, allein wegen deren nichtdeutscher Herkunft. Alle Taten richteten sich gegen Unternehmer und wurden während der üblichen Ladenöffnungszeiten begangen. Die Mordanschläge trafen – worauf es den Tätern auch ganz gezielt ankam – die Opfer arg- und wehrlos, völlig überraschend, in einer Alltagssituation, in der die Opfer nicht mit einem Angriff der ihnen unbekannten und unmaskiert auftretenden Täter rechneten, und in der Situation, in der die Opfer den Angreifern nichts entgegensetzen konnten.

Böhnhardt und Mundlos schossen ihren ausgewählten Opfern stets aus kürzester Entfernung in der Regel mehrfach in den Kopf und flüchteten anschließend. Bei allen Taten verwendeten sie bewusst als Signatur der Taten dieselbe Pistole Marke Ceska S Zbrojovka Modell 83, Kaliber 7,65 mm, die mit einem Schalldämpfer versehen war. Bei zwei Taten schossen beide Täter auf ihr Opfer. Dabei verwendeten sie eine zur scharfen Schusswaffe umgebaute Schreckschusspistole Marke Bruni, Modell 315, Auto, Kaliber 6,35 mm. Beide Tatwaffen wurden sichergestellt. Die Tötungen als solche wurden von der Angeklagten eingeräumt.

Die Tatserie begann am 09.09.2000. An diesem Samstag, dem 09.09.2000, erschossen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den 38-jährigen türkischen Blumenhändler Enver Şimşek in Nürnberg. Herr Şimşek hatte seinen Transporter als mobilen Blumenverkaufsstand in der Liegnitzer Straße – einer vielbefahrenen Verbindungsstraße – abgestellt. Er sortierte im Fahrzeug gerade nichtsahnend Blumen, als Böhnhardt und Mundlos sich zwischen 12:45 Uhr und 14:45 Uhr – nach Aussage der Zeugen Günther Bu. [siehe 21. Verhandlungstag]und Achim E. [siehe 21. Verhandlungstag] wahrscheinlich kurz vor 13 Uhr – mit ihren Fahrrädern der geöffneten Seitentüre des Transporters näherten. Böhnhardt und Mundlos schossen ohne Vorwarnung. Insgesamt gaben sie auf ihr Opfer neun Schüsse aus zwei Waffen ab. Einer der Täter schoss mit der Pistole Ceska 83 sofort und in schneller Abfolge aus kurzer Entfernung sechsmal gegen den Kopf von Enver Şimşek, worauf dieser zusammenbrach. Zumindest bei den letzten beiden Schüssen lag das Opfer bereits auf dem Boden.

Der zweite Täter schoss daraufhin aus der Pistole Bruni drei weitere Male aus nächster Entfernung auf den liegenden Enver Şimşek. Er – der zweite Täter – brachte Enver Şimşek dabei den letzten tödlichen Kopfschuss bei. Nach den Schüssen fertigten die Täter eine Fotografie von dem zu diesem Zeitpunkt schwer verletzt am Boden liegenden Opfer an. Das Foto verwendete die Gruppe mit der Bezeichnung “Original” in sämtlichen ihrer elektronischen Tatbekennungen. Anschließend flüchteten Böhnhardt und Mundlos vom Tatort. Enver Şimşek erlitt fünf Schüsse in den Kopf, einen Steckschuss im Oberkörper rechts, einen Durchschuss am linken Unterarm und einen Streifschuss am linken Ellenbogen.

Er verstarb am 11.9.2000. Er wurde nur 38 Jahre alt und hinterlässt seine [Frau] Adile sowie die gemeinsamen, zur Tatzeit 13 und 14 Jahre alten Kinder Abdulkerim und Semiya. Herr Şimşek kam 15 Jahre vor der Tat nach Deutschland. Die Familie betrieb seit 1998 einen Blumengroßhandel, dem ein Blumenfachgeschäft, sowie drei mobile Verkaufsstände angegliedert waren. Die Beweiserhebung erfolgte durch die Zeugenvernehmung der Ermittlungsbeamten Dieter S. [siehe 20. Verhandlungstag], Helmut Kr. [siehe 21. Verhandlungstag], Albert Vögeler [siehe 31. und 140. Verhandlungstag]und Karl W. [siehe 20. Verhandlungstag], das Gutachten des Waffensachverständigen Dieter Stiefel [siehe 26. Verhandlungstag] zur Schussentfernung und zum Tathergang, der Inaugenscheinnahme vom Tatortskizzen und Lichtbildern, die Gutachtenerstattung des Sachverständigen Dr. Stephan Seidl [siehe 26. und 50. Verhandlungstag]zur Obduktion, der Vernehmung der Zeugen Günther Bu., Achim E. und Andreas H. [siehe 21. Verhandlungstag] zu ihren Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Tatbegehung, der Aussagen der Zeugen Michael St., Grimm, Leibnitz und Karl Ri. zu den Ermittlungen nach dem 04.11.2011, der Inaugenscheinnahme des sichergestellten Zeitungsarchivs, der Zeuginnen Christina Lo. und Jeanette Ar. zum Zeitungsarchiv, der Zeugenaussage der Polizeibeamten Gerd So. [siehe 269. Verhandlungstag], Wolfgang Hi. [siehe 271. Verhandlungstag], Jörn Na. [siehe 271. Verhandlungstag]und Jan von Ca. [siehe 42. Verhandlungstag]zu den sichergestellten Tatwaffen, den Ausführungen von Leopold Pfoser [siehe 50. und 83. Verhandlungstag]und Ruprecht Nennstiel [siehe 83., 89. und 114. Verhandlungstag]zur Identifizierung der beiden Tatwaffen, und der Verlesung des Vermerks zur Asservatenauswertung, wonach das Magazin der Waffe Bruni im Brandschutt der Frühlingsstraße gefunden wurde.

Die Tat in Nürnberg ist der Gruppe aufgrund zahlreicher Beweismittel zurechenbar. Die Tatwaffe Ceska 83 wurde nach Aussage des Zeugen Jörn Na. im Brandschutt der gemeinsam genutzten Wohnung in der Frühlingsstraße 26 in Zwickau sichergestellt als Ass W 04. Nach Ausführung des Sachverständigen Nennstiel wurden insgesamt 34 Hülsen, die im Brandschutt gefunden worden waren, dieser Waffe zugeordnet, so dass auch der Umgang mit der Tatwaffe belegt ist. Dass all die Morde der Ceska-Serie mit der sichergestellten Waffe begangen worden sind, steht nach den fachlich überzeugenden Gutachten der beiden Waffen-Sachverständigen Nennstiel und Pfoser eindeutig fest. Beide SV konnten die Zuordnung zweifelsfrei anhand bestimmter eindeutiger von Feldern und Zügen verursachten Identifizierungsmerkmalen leisten.

Ab der fünften Tat konnten die Sachverständigen die Verwendung des Schalldämpfers auf Grund der spezifischen Aluminiumanhaftungen an der Munition Sellier & Bellot nachweisen. Da der Schalldämpfer nach der insoweit glaubhaften Einlassung der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten Schultze von Anfang an die Gruppe mitgeliefert worden war und da von den Zeugen Günther Bu. und Achim E. auch keine eindeutigen Schussgeräusche wahrgenommen worden sind, ist davon auszugehen, dass der Schalldämpfer bereits bei der Tötung Şimşek zum Einsatz gekommen ist. Die zweite Tatwaffe Bruni wurde nach Aussage der Zeugen Gerd So. und Wolfgang Hi. ebenfalls im Brandschutt gefunden. An ihrer Identifizierung als zweite Mordwaffe bestehen nach dem Gutachten der Waffensachverständigen ebenfalls keine Zweifel.

Der Tatzeitpunkt lässt sich durch die zwei Zeugenaussagen in etwa festlegen. Die Zeugen Bu. und E. nahmen zwischen 12:45 und 12:55 einen bzw. zwei Männer wahr, die vor der Schiebetüre standen und von denen einer hektische Bewegungen im Fahrzeuginnere machte. Die Personen waren der Erinnerung [nach] mit einer Baseballkappe und einer Radlerhose bekleidet. Die Zeugen vernahmen unmittelbar nach dem Vorbeifahren blecherne Geräusche, so dass davon auszugehen ist, dass die Zeugen Bu. und E. zu Augenzeugen der Ermordung wurden. Insgesamt sicherten die Ermittlungsbeamten am Tatort in der Kleidung und bei der Obduktion des Opfers sieben Hülsen und sieben Geschosse, die den beiden Waffen eindeutig zuordnenbar sind. Im sogenannten Paulchen-Panther-Video und auch in den beiden Vorgängerversionen hat sich die Gruppe zu der Tat in Nürnberg bekannt. Bei dem in dem Video verwendeten Foto des Opfers handelt es sich nach den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen St., Ri. und Grimm mit Blick auf die Lage des Opfers eindeutig um eine täterseits gefertigte Aufnahme. Das Opfer lebte zu diesem Zeitpunkt noch. Im Zeitungsarchiv der Gruppe fand sich eine Reihe von Medienberichterstattung zum Fall.

Die zweite Tat: Am Mittwoch, den 13.06.2001 töteten Mundlos und Böhnhardt wiederum in Nürnberg den 49-jährigen türkischen Staatsangehörigen Abdurrahim Özüdoğru. Der Tatort – die Änderungsschneiderei des Opfers – liegt an der Gülaerstraße, Ecke Siemensstraße in der Nürnberger Südstadt. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt betraten zwischen 16:10 und 21:25, wahrscheinlich am späten Nachmittag, den Laden. Ihr Opfer stand zu diesem Zeitpunkt vor der Verbindungstür zu seiner Wohnung. Ohne Vorwarnung trat einer der Täter auf ihn zu und schoss ihm mit der Pistole Ceska 83 ins Gesicht. Das Projektil drang in den Oberkiefer ein und durchschlug den Kopf. Abdurahim Özüdoğru sank zu Boden und nahm eine sitzende Position ein. Daraufhin trat der Schütze an das Opfer heran und schoss dem Opfer aus kurzer Entfernung in die rechte Schläfe. Anschließend fertigten die Täter ein Lichtbild von dem niedergestreckten Sterbenden. Ihr Opfer starb kurz danach an einer zentralen Lähmung in Verbindung mit Blutaspiration. Die Täter flüchteten unerkannt.

Abdurrahim Özüdoğru wurde 49 Jahre alt. Er kam mit seiner damaligen Ehefrau 1980 nach Deutschland und lebte hier seit 20 Jahren. Seit dieser Zeit hatte er eine Festanstellung in seinem erlernten Beruf als Metallarbeiter im Schichtbetrieb und betrieb nebenberuflich die Änderungsschneiderei. Er hinterlässt eine zur Tatzeit 19-jährige Tochter. Die Beweiserhebung zu dieser Tat erfolgte durch die Vernehmung der Ermittlungsbeamten Reiner G. [siehe 21. Verhandlungstag], Jürgen K. [siehe 14. Verhandlungstag], Herbert Ma. [siehe 26. und 34. Verhandlungstag], Norbert H. [siehe 14. Verhandlungstag], Albert Vögeler und Karlheinz B. [siehe 14. Verhandlungstag], der Anhörung des Sachverständigen Martin Welter [siehe 28. Verhandlungstag]zur Schussabgabe und zur Tatrekonstruktion, des Augenscheins von Tatortskizzen und Lichtbilder von der Auffindesituation des Opfers, des Augenscheins vom Tatort, der Vernehmung der Zeugen Sabine M. [siehe 14. Verhandlungstag]und Michael Lö. [siehe 14. Verhandlungstag], der Ausführungen des Sachverständigen Prof. Peter Betz [siehe 28. Verhandlungstag] zur Obduktion, der Zeugen St., Grimm und Ri. zum täterseitig gefertigten Lichtbilder vom Opfer, der Zeugin Ellen Ha. zum Speicherort des sichergestellten Foto des Opfers, und des Zeugen Leibnitz zur Auswertung der Bekenner-DVD.

Danach ist die Tat eindeutig dem NSU zuordnenbar. Am Tatort und bei der Obduktion wurden insgesamt zwei Geschosse und zwei Hülsen sichergestellt, die nach dem Gutachten der Waffensachverständigen Pfoser und Nennstiel der Tatwaffe Ceska zugeordnet wurden. Die Tat ist auf der Selbstbezichtigungs-DVD in der sogenannten „Deutschlandtour“ dokumentiert. Die Täter haben ein Geschäft mit dem Schild “türkische Schneiderei” gezeichnet und dazu blendeten sie in der Presse veröffentlichte Aufnahmen vom Tatort mit dem Tatdatum versehen ein. Schließlich zeigen die Täter das Lichtbild, das sie selbst nach der Tat am Tatort aufgenommen haben. Dass das Foto unmittelbar nach der Schussabgabe gefertigt wurde, ergibt sich daraus, dass die Bekleidung des Opfers erst schwach blutbefleckt ist und die Kopf- und Armhaltung des Opfers noch eine stärkere Körperspannung aufweist. Die Tat wird darüber hinaus auch auf der zweiten der beiden Vorläuferversionen unter Einschluss des Tatortfotos thematisiert. Genau dieses Foto findet sich nach Aussage von der Zeugin Ellen Ha. auf der in der Frühlingsstraße sichergestellten Festplatte Seagate abgespeichert. Die im Bekennervideo verwendete Presseveröffentlichung findet sich im Pressearchiv der Gruppe im Original wieder.

Die dritte Tat: Bereits zwei Wochen später, am 27.07.2001, töteten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den 31-jährigen türkischen Gemüsehändler Süleyman Taşköprü in seinem Laden in Hamburg mit drei Kopfschüssen. Bei der Tatörtlichkeit handelte es sich um ein kleines Lebensmittelgeschäft in der Schützenstraße. Zwischen 10:45 und 11:24 betraten Böhnhardt und Mundlos das Geschäft. Der Vater des Opfers hatte kurz vorher das Geschäft verlassen, um Oliven zu kaufen. Als Böhnhardt und Mundlos erschienen, stand sein Sohn nichtsahnend hinter dem Tresen. Einer der Täter schoss dem Opfer unvermittelt mit der Pistole Ceska 83 von vorne im Bereich der linken Wange in den Kopf. Infolge des Treffers ging Süleyman Taşköprü zu Boden. Nun setzten die Täter – wie bei der ersten Hinrichtung – noch eine zweite Pistole ein. Mit dieser Pistole Bruni schoss der zweite Täter das bereits am Boden liegende wehrlose Opfer aus nächster Nähe zweimal in den Hinterkopf. Anschließend fertigten sie ein Lichtbild des Sterbenden und flüchteten. Als der Vater zurückkam, begegneten ihm die zwei Männer noch. Im Geschäftslokal fand er seinen sterbenden Sohn. Süleyman Taşköprü verstarb noch während der Rettungsbemühungen am Tatort an den erlittenen Hirnverletzungen. Der Verstorbene hatte erst drei Monate vor der Tat hauptverantwortlich das Lebensmittelgeschäft der Familie übernommen. Nach dem Tod des Sohnes gab die Familie das Geschäft auf. Das Opfer hinterlässt seine zur Tatzeit drei Jahre alte Tochter. Die Eltern des Opfers haben sich seitdem ihrer angenommen.

Die Beweisaufnahme erfolgte durch Vernehmung des Zeugen Thorsten He. [siehe 37. Verhandlungstag], den Augenschein von Tatortskizzen und Lichtbildern, der Anhörung der Sachverständigen Dr. Oliver Peschel [siehe u.a. 30. und 37. Verhandlungstag]zur Schussrekonstruktion und Dr. Erwin Koops [siehe 73. Verhandlungstag]zur Obduktion, der Zeugen St., Rainer Gr. und Torsten St. [siehe 50. Verhandlungstag]zu täterseits gefertigten Lichtbildern, der Zeugin Ellen Ha. zur Abspeicherung des Fotos aus Festplatte Seagate, des Sachverständigen Peter Stüben [siehe 43. Verhandlungstag]zum sichergestellten Bildmaterial zum Mordanschlag, der Zeugen Ali Taşköprü [siehe 37. Verhandlungstag]und Asli Ic. [siehe 37. Verhandlungstag]zur Auffindesituation und der Zeugin Sonja St. [siehe 37. Verhandlungstag]zu persönlichen Verhältnissen des Opfers.

Auch diese Tat ist eindeutig dem NSU zuordnenbar. Am Tatort und bei der Obduktion konnten insgesamt zwei Patronenhülsen und drei Geschosse sichergestellt werden, die nach den Gutachten der beiden Waffensachverständigen zweifelsfrei den beiden Waffen Bruni und Ceska 83 zuordnenbar sind. Auf der Selbstbezichtigungs-DVD findet sich die Tat in der sogenannten Deutschlandtour und zudem ausführlich in einer Traumblase verarbeitet. Im Video verwendeten die Täter auch das am Tatort gefertigte Foto des Sterbenden, dasselbe Bild und Ablichtungen mehrerer Zeitungsausschnitte zum Mord aus dem Zeitungsarchiv der Gruppe, finden sich bereits in der zweiten Vorläuferversion des Bekennervideos. In dem Zeitungsarchiv selbst finden sich gesammelte Medienberichte zur Tat.

Die vierte Tat: Zwei Monate später, am 29.08.2001, erschossen Böhnhardt und Mundlos den damals 38-jährigen türkischen Gemüsehändler Habil Kılıç in seinem Laden in München. Tatort war das vom Ehepaar Kılıç geführte Obst-, Gemüse- und Lebensmittelgeschäft im Stadtteil Rammersdorf-Perlach, im Südosten von München gelegen, in der Bad-Schachener-Straße 14. Böhnhardt und Mundlos betraten zwischen 10:35 Uhr und 10:50 Uhr die Geschäftsräume. Das Opfer stand zu diesem Zeitpunkt hinter der Bedientheke. Unvermittelt schoss ihm einer der Täter mit der Ceska 83 ins Gesicht. Die Waffe hatte er in einer Plastiktüte verborgen. Daher fanden sich am Tatort selbst keine Hülsen. Habil Kılıç erlitt einen Kopfdurchschuss und duckte sich noch hinter den Tresen. Daraufhin schoss ihm der Täter ein weiteres Mal, diesmal von hinten, in den Kopf. Habil Kılıç starb noch während der Rettungsbemühungen an einer zentralen Lähmung, der mit einem Ersticken am eigenen Blut einherging.

Habil Kılıç wurde 38 Jahre alt. Er zog 1989 zu seiner schon in Deutschland lebenden Ehefrau P. nach. Er hinterlässt seine Ehefrau und die zur Tatzeit 12-jährige gemeinsame Tochter. Hauptberuflich war er auf dem Münchener Großmarkt als Staplerfahrer beschäftigt. Die Ehefrau hat nach der Tat das Geschäft aufgegeben. Auch diese Tat ist eindeutig zuordnenbar. Die Beweisaufnahme zu dieser Tat erfolgte durch die Vernehmungen der damaligen Ermittlungsbeamten Josef Wilfling [siehe 22. Verhandlungstag], Siegfried We. [siehe 46. Verhandlungstag], Manfred H. [siehe 22. Verhandlungstag] und Bruno A. [siehe 22. Verhandlungstag], der Inaugenscheinnahme von Lichtbildern und Tatortskizzen, der Anhörung des rechtsmedizinischen Sachverständigen Dr. Oliver Peschel, der Anhörung des Sachverständigen für Waffentechnik Hans Luber [siehe 30. Verhandlungstag], der Vernehmung der Zeugen Nazif Sö. [siehe 44. Verhandlungstag], Anna Sch. [siehe 30. Verhandlungstag], Nuran K. [siehe 30. Verhandlungstag], Holger H. [siehe 30. Verhandlungstag]und Erda O. [siehe 22. Verhandlungstag] zu ihren Wahrnehmungen zur Tat, der Vernehmung der Angehörigen P. Kılıç [siehe 22. Verhandlungstag]und der Vernehmung der Zeugen Rainer Gr., Christian Ca., Jeanette Pf. und Christina Lo. zum Zeitungsarchiv.

Am Tatort konnten zwei Geschosse Kaliber 7.65 mm Browning sichergestellt werden, die nach den Erläuterungen der Sachverständigen aus der Ceska verfeuert worden waren. Es konnten keine Hülsen, wohl aber Kunststoffteile, sichergestellt werden. Beides spricht für die Verwendung einer Tüte als Umhüllung der Waffe während der Schussabgabe, wie sie auch bei späteren Taten festzustellen ist. Die mittlerweile verstorbene Zeugin Mü. hat nach der Bekundung des Zeugen We. [siehe 46. Verhandlungstag] zur Tatzeit zwei Fahrradfahrer in unmittelbarer Tatortnähe wahrgenommen. Daher ist davon auszugehen, dass Böhnhardt und Mundlos nach dem bekannten Modus Operandi vorgegangen sind. Die Tat selbst ist auf der Selbstbezichtigungs-DVD im Rahmen der Deutschlandtour mit einem Stern dokumentiert. Sie wurde von den Tätern auch schon in die zweite Vorgängerversion aufgenommen. Auf einem die Tat thematisierenden Zeitungsartikel im Archiv, einem Artikel der tz München vom 30.08.2001, wurde ein Fingerabdruck der Angeklagten Zschäpe gefunden. Dieser Zeitungsartikel wurde von der Gruppe für die Erstellung der zweiten Vorläuferversion verwendet.

Die fünfte Tat: Nach der Münchner Tat vergingen über zweieinhalb Jahre, bis es zum nächsten Mordanschlag kam. Warum die Serie zunächst unterbrochen wurde, dazu verhält sich die Angeklagte Zschäpe nicht. Fortgesetzt wurde sie im Jahr 2004, nachdem sich die Gruppe den Führerschein des Angeklagten Holger Gerlach beschafft hatte. Am Vormittag des 25.02.2004 erschossen Böhnhardt und Mundlos in Rostock in einem Dönerimbiss den dort aushilfsweise beschäftigten 25-jährigen türkischen Staatsangehörigen Yunus Turgut [OStAin Greger verwendet hier und im Folgenden nicht den richtigen Namen des Ermordeten, Mehmet Turgut. Nach dem Mord kam es bei den Ermittlungen zu einer Namensverwechslung, die jedoch spätestens seit November 2011 geklärt ist]. Der Imbissstand Mister Kebab Grill befand sich im Außenbereich von Rostock und war in einem Container untergebracht. In der Zeit zwischen 10:10 Uhr und 10:20 Uhr, die zuverlässige zeitliche Einordnung lässt sich in Folge der Aussage der Zeugen Frank Ke. [siehe 49. Verhandlungstag] und Alexander He. [siehe 31. Verhandlungstag]vornehmen, betraten Böhnhardt und Mundlos den nicht für die Kundschaft bestimmten Innenbereich des Containers. Sie feuerten sofort aus der mitgeführten Pistole Ceska 83 vier Schüsse ab. Das Opfer versuchte noch, sich wegzuducken, jedoch erfolglos. Yunus Turgut erlitt einen Nackendurchschuss, einen Halsdurchschuss, sowie einen Steckschuss im Kopf. Ein weiterer Schuss verfehlte das Opfer, das noch im Rettungswagen infolge der Gehirnzertrümmerung starb. Die Täter flüchteten.

Der Betreiber des Imbisses, der Zeuge Haydar Ay. [siehe 49. Verhandlungstag], fand den Sterbenden um 10:20 Uhr hinter der geschlossenen Tür des Kiosks. Yunus Turgut, der unter dem Namen Mehmet Turgut geboren ist, war erst 25 Jahre als er getötet wurde. Er hielt sich erst seit wenigen Wochen in Rostock auf. Im Imbiss half er lediglich aus. Er war unverheiratet und kinderlos. Die Beweiserhebung erfolgte durch Vernehmung der Ermittlungsbeamten Andreas Mi. [siehe 49. Verhandlungstag], Bernd Scha. [siehe 49. Verhandlungstag], Andreas Se. [siehe 49. Verhandlungstag] und Ronald Pä. [siehe 49. Verhandlungstag], der Anhörung des Sachverständigen Prof. Rudolf Wegener [siehe 32. Verhandlungstag]zur Obduktion und zum Tathergang, dem Augenschein eines Stadtplanausschnitts, der Lichtbilder und Tatortskizzen, der Vernehmung der Zeugen Frank Ke. [siehe 49. Verhandlungstag]und Alexander He. [siehe 31. Verhandlungstag] zu ihren Wahrnehmungen am Tatort, der Vernehmung der Zeugen Udo Vo. [siehe 44. Verhandlungstag], Michael St. und Gabriele Q. [siehe 46. und 47. Verhandlungstag] zur Fahrzeuganmietung, der Verlesung der Rechnung zur Fahrzeuganmietung, der Vernehmung des Zeugen Roman Gl. zum sichergestellten Kartenmaterial. Danach ist auch diese Tat der Gruppe eindeutig zuzuordnen.

Am Tatort und bei der Obduktion wurden insgesamt vier Geschosse und eine Hülse Kaliber 7,65 mm sichergestellt, die nach dem Gutachten der Waffensachverständigen auch aus der Pistole Ceska 83 abgefeuert worden waren. Bei dieser Tat in Rostock konnte erstmals anhand bestimmter Aluminiumanhaftungen die Verwendung eines Schalldämpfers nachgewiesen werden. Auf der Selbstbezichtigungs-DVD wird der Mord an Yunus Turgut als Teil der sogenannten Deutschlandtour behandelt. Die fünfte Tafel zeigt bei Rostock ein Sternchen, dazu ein Bild des Opfers und die eingeblendete Schlagzeile “Rätsel um Morde”. Im Zeitungsarchiv der Gruppe wurden keine Artikel zu dem Mord gefunden. Der eingeblendete Zeitungsausschnitt spricht aber dafür, dass die Gruppe auch zu diesem Mordanschlag die Medienberichterstattung gesammelt hatte. Für die Tat hatte Uwe Böhnhardt unter der Aliaspersonalie des Holger Gerlach vom 23. bis zum 26.02.2004 bei der Firma Caravanbetrieb H. ein Wohnmobil angemietet. Eine Ablichtung der Rechnung wurde sichergestellt, zu den diesbezüglichen Ermittlungsergebnissen berichteten die Zeugen Vo., St. und Q. Zudem zeigten sich laut Aussage des Zeugen Vo. im Kartenmaterial Markierungen zu Rostock, die allerdings ausschließlich Banken betreffen, wobei der Imbiss in unmittelbarer Nähe zu einer Postfiliale lag.

Die sechste Tat: Am 09.06.2005, dem Jahrestag des Anschlags in der Keupstraße, erschossen Böhnhardt und Mundlos den 50-jährigen türkischen Staatsangehörigen İsmail Yaşar, an seinem Dönerimbiss in Nürnberg. Der Stand befand sich in der Weglburger Str. 3, war in Containerbauweise errichtet und von der Scharrerstraße aus zugänglich. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt waren kurz nach 9:30 Uhr mit ihren Fahrrädern zum Tatort gefahren. Mehrere Zeugen hatten die Fahrradfahrer in Tatortnähe wahrgenommen. Zwischen 9:50 Uhr und 10:15 nach der Zeugenaussage von Waltraud N. [siehe 33. Verhandlungstag]und nach der Aussage Beate K. [siehe 34. Verhandlungstag], wahrscheinlich gegen 9:55 Uhr betraten Böhnhardt und Mundlos den Kundenbereich des Imbisstands. Einer von beiden schoss über den Tresen hinweg aus der Ceska 83 auf Herrn Yaşar, der sich ihm zugewandt hatte. Der Schuss erfolgte durch eine Plastiktüte, denn am Tatort wurden keine Hülsen gefunden. Das Opfer erlitt einen Streifschuss an der rechten Wange. Herr Yaşar versuchte, hinter der Theke Zuflucht zu nehmen, als ihn in gebückter Haltung bereits der nächste Kopfschuss traf. Er stürzte zu Boden, in dieser Position schossen ihm die Täter dreimal aus nächster Nähe in den Oberkörper und brachten ihm dabei die letztlich tödliche Schussverletzung bei. Ismail Yaşar verblutete am Tatort. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verstauten nach der Tat die Waffe vor dem Imbissstand in einen Rucksack und fuhren auf ihren Rädern davon. Das Opfer lebte seit 27 Jahren in Deutschland und war geschieden von Ehefrau B., mit der er den zur Tatzeit 15-jährigen gemeinsamen Sohn K. hatte. Er hatte den Beruf des Schweißers gelernt und bis 1999 Festanstellungen bei Nürnberger Betrieben inne, bevor er sich dann mit dem Betrieb des Imbisstandes selbstständig machte. Greger: „Ich könnte jetzt eine Pause machen.“ Götzl legt die Mittaspause bis 12:45 Uhr ein.

Weiter geht es um 12:51 Uhr. In der Mittagspause hat die Nebenklägerin M. Boulgarides auf ihrem Platz im Gerichtssaal Platz genommen. Greger fährt fort: „Hoher Senat, vor der Mittagspause habe ich dargelegt, was am 09.06.2005 am Jahrestag des Anschlags in der Keupstraße sich in Nürnberg abgespielt hat.“ Die Beweisaufnahme zu dieser Tat erfolgte durch Vernehmung der Zeugen Karl Ri. [siehe 32. und 48. Verhandlungstag], Sindy J. [siehe 42. Verhandlungstag], Manfred Hänßler [siehe 32. Verhandlungstag], Manfred Wi. [siehe 32. Verhandlungstag], Hans Karl Ru. [siehe 32. Verhandlungstag], Wolfgang Wa. [siehe 32. Verhandlungstag]und Herbert Ma., der Anhörung des Sachverständigen Dr. Stephan Seidl zur Obduktion und des Sachverständigen Martin Gessinger zur Schussdokumentation [beide siehe 50. Verhandlungstag], dem Augenschein von Lichtbilder und Tatortskizzen, der Vernehmung der Zeugen Jürgen Kl., Michael St.und Christian Bö. [siehe 32. und 251. Verhandlungstag] zur Ausspähung des Tatorts, der Vernehmung des Zeugen Robert Sche. zum Zeitungsarchiv, der Vernehmung der Zeugin Beate K. [siehe 34. Verhandlungstag], Mutasam Z. [siehe 44. Verhandlungstag], Waltraud N. und Prof. Dr. Lutz B. [siehe34. Verhandlungstag] zu ihren Wahrnehmungen am Tatort, der Vernehmung der Zeugen Hagen Ros. [siehe 47. Verhandlungstag], Udo Vo., Michael St. und Maik S. [siehe 48. Verhandlungstag] zur Fahrzeuganmietung und der Verlesung des Mietvertrags.

Auch diese Tat ist der Gruppe danach eindeutig zuordnenbar. Mehrere Zeugen hatten im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit Tat Fahrradfahrer wahrgenommen, bei denen es sich nach der Beweisaufnahme um Böhnhardt und Mundlos gehandelt hat. Die Zeugin Beate K. hatte zwei Radfahrer bei der Anfahrt beobachtet, als sie sich auf der nahgelegenen Zerzabelshofstraße mit einem Stadtplan orientiert hatten. Bereits am 22.05.2006 hatte die Zeugin auf starke Ähnlichkeit der Täter vom Nagelbombenanschlag in Köln mit den Fahrradfahrern von Nürnberg hingewiesen. Bei ihrer polizeilichen Vernehmung vom 25. und 29.11.2011 identifizierte sie bei einer Wahllichtbildvorlage Böhnhardt und Mundlos. Bei einer Wahllichtbildvorlage in der Hauptverhandlung hielt sie Mundlos für einen der möglichen Täter. Nach den Angaben der Zeugin Andrea Ca. [siehe 48. Verhandlungstag] in der Hauptverhandlung warteten zwei Personen mit Fahrrädern, die Böhnhardt und Mundlos ähnlich sahen, eine Weile auf dem, dem Imbiss gegenüber gelegenen, Spielplatz und schauten zum Imbissgeschäft. Die Zeugin Waltraud N. beobachtete bei der Vorbeifahrt am Imbiss zwei Männer mit Fahrrädern und nahm vier oder fünf schussähnliche Geräusche wahr, kurz bevor sie um 9:57 Uhr in eine naheliegende Tiefgarage einfuhr. Eine Wiedererkennung war dieser Zeugin nicht möglich. Der Zeuge Mutasam Z. hatte in der Scharrerstraße zum Tatzeitpunkt ebenfalls zwei Männer wahrgenommen. Die Beschreibung der Männer stimmt überein mit Böhnhardt und Mundlos. Nur wenige Augenblicke, nachdem die Männer vor ihm die Straße kreuzten, hörte er Schussgeräusche. Der Zeuge Z. erkannte in der Hauptverhandlung – wie auch bei seiner vorhergehenden Vernehmung – eindeutig Mundlos als Fahrradfahrer wieder.

Dass sich die Fahrradfahrer danach im Imbiss aufhielten, zeigt die Aussage des Dr. Lutz B. Der Zeuge hatte zwei Fahrräder ohne Personen vor dem Imbiss wahrgenommen. Die Zeugin Beate K. sah gegen 10 Uhr die beiden Männer erneut vor dem Stand, als einer dem anderen einen länglichen, in eine gelbe Plastiktüte gewickelten Gegenstand, in den Rucksack steckte. Am Tatort und bei der Obduktion von İsmail Yaşar, konnten insgesamt vier Projektile sichergestellt werden, die alle nach dem Gutachten aus der Pistole Ceska 83 abgefeuert wurden. Auf der Selbstbezichtigungs-DVD ist die Tat als Teil der sogenannten Deutschlandtour dargestellt. In dem sichergestellten Zeitungsarchiv finden sich mehrere von der Gruppe gesammelte Medienberichte zur Tat.

Der Tatort in Nürnberg wurde zuvor ausgespäht. Im Brandschutt der Wohnung Frühlingsstraße wurde ein am 26.05.2005 erstellter Kartenausdruck von Nürnberg sichergestellt, auf dem neben den am Rechner erstellten Markierungen handschriftlich an der Stelle des Tatorts ein Kreuz und daneben die Zahl sieben notiert ist. Auf der Rückseite befindet sich unter den Anschriften handschriftlich der Eintrag „X7“ und dazu die Erläuterung „Scharrerstr neben Postimbiss“. Für die Fahrt nach Nürnberg nutzten Böhnhardt und Mundlos einen Mietwagen. Böhnhardt hatte am 08.06.2005 für einen Tag bei der Autovermietung in Zwickau unter dem Alias Holger Gerlach einen PKW Skoda Octavia besorgt. Mit dem Fahrzeug wurden 475 km zurückgelegt, die einfache Wegstrecke zwischen dem Firmensitz und dem Tatort beträgt 205 km. Der Mietvertrag wurde beim Autoverleih sichergestellt. Dass sich die Angeklagte Zschäpe am Tattag gleichfalls in der Nähe des Tatorts aufgehalten hätte, dafür gibt es keine zureichenden Beweismittel. Zwar hat die Zeugin Ca. eine entsprechende Aussage gemacht, wonach sie am Tattag die Angeklagte Zschäpe in einem Einkaufsmarkt sicher gesehen und im Jahr 2011 sicher wiedererkannt habe. Die Aussage ist jedoch mit Blick auf den langen Zeitraum zwischen Tat und der geschilderten Wiedererkennung und der noch kurzfristigen Beobachtung im Marktgeschehen nicht ausreichend belastbar, um die Anwesenheit der Angeklagten Zschäpe darauf stützen zu können.

Die siebte Tat: Nur sechs Tage später, am 15.06.2005, erschossen Böhnhardt und Mundlos den 41-jährigen griechischen Staatsangehörigen Theodorus Boulgarides mit drei Kopfschüssen in seinem Ladenlokal in München. Der Tatort liegt in der Trappentreustraße 4 im Westen des Münchener Stadtgebietes. Das Opfer hatte dort zwei Wochen vorher gemeinsam mit seinem deutschen Geschäftspartner einen Schlüsseldienst eröffnet. Böhnhardt und Mundlos betraten zwischen 18:36 und 19:00 das Ladenlokal. Theodorus Boulgarides stand zu diesem Zeitpunkt hinter dem Tresen. Die Waffe hatten die Täter wiederum in einer Plastiktüte versteckt, denn es fanden sich am Tatort keine Hülsen. Das Opfer wies keine Abstreifringe auf. Zudem wurde am Tatort ein Kunststoffteilchen sichergestellt, das als Teil der Hülle in Frage kommt. Böhnhardt oder Mundlos schoss dem Opfer unvermittelt von vorne in das Gesicht. Theodorus Boulgarides brach unter der Schusswirkung zusammen und kam auf dem Rücken zu liegen, woraufhin der Schütze um den Tresen ging und auf den am Boden Liegenden aus nächster Nähe zwei weitere Kopfschüsse auf ihn abgab. Theodorus Boulgarides starb noch am Tatort an einer zentralen Lähmung in Verbindung mit Blutverlust und Aspiration von Blut. Herr Boulgarides wurde im Alter von 41 Jahren getötet. Er hatte über 30 Jahre lang in Deutschland gelebt. Er machte hier sein Abitur und anschließend eine Lehre zum Einzelhandelskaufmann. Theodorus Boulgarides lebte in Scheidung von Ehefrau Yvonne und hinterlässt die zur Tatzeit 15- und 18- jährigen Töchter M. E. und M.

Die Beweiserhebungen zu dieser Tat erfolgten durch die Zeugen Rainer Hi. [siehe 38. Verhandlungstag], Thomas Me. [siehe 39. Verhandlungstag], Hans-Peter Kr. [siehe 38. Verhandlungstag]und Matthias Blumenröther [siehe 46. Verhandlungstag], die Anhörung des Sachverständigen Ganschnik zur Schussrekonstruktion, des Sachverständigen Dr. Peschel zur Obduktion, dem Augenschein von Lichtbildern, Tatortskizzen und Stadtplanausschnitten, Lichtbildern des sichergestellten Kunststoffteilchens und des Zettels “Aktion”, der Vernehmung der Zeugen Wolfgang Fe. [siehe 38. Verhandlungstag]und Markus Ke. [siehe 39. Verhandlungstag]zum Opfer und ihrer Wahrnehmungen am Tatort, der Vernehmung der Zeugen Thomas Bl. [siehe 50. Verhandlungstag] und Michael St. und Sachverständigen Christian Dressler [siehe 46. Verhandlungstag]zum Funkzellentreffer, des Zeugen Gl. zur Ausspähung, der Zeugen St., Re. und Vo. zur Anmietung, der Verlesung der Rechnung über die Anmietung.

Auch für diese Tat ist der NSU eindeutig verantwortlich. Am Tatort und bei der Obduktion konnten insgesamt drei Projektile Kaliber 7.65 mm sichergestellt werden, die zweifelsfrei aus der Pistole Ceska 83 verfeuert wurden. Zudem fand sich ein Kunststoffteilchen am Fußboden im Bereich des Tresens, von wo aus die Schüsse abgegeben worden waren. Die Tat erscheint auf der Selbstbezichtigungs-DVD in der Deutschlandtour. In dem sichergestellten Zeitungsarchiv finden sich Presseartikel, die die Täter nach dem Anschlag gesammelt hatten und für die Erstellung der Bekenner-DVD verwendeten. Die Anwesenheit von Mitgliedern des NSU am Tatort, die Kommunikation der Mitglieder tatzeitnah durch ein spezielles Aktionshandy, wird durch einen Funkzellentreffer und mehrere Asservate in der Frühlingsstraße belegt. Die Rufnummer [0162-Nummer] ist der terroristischen Vereinigung zuzuordnen, denn die zugehörige SIM-Karte steckte in einem Mobiltelefon, das im Brandschutt in der Frühlingsstraße sichergestellt wurde, Asservat Mobil 04.

Genau diese Rufnummer war um 15:22 Uhr in der Funkzelle des Tatorts in München eingeloggt. Die Mobilfunknummer wurde von einer Telefonzelle Werdauer Straße in Zwickau aus angerufen. Die Telefonzelle befindet sich in unmittelbarer Nähe der Mitglieder der terroristischen Vereinigung in der Polenzstraße. Dass es sich um ein spezielles Mobiltelefon handelte, folgt aus dem in Brandschutt der Wohnung gefundenen Zettel mit der Rufnummer und dem handschriftlichen Zusatz “Aktion”. Vor der Tat – die letzten Ausdrucke stammen vom 12.6.2005 – druckten die Mitglieder der terroristischen Vereinigung mittels einer Routenplansoftware zahlreiche sichergestellte Kartenausschnitte von München aus. Sie markierten darin potentielle Anschlagsziele, in der Übersichtskarte findet sich in Tatortnähe ein Stern mit der Nr. 15. Einen Tag später mietete Uwe Böhnhardt unter Alias Holger Gerlach bei der Firma Caravanbetrieb H. vom 13. bis 16.06.2005 ein Wohnmobil an. Die korrespondierende Rechnung wurde sichergestellt.

Die achte Tat: Am 04.04.2006 erschossen Böhnhardt und Mundlos den 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung Mehmet Kubaşık mit mehreren Kopfschüssen. Die Hinrichtung erfolgte im Kiosk des Opfers, den Herr Kubaşık gemeinsam mit seiner Familie in der Mallinckrothstraße 190 betrieb. Üblicherweise wurde der Kiosk vormittags von der Ehefrau des Opfers, Elif Kubaşık betreut, während Mehmet Kubaşık den Verkauf vom Mittag bis in die Nacht übernahm. Weil die Schwester seiner Ehefrau jedoch gerade einige Tage zu Besuch war, begann Mehmet Kubaşık am Tattag früher als gewöhnlich mit der Arbeit.

Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt betraten den Geschäftsraum kurz vor 12:55 Uhr. Die Tatzeit lässt sich aufgrund der Beobachtungen der Zeugin Janica Dz. [siehe 51. Verhandlungstag], die bei zwei Gelegenheiten etwa um 12:30 und 12:50 Uhr zwei Männer zwischen 25 und 30 Jahre mit einem Fahrrad in der Nähe des Kiosk wahrgenommen hat, und der Erstmeldung um 12:58 Uhr relativ verlässlich bestimmen. Mehmet Kubaşık stand nach dem Ergebnis der Schussrekonstruktion zu diesem Zeitpunkt ahnungslos hinter der Verkaufstheke. Die Waffe samt Schalldämpfer hatten die Täter beim Eintritt in den Kiosk in einer Plastiktüte versteckt. Der erste Schuss verfehlte das Opfer und drang in die Wand ein. Spätestens jetzt wandte sich Mehmet Kubaşık dem Täter zu und riss die Hände hoch. In dieser Position schoss Böhnhardt oder Mundlos dem Opfer in das rechte Auge. Mehmet Kubaşık sackte getroffen auf die Knie. Dann schoss der Täter dem Opfer in die rechte Schläfe. Ein vierter Schuss verfehlte das Opfer. Mehmet Kubaşık verstarb noch am Tatort, wo er kurz vor 13 Uhr von der Zeugin Julia Hei. [siehe 51. Verhandlungstag]entdeckt wurde. Die Täter flohen wieder unerkannt.

Herr Kubaşık wurde 39 Jahre alt und hinterlässt Ehefrau Elif und drei Kinder, die zur Tatzeit 20-jährige Tochter Gamze und die damals 6 und 11 Jahre alten Söhne E. und M. 1991 kam er aus der Türkei mit Frau und Tochter nach Dortmund, wo er als kurdischer Asylbewerber anerkannt wurde und wo die Familie seither lebte. 2003 wurden die Kubaşıks eingebürgert. Die Einkünfte aus dem seit Juni 2004 betriebenen Kiosk bildeten die Grundlage der Familie, die über kein weiteres Einkommen verfügte. Nach der Tat musste die Familie den Kiosk aufgeben und verlor ihre Lebensgrundlage.

Die Beweiserhebung zu dieser Tat erfolgte durch Vernehmung der Beamten Uwe G. [siehe 36. Verhandlungstag], Marco Br. [siehe 36. Verhandlungstag], Ralf Ba. [siehe 36. und 52. Verhandlungstag], Christian Hü. [siehe 36. Verhandlungstag] und Michael Sch. [siehe 36. und 52. Verhandlungstag], der Anhörung des Sachverständigen Bernd Salziger [siehe 36. Verhandlungstag]zur Tatortarbeit, des Sachverständigen Prof. Markus Rothschild [siehe 48. Verhandlungstag] zu den Blutspuren, des Sachverständigen Dr. Ralf Zweihoff [siehe 51. Verhandlungstag] zur Obduktion, dem Augenschein von Lichtbildern und eines Tatort-Grundrisses, der Vernehmung der Zeugen Dz., Gamze und Elif Kubaşık [beide siehe 51. Verhandlungstag], Heinz-Günther Me. [siehe 51. Verhandlungstag]zum Opfer und ihren Wahrnehmungen am Tatort, der Zeuge Kl. und Pf. zur Ausspähung, der Zeugen St., Q. und Vo. zu Anmietung und der Verlesung der Rechnungen zur Anmietung. Die Tat ist eindeutig zuordnenbar.

Die Analyse der sichergestellten Hülse, sowie der vier Projektile ergab, dass sie aus der Pistole Ceska 83 verfeuert wurden. Auch diese Tat erscheint auf der Selbstbezichtigungs-DVD auf der Deutschlandtour. Die Täter haben eine Schlagzeile in das Video montiert, die sich allerdings mit dem Mord Boulgarides in München befasste. Zudem wurde in der Frühlingsstraße im Pressearchiv der Gruppe ein Artikel zum Mord an Mehmet Kubaşık aufgefunden. Die Zeugin Dz. sah im zeitlichen Zusammenhang am Tatort zwei Männer, die altersmäßig und dem Körperbau nach Mundlos und Böhnhardt entsprachen, und ein Fahrrad. Vor der Tat haben sich die Täter umfassend auf eine Tat in Dortmund vorbereitet. Bereits im September 2005 fand eine Ausspähfahrt von Böhnhardt und Mundlos nach Dortmund statt. Kurz vor der Tat druckten die Mitglieder des NSU mit Hilfe eines Routenplaners zahlreiche Stadtplanausschnitte von Dortmund aus und beschafften sich auch einen Stadtplan. Die jüngsten sichergestellten Ausdrucke tragen das Datum 3.4.2006. Die Gruppe markierte verschiedene Örtlichkeiten. Der Schwerpunkt der Kennzeichnungen liegt im Bereich der Innenstadt Nord, der Tatort selbst war allerdings nicht markiert. Für die Fahrt nach Dortmund nutzten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ein von Böhnhardt unter Verwendung der Aliaspersonalie von Holger Gerlach für die Zeit vom 03. bis 07.04.2006 angemietetes Wohnmobil der Firma Caravanbetrieb H. Die Rechnung vom 03.04.2006 wurde bei der Verleihfirma sichergestellt. Dasselbe Fahrzeug nutzten die Täter auch während des zwei Tage später begangenen Mordes an Halit Yozgat.

Die neunte Tat: Am 06.04.2006 töteten Böhnhardt und Mundlos den 21-jährigen türkischstämmigen deutschen Staatsangehörigen Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel mit mehreren Kopfschüssen. Tatort waren die Geschäftsräume des Opfers in der Holländischen Straße 82, einer Hauptausfallstraße aus der Kasseler Innenstadt. Das Internetcafé bestand aus zwei Geschäftsräumen und war zur Tatzeit von mehreren Kunden besucht. Böhnhardt und Mundlos betraten das Geschäft gegen 17 Uhr. Die Tatzeit lässt sich nach den durchgeführten Ermittlungen des Kunden relativ verlässlich auf 16:54 bis 17:03 Uhr eingrenzen. Halit Yozgat saß zu diesem Zeitpunkt hinter dem als Theke dienenden Schreibtisch und wartete auf seinen Vater, der ihn ablösen sollte. Der Sohn wollte sich nach seinem Arbeitstag im Internetcafé noch auf den Weg zur Abendschule machen. Er versah sich in dieser Situation keines Angriffs. Im Ladenlokal waren die im vorderen Teil liegende Telefonkabine 3, die Telefonkabine im Durchgang nach hinten und drei der Internetplätze belegt. Mundlos und Böhnhardt betraten also das Café und traten an den Schreibtisch heran. Einer von beiden schoss Halit Yozgat mit der Pistole Ceska 83 mit Schalldämpfer in die rechte Schläfe. Da wiederum keine Hülsen am Tatort zurückblieben, ist davon auszugehen, dass die Täter die Waffe erneut in einer Plastiktüte versteckt hatten, und durch die Tüte hindurch schossen. Getroffen fiel Halit Yozgat seitlich zu Boden. Noch im Fall oder schon am Boden liegend schoss der Täter dem Opfer ein weiteres Mal, dieses Mal von hinten, in den Kopf. Anschließend flüchteten die beiden Täter.

Halit Yozgat wurde kurz danach, gegen 17:05 Uhr, von seinem Vater und dem Zeugen Ahmed A.-T. [siehe 76. Verhandlungstag]leblos hinter dem Schreibtisch liegend gefunden. Keiner der Anwesenden hat die Täter gesehen. Bis auf Andreas Temme [siehe u.a. 41. und 63. Verhandlungstag], einen zufällig anwesenden Mitarbeiter des Hessischen Verfassungsschutzes, machten alle Anwesenden akustische Wahrnehmungen, die auf das Tatgeschehen bezogen werden können. Halit Yozgat stammte aus Kassel, war in Deutschland geboren und wurde 21 Jahre alt. Er lebte noch bei seinen Eltern, war seit 2003 Deutscher, unverheiratet und kinderlos. Anfang 2004 richtete ihm sein Vater das Internetcafé ein, aus dessen Einnahmen er seinen Lebensunterhalt bestritt. Seit Februar 2006 besuchte er mit guten Leistungen die Abendrealschule. Die Familie gab das Internetcafé nach der Tat auf. Auch diese Familie leidet bis heute ganz erheblich unter den Folgen der Tat.

Die Beweiserhebung erfolgte durch die Vernehmung der Ermittlungsbeamten Karsten Ro. [siehe 39. und 88. Verhandlungstag], Werner I. [siehe 40. Verhandlungstag], Cihan Bi. [siehe 40. Verhandlungstag], Helmut W. [siehe 135. Verhandlungstag], Dreßler, Karl-Heinz Gerstenberg [siehe 39. und 104. Verhandlungstag], St. und G. Die Anhörung der Sachverständigen Prof. Klaus-Steffen Saternus [siehe 42. Verhandlungstag], Dr. Harald Kijewski [siehe 42. Verhandlungstag]und Prof. Wolfgang Brück [siehe 42. Verhandlungstag]zu Obduktion und Tatrekonstruktion, dem Augenschein von Lichtbildern, Tatortskizzen eines Stadtplanausschnitts, der Vernehmung der Zeugen, die sich zum Tatzeitpunkt im Internetcafé befanden, also der Zeugen A.-T., Emre E. [siehe 41. Verhandlungstag], Hediye Ca. [siehe 41. Verhandlungstag], Andreas Temme. Die Aussage des Zeugen Sch. wurde eingeführt über die Vernehmungsbeamten Karsten Ro. und Karl-Heinz Ge. Der Vernehmung des Vaters des Opfers, des Zeugen İsmail Yozgat [siehe 41. Verhandlungstag], sowie des Zeugen Ulf Et. [siehe 42. Verhandlungstag]zur Auffindesituation. Die Vernehmung der Zeugen Gl., David Ka. [siehe 245. Verhandlungstag]und Grimm zu dem Ausspähmaterial, dem Augenschein eines Videos zur Tatrekonstruktion und dem Augenschein von Ausspähungsunterlagen.

Auch diese neunte Ceska-Tat ist der Gruppe zuordnenbar. Die beiden bei der Obduktion sichergestellten Geschosse Kaliber 6,75 mm Browning sind nach dem Gutachten des Waffen-Sachverständigen Leopold Pfoser [siehe 50. und 83. Verhandlungstag] zweifelsfrei aus der Pistole Ceska in Kombination mit Schalldämpfer verfeuert worden. Hülsen wurden am Tatort nicht sichergestellt. Der Mord an Halit Yozgat wird auf der Selbstbekenner-DVD als letztes Plakat der sogenannten Deutschlandtour thematisiert. Das Zeitungsarchiv weist allerdings keine Artikel zu dieser Tat auf. Der Tatort wurde zuvor von Böhnhardt und Mundlos ausgespäht. Im Brandschutt in der Frühlingsstraße wurden ein Stadtplan von Kassel, dazu sieben mittels eines Routenplaners kurz vor der Tat – nämlich am 02. und 03.04.2006 – erstellte Ausdrucke für den Bereich Kassel, sowie Listen mit potentiellen Anschlagzielen sichergestellt. Zwar weisen diese Ausdrucke keine direkte Markierung des Tatorts, wohl aber eine Markierung in der Holländischen Straße, also in der Tatortstraße auf, und zwar zu dem türkischen Kulturverein. Das Internetcafé, das die Täter letztlich als Tatort auswählten, liegt nur wenige hundert Meter von der markierten Örtlichkeit entfernt. Eine Ausspähung des Gebietes um den Tatort tatzeitbezogen durch die Gruppe ist bereits damit hinreichend belegt.

Ein weiterer eindeutiger Beleg für die Verantwortlichkeit des NSU für den Mord in Kassel wurde im Brandschutt der Frühlingsstraße sichergestellt. Es handelt sich um einen Notizzettel. Er zeigt auf der einen Seite eine handschriftlich angefertigte Skizze des Ladenlokals im Vorderen einsehbaren Bereich, jedoch mit einem nicht exakt wiedergegebenen Eingangsbereich. Auf der Rückseite ist handschriftlich “Hollän Str 82” – also exakt die Anschrift des Internetcafés in der Holländischen Str. 82 – beschrieben. Daneben sind nach Aussage des Zeugen Rainer Gr. Funkfrequenzen der örtlichen Rettungskräfte notiert. Ein Teil der Funkfrequenzen, sowie die Notizen auf der Skizze, lassen sich nach der Aussage des Zeugen Gr. aufgrund eines Gutachtens des BKA der Schreibleistung von Uwe Mundlos zuordnen. Wie sich aus der Wohnmobilanmietung des 03. – 07.04.2006 – die Rechnung wurde sichergestellt -, nutzten die Täter das für die Fahrt nach Dortmund angemietete Wohnmobil für die Weiterfahrt nach Kassel, um dort die letzte Tat der Ceska-Serie zu begehen. Eine Verantwortung im Sinne einer irgendwie gearteten Beteiligung des Zeugen Temme an der Tatbegehung, ist nach der Beweisaufnahme auszuschließen.

Die Angeklagte Zschäpe war bei keiner der Taten selbst am Tatort. Sie war jedoch als drittes Gruppenmitglied an den Taten beteiligt. Ihre Einlassung, sie habe von den Taten jeweils erst im Nachhinein erfahren, ist vor dem Hintergrund der Beweisaufnahme nicht zu folgen. Eine Existenz von rechten Hintermännern an den Tatorten, die einige Rechtsanwälte ihren Mandanten offensichtlich versprochen hatten, hat sich bislang weder in den seit sechs Jahren laufenden Ermittlungen und der Hinweisbearbeitung, noch in der bisher 360-tägigen Beweisaufnahme, wo wieder jedem Hinweise darauf nachgegangen wurde – und ich erinnere an die dramaturgische Inszenierung der Zeugin Veronika von A. [siehe 40. Verhandlungstag]-, noch in den breit angelegten Beweiserhebungen der zahlreichen Untersuchungsausschüssen bewahrheitet. Götzl legt eine Pause bis 13:45 Uhr ein.

Um 13:47 Uhr setzt Greger ihr Plädoyer fort: „Hoher Senat, nicht nur die Ceska-Taten, die ich eben dargestellt habe, hatten einen ideologischen Hintergrund und erfolgten zunächst ohne Bekennung, sondern auch die Sprengstoffanschläge der Gruppe. Die Gruppe verübte insgesamt drei Sprengstoffanschläge.“ Nach einem ersten Anschlag 1999 in Nürnberg folgten zwei weitere 2001 und 2004 in Köln. Insgesamt wurden 25 Personen zum Teil schwerst verletzt. Auch diese Taten sollten dazu dienen, in der Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund Angst und Schrecken zu verbreiten. Bei den Taten und der Tatausführung setzten die Täter auf die Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer, die sich keines Angriffs versahen. Die Täter gefährdeten – bedingt durch die Ablage der Tatmittel – jeweils eine unbestimmte Anzahl von Personen im Wirkkreis der Bomben und beabsichtigten bei jeder Tat die Tötung ihrer Opfer.

Der erste Sprengstoffanschlag der Gruppe richtete sich gegen türkische Staatsangehörige in Nürnberg. Der Anschlag wurde mittels eines in einer Taschenlampe versteckten Sprengstoffes begangen, eine Person wurde verletzt. Diese Tat ist von Anklage nicht erfasst, da sie erst nach Anklageerhebung vom Mitangeklagten Carsten Schultze aufgedeckt worden ist. Den zweiten Anschlag verübte die Gruppe 2001 in Köln. Dabei wurde die damals 19-jährige [Betroffene des Anschlags in der Probsteigasse] [siehe 118. Verhandlungstag]sehr schwer verletzt. Bei dem Tatort handelte es sich um ein Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse 44-46. Die Lage des Geschäfts, die Anordnung der Räume, der Aufbau und die Auswirkung des Sprengsatzes erschließen sich aus den in Augenschein genommenen Lichtbildern. Zudem wurden die Ermittlungsbeamten Daniel Q. [siehe 118. Verhandlungstag], Edgar Mittler [siehe 117. Verhandlungstag] und Martin Mo. [siehe 117. Verhandlungstag] als Zeuge, der Sprengstoffermittler Norbert Tr. [siehe 117. Verhandlungstag] als sachverständiger Zeuge, und die Sachverständigen Dr. Rüdiger Mölle [siehe 120. und 185. Verhandlungstag] und Dr. Peschel gehört.

Das Geschäft wurde von dem iranischen Staatsangehörigen [Vater der Verletzten aus der Kölner Probsteigasse und Nebenkläger] [siehe 118. und 119. Verhandlungstag]unter der Firma „Lebensmittel und Getränkeshop Gerd Simon“ betrieben. Das Ladenlokal wies einen größeren Verkaufsraum auf, im hinteren Bereich schlossen sich ein Vorraum und ein Aufenthaltsraum an. In dem Aufenthaltsraum wurde die Explosion ausgelöst. Die Täter haben den Bombenschlag auf die Familie perfide vorbereitet. Sie präparierten eine weihnachtlich mit Sternen verzierte metallene Christstollendose von etwa 40 cm Länge so, dass sie beim Öffnen explodierte. Dazu verwendeten sie so viel Sprengmittel, dass die getroffene Person eine tödliche Verletzung erleiden würde. Überreste der Dose wurden unmittelbar nach dem Anschlag gesichert, wenngleich die Asservate im Jahr 2006 vernichtet worden sind.

Anhand der Asservate konnte die Vorbereitung der Tat zeitlich gut eingeordnet werden. Stollendosen dieses Fabrikats wurden nach den vom Zeugen Q. bekundeten Abklärungen ab dem 01.08.2000 in Deutschland vertrieben. Gebaut wurde der Sprengsatz demnach in der Heisenbergstraße in Zwickau. Der Sprengsatz war folgendermaßen aufgebaut: In einer handelsüblichen Gasdruckkartusche aus Metall füllten die Täter etwa 1 kg Schwarzpulver und einen Zünder, schlossen sechs Batterien an und befestigten an dem Deckel der Dose mit einer Schnur einen Isolator. Mit dem Öffnen des Deckels wurde der Isolator entfernt und die Explosion ausgelöst. Nach den Ausführungen der Sachverständige Dr. Peschel und Dr. Mölle barg der Sprengsatz eine potentiell tödliche Wirkung für alle Personen innerhalb des Raumes. Aufgrund des Flugs von scharfkantigen Splittern und der gewaltigen Hitze bestand akute Lebensgefahr.

Für die Fahrt nach Köln nutzten Böhnhardt und Mundlos ein Wohnmobil, dass der Angeklagte André Eminger vom 19. bis 21.12.2000 bei der Firma Caravanbetrieb H. für sie angemietet hatte. Der Mietvertrag wurde sichergestellt und in der Hauptverhandlung verlesen. Zudem bekundeten die Zeugin Gabriele Q. und der Zeuge Vo. die Anmietung an einem der Tage vor dem Weihnachtsfest. Zwischen dem 19. und 21.12.2000 betrat entweder Uwe Böhnhardt oder Uwe Mundlos einem gemeinsamen Tatplan entsprechend zwischen 17:30 und 18:00 Uhr das Geschäft. Die Einlassung der Angeklagten Zschäpe, wonach Uwe Böhnhardt die Bombe überbracht hätte, ist möglicherweise zutreffend, eine positive Feststellung war in der Beweisaufnahme dazu nicht möglich. Der Täter gab sich in den Geschäftsräumen freundlich als Kunde aus. Er trug einen Korb bei sich, in dem sich eine Tüte Erdnussflips und die präparierte Christstollendose befanden. Der Täter nahm weitere Waren, legte sie in den Korb und brachte sie zur Kasse. An der Kasse spielte der Täter dem [Vater der Verletzten aus der Kölner Probsteigasse und Nebenkläger] vor, sein Portemonnaie vergessen zu haben, und sie schnell aus der nahegelegenen Wohnung holen zu wollen. Den Korb samt Sprengsatz ließ der Täter in der Verwahrung des Ladeninhabers.

Alle Gruppenmitglieder gingen davon aus, dass der Inhaber des Geschäftes oder einer seiner Angehörigen bei der späteren Entsorgung des Korbes die Dose würde öffnen. Am Folgetag stellte die Ehefrau des Inhabers den Korb nach hinten auf den Schreibtisch. Dann passierte einige Zeit nichts. Am 19.01.2001 gegen 7 Uhr morgens hob die damals 19-jährige Tochter des Inhabers, die Geschädigte, den Deckel der Dose leicht an, weil sie den Inhalt der Dose sehen wollte. Sie erblickte die Gasflasche und schloss reaktionsschnell die Dose wieder, jedoch hatte diese den Sprengsatz bereits ausgelöst. Die Wucht der Detonation zerriss den Druckgasbehälter und die Stollendose. Eine Stichflamme zündete, scharfkantige Metallteile schleuderten durch die Luft. Die Stichflamme, die Druckausbrechung und der Splitterflug verletzten die Geschädigte im Kopfbereich schwerst, [und] gefährdete auch die Mutter der Geschädigten, die sich zum Tatzeitpunkt im Nebenraum befand. Nach Aussage der Schwester [siehe 119. Verhandlungstag]wirbelte bei der Explosion ein scharfes Messer durch die Luft. Die Wucht der Detonation war so heftig, dass der Schreibtisch zersplitterte, die gesamte Einrichtung des Aufenthaltsraumes größtenteils zerstört wurde, und die rückseitigen Fenster des Nachbargebäudes, sowie die Schaufensterscheiben zerborsten.

Die Geschädigte erlitt verheerende Verletzungen, aus denen bleibende Verletzungsfolgen resultierten. Sie selbst, ihre Mutter [siehe 119. Verhandlungstag], der Zeuge Q., der die Geschädigte kurz nach dem Anschlag im Krankenhaus sah, die Zeugin Elke van O. [siehe 118. Verhandlungstag], die die Geschädigte vernommen hat, sowie die behandelnden Ärzte Dr. Johannes Gu. [siehe 118. Verhandlungstag], Dr. Rainer Ju. [siehe 118. Verhandlungstag], Dr. Thomas Mehnert [siehe 118. Verhandlungstag]und Prof. Dr. Gerald Sp. [siehe 117. und 175. Verhandlungstag] haben zur Verwundung und zur Behandlung der Geschädigten ausgesagt. Ergänzend hat der Sachverständige Dr. Peschel sich umfassend zum Verletzungsbild geäußert. Die Geschädigte erlitt schwere Verbrennungen im Gesicht und an der rechten Hand. Ihre Augenlider waren mit der angrenzenden Hautpartie verschmolzen. Ihre Augenhöhle brach ein. Sie wies auch massive Schnittverletzungen im Gesicht und an den Armen auf und beide Trommelfelle platzten. Im Krankenhaus wurde sie sofort in ein künstliches Koma versetzt und intensivmedizinisch behandelt. Insgesamt musste sie sich vier Operationen unterziehen und befand sich bis März 2001 stationär im Krankenhaus. Die Zeugin wird auf Dauer entstellt und gesundheitlich beeinträchtigt sein. Sie trägt Narben im Gesicht, Einsprengungen in der Hand, Splitter in Kieferbereich und ihr Hörvermögen ist deutlich reduziert. Dennoch hat die Zeugin in der Folge die Kraft entwickelt, ihr Schulversäumnis nachzuholen, ihr Abitur zu machen und Ärztin zu werden. Der Laden der Familie wurde komplett zerstört. Die Mutter der Geschädigten wurde durch die Tat derart traumatisiert, dass sie den Laden nicht mehr betreten konnte und heute noch an Angstzuständen leidet. Die wirtschaftlichen Folgen trafen die gesamte Familie, denn der Laden war die einzige Einnahmequelle der sechs-köpfigen Familie und musste aufgegeben werden.

Die Tat ist eindeutig dem NSU zuzuordnen. Der Angeklagte André Eminger hat sich zur Tat nicht eingelassen. Nach der Einlassung der Angeklagten Zschäpe sei die Bombe von Böhnhardt und Mundlos gebaut und von Uwe Böhnhardt überbracht worden. Darauf, dass eine weitere, bisher unbekannte Person, die Bombe überbracht hätte, ergab die Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte. Die Geschädigte hat die Person, die die Dose in den Laden geschmuggelt hat, selbst nicht gesehen. Ihr Vater beschreibt den Täter als 25 bis 26 Jahre alt, schlank, maximal 1,80 m groß mit lockigen braunen Haaren. Der Zeuge erkannte in der Hauptverhandlung bei verfremdeten Bildern eine Ähnlichkeit mit Uwe Böhnhardt. Ob auch die Schwester des Opfers den Täter damals gesehen hat, kann letztlich dahinstehen. Ihre Aussage zum äußeren Erscheinungsbild ist jedenfalls nicht hinreichend belastbar, da die Erinnerung, die sie nunmehr zu haben glaubt, maßgeblich beeinflusst ist durch das Phantombild des Vaters, nachdem die Zeugin kurz nach der Tat in der polizeilichen Anhörung behauptet hatte, nichts gesehen zu haben Die Mutter der Geschädigten gab an, eine Frau, etwa ein bis zwei Monate vor dem Anschlag auf die Toilette des Geschäfts gelassen zu haben. Dem Äußeren nach könnte es sich um die Angeklagte Zschäpe gehandelt haben. Die Aussage ist jedoch letztlich mit Blick auf den Zeitablauf zu vage, um darauf eine Auskundschaftung durch die Angeklagte Zschäpe mit der gebotenen Sicherheit stützen zu können.

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme bestehen aber keine Zweifel, dass es sich um einen Anschlag des NSU gehandelt hat. Böhnhardt und Mundlos hatten bereits im August 1998 mit Rohrbomben experimentiert und 1999 nach den glaubhaften Aussagen des Angeklagten Schultze einen Taschenlampensprengsatz in Nürnberg platziert. Die Zeuginnen Juliane S. [siehe 129. Verhandlungstag] und Katharina M. [siehe 129. Verhandlungstag]haben bekundet, im Urlaub sei einmal der Bau von Bomben Thema in einem der Gespräche mit Max oder Gerry gewesen. Im Brandschutt der Wohnung Frühlingsstraße wurde nach der Bekundung der Zeugin Gabriele Q. 2,5 kg kommerziell hergestelltes Schwarzpulver sichergestellt.

In ihrem Zeitungsarchiv hat die Gruppe insgesamt drei Artikel gesammelt, die sich zeitnah mit dem Anschlag in der Probsteigasse beschäftigt haben. Die Artikel wurden in Augenschein genommen und verlesen. Die Gruppe hat sich zudem in allen drei Bekennervideos des NSU auch zu der Tat bekannt. In den beiden Vorläuferversionen wird das Datum eingeblendet und die Tat unter Verwendung von Pressberichterstattung dargestellt und eine Botschaft an das Opfer gerichtet. In dem Paulchen-Panther-Video zeigen sie die Stollendose, die Überschrift “Das Bömbchen”, ein Ladengeschäft mit Beschriftung “Lebensmittel und Getränke”, eine Explosion, Ausschnitte aus TV-Berichterstattung, die Schlagzeile “Opfer liegt im künstlichen Koma”, und als Ankündigung einer Folgetat eine Hand mit einer Pistole, die einen Polizisten in die Schläfe schießt.

Der Anschlag mit einer Nagelbombe am 09.06.2004 in Köln. Den dritten Sprengstoffanschlag verübten die drei Mitglieder wieder in Köln. Am 9.6.2004 brachten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos einen Sprengsatz mit mindestens 5 kg Schwarzpulver und etwa 800 Zimmermannsnägeln vor dem Friseursalon des türkischen [Inhabers] Ö. Y. in der Keupstraße 29 in Köln Mühlheim ferngezündet zur Detonation. Mindestens 23 Menschen wurden bei der Tat zum Teil schwer verletzt. Nur durch Zufall erlag niemand seinen Verletzungen. Auch dieser Anschlag wurde von den Mitgliedern der Gruppe sorgfältig vorbereitet. Die Sprengwirkung wurde gezielt auf einen maximalen Personenschaden ausgerichtet. Die Bombe sollte jeden treffen, der sich im Wirkbereich der Bombe aufhielt. Der Streubereich der Bombe sollte sich möglichst weitläufig ausdehnen. Der Sprengsatz sollte möglichst schwere Verletzungen herbeiführen. Gebaut wurde die Bombe in der Wohnung Polenzstraße 2 in Zwickau.

Zu dem Aufbau und den verwendeten Materialien bekundete der Zeuge Dirk Sp. [siehe 173. Verhandlungstag], die entsprechenden Lichtbilder wurden in Augenschein genommen, das Bild vervollständigte der Sachverständige Dr. Mölle. Der Sprengsatz war wie folgt aufgebaut: Die Täter füllten in eine handelsübliche Camping-Butan-Gasflasche mit einer Höhe von 26 cm, einem Durchmesser von 20 cm, etwa 5,5 kg Schwarzpulver. Als Zünder verwendeten sie eine Glühwendele. Die so präparierte Gasflasche und ein Pack Batterien legten sie in einen Hartschalenkoffer in einem Bett aus Watte. Dann bestückten sie den Koffer noch mit etwa 800 Zimmermannsnägeln mit 10 cm Länge. So würden sie die von ihnen beabsichtigte verheerende Schrappnellwirkung erzielen. Anschließend montierten die Täter den Sprengsatz auf einem ab dem 19.04. im Handel erhältlichen Damenfahrrad. Die elektrische Funkfernzündung bauten sie aus Komponenten des Flugmodellbausatzes. Den Empfänger versteckten sie in der Fahrradseitentasche. Auch eine Transportsicherung bauten sie ein.

Am 06.06.2004 mietete Uwe Böhnhardt unter den Aliaspersonalien von Holger Gerlach unter Vorlage des Führerscheins bei der Firma Autovermietung Zwickau unter Vorlage des Führerscheins bei der der Autovermietung Zwickau bis 10.06.2004 einen PKW VW Touran. Der Mietvertrag wurde sichergestellt und verlesen. Der Zeuge Maik S. [siehe 48. Verhandlungstag]von der Autovermietung erkannte Uwe Böhnhardt als anmietende Person. Ob die Angeklagte Zschäpe bei gerade diesem Anmietvorgang dabei war, konnte der Zeuge nicht erinnern. Die mobile Erreichbarkeit, die Uwe Böhnhardt dem Vermieter gegenüber benannte, ist auf dem Mietvertrag eingetragen. Sie wurde von der Angeklagten Zschäpe beschafft. Mit dem angemieteten Fahrzeug brachten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos das präparierte Tatfahrrad und zwei Mountainbikes in die Nähe des Tatortes.

Der Tatort, der Friseursalon Keupstraße 29, liegt im Kölner Stadtteil Mühlheim. Die Keupstraße ist geprägt von einer Vielzahl türkischer Geschäfte. Lichtbilder zum Anschlagsort, Stadtplan und Skizzen wurden in Augenschein genommen, zudem bekundete der damalige Ermittlungsbeamte Dirk Sp. zum Tatort. Der Weg, den die beiden Täter Böhnhardt und Mundlos zum Tatort genommen haben, und der Transport des Bombenfahrrads, sind belegt durch die Zeugin Gerlinde B. [siehe 178. Verhandlungstag]und die Videoaufnahmen des Senders Viva, die in der Hauptverhandlung In Augenschein genommen wurden. Danach bewegten sich Böhnhardt und Mundlos nachmittags ab 14:30 Uhr mehrmals, zum Teil mit den Fluchtfahrrädern, zum Teil mit dem Tatfahrrad, in Richtung Keupstraße. Der erste Versuch, das Bombenfahrrad an einem geeigneten Ort zu platzieren, schlug fehl. Beide Täter zogen sich zunächst zurück. Gegen 15:50 Uhr passierten sie erneut die Kameras. Böhnhardt schob die Flucht-Mountainbikes, Mundlos folgte Sekunden später mit dem Tatfahrrad. Mundlos stellte das mit der Bombe versehene Fahrrad dicht vor der linken Schaufensterfront des Friseursalons auf dem Gehweg ab und entsicherte die Transportsicherung.

Der Zeuge Y. erinnerte sich, wie der Täter sich mit einem kurzen Blick in den Friseursalon versicherte, dass auch tatsächlich Kunden im Friseursalon aufhältig waren. Aufgrund des schönen Sommerwetters befanden sich auf der Straße vor dem Geschäft zahlreiche Passanten, und auch Gewerbetreibende der umliegenden Geschäfte. Böhnhardt löste um 15:56 Uhr über die Funkfernsteuerung den Sprengsatz und flüchtete. Uwe Mundlos flüchtete auf dem für ihn bereit gestellten Mountainbike und passierte dabei um 15:57 Uhr erneut die Überwachungskameras des Musiksenders. Durch die Wucht der Explosion setzt das Schwarzpulver vollständig um. Die Explosion schleuderte das Fahrrad in die Luft, es landete etwa sechs Meter vom Abstellort entfernt. Der Hartschalenkoffer zerriss, die Zimmermannsnägel und scharfkantige Metallteile der Gasflasche und Metallteile des Rades, schossen durch die Luft. In einem Umkreis von 250 Metern zerborsten Schaufernster und Fensterscheiben. Glassplitter wirbelten im Anschlagszentrum. Bei der Tat wurden mindestens 23 Personen verletzt. Mindestens 32 Personen hielten sich zur Tatzeit im Wirkungsbereich der Bombe auf.

Die Auswirkungen waren verheerend. Durch die Explosion wurde das Friseurgeschäft vollkommen verwüstet. Die in Tatortnähe geparkten Fahrzeuge und eine Vielzahl von Gebäuden wurden beschädigt. Zu den damaligen Feststellungen am Tatort bekundeten die damaligen Ermittlungsbeamten Sp. und Martin Wa. [siehe 173. und 174. Verhandlungstag] als Zeugen. Die damals gefertigten Skizzen und Lichtbilder wurden in Augenschein genommen. Zu den Tatortskizzen und Entfernungen bekundete zudem der Zeuge Heribert Sch. [siehe 173. und 182. Verhandlungstag]. Auch die Geschädigten und deren Behandler, die Zeugen Dr. Hans Peter He. [siehe 176. Verhandlungstag], Dr. Gerhard Mü. [siehe 176. Verhandlungstag], Dr. Joachim He. [siehe 177. Verhandlungstag], Dr. Ahmet Be. [siehe 177. Verhandlungstag], Engiz A. [siehe 180. Verhandlungstag], Dr. Daciane Ra. [siehe 182. Verhandlungstag], Dr. Mauss [siehe 190. Verhandlungstag], Dr. K., Prof. Klaus R. [siehe 175. Verhandlungstag], Dr. Dietmar P. [siehe 175. Verhandlungstag], Prof. Gerald Sp., sowie weitere Augenzeugen des Geschehens, wurden als Zeugen gehört.

Zu den Auswirkungen des Sprengsatzes wurden mehrere Sachverständige gehört. Der Zeuge Martin Wa. war nach dem Anschlag vor Ort. Er hat Splitterschäden im Umkreis von 100 Metern festgestellt. Der Sachverständige Dr, Ibisch [siehe 177. Verhandlungstag]vom BKA hat nach dem Anschlag Sprengversuche mit einem vergleichbar aufgebauten Sprengsatz ausgeführt. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass im Umkreis von 5 Metern eine absolut tödliche Gefahr durch scharfkantige Stahlfragmente und Splittertreffer bestand. Die Splitterwirkung des Sprengsatzes reichte 55 Meter weit. Der Sachverständige Dr. Mölle hat nachvollziehbar ausgeführt, dass sich bei der Explosion eine etwa 2000 Grad heiße Gaswolke gebildet hat. Nach seiner Berechnung wurden die Stahlnägel auf eine Geschwindigkeit von etwa 200 m/s beschleunigt. Die Metallsplitter des Behälters wurden schlagartig in alle Richtungen weggeschleudert.

Im Friseursalon selbst kamen die Gefahr von explodierenden Spraydosen und die Entzündung von Treibgasen dazu. Das Gefahrenpotential verstärkt haben die Glassplitter in unterschiedlicher Größe, die das Risiko erheblicher und auch lebensgefährlicher Schnittverletzungen bargen. Der Sachverständige Dr. Mölle kam unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Sprengversuche, der Angaben der Beamten vor Ort und der Aussagen der Geschädigten zu dem überzeugenden Ergebnis, dass innerhalb von 5 Metern mit einer tödlichen Wirkung schon aufgrund der Metallsplitter zu rechnen war. Nach seiner Berechnung der kinetischen Energie der geschleuderten Zimmermannsnägel bestand auch in einem Bereich von 25 Meter Entfernung die Gefahr, potentiell tödlicher Treffer. Noch in einer Entfernung bis zu 100 Metern vermochten scharfkantige Splitter zu schweren Verletzungen zu führen.

Die 12 Personen, die sich während der Detonation im Friseursalon befanden, waren einer akuten Lebensgefahr durch Druck, Hitze und Splitter ausgesetzt. Diese medizinischen Risiken hat der Sachverständige Dr. Peschel aus rechtsmedizinischer Sicht bestätigt. Er hielt im Nahbereich von 20 bis 25 Metern gravierende Verletzungen mit tödlichen Konsequenzen für erwartbar. Die Bestückung des Sprengsatzes mit 800 Zimmermannsnägeln und 5 kg Schwarzpulver lässt somit keinen anderen Schluss zu, als dass die Täter jeden in der näheren Umgebung des Explosionszentrums treffen wollten und die Tötung möglichst vieler Personen beabsichtigt hatten. Im unmittelbaren Wirkungskreise der Bombe, die nach dem Sachverständigen Dr. Ibisch bis etwa 50 Meter zu ziehen ist, befanden sich nach der durchgeführten Beweisaufnahme 32 Personen. Diese 32 Personen waren somit vom Tötungsvorsatz der Täter umfasst. Neben den 23 Verletzten handelt es sich dabei um die Nebenkläger [Greger nennt die Namen von neun Nebenkläger*innen aus der Keupstraße].

Tatsächlich verletzt wurden 23 Personen. Die Art der Verletzungen und Tatfolgen stehen fest aufgrund der Zeugenvernehmungen der Geschädigten, der behandelnden Ärzte, der Sachverständigen Dr. Peschel und Dr. Mölle und den Berechnungen des Zeugen Heribert Sch. Nur dem Schutz durch abgestellte Fahrzeuge, dem Einsatz der Rettungskräfte und die intensive Behandlung der Schwerverletzten ist es zu verdanken, dass es keine Todesopfer gab. Die Verletzten leiden jedoch noch heute an den Folgen. Die Keupstraße wurde laut übereinstimmenden Aussagen der Bewohner durch den Nagelbombenanschlag entseelt. Die Betroffenen wurden aus ihrem normalen Alltagsleben gerissen und können in dieses nicht mehr zurückkehren. Bleibende entstellende Narben und seelische Wunden bleiben ein Leben lang.
Greger: „Die 45 Minuten sind um.“ Götzl: „Gibt es noch etwas zu dem Bereich? Ein bis zwei Minuten können wir schon noch.“Greger antwortet, sie hätte noch fünf Seiten zu dem Bereich. Götzl legt eine Pause bis 14:45 ein.

Um 14:52 Uhr geht es weiter. OStAin Greger: „Hoher Senat, die Tat, die ich eben dargestellt habe, und die Folgen, die ich eben dargestellt habe, sind dem NSU eindeutig zuzuordnen.“ Nach Einlassung der Angeklagten Zschäpe waren Böhnhardt und Mundlos für den Anschlag verantwortlich. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es sich zweifelsfrei um eine Tat der Gruppe gehandelt hat. Die Gruppe NSU hat sich in dem Paulchen-Panther-Video zur Tat bekannt. In der entsprechenden Passage ist die Keupstraße ausdrücklich benannt. Die Ersteller fügten für sich selbst sprechende Schriftzüge wie “Heute Aktion Dönerspieß” und “Bombenstimmung für die Keupstraße” in das Video ein. Zudem werden Anwohner der Keupstraße gezeigt, denen Zimmermannsnägel in die Köpfe gebohrt sind. Auch eine Fernsehaufnahme, die den Nachbau der Bombe mit dem präparierten Hartschalenkoffer zeigt, und die zu Fahndungszwecken veröffentlichten Videoaufnahme von Viva, wurden in das Bekennervideo eingearbeitet. In der Wohnung Frühlingsstraße wurden zudem zahlreiche Asservate sichergestellt, die die Verantwortung der Gruppe belegen, sodass an der Authentizität des Selbstbekenntnisses der Gruppe kein Zweifel besteht.

Auf der sichergestellten Festplatte Asservat EDV 11 wurden nach Bekundungen des Zeugen Harald De. [siehe 257. und 270. Verhandlungstag]zahlreiche Videosequenzen sichergestellt, die keine Verwendung fanden. Sie sind aber ihrerseits tragfähige Anhaltspunkte auf einen aufwändigen Diskussions-Prozess innerhalb der Gruppe, um die bestmögliche Vermittlung des ideologischen Hintergrundes der Tat während der Phase der Erstellung der Bekenner-DVD. Des Weiteren wurden im sog. Zeitungsarchiv 20 Artikel aus der Berichterstattung der Zeitungen Kölner Express und Kölner Stadtanzeiger zum Nagelbombenanschlag archiviert, so dass damit auch die zeitnahe Sammlung belegt ist. Die Anzahl der Artikel indiziert den Stellenwert der Tat für die Gruppe. Die Beschränkung auf zwei Printmedien, die laut Zeugin Jeanette Pf. in Zwickau verfügbar waren, lässt bereits den Schluss auf den Erwerb durch die Angeklagte Zschäpe zu. Dass die Angeklagte Zschäpe tatsächlich auch für diese Archivierung zuständig war, belegt ein Fingerabdruck auf einem Zeitungsartikel, dem Asservat 2.12.377.10, als einziges Gruppenmitglied. Dazu bekundeten Zeugen Grimm und Lo. Des Weiteren wurde das daktyloskopische Gutachten in der Hauptverhandlung verlesen.

Hinzu kommt die folgende Besonderheit, basierend auf Aufnahme und Ausstrahlung, nämlich Aufnahmezeit und Ausstrahlungszeit und technischen Möglichkeiten, zu denen die Zeugin Pf. bekundet hat, steht fest, dass die Angeklagte Zschäpe kurz nach der Tat auf die medialen Verlautbarungen zu dem Anschlag gewartet hat. Sie hat dort die TV-Berichterstattung bereits kurz nach dem Anschlag aufgenommen. Anhaltspunkte, dass die beiden Täter vor Ort 2004 die Aufnahmen mobil im PKW getätigt hätten, hat die Beweisaufnahme nicht erbracht. Das liegt auch aus dem Grund fern, da sämtliche elektronischen Recherchen zu Ausspähungen stets im geschützten Bereich der Wohnung erfolgten.

Videoaufnahmen des VIVA-Senders, die nach dem Anschlag zu Fahndungszwecken veröffentlicht wurden, hat die Gruppe ebenfalls aufgenommen, abgespeichert und für ihre Zwecke genutzt. Auf der sichergestellten Festplatte wurden alle Aufnahmen festgestellt. Dazu hat der Zeuge Sch. bekundet. Zudem wurden die Aufnahmen in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen. Bezeichnend ist die Namensgebung, unter der die Täter die Dateien für sich abgespeichert haben. Und zwar „Gerry auf Kamera.avi“, „Max auf Kamera.avi“ und „Max von hinten auf Kamer.avi“. Und die Täter haben demnach die einzelnen Videoaufnahmen dem von ihnen verwendeten Namen Gerry und Max und damit ihren eigenen Personen zugeordnet. Sie haben sich damit intern selbst als Täter bezeichnet, so dass auch insoweit kein Zweifel an der Verantwortung von Böhnhardt und Mundlos besteht. Diese Beweislage wird durch weitere Asservate weiter erhärtet. Beide Fahrräder, die Böhnhardt und Mundlos zur Flucht vom Tatort genutzt haben, wurden in der Wohnung und im Wohnmobil sichergestellt. Sowohl das Mountainbike Marke Scott als auch das Mountainbike Marke Pulse wurden nach der Bekundung der Zeugin Q. anhand eines Abgleichs mit der Videoaufzeichnung eindeutig identifiziert. Sie wurden somit auch nicht im Laufe der Zeit durch neuere Modelle ersetzt, Stichwort Belegstück für die Tat.

Auch [auf] sichergestellten Ausspähungsunterlagen zu anderen Örtlichkeiten haben die Täter persönliche Einschätzungen vermerkt, die auf Täterwissen zum Tatort Keupstraße schließen lassen. Diese Ergebnisse hat der Zeuge Gl. bekundet. So wurden in der Frühlingsstraße ein Ausdruck sichergestellt mit Zusatz „Café wie in Köln, Straße wirkt auch etwa so“ und ein Routenplanerausdruck zu Dortmund mit dem Zusatz “Wohngebiet wie Mühlheim Köln”. Die Beschreibung der Zeugin B., die kurz vor der Tat einen der beiden wahrgenommen hat, entspricht dem Äußeren von Böhnhardt und Mundlos. Die Zeugin war kurz vor dem Anschlag einem Mann begegnet, der in der Nähe zur Keupstraße auffällig langsam ein Fahrrad mit einem schwarzen Bock schob. Die Zeugin sprach von „sehr behutsam“. Nach dem 04.11.2011 hatte sie im Fernsehen Uwe Böhnhardt gesehen und glaubte, ihn als die Person wiederzuerkennen, die das Tatfahrrad geschoben hat. Da beide Täter ein Käppi trugen, war die Gesichtswiedererkennung nur eingeschränkt möglich. Jedoch bestätigte auch diese Zeugenaussage im Zusammenspiel mit weiteren dargelegten Beweismitteln – insbesondere den Videoaufzeichnungen vom Tattag – den festgestellten Tatablauf.

Greger: „Hoher Senat, nicht nur Erschießungen mit der Ceska-Waffe und Sprengstoffanschläge hat die Gruppe verübt, sondern sie richtete sich schließlich auch gegen Polizei.“ Ein Jahr nach dem letzten Anschlag der Ceska-Serie und zu einem Zeitpunkt, als die sogenannte Deutschlandtour im Zeichentrickfilm Paulchen-Panther bereits beendet war, verübte die Gruppe am 25.04.2007 ein Attentat auf zwei Polizeibeamte in Heilbronn. Es gibt eine Vorgeschichte. Die Polizei war bereits vor dem Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Beate Zschäpe in deren Fokus gerückt, als die Angeklagte Zschäpe Drohbriefe mit Bombenattrappen an die Polizeidirektion Jena versandt hat und Böhnhardt und Mundlos provokativ auf dem Gelände der Polizei in Jena Zivilfahrzeuge der Polizei ausforschten. Im Untergrund nahmen dann, wie sich der sichergestellten Material-Sammlung der Gruppe entnehmen lässt, die Ausspähung von staatlichen Funktionsträgern durchaus einen breiten Raum ein.

Spätestens im Frühsommer 2006 hat sich die Gruppe konkret mit der Planung der Ermordung Polizeibeamter mittels Kopfschuss beschäftigt, und eine entsprechende Abbildung in das Bekennervideo, und zwar in die Videoszene zum Anschlag vom 19.01.2001 in Köln, eingefügt. Bei den sogenannten Ceska-Taten ist die zunehmende Provokation des Staates, ebenfalls verbunden mit dem Erleben eines Machtgefühls, ebenfalls festzustellen. So wählte der NSU zunehmend Tatorte, die sich in ausgesuchter räumlicher Nähe zu Polizeidienststellen befanden. Besonders auffällig war die Lage bei den Anschlägen auf die Opfer Kılıç und Yozgat. Dass es sich dabei um einen Zufall handelte, ist im Kontext der Taten auszuschließen, denn die Täter betonten bei Erstellung des Selbstbezichtigungsvideos die räumliche Nähe zu Dienststellen, wie die Verwendung der Schlagzeile “München: Mord neben Polizeirevier” belegt. Es lag somit im Kalkül der Gruppe, der Gesellschaft mittels der Auswahl der Tatorte, die Schutzlosigkeit der angegriffenen Bevölkerungsgruppe und die Machtlosigkeit des Sicherheitsapparats vor Augen zu führen.

Im April 2007 setzten die Mitglieder des NSU ein unmissverständliches Zeichen und griffen die Sicherheitsbehörden unmittelbar an. Die umfangreiche Beweisaufnahme mit den Vernehmungen der Zeugen Joachim Th. [siehe 75. Verhandlungstag], Joachim Merkel [siehe 77. Verhandlungstag], R., Martin Gi. [siehe 33., 77. und 81. Verhandlungstag], Herbert Ti. [siehe 81. Verhandlungstag], Peter Fi. [siehe 75. Verhandlungstag], Kerstin Ki. [siehe 75. Verhandlungstag], Roland Ze. [siehe 75. Verhandlungstag], Stefan Ri. [siehe 75. Verhandlungstag], B., zu den Ermittlungen des Geschädigten Martin A. [siehe 73. Verhandlungstag], der Zeugen H. und Sch. zu ihren Wahrnehmungen am Tatort, des Zeugen Jochen Gu. [siehe 77. Verhandlungstag]zu Kontrollstelle, der Zeugen Me., Kö. und Ho. zu den sichergestellten Waffen im Wohnmobil, der Zeugen L. und Schw. zu den in der Frühlingstraße sichergestellten Waffen, der Zeugen Michele Ar. [siehe 217. Verhandlungstag]und Ingeborg und Alexander H. [siehe 54. Verhandlungstag]und Thomas Gö. [siehe 124. Verhandlungstag]zu den Umständen der Anmietung des Wohnmobils, des Zeugen Sch. zu den gesicherten elektronischen Dateien, des Zeugen De. zur Erstellung DVD, mit den Ausführungen der Sachverständige Zeugen Dr. Götz Geldener [siehe 80. Verhandlungstag]und Dr. von Scheick zu den Verletzungen des Geschädigten A., mit den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Heinz-Dieter Wehner [siehe 77. Verhandlungstag] zur Rekonstruktion und Obduktion; mit den Ausführungen des Sachverständigen Merkel zum Tathergang, des Sachverständigen Dr. Proff zu DNA-Untersuchungen, des Sachverständigen Dr. Heinrich zur Belastbarkeit der Angaben des Geschädigten Ar., des Sachverständigen Nennstiel zur Identifizierung der Waffen, der Verlesung der Behördengutachten der Waffe Heckler & Koch, dem Augenschein von Lichtbildern vom TP, von den Waffen, den Ausrüstungsgegenständen und eines Stadtplanausschnittes und der Verlesung in Inaugenscheinnahme des Mietvertrages und Zahlungsbelegs über Anmietung des Wohnmobil haben sich folgende Feststellungen ergeben:

Böhnhardt und Mundlos mieteten zunächst für die Zeit vom 16. bis 19.04.2007 ein Wohnmobil bei der Firma H. Noch während der Mietzeit verlängerten sie bis zum 27. Mit dem Wohnmobil fuhren Böhnhardt und Mundlos nach Heilbronn. Die beiden Opfer, die 22-jährige Polizeimeisterin Kiesewetter und den 24-jährigen Polizeimeister Martin A. von der Bereitschaftspolizei Böblingen, wählten sie wie zuvor die Opfer des Ceska-Serie, kurz vorher und zufällig aus, als die beiden Beamten in ihrem Streifenwagen neben dem Trafohäuschen auf der Theresienwiese in Heilbronn mittags Pause machten. Bei dem Tatort handelt es sich um ein gut einsehbares zum Tatzeitpunkt auch frequentiertes Gelände, nahe der Innenstadt, das als Fest- und Parkplatz genutzt wird. Entsprechend hoch was auch das Entdeckungsrisiko.

Kurz vor 14:00 parkte Polizeimeisterin Kiesewetter das Dienstfahrzeug rückwärts neben dem Transformatorenhaus. Beide Beamte öffneten die Fenster oder auch die Türen. In diesem Augenblick traten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von hinten an das Fahrzeug heran, indem Michèle Kiesewetter auf der Fahrerseite und Martin A. auf der Beifahrerseite nichtsahnend saßen. Ihrem zuvor gefassten Tatplan entsprechend gaben beide Täter unter bewusster Ausnutzung des Überraschungsmoments aus kürzester Entfernung gleichzeitig jeweils von schräg hinten Kopfschüsse auf die wehrlosen Beamten ab. Michèle Kiesewetter starb noch vor Ort an den Folgen des Kopfschusses. Polizeimeister A., der ebenfalls einen Kopfschuss erlitt, wurde schwerst verletzt. Er konnte durch die sofortige intensivmedizinische Behandlung gerettet werden, wird jedoch zeitlebens an den Folgen der Tat leiden.

Im Gegensatz zu den Ceska Taten raubten Böhnhardt und Mundlos bei dieser Tat mehrere Trophäen, die von ihren Opfern stammten. Nach der Schussabgabe nahmen Böhnhardt und Mundlos die beiden Dienstwaffen, drei Magazine, Handschellen, ein Reizstoffsprühgerät, eine Taschenlampe und ein Multifunktionswerkzeug an sich. Das Gürtelsystem von Michèle Kieswetter entleerten sie komplett. Die geraubten Gegenstände und eine bei der Tat getragenen Jogginghose verwahrten sie in der gemeinsamen Wohnung in einem der Schlafzimmer. Die Beutestücke wurden dann nachdem Brand und auch im Wohnmobil in Eisenach sichergestellt. Auf eine unmittelbare Tatbekennung verzichtete die Gruppe wie vormals bei der Ceska Serie. Der NSU verarbeitete die Tat jedoch prahlerisch in seine Videobotschaft. In der Schlusssequenz des Paulchen-Panther-Videos wird die Dienstwaffe des Polizeimeisters A. zur Schau gestellt. Anhaltspunkte, dass weitere Mittäter oder Unterstützer vor Ort an der Tat beteiligt waren, erbrachte die Beweisaufnahme nicht.

Tragfähige Hinweise für die wiederholt in der Öffentlichkeit geäußerte Spekulation, [dass es] persönliche oder dienstliche Bezüge gegeben hätte, hat die Beweisaufnahme ebenfalls nicht erbracht. Die Abklärung der dienstlichen Bezüge der Michèle Kieswetter erbrachte keine Auffälligkeiten. Für den Geschädigten A. handelte es sich gar um seinen ersten Einsatz. Die Wahrnehmung des Zeugen Wolfgang He. [siehe 76. Verhandlungstag]spricht ebenfalls gegen eine gezielte Auswahl der Opfer. Der Zeuge hatte bereits gegen 13:30 zwei Mountainbikefahrer, die dem äußeren Erscheinungsbild von Böhnhardt und Mundlos entsprechen und sich angeregt unterhielten, in unmittelbarer Nähe zum späteren Tatort wahrgenommen. Nach den durchgeführten Ermittlungen, insbesondere der Aussage des Geschädigten A. und dem festgestellten Tagesablauf beider Opfer standen zu diesem Zeitpunkt um 13:30 weder die Pausenzeit noch der Pausenort der beiden Opfer fest.

Zum Tatgeschehen wurden die folgenden Feststellungen in der Beweisaufnahme getroffen: Die Annäherung auf der Beifahrerseite müssen die Beamten noch bemerkt haben, denn sie wandten sich nach den Ausführungen des Rechtsmediziners nach rechts. Für sie völlig unvermittelt, schossen ihnen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos aus nächster Nähe jeweils von schräg hinten in den Kopf, die Schüsse wurden von dem Zeugen He. gegen 14 Uhr als Knallgeräusch wahrgenommen. Insgesamt wurden fünf Zeugen ermittelt, die die Schüsse gegen 14 Uhr hörten. Diese Zeugen haben jedoch keine weiterführenden Wahrnehmungen gemacht. Michèle Kiesewetter wurde von einer Kugel aus der Pistole Radom Vix 35, 9 mm Luger Kaliber 9 mm Luger oberhalb des linken Ohrmuschelansatzes getroffen. Polizeimeister A. traf ein Geschoss aus SLP Toz TT 33, Kaliber 7,62 Tokarev in die rechte Schläfe. Beide Beamte sackten über der Mittelkonsole des Fahrzeugs gegeneinander. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos machten sich sogleich an ihren bewegungsunfähigen Opfern zu schaffen und entwendeten ihre beiden Dienstwaffen, Pistolen des Herstellers H/K P2000 mit Individualnummern samt Munition.

Auch das am Uniformgürtel von Michèle Kiesewetter befestigte Ersatzmagazin, das Reizstoffsprühgerät, Mini Mag-Lite, sowie die Handschellen und ein Victorinox Multifunktionswerkzeug nahmen die Täter an sich. Da es einem der Täter nicht gelang, die Sicherung des Waffengürtels von A. zu lösen, sprengte er den Sicherungsbügel mit Gewalt auf. Als die beiden Beamten gefunden wurden, hing Michele Kieswetter leblos mit dem Oberkörper nach links aus dem Fahrzeug hinaus. Martin A. lag neben dem Wagen mit den Füßen im Fahrgastraum. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos konnten unerkannt entkommen und verließen mit dem angemieteten Wohnmobil, das sie an nicht bekannter Stelle geparkt hatten unverzüglich die Stadt. Zwischen 14:30 und 14:37 passierten sie eine im Rahmen der Fahndung eingerichtete Kontrollstelle in 21 km entfernten obersten Feld. Kurz nach 14 Uhr entdeckte der Zeuge Peter Sch. die Opfer.

Martin A. erlitt eine Schädelbasisfraktur und […] des Schädelknochens, er musste sich mehrere Operationen unterziehen. Ein Rest des Projektils verblieb trotz Operation dauerhaft im Schädel. Martin A. wurde vom 25.04.2007 bis 16.05.2007 akut und intensivmedizinisch im Klinikum Ludwigsburg behandelt. Anschließend folgten weitere stationäre Aufenthalte und Rehabilitationsmaßnahmen. Er ist seitdem eingeschränkt dienstfähig und körperlich lebenslang erheblich beeinträchtigt. Martin A. ist mehrfach zu dem Geschehen am 25.04.2007 vernommen worden. Auf Grund des erlittenen schweren Schädel-Hirn-Traumas, das mit einer Amnesie einhergeht, sind die von ihm getroffenen Aussagen zum unmittelbaren Kerngeschehen der Tat allerdings nicht belastbar. Denn eine eigene Erinnerung an das Tatgeschehen ist nach der Überzeugenden Aussage von Dr. Heinrich auf Grund der schweren Körperverletzungen nicht vorhanden.

Bei dem Anschlag in Heilbronn handelte es sich um die letzte bekannte gewordene ideologische Tat der Gruppe. Der Anschlag ist dem NSU zweifelsfrei zuordnenbar. Die Angeklagte Zschäpe gestand in ihrer Einlassung zu, dass Böhnhardt und Mundlos die Tat verübt haben. Die Tötung stelle sich jedoch nicht als staatsfeindlicher Akt dar. Böhnhardt und Mundlos hätten sich mit der Tat vielmehr lediglich zuverlässige Waffen besorgen wollen. Dem ist nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht zu folgen. Die Gruppe hat die Tat mit der Aufnahme in dem Bekennervideo bewusst mit den Ceska-Taten und Sprengstoffanschlägen in einen ideologischen Zusammenhang gestellt. Daher ist auch davon auszugehen, dass die Gruppe die Verantwortung für die Taten bewusst übernommen hat und somit die Entscheidungen für den Angriff auch von der Gruppe getroffen worden war. Dass die Gruppe den Angriff verübt hat, ergibt sich aus Folgendem: Die beiden Tatwaffen, mit denen auf die Beamten geschossen wurde, wurden nach dem Brand in der Frühlingsstraße sichergestellt. Dazu haben die Zeugen L. und Sch. bekundet. Die Pistole TOZ wurde im Brandschutt gefunden, die Pistole Redem wurde in ungeladenem und entsichertem Zustand auf dem Fußboden im Brandbereich H gesichert. Daher [ist]davon auszugehen, dass letztere zum Tatzeitpunkt des Brandes im geladenen Zustand offen in der Wohnung herumlag. Der genaue Fundort der Waffen wurde fotografisch dokumentiert, Aufnahmen in Augenschein genommen. Beide Waffen konnten nach den nachvollziehbaren Ausführungen des SV Nennstiel nach einem Vergleich mit den sichergestellten Projektilen eindeutig identifiziert wurden.

In der Frühlingsstraße wurde außerdem ein Großteil der entwendeten Ausrüstungsgegenstände gefunden, die Mundlos den Polizeibeamten abgenommen hatten, nämlich in einem offen stehenden Wandtresor, die Handschließen mit Individualnummer, im Brandschutt das RSG mit Individualnummer, und des Weiteren im Flur ein Multifunktionswerkzeug derselben Art, wie es Polizeimeister A. am Tattag mit sich geführt hatte. Bei der Fahrt zu ihrer letzten Tat, dem Banküberfall in Eisenach, führten sie Ersatzwaffen und ein Ersatzmagazin mit sich, das sie den Beamten in Heilbronn entwendet hatten. Beide Waffen wurden am 04.11.2011 im Wohnmobil sichergestellt. Der Zeuge Ronald Kö. [siehe 77. Verhandlungstag] hat bekundet, wie die Waffen am 04.11.2011 im Wohnmobil gesichert worden sind. Auch dazu wurden Lichtbilder in Augenschein genommen. Die Identität der Waffen ist nach Pfoser und Nennstiel und Verlesung des Gutachtens ebenfalls eindeutig geklärt. An beiden Waffen fanden sich DNA von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos laut Dr. Proff.

In der Wohnung Frühlingsstraße wurden mehrere Hülsen und Projektile sichergestellt, die nach Aussage des Sachverständigen Nennstiel der Tatwaffe Radom eindeutig zuordnenbar sind. Des Weiteren wurden in der Frühlingstraße 14 Hülsen sichergestellt, die der zweiten Tatwaffe TOZ eindeutig zuordenbar sind. Diese Erkenntnisse sprechen dafür, dass Böhnhardt und Mundlos nicht nur im Besitz der beiden Tatwaffen waren, sondern die Pistolen auch mehrfach beschossen hatten. Erwiesen ist zudem, dass sich Mitglieder der Gruppe am Tattag kurz nach der Tat etwa 20 km vom Tatort entfernt aufgehalten haben. Das von Uwe Böhnhardt unter dem Namen Holger Gerlach bei Caravanbetrieb H. angemietete Fahrzeug mit dem amtliche Kennzeichen C-PW 87 wurde nach Aussage des Zeugen Gu. [siehe 77. Verhandlungstag]etwa eine halbe Stunde nach der Tat in der 21 km vom Tatort entfernten Kontrollstelle festgestellt. Der Mietvertrag und der Zahlungsbeleg vom 16.04.2007 wurden in Frühlingsstraße sichergestellt und in der Hauptverhandlung in Augenschein genommen und verlesen. Zur Verlängerung des Vertrages bekundeten die Zeugen H. und G. Nach der Aussage des Zeugen G. hatte Böhnhardt bei der Firma H. als telefonische Erreichbarkeit die Nummer [0160-Nummer] angegeben, also eine SIM-Karte, die die Angeklagte Zschäpe für die Gruppe beschafft hatte. Dass sich die Gruppe mit dem Stadtgebiete Heilbronn befasst hat, zeigt ein sichergestellter Stadtplan dieser Stadt, zu dem der Zeuge Gi. ausführte.

Dass Uwe Mundlos unmittelbar an der Tötung von Michèle Kiesewetter beteiligt war, belegt eine im sogenannten Katzenzimmer sichergestellte graue Jogginghose. Das Kleidungsstück weist deutliche Blutanhaftungen auf. In der rechten Tasche steckte ein Zellstofftuch mit DNA-Spuren, die nach dem Gutachten von Dr. Proff eindeutig in allen 16 Merkmalssystemen dem Uwe Mundlos zuzuordnen sind. Durch Abriebe in der Innenseite der Hose und an den Tascheneingriffen ließen sich zudem DNA-Mischspuren sicherstellen, die nach dem Gutachten Dr. Proffs einzelne Merkmalssysteme von Mundlos aufweisen. Die Außenseite der Stoffhose ist voller tröpfchenmäßig gestreuten Bluts von Michèle Kiesewetter. Die Hose ist nach dem Rekonstruktionsgutachten des SV Wehner, dem Spurenbild, dem Tötungsgeschehen zuordnenbar. Der Träger der Hose kann dem Spurenbild zufolge die tödlichen Schüsse auf die Michèle Kiesewetter abgegeben haben. der Sachverständige Dr. Proff ging auf Grund der Qualität der Spuren und des äußeren Erscheinungsbildes der Hose davon aus, dass die Hose seit der Tat nicht gewaschen wurde.

Im elektronischen Datenbestand der Gruppe befindet sich auf der Festplatte EDV 11 eine Datei, die die Gruppe als „Aktion Polizeipistole“ bezeichnet hat. Nach den Angaben des Zeugen Sche. sind dort 11 von den Tätern gefertigte Aufnahmen der Waffe des überfallenen Beamten A. abgespeichert. Die Waffennummer ist auf drei Bildern eindeutig ablesbar. In der Datei befinden sich dazu auch die Videoaufnahmen von TV-Medienberichten zur Tat in Heilbronn. Die Mitglieder der terroristischen Vereinigung haben sich auf der Selbstbezichtigungs-DVD zu der Tat bekannt und den Anschlag selbst in die ideologisch motivierten Anschläge eingereiht. Gleichzeitig wird dem Zuschauer die erbeutete Waffe des Geschädigten A. als Beweismittel präsentiert. Ein weiteres Indiz für den ideologischen Hintergrund der Tat folgt aus der Bezeichnung als “Aktion Polizeipistole”, denn die Bezeichnung Aktion hat die Gruppe mehrfach für ideologisch motivierte Taten verwendet. Die Bezeichnung „Paul 2000“, die in der Bekenner-DVD verwendet wird, ist wiederum eine Anspielung auf die Bezeichnung P2000 für die Dienstwaffe des Beamten A.

Die Gruppe hat in ihrer Videobekennung nach Angaben des Zeugen De. bereits am 17.6.2006, also knapp ein Jahr vor der Tat in Heilbronn, einen Polizistenmord szenisch dargestellt. Die Verfasser haben damals bereits ihre Version eines direkten Kopfschusses in ihrer Videobotschaft eingezeichnet. Nachdem sie die Tat umgesetzt haben, haben sie die mit dem Blut vom Polizeimeister A. befleckte Hose von Uwe Mundlos nie gewaschen. Sie haben das Kleidungsstück nach dem Umzug in die Frühlingsstraße als Erinnerungsstück im Katzenzimmer aufbewahrt. Hierzu passt auch, und insoweit wird das Widerspruch zur Einlassung der Angeklagten deutlich, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die beiden erbeuteten Dienstwaffen im November 2011 in dem von ihnen zuletzt genutzten Wohnmobil mit sich führten, wobei sie zur Begehung ihres letzten Banküberfalls andere Waffen benutzten. Die erbeuteten Dienstwaffen der beiden Beamten kamen nie zum Einsatz.

Daher ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass die erbeuteten Waffen den Beamten einen reinen Symbolwert hatten. Die Motivation, die die Angeklagte Zschäpe in ihrer Einlassung vorgibt, vermag demnach nicht zu überzeugen, denn die beiden erbeuteten Polizeipistolen wurden nicht eingesetzt, ihr Einsatz hätte im Übrigen auch massive polizeiliche Ermittlungen ausgelöst. Und dazu kommt, der Gruppe stand bereits vor der Tat ein verlässliches Waffenarsenal zur Verfügung.

Götzl: „Frau Greger, zu welchem Komplex würden Sie im Anschluss kommen? Ich würde gerne einen Komplex noch machen.“ Greger: „Ich könnte den Wohnungsbrand anbieten, das dauert 30 bis 40 Minuten.“ Götzl legt eine Pause bis 15:50 Uhr ein.

Weiter geht es um 15:52 Uhr. Greger: „Hoher Senat, thematisch würden jetzt die Überfälle an der Reihe, da es sich da aber insoweit um einen etwas längeren Komplex handelt, werde ich die Überfälle am Montag behandeln und werde jetzt zum Wohnungsbrand ausführen.“ Nachdem die Angeklagte am Nachmittag des 04.11.2011 gegen 14:30 vom Tod beider Komplizen erfahren hatte, setzte sie die gemeinsam genutzte Wohnung im Mehrfamilienhaus in Zwickau mittels Ausbringung und Anzündung von Kraftstoff in Brand entsprechend der Absprache mit Böhnhardt und Mundlos. Durch Brand und Verpuffung sollten sämtliche Spuren des Zusammenlebens vernichtet werden. Den Tod von Rene K. [siehe 16. und 20. Verhandlungstag]und Heiko P. [siehe 16. Verhandlungstag]nahm die Angeklagte dabei in Kauf. Die Wohnung wurde durch den Brand und die Explosionen erheblich beschädigt. Die Nachbarin Charlotte E. [siehe 71. Verhandlungstag]konnte gerettet werden, Personen wurden nicht verletzt.

Greger geht auf die Beweismittel zum Brand in der Frühlingsstraße ein. Die Angeklagte Zschäpe hat die objektiven und subjektiven Umstände der Brandlegung eingeräumt. Eine Inkaufnahme von Brandopfern bestreitet sie. Zu den Feststellungen zur Brandlegung bekundeten der Brandsachverständige L. sowie die Sachverständigen Dr. Christian Setzensack [siehe 74. Verhandlungstag] und Thomas Redmer [siehe 27. und 74. Verhandlungstag]. Die Zeugin Jane Se. [siehe 50. Verhandlungstag]bekundete zu den Notrufen, der Sachverständige Zeuge Ronny Bo. [siehe 27. und 43. Verhandlungstag] zur Nutzung des PCs. Der Zeuge André P. [siehe 17., 45. und 142. Verhandlungstag]bekundete zur Aussage der Geschädigten E. vom 11.11.2011 und zu seinen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Brandlegung. Der Zeuge Roland Noback [siehe 248. Verhandlungstag]bekundete zur richterlichen Vernehmung von E. Der Sachverständige Dr. Cornelis Stadtland [siehe 52. Verhandlungstag] sagte zum Zustand der Zeugin E. aus. Der Zeuge Rechtsanwalt Liebtrau [siehe 154. Verhandlungstag] machte eine Aussage zu den Angaben der Angeklagten Zschäpe bei ihrer Gestellung. Der Zeuge Jens St. [siehe 15. Verhandlungstag] berichtete zum Einsatz der Brandmittelspürhunde, der Zeuge E. wurde zum Schaden am Wohnhaus gehört. Der Sachverständige Dr. Ansgar Japes [siehe 52. Verhandlungstag]machte Ausführungen zu den gesicherten Spuren von Kraftstoffen, der Sachverständige Dr. Peschel beurteilte den psychischen Zustand der Angeklagten Zschäpe zum Zeitpunkt der Brandlegung. Zudem wurde der Browserverlauf des sichergestellten PCs verlesen und es wurden Skizzen der Wohnung, Lagepläne Frühlingsstraße, Fotos vom Tatort und von Asservaten sowie Lichtbilder und Videos vom Brandgeschehen selbst, aufgenommen von den Zeugen We. und Ho. in Augenschein genommen.

Die Wohnung der Gruppe befand sich im 1. OG des Anwesen Frühlingsstraße 26 in Zwickau. Auf ihren Wunsch hin war vor dem Einzug zum 01.04.2008 die ursprünglich zwei Wohnungen zu einer 125 qm großen 4 Zimmer-Wohnung zusammengelegt worden. Zur Raumaufteilung hat der Zeuge L. bekundet, zudem wurden die Lichtbilder zu den Räumen in Augenschein genommen. Danach dienten einzelne Räume wohl Böhnhardt, Mundlos und Beate Zschäpe als separate Schlafstellen, wurden aber entgegen der Einlassung der Angeklagten Zschäpe darüber hinaus auch gemeinsamen genutzt. Bei dem Gebäude selbst handelte es sich um ein in zwei Hälften geteiltes Mehrfamilienhaus unter einem Dach ohne Brandschutzmauer. Jede Haushälfte verfügte über eigenes Treppenhaus mit einer hölzernen Treppenkonstruktion. Im EG lagen jeweils leerstehende Geschäftsräume, darüber insgesamt sieben Wohnungen. Vier dieser sieben Wohnungen waren zum Zeitpunkt der Brandlegung bewohnt. In der Haushälfte Nr. 26 befand sich im 1. Stock die Wohnung der drei Untergetauchten sowie im Dachgeschoss zwei Wohnungen, die gerade von Handwerkern saniert wurden. In der angrenzenden Haushälfte 26a lag im 1. Stock die Wohnung der Zeugin E. sowie im Dachgeschoss die Wohnungen der Zeugen Olaf B. [siehe 27. Verhandlungstag] und W.

Am Nachmittag des Tattags befand sich die Angeklagte Zschäpe allein in der Wohnung. Nach den Ermittlungen des Zeugin Bo. recherchierte sie zwischen 11:33 Uhr und 14:30 Uhr an ihrem PC im Internet unter anderem nach Nachrichten aus der Region. Auf welche Weise sie letztlich vom Tod ihrer Mitbewohner erfuhr, ließ sich in der Beweisaufnahme nicht mit letzter Sicherheit klären. Die Angeklagte selbst behauptet, über eine Radiosendung informiert worden zu sein. Dies ist nach den Ermittlungen der Zeugin Pf. durchaus möglich. Das Geschehen in Eisenach war jedenfalls für die Angeklagte, wie sie selbst einräumt, der Auslöser das Endszenario nach einem vorbestimmten Ablaufplan in Gang zu setzen. In der Zeit zwischen 14:30 und 15:05 Uhr brachte sie aus einem Kanister, der zu diesem Zweck vorrätig gehalten wurde etwa zehn Liter Autokraftstoff auf dem Fußboden und den Einrichtungsgegenständen in sämtlichen Räumen aus.

Die Ausgießtülle wurde an ihrem PC-Platz, der Kanister im Eingangsbereich der Wohnung sichergestellt. Das Brandmittel und die Brandlegungsstellen wurden kriminaltechnisch untersucht. Gegen 15:05 Uhr zündete sie den Kraftstoff mittels einer nicht genau feststellbaren Zündquelle, wahrscheinlich mittels eines Streichholzes oder eines Feuerzeugs an. die Angeklagte legte möglicherweise, so lautet auch ihre Einlassung, eine Tröpfchenspur in Art einer Lunte über die Schwelle der Wohnungstür in den Treppenbereich, wofür der Fundort des Kanisters spricht. Zwar hat der Sachverständige Thomas Redmer [siehe 27. und 74. Verhandlungstag]dieses Vorgehen als für den Entzünder als zu riskant verworfen, der Fundort des Kanisters und das Fehlen eines alternativen Zündmittels sprechen aber dafür. Der Zeitpunkt der Brandlegung steht fest auf Grund der Aufzeichnungen der Notrufe und der Videoaufnahmen, die in Augenschein genommen wurden, zudem aufgrund der Aussage der Zeugin Se. und des Zeugen Heiko P.

Mit der Zündung kam es nach den Ausführungen des SV Dr. Setzensack zu einer heftigen Explosion. Das Kraftstoffluftgemisch, das entstanden war, setzte um. Das Kraftstoffluftgemisch, das entstanden war, setzte um. Die Explosion erfolgte in drei Explosionszentren. Nach den Feststellungen des Brandermittlers L. erfolgte die stärkste Explosion im mittleren Zimmer, dem sog. Sportraum. Die massiv gemauerte Außenwand der Wohnung stürzte nach diesem Bericht in den Vorgarten und auf den Zuweg. Zwei Innenwände stürzten ein. Nach oben hob die Druckwelle die Decke zu dem ausgebauten Dachstuhl an. Die gemauerte Wand zur angrenzenden Wohnung der Zeugin E. wurde um 5mm verschoben und riss. In der Folge konnten sich Rauchgase in der Wohnung der Zeugin E. ausbreiten. Zwei weitere Explosionen ereigneten sich im südwestlichen Eckzimmer und und im sog Katzenzimmer. Zwei Fenster wurden raus[gesprengt]und die Außenmauern teilweise nach außen gedrückt. Auch die in der Wohnung gelagerten Waffen, soweit sie geladen waren, feuerten los.

Gleichzeitig mit den Explosionen des Kraftstofflutftgemisches in den drei Brandzentren entwickelte sich laut den Ausführungen des Dr. Setzensack schlagartig ein nicht kontrollierbares Oberflächenfeuer mit meterhohen Flammen. Die Temperatur betrugen nach Brandermittler L. etwa 1000 Grad. Wie die Angeklagte Zschäpe beabsichtigt hatte, fingen Fußböden, Decken und Türen sofort Feuer und brannten selbständig. Die Flammenfront schlug auch in das Treppenhaus und nach oben in den ausgebauten Dachboden bis zur Dachkonstruktion. Die Geschossdecke zur Dachgeschosswohnung wurde zerstört. Daher waren die beiden Wohnungen, in den die Handwerker P. und K. Sanierungsmaßnahmen durchführten, massiv von der Brandlegung und dem Eindringen von Rauchgasen betroffen. Es bestand auf Grund der Trümmer, Schüsse und des gelagerten Sprengstoffs Lebensgefahr für Passanten. Die Trennwand zur Wohnung E. war nicht mehr gasdicht und es bestand die Gefahr eines Brandübergriffs auf die zweite Haushälfte.

Zum Zeitpunkt der Brandlegung hielt sich neben der Angeklagten im Haus die zur Tatzeit 89jährige Zeugin E. auf. Sie befand sich in ihrer Wohnung, die unmittelbar an die Wohnung der Angeklagten angrenzte. In welchen Räumen sie Zeugen E. aufhältig war, konnte nicht festgestellt werden. Der Zeuge B. aus der Dachgeschosswohnung hatte das Haus gegen 7:15 Uhr verlassen, um zu seiner Arbeit zu gehen. Der Nachbar W. war ebenfalls unterwegs. In den beiden Dachgeschosswohnungen, genau oberhalb der Wohnung der Angeklagten Zschäpe, waren zwar am Brandtag wie bereits seit Anfang September 2011 täglich tagsüber ab spätestens 9 Uhr die beiden Handwerker P. und K. mit dem Ausbau der Wohnung beschäftigt. Zum Zeitpunkt der Brandlegung befanden sich die beiden Handwerker jedoch zufällig nicht im Gebäude. Beide hatten das Anwesen etwa 20 Minuten vor Ausbruch des Brandes zum Zwecke einer Kaffeepause verlassen, was die Angeklagte jedoch nicht wusste. Denn sie bereitete zu dieser Zeit die Brandlegung vor und brachte den Kraftstoff großzügig und großflächig in den einzelnen Räumen auf.

Die Zeugin Charlotte E. befand sich in Folge der Brandlegung in höchster Gefahr. Sie war nämlich, wie die Angeklagte Zschäpe als langjährige Nachbarin wusste, schwerbehindert und körperlich und in ihrer Wahrnehmung stark eingeschränkt. Nach der Aussage ihrer Nichte, der Zeugin Monika M. [siehe 29. Verhandlungstag], war der Zeugin E. ein Verlassen der Wohnung ohne fremde Hilfe und ohne Rollator nicht mehr möglich. Die gebrechliche Dame konnte die Geschehnisse nicht einordnen. Dem Vernehmungsbeamten P. erzählte sie eine Woche nach dem Brand, sie hätte weder eine Explosion gehört noch den Brand mitbekommen. Sie habe ein Klingeln gehört, sich aber nichts gedacht, auch nicht, als sie den Qualm gemerkte. Also reagierte sie weder, als der Zeuge K. sie von außen in dem brennenden Gebäude am Fenster sah, und sturmklingelte, noch auf einen Telefonanruf ihrer Nichte, der Zeugin M. Die Angeklagte verließ mit ihren beiden Katzen unmittelbar nach der Zündung des Benzins den Brandort.

Aus der Wohnung nahm sie mindestens 16 fertig adressierte und frankierte Briefumschläge mit, in denen sich jeweils eine Bekenner-DVD befand, um diese zu versenden. Sie hat keinerlei Sicherungsvorkehrungen getroffen und auch E. nicht informiert. Sie ging, als sie flüchtete, positiv davon aus, dass E. sich in dem Haus aufhielt, wie Nadine R. [siehe 27. Verhandlungstag]belegt. Die Zeugin E. konnte letztendlich durch das beherzte Eingreifen ihrer Nichten körperlich unverletzt aus dem Gebäude gerettet werden. Sie befand sich über einen Zeitraum von mindestens neun Minuten in dem brennenden Gebäude. Eine weiter frühere Vernehmung der Geschädigten in der Hauptverhandlung zur Sache war aufgrund ihres deutlich eingeschränkten Gesundheitszustands weder in Form der Videovernehmung noch in der Vernehmung durch einen ersuchten Richter nicht mehr möglich. Der Verwertungswiderspruch der Angeklagten Zschäpe ist rechtlich unbeachtlich, da ein Verstoß gegen Verfahrensgrundsätze im Zusammenhang mit der Beweiserhebung zu den Bekundungen der Zeugin E. nicht ersichtlich ist.

Gegen 15:15 Uhr traf die Feuerwehr, die zwischenzeitlich von Nachbarn informiert worden war, am Brandherd ein und begann mit Brandmaßnahmen. Nachdem die Angeklagte mit Hilfe des Mitangeklagte Eminger aus Zwickau geflüchtet war, informierte sie am 5.11.2011 aus Chemnitz telefonisch die Eltern Böhnhardt und Mundlos über den Tod ihrer Söhne. An diesem Tag versandte sie 16 der vorbereiteten Umschläge mit der Bekenner-DVD an Presseorgane und andere Adressaten. Anschließend flüchtete sie durch das Bundesgebiet. Am 8.11.2011 stellte sich die Angeklagte Zschäpe gegen 13 Uhr in Begleitung von RA Liebtrau bei der Polizei in Jena. Die Angeklagte befindet sich seitdem ununterbrochen in U-Haft. Ihr Reiseweg konnte weitestgehend an Dinge wie Fahrkarten, aber auch mittels Zeugenaussagen festgestellt werden, wie Zeugin Christina La. [siehe 66. und 132. Verhandlungstag] bekundet hat.

Infolge des Brandes kam es zu einer teilweisen Zerstörung des Mietshauses. Das gesamte Gebäude wurde nach dem Brand abgerissen, da es sich als teilweise einsturzgefährdet erwiesen. Die Zeugin E. litt erheblich an den Folgen der Tat. Sie verwandt es nicht, dass ihr eine Rückkehr in ihre vertraute Wohnungsumgebung nicht möglich war. Auch ihre Familie wurde durch die plötzliche Obdachlosigkeit ihrer betagten Angehörigen erheblich getroffen. Der finanzielle Schaden, der infolge der Brandlegung entstanden war, beläuft sich laut des Zeugen E. auf mindestens 195.000 €.

Die geschilderten Auswirkungen der Brandlegung und der Explosion waren der Angeklagten Zschäpe bewusst. Sie wusste, dass das bewohnte Gebäude in Folge des Brandes zumindest teilweise zerstört würde. die Angeklagte war zwar dem im Haus anwesenden Mitbewohnern nicht feindlich gesonnen, sondern Frau E. sogar freundschaftlich verbunden. Gleichwohl kam es ihr zum Zeitpunkt der Brandlegung bestimmend darauf an, die Wohnungen samt Inventar mit Feuer vollständig zu zerstören, um selbst unbehelligt fliehen und um Spuren und Beweismittel ihrer Taten verschleiern zu können, fand sich die Angeklagte damit ab, dass drei Menschen, die sich im Zeitpunkt der Brandlegung keines Angriffs versahen, durch die Flammen und oder die Rauchgase möglicherweise zu Tode kommen würden. Anhaltspunkte, dass die Angeklagte im Zustand des Affekts gehandelt haben könnte, wurden in der Beweisaufnahme nicht gewonnen. die Angeklagte handelte vielmehr, wie die Abläufe belegen, besonnen und zielstrebig. die Angeklagte hat in ihrer Situation auch wenn es sie für sie Uwe Mundlos eine persönliche Ausnahmesituation gehandelt hat, die Übersicht behalten.

Sie rettete ihre Katzen und sicherte eine Zahl von Umschlägen mit der Bekenner-DVD. Die Zeugen, die der Angeklagten nach dem Verlassen der Wohnung noch begegneten, sahen keine Anzeichen einer außergewöhnlichen Gemütsverfassung. Der Zeuge Uwe H. [siehe 28. Verhandlungstag]schilderte den gefassten Eindruck, nach Aussage der Zeugin R. wirkte die Angeklagte gelassen und normal. Auch die SV Dr. Peschel und Prof Dr. Saß fanden und unter Berücksichtigung der Einlassung der Angeklagten und der Zeugenaussagen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt in strafrechtlich relevanter Weise Alkohol, oder auch affektbedingt beeinträchtigt gewesen wäre. Die Brandlegung mit der Verpuffung, die Flucht und Verbreitung der Bekennervideos entsprachen einem vorher gemeinsam abgesprochenen Plan für die Entdeckung. Die Vorgehensweise der Angeklagten in der Wohnung entsprach im Wesentlichen der Vorgehensweise beider Uwes im Wohnmobil und findet sich auch in der Einleitung der Turner Tagebücher wieder. Sie wurde nicht situationsbedingt mit den weiteren Mitgliedern abgestimmt.

Für die potentielle Vernichtung der Kommandozentrale hielt die Gruppe 10-Liter-Benzinkanister in der Frühlingstrasse bereit. Eine Vielzahl versandfertiger Umschläge mit den Videos lagen versandbereit in der Wohnung. Auch Böhnhardt und Mundlos haben sich vorsorglich mobil mit einem Vorrat an DVDs ausgestattet. Die Angeklagte hat die Brandlegung eingeräumt, behauptet jedoch, niemals das Leben der Zeugin E. gefährdet zu haben. Sie hätte sich durch vorheriges Klingeln vergewissert, dass die Zeugin E. außer Hauses wäre, und gewusst, dass sich in der Dachgeschosswohnung niemand aufhalten würde. Die Beweisaufnahme hat jedoch auch insoweit die Einlassung der Angeklagten Zschäpe widerlegt und zum bedingten Tötungsvorsatzes ein klares Bild ergeben. Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des Erfolgs als nicht ganz fernliegend erkennt und billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet. Letzteres auch, wenn diese unerwünscht war, ein andere Ziel aber vorrangig war.

Wer auf einer Fläche von 125 qm großzügig und großflächig auf höchst entflammbaren Kraftstoff verteilt und entzündet, will eine Feuersbrunst und rechnet auch mit einer Explosion. Er weiß, dass es zu einer nicht kontrollierbaren Flammenfront mit tödlicher wirkenden Rauchentwicklung kommt. In diesem Fall wird eine Lebensgefahr für die Mitbewohner, mithin ein bedingter Tötungsvorsatz kaum je auszuschließen sein. Dass im Einzelfall bei der Angeklagten das Wissens- oder Willenselement des Eventualvorsatzes fehlte, darauf gibt es keine Anhaltspunkte. Der Angeklagten war nicht nur bauliche Situation und Lage ihrer Wohnung im Zwischengeschoss, sondern als langjährige Wohnungsnachbarin mit ihren Kontakten zur Nachbarschaft auch die Schwerhörigkeit, die eingeschränkte, geistige Aufnahmefähigkeit und die körperliche Gebrechlichkeit der Zeugin E. bewusst und bekannt. Die Angeklagte wusste, dass die Zeugin E. fast 90 Jahre war und aufgrund ihres Gesundheitszustandes in Mobilität und Wahrnehmungsfähigkeit stark beeinträchtigt war. Sie hatte sich zu dem Gesundheitszustand bei ihrer Nichte öfter erkundigt und war der Zeugin auch immer wieder persönlich begegnet.

Ihre Einlassung, sie hätte sich vorher durch Klingeln vergewissert, dass die E. nicht in der Wohnung war, ist aus mehreren Gründen nicht zu folgen: Zum einen schildert die Angeklagte dem Senat die zeitliche Reihenfolge nunmehr anders als dem ersten Rechtsanwalt Liebtrau. Der Zeuge Liebtrau hat glaubhaft bekundet, die Angeklagte habe ihm gegenüber im November 2011 behauptet, bei der Nachbarin geklingelt zu haben, bevor sie das Haus endgültig verlassen habe also nach der Brandlegung. Anhaltspunkte für Missverständnis beim Zeugen sind nicht ersichtlich. Zum anderen war der Angeklagten bewusst, dass einem kurzen Klingeln ohne Antwort der Zeugin E. mit Blick auf den Zustand der Zeugin E. ohnehin keine Aussagekraft für die Anwesenheit der Zeugin in der Wohnung zukam. Auch liegt es außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass die Angeklagte trotz des Zeitdrucks noch vor der Brandlegung das Haus einmal verlassen und im anliegenden Trakt geklingelt hätte. Spätestens mit der Aussage des Zeugin Nadine R. die Einlassung der Angeklagten vollends entkräftet. Nach der glaubhaften Aussage dieser Zeugin hat die Angeklagte sie beim Verlassen des brennenden Gebäudes noch explizit darauf hingewiesen, im Haus wäre noch ihre Oma, sie müsste nochmal schauen. Dann habe sich die Angeklagte umgedreht und sei zurück Richtung Wohnung gelaufen.

Die Zeugin E. selbst hat einmal ein Klingeln wahrgenommen, das dem Sturmklingeln des Zeugen K. im Rahmen seiner Rettungsbemühungen zuzuordnen ist. Ebenfalls war der Angeklagten wie sie auch eingeräumt hat, bewusst, dass sie seit mehreren Wochen in der über ihrer Wohnung gelegene Dachgeschosswohnung täglich zu den normalen Arbeitszeiten und damit grundsätzlich auf gegen 15 Uhr nachmittags mehrere Handwerker aufhielten und mit Arbeiten beschäftigt waren. Sie wusste, dass die Dachgeschosswohnungen nur über ein einziges Treppenhaus als Fluchtweg verfügten, dass zudem eine Holzkonstruktion aufwiese. Sie wusste auch, dass mit einer erheblichen Ausbreitung des Brandes aufgrund Größe und Lage der Wohnung und insbesondere der Verbreitung konzentrierter Rauchgase im übrigen Gebäude und einer zügigen Durchbrennung in das Treppenhaus zu rechnen war. Sie rechnete damit, dass infolge der Durchbrennung ins Treppenhaus der Fluchtweg zumindest für die beiden Handwerker P. und K. verstellt werden würde, oder dass die Handwerker in ihrer Flucht vor dem Brand über das Treppenhaus ins Freie gelangen wollten und sie dabei den Erstickungstod erleiden würden. Ernsthafte Rettungsbemühungen entfaltete sie nicht, auch wenn sie der Zeugin Gisela F. [siehe 36. Verhandlungstag]beim Weglaufen zurief die Feuerwehr zu rufen.

Dass sich P. und K. nicht im Gebäude befanden, beruhte auf einem Zufall, so dass die Behauptung der Angeklagten, sie habe deren Fortgehen mitbekommen, nicht zu folgen ist, zumal ihr gar nicht positiv bekannt war, wie viele Handwerker sich in der Wohnung aufhielten. Nur hinsichtlich der Mieter W. und B., der Passanten und der von der Zeugin E. erwarteten Gäste ist zugunsten der Angeklagten auszugehen, dass sich ihre Vorstellung nicht auf deren Lebensgefahr erstreckt hat.
Götzl: „Dann werden wir für heute unterbrechen. Wir setzen am kommenden Montag, besonderer Hinweis auch an sie, Herr Gerlach, fort.“ Der Prozesstag endet um 16:26 Uhr.

Presseerklärung von Sebastian Scharmer.

Blog „NSU-Nebenklage“ zum 377. Verhandlungstag

Für die Protokolle der Plädoyers der Bundesanwaltschaft nutzen wir neben unseren Mitschriften die bereits auf nsu-nebenklage.de veröffentlichten Protokolle und überarbeiten diese.

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