Zusammenfassung des 397. Verhandlungstag – 13. Dezember 2017

0

Während der Plädoyerphase des Prozesses werden vorerst anstatt der Kurz-Protokolle Zusammenfassungen der Prozesstage veröffentlicht. Diese werden dann durch die jeweiligen Kurz-Protokolle ersetzt werden.

Zusammenfassung des 397. Verhandlungstag – 13. Dezember 2017

Elfter Tag der Plädoyers der Nebenklage

Eine Erkältungswelle in der Verteidigung Eminger scheint aktuell die die Phase der Nebenklageplädoyers zu überschatten: Terminierte eine Erkältung des Eminger-Verteidigers Kaiser den gestrigen Verhandlungstag, so war es heute sein Kollege Hedrich, dessen spätes, offenbar bereits angekränkeltes Eintreffen wohl mit dem Express-ICE aus Berlin dafür sorgte, dass erst um 10:30 Uhr begonnen werden konnte, und seine Erkältung dafür, dass schon um 14:38 Uhr wieder Schluss war.
Trotzdem konnte Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann sein zerrissenes Plädoyer, das am Dienstag vergangener Woche begonnen hatte, endlich zu Ende halten. Einer seiner Mandanten, Arif S., hatte schon vor zwei Wochen das Wort im Gerichtssaal ergriffen. Hoffmann nahm nach einer kurzen Zusammenfassung des ersten Teils seines Plädoyers den Faden der ideologischen Grundlagen des rechten Terrors des NSU und der internationalen Verbindungslinien zu anderen Rechtsterrorist_innen wieder auf. Er sprach über die völkisch-rassistische Ideologie, den „heiligen Rassekrieg“, und über die Strategien des bewaffneten Kampfes, der Zellenbildung und des „führerlosen Widerstands“, die „Thüringer Heimatschutz“, der daraus hervorgehende NSU, die deutschen und internationalen „Blood&Honour“-Divisionen und -sektionen und ihre Unterstützer_innen teilten. Hoffmann zitierte unter anderem einen wohl von Uwe Mundlos verfassten Artikel aus dem Heft „White Supremacy“ und analysierte dessen Ideologie: Die Angst, die „weiße Rasse“ stünde kurz vor dem Aussterben, gepaart mit aggressivem Antisemitismus. Auch im Magazin „The Aryan Law and Order“ der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ des Angeklagten Eminger, sei, so Hoffmann, das „Bekenntnis zum heiligen Rassekrieg (…) geradezu religiös beschworen“ worden. Politisch und ideologisch habe „völlige Übereinstimmung der Mitglieder der THS-Sektion Jena und der „Blood & Honour“-Mitglieder bestanden. Hoffmann: „Kein Wunder, dass ohne das geringste Zögern eine Unterstützung erfolgte. Die bis heute anhält, wie wir am Prozessverhalten gesehen haben.“ Der Nebenklageanwalt ging dann dezidiert auf die Ideologie des Angeklagten Ralf Wohlleben ein, der den Prozess für seine Propaganda genutzt habe. Dessen „Ethnopluralismus“ sei kaum kaschiert „nichts anderes, als die von THS und Blood & Honour verkündete Ideologie, nach der der Tod der weißen Rasse nur durch Notwehr verhindert werden kann“. Wohllebens Ausrede – die angebliche „Achtung jeder Kultur und jedes Menschen“ – sei angesichts seines tatsächlich „ethnischen Volksbegriffs“ tatsächlich „eine Drohung: lebensbedrohend und von Vernichtungswille getragen“, erklärte Hoffmann. Bei Wohllebens neonazistischem „Fest der Völker“ habe 2008 ein Transparent mit mehreren Waffen-SS-Männern auf der Bühne gehangen, berichtete Hoffmann. Die SS stehe aber geschichtlich „für die sadistischsten und gnadenlosesten Vollstrecker der nationalsozialistischen Ideologie“ und des industriellen Massenmordes an den Jüdinnen und Juden Europas. Wohlleben habe, resümierte er, „ideologisch alles getan, dass seine Kameraden mit reinem Gewissen die unter dem Namen NSU begangenen Verbrechen begehen konnten“. Umgekehrt hätten diese sich bei der Begehung dieser rassistischen Mordtaten und Anschläge Wohllebens ideologischen Einverständnisses gewiss sein können. Die verharmlosende Selbstdarstellung Wohllebens, er sei immer gegen Gewalt und Fremdenfeindlichkeit gewesen und seine Apostrophierung durch den Zeugen André Kapke geradezu als „Friedenstaube“ und der ganzen Naziszene als „Opfer der Antifa“, stehe seinen tatsächlichen Handlungen und Unterlassungen unvereinbar gegenüber. So habe er die drei „Untergetauchten“ noch mehrfach in Chemnitz und auch nach Beginn der Mordserie sogar in Zwickau besucht und sei ihnen treuer Informations-, Kontakt- und Waffenbeschaffer gewesen. Wenn er aber tatsächlich der Friedensfreund sei, als welcher er sich darstelle, und demgemäß auf seinem Computer nichts Gegenteiliges zu finden sei, bliebe die Frage entlarvend offen, so Hoffmann, warum er das Passwort zu einer seiner beschlagnahmten Festplatten bis heute nicht herausgegeben habe.

Als nächstes war Nebenklageanwältin Sabine Singer mit ihrem Plädoyer dran. Ihr Mandant ist der Bruder des Betreibers des Friseursalons in der Kölner Keupstraße, vor dem die Nagelbombe des NSU am 9. Juni 2004 detoniert war. Er wurde schwer verletzt. Die betroffene Familie habe sich, so Singer, immer wieder gefragt: „Warum wir? Warum überhaupt Köln?“ Die Frage sei ihnen, so die Anwältin, „leider nicht beantwortet“ worden. Ihr Mandant habe nur wenige Stunden nach der Tat den Täter, den er beim Abstellen des Fahrrades mit der Bombe zufällig beobachtet hatte, beschrieben: Der Täter habe ein Baseballcap getragen und blonde Koteletten und Haare gehabt, sei etwa 30 Jahre alt und 1,80 Meter groß gewesen. Die Polizei jedoch, die offenbar schon zu diesem Zeitpunkt eine klare Ermittlungsrichtung gehabt habe, habe nur zurückgefragt, ob der Mann nicht „dunkle Koteletten“ gehabt habe. Statt der sehr dezidierten Beschreibung des Täters nachzugehen, sei die gesamte Familie von der Polizei verdächtigt worden, in den Anschlag verwickelt gewesen zu sein. Ihr Mandant habe sogar, so Singer, einen Monat unter Beobachtung eines verdeckten Ermittlers der Polizei gestanden: „Sie konnten es nicht glauben, dass gerade sie als Opfer zu Unrecht verdächtigt werden.“ Die Polizei habe, wie in vielen anderen in den Plädoyers beschriebenen Fällen, in Vernehmungen durch geschickt lancierte Verdächtigungen ein gegenseitiges Misstrauen verursacht und das Verhältnis der Familienmitglieder untereinander schwer belastet. Nicht zuletzt auch durch diese Verdächtigungen habe ihr Mandant jahrelang unter Schlafstörungen und Alpträumen gelitten, schilderte Rechtsanwältin Singer. Eine Therapie habe zwar Besserung gebracht, jedoch sei es nach dem Auffliegen der Täter zu einer regelrechten Re-Traumatisierung ihres Mandanten gekommen. Hatten sie eigentlich schon damit abgeschlossen, sei ihnen nun schlagartig gewusst geworden, dass die Täter tatsächlich genau sie töten wollten: Ihr Mandant habe immer das ungute Gefühl gehabt, dass sie zurückkommen könnten, so Singer. Die Familie sei enttäuscht vom Prozess und insbesondere von der Hauptangeklagten Beate Zschäpe, die keinerlei Reue gezeigt und sich auch in ihrer Aussage an unterdessen widerlegte Schutzbehauptungen gehalten habe. Die Familie wisse bis heute nicht, warum das geschehen sei und wer in Köln den Tätern geholfen habe. Fest stehe nur, schloss Singer, dass die betroffenen Brüder Opfer seien und nicht Täter.

Danach plädierte Nebenklageanwalt Walter Martinek. Er vertritt den Polizeibeamten Martin A., der den Mordanschlag NSU am 25. April 2007 in Heilbronn, dem seine Kollegin Michèle Kiesewetter zum Opfer fiel, überlebt hat. Martinek: „Es ist ein Wunder, dass mein Mandant nicht nur nicht gestorben ist, sondern dass die Medizin es möglich gemacht hat, dass er heute ein weitgehend normales und lebenswertes Leben führen kann – natürlich nicht ohne Folgen, ohne körperliche und seelische Einschränkungen.“ Schlimmste dieser auch psychischen Folgen sei es, dass er das jedem Menschen innewohnende Urvertrauen endgültig verloren habe. Dennoch führe sein Mandant „ein normales Leben, was er weitestgehend zufrieden, um nicht zu sagen: glücklich, verbringt.“
Martinek schließt sich weitgehend der Tatrekonstruktion der Bundesanwaltschaft an, jedoch mit Einschränkungen: „Nicht verhehlen möchte ich, dass die Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen, die eine Beteiligung von mehreren Personen nahelegen, bei mir einen schalen Nachgeschmack hinterlässt“. An der Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos jedoch gebe es auch nach Einschätzung der Nebenklage trotzdem keinerlei Zweifel, so Martinek, unabhängig davon, ob es weitere Beteiligte gab oder nicht: Das Wohnmobil sei zur Tatzeit im Raum Heilbronn gewesen, die Dienstwaffen beider Beamter seien im ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach, die anderen Tatwaffen im Brandschutt der Frühlingsstraße 26, dem letzten Unterschlupf des NSU in Zwickau, aufgetaucht, ebenso wie eine Jogginghose von Uwe Mundlos mit Blutspritzern von Kiesewetter. Außerdem spreche das Bekennervideo dafür, genauso wie die Aussage Zschäpes, die „beiden Uwes“ hätten einfach „neue, gut brauchbare Schusswaffen“ haben wollen.
Zum Anliegen seines Mandanten, Aufklärung zu erhalten, warum auf ihn und seine Kollegin geschossen wurde, sagt er: „Die von der Bundesanwaltschaft gemachten Ausführungen zum Motiv überzeugen die Nebenklage nicht.“ So seien nach Meinung Martineks die „Quertreffer zu anderen Strafverfahren“ in der Funkzellenauswertung der Tatortumgebung und andere offenen Ermittlungsfragen nicht ausreichend untersucht worden. Dabei ging er weiter auf die auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtages nicht aufgeklärten Quertreffer zur „Sauerland“-Gruppe zur Tatzeit ein und auch auf die Anwesenheit von Mitarbeitern eines US-Geheimdienstes. Auch die zumindest merkwürdigen Todesumstände des potentiellen Zeugen zum Heilbronner Komplex, Florian Heilig, die unmittelbar danach als Selbstmord deklariert und ad acta gelegt worden waren, glaubte Martinek in seiner Kritik an den Ermittlungen einmal mehr nennen zu müssen. Dass ein Staatsanwalt mangels „Anfangsverdachts“ eines Fremdverschuldens diese Ermittlungen regelrecht untersagt habe, habe bei seinem Mandanten Fassungslosigkeit und Zweifel geweckt. Bitter ironisch bemerkte Martinek abschließend zu den möglichen Motiven der Staatsanwaltschaft, den Fall rasch als Suizid ad acta zu legen: „Wenn keine Ermittlungen aufgenommen werden, müssen hinterher auch keine Akten vernichtet werden.“.
Es spiele für eine Verurteilung von Beate Zschäpe im übrigen keine Rolle, so Martinek, ob der Tatplan einige Wochen oder einige Minuten vorher gefasst worden sei, die Angeklagte Zschäpe müsse sich den Entschluss zur Ermordung der beiden Beamten trotzdem in vollem Umfang zurechnen lassen.

Als nächstes plädierte Nebenklageanwalt Stephan Gärtner, der stellvertretend für eine Kollegin derzeit die Mutter der vom NSU am 25.4.2007 in Heilbronn ermordeten Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter vertritt. Die bohrenden Fragen der Mutter seien gewesen, „wer hat mein Kind getötet und warum?“ Als 2011 im Wohnmobil und im Brandschutt die Dienstwaffe und andere Ausrüstungsteile Kiesewetters gefunden worden seien, sei der Terror plötzlich ganz nah an die Mutter herangekommen, so Gärtner.
Die Einlassung Zschäpes im Prozess und ihre Selbststilisierung zum Opfer der „Uwes“, führte Gärtner aus, sei „aus der Sicht der Hinterbliebenen eine Zumutung“ gewesen. Zschäpe sei eine eiskalt berechnende, selbstbezogene und selbstgefällige Person, die gedacht habe, zu kurz gekommen zu sein und sich deshalb alles, was sie wolle, einfach nehmen zu dürfen. „Die Urlaubsbilder sprechen eine deutliche Sprache – ungezwungen Hand in Hand mit einem rassistischen, cholerischen Killer wie Uwe Böhnhardt geht man nur dann, wenn man das will“. Insoweit würde er, so Gärtner ironisch, durchaus der Diagnose einer Persönlichkeitsstörung zustimmen, aber gewiss nicht der einer dependenten solchen.
Gärtner trat der These entgegen, dass es sich beim Neonazismus in Deutschland um ein ostdeutsches Problem handele: Zwar seien die NSU-Akteur_innen alle aus Ostdeutschland. Aber die These einer besonderen Empfänglichkeit der Bewohner_innen des Beitrittsgebiets für rassistische und nationalistische Versuchungen halte er für eine steile These. Er sehe hier, so Gärtner, ein gesamtdeutsches Problem. Er verwies im NSU-Kontext unter anderem auf die Verbindungen zwischen Zwickau und Ludwigsburg in Baden-Württemberg, auf die Ausführungen des Nebenklageanwalts Ilius zur besonders aggressiv-militanten Dortmunder Naziszene, auf die thüringisch-bayerischen Einflüsse von V-Mann Dalek auf V-Mann Brandt.
Kritik an den Ermittlungsbehörden und eine Generalabrechnung mit den Behörden, trage er nicht mit, so Gärtner, sonst entstehe ernsthaft die Gefahr, dass der Prozess in der Öffentlichkeit abgewertet werde. Er teile zwar die Kritik am Verfassungsschutz und dass trotz der vielen V-Leute keine Erkenntnisse zutage gefördert wurden – „Da wäre etwas mehr Klasse statt Masse besser gewesen“ – , doch hätten sich die Bundesanwaltschaft, das Gericht und die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse doch intensiv mit V-Mann-Problematik auseinandergesetzt.
Vielleicht sei er naiv und gutgläubig, erklärte Gärtner, aber er halte den Prozess für eine große Leistung des Rechtsstaats und der Senat habe das riesige Verfahren stets souverän im Blick behalten. Zu Zschäpe gewandt, schloss Gärtner, auch Michèle Kiesewetter sei ein Kind der DDR gewesen, habe aber, anders als Zschäpe, ihr Schicksal selbst in die Hand genommen und ihr Glück gemacht: Sie sei die wahre „Botschafterin Thüringens“ und nicht Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt.

Zum Schluss trug noch Nebenklageanwalt Reinhard Schön den ersten Teil des gemeinsamen Plädoyers von Schön und seinem Kollegen Eberhard Reinecke vor. Sie vertreten im Prozess insgesamt sieben Betroffene des Nagelbombenanschlags des NSU in der Kölner Keupstraße. Er sprach zunächst über die Auswirkungen des Nagelbombenanschlags und der „Unfähigkeit der polizeilichen Ermittlungsarbeit und der Politik“ auf seine Mandant_innen, von denen einer unterdessen den Freitod gewählt habe. „Die Versäumnisse der Polizei wurden von der Staatsanwaltschaft Köln 2008 durch eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens sanktioniert“, es sei in den Bereich der Spekulation abgeschoben worden, dass es sich um einen fremdenfeindlichen Anschlag gehandelt habe. Schön ging noch auf Zschäpes Einlassung ein. Gegen ihre Behauptung, Mundlos und Böhnhardt seien immer wieder verschwunden, ohne ihr Auskunft zu geben, führt Schön Fotos einer Ausspähfahrt nach Stuttgart und Hof an. Diese seien mit einer Kamera aufgenommen worden, deren Bilder auch Zschäpe habe einsehen können.
Der Prozesstag endete um 14:38 Uhr.

Einschätzung des Blogs NSU-Nebenklage.