Zusammenfassung des 390. Verhandlungstag – 22. November 2017

0

Während der Plädoyerphase des Prozesses werden vorerst anstatt der Kurz-Protokolle Zusammenfassungen der Prozesstage veröffentlicht. Diese werden dann durch die jeweiligen Kurz-Protokolle ersetzt werden.

Tageszusammenfassung des 390. Hauptverhandlungstages im NSU-Prozess am 22.11.2017

Vierter Tag der Plädoyers der Nebenklage

Am 390. Verhandlungstag konnte die Nebenklage der Familie des Dortmunder Mordopfers Mehmet Kubaşık ihr Plädoyer fortsetzen. Als Nebenkläger waren wieder Elif und Gamze Kubaşık und ein weiterer Nebenkläger aus der Keupstraße anwesend. Auf der Empore verfolgten viele Zuschauer_innen die Verhandlung, die Plätze waren weitestgehend gefüllt. Die Nebenklägerinnen und ihre Anwälte zeigten in beeindruckender Stärke, welche Dimension und auch historische Bedeutung der NSU-Prozess hat, indem die grundsätzlichen Fragen thematisiert wurden, die der Prozess nicht beantworten konnte.

Bevor es zur Fortsetzung des Plädoyers von Rechtsanwalt Ilius kam, ging es zunächst um den Antrag der Wohlleben-Verteidigung vom Vortag, der Senat möge auf den Generalbundesanwalt einwirken, dass OStA Weingarten abgelöst wird. Dazu erklärte Bundesanwalt Diemer, bei den Begriffen „völkisch“ und „nationalsozialistisch“ handele es sich nicht um Szenebegriffe der Antifa. Auch sei seine Behörde nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern zur Objektivität. Nach kurzer Pause lehnte das Gericht den Antrag erwartungsgemäß ab und nach einer weiteren, von der Wohlleben-Verteidigung eingeforderten, Pause „zur Besprechung weiterer prozessualer Maßnahmen“ konnte gegen 11:15 Uhr das Plädoyer wieder aufgenommen werden.

Rechtsanwalt Ilius legte den Fokus seiner Ausführungen zunächst auf die Dortmunder Neonazi-Szene, ihr extremes Gewaltpotenzial und ihre terroristischen Strukturen. Hätte die Mordkommission in Richtung der Naziszene ermittelt, wäre sie unschwer auf Blood & Honour und Combat 18-Strukturen in Dortmund gestoßen. Er erinnerte an Morde vom Raum Dortmund, die von Neonazis begangen wurden. Im Juni 2000 wurden die drei Polizist_innen Thomas Goretzky, Yvonne Hachtkemper und Matthias Larisch-von-Woitowitz von Michael Berger erschossen, der im Anschluss Selbstmord beging. Im März 2005 wurde Thomas Schulz durch den Neonazi Sven Kahlin ermordet. Nach dem Mord habe es von Seiten Dortmunder Neonazis auf Flyern und Im Internet geheißen „Die Machtfrage wurde von uns befriedigend beantwortet. Dortmund ist unsere Stadt.“ Den gleichen Anspruch, zu bestimmen wer in Dortmund leben dürfe, habe auch der NSU gehabt. Am Beispiel mehrerer Dortmunder Neonazis macht er Verbindungen nach Thüringen und in das Unterstützungsumfeld des NSU deutlich. Zentrale Figuren der Dortmunder Blood & Honour- und Combat 18-Szene seien u.a. Marko Gottschalk, Sebastian Seemann und Robin Schmiemann, der Brieffreund Beate Zschäpes, gewesen sowie die militante „Oidoxie Streetfighting Crew“. Ideologisch sei die Dortmunder Combat 18-Zelle dem NSU sehr ähnlich gewesen. Grundlage für den anvisierten Kampf im Untergrund seien die „Turner Diaries“ gewesen, die auf Initiative der Nebenklage in die Prozess eingeführt wurden. Auf dieses Material habe sich zuletzt auch die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer bezogen. Die Taten der US-amerikanischen Neonazi-Gruppe „The Order – Brüder schweigen“ habe als unmittelbare Umsetzung des Konzeptes gegolten. Die Tatbegehung dieser Gruppe habe viele Gemeinsamkeiten mit dem NSU aufgewiesen: Bombenanschläge, Bankraube, gezielte Hinrichtungen mit einem Schalldämpfer.

Der Verfassungsschutz NRW überwachte die Dortmunder Combat 18-Zelle intensiv. Diese habe im Jahr 2006, dem Jahr des Mordes an Mehmet Kubaşık, überraschend ihre Aktivitäten eingestellt. Ilius: „Das spricht dafür, dass die Gruppenmitglieder vom Verfassungsschutz NRW unter deren engmaschiger Beobachtung sie agierten, möglicherweise entsprechend unter Druck gesetzt wurden.“ Trotz dieses Wissens um die radikale Naziszene in Dortmund hätten die Ermittler in Dortmund es nicht für nötig befunden, diese Erkenntnisse zusammenzuführen und nach dem Mord an Mehmet Kubaşık auch nur eine einzige Ermittlungsmaßnahme gegen Nazis in Dortmund zu führen.

Dann schlug Ilius den Bogen zu den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft nach der Selbstenttarnung des NSU. Er widerspricht Bundesanwalt Diemers Vorwurf, die Nebenklage verunsichere die Betroffenen: „Das ist – und das wissen Sie auch – falsch.“ Das Verfahren leide doch gerade in Bezug auf die Aufklärung der Größe des NSU, die Anzahl der Unterstützer_innen an Tatorten sowie das Wissen, das über den NSU in der Naziszene und bei Sicherheitsbehörden vorhanden war, an der Konzentration auf die „hochgehaltene Trio-Theorie“. Ilius kritisierte die Art, wie die BAW das Ermittlungsverfahren führe. Als Beispiel beschrieb er die Vorgänge um die Dortmunder Neonazis Seemann und Gottschalk. Nachdem die Bundesanwaltschaft Anträgen der Nebenklage, die Neonazis vor Gericht zu laden, entgegengetreten war, habe sie diese kurze Zeit später selbst erneut vernommen. Dies wurde den Verfahrensbeteiligten allerdings vorenthalten und nur durch den NSU-Untersuchungsausschuss in NRW bekannt. Die Frage, ob und wie weit Dortmunder Nazis den NSU bei der Vorbereitung und Ausführung des Mordes an Mehmet Kubaşık unterstützt hätten, bleibe damit hier unbeantwortet. Die meisten wichtigen Protagonisten seien entweder nicht befragt worden oder schwiegen zu wichtigen Fragen. An dieser Stelle sprach Ilius Bundesanwalt Diemer persönlich an: „Sie selbst und Ihre Behörde hätten die Unsicherheit und die Ängste von Elif Kubaşık vermindern können – und zwar durch konkrete Ermittlungen in die militanten und terroristischen Combat 18-Strukturen, die zur Tatzeit in Dortmund existierten.“ Er kritisierte aber auch das Gericht, dessen Aufgabe es gewesen wäre, die nicht erfolgten Ermittlungen nach dem Mord in Dortmund auszugleichen zu versuchen. Der Senat habe zur Aufklärung der Nazi-Szene aber tatsächlich nichts beigetragen.

Zum Abschluss seines Plädoyers schlug Ilius dann noch den Bogen hin zur internationalen Perspektive. Hierzu führte er den Begriff der „Verleugnung“, speziell durch staatliche Strukturen, ein, der sich auf eine Studie des Kriminologen Stanley Cohen bezieht. Darin beschreibe dieser, dass Staaten sich oft der Kontrolle im Hinblick auf staatliche Verantwortung zu entziehen versuchten, indem die Erzählung verändert werde. Die Leiterin des Londoner Institute for Race Relations, Liz Fekete, habe mehrfach den Prozess besucht und dieses Konzept auf den NSU angewendet. Sie spreche von einer „wörtlichen Verleugnung“ der Täterschaft von Nazis an den sogenannten Ceska-Morden und Anschlägen vor dem 4. November 2011 durch staatliche Institutionen. In Cohens Konzept sei dies die direkte Verleugnung bestimmter Tatsachen, während die „interpretativen Verleugnung“ eine Veränderung einer Erzählung bei grundsätzlicher Anerkennung der nicht mehr zu verleugnenden Tatsachen sei. Nach November 2011 seien staatliche Institutionen dann zu dieser „interpretativen Verleugnung“ übergegangen. Die offensichtliche Tatsache, dass die Taten durch Nazis begangen worden waren, sei eingestanden worden; dass dies nicht früher aufgedeckt worden sei, habe allerdings nur an „Pannen“ gelegen. Verantwortung zu übernehmen wäre aber das wenigste gewesen, sagte Ilius. Auch das gesamte Verhalten der Bundesanwaltschaft stelle eine „interpretative Verleugnung“ dar, um die Verantwortung staatlicher Stellen an der Entstehung und den Taten des NSU zu leugnen. Das Narrativ der Bundesanwaltschaft diene „auch der Verteidigung des schönen Bildes eines postnazistischen ‚freien und freundlichen Deutschland’“. In ein solches Bild passe ein Trio, das am Rande des Wahnsinns agiert, besser als ein Netzwerk, das durch staatliche Stellen mitfinanziert über Jahre in Ruhe morden und bomben kann.

Rechtsanwalt Ilius schloss sein Plädoyer mit den Worten, die Verleugnung staatlicher Verantwortung nehme Elif Kubaşık als Nebenklägerin das Gefühl, gerade auch in diesem Verfahren in ihrem Leid als Mensch und als Rechtssubjekt ernst genommen zu werden.

Nach der Mittagspause begann dann das Plädoyer von Rechtsanwalt Scharmer. Er betonte, er spreche für Gamze Kubaşık, die Tochter von Mehmet Kubaşık. Er sitze hier, weil seine Mandantin wissen wolle, wer für den Mord an ihrem Vater verantwortlich ist und warum dies geschehen ist. Nach der Beweisaufnahme sei klar, dass die fünf Angeklagten mitverantwortlich seien. Die Frage, wer insbesondere für den Mord an Mehmet Kubaşık verantwortlich sei, könne nicht alleine dadurch geklärt werden, dass die fünf Angeklagten verurteilt werden. Es sage nichts darüber aus, wer noch beteiligt war und mit welcher Motivation.

Gamze Kubaşık habe ihren Vater verloren, mit dem sie über alles habe sprechen können, sie sei ein „Vaterkind“ gewesen, wie sie selbst vor Gericht ausgesagt habe. Mehmet Kubaşık sei im ganzen Kiez beliebt gewesen. Dann ging Scharmer auf die Folgen der Tat ein. Nach dem Mord sei die Familie nach und nach ausgegrenzt worden. Legenden von angeblich organisierter Kriminalität, Drogenhandel, Geldschulden hätten sich gebildet – nichts davon habe gestimmt. Für Gamze Kubaşık sei ihr Vater dadurch ein zweites Mal ermordet worden. Diese Folgen seien zwar maßgeblich, aber nicht alleine den strukturell rassistischen Ermittlungen zuzuordnen, sondern auch, spätestens ab dem zweiten Mord, dem NSU selbst. Der NSU habe die strukturell rassistischen Ermittlungsmethoden der Behörden für seine Zwecke genutzt. Heute sei Mehmet Kubaşık rehabilitiert, wer immer noch behaupte, dass die These eines Drogenhintergrundes oder Organisierte Kriminalität ja nicht ‚völlig abwegig‘ gewesen sei, habe nichts verstanden und zähle vielmehr zu den ewig Gestrigen, die die Hinterbliebenen und Verletzten des NSU-Terrors weiter diffamierten. Scharmer kritisierte OStAin Greger wegen ihres Ausspruchs, Nebenklagevertreter hätten Mandanten wohl „Hintermänner“ versprochen. Dies spreche auch Gamze Kubaşık ab, „dass sie selbst über ihre Interessen entscheiden kann und einen Anwalt damit beauftragt, diese durchzusetzen.“ Das Versprechen, „Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner [!] aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen“ habe kein Anwalt oder Anwältin gegeben, sondern am 23. Februar 2012 die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Scharmer zur Bundesanwaltschaft: „Wenn schon nicht Sie als oberste deutsche Anklagebehörde, dann haben zumindest wir Vertreter der Verletzten, die diese, dem Versprechen der Kanzlerin entsprechende Forderung unserer Mandant_innen ernst nehmen, hier nicht locker gelassen, um Licht ins Dunkel zu bringen.“

Scharmer hob die historische Bedeutung des Verfahrens hervor und zitierte, wie schon Rechtsanwalt Ilius, seine verstorbene Kollegin Angelika Lex. Scharmer: „Sie vertrat Yvonne Boulgarides in diesem Verfahren. Sie hätte in dieser Gruppe sehr wahrscheinlich mit uns plädiert. Angelika Lex ist am 9. Dezember 2015 gestorben. Sie kann das Ende dieses Prozesses nicht miterleben.“ Bei einer Demonstration zu Beginn des Prozesses im Frühjahr 2013 sagte Angelika Lex: „Es wird unsere Aufgabe sein, die Aufgabe der Anwältinnen und Anwälte der Opfer und Angehörigen, in diesem Verfahren transparent zu machen und aufzuarbeiten, was in diesem Staat alles schief gelaufen ist, was versäumt worden ist und in welchem Maß sich der Staat mitschuldig gemacht hat.“ Der Mord an Mehmet Kubaşık sei mit hoher Wahrscheinlichkeit durch weitere bislang nicht ermittelte Personen unterstützt worden, so Scharmer. Seine Mandantin gehe davon aus, dass sie jeden Tag in Dortmund, ohne es zu wissen, auf Personen treffen kann, die an dem Mord beteiligt waren.

Anschließend ging Scharmer auf das Instrument der Nebenklage ein und argumentierte prozessrechtlich, warum Gamze Kubaşık umfassende Aufklärung in diesem Verfahren verlangen kann. Sie sei nach dem Willen des Gesetzgebers und den Regelungen zur Nebenklage aus der StPO im Recht. Zusammen mit seinen Kolleg_innen habe er für seine Mandantin mit einer Vielzahl von Beweisanträgen, Stellungnahmen und Fragen versucht, die für sie ganz wesentlichen Fragen aufzuklären:

  • Warum wurde gerade Mehmet Kubaşık Opfer des rassistischen Mordanschlags des NSU? Wie wurde er konkret ausgewählt?
  • Wie konnte der NSU überhaupt entstehen, wer waren Helfer und Unterstützer?
  • Wie und ggf. wann und durch wen wurde der Tatort ausspioniert? Wer wusste im Vorfeld von der Tat?
  • Waren darunter V-Personen von Polizei oder eines Verfassungsschutzamtes?
  • Hätte die Tat bei einem rechtzeitigen Einschreiten gegen die vermeintlich untergetauchten Mitglieder des NSU – Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe – sicher verhindert werden können?
  • Warum werden bis heute dazu effektive Ermittlungen verweigert?
  • Warum wurden dazu wahrscheinlich auskunftsfähige Akten rechtswidrig vernichtet?
    Warum wurde letztlich vertuscht, geschreddert, gelogen?

Die Bundesanwaltschaft sehe die Rolle der Nebenklage hingegen nur als eine passive, in der Opferrolle verbleibende und die Anklage unterstützende – „eine Art betroffenes Händchenhalten“, „Abnicken des Prozessstoffes, soweit er die Anklageschrift trägt“, doch genau das wolle Gamze Kubaşık nicht. Es sei ihr wichtig, sich nicht mit den vermeintlichen Ergebnissen der Ermittlungsbehörden abspeisen zu lassen. Sie nehme ihre Rolle im Prozess aktiv wahr, stelle Dinge in Frage und wolle die vollständige Aufklärung über den Mord an ihrem Vater.

Scharmer: „Gamze Kubaşık ist nicht hier, um ihre Betroffenheit zu zeigen. Sie will kein Mitleid, sie will Antworten auf ihre berechtigten Fragen!“

Im Prozess seien zahlreiche Beweisanträge zu Erkenntnissen von VS-Behörden abgelehnt worden. Doch man hätte den Spuren nachgehen sollen, gerade weil es die Hinterbliebenen und Verletzten des NSU-Terrors nicht selbst können und es nirgendwo anders geschehen werde. Scharmer: „Dass die Sache stinkt, kann jeder riechen, auch wenn man nicht genau sagen kann, woher und warum. Wir wollten es herausfinden und sind dabei an vielen Punkten gescheitert. Der Gestank indes bleibt.“

Nach einer Pause ging Scharmer auf die zahlreichen V-Personen ein. Dazu zeigte er eindrückliche Schaubilder, um zu verdeutlichen, welches Netzwerk allein an V-Personen im Umfeld des NSU tätig war, was die Beweisaufnahme zum einen ergeben hat und was zum anderen durch Beweisanträge letztlich erfolglos versucht worden sei, in dieses Verfahren einzuführen. Die Beweisaufnahme und die Beweisanträge legten mehr als nahe, dass V-Personen von Aktivitäten des Terrornetzwerkes gewusst hätten und dies entweder konsequent nicht weitergemeldet hätten oder Meldungen bei der Fahndung und der Frage der Verhinderung von Morden nicht berücksichtigt worden seien.

Wenn man die starke Position der Nebenklägerin Gamze Kubaşık in dem Verfahren berücksichtige, so sei das Ergebnis der Beweisaufnahme mehr als enttäuschend. Zwar sei festgestellt worden, dass die Angeklagten im Rahmen der Anklage schuldig seien, doch bleibe eine ganze Reihe von Fragen offen. Es sei daher zumindest ehrlich, wenn der Senat in seinem Urteil einräumen würde, dem Aufklärungsanspruch der Nebenklägerin nicht gerecht geworden zu sein. Es wäre ehrlich zu sagen, so Scharmer, dass man zwar die Verantwortung der Angeklagten feststellen konnte, aber nicht weiß, ob es weitere Mittäter, Beihelfer oder Unterstützer gegeben hat. Scharmer sagte weiter, dass es auch ehrlich wäre zu sagen, dass es massive Anhaltspunkte dafür gebe, dass es im Unterstützungsnetzwerk des NSU eine ganze Reihe von V-Personen gegeben hat, es für das Gericht aber nicht darauf angekommen sei, ob diese Informationen über Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gesammelt und weitergegeben hätten.

Zum Abschluss sagte Scharmer, dass Gamze Kubaşık ein Appell und zwei Hoffnungen bleiben würden. Der Appell richte sich an die Ehrlichkeit des Gerichts in der Begründung des Urteils. Das Verfahren könne keinen Schlussstrich unter den gesamten NSU-Komplex bedeuten. Alleine zur eng Frage der eng umgrenzten Schuld dieser fünf Angeklagten könne eine Entscheidung ergehen. Eine Geschichtsschreibung, wie sie die Bundesanwaltschaft wünsche – mit Persilschein für Polizei, VS und die Bundesanwaltschaft selbst – könne es nicht geben.

Die Hoffnung richte sich auf weitere Aufklärung, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit Gewissen, etwa beim BfV, aufdeckt, warum geschreddert, warum vertuscht, warum gelogen wurde. Eine letzte Hoffnung richte sich an Zschäpe, die sagen könne, wer involviert war, wer Bescheid wusste, geholfen und unterstützt hat. Gamze Kubaşık mache Zschäpe ein Angebot, so Scharmer: Nach 13 Jahren Vollzug der erwartbaren lebenslangen Freiheitsstrafe werde es ein weiteres Verfahren geben, in dem es dann um die Frage der Mindestverbüßungsdauer gehe. Gamze Kubaşık würde sich dann bei Gericht dafür einsetzen, dass Zschäpe weniger von ihrer Strafe verbüßen muss, falls sie alle weiteren Unterstützer, Beihelfer oder gar Mittäter offenbart und sie sich ernsthaft von den Taten distanziert.

Dann übergab Scharmer das Wort an seine Mandantin. Sie habe vor über 4 Jahren gehofft, dass alle, die mit dem Mord an ihrem Vater zu tun haben, verurteilt werden und eine gerechte Strafe bekommen, so Gamze Kubaşık. Heute wisse sie immer noch nicht, wer außer den Angeklagten noch beteiligt war. Dann sprach sie kurz über die fünf Angeklagten. Zum Schluss ihrer Ausführungen richtete sie sich an die Bundesanwaltschaft: „Sie haben vielleicht viel dafür getan, dass diese fünf hier verurteilt werden. Aber was ist mit den ganzen anderen? Ich glaube nicht daran, dass Sie noch irgendwann jemanden anderes anklagen. Für Sie ist die Sache doch hier abgeschlossen. […] Sie haben das Versprechen gebrochen!“ Danach beendet Götzl den Prozesstag.

Einschätzung des Blogs NSU-Nebenklage.